Bebauungsplanes Nr. 6724-1 - „Am Ledenhof“ Allgemeine Ziele und Zwecke des Vorhabens Bestehendes Planungsrecht und heutige Nutzung Für das Plangebiet liegt der Bebauungsplan Nr. 7924-16 vor, der am 17.02.1984 rechtskräftig wurde. Der Bebauungsplan setzt für den bebauten Teil des Geländes ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Heilpädagogisches Heim“ fest. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,4 die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,8 bestimmt, die überbaubare Grundstücksfläche wird durch ein großes Baufenster definiert. Im nördlichen Teil des Plangebietes setzt der Bebauungsplan Grünflächen fest. Dort sind Sport- und Freizeiteinrichtungen zulässig. Eine geplante, jedoch nicht realisierte Wegeverbindung schließt das Plangebiet nach Norden zur Landschaft hin ab. Das Plangebiet wird derzeit von den Einrichtungen des LVR bestimmt. Diese bestehen im Südosten vor allem aus 1- geschossigen Verwaltungs-, Therapie- und Versorgungsgebäuden. Die übrigen Einrichtungen werden aus 1geschossigen Wohngebäuden gebildet, in denen heute ca. 100 Bewohner leben. Die Freiflächen im Bereich der Gebäude werden vor allem durch wohnungsnahe Rasenflächen gebildet. Über das gesamte Gelände verteilt sind Einzelbäume angepflanzt worden. Im Osten des Plangebietes liegt eine Teichanlage, die teilweise durch Begrenzungsmauern gefasst ist und durch Regenwasser bespeist wird. Es handelt sich dabei um ein künstliches Gewässer. Im nördlichen Übergangsbereich zur freien Landschaft liegen Wiesenflächen, die zur sportlichen Aktivität dienen. Die Hangkante zur Aue des Vilicher Baches ist durch dichte Gehölzstrukturen eingewachsen. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7924-16 setzt im Norden des Plangebietes eine Wegeverbindung in östlicher Richtung zur Käsbergstraße fest, die bisher aber nur teilweise ausgebaut ist. Städtebauliches Konzept Der städtebauliche Entwurf sieht eine aufgelockerte, sich zum Landschaftsraum hin öffnende Bebauung vor. Ein Grünzug am nördlichen Rand zwischen Siedlung und Landschaft, der sich von dort aus weit in das Quartier zieht, soll die Bebauung mit der Landschaft vernetzen und als Aufenthalts- und Begegnungsort dienen. Innerhalb des Gebietes sollen vier in sich ablesbare Quartiere gebildet werden. Hierdurch sollen überschaubare Nachbarschaften entstehen, in denen die Identität der Bewohner mit ihrem Quartier gestärkt wird. Die Einrichtungen des LVRs werden im Sinne des inklusiven Projektansatzes in die einzelnen Quartiere integriert. Die Bebauungsdichte nimmt von der Stiftsstraße im Süden zum Landschaftsraum im Norden ab. Entlang der Stiftsstraße werden zur Betonung der Einfahrtssituation im südöstlichen Quartier Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen und ausgebautem Dach vorgesehen. Innerhalb dieser Bebauung werden im Erdgeschoss Wohnangebote des LVRs und in den Obergeschossen Mietwohnungen integriert. Dieses Quartier wird auf seiner Nordseite durch zweigeschossige Gebäude mit einer Mischung von Wohnangeboten für den LVR und Mietwohnungen ergänzt. Alle Gebäude gruppieren sich um einen eigenständigen Platzbereich, der diesem dichtesten Quartier des Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, November 2014 städtebaulichen Entwurfs einen eigenständigen Mittelpunkt verleiht. Das südwestliche Quartier besitzt auf der Südseite eine Mehrfamilienhausbebauung mit drei Vollgeschossen und ausgebautem Dach. Dieses Quartier wird durch zweigeschossige Reihenhäuser ergänzt, die sich wiederum um einen kleinen Platzbereich gruppieren. Ebenfalls in zentraler Lage wird eine zweigruppige Kindertagesstätte mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 550 qm in ein Mehrfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dach integriert. Die Kita wird im Erdund erstem Obergeschoss angeordnet. Der umgebende Freibereich von ca. 480 qm kann für die Einrichtung genutzt werden. In zentraler Lage soll das Heilpädagogische Zentrum (HPZ) des LVRs errichtet werden. Es handelt sich dabei um ein zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dach und einem Café mit Außenbereich im Erdgeschoss. Hier besteht die Möglichkeit für spontane Begegnung wie auch organisiertes Miteinander zwischen allen Bewohnern des Viertels. In dem gleichen Gebäude befinden sich Räume für tagesstrukturierende Angebote und die Büros für Regionalleitung, Teamleitungen, den ambulanten Pflegedienst und das Quartiersmanagement des LVRs. Das Quartiersmanagement soll alle Menschen im Quartier miteinander ins Gespräch bringen, Begegnungsanreize und Netzwerke schaffen, ein Miteinander in Vielfalt initiieren und unterstützen. In der Regel sind einem Heilpädagogischen Zentrum des LVRs zwischen 8 und 10 Wohneinheiten mit etwa 70 Plätzen zugeordnet. Im Beschäftigungsbereich finden die Bewohnerinnen und Bewohner des LVR und die weiteren Nutzerinnen und Nutzer auf sie zugeschnittene Angebote. In einer Begegnungsstätte gibt es Gelegenheit, sich mit Menschen mit oder ohne Behinderung aus der Region zu treffen. Das HPZ bildet die östliche Kante eines zentralen Platzes, der den Mittelpunkt des neuen Quartiers am Ledenhof darstellt. Auf der gegenüberliegenden Seite des HPZ wird der Platz durch ein zweigeschossiges Gebäude mit ausgebautem Dach gefasst, das derzeit optional für ein Wohngruppen- Projekt vorgesehen ist. Die beiden Quartiere im Nordosten und Nordwesten sind vom Grundsatz her ähnlich aufgebaut. Hier werden die Wohnangebote des LVRs in die Einfamilienhausbebauung integriert. Beide Quartiere orientieren sich mit ihren Gartenseiten zum zentralen, öffentlichen Grünzug. Dadurch erhält der Grünzug eine besondere Großzügigkeit, da sich sowohl die öffentlichen Flächen als auch die privaten Gartenflächen optisch zu einem gemeinsamen Raum vereinigen. Die beiden Quartiere bestehen aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit ausgebautem Dach und werden im Norden durch freistehende, zweigeschossige Einfamilienhäuser mit Dachausbau abgerundet. Grün- und Freiraumkonzept Der Grünzug bildet einen in Nordsüd- Richtung verlaufenden, öffentlichen Begegnungsraum im Wohnquartier. Dieser endet im nördlichen Bereich an das Landschaftsschutzgebiet. Innerhalb des keilförmigen Grünzuges soll ein Spielplatz angelegt werden. Im Bereich des HPZ trifft der Grünzug auf einen urbanen Platzbereich, der eine besondere Aufenthaltsqualität zum Verweilen bekommen soll. Von hier aus verjüngt sich der Grünkeil zu einer großzügigen öffentlich zugänglichen Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer mit dem Charakter Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, November 2014 einer Passage entlang der dort gelegenen Gärten. Der gesamte Grünzug wird von einem Fuß- und Radwegesystem durchzogen, von dem Abzweigungen zu den einzelnen Anliegerstraßen im Quartier ausgehen. Auch das Umfeld des neuen Wohnquartiers soll im nördlichen Bereich nach Osten zur Käsbergstraße hin vernetzt werden. Erschließungskonzept Das Plangebiet ist aus Richtung der Stiftsstraße angebunden. Die Stiftsstraße stellt die Verbindung zur übergeordneten Niederkasseler Straße (L16) her. Sie verbindet das Plangebiet mit der Beueler Innenstadt und stellt die Verbindung zur Anschlussstelle Beuel- Nord der Autobahn A565 her. Die Gestaltung der Stiftsstraße wird Ende 2013 im Zuge von Kanalbauarbeiten angepasst. Die Umgestaltung und die vorhandene Bushaltestelle im Kreuzungsbereich der Stiftsstraße mit der Straße Am Ledenhof wurden bei der Planung berücksichtigt. Das neue Wohngebiet wird von der Stiftsstraße sowie der Straße Am Ledenhof aus ringförmig erschlossen. Die Anliegerstraßen sollen eine Breite von 5,50m erhalten und als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Nur der Einfahrtbereich an der Stiftsstraße wird im Trennprinzip mit seitlichen Gehwegen geplant, da dort der Schwerpunkt der Einrichtungen des LVR verbleibt. Die Anliegerstraße erhalten zusätzliche Besucherparkplätze und Baumbeete, die den verkehrsberuhigten Charakter der Straßen verstärken wird. An bestimmten Stellen werden zusätzliche behindertengerechte Parkplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen, um hier nutzerspezifische Angebote zu schaffen. Am Ende der nördlichen Anliegerstraßen sind kleine befahrbare Quartiersplätze vorgesehen, die auch als Wendeanlagen für PKW dienen. Eine Verbindung der beiden nördlichen Quartiere wird durch eine Verbindungsstraße über die Grünfläche geschaffen. Hierdurch kann die Größe der Wendeanlagen und damit der Anteil an versiegelten Flächen minimiert werden. Im Bereich des südöstlichen Quartiers und an den Wohnwegen mit den Doppel- und Reihenhäusern werden Müllsammelplätze vorgesehen. Im Bereich der Reihenhäuser sollen die Müllsammelplätze mit den Carportanlagen kombiniert werden. Der Stellplatznachweis für die neue Wohnbebauung wird generell auf den Baugrundstücken erbracht. Entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsentwicklungsplanes wird außerhalb der vom LVR genutzten Wohngebäude pro Wohneinheit ein Stellplatz vorgesehen, die Mehrfamilienhäuser erhalten zum überwiegenden Teil Tiefgaragen. Für Mitarbeiter des LVRs wird optional eine Tiefgarage unterhalb des Gebäudes des HPZs vorgesehen, weiterhin kann auch die heute vorhandene Stellplatzanlage an der Stiftsstraße genutzt werden. Den Einzel- und Doppelhäusern sind die Anlagen des ruhenden Verkehrs direkt zugeordnet. Die Reihenhäuser erhalten Sammelanlagen in Form von Carports. Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erarbeitet, in dem die Auswirkungen der Planungen auf das angrenzende Straßennetz untersucht werden sollen. Technische Infrastruktur Das Schmutz- und Niederschlagswasser soll der öffentlichen Mischkanalisation zugeleitet werden. Im weiteren Verfahren wird Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, November 2014 überprüft, ob zusätzliche Rückhaltemöglichkeiten vorzusehen sind. Eine Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Gelände ist nicht zwingend, da das Plangebebiet vor dem im § 51a Landeswassergesetz NRW bezeichneten Stichtag bereits bebaut war. Weiterhin ist von ungünstigen Bodeneigenschaften auszugehen, die die Versickerung nur mit hohem technischen Aufwand ermöglichen würde. Das Plangebiet kann an das Trinkwassernetz der Stadtwerke Bonn angeschlossen werden. Der erforderliche Wasserdruck ist für die vorgesehene Höhe der Gebäude vorhanden. Die Löschwasserversorgung ist derzeit für den Grundschutz gewährleistet. Im Einmündungsbereich der Planstraße in die Stiftstraße wird auf Anregung der Stadtwerke Bonn ein Standort für eine Kompaktstation zur Stromversorgung des Plangebietes berücksichtigt. Ebenfalls liegt ein Gasnetz in den umgebenden Straßenräumen an. Ein Fernwärmenetz ist vor Ort allerdings nicht vorhanden. Während der Bauphase für den 1. Bauabschnitt ist eine Übergangsversorgung für die zunächst verbleibenden Gebäude des LVR im westlichen Teil des Plangebietes erforderlich. Es wird geprüft, ob die Glas- und Papiercontainer zukünftig auch unterirdisch untergebracht werden können. Als Standort ist die östliche Grenze des Plangebietes an der Stiftsstraße vorgesehen. Bauabschnitte Die Lage der beiden Bauabschnitte ist auf die organisatorischen Bedürfnisse des LVRs hin abgestimmt. Das HPZ wird in den 1. Bauabschnitt integriert, um frühzeitig die sozialen Angebote für das Quartier bereitzustellen. Um einen mehrfachen Umzug der ca. 50 verbleibenden Bewohner des LVR im Quartier zu vermeiden, werden im westlichen Teil des Plangebietes zunächst drei Bestandsgebäude erhalten (siehe Plan). Nach Errichtung der neuen Gebäude des LVRs können die Bewohner umziehen und der restliche Teil der Siedlung kann in einem 2. Bauabschnitt neu errichtet werden. Wohnformen Es sind insgesamt 121 Wohneinheiten geplant, diese teilen sich wie folgt auf: 6 Einzelhäuser, 22 Doppelhaushälften, 16 Reihenhäuser, 30 Eigentumswohnungen, 20 Mietwohnungen, 18 Wohnungen des LVRs, 9 WE in der geplanten Wohngruppe. Es wird ein Anteil von Wohneinheiten in Höhe von rund 30% angestrebt, die den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. Hierunter fallen auch die Wohnungen des LVRs. Denkmalschutz Bei der Hofanlage Ledenhof handelt es sich um ein Baudenkmal. Im Übergangsbereich zwischen Ledenhof und Neubebauung wird dem Denkmal durch ein Abrücken der Bebauung, einer aufgelockerten Bauform mit Einzel- und Doppelhäusern sowie der Ausbildung der Dachformen als Satteldach Rechnung getragen. Lärmschutz Der Schienenverkehrslärm trägt zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität bei. Zwar zeichnet sich ab, dass nach Realisierung der S13 und den dann umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen eine erhebliche Verbesserung der Situation erreicht wird, dennoch soll der heutige Status quo gutachterlich untersucht und die ggf. erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen für das Bebauungsplanverfahren sowie Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, November 2014 die spätere Umsetzung definiert werden. Flora und Fauna Die neu geplante Bebauung bleibt im Rahmen des im heute rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7924-16 festgesetzten Gebietsabgrenzung „Sondergebiet Klinik“. Die prägende Struktur der Hangkante zur Aue des Vilicher Baches bleibt unangetastet, die zukünftigen Hausgärten schaffen einen verträglichen Übergang zwischen Bebauung und freier Landschaft. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt bereits eine große Anzahl von Bestandsbäumen. Im weiteren Verfahren werden alle Bäume innerhalb des Plangebietes nach ihrem Stamm- und ihrem Kronenumfang erhoben und anschließend nach ihrem Erhaltungszustand bewertet. Für die Rahmen der Vorhabenrealisierung notwendige Fällung von Bäumen wird korrespondierend mit der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ein Konzept für die vorzunehmenden Ersatzpflanzungen erarbeitet. Um artenschutzrechtliche Belange bewerten zu können, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Artenschutzgutachten, zunächst als Vorprüfung (Stufe 1), erstellt. Ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu erwarten sind, wird im weiteren Verfahren überprüft. Niederschlagswasser Da eine bauliche Nutzung des Plangebietes vor dem Stichtag des § 51a Landeswassergesetzes NRW stattgefunden hat, und die Bodenverhältnisse für eine Versickerung ungünstig sind, wird auf eine Versickerung von Niederschlagswasser verzichtet. Energiekonzept Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept gemäß dem Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 14.04.2011 bezüglich des Energieeffizienzstandards beim Neubau von Wohngebäuden erstellt. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, November 2014