luy.fm Seite 39 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 Züchtungskunde, 84, (1) S. 39–51, 2012, ISSN 0044-5401 © Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – die ethische Dimensiona J. Luy1 Zusammenfassung Der Begriff „leistungsabhängige Gesundheitsstörungen“ ist durch Bergmann (1992) definiert worden als katabole Phänomene und krankhafte Prozesse, die mit hoher Nutzleistung verbunden oder von ihr verursacht sind. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Gesundheitsstörungen landwirtschaftlicher Nutztiere in eine kausale Beziehung zu den gesteigerten Leistungen der Tiere gebracht worden. Im Gegensatz zu den klassischen Erbkrankheiten handelt es sich in der Regel bei den leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen um anthropogene Krankheitsbilder, deren Ausprägungsgrad von im Regelfall ebenfalls anthropogenen Umweltfaktoren bestimmt wird. Das Züchten und Halten von Tieren mit der Folge leistungsabhängiger Gesundheitsstörungen ist daher ein ethisches Problem und seit 1986 verboten (§ 11b TierSchG). Das Verbot wird allerdings nicht umgesetzt; das zuständige Bundesministerium ist der Auffassung, dies liege an der „sehr kontrovers diskutierten“ Frage, wann „die Grenze zur Qualzucht“ erreicht bzw. überschritten sei. Im Folgenden wird die beinahe zwanzig Jahre andauernde Debatte um das Vollzugsdefizit rekonstruiert. Dabei deuten zahlreiche Indizien darauf hin, dass den Problemen bei der Zuordnung konkreter Tiere zu § 11b TierSchG kein tiermedizinischer Dissens zu Grunde liegt, sondern Schwierigkeiten im Erkennen der eigenen Verantwortlichkeit. Die traditionelle Modellüberlegung der Ethik zum Appell an das Verantwortungsbewusstsein von Laien ist die sog. Goldene Regel („was du nicht willst, das man dir tu’, das füge keinem andern zu“), die jedoch bislang auf den Bereich der Tierzüchtung nicht angewendet wurde. Im Folgenden wird ein Modell zur Bewusstmachung ethischen Fehlverhaltens vorgestellt, das den von der Goldenen Regel geforderten Perspektivenwechsel auch im Bereich der Tierzüchtung ermöglicht, und damit ein Hilfsmittel zum Erkennen der eigenen Verantwortlichkeit darstellen könnte. Bei der Beschäftigung mit Lösungsvorschlägen werden zwei Aspekte differenziert; der chronische Nicht-Vollzug des § 11b TierSchG und die nachhaltige Beseitigung des Problems. Es werden in beiden Bereichen Lösungsvorschläge zur Diskussion gestellt.a Schlüsselwörter: Ethik, Gesundheitsstörungen, Recht, Tierschutz, Tierschutzrecht, Tierzüchtung a Gekürzter Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Schlüterschen Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover von: Luy, J. (2006): Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – die ethische Dimension, BMTW 119 (9/10), 373–385. 1 Institut für Tierschutz und Tierverhalten, Projekt „Tierschutz, Leistung und Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ (Margarete Markus Charity), Freie Universität Berlin, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin. E-Mail: [email protected] luy.fm Seite 40 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 40 J. Luy Summary Performance-related health disorders in farm animals – the ethical dimension The term „performance-related health disorders“ has been defined by Bergmann (1992) as catabolic phenomena and pathological processes that are related to or caused by high productivity levels. In the past few years, a cause and effect relationship has been determined between numerous health disorders found in farm animals and their increased productivity. In contrast to the classic hereditary diseases, the performance-related health disorders are anthropogenic diseases. The severity of these disorders is, as a rule, determined by anthropogenic environmental factors. Breeding and keeping animals in such a way that they suffer from performance-related health disorders therefore is an ethical problem. Furthermore, it has also been a legal problem since the implementation of Section 11b of the German Protection of Animals Act (TierSchG) in 1986. However, this ban has not been enforced; the federal ministry responsible argues that this is because there is still a “very controversial discussion” on the question of when the “line that separates breeding from ‘problem’ or ‘agony breeding’ (Qualzucht)” has been reached or overstepped. The following article takes a close look at the almost 20-year-old debate on the lack of enforcement. There is a large amount of circumstantial evidence that indicates that the problems that arise in determining whether specific animals fall under Section 11b TierSchG do not arise from a veterinary dispute but rather from the difficulty of identifying responsibilities. The traditional ethical model used to appeal to the feelings of responsibility in a layperson is the so-called Golden Rule (“do unto others as you would have them do unto you”) which so far has not been applied to the area of animal breeding. The following article presents a model on how to create an awareness for ethical malpractice. The model makes it possible to use the change of perspective demanded by the Golden Rule and apply it to the area of animal breeding. This provides what could potentially be a useful aid in understanding ones own responsibility. While looking at possible solutions, two aspects are differentiated: the chronic non-enforcement of Section 11b TierSchG and the complete abolition of the problem. Possible solutions are presented for both areas and put up for discussion. Keywords: Animal Breeding, Animal Welfare, Ethics, Law, Veterinary Jurisprudence, Production Diseases 1 Einleitung Zahlreiche Gesundheitsstörungen landwirtschaftlicher Nutztiere werden heute in eine kausale Beziehung zu den kontinuierlich gesteigerten Leistungen der Tiere gebracht. Beispielsweise beim Schwein Belastungsmyopathie und Osteochondrose (Wendt, 2004; Wendt et al., 2000; Bickhardt, 1998; Bergmann, 1992; Glodek, 1988), beim Milchrind Fruchtbarkeitsstörungen, Euter- und Klauenerkrankungen (Oltenacu und Algers, 2005; Sundrum, 2004, 2005; FAWC, 2004; Kanitz et al., 2003; Fleischer et al., 2001; Winckler und Breves, 1998; Sommer, 1997; Grunert, 1993), bei der Pute Beinschwäche, Aortenruptur und Federpicken (Krautwald-Junghanns, 2003; BTK, 2002a; DGfZ, 2001; Reinmann, 1999, 2002; Hirt, 1998; Hafez, 1996; vgl. Spindler et al., 2006), bei Legehennen Osteoporose und Erkrankungen des Legeapparates oder bei Masthühnern Herz-Kreislauf-Insuffizienz und Brustblasenbildung (DGfZ, 2001; Hörning, 2000; Bergmann, 1994). Die Aufzählung ist nicht abschließend. Speziesübergreifend befassen sich mit der Problematik der leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen z.B. Sommer (1984, 1996, 1997), Schönmuth (1987), Wegner (1988, 1994, 1997, 2000), luy.fm Seite 41 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – die ethische Dimension 41 Rappen (1991), Bergmann (1992), Boehncke (1998), Haiger (1998), Empel (1999), Wicke et al. (2000) und die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ, 2001). Zur tiermedizinischen Dimension der leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen sei auf die angeführte Literatur verwiesen. 2 Tierzucht und Leistung Die Optimierung der Fütterung und die systematische Tierzüchtung haben eine erhebliche Steigerung der Leistungen landwirtschaftlicher Nutztiere ermöglicht. Ziel dieser Leistungssteigerung ist die preiswerte und sowohl quantitativ als auch qualitativ ausreichende Versorgung der Menschen mit vom Tier stammenden Produkten gewesen (Milch, Fleisch, Eier, Wolle etc.). Die systematische Erfassung von Abstammungen und Leistungen, welche die Bildung der meisten heute bekannten landwirtschaftlichen Nutztierrassen zur Folge hatte, begann in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Durch die Eliminierung von Erbkrankheiten und die Verbesserung der Konstitution hatte die systematische Tierzucht primär vielfältige positive Auswirkungen auf die Tiergesundheit. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben sich dann in allen Nutztierspezies effiziente Zuchtprogramme zur genetischen Verbesserung der ökonomisch wichtigen quantitativen Leistungsmerkmale entwickelt. Dabei standen zuerst einzelne mehr oder weniger hoch erbliche Schlüsselmerkmale wie Milchmenge, Speckdicke oder Rückenmuskelfläche, Eizahl und -gewicht, Gewichtszunahme und Bemuskelung im Mittelpunkt systematischer Selektionsprogramme. Die effizientesten unter ihnen führten zum Teil zu negativen Veränderungen in anderen, meistens dem Bereich der Fitness zuzuordnenden Merkmalen, und populationsgenetische Analysen zeigten, dass antagonistische genetische Relationen die Ursache dafür sind (DGfZ, 2001). Mit der genetisch bedingten Leistungssteigerung haben sich aber in allen Nutztierpopulationen auch die Ansprüche der Zucht- und Nutztiere an die Umweltgestaltung (Haltung, Fütterung, Management) kontinuierlich gesteigert. Zahlreiche pathologische Befunde bei Hochleistungstieren sind offenbar auf eine ihnen nicht gemäße Betreuung zurückzuführen (ebd.). 3 Leistung und Gesundheit Der Begriff „leistungsabhängige Gesundheitsstörungen“ ist durch Bergmann (1992) definiert worden als katabole Phänomene und krankhafte Prozesse, die mit hoher Nutzleistung verbunden oder von ihr verursacht sind.b Ergänzend wurde schon früh bemerkt, dass es sich bei den Erkrankungen nicht selten um solche handelt, die „sehr schmerzhaft für die Tiere verlaufen“ (Sommer, 1997; ähnl. Wegner, 1997). Wiederholt ist auf die ethische Problematik hingewiesen worden (Busch, 2005; FAWC, 2004; Lips et al., 2001; Christiansen und Sandoe, 2000; Schneider, 2001; D’Silva, 1999; Koene et al., 1999; Sandoe et al., 1999; Blumer und Wolf, 1997; Sandoe et al., 1996); auch die „Ethischen b Vgl. die Definition des englischen Begriffs Production Diseases: Production Diseases are defined as diseases caused by systems of management, especially feeding and breeding of high producing strains of animals and birds, in which production exceeds dietary and thermal input (Blood and Studdert, 1988, zit. nach Mills et al., 1997). luy.fm Seite 42 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 42 J. Luy Grundsätze für den Tierarzt und die Tierärztin“c der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (2005), der Codex Veterinariusd der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT, 1998) und der Hessische Landtage (2002) sprechen den ethischen Aspekt jeweils kurz an. 4 Leistung, Gesundheit und Verantwortung Von zentraler Bedeutung für die ethische Beurteilung ist hier, dass leistungsassoziierte Gesundheitsstörungen ein anthropogenes Phänomen darstellen, also auf menschliches Handeln zurückzuführen sind. Anders als bei natur- oder schicksalhaften Krankheitsbildern sind bei einem Kausalzusammenhang mit vorsätzlichem Handeln des Menschen die Voraussetzungen ethischer Verantwortung gegeben; denn menschliche „Handlungen“ sind gewissermaßen per Definition dem moralischen Urteil unterworfen (Lanzerath, 2000). „Ist das Naturhafte das grundsätzlich von uns Unverantwortete, so tragen wir für alles Hergestellte eine Verantwortung. Je größer nun die Eingriffstiefe in die Natur wird, desto mehr muss derjenige, der eine ehemals natürliche Grenze überschreiten will, gute Gründe dafür liefern, warum er dies tut“, so der Medizinethiker Lanzerath (ebd.). Dies gilt im Falle regelmäßigen Auftretens auch für die primär unbeabsichtigten „Nebeneffekte“ der Leistungssteigerung, da sie – anders als die „Nebenwirkungen“ therapeutischer Maßnahmen – nicht durch die Absicht, dem betroffenen Individuum selbst zu helfen, sondern durch Vorteile für den Handelnden sowie für Dritte motiviert sind (vgl. Busch, 2005). Durch ihre anthropogene Ätiologie unterscheiden sich die leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen prinzipiell von anderen Erkrankungen, insbesondere von den klassischen Erbkrankheiten. Der Umstand, dass Gesundheitsstörungen, die mit anthropogener Leistungssteigerung korrelieren, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Menschen zurückzuführen sind, wirft nun einige Fragen, teils ethischer Natur, auf – z.B.: Wer löst eigentlich die Gesundheitsstörungen bei den betroffenen Tieren aus und ist infolgedessen dafür verantwortlich – der Züchter oder der Halter? Resultiert aus der Verantwortlichkeit eine moralische Verpflichtung zur Beseitigung dieses Erkrankungstyps? Wenn ja, für wen? Und was könnten geeignete Maßnahmen sein, um diese Fehlentwicklung zu beenden? Das Züchten mit dem Risiko gesundheitlicher Störungen stellt auf Grund der Möglichkeiten für fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung der Tiere erhöhte Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein. Dies ist den Züchtern in vielen Fällen nicht bewusst. Staatssekretär Alexander Müller (BMVEL) betont ausdrücklich, dass sich „aus der Steigerung der tierischen Leistung erhöhte Anforderungen an Verantwortungsbewusstsein, Fachwissen und handwerkliche Fertigkeiten“ ergeben (Müller, 2005). Der Prozess, eigenes c d e „2. […] In der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bestehen in besonderem Mass Konflikte zwischen den ökonomischen Interessen des Menschen und den Schutzansprüchen des Tieres. […] 2.1 Der Tierarzt und die Tierärztin lehnen alle Massnahmen ab, die das Tier zur Erbringung von Leistungen forcieren, welche seine physiologischen Grenzen übersteigen oder auf seine Gesundheit negative Konsequenzen haben. […] 4.1 Der Tierarzt und die Tierärztin setzen sich dafür ein, dass grundsätzlich in der Zucht von Tieren die körperliche Integrität der Tiere sichergestellt wird, und sie unterstützen züchterische Massnahmen, die dem Ziel dienen, Krankheiten und Leiden zu vermeiden und zu lindern. 4.2 Der Tierarzt und die Tierärztin setzen sich insbesondere dafür ein, dass bei der Anwendung natürlicher, traditioneller oder künstlicher, bio- und gentechnischer Zucht- und Reproduktionsmethoden keine durch das Zuchtziel bedingte oder damit verbundene Krankheiten, Leiden und Abnormitäten in Körperbau und Verhalten von Elterntieren und Nachwuchs auftreten […].“ „Es ist moralisch nicht vertretbar, vom Tier stammende Lebensmittel so zu erzeugen, dass Tieren hierbei durch Zucht, Haltung, Verabreichung von Leistungsförderern oder Transport Schmerzen, Leiden, Schäden oder unnötige Angst zugefügt werden.“ „[Es ist] ethisch nicht vertretbar, züchterische Wunschvorstellungen über Gesundheit und Wohlbefinden von Tieren zu stellen.“ luy.fm Seite 43 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – die ethische Dimension 43 Verhalten als Fehlverhalten zu erkennen, wird jedoch insbesondere durch drei Umstände erschwert. Zum einen machen sich die erwähnten leistungsabhängigen Erkrankungen in der Regel nicht plötzlich durch abrupte Veränderungen im Gesundheitsstatus der Tiere bemerkbar, sondern sind Folge vieler kleiner Schritte. Zum zweiten besteht die Gefahr gegenseitiger Schuldzuweisungen zwischen Züchtern und Haltern. Und zum dritten scheint sich das wirtschaftliche Dilemma, in dem vor allem die Tierhalter stehen, hemmend auf die Bewusstwerdung der Probleme und ihrer Ursachen auszuwirken. Beispielsweise trat Nordmilch unlängst mit dem besorgniserregenden Statement an die Öffentlichkeit, dass, wegen des anhaltenden Preisrückgangs, für die Milcherzeuger „kein Weg an einer weiteren Leistungssteigerung vorbei“ führe (Dt. Tierärzteblatt 12/2005, 1400; vgl. Sundrum, 2005). 5 Tierzucht und Tierschutz Die ethische Verantwortung des Züchters wurde erst 1986 in das deutsche Tierschutzgesetz aufgenommen. Während § 11b TierSchG ohnehin selten von den zuständigen Behörden herangezogen wird, hat das darin enthaltene Verbot, durch Züchtung leistungsabhängige Gesundheitsstörungen herbeizuführen, in den zwanzig Jahren seines Bestehens noch keine einzige Verurteilung zur Folge gehabt. Dabei spricht der seit 1989 alle zwei Jahre erscheinende Tierschutzbericht der Bundesregierung das Problem leistungsassoziierter Krankheitsbilder bei Nutztieren im Zusammenhang mit § 11b TierSchG schon seit 1993 durchgängig an. Die Anwendung des § 11b wurde von Anfang an als „unbefriedigend“ (BT Dr 12/224; BT Dr 12/4242; BT Dr 13/350; BT Dr 13/7016; ähnl. BT Dr 14/600; BT Dr 14/5712; BT Dr 15/723; ähnl. Wegner, 2000), im Bereich der Nutztierzucht unlängst sogar als „äußerst unbefriedigend“ bewertet (Dt. Tierärzteblatt 4/2004, 356). Das Bundesverbraucherschutzministerium ist der Auffassung, dies liege an der „sehr kontrovers diskutierten“ Frage, wann „die Grenze zur Qualzucht“ erreicht bzw. überschritten sei (BT Dr 13/350; BT Dr 13/7016; BT Dr 14/600; BT Dr 14/5712). Zahlreiche Indizien deuten allerdings darauf hin, dass den Problemen bei der Zuordnung konkreter Tiere zu § 11b TierSchG kein tiermedizinischer Dissens zu Grunde liegt, sondern Schwierigkeiten im Erkennen der eigenen Verantwortlichkeit. 6 Zur Ethik Ethik ist die Wissenschaft von der Moral, das heißt von den Regeln des guten und richtigen Umgangs miteinander – und Ethik schließt den Umgang mit Tieren ein. Daher lässt sich im Prinzip ethisch bestimmen, was „gute und richtige Tierhaltung“ meint – einerseits, und was auf der anderen Seite gesetzlich verboten sein sollte. Eine der zentralen Fragen der Ethik lautet: Wem gegenüber bestehen aus welchem Grund moralische Pflichten? Obwohl diese Frage zu den empirisch nicht überprüfbaren zählt, hat sich in Europa mittlerweile eine Antwort durchgesetzt und ihre durch Antike und Mittelalter dominierende Alternativkonzeption abgelöst. Die heutige Antwort lautet: Moralische Pflichten bestehen zumindest immer dann, wenn infolge menschlichen Handelns Angst, Schmerzen oder andere Formen unangenehmer Bewusstseinsinhalte zu erwarten sind; die moralischen Pflichten bestehen direkt gegenüber den Betroffenen, also nach derzeitigem naturwissenschaftlichem Erkenntnisstand gegenüber Menschen und leidensfähigen Tieren. Diese Ethikkonzeption, in der die Zufügung von Leiden (im weitesten Sinne) als Kriterium für die Notwendigkeit einer ethischen Überprüfung gilt, wird als „pathozentrische Ethik“ bezeichnet (gr. pathos = Leiden). Über diesen Konsens hinaus wird heute auf verschie- luy.fm Seite 44 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 44 J. Luy denen Ebenen darüber diskutiert, ob noch weitere moralische Pflichten allgemein zustimmungsfähig sein könnten. Mittlerweile hat der größte Teil Europas Tiere als fühlende Wesen anerkannt und sich der pathozentrischen Ethik verpflichtet. Jüngstes Beispiel ist der 1997 abgeschlossene „Vertrag von Amsterdam“, in dessen Tierschutz-Protokoll sich die EU-Staaten ausdrücklich verpflichten, „das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen“ zu achten und den „Tierschutz zu verbessern“ (ABl. C 340/110 vom 10.11.1997). Die pathozentrische Ethik stellt bereits seit ihren Anfängen in der europäischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts ein multinationales Projekt dar (vor dieser Zeit war die Ethik fast ausnahmslos auf den zwischenmenschlichen Bereich beschränkt). Das deutsche Recht hat sich der pathozentrischen Ethik erstmals mit dem Tierschutzgesetz von 1933 verpflichtet. Die traditionelle Modellüberlegung der Ethik zum Appell an das Verantwortungsbewusstsein von Laien ist die sog. Goldene Regel („was du nicht willst, das man dir tu’, das füge keinem andern zu“), einer Anwendung auf den Bereich der Tierzüchtung hat sie sich jedoch bislang entzogen. Parallel dazu konnte die Frage des rechtlichen Umgangs mit leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen bis heute nicht geklärt werden, weil anscheinend Schwierigkeiten vorliegen, sich der ethischen Dimension des (vordergründig durch seine kulturgeschichtliche Tradition gerechtfertigten) Handelns bewusst zu werden. Die pathozentrische Ethik geht davon aus, dass die Goldene Regel beim Vorliegen humananaloger Voraussetzungen auch auf den menschlichen Umgang mit Tieren anzuwenden ist. Während sich dieses Jahrtausende alte Hilfsmittel zur Bewusstmachung moralischen Fehlverhaltens im Bereich der „Tierquälerei“ als anwendbar und den sittlichen Empfindungen entsprechend bewährt hat, besteht offenbar eine gewisse Hemmung, es auf den Bereich der Tierzüchtung zu übertragen. Dies könnte dadurch begründet sein, dass die vordergründige Eins-zu-eins-Umsetzung das Tabuthema „Menschenzüchtung“ zu tangieren scheint und als absurd verworfen wird. Bei näherer Betrachtung lässt sich die Goldene Regel aber durchaus auf das Problem der leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen anwenden. Im Folgenden wird daher ein Modell zur Bewusstmachung ethischen Fehlverhaltens vorgestellt, das den von der Goldenen Regel geforderten Perspektivenwechsel auch im Bereich der Tierzüchtung ermöglicht, und damit ein Hilfsmittel zum Erkennen der eigenen Verantwortlichkeit darstellen könnte. 7 Das Genesis-Modell Überraschenderweise gibt es ein im Kern übertragbares Modell in der Philosophiegeschichte des sog. Theodizeeproblems (frz. théodicée, von gr. theos = Gott und dike = Gerechtigkeit). Das die Philosophiegeschichte seit der Antike durchziehende Problem betrifft die ethischen Implikationen der Schöpfungsgeschichte (Genesis) und besteht im Kern darin, die Existenz eines moralisch integeren und allmächtigen Schöpfergottes einerseits und die Existenz von Schmerzen, Leiden und Schäden anderseits nicht widerspruchsfrei miteinander verknüpfen zu können. Ohne näher auf das Problem selbst eingehen zu wollen, sei die Aufmerksamkeit hier lediglich auf eine Prämisse gelenkt. Im Hinblick auf die moralische Urteilsfindung lässt sich aus der Jahrhunderte langen Diskussion folgendes Zwischenfazit ziehen: Offenbar müsste ein nach menschlichen Begriffen moralisch integerer Schöpfer bei der Gestaltung des (schmerz)empfindungsfähigen Menschen und seiner Umwelt so umsichtig handeln, dass Situationen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen (Naturkatastrophen ebenso wie tragische Einzelschicksale), prinzipiell unmöglich sind (Luy, 2005). Träfe diese Prämisse nicht zu, würde es das ganze Theodizeeproblem nicht geben. luy.fm Seite 45 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – die ethische Dimension 45 Im Rahmen der pathozentrischen Ethik sind human-ethische Urteile beim Vorliegen analoger Voraussetzungen (in diesem Fall: Leidensfähigkeit) auf den menschlichen Umgang mit Tieren zu übertragen. Die moralische Verpflichtung betrifft jetzt den Tierzüchter: Ein moralisch integerer Züchter müsste demzufolge alles daran setzen, den Genotyp jeweils so umsichtig auf die zu erwartende Haltungsumwelt des Tieres abzustimmen, dass spätere Situationen, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen, (weitgehend) ausgeschlossen sind. Das moralisch integere Ziel von Tierzüchtung und -haltung ist infolgedessen ein Gemeinsames und besteht – in Anlehnung an die bekannte Formulierung von Lorzf – gewissermaßen in einer „Harmonie von Genotyp und Haltungsumwelt“, wobei Harmonie für die durchgängig gelingende, leidensfreie Adaptation des Individuums steht (Luy, 2005). – Dieses Modell zur Bewusstmachung moralischen Fehlverhaltens im Bereich der Tierzucht steht in Übereinstimmung mit dem von Broom (1986) formulierten Ziel des Tierschutzes: good animal welfare („the welfare of an individual is its state as regards its attempts to cope with its environment“). Wird also ein Tier durch züchterische oder gentechnische Maßnahmen so auf seine zu erwartenden Haltungsbedingungen eingestellt, dass es ihm innerhalb der gesamten Schwankungsbreite unterschiedlicher Lebensbedingungen im Prinzip durchgängig gelingen könnte, sich erfolgreich zu adaptieren – also sein inneres Gleichgewicht, seine Homöostase, aufrecht zu erhalten und damit Schmerzen, Leiden und Schäden zu vermeiden – wäre dies als ein unproblematisches Zuchtziel im Sinne der pathozentrischen Ethik zu verstehen. Demgegenüber würde aber seiner moralischen Verantwortung nicht gerecht werden, wer entweder bei der Züchtung oder bei der Auswahl von Tieren für ein vorgegebenes Haltungssystem die Genotyp-Umwelt-Interaktionen außer Acht lässt, insbesondere im Hinblick auf die Adaptationsfähigkeit des mehr oder weniger „entworfenen“ Individuums an seine Haltungsrealität. Es scheint daher für ein moralisches Vorgehen notwendig, die genetisch determinierte Adaptationsbreite und die späteren Haltungsbedingungen schon im Vorfeld aufeinander abzustimmen, so wie dies (vor allem wegen der sehr unterschiedlichen Haltungssysteme) bei der Züchtung von Legehenneng bereits angestrebt wird (Preisinger, 2005). Das Britische Farm Animal Welfare Council (FAWC, 2004) weist in seinem Bericht zu den Tierschutz-Implikationen landwirtschaftlicher Tierzucht unter anderem darauf hin, dass diese Probleme („potential welfare problems resulting from a mismatch between genotype and environment“) im Rahmen der Globalisierung voraussichtlich noch zunehmen werden. Sie fordern dazu auf, die Genotyp-Umwelt-Interaktionen zu prüfen, also beispielsweise zur Freilandhaltung von Geflügel und Schweinen ausschließlich auf solche Genotypen zurückzugreifen, die diesen ehemals natürlichen Herausforderungen noch gewachsen sind; problematisch sei die Aufstallung von Hochleistungsrassen und -linien unter den Bedingungen der Ökologischen Tierhaltung, was von dieser Seite bestätigt wird (vgl. Menke et al., 2004, Hardarson, 2001 o. EU-Verordnung Ökologische Tierhaltung 1804/1999/EG). Das FAWC fordert die Entwicklung neuer Haltungssysteme, um den Bedürfnissen der „neuen Genotypen“ zu entsprechen (ebd.).h Durch die BTK wird am Beispiel der Mastputen die dazu komplementäre, aber weitergehende Forderung f g h Die seit über dreißig Jahren herangezogene Definition des durch § 1 TierSchG geschützten „Wohlbefindens“ des Tieres lautet: „Zustand körperlicher und seelischer Harmonie des Tieres in sich und mit der Umwelt“ (Lorz, 1973, 1999). „Hennen für verschiedene Haltungsformen zu züchten war dabei schon immer ein Zuchtziel, stellt Preisinger klar.“ Recommendation 8: „FAWC recommends that industry, possibly with Government support, should sponsor research and training programmes for the development of husbandry systems to support the demands of new genotypes in relation to their production system.“ luy.fm Seite 46 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 46 J. Luy aufgestellt, unverzüglich eine „Umkehr der extremen Leistungszucht in der intensiven Putenmast“ einzuleiten, weil heute selbst optimale Haltungsbedingungen die „negativen zuchtbedingten Auswirkungen auf Verhalten und Tiergesundheit“ nicht mehr auffangen könnten (Krautwald-Junghanns, 2003; ähnl. Koene et al., 1999). Beispielsweise sei das heute zur Kontrolle von Federpicken und Kannibalismus unverzichtbar gewordene Schnabelkürzen aus Tierschutzsicht nicht zu tolerieren (Krautwald-Junghanns, 2003; BTK, 2002b). Dieses – wie erläutert, in der Praxis noch keineswegs umgesetzte – pathozentrischethische Modell für die Tierzüchtung wird jedoch immer wieder als noch nicht ausreichend kritisiert. Die ethische Diskussion um die Frage, ob bei der Tierzüchtung (und der gentechnischen Veränderung von Tieren) auch solche Aspekte Berücksichtigung finden müssen, die nicht mit Schmerzen oder Leiden verbunden sind, findet derzeit vor allem anhand der Schlüssel-Begriffe „Integrität des Tieres“, „Würde des Tieres“ und „Würde der Kreatur“ statt (siehe z.B. Alroe et al., 2001; EKAH und EKTV, 2001). Auf diese Debatte soll hier nur kurz hingewiesen werden. Das Kernargument findet sich bereits bei Teutsch (1987): „Ein stumpfsinniges Tier, das keine über das Käfigdasein hinausgehenden Bedürfnisse hat, kann auch nicht leiden, und der Tierschützer könnte eigentlich zufrieden sein, sofern sein Tierschutz nur auf dem Wohlbefindensprinzip [d.h. auf pathozentrischer Ethik] beruht. Aber die Tierschützer wollen gerade nicht die Anpassung der Tiere an die Erfordernisse wirtschaftlicher Haltung, sondern die Anpassung der Haltungsbedingungen an die Erfordernisse artgerechten Verhaltens“ (ähnl. Schneider, 1991) bzw. bei Rippe (2002): „Die Degeneration von für die jeweilige Art wesentlichen Fähigkeiten ist auch dann als moralisch falsch anzusehen, wenn sie nicht zu einer Verminderung des Wohlergehens führt.“ (ähnl. Verhoog, 2000, 2001; Bovenkerk et al., 2000; vgl. Sandoe et al., 1999). 8 Die Richtlinie 98/58/EG Der Gedanke einer notwendigen Harmonie von erblichen Eigenschaften und späteren Lebensbedingungen hat den Weg in das Tierschutzrecht im Prinzip bereits gefunden: Die Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere vom 20.07.1998 schreibt EU-weit vor: „Tiere dürfen nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gehalten werden, wenn aufgrund ihres Genotyps oder Phänotyps berechtigtermaßen davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen nicht beeinträchtigt.“ (Nr. 21 des Anhangs; Hervorhebung durch Verf.). Da aber in Deutschland – anscheinend infolge unvollständiger Umsetzung dieser EU-Richtlinie – durch § 11b TierSchG nicht das Halten, sondern nur das Züchten entsprechender Tiere verboten ist, und in Deutschland „keine im größeren Rahmen gewerblich bedingte Putenzucht betrieben wird“ (Krautwald-Junghanns, 2003), können beispielsweise die der Qualzucht verdächtigten Mastputen als Küken ‚legal’ aus dem Ausland importiert werden. Zusammenfassend lässt sich also im Rahmen der pathozentrischen Ethik die bemerkenswerte Beobachtung machen, dass die Tierzüchter, um moralisch integer zu bleiben, die Tierhaltungssysteme und das Betriebsmanagement ihrer Abnehmer berücksichtigen müssen, während die Tierhalter, um nichts Unmoralisches zu tun, den jeweils passenden Genotyp für ihre Haltungsform finden müssen (dabei kann nicht vorausgesetzt werden, dass es den in jedem Fall gibt, was die Haltung von Tieren in dieser Form dann vorläufig ausschließt). Das moralisch integere Ziel von Tierzüchtung und -haltung ist, wie gezeigt, ein Gemeinsames und besteht in einer Harmonie von Genotyp und Haltungsumwelt, wobei Harmonie für die durchgängig gelingende, leidensfreie Adaptation des Individuums steht. Zur eingangs aufgeworfenen Frage, wer nun die Gesundheitsstörungen bei den luy.fm Seite 47 Dienstag, 13. Dezember 2011 4:50 16 Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – die ethische Dimension 47 betroffenen Tieren auslöst, ist daher zu sagen, dass gegenseitige Schuldzuweisungen von Züchtern und Haltern der Situation nicht gerecht werden; Tierzüchtung und -haltung müssen Hand in Hand erfolgen. Die Frage, ob aus der Verantwortlichkeit auch eine moralische Verpflichtung zur Beseitigung dieses Erkrankungstyps resultiert, ist zu bejahen, zumindest wenn man sich auf die Tiere beschränkt, die von heute an gezüchtet bzw. aufgestallt werden. Die moralische Verpflichtung betrifft jeweils in ihren Tätigkeitsfeldern sowohl die Züchter wie die Halter, aber offenbar auch die Veterinärämter bzw. die zuständigen Landesministerien; denn bei kritischer Selbsteinschätzung befindet sich „die Züchtung … immer im Abwägungsprozess von wirtschaftlich honorierter Leistungszucht und biologischen sowie gesellschaftlichen Grenzziehungen“ (Ellendorf, 2003). 9 Gedanken zur Lösung Zusammenfassend besteht der Vorschlag zum Umgang mit dem Problem leistungsabhängiger Gesundheitsstörungen in einem Tierzucht und Tierhaltung verknüpfenden Konzept, welches die Häufigkeit des Auftretens von Gesundheitsstörungen erfasst und dem Gesetzgeber die Möglichkeit gibt, ein „ethisches Mindestmaß“ konkret festzulegen. Mittel zum Zweck wären – in Anlehnung an die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln – „Tierhaltungsinformationen“ der Züchter mit spezifischen Haltungs- und Fütterungsempfehlungen sowie mit Angaben zur Häufigkeit des Auftretens von Gesundheitsstörungen unter diesen Rahmenbedingungen. Diese „Tierhaltungsinformation“ müsste für die Haltung und Fütterung der Tiere diejenigen Angaben enthalten, bei deren Beachtung die Häufigkeit leistungsabhängiger Gesundheitsstörungen auf ein tolerierbares Maß begrenzt bleibt. Dabei wäre es dem Gesetzgeber möglich, einen Schwellenwert festzulegen und damit die Haltung definierter Rassen oder Linien selektiv in als ungünstig erkannten Haltungsformen zu verbieten. Die Häufigkeit von Gesundheitsstörungen, die weitgehend unabhängig vom Haltungssystem, aber in Abhängigkeit von der Fütterung auftreten, wäre analog in Beziehung zu konkreten Fütterungsanweisungen zu setzen. So wäre es möglich, die problematische Wachstumsgeschwindigkeit von Mastgeflügel und Schweinen an das durch die Staatszielbestimmung Tierschutz (BT Dr 14/8860) vorgeschriebene „ethische Mindestmaß“ zu binden und anhand objektivierbarer Größen in wissenschaftlicher Weise zu regulieren. Dabei liegt das ethische Gebot nicht im Blockieren des züchterischen Fortschritts, sondern darin, diesen Weg in moralisch vertretbarer Weise zu beschreiten. Es kann zuversichtlich prognostiziert werden, dass ein mit Tierleid erkauftes Nahrungsmittel in entwickelten Ländern niemals das Siegel „ethisch unbedenklich“ erhalten wird. Literatur Alroe, H.F., M. Vaarst and E.S. Kristensen, (2001): Does Organic Farming Face Distinctive Livestock Welfare Issues? – A Conceptual Analysis. J. Agric. Environm. Ethics 14, 275– 299. Bergmann, V., (1992): Leistungsabhängige Gesundheitsstörungen bei Nutztieren – Erscheinungsformen und kausale Prinzipien. Mh. Vet.-Med. 47, 245–252. 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