Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 1 DER KAUFVERTRAG 1 GRUNDSÄTZLICHES ZUM KAUFVERTRAG ..................................................................................... 2 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................................................................. 2 1.2 BEDINGUNGEN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGS...................................................... 2 1.3 INHALT DES KAUFVERTRAGS ................................................................................................................ 3 1.3.1 Angabe der Warenart („Die Qualität“) .......................................................................................... 4 1.3.2 Die Angabe der Menge .................................................................................................................... 5 1.3.3 Der Preis ......................................................................................................................................... 6 1.3.4 Die Lieferbedingungen .................................................................................................................... 8 1.3.5 Die Zahlungsbedingungen ............................................................................................................... 9 1.3.6 Die Verpackung ............................................................................................................................. 12 1.3.7 Sonstige Vertragsbestandteile ....................................................................................................... 13 2 ERFOLGREICHE VERSTÄNDIGUNG (KOMMUNIKATION) BEI BESCHAFFUNG UND ABSATZ............................................................................................................................................................... 14 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 3 DIE ANBAHNUNG DES KAUFVERTRAGS ........................................................................................ 17 3.1 3.2 4 WIDERRUF DER BESTELLUNG BEI HAUSTÜRGESCHÄFTEN NACH DEM KONSUMENTENSCHUTZGESETZ 21 DIE ORDNUNGSGEMÄßE ERFÜLLUNG DES KAUFVERTRAGS ................................................ 22 6.1 6.2 6.3 7 ÜBERSICHT ......................................................................................................................................... 19 DIE BESTELLUNG ................................................................................................................................ 19 DIE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG ............................................................................................................. 21 DER SCHLUSSBRIEF ............................................................................................................................ 21 UNREGELMÄßIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BESTELLUNG ........................... 21 5.1 6 DIE ANFRAGE ..................................................................................................................................... 17 DAS ANGEBOT .................................................................................................................................... 18 DER ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS ......................................................................................... 19 4.1 4.2 4.3 4.4 5 ÜBERSICHT ......................................................................................................................................... 14 Grundlagen der mündlichen Verständigung ................................................................................. 14 Die aktive Verständigung (mündlich und telefonisch)................................................................... 14 Die passive Verständigung (mündlich und telefonisch) ................................................................ 15 DER KAUFMÄNNISCHE SCHRIFTVERKEHR ........................................................................................... 15 DIE MITTEILUNGSFORMEN (ÜBERSICHT) ............................................................................................ 15 FORMALE GESTALTUNG VON GESCHÄFTSBRIEFEN ............................................................................. 15 Guter und schlechter Stil in Geschäftsbriefen ............................................................................... 15 Geschäftsbriefe richtig entwerfen ................................................................................................. 16 Die Kosten des kaufmännischen Schriftverkehrs........................................................................... 16 DIE LIEFERUNG................................................................................................................................... 22 DIE RECHNUNG................................................................................................................................... 24 DIE ZAHLUNG ..................................................................................................................................... 26 UNREGELMÄßIGKEITEN D. KAUFVERTRAGS DURCH DEN VERKÄUFER .......................... 26 7.1 LIEFERUNG VON MANGELHAFTER WARE ............................................................................................ 26 7.1.1 Arten von Mängel .......................................................................................................................... 26 7.1.2 Feststellung und Bekanntgabe der Mängel ................................................................................... 27 7.1.3 Gewährleistung und Garantie ....................................................................................................... 28 7.2 ERSTELLUNG MANGELHAFTER RECHNUNG ......................................................................................... 29 7.2.1 Beanstandung der Rechnung durch den Käufer ............................................................................ 29 7.3 DER LIEFERVERZUG............................................................................................................................ 30 7.3.1 Eintritt des Lieferverzugs und dessen Rechtsfolgen ...................................................................... 30 7.3.2 Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug ........................................................ 31 8 UNREGELMÄßIGKEITEN BEI DER ERFÜLLUNG DURCH DEN KÄUFER ............................... 34 8.1 8.2 8.3 9 DER ANNAHMEVERZUG ...................................................................................................................... 34 ABRUF UND SPEZIFIKATIONSVERZUG ................................................................................................. 36 ZAHLUNGSVERZUG UND MAHNWESEN ............................................................................................... 36 E-COMMERCE ........................................................................................................................................ 40 Ausarbeitung Kaufvertrag 9.1 9.2 9.3 7.11.2007 Seite: 2 FERNABSATZ-GESETZ ......................................................................................................................... 40 E-COMMERCE-GESETZ ....................................................................................................................... 41 SIGNATURGESETZ ............................................................................................................................... 43 10 DIE BESONDERHEITEN BEIM ABSCHLUSS UND ERFÜLLUNG VON KAUFVERTRÄGEN IM AUßENHANDEL .......................................................................................................................................... 44 10.1 10.2 10.3 DIE FORM DES KAUFVERTRAGS .......................................................................................................... 44 DIE LIEFERBEDINGUNGEN IM AUßENHANDEL ..................................................................................... 45 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN IM AUßENHANDEL ..................................................................................... 48 1 Grundsätzliches zum Kaufvertrag Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft welches durch Einigung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden über Ware und Preis zustande kommt (Antrag+ Annahme). 1. 2. 3. 4. 5. Anfrage durch den Käufer (ist kein Kaufantrag!) Verbindliches Angebot (entspricht Verkaufsantrag) Bestellung (entspricht Kaufantrag) Auftragsbestätigung und/oder Lieferung (entspricht Annahme durch VK) Annahme der Lieferung und/oder Zahlung (entspricht Annahme durch K) 1.1 Rechtliche Grundlagen Die Grafik zeigt, welche Rechtsvorschriften bzw. welche Gesetze für die jeweiligen Geschäfte gelten. Die Regelungen können nachgiebig (Vertragspartner können sie einvernehmlich ändern) oder zwingend (sie können vertraglich nicht abgeändert werden) B2B Käufer u. Verkäufer sind Kaufmann lt. HGB Käufer ist kein Konsument B2C Verkäufer ist Unternehmer Käufer ist Privater ("Konsument") Usancen Konsumentenschutzgesetz Handelsgesetzbuch Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch C2C Käufer und Verkäufer sind Private bzw. Käufer ist Unternehmer Usancen= Handelsbräuche zwischen Kaufleuten- räuml. begrenzt, für best. Branche 1.2 Bedingungen für das Zustandekommen des Kaufvertrags 1. Übereinstimmende Willenserklärung kann ausdrücklich (mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung) oder in bestimmten Fällen durch Stillschweigen abgegeben werden. z.B. 2 Kaufleute stehen in regelmäßigem Geschäftsverkehr. A gibt Bestellung auf, B antwortet nicht in diesem Fall Zustimmung Bei Ratengeschäft: schriftliche Formvorschrift! Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 3 2. Geschäftsfähigkeit der Partner Kinder (0-7 Jahre) sind nicht geschäftsfähig Unmündige (7-14 Jahre) können nur ein zu Ihrem Vorteil gemachtes Versprechen (Schenkung) annehmen Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können über das verfügen was sie selbst verdient haben bzw. überlassen wurde (zB Taschengeld) Voll Geschäftsfähige (ab 18 Jahre) sind alle Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geistig handlungsfähig sind 3. Möglichkeit des Geschäftes Der Verkauf eines Gründstücks auf dem Mars wäre zB ungültig 4. Erlaubtheit Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen 5. Freiwilligkeit Das Geschäft darf nicht durch Zwang oder Furcht (Drohung) zustande kommen 1.3 Inhalt des Kaufvertrags 1. Gesetzliche Bestandteile Verkäufer, Käufer, Warenart u. Qualität, Menge, Preis 2. Lieferbedingungen Lieferzeit, Lieferort, Kostenübergang (Wer trägt Kosten d. Lieferung), Risikoübergang 3. Zahlungsbedingungen Zahlungszeit, Zahlungsort, Art der Zahlung 4. Verpackung Wie muss verpackt werden? Muss die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt werden 5. Transport Wie soll die Ware transportiert werden 6. Nebenleistungen Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage? Wer schult ein? Besteht ein Umtauschrecht? 7. Garantie Wie lange haftete der Verkäufer für Schäden? Für welche Schäden wird gehaftet? Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 4 8. Folgen, wenn nicht oder nicht rechtzeitig geliefert oder bezahlt wird Was, wenn Verkäufer nicht rechtzeitig liefert? Was, wenn Käufer nicht rechtzeitig zahlt? 1.3.1 Angabe der Warenart („Die Qualität“) Vertretbar sind Waren, wenn alle Ausführungen gleiche Merkmale haben oder alle Teile der Ware die gleichen Eigenschaften haben (z.B. Autokauf nach Typen, Papierkauf nach Normen, Kauf nach Marken) Nicht vertretbare Waren müssen erst besichtigt werden (z.B. Antiquitäten, Gebrauchtwagen) 1. Besichtigung der Ware 2. Beschreibung und Abbildung .) Beschrieben werden zahlenmäßig erfassbare Merkmale (z.B. Käse mit 45% Fettgehalt) .) Beschrieben werden Eigenschaften die zahlenmäßig nicht erfasst werden können (z.B. Farbe, Form) Abbildungen ergänzen die Qualitätsbeschreibung!!! 3. Muster und Proben Im Kaufvertrag findet sich häufig die Formulierung: „Kauf nach Muster (nach Probe)“ Außerdem gibt es .) Kauf auf Probe: Kauf wird abgeschlossen, jedoch mit Rückgaberecht .) Kauf zur Probe: Gekauft wird kleine Menge damit der Käufer die Ware überprüfen kann 4. Marken Arten von Marken: Fabriksmarken (AEG), Handelsmarken (Spar), Verbandsmarken (z.B. Verb. österr. Fotohändler) Intensive Werbung Überzeugung des Endverbrauchers über Qualitätsvorteile 5. Typen, Normen, Handelsklassen Typen sind Vereinheitlichungen der Endprodukte industrieller Erzeugnisse. Die Typisierung industrieller Endprodukte sollte die Vielfalt der Produkte verringern helfen. Normen sind im weiteren Sinn Richtlinien aller Art Vereinheitlichung von Begriffen, Formen, Abmessungen etc. (z.B. ÖNORM, DIN) Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 5 Handelsklassen legen vor allem im Einzelhandel die Qualität von Lebensmittel eindeutig fest. (Wenn Waren in Handelsklassen eingeteilt werden, muss die Klasse sichtlich angebracht werden.) 6. Sonderregelungen der Qualität Kauf in Bausch und Bogen: Käufer übernimmt Ware ohne Rücksicht auf Fehler, Ware darf jedoch nicht verdorben sein Spezifikationskauf: Erst wird nur die Gattung der Ware festgelegt. Dem Käufer steht das Recht zu innerhalb vertraglich festgelegter Fristen Qualitäten näher zu bestimmen (spezifizieren). 1.3.2 Die Angabe der Menge 1. Die Maßgrößen Längen Gewichte, Flächen, Körpermaße (Kubikmeter), Hohlmaße (Hekto), Stückzahl, Karton etc. 2. Mengenangaben im Kaufvertrag Verträge mit genauer Mengenangaben Verträge mit ungefährer Mengenangabe („Zirka-Verträge“ berechtigen den Verkäufer, einen bestimmen Prozentsatz mehr oder weniger zu liefern Wenn Verkäufer nicht weiß wie viel ihm selbst geliefert wird, zur besseren Ausnutzung der Transportkapazität oder zur Vermeidung von Restbeständen Verträge ohne Mengenangabe (Kauf ganzer Ernten: z.B. Kauf in Bausch und Bogen) 3. Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe Man unterscheidet: Bruttogewicht (Gewicht + Verpackung), Tara (Verpackung), Nettogewicht (Gewicht der Ware) Es gibt folgende Lösungen für den Käufer wenn er das Gewicht kontrollieren will. Es wird „brutto für netto“ gerechnet d.h. kontrolliert und berechnet wird das Bruttogewicht Es wird mit Erfahrungssätzen gearbeitet (z.B. 1,5 kg pro Sack, 8% des Gewichts = Tara) Es wird eine kleine Stichprobe gemacht und abgewogen der Durchschnittswert der Probe wird für die gesamte Sendung verrechnet 4. Gewichtsabzüge Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 6 Draufgabe: Bestellt und bezahlt werden 10 Stück, geliefert werden 11 Dreingabe: Bestellt und geliefert werden 10, bezahlt werden nur 9 1.3.3 Der Preis 1. Preisfestsetzung im Kaufvertrag Verträge mit festem Preis: Preis wird genau pro Stück angegeben Verträge mit freibleibendem Preis: Preis wird aufgrund einer bestimmten Basisqualität festgelegt, Abweichung d. Qualität Zubzw. Abschläge verrechnet Basiskauf Kostenschwankungsklauseln: Ermöglichen es, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen wenn Kosten steigen (steigende Löhne etc.) Grundlage einer Kostenschwankungsklausel muss eine detaillierte Kostenaufstellung sein. Indexklauseln: Ein Index gibt an, wie sich Preis in einem bestimmten Bereich verändern (Verbraucherpreisindex). Wird ein Preis mit einem Index gesichert muss man kein detailliertes Berechnungsschema angeben. 2. Preisabzüge und Preisnachlässe Skonto: Der Skonto ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin Gründe für die Gewährung eines Skontos: Zinsvergütung: Verkäufer erhält sein Geld früher als vereinbart und spart dadurch Kreditzinsen oder kann sein Geld Gewinn bringend anlegen Risikoprämie: Zahl der Käufer sofort, gibt es kein Dubiosenrisiko und ferner wird das Geldwertrisiko vermindert (Inflation) Verwaltungsaufwandvergütung: Zahlt der Käufer früher, so erspart sich der Verkäufer die Überwachung des Geldeingangs und Mahnungen Rabatt: Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen gewährt werden Mengenrabatt: zB ab 100 Stück 5% Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 7 Schlussrabatt : Für Abschluss größerer Mengen, die in Teillieferungen abgehandelt werden Umsatzbonus: wird nachträglich gewährt, wenn der Umsatz bestimmte Grenzen überschritten hat Treuerabatt: Für Kunden die schon mehrere Jahre überwiegend bei einem Lieferant kaufen Einführungsrabatt: Wenn eine neue Ware am Markt eingeführt wird Ausverkaufsrabatt: Bei Ausverkäufen und Geschäftsauflösungen Mängelrabatt: Für schadhafte, aber brauchbare Ware (kleine Webfehler etc.) 3. Preisangaben und Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer) Man unterscheidet: Preise ohne (exkl.) Ust u. Preis einschließlich (inkl) Ust Preisangaben für den Konsumenten müssen die Ust enthalten!!! Preisangaben zwischen Unternehmen erfolgen meist ohne Ust!!! 4. Preiskalkulation und Marktpreis Bruttoeinkaufspreis - Preisnachlässe = Nettoverkaufspreis + Bezugskosten (Frach, Zoll, Versicherung) = Einstandspreis + Kosten der betrieblichen Leistungserstellung: Personal- Energie- Miet- VersicherungsInstandhaltungskosten, Kosten für Bürobedarf, Abschreibungen auf Anlagen, Maschinen etc. = Selbstkostenpreis + Gewinn = Nettoverkaufspreis + Sonderkosten (Vertreterprovision, Zuschläge für Preisnachlässe etc.) = Bruttoverkaufspreis + Ust = Bruttoverkaufspreis einsl. Ust Bezugskalkulation bis Einstandspreis Innerbetriebliche Kalkulation bis Selbstkosten Absatzkalkulation bis Bruttoverkaufspreis Der kalkulierte Preis gibt dem Unternehmer einen Anhaltspunkt für seine Preisforderung Progressive Kalkulation: Einkaufspreis ist vorgegeben, der Unternehmer rechnet progressiv vom Einkaufspreis zum VKPreis Retrograd Kalkulation: Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 8 Verkaufspreis ist vorgegeben, der Unternehmer ermittelt „rückschreitend“ den zulässigen EKPreis Differenzkalkulation: EKPreis und VKPreis sind vorgegeben, der Unternehmer rechnet progressiv vom EKPreis bis zum Selbstkostenpreis und retrograd vom Bruttoverkaufspreis bis zum Nettoverkaufspreis, die Differenz zwischen SKPreis und Nettoverkaufspreis ist der verbleibende Gewinn! 1.3.4 Die Lieferbedingungen 1. Die Erfüllungszeit der Lieferung Promptgeschäft: Die Erfüllung muss sofort oder innerhalb weniger Tage erfolgen Gewöhnliches Termingeschäft: Die Erfüllungszeit wird nur ungefähr angegeben, beim Kauf auf Abruf erhält der Käufer das Recht, innerhalb einer Frist die Ware abzurufen Fixgeschäft: Wenn die Lieferung an einem ganz bestimmen Tag (Art des Geschäftes!) wesentlich ist oder Zusatz „fix“. 2. Erfüllungsort der Lieferung körperliche Erfüllung: Die Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben symbolische Erfüllung: Es werden nur die Papiere übergeben die den Käufer berechtigen über die Ware zu verfügen Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 9 Am Erfüllungsort gehen vom Verkäufer auf den Käufer das Eigentum und alle damit verbundenen Gefahren (Beschädigung, Verderben) über. Oft ist Erfüllungsort auch Gerichtsstand im Falle eines Streitfalls gilt das Recht des Erfüllungsorts! Wird der Erfüllungsort im Kaufvertrag NICHT geregel, so gilt jener Ort als Erfüllungsort, an dem der VK zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Handelsniederlassung hatte. 3. Kostenübergang Ist der Kostenübergang nicht gesondert geregelt trägt alle Kosten der Verkäufer bis zur Übergabe am Erfüllungsort 4. Kaufvertragsklauseln Kaufvertragsklauseln betreffen vor allem den Eigentums-(Risiko) und Kostenübergang. • „ab“ genanntem Ort (näher beim VK) • „frei“ genanntem Ort (näher beim K) • „frachtfrei“ genanntem Ort (Eigentum geht bei der Übergabe an den ersten Frachtführer über. siehe Grafik Band 1 Seite 52! EINSCANNEN 1.3.5 Die Zahlungsbedingungen Wo muss gezahlt werden? Wann muss gezahlt werden? Wer trägt die Kosten für die Zahlung? 1.) Der Erfüllungsort der Zahlung ist jener Ort, an welchem der Käufer Zahlung zu leisten hat. .) Zahlt der Schuldner am Fälligkeitstag den Betrag .) an seinem Wohnort .) zugunsten des Verkäufers ein .) so wurde rechtzeitig bezahlt Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 10 Geldschulden sind Schickschulden der Schuldner muss den Geldbetrag übersenden und für die Übersendungskosten bezahlen. D.h. zahlt der Schuldner am Fälligkeitstag an seinem Wohnsitz ein, so wurde rechtzeitig bezahlt Diese Regelung kann vertraglich geändert werden (z.B. „zahlbar und klagbar in“Klausel auf der Rechnung gilt nur wenn der Käufer Kaufmann ist, ist der Käufer Konsument muss die Abänderung im Kaufvertrag stehen) 2.) Erfüllungszeit der Zahlung a.) PROMPTE ZAHLUNG - KASSAKAUF prompte Zahlung kann der VK verlangen wenn der Zahlungszeitpunkt nicht vertraglich geregelt ist prompte Zahlung kann vertraglich vereinbart werden durch Zusätze wie: „die Preise verstehen sich netto Kassa“ „zahlbar bei Übernahme der Ware“ Zahlung Zug um Zug bei Übergabe der Ware Barkauf im Geschäft d. VK, Zustellung durch Verkäufer mit sofortigem Inkasso, Zustellung durch Dritte (Post etc.) Vorteile für den Verkäufer Kein Dubiosenrisiko Kein Geldwertrisiko Kein Zinsverlust Kein Verwaltungsaufwand Nachteile für den Käufer Etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind schwer durchzusetzen Keine zusätzliche Finanzierung durch Lieferantenkredite prompte Zahlung nach Übersendung der Faktura (Die Rechnung lang mit der Zusendung oder später ein) b.) SPÄTERE ZAHLUNG (Zielkauf) Vereinbart werden Zielfristen wie „zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung“ etc. Der Käufer trägt Dubiosen- und Geldwertrisiko. Zielfristen können sogar Jahre betragen. Kassafrist: innerhalb der Kassafrist (z.B. 8 oder 14 Tage) kann der Käufer mit Skontoabzug zahlen Vorteile für den Käufer Nachteile für den Verkäufer Mehr Zeit für Prüfung der Ware vor der Dubiosenrisiko, Verwaltungsaufwand, Bezahlung, zusätzliche Geldwertrisiko Fremdfinanzierung Berechnung der Jahresverzinsuing: Kassarespiro: Skonto in %*360/(Zahlungsziel in Tagen – Kassafrist in Tagen) c.) VORAUSZAHLUNG Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 11 Volle Vorauszahlung kommt selten vor. Bei Spezialanfertigungen ist folgende Klausel üblich: „Ein Drittel bei Bestellung, ein Drittel bei Montagebeginn, ein Drittel bei Übergabe“ d.) SONDERFORMEN Anzahlung: der Kaufpreis wird teilweise vorausbezahlt VT für Verkäufer: Teilweise Finanzierung durch Käufer, Sicherheit dass Käufer übernimmt Die Anzahlung ist zu unterscheiden vom Angeld: wird eine teilweise Vorauszahlung deutlich als Angeld bezeichnet so hat dies folgende Rechtswirkung Übernimmt der Käufer aus eigener Schuld die Ware nicht, bleibt das Angeld beim Verkäufer Liefert der Verkäufer aus eigenem Verschulden nicht, muss er dem Käufer den doppelten Betrag rückerstatten Teilzahlung: Der Käufer hat das Recht, den Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu zahlen e.) ABZAHLUNGSGESCHÄFTE, DIE DEM KSCHG UNTERLIEGEN sollen den Konsumenten vor unüberlegten Ratengeschäften schützen Diesem Gesetz unterliegen Abzahlungsgeschäfte nur dann, wenn… der Verkäufer als Unternehmer und der Käufer als Konsument abschließt eine bewegliche, körperliche Sache betroffen ist (kein Grundstück) der Barzahlungspreis € 25.000 nicht übersteigt außer der Anzahlung mindestens 2 Teilzahlungen vereinbart werden Es gelten folgende Bestimmungen: Es muss ein Ratenbrief erstellt werden der neben dem KV außerdem enthält: Barzahlungspreis und Gesamtentgelt sowie der sich daraus ergebende effektive Jahreszinssatz Höhe der Anzahlung, Höhe, Zahl und Fälligkeit der Raten Erklärung, ob ein Wechsel übergeben wurde und ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde Die Anzahlung muss mindestens betragen: für Verträge bis € 220, 10%, für Verträge darüber 20% Wird niedrigere Anzahlung vereinbart, verliert d. Verkäufer den Anspruch auf den Rest der Anzahlung .) Die Gesamtlaufzeit darf höchstens 60 Monate betragen Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 12 .) Wird längere Laufzeit vereinbart verliert der Verkäufer den Anspruch auf Zinsen und sonstige Zuschläge .) Gerichtsstand für Klagen gegen den Konsumenten ist immer dessen Wohnort 1.3.6 Die Verpackung 1. Funktion der Verpackung Schutz der Ware Erhöhung der Transport- und Lagerfähigkeit Erhöhung der Verkaufsfähigkeit („Aufmachung“) 2. Die Regelung der Verpackung im KV Art der Verpackung: Oft ist die Verpackung wesentlicher Bestandteil für eine ordnungsgemäße Lieferung (zB seetüchtige Verpackung). In solchen Fällen muss die Verpackung im KV vereinbart werden Wurde nichts geregelt muss der Verkäufer die Ware mit der Sorgfalt eines Kaufmanns verpacken. Kosten der Verpackung: Wenn nichts weiter vereinbart trägt der Käufer die Kosten, in der Praxis ist die Verpackung im Preis inbegriffen 3. Die Entwicklungstendenzen bei der Verpackung Übergang auf Kunststoffe (leichtere Verarbeitung, besser Anpassung an Ware werden dadurch kleiner und handlicher, Kunststoffe sind leichter als Holz etc. Einsparung bei Transportkosten Kunststoffe verrotten kaum jedoch geben sie beim Verrotten giftige Stoffe ab Verpackungstechnik: in den meisten Betrieben vollautomatisch Vorteile Schnellere Verpackung Hygienisch einwandfrei Verminderung der Gefahr schlampiger Verpackung Ersatz monotoner, unqualifizierter Arbeit Übergang zu fabriksverpackter Ware Nachteile Maschinen erst bei großer Menge rentabel Umstellung auf neue Verpackungsarten und Produkte ist aufwendig Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 13 Verstärkung der Aufmachungsfunktion (immer aufwändiger um Absatz zu erhöhen) Diskussion über Einweg- und Mehrwegverpackungen (Einwegverpackungen sind oft leichter, es gibt keinen Rücktransport, Mehrwegverpackungen sparen Rohstoff und verringern den Abfall Haus-zu-Haus-transportfähige Verpackung (Heute werden die Waren auf Paletten verladen die es ermöglichen Waren ohne umpacken oder umschichten transportiert zu werden) Verpackungsverordnung: gebrauchte Verpackung muss von Verpackungsherstellern unentgeltlich zurückgenommen werden und zu 80% des Gewichts wiederverwertet werden auch für Letztverbraucher bestand Rückgabepflicht Ziele wurden nicht erreicht, neue Regelungen werden diskutiert 1.3.7 Sonstige Vertragsbestandteile 1. AGB sind meist so abgefasst, dass der Vertragspartner möglichst viele Pflichten, das eigene Unternehmen jedoch viele Rechte zusprechen „Kleingedruckte“ AGB müssen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden AGB gelten nicht unbeschränkt: müssen im Rahmen des „Üblichen“ sein 2. Eigentumsvorbehalt Wird ein Gut mit Eigentumsvorbehalt verkauft, darf es der Käufer zwar benutzen jedoch gehört es bis zur vollständigen Bezahlung dem Verkäufer dient zur Sicherung der Forderung bei Zielkäufen Eigentumsvorbehalt erlischt wenn o Die Ware weiterverkauft wird o Die Ware verarbeitet wird 3. Umtauschrecht Grundsätzlich gibt es kein Umtauschrecht, außer anders vereinbart. Im Umgang mit Konsumenten wird oft im Kulanzweg umgetauscht (Service) 4. Konventionalstrafen (Pönale) Wird vereinbart wenn dem Käufer die zeitgerechte Lieferung bzw. Fertigstellung (Bauarbeiten müssen pünktlich abgeschlossen werden) besonders wichtig ist. Die Pönale ist ein von vorab ausgemachter Schadenersatz den der Käufer bekommt, wenn nicht zeitgerecht geliefert wurde. Der VK muss das Pönale bezahlen und den Vertrag trotzdem erfüllen! 5. Reuegeld (Stornogebühren) Manchmal wird vereinbart, dass nach Bezahlung eines ausgemachten Reuegeldes der Vertrag nicht durchgeführt werden muss. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 14 2 Erfolgreiche Verständigung (Kommunikation) bei Beschaffung und Absatz 2.1 Übersicht Für das Zustandekommen eines Kaufvertrags und dessen Anbahnung, Abschluss und Erfüllung, ist eine gute Kommunikation (mit den Mitarbeitern in anderen Betrieben, den Konsumenten und den Kollegen im eigenen Betrieb) Vorraussetzung. Formen der Verständigung mündlich persönlich telefonisch schriftlich Brief Telefax Formulare EDVAusdrucke Electronic Mail Mündliche Verständigung: Vorteile Nachteile Man kann auf den Gesprächspartner Man hat keinen Beweis („Beleg“) für sofort eingehen etwas mündlich Ausgemachtes. Die Verständigung ist schneller und häufig billiger Für die mündliche Kommunikation werden daher „Aktenvermerke“ benutzt. Schriftliche Verständigung Vorteile Nachteile Schriftstücke können aufbewahrt teuer (€ 10,-- bis € 20,-- pro Seite) werden Informationen können mehrmals verarbeitet werden Umfangreichere Informationen 2.1.1 Grundlagen der mündlichen Verständigung 2.1.2 Die aktive Verständigung (mündlich und telefonisch) Anstoß zur Verständigung geht von uns aus Vorbereitung Kontaktaufnahme (Augenkontakt, Sagen Sie sofort, was sie eigentlich wollen) Gliederung von Detailinformationen Pausen machen (Damit der Gesprächspartner Rückfragen stellen kann) Eingehen auf Zwischenfragen Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 15 Zusammenfassen und rückfragen schriftlich sichern (Wichtige Gesprächsergebnisse) 2.1.3 Die passive Verständigung (mündlich und telefonisch) Anstoß zur Verständigung geht vom Partner aus Kontaktaufnahme (Freundlichkeit, Begrüßung) Aktiv zuhören (Nicken, kurze bestätigende Bemerkungen wie „ja“) Notizen machen Rückfragen (mit höflichen Zwischenfragen – „Habe ich richtig verstanden? ...) Zeigen Sie sich hilfsbereit, auch wenn sie nicht zuständig sind Zusammenfassen und schriftlich sichern 2.2 Der kaufmännische Schriftverkehr 2.3 Die Mitteilungsformen (Übersicht) Der Geschäftsbrief (traditionell, aber an mehrere Empfänger) Nachrichtenübermittlung mit Telefax (Belegsicherung!) Übersendung von EDV-Ausdrucken und Formularen Electronic Mail (E-Mail) 2.4 Formale Gestaltung von Geschäftsbriefen Auch beim Schriftverkehr gibt es einen „ersten Eindruck“. Wichtige Regeln: Richtig geschriebener Name (Unhöflichkeit) Richtige und genaue Adresse (Verspätung, Postdienstliche Vermerke!) Beachten der ÖNORM A 1080 (übersichtlicher und formschöner) Bestandteile des Geschäftsbriefes Briefkopf (Firmenbezeichnung und Adresse,..) Anschrift des Empfängers mit Beförderungs-, Aushängungs-, und Bearbeitungsvermerk (Postdienstliche Vermerke) Bezugszeichen Betreff (kurz und sachlich) Anrede Brieftext (Einleitung, Hauptteil, Schluss) Grußformel Beilagen- und Verteilervermerk Firmenzusatzdaten (Firmenbuchnummer, DVR-Nummer, ARA-Lizenznummer,..) 2.4.1 Guter und schlechter Stil in Geschäftsbriefen Geschäftsbriefe sollen kurz und präzise sein, aus kurzen Sätzen bestehen, ohne überflüssige Formulierungen geschrieben werden, trotzdem höflich sein. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 16 Aktiv statt passiv formulieren! z.B. Bitte senden Sie uns rasch ……. statt Wir bitten um rasche Zusendung „Sätze, die in einem Telefongespräch zu umständlich wären, sind es auch in einem Brief.“ 2.4.2 Geschäftsbriefe richtig entwerfen Informationen einholen Entscheidungen treffen Brieftext formulieren Allgemeines Aufbauschema für Geschäftsbriefe: Betreff (Schlagartige Beschreibung des Sachverhalts – „Ihr Schreiben vom ...“) Anlass des Schreibens (Worum geht es in diesem Brief?) Eigenes Anliegen/Entscheidung Begründung Erwartete Reaktion (Worauf warten Sie? Soll ihr Geschäftspartner bestellen?) Mögliche Folgen (Bestimmte Folgen? Zeitbegrenzung?) Werbende Schlussformel Selbstverständlich werden NICHT alle Punkte in jedem Schreiben enthalten sein. 2.4.3 Die Kosten des kaufmännischen Schriftverkehrs Sachbearbeiter müssen viel Zeit mit Fehlersuche und Fehlerkorrektur verbringen. Auch das Schreiben ist zeitraubend und somit teuer. Briefe müssen mehrmals korrigiert werden. Die Kosten können nicht genau ermittelt werden, jedoch spart ein erfahrener Sachbearbeiter Zeit und somit Kosten ein. Grobe Kostenschätzungen sprechen jedenfalls von € 10,-- bis € 20,-- pro Geschäftsbrief. Es lohnt sich daher, dem Schriftverkehr erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und nach Rationalisierungsmöglichkeiten zu suchen. 2.4.3.1 Wie schreibt man Briefe rationell? Textaufnahme Abschreibvorlage Diktat Stenodiktat Phonodiktat EinzelentwurfBrief EinzelentwurfBrief - kaum mehr üblich Arbeitsanweisung ComputerGesteuerte Briefskelette Standartbrief Kurzmitteilung Rationalisierter Schriftverkehr (einschließlich „integrierter Textverarbeitung“) EinzelentwurfBrief nach Aufbauschema Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 17 Abschreibvorlagen werden benutzt und bestimmte Stellen ergänzt oder abgeändert. Es sieht für den Kunden aus, als hätte er einen individuellen Brief erhalten. Standartbrief auch am Computer Kurzmitteilung (Kurzformular mit Ankreuzfelder; Blitzantwort auf Kopie) Zusammenfassung der Rationalisierungsmöglichkeiten: Ist eine Lösung per Telefon möglich ? Ist eine Lösung mit E-Mail möglich? Ist eine Kurzantwort (Formular, Vermerk auf Kopie) ausreichend? Erst wenn diese Möglichkeiten unzureichend sind, wird ein vollständiger GB verfasst. Ist der Fall mit Standardbrief zu lösen? Kann die Schreibkraft die Briefe nach einem Aufbauschema selbstständig verfassen? Einzelentwurf-Brief Stehen am Arbeitsplatz des Sachbearbeiters PC und Textverarbeitungssoftware zur Verfügung? Diktiergerät vorhanden Stenodiktat Versand wenn möglich per Fax oder E-Mail, sonst Briefversand 3 Die Anbahnung des Kaufvertrags Kann erfolgen durch den Nachfragenden – Anfrage den Anbietenden – Angebot Soll alle Informationen enthalten – Missverständnisse kosten Zeit und Geld 3.1 Die Anfrage Fordert den Verkäufer auf, ein Angebot zu erstellen oder ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern Telefonische Anfrage Schriftliche Anfrage (für umfangreiche bzw. spezielle Informationen Allgemeines Aufbauschema einer Anfrage: Betreff (Anfrage – Angabe der Ware) Anlass des Schreibens (Hinweis auf Vorgespräche, Empfehlung usw.) Eigenes Anliegen (Welche Informationen werden benötigt?) Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 18 Begründung (nötig, wenn unübliche Informationen benötigt werden) Erwartete Reaktion („Bitte um sofortiges Angebot“ usw.) Mögliche Folgen („Umfangreicher Auftrag“, „Folgeauftrag“) (Werbende Schlussformel) 3.2 Das Angebot Ein Angebot ist ein Antrag des Verkaufswilligen zum Abschluss eines Kaufvertrages. unverlangtes Angebot (Es liegt keine Anfrage durch den Käufer vor) verlangtes Angebot (Es liegt eine Anfrage durch den Käufer vor) Das unverlangte Angebot wird in der Regel begründet durch z.B. „Sonderangebot“. Das verlangte Angebot soll genau auf die Fragen des Käufers eingehen. bindendes Angebot o muss an eine bestimmte Person gerichtet sein (kein Rundschreiben) o inhaltlich ausreichend bestimmt (Preis, Menge, Qualität) o bringt eindeutig zum Ausdruck, dass der Offerent verkaufswillig ist o darf keine Hinweise enthalten, dass es freibleibend ist. o Folgt einem solchen Angebot eine Bestellung, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen. freibleibendes Angebot (durch „Freizeichnungsklausel“) angebotsähnliche Formen (Ein Merkmal eines Angebots fehlt, bindet nicht) Bindungsdauer von Angeboten im Angebot angegeben im Angebot nicht angegeben Es gilt die angegeben Bindungsdauer Gesetzliche Bindungsdauer (laut ABGB) z.B. Das Angebot gilt bis Ende des Monats Angebot unter Anwesenden (mündlich, telefonisch) Angebote unter Abwesenden (per E-Mail, Fax, Brief) keine Überlegungsfrist doppelte Postlaufzeit und angemessene Überlegungsfrist Allgemeines Aufbauschema eines Angebots (Betreff) Anlass des Schreibens (z.B. neuer Katalog, Sortimentserweiterung usw.) Eigenes Anliegen (Angebot, Antwort auf die Anfrage des Geschäftspartners) Begründung (Meist schon im Anlass des Schreibens erhalten!) Erwartete Reaktion (baldige Bestellung) Mögliche Folgen (z.B. geringe Bestände, lange Lieferfristen usw.) Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 19 Standardisierte Angebote (Rationalisierung. Die Angebote enthalten z.B. gleich Formular/Bestellschein und die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite) Angebote in der Werbung (Kunde wird direkt angesprochen, günstige Eigenschaften werden in den Vordergrund gehoben, weniger günstige werden verschwiegen) 4 Der Abschluss des Kaufvertrags 4.1 Übersicht Die einzelnen Schritte können schriftlich, per Fax etc. oder mündlich erfolgen. Wiederholungsaufträge werden üblicherweise mündlich bzw. telefonisch erledigt. Rationalisierungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind z.B. Formulare oder Durchschriften bzw. Kopien, die mit einem entsprechendem Vermerk versehen werden. 4.2 Die Bestellung Vorbereitung der Bestellung: Bedarfsplanung o Welche Güter? o In welcher Zeit? o Zu welcher Zeit? Informationsbeschaffung, einschließlich Verhandlungen o Welche Lieferanten bieten diese Güter und Dienstleistungen in der o gewünschten Qualität, in der o gewünschten Menge, o zu welchem Preis, o mit welchen Liefer- und Zahlungsbedingungen an? Entscheidung o Bei welchem Lieferanten bestelle ich o welche Waren und Dienstleistungen Eine schriftliche Bestellung soll so abgefasst sein, dass es keine Irrtümer etc. gibt. Allgemeines Aufbauschema einer Bestellung Anlass des Schreibens (Bezug auf Angebot, Kataloge, Empfehlungen etc.) Eigenes Anliegen (Bestellung, Angabe d. Merkmale d. KV, Verweis auf Angebot) Begründung (nur bei Sonderwünschen notwendig) Erwartete Reaktion (Auftragsbestätigung, schnelle Lieferung etc.) Mögliche Folgen (nur in Sonderfällen notwendig) Bestellung mit Bestellschein o ist eine rationelle Form der Bestellung Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 20 o Bestellschein ausfüllen, Anschrift, Name, Kundennummer etc. elektronische Bestellung o B2B – sehr gut über das Internet möglich, da Bestellung bekannt o B2C – weniger als 1 % der Einzelhandelsumsätze Zahlungssicherheit im Internet o Viele Kunden haben ein Problem damit, ihre Kreditkartennummer anzugeben o Auch der Verkäufer geht ein Risiko ein Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 21 4.3 Die Auftragsbestätigung wenn der Bestellung kein bindendes Angebot vorausgegangen ist wenn die Bestellung vom Angebot wesentlich abweicht wenn die Bestellung mündlich (telefonisch) erteilt wurde. Auftragsbestätigungen als Einzelentwurf-Briefe sind sehr selten. Kopie des Bestellscheins mit einem Bestätigungsvermerk des Verkäufers Teil eines Belegsatzes (Lieferschein, Rechnung, Auftragsbestätigung) EDV-Ausdruck Wenn als Einzelentwurf-Brief: Bestätigungserklärung mit Hinweis auf Bestellung. 4.4 Der Schlussbrief ist eine Kombination aus Bestellung und Auftragsbestätigung meist in Teilvordrucken und mehrfacher Ausfertigung wird von beiden Geschäftspartnern wechselseitig unterschrieben wird benutzt bei komplizierten Lieferbedingungen u. nach langen Verhandlungen 5 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung Widerruf oder Änderung der Bestellung durch den Käufer Ablehnung der Bestellung oder Widerruf der Bestätigung durch den Verkäufer Allgemeines Aufbauschema eines Widerrufs oder einer Ablehnung Anlass des Schreibens (Hinweis auf Bestellung oder Auftragsbestätigung) Entscheidung – Eigenes Anliegen (Widerruf, Änderung oder Ablehnung) Begründung (Ist besonders wichtig) Erwartete Reaktion (Verständnis, Zustimmung – Dank im Vorraus) Mögliche Folgen (Zustimmung bei Stillschweigen, Weitere Bestellungen) 5.1 Widerruf der Bestellung bei Haustürgeschäften nach dem Konsumentenschutzgesetz Haustürgeschäft o Geschäfte außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten, Werbefahrten o Ausnahmen: Messen und Ausstellungen Rücktrittsrecht o Konsument kann zurücktreten, auch wenn er die Ware bereits übernommen, bezahlt, teilweise verbraucht oder benützt hat o Ausnahme: Der Vertreter wurde selbst bestellt (Anforderungskarte) Rücktrittsfristen o Wurde der KV schriftlich ausgefertigt und übergeben und enthält eine Rücktrittsbelehrung – Rücktrittsfrist: eine Woche ab Vertragsabschluss Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 22 o keine Rücktrittsbelehrung oder nicht übergeben: ein Monat ab Aushändigung und Bezahlung der Ware o Hat der Käufer nur einen Kaufantrag unterzeichnet, kann er jederzeit bis zum Erhalt der Ware oder eines Kaufvertrags zurücktreten. Danach innerhalb von 1 Woche bis 1 Monat, je nachdem ob Rücktrittsbelehrung Form des Rücktritts o schriftlich durch denjenigen, der den KV unterschrieben hat Rücksendung der Ware o Wurde die Ware bereits übergeben, kann der Käufer sie auf Kosten des Verkäufers zurückschicken 6 Die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags Ist ein Kaufvertrag abgeschlossen, muss er von beiden Geschäftspartnern erfüllt werden. Die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beinhaltet einerseits die Pflichten des Verkäufers (Lieferung laut Vertrag, Einhaltung aller sonstigen Abmachungen wie z.B. montieren), andererseits die Pflichten des Käufers (Annahme der Ware und Zahlung laut Vertrag). 6.1 Die Lieferung Ankündigung der Lieferung Angekündigt werden kann: - - Der Versand (Versandanzeige) damit der Käufer bei größeren Sendungen z.B. per Schiff oder LKW Vorbereitungen für die Ankunft der Ware treffen kann (z.B. Personal für das Ausladen). Weiters ist die Ankündigung des Versandes wichtig damit der Käufer Entscheidungen über den Weiterverkauf treffen kann und um eventuell Nachforschungen anstellen kann, wenn die Ware nicht rechtzeitig eintrifft. Die Bereitstellung (Bereitstellungsanzeige) wenn vereinbart wurde, dass der Käufer die Ware abholt oder abholen lässt. Für das Verfassen von Bereitstellungsanzeigen werden meist Formulare oder Teile von Formularsätzen verwendet. (Beispiel Formularsatz Auftragsbestätigung, Versandanzeige, Lieferschein, Rechnung). Bereitstellungsanzeigen können natürlich auch per Fax, telefonisch oder per E-Mail durchgeführt werden. Bei Sendung von geringem Umfang oder Wert Versandanzeige nicht üblich. Versandwege In einem Kaufvertrag werden meistens Kaufvertragsklauseln vereinbart um festzulegen wer das Risiko und die Kosten des Transportes trägt. Meist wird auch bestimmt welches Transportmittel für die Sendung verwendet wird. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 23 Mögliche Transportmittel: - Zustellung mit dem Fahrzeug des Verkäufers (LKW, Kombi) oder Abholung mit dem Fahrzeug des Käufers Transport durch Dritte: wie z.B. per Post (nur bis 20 kg pro Paket), Eisenbahn (als Stückgut oder als Wagenladung – umweltfreundlich, jedoch nicht alle Orte erreichbar), Schiff (billig, aber langsam – viele Orte liegen nicht an Wasserwegen), Flugzeug (sicher, schnell, aber teuer, daher nur für Güter, die nicht allzu schwer, hingegen teuer oder verderblich sind) oder mittels eins Straßenfrächters mit LKW (Haus-zu-Haus-Transport möglich – Straßenbelastung, Umweltprobleme) Ausgewählt wird die Art des Transportmittels meist durch den Verkäufer und zwar jenes Transportmittel welches für den Transport der Ware am geeignetsten ist um die Ware sorgfältig zu überbringen. Begleitpapiere Papiere die die Ware am Transportweg begleiten sind: Liefer- und Gegenschein (evtl. mit Kontrollschein) – (bei Zustellung durch den Verkäufer), der Lieferschein hat zumindest einen Durchschlag Der originale Lieferschein bleibt beim Käufer, auf dem 1. Durchschlag (Gegenschein) bestätigt Käufer Übernahme der Ware Schein bleibt beim Verkäufer; 2. Durchschlag (Kontrollschein) begleitet die Ware nicht, sondern bleibt im Büro des Verkäufers und wird mit rückgelieferten Gegenschein verglichen; 3. Durchschlag (Ausfolgeschein) Transportpersonal erhält die Ware vom Lagerverwalter gegen Übergabe des Ausfolgescheins Ein Lieferschein wird immer mit Hilfe von Formularen ausgestellt. Lieferscheine enthalten immer: - Art der Ware Menge der Ware Meist auch Bestelldatum oder/ und Bestellnummer, Auftragsnummer Verschiedene Frachtdokumente, vor allem Frachtbriefe (beim Transport durch Frachtführer) Sonstige Begleitpapiere (wie Zollerklärung, Ursprungszeugnisse im Außenhandel) Die Frachtpapiere Erfolgt Lieferung durch Frachtführer Frachtpapier (Frachtdokument) ausfüllen, das Ware auf dem Transport begleitet. Ein Beispiel für ein Frachtpapier ist z.B. der Eisenbahnfrachtbrief. Dieser ist eine schriftliche Urkunde über den Abschluss eines Beförderungsvertrages und besteht aus 5 Teilen: Ausarbeitung Kaufvertrag - - 7.11.2007 Seite: 24 Frachtbrieforiginal (Blatt 1) begleitet Sendung, wird Empfänger übergeben Frachtkarte (Blatt 2) begleitet Sendung, wird mit Empfangsrechnung an die Zentrale Verrechungsstelle (ZVR) eingesendet Empfangsschein (Blatt 3) begleitet Sendung, wird von Empfänger unterschrieben und bleibt im Bestimmungsbahnhof Frachtbriefdoppel (Blatt 4) begleitet Sendung nicht, wird Absender nach Annahme des Gutes übergeben, dadurch verfügt Absender solange über das Gut bis es dem Empfänger erreicht hat (meist wird im Kaufvertrag beantragt, das Frachtbriefdoppel sofort an den Käufer zu übergeben) Versandschein (Blatt 5) bleibt im Versandbahnhof Sonstige Begleitpapiere: Vor allem bei Versand ins Ausland können bzw. müssen neben dem Frachtdokument noch weitere Papiere die Ware begleiten, wie z.B. - Zollerklärung - Ursprungszeugnis - Devisenerklärung (Exportvalutaerklärung) - ausländische Einfuhrbewilligung usw. 6.2 Die Rechnung Die Rechnungslegung dient der Abrechung der Lieferung bzw. der Leistung mit dem Käufer. Preis, Nebenkosten, Preisnachlässe und Zahlungsbedingungen sollen dem Kaufvertrag entsprechen. Rechnungen werden fast immer auf Formularen ausgestellt bzw. vom Computern ausgedruckt. Inhalt der Rechnung: Die Rechnung muss laut Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Bestandteile enthalten: Gesetzliche Bestandteile der Rechnung (laut Umsatzsteuergesetz) Rechnungen über € 150,00 (inkl. USt) 1. Verkäufer (Name und Anschrift) 2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Verkäufers 3. Käufer (Name und Anschrift; bei Rechnungen über € 10.000,00 inkl. Ust auch die UID des Käufers) 4. Fortlaufende Rechnungsnummer 5. Ausstellungsdatum der Rechnung 6. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistungen (Lieferdatum) 7. Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung 8. Entgelt ohne Ust (Währung anführen) 9. Umsatzsteuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung) 10. Steuerbetrag Rechnung bis € 150,00 (inkl. USt) „Kleinbetragsrechnung“ 1. Verkäufer (Name und Anschrift) 2. kann entfallen 3. kann entfallen 4. kann entfallen 5. Ausstellungsdatum der Rechnung 6. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistungen (Lieferdatum) 7. Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung Kann ersetzt werden durch: 8. Endbetrag der Rechnung (einschl. UST) 9. Angabe des Steuersatzes 10. kann entfallen Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 25 Preisabzüge: Vereinbarte Rabatt werden auf der Rechnung abgezogen. Die Umsatzsteuer wird erst vom verminderten Betrag berechnet. Skonti werden in der Regel zunächst nicht abgezogen, da nicht bekannt ist ob der Kunde innerhalb der Kassafrist bezahlt. Neben den gesetzlichen Bestandteilen einer Rechnung kann diese zusätzliche Informationen enthalten, die auf den Kaufvertrag hinweisen wie z.B. Rechnungsnummer, Ausstellungstag, Bestelldatum usw.. Die Annahme der Ware durch den Käufer Annahme bzw. Abholung der Ware laut Vertrag Die Pflicht des Käufers ist es, die Ware am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit abzuholen. Prüfung der Ware Wenn der Käufer sein Rechte aus einer evtl. mangelhaften Ware wahren will, muss er diese sofort nach Erhalt prüfen. Diese Vorschrift gilt jedoch nur für den beiderseitigen Handelskauf und soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Prüfungsvorgang Formelle Prüfung bei Übernahme: - Abzählen der Packstücke; kontrollieren ob Verpackung Schäden aufweist (weist diese Schäden auf, sollte man sich diese gleich auf den Frachtpapieren bestätigen lassen) Materielle Prüfung Diese Prüfung ist je nach Art der Ware verschieden. Man unterscheidet: - bloße Besichtung (bei Möbeln, Spielwaren usw.) Probelauf (bei technischen Geräten) chemische Analyse (bei Rohzucker, Erzen usw.) Prüfung physikalischer Eigenschaften, wie Festigkeit (Gewebe, Papier), Härte (Stahl) usw. Die materielle Prüfung kann meist nur durch Stichproben durchgeführt werden, da entweder die Menge zu groß ist, die Ware durch die Prüfung unbrauchbar wird (z.B. Konserven) oder die Ware in der Fabriksverpackung weiterverkauft wird (z.B. Elektrogeräte) Die Empfangsanzeige Eine Empfangsanzeige ist nicht mehr üblich außer in folgenden Fällen: Ausarbeitung Kaufvertrag - 7.11.2007 Seite: 26 es handelt sich um empfindliche (z.B. verderbliche o. zerbrechliche) Ware bzw. um heikle Transporte (z.B. sperrige Güter) der Lieferant wünscht es (das wird dann der Fall sein, wenn er das Transportrisiko zu tragen hat) Nach der formellen Prüfung bestätigt der Empfänger den Empfang der Ware mit seiner Unterschrift auf dem Gegenschein. Erhält der Lieferant keine weitere Nachricht kann er davon ausgehen, dass die materielle Prüfung in Ordnung war. Stillschweigen gilt ebenfalls als Zustimmung zur Erfüllung durch den Lieferanten. 6.3 Die Zahlung Fällt die Prüfung der Ware zur Zufriedenheit des Kunden aus, so bestätigt er diese durch Stillschweigen und verpflichtet sich dadurch zur Zahlung, die er zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und in der vereinbarten Art zu leisten hat. 7 7.1 Unregelmäßigkeiten d. Kaufvertrags durch den Verkäufer Lieferung von mangelhafter Ware 7.1.1 Arten von Mängel Offene Mängel: Mängel sind offenkundig oder bei sachgemäßer Untersuchung feststellbar. (zerbrochene Scheibe) Geheime Mängel: Mängel die bei sachgemäßer Untersuchung nicht feststellbar sind. (Dichtungen des Fenster dichten nicht dicht) Arglistig verschwiegene Mängel: Mängel die dem Verkäufer bekannt waren aber absichtlich verschwiegen worden. (minderwertiges Glass wurde verwendet) Wesentlichen Mängel: Sie hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware oder betreffen eine bedungene Eigenschaft.(Fenster lässt nicht kippen) Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 27 Unwesentliche Mängel: Sie hindern nicht den ordentlichen Gebrauch der Ware.(Lackschäden am Rahmen) Behebbare Mängel: Diese können beseitigt werden. (Wackeliger Fensteröffner) Unbehebbaren Mängel: Diese können nicht beseitigt werden. (Verzogener Rahmen) Wurde eine Ware einer bestimmten Art gekauft und der Mangel ist wesentlich und unbehebbar kann der Käufer NICHT zurücktreten, weil die Ware ja umgetauscht wer den kann. Handelt es sich aber um eine ganz bestimmte Ware (z.B. Unikat) ist ein Rücktritt möglich! 7.1.2 Feststellung und Bekanntgabe der Mängel Mängel beim Handelskauf: .) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so muss die Prüfung der Ware unverzüglich erfolgen. .) Ist der Erwerber Kaufmann, muss er über die Fachkenntnisse die für die Untersuchung der Ware notwendig sind verfügen, d.h. offene Mängel müssen sofort nach der Übernahme gerügt werden. .) Geheime Mängel müssen sofort nach Feststellung gerügt werden. .) Wurden Mängel festgestellt, muss der Käufer entweder telefonisch, schriftlich oder per Fax den Verkäufer mittels Mängelrüge darüber informieren. .) Bei größeren Mängeln eingeschriebener Brief Mängel bei Käufen laut ABGB Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 28 .) Laut ABGB gibt es keine Untersuchungspflicht Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden. Inhalt der Mängelrüge .) Bestätigung des Empfangs der Ware .)die Mängelrüge muss den/die Mangel/Mängel möglichst genau beschreiben. .) Allgemeine Redewendungen reichen nicht aus (kaputt) .) Forderung – eigenes Anliegen .) erwartete Reaktion -. ev. mögliche Folgen 7.1.3 Gewährleistung und Garantie Gewährleistung: Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe an den Käufer bestandenen. Der Käufer muss beweisen. Gewährleistung bei beweglichen Sachen: 6 Monate Frist Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen: 3 Jahre Frist Gewährleistung bei arglistig verschwiegenen Mängel: 30 Jahre Frist Zwischen Unternehmern ist eine Verkürzung der Frist möglich. KSCHG: gilt für Kaufvertrag zwischen Unternehmer + Konsument Der Konsument muss innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung des Mangel rügen. Gewährleistung bei beweglichen Sachen: 2 Jahre Frist Gewährleistung bei Gebrauchtwaren: 1 Jahr Frist Bei Geschäften laut KschG (Konsumentenschutzgesetz): Keine Fristverkürzung möglich Beweislastumkehr: - der Verkäufer muss beweisen dass der Mangel bei der Übernahme noch nicht bestand. Gewährleistung gilt auch für Montagefehler und für fehlerhafte Montageanleitungen. Gewährleistung für Werbeausgaben: Verkäufer haftet gegenüber dem Konsumenten, für in der Werbung versprochene Eigenschaften, die das Produkt angeblich haben soll. Garantie: Im Rahmen der Garantiefristen werden die gesetzlichen Gewährleistungsfristen aus Konkurrenzgründen darüber hinaus verlängert. Produkthaftung: Der Hersteller od. Importeur haftet für Schaden, die aufgrund des Mangels entstehen. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 29 Beispiel für Mängelrüge Einschreiben Mängelrüge (Betreff) Heute erhielten wir die bestellten 50 Stück A 50 Stück B 50 Stück C Wir mussten leider feststellen, dass 15 Stück C Webfehler hatten (Art der Fehler) Bei je 5 Stück der Größe 160 und 178 sind diese Fehler so deutlich sichtbar, dass wir die Hosen (Ware) nicht verkaufen können. Bitte liefern Sie raschen Ersatz. Bei 5 Stück der Größe 116 sind die Fehler nicht sofort sichtbar. Wir könnten diese Ware als zweite Wahl verkaufen. Sie müssten uns allerdings einen Preisnachlass von 20 % gewähren. Wir ersuchen um sofortige Nachlieferung und um Zusendung einer Gutschrift bzw. einer korrigierten Rechnung. Mit freundlichen Grüßen 7.2 Erstellung mangelhafter Rechnung Die Kontrolle der Rechnung ist in der Praxis ein besonders wichtiger Vorgang. Folgende Mängel können sich ergeben: - Die Rechnung weist nicht die vereinbarten Bedingungen auf (z. B: Zahlungsund Lieferbedingungen) Rechnung entspricht nicht dem Umsatzsteuergesetz Die Rechnung weist Rechenfehler auf 7.2.1 Beanstandung der Rechnung durch den Käufer - Wenn es sich eindeutig um den Fehler des Verkäufers handelt reicht meist ein Telefonat aus Wenn Meinungsverschiedenheiten bestehen kommt es zu einer schriftlichen Beanstandung Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 30 Beanstandung einer Rechnung (Beispiel) : Ihre Rechnung Nr. 223 – 46 Bei der Kontrolle Ihrer Rechnung Nr. 223 – 46 vom 9. September mussten wir leider 2 Fehler feststellen. 1. Sowohl in Ihrem Angebot vom 20. August als auch in unseren Bestellungen enthielten die Preise auch die Zustellung. Sie verrechneten aber unter Position 4 für den Transport € 88 zzgl. € 17 Ust. 2. Wir bestellten aufgrund der Preisliste vom Herbst 2005. Diese enthält unter der Nr. 164 Tourist-Reisetaschen. Für Bestellungen über 50 Stück ist ein Rabattsatz von 15 % angeführt. Sie berücksichtigten bei der Position 2 der Rechnung aber nur 10 %. Wir ersuchen um Richtigstellung Mit freundlichen Grüßen 7.3 Der Lieferverzug Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort die Ware übergibt. 7.3.1 Eintritt des Lieferverzugs und dessen Rechtsfolgen Unterscheidung in gewöhnliches Zeitgeschäft oder Fixgeschäft Ausarbeitung Kaufvertrag Termingeschäft "Ende Mai" Setzen einer angemessenen Nachfrist + Androhung der Folgen - 7.11.2007 Seite: 31 Fixgeschäft am 31. Mai fix", geht aus Art des Geschäftes hervor z.Bsp.: Hochzeitskleid Überschreiten des fixen Liefertermines = sofortiger Lieferverzug zunächst setzt der Käufer den Verkäufer in Verzug indem er ihm eine Mahnung sendet in der Mahnung setzt er ihm eine angemessene Nachfrist bei Nichterfüllung drohen gerichtliche Folgen Durch diese Maßnahmen wird das gewöhnliche Zeitgeschäft zum Fixgeschäft 7.3.2 Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug Liefert der Verkäufer bei einem Fixgeschäft nicht, bzw. überschreitet die Nachfrist, hat der Käufer folgende Möglichkeiten: - - - Rücktritt vom Vertrag (sinnvoll wenn: wenn der Preis der Ware gesunken ist, bessere Ware am Markt zu kaufen ist, die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt keinen Sinn macht) Bestehen auf nachträgliche Lieferung (sinnvoll weil Ware am günstigsten bei diesem Lieferanten zu haben ist, dieser Lieferant eine einzigartige Qualität liefert) Schadensersatzforderung (werden meist im Vergleichswege geregelt, im Prozessweg (Zivilprozess) schwer durchzusetzen) Einschreiben Überschreitung des Liefertermins (Beispiel Schriftverkehr) Am 5. Juli 2005 haben wir schriftlich Heizungsrohre bestellt. Eine Kopie des Bestellscheins liegt bei. Sie sagten zu, die Ware in der ersten Juliwoche zu liefern. Leider haben wir diese bis heute nicht erhalten. Wir benötigen die Rohre für die Abschlussarbeiten in unserem Bürohaus bis spätestens 15. Juli. Wenn Sie diesen Termin nicht einhalten belasten wir Sie mit einem Pönale von € 150 / Tag. Wir ersuchen Sie daher bis spätestens 15. Juli 2005 zu liefern. Sollten Sie die Nachfrist nicht einhalten, wären wir gezwungen vom Vertrag zurückzutreten. Mit Mehrkosten und Überstundenlöhnen müssten wir Sie belasten. Mit freundlichen Grüßen Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 32 1 Kopie des Bestellscheins Der Schriftverkehr beim Lieferverzug Der Lieferverzug beim gewöhnlichen Zeitgeschäft Schreiben des Käufers: Käufer muss auf den Termin hinweisen und eine Nachfrist setzen und dem Verkäufer die Folgen eines weiteren Verzugs bekannt geben. Allgemeines Aufbauschema Anlass des Schreibens Bezug auf die Bestellung und auf den vereinbarten Liefertermin Feststellung, dass noch keine Lieferung erfolgte. Eigenes Anliegen Lieferung bis spätestens ..... (Setzen einer Nachfrist) Begründung Eventuell Hinweis auf Dringlichkeit etc. Hoffnung, dass die Nachfrist eingehalten wird. Folgen, wenn die Nachfrist nicht eingehalten wird (Rücktritt, Schadenersatz, etc.) Erwartete Reaktion Mögliche Folgen Schreiben des säumigen Verkäufers Ist schon vor dem Liefertermin zu erkennen, dass der Verkäufer diesen nicht einhalten kann, sollte er dies dem Käufer umgehend mitteilen. Ist die Mahnung des Käufers bereits eingetroffen, sollte sofort geantwortet werden. Kann der Verkäufer auch in der vom Käufer gesetzten Nachfrist nicht liefern, muss er versuchen, dies dem Käufer zu begründen, den Kunden zu erhalten und mögliche Schadenersatzforderungen abzuwenden. Allgemeines Aufbauschema Anlass des Schreibens Eigenes Anliegen bzw. Stellungnahme zum Anliegen des Partners Hinweis auf die Liefermahnung bzw. wenn noch nicht gemahnt wurde auf die Lieferverpflichtung. Bitte um Entschuldigung, Versprechen die Lieferung bis .... auszuführen bzw. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Begründung Erwartete Reaktion Mögliche Folgen Seite: 33 Bitte, die Frist bis .... zu verlängern. Unbedingt Gründe für die Verzögerung angeben. Bitte um Verständnis bzw. Bitte, die Vorschläge zu akzeptieren. - Der Lieferverzug beim Fixgeschäft Schreiben des Käufers Gesetzlich muss der Käufer nur dann Nachricht geben, wenn er - auf die Lieferung besteht und/ oder Schadenersatz fordert. Es ist jedoch üblich den Verkäufer auf jeden Fall zu verständigen. Das Schreiben ist wie beim gewöhnlichen Zeitgeschäft aufgebaut jedoch - werden Sie ausdrücklich auf den vereinbarten fixen Liefertermin hinweisen. Wir auf die Lieferung bestanden, muss selbstverständlich eine Nachfrist gesetzt werden, andernfalls wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt. Schreiben des Verkäufers Der Verkäufer sollte in einem individuellen Schreiben versuchen den Kunden zu erhalten und Schadenersatzforderungen zu verringern oder zu vermeiden. Das Schreiben ist daher gleich aufgebaut wie beim gewöhnlichen Lieferverzug. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 34 8 Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung durch den Käufer 8.1 Der Annahmeverzug Ein Annahmeverzug liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer termingerecht liefert, der Käufer jedoch nicht bereit ist die Ware anzunehmen. Häufig weigert sich der Käufer die Ware anzunehmen, weil sie nicht vertraggerecht geliefert wurde (z.B. falsche Qualität, falsche Verpackung, versäumter Liefertermin etc.). Die rechtlichen Möglichkeiten für den Verkäufer Hinterlegung Verkäufer kann bei Handelskauf die Ware in sicherer Weise hinterlegen (z.B. in einem Lagerhaus) Selbsthilfeverkauf Im Falle eines Handelskaufes kann Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und eine öffentliche Versteigerung androhen (Wird Versteigerung tatsächlich durchgeführt, gehört ein Mehrerlös dem Käufer.) Rücktrittsrecht Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten Allgemeines Aufbauschema Anlass des Schreibens Hinweis auf die Bestellung (evtl. Kopie der Bestellung beilegen) Hinweis auf die ordnungsgemäße Ausführung Ausarbeitung Kaufvertrag Eigenes Anliegen Begründung Erwartete Reaktion Mögliche Folgen 7.11.2007 Seite: 35 Feststellung des Annahmeverzugs Setzten einer Nachfrist, Mitteilung eines weiteren Zustellversuches Vor allem dann notwendig, wenn zusätzliche Kosten ersetzt werden sollen Hoffnung auf vertragsgemäße Übernahme bzw. Abholung Hinterlegung auf Kosten des Käufers, zusätzliche Lagerund Versicherungskosten etc. Die Antwort des säumigen Käufers Will der Käufer abnehmen wird er sich entschuldigen, die Gründe für das Versehen nennen, einen Termin für die Abnahme bekannt geben. Will er nicht abnehmen bzw. nicht sofort abnehmen, muss er die genaue Begründung Anführen und Vorschläge für die weitere Vorgangsweise machen. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 36 8.2 Abruf und Spezifikationsverzug Abrufverzug Versäumt der Käufer den vertraglich festgelegten Abruftermin, so muss ihn der Verkäufer mahnen. Er kann ihm dabei androhen, die für diesen Abruf vereinbarte Höchstmenge bis zu einem bestimmten Termin liefern, wenn kein Abruf erfolgt. Spezifikationsverzug Auch in diesem Fall ist der Käufer zu mahnen. Wird bis zur gesetzten Frist nicht spezifiziert, so kann Verkäufer nach dem HGB - die Bestimmungen der Qualität der Lieferung selbst vornehmen oder eine Nachfrist setzte. Nach erfolglosem Ablauf der First kann er vom Vertrag zurücktreten und evtl. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schriftverkehr beim Abruf- und Spezifikationsverzug Erinnerungsschreiben des Verkäufers, Antwort des Käufers bzw. Folgeschreiben sind ähnlich aufgebaut wie beim Annahmeverzug. 8.3 Zahlungsverzug und Mahnwesen Der Zahlungsverzug ist die häufigste Unregelmäßigkeit bei der Erfüllung des Kaufvertrags. Nur wenige Forderungen werden ohne Zahlungserinnerung beglichen. Der Eintritt des Zahlungsverzugs Wie beim Lieferverzug gilt: - - Gewöhnliche Verkäufe haben keinen fixen Zahlungstermin (daher muss gemahnt und eine Nachfrist gesetzt werden, bevor Rechtsfolgen eintreten können) Nur wenn ein fixer Zahlungstermin ausdrücklich vereinbart wurde, treten die Rechtfolgen sofort bei Terminüberschreitung ein. Beispiel: Rg über 1.200 € + 240 € USt, Rgdatum:15.10, 14 Tage netto Kassa, Verzugszinsen 12%p.a, Mahnspesen 10.- €. Fällig 30.10 Letzte Mahnung 15.12 mit Frist 21.12.: Rgbetrag: 1440.- + 12%Verzugszinsen für 2 Monate (15.10 – 15.12: 1440*12%*60/360) 28,80 +10 Mahnspesen = 1.478,80(=einzufordernder Berag) ACHTUNG: Bei Ratengeschäft – Terminverlust oft vereinbart: gesamter Restbetrag wird fällig Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 37 Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug Rechtfolgen beim Zahlungsverzug Erst nach Ablauf der Nachfrist (Ausnahme: fixer Zahlungstermin) Keine Vereinbarung (selten) Laut Vereinbarung - Im Rahmen des Einzelvertrages im Rahmen der AGB als Vertragsbestandteil Handelskauf 10,75% Verzugszinsen* laut HGB Kein Handelskauf 4% Verzugszinsen laut ABGB Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadensnachweis verlangt werden, wenn den Schuldner ein Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten, Rechtsanwaltskosten). Vereinbarte Verzugszinsen dürfen „Wuchergrenzen“ nicht überschreiten *) Zinsrechtsänderungsgesetz: 2002 Die Organisation des Mahnwesens Ziel des Mahnwesens säumige Zahler pünktlich mahnen Pünktliches und regelmäßiges Mahnen erzieht den Schuldner zum pünktlichen Zahler, es verhindert, dass eine Forderung, die heute noch eintreibbar ist, morgen zweifelhaft und übermorgen uneinbringlich ist. Außerdem erhöht das Mahnen die eigene Liquidität und vermindert, dass Kredite aufgenommen werden müssen und selbstverständlich ist ein Kunde, der seine Schulden bezahlt hat, ein besserer Kunde. Fälligkeitskontrolle Diese hängt von der Automation im Betrieb ab. Einfach Organisationsform Aufstecken von bunten Reitern auf die Kontoblätter. Reiter zeigen die Fälligkeit bzw. den Stand der Mahnungen an. Übliche Organisationsform Mahnung, einschließlich des Ausdruckes der Mahnbriefe, erfolgt durch die Datenverarbeitung. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 38 Schuldnerkartei In einer Schuldnerkarte befinden sich zusätzliche Informationen - über Geschäftsumfang, bisherige Zahlungsmoral (musste viel oder wenig, einmal oder oft gemahnt werden), aber auch Informationen von Dritten (z.B. von Geschäftsleuten) Die Schuldnerkartei ist eine Entscheidungshilfe ob individuelle gemahnt werden soll oder wenn zu entscheiden ist, ob sofort oder erst später gerichtlich vorgegangen werden soll. Mahnplan In der Regel wird der Mahnplan folgende Phasen aufweisen: - - Erinnerungsschreiben („1. Mahnung“) Kunde wird erinnert, dass Rechnung fällig ist, um Zahlung wird ersucht (noch keine Frist festgesetzt) Mahnung mit Fristsetzung („2. Mahnung“) auf Erinnerungsschreiben wird verwiesen und Frist wird gesetzt Mahnung mit Setzen einer letzten Zahlungsfrist und Androhung der Folgen („3. Mahnung) es wird auf vergangene Schreiben verwiesen, eine letzte Frist gesetzt, Folgen werden angedroht Postauftrag bzw. Einschaltung eines Inkassobüros Postaufträge bringen selten Erfolg Gläubiger hoff auf Autorität eines Inkassobüros Einschaltung eines Rechtsanwaltes Rechtsanwalt setzt neuerlich eine kurze First und droht gerichtliche Schritte an Gerichtliches Mahnverfahren Gestaltung von Mahnschreiben Allgemeines Aufbauschema einer 2. Mahnung bzw. letzten Mahnung EINSCHREIBEN Betreff Anlass des Schreibens 2. Mahnung, letzte Mahnung evtl. Rechnungsnummer und Datum Hinweis auf die Rechnung (Betrag, Datum, Fälligkeit) Hinweis auf die vorhergehende Mahnung Eigenes Anliegen Feststellung, dass noch nicht bezahlt wurde Setzen einer Frist (bzw. einer weiteren Frist) Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Begründung Erwartete Reaktion Mögliche Folgen Werbende Schlussformel Seite: 39 Höfliches, aber bestimmtes Ersuchen um Zahlung (Evtl. Hinweis auf vertragsgerechte Lieferung) (In „Eigenes Anliegen“ bzw. „Werbende Schlussformel“ enthalten) Hinweis auf Rechtsfolgen (Verzugszinsen, Mahnspesen, gerichtliche Schritte) Wiederholen der Bitte um Zahlung, Bitte, einander die Unannehmlichkeiten zu ersparen Der Schriftverkehr bei der Prolongation (Verlängerung des Zahlungszieles) Weiß der Schuldner schon im Vorhinein, dass er zum vereinbarten Zahlungstermin nicht zahlen kann, sollte er dies sofort dem Gläubiger mitteilen, auch wenn bereits eine Mahnung eingetroffen ist. In seinem Schreiben sollten glaubwürdige Gründe angeführt werden, warum der Schuldner nicht zahlen kann und betonen, dass es sich nur um eine kurzfristige Zahlungsschwierigkeit handelt und, dass der neue Zahlungstermin sicher eingehalten werden kann. Die gerichtliche Eintreibung von Forderungen Das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnklage) Das Mahnverfahren soll dazu dienen bei kleineren Beträgen geld- und nervenverbrauchende Zivilprozesse zu verhindern. Vorbedingungen: Forderung bezieht sich auf Geld Betrag übersteigt einen bestimmten Höchstbetrag nicht (derzeit € 10.000,-ohne Hinzurechung von Zinsen und Kosten). Sind Vorbedingungen nicht gegeben Zivilprozess - Mahnklage Gläubiger beantragt beim Bezirksgerecht Erlassung eines Zahlungsbefehls gegen den Schuldner. Zahlungsbefehl Gericht erlässt ohne Anhörung des Schuldners einen bedingten Zahlungsbefehl. Dem Schuldner wird aufgetragen innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehles die Schulden samt Anhang (Zinsen und Kosten) zu begleichen. Der Schuldner kann jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Beim Einspruch müssen keine Gründe angegeben werden. Handlungsmöglichkeiten des Schuldners und deren Folgen Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 40 Schuldner zahlt Verfahren abgeschlossen Schuldner zahlt nicht, erhebt jedoch keinen Einspruch („Stillschweigen“) Zahlungsbefehl wird rechtskräftig, Gläubiger kann Schuldner ohne Vorwarnung pfänden. Schuldner erhebt Einspruch es schließt automatisch der Zivilprozess an Zivilprozess Ist Forderung höher als € 10.000,-- muss sie im Wege eines Zivilprozesses eingetrieben werden. Selbstverständlich können auch kleinere Forderungen sofort eingeklagt werden. 9 E-COMMERCE Rechtliche Rahmenbedingungen für den Online-Absatz: Fernabsatz-Gesetz E-Commerce-Gesetz (ECG) Signaturgesetz (SigG) 9.1 Fernabsatz-Gesetz Anwendung: seit 1.6.2000: EU-Richtlinie wurde im Konsumentenschutzgesetz (§§5a ff KSchG) umgesetzt zwischen Unternehmer & Konsument (Konsumentenschutz) bei Vertragsabschluss im Fernabsatz: Internetshopping (B2C), Versand, Teleshopping, TV, … gilt nicht: für Finanzdienstleistungen (Bank, Versicherungen, WP) Zustellung von Lebensmitteln Freizeitdienstleistungen (Pauschalreisen, Hotels, Mietwagen, Catering, Konzertkarten (außer Abo),… Automaten, echte Versteigerungen Immobiliengeschäfte (außer Vermietung), Mehrwertnummern (Reklamationsstelle reicht), „Info-homepage“, … Informationspflicht des Verkäufers (§5c KSchG): Der Verbraucher muss vor einem möglichen Vertragsabschluss (z.B. Link auf Website) informiert werden über: Name und Anschrift des Unternehmens Preis inkl. allen Steuern (bei Export: bis 100.000 EUR-eigene UST) allfällige Lieferkosten wesentliche Eigenschaften der Ware od. Dienstleistung Gültigkeitsdauer des Angebotes oder Preises Einzelheiten der Zahlung und Lieferung/Erfüllung Hinweis auf Rücktrittsrecht Mindestlaufzeit bei Verträgen Bei Nichteinhaltung: Verbandsklage od. Klage nach UWG durch Mitbewerber Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 41 Aktive Informationspflicht des Verkäufers (§5d KSchG): Der Verbraucher muss spätestens bei der Lieferung (z.B. per e-mail, Beipackzettel, Brief) schriftlich informiert werden über: Informationen lt. §5c KSchG Einzelheiten zum Rücktrittsrecht Anschrift des Unternehmens, wo beanstandet werden kann Information über Kundendienst und Garantiebestimmungen Kündigungsbedingungen (bei Verträge > 1 Jahr) Ein Vermerk auf der Website oder Download reicht für die aktive Informationspflicht nicht aus! (vorher versendeter Katalog reicht jedoch aus) Rechtsfolgen (§5e KSchG): Der Verbraucher kann: innerhalb von 7 Werktagen (Mo-Fr) zurücktreten innerhalb von 3 Monaten, wenn der Verkäufer die Informationspflicht nicht einhält Der Verbraucher kann nicht zurücktreten (Infopflicht bleibt): bei Spezialanfertigungen bei Lieferung von Datenträgern (z.B. Downloads, Videos) Zeitschriften Wett- und Lotteriedienstleistungen Wenn Verfallsdatum ablaufen würde Wenn sich die Ware für die Rücksendung nicht eignet Was passiert bei einem Rücktritt (§5g KSchG): Ware und Geld zurück! Verbraucher trägt die Rücksendungskosten, wenn es vereinbart wurde Wurde das Produkt bereits benutzt, muss der Verbraucher ein angemessenes Entgelt zahlen Lange Lieferfristen sind verboten (§5i KSchG): Lieferung muss spätestens 30 Tage nach der Bestellung erfolgen Längere Fristen müssen bereits in den AGB geregelt sein Unverzügliche Mitteilung bei Nichtausführung der Bestellung 9.2 E-Commerce-Gesetz Ziel: Das E-Commerce-Gesetz soll zur Rechtssicherheit im Internet und in anderen elektronischen Kommunikationsmedien beitragen. Anwendung: seit 1.1.2002: EU-Richtlinie wurde in allen EU-Ländern umgesetzt Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 42 betrifft alles, was im Internet angeboten wird: B2C, B2B, Website mit Werbebanner (z.B. „kostenlose“ Suchmaschine), Video/Music on demand, PayTV/Radio, kostenpflichtige downloads (z.B. MP3), … betrifft NICHT: reine Präsentationswebsites (z.B. Unternehmer ohne Webshop o.ä., Vereine, e-government sites) Fernabsatz ohne Internet (z.B. Versandhandel) jedoch: Anbieteridentifikation bei Gratis-Newsletter Herkunftslandprinzip: Unternehmer muss nur Gesetze des „Sitzstaates“ (Herkunftslandes) beachten. D.h.: Österreichischer Unternehmer muss bezüglich seines Webshops, seiner Internetwerbung, etc. nur österr. Vorschriften erfüllen – auch wenn andere EU-Länder abweichende Regelungen haben (z.B. anderes UWG, Gewerberecht, Providerhaftung, …) Ausnahme: Spamverbote (Massenmail), grenzüberschreitende Verträge (IPR, nicht Herkunftslandprinzip) Allgemeine Informationspflicht des Verkäufers (§5 ECG): Der Verkäufer muss auf seiner Website informieren über: seinen Namen/Firma + Anschrift schnelle Kontaktmöglichkeit (Tel, Fax, e-mail) Firmenbuchnummer, -gericht zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Telekom-Control, Finanzmarktaufsicht) Kammerzugehörigkeit/Berufsverband gewerberechtliche Vorschriften (vermutlich: jeweilige Verordnungen zur Gewerbeordnung z.B. ImmobilienmarklerVO 1996, nicht GewO 1994 – zukünftig über WKO) UID eindeutige Preisangaben (inkl. Hinweise auf btto/ntto, Versandkosten, …) Im B2C-Bereich sind weiters die Informationspflichten lt. Fernabsatzgesetz zu beachten! Vertragsabschlussbezogene Informationspflicht des Verkäufers (§9 ECG): Der Verkäufer muss vor Bestellung des Benützers informieren: technische Schritte bis zum Vertragsabschluss alle möglichen Sprachen des Vertragsabschlusses Möglichkeit des Nachlesens gespeicherter Daten alle freiwilligen Kodizes (z.B. bei e-commerce Gütezeichen; inkl. Link) AGB auch als DOWNLOAD Möglichkeit der Erkennung von Eingabefehlern Verkäufer muss die Bestellung elektronisch bestätigen (z.B. mittels Autoresponder)! Kann im B2B-Bereich ausgeschlossen werden. Folgen der Nichteinhaltung: Verwaltungsstrafe Verbandsklage durch WKO, ÖGB, VKI, … Unterlassungsklage (lt. UWG) durch Mitbewerber Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 43 Ergänzung: Spamverbot: Unaufgeforderte Werbe-E-Mails sind in Österreich nach dem Telekommunikationsgesetz VERBOTEN (§ 101 TKG) – vorherige Zustimmung des Empfängers erforderlich (nur in Ländern ohne Spamverbot erlaubt) 9.3 Signaturgesetz Geregelt wird: Gleichstellung der sicheren elektronischen Unterschrift mit der eigenhändigen Unterschrift Technische Sicherheitsanforderungen für die sichere elektronische Unterschrift Aufgabe und Haftung der Zertifizierungsdienstanbieter Anerkennung ausländischer elektronischer Signaturen Sichere elektronische Signatur muss : Identifizierung des Signators sicherstellen ausschließlich diesem zugeordnet sein nachträglich nicht änderbar sein auf qualifiziertem Zertifikat beruhen mit sicheren technischen Komponenten erstellt sein Eine entsprechende Signatur ist z.Z. nur mit Chipkarte möglich! Zertifizierungsdienstleister: Keine Genehmigung Anzeigepflicht bei Telekom-Control Zuverlässigkeits- und Sicherheitsanforderungen (§7 Abs 1-3) Haftung für Richtigkeit der Angaben im „qualifizierten Zertifikat“ (zum Zeitpunkt der Ausstellung) Informations- und Beratungspflicht für Anwender Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch „Bestätigungsstelle“ (Verein: Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria „A-SIT“) Beispiel: www.a-trust.at Elektronische Unterschrift gilt nicht für: Bürgschaftserklärungen von Nichtunternehmern Rechtsgeschäfte, die Notariatsakt erfordern Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts andere gesetzliche Regelungen oder Parteienvereinbarungen Signaturvorgang: Anwender benötigt Lesegerät für Smartcards + Software Einlegen der Chipkarte + PIN-Eingabe Erzeugung der digitalen Signatur: Dokument (z.B. Kaufvertrag in Word) wird als Hashwert (Algorithmus) dargestellt Hashwert wird verschlüsselt (durch geheimen Schlüssel auf Chipkarte und öffentlichen Schlüssel des Zertifikates) Code (verschlüsselter Hashwert) wird mit Dokument übermittelt Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 44 Software des Empfänger überprüft den Hashwert Eine Änderung des Klartextes würde einen anderen Hashwert bei der Entschlüsselung ergeben und mit dem Schlüssel des Signators nicht übereinstimmen! 10 Die Besonderheiten beim Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen im Außenhandel Es ist notwendig: den KV genauer zu formulieren Lieferung und Zahlung besser abzusichern (Klauseln) die staatlichen Beschränkungen zu beachten (Zölle etc.) siehe Grafik Band 3 Seite 135 10.1 Die Form des Kaufvertrags 1. Formen des Kaufvertrags im Außenhandel Abschluss kann wie im Inlandgeschäft aufgrund von Anfrage, Bestellung etc. erfolgen. a.) Schlussbrief beinhaltet detaillierte vertragliche Regelung des Geschäfts für gewöhnlich bei großen Abschlüssen b.) Schlussschein = vereinfachte Form des Schlussbriefs, gibt wesentliche Vertragsinhalte wieder c.) Kontrakt Umfangreiche Vertragsinhalte sind in Vordruck festgelegt. Durch Streichungen oder Zusätze kann der Vertrag dem Geschäft angepasst werden. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 45 2. Die Vertragssprache Einerseits ist es für die Abhandlung des Geschäfts wichtig, dass die Sprache des Käufers berücksichtigt wird, auch bei einem Rechtsstreit ist es von Vorteil wenn der Kaufvertrag in der Sprache des Käufers abgefasst wurde. 3. Versanddokumente im Außenhandel Die wichtigsten sind: a.) Faktura b.) Zollfaktura sind besondere Vordrucke, die vom Exporteur bei Lieferung in bestimmte Länder auszufüllen sind. Beinhalten in der Regel Erklärungen über Wert und Ursprung der Ware c.) Konsulatsfaktura Bei Exporten in bestimmte Länder sind besondere Vordrucke vom Exporteur auszufüllen und beim zuständigen Konsulat zur Beglaubigung einzureichen. d.) Ursprungsnachweise Dazu gehören Ursprungszeugnisse und Ursprungsbestätigungen auf Fakturen (hier bestätigt zB die österr. Handelskammer den österr. Ursprung der Ware) Warenverkehrsbescheinigung, ist ebenfalls ein Ursprungsnachweis. Wird bei Ausfuhr durch das Zollamt bestätigt e.) Zeugnisse über qualitative und quantitative Inspektion Käufer lässt die Ware vor der Versendung überprüfen auf Qualität und Quantität, das ausgefertigte Zeugnis wird dem Verkäufer ausgehändigt. f.) Tierärztliche Zeugnisse Werden in der Regel von den Amtstierärzten bei den Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt. 10.2 Die Lieferbedingungen im Außenhandel Ist im Kaufvertrag nichts vereinbart worden, so gehen auch im internationalen Handel Kosten und Risiko bei der Niederlassung des Verkäufers auf den Käufer über. Selbstverständlich wird diese Regelung bei Außenhandelsgeschäften nie angewendet. Ort des Kostenüberganges bzw. Ort des Risiko- (Eigentums)Übergangs wird im Kaufvertrag genau festgelegt. Die Incoterms Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 46 Die unterschiedlichen Auslegungen von Kosten- und Risikoübergang für im internationalen Handel zu großen Schwierigkeiten. Daher wurden von der Internationalen Handelskammer in Paris (IHK) einheitliche Auslegungsregeln für 13 unterschiedliche Möglichkeiten veröffentlicht. Incoterms Einpunktklausel Bei den Klauseln der Gruppe E, F und D gehen Risiko und Kosten an einem Ort vom Verkäufer auf den Käufer über. Zweipunktklausel Bei den Klauseln der Gruppe C bezahlt der Verkäufer zwar den „Haupttransport“, das Risiko geht jedoch bereits bei der Übergabe an den benannten Frachtführer auf den Käufer über. Risiko- und Kostenübergang erfolgen demnach an verschieden Orten. Gruppe Abkür- Risikoübergang zung Kostenübergang Gruppe E (Abholklauseln) (1) Ex Works EXW (ab Werk) Gruppe F (Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt) (1) Free Carrier (frei Frachtführer) (2) Free Alongside Ship (frei Längsseite Seeschiff) FCA FAS Ab Werk des Verkäufers Bei Übergabe an den im Vertrag benannten Frachtführer Am Verladekai des vom Käufer benannten Seeschiffes im Verschiffungshafen Ausarbeitung Kaufvertrag (3) Free on Board (frei an Bord Seeschiff) 7.11.2007 FOB Seite: 47 An Bord des vom Käufer benannten Seeschiffes im Verschiffungshafen Gruppe C (Haupttransport vom Verkäufer bezahlt) CFR (1) Cost and Freight (Kosten und Fracht bezahlt) CIF (2) Cost, Insurance, Freight (Kosten, Versicherung und Fracht bezahlt) CPT (3) Carriage Paid to ... (frachtfrei benannter Bestimmungsort) CIP (4) Carriage and Insurance Paid to... (frachtfrei, versichert benannter Bestimmungsort) Gruppe D (Ankunftsklauseln) (1) Delivered at Frontier (frei Grenze, unverzollt) (2) Delivered ex Ship (geliefert ab Schiff, Bestimmungshafen) (3) Delivered ex Quay, Duty Paid (geliefert ab Kai, Bestimungshafen, verzollt) (4) Delivered, Duty Unpaid (frei Bestimmungsort, unverzollt) (5) Delivered, Duty Paid (frei Bestimmungsort, verzollt) An Bord des Schiffes im Verschiffungshafen Bei Übergabe an den ersten Frachtführer An Bord des Schiffes im Bestimmungshafen An Bord des Schiffes im Bestimmungshafen Im genannten Bestimmungsort Bei Übergabe an den ersten Frachtführer Im genannten Bestimmungsort An Bord des Schiffes im Verschiffungshafen DAF Lieferort an der Grenze DES An Bord des Schiffes im Bestimmungshafen DEQ Am Kai im Bestimmungshafen, verzollt DDU Im Bestimmungsort (unverzollt) DDP Im Bestimmungsort (verzolt Bei CFR bzw. CIF: Zusatz: „landed“: Verkäufer trägt die Kosten (nicht das Risiko) des Abladens im Bestimmungshafen. Die wichtigsten Incoterms sind: - - FCA (Free Carrier), FOB (Free on Board) – benannter Abgangsort bei FCA bis zur Übergabe an den im Vertrag benannten Frachtführer, bei FOB bis an Bord des Seeschiffes im Verschiffungshafen Verkäufer trägt Kosten und Risiko. CIF, CFR (Cost, Insurance, Freight) benannter Bestimmungsort. Risikoübergang, wie bei FOB (bei der Verladung im Verschiffungshafen). Kostenübergang an Bord des Schiffes im Bestimmungshafen. Bei CIF muss der Verkäufer die Seefracht auch versichern Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 48 10.3 Zahlungsbedingungen im Außenhandel Die Zahlungsbedingungen sollen zwei Risiken ausschalten: Annahmerisiko Dubiosenrisiko Die diversen Zahlungsbedingungen haben im Außenhandel folgende Bedeutung: Vorauszahlungen sind selten Anzahlungen eventuell bei speziellen Produktionen mit langer Fertigungsdauer Nachnahme: In Mittel- und Westeuropa als Post- Bahn- und Spediteurnachnahme üblich Offenes Ziel: Im Außenhandel mit westeuropäischen Ländern üblich Dokumentenakkreditiv: Ein Kreditinstitut sagt im Auftrag des Käufers zu den Rechnungsbetrag gegen Übergabe der Dokumente (Frachtpapiere) an den Verkäufer auszuzahlen Dokumenteninkasso: Das Dokumenteninkasso Der Exporteur beauftragt seine Bank die Dokumente über die versandte Ware an den Importeur nur auszufolgen wenn bar gezahlt wird D/P oder der Importeur einen Wechsel akzeptiert D/A a.) Documents against Payment (D/P) Die Dokumente brauchen nur gegen Zahlung übergeben zu werden. Keine Sicherheit gegenüber Abnahmerisiko, Sicherheit gegen Dubiosenrisiko. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 49 b.) Documents against Acceptance (D/A) Dokumente brauchen nur gegen Akzeptleistung des Käufers ausgehändigt werden. Abnahme und Dubiosenrisiko (Wechselakzept – Wechsel kann zum Protest gehen) Vor- und Nachteile des Dokumenteninkassos Beteiligte Vorteile Verkäufer Sicherheit gegen Dubiosenrisiko Zahlungssicherung ! Käufer Käufer verpflichtet sich nicht zur Einlösung (anders beim Akkreditiv) Interesse einer korrekten Nachteile Abnahmerisiko Wirtschaftliches Risiko: Importeur ist zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig Politisches Risiko: Importland wird zahlungsunfähig oder verhängt ein Transferverbot Risiko: Zahlung vor Warenbesichtigung und Prüfung und vollständigen vertragsgemäßen Lieferung ist gewahrt Dokumentenakkreditiv: Ein Akkreditiv ist ein Auftrag des Käufers an sein Kreditinstitut gegen Nachweis der Lieferung einen bestimmten Betrag auszuzahlen oder durch eine andere Bank auszahlen zu lassen. Der Verkäufer erhält den Rechnungsbetrag, wenn er rechtzeitig und vertragsgerecht liefert. Zahlung erfolgt Zug-um-Zug. Der Käufer braucht nur zu bezahlen wenn die Ware rechtzeitig eintrifft und mit den Dokumenten übereinstimmt. Ausarbeitung Kaufvertrag 7.11.2007 Seite: 50 Merkmale: unwiderruflich - (widerruflich) bestätigt - unbestätigt • mit - ohne Haftung der Korrespondenzbank Betrag, Form der Einlösung Befristung • Verfallsfrist: Dokumente bei Zahlstelle • Verladefrist: Beginn des Transports(bis zu welchem Termin die Ware verladen sein muss) • Vorlagefrist: Alter der Dokumente (21 T.) Zahlstellenbank, Spesen Umladungen, Teillieferungen, Übertragung Im Akkreditiv übliche Dokumente Verladedokument Versicherungsdokument Handelsrechnung Sonstige Dokumente (Ursprungszeugnis) .) Auszahlung des Akkreditivbetrages Sichtzahlung: Sofort bei Übergabe Hinausgeschobene Zahlung: nach einer bestimmten Frist (z.B. 4 Wochen) Vorteil für den Exporteur Akkreditiv sichert gegen Abnahme und Dubiosenrisiko Vorteile für den Importeur Zahlung erfolgt erst wenn die Dokumente bei der Bank vorliegen Nachteil für den Exporteur Wird Verladung verzögert, verfällt das Akkreditiv Nachteil für den Importeur Geprüft werden nur die Dokumente, nicht die Ware