bauleitplanung der gemeinde dätgen

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BAULEITPLANUNG
DER GEMEINDE DÄTGEN
Kreis Rendsburg-Eckernförde
9. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 6
Naturschutzfachliche Unterlagen
zum Scoping gem. § 3 Abs. 1 u. § 2 Abs. 4 BauGB
PLANUNGSBÜRO SPRINGER
ALTE LANDSTRASSE 7
TELEFON: 04621/93 96-0
BEARBEITER:
STAND:
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR & ORTSPLANUNG
24866 BUSDORF/SCHLESWIG
FAX: 04621/93 96-66
DIPL.-ING. THOMAS HINRICHS
DEZEMBER 2015
1770
Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dätgen
Scopingunterlage
EINLEITUNG
Für die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB
im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Dätgen wird eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation, des Vorhabens und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt.
RÄUMLICHE AUSGANGSSITUATION
Die Planbereichsfläche liegt innerhalb der Ortschaft Dätgen, südlich der Landesstraße 49
(Dorfstraße) und nördlich des Moorweges. Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 1,8 ha.
Die Fläche wird derzeit überwiegend gewerblich sowie als Wohnbereich mit Gartenfläche
und Garten genutzt. Im nordwestlichen Planbereich liegt eine Lagerfläche (siehe nachfolgende Luftbild).
Quelle: bing.com
Der Planbereich wird
- im Norden von Bau- und Grünflächen am Schulweg,
- im Osten von Bauflächen,
- im Süden von der Gemeindestraße Moorweg und angrenzend landwirtschaftlichen Flächen
- und im Westen von weiteren landwirtschaftlichen Flächen begrenzt.
Die übergeordneten Planungen treffen für das Plangebiet und dessen Umgebung folgende
Aussagen:
Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön, sowie die Städte Kiel und Neumünster) stellt die Gemeinde innerhalb eines Gebietes mit bePlanungsbüro Springer • Landschaftsarchitektur • 24866 Busdorf
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Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dätgen
Scopingunterlage
sonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Naturpark) und am nördlich der L 49 verlaufenden Mühlenbach ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dar.
Im Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Planungsraum III (2000) sind in der Karte 1 die
Darstellung des Mühlenbachs nördlich der L 49 als Verbundsystem innerhalb eines Gebietes
mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems dargestellt. Die Karte 2 stellt den Planbereich als Bestandteil des Naturparks Westensee und
als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dar. Der Lauf des Mühlenbachs nördlich der L
49 ist als Randfläche des großflächigen Geotops 3.6 Westensee, Deutsch-Nienhof, Brahmsee dargestellt.
Bestandteil des europäischen Netzes „Natura 2000“ in der Umgebung des Plangebietes
sind das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) 1725-306 („Staatsforst Langwedel-Sören“) in einem Abstand von ca. 2,5 km und das GGB 1825-302 („Wennebeker Moor
und Langwedel“) mit einem Abstand von ca. 1,2 km zum Planbereich. Aufgrund dieser Entfernungen und der vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren Bodenversiegelung und Veränderung des Landschaftsbildes sind keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieser
Gebiete zu abzusehen. Eine Natura 2000-Vorprüfung wird innerhalb der Umweltberichte
erfolgen.
Der Landschaftsplan der Gemeinde Dätgen stellt die Planbereichsfläche innerhalb der
Ortslage Dätgens mit den entsprechenden Nutzungen dar.
Die Inhalte des Bebauungsplanes richten sich nach der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dätgen, die im Parallelverfahren von der Gemeinde für den
Planbereich erarbeitet wird.
Quelle:
http://www.umweltdaten.land
sh.de/atlas/script/index.php
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Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dätgen
Scopingunterlage
PLANUNGSKONZEPT
Die Gemeinde Dätgen sieht die Neustrukturierung des Betriebsgeländes der sich aus einem
ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb entwickelten „E & M Hallenbau“ vor. Geplant ist die
Ausweisung eines Gewerbegebietes im östlichen Planbereich und eines Mischgebietes im
westlichen Planbereich.
ÖKOLOGISCHE AUSSTATTUNG
Im Folgenden werden die auf den Flächen vorhandenen Lebensraumtypen kurz zusammengefasst dargestellt.
Betriebsflächen
Die Planbereichsfläche ist derzeit als Betriebsfläche der „E & M Hallenbau“ in Nutzung. Bestandteil dieser Betriebsflächen sind Hallen und Bürogebäude sowie weitere Lagergebäude
und Freiflächen. Im westlichen Teil des Planbereichs sind Gartenflächen, ein Schwimmteich
und ein ehemaligen landwirtschaftliches Gebäude mit Mietwohnungen vorhanden.
Knicks
Das Plangebiet wird im Süden, Nordwesten und Osten von Knicks begrenzt. Die Knicks weisen unterschiedliche Pflegezustände auf, die durch die angrenzenden Nutzungen bedingt
sind. Die Gehölzarten werden im Rahmen der Bestandaufnahme festgestellt und in einem
Bestandsplan wiedergegeben.
NATURSCHUTZFACHLICHE EINORDNUNG
Die für die Bauleitplanung vorgesehene Planbereichsfläche wird innerhalb bzw. am südlichen Rand der Ortschaft Dätgen als Betriebsfläche und als Wohnbereich genutzt. Freiflächen unterliegen unter anderem der gärtnerischen Pflege.
Schutzgebiete nach §§ 22 bis 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind durch
das Vorhaben nicht betroffen. Die an den Bereichsgrenzen z.T. vorhandenen Knicks sind als
geschützte Biotope nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG)
geschützt. Sie sind im Rahmen der Planung entsprechend der „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 13.06.2013 zu berücksichtigen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen.
Innerhalb der Umweltberichte zu dieser Bauleitplanung wird eine Natura 2000 Vor-Prüfung
erfolgen, um die Wirkfaktoren des Vorhabens auf die Erhaltungsziele der nordwestlich und
nördlich gelegenen FFH-Gebiete zu erörtern.
Es ist vorgesehen, innerhalb der Umweltberichte zum Bebauungsplan und zur Änderung des
Flächennutzungsplanes folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Mensch:
Bezogen auf die potenziellen Immissionen und Emissionen wird ein Schallgutachten erarbeitet, dessen Ergebnisse in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.
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Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dätgen
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Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Als Bestandteil der Umweltberichte wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich und auf den angrenzenden Flächen erarbeitet. In dieser Potenzialanalyse wird die Ausarbeitung des Landesbetriebes Straßenbau
und Verkehr „Beachtung des Artenschutzrechtes in der Planfeststellung“ vom 25.02.2009
(aktueller Stand 2013) berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Daten zu Pflanzen und
Tieren vom LLUR abgefordert und als Grundlage dargestellt.
Schutzgut Boden:
Der Planbereich ist derzeit in weiten Teilen versiegelt und z.T. intensiv als Betriebsfläche
genutzt. Die weiteren Versiegelungsmöglichkeiten innerhalb des Planbereichs werden ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei wird der „Runderlass
des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ für die Bilanzierung zugrunde gelegt.
Schutzgut Wasser:
Natürliche oder naturnahe Oberflächengewässer sind auf der Planbereichsfläche nicht vorhanden. Es werden Maßnahmen beschrieben, die die Versiegelung von Bodenfläche und die
Ableitung von Niederschlagswasser soweit wie möglich mindern.
Schutzgut Klima/Luft:
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben derzeit nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft:
Die Gegebenheiten des Ortsbildes im Bereich Dätgen und der südlich angrenzenden Landschaft werden beschrieben. Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollen soweit wie möglich
begrenzt werden. Die Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die vorhandene Bebauung,
durch die Verkehrswege wird berücksichtigt. Maßnahmen zur Einbindung des Planbereichs
in die Landschaft werden erarbeitet.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Informationen zum Kulturgut werden von den Denkmalschutzbehörden übernommen. Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht bekannt.
Verfasser:
Planungsbüro Springer
Landschaftsarchitektur und Ortsplanung
Alte Landstraße 7
24866 Busdorf
Tel.: 04621-93960
______________________
Busdorf, im Dezember 2015
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