Die Blauzungenkrankheit hat Österreich wieder erreicht Bestätigung von 3 Bluetongue-Fällen (Serotyp 4) am 17.11.2015 in Ostösterreich. Seit dem vergangenen Samstag sind die Bundeslänger Burgenland und Wien zur Gänze sowie der Großteil von Niederösterreich und Steiermark Restriktionszone. Für das Verbringen von empfänglichen Tieren (alle Wiederkäuer und Kamelide wie Lamas und Alpakas) aus der Restriktionszone gelten besondere Bestimmungen. Wie zu befürchten war, hat die Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus, Serotyp 4) in der vergangenen Woche Österreich erreicht. Am vergangenen Dienstag, 17.11.2015, wurden drei Fälle in Ostösterreich (je ein Fall in den Bezirken Jennersdorf und Neusiedl im Burgenland sowie ein Fall im Bezirk Hartberg in der Steiermark) bestätigt. Zwei Tage später meldete auch Slowenien einen Fall in unmittelbarer Nähe zu Österreich (siehe Graphik). Aus der Restriktionszone (gelbe Zonen auf der beigeschlossenen Graphik: Burgenland und Wien zur Gänze sowie der Großteil von Niederösterreich und der Steiermark) dürfen empfängliche Tiere (alle Wiederkäuer und Kamelide) nur dann verbracht werden, wenn sie den Status „geschützt“ haben. Das Verbringen aus freien Zonen unterliegt keinen diesbezüglichen Beschränkungen. Der Status „geschützt“ kann in der gängigen Tierverbringungspraxis eigentlich nur durch die Impfung erreicht werden. Geimpfte Tiere können ab 60 Tagen nach Abschluss der Impfung (zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen) aus der Restriktionszone verbracht werden. Dies bedeutet aber eine Vorlaufzeit von mindestens 90 Tagen. Voraussetzung für die Verbringung von Kälbern ist ein aufrechter Impfschutz der Muttertiere am Beginn der Trächtigkeit. Da davon auszugehen ist, dass sich die Bluetongue-Virus-4-Infektion weiter ausbreiten wird, kann aus veterinärfachlicher Sicht den Tierhaltern nur geraten werden, die Zeit zu nützen und den Bestand möglichst rasch einer freiwilligen Impfung (zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen) zu unterziehen. Für die Vermarktung von Kälbern aus der Restriktionszone müssen die Muttertiere geimpft werden. Soll ich meinen Rinderbestand gegen Bluetongue impfen lassen? Was spricht für eine Impfung? 1. Ich kann die noch verbleibende Zeit, in der Tirol noch nicht Teil der Restriktionszone ist, nützen und ohne Tierverkehrsbeschränkungen die Impfung durchführen lassen. 2. Durch eine Impfung schütze ich meinen Bestand vor den möglichen gesundheitlichen Schäden einer Infektion mit dem Bluetongue-Virus. 3. Falls mein Bestand ohne vorherige Impfung in die Restriktionszone kommt, können Zuchtund Nutzrinder mindestens 90 Tage nicht mehr aus der Zone verbracht werden. 4. Falls mein Bestand ohne vorherige Impfung in die Restriktionszone kommt, können Kälber nur mehr innerhalb der Zone vermarktet werden. 5. 60 Tage nach abgeschlossener Impfung können Tiere ohne Beschränkung aus der Restriktionszone verbracht werden und ich muss mich daher nicht davor fürchten, dass auch Tirol Teil der Restriktionszone wird. 6. Wenn der gesamte Rinderbestand eine abgeschlossene Impfung aufweist, sind auch die Kälber ohne Einschränkungen aus der Restriktionszone vermarktbar. 7. Auch wenn es im günstigeren Fall aufgrund der einsetzenden kalten Witterung vorerst zu keiner weiteren Ausbreitung der Bluetongue kommt, muss mit weiteren Fällen spätestens im nächsten Sommer gerechnet werden. Damit dann im nächsten Herbst keine Vermarktungsschwierigkeiten durch Restriktionszonen drohen, muss spätestens im Frühjahr 2016 mit der Impfung begonnen werden. 8. Wenn insgesamt eine Durchimpfungsrate von ca. 80% erreicht würde, besteht Aussicht, die weitere Ausbreitung der Infektion einzudämmen (siehe flächendeckende Impfung 2008/2009). 9. Ein Teil der Impfung (Kosten des Impfstoffes) wird aus Landesmitteln getragen. Was spricht gegen eine Impfung? 1. Die Durchführung der Impfung kostet Geld. Die Tierarztkosten für die Impfung gehen zu Lasten der Tierhalter. 2. Das Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen kann nie ganz ausgeschlossen werden und es gibt keine Entschädigung für allfällige Impfschäden. Falls seitens der Tierhalter Interesse an einer freiwilligen Impfung besteht, ist beabsichtigt, eine solche analog der freiwilligen Impfung im Jahre 2010 gemeinsam durch die Veterinärbehörden, Tierärzte und Landwirtschaft zu organisieren. Dr. Josef Kössler Landesveterinärdirektor