Begleitbrief

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ACAT SUISSE SCHWEIZ SVIZZERA
Pour un monde sans torture ni peine de mort
Für eine Welt frei von Folter und Todesstrafe
Per un mondo senza tortura né pena di morte
Internationaler Menschenrechtstag – 10. Dezember 2013
Zum Menschenrechtstag 2013 thematisieren die drei Landeskirchen die Verfolgung von
Christen im Nahen und Mittleren Osten. Heute werden weltweit über 150 Millionen Christen
wegen ihres Glaubens schwerwiegend diskriminiert, misshandelt oder verhaftet.
ACAT-Schweiz wurde von den Landeskirchen beauftragt, eine Petition zu einem spezifischen
Land auszuarbeiten und hat sich deshalb eingehend mit der Verfolgung der religiösen
Minderheiten in Iran beschäftigt.
Iran und die religiösen Minderheiten
Die am 1. April 1979 ausgerufene Islamische Republik Iran ist ein autoritäres Regime. Sie
beruht auf einer theokratischen Rechtsordnung und stützt sich auf das islamische Recht sowie
die Aufsicht der Geistlichkeit. Die iranische Verfassung unterstellt sämtliche politischen,
gerichtlichen und militärischen Institutionen sowie die Medien der Autorität des Obersten
Führers der islamischen Revolution, zurzeit Ayatollah Khamenei.
Das iranische Volk hat im Juni 2013 einen neuen Präsidenten gewählt, den gemässigten
Geistlichen und Reformer Hassan Rohani. In einer mit Spannung erwarteten Rede vor der
68. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 25. September 2013 zeigte
Rohani sich der Aussenwelt gegenüber offener als sein Vorgänger Mahmoud Ahmadinejad,
insbesondere in Bezug auf die Beziehungen mit dem Staat Israel, die Zusammenarbeit im
Nuklearbereich und die Menschenrechte. Seine Loyalität gegenüber den Konservativen scheint
jedoch ziemlich unerschütterlich zu sein.
Die verfolgten religiösen Minderheiten
Staatsreligion ist der schiitische Islam. Gewisse religiöse Minderheiten wie die sunnitischen
Muslime, die schiitischen Dissidenten, die sufistischen Derwische, die Juden und die assyrischchaldäischen sowie die armenischen Christen werden von der Verfassung anerkannt, sind aber
trotzdem harter Repression ausgesetzt. Die Minderheit der Baha’i wird vom islamischen Staat
nicht anerkannt und dementsprechend stark verfolgt. Wie nie zuvor seit der islamischen
Revolution von 1979 wurde die Repression gegenüber den religiösen Minderheiten vor den
Wahlen von 2009 verschärft. Dasselbe war Anfang 2013, im Vorfeld der Wahlen vom Juni, zu
beobachten, und auch unter der Präsidentschaft von Hassan Rohani geht die Repression noch
heute weiter.
In Iran leben 450 000 Christen. Nicht anerkannt sind die evangelikalen Christen, unter denen
es viele Konvertiten gibt. Die Perser (oder gebürtigen Iraner) müssen zwingend Muslime sein.
Wer konvertiert, geht das Risiko ein, verhaftet, verhört, ins Gefängnis gesteckt und geschlagen
oder gar zum Tod verurteilt zu werden, denn nach dem Gesetz muss jeder Muslim, der sich
vom Islam ab- und einer andern Religion zuwendet, mit der Todesstrafe rechnen. Ein aktueller
Fall ist jener von Youcef Nadarkhani, einem zum Protestantismus konvertierten Pastor, der im
Oktober 2009 verhaftet und anschliessend wegen Apostasie zum Tod verurteilt worden war.
Dank starker internationaler Mobilisierung lenkte Iran schliesslich ein und widerrief das
Todesurteil im Januar 2013. Die Gottesdienste der Protestanten werden häufig durch
Polizeikontrollen gestört oder von Agenten der Geheimdienste infiltriert. Zu ihren Feiern dürfen
Protestanten keine Iraner zulassen, die nicht zu ihrer Gruppe gehören, und sie sind
verpflichtet, den Behörden Mitgliederlisten ihrer religiösen Gemeinschaften auszuhändigen.
Die Protestanten und zum Teil sogar die assyrisch-chaldäischen und die armenischen Christen
dürfen ihre religiösen Überzeugungen nicht öffentlich kundtun und keine Gottesdienste in
persischer Sprache feiern.
In diesem Umfeld von Belästigungen kommt es häufig zu Festnahmen und Inhaftierungen.
Dutzende protestantischer Christen, die gegenwärtig im Gefängnis sitzen, sind der Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit, der Propaganda gegen das Regime, der Spionage, des illegalen
Kults oder der Feindschaft gegenüber Gott angeklagt. Diese schwerwiegenden Anklagen
können unter Umständen ein Todesurteil zur Folge haben.
Die internationalen Verpflichtungen Irans
Iran ist Mitglied der Vereinten Nationen und der wichtigsten UNO-Organisationen. Das Land hat
den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der in Artikel 18
ausdrücklich die Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert. Dieser Artikel ist rechtlich
bindend und wird vom UNO-Menschenrechtsausschuss kontrolliert. Iran hat auch das
Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie
das Übereinkommen über die Reche des Kindes ratifiziert, welche ebenfalls den Schutz der
Religionsfreiheit beinhalten.
Im März 2010 wurde Iran im Rahmen der Universellen periodischen Überprüfung (UPR) vom
UNO-Menschenrechtsrat unter die Lupe genommen. Der Rat hat Kritik an der Einschüchterung
und Verfolgung der religiösen Minderheiten geübt und Iran eindringlich ersucht, seine
Verpflichtungen gegenüber den Internationalen Institutionen wahrzunehmen und im Rahmen
von Sonderverfahren stärker zu kooperieren, so mit dem Sonderberichterstatter für Religionsund Weltanschauungsfreiheit, dessen letzter Besuch von 1995 datiert, oder mit dem
Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe, dessen Besuchsanfrage seit 2005 unbeantwortet ist. Iran wird zudem
aufgefordert, die diesbezügliche Konvention zu ratifizieren.
Der UNO-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran,
Herr Ahmed Shaheed, hat im Februar 2013 seinen dritten Bericht veröffentlicht. Er signalisiert
ausdrücklich eine Zunahme der Menschenrechtsverletzungen gegenüber religiösen
Minderheiten, insbesondere Verfolgung und Verhaftungswellen. Er empfiehlt dem iranischen
Staat, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, um in Recht und Praxis jegliche
Diskriminierung zu beseitigen.
Die Internationale Gemeinschaft ist besorgt über die Lage der religiösen Minderheiten in Iran.
Sie erwartet, dass die Ära der Reform und des Dialogs, welche der neue Präsident Hassan
Rohani angekündigt hat, Realität wird. Sie sieht der zweiten Universellen periodischen
Überprüfung (UPR) Irans vor dem UNO-Menschenrechtsrat, die für Oktober 2014 geplant ist,
folglich ungeduldig entgegen.
Mit der beiliegenden Petition bringen wir gegenüber den Behörden
der Islamischen Republik Iran unsere Sorge über die Verfolgung der
religiösen Minderheiten im Land zum Ausdruck.
Wir bitten Sie, die Petition zu unterzeichnen und Unterschriften dafür zu sammeln.
Danke für Ihre Unterstützung!
Hauptsächliche Quellen: Bericht des UNO-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in Iran, Februar 2013; Publikationen des
Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit; Publikationen des Unabhängigen Experten zu Minderheitenfragen;
Berichte zur Universellen Periodischen Überprüfung Irans vom März 2010; verschiedene NGO-Berichte (Fédération internationale des droits de
l’homme, Pew Forum).
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