Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen und Durchführung von Veranstaltungen 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Kochveranstaltungen, Ausstellungen usw. sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Räume überlässt, und diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache, hinzuweisen. 2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG bestätigt die Reservierung schriftlich. Vertragspartner sind die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG und der Veranstalter/Mieter. Sollten an den Lieferungen oder Leistungen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume an die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm etwa entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Im Übrigen ist die Haftung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Küchenfuchs GmbH beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluß. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzliche Verjährungsfrist – spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung. 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Beginn der Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Küchenfuchs GmbH allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden. Ist eine Tagungspauschale festgelegt, versteht sich diese pro Veranstaltungstag und Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen der Küchenfuchs GmbH ohne Fälligkeitsangabe sind binnen 10 Tagen ab Zugang oder Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat die Küchenfuchs GmbH dem Veranstalter ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Veranstalter damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG in Rückstand, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Küchenfuchs GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p.a. zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Küchenfuchs GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten. Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen der Küchenfuchs Handels GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Veranstalter/Mieter ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. 4. Rücktritt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG Falls mit dem Veranstalter die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist, und der Veranstalter diese auch innerhalb einer von der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung entsprechend Pkt. 3 zu verlangen. Ferner ist die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Veranstalters, Zweck der Anmietung usw.) bestellt wurden, die Küchenfuchs GmbH begründeten Anlass hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des der GmbH zuzurechnen ist. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz. 5. Rücktritt des Veranstalters Der Veranstalter hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Veranstalter die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Veranstaltungsräume, nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz laut Ziff. V.3.). Ist mit dem Veranstalter vereinbart, dass er bei einem Rücktritt innerhalb festgelegter Fristen eine Entschädigung wegen des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes zu zahlen hat (in Form eines festgelegten Prozentsatzes), berechnet sich der maßgebliche Speisenumsatz nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des im vereinbarten Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeisenumsatz als Getränkeumsatzbasis festgelegt, davon 80% als Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz angesetzt. Ist eine Tagungspauschale vereinbart, sind für die nach Ziff. V.1) geschuldete Gegenleistung 80% der Pauschale anzusetzen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit Der Veranstalter teilt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit. Tatsächliche Abweichungen nach unten können in der 48 Stunden-Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Änderungen der Personenzahl behält sich die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG vor, die vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierte oder erhöhte Teilnehmerzahl angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 3% bedarf der Zustimmung Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag zugrunde gelegt. Steht auf Grund der Erhöhung der Teilnehmerzahl kein geeigneter Raum zur Verfügung, so gilt dies als Rücktritt des Veranstalters gemäß Punkt 5. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß §315 BGB in Rechnung stellen. 7. Haftung des Veranstalters Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen sowie die Nutzung technischer Anlagen nur mit schriftlicher Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren usw.) direkt zu bezahlen. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG gegenüber den Anspruchsinhabern frei. 8. Haftung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG auftreten, so wird Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, und einen möglichen Schaden gering zu halten. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. 9. Sonstiges Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG beeinträchtigt, hat Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG das Recht, die Veranstaltung abzusagen. 10. Technische Einrichtungen und Anschlüsse Soweit die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtungen frei. Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Veranstalters unter Nutzung von Stromund sonstigen Leistungsnetzen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG ungenutzt, kann die Zustimmung von der Zahlung einer Ausfallsvergütung abhängig gemacht werden. Der Veranstalter haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Leistungsnetzen und sonstigen Anlagen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG, es sei denn, dass die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG diese zu vertreten hat. Die durch die Verwendung derartiger eigener Anlagen des Veranstalters entstehenden Energiekosten kann die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG separat in Form einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen. Will der Veranstalter eigene Telefon-, Telefax- und sonstige Kommunikationseinrichtungen einsetzen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Die Zustimmung kann von der Zahlung einer Anschlussgebühr abhängig gemacht werden. 11. Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugänglichen Stellen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werden. Unterlässt der Veranstalter dies, darf die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG für die Dauer des Verbleibs die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG der eines höheren Schadens vorbehalten. 12. Haftung und sonstige Pflichten des Veranstalters Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG und dessen Einrichtung, die durch den Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter des Veranstalters oder seinem Bereich zuzuordnende sonstige Dritte verursacht werden. Dem Veranstalter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Trennung und sonstige Behandlung vorschriftsmäßig entsorgt wird. Hinterlässt der Veranstalter dem zuwider Abfall, ist die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG berechtigt, die Kosten der vorschriftsmäßigen Entsorgung sowie einer damit evtl. verbundenen besonderen Reinigung der Räume dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf der vorherigen Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung bzw. Anbringung von Dekorations- und ähnlichem Material vorab mit der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG abzustimmen. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG kann bei begründetem Anlass die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen. 14. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.