AGB - Küchenfuchs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen und Durchführung
von Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur
Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Kochveranstaltungen, Ausstellungen usw.
sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co.
KG. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren
Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, im Vertrag bzw.
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er
die Räume überlässt, und diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten,
insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache, hinzuweisen.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Küchenfuchs Handels GmbH & Co.
KG. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG bestätigt die Reservierung schriftlich. Vertragspartner sind die
Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG und der Veranstalter/Mieter.
Sollten an den Lieferungen oder Leistungen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG Mängel auftreten bzw. die
Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Küchenfuchs
Handels GmbH & Co. KG die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der
Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall
spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume an die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG erhoben werden. Der
Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm etwa entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
Im Übrigen ist die Haftung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG im nicht leistungstypischen Bereich auf
Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Küchenfuchs GmbH beruhen. Dies gilt
insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluß.
Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung der Küchenfuchs
Handels GmbH & Co. KG verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzliche Verjährungsfrist – spätestens in
sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen vereinbarten Tag des
Endes der Veranstaltung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Beginn der Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Küchenfuchs GmbH allgemein
für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
Ist eine Tagungspauschale festgelegt, versteht sich diese pro Veranstaltungstag und Teilnehmer, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
Rechnungen der Küchenfuchs GmbH ohne Fälligkeitsangabe sind binnen 10 Tagen ab Zugang oder Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Hat die Küchenfuchs GmbH dem Veranstalter ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt
und gerät der Veranstalter damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Küchenfuchs Handels GmbH
& Co. KG in Rückstand, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche
Forderungen sofort fällig gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Küchenfuchs GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von
8% p.a. zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Küchenfuchs GmbH der eines
höheren Schadens vorbehalten.
Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen der Küchenfuchs Handels GmbH nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Der Veranstalter/Mieter ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
4. Rücktritt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG
Falls mit dem Veranstalter die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist, und der Veranstalter diese auch innerhalb
einer von der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist die Küchenfuchs
Handels GmbH & Co. KG nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung entsprechend Pkt. 3 zu verlangen.
Ferner ist die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, z.B. wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen, Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
(Person des Veranstalters, Zweck der Anmietung usw.) bestellt wurden, die Küchenfuchs GmbH begründeten Anlass hat,
dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Küchenfuchs Handels
GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des
der GmbH zuzurechnen ist. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG hat den Veranstalter von der Ausübung des
Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG
entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz.
5. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von
Veranstaltungsräumen, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht
innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der
Folge, dass der Veranstalter die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen
und Leistungen, insbesondere die bestellten Veranstaltungsräume, nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung
beinhaltet auch eine Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz laut Ziff. V.3.).
Ist mit dem Veranstalter vereinbart, dass er bei einem Rücktritt innerhalb festgelegter Fristen eine Entschädigung wegen
des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes zu zahlen hat (in Form eines festgelegten Prozentsatzes), berechnet
sich der maßgebliche Speisenumsatz nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des im vereinbarten Zeitpunkt der
Veranstaltung gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom
Gesamtspeisenumsatz als Getränkeumsatzbasis festgelegt, davon 80% als Entschädigung für entgangenen
Getränkeumsatz angesetzt.
Ist eine Tagungspauschale vereinbart, sind für die nach Ziff. V.1) geschuldete Gegenleistung 80% der Pauschale
anzusetzen.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
6. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Der Veranstalter teilt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die
endgültige Teilnehmerzahl mit. Tatsächliche Abweichungen nach unten können in der 48 Stunden-Frist nicht mehr
berücksichtigt werden. Bei Änderungen der Personenzahl behält sich die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG vor, die
vereinbarten Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die reduzierte oder erhöhte Teilnehmerzahl
angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 3%
bedarf der Zustimmung Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird bei der
Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag zugrunde gelegt. Steht auf Grund der Erhöhung der
Teilnehmerzahl kein geeigneter Raum zur Verfügung, so gilt dies als Rücktritt des Veranstalters gemäß Punkt 5.
Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG zusätzliche Kosten der
Leistungsbereitschaft gemäß §315 BGB in Rechnung stellen.
7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte oder
Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen
abzuschließen. Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um
Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen sowie die
Nutzung technischer Anlagen nur mit schriftlicher Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG zulässig.
Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor
Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren
(GEMA-Gebühren usw.) direkt zu bezahlen. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen Küchenfuchs Handels
GmbH & Co. KG geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG gegenüber
den Anspruchsinhabern frei.
8. Haftung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG
Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG auftreten, so wird Küchenfuchs Handels
GmbH & Co. KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, und einen möglichen Schaden gering zu
halten. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG übernimmt keine Bewachungs- oder
Aufbewahrungspflicht. Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung,
ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG.
9. Sonstiges
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Küchenfuchs Handels
GmbH & Co. KG mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen
und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG aufweisen und/oder die
beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich
der schriftlichen Einwilligung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche
Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG beeinträchtigt, hat
Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
10. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet
für pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG von
allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtungen frei.
Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Veranstalters unter Nutzung von Stromund sonstigen Leistungsnetzen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG bedarf dessen vorheriger schriftlicher
Zustimmung. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen der Küchenfuchs
Handels GmbH & Co. KG ungenutzt, kann die Zustimmung von der Zahlung einer Ausfallsvergütung abhängig gemacht
werden. Der Veranstalter haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den Leistungsnetzen und sonstigen Anlagen der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG, es sei denn,
dass die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG diese zu vertreten hat. Die durch die Verwendung derartiger eigener
Anlagen des Veranstalters entstehenden Energiekosten kann die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG separat in Form
einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen.
Will der Veranstalter eigene Telefon-, Telefax- und sonstige Kommunikationseinrichtungen einsetzen, bedarf dies der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Die Zustimmung kann von der Zahlung
einer Anschlussgebühr abhängig gemacht werden.
11. Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in
den Veranstaltungsräumen. Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Küchenfuchs Handels GmbH &
Co. KG.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den
Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugänglichen Stellen der Küchenfuchs
Handels GmbH & Co. KG – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werden. Unterlässt der Veranstalter dies, darf die
Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Veranstalters
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG für die
Dauer des Verbleibs die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG der eines höheren Schadens vorbehalten.
12. Haftung und sonstige Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG und dessen Einrichtung,
die durch den Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter des Veranstalters oder
seinem Bereich zuzuordnende sonstige Dritte verursacht werden. Dem Veranstalter obliegt der Beweis dafür, dass ein
schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen über Trennung und sonstige Behandlung vorschriftsmäßig entsorgt wird. Hinterlässt der Veranstalter
dem zuwider Abfall, ist die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG berechtigt, die Kosten der vorschriftsmäßigen
Entsorgung sowie einer damit evtl. verbundenen besonderen Reinigung der Räume dem Veranstalter in Rechnung zu
stellen.
Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf der vorherigen Zustimmung der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Küchenfuchs Handels
GmbH & Co. KG ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind
die Aufstellung bzw. Anbringung von Dekorations- und ähnlichem Material vorab mit der Küchenfuchs Handels GmbH &
Co. KG abzustimmen.
Die Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG kann bei begründetem Anlass die Stellung angemessener Sicherheiten
verlangen.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Leipzig.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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