Mitteilungsblatt der Fleischforschung Kulmbach (2005) 44, Nr. 170 – Praxis-Informationen Praxis-Informationen Denitrifizierende Mikroorganismen bei der Rohwurstherstellung Quelle: Мясная индустрия – Mjasnaja industrija, 9 (2004), 33-37. Der Zusatz von Nitrit zu Fleischerzeugnissen beeinflusst die positiven Effekte der Produktqualität, wie Bildung der Pökelfarbe und des Pökelaromas, Hemmung der unerwünschten Mikroorganismen und antioxidative Wirkung. Dabei sollte die vom Nitrit durch die oxidierten Stickstoffverbindungen und deren Stoffwechsel ausgehende Gesundheitsgefahr nicht unterschätzt werden. Das führte in vielen Ländern zur Reduzierung der Zugabe- und Restmengen von Nitrit in Fleischerzeugnissen. Eine interessante Problemlösung der Restnitritreduzierung in Rohwaren durch den Einsatz von denitrifizierenden Mikroorganismen wurde von den Verfassern M. Ю. Mинаев, Ю. Г. Костенко et al. (= MINAYEV M. Yu., KOSTENKO Yu. G.) (Использование денитрифицирующих микроорганизмов при производстве сырокопченых мясных продуктов – Anwendung von denitrifizierenden Mikroorganismen bei der Produktion der luftgetrockneten Rohfleischwaren) vorgeschlagen. Im Vergleich zu den chemischen Reduktionsmitteln reduzieren diese Mikroorganismen das ganze vorhandene Nitrit zu Stickoxid. Das hat in erster Linie eine wichtige Bedeutung für die Bildung der Pökelfarbe. Als Ergebnis eines Screenings der Mikroflora wurde ein Stamm Paracoccus sp. aus Fleischerzeugnissen isoliert, der den Auswahlkriterien, wie Stabilität bei einer Kochsalzkonzentration bis zu 25 % und im Temperaturbereich von 2 °C bis 30 °C, entspricht. In einem Modellsystem mit 3 % Kochsalz könnten 140 mg/kg Natriumnitrit bei der Temperatur im Bereich von 4 °C bis 6 °C innerhalb von 4 Tagen vollständig umgesetzt werden. Für die Rohwurstherstellung wurde der Stamm Paracoccus sp. zusammen mit Milchsäurebakterien und Mikrokokken in einem bakteriellen Präparat als Starterkulturen eingesetzt. Die optimale Dosierung des Präparates für die ausreichende Umrötung betrug 12,5 g pro 100 kg Fleisch. Das Präparat wurde als wässrige Lösung im Verhältnis Präparat/Wasser 1:5 g/ml zugegeben. Für die Steuerung der mikrobiellen Säuerung während der Rohwurstherstellung wurden 300 g pro 100 kg Fleisch mit dem pH-Wert von 5,7 und 500 g pro 100 kg DFD-Fleisch (pH-Wert 6,75) zugesetzt. Als Kontrolle diente Rohwurst ohne Zusatz von Paracoccus sp. Durch die Anwendung von denitrifizierenden Bakterien fand die Farbbildung sogar bei niedrigen Temperaturen von 4 °C der ersten Reifephase statt. Die für die Farbbildung optimalen pHWerte wurden bei allen untersuchten Chargen der Rohwurst zeitnah erreicht, jedoch war die Pökelfarbe der Versuchschargen intensiver als bei der Kontrolle. Die Ergebnisse der Farbmessungen zeigten, dass die Rohwurstproben mit Paracoccus sp. etwas niedrigere Werte der Helligkeit (L*) und des Gelbtons (+b*) und einen etwas höheren Rotton-Wert (+a*) gegenüber den Kontrollproben aufwiesen. Eine mögliche Erklärung dafür sehen die Autoren in einem kontinuierlichen Nitritabbau zu Stickoxid durch den Zusatz des Stammes Paracoccus sp. schon in der ersten Reifungsphase. Während der weiteren Rohwurstreifung verläuft die Reaktion der Farbbildung bei sinkendem pH-Wert bis zu 5,0 intensiver in den Proben mit denitrifizierenden Bakterien auch bei der Verarbeitung von DFD-Fleisch. Die Farbstabilität wurde dadurch positiv beeinflusst. Während der Rohwurstreifung wurde die ganze zugegebene Menge des Natriumnitrits (200 mg/kg) durch die denitrifizierenden Bakterien zu Stickoxid umgewandelt. Somit lag der Restnitritgehalt der Musterproben unter der Nachweisgrenze. Zusammengefasst zeigt die Studie eine nützliche Anwendung von denitrifizierenden Mikroorganismen bei der Rohwurstherstellung, um die zur Verfügung stehende Nitritmenge optimal zur Wirkung zu bringen, einen niedrigen Restnitritgehalt auch bei Überdosierung des Nitrits zu gewährleisten und die Qualitätsparameter der luftgetrockneten Rohwurst, wie Farbbildung, Farbhaltung und Pökelaroma zu verbessern. DEDERER 319 Mitteilungsblatt der Fleischforschung Kulmbach (2005) 44, Nr. 170 – Praxis-Informationen Mögliche Kriterien zum Erkennen der Wirksamkeit bei der Unterdrückung von Krebs durch pflanzliche Lebensmittel, reich an Carotinoiden, Glucosinolaten, Polyphenolen und Selenverbindungen Quelle: Annals of Botany 95 (2005), 1075-1096. Bestimmten Pflanzenstoffen in der Nahrung wie Glucosinolaten, Selenverbindungen, Polyphenolen oder Carotinoiden wird neben anderen physiologischen Eigenschaften auch eine Schutzwirkung vor Krebs zugeschrieben. Dieses Feld der bioaktiven bzw. chemoprotektiven Substanzen findet in letzter Zeit verstärkt Beachtung. Das steht in Zusammenhang mit der Zunahme an funktionellen Lebensmitteln (FL), die auch auf dem Gebiet der Fleischerzeugnisse von zunehmender Bedeutung sind. Aussagen zum Mechanismus von bioaktiven Verbindungen aus Pflanzen sind oft widersprüchlich. Eine vorherrschende Theorie besagt, dass sie antioxidative Wirkung besitzen oder Stoffwechseleffekte induzieren wie die Regelung von Enzymen, das Anschalten von Genen zur Eliminierung von Carcinogenen, die Kontrolle des Zellzyklus oder die Induktion der Apoptose (Zelltod). Es fehlen bisher eindeutige und definierte Prüfkriterien, um die Wirksamkeit einer bestimmten bioaktiven Verbindung im Lebensmittel hinsichtlich eines gesundheitlichen Nutzens festzustellen. Zunächst müssen die Zielsubstanzen chemisch identifizierbar und der gesundheitliche Nutzen anhand bestimmter, aussagekräftiger Parameter messbar sein. Dabei reicht der „antioxidative Status“ nicht aus, zumal er auch keinen Bezug zu einer bestimmten Krankheit besitzt. Es ist zunächst zu prüfen, ob der Pflanzenstoff in der im beworbenen Lebensmittel enthaltenen Konzentration bioverfügbar ist – was beispielsweise davon abhängen kann, ob das Rohmaterial hitzebehandelt wurde – und weiterhin, ob durch die Anreicherung einer Verbindung negative Wechselwirkungen mit anderen Stoffen resultieren. Die Sicherheit solcher Produkte darf nicht außer Acht gelassen werden. Zum Nachweis der Wirksamkeit einer Substanz sind direkte Interventionsstudien am Menschen mittels randomisierter, placebo-kontrollierter Versuche am besten geeignet, sie liefern eine solide Basis für die Entwicklung von FL. Zu klären ist ferner der Wirkmechanismus eines Pflanzenstoffes, wobei hinsichtlich der Wirksamkeit von großer Bedeutung ist, ob er als isolierte Verbindung oder in der Matrix in Kombination mit weiteren Pflanzenstoffen eingesetzt wurde. Erst dann sollten angereicherte Lebensmittel produziert bzw. vermarktet werden, z. B. zur Krebsvorbeugung. Für selenhaltige Verbindungen ist nach bisherigen Daten eine gute Wirksamkeit belegt, wobei es weniger um den Ausgleich einer Unterversorgung von Selen geht, sondern mehr um Selen-Gaben, die um das 3-6-fache über den Empfehlungen liegen (‘supranutritional intakes‘), weil es Belege dafür gibt, dass solche Aufnahmemengen eine Schutzwirkung gegen Krebs zeigen. Lycopin und Glucosinolate zeigen eine merkliche Wirksamkeit der Krebsvorbeugung, während sie bei Carotinoiden und Polyphenolen nur schwach ist. Vielfältige genetische und Umweltfaktoren (Standort, Erntezeitpunkt etc.) beeinflussen die Produktion und die Akkumulation von bioaktiven Verbindungen erheblich und damit deren Gehalt in der Pflanze und letztlich auch im FL, was dessen Wirkung beeinträchtigen kann. Zudem gibt es bei diesen Verbindungsklassen eine Reihe von Einzelverbindungen, deren Verhältnis bzw. Verteilung z. T. stark variieren kann. Das kann von Speziesunterschieden herrühren, aber Kultivierung, Verarbeitung und Zubereitung beeinflussen dies mindestens ebenso stark. Aufgrund dieser vielfältigen Einflüsse können nur durch die strikte Kontrolle der gesamten Produktion und Verarbeitung konstante Wirkstoffgehalte eines Produktes gewährleistet werden. Deshalb sind diesbezügliche Versuche, Produktentwicklungen, vielleicht sogar die Entwicklung neuer Methoden erforderlich. Die beschriebenen Lücken im Verständnis von bioaktiven Verbindungen und deren gesundheitlicher Nutzen sollten Wissenschaftler auf dem Gebiet der Pflanzen und der Ernährung anspornen zusammenzuarbeiten, um Strategien zu entwickeln, den Gesundheitsbeitrag von Lebensmitteln zu verbessern. MÜNCH 320 Mitteilungsblatt der Fleischforschung Kulmbach (2005) 44, Nr. 170 – Praxis-Informationen Kriterien für die wissenschaftliche Begründung von Behauptungen zur gesundheitsfördernden Wirkung bestimmter Lebensmittel – Ein Konsensusdokument Quelle: Eur J Nutr 44 (2005) [Suppl 1], I/5–I/30. Schon seit langem versucht man die Vermarktungschancen für industriell gefertigte Lebensmittel zu verbessern. Eine Idee ist, Lebensmittel anzubieten, die dem Konsumenten über den reinen Nährwert hinaus einen zusätzlichen Nutzen für die Gesundheit bieten. Die Werbung mit einem solchen Zusatznutzen ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Aussage wissenschaftlich hinreichend gesichert ist (§ 17 Abs. 1 Nr. 5 LMBG [Schutz des Verbrauchers vor Irreführung]). Eine krankheitsbezogene Werbung ist überhaupt nicht zulässig (§ 18 LMBG [Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung]). Funktionelle Lebensmittel, so bezeichnet man Lebensmittel mit einem Zusatznutzen, müssen sich grundsätzlich der Frage stellen, ob es sich um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt. Lebensmittel sind sie dann, wenn sie zum Zweck der Ernährung oder des Genusses verzehrt werden. Die Europäische Union befasst sich seit mehr als 10 Jahren damit, wie Fragen der Ernährung und gesundheitsbezogene Behauptungen bei Lebensmitteln gesetzlich geregelt werden sollen. Was „wissenschaftlich hinreichend gesichert“ in einem globalen Markt bedeutet, wird kontrovers diskutiert. Zumindest eine gemeinsame europäische Basis versuchte daher das Projekt PASSCLAIM zu finden. Die Abkürzung PASSCLAIM steht für Process for the Assessment of Scientific Support for Claims on Foods (Prozess für die Bewertung wissenschaftlich gestützter Werbeaussagen bei Lebensmitteln). Das Projekt wurde in der Zeit von 2001-2005 als Concerted Action aus Mitteln des 5. Rahmenprogramms (Themenprogramm 1 – Lebensqualität und Management lebender Ressourcen, Schlüsselaktion 1 – Gesundheit, Lebensmittel und Ernährung) für Forschung und technologische Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft gefördert und von ILSI Europe (International Life Sciences Institute) koordiniert (http://europe.ilsi.org/passclaim/). Beteiligt waren mehr als 160 Personen aus dem akademischen und industriellen Umfeld, öffentlichen Interessengruppen sowie Behörden. In dem jetzt im European Journal of Nutrition veröffentlichten Konsensusdokument mit dem Titel ’PASSCLAIM Consensus on Criteria’ werden folgende Kriterien für die wissenschaftliche Untermauerung von Behauptungen genannt: (1) Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile, welchen die behauptete Wirkung zugesprochen wird, sollten charakterisiert sein. (2) Die Begründung einer Behauptung sollte sich auf Daten stützen, die beim Menschen erhoben wurden, vorzugsweise in Interventionsstudien, welche folgende Bedingungen erfüllen sollten: (a) Untersuchungsgruppe repräsentativ für die Zielgruppe, (b) geeignete Kontrollen, (c) angemessene Dauer der Exposition und Nachuntersuchung zur Demonstration des beabsichtigten Effektes, (d) Charakterisierung der Grunddiät und anderer wichtiger Aspekte des Lebensstils der Untersuchungsgruppe, (e) Übereinstimmung zwischen Aufnahmemenge in der Studie und beabsichtigtem Verzehrsmuster, (f) Einfluss der Lebensmittelmatrix und des Ernährungszusammenhangs auf die funktionelle Wirkung der Komponente, (g) Überwachung der Einhaltung der Aufnahme der getesteten Lebensmittel/-komponenten durch die Versuchspersonen, (h) ausreichendes statistisches Gewicht zur Überprüfung der Hypothese. (3) Kann der tatsächliche Endpunkt eines behaupteten Nutzens nicht direkt gemessen werden, sollten so genannte Marker verwendet werden. (4) Marker sollten: (a) biologisch gültig sein (bekannte Beziehung zum Endergebnis, bekannte Variabilität innerhalb der Zielpopulation), (b) methodisch gültig sein (hinsichtlich der analytischen Eigenschaften). (5) Innerhalb einer Studie sollte sich die Zielvariable in einer statistisch signifikanten Weise ändern und die Änderung sollte eine biologische Aussagekraft für die Zielgruppe haben, in Übereinstimmung mit der zu stützenden Behauptung. (6) Eine Behauptung sollte durch in Betracht ziehen aller verfügbarer Daten und durch Wichtung der Evidenz wissenschaftlich untermauert werden. KRÖCKEL 321 Mitteilungsblatt der Fleischforschung Kulmbach (2005) 44, Nr. 170 – Praxis-Informationen Erforderliche Evidenz zur Begründung einer gesundheitlichen Wirkung von Probiotika und Präbiotika – Behördliche Überlegungen in Kanada, der EU und den USA Quelle: Eur J Nutr 44 (2005), 303-310. Der Beitrag von SANDERS und Mitarbeitern gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Herangehensweisen in Kanada, der EU und den USA bei der Kennzeichnung von gesundheitsbezogenen Behauptungen bei Lebensmitteln. In Kanada befasst sich eine neu geschaffene „Direktion für Natürliche Gesundheitsprodukte“ mit den Bestimmungen für Pround Präbiotika. Die seit Januar 2004 geltenden Vorschriften erlauben Behauptungen mit Bezug zu therapeutischen Wirkungen, Risikoreduktion sowie Struktur-/Funktionsaspekten (die Struktur und / oder Funktion des menschlichen Körpers betreffend). Die Richtlinien ermöglichen qualifizierte Behauptungen auf der Grundlage der eingereichten Evidenz. Klinische Studien müssen den Richtlinien des Internationalen Komitees für Harmonisierung, lokalen ethischen Prinzipien und Gesetzen folgen sowie im Einklang mit der Guten Klinischen Praxis stehen. Ein unabhängiger Ethikrat muss die Versuche genehmigen. Tierversuche werden akzeptiert, wenn klinische Studien aus ethischen Gründen nicht möglich sind. Die EU-Vorschriften verlangen eine „überzeugende wissenschaftliche Basis“ für die Behauptungen und unterstreichen die Verantwortlichkeiten der wissenschaftlichen Komitees und ständigen wissenschaftlichen Ausschüsse (EU-Verordnung 178/2002). Jede Behauptung muss auf der Grundlage allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Daten beruhen und durch diese untermauert werden. Wissenschaftlich nicht belegbare Behauptungen sind verboten. Inakzeptabel sind z. B. Aussagen wie „hervorragend für den Organismus“, „hält jung“, „hilft bei der Erhaltung eines guten Körpergefühls“ oder andere unbegründete verhaltensbezogene Behauptungen. Im Gegensatz zur kanadischen und USamerikanischen Position verbietet die EU alle Behauptungen mit Bezug zu Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten. Aussagen zur Risikoreduktion und Struktur-/ Funktionsaspekten sind erlaubt. Sie müssen jedoch zuvor von einer unabhängigen Einrichtung innerhalb der EU geprüft und bestätigt worden sein. „Wissenschaftliche Bewertung nach dem höchstmöglichen Standard“ wird gefordert. Die Prinzipien für diese Bewertung werden in der Concerted Action PASSCLAIM festgelegt. Regelungen auf nationaler Ebene können dabei schneller vorankommen als die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA auf den Weg gebrachten und können Modellcharakter für zukünftige EFSA-Regelungen haben. In den USA hat die Food and Drug Administration (FDA) bisher keine Kriterien hinsichtlich Art oder Umfang der Begründung einer Behauptung zu gesundheitlichen oder Struktur-/Funktionsaspekten definiert. Gesundheitsbezogene Behauptungen müssen von der FDA genehmigt werden oder als Erlass einer Behörde der USRegierung mit Ernährungs- oder Gesundheitsauftrag oder durch die nationale Akademie der Wissenschaften oder eine ihrer Abteilungen veröffentlicht worden sein. Die Genehmigung hängt ab von der Gesamtheit der öffentlich verfügbaren Evidenz. Seit Juli 2003 existiert eine vorläufige Vorgehensweise der FDA zur Evaluierung qualifizierter gesundheitsbezogener Behauptungen. Eine abschließende Regelung fehlt noch. Auf dieser Grundlage werden gegenwärtig Evaluierungen vorgenommen und Genehmigungen erteilt. Im Vordergrund der Erwägungen steht dabei der „mündige Verbraucher“, im Gegensatz zur früheren Praxis, die den „unwissenden, gedankenlosen und gutgläubigen Verbraucher“ schützen wollte. Es wird erwartet, dass aufgrund der neuen Vorgehensweise viele neue Behauptungen zugelassen werden. Es ist jetzt wahrscheinlicher, dass sich ein Produkt, das Probiotika und / oder Präbiotika enthält, für eine gewisse gesundheitsbezogene Aussage qualifiziert. Gemeinsam ist den drei Vorgehensweisen die Betonung der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der diesbezüglichen Aussagen. Grenzen verschiedener Testverfahren (in vitro, Tier, Mensch) zum Nachweis der Wirksamkeit von Pro- und Präbiotika werden diskutiert. Kontrollierte Humanstudien werden von den Autoren als essentiell für die Begründung der Wirksamkeit von Pro- und Präbiotika beim Menschen erachtet. KRÖCKEL 322