Ihre Checkliste für den Um- und Zubau Kein Haus wird für immer Ihren Wohnbedürfnissen entsprechen. Der Zahn der Zeit, Änderungen der Familienverhältnisse, neue technische Möglichkeiten oder andere Umstände machen Umund Zubauten wünschenswert. Der nachfolgende Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei diesen Arbeiten besonders achten sollten. Die Voraussetzungen • • • • • • • • Sind die technischen Einrichtungen des Hauses für den sich aus dem Um- und Zubau ergebenden höheren Bedarf ausreichend? Strom Gas Wasser Abwasser Heizung Können die technischen Einrichtungen des Neubaus mit dem Bestand verbunden werden? Strom Gas Wasser Abwasser Heizung Ist eine Unterkellerung des Zubaus möglich? Bei Aufstockung: Reicht das tragende Mauerwerk für die zusätzliche Belastung aus? Ist ein Um- oder Zubau bewilligungspflichtig? (Information bei der Baubehörde am Gemeindeamt bzw. Magistrat) Ist der Zubau infolge der Bebauungsbestimmungen möglich? (Information bei der Baubehörde bzw. Einsicht in Bebauungs-/Flächenwidmungsplan am Gemeindeamt) Die Schritte zur Verwirklichung • Lassen Sie sich vom Baumeister oder vom Architekten einen Plan für den Um- oder Zubau erstellen. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Das lohnt sich auch bei kleineren Umoder Zubauten. Kostenvoranschläge sind üblicherweise unentgeltlich. Zu bezahlen ist dafür nur, wenn Sie vom Unternehmer vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen wurden. • Ausdrücklich sollte schriftlich festgehalten werden, ob der Kostenvoranschlag verbindlich oder unverbindlich ist. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag sagt der Unternehmer zu, dass die berechnete Summe das garantierte Maximum des Entgeltes darstellt. Der Unternehmer kann sich jedoch ausdrücklich Preissteigerungen (z. B. kollektivvertragliche Lohnerhöhungen) vorbehalten. Der unverbindliche Kostenvoranschlag dient der grundsätzlichen Orientierung. Kommt es zu einer beträchtlichen Überschreitung, muss der Auftragnehmer Ihnen dies jedoch sowohl beim verbindlichen als auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag unverzüglich mitteilen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, müssen aber dem Unternehmer die bisher erbrachte Leistung angemessen vergüten. Werden Sie über beträchtliche Kostenüberschreitungen nicht informiert, so müssen Sie diese nicht bezahlen. Bei Vergleich der Offerte prüfen Sie, ob tatsächlich die gleichen Leistungen und qualitativ gleichwertige Materialien angeboten wurden. Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01) 546 46-DW www.wohnbausparen.at Seite 1/2, Checklisten-Nr. 30 050 • • • • • • • Besprechen und sichern Sie die Finanzierung mit dem Berater in Ihrer Raiffeisenbank. Reichen Sie bei der zuständigen Baubehörde (Gemeindeamt) mit den entsprechenden Planunterlagen um die Baubewilligung ein. Meist übernimmt diese Arbeit der beauftragte Baumeister oder Architekt. Überlegen Sie, welche der drei Möglichkeiten der Auftragsvergabe für Sie am vorteilhaftesten ist: – Das Gesamtprojekt an einen Generalunternehmer zu übergeben, mit einem festen Vertrag für Preis und Fertigstellungstermin. Die Verantwortung für Termine, Qualität und Kostenüberschreitung trägt für sämtliche Arbeiten der Generalunternehmer. Empfehlung: Beauftragen Sie einen Architekten oder Baumeister, der in Ihrem Interesse den Generalunternehmer überprüft, sofern Sie es nicht selber erledigen können. – Professionisten werden gemeinsam mit dem Architekten oder planenden Baumeister gemeinsam ausgewählt. Die Bauleitung samt Auftragsvergabe kann an einen Architekten oder dazu befugten Baumeister übergeben werden. Architekt und Baumeister überwachen die Leistungen der Professionisten und führen in Ihrem Namen Reklamationen durch. Sind jedoch Sie Vertragspartner der Professionisten, tragen Sie, vorausgesetzt es liegt nicht ein grober Fehler vom Baumeister oder Architekten vor, bei eventuellen Reklamationen das Prozessrisiko. – Sie organisieren die Auftragsvergabe an die Handwerker und die Kontrolle selbst. Bei der Vergabe der Aufträge achten Sie darauf, dass diese eine möglichst genaue Beschreibung der tatsächlichen Leistungen, Materialien und Fertigstellungstermine beinhalten. Ein Rücktritt bei Leistungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit sollte ausdrücklich vereinbart werden. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner genau, um keine unnötigen Risiken einzugehen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Anzahlungen, und bezahlen Sie Teilrechnungen nach genauer Kontrolle der geleisteten Arbeiten. Kontrollieren Sie laufend den Baufortschritt persönlich. Überwachen Sie Termine, die Qualität der Arbeit, die Anzahl der Arbeitsstunden, Menge und Güte des verwendeten Materials. Für allfällig nachfolgende Rechtsstreitigkeiten bieten Fotos und Filme eine gute Argumentationshilfe. Führen Sie ein Bautagebuch Heben Sie alle Rechnungen sorgfältig auf. Es besteht eine Gewährleistungspflicht von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie alle Mängel geltend machen. Wenn Mängel auftreten • Bei wesentlichen Mängeln, die den ordentlichen Gebrauch hindern, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sind die Mängel behebbar, können Sie Verbesserung oder eine angemessene Minderung des Entgeltes fordern. Zur Verbesserung ist dem Unternehmer eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass man nach Ablauf der Frist die Verbesserung ablehnen und eine andere Firma auf Kosten der verpflichteten Firma beauftragen werde. Vielen Dank für Ihr Interesse an Raiffeisen Wohn Bausparen. Unser Gesamtangebot an Checklisten, ausgesuchte Bücher-Tipps für weitere Informationen und den Messebonus mit ermäßigten Eintrittskarten für einzelne Fachmessen finden Sie im Internet unter www.wohnbausparen.at Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Tel. (01) 546 46-0 oder DW, Fax (01) 546 46-DW www.wohnbausparen.at Seite 2/2, Checklisten-Nr. 30 050