Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportpark Umkirch“ Stand: 18.10.2016 Fassung: Frühzeitige Beteiligung STECKBRIEF „Sportpark Umkirch“ Umkirch Flächendaten FNP Darstellung Größe: 10,61 ha bisher: Sportgelände (Grünflächen mit entsprechenden Zweckbestimmungen), Landwirtschaft • Umgestaltung und Ergänzung des bestehenden Sportgeländes im Süden der Gemeinde entsprechend dem Sportstättenkonzept geplant: Sportfläche, Grünfläche, Sonderbauund Verkehrsflächen • Berücksichtigung der übergeordneten, v.a. naturschutzrechtlichen Planungen Nutzung: Sportgelände, Landwirtschaft, Wiesenflächen Lage: im Süden der Gemeinde Umkirch Topographie: eben Entwicklungsziele Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben Lage am FFH-Gebiet „Mooswälder bei Freiburg“ Nr. 7912311 Lage am Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ Nr. 3.15.037 Lage an den Biotopen „Feldgehölz o Umkirch“ Nr. 179123150073 und „Bachröhricht S Umkirch“ Nr. 179123150074 Gewässerrandstreifen gem. § 68 b Wassergesetz BW Lage im Überschwemmungsgebiet HQ 100 Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter) Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde, angrenzend an die bestehende Bebauung sowie die Schule. Die Fläche wird bereits in großen Teilen durch sportliche Anlagen genutzt und soll im Zuge der Änderung umgestaltet und erweitert werden. Es ist gut angebunden und durch die bestehenden Anlagen können Synergieeffekte auch zusammen mit der Entwicklung der Schule generiert werden. Geeignet Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung Geeignet Das Plangebiet ist über den Mundenhofer Weg bereits erschlossen. Dieser ist ausreichend dimensioniert, er wird im Zuge der Realisierung des Sportkonzeptes jedoch optimiert. Darüber hinaus kann durch die Erweiterung der bestehenden Anlagen gegenüber der Neuausweisung entsprechender Flächen an einem anderen Standort die Neuerschließung minimiert werden. Nutzungskonflikte / Immissionen (Umweltbelang Mensch) Erheblichkeit / Konflikte Das Plangebiet wird bereits großteils als Sportfläche genutzt. Neu in Anspruch genommene Flächen liegen nur im Osten bzw. Südosten, so dass durch die Entfernung zur bestehenden Bebauung davon auszugehen ist, dass keine Nutzungskonflikte generiert werden. Darüber hinaus werden im Zuge der Umsetzung des Konzeptes die lärmintensiven Nutzungen (Trainingsplätze) nach Osten verlagert, so dass eher von einer Minimierung der Konflikte ausgegangen werden kann. Gering Seite 1 von 5 Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportpark Umkirch“ Stand: 18.10.2016 Fassung: Frühzeitige Beteiligung STECKBRIEF Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Durch die Planungen gehen diese Flächen der Landwirtschaft verloren. Für gegebenenfalls notwendige externe Ausgleichsmaßnahmen sollten keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Kultur- und sonstige Sachgüter Erheblichkeit / Konflikte Sind nicht bekannt Keine Landschafts- und Ortsbild, Erholung Erheblichkeit / Konflikte Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Umkirch und grenzt im Norden an den gehölzbestandenen Mühlbach bzw. im Nordwesten an bewaldete Flächen. Nördlich des Mühlbachs liegt das Schulzentrum von Umkirch mit Sporthallen, Parkplätzen und Grünanlagen. Im Westen und Norden grenzen ein Wohngebiet und ein öffentlicher Park an die gehölzbestandenen Grünflächen des Hallen- Freibadgeländes. Nach Osten und Süden geht das Untersuchungsgebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über. Gering Die bestehenden Sportanlagen, das Hallen- und Freibad u.a. Freizeiteinrichtungen sind für die ortsgebundene Erholung von hoher Bedeutung. Der Konfliktschwerpunkt liegt in der weiteren Überbauung und der Beeinträchtigung eines siedlungsnahen Freiraums mit mittlerer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung durch die geplante Erweiterung des bestehenden Sportparks von Umkirch. Nach dem Landschaftsrahmenplan kommt der freien Landschaft im Osten und Süden eine mittlere Bedeutung als „strukturarmes Offenlandgebiet mit mäßig intensiver Durch eine geeignete EingrüNutzung“ zu. nung kann eine Minderung des Konflikts erreicht werden. Das Untersuchungsgebiet ist nach Norden, durch das Landschaftsschutzgebiet Nr. 3.15.037 „Mooswald“ begrenzt. Boden Erheblichkeit / Konflikte Boden: Als Bodentyp treten hier überwiegend Gley-Braunerde, weniger häufig Braunerde-Gley und Gley, aus lösslehmhaltiger Deckschicht über Niederterrassenschotter auf. Bewertung: Die mittel bis mäßig tiefgründigen Böden mit hoher Wasserdurchlässigkeit sind für die Natürliche Bodenfruchtbarkeit von mittlerer Bedeutung (Bewertungsstufe 2) und als Filter und Puffer für Schadstoffe von geringer Bedeutung (Bewertungsstufe 1). Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sind die Böden von sehr hoher Bedeutung (Bewertungsstufe 4). Hoch Der Konfliktschwerpunkt ist im Bereich geplanter Versiegelung und Überbauung durch Verlust der Bodenfunktionen zu erwarten. Als Standort für natürliche Vegetation wird die Bewertungsklasse hoch bis sehr hoch(3 – 4) nicht erreicht. Grundwasser Erheblichkeit / Konflikte Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen wird im Hinblick auf die Filter- und Pufferfunktion der Grundwasserdeckschichten (Bodenfunktionen) abgeschätzt. Aufgrund des geringen Filter- und Puffervermögens der Bodendeckschicht und des hoch anstehenden Grundwassers ergeben sich Risiken für die Grundwasserqualität bei wasserlöslichen Schadstoffen. Mittel Der Konfliktschwerpunkt liegt durch Versiegelung in der Verringerung der Grundwasserneubildung. Durch OberNach dem Landschaftsrahmenplan kommt dem Planungsgebiet eine mittlere Bedeu- flächenwasserversickerung über belebte Bodenschichten tung als Bereich mit sehr hohen Grundwasservorkommen sowie Bereich mit sehr kann eine Minderung dieses hoher Grundwasserneubildung aus Niederschlagswasser zu. Weiterhin liegt das Konfliktes erreicht werden. Untersuchungsgebiet in einem Bereich mit geringem, mittlerem GrundwasserflurabEine Oberflächenwasserverstand (2 m und weniger). sickerung über belebte Bodenschichten zur Minderung dieses Konfliktes sollte daher untersucht werden. Des Weiteren sollte die Flächenversiegelung auf das unbedingt notwendige Minimum reduziert werden. Mögliche hoch anstehende Grundwasserstände sind zu beachten. Seite 2 von 5 Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportpark Umkirch“ Stand: 18.10.2016 Fassung: Frühzeitige Beteiligung STECKBRIEF Oberflächenwasser Erheblichkeit / Konflikte Am nördlichen Gebietsrand verläuft der Mühlenbach mit begleitender Gehölzgalerie. Mittel Das leicht geschwungene Gewässer weißt keine Sohlen- und Uferbefestigungen auf. Im Süden entlang des bestehenden Sportplatzes begrenzt der Saugraben, ein Eingriffe in bestehende Fließgewässer sind nicht vorgesetemporär wasserführendes Graben das Planungsgebiet. hen. Die Ausweisung eines mind.10 m breiten Gewässerrandstreifens entlang des Mühlenbachs, ist im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Hinweis: Laut rechtsgültiger Hochwassergefahrenkarte liegen große Teile der geplanten Erweiterungsfläche im Bereich von Überflutungsflächen HQ 100. Teilflächen des bestehenden Sportparks liegen darüber hinaus im Überschwemmungsbereich HQ 10 und HQ 50. Weiterhin ist im Planungsgebiet bereichsweise mit Überflutungen bei Auftreten von Extremhochwässern zu rechnen. Für die künftigen Bebauung (Einzelfallvorhaben) sind die Verbote, des § 78 Abs. 1 Nrn. 2 bis 7 WHG, die zum Schutz für Überschwemmungsgebiete gelten zu beachten. Klima / Luft Erheblichkeit / Konflikte Der Bearbeitungsbereich liegt im Einflussbereich der wärmebegünstigten Ober- Gering- mittel rheinebene. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei ca. 10° C. Die jährliche NiederKonflikte sind in gewissen schlagsmenge beträgt ca. 850 mm/ Jahr. Umfang durch steigende Das Planungsgebiet liegt in einem Gebiet mit Windrichtungen vorwiegend aus Wes- Wärmebelastung infolge ten und Südwesten. zusätzlicher Versiegelungen zu erwarten. Aufgrund der Nach dem Landschaftsrahmenplan weißt das Planungsgebiet eine mittlere Bedeuhohen Wärmebelastungen in tung für das Klima auf. Es liegt innerhalb eines klimatisch wichtigen Freiraumbereiden Sommermonaten sollte ches mit thermischen und /oder lufthygienischen Ausgleichsfunktionen (Zielsetzung auf eine ausreichende Durchund Eingrünung der BebauREKLISO B1 und C1- niedrige Priorität-). Das Gebiet ist gekennzeichnet durch ung zur Verbesserung der potenziellen Luft- und Wärmebelastungsrisiken durch verminderten Luftaustausch kleinklimatischen Situation (REKLISO Zielsetzung B3 und C3). geachtet werden. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte Durch die geplante Erweiterung sind überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutz- Gering te Ackerflächen mit geringer ökologischer Bedeutung betroffen. Geringes Konfliktpotenzial Die bestehenden Sportanlagen im Gebiet mit Rasenplatz, Hartplatz, Tennisplätzen, durch Eingriffe in Biotopstrukversiegelten Plätzen, Zufahrtsstraßen und Gebäuden sowie das im Westen liegende turen mit eingeschränkter Wertigkeit Hallen- und Freibadgelände mit Liegewiesen u.a. stellen intensiv genutzte Bereich ökologischer mit überwiegend geringer ökologischen Bedeutung dar. Von höherer ökologischer (Ackerflächen). Bedeutung sind die einbindenden Gehölzstrukturen um den Sportplatz und im BeEingriffe in bestehende Fließreich der Freianlagen des Freibades. gewässer und die angrenzenIm Nordwesten bildet der gehölzbestandene Mühlbach die Grenze des Untersu- den Waldflächen sind nicht chungsgebiets. Das Feldgehölz, mit alten Bruchweiden sowie Schwarz-Erlen und vorgesehen. Eschen im Unterwuchs stockt auf dem leicht erhöhten Uferdamm und ist ein nach §30 BNatSchG geschütztes Biotop „Feldgehölz O Umkirch“ (Nr. 179123150073). Südlich des Sportplatzes bildet der Saugraben die Grenze des Untersuchungsgebietes. Ein dem Saugraben zuführender Grabenabschnitt ist ein nach §30 BNatSchG geschütztes Biotop „Bachröhricht S Umkirch“ Nr. 179123150074. Im Nordosten begrenzen die Waldflächen des Mooswaldes das Planungsgebiet. Seite 3 von 5 Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportpark Umkirch“ Stand: 18.10.2016 Fassung: Frühzeitige Beteiligung STECKBRIEF Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) Erheblichkeit / Konflikte Der gehölzbestandene Mühlbach der im Norden die Grenze des Untersuchungsgebietes bildet ist Teil des FFH Gebietes Nr. 7912311 Mooswälder bei Freiburg. Gering Das ausgewiesene Vogelschutzgebiet 7912441 „Mooswälder bei Freiburg“ liegt 300 – 400 m entfernt in südwestlicher bis östlicher Richtung. Aufgrund der Lage des FFH-Gebietes an der Nordgrenze des Untersuchungsgebietes, ist die Erfordernis einer Natura 2000 Vorprüfung gegeben, auf die hiermit verwiesen wird. Auswirkungen sind gering wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Kein Eingriff in den Mühlbach mit begleitender Gehölzstruktur als Quartier, Leitstruktur und Jagdhabitat für Fledermäuse. Damit es nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der im Gebiet erfassten Fledermausarten kommen kann, müssen Lichteinwirkungen während der Bauphase und hinterher im Betrieb ausgeschlossen werden. Unter den genannten Voraussetzungen ist keine FFHErheblichkeitsprüfung vorzunehmen. Planungsalternativen Durch die nun vorliegende 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans soll der bestehende Sportpark der Gemeinde Umkirch umgestaltet, erweitert und den geänderten Anforderungen entsprechend in seinen Nutzungen angepasst werden. Ein alternativer Standort besteht demnach nicht. Bezüglich der konkreten Entwicklungen innerhalb des Sportparks basiert die Flächennutzungsplanänderung auf einem Konzept der Gemeinde Umkirch, welches unter fachkundiger Begleitung mit den verschiedenen Interessenten und Akteuren erarbeitet wurde. Im Zuge dieses Dialogverfahrens wurden verschiedene Alternativen erarbeitet, diskutiert und bewertet. Der nun vorliegende Entwurf, der der Flächennutzungsplanänderung zu Grunde liegt, ist das Ergebnis dieses Verfahrens, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Planungen allen Interessen entsprechen und somit die Planungen optimiert sind. Abwägung / Bewertungsergebnis / Empfehlung (x) ( ) ( ) geeignet; ggf. mit Auflagen bedingt geeignet ungeeignet Aus landschaftsplanerischer und landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet zur Bebauung geeignet, wenn • Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie ökologische Ausgleichs- oder ggf. Ersatzmaßnahmen gemäß § 8a NatSchG in die Abwägung sachgerecht eingestellt werden. Seite 4 von 5 Gemeindeverwaltungsverband March-Umkirch 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportpark Umkirch“ Stand: 18.10.2016 Fassung: Frühzeitige Beteiligung STECKBRIEF Vermeidungs-/Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben für die Bebauungsplanung Auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens ist folgendes zu beachten: • Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzenden Waldflächen im Norden. • Für mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen, die möglichst keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch nehmen sollten. • Vermeidung von Beeinträchtigungen des bestehenden Gewässers durch die Ausweisung eines mind. 10 m breiten Gewässerrandstreifens (§ 68 b Abs. 6 WG) ab Böschungsoberkante. • Berücksichtigung der Ergebnisse der FFH-Vorprüfung Seite 5 von 5