Medizinische Gentechnik in Freiheit und Verantwortung

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JUNGE LIBERALE
Antrag Nr.:
______500____
Niedersachsen
42. Landeskongress vom 03. bis 04. November 2001
Abstimmung: ___________ Ja
___________ Nein
___________ Enth.
in Göttingen
Verwiesen an: ________________
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Antragsteller: LAK Gesundheit & Soziales
Medizinische Gentechnik in Freiheit und Verantwortung –
Zukunftschance für die nächste Generation
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Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen möge beschließen:
Vorwort
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Gentechnik eine große Zukunftschance für
die nächsten Generationen. Sie bietet den Menschen die Möglichkeit, bisher nicht
beherrschbare Krankheiten und Leiden Zu heilen oder zu lindern. Die Jungen Liberalen sind
sich der ethischen Konflikte bei der Forschung am menschlichen Leben bewusst. Nach
Ansicht der Jungen Liberalen können diese Probleme aber nicht durch die Verhinderung von
Forschung und Wissenschaft gelöst werden, sondern nur in der aktiven Auseinandersetzung
zwischen den wissenschaftlichen Möglichkeiten auf der einen und den moralischen
Ansprüchen auf der anderen Seite. Nach genauer Abwägung der wissenschaftlichen Chancen
gegen ethische Bedenken nehmen die Jungen Liberalen Niedersachsen zu folgenden
Kernfragen der medizinischen Gentechnik Stellung:
Stammzellforschung
Vor allen anderen Bereichen der Gentechnik muss die Stammzellforschung bis zum Einsetzen
des Blastozystenstadiums, d.h. bis zum 14. Tag, ausgeweitet werden. Ein Replizieren von
menschlichen Organen aus Stammzellen zu Transplantationszwecken muss möglich und
erlaubt sein.
Embryonenerzeugung
Die Embryonenerzeugung zu Forschungs- sowie zu therapeutischen und gewerblichen
Zwecken lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, da hierfür kein Bedarf gesehen wird.
Sollte das Genmaterial zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für alle therapeutische Zwecke
ausreichen und keine Alternativen bekannt sein, so ist auch dies zu gewähren.
Nutzung von „überzähligen“ Embryonen
„Überzählige“ Embryonen hingegen dürfen zu Forschungszwecken verwendet werden.
Abgetriebene Embryonen zählen die Jungen Liberalen ausdrücklich nicht zu den überzähligen
Embryonen. Eine Einfuhr überzähliger Embryonen muss gesetzlich gewährleistet werden.
Das Embryonenschutzgesetz ist entsprechend zu ändern.
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Präimplantationsdiagnostik
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in zehn europäischen Ländern erlaubt, darunter auch
in so stark religiös geprägten Ländern wie Italien, Frankreich, Griechenland oder Spanien. Sie
verstößt aus unserer Sicht nicht gegen die christliche Ethik, sondern kann ein Mittel sein,
ungewollt kinderlosen Paaren mit genetischen Risiken zu helfen. Auch hier gilt für uns:
Grundsätzlich müssen zuerst die Chancen und dann die Risiken gesehen werden.
Vergessen wir nicht: Ziel der PID ist eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes,
welches bei den Eltern latent vorliegende schwere Krankheiten nicht erbt.
Die PID entspricht einer Pränataldiagnostik – vor der gewünschten Einnistung, die heute nach
ihr selbstverständlich von der Mehrheit der Schwangeren angenommen wird. Der Arzt kann
die mit hohen Risiko (etwa 20-50%) zu erwartende Erkrankung eines Embryos mit sehr
großer Sicherheit bereits vor der Schwangerschaft erkennen und nach umfassender Beratung
mit den Eltern angemessene Maßnahmen ergreifen.
Es scheint nicht sinnvoll, den Eltern diese neue medizinische Anwendung der PID
vorzuenthalten. Die physische und emotionale Belastung ist bei dieser schwerwiegenden
Entscheidung über Leben in dem sher frühen Stadium des erst etwa punktgroßen und noch
nicht implantierten Embryos im übrigen erheblich geringer als bei dem späteren Abbruch
einer Schwangerschaft nach §218a StGB.
Es ist überdies sozial ungerecht und unverantwortlich, dass finanziell gut gestellte Paare sich
der teuren PID in zehn europäischen Ländern oder den USA unterziehen können, finanziell
Schwächere eine „weinger verantwortungsvoll betreuter“PID in preiswerten Kliniken in Asien
oder Ost-Europa kaufen und die Mittellosen das Risiko einer Schwangerschaft „auf Probe“
mit der großen Belastung einer späteren Abtreibung eingehen müssen.
Deshalb wollen wir das EschG so geänder sehen, dass die PID auch in Deutschland
zugelassen wird
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zur Verhinderung von Leid
zur Annäherung der höchst unterschiedlichen Schutzgrade zwischen Embryonen im
Reagenzglas und Föten im Mutterleib
zur Beendigung des bereits laufenden PID-Tourismus sowie
zur Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzte und Patientinnen.
Deshalb fordern wir Junge Liberale:
Eine umfassende, qualifizierte Beratung und Betreuung der betroffenen Paare zur PID, die
auch über Gefahren und Belastungen unterrichtet, muss sichergestell werden.
Strenge medizinische Zulassungskriterien sowie eine zivilrechtliche Würdigung und
strafrechtliche Bewehrung müssen ein hohes Schutzniveau und Rechtssicherheit für alle
Beteiligten garantieren.
Zur Dokumantation, Information und Steuerung fortpflanzungsmedizinischer und biologischer
Fragen soll eine Zentralstelle ähnlich der britischen Human Fertility Embryology Authority
eingerichtet werden.
Dabei muss der Respekt vor Menschen und geistigen, seelischen und körperlichen
Beeinträchtigungen in vollem Umfang gewährleistet sein.
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Veränderungen der menschlichen Keimbahnen
Veränderungen der menschlichen Keimbahnen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn
sie der Verhinderung schwerer Erbkrankheiten dienen.
Schlusswort
Zur Festlegung der Kriterien für die PID als auch der Möglichkeiten der Manipulation des
menschlichen Erbgutes bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Konsenses. Nach Ansicht
der Jungen Liberalen Niedersachsen darf die Gentechnik nur zu Verhinderung von
lebensbedrohenden Krankheiten und schwerer Leiden eingesetzt werden. Selbst wenn die
Gentechnik die Möglichkeit eröffnet, das menschliche Erbgut zu beeinflussen, vielleicht sogar
zu steuern, ist es mit dem liberalen Menschenbild nicht zu vereinbaren, bloße körperliche
Abweichung von der Norm medizinisch zu verhindern. Selbstverständlich lehnen die Jungen
Liberalen das Klonen von Menschen ab. Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft steigt
in dem Maße, wie die Gesellschaft bereit ist Verantwortung für wissenschaftliche
Möglichkeiten zu übernehmen.
Begründung:
erfolgt mündlich.
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