Datum Herbst 2015 FAXANTWORT Durchwahl +49 221 821 992864 + 49 221 821 - 3785 Telefax + 49 221 821 - 992864 E-Mail m.matlangowski-eichler @koelnmesse.de Verbindliche Anmeldung als SPONSOR der ORGATEC 2016 (25. – 29. Oktober 2016) Unser Unternehmen wird als Sponsor das ORGATEC Trendforum unterstützen und werblich im Rahmen der Gesamtgestaltung präsent sein. Sponsorpaket: Trendforum Ja, wir möchten verbindlich Sponsor werden, zum Beteiligungspreis in Höhe von pauschal 9.500 EUR (netto, zzgl. gesetzl. Mwst.). Es wird ein Paket pro Tag vergeben (max. 4 Pakete). Firma: _________________________________________________ Ansprechpartner: _________________________________________________ Kundennummer: _________________________________________________ Straße: _________________________________________________ PLZ, Ort: _________________________________________________ Land: _________________________________________________ Telefon: _____________________ Telefax: ____________________ E-Mail: _________________________________________________ Es gelten die auf den folgenden Seiten getroffenen Vereinbarungen. Koelnmesse GmbH Messeplatz 1 50679 Köln Postfach 21 07 60 50532 Köln Deutschland Telefon + 49 221 821-0 Telefax + 49 221 821-2574 [email protected] www.koelnmesse.de Geschäftsführung: Gerald Böse (Vorsitzender) Katharina C. Hamma Herbert Marner Vorsitzender des Aufsichtsrates: 1. stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates: Kirsten Jahn, MdR Leistungen der Koelnmesse im Rahmen des Sponsorings des Trendforums: § Branding der Fläche mit dem Zusatz „powered by “ § Presenting-Trailer oder Spot-Schaltung vor den Slots auf der Trendforum Bühne (2 Spots pro Tag) § Logo-Abdruck „powered by “ im Visitor Guide § Logo-Abdruck „powered by “ im Messekatalog § Logopräsenz auf www.orgatec.de, Einbindung in 3 E-Besuchernewsletter Sonstige Vereinbarungen: 1. Die Anmeldung zu einem Sponsorenbeitrag ist verbindlich. Sie bedarf der Bestätigung durch die Koelnmesse. Sponsor kann nur ein Unternehmen werden, welches Aussteller auf der ORGATEC 2016 mit einer eigenen Standfläche ist. Ferner können Unternehmen als Sponsor zugelassen werden, die Produkte oder Dienstleistungen herstellen/präsentieren, die nicht zu den Kernsegmenten der ORGATEC (Einrichtung, Akustik, Boden, Licht, Medientechnik) gehören. SponsorAnmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 2. Eine druckfähige Logovorlage (EPS) muss Koelnmesse bis zum 29. Juli 2016 zur Verfügung gestellt werden, bei späterer Vereinbarung sofort. Die o.a. werblichen Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt erbracht werden, wenn die Datei bei Koelnmesse vorliegt. 3. Der Presenting-Trailer oder Spot muss Koelnmesse bis 01.10.2015 vorliegen. 4. Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhaltes: • Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder verstoßen könnte, • Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung • Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt, • Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel. 5. Koelnmesse übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg. Die Haftung der Koelnmesse für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln und Exponaten ist ausgeschlossen, soweit der Verlust/der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Die Exponate werden während der Veranstaltungsdauer auf Kosten der Koelnmesse gegen Diebstahl versichert, sofern der Aussteller einen Wiederbeschaffungswert Datum Herbst 2015 Seite 2/3 für jedes einzelne Exponat in dieser Anmeldung oder in einer gemeinsam abgestimmten Auflistung in der Anlage angibt. Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Koelnmesse wegen zu vertretender Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten von Koelnmesse und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Koelnmesse auf Grund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet. 6. Der Sponsor steht garantiemäßig dafür ein, dass seine Leistungen keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch den Sponsor oder aufgrund einer von dem Sponsor erbrachten Leistung verletzt werden, stellt dieser Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. 7. Ihre Angaben auf diesem Formular werden von Koelnmesse unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet und genutzt. 8. Ergänzungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Die vorstehenden Regelungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbindliche Anmeldung: Bestätigung der Koelnmesse: Ort, Datum ________________ Köln, den ________________ ___________________________ Unterschrift/Stempel Sponsor _________________ __________________ Stefan Kokkes Mareike Matlangowski Projektmanager Projektassistenz Koelnmesse GmbH Koelnmesse GmbH Datum Herbst 2015 Seite 3/3