Liebe Imkerfreundinnen und Imkerfreunde, mein letztes Schreiben beinhaltete Informationen zu zugelassenen und nicht zugelassenen Medikamenten. Leider ist mir bei diesem Schreiben ein Fehler unterlaufen – das tut mir leid. Ich habe Api Life Var den nicht zugelassenen Medikamenten zugeordnet. Danke an unsere aufmerksamen Kollegen, die mich angerufen und auf den Fehler hingewiesen haben! Ich möchte hiermit meinen Fehler für alle Imker korrigieren: Api Life Var ist ein in Deutschland zugelassenes Varroamedikament für die Entmilbung im Spätsommer. Hier somit die korrigierte Tabelle: Erlaubte Medikamente für Völker mit Brut: für Völker ohne Brut: Ameisensäure 60% ad us. Vet. Thymovar Bayvarol Apiguard Api Life Var Milchsäure 15% ad us. Vet. Oxuvar ad us. Vet. Perizin (allerdings nicht empfehlenswert aufgrund der Rückstandproblematik im Wachs) Die Bienenvölker dürfen aufgrund der Honigerzeugung bis zum Trachtende nicht mit Medikamenten behandelt werden. Nicht Erlaubte Medikamente sind: Ameisensäure 85% ad us. Vet. Bienenwohl Apivar (Amitraz) – Milben sind resistent. Apistan Apitol Oxalsäure (Kristalline Form/Tabletten) Api Life Var, Apiguard und Thymovar haben den gemeinsamen Wirkstoff Thymol. Api Life Var enthält zusätzliche verschiedene ätherische Öle (Thymol, Menthol, Kampfer, Eukalyptusöl). Ich möchte gerne einen Bericht aus der Wissenschaft darüber „Wie Thymol auf Bienenlarven wirkt“ beifügen. So kann sich jeder selber eine Meinung über diese Medikamente bilden und darüber entscheiden, ob er es gut für seine Mädels findet oder nicht. Ich freue mich sehr über aufmerksame Leser und natürlich auch über Rückmeldungen jeglicher Art. Teilt mir ruhig Eure Meinungen mit! Der Artikel ist aus der „Allgemeinen Deutschen Imkerzeitung“, Ausgabe 1/2014: Zur weiteren Info: 1. Wann entstehen Resistenzen? Bei der Varroamilbe treten europaweit zurzeit Resistenzen gegen verschiedene Wirkstoffe auf. Dazu gehören synthetische Pyrethroide (Bayvarol), Coumaphos (Perizin) und das bei uns nicht zugelassene Amitraz. Aber auch bei natürlichen Substanzen sind Resistenzen möglich – wenn auch seltener. Daher ist in allen Fällen dringend angeraten, nach der Behandlung den Milbenfall im Gemüll zu überprüfen. Auch der „Spülmittelwassertest“ (Tote Bienen in 100ml Wasser mit 1 Fingerspitze Spüli) kann zeigen, wie viele Restmilben dem Volk noch zusetzten. 2. Welche Nebenwirkungen sind möglich? Varroamilben sind in allen Fällen verbreitet und können nicht restlos eliminiert werden. Bei der Behandlung gilt daher die Devise: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich – denn jedes Mittel hat auch unerwünschte Nebenwirkungen. Diese können sich sofort nach Behandlung in Form von vielen toten Bienen oder geschädigter Brut zeigen oder als subletale Schäden das Volk anfälliger für Krankheiten machen. Alle Wirkstoffe, die sich im Wachs anreichern können auf die Brut wirken. Insbesondere bei synthetischen Stoffen kann dies zu Verhaltensänderungen oder einer Verkürzung der Lebensdauer führen. 3. Was tun bei verpasster Winterbehandlung? Wer die Winterbehandlung verpasst hat und auf eine Honigernte nicht verzichten möchte, sollte mit einem frühzeitigen Drohnenbrutschnitt und einer relativ starken Ablegerbildung bei Entnahme von 2 bis 3 verdeckelten Brutwaben im Mai gegensteuern. In den Ablegern lässt sich die Varroa in der brutfreien Zeit 24 Tage nach Bildung wirksam mit Milchsäure bekämpfen! Bei nicht behandelten Völkern sollte man dann regelmäßig ab Mitte Mai den Milbenfall (Gemüll) kontrollieren – oder noch besser eine Befallskontrolle (Spülmittelwassertest) durchführen. Wenn viele Milben fallen muss sofort reagiert werden, indem man die Völker durch eine komplette Brutwabenentnahme saniert. 4. Bitte Achtung! Wartezeit: Die Oxalsäurebehandlung im brutfreien Zustand sollte bis spätestens 31. Dezember abgeschlossen sein. Mit Ausnahme der 6 Wochen für Perizin, wird bei allen anderen Arzneimitteln keine konkrete Wartezeit angegeben - es darf aufgrund der Warnhinweise jedoch erst im Folgejahr Honig geerntet werden, ansonsten bestünde die Gefahr, das bis zum Einsetzen der Tracht im Frühjahr noch Rückstände vorhanden sind. Eine Behandlung zwischen den Trachten ist ebenfalls nicht zulässig. Die Behandlung sollte daher bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein. 5. Anwenderschutz: Schutzkleidung solltet Ihr bitte immer Eurer eigenen Gesundheit zuliebe tragen! Dazu gehören: Schutzbrille, Schutzmaske Säurefeste Handschuhe Schürze Wasser für den Notfall bereitstellen Vielen Dank für aufmerksames Lesen! Mit freundlichen Grüßen, Euer Gesundheitsobmann Gnani