DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Schlussfolgerungen des Rates zu Somalia 2796. Rat "AUSSENBEZIEHUNGEN" Luxemburg, 23. April 2007 Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen: " 1. 2. Der Rat ist nach wie vor besorgt wegen der Lage in Somalia und betont, wie wichtig die Umsetzung der Entschließung 1744 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ist, um den politischen, sicherheitspolitischen und humanitären Herausforderungen, die sich in Somalia stellen, zu begegnen. Der Rat begrüßt ferner das Kommuniqué der Internationalen Somalia-Kontaktgruppe vom 3. April 2007. Insbesondere bekundet der Rat seine tiefe Besorgnis angesichts der Eskalation des Konflikts, der wieder ausgebrochenen Gefechte in Somalia und des dadurch verursachten großen humanitären Leids; er bedauert zutiefst den Verlust an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung und in diesem Zusammenhang vor allem den wahllosen Beschuss dicht besiedelter Stadtviertel in Mogadischu. Die EU weist auf die Verpflichtung aller Seiten hin, das humanitäre Völkerrecht zu achten. Sie fordert sie zudem nachdrücklich auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die humanitären Hilfsorganisationen ungehindert in vollem Umfang und unter sicheren Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen können. Der Rat appelliert mit Nachdruck an alle Seiten, sich für eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten zu engagieren, um weiteres Blutvergießen zu verhindern. Er betont die Notwendigkeit, rasch zu einer Einigung über eine umfassende und anhaltende Waffenruhe zu gelangen, die auch Mechanismen für die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration vorsieht. PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL T el.: +32 (0 )2 281 8239 / 6319 Fa x: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 1 DE 3. Der Rat bekräftigt, dass er die Übergangs-Bundesinstitutionen als die durch die ÜbergangsBundescharta beauftragten Organe und einzig legitimen Behörden zur Wiederherstellung von Frieden, Stabilität und eines funktionsfähigen Staatswesens in Somalia unterstützt. Die EU fordert die Übergangs-Bundesregierung auf, Führungsstärke zu zeigen und alle Teile der somalischen Gesellschaft einzubeziehen, indem sie auf der Grundlage der Übergangs-Bundescharta einen alle Seiten einschließenden politischen Prozess in die Wege leitet. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass auf breiter Basis Verwaltungsstrukturen für Mogadischu geschaffen werden. 4. Der Rat appelliert eindringlich an die Übergangs-Bundesregierung, den Kongress für nationale Aussöhnung möglichst bald einzuberufen. Er bekundet seine Bereitschaft, den Kongress finanziell und auf sonstige Weise zu unterstützen, der einen Beitrag zu einer dauerhaften Einigung über einen Waffenstillstand und einem nachhaltigen politischen Prozess leisten muss. Die EU fordert alle somalischen Parteien auf, die baldige Einberufung des Kongresses zu unterstützen und sich konstruktiv an seinen Beratungen zu beteiligen. Der Rat geht davon aus, dass der Kongress alle wichtigen Interessensträger einbindet, denen es möglich sein sollte, ihre Vertreter im Kongress frei zu wählen. 5. Der Rat bekräftigt seine Unterstützung für die Mission der Afrikanischen Union (AU) in Somalia (AMISOM) und begrüßt den Einsatz des ugandischen Kontingents. Der Rat bekundet seine Anteilnahme am tragischen Tod des ugandischen Soldaten und der belarussischen Flugzeugbesatzung im Rahmen der AMISOM und verurteilt scharf jedweden feindseligen Akt gegen die AMISOM. Die EU sieht den Einsatz der AMISOM als eine entscheidende Maßnahme dafür an, dass die Voraussetzungen für die Stabilisierung des Landes und den baldigen Abzug der äthiopischen Truppen aus Somalia geschaffen werden können, und appelliert daher an alle somalischen Akteure, mit der AMISOM zusammenzuarbeiten und so mitzuhelfen, dass diese Ziele erreicht werden können. 6. Der Rat erinnert an den Beitrag der EU in Höhe von 15 Mio. EUR zur Finanzierung der AMISOM und an die beratende und konzeptionelle Unterstützung, welche die EU zusätzlich zu den bilateralen Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten der AU gewährt. Der Rat ruft alle internationalen Partner dazu auf, die AMISOM auch weiterhin zu unterstützen, und appelliert an die afrikanischen Länder, die Truppen bereitstellen, deren Einsatz so rasch wie möglich in die Wege zu leiten." ____________________ PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL T el.: +32 (0 )2 281 8239 / 6319 Fa x: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 2 DE