Diplomprüfung AVWL I - Wettbewerb (PT 2/2001) Was ist gemeint mit dem Begriff der "kollektiven Marktbeherrschung"? Wie steht er im Zusammenhang mit dem Begriff "Reaktionsverbundenheit"? Erläutern Sie Ihre Ausführungen anhand des Beispiels des Treibstoffmarktes an der Tankstelle. [20 Punke] → "kollektive Marktbeherrschung": mehrere Unternehmen gemeinsam marktbeherrschend → auch dann, wenn jedes einzelne Unternehmen einen Marktanteil von weniger als einem Drittel hat (1 P.) → eine Gruppe von Unternehmen ist kollektiv marktbeherrschend, wenn zwischen ihnen kein wesentlicher Wettbewerb stattfindet und sie in ihrer Gesamtheit keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist (1 P.) 2 → Vermutungstatbestände für "kollektive Marktbeherrschung" (§19 (3) GWB): - gemeinsamer Marktanteil von mind. der Hälfte bei maximal drei beteiligten Unternehmen - gemeinsamer Marktanteil von mind. zwei Dritteln bei maximal fünf beteiligten Unternehmen es sei denn, die Unternehmen weisen nach, daß wesentlicher Wettbewerb zwischen ihnen zu erwarten ist oder daß die Unternehmen kollektiv keine überragende Marktstellung innehaben (3 P.) → Ausschaltung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen durch Kartell oder stillschweigend abgestimmtes Verhalten → Reaktionsverbundenheit der Unternehmen: Gewinnmaximierung jedes Unternehmens unter Berücksichtigung der erwarteten Reaktion seiner Konkurrenten (3 P.) 3 Treibstoffmarkt: → Vorwurf der Kartellbehörden, daß der Preiswettbewerb unter den Tankstellen der großen Mineralölkonzerne durch Reaktionsverbundenheit ausgeschaltet sei und deshalb "kollektive Marktbeherrschung" vorliege (bei Erfüllung des Vermutungstatbestandes) → Annahme des Kartellamts, daß Treibstoff für Kraftfahrzeuge ein homogenes Gut und der Preis deshalb der einzige Wettbewerbsparameter sei → in diesem Fall würde bei einer Preissenkung eines Unternehmens den Konkurrenten die vollständige Abwanderung der Kunden drohen, so daß alle anderen Anbieter mit Preissenkungen reagieren müßten → Antizipation dieses Verhaltens von allen Anbietern, so daß zur Vermeidung eines Preisunterbietungswettlaufs kein Anbieter seinen Preis senken würde (6 Punkte) 4 → tatsächlich ist Treibstoff aber kein homogenes Gut: → räumliche Präferenzen → Zusatzangebot der Tankstellen → trotzdem zu beobachtendes Parallelverhalten der Markentankstellen erklärt sich unter diesen Umständen durch die Bemühung der Mineralölkonzerne, das Image eines Hochpreisanbieters zu vermeiden, da sich unvollkommen informierte Kunden an einem solchen Image orientieren (5 P.) → gegenüber freien Tankstellen kann von den Markentankstellen ein - begrenzter - Preisunterschied hingenommen werden, ohne ein negatives Image befürchten zu müssen → die Folge ist wirksamer Wettbewerb zwischen freien Tankstellen und Markentankstellen → Ergebnis: keine "kollektive Marktbeherrschung" (3 P.) Die einzelnen Punktzahlen summieren sich zu mehr als 20 Punkten. Insgesamt konnten für die Aufgabe jedoch maximal 20 Punkte erreicht werden.