Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Office de l’agriculture et de la nature du canton de Berne Fachstelle Pflanzenschutz Station phytosanitaire Genügend Fruchtfolgeabstand verhindert Kohlhernie Links: Kohlhernie ist eine wucherartige Verdickung der Rapswurzel. Rechts: Durch die Getreidehalmfliege verursachte „Zigarren-Triebe“. (Fotos: Alexandra Schröder, Markus Hochstrasser) Kohlhernie erkennen und vermeiden Wenn der Raps stellenweise nur kümmerlich wächst und klein bleibt, sollten die Rapspflanzen genauer unter die Lupe genommen werden. Es könnte nämlich sein, dass die Stelle im Feld durch Kohlhernie verseucht ist. Dies ist an den wucherartigen Verdickungen an den Wurzeln zu erkennen. Kohlhernie wird durch einen Pilz verursacht, der die Wurzeln von Raps befällt und sogenannte Wurzelgallen bildet. In den Wurzelgallen werden viele neue Sporen dieses Pilzes gebildet. Bei der Verrottung werden diese freigesetzt und können neue Wurzeln befallen. Die Sporen dieses Pilzes überleben bis zu 10 Jahre im Boden. Bei starkem Befall kann es zu hohen Ertragsverlusten kommen. Gegen Kohlhernie kann direkt nichts unternommen werden. Damit die Kohlhernie sich nicht ausbreiten kann, ist die Fruchtfolgeplanung sehr wichtig. Der Fruchtfolgeabstand bei Raps von 3-4 Jahren sollte zwingend eingehalten werden. Bei verseuchten Feldern muss ein noch längerer Fruchtfolgeabstand eingeplant werden oder der Raps wird gleich gänzlich aus der Fruchtfolge verbannt. Da nicht nur Raps, sondern auch andere Kreuzblütler (z.B. Senf, Hirtentäschchen) eine Vermehrung der Kohlhernie-Erreger verursachen können, sollte bei Fruchtfolgen mit Raps auf Gründüngungen mit Kreuzblütler verzichtet werden und die Unkräuter wie zum Beispiel das Hirtentäschchen gut bekämpft werden. Kohlhernie wird auch noch durch andere Faktoren begünstigt wie zum Beispiel einen feuchten Boden und einen sauren pH. So hilft eine Aufkalkung des Bodens den Befall durch Kohlhernie zu verringern. „Was nicht warten kann“ vom Samstag 2. April 2016 Getreidehalmfliege im Sommergetreide In einigen Getreidebeständen wurden sogenannte „Zigarren-Triebe“ gefunden. Diese verdickten Halme enthalten eine Larve der Getreidehalmfliege, welche das Herz des Triebes abfressen. Die Getreidehalmfliegen verpuppen sich demnächst und entwickeln sich zur ersten Generation Getreidehalmfliegen, die später das Sommergetreide befallen. Die Getreidehalmfliege schädigt das Wintergetreide kaum. Deshalb müssen sie in Wintergetreide nicht bekämpft werden. Hat man aber im Wintergetreide viele davon gefunden hat, lohnt es sich, das Sommergetreide im Auge zu behalten und zu überprüfen, ob bei Sommergetreide Eier abgelegt wurden. Die Schadschwelle liegt bei 1 Ei pro 10 Triebe oder 20% der Halme mit Eiern. Bei Sommerweizen sind die Schäden am häufigsten. Spät gesätes Sommergetreide kann Ertragseinbussen bis zu 30% erleiden. Glyphosat – Wann macht ein Einsatz Sinn? Schon bald werden die Felder für die Maissaat vorbereitet. Vor der Saat wird dazu oft Glyphosat eingesetzt. Doch wann macht der Glyphosat-Einsatz effektiv Sinn? Beim Anbau von Mais mit Pflug oder Mulchsaat ist man nicht in jedem Fall zwingend auf Glyphosat angewiesen. Der Einsatz von Glyphosat macht dann Sinn, wenn einerseits ausdauernde ProblemUnkräuter wie zum Beispiel Disteln, Quecken, Winden und Blacken vorhanden sind und andererseits eine überwinternde Gründüngung beseitigt werden muss. Sofern auf dem Feld lediglich breitblättrige, einjährige und andere unproblematische Unkräuter vorkommen, dann kann auf einen Glyphosateinsatz verzichtet werden. In diesem Fall reicht meistens die Bodenbearbeitung. In der Direktsaat wird in der Regel kaum auf Glyphosat verzichtet. Falls aber die abfrierende Gründüngung genügend Stroh gebildet hat und bis jetzt erst wenig Unkraut gekeimt ist, kann man den Versuch wagen, auf Glyphosat zu verzichten. Damit die Behandlung mit dem Totalherbizid den grösstmöglichen Nutzen erzielt, sollten die Zielpflanzen möglichst viel aktive Blattfläche haben. Bei überwinterndem Zwischenfutter und Kunstwiesen im ersten Nutzungsjahr werden die Felder unmittelbar nach dem Schnitt auf Schnittwunden behandelt. Bei mehrjährigen Kunst- und Naturwiesen sollte genügend Blattmasse nachgewachsen sein (8-10cm hoch). Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern Alexandra Schröder „Was nicht warten kann“ vom Samstag 2. April 2016