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Begründung zur Vorlage 12/647/2
In der am 13.2.2006 stattgefundenen Bauausschuss-Sitzung wurde die Entscheidung über
die Vorlage ohne Votum auf den Landschaftsausschuss übertragen.
Die Verwaltung wurde gebeten, bis zur Sitzung des Landschaftsausschusses vertiefende
Antworten bezüglich Dacheindeckung, Energieeffizienz und der Möglichkeit einer
Regenwasserversickerung zu geben.
1. Dacheindeckung Aluminium -Blech oder Ziegeldach
Um das Bauvolumen minimal auszubilden, wurde eine Pultdachkonstruktion mit einer
Dachneigung (DN) 7° (geringere Heizkosten, da geringeres Volumen; Entfall einer
Geschossdecke) sowie eine Aluminium-Blech-Dachdeckung (Kalzip) mit Kosten von 40 €/qm
gewählt.
Diese DN kann nicht mit Flachdachziegel oder Pfanne ausgebildet werden, da der
„Windeintrieb“ des Regenwassers den „Füllhorizont“ der Dachpfanneneinfalzung überlaufen
lässt .
Um die Regeldachneigung bei Dachziegeln (RDN; die Dachneigung, bei der ohne
zusätzliche dichtende Maßnahmen garantiert kein Wasser eindringt) von 22° zu
unterschreiten, müssen weitere Sicherungsmaßnahmen ausgebildet werden; ein
zusätzliches „regendichtes Unterdach“, das eine wasserführende Schicht bildet, muss bei
Neigungen < 16 °erstellt werden.
Dachziegel und Dachsteine dürfen –laut Fachregel DDH ( Dachdeckerhandwerk)- nur bis
max. DN 10° und dann zwingend mit Unterdach ausgeführt werden.
Seit zwei Jahren gibt es jedoch einen neuen Dachziegel (Fa. Ergolsbacher Ziegel : „Karat“),
der nach Herstellerangabe mit Unterspannbahn jedoch ohne Unterdach bis zu 10° Grad
verlegt werden kann. Kosten pro qm ca. 40 €.
Durch das höhere Ziegelgewicht muss die Dachstatik geringfügig verstärkt werden.
(Mehrkosten ca. 5 € / qm)
Der Hersteller weist jedoch darauf hin, dass im Zweifel die Fachregeln der DDH (
Dachdeckerhandwerkes) einzuhalten sind.
Danach muss bei Neigungen <16 ° ein Unterdach vorhanden sein.
( Mehrkosten von ca. 4 € /qm)
Unter Beibehaltung der wirtschaftlich günstigen, niedrigen Dachneigung von 7° käme nach
Ansicht der Verwaltung eine Aluminium-Blechbedachung ( 40 €/qm ) oder eine wie oben
beschriebene Ziegeleindeckung mit Unterdach in Frage (Mehrkosten Unterdach und
Konstruktion 9 € /
qm x 1.000 qm Dachfläche = 9.000,00 €).
Die Verwaltung schlägt aus Kostengründen eine Aluminium-Blech-Dachdeckung (Kalzip) vor.
2. Heizwerte nach EnEV
Durch Beschluss des LA Nr.10/794 wurde für den LVR folgende Festlegung getroffen:
Der LVR verpflichtet sich freiwillig, die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung bei
Neubauten um 20% zu übertreffen, dort wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
-2-
In der Energieeinsparverordnung vom November 2001 sind die bis dato geltenden
Einzelnormen „Wärmeschutzverordnung“ und „Heizungsanlagenverordnung“ vom
Gesetzgeber zusammen geführt und die Grenzwerte der zulässigen
Transmissionswärmeverluste noch mal um ca. 25% reduziert worden.
Ziel der Energieeinsparverordnung war die Reduzierung der in Deutschland durch
Beheizung entstehenden CO2 Emissionen um 25% bis zum Jahr 2005. Hierzu soll es
Standard werden, dass im Neubaubereich lediglich noch eine Energie pro m² Wohnfläche
und Jahr aufgewendet werden muss, die einer Menge von 7-8 ltr. Heizöl entspricht
(Niedrigenergiehausstandard).
Zur Erreichung dieses Wertes führt die EnEV in einem ganzheitlichen Ansatz als
Zielkennzahl für alle neuen Gebäude den so genannten „Jahresprimärenergiebedarf“ ein.
Hierbei wird nicht nur die energetische Qualität der Gebäudehülle, sondern auch die
Effizienz der Anlagentechnik berücksichtigt.
Der Primärenergiebedarf, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr oder spezifisch auf die
Gebäudefläche bezogen Kilowattstunden pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr, ist die
Energiemenge, die zur Deckung des Heizenergie und des Warmwasserbedarfs benötigt
wird, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte
Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung
der jeweils eingesetzten Brennstoffe entstehen.
Im Klartext wird die komplette Kette von der Bohrinsel (Beispiel Energieträger Öl) über die
Umwandlung in der Raffinerie, dem Tankwagentransport zum Objekt, der objekteigenen
Kesselanlage bis zum Heizkörper energetisch betrachtet und ökologisch bewertet.
Diese Bewertung findet ihren Ausdruck in der so genannten „Anlagenaufwandszahl“, die
eine Kennziffer für die energetische Qualität der gesamten Anlagentechnik (s.o.) unter
Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers darstellt. Mit dieser Zahl versucht der
Verordnungsgeber prägnant und griffig das Verhältnis von Aufwand (Primärenergiebedarf)
zu Nutzen (Heizwärme und Warmwasser) unterschiedlicher Anlagentechniken zu
bezeichnen und vergleichbar zu machen.
Einflussgrößen auf den Jahres-Primärenergiebedarf sind:
- energetische Bewertung der Gebäudehülle
- Trinkwasserwärmebedarf
- Qualität der Anlagentechnik
- Bewertung des Brennstoffs
Aus den vorangegangenen Ausführung lassen sich zwei Erkenntnisse gewinnen:
1. Mit Einhaltung der Grenzwerte nach EnEV hat der LVR die Zielvorgaben sowohl des Verordnungsgebers als auch der freiwilligen Selbstverpflichtung erreicht.
2. Außerhalb der Gebäudehülle liegende Einflussfaktoren haben einen erheblichen rechnerischen Einfluss auf den Primärenergiebedarf.
Um die Aussage unter der lfd.Nr. 2 zu verdeutlichen, hat die Verwaltung im konkreten
Bauvorhaben zusätzlich zwei Vergleichsrechnungen bei gleicher Gebäudehülle aber
unterschiedlichen Anlagenkonzepten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt.
Vorlagentext :
Vorhandene Nahwärmeversorgung der Klinik mit fossilem Brennstoff (Gas)
dann gilt Anlagenaufwandszahl von 1,54 und ein Primärenergiebedarf von
85 Kwh/m²x a
-3-
Alternative 1
:Vorhandene Nahwärmeversorgung der Klinik mit fossilem Brennstoff
(Gas) plus 30% anteilige Versorgung mit gasbetriebenem Blockheizkraftwerk, dann gilt: Anlagenaufwandszahl von 1,35 und Primärenergiebedarf
von 74,3 Kwh/m²x a
Alternative 2 :
Eigenversorgung des Gebäudes mittels separatem Gas-Brennwertkessel,
dann gilt: Anlagenaufwandszahl von 1,32 und Primärenergiebedarf von
72,7 Kwh/m² x a
Der Vorlage ist zu entnehmen, dass der bauliche Wärmeschutz bei diesem Neubau mit
0,39 W/m² x K bereits weit unterhalb (ca. 60%) des Grenzwertes 0,64 W/m² x K der EnEV
liegt. Damit ist der bauliche Wärmeschutz wirtschaftlich ausgereizt.
Eine rechnerische Verbesserung des Primärenergiebedarfs kann dann nur noch über eine
Veränderung der Anlagenaufwandszahl erreicht werden.
Würde man die vorhandene, aber nach EnEV ungünstiger bewertete zentrale Versorgung
der Klinikgebäude mit Nahwärme außer Acht lassen und eine Gebäudeversorgung mittels
Einzelfeuerstätte realisieren (Alternative 2), ließe sich der rechnerische Primärenergiebedarf
um ca. 15% senken. Weitere Reduzierungen sind nur zu erzielen, wenn statt fossiler,
erneuerbare Brennstoffe Verwendung finden, welche in der EnEV wesentlich besser
bewertet werden.
Eine Ausstattung der Klinik 1 mit einer Eigenenergieversorgung würde neben den
zusätzlichen Investitionskosten für Wärmeerzeuger, Schornstein, Regelung und
Brennstoffversorgung auch einen zusätzlichen wiederkehrenden Wartungsaufwand über die
Lebenszeit der Anlage bedeuten.
Zur Orientierung kann von Investitionskosten von 80.000,00 bis 100.000,00 € und jährlichen
Wartungs- und Instandhaltungskosten von 2.000,00 bis 3.000,00 € ausgegangen werden.
3. Regenwasserversickerung
Eine nochmalige Rückfrage bei den Rheinischen Kliniken Düren ergab, dass sich das
Gefährdungspotential in einem anderen Teil des Klinikgeländes befindet.
Aufgrund der in der Klinik vorhandenen Nutzung des Grundwassers zur
Trinkwasserversorgung müsste die Versickerung des Regenwassers über belebte
Bodenzonen erfolgen, womit eine Filterung des Wassers gesichert werden soll.
Es wären bepflanzte Mulden von ca. 100 m² auszubilden.
Ggf. ist ein Bodenaustausch in geringem Umfang nötig, um den Abfluss aus den Mulden zu
optimieren.
Die Kosten für die Muldenversickerung liegen bei ca. 15.000,00 €.
Eine Versickerung ist nach derzeitigem Planungsstand somit möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, den neuesten Erkenntnissen Rechnung zu tragen und eine
Versickerung der Dachwässer vorzunehmen.
Die Verwaltung ist bemüht, die Kosten im Rahmen der Maßnahme aufzufangen.
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