3.1.4 V. Stadtteil Mackenzell 1. Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Großenbacher Berg/In der Wesbach/Hünfelder Straße", Gemarkung Mackenzell, Flur 2 (östlicher, bisher noch nichtgenehmigter Teilbereich) Begrenzung: im Norden durch die Wesbachstraße im Osten durch die K 121 (Molzbacher Straße) im Süden durch die Hünfelder Straße im Westen durch den Hirzbergweg Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 14. März 1986. 1a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Großenbacher Berg/In der Wesbach“, Gemarkung Mackenzell, Flur 2 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB) Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 2. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Straße „In der Wesbach“ - im Westen durch die Hünfelder Straße / Hirzbergweg - im Süden durch die Hünfelder Straße - im Osten durch die Nüster Straße Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 14.05.2008 rechtsverbindlich. 2. Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur 1 Begrenzung: im Nordosten durch die Hünfelder Straße im Südosten durch die Milseburgstraße bis zur Grundstücksparzelle 32/2, dieser in südlicher Richtung folgend entlang der westlichen Grenzen der Grundstücksparzellen 33/6, 33/7, 33/10, 33/13, 33/16, 33/20 und 33/24 im Südwesten durch die Wegeparzelle 98/111, weiterführend entlang der Wegeparzelle 84 im Nordwesten durch die Wirtschaftswege Parz. 85 und 72/1 Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 7. März 1984. 2a) Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur 1 -vereinfachtes Verfahren nach § 13 Bundesbaugesetz – 2b) Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur 1 (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch) Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 1, und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Hünfelder Straße im Süd-Osten durch die Milseburgstraße bis zur Grundstücksparzelle 32/2, dieser in südlicher Richtung folgend entlang der westlichen Grenze der Grundstücksparzellen 33/6, 33/7, 33/10, 33/13, 33/16, 33/20 und 33/24 im Süd-Westen durch die Wegeparzelle 98/111, weiterführend entlang der Wegeparzelle 84 im Nord-Westen durch die Wirtschaftswegeparzelle 85 und 72/1 Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 26. April 1989 die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur 1, im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch und die Änderung als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch beschlossen. Mit Bekanntmachung am 2. November 1989 im "Amtsblatt der Stadt Hünfeld" ist die Änderung Nr. 2 des o. g. Bebauungsplanes in Kraft getreten. Die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur 1, verletzt keine bei der Bauleitplanung zu beachtenden Rechtsvorschriften. 2c) Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur 1 Begrenzung: 3.1.4 Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans umfasst die Parzelle 32/16 der Gemarkung Mackenzell, Flur 1. Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 02.08. 1991, Geschäftszeichen 34 - Hünfeld -11, durchgeführt. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Haugraben/Hünfelder Berg", Gemarkung Mackenzell, Flur I, verletzt keine bei der Bauleitplanung zu beachtenden Rechtsvorschriften. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens gern. § 11 Abs. 3 BauGB für den o. g. Bebauungsplan ist entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Hünfeld "Amtsblatt der Stadt Hünfeld" am 05.09. 1991 öffentlich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan in Kraft. 3. Bebauungsplan Nr. 3 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Am Hotzelberg", Gemarkung Mackenzell, Flur 2 Begrenzung: im Süden durch die Hünfelder Straße im Westen durch die Biebersteinstraße im Norden durch den Feldweg Parz. 50 im Osten durch den Feldweg Parz. 4, in südl. Richtung weiterführend an den westl. Grenzen der Parz. 14/10,14/11, 14/12, 14/1, 13/2 und 13/5 Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 25. Aug. 1977. 3a) Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Am Hotzelberg", Gemarkung Mackenzell, Flur 2 Begrenzung: Von der Änderung werden folgende Grundstücke betroffen: Gemarkung Mackenzell, Flur 2, Flurstück 6, 12/6, 106, 110, 143, 142 und 144. Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 29. März 1984. 3b) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Am Hotzelberg“, Gemarkung Mackenzell, Flur 2 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB) Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 2. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Ehrenbergweg und dem Flurstück 128 - im Süden durch das Flurstück 13 / 6 - im Westen durch die Flurstücke 13 / 6 und 126 - im Osten durch die Flurstücke 128; 137 und 142 Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 09.11.2009 rechtsverbindlich. 4. Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Am vorderen Haugraben", Gemarkung Mackenzell, Flur 1 Begrenzung: im Süden durch die Nüster Straße im Westen die Grundstücke der Parz. 61, 110/66, 65, 64/3 durchschneidend im Norden eine" Bauzeile südlich (unterhalb) der Straße Birkenweg im Osten durch die Straße "Am Waitzfeld" Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 24. Juni 1977. 4a). Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Am vorderen Haugraben“, Gemarkung Mackenzell, Flur 1 Das Plangebiet zur Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 1. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Keltenstraße im Westen durch die Flurstücke 154, 155, 156 3.1.4 - im Süden durch die Flurstücke 59/7 und 57/3 - im Osten durch die Flurstücke 52/6 und 52/7 Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 06.10.2010 rechtsverbindlich. 4b) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Am vorderen Haugraben“ Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 1. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Keltenstraße im Westen durch die Flurstücke 154, 155, 156 im Süden durch die Flurstücke 59/7 und 57/3 im Osten durch die Flurstücke 52/6 und 52/7 Der o.g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 03.02.2011 rechtsverbindlich. 3.1.4 3.1.4 5. Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Alter Graben/Margarethenweg", Teil I "Margarethenweg", Gemarkung Mackenzell, Flur 11 Begrenzung: im Norden durch die nördlichen Grenzen der Parzellen 17/19, 17/16, 17/17, 17/18 und 22/4 im Süden durch eine Bebauungstiefe von ca. 30 bis 35 m der Parzelle 20/3, 20/2 und 18/2 im Westen durch die westlichen Grenzen der Parzellen 7/1, 6/1, 6/3, 6/7, 6/5, die Grabenparzelle 126/1 sowie die Parzelle 6/6 Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 25. April 1986. 6. Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „ Im Dorfe“, Gemarkung Mackenzell, Flur 12 Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 12. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Weißenborner Straße - im Süden durch den Johannesplatz - im Westen durch die Dalbergstraße - im Osten durch die Raiffeisenstraße Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 04.03.2009 rechtsverbindlich. 7. Bebauungsplanes Nr. 14 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Überquerungshilfe im Zuge der K 121 (Nüster Straße)", Gemarkung Mackenzell Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Molzbach mit Teilbereich in der Gemarkung Hünfeld. Es wird wie folgt begrenzt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Ortslage Mackenzell und erstreckt sich im unmittelbaren Kreuzungsbereich der K 121 (Nüster Straße), der "Hennebergstraße" und der Straße "Im Waitzfeld". Der Bebauungsplanes Nr. 14 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell "Überquerungshilfe im Zuge der K 121 (Nüster Straße)", Gemarkung Mackenzell, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 28. Mai 2003 rechtsverbindlich. 8. Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Radwanderweg NüstMackenzell-Silges“ (entlang der L 3176), Gemarkung Nüst und Mackenzell Das Plangebiet befindet sich in den Gemarkungen Nüst und Mackenzell. (siehe beigefügten Planentwurf) Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 09.12.2009 rechtsverbindlich. 3.1.4 3.1.4 9. Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Nördlich Brennofenweg“, G Gemarkung Mackenzell, Flur 1 Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 1. Es wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Flurstücke 164/2 und 164/3 - im Süden durch die Flurstücke 55/2, 53/14, 53/16 und 53/17 - im Westen durch das Flurstück 166/1 und der Wegeparzelle 168 - im Osten durch die Straße im Waitzfeld und der Flurstücke 52/7 und 52/12 Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 19.01.2011 rechtsverbindlich. 10. Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Berthostraße“, Gemarkung Mackenzell, Flur 11 Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 8. Es wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Raiffeisenstraße und den Flurstücken 60/6; 52/3; 29/4; 32/2; 33/2 und durch den nördlichen Teil des Flurstückes 35/4. - im Süden durch die Flurstücke 86 und 6 / 11 - im Westen durch die Flurstücke 24/6; 90 und den südlichen Teil des Flurstückes 35/4 - im Osten durch das Flurstück 104/1; Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 09.02.2011 rechtsverbindlich. 3.1.4 11. Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Laurentiusweg/Weißenborner Straße“, Gemarkung Mackenzell, Flur 11 Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 11. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Grundstücke Gemarkung Mackenzell, Flur 11, Flurstücke 49/2, 49/6, 49/8, 50 - im Süden durch die Grundstücke Gemarkung Mackenzell, Flur 11, Flurstücke 12/2, 12/3, 120 - im Westen durch die Grundstücke Gemarkung Mackenzell, Flur 11, Flurstücke 16/5, 16/4, 16/3, 24/8, 24/9 u. 24/2 - im Osten durch die Grundstücke Gemarkung Mackenzell, Flur 11, Flurstücke 23, 30 u. 51 Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 28.10.2009 rechtsverbindlich. 12. Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Hünfeld für den Stadtteil Mackenzell „Hardtweg/Zur Markwiese“, Gemarkung Mackenzell, Flur 3 und 12 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB) Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mackenzell, Flur 3 und 12. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Fußweg „An der Hardt“ - Im Westen durch die Flurstücke, Gemarkung Mackenzell, Flur 2, Flurstücke 56/5, Flur 12, Flurstücke 2/7 und 2/5 - im Süden durch die Weißenborner Straße - im Osten durch die Flurstücke, Gemarkung Mackenzell, Flur 3, Flurstücke 10/11, 8/2, 36/2, 39/6, 39/10; 45/5, 46/8 und 46/9 Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 05.11.2014 rechtsverbindlich. 3.1.4