VORENTWURF Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte im Bereich „Am Westring - Ost" in Lehrte Übersichtsplan Stadt Lehrte Fachdienst Stadtplanung Stand 02/2016 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung 2 Vorentwurf 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 4 2. Anlass 4 3. Ziel und Zweck der Planung 5 4. Änderungsbereich 5 5. Übergeordnete Planungen 6 6. Rahmenbedingungen 7 7. Bodenbeschaffenheit, Altlasten 8 7.1 7.2 7.3 Bodenbeschaffenheit Altlasten Salzstock 8 8 8 8. Planinhalt 9 8.1 8.2 Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Darstellung der Änderung 9 10 9. Erschließung 11 10. Naturschutz und Landschaftspflege - Umweltverträglichkeit 11 11. Umweltbericht 11 12. Abwägungsergebnisse 11 12.1 12.2 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 11 11 13. Verfahren 12 14. Genehmigungsverfahren 13 15. Inkrafttreten 13 3 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 1. Allgemeines Für die Stadt Lehrte liegt ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan vor. Er wurde am 20.07.2007 durch die Region Hannover genehmigt und am 13.09.2007 wirksam. In der Zwischenzeit sind insgesamt vier Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgt sowie im Rahmen von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB Anpassungen des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Die verbindliche Bauleitplanung wird durch den Flächennutzungsplan vorbereitet. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, wenn aufgrund geänderter Planungsvorgaben oder Bedarfsansprüche einzelne oder bestimmte Darstellungen nicht mehr den Planungszielen entsprechen. Daher ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte erforderlich. 2. Anlass Innerhalb der Stadt Lehrte und insbesondere in der Kernstadt besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum. Der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Lehrte der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung Vorrang zu geben, steht innerhalb der Kernstadt derzeit eine mangelnde Flächenverfügbarkeit entgegen. Wohnbauflächenpotenziale im Innenbereich, die das im November vom Rat der Stadt Lehrte beschlossene integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) hinsichtlich seiner Lagebewertung als besonders geeignet einschätzt und auch hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau geeignet erscheinen, stehen aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer oder nicht realisierbarer verkehrlicher Erschließungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung. Daher hat sich die Stadt Lehrte entschieden, Flächen im Südosten der Kernstadt, die bislang für eine langfristige Siedlungsentwicklung vorgesehen waren, als Wohnbauentwicklungsflächen bauleitplanerisch zu sichern. Dies wird derzeit mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte herbeigeführt. Andere Flächen, die der rechtswirksame Flächennutzungsplan als Wohnbauentwicklungsfläche darstellt, jedoch aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer auch langfristig nicht zur Realisierung dringend benötigten Wohnraums zur Verfügung stehen, sollen dagegen entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt werden, um an anderer Stelle die weitere Entwicklung zu ermöglichen. 4 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 3. Ziel und Zweck der Planung Von Seiten des Grundstückseigentümers der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauentwicklungsfläche 00.E „Am Westring – Ost“ liegen eindeutige Aussagen vor, dass die Fläche auch langfristig nicht für eine Entwicklung zur Verfügung steht. Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Westring – Ost“ in Lehrte ist es daher, die dargestellte Wohnbauentwicklungsfläche im Bereich des Westringes, entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Fläche bzw. Grünfläche darzustellen. Parallel zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Lehrte Süd-Ost, Im Knick/ Im Reubeek“ in Lehrte aufgestellt. Zielsetzung hier ist die Bereitstellung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen in der Kernstadt 4. Änderungsbereich Das Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Westring – Ost“ in Lehrte liegt im Westen der Kernstadt östlich der Straße Westring und umfasst den Bereich der im Rahmen der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung als Wohnbauentwicklungsfläche 00.E Am Westring – Ost bezeichnet war. Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine Größe von ca. 7,6 ha. Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 1/16 der Flur 35 in der Gemarkung Lehrte und wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die Wohnbebauung Ahltener Str. 83–101 (ungerade) sowie den städtischen Spielplatz Köthenwaldstraße im Osten: durch die Wohnbebauung Köthenwaldstr. 88-94 (gerade) sowie die Köthenwaldstraße (Flurstück 105/3, Flur 35, Gem. Lehrte) im Süden: durch die Straße “Bullenweg“ (Flurstück 104/1, Flur 35, Gem. Lehrte) im Westen durch die Straße “Westring“ (Flurstück 1/10, Flur 35, Gem. Lehrte) 5 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf Übersichtsplan des Änderungsbereiches: Abb. 1: Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte 5. Übergeordnete Planungen Nach landesplanerischen Zielvorgaben gehört die Stadt Lehrte zum Ordnungsraum Hannover und wird als Mittelzentrum festgelegt. Derzeit rechtswirksam ist das Regionale Raumordnungsprogramm Region Hannover 2005 (RROP 2005). Zurzeit betreibt die Region Hannover die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 für das eine Entwurfsfassung mit Stand vom 24.07.2015 vorliegt. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 (RROP) der Region Hannover wie auch im Entwurf des derzeit in Aufstellung befindlichen RROP 2015 ist die Stadt Lehrte als Mittelzentrum festgelegt. Das RROP 2005 legt fest, dass die Siedlungsentwicklung auf die zentralörtlichen Standorte zu konzentrieren ist und weist die Kernstadt Lehrte als Schwerpunkt für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten aus. Entsprechend ist im Entwurf zum 6 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf RROP 2015 die (Kern-)Stadt Lehrte (mit Ausnahme des Gewerbegebietes LehrteWest) als „Zentrales Siedlungsgebiet“ festgelegt. Die „zentralen Siedlungsgebiete“ haben eine herausgehobene Bedeutung als „Standort Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. 6. Rahmenbedingungen Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Kernstadt Lehrte in gut integrierter Lage und wird begrenzt durch die Straßen Westring, Bullenweg und Köthenwaldstraße. Die unbebaute Fläche ist von drei Seiten von Wohnbebauung umgeben. Im Norden grenzt die Bebauung der Ahltener Straße direkt an den Änderungsbereich. Diese Wohnbebauung ist geprägt durch Geschosswohnungsbau in Zeilenform. Hier befindet sich auch der städtische Spielplatz „Köthenwaldstraße“ mit einer Fläche von ca. 2.500 m². Östlich der Köthenwaldstraße befindet sich eine heterogenere Bebauungsstruktur mit Geschosswohnungsbau und Reihenhausbebauung. Auf der Westseite der Köthenwaldstraße befinden sich eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird sowie zwei weitere einzelnstehende Wohnhäuser. Die westlich dieser Bebauung gelegenen großen Hausgärten und Gehölzstrukturen sind Bestandteil des Geltungsbereichs der FlächennutzungsplanÄnderung. Im Süden an den Bullenweg schließen Wohngebiete mit Einfamilienhäusern an. Im Westen verläuft der Westring als innerörtliche Hauptverkehrsstraße. Hieran schließt sich eine ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Den westlichen Ortsrand der Kernstadt bildet ein Bereich von Dauerkleingärten. Der Änderungsbereich wird neben der Nutzung als großflächige Hausgärten mit Gehölzstrukturen derzeit landwirtschaftlich genutzt. 7 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf Abb. 2: Luftbild Am Westring 7. Bodenbeschaffenheit, Altlasten 7.1 Bodenbeschaffenheit Das Gelände im Plangebiet ist relativ eben und zwischen 60 m üNN und 61 m üNN gelegen. Es ergibt sich ein leichtes Gefälle nach Nordosten in Richtung der Straße Westring. 7.2 Altlasten Verdachtsfälle zu Altlasten liegen nicht vor. 7.3 Salzstock Unter Teilen des Änderungsbereichs liegt der Salzstock „Sehnde – Lehrte“. 8 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 8. Planinhalt 8.1 Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt eine Wohnbaufläche von ca. 7,6 ha dar. In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist diese Fläche als Wohnbauentwicklungsfläche 00.E Am Westring – Ost für mindestens ca.152 Wohneinheiten vorgesehen. Unter Teilen des Plangebiets liegt der Salzstock „Sehnde – Lehrte“. Dementsprechend stellt der Flächennutzungsplan hierfür eine Flächenkennzeichnung gem. § 5 Abs. 3 BauGB dar („Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind“). Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Bereich zweier Richtfunktrassen. Diese Kennzeichnungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen bleiben von der Planänderung unberührt. Abb. 3: Rechtswirksamer Flächennutzungsplan vor der Änderung (Ausschnitt) 9 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 8.2 Darstellung der Änderung Da die dargestellte Wohnbaufläche auch langfristig nicht realisiert werden kann, soll die Flächendarstellung wieder der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks entsprechen. Im Nordosten des Plangebiets wird im Bereich der bestehenden Hausgärten und Gehölzstrukturen eine Grünfläche von einer Größe von ca. 1,9 ha dargestellt. Die restliche Fläche des Änderungsbereiches wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und umfasst eine Größe von ca. 5,7 ha. Die Kennzeichnungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen des Salzstocks und der Richtfunktrassen werden beibehalten. BISHERIGE DARSTELLUNG NEUE DARSTELLUNG Abb. 4: Flächennutzungsplanänderung 10 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 9. Erschließung Der Änderungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans liegt an den vorhandenen Straßen Westring, Bullenweg und Köthenwaldstraße. Eine Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Fläche ist hierüber gegeben. Im Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich die Richtfunktrassen 118 und 131 der Telekom. Die nachrichtliche Übernahme wird beibehalten. Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine Auswirkungen auf die Trassen. 10. Naturschutz und Landschaftspflege - Umweltverträglichkeit Mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine Anpassung der Darstellung an die tatsächlich ausgeführte Nutzung Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche. Hierdurch erfolgt kein Eingriff, da keine weiteren Voraussetzungen für eine bauliche Inanspruchnahme der Flächen geschaffen werden. Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten. 11. Umweltbericht Der Umweltbericht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 12. Abwägungsergebnisse 12.1 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 12.2 Ergebnis der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Wird im weiteren Verfahren ergänzt. 11 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 13. Verfahren Der Rat hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ortsüblich bekannt gemacht. Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung haben vom bis öffentlich ausgelegen. Der Rat der Stadt Lehrte hat nach Prüfung der Bedenken und Anregungen in seiner Sitzung am die 6. Änderung des Flächennutzungsplans Lehrte Süd-Ost „Im Knick / Im Reubeek“ in der Gemarkung Lehrte sowie die Begründung beschlossen. Lehrte, den _____________________ Bürgermeister 12 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte: „Am Westring - Ost“ in Lehrte Begründung Vorentwurf 14. Genehmigungsverfahren Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit Verfügung vom heutigen Tage gemäß § 6 BauGB genehmigt ( ). Hannover, den Region Hannover 15. Inkrafttreten Die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß 6 Abs. 5 BauGB am im Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. bekannt gemacht worden. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit am wirksam geworden. Lehrte, den Bürgermeister 13