Haschisch/Cannabis Haschisch, was ist das und woher kommt das??? Was ist oder heißt Haschisch? Der Name "Haschisch" stammt aus dem arabischen und bedeutet "Kraut". Anders als im deutschen Spachgebrauch bezeichnet es dort Cannabis allgemein und nicht nur gepresstes Harz davon. Woher kommt das Haschisch? Klassische Herkunftsländer von Haschisch sind Marokko, die Türkei, der Libanon, Afghanistan, Pakistan und Nepal. Meist werden getrocknete Pflanzen gegen ein Sieb gerieben und die feinen Pflanzenteile aufgefangen und (oft unter Hitzeeinwirkung und Zusatz von Versatzstoffen) zu Platten gepresst. Zusammenfassung Hanf ist die deutsche Bezeichnung für Cannabis. Der wichtigste der psychoaktiven Inhaltsstoffe von Hanfprodukten ist Tetrahydrocannabinol (THC). Hasch wirkt je nach Stimmungslage beruhigend, schmerzlindernd und kann die Wahrnehmung steigern aber auch zu Apathie und Desinteresse führen. Seine Giftigkeit ist sehr gering. Eine Gefahr kann aber durch verzögerte Reaktionen, beispielsweise im Straßenverkehr auftreten. Hasch unterliegt den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 ist aber bei Besitz geringer Mengen, die nur für den Eigenbedarf bestimmt sind, von einer Strafverfolgung abzusehen. Cannabis lässt sich in drei verschiedene Grundarten einteilen: Cannabis indica, Cannabis sativa und Cannabis ruderalis. Allgemeines getrocknete Teile der Hanfpflanze Cannabis ist eine einjährige Pflanze die normalerweise in drei verschiedene Grundsorten einzuteilen ist: Cannabis Indica, Cannabis Sativa und Cannabis Ruderalis. Cannabis Indica (=aus Indien stammend) zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: geringere Größe (1-2m) dunkelgrüne, breite Blätter trägt mehr Blätter als Blüten die psychoaktivste Sorte die häufigste für den Rauschkonsum verwendete Sorte Cannabis Sativa gilt als die heimische Cannabispflanze und ist wie folgt gekennzeichnet: relativ groß (2-5m) schmale, hellgrüne Blätter weniger psychoaktiv deren Fasern werden bevorzugt zur Textilgewinnung verwendet Und die dritte Sorte, Cannabis Ruderalis ist wie folgt gekennzeichnet: stammt aus Osteuropa (Russland) ist kaum rauschspendend spielt bei uns nahezu keine Rolle Anwendungsformen Hasch/Haschisch Haschisch ist das Harz der Cannabispflanze, es ist eine feste, klebrige, harzige Masse mit typischem Geruch. Durch Erhitzen wird das Hasch flexibler und kann mit den Fingern "zerbröselt" werden. Gras Gras besteht aus den weiblichen Blütenständen, bei Freilandsorten ist es oft mit Samen durchsetzt. Die Wirkung von Gras ist zum Teil bei den hochgezüchteten holländischen Sorten wesentlich stärker als die von Haschisch. Amerikanische Sorten hingegen wirken dagegen oft leichter. Viele verwenden die Begriffe Gras und Marihuana synonym, da beide Begriffe in der Praxis mehr oder weniger das Selbe meinen. Cannabisprodukte können in einer Wasserpfeife oder wie Tabak geraucht, gegessen, als Aufguss getrunken oder als Kuchen, Plätzchen u.ä. verbacken werden. Marihuana Marihuana wird aus den Blüten und Blättern der Cannabispflanze gewonnen. Es ist relativ trocken und hat ähnliche Eigenschaften wie "Gras", oft wird es auch synonym mit dem Begriff Gras verwendet. Name Herkunft Verpackung/Bemerkungen Hochland der Türkei Nordafrika, Kolumbien in Klarsichtfolien, Farbe: grünlich-grau Libanon-Gebirge in flachgepressten Leinenbeuteln, Farbe: rötlichbraun, Harzgehalt doppelt so hoch wie beim Grünen Türken Schwarzer Afghane, Schimmel-Afghane, Indien, Pakistan, dunkelbrauner Pakistani Afghanistan nicht festgelegt, Farbe: schwarz (schwarzbraun) Harzgehalt viermal so hoch wie beim Grünen Türken, Farbe: grau-schwarz-braun durch toxikologischen Schimmelpilz Grüner Türke Roter Libanese Wie wird der Rauschzustand empfunden? Wer zum ersten Mal Haschisch konsumiert, wird kaum ein angenehmes Gefühl verspüren. Sein Gehirn muss erst lernen, mit dem Stoff umzugehen. Meist tritt eine Pulsbeschleunigung und ein trockener Mund auf. Die Wirkung setzt beim Rauchen nach etwa 10 bis 20 Minuten ein und hält bis zu drei Stunden an. Wie wird der Rauschzustand empfunden? Hat sich der Körper allerdings daran gewöhnt, mit dem Rausch "umzugehen", können viele unterschiedliche Reaktionen auftreten. - Antriebsverlust oder Ruhelosigkeit - Heißhunger auf Süßes - Heiterkeit, Wortspiele, Wohlbefinden - Intensivierung der Sinneswahrnehmung - Sinnestäuschungen - starker Durst Wirkungsweise Cannabinoide greifen im Kleinhirn an THCBindungsstellen, die man vor etwa 20 Jahren entdeckt hat. Im Körper existiert eine Substanz, die den gleichen Wirkort hat: Anandamid. Der Anandamid-Rezeptor kommt besonders im Kleinhirn, den Basalganglien, der Hirnrinde und dem Hippokampus vor. Dies erklärt die Beeinflussung der Motorik, des Zeitgefühls und der Gedächtnisleistung. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält keine bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Dadurch wird klar, dass THC keinen Einfluss auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat. Anwendungen in der Medizin THC hat noch viele weitere Wirkungen. Es senkt den Augeninnendruck, steigert den Appetit, lindert Schmerzen und senkt die Blutviskosität. Damit sind THChaltige Produkte auch als Heilmittel interessant. In den USA ist ein THC-haltiges Medikament zur Appetitsteigerung und gegen Übelkeit bei AIDSPatienten zugelassen. Dronabinol (Marinol) wirkt auch gegen die Schmerzen, bei krebskranken Menschen, wenn auch deutlich geringer als Morphin. Außerdem können Haschischprodukte die Lebensqualität schwerkranker Menschen, vor allem von Krebspatienten, deutlich steigern helfen. Wobei aber vor einer Überschätzung der positiven Wirkungen gewarnt werden muss. Seit dem 1. Februar 1998 ist Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verschreibungsfähig. Symptome und Gefahren - Symptome und Gefahren Verzögerung der Persönlichkeitsentwicklung Angst und Stimmungsschwankungen Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz Halluzinationen psychische Abhängigkeiten mit starken Entzugserscheinungen wie: Depressionen, Angstzuständen, Unruhe oder Schweißausbrüchen Räumliche und zeitliche Desorientierung Verzögerung der neuronalen Reifung mit Störungen im visuellen System Verstärkung der Veranlagung bestehender psychischer Probleme schulischer und beruflicher Leistungsverlust Was tun wenn es zu spät ist Eine Therapie als erste Hilfe ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Lediglich wenn der Konsument die Droge nicht wissentlich benutzt, auf einen Rauschzustand nicht vorbereitet ist und die betroffene Person die Veränderungen ihrer Gemüts- und Bewusstseinslage auch nicht auf diese Droge zurückführt, muss gehandelt werden. Notfälle solcher Art sind denkbar, wenn beispielsweise Haschkekse verzehrt werden, ohne dass Kenntnis über die Beimengung von Hanfprodukten besteht. Rechtliches - Strafbar sind nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes der Anbau, der Besitz, und zwar auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998 ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar, wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THChaltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind. Sowohl die psychotrope Substanz THC als auch praktisch die gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch verkehrsfähig. Rechtliches - Der Verbrauch bzw. Konsum ist grundsätzlich (!) straffrei, da eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt ist. Wenn man daher auf einer Party oder wo auch immer Cannabis nur konsumiert, sind keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten. - Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe Menge" handelt. Die vom Bundesverfassungsgericht zugleich eingeforderte einheitliche Regelung der Definition einer "geringen Menge" für alle Bundesländer steht noch aus. Rechtliches - Im so genannten "Cannabisbeschluss" vom 9. März 1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaften bei der Sicherstellung von geringen Cannabismengen ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer Strafverfolgung absehen können, sondern sollen. - Die Schmerzbehandlung mit Cannabinoiden ist seit der 10. BtM - Rechts - Änderungsverordnung auch in Deutschland möglich, da das Delta - 9 Tetrahydrocannabinol rezeptierfähig wurde. Allerdings muss das Medikament zur Zeit noch aus dem Ausland bezogen werden. Nachweisbarkeit und Wirkungsdauer des Cannabis Droge/ Nachweis-barkeit Wirkungsdauer Urin Blut Haar akuter Cannabiskonsum 6 Stunden 2-3 Stunden Gelegentlicher Konsum 2-3 Tage Abbauprodukte noch nach Monaten noch nach Monaten Substanz Regelmäßiger Konsum bis zu 3 Wochen bis zu 3 Mon.