Risikomanagement im Strafvollzug

Werbung
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
- Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug H.B. Wagnitz-Seminar Wiesbaden
Risikomanagement im Strafvollzug
Dr. Sandra Budde
Fachtagung „Bewährungshilfe und Risiko bei
den ambulanten Diensten der Justiz“
am 12.06.2015
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Gliederung
•
Risikomanagement: was ist das?
•
Risikomanagement im hessischen Justizvollzug
•
Extramurales Risikomanagement
•
Intramurales Risikomanagement
• Präventive Maßnahmen
• Intervenierende Maßnahmen
2
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Definition
Risikomanagement (laut Wikipedia):
Risikomanagement umfasst sämtliche Maßnahmen zur systematischen
Erkennung, Analyse, Bewertung, Bewältigung, Überwachung und Kontrolle
von Risiken.
Typische Anwendungsbereiche sind:
Unternehmensrisiken, Finanzrisiken, Umweltrisiken, medizinische Risiken,
Software-Risiken …
3
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Risikomanagement im Justizvollzug
Risikomanagement im Justizvollzug umfasst
(1) die rechtszeitige Identifikation von Risikofaktoren,
(2) die angemessene Bearbeitung der Risikofaktoren sowie
(3) die Förderung von Schutzfaktoren verstanden
Das Risikomanagement basiert auf einer prognostischen
Risikoeinschätzung.
4
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Risiken im Justizvollzug
•
Intramural (Beispiele):
•
Der Gefangene / die Gefangene greift einen Bediensteten körperlich an.
•
Der Gefangene / die Gefangene unternimmt einen Fluchtversuch aus der
JVA.
•
Gefangene zetteln eine Meuterei an.
•
Der Gefangene / die Gefangene konsumiert Alkohol / Drogen während
eines unbegleiteten Ausgangs.
•
•
Der Gefangene kehrt nach einem Ausgang nicht wieder zurück in die JVA.
Extramural (Beispiele):
•
Der Gefangene wird wieder einschlägig rückfällig.
•
Der Gefangene begeht eine mildere Straftat als das ursprüngliche Delikt.
•
Der Gefangene begeht eine schlimmere Straftat als das ursprüngliche
Delikt.
5
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Gründe für ein Risikomanagement im Justizvollzug
•
Ziel des extramuralen Risikomanagements: möglichst präzise
Schätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit eines Straftäters
•
Grundlage vieler Entscheidungen und Konsequenzen (z.B. Vollzugsund Behandlungsplanung, Lockerungen, Verlegung in den offenen
Vollzug oder in die sozialtherapeutische Abteilung)
•
Beispiele für Fragestellungen:
•
Ist das Rückfallrisiko so hoch, dass eine Psychotherapie indiziert ist?
•
Ist es angesichts des Rückfallrisikos vertretbar, einem Straftäter
Vollzugslockerungen zu gewähren oder ihn bedingt zu entlassen?
•
Konnte das Rückfallrisiko bereits so deutlich gesenkt werden, dass die
Therapie beendet werden kann?
•
Ist es für das Rückfallrisiko förderlich, wenn der Straftäter wieder zu seinen
Eltern zieht?
6
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Gründe für ein Risikomanagement im Justizvollzug
Ziel des intramuralen Risikomanagements: Schutz des Gefangenen, der
Mitgefangenen und der Bediensteten
•
Sicherungsauftrag: Gefangene sollen sicher untergebracht und
beaufsichtigt werden
•
Fürsorgeanspruch für Bedienstete
•
Störungsfreier Ablauf in den JVA‘en ist notwendig, um den Eingliederungsund Erziehungs-/Behandlungsauftrag zu erfüllen
7
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Gründe für ein Risikomanagement im Justizvollzug
•
Auch in anderen medizinischen und psychologischen Bereichen
werden Entscheidungen auf Grundlage einer
Wahrscheinlichkeitsannahme getroffen, z.B.
•
Ist der Patient so stark suizidal, dass eine stationäre Einweisung
erforderlich ist?
•
Ist der Bewerber x besser für die Stelle geeignet als Bewerber y?
•
Erhöht ein chirurgischer Eingriff die Überlebenschancen des Patienten oder
ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient beim Eingriff stirbt, höher?
8
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Extramurales Risikomanagement
•
Reduktion der Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter nach der
Entlassung wieder straffällig wird
à Risikoeinschätzungen bzgl. des zukünftigen Legalverhaltens
•
Drei grundlegende Strategien der Risikoeinschätzung:
1. intuitive Prognose
2. Statistisch-nomothetische Prognose
3. klinische Prognose
9
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Intuitive Prognose
•
Die Prognose wird ohne explizite Bezugnahme auf vorgegebene Regeln oder
allgemeine (theoretische oder empirische) Konzepte erstellt.
•
Sie beruht allein auf den spezifischen Gegebenheiten der zu beurteilenden
Person.
•
Das konkrete Vorgehen und die Mechanismen sind nicht transparent und
nachvollziehbar. Die Güte des Beurteilungsprozesses ist nicht beurteilbar.
•
Die intuitive Prognose ist stets fehlerfrei, da es keine Regeln gibt, gegen die sie
verstoßen kann.
•
Es handelt sich um keine Methode im wissenschaftlichen Sinn.
10
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Statistisch-nomothetische Kriminalprognose
•
Prognose basiert auf einer vollständig regelgeleiteten Vorgehensweise.
•
Auswahl der für die Prognose benötigten Informationen und
Erhebungsmethoden sowie die Verknüpfung der gewonnenen Daten zu
einer prognostischen Einschätzung erfolgen nach festen Regeln.
•
Es wurden statische Prognoseinstrumente entwickelt, die personenund tatbezogene Merkmale, die sich als wissenschaftlich bedeutsam
erwiesen haben, identifizieren.
•
Die zu beurteilende Person wird aufgrund ihrer Merkmale einer
Teilgruppe der Normstichprobe zugeordnet, für die eine
durchschnittliche Rückfallquote bekannt ist.
•
Beispiel: PCL-R (Psychopathy Checklist Revised), VRAG (Violence
Risk Appraisal Guide)
11
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Klinisch-idiografische Kriminalprognose
•
Grundlage ist die Entwicklung eines auf den Einzelfall zugeschnittenes
Erklärungsmodell für die vorherzusagenden Ereignisse.
•
Biografische Rekonstruktion der individuellen und strafrechtsrelevanten
Entwicklungen bei der Zielperson
•
Regelgeleitetes Vorgehen und Anwendung von wissenschaftlich
überprüfbaren Standards
•
Erkenntnisse auf Grundlage von Prognoseinstrumenten werden
integriert.
•
An den Prognostiker werden besondere Anforderungen gestellt.
12
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Kriminalprognose im Justizvollzug
•
Interne Stellungnahmen sowie Gutachten von externen
Sachverständigen
•
Häufig: klinisch-idiografische Kriminalprognose unter Verwendung von
Prognoseinstrumenten
•
Verwendung der „Dittmann-Liste“ bei internen Stellungnahmen bzgl.
der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen
•
kein Messinstrument, sondern Zusammenstellung von dynamischen und
statischen Risikofaktoren, die nachweislich mit Rückfälligkeit
zusammenhängen.
•
seit dem 01.01.2000 : verbindliches Beurteilungsinstrument für die
Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und
Innerschweiz
•
Vorteile: leichte Anwendbarkeit, intuitive Nachvollziehbarkeit der Faktoren
13
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Dittmann-Liste (Dittmann, 2000)
12 Kriterienbereiche, die jeweils als „günstig“ oder „ungünstig“
eingeschätzt werden:
1. Analyse der Anlasstat(en),
2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung,
3. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störung,
4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung,
5. Soziale Kompetenz,
6. Spezifisches Konfliktverhalten,
7. Auseinandersetzung mit der Tat,
8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten,
9. Reale Therapiemöglichkeiten,
10.Therapiebereitschaft,
11.Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung,
12.Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en)
14
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Mindeststandards für Begutachtungen
•
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus Richtern am BGH,
Bundesanwälten, forensischen Psychiatern und Psychologen,
Sexualmedizinern und weiteren Juristen entwickelten Mindeststandards
für Begutachtungen.
•
Mindeststandards sollen Fehler und Fehlerquellen in
Kriminalprognosen verhindern.
•
In der Praxis des Strafvollzugs sind diese Anforderungen weitesgehend
anerkannt.
•
Beispiele:
•
Beobachtung des Verhaltens während der Exploration, psychischer Befund,
ausführliche Persönlichkeitsbeschreibung
•
Mehrdimensionale biografisch fundierte Analyse unter Berücksichtigung der
individuellen Risikofaktoren
15
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Intramurales Risikomanagement
•
Reduktion der Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter im Vollzug
straffällig wird und/oder sicherheitsrelevantes Verhalten zeigt
•
Wer wird wann und unter welchen Umständen und wie im Strafvollzug
grenzüberschreitendes Verhalten (Gewalt, sexuelle Nötigung, Beleidigung
etc.) gegenüber Gefangenen oder Bediensteten zeigen?
•
Insbesondere Gewaltvorkommnisse gehören im Vollzug zu den
„alltäglichen Phänomen, welches nicht verhindert werden kann“ (Wirth,
2007).
•
Im Vollzug werden präventive und intervenierende Maßnahmen
unternommen, um Gewaltvorkommnisse zu reduzieren.
16
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Gewalt im Vollzug
•
Unterscheidung zwischen Hell- und Dunkelfelduntersuchungen
Hellfeld:
•
Wirth (2007): 403 nachweisbare Delikte, die von 518 Tätern begangen
wurden (Jahr 2005)
•
Heinrich (2002): seit 1989 Dokumentation der angezeigten
Gewaltvorkommnisse im hessischen Justizvollzug
Dunkelfeld:
•
Bienek & Pfeiffer (2012): Mehr als die Hälfte der Befragten berichtete von
einer indirekten Viktimisierungserfahrung in den letzten vier Wochen.
Körperliche Übergriffe wurden von jedem vierten erwachsenen Gefangenen
angegeben. Bei den jungen Gefangenen berichtete sogar jeder zweite
(49%) von körperlichen Übergriffen.
•
Vergleich Hell- und Dunkelfeld: auf eine bekannt gewordene Gewalttat
kommen vier bis fünf unbekannt gebliebene Gewalttaten
17
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Präventive Maßnahmen
•
Fortlaufend interne Beurteilungen des Gefangenen
•
Erstgespräch (i.d.R. Sozialdienst)
•
Medizinische Untersuchung zum Beginn der Haft
•
ggf. Involvierung des psychologischen Dienstes bei Verdacht einer
psychischen Erkrankung / Suizidalität
•
Analyse der Gefangenenpersonalakte (Anklageschrift, Urteil, BZR,
Gutachten) à Ist der Gefangene gefährlich und müssen Besonderheiten
berücksichtigt werden?
•
Systematische Dokumentation von Beobachtungen
•
Gute Vernetzung der einzelnen Dienste (z.B. regelmäßige
Teamsitzungen, Konferenzen)
18
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Präventive Maßnahmen
•
Frühzeitige Identifikation von potentiell gefährlichen Risikosituationen
und rechtszeitige Installation von Gegenmaßnahmen
•
Weitergabe der Information über gefährliche Gefangene an die
Anstaltsleitung
•
Förder- und Vollzugsplankonferenzen sowie Fortschreibung der
Förder- und Vollzugpläne:
•
Förder- und Behandlungsbedarf sowie die individuellen Risikofaktoren
werden in einem Diagnoseverfahren ermittelt.
•
Vollzugplan wird mindestens alle 6 Monate fortgeschrieben.
•
Förderplan wird mindestens alle 3 Monate fortgeschrieben.
19
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Präventive Maßnahmen
•
Im Vollzugsplan werden kontinuierlich folgende Aspekte eingeschätzt:
Persönlichkeit / Lebensverhältnisse
Entlassungsvorbereitung
• Bisherige Kriminalitätsentwicklung /
Tatanalyse
• Persönlichkeit
• Soziale Kompetenz
• Konfliktverhalten
• Schulische und berufliche Bildung
• Entwicklung nach der Tat /
Behandlungsverlauf
• Auseinandersetzung mit der Tat
• Voraussichtlicher
Entlassungszeitpunkt
• Soziale Kontakte und Bindungen
• Sozialer Empfangsraum bei der
Entlassung
• Maßnahmen der
Gesundheitsfürsorge
• Abhängigkeit
• Zusammenarbeit bei der
Entlassungsvorbereitungen /
Zusammenarbeit mit Dritten
• Konkrete Maßnahmen zur
Entlassungsvorbereitung
20
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Intervenierende Maßnahmen
•
Zukünftiges Verhalten wird am besten durch vergangenes Verhalten
vorhergesagt.
•
Gleichzeitig: Strafvollzug ist für das Wohlergehen der Gefangenen und
der Bediensteten verantwortlich, so dass innerhalb des Vollzugs
Maßnahmen installiert werden müssen, um angemessen auf
aggressive Verhaltensweisen reagieren zu können.
•
Zu den intervenierenden Maßnahmen gehören
•
Disziplinarisch-strafrechtliche Maßnahmen
•
Besondere Sicherungsmaßnahmen
•
Pädagogisch-psychologische Behandlungsmaßnahmen
21
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Intervenierende Maßnahmen
- Disziplinarisch-strafrechtliche MaßnahmenDisziplinarisch-strafrechtliche Maßnahmen:
•
Disziplinarmaßnahmen (§55 HStVollzG, §55 HSVVollzG, §55
HessJStVollzG)
1.
der Verweis
2.
der Ausschluss von gemeinsamer Freizeit oder von einzelnen Freizeitveranstaltungen
3.
die Beschränkung oder der Entzug der Bewegungsfreiheit außerhalb des Zimmers
4.
die Beschränkung oder der Entzug von Gegenständen für eine Beschäftigung in der
Freizeit (nicht §55 HSVVollzG)
5.
die Beschränkung oder der Entzug des Fernsehempfangs
6.
der Entzug von Geräten der Unterhaltungselektronik
7.
die Beschränkung oder der Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des
Einkaufs (nicht §55 HSVVollzG)
8.
Arrest bis zu vier Wochen
22
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Intervenierende Maßnahmen
- Erzieherische Maßnahmen / Besondere SicherungsmaßnahmenErzieherische Maßnahmen (§54 HessJStVollzG):
•
Erteilung von Handlungsanweisungen und Auferlegung von
Verpflichtungen, die geeignet sind, die Einsicht in das Fehlverhalten und die
Notwendigkeit einer Verhaltensänderung zu wecken und zu stärken (z.B.
Entschuldigung, Schadensbeseitigung / -wiedergutmachung)
Besondere Sicherungsmaßnahmen (§51 HStVollzG, §50 HSVVollzG, §49
HessJStVollzG):
1.
Entzug oder Vorenthaltung von Gegenständen
2.
Beobachtung der Untergebrachten, auch durch technische Hilfsmittel
3.
Trennung von anderen Untergebrachten (Absonderung)
4.
Entzug oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien
5.
Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum ohne gefährdende
Gegenstände
6.
Fesselung
23
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Intervenierende Maßnahmen
- Pädagogisch-psychologische MaßnahmenPädagogisch-psychologische Maßnahmen:
•
Maßnahmenangebot variiert in Abhängigkeit von den Qualifikationen der
psychologischen Dienste und der Sozialdienste
•
Beispiele: Aufarbeitung eines Konflikts in der Wohngruppe,
Gruppenaussprachen, Förderung der Konflikt- und Problemlösefertigkeiten
à
Die Behandlung ist das zentrale Element des
Risikomanagements im Strafvollzug!
24
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Risk Need
Responsivity
Behandlung
Good-LiveModell
Behandlungsnahmen sollten nicht nach dem
„Gießkannenprinzip“ durchgeführt werden!
25
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Risk Need Responsivity (RNR)
•
Risikoprinzip: Ermittlung des Rückfallrisikos, darauf gründet die
Entscheidung, Interventionen auf rückfallgefährdete Täter zu
konzentrieren
•
Bedürfnisprinzip: Konzentration der Interventionen auf die
dynamischen Risikofaktoren, also die Problembereiche, die mit der
kriminellen Gefährlichkeit zusammenhängen
•
Ansprechbarkeitsprinzip: Wie kann man es schaffen, den Probanden
wirklich zu erreichen? Einschätzung der Behandlungsmotivation, der
intellektuellen Leistungsfähigkeit, der geschlechtsspezifischen Faktoren
etc.
26
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Good Lives Modell (GLM) (Ward & Steward, 2003 /
Steve Feelgood)
•
Idee: RNR-Prinzipien motivieren Gefangene wenig zur Mitarbeit in
Behandlungsmaßnahmen
à Entwicklung des „Good Lives Modell, um die Ziele der Gefangenen
besser zu integrieren (ANSPRECHBARKEITSPRINZIP)
•
Fokussierung auf den primären Gütern (z.B. Gesundheit, Kompetenz,
Selbstbestimmtheit, Verbundenheit, innerer Friede, Wissen und
Lernen)
•
Sekundäre Güter: Ressourcen und Fähigkeiten, um die primären Güter
zu erreichen (z.B. hohe Motivation, Intelligenz, ehrgeizig)
•
Kernprobleme bei Straftätern: Kapazität (nicht genügend Stärken),
Mittel (unangemessene Mittel, um Ziele zu erreichen), Bandbreite
(Vernachlässigung von Grundbedürfnissen), Übereinstimmung
(Konflikte zwischen den Zielen)
27
Kriminologischer Dienst für den hessischen Justizvollzug
Fazit:
•
Im Strafvollzug ist ein gut funktionierendes Risikomanagement
erforderlich, da bei Gefangenen sowohl von einem extra- als auch
intramuralen Risiko ausgegangen werden muss.
•
Es werden extramurale Risikoeinschätzungen mit Kriminalprognosen
durchgeführt. Diese beeinflussen vollzugliche Entscheidungen wie z.B.
eine vorzeitige Entlassung.
•
•
Intramurale Risikoeinschätzungen sind erforderlich, um
•
den Gefangenen
•
andere Mitgefangene
•
sowie die Bediensteten zu schützen.
Es werden dabei mehrere präventive als auch intervenierende
Maßnahmen im Strafvollzug ergriffen.
28
Herunterladen