Fälle zur Propädeutischen Übung BGB AT Fall 1 A nimmt an einer Versteigerung teil. Während der Versteigerer die Gebote für das Bild „Die Lilien“ entgegennimmt, entdeckt A einen alten Schulfreund auf der anderen Seite des Raumes und winkt diesem zu. Umso größer ist sein Entsetzen, als ihm der Versteigerer daraufhin den Zuschlag in Höhe von 1.000 Euro erteilt. Ist A zur Zahlung verpflichtet? Fall 2 K sieht im Schaufenster des Fahrradladens des V ein gebrauchtes Mountainbike, das mit 189 Euro ausgezeichnet ist. Sie geht in den Laden und erklärt dem V, dass sie das ausgestellte Rad kaufen wolle. V weigert sich, weil er das Rad vor einer halben Stunde bereits an einen Stammkunden verkauft habe. Kann K Übergabe und Übereignung des Fahrrads verlangen? Fall 3 K füllt eine Bestellungskarte aus, mit der er ein Buch zum Preis von 20 Euro bei V bestellen will. Er lässt die Karte aber auf seinem Schreibtisch liegen, weil er sich die Sache noch einmal überlegen will und verlässt das Haus. In der Zwischenzeit findet seine Frau F die Karte. Sie geht davon aus, dass ihr Mann die Karte abschicken wollte und dies nur vergessen hat. Sie gibt daher die Karte sofort bei der Post auf. Muss K das Buch bezahlen, wenn V das Buch zuschickt? Fall 4 Der Hauseigentümer E hatte M am 10.5. ein schriftliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages gemacht und ihm eine Annahmefrist bis zum 31.5. gesetzt. M hat den Mietvertrag am 12.5. unterschrieben und in einem Briefumschlag gelegt, aber vergessen, ihn zurückzuschicken. Erst am 31.5. bemerkt er dies und eilt zum Haus des E. Da dieser nicht zu Hause ist, übergibt M den Brief an die 5jährige Tochter T. T sagt zwar, dass sie den Brief an ihren Vater E weitergeben wird, vergisst dies aber. M findet den Brief zufällig am 10.6. im Zimmer der T. Frage 1: Erfolgte die Annahme fristgemäß? Frage 2: Wie wäre die Sachlage, wenn T 15 Jahre alt ist? Frage 3: Wie wäre die Sachlage, wenn M den Brief am 31.5. im Büro des E vorbeibringt und diesen dort der Sekretärin S, die von E zur Entgegennahme solcher Erklärungen bevollmächtigt wurde, überreicht? Fall 5 Das Ehepaar M und F lebt mit dem 4-jährigen Sohn S in einer Wohnung im Hause der Eltern des M. Zur Anschaffung verschiedener Haushaltsgegenstände haben sie von M’s Eltern ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro erhalten. Nach einiger Zeit kommt es zwischen den Eltern des M und dem Ehepaar zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, in deren Folge M, F und S in das Haus der Eltern der F ziehen, das im Miteigentum der F steht. Aus Wut über diese Reaktion beschließen M’s Eltern, das Darlehen mit einem eingeschriebenen Brief fristlos zu kündigen. Der Briefträger trifft auf der Straße zufällig den ihm sehr gut bekannten Onkel der F, der auf dem Weg zur Mutter der F ist. Er übergibt diesem das Einschreiben mit der Bitte um Weiterleitung. Der Onkel händigt den Brief am gleichen Tag der Mutter der F aus, die im selben Haus in einer getrennten Wohnung im ersten Stock wohnt. Die Mutter ahnt zwar aufgrund der Erzählungen von M und F, dass der Brief nichts Erfreuliches enthält, gibt ihn aber trotzdem dem bei ihr spielenden S und trägt ihm auf, den Brief seinen Eltern zu übergeben. S, der gerade auf der Suche nach Papier war, nimmt den Brief und bastelt sich daraus ein Flugzeug, das schließlich auf dem Komposthaufen im Nachbarsgarten landet und dort verrottet. Wie ist die Rechtslage? Fall 6 M hat von V eine Wohnung gemietet. Nach dem Mietvertrag ist M berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Monatsfrist zum Monatsende zu kündigen. Daher schreibt er dem V am 16.1. einen Brief, in dem er zum Ende des Monats Februar kündigt. Aus Vergesslichkeit wirft er den Brief aber erst am Nachmittag des 30.1., einem Samstag, in den Hausbriefkasten des V. Dieser findet das Schreiben am darauf folgenden Montag (1.2.) unter der Post, die ihm der Briefträger gebracht hat. V verlangt nunmehr Mietzahlung für den Monat März. Muss M für den Monat März Miete zahlen? Abwandlung 1 M wirft den Brief am 24.1. in einen Postbriefkasten, vergisst aber, eine Briefmarke aufzukleben. Als der Postbote dem V das Schreiben am 25.1. aushändigen will, weigert sich dieser, Nachporto zu zahlen, so dass der Bote den Brief wieder an M zurückschickt. Erst eine Woche später erhält V ein ordnungsgemäß frankiertes Kündigungsschreiben mit der Post. Muss M für den Monat März Miete zahlen? Abwandlung 2 M gibt am 24.1. die Kündigung bei der Post als Einschreiben/Rückschein auf. Am 25.1. versucht der Postbote, dem V das Einschreiben zuzustellen, trifft ihn aber nicht zu Hause an und hinterlässt einen Abholschein im Briefkasten, den V am 26.1. findet. V vergisst jedoch, das Einschreiben abzuholen, das daher am 9.2. mit dem Vermerk „Empfänger benachrichtigt, da nicht abgeholt, nach Ablauf der Lagerfrist zurück“ an M zurückgeschickt wird. Muss M für den Monat März Miete zahlen? Fall 7 A bestellt schriftlich ein Hotelzimmer im Bayerischen Hof in München für den kommenden Mittwoch. Als es am Mittwoch regnet, will A nicht mehr nach München fahren und bleibt lieber zu Hause. Der Hotelier H verlangt dennoch Bezahlung des Zimmers, das er für A bereits hatte vorbereiten lassen. Zu Recht? Fall 8 C bestellte telefonisch beim Hotelier B ein Zimmer für den 3.5. Der Hotelinhaber B sagte sofort die Zimmerreservierung zu. Als C am 3.5. im Hotel des B eintraf, fand er alle Zimmer besetzt. Es stellte sich heraus, dass B am Telefon fälschlicherweise eine Zimmerreservierung für den 13.5. verstanden hatte. Daher hatte B ein Zimmer für den 13.5. und nicht für den 3.5. reserviert. Ist ein Vertrag über die Bereitstellung eines Zimmers am 3.5. zustande gekommen? Fall 9 Der 17-jährige Schüler A will in den Sommerferien mit Freunden an der Nordsee zelten. Eines Tages entdeckt er auf der Campingausstellung des B ein Zweimannzelt, das als Ausstellungsstück preisgünstig 220 Euro kosten soll. Kurzentschlossen verhandelt er mit B über den Ankauf. Als B dem A das Zelt wegen geringfügigen Schmutzflecken für 200 Euro anbietet, willigt dieser sofort ein. Es wird vereinbart, dass das Zelt erst nach Ende der Ausstellung in zwei Wochen übergeben und bezahlt werden soll. Als A abends seinen Eltern von dem Kauf erzählt, äußern diese schließlich ihr Einverständnis. Die Gunst der Stunde nutzend berichtet A von einem Daunenschlafsack, den er bei B als Einzelstück zu dem günstigen Preis von 80 Euro gesehen habe und den er gleichfalls kaufen wolle. Nach einigem Zögern sind die Eltern des A auch damit einverstanden. Sofort am nächsten Tag kauft A den Schlafsack von B; beide vereinbaren, dass der Schlafsack zusammen mit dem Zelt übergeben und bezahlt werden soll. Nach Ende der Ausstellung verlangt B von A Zahlung des Kaufpreises in Höhe von insgesamt 280 Euro. Die Eltern des A widerrufen nunmehr gegenüber B ihre zu den Kaufverträgen gegebene Zustimmung, da sich ihr Sohn in der Zwischenzeit die benötigten Campingsachen von einem Bekannten habe leihen können. B besteht auf Zahlung. Zu Recht? Abwandlung B, dem nachträglich Zweifel hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des A gekommen sind, verlangt nach Ende der Ausstellung von den Eltern des A eine Bestätigung beider Verträge. Da sich A in der Zwischenzeit die benötigten Campingsachen von einem Schulfreund geliehen hat, verweigern seine Eltern gegenüber B ihre Zustimmung. Wie ist die Rechtslage? Fall 10 Der 17-jährige Auszubildende L, der von seiner Ausbildungsbeihilfe monatlich 100 Euro als Taschengeld zurückbehalten hat, hat 600 Euro angespart, um sich einen Motorroller zu kaufen, mit dem er täglich zu seiner Ausbildungsstätte fahren will. Eines Tages bietet ihm sein Kollege A einen fast neuwertigen Motorroller zum angemessenen Preis von 1.600 Euro an. L antwortet darauf, dass er lediglich 600 Euro bar zahlen könne, aber bereit sei, den Rest in monatlichen Raten von 100 Euro abzuzahlen, wenn A noch etwas vom Preis nachließe. A, der L für volljährig hält, gibt nach und einigt sich mit ihm auf 1.200 Euro. Nach Empfang der Anzahlung i.H.v. 600 Euro übergibt A dem L den Motorroller. Die Eltern des L halten das Fahren mit Rollern jedoch für viel zu gefährlich und lehnen daher das Geschäft ab. Kann A von L Zahlung der restlichen 600 Euro verlangen? Wie ist die Eigentumslage am Motoroller und am Geld? Fall 11 V und K haben unverbindlich über den Kauf einer antiken chinesischen Vase verhandelt, für die V 2.100 Euro verlangt. Nach einiger Zeit schickt V an K ein Angebot, schreibt dabei aber versehentlich, er biete die Vase für 1.200 Euro an. K bemerkt den Zahlendreher, ist aber mit dem zuvor genannten Preis von 2.100 Euro auch einverstanden und antwortet, er kaufe die Vase für 210 Euro. V geht davon aus, dass K sich verschrieben hat und mit seinem Angebot (2.100 Euro) einverstanden ist. Kann V Zahlung von 2.100 Euro verlangen? Fall 12 K und V verhandeln über Lieferung, Installation und Wartung einer Computeranlage für die Anwaltskanzlei des K. Grundlage der Gespräche ist eine von K erstellte, 175 Einzelpunkte umfassende Liste von Einzelleistungen und Vertragsregelungen, die K für erforderlich hält. K und V gehen die Liste darauf Punkt für Punkt durch. Nach ca. 6 Stunden Verhandlung springen K & V, ohne es zu merken, von Ziffer 76 direkt zur Ziffer 78, ohne die Ziffer 77 ("Installation eines Lüfters für den Serverraum, Preis nicht über 5.000 Euro") zu diskutieren. Nach weiteren 6 Stunden haben sie Einigkeit über alle sonstigen Punkte und den von K zu zahlenden Preis erlangt und begießen den Geschäftsabschluss mit einem Glas Sekt. Als V wenige Tage später mit dem Einbau der Anlage beginnen will, verweigert K die Abnahme, da eine Einigung über den Einbau eines Lüfters nicht erfolgt sei und ihm der von V verlangte Preis von 5.500 Euro zu hoch erscheint. Ist zwischen K & V ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Fall 13 Die Kaufleute Adel, Best und Classe treffen sich an einem warmen Sommerabend zu einem „Arbeitsessen“ im Gasthaus S. Dort nimmt der Wirt Grau die Bestellung entgegen. A und B wünschen ein Mineralwasser, während C erklärt: „Martini dry, aber bitte recht kühl.“ Als G daraufhin drei Martini bringt, weigern sich die Gäste, mehr als einen Martini abzunehmen. G besteht auf Bezahlung der drei Martini. Zu Recht? Fall 14 Der Assistent A gerät beim Surfen im Internet zufällig auf die Homepage der juristischen Versandbuchhandlung V. Dort findet er ein Angebot über die komplette Rechtsprechungssammlung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für 3.950 Euro. Begeistert schickt er daher an V eine E-mail und bestellt alle ca. 350 Bände „unter Bezugnahme auf Ihre Homepage“. V mailt zurück, er freue sich über seinen neuen Kunden, die Lieferung werde bald erfolgen. Als V die Lieferung fertig machen will, stellt er fest, dass die Sammlung tatsächlich 5.000 Euro kostet. Wie sich herausstellt, hatte ein Angestellter bei der Bearbeitung der Homepage versehentlich den falschen Preis eingegeben. Kann A Übergabe und Übereignung der Rechtsprechungssammlung gegen Zahlung von 3.950 Euroverlangen? Fall 15 K besucht die Mitgliederversammlung eines Fotoclubs, dem er seit ein paar Jahren angehört. Der Vorsitzende des Vereins, M, weist u.a. darauf hin, dass das Fotoartikel-Versandhaus V gerade sehr preiswerte Stative anbiete. Deshalb werde er außer der Anwesenheitsleiste eine Liste herumgeben, auf der man sich verbindlich für eine Sammelbestellung anmelden könne. Als die Liste, die deutlich gekennzeichnet ist und eine genaue Beschreibung des Artikels samt Preis enthält, zu K kommt, trägt er sich geistesabwesend in der Meinung ein, es handele sich um die Anwesenheitsliste. Einige Tage später erhält K das Stativ samt Rechnung zugeschickt. Unter Hinweis auf seinen Irrtum weigert er sich zu zahlen. Kann V Bezahlung verlangen? Fall 16 G will bei dem Hotelier H schriftlich ein Doppelzimmer von Karfreitag bis Ostermontag zum Preis von 50 Euro pro Zimmer und Nacht bestellen. Er verschreibt sich jedoch, sodass die Bestellung auf zwei Doppelzimmer lautet. Als G am Karfreitag im Hotel eintrifft, verlangt H Bezahlung beider Doppelzimmer, da er wegen der Buchung des G andere potentielle Gäste habe abweisen müssen, die ihm sogar 60 Euro pro Nacht und Zimmer gezahlt hätten. G erklärt, dass er nur für eines der Doppelzimmer bezahlen werde. Was kann H von G verlangen, wenn G pro Zimmer & Nacht Kosten in Höhe von 30 Euro entstanden sind? Fall 17 K verkauft dem Antiquitätenhändler A aus dem Nachlass seines Onkels für 1.800 Euro ein Altarblatt, hergestellt von einem Mitglied der Malschule der sog. Praeraffaeliten. Später stellt sich heraus, dass die Darstellung eine Übermalung war und sich darunter ein weitaus wertvolleres Bild des hl. Sebastian aus dem 13. Jahrhundert verbirgt. Kann K anfechten? Abwandlung Nach dem Verkauf stellt K fest, dass sein Onkel das Altarblatt für 3.000 € gekauft hatte. Da ihm der mit A vereinbarte Preis zu niedrig erscheint, möchte er von dem Kaufvertrag loskommen. Ist das möglich? Fall 18 Witwe W will den Mercedes ihres kürzlich verstorbenen Mannes an K verkaufen. Als K den bei den Verkaufsverhandlungen anwesenden Fahrer F nach dem Kilometerstand fragt, gibt dieser eine Laufleistung von 50.000 km an, obwohl er - ebenso wie W - weiß, dass der Wagen schon 150.000 km gelaufen ist. Nachdem K das Auto gekauft und in der Werkstatt den wirklichen Kilometerstand erfahren hat, möchte er sich von dem Vertrag lösen. Kann K den Kaufvertrag rückgängig machen? Fall 19 M kauft bei V Wäsche. Sie erzählt, dass sie die Wäsche ihrer Tochter zur bevorstehenden Hochzeit schenken möchte. Nachdem sich die Hochzeit der Tochter zerschlagen hat, will M den Kauf der Wäsche rückgängig machen. Ist dies möglich? Fall 20 Der aufgrund eines Beinbruchs in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkte A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 kubanische Zigarren, das Stück zu höchstens 4 Euro zu kaufen. Dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 2 Euro pro Stück kosten. Beim Tabakhändler B kosten die Zigarren nun infolge einer Preiserhöhung 3 Euro pro Stück. S nimmt dennoch 20 Stück mit. A ist dies zu teuer, weshalb er den S mit den Zigarren zu B zurückschickt. B verweigert die Rücknahme der Ware und verlangt Bezahlung. Zu Recht? Abwandlung A bittet seinen 15-jährigen Enkel (S), die Zigarren bei B zu erwerben. Dabei soll S nicht mehr als 2 Euro pro Stück ausgeben. Obwohl die Zigarren 3 Euro pro Stück kosten, erwirbt S im Namen des A 20 Stück. Kann B von A oder S Bezahlung der Zigarren verlangen? Fall 21 Kunsthändler A hat Schwierigkeiten. Am 10.2. findet gleichzeitig eine Kunstauktion in London und eine bei Weinmüller (W) in München statt. Da er die Londoner Auktion gern selbst besuchen möchte, bittet er seine Bekannte E, seine Interessen bei der Münchner Auktion wahrzunehmen. Sie soll unter den im Katalog angebotenen Silberbestecken ein günstiges Besteck zum Höchstpreis von 2.000 Euro ersteigern. A hat jedoch die E nur deshalb mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut, da sie ihm wahrheitswidrig erzählt hatte, sie habe ein Kunststudium mit Erfolg abgeschlossen. E begibt sich, wie verabredet, zu W und teilt dem Auktionator mit, dass sie für den verhinderten A komme. E ersteigert ein schönes Besteck zum Preis von 1.800 Euro. Als A später erfährt, dass E ihn belogen hat, will er mit dem Geschäft, das er für sehr ungünstig hält, nichts zu tun haben. Wie ist die Rechtslage? Fall 22 S ist Sekretärin in der Firma des L. Da L sehr oft geschäftlich verreist, kauft S immer wieder eigenmächtig im Namen des L diverses Büromaterial im Onlineshop des T ein. L hat von dritter Seite vom eigenmächtigen Handeln der S erfahren und ist über deren Aktionen sehr enttäuscht. Er unternimmt jedoch nichts, da er dem Betriebsklima nicht schaden möchte. Als eines Tages von S im Onlineshop des T bestellte exklusive Bücherstützen geliefert werden, verweigert L die Bezahlung. Zu Recht? Fall 23 B ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Als er nach vielen Wohnungsbesichtigungen endlich eine hübsche Wohnung am grünen Hügel gefunden hat, verlangt der Vermieter V eine Bürgschaft zur Sicherung der Forderungen aus dem Mietverhältnis. B bittet daraufhin seinen Freund A, für ihn zu bürgen. A tut dies gerne, da B ihm früher schon öfter aus der Patsche geholfen hat. Daher teilt A dem V per Telefax mit, er verbürge sich für die Schulden seines Freundes B, die aus dem Mietverhältnis erwachsen. Als B in den darauffolgenden Monaten die Miete nicht bezahlt, nimmt V den A in Anspruch. Zu Recht?