Satzung über die Bestimmung der Schulbezirke in der Stadt Ettlingen

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Anlage zu TOP 4, nö VA 19.01.2010
Satzung über die Bestimmung der Schulbezirke in der
Stadt Ettlingen -alt-
Satzung über die Bestimmung der Schulbezirke in der
Stadt Ettlingen -neu-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
der Fassung vom 24. Juli 2001 (Gbl. S. 582, ber, S. 698) in
Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für BadenWürttemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (Gbl. S. 397),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2000 (Gbl. S. 533) hat der
Gemeinderat der Stadt Ettlingen am 25. Juli 2001 folgende Satzung
beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,
ber, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl.S.
185) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für BadenWürttemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (GBl. S. 365) hat
der Gemeinderat der Stadt Ettlingen am ............... folgende Satzung
beschlossen:
§1
§1
1. Für Grundschulen und Hauptschulen in der Stadt Ettlingen werden
mehrere Schulbezirke bestimmt.
2. Die Schulbezirke werden innerhalb der Grenzen festgelegt, die
sich aus § 2 und § 3 ergeben.
1. Für die Grundschulen in der Stadt Ettlingen werden mehrere
Schulbezirke bestimmt.
2. Die Schulbezirke werden innerhalb der Grenzen festgelegt, die
sich aus § 2 ergeben.
§2
Für die Grundschulen werden folgende Schulbezirke festgelegt:
1. Thiebauthschule
Der Schulbezirk umfasst die Innenstadt und den östlichen und
südlichen Teil der Stadt nebst der Spinnerei. Die Grenze, die auf
der Straßenmitte verläuft, erstreckt sich entlang der Bundesstraße
3 bis zur Kreuzung Schillerstraße/ Pforzheimer Straße am
Lauerturm und folgt dem Verlauf der Karlsruher Straße bis zur
Gemarkungsgrenze.
Genauer Grenzverlauf:
Rastatter Straße, Schillerstraße, Karlsruher Straße
Plan 1 ist Bestandteil dieser Satzung
§2
Für die Grundschulen werden folgende Schulbezirke festgelegt:
1. Thiebauthschule
Der Schulbezirk umfasst die Innenstadt und den östlichen und
südlichen Teil der Stadt nebst der Spinnerei. Die Grenze, die auf
der Straßenmitte verläuft, erstreckt sich entlang der Bundesstraße
3 bis zur Kreuzung Schillerstraße/ Pforzheimer Straße am
Lauerturm und folgt dem Verlauf der Karlsruher Straße bis zur
Gemarkungsgrenze.
Genauer Grenzverlauf:
Rastatter Straße, Schillerstraße, Karlsruher Straße
Plan 1 ist Bestandteil dieser Satzung
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2. Schillerschule
2. Schillerschule
Der Schulbezirk umfasst das Stadtgebiet zwischen der Alb und
der so genannten verlängerten Dieselstraße und Dieselstraße im
Westen, der Bundesstraße 3 im Osten bis zur Kreuzung
Schillerstraße/Pforzheimer Straße am Lauerturm und im Norden
der Karlsruher Straße. Die Grenze verläuft auf der Mitte der
Straße bzw. der Alb.
Der Schulbezirk umfasst das Stadtgebiet zwischen der Alb und
der so genannten verlängerten Dieselstraße und Dieselstraße im
Westen, der Bundesstraße 3 im Osten bis zur Kreuzung
Schillerstraße/Pforzheimer Straße am Lauerturm und im Norden
der Karlsruher Straße. Die Grenze verläuft auf der Mitte der
Straße bzw. der Alb.
Genauer Grenzverlauf:
Genauer Grenzverlauf:
Im Westen: Die Alb bis zur Höhe der so genannten verlängerten
Dieselstraße über die Bulacher Straße und Rheinstraße, so
genannte verlängerte Dieselstraße und Dieselstraße.
Im Westen: Die Alb bis zur Höhe der so genannten verlängerten
Dieselstraße über die Bulacher Straße und Rheinstraße, so
genannte verlängerte Dieselstraße und Dieselstraße.
Im Osten: Rastatter Straße
Im Norden: Karlsruher Straße
Im Osten: Rastatter Straße
Im Norden: Karlsruher Straße
Die Bulacher Straße sowie die Rheinstraße werden durch den
Grenzverlauf aufgeteilt. Zum Bezirk gehören:
Die Bulacher Straße sowie die Rheinstraße werden durch den
Grenzverlauf aufgeteilt. Zum Bezirk gehören:
Rheinstraße Nr. 1 bis 113, 2 bis 94 b
Bulacher Straße Nr. 1 bis 3 b, 2 bis 10
Plan 1 ist Bestandteil dieser Satzung
Rheinstraße Nr. 1 bis 113, 2 bis 94 b
Bulacher Straße Nr. 1 bis 3 b, 2 bis 10
Plan 1 ist Bestandteil dieser Satzung
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3. Pestalozzischule
3. Pestalozzischule
Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Ettlingen-West sowie das
Gebiet bis zur so genannten Verlängerten Dieselstraße. Im
Norden bildet die Alb die Grenze, im Osten die so genannte
verlängerte Dieselstraße und Dieselstraße bis zur Bundesstraße
3.
Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Ettlingen-West sowie das
Gebiet bis zur so genannten Verlängerten Dieselstraße. Im
Norden bildet die Alb die Grenze, im Osten die so genannte
verlängerte Dieselstraße und Dieselstraße bis zur Bundesstraße
3.
Genauer Grenzverlauf:
Genauer Grenzverlauf:
Die Alb bis zur Höhe der so genannten verlängerten Dieselstraße,
über Bulacher Straße und Rheinstraße, so genannte verlängerte
Dieselstraße, Dieselstraße. Die Grenze verläuft auf der Mitte der
Straße bzw. Mitte der Alb. Die Bulacher Straße sowie die
Rheinstraße werden durch den Grenzverlauf aufgeteilt. Zum
Bezirk dieser Schule gehören nur die Hausnummern, welche bei
der Schillerschule nicht genannt sind.
Plan 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Alb bis zur Höhe der so genannten verlängerten Dieselstraße,
über Bulacher Straße und Rheinstraße, so genannte verlängerte
Dieselstraße, Dieselstraße. Die Grenze verläuft auf der Mitte der
Straße bzw. Mitte der Alb. Die Bulacher Straße sowie die
Rheinstraße werden durch den Grenzverlauf aufgeteilt. Zum
Bezirk dieser Schule gehören nur die Hausnummern, welche bei
der Schillerschule nicht genannt sind.
Plan 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
4. Geschwister-Scholl-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenBruchhausen sowie den Bereich westlich der Bahnlinie (Straße
„Im Katzentach“ Nr. 1 bis 13 und 2 bis 16/18).
Plan 3 ist Bestandteil dieser Satzung.
5. Erich-Kästner-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenEttlingenweier ohne den Bereich westlich der Bahnlinie (Straße
„Im Katzentach“ Nr. 1 bis 13 und 2 bis 16/18).
Plan 3 ist Bestandteil der Satzung.
6. Grundschule Oberweier
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenOberweier.
4. Geschwister-Scholl-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenBruchhausen sowie den Bereich westlich der Bahnlinie (Straße
„Im Katzentach“ Nr. 1 bis 13 und 2 bis 16/18).
Plan 3 ist Bestandteil dieser Satzung.
5. Erich-Kästner-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenEttlingenweier ohne den Bereich westlich der Bahnlinie (Straße
„Im Katzentach“ Nr. 1 bis 13 und 2 bis 16/18).
Plan 3 ist Bestandteil der Satzung.
6. Grundschule Oberweier
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenOberweier.
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7. Johann-Peter-Hebel-Schule
7. Johann-Peter-Hebel-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteile EttlingenSchöllbronn und Ettlingen-Schluttenbach.
8. Hans-Thoma-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteile EttlingenSchöllbronn und Ettlingen-Schluttenbach.
8. Hans-Thoma-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenSpessart.
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenSpessart.
§3
§3
Für die Hauptschulen werden folgende Schulbezirke festgelegt;
abweichend hiervon gilt für die bestehenden Klassen der HeinrichMagnani-Hauptschule, dass diese in der Schillerschule als
eigenständige Klassen weitergeführt werden:
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 1. August 2010 in Kraft.
Ettlingen, den ………
1. Schillerschule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet im Norden, Osten, und Süden
der Stadt. Die Grenze verläuft im Norden entlang der Alb bis zur
Höhe der verlängerten Dieselstraße, Dieselstraße, Rastatter
Straße (in südl. Richtung). Die Grenze verläuft jeweils in der Mitte
der Straße bzw. in der Mitte der Alb. Die Bulacher Straße,
Rheinstraße, Zehntwiesenstraße und Goethestraße werden durch
den Grenzverlauf aufgeteilt.
Plan 2 ist Bestandteil dieser Satzung.
2. Pestalozzischule
Der Schulbezirk umfasst den Stadtteil Ettlingen-West sowie das
Gebiet bis zur so genannten verlängerten Dieselstraße. Im Norden
bildet die Alb die Grenze, im Osten die so genannte verlängerte
Dieselstraße und Dieselstraße bis zur Bundesstraße 3.
gez. Gabriela Büssemaker
Oberbürgermeisterin
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Genauer Grenzverlauf:
Die Alb bis zur Höhe der so genannten verlängerten Dieselstraße,
Dieselstraße. Die Grenze verläuft jeweils auf der Mitte der Straße
bzw. der Mitte der Alb. Die Bulacher Straße und die Rheinstraße
werden durch den Grenzverlauf aufgeteilt.
Plan 2 ist Bestandteil dieser Satzung.
3. entfällt
4. Geschwister-Scholl-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenBruchhausen mit dem Bereich westlich der Bahnlinie (Straße „Im
Katzentach“ 1 bis 13 und 2 bis 16/18) sowie die Stadtteile
Ettlingen-Ettlingenweier ohne den Bereich westlich der Bahnlinie
(Straße „Im Katzentach“ 1 bis 13 und 2 bis 16/18) und EttlingenOberweier.
5. Johann-Peter-Hebel-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet der Stadtteile EttlingenSchöllbronn und Ettlingen-Schluttenbach.
6. Hans-Thoma-Schule
Der Schulbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteils EttlingenSpessart.
§4
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 1. August 2001 in Kraft.
Ettlingen, 2. August 2001
gez. Josef Offele
Oberbürgermeister
Anlage zu TOP 4, nö VA 19.01.2010
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Bestimmung der Schulbezirke
in der Stadt Ettlingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber, S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai
2009 (GBl.S. 185) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (GBl.
S. 365) hat der Gemeinderat der Stadt Ettlingen am ……………… folgende Satzung zur Änderung
der Satzung über die Bestimmung der Schulbezirke vom 1. August 2001 beschlossen:
Artikel 1
§ 1 Abs.1 wird wie folgt formuliert:
Für die Grundschulen in der Stadt Ettlingen werden mehrere Schulbezirke bestimmt.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt formuliert:
Die Schulbezirke werden innerhalb der Grenzen festgelegt, die sich aus § 2 ergeben.
§ 3 wird gestrichen
Artikel 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
Ettlingen, den …………………….
gez.
Gabriela Büssemaker
Oberbürgermeisterin
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