Die Blauzungenkrankheit hat Österreich wieder erreicht

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Die Blauzungenkrankheit hat Österreich wieder erreicht
Bestätigung von 3 Bluetongue-Fällen (Serotyp 4) am 17.11.2015 in Ostösterreich. Seit dem
vergangenen Samstag sind die Bundeslänger Burgenland und Wien zur Gänze sowie der
Großteil von Niederösterreich und Steiermark Restriktionszone. Für das Verbringen von
empfänglichen Tieren (alle Wiederkäuer und Kamelide wie Lamas und Alpakas) aus der
Restriktionszone gelten besondere Bestimmungen.
Wie zu befürchten war, hat die Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus, Serotyp 4) in der
vergangenen Woche Österreich erreicht. Am vergangenen Dienstag, 17.11.2015, wurden drei Fälle in
Ostösterreich (je ein Fall in den Bezirken Jennersdorf und Neusiedl im Burgenland sowie ein Fall im
Bezirk Hartberg in der Steiermark) bestätigt. Zwei Tage später meldete auch Slowenien einen Fall in
unmittelbarer Nähe zu Österreich (siehe Graphik).
Aus der Restriktionszone (gelbe Zonen auf der beigeschlossenen Graphik: Burgenland und Wien zur
Gänze sowie der Großteil von Niederösterreich und der Steiermark) dürfen empfängliche Tiere (alle
Wiederkäuer und Kamelide) nur dann verbracht werden, wenn sie den Status „geschützt“ haben. Das
Verbringen aus freien Zonen unterliegt keinen diesbezüglichen Beschränkungen. Der Status
„geschützt“ kann in der gängigen Tierverbringungspraxis eigentlich nur durch die Impfung erreicht
werden.
Geimpfte Tiere können ab 60 Tagen nach Abschluss der Impfung (zweimalige Impfung im Abstand
von 4 Wochen) aus der Restriktionszone verbracht werden. Dies bedeutet aber eine Vorlaufzeit von
mindestens 90 Tagen. Voraussetzung für die Verbringung von Kälbern ist ein aufrechter Impfschutz
der Muttertiere am Beginn der Trächtigkeit.
Da davon auszugehen ist, dass sich die Bluetongue-Virus-4-Infektion weiter ausbreiten wird, kann aus
veterinärfachlicher Sicht den Tierhaltern nur geraten werden, die Zeit zu nützen und den Bestand
möglichst rasch einer freiwilligen Impfung (zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen) zu
unterziehen. Für die Vermarktung von Kälbern aus der Restriktionszone müssen die Muttertiere
geimpft werden.
Soll ich meinen Rinderbestand gegen Bluetongue impfen lassen?
Was spricht für eine Impfung?
1. Ich kann die noch verbleibende Zeit, in der Tirol noch nicht Teil der Restriktionszone ist,
nützen und ohne Tierverkehrsbeschränkungen die Impfung durchführen lassen.
2. Durch eine Impfung schütze ich meinen Bestand vor den möglichen gesundheitlichen
Schäden einer Infektion mit dem Bluetongue-Virus.
3. Falls mein Bestand ohne vorherige Impfung in die Restriktionszone kommt, können Zuchtund Nutzrinder mindestens 90 Tage nicht mehr aus der Zone verbracht werden.
4. Falls mein Bestand ohne vorherige Impfung in die Restriktionszone kommt, können Kälber nur
mehr innerhalb der Zone vermarktet werden.
5. 60 Tage nach abgeschlossener Impfung können Tiere ohne Beschränkung aus der
Restriktionszone verbracht werden und ich muss mich daher nicht davor fürchten, dass auch
Tirol Teil der Restriktionszone wird.
6. Wenn der gesamte Rinderbestand eine abgeschlossene Impfung aufweist, sind auch die
Kälber ohne Einschränkungen aus der Restriktionszone vermarktbar.
7. Auch wenn es im günstigeren Fall aufgrund der einsetzenden kalten Witterung vorerst zu
keiner weiteren Ausbreitung der Bluetongue kommt, muss mit weiteren Fällen spätestens im
nächsten Sommer gerechnet werden. Damit dann im nächsten Herbst keine
Vermarktungsschwierigkeiten durch Restriktionszonen drohen, muss spätestens im Frühjahr
2016 mit der Impfung begonnen werden.
8. Wenn insgesamt eine Durchimpfungsrate von ca. 80% erreicht würde, besteht Aussicht, die
weitere Ausbreitung der Infektion einzudämmen (siehe flächendeckende Impfung 2008/2009).
9. Ein Teil der Impfung (Kosten des Impfstoffes) wird aus Landesmitteln getragen.
Was spricht gegen eine Impfung?
1. Die Durchführung der Impfung kostet Geld. Die Tierarztkosten für die Impfung gehen zu
Lasten der Tierhalter.
2. Das Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen kann nie ganz ausgeschlossen werden
und es gibt keine Entschädigung für allfällige Impfschäden.
Falls seitens der Tierhalter Interesse an einer freiwilligen Impfung besteht, ist beabsichtigt, eine solche
analog der freiwilligen Impfung im Jahre 2010 gemeinsam durch die Veterinärbehörden, Tierärzte und
Landwirtschaft zu organisieren.
Dr. Josef Kössler
Landesveterinärdirektor
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