VORENTWURF Begründung zur 6. Änderung des

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VORENTWURF
Begründung
zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte
im Bereich „Am Westring - Ost"
in Lehrte
Übersichtsplan
Stadt Lehrte
Fachdienst Stadtplanung
Stand 02/2016
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
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Vorentwurf
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
4
2.
Anlass
4
3.
Ziel und Zweck der Planung
5
4.
Änderungsbereich
5
5.
Übergeordnete Planungen
6
6.
Rahmenbedingungen
7
7.
Bodenbeschaffenheit, Altlasten
8
7.1
7.2
7.3
Bodenbeschaffenheit
Altlasten
Salzstock
8
8
8
8.
Planinhalt
9
8.1
8.2
Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans
Darstellung der Änderung
9
10
9.
Erschließung
11
10.
Naturschutz und Landschaftspflege - Umweltverträglichkeit
11
11.
Umweltbericht
11
12.
Abwägungsergebnisse
11
12.1
12.2
Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
11
11
13.
Verfahren
12
14.
Genehmigungsverfahren
13
15.
Inkrafttreten
13
3
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
1. Allgemeines
Für die Stadt Lehrte liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan vor. Er wurde am
20.07.2007 durch die Region Hannover genehmigt und am 13.09.2007 wirksam. In
der Zwischenzeit sind insgesamt vier Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgt
sowie im Rahmen von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Anpassungen des Flächennutzungsplans.
Der Flächennutzungsplan stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das
gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung
ergebene Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Die verbindliche Bauleitplanung wird durch den Flächennutzungsplan vorbereitet.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, wenn aufgrund geänderter
Planungsvorgaben oder Bedarfsansprüche einzelne oder bestimmte Darstellungen
nicht mehr den Planungszielen entsprechen. Daher ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte erforderlich.
2. Anlass
Innerhalb der Stadt Lehrte und insbesondere in der Kernstadt besteht ein dringender
Bedarf an Wohnraum.
Der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Lehrte der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung Vorrang zu geben, steht innerhalb der Kernstadt derzeit eine mangelnde Flächenverfügbarkeit entgegen. Wohnbauflächenpotenziale im Innenbereich,
die das im November vom Rat der Stadt Lehrte beschlossene integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) hinsichtlich seiner Lagebewertung als besonders geeignet
einschätzt und auch hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau geeignet erscheinen, stehen aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer
oder nicht realisierbarer verkehrlicher Erschließungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung.
Daher hat sich die Stadt Lehrte entschieden, Flächen im Südosten der Kernstadt, die
bislang für eine langfristige Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, als Wohnbauentwicklungsflächen bauleitplanerisch zu sichern. Dies wird derzeit mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte herbeigeführt.
Andere Flächen, die der rechtswirksame Flächennutzungsplan als Wohnbauentwicklungsfläche darstellt, jedoch aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer auch langfristig nicht zur Realisierung dringend benötigten Wohnraums zur Verfügung stehen, sollen dagegen entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung
im Flächennutzungsplan dargestellt werden, um an anderer Stelle die weitere Entwicklung zu ermöglichen.
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
3. Ziel und Zweck der Planung
Von Seiten des Grundstückseigentümers der im Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbauentwicklungsfläche 00.E „Am Westring – Ost“ liegen eindeutige Aussagen
vor, dass die Fläche auch langfristig nicht für eine Entwicklung zur Verfügung steht.
Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Westring – Ost“ in Lehrte ist es
daher, die dargestellte Wohnbauentwicklungsfläche im Bereich des Westringes, entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Fläche bzw. Grünfläche
darzustellen.
Parallel zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Lehrte Süd-Ost, Im Knick/ Im Reubeek“ in Lehrte
aufgestellt. Zielsetzung hier ist die Bereitstellung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen in der Kernstadt
4. Änderungsbereich
Das Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Westring – Ost“ in
Lehrte liegt im Westen der Kernstadt östlich der Straße Westring und umfasst den
Bereich der im Rahmen der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung als Wohnbauentwicklungsfläche 00.E Am Westring – Ost bezeichnet war.
Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine
Größe von ca. 7,6 ha. Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 1/16 der Flur 35
in der Gemarkung Lehrte und wird wie folgt begrenzt:
im Norden:
durch die Wohnbebauung Ahltener Str.
83–101 (ungerade) sowie den städtischen Spielplatz Köthenwaldstraße
im Osten:
durch die Wohnbebauung Köthenwaldstr.
88-94 (gerade) sowie die Köthenwaldstraße (Flurstück 105/3, Flur 35, Gem.
Lehrte)
im Süden:
durch die Straße “Bullenweg“ (Flurstück
104/1, Flur 35, Gem. Lehrte)
im Westen
durch die Straße “Westring“ (Flurstück
1/10, Flur 35, Gem. Lehrte)
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
Übersichtsplan des Änderungsbereiches:
Abb. 1: Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte
5. Übergeordnete Planungen
Nach landesplanerischen Zielvorgaben gehört die Stadt Lehrte zum Ordnungsraum
Hannover und wird als Mittelzentrum festgelegt.
Derzeit rechtswirksam ist das Regionale Raumordnungsprogramm Region Hannover
2005 (RROP 2005). Zurzeit betreibt die Region Hannover die Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 für das eine Entwurfsfassung mit Stand
vom 24.07.2015 vorliegt.
Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 (RROP) der Region Hannover wie
auch im Entwurf des derzeit in Aufstellung befindlichen RROP 2015 ist die Stadt
Lehrte als Mittelzentrum festgelegt.
Das RROP 2005 legt fest, dass die Siedlungsentwicklung auf die zentralörtlichen
Standorte zu konzentrieren ist und weist die Kernstadt Lehrte als Schwerpunkt für die
Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten aus. Entsprechend ist im Entwurf zum
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
RROP 2015 die (Kern-)Stadt Lehrte (mit Ausnahme des Gewerbegebietes LehrteWest) als „Zentrales Siedlungsgebiet“ festgelegt. Die „zentralen Siedlungsgebiete“
haben eine herausgehobene Bedeutung als „Standort Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht den Zielen der Raumordnung
und Landesplanung.
6. Rahmenbedingungen
Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Kernstadt Lehrte in gut integrierter Lage und wird begrenzt durch die Straßen Westring, Bullenweg und Köthenwaldstraße. Die unbebaute Fläche ist von drei Seiten von Wohnbebauung umgeben.
Im Norden grenzt die Bebauung der Ahltener Straße direkt an den Änderungsbereich. Diese Wohnbebauung ist geprägt durch Geschosswohnungsbau in Zeilenform.
Hier befindet sich auch der städtische Spielplatz „Köthenwaldstraße“ mit einer Fläche
von ca. 2.500 m².
Östlich der Köthenwaldstraße befindet sich eine heterogenere Bebauungsstruktur mit
Geschosswohnungsbau und Reihenhausbebauung. Auf der Westseite der Köthenwaldstraße befinden sich eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird sowie zwei weitere einzelnstehende
Wohnhäuser. Die westlich dieser Bebauung gelegenen großen Hausgärten und Gehölzstrukturen sind Bestandteil des Geltungsbereichs der FlächennutzungsplanÄnderung.
Im Süden an den Bullenweg schließen Wohngebiete mit Einfamilienhäusern an.
Im Westen verläuft der Westring als innerörtliche Hauptverkehrsstraße. Hieran
schließt sich eine ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Den westlichen
Ortsrand der Kernstadt bildet ein Bereich von Dauerkleingärten.
Der Änderungsbereich wird neben der Nutzung als großflächige Hausgärten mit Gehölzstrukturen derzeit landwirtschaftlich genutzt.
7
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
Abb. 2: Luftbild Am Westring
7. Bodenbeschaffenheit, Altlasten
7.1 Bodenbeschaffenheit
Das Gelände im Plangebiet ist relativ eben und zwischen 60 m üNN und 61 m üNN
gelegen. Es ergibt sich ein leichtes Gefälle nach Nordosten in Richtung der Straße
Westring.
7.2 Altlasten
Verdachtsfälle zu Altlasten liegen nicht vor.
7.3 Salzstock
Unter Teilen des Änderungsbereichs liegt der Salzstock „Sehnde – Lehrte“.
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
8. Planinhalt
8.1 Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt eine Wohnbaufläche von ca. 7,6 ha
dar. In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist diese Fläche als Wohnbauentwicklungsfläche 00.E Am Westring – Ost für mindestens ca.152 Wohneinheiten
vorgesehen.
Unter Teilen des Plangebiets liegt der Salzstock „Sehnde – Lehrte“. Dementsprechend stellt der Flächennutzungsplan hierfür eine Flächenkennzeichnung gem. § 5
Abs. 3 BauGB dar („Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind“). Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Bereich
zweier Richtfunktrassen. Diese Kennzeichnungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen
bleiben von der Planänderung unberührt.
Abb. 3: Rechtswirksamer Flächennutzungsplan vor der Änderung (Ausschnitt)
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
8.2 Darstellung der Änderung
Da die dargestellte Wohnbaufläche auch langfristig nicht realisiert werden kann, soll
die Flächendarstellung wieder der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks entsprechen. Im Nordosten des Plangebiets wird im Bereich der bestehenden Hausgärten
und Gehölzstrukturen eine Grünfläche von einer Größe von ca. 1,9 ha dargestellt.
Die restliche Fläche des Änderungsbereiches wird als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt und umfasst eine Größe von ca. 5,7 ha.
Die Kennzeichnungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen des Salzstocks und der
Richtfunktrassen werden beibehalten.
BISHERIGE DARSTELLUNG
NEUE DARSTELLUNG
Abb. 4: Flächennutzungsplanänderung
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
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Vorentwurf
9. Erschließung
Der Änderungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans liegt an den vorhandenen Straßen Westring, Bullenweg und Köthenwaldstraße. Eine Erreichbarkeit
der landwirtschaftlichen Fläche ist hierüber gegeben.
Im Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich die
Richtfunktrassen 118 und 131 der Telekom. Die nachrichtliche Übernahme wird beibehalten. Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine Auswirkungen auf die Trassen.
10. Naturschutz und Landschaftspflege - Umweltverträglichkeit
Mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine Anpassung
der Darstellung an die tatsächlich ausgeführte Nutzung Fläche für die Landwirtschaft
und Grünfläche. Hierdurch erfolgt kein Eingriff, da keine weiteren Voraussetzungen
für eine bauliche Inanspruchnahme der Flächen geschaffen werden.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten.
11. Umweltbericht
Der Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
12. Abwägungsergebnisse
12.1 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
12.2 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
13. Verfahren
Der Rat hat in seiner Sitzung am
die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs.
1 BauGB am
ortsüblich bekannt gemacht.
Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am
dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am
ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung haben vom
bis
öffentlich ausgelegen.
Der Rat der Stadt Lehrte hat nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in seiner
Sitzung am
die 6. Änderung des Flächennutzungsplans Lehrte Süd-Ost „Im
Knick / Im Reubeek“ in der Gemarkung Lehrte sowie die Begründung beschlossen.
Lehrte, den
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Bürgermeister
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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte
Begründung
Vorentwurf
14. Genehmigungsverfahren
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit Verfügung vom heutigen Tage
gemäß § 6 BauGB genehmigt (
).
Hannover, den
Region Hannover
15. Inkrafttreten
Die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß 6 Abs. 5
BauGB am
im Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt
Hannover Nr.
bekannt gemacht worden. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit am
wirksam geworden.
Lehrte, den
Bürgermeister
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