19. Werbepsychologie für Existenzgründung a) Werbepsychologie allgemein Als Teilgebiet der angewandten Psychologie untersucht die Werbepsychologie, die Wirkung der Werbung auf das Verhalten und Erleben des potentiellen Käufers auf die Motive und Kaufentscheidungen. Täglich sind wir einer Werbeflut ausgesetzt. Stetig wird neue Werbung produziert, die alte Werbung verliert an Wirkung, der Mensch benötigt die Abwechslung. Bei der Werbung werden werbepsychologische Erkenntnisse genutzt, wie z. B. mit Schlüsselreizen gearbeitet und das Unterbewusstsein angesprochen. Bei dem bekannten HOBA Experiment wurde den Versuchspersonen eine gleichnamige Seife vorgeführt. Während dessen lief eine Diashow mit schönen, vollbusigen Frauen. Bei einer Befragung assoziierten die Probanden die Reize auf den Hintergrundbildern mit der Seife. Dieser Effekt wird „emotionales Aufladen von Produkten“ genannt. So werden junge Mütter gerne mit Bildern von Kleinkindern angesprochen, oder das sportliche Auto mit Erotikbildern in Verbindung gebracht. Die Rasiererwerbung verknüpft man gerne mit „erfrischenden Motiven“, bei der Zahnpastawerbung findet man häufig auch eine gut aussehende Frau. Bei den Werbemethoden sucht man zunächst die Aufmerksamkeit des Konsumenten, im zweiten Schritt möchte man in der Erinnerung des potentiellen Käufers bleiben. Zum Erregen der Aufmerksamkeit dominieren in der Werbeindustrie zwei grundlegende Methoden, der „Top-down“-Prozess und der „Buttom-up“-Prozess. 53 Bei dem „Top-down“-Prozess wird die Aufmerksamkeit von unseren Bedürfnissen, Erwartungen und Erfahrungen gelenkt. Wenn wir im Bekanntenkreis beispielsweise einen Bildschirm mit hoher Auflösung sehen, werden wir künftig der Werbung mit hoch auflösenden Monitoren mehr Aufmerksamkeit widmen. Bei dem „Buttom-up“-Prozess wird mit Blickfängen (Eye-Catchern) gearbeitet, um die Aufmerksamkeit zu erregen. Am häufigsten wird mit erotischen Motiven gearbeitet, aber auch Größe, Intensität, Bewegung, Mehrdeutigkeit und besondere Gestaltungselemente sind dazu geeignet, die Aufmerksamkeit zu erregen. Beim Involvement geht es um die Konsumenten-Einbeziehung, also das Ausmaß, in welchem eine Person von etwas betroffen oder innerlich beteiligt ist. Hier setzt die Industrie gerne auf Markentreue. Durch Kundenkarten, Rabattmarken, etc. will man eine Kundenbindung festigen. In diesem Zusammenhang ist auch das Sport-Sponsoring einzuordnen. Hier wird die emotionale Bindung die man zu einem Sportler oder einem Verein hat, auf das Produkt übertragen. Beim Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) nutzt man das menschliche Bedürfnis ein gegenseitiges Gleichgewicht aufrecht zu erhalten. Man will einen Gefallen, der einem zuteil wurde, wieder ausgleichen. So wird man beispielsweise zu einer Autofahrt eingeladen, in der Hoffnung, dass man als Gegenleistung ein Fahrzeug erwirbt. Beim Prinzip der Low-Balling-Technik nutzt man das Bedürfnis sich konsistent zu verhalten. So stellt man beispielsweise dem Kunden eine Reihe von Fragen, die er mit „Ja“ beantwortet. Am Schluss steht dann die Frage nach dem Vertragsabschluß. 54 Zu den Werbetechniken gehören auch die Wiederholung, also die Einschaltung im Fernsehen und Radio immer wieder zu bringen und die Konditionierung, die beim Kauf eine Belohnung verspricht. Also z. B. den Müsliriegel, der eine bessere Fitness verspricht, oder die höhere Attraktivität, wenn man eine bestimmte Parfümmarke erwirbt. Die Assoziierung mit bekannten und beliebten Personen des öffentlichen Lebens verspricht der Werbeindustrie gute Erfolge. Der Rennfahrer, der eine bestimmte Automarke bewirbt, zeugt von hohem Qualitätsstandard. Die verbreitetsten Werberezepte sind: 1. AIDA – attention, interest, desire, action Aufmerksamkeit erregen Interesse wecken Verspüren des Kaufwunsches Kauf 2. PPPP – picture, promise, prove, push Bilddarstellung Werbeversprechen Beweis des Werbeversprechens Aufforderung zum Handeln (überzeugen sie sich selbst) 55 b) Die Werbepsychologie in der Verkaufsunterstützung In dem vorstehenden Punkt a sind alle wesentlichen Werbetricks und Strategien mit wenigen Sätzen herausgearbeitet und auf den „Punkt“ gebracht. Unabhängig davon, welche Werbestrategie der Existenzgründer in seinem Branchensegment einsetzt, wird er sofort erkennen, an welcher Stelle man die Erkenntnisse der Werbepsychologie einsetzten kann und muss. Derartige Vorgehensweisen haben sich in der Praxis bewährt und müssen bei der Konzeption und Ausarbeitung der Werbelinie berücksichtigt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die unter dem nachstehenden Punkt c geschilderten gesetzlichen Bestimmungen, um Probleme und in der Regel sehr teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 56 c) Vermeidung illegaler Werbepraktiken Da die Möglichkeiten der werblichen Beeinflussung sehr vielfältig und groß sind, wurde das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“, kurz UWG erlassen. Es regelt im Wesentlichen folgende Punkte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Erhalten der Entscheidungsfreiheit, keine Ausübung von Druck Irreführende Werbung ist verboten Klare Regelung von Preisnachlässen, Zugaben und Geschenken, sowie klare Regelungen bei Gewinnspielen Verbot der Ausnutzung von Unerfahrenheit (Kindern) und Zwangslagen Sittenwidrige Werbung ist verboten Verunglimpfung von Mitbewerbern ist untersagt. Belästigung von Kunden ist untersagt, wie z. B. durch SPAM-Mails, Faxe, Anrufe Die Verletzung von Marken- und Urheberrechten ist untersagt. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist verboten. 57