Hinweise zur Steuerrückerstattung III

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Der Weg zur Strom- / Energiesteuerrückerstattung
3. Verfahren, Formulare und Fristen:
Entlastungsgegenstand
Zollvordrucke
Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes (§ 54
EnergieStG)
1118, 1402,
1453
Steuerentlastung nach §
9b StromStG
1402, 1453,
1456
Steuerentlastungen für
KWK
§ 53a/b EnergieStG
1117, 1132 bis
1134
energieintensive Prozesse
und Verfahren § 9a
StromStG
1115, 1452
Steuerentlastung in Sonderfällen – Spitzenausgleich (§ 10 StromStG
und § 55 EnergieStG)
1449, 1450 (mit
Merkblatt
1451),
1458/1459,
1402
Angaben über
Hinweise
wirtschaftliche Tätigkeit,
Energieerzeugnisse (Verwendung, Menge, Preis),
Entlastungsmengen und
-beträge
wirtschaftliche Tätigkeit,
Strommengen,
-verwendung und -beträge
Wirkungsgrad KWK,
Energieerzeugnisse (Verwendung, Menge, Preis
und davon für KWK verwendet)
Energieerzeugnisse (Verwendung, Menge, Preis),
Menge und Betrag nach
Kategorien d. § 9a I
StromStG
Rentenversicherungsbeiträge, Stromentnahmen,
Energieerzeugnisse,
Nachweis KMU, wirtschaftliche Tätigkeit
Anspruchsverfall gem. Festsetzungsfrist nach § 169 AO
§ 9a I Nr. 2 StromStG =
Keramik, Glas etc.
§ 9a I Nr. 3 StromStG =
Metallerzeugung
Anlagen: Stromrechnung,
Rechnung für Energieerzeugnisse, Nachweis Rentenversicherungsbeiträge,
Aufstellung Nutzenergie /
Wärmenutzung anderer
Unternehmen
Antragsfrist ist immer der 31.12. des auf das Bezugsjahr folgende Kalenderjahr
zuständiges Hauptzollamt:
HZA Dresden
Schützenhöhe 24 - 26
01099 Dresden, Freistaat Sachsen
Postfach 10 02 27, 01072 Dresden
Telefon: +49 351 8161-0
Fax: +49 351 8161-1130
[email protected]
Weitere Informationen im Internet unter www.zoll.de
 Zoll.de Thema Energiesteuer
 Zoll.de Thema Stromsteuer
Hinweise zum „Spitzenausgleich“ - § 10 StromStG und § 55 EnergieStG
zum den oben genannten Formularen muss zusätzlich ein zertifizierter Nachweis über den Betrieb
eines EnMS, UMS oder bei KMU eines alternativen Systems (Formular 1449) erfolgen
KMU müssen zusätzlich eine Selbsterklärung über KMU-Status abgeben
 Formular 1458 (wenn KMU eigenständiges Unternehmen ist) oder
 Formular 1459 (wenn KMU kein eigenständiges Unternehmen ist)
insbesondere sind die entnommenen Strommengen und die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung anzugeben, sowie
ein buchmäßiger Nachweis, aus dem die Menge des vom Antragsteller verbrauchten Stroms und
der genaue Verwendungszweck des Stroms hervorgehend
ausführliche Hinweise befinden sich auf den Internetseiten des Zolls
Hinweise zur Steuerentlastung für Unternehmen nach § 54 EnergieStG
für bestimmte Öle und Gase werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes Entlastungen
gewährt (wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr mind. 250 Euro beträgt)
Entlastung muss selbst berechnet werden (Entlastungsanmeldung)
auch hier wird ein buchmäßiger Nachweis verlangt, der die Art, die Menge, die Herkunft und der
genaue Verwendungszweck der verbrauchten Energieerzeugnisse enthalten muss
Liste der relevanten Zoll-Vordrucke
Formular
1115
1117
Kurzbeschreibung
Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung
von Kraft und Wärme
1118
Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen § 54 EnergieStG
1132
Antrag auf vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft
und Wärme (§ 53a EnergieStG)
1133
Antrag auf teilweise Steuerentlastung für das Verheizen in Anlagen zur gekoppelten
Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53b Abs. 1 EnergieStG)
1134
Antrag auf teilweise Steuerentlastung für den Antrieb von Verbrennungsmotoren
und Gasturbinen in Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (§
53b Abs. 4 EnergieStG)
1402 (2014)
Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten für das Kalenderjahr 2013
1449 (2014)
Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternatives
System zur Verbesserung der Energieeffizienz (2014)
1449A
Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternatives
System zur Verbesserung der Energieeffizienz; Unternehmensneugründungen Jahr 1
1450 (2014)
Antrag auf Steuerentlastung von der Stromsteuer und/oder Energiesteuer in Sonderfällen (2014)
1451
Informationsblatt zur Berechnung der Steuerentlastung nach § 10 StromStG und
§ 55 EnergieStG
1452 (2014)
Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren (2014)
1453
Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen § 9b StromStG
1458
Vereinfachte Selbsterklärung für KMU
1459
Selbsterklärung für KMU
1459
Berechnungsbogen Anlage A zur KMU-Selbsterklärung (verbundene Unternehmen)
(Anlage A)
1459
Berechnungsbogen Anlage B zur KMU-Selbsterklärung (Partnerunternehmen)
(Anlage B)
1459
Zusammenfassender Berechnungsbogen zur KMU-Selbsterklärung
(Gesamtanlage)
Ansprechpartner
Marc Postpieszala
Energie in Unternehmen
Tel. 0351 4910-3163
Fax 0351 4910-3155
[email protected]
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