Das Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung Kongress „Effizienter Staat“ Fachforum IV – Bürokratieabbau/Standardkostenmodell Dienstag, 22.Mai, 11:30 – 13 Uhr Bundeskanzleramt Geschäftsstelle Bürokratieabbau Dr. Dominik Böllhoff Regierungsbeschlüsse • Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 - Einführung des Standardkosten-Modells (SKM) - Einsetzung eines unabhängigen Normenkontrollrats (NKR) • Kabinettbeschluss vom 25. April 2006 - zentralisierter Ansatz (Koordinator und Geschäftstelle im Bundeskanzleramt) - Koordination über einen Staatssekretärsausschuss, in dem alle Bundesministerien vertreten sind - Mittelstandsentlastungsgesetze als Sofortmaßnahme • Kabinettbeschluss vom 28. Februar 2007: Reduktionsziel der Bürokratielasten um 25% bis zum Jahr 2011 1 Zusammenarbeit der Akteure bei der Messung der Bürokratiekosten K oo rdinato rin S taatssekretärausschu ss B eratung G eschäftsstelle (G esam tkoordination) NKR S tB A (S teuerung SKM) E rfolgscontrolling N orm enkontrolle, B eratung D atenbank, B eratung R essort-Ansprech partn er (ressortinterne K oordination; B eratung der Fachebene) Information Verbände, Gewerkschaften, Bundesländer, Kommunen Einführung des Standardkosten-Modell zur Messung von Bürokratiekosten Was ist Standardkosten-Modell (SKM)? Das SKM ist ein methodischer Ansatz, mit dem ein wesentlicher Ausschnitt bestehender bürokratischer Belastungen systematisch ermittelt wird: Gemessen werden Belastungen der Wirtschaft, der Bürger und der Verwaltung, die durch gesetzlich vorgeschriebene Informationsund Berichtspflichten (Anträge, Formulare, Statistiken, Nachweise etc.) entstehen. 2 Was ist eine Informationspflicht? Definition laut Gesetz zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrats (NKR-Gesetz, § 2 Abs.1, 2. Satz): „…Informationspflichten sind aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehende Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln…“ Wichtiger Hinweis: Eine inhaltliche bzw. materielle Prüfung des Regelungszwecks, d.h. insbesondere eine Bewertung des politischen Regelungswillens, findet grundsätzlich nicht statt . 3 Wie funktioniert das SKM? Gesetzliche Regelung Einzelne Informationspflicht (IP) Erforderliche Tätigkeiten und Anschaffungen zur Erfüllung der IP Tarif Zeit Kosten je Verwaltungstätigkeit* (Preis) Anzahl (z.B. der Unternehmen) Häufigkeit Jährliche Verwaltungstätigkeit (Menge) Verwaltungsaufwand* = Preis x Menge * inkl. anteilige Anschaffungskosten Qualitätsmanagement des Statistischen Bundesamts bei den SKM-Messungen Wahl der Erhebungsmethoden: – Fachliche Gesichtspunkte stehen im Vordergrund – Zeit- und Kostenaspekte werden berücksichtigt IP komplex: vorrangig Expertenpanels und Face-to-FaceInterviews IP mittel: vorrangig Telefoninterviews IP einfach: vorrangig Expertenschätzung Abnahme aller Ergebnisse durch die Bundesressorts („Vier-Augen-Prinzip“) Transparenz - Bereitstellung von SKM-Nutzerdatenbanken - Erhebungsergebnisse werden sukzessive eingepflegt (nach Absprache) 4 Auswahl der Erhebungsmethode Ziel der Messungen: Bürokratieabbau! Handbuch der Bundesregierung zur Ermittlung und Reduzierung der durch bundesstaatliche Informationspflichten verursachten Bürokratielasten • Die Identifizierung und Messung sind kein Selbstzweck. • Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und dadurch Wirtschaft, Bürger und Verwaltung zu entlasten. • Festlegung des Bundeskabinetts auf eine Reduzierung der Bürokratielasten um 25% bis 2011 5 Vereinfachungsmaßnahmen • • • • Nichteinführung bzw. Aufhebung von Informationspflichten, Vereinfachung von Informationspflichten, Verbesserung der Kohärenz zwischen Rechtsakten auch über die Grenzen einzelner Ressorts hinaus und damit Vermeidung von Dopplung durch parallel angeforderte Informationen, Vereinfachung von administrativen Prozessen, z. B. Rückgriff auf vorhandene Informationen in anderen staatlichen Behörden und die Vereinfachung von Formularen. Zeitplan für Einführung SKM Identifizierung Informationspflichten Ö Juli – Ende Dez. 2006 der Wirtschaft (nat. + EU), rd. 11.000 IP (Schwerpunkt Ressorts, Hilfestellung durch Ansprechpartner und Geschäftstelle) Festlegung Ablauf Messungen Ö Dez. 2006 (Statistisches Bundesamt (StBA), St-Ausschuss) 1. Messwelle (78 IP) Ö Jan. – Febr. 2007 (StBA, Ressorts, St-Ausschuss) 2. Messwelle (rd. 2.000 IP; 20/80) Ö März – Juni 2007 (StBA, Ressorts, St-Ausschuss) Festlegungen zur Umsetzung des Reduktionsziels Ö Oktober 2007 (Ressorts, St-Ausschuss, Kabinett) 6 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 7