Unionsbürgerschaft 1. Freizügigkeit (Art. 21 AEUV) a) Schutzbereich Personell: Staatsangehörigkeit MS (Art. 20 AEUV) Inhaltlich: Bewegungsfreiheit, in den Grenzen der RL 2004/38 b) Eingriffe Ungleichbehandlungen wegen Grenzübertritts Behinderungen a) Schranken ordre public (Art. 21, 45 III, 52, 62 AEUV) Zwingende Erfordernisse (Rspr.) 2. Verbindung aus Art. 21 und 18 AEUV (Rspr.) Soziale Teilhaberechte (Grzelczyk) Kulturelle Teilhaberechte (Bickel & Franz) Diskriminierungsfreie Anwendung der Grundrechte (Garcia Avello) 3. Einordnung „Grundfreiheit ohne Markt“? Nicht entziehbarer, „grundlegender Status“ (Ruiz Zambrano) „Europäische Sozialbürgerschaft“? Mehrebenen-Bürgerschaft (→ Art. 14 II 1 EUV)? Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb Modelle der Marktwirtschaft „Freie“ Marktwirtschaft: klassischer und Neo-Liberalismus Ordo-liberales Modell: staatliche Aufsicht über Wettbewerb Soziale Marktwirtschaft (deutsches Modell): o Verantwortung des Staates für gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht („magisches Viereck“) Stabilität des Preisniveaus hoher Beschäftigungsstand außenwirtschaftliches Gleichgewicht stetiges Wachstum o Sozialpolitik Kartellverbot Tatbestand des Art. 101 AEUV: 5 Elemente: Adressat: Unternehmen Verhalten: Vereinbarung, Beschluss, aufeinander abgestimmte Verhaltensweise Wirtschaftliche Wirkung: Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs Räumliche Wirkung: Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Spürbarkeit der Beeinträchtigung Problem: Sollen vertikale Vertriebsbindungen unter das Kartellverbot fallen? Dagegen spricht: Beschränkungen für den Markt (Verbraucher) gehen nicht weiter als wenn der Produzent selbst den Vertrieb übernommen hätte; Vertriebsunternehmen hat sich durch die Übernahme der Transaktionskosten für die Spezialisierung die Belohnung verdient. Dafür: Praxis führt zur Marktabschottung und kann denselben Effekt haben wie MgW nach Art. 34 AEUV Volkswagen-Fall (Art. 101 AEUV) (1) Unternehmen (2) Verhalten: Vereinbarung? o Nach EuGH bzgl. Preis nur unverbindlich abgestimmte Verhaltensweise? o Nachweis nötig, dass alle Händler der Preisempfehlung koordiniert folgen (-) (3) Wirtschaftliche Wirkung: Eignung z. Verfälschung des Wettbewerbs würde genügen (4) Räumliche Wirkung: Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Vertrag auf Deutschland bezogen, für andere MS nichts bekannt (5) Spürbarkeit der Beeinträchtigung: fraglich