Der Weg zur Strom- / Energiesteuerrückerstattung 3. Verfahren, Formulare und Fristen: Entlastungsgegenstand Zollvordrucke Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (§ 54 EnergieStG) 1118, 1402, 1453 Steuerentlastung nach § 9b StromStG 1402, 1453, 1456 Steuerentlastungen für KWK § 53a/b EnergieStG 1117, 1132 bis 1134 energieintensive Prozesse und Verfahren § 9a StromStG 1115, 1452 Steuerentlastung in Sonderfällen – Spitzenausgleich (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) 1449, 1450 (mit Merkblatt 1451), 1458/1459, 1402 Angaben über Hinweise wirtschaftliche Tätigkeit, Energieerzeugnisse (Verwendung, Menge, Preis), Entlastungsmengen und -beträge wirtschaftliche Tätigkeit, Strommengen, -verwendung und -beträge Wirkungsgrad KWK, Energieerzeugnisse (Verwendung, Menge, Preis und davon für KWK verwendet) Energieerzeugnisse (Verwendung, Menge, Preis), Menge und Betrag nach Kategorien d. § 9a I StromStG Rentenversicherungsbeiträge, Stromentnahmen, Energieerzeugnisse, Nachweis KMU, wirtschaftliche Tätigkeit Anspruchsverfall gem. Festsetzungsfrist nach § 169 AO § 9a I Nr. 2 StromStG = Keramik, Glas etc. § 9a I Nr. 3 StromStG = Metallerzeugung Anlagen: Stromrechnung, Rechnung für Energieerzeugnisse, Nachweis Rentenversicherungsbeiträge, Aufstellung Nutzenergie / Wärmenutzung anderer Unternehmen Antragsfrist ist immer der 31.12. des auf das Bezugsjahr folgende Kalenderjahr zuständiges Hauptzollamt: HZA Dresden Schützenhöhe 24 - 26 01099 Dresden, Freistaat Sachsen Postfach 10 02 27, 01072 Dresden Telefon: +49 351 8161-0 Fax: +49 351 8161-1130 [email protected] Weitere Informationen im Internet unter www.zoll.de Zoll.de Thema Energiesteuer Zoll.de Thema Stromsteuer Hinweise zum „Spitzenausgleich“ - § 10 StromStG und § 55 EnergieStG zum den oben genannten Formularen muss zusätzlich ein zertifizierter Nachweis über den Betrieb eines EnMS, UMS oder bei KMU eines alternativen Systems (Formular 1449) erfolgen KMU müssen zusätzlich eine Selbsterklärung über KMU-Status abgeben Formular 1458 (wenn KMU eigenständiges Unternehmen ist) oder Formular 1459 (wenn KMU kein eigenständiges Unternehmen ist) insbesondere sind die entnommenen Strommengen und die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung anzugeben, sowie ein buchmäßiger Nachweis, aus dem die Menge des vom Antragsteller verbrauchten Stroms und der genaue Verwendungszweck des Stroms hervorgehend ausführliche Hinweise befinden sich auf den Internetseiten des Zolls Hinweise zur Steuerentlastung für Unternehmen nach § 54 EnergieStG für bestimmte Öle und Gase werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes Entlastungen gewährt (wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr mind. 250 Euro beträgt) Entlastung muss selbst berechnet werden (Entlastungsanmeldung) auch hier wird ein buchmäßiger Nachweis verlangt, der die Art, die Menge, die Herkunft und der genaue Verwendungszweck der verbrauchten Energieerzeugnisse enthalten muss Liste der relevanten Zoll-Vordrucke Formular 1115 1117 Kurzbeschreibung Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme 1118 Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen § 54 EnergieStG 1132 Antrag auf vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG) 1133 Antrag auf teilweise Steuerentlastung für das Verheizen in Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53b Abs. 1 EnergieStG) 1134 Antrag auf teilweise Steuerentlastung für den Antrieb von Verbrennungsmotoren und Gasturbinen in Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53b Abs. 4 EnergieStG) 1402 (2014) Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten für das Kalenderjahr 2013 1449 (2014) Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz (2014) 1449A Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagement- oder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz; Unternehmensneugründungen Jahr 1 1450 (2014) Antrag auf Steuerentlastung von der Stromsteuer und/oder Energiesteuer in Sonderfällen (2014) 1451 Informationsblatt zur Berechnung der Steuerentlastung nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG 1452 (2014) Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren (2014) 1453 Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen § 9b StromStG 1458 Vereinfachte Selbsterklärung für KMU 1459 Selbsterklärung für KMU 1459 Berechnungsbogen Anlage A zur KMU-Selbsterklärung (verbundene Unternehmen) (Anlage A) 1459 Berechnungsbogen Anlage B zur KMU-Selbsterklärung (Partnerunternehmen) (Anlage B) 1459 Zusammenfassender Berechnungsbogen zur KMU-Selbsterklärung (Gesamtanlage) Ansprechpartner Marc Postpieszala Energie in Unternehmen Tel. 0351 4910-3163 Fax 0351 4910-3155 [email protected]