Das Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere

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Das Regierungsprogramm
Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung
Kongress „Effizienter Staat“
Fachforum IV –
Bürokratieabbau/Standardkostenmodell
Dienstag, 22.Mai, 11:30 – 13 Uhr
Bundeskanzleramt
Geschäftsstelle Bürokratieabbau
Dr. Dominik Böllhoff
Regierungsbeschlüsse
• Koalitionsvertrag vom 11. November 2005
- Einführung des Standardkosten-Modells (SKM)
- Einsetzung eines unabhängigen Normenkontrollrats (NKR)
• Kabinettbeschluss vom 25. April 2006
- zentralisierter Ansatz (Koordinator und Geschäftstelle im
Bundeskanzleramt)
- Koordination über einen Staatssekretärsausschuss, in dem alle
Bundesministerien vertreten sind
- Mittelstandsentlastungsgesetze als Sofortmaßnahme
• Kabinettbeschluss vom 28. Februar 2007: Reduktionsziel der
Bürokratielasten um 25% bis zum Jahr 2011
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Zusammenarbeit der Akteure bei der
Messung der Bürokratiekosten
K oo rdinato rin
S taatssekretärausschu ss
B eratung
G eschäftsstelle
(G esam tkoordination)
NKR
S tB A
(S teuerung
SKM)
E rfolgscontrolling
N orm enkontrolle,
B eratung
D atenbank,
B eratung
R essort-Ansprech partn er
(ressortinterne K oordination;
B eratung der Fachebene)
Information
Verbände, Gewerkschaften, Bundesländer, Kommunen
Einführung des Standardkosten-Modell
zur Messung von Bürokratiekosten
Was ist Standardkosten-Modell (SKM)?
Das SKM ist ein methodischer Ansatz, mit dem ein wesentlicher
Ausschnitt bestehender bürokratischer Belastungen systematisch
ermittelt wird:
Gemessen werden Belastungen der Wirtschaft, der Bürger und der
Verwaltung, die durch gesetzlich vorgeschriebene Informationsund Berichtspflichten (Anträge, Formulare, Statistiken, Nachweise
etc.) entstehen.
2
Was ist eine Informationspflicht?
Definition laut Gesetz zur Einrichtung eines Nationalen
Normenkontrollrats (NKR-Gesetz, § 2 Abs.1, 2. Satz):
„…Informationspflichten sind aufgrund von Gesetz,
Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift
bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen
für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten
oder zu übermitteln…“
Wichtiger Hinweis:
Eine inhaltliche bzw. materielle Prüfung des
Regelungszwecks, d.h. insbesondere eine
Bewertung des politischen Regelungswillens,
findet grundsätzlich nicht statt .
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Wie funktioniert das SKM?
Gesetzliche Regelung
Einzelne Informationspflicht (IP)
Erforderliche Tätigkeiten und Anschaffungen zur Erfüllung der IP
Tarif
Zeit
Kosten je Verwaltungstätigkeit*
(Preis)
Anzahl (z.B. der
Unternehmen)
Häufigkeit
Jährliche Verwaltungstätigkeit
(Menge)
Verwaltungsaufwand* = Preis x Menge
* inkl. anteilige Anschaffungskosten
Qualitätsmanagement des Statistischen Bundesamts
bei den SKM-Messungen
Wahl der Erhebungsmethoden:
–
Fachliche Gesichtspunkte stehen im Vordergrund
–
Zeit- und Kostenaspekte werden berücksichtigt
ƒ
IP komplex: vorrangig Expertenpanels und Face-to-FaceInterviews
ƒ
IP mittel: vorrangig Telefoninterviews
ƒ
IP einfach: vorrangig Expertenschätzung
Abnahme aller Ergebnisse durch die Bundesressorts
(„Vier-Augen-Prinzip“)
Transparenz
-
Bereitstellung von SKM-Nutzerdatenbanken
-
Erhebungsergebnisse werden sukzessive eingepflegt (nach
Absprache)
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Auswahl der Erhebungsmethode
Ziel der Messungen: Bürokratieabbau!
Handbuch der Bundesregierung zur Ermittlung und Reduzierung
der durch bundesstaatliche Informationspflichten verursachten
Bürokratielasten
•
Die Identifizierung und Messung sind kein
Selbstzweck.
•
Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und
dadurch Wirtschaft, Bürger und Verwaltung zu
entlasten.
•
Festlegung des Bundeskabinetts auf eine
Reduzierung der Bürokratielasten um 25% bis
2011
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Vereinfachungsmaßnahmen
•
•
•
•
Nichteinführung bzw. Aufhebung von Informationspflichten,
Vereinfachung von Informationspflichten,
Verbesserung der Kohärenz zwischen Rechtsakten
auch über die Grenzen einzelner Ressorts hinaus und
damit Vermeidung von Dopplung durch parallel
angeforderte Informationen,
Vereinfachung von administrativen Prozessen, z. B.
Rückgriff auf vorhandene Informationen in anderen
staatlichen Behörden und die Vereinfachung von
Formularen.
Zeitplan für Einführung SKM
Identifizierung Informationspflichten Ö Juli – Ende Dez. 2006
der Wirtschaft (nat. + EU), rd. 11.000 IP
(Schwerpunkt Ressorts, Hilfestellung durch
Ansprechpartner und Geschäftstelle)
Festlegung Ablauf Messungen
Ö Dez. 2006
(Statistisches Bundesamt (StBA), St-Ausschuss)
1. Messwelle (78 IP)
Ö Jan. – Febr. 2007
(StBA, Ressorts, St-Ausschuss)
2. Messwelle (rd. 2.000 IP; 20/80)
Ö März – Juni 2007
(StBA, Ressorts, St-Ausschuss)
Festlegungen zur Umsetzung
des Reduktionsziels
Ö Oktober 2007
(Ressorts, St-Ausschuss, Kabinett)
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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