VORENTWURF Begründung zur 5. Änderung des

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VORENTWURF
Begründung
zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte
im Bereich Lehrte Süd-Ost „Im Knick/ Im Reubeek"
in der Gemarkung Lehrte
Übersichtsplan
Stadt Lehrte
Fachdienst Stadtplanung
Stand 02/2016
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
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Vorentwurf
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
4
2.
Anlass
4
3.
Ziel und Zweck der Planung
4
4.
Änderungsbereich
5
5.
Übergeordnete Planungen
7
7.
Prüfung von Planungsalternativen und Innenentwicklungspotenzialen
9
8.
Rahmenbedingungen
11
9.
Bodenbeschaffenheit, Altlasten
12
9.1
9.2
9.3
Bodenbeschaffenheit
Altlasten
Salzstock, Kalibergbau
12
12
13
10.
Strukturplan zur Flächenentwicklung Lehrte Süd-Ost / Plankonzeption
14
11.
Planinhalt
15
11.1
11.2
Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans
Darstellung der Änderung
15
16
12.
Erschließung
18
12.1
12.2
12.3
12.4
Verkehrliche Erschließung
Ver- und Entsorgung
Entwässerung
Telekommunikation
18
18
18
18
13.
Lärmimmissionen
18
14.
Umweltverträglichkeit
19
15.
Umweltbericht
19
16.
Abwägungsergebnisse
19
16.1
16.2
Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
19
19
17.
Verfahren
20
18.
Genehmigungsverfahren
21
19.
Inkrafttreten
21
3
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
1. Allgemeines
Für die Stadt Lehrte liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan vor. Er wurde am
20.07.2007 durch die Region Hannover genehmigt und am 13.09.2007 wirksam. In
der Zwischenzeit sind insgesamt vier Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgt
sowie im Rahmen von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Anpassungen des Flächennutzungsplans.
Der Flächennutzungsplan stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das
gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung
ergebene Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Die verbindliche Bauleitplanung wird durch den Flächennutzungsplan vorbereitet.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, wenn aufgrund geänderter
Planungsvorgaben oder Bedarfsansprüche einzelne oder bestimmte Darstellungen
nicht mehr den Planungszielen entsprechen. Daher ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte erforderlich.
2. Anlass
Das im Januar 2015 vom Rat beschlossene Wohnraumversorgungskonzept sowie
das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Lehrte (Ratsbeschluss:
18.11.2015) machen deutlich, dass ein hoher Neubaubedarf an Wohneinheiten in
Lehrte besteht. Dies bedeutet eine enorme Steigerung der Bautätigkeit in Lehrte gegenüber der letzten Jahre. Das Wohnraumversorgungskonzept macht darüber hinaus auch deutlich, dass insbesondere in der Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte in den kommenden Jahren Handlungsbedarf besteht. Neben
einer allgemeinen Verknappung der Wohnraumversorgung auf dem freien Wohnungsmarkt wird der Gesamtbestand an geförderten Wohnungen bis 2026 aufgrund
der auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen auf rund ein Viertel zurückgehen.
Hierbei sind die erst innerhalb der letzten Monate brisant gewordenen Herausforderungen zur Unterbringung einer großen Anzahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden noch nicht eingeflossen. Neben der derzeit aktuellen Schaffung von Lösungen
zur kurzfristigen Unterbringung bedarf es auch Lösungen in Form von bezahlbarem
Wohnraum für diese Menschen, da davon auszugehen ist, dass eine Vielzahl auch
dauerhaft in Deutschland bleiben wird. Hieraus wird ein noch höherer Bedarf an
Wohneinheiten, insbesondere auch im geförderten Geschosswohnungsbau, erforderlich werden, der sich derzeit noch gar nicht abschließend beziffern lässt. Abzuleiten
ist jedoch ein akuter Handlungsbedarf, um möglichst schnell bezahlbaren (Miet-)
Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
3. Ziel und Zweck der Planung
Innerhalb der Stadt Lehrte und insbesondere in der Kernstadt besteht ein dringender
Bedarf an Wohnraum.
Der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Lehrte der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung Vorrang zu geben, steht innerhalb der Kernstadt derzeit eine man4
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
gelnde Flächenverfügbarkeit entgegen. Das Potenzial an verfügbaren Baulücken, die
das im Jahr 2014 aufgestellte Baulückenkataster für die Kernstadt ermittelt hat, ist
momentan ausgeschöpft. Wohnbauflächenpotenziale im Innenbereich, die das ISEK
hinsichtlich seiner Lagebewertung als besonders geeignet einschätzt und auch hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau geeignet erscheinen, stehen
aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer oder nicht realisierbarer
verkehrlicher Erschließungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung.
Flächen im Südosten der Kernstadt, die bislang für eine langfristige Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, sind aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen
nun bauleitplanerisch zu sichern. Der Flächennutzungsplan soll daher mit dem Ziel
geändert werden, zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs Wohnbauflächen im
Südosten der Kernstadt („Im Knick/ Im Reubeek“) bereitzustellen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte (Rechtswirksamkeit der
Neuaufstellung: 13.09.2007) stellt im Südosten der Kernstadt bereits eine Wohnbauentwicklungsfläche von ca. 29 ha. dar. Die zur Erschließung dienende Planstraße,
die der Flächennutzungsplan dargestellt, verläuft über eine ehemalige Hausmülldeponie. Eine Realisierung dieses Bereiches scheiterte bislang auch am zu hohen
technischen und finanziellen Aufwand zur Umsetzung der geplanten Erschließungsstraße. Mit einer Verlegung dieser Erschließungsstraße ist eine schrittweise Entwicklung der Wohnbauentwicklungsflächen umsetzbar.
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Wohnbauentwicklungsflächen, insbesondere
auch an Geschosswohnungsbau für einkommensschwache Haushalte, sollen zusätzliche Entwicklungsflächen für Wohnen ergänzt werden. Hierdurch besteht die
Möglichkeit, die erforderliche verkehrliche Erschließung südlich der ehemaligen
Hausmülldeponie anzulegen und eine Anbindung von der Bundesstraße B 443 an
den vorhandenen Ostring im Bereich der Gewerbegebiete Everner Straße zu schaffen. Die Erschließung der Wohnbauflächen einschließlich der Erschließungsstraße
soll sukzessive erfolgen.
Parallel zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans wird das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans („Am Westring – Ost“) aufgestellt. Ziel dieser 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, Wohnbauflächen in der Kernstadt im Bereich des Westringes, die auch langfristig nicht für eine Wohnbauentwicklung zur
Verfügung stehen, nunmehr entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Fläche darzustellen.
4. Änderungsbereich
Das Plangebiet der 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Lehrte Süd-Ost, Im
Knick/ Im Reubeek“ in Lehrte liegt im Südosten der Kernstadt südlich des „Alten Dorfes“ Lehrte. Es befindet sich im Süden der ehemaligen Hausmülldeponie Lehrte und
des Gewerbegebietes „Everner Straße Süd“ (Lehrte Ost 2). Im Westen verläuft die
Bundesstraße B 443. Hieran grenzt das in den 1990er entstandene Baugebiet „Köhlerheide“ mit einer Größenordnung von ca. 20 ha an. Im Südosten verläuft die Reubeeke (Gewässer III. Ordnung).
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine
Größe von ca. 66,7 ha. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Lehrte und
wird wie folgt begrenzt:
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Im Norden grenzt der Geltungsbereich an das Grundstück Sehnder Str. 27 und
nimmt dann den Verlauf der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Planstraße mit Grünstreifen auf, die überplant werden soll. Dabei quert
die Grenze des Geltungsbereichs auch die ehemalige Deponie. Darüber hinaus
bildet das bestehende Gewerbegebiet „Everner Straße Süd“ die nördliche Grenze des Geltungsbereichs.
Im Osten grenzt der Geltungsbereich an landwirtschaftliche Hallen im Außenbereich (Everner Str. 76)
Entsprechend der Vorgaben des LROP beträgt der Abstand zu der im Südwesten verlaufenden Höchstspannungsleitung 400 m zu zukünftiger Wohnbebauung,
erforderliche Grünflächen zur landschaftsgerechten Eingrünung der Wohngebiete können weiter an die Leitung heranrücken. Hieraus ergibt sich die südwestliche Begrenzung des Geltungsbereiches
Im Südosten bildet die Reubeeke mit ihrer Funktion als wichtiger Vorfluter eine
natürliche Zäsur.
Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die Bundesstraße B 443.
Übersichtsplan des Änderungsbereiches:
Abb. 1: Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
5. Übergeordnete Planungen
Landesraumordnungsprogramm LROP
Nach landesplanerischen Zielvorgaben gehört die Stadt Lehrte zum Ordnungsraum
Hannover und wird als Mittelzentrum festgelegt. (Kap. 2.2)
Den Aussagen des LROP, wonach Siedlungsstrukturen gesichert und entwickelt
werden sollen, in denen die Ausstattung mit und die Erreichbarkeit von Einrichtungen
der Daseinsvorsorge für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet werden und die in
das öffentliche Personennahverkehrsnetz eingebunden werden sollen, wird entsprochen. (Kap. 2.1 02)
Laut LROP ist bei der bauplanungsrechtlichen Ausweisung von neuen Baugebieten
ein Abstand von mindestens 400 m zu Vorranggebieten Leitungstrasse einzuhalten.
Die südwestlich zum Planungsgebiet verlaufende 220 kV-Höchstspannungsleitung
Lehrte – Wahle (20-2024) ist im LROP als Leitungstrasse festgesetzt. Ein entsprechender Mindestabstand zu den geplanten Wohnbauflächen wird eingehalten. (Kap.
4.2 07 Satz 10)
Regionales Raumordnungsprogramm RROP
Derzeit rechtswirksam ist das Regionale Raumordnungsprogramm Region Hannover
2005 (RROP 2005). Zurzeit betreibt die Region Hannover die Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 für das eine Entwurfsfassung mit Stand
vom 24.07.2015 vorliegt.
Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 (RROP) der Region Hannover wie
auch im Entwurf des derzeit in Aufstellung befindlichen RROP 2015 ist die Stadt
Lehrte als Mittelzentrum festgelegt.
Das RROP 2005 legt fest, dass die Siedlungsentwicklung auf die zentralörtlichen
Standorte zu konzentrieren ist und weist die Kernstadt Lehrte als Schwerpunkt für die
Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten aus.
Entsprechend ist im Entwurf zum RROP 2015 die (Kern-)Stadt Lehrte (mit Ausnahme
des Gewerbegebietes Lehrte-West) als „Zentrales Siedlungsgebiet“ festgelegt. (Kap.
2.2 04) Die „zentralen Siedlungsgebiete“ haben eine herausgehobene Bedeutung als
„Standort Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“. (Kap.
2.1.3 01)
Der Bereich im Südosten der Kernstadt südlich des „Alten Dorfes“ ist im RROP 2005
als „Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ festgelegt.
Eine Festlegung als „Vorranggebiet Siedlungsentwicklung“ im RROP 2015 zur mittelbis langfristigen Flächensicherung ist in Bezugnahme auf das abgeschlossene ISEKVerfahren zu bejahen. Entsprechend der Stellungnahme der Stadt Lehrte vom
10.12.2015 zur Neuaufstellung des Raumordnungsprogramm ist die Fläche im Südosten der Kernstadt als „Vorranggebiet Siedlungsentwicklung“ im RROP 2015 ebenfalls aufzunehmen. (Kap. 2.1.3 03)
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Abb. 2: Auszug aus dem rechtswirksamen RROP 2005
Abb. 3: Auszug aus dem Entwurf zum RROP 2015 (Stand:24.07.2015)
Mit der Zielsetzung der Darstellung von Wohnbauflächen zur Siedlungsflächenentwicklung im Südosten der Kernstadt entspricht die 5. Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
7. Prüfung von Planungsalternativen und Innenentwicklungspotenzialen
Die Prüfung von Planungsalternativen und Innenentwicklungspotenzialen ist erfolgt
und basiert auf den Aussagen des integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK).
Für die Kernstadt Lehrte ergeben sich hieraus aufgrund der vorhandenen räumlichen
Gegebenheiten hinsichtlich der zukünftigen, auch längerfristigen Siedlungsentwicklung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten.
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Im Norden wird die Kernstadt durch die in Ost-West-Richtung verlaufende Autobahn BAB 2 begrenzt. Im Nordosten grenzt ein großzügiger Grüngürtel mit
Stadtpark, Sportstätten und Dauerkleingärten sowie Waldflächen an die vorhandene Wohnbebauung an und soll als wertvolle Grünverbindung zwischen dem
Siedlungsbereich und Naherholungszielen erhalten und gestärkt werden.
Die östlichen und nordwestlichen Ortsrandzonen sind von großräumigen Gewerbeflächen, u.a. dem GVZ dominiert.
Im Westen schließt eine breite Zone von Dauerkleingärten an die vorhandene
Wohnbebauung an, die sich bis an die südwestlich angrenzende Stadtgrenze
von Sehnde erstreckt.
Im Süden der Kernstadt, westlich der B443 haben sich großflächige Wohngebiete ausgedehnt, die nördlich des ehemaligen Kaliwerks Bergmannssegen ihren
Siedlungsabschluss finden. Die Entfernung zum Bahnhof Lehrte und zum Zentrum der Stadt ist mit 2-2,5 km bereits beträchtlich. Darüber hinaus verlaufen in
diesem Bereich Höchstspannungsleitungen.
Eine starke Zäsur für das gesamte Stadtgefüge bilden darüber hinaus die durch
Lehrte verlaufenden Eisenbahntrassen.
Dem Anspruch einer Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung steht innerhalb
der Kernstadt derzeit eine mangelnde Flächenverfügbarkeit entgegen. Das Potenzial
an verfügbaren Baulücken ist momentan ausgeschöpft. Wohnbauflächenpotenziale
im Innenbereich, die das ISEK hinsichtlich seiner Lagebewertung als besonders geeignet einschätzt und auch hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau
geeignet erscheinen, stehen aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer oder nicht realisierbarer verkehrlicher Erschließungsmöglichkeiten nicht zur
Verfügung. Hierzu sind bereits umfangreiche Untersuchungen, wie beispielsweise
vertiefende Rahmenplanungen durchgeführt worden, die bisher nicht zu nennenswerten Umsetzungen geführt haben. Auch hat die Stadt Lehrte 2014 ein Baulückenkataster aufgestellt um die Innenentwicklung zu forcieren. Dies wird weiterhin betrieben, kann aber bei weitem nicht die erforderliche Wohnungsanzahl und Qualität erbringen. Derzeit weist das Baulückenkataster der Stadt Lehrte (Aufstellung 2014) für
das gesamte Stadtgebiet lediglich eine Baulücke im Ortsteil Sievershausen auf.
Zukünftig ist die Siedlungsentwicklung der Kernstadt aufgrund der beschriebenen
Rahmenbedingungen daher nur nach Südosten südlich des „Alten Dorfes“ möglich.
Dieses Siedlungsentwicklungspotenzial gilt es nun mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zu sichern.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Abb. 4: Auszug aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK zur Gesamtbewertung der
Wohnbauflächenpotenziale – Kernstadt Lehrte
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
8. Rahmenbedingungen
Das Mittelzentrum Lehrte bietet eine umfangreiche infrastrukturelle Ausstattung und
ist verkehrlich durch Schiene und Straße hervorragend an das Oberzentrum Hannover angebunden.
Der Änderungsbereich befindet sich im Südosten der Kernstadt Lehrte südlich des
sogenannten „Alten Dorfes“ Lehrte. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der
Stadt Lehrte stellt im Norden des Plangebiets bereits eine Wohnbauentwicklungsfläche von ca. 29 ha. dar, die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und
an die südliche Bebauung des „Alten Dorfes“ Lehrte grenzt. Dessen Bebauungsstruktur ist heterogen und neben landwirtschaftlichen Hofstellen und vereinzelten
Handwerks- und Gewerbebetrieben durch Wohnbebauung geprägt.
Im Westen verläuft die Bundesstraße B 443 (Sehnde – Lehrte – Burgdorf). Hieran
angrenzend befindet sich das in den 1990er entstandene Baugebiet Köhlerheide,
das bei einer Größe von ca. 20 ha über 560 Wohnungen (Wohneinheiten) mit gut
1.400 Einwohnern verfügt. Nördlich hiervon liegt das Schulzentrum Lehrte-Süd mit
Grundschule, Real- und Hauptschule sowie der Oberstufe der IGS Lehrte.
Im Nordwesten befindet sich eine ehemalige Hausmülldeponie Lehrte, die bis zum
Jahr 1979 vom Landkreis Hannover betrieben wurde. Teilbereiche befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans. Südlich
der Hausmülldeponie befindet sich die stillgelegte Kalischachtanlage Ottoshall mit
dem darunter liegenden Salzstock Lehrte – Sehnde. Auch der Salzstock wird nicht
mehr betrieben und derzeit verfüllt bzw. geflutet. Die angrenzende ehemalige Abraumhalde ist zwischenzeitlich abgetragen und hat sich im Zuge der natürlichen Sukzession begrünt.
Im Nordosten des Plangebiets grenzt das Gewerbegebiet „Everner Straße Süd“
(Lehrte Ost 2) mit einer Größe von ca. 23 ha.
Südlich des Plangebietes verläuft die Bahnlinie Hannover – Lehrte – Hildesheim, die
als Umgehungsstrecke in einem östlichen Bogen um die südöstliche Kernstadt herumführt.
Der Änderungsbereich wird außer der Flächen der ehemaligen Deponie und des Kalischachtes derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Öffentliche Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sowie
Versorgungseinrichtungen für Güter des täglichen Bedarfs sind vor Allem in den
westlich angrenzenden Stadtquartieren vorhanden, jedoch im Rahmen einer sukzessiven Entwicklung des Siedlungsbereiches im Südosten der Kernstadt weiter auszubauen bzw. zu ergänzen.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Abb. 5: Luftbild Lehrte Südost mit Änderungsbereich
9. Bodenbeschaffenheit, Altlasten
9.1 Bodenbeschaffenheit
Das Gelände im Plangebiet ist relativ eben. Es ergibt sich ein leichtes Gefälle nach
Osten bzw. Südosten in Richtung Reubeeke. Die tiefste Stelle befindet sich mit ca.
58 m üNN im Bereich der Reubeeke. Die höchste Stelle mit 62 m üNN liegt südlich
der ehemaligen Deponie und des Kalischachtes Ottoshall.
Zur Bodenbeschaffenheit und möglicher Versickerungsfähigkeit des Bodens sind im
weiteren Verfahren und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung weiterführende Untersuchungen erforderlich
9.2 Altlasten
Östlich der Bundesstraße B 443 und teilweise im Nordwesten des Plangebietes gelegen, befindet sich die ehemalige Hausmülldeponie Lehrte, die seit Beginn der
1950er Jahre mit Haus- und Sperrmüll, Boden und Bauschutt befüllt wurde. Später
wurde die Deponie vom Müllabfuhrzweckverband übernommen und vom Landkreis
Hannover bis zum Jahr 1979 betrieben. Mit Verfügung vom 21.02.2001 hat die Bezirksregierung Hannover festgestellt, dass die Hausmülldeponie nicht mehr dem Abfallrecht unterfällt und somit als Altablagerung gilt.
Die stillgelegte Deponie befindet sich in einer ehemaligen Tongrube und wurde nach
Aktenlage mit einem Lehmdeckel verschlossen. Ein Deponierandgraben mit einer
Tiefe von ca. 1,25 m unter Geländeoberkante befindet sich nur im südlichen Bereich.
Das anfallende Wasser wird über drei Schachtbauwerke zur Schmutzwasserkanali12
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
sation Lehrte geleitet und in der kommunalen Kläranlage mitbehandelt. Bis zum Jahr
2009 fanden durch die zuständige Region Hannover (Team Abfall / Bodenschutz)
regelmäßige Beprobungen statt. Im Rahmen der Analysen konnte nachgewiesen
werden, dass die Einleitungsbedingungen in die Schmutzwasserkanalisation gemäß
der Abwassersatzung hierbei eingehalten werden konnten.
Auf der abgedeckten ehemaligen Deponie haben sich Vegetations- und Gehölzstrukturen entwickelt. Für den nördlichen Bereich, der nicht Bestandteil der Flächennutzungsplan-Änderung ist, hat das Forstamt Fuhrberg festgestellt, dass es sich hierbei
um Wald im Sinne des Waldrechts handelt (Schreiben vom 13.09.2010).
Etwaige Auswirkungen der ehemaligen Deponie auf die im Süden und Osten vorgesehenen Wohnbauflächen bzw. gemischten Bauflächen werden durch Gutachten im
weiteren Verfahren und auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung untersucht.
9.3 Salzstock, Kalibergbau
Unter Teilen des Plangebiets liegt der Salzstock „Sehnde – Lehrte“. Hier wurde bis
zur Aufgabe des Kalibergbaus im Jahr 1994 das die Schachtanlage Bergmannssegen – Hugo durch die Firma Kali+Salz betrieben. Südlich der ehemaligen Hausmülldeponie befindet sich als Teil des stillgelegten Kalibergwerks die Anlage Schacht
Ottoshall. Auf der hieran angrenzenden Fläche hat sich eine Abraumhalde aus dem
Abteufmaterial des Schachtes befunden. Salzhaltiges Abwasser wurde hier über einen Ringgraben in ein Rückhaltebecken geleitet. Die Abraumhalde ist zwischenzeitlich abgetragen. Der Haldenbereich hat sich im Zuge der natürlichen Sukzession begrünt.
Für den geordneten Abschluss des Grubenbetriebs des Kalisalzbergwerkes Bergmannssegen-Hugo besteht ein Abschlussbetriebsplan vom 26.05.1999. Die betroffenen Bereiche unterliegen mindestens bis zur geplanten Verfüllung der Schachtbauwerke und dem Abschluss der geplanten Flutung des Bergwerkes dem Bergrecht.
Eine Zulassung von Betriebsplänen zur Rekultivierung / Wiedernutzbarmachung der
Schachtparzelle „Bergmannssegen / Erichssegen/ Friedrichshall II/ Ottoshall“ erfolgt
durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
10. Strukturplan zur Flächenentwicklung Lehrte Süd-Ost / Plankonzeption
Der räumliche Zuschnitt des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus unterschiedlichen Erfordernissen. Hieraus ist ein Strukturplan entwickelt worden, der eine erste Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes darstellen soll. Folgende Parameter haben sich dabei für die großräumige Flächenentwicklung im Südosten der Kernstadt ergeben:
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Die Umsetzbarkeit der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vorgesehenen
Planstraße mit Verlauf über die ehemalige Deponie ist aufgrund des technischen
und finanziellen Aufwandes nicht gegeben. Daher soll der Straßenverlauf südlich
der Deponie erfolgen, verbunden mit einer sukzessiven Siedlungserweiterung
nach Südosten.
Keine Überplanung der Deponie mit baulichen Anlagen, Beachtung der Grundwasserfließrichtung im Bereich der Deponie nach Westen, mögliche Abstandserfordernisse zur ehemaligen Deponie und dem hierauf entstandenen Wald
Beachtung des ehemaligen Kalischachts Ottoshall sowie der abgetragenen Abraumhalde
Möglichkeit einer sukzessive Umsetzbarkeit der einzelnen Baucluster
Grünachsen zur Strukturierung der einzelnen Baucluster unter Anbindung vorhandener Wegebeziehungen
Entwicklung von heterogenen Baugebieten zur Unterbringung von Geschosswohnungsbau, insbesondere auch als geförderter Mietwohnungsbau, von Reihenhäusern und anderer Hausgruppen sowie Doppel- und Einfamilienhäusern
Laut Vorgabe des Landesraumordnungsprogramms 2012 (LROP) ist bei der
bauplanungsrechtlichen Ausweisung von neuen Wohngebieten ein Mindestabstand zu Höchstspannungsleitungen von 400 m einzuhalten
Unterbringung der erforderlichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen,
wie z.B. Kita, Schule, Nahversorgung bzw. Naherholung, innerhalb der Entwicklungsflächen
Landschaftsgerechte Einbindung im Süden auch unter Beachtung erforderlicher
Retentionsflächen für die Reubeeke als wichtigen Vorfluter, Renaturierung der
Reubeeke
Einhaltung des Abstandserfordernisses zu den vorhandenen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt von 800 m bzw.
1000 m
Berücksichtigung möglicher Lärmimmissionen ausgehend von Bundesstraße,
Bahn, Gewerbegebiet und Planstraße
Anbindung und Folgenutzungen der Grünbereiche der ehemaligen Deponie und
des ehemaligen Kalischachtes/ Abraumhalde durch Fuß- und Radwegeachsen;
Berücksichtigung möglicher Folgenutzungen in der Rekultivierungsplanung des
Kalibergwerks
Die Umsetzung einer Flächenentwicklung Lehrte Süd-Ost kann nur schrittweise erfolgen. Anzustreben wäre ein erster Entwicklungsabschnitt in der Größenordnung
des Baugebietes „Köhlerheide“ mit einer Erschließung von der B 443 in Richtung Osten mit einer stufenweisen Realisierung der Planstraße.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Abb. 6: Strukturplan zur Flächenentwicklung Lehrte Süd-Ost
11. Planinhalt
11.1 Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Norden des Plangebiets bereits
eine Wohnbauentwicklungsfläche von ca. 29 ha dar. Zur Erschließung dieser Flächen sieht der Flächennutzungsplan eine Planstraße als örtliche Hauptverkehrsstraße vor. Nördlich wird diese Planstraße um eine ca. 30 m breite Grünfläche sowie die
Darstellung „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ ergänzt. Die Planstraße verbindet den
Südring im Kreuzungsbereich der B 443 mit dem vorhandenen Ostring im Bereich
der Gewerbegebiete Everner Straße und verläuft über die ehemalige Hausmülldeponie Lehrte.
Die ehemalige Hausmülldeponie ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt versehen mit einer Kennzeichnung gem. § 5 Abs. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Flächen erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind“ sowie dem Planzeichen „Böden, erheblich belastet mit umweltgefährdenden Stoffen“.
Für den restlichen Planbereich stellt der vorhandene Flächennutzungsplan „Flächen
für die Landwirtschaft“ dar.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
Unter Teilen des Plangebiets liegt der Salzstock „Sehnde – Lehrte“. Dementsprechend stellt der Flächennutzungsplan hierfür eine Flächenkennzeichnung gem. § 5
Abs. 3 BauGB dar („Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind“). Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Bereich
einer Richtfunktrasse. Die Reubeeke im Südosten des Plangebiets ist als „Fließgewässer III. Ordnung“ dargestellt. Diese Darstellungen, Kennzeichnungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen bleiben von der Planänderung unberührt.
11.2 Darstellung der Änderung
In der Kernstadt Lehrte besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum. Daher sollen
Flächen im Südosten der Kernstadt, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt sind, einer Wohnentwicklung zugänglich gemacht werden. Entsprechend der geplanten Nutzung und in Ergänzung zu der,
an das Plangebiet angrenzenden Wohnbauentwicklungsfläche wird im Änderungsbereich die Darstellung „Wohnbaufläche (W)“ gewählt. Die neuen Wohnbauflächen
werden gegliedert durch Grünachsen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen
dargestellt werden.
Der nördlich der Planstraße und zwischen der B 443 und der Deponie gelegene Bereich, der derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt wird, wird als „gemischte Baufläche (M)“ dargestellt, verbunden mit einem Grünsteifen („Grünfläche“) zur Deponie
hin als Abstandspuffer. Der Teilbereich der ehemalige Deponie innerhalb des Geltungsbereichs wird weiterhin als Grünfläche mit der Kennzeichnung von Altablagerungen dargestellt.Die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Planstraße mit Verlauf über
die ehemalige Deponie ist aufgrund des technischen und finanziellen Aufwandes
nicht gegeben. Daher soll der Straßenverlauf zur Erschließung der neuen Wohnbauflächen südlich der Deponie erfolgen. Die Darstellung erfolgt als örtliche Hauptverkehrsstraße. Da die Planstraße nun eingebettet ist in das Siedlungsgefüge wird auf
die Darstellung eines flankierenden Grünstreifens („Grünfläche“) auf der Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung verzichtet. Dies gilt auch für die Darstellung „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes“ entlang des Straßenverlaufes. Jedoch wird diese Kennzeichnung in Abgrenzung zum im Nordosten befindlichen Gewerbegebiet „Everner
Str. Süd“ sowie zur Bundesstraße im Westen der geplanten Wohnbauflächen vorgesehen.
Für den Bereich des stillgelegten Kalischacht „Ottoshall“ sowie die hier direkt angrenzende Fläche der ehemaligen Abraumhalde ist eine Darstellung als „Grünfläche“
vorgesehen.
Zur landschaftsgerechten Eingrünung der Wohnbauflächen wird im Süden und Osten
zur Abgrenzung in die freie Landschaft eine ca. 20 m breite Grünfläche dargestellt.
Diese eignen sich als Flächen für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft, die in der verbindlichen Bauleitplanung näher bestimmt werden. Die Darstellung „Fließgewässer III. Ordnung“ im Bereich der Reubeeke bleibt
unverändert. Das Gewässer soll in die Maßnahmenflächen einbezogen werden.
Die Kennzeichnungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen des Salzstocks und der
Richtfunktrassen werden beibehalten.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Abb. 7: Rechtswirksamer Flächennutzungsplan (bisherige Darstellung)
Abb. 8: 5. Änderung des Flächennutzungsplans (neue Darstellung)
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Vorentwurf
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
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Vorentwurf
12. Erschließung
12.1 Verkehrliche Erschließung
Zur Erschließung der neuen Siedlungsflächen im Süden des alten Dorfes ist der Bau
einer Planstraße vorgesehen, die eine Verbindung von der Bundesstraße B 443 zum
Ostring darstellt. Der Straßenverlauf soll südlich der Deponie erfolgen und sukzessive die neu entstehenden Bauabschnitte erschließen. Somit kann auch langfristig ein
Lückenschluss des Ringsystems im gesamten Süden der Kernstadt über den Westring, Südring an den Ostring erfolgen
Die innere Erschließung der einzelnen Baugebiete wird im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung festgelegt.
12.2 Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung des Änderungsbereiches erfolgt durch einen Netzausbau
verbunden mit dem Anschluss an die bestehenden Netze.
12.3 Entwässerung
Im Südosten des Plangebiets befindet sich die Reubeeke als Gewässer III. Ordnung,
die von Südwesten nach Nordosten fließt. Aussagen zur Entwässerung sind im weiteren Verfahren sowie im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu treffen.
12.4 Telekommunikation
Im Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich eine
Richtfunktrasse der e.on. Die nachrichtliche Übernahme wird beibehalten. Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine Auswirkungen auf die Trassen.
13. Lärmimmissionen
Das Plangebiet befindet sich im Einwirkungsbereich der östlich des Plangebiets verlaufenden B 443 sowie der südlich und östlich verlaufenden Bahnlinie Hannover –
Lehrte - Hildesheim.
Im nordöstlichen Bereich der Entwicklungsflächen grenzt das Gewerbegebiet „Everner Straße Süd“ (Lehrte Ost 2) mit einer Größe von ca. 23 ha an. Auch hier ist mit
etwaigen Lärmimmissionen zu rechnen, die auf die geplanten Wohnbauflächen einwirken können. Zur Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzungen wird auf der Ebene
der vorbereitenden Bauleitplanung ein breiter Grünstreifen vorgesehen verbunden
mit der Darstellung „Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“. Auch im Bereich der B 443 erfolgt
eine solche Darstellung.
Zur Beurteilung der durch die Bundesstraße, der Bahnstrecke und der Gewerbeflächen verursachten Geräuschimmissionsbelastungen im Plangebiet sind im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung schalltechnische Gutachten zu erstellen.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
14. Umweltverträglichkeit
Durch die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans werden Voraussetzungen geschaffen, bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen teilweise zu
überbauen und zu versiegeln.
Die Belange des Umweltschutzes, des Naturhaushaltes und der Landschaftspflege
werden im Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt.
Dieser wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
15. Umweltbericht
Der Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
16. Abwägungsergebnisse
16.1 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
16.2 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
17. Verfahren
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2
Abs. 1 BauGB am 23.01.2016 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am
dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am
ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung haben vom
bis
öffentlich ausgelegen.
Der Rat der Stadt Lehrte hat nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in seiner
Sitzung am
die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Lehrte Süd-Ost „Im
Knick / Im Reubeek“ in der Gemarkung Lehrte sowie die Begründung beschlossen.
Lehrte, den
_____________________
Bürgermeister
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5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“
Begründung
Vorentwurf
18. Genehmigungsverfahren
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit Verfügung vom heutigen Tage
gemäß § 6 BauGB genehmigt (
).
Hannover, den
Region Hannover
(Siegel)
19. Inkrafttreten
Die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß 6 Abs. 5
BauGB am
im Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt
Hannover Nr.
bekannt gemacht worden. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit am
wirksam geworden.
Lehrte, den
Bürgermeister
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