Begründung zur Vorlage 12/647/2 In der am 13.2.2006 stattgefundenen Bauausschuss-Sitzung wurde die Entscheidung über die Vorlage ohne Votum auf den Landschaftsausschuss übertragen. Die Verwaltung wurde gebeten, bis zur Sitzung des Landschaftsausschusses vertiefende Antworten bezüglich Dacheindeckung, Energieeffizienz und der Möglichkeit einer Regenwasserversickerung zu geben. 1. Dacheindeckung Aluminium -Blech oder Ziegeldach Um das Bauvolumen minimal auszubilden, wurde eine Pultdachkonstruktion mit einer Dachneigung (DN) 7° (geringere Heizkosten, da geringeres Volumen; Entfall einer Geschossdecke) sowie eine Aluminium-Blech-Dachdeckung (Kalzip) mit Kosten von 40 €/qm gewählt. Diese DN kann nicht mit Flachdachziegel oder Pfanne ausgebildet werden, da der „Windeintrieb“ des Regenwassers den „Füllhorizont“ der Dachpfanneneinfalzung überlaufen lässt . Um die Regeldachneigung bei Dachziegeln (RDN; die Dachneigung, bei der ohne zusätzliche dichtende Maßnahmen garantiert kein Wasser eindringt) von 22° zu unterschreiten, müssen weitere Sicherungsmaßnahmen ausgebildet werden; ein zusätzliches „regendichtes Unterdach“, das eine wasserführende Schicht bildet, muss bei Neigungen < 16 °erstellt werden. Dachziegel und Dachsteine dürfen –laut Fachregel DDH ( Dachdeckerhandwerk)- nur bis max. DN 10° und dann zwingend mit Unterdach ausgeführt werden. Seit zwei Jahren gibt es jedoch einen neuen Dachziegel (Fa. Ergolsbacher Ziegel : „Karat“), der nach Herstellerangabe mit Unterspannbahn jedoch ohne Unterdach bis zu 10° Grad verlegt werden kann. Kosten pro qm ca. 40 €. Durch das höhere Ziegelgewicht muss die Dachstatik geringfügig verstärkt werden. (Mehrkosten ca. 5 € / qm) Der Hersteller weist jedoch darauf hin, dass im Zweifel die Fachregeln der DDH ( Dachdeckerhandwerkes) einzuhalten sind. Danach muss bei Neigungen <16 ° ein Unterdach vorhanden sein. ( Mehrkosten von ca. 4 € /qm) Unter Beibehaltung der wirtschaftlich günstigen, niedrigen Dachneigung von 7° käme nach Ansicht der Verwaltung eine Aluminium-Blechbedachung ( 40 €/qm ) oder eine wie oben beschriebene Ziegeleindeckung mit Unterdach in Frage (Mehrkosten Unterdach und Konstruktion 9 € / qm x 1.000 qm Dachfläche = 9.000,00 €). Die Verwaltung schlägt aus Kostengründen eine Aluminium-Blech-Dachdeckung (Kalzip) vor. 2. Heizwerte nach EnEV Durch Beschluss des LA Nr.10/794 wurde für den LVR folgende Festlegung getroffen: Der LVR verpflichtet sich freiwillig, die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung bei Neubauten um 20% zu übertreffen, dort wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. -2- In der Energieeinsparverordnung vom November 2001 sind die bis dato geltenden Einzelnormen „Wärmeschutzverordnung“ und „Heizungsanlagenverordnung“ vom Gesetzgeber zusammen geführt und die Grenzwerte der zulässigen Transmissionswärmeverluste noch mal um ca. 25% reduziert worden. Ziel der Energieeinsparverordnung war die Reduzierung der in Deutschland durch Beheizung entstehenden CO2 Emissionen um 25% bis zum Jahr 2005. Hierzu soll es Standard werden, dass im Neubaubereich lediglich noch eine Energie pro m² Wohnfläche und Jahr aufgewendet werden muss, die einer Menge von 7-8 ltr. Heizöl entspricht (Niedrigenergiehausstandard). Zur Erreichung dieses Wertes führt die EnEV in einem ganzheitlichen Ansatz als Zielkennzahl für alle neuen Gebäude den so genannten „Jahresprimärenergiebedarf“ ein. Hierbei wird nicht nur die energetische Qualität der Gebäudehülle, sondern auch die Effizienz der Anlagentechnik berücksichtigt. Der Primärenergiebedarf, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr oder spezifisch auf die Gebäudefläche bezogen Kilowattstunden pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr, ist die Energiemenge, die zur Deckung des Heizenergie und des Warmwasserbedarfs benötigt wird, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe entstehen. Im Klartext wird die komplette Kette von der Bohrinsel (Beispiel Energieträger Öl) über die Umwandlung in der Raffinerie, dem Tankwagentransport zum Objekt, der objekteigenen Kesselanlage bis zum Heizkörper energetisch betrachtet und ökologisch bewertet. Diese Bewertung findet ihren Ausdruck in der so genannten „Anlagenaufwandszahl“, die eine Kennziffer für die energetische Qualität der gesamten Anlagentechnik (s.o.) unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers darstellt. Mit dieser Zahl versucht der Verordnungsgeber prägnant und griffig das Verhältnis von Aufwand (Primärenergiebedarf) zu Nutzen (Heizwärme und Warmwasser) unterschiedlicher Anlagentechniken zu bezeichnen und vergleichbar zu machen. Einflussgrößen auf den Jahres-Primärenergiebedarf sind: - energetische Bewertung der Gebäudehülle - Trinkwasserwärmebedarf - Qualität der Anlagentechnik - Bewertung des Brennstoffs Aus den vorangegangenen Ausführung lassen sich zwei Erkenntnisse gewinnen: 1. Mit Einhaltung der Grenzwerte nach EnEV hat der LVR die Zielvorgaben sowohl des Verordnungsgebers als auch der freiwilligen Selbstverpflichtung erreicht. 2. Außerhalb der Gebäudehülle liegende Einflussfaktoren haben einen erheblichen rechnerischen Einfluss auf den Primärenergiebedarf. Um die Aussage unter der lfd.Nr. 2 zu verdeutlichen, hat die Verwaltung im konkreten Bauvorhaben zusätzlich zwei Vergleichsrechnungen bei gleicher Gebäudehülle aber unterschiedlichen Anlagenkonzepten mit folgenden Ergebnissen durchgeführt. Vorlagentext : Vorhandene Nahwärmeversorgung der Klinik mit fossilem Brennstoff (Gas) dann gilt Anlagenaufwandszahl von 1,54 und ein Primärenergiebedarf von 85 Kwh/m²x a -3- Alternative 1 :Vorhandene Nahwärmeversorgung der Klinik mit fossilem Brennstoff (Gas) plus 30% anteilige Versorgung mit gasbetriebenem Blockheizkraftwerk, dann gilt: Anlagenaufwandszahl von 1,35 und Primärenergiebedarf von 74,3 Kwh/m²x a Alternative 2 : Eigenversorgung des Gebäudes mittels separatem Gas-Brennwertkessel, dann gilt: Anlagenaufwandszahl von 1,32 und Primärenergiebedarf von 72,7 Kwh/m² x a Der Vorlage ist zu entnehmen, dass der bauliche Wärmeschutz bei diesem Neubau mit 0,39 W/m² x K bereits weit unterhalb (ca. 60%) des Grenzwertes 0,64 W/m² x K der EnEV liegt. Damit ist der bauliche Wärmeschutz wirtschaftlich ausgereizt. Eine rechnerische Verbesserung des Primärenergiebedarfs kann dann nur noch über eine Veränderung der Anlagenaufwandszahl erreicht werden. Würde man die vorhandene, aber nach EnEV ungünstiger bewertete zentrale Versorgung der Klinikgebäude mit Nahwärme außer Acht lassen und eine Gebäudeversorgung mittels Einzelfeuerstätte realisieren (Alternative 2), ließe sich der rechnerische Primärenergiebedarf um ca. 15% senken. Weitere Reduzierungen sind nur zu erzielen, wenn statt fossiler, erneuerbare Brennstoffe Verwendung finden, welche in der EnEV wesentlich besser bewertet werden. Eine Ausstattung der Klinik 1 mit einer Eigenenergieversorgung würde neben den zusätzlichen Investitionskosten für Wärmeerzeuger, Schornstein, Regelung und Brennstoffversorgung auch einen zusätzlichen wiederkehrenden Wartungsaufwand über die Lebenszeit der Anlage bedeuten. Zur Orientierung kann von Investitionskosten von 80.000,00 bis 100.000,00 € und jährlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten von 2.000,00 bis 3.000,00 € ausgegangen werden. 3. Regenwasserversickerung Eine nochmalige Rückfrage bei den Rheinischen Kliniken Düren ergab, dass sich das Gefährdungspotential in einem anderen Teil des Klinikgeländes befindet. Aufgrund der in der Klinik vorhandenen Nutzung des Grundwassers zur Trinkwasserversorgung müsste die Versickerung des Regenwassers über belebte Bodenzonen erfolgen, womit eine Filterung des Wassers gesichert werden soll. Es wären bepflanzte Mulden von ca. 100 m² auszubilden. Ggf. ist ein Bodenaustausch in geringem Umfang nötig, um den Abfluss aus den Mulden zu optimieren. Die Kosten für die Muldenversickerung liegen bei ca. 15.000,00 €. Eine Versickerung ist nach derzeitigem Planungsstand somit möglich. Die Verwaltung schlägt vor, den neuesten Erkenntnissen Rechnung zu tragen und eine Versickerung der Dachwässer vorzunehmen. Die Verwaltung ist bemüht, die Kosten im Rahmen der Maßnahme aufzufangen.