Haschisch/Cannabis

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Haschisch/Cannabis
Haschisch, was ist das und
woher kommt das???
Was ist oder heißt Haschisch?
Der Name "Haschisch" stammt aus dem arabischen und
bedeutet "Kraut". Anders als im deutschen Spachgebrauch
bezeichnet es dort Cannabis allgemein und nicht nur gepresstes
Harz davon.
Woher kommt das Haschisch?
Klassische Herkunftsländer von Haschisch sind Marokko, die
Türkei, der Libanon, Afghanistan, Pakistan und Nepal. Meist
werden getrocknete Pflanzen gegen ein Sieb gerieben und die
feinen Pflanzenteile aufgefangen und (oft unter Hitzeeinwirkung
und Zusatz von Versatzstoffen) zu Platten gepresst.
Zusammenfassung
Hanf ist die deutsche Bezeichnung für Cannabis. Der wichtigste
der psychoaktiven Inhaltsstoffe von Hanfprodukten ist
Tetrahydrocannabinol (THC). Hasch wirkt je nach
Stimmungslage beruhigend, schmerzlindernd und kann die
Wahrnehmung steigern aber auch zu Apathie und Desinteresse
führen. Seine Giftigkeit ist sehr gering. Eine Gefahr kann aber
durch verzögerte Reaktionen, beispielsweise im Straßenverkehr
auftreten. Hasch unterliegt den Bestimmungen des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 ist aber bei
Besitz geringer Mengen, die nur für den Eigenbedarf bestimmt
sind, von einer Strafverfolgung abzusehen.
Cannabis lässt sich in drei verschiedene Grundarten einteilen:
Cannabis indica, Cannabis sativa und Cannabis ruderalis.
Allgemeines
getrocknete Teile der Hanfpflanze
Cannabis ist eine einjährige Pflanze die
normalerweise in drei verschiedene Grundsorten
einzuteilen ist: Cannabis Indica, Cannabis Sativa
und Cannabis Ruderalis.
Cannabis Indica (=aus Indien stammend)
zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
geringere Größe (1-2m)
dunkelgrüne, breite Blätter
trägt mehr Blätter als Blüten
die psychoaktivste Sorte
die häufigste für den Rauschkonsum
verwendete Sorte
Cannabis Sativa gilt als die
heimische Cannabispflanze und ist wie
folgt gekennzeichnet:
relativ groß (2-5m)
schmale, hellgrüne Blätter
weniger psychoaktiv
deren Fasern werden bevorzugt zur
Textilgewinnung verwendet
Und die dritte Sorte,
Cannabis Ruderalis ist wie folgt
gekennzeichnet:
stammt aus Osteuropa (Russland)
ist kaum rauschspendend
spielt bei uns nahezu keine Rolle
Anwendungsformen
Hasch/Haschisch
Haschisch ist das Harz der
Cannabispflanze, es ist eine feste,
klebrige, harzige Masse mit typischem
Geruch. Durch Erhitzen wird das
Hasch flexibler und kann mit den
Fingern "zerbröselt" werden.
Gras
Gras besteht aus den weiblichen Blütenständen, bei
Freilandsorten ist es oft mit Samen durchsetzt. Die
Wirkung von Gras ist zum Teil bei den
hochgezüchteten holländischen Sorten wesentlich
stärker als die von Haschisch. Amerikanische Sorten
hingegen wirken dagegen oft leichter. Viele
verwenden die Begriffe Gras und Marihuana synonym,
da beide Begriffe in der Praxis mehr oder weniger das
Selbe meinen.
Cannabisprodukte können in einer Wasserpfeife oder
wie Tabak geraucht, gegessen, als Aufguss getrunken
oder als Kuchen, Plätzchen u.ä. verbacken werden.
Marihuana
Marihuana wird aus den Blüten und Blättern
der Cannabispflanze gewonnen. Es ist relativ
trocken und hat ähnliche Eigenschaften wie
"Gras", oft wird es auch synonym mit dem
Begriff Gras verwendet.
Name
Herkunft
Verpackung/Bemerkungen
Hochland der Türkei
Nordafrika,
Kolumbien
in Klarsichtfolien,
Farbe: grünlich-grau
Libanon-Gebirge
in flachgepressten
Leinenbeuteln,
Farbe: rötlichbraun, Harzgehalt
doppelt so hoch wie beim
Grünen Türken
Schwarzer Afghane,
Schimmel-Afghane,
Indien, Pakistan,
dunkelbrauner Pakistani
Afghanistan
nicht festgelegt,
Farbe: schwarz (schwarzbraun)
Harzgehalt viermal so hoch
wie beim Grünen Türken,
Farbe: grau-schwarz-braun
durch toxikologischen
Schimmelpilz
Grüner Türke
Roter Libanese
Wie wird der Rauschzustand
empfunden?
Wer zum ersten Mal Haschisch konsumiert, wird
kaum ein angenehmes Gefühl verspüren. Sein
Gehirn muss erst lernen, mit dem Stoff umzugehen.
Meist tritt eine Pulsbeschleunigung und ein
trockener Mund auf.
Die Wirkung setzt beim Rauchen nach etwa
10 bis 20 Minuten ein und hält bis zu drei
Stunden an.
Wie wird der Rauschzustand
empfunden?
Hat sich der Körper allerdings daran gewöhnt, mit dem Rausch "umzugehen",
können viele unterschiedliche Reaktionen auftreten.
- Antriebsverlust oder Ruhelosigkeit
- Heißhunger auf Süßes
- Heiterkeit, Wortspiele, Wohlbefinden
- Intensivierung der Sinneswahrnehmung
- Sinnestäuschungen
- starker Durst
Wirkungsweise
Cannabinoide greifen im Kleinhirn an THCBindungsstellen, die man vor etwa 20 Jahren entdeckt
hat.
Im Körper existiert eine Substanz, die den gleichen
Wirkort hat: Anandamid. Der Anandamid-Rezeptor
kommt besonders im Kleinhirn, den Basalganglien, der
Hirnrinde und dem Hippokampus vor. Dies erklärt die
Beeinflussung der Motorik, des Zeitgefühls und der
Gedächtnisleistung. Der Hirnstamm, der lebenswichtige
Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält keine
bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Dadurch
wird klar, dass THC keinen Einfluss auf lebenserhaltende
Grundfunktionen hat.
Anwendungen in der Medizin
THC hat noch viele weitere Wirkungen. Es senkt den
Augeninnendruck, steigert den Appetit, lindert
Schmerzen und senkt die Blutviskosität. Damit sind THChaltige Produkte auch als Heilmittel interessant. In den
USA ist ein THC-haltiges Medikament zur
Appetitsteigerung und gegen Übelkeit bei AIDSPatienten zugelassen. Dronabinol (Marinol) wirkt auch
gegen die Schmerzen, bei krebskranken Menschen,
wenn auch deutlich geringer als Morphin. Außerdem
können Haschischprodukte die Lebensqualität
schwerkranker Menschen, vor allem von Krebspatienten,
deutlich steigern helfen. Wobei aber vor einer
Überschätzung der positiven Wirkungen gewarnt werden
muss. Seit dem 1. Februar 1998 ist Dronabinol in
Deutschland als Betäubungsmittel verschreibungsfähig.
Symptome und Gefahren
-
Symptome und Gefahren
Verzögerung der Persönlichkeitsentwicklung
Angst und Stimmungsschwankungen
Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz
Halluzinationen
psychische Abhängigkeiten mit starken
Entzugserscheinungen wie: Depressionen, Angstzuständen,
Unruhe oder Schweißausbrüchen
Räumliche und zeitliche Desorientierung
Verzögerung der neuronalen Reifung mit Störungen im
visuellen System
Verstärkung der Veranlagung bestehender psychischer
Probleme
schulischer und beruflicher Leistungsverlust
Was tun wenn es zu spät ist
Eine Therapie als erste Hilfe ist in den meisten
Fällen nicht notwendig. Lediglich wenn der
Konsument die Droge nicht wissentlich benutzt,
auf einen Rauschzustand nicht vorbereitet ist
und die betroffene Person die Veränderungen
ihrer Gemüts- und Bewusstseinslage auch nicht
auf diese Droge zurückführt, muss gehandelt
werden. Notfälle solcher Art sind denkbar, wenn
beispielsweise Haschkekse verzehrt werden,
ohne dass Kenntnis über die Beimengung von
Hanfprodukten besteht.
Rechtliches
- Strafbar sind nach § 29 des
Betäubungsmittelgesetzes der Anbau, der Besitz,
und zwar auch zum ausschließlichen
Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die
Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen
Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998
ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar,
wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THChaltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind. Sowohl die
psychotrope Substanz THC als auch praktisch die
gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG
aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch
verkehrsfähig.
Rechtliches
- Der Verbrauch bzw. Konsum ist grundsätzlich (!) straffrei, da
eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche
Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1
des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit) geschützt ist. Wenn man daher auf einer Party
oder wo auch immer Cannabis nur konsumiert, sind keine
strafrechtlichen Folgen zu erwarten.
- Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das
Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder
bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das
Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe
Menge" handelt. Die vom Bundesverfassungsgericht zugleich
eingeforderte einheitliche Regelung der Definition einer
"geringen Menge" für alle Bundesländer steht noch aus.
Rechtliches
- Im so genannten "Cannabisbeschluss" vom 9. März
1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter
ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaften bei der
Sicherstellung von geringen Cannabismengen
ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer
Strafverfolgung absehen können, sondern sollen.
- Die Schmerzbehandlung mit Cannabinoiden ist seit der
10. BtM - Rechts - Änderungsverordnung auch in
Deutschland möglich, da das Delta - 9 Tetrahydrocannabinol rezeptierfähig wurde. Allerdings
muss das Medikament zur Zeit noch aus dem Ausland
bezogen werden.
Nachweisbarkeit und Wirkungsdauer
des Cannabis
Droge/
Nachweis-barkeit
Wirkungsdauer
Urin
Blut
Haar
akuter Cannabiskonsum
6 Stunden
2-3 Stunden
Gelegentlicher Konsum
2-3 Tage
Abbauprodukte
noch nach
Monaten
noch nach
Monaten
Substanz
Regelmäßiger
Konsum
bis zu 3
Wochen
bis zu 3 Mon.
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