Wolfgang Eberl Automobilkaufmann Automobilkauffrau Prüfungstrainer Abschlussprüfung Praktische Übungen – Mündliche Prüfung Aufgabenteil Bestell-Nr. 333 U-Form Verlag · Hermann Ullrich GmbH & Co. KG Ihre Meinung ist uns wichtig! Du hast Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Produkt? Das U-Form Team steht dir gerne Rede und Antwort. Einfach eine kurze E-Mail an [email protected] oder direkt auf facebook.com/pruefungscheck fragen, diskutieren, stöbern und weiteres Wichtige und Wissenswerte rund um Ausbildung erfahren. COPYRIGHT U-Form Verlag · Hermann Ullrich GmbH & Co. KG Cronenberger Straße 58 · 42651 Solingen Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963 Internet: www.u-form.de · E-Mail: [email protected] Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49, 80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt. 3. Auflage 2016 · ISBN 978-3-88234-333-5 2 © U-Form Verlag – Kopieren verboten! Vorwort Die am 26. Mai 1998 in Kraft getretene Verordnung für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/ Automobilkauffrau sieht für Auszubildende in diesem Bereich ein Prüfungsverfahren – bestehend aus Zwischen- und Abschlussprüfung – vor. Nachdem Sie für die drei schriftlichen Teile Ihrer Abschlussprüfung geübt haben*, steht nun die Vorbereitung für den letzten Teil – das Fach „Praktische Übungen“ – an. Bei dem vorliegenden Prüfungstrainer handelt es sich um ein Werk, das Ihnen beim Training für die mündliche Abschlussprüfung helfen soll. Er enthält praxisnahe Aufgaben aus den Gebieten Kundenorientierte Kommunikation, Produkte und Dienstleistungen und soll Ihnen dabei helfen, ein situationsbezogenes Prüfungsgespräch führen zu können. Da bei den offiziellen Prüfungen der IHK einige Fragen häufiger verwendet werden als andere, tauchen auch in diesem Prüfungstrainer bestimmte Fragestellungen mehrmals auf. Dies ist so beabsich­ tigt und stellt bei isolierter Bearbeitung der Aufgaben keinen Nachteil dar. Auch in diesem Prüfungsbereich können maximal 100 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Benotung ist der IHK-Notenschlüssel: Punkte Benotung 100 – 92 Sehr gut 91 – 81 Gut 80 – 67 Befriedigend 66 – 50 Ausreichend 49 – 30 Mangelhaft Weniger als 30 Ungenügend Ihre Leistung im Fach „Praktische Übungen“, also der mündlichen Abschlussprüfung, wird doppelt gewertet (siehe: Hinweise zur Abschlussprüfung, Die Gewichtung der Prüfungsbereiche, Seite 7). Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Prüfungsbereich befassen, um Wissenslücken aufspüren und schließen zu können. Autor und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer mündlichen Abschlussprüfung! * Ebenfalls erschienen im U-Form Verlag: Prüfungstrainer Abschlussprüfung Automobilkaufmann/-frau, Bestell-Nr. 332, mit Aufgaben und Lösungen zu den Bereichen Vertriebs- und Serviceleistungen sowie Finanzdienstleistungen. Prüfungstrainer "Fit in WiSo 2", Bestell-Nr. 784, mit Aufgaben und Lösungen zu allen Themen der Abschlussprüfung im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde (u. a. Grundlagen des Wirtschaftens, Menschliche Arbeit im Betrieb, Markt und Preis, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik). U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 3 Hinweis ACHTUNG! Sollte es für diesen Prüfungstrainer Aktualisierungen oder Änderungen geben, können Sie diese unter www.u-form.de/addons/333-1.pdf herunterladen. Ist die Seite nicht verfügbar, so sind keine Änderungen eingestellt! 4 U-Form Verlag – Kopieren verboten! © Inhaltsverzeichnis Seite Aufbau der Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Aufgabenteil 1. Unternehmen, Partner, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.Personalwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3. Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 4. Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 5.Fahrzeugtechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 6.Marketing/Absatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 7.Finanzdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 8.Werkstattgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Lösungsteil 1. Unternehmen, Partner, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 2.Personalwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 3. Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 4. Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 5.Fahrzeugtechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 6.Marketing/Absatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 7.Finanzdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 8.Werkstattgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Bildnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Hinweis:Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird in den Aufgaben und Lösungen nur die männliche Berufsbezeichnung genannt. U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 5 Unternehmen, Partner, Organisation 1 Unternehmen, Partner, Organisation U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 11 Unternehmen, Partner, Organisation Aufgabe 1.1 Situation: Sie sind Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln. In der Mittagspause unterhalten Sie sich mit einem Kollegen über die unterschiedlichen Unternehmen in der Automobilwirtschaft. Aufgabe: 1. Erklären Sie den Unterschied zwischen einem klassischen Vertragshändler und einer Werksniederlassung. 2. Welche Serviceleistungen werden in Ihrem Ausbildungsbetrieb durchgeführt? 3. Welche weiteren Dienstleistungsunternehmen kennen Sie innerhalb der Automobilwirtschaft? 4. Der Kunde hat die Möglichkeit, Reparaturen an seinem Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt oder in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen. Erläutern Sie die Vorteile für den Kunden, wenn er seine Reparaturen durch die Vertragswerkstatt durchführen lässt. Aufgabe 1.2 Situation: Sie sind Mitarbeiter im Autohaus Weinhuber in Köln. Ein Kunde erscheint ziemlich aufgebracht am Service Counter. Er hatte sein Fahrzeug in Ihrer Werkstatt zur ersten Jahresinspektion und heute die Rechnung dafür per Post erhalten. Über die Höhe der Rechnung ist er ziemlich ungehalten. Er ist der Meinung, der Besuch in einer Markenwerkstatt und die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen bedeutet, dass man sein Geld gleich zum Fenster hinauswerfen kann. „Einen Stundenverrechnungssatz von 85,00 €, obwohl der Mechaniker wahrscheinlich nur 15,00 € bekommt, ist Halsabschneiderei. Ab sofort gehe ich wieder zu einem Bekannten, der hat eine Tankstelle mit Werkstatt, da ist es viel billiger.“ Aufgabe: 1. Was versteht man unter einem Stundenverrechnungssatz und wofür wird er benötigt? 2. Für die Jahresinspektion wurden 18 Arbeitswerte angesetzt. Erklären Sie den Begriff Arbeitswert an einem eigenen Beispiel. 3. Wer entscheidet, wie viele Arbeitswerte berechnet werden? Was geschieht, wenn der Mechaniker mehr bzw. weniger Zeit benötigt als vorgegeben? 4. Besteht ein Unterschied darin, ob die Inspektion teilweise von einem Auszubildenden durchgeführt wurde oder komplett vom Gesellen? 5. Erläutern Sie die Vorteile für den Kunden, wenn er seine Reparaturen durch die Vertragswerkstatt durchführen lässt. U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 13 Personalwesen 2 Personalwesen U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 17 Personalwesen Aufgabe 2.1 Situation: Sie sind seit 3 Monaten in der Personalabteilung des Autohauses Weinhuber in Köln eingesetzt und besprechen mit Ihrem Ausbilder die Aufgaben innerhalb der Personalabteilung. Er sagt, dass aus der Verwaltung von Personalangelegenheiten ein komplexes Personalmanagement geworden sei. In diesem Zusammenhang sprechen Sie über die verschiedenen Aufgabenfelder im Personalwesen. Aufgabe: 1. Im Zusammenhang mit dem Begriff Personalmarketing fallen die Begriffe quantitative und qualitative Planung. Was ist darunter zu verstehen? 2. Erklären Sie die Vor- und Nachteile der internen bzw. externen Personalbeschaffung. 3. Beschreiben Sie den Ablauf der externen Personalbeschaffung. Beginnen Sie mit der Stellenanzeige. 4. Was versteht man unter einer Stellenbeschreibung? 5. Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Was soll dadurch erreicht werden? Aufgabe 2.2 Situation: Während Ihrer Ausbildung im Autohaus Weinhuber in Köln sind Sie Frau Hinterhuber zugeteilt, die für die betriebliche Personalentwicklung zuständig ist. In diesem Umfeld ergeben sich einige Fragen: Aufgabe: 1. Welche Ziele verfolgt die betriebliche Personalentwicklung (-förderung)? 2. Welche Vorteile ergeben sich daraus aus Sicht des Betriebes und welche Vorteile ergeben sich daraus für den Mitarbeiter? 3. Im Zusammenhang mit der Personalentwicklung fallen die Begriffe Jobenlargement, Jobenrichment und Jobrotation. Bitte erklären Sie diese Begriffe. 4. Unterscheiden Sie die Begriffe „Anpassungsfortbildung“ und „Aufstiegsfortbildung“. 5. Welche Möglichkeiten der Weiterbildung bestehen für einen Mitarbeiter, der gerade die Ausbildung zum Automobilkaufmann beendet hat? U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 19 Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör 3 Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 23 Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör Aufgabe 3.1 Situation: Als Urlaubsvertretung sind Sie derzeit im Lager des Autohauses Weinhuber in Köln beschäftigt. Eine Sendung für den Teile- und Zubehörbereich wird angeliefert. Es handelt sich um fünf Auspufftöpfe in einer Gitterbox, drei jeweils einzeln verpackte Dachgepäckboxen, drei Kartons mit insgesamt neun Nachrüst-Navigationsgeräten und zwei Kartons mit Zusatz-Nebelscheinwerfern und Mini-LED-Blinkleuchten. Aufgabe: 1. Die Lieferung erfolgt durch den Paketdienst. Was müssen Sie zunächst überprüfen? 2. Auf welche Unterlagen könnten Sie nach dem Öffnen der Sendung zur Warenkontrolle zurück­ greifen? 3. Nach welchen Kriterien kontrollieren Sie die Ware? 4. Ein Auspufftopf hat einen Riss an einer Schweißnaht und ist so nicht zu verwenden. Welche Maßnahmen ergreifen Sie? 5. Innerhalb welcher Frist müssen Sie die angelieferten Artikel prüfen, um keine rechtlichen Nachteile zu haben? 6. Welche Prüfpflicht gilt für Verbraucher? U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 25 Rechtliche Rahmenbedingungen 4 Rechtliche Rahmenbedingungen U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 31 Rechtliche Rahmenbedingungen Aufgabe 4.1 Situation: Sie nehmen an einer innerbetrieblichen Schulung beim kaufmännischen Leiter, Herrn Schmidt, zum Thema Kaufvertrag teil. Um Ihr bisheriges Wissen zu testen, sollen Sie zunächst einige grundlegende Fragen beantworten. Aufgabe: 1. Wie kommt jeder Kaufvertrag zustande? Erklären Sie diesen Vorgang zunächst allgemein und beschreiben Sie dann zwei konkrete Beispiele, wie ein Kaufvertrag zustande kommen kann. 2. Aus dem Abschluss eines Kaufvertrages ergeben sich mehrere Rechtsfolgen. Erklären Sie die Begriffe Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft. 3. Was sollte aus Ihrer Sicht im Kaufvertrag vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden? Nennen Sie hierzu 5 Beispiele. 4. Die Vereinbarungen im Kaufvertrag werden in der Regel vom Verkäufer zu seinen Gunsten formuliert. Wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart ist gelten die gesetzlichen Regelungen. Nennen Sie 3 Beispiele, bei denen die individuelle Formulierung von der gesetzlichen Regelung abweichen kann. 5. Unterscheiden Sie bürgerlichen Kauf sowie einseitigen bzw. zweiseitigen Handelskauf. Aufgabe 4.2 Situation: Seit 4 Wochen sind Sie im Autohaus Weinhuber in Köln im Ersatzteillager beschäftigt und für den Versand an diverse Kunden (gewerblich und privat) zuständig. Letzte Woche haben Sie fristgemäß eine Lieferung an die freie Werkstatt Müller in Köln abgefertigt. Heute ist die Lieferung mit dem Vermerk: „Annahme verweigert“ zurückgekommen. Aufgabe: 1. Was bedeutet dieser Vermerk, welche Voraussetzungen für einen Annahmeverzug (Nicht-Rechtzeitig-Annahme) müssen vor­liegen? 2. Welche Rechte haben Sie als Lieferer beim Annahmeverzug? 3. Auf der Rückfahrt vom Kunden kommt es auf Grund von Glatteis zu einem Verkehrsunfall, bei dem die Sendung zerstört wird. Wie ist die Haftung in diesem Fall geregelt? 4. In einer Fachzeitschrift lesen Sie einen Artikel, in dem von einer defekten Leichtmetallfelge die Rede ist. Bei einem Autofahrer brach die Radschraubenaufnahme und es kam zu einem Unfall. Dieselbe Leichtmetallfelge haben Sie kürzlich an einen Kunden verkauft. Was besagt hier das Produkthaftungsgesetz? Wer haftet für entstandene Schäden? U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 33 Fahrzeugtechnik 5 Fahrzeugtechnik U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 37 Fahrzeugtechnik Aufgabe 5.1 Situation: Sie sind Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln und derzeit in der Serviceannahme eingesetzt. Herr Nowitzki, ein langjähriger Kunde, hat seinen Wagen zur Inspektion gebracht. Bei der Direktannahme durch den Werkstattmeister wird festgestellt, dass die Sommerreifen des Fahrzeugs unterschiedliche Profiltiefen an Vorder- und Hinterachse aufweisen. Aufgabe: 1. Erklären Sie Herrn Nowitzki, wie es zu den unterschiedlichen Profiltiefen gekommen sein könnte. 2. Die Vorderreifen weisen noch 1,4 mm Profiltiefe, die Hinterreifen noch 2,2 mm Profil auf. Was empfehlen Sie Herrn Nowitzki, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen? 3. Welcher Unterschied besteht zwischen Sommer- und Winterreifen? 4. Welche Auswirkungen haben breitere bzw. schmalere Reifen im Sommer bzw. im Winter? 5. Nennen Sie Vor- und Nachteile von Ganzjahresreifen. 6. Welche Bedeutung hat die „M+S“-Kennzeichnung? Aufgabe 5.2 Situation: Sie sind Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln. Frau Hinterhuber hat einen Satz neuer Winterreifen bei Ihnen bestellt und möchte sie heute abholen. Auf der Rechnung vermerken Sie unter anderem die Reifenbezeichnung M+S 195 / 65 R 14 82 T. Frau Hinterhuber hat hierzu noch einige Fragen an Sie. Aufgabe: 1. Welche Bedeutung hat die „M+S“-Kennzeichnung? 2. Erläutern Sie Frau Hinterhuber die restliche Reifenbezeichnung. 3. Welche Bedeutung hat der Hinweis „DOT 2615“ 4. Welche Folgen hat ein zu hoher / ein zu niedriger Luftdruck? 5. Was versteht man unter Aquaplaning? 6. Welche gesetzliche Regelung bezüglich der Profiltiefe gibt es bei Sommer- bzw. bei Winterreifen? Bei welcher Profiltiefe wird ein Reifenwechsel empfohlen? 7. Frau Hinterhuber möchte wissen, wie sie die gewechselten Sommerräder in ihrer Garage lagern soll. Welche Auskunft geben Sie ihr? U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 39 Marketing/Absatz 6 Marketing/Absatz U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 43 Marketing/Absatz Aufgabe 6.1 Situation: Sie sind Mitarbeiter im Autohaus Weinhuber in Köln. Der Geschäftsführer plant einen Waschpark mit SB-Waschplätzen, Staubsaugern und einer automatischen Waschstraße für Fahrzeuge zu errichten. Sie sollen nun Chancen, aber auch die Risiken für das Autohaus Weinhuber herausfinden und die Informationen für Ihren Geschäftsführer aufbereiten. Aufgabe: 1. Welche Möglichkeiten haben Sie, Marktchancen zu ermitteln? 2. Die Entscheidung ist gefallen: Sie sollen eine geeignete Werbestrategie entwerfen. Welche Werbemittel und welche Werbeträger kennen Sie? 3. Was versteht man unter Marktsegmentierung? 4. Inwieweit ist bei einer Waschstraße „Preisdifferenzierung“ möglich, welche Arten der Preis­ differenzierung gibt es? 5. „Autohaus Weinhuber – Deutschlands günstigste Waschstraße“ Begründen Sie, ob Sie diesen Slogan des Geschäftsführers verwenden dürfen? 6. Die Marketingstrategie wurde bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird von Budgetierung und Werbeerfolgskontrolle gesprochen. Erklären Sie diese Begriffe und was bedeutet das für die Marketingstrategie? Aufgabe 6.2 Situation: Sie sind als Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln dem Vertriebsleiter zugeteilt. Er ist gerade damit beschäftigt, das betriebliche Marketing zu überdenken und neu zu strukturieren. Zunächst hat er einige allgemeine Fragen zum Thema Marketing. Aufgabe: 1. Was versteht man unter einem „Marketing-Mix“? 2. Was bedeutet Produkt- und Sortimentspolitik? Nennen Sie Beispiele. 3. Erklären Sie den Begriff Kommunikationspolitik. 4. Welche Möglichkeiten der Preispolitik hat ein Autohaus, welche Einflussfaktoren bestimmen die Preispolitik? 5. Erklären Sie die AIDA-Formel. 6. Was versteht man im Marketing unter Streukreis, Streugebiet, Streuzeit und Streuweg? U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 45 Wolfgang Eberl Automobilkaufmann Automobilkauffrau Prüfungstrainer Abschlussprüfung Praktische Übungen – Mündliche Prüfung Lösungsteil Unternehmen, Partner, Organisation Lösungshinweise zu Aufgabe 1.1 Zu 1: Vertragshändler sind selbstständige Kaufleute, die im Rahmen von Händlerverträgen im eigenen Namen und für eigene Rechnung die Produkte eines oder mehrerer bestimmter Automobilhersteller vertreiben und Serviceleistungen durchführen. Sie tragen das wirtschaftliche Risiko. Als Werksniederlassungen bezeichnet man die direkte Vertriebsorganisation, mit der die Automobilhersteller im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrieb ihrer Fahrzeuge durchführen. Diese Niederlassungen können eine Abteilung des Herstellers oder aber Tochterunternehmen sein. Zu 2: Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er die Produkte und Leistungen seines Ausbildungs­ unternehmens kennt und beschreiben kann. Je nach Ausbildungsbetrieb könnte hier z. B. Werkstattservice, Karosserieservice, Lackierservice, Expressdienst, Hol- und Bring-Service, HU im Haus, Unfallsoforthilfe, Reifeneinlagerung, Versicherungsservice usw. genannt werden. Zu 3: Autovermieter, Finanzdienstleister, Autoverwerter, Lackierer, Fuhrparkmanager, Autoversicherer, Gutachter, Automobilclubs, Teilehändler, Tankstellen, TÜV, Dekra usw. Zu 4: Vorteile für den Kunden, der die Reparatur durch eine Vertragswerkstatt durchführen lässt: • Speziell für das eigene Fahrzeug geschulte Mitarbeiter führen die Arbeiten durch • Es werden die aktuellen Serviceanleitungen verwendet • Test- und Diagnosegeräte und die entsprechende Software sind auf dem neuesten Stand • Technische Änderungen des Herstellers werden im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes durchgeführt • Es werden nur vom Hersteller freigegebene Originalteile und Schmierstoffe verwendet • Bei Reklamationen der Werkstattleistungen kann der Kunde ohne Kosten die Schiedsstellen der Kfz-Innungen anrufen Bestand an Kraftfahrzeugen in der BRD1) (Stand: 1. Januar 2015) Bundesland Insgesamt davon Pkw davon Nutzfahrzeuge Baden-Württemberg 7.526.662 6.171.168 682.531 Bayern 9.403.527 7.427.661 1.052.313 Berlin 1.368.868 1.165.215 91.139 Brandenburg 1.648.058 1.353.356 166.298 Bremen 322.178 280.107 19.540 Hamburg 865.967 750.510 57.193 Hessen 4.159.474 3.483.965 330.956 Mecklenburg-Vorpommern 1.002.884 825.797 106.751 Niedersachsen 5.384.978 4.451.016 493.365 11.133.413 9.478.829 787.778 2.901.080 2.374.497 273.337 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 720.282 608.463 49.213 Sachsen 2.505.640 2.094.414 233.164 Sachsen-Anhalt 1.423.417 1.189.962 135.906 Schleswig-Holstein 1.887.417 1.555.863 176.673 Thüringen 1.421.341 1.163.737 153.678 53.715.641 44.403.124 4.812.492 Deutschland 2) 1) Ohne vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge. 2) Einschließlich nicht nach Ländern aufteilbare Kraftfahrzeuge. 2015 © Statistische Ämter des Bundes und der Länder U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 65 Personalwesen Lösungshinweise zu Aufgabe 2.1 Zu 1: Der Personalbedarf muss hinsichtlich des Zeitpunktes und der Dauer (zeitlich), des Einsatzortes (räumlich), der Anzahl (quantitativ) und der Art (qualitativ) geplant werden. Hierbei ist der Neubedarf, der Zusatzbedarf und der Ersatzbedarf zu berücksichtigen. Der quantitative Personalbedarf gibt Auskunft über die Anzahl der Mitarbeiter, die zukünftig benötigt werden, der qualitative Personalbedarf gibt Auskunft darüber, über welche Fähig­ keiten und Kenntnisse die Mitarbeiter zukünftig verfügen sollen. Zu 2: Vorteile interner Personalbeschaffung (= Nachteile externer Personalbeschaffung): • Mitarbeiter ist bekannt (Verhalten, Fähigkeiten, Leistungsvermögen, …) • Mitarbeiter verfügt über Betriebskenntnisse, dadurch schnellere Einarbeitung • Freie Stelle kann schneller besetzt werden • Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegschancen • Einsparung von Personalbeschaffungskosten Nachteile interner Personalbeschaffung (= Vorteile externer Personalbeschaffung): • Begrenzte Auswahlmöglichkeit • Gefahr der Betriebsblindheit • Kollegiale Bindung erschwert häufig Änderungen • Keine Lösung bei Neubedarf • Keine neuen Ideen und Kenntnisse von außen Zu 3: Wenn eine interne Stellenbesetzung nicht möglich ist, muss das benötigte Personal extern beschafft werden. Nachdem der Betriebsrat über die geplante Einstellung unterrichtet wurde, beginnt die unmittel­ bare Personalwerbung durch Zeitungsanzeigen, Plakate, Flugblätter, usw. Die daraufhin eingegangenen Bewerbungen werden nach vorgegebenen Kriterien geprüft und die in Frage kommenden Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen. Hier finden in der Regel neben dem Vorstellungsgespräch verschiedene Einstellungstests und Gruppendiskussionen statt oder es müssen Assessment-Center-Übungen absolviert werden. Wenn ein geeigneter Bewerber gefunden wurde und keine weiteren Bedenken (Betriebsrat, ärztliche Untersuchung, usw.) bestehen, wird mit dem Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Zu 4: Eine Stellenbeschreibung ist eine schriftlich abgefasste Beschreibung der Arbeitsinhalte einer Stelle und enthält z. B. neben der Stellenbezeichnung die Aufgaben, die Ziele, die Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die Vertretung, Entlohnung und die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber. Zu 5: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ AGG, Abschnitt 1, § 1: Ziel des Gesetzes Hiermit soll verhindert werden, dass z. B. ein Bewerber nur deshalb nicht eingestellt wird, weil er einer anderen Kultur oder Religion angehört als der eigenen oder zu alt ist. Es sollen nur die objektiven, fachlich nachvollziehbaren Gründe für oder gegen eine Einstellung sprechen. U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 73 Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör Lösungshinweise zu Aufgabe 3.1 Zu 1: Bei der Anlieferung sind zunächst drei Dinge zu überprüfen: • Stimmt die Empfänger- und Absendeanschrift? • Stimmt die Anzahl der Packstücke (hier: eine Gitterbox, drei Dachgepäckboxen, fünf Kartons)? • Ist die Verpackung der Dachboxen bzw. der fünf Kartons äußerlich unbeschädigt? Zu 2: Mögliche Unterlagen sind: • Packzettel und Lieferschein • Rechnung • Bestellscheindurchschlag • Auftragsbestätigung • Aufbewahrte Proben oder Muster Zu 3: Die Kontrolle der Ware erstreckt sich auf die Menge, Art, Güte, Beschaffenheit und Aufmachung. Bei Massenartikeln genügen Stichproben. Zu 4: Der Mangel ist unverzüglich beim Lieferer zu rügen. Hierzu muss der Mangel genau beschrieben werden. Die beanstandete Ware ist ordnungsgemäß zu lagern, damit keine weiteren Schäden entstehen, sie darf nicht ohne Weiteres zurückgesandt werden. Zu 5: Beim zweiseitigen Handelskauf sind eingegangene Artikel unverzüglich zu prüfen. Ist der Mangel bereits bei der Übergabe erkennbar, so kann die Annahme verweigert werden. Offene Mängel müssen unverzüglich nach der Prüfung gerügt werden, versteckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Für arglistig verschwiegene Mängel gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Zu 6: Der Verbraucher muss nicht unverzüglich prüfen, die Mängelrüge bei offenen und versteckten Mängeln kann jederzeit innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen. U-Form Verlag – Kopieren verboten! © 83