A2 Neue Sanierungskonzepte Fachtagung I Congrès 2017 Moderation Christoph Ospelt EK Energiekonzepte AG, Zürich Fachtagung I Congrès 2017 Fachtagung eco-bau und NNBS 30. März 2017 A2 Neue Sanierungskonzepte Moderation Christoph Ospelt, EK Energiekonzepte AG, Zürich Sanierungskonzepte – eine Auslegeordnung Karl Viridén, Viridén+Partner AG, Zürich Erdbebenertüchtigung in der Sanierung Andreas Bärtsch, WMM Ingenieure, Basel Konzepte für hindernisfreies Bauen Felix Bohn, Wohnen im Alter GmbH, Zürich Energetisch, nachhaltig und gesund sanieren Urs-Thomas Gerber, CSD Ingenieure, Bern Von der Analyse zur Strategie Christoph Ospelt EK Energiekonzepte AG © EK Energiekonzepte AG Fachtagung eco-bau und NNBS 30 . März 2017 Sanierungskonzepte – eine Auslegeordnung Karl Viridén, Viridén+Partner AG, Zürich Fachtagung I Congrès 2017 Erdbebenertüchtigung in der Sanierung Andreas Bärtsch WMM Ingenieure, Basel Fachtagung I Congrès 2017 Erdbebenertüchtigung in der Sanierung Andreas Bärtsch WMM Ingenieure AG Münchenstein 1. Grundkenntnisse 2. Normative und rechtliche Grundlagen 3. Vorgehenskonzept 4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen 5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke 6. Kosten 1.1 Was ist Erdbeben? Als Erdbeben bezeichnet man messbare Erschütterungen der Erdoberfläche. Bei einem Erdbeben werden seismische Wellen ausgestrahlt, welche vielfältige Bodenbewegungen erzeugen. Der Boden bewegt sich rasch horizontal in allen Richtungen hin und her und auch vertikal auf und ab. Dabei überwiegen die horizontalen Bewegungen. 1.2 Wie entstehen Erdbeben? Erdbeben können auf unterschiedliche Weisen entstehen: a) durch dynamische Prozesse in der Erdkruste (tektonische Beben) b) durch Vulkanausbrüche (Aufstieg von Magma) c) durch Förderung von Erdöl / Erdgas / Erdwärme etc. d) durch Einstürzen von unterirdischen Hohlräumen e) durch Explosionen Der Entstehungsort eines Erdbebens wird als Hypozentrum oder auch Erdbebenherd bezeichnet. Der Ort auf der Erdoberfläche direkt über dem Hypozentrum heißt Epizentrum. 1.3 Wo ergeben sich am häufigsten Erdbeben? 1.4 Wo ergeben sich die stärksten Erdbeben ? 1.5 Epizentren von Erdbeben in der Schweiz seit 1300 1.6 Die Erdbebengefahrenkarte der Schweiz 1. Grundkenntnisse 2. Normative und rechtliche Grundlagen 3. Vorgehenskonzept 4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen 5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke 6. Kosten 2.1 Normen Bei Neubauten geben die aktuellen SIA Normen die erforderlichen Kennwerte vor. Im Wesentlichen ist dies die SIA Norm 261. Bei Umbauten gilt das SIA Merkblatt 2018 sowie die SIA Normenreihe SIA 269 für die Erhaltung bestehender Tragwerke. Das SIA Merkblatt 2018 definiert in Bezug auf die für Neubauten gültige Norm in Abhängigkeit der Bauwerksklasse (Wichtigkeit der Gebäude im Ereignisfall) sowie der Personenanzahl über das zu erwartende Schadensausmass den massgebenden Erfüllungsfaktor. 2.2 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen sind in der Schweiz sehr unterschiedlich. Während die Kantone Basel-Stadt und Wallis bereits eine Nachweispflicht im Baubewilligungsverfahren für Neu- und Umbauten kennen, wird das Thema in den meisten anderen Kantonen noch eher untergeordnet behandelt. 2.2 Rechtliche Grundlagen Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung BaselStadt (01.07.2009): 2.3 Rechtliche Konsequenzen Die ungenügende Erdbebensicherheit eines Gebäudes kann erhebliche privatrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. • Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (Planer) Nicht Einhaltung der Regeln der Baukunde. • Erstellerhaftung (Planer) Planer sind haftbar, wenn die SIA-Normen nicht eingehalten werden, denn die Bestimmungen der SIA-Normen gehören zu den Regeln der Baukunde. • Werkeigentümerhaftung (Bauherr) Eine ungenügende Erdbebensicherheit kann als fehlerhafte Anlage (neues Gebäude) oder als mangelhafte Unterhaltung (best. Gebäude) erachtet werden und eine entsprechende Werkeigentümerhaftung gemäss OR auslösen. 1. Grundkenntnisse 2. Normative und rechtliche Grundlagen 3. Vorgehenskonzept 4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen 5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke 6. Kosten 3.1 Ausgangslage Alle Gebäude, welche in der Schweiz vor 1989 gebaut wurden, haben eine nicht bekannte, oft aber ungenügende Erdbebensicherheit. Dies sind ca. 90% aller Gebäude. Grund: Vor 1970 gab es in der Schweiz keine Vorschrift, Bauwerke auf den Lastfall Erdbeben zu bemessen! Die ersten modernen Erdbebennormen des SIA wurden erst 1989 eingeführt. 3.2 Welche Bauten sind vor allem zu prüfen? Gebäude mit hoher Bedeutung für die Katastrophenbewältigung (Spitäler, Feuerwehrgebäude, Kommandozentralen etc.) Bauten mit grossen Menschenansammlungen (Schulen, Einkaufszentren, Kinos etc.) Bauten mit Gefahren für die Umwelt (Chemieanlagen, Tankanlagen) Gebäude mit verlustreichen Betriebsausfällen (z.B. Fabrikations- und Industrieanlagen, Banken und Versicherungen) Wohn-, Büro- und Gewerbebauten mit nicht erdbebensicheren Bauweisen 3.3 Grundsätze Jedes Gebäude ist ein Einzelfall und erfordert eine situationsgerechte Untersuchung durch einen Fachspezialisten (Bauingenieur). Besonders wichtige Bauten sollten möglichst rasch überprüft und wenn nötig ertüchtigt werden. Alle anderen Bauwerke sollten bei einem Umbau oder einer allgemeinen Sanierung überprüft und wenn nötig ertüchtigt werden. 3.4 Bemessungsgrundlagen Für die Überprüfung bestehender Gebäude in der Schweiz, gilt seit 2004 das SIA Merkblatt 2018. Zur Überprüfung von Bundesbauten wurde vom Bundesamt für Wasser und Geologie ein 3-stufiger Prozess entwickelt. Dieser wird oft auch bei anderen Bauten angewandt, denn er erlaubt eine rasche Beurteilung und Inventarisierung von bestehenden Gebäuden. Die Verstärkung von bestehenden Bauwerken soll dazu dienen Menschenleben zu schützen, indem man den Einsturz verhindert will. 3.5 Entscheidungsgrundlagen • Grundsätzlich ist ein normgemässer Zustand für Neubauten anzustreben. • Wenn die Verhältnismässigkeit von Massnahmen zur Erreichung des normgemässen Zustandes gegeben ist, sind solche zu ergreifen. • Die Entscheidung über eine Verstärkung eines bestehenden Gebäudes wird anhand folgender Grafik geführt: 3.5 Entscheidungsgrundlagen Die Verhältnismässigkeit wird beurteilt durch die Gegenüberstellung von Kosten (nur sicherheitsbezogene Kosten) und Nutzen (Reduktion der Personenrisiken in Form von vermiedenen Todesopfern) einer Erdbebensicherungsmassnahme unter Berücksichtigung des Individualrisikos und der Ansprüche an die Verfügbarkeit von Bauten der BWK III. Eine Erdbebensicherungsmassnahme gilt als verhältnismässig, wenn die Rettungskosten unter 10 Mio. CHF pro gerettetes Menschenleben liegen. Eine Erdbebensicherungsmassnahme gilt als zumutbar, wenn die Rettungskosten unter 100 Mio. CHF pro gerettetes Menschenleben liegen. 1. Grundkenntnisse 2. Normative und rechtliche Grundlagen 3. Vorgehenskonzept 4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen 5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke 6. Kosten 4.1 Schäden durch Versagen von weichen Erdgeschossen Kobe (Japan), 1995 Kobe (Japan), 1995 4.2 Schäden durch Versagen von weichen Obergeschossen Kobe (Japan), 1995 Kobe (Japan), 1995 Kobe (Japan), 1995 4.3 Schäden durch Versagen einzelner Bauteile (Stahlbeton) Kobe (Japan), 1995 Kobe (Japan), 1995 4.4 Schäden bei Aussteifungssystemen (Mauerwerk) Izmit (Türkei), 1999 Kobe (Japan), 1995 Izmit (Türkei), 1999 4.5 Schäden durch ungenügende Fugengrösse Kobe (Japan), 1995 Mexiko, 1985 4.6 Schäden bei Bauten aus vorfabrizierten Elementen Adana-Ceyhan (Türkei), 1998 Armenien, 1988 Adana-Ceyhan (Türkei), 1998 1. Grundkenntnisse 2. Normative und rechtliche Grundlagen 3. Vorgehenskonzept 4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen 5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke 6. Kosten 5.1 Grundsätze Die bestehende Struktur soll im Sinne der Ressourcenschonung soweit wie immer nur machbar in das Ertüchtigungskonzept miteinbezogen werden. Somit sind im Wesentlichen, sofern möglich, punktuelle Verstärkungsmassnahmen zu suchen, welche das bestehende Tragwerk unterstützen. Die Ertüchtigungskonzepte sind in einer frühen Projektphase (Vorstudie / Vorprojekt) mit Varianten zu erarbeiten. Ein effizientes Ertüchtigungskonzept bedingt aussagekräftige Informationen über die vorhandene Tragstruktur, welche über die ehemaligen Ausführungspläne oder Sondagen am bestehenden Objekt bezogen werden. 5.2 Verstärkungsmöglichkeiten Zur seismischen Ertüchtigung von bestehenden Gebäuden stehen mehrere unterschiedliche Strategien zur Verfügung: a) Erhöhung der Duktilität von Tragwerken: Verbesserung der Duktilität von nichtduktilen Stahlbetonstützen und Stahlbetonträgern durch die Ummantelung mittels Faserverbundwerkstoffen. b) Verstärkung von Tragwerken: Ertüchtigung von Stahlbetonrahmengebäuden oder von unbewehrten Mauerwerksgebäuden anhand von nachträglich aufgeklebten Kohlenfaserlamellen oder eingezogenen duktilen Stahlbetonwänden. b) Verstärkung von Tragwerken: Ertüchtigung durch aussenliegende Stahlfachwerke (japanische Methode) c) Schwächung von Tragwerken: Entfernen von spröden Füllwänden aus unbewehrtem Mauerwerk oder Durchtrennung von langen, tragenden und unbewehrten Mauerwerkswänden. d) Verbinden von Gebäudeteilen: Zur Vermeidung von Schäden im Bereich von zu kleinen Fugen, werden Gebäudeteile zu einem monolithischen Gebäude verbunden. e) Entkoppeln von Gebäudeteilen: Seismische Isolation durch den Einbau von Dämpfern 1. Grundkenntnisse 2. Normative und rechtliche Grundlagen 3. Vorgehenskonzept 4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen 5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke 6. Kosten Für eine Abschätzung der Ertüchtigungskosten muss das Tragwerk durch einen Bauingenieur identifiziert und untersucht werden. Für eine erste Grobabschätzung, z. B. zwecks Inventarisierung eines Gebäudeparks, ist mit ca. 1‘000.00 CHF pro Gebäude zu rechnen. Die Kosten für vertiefte Untersuchungen hängen stark vom Bauwerk ab. Die Kosten für eine Ertüchtigung sind schwer abschätzbar. Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) können diese Kosten zwischen 1% und 20% des Gebäudewertes betragen. Kostenrelevante Einflüsse: - Widerstand des vorhandenen Tragwerks auf horizontale Lasten - Die Bauweise und Baustoffe - Bauwerksklasse, Baugrundklasse, Erdbebenzone - Die Möglichkeit eines baulichen Eingriffs unter Berücksichtigung der Nutzung - Mögliche Synergien mit Umbau- / Sanierungsarbeiten Konzepte für hindernisfreies Bauen Felix Bohn, Wohnen im Alter GmbH, Zürich Fachtagung I Congrès 2017 Fachtagung eco-bau und NNBS 2017 Konzepte für hindernisfreies Bauen: Ein Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes enthält diese Präsentation keine Bilder, auf denen Personen abgebildet sind. © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 1 Demografische Entwicklung • Der Anteil der 60-jährigen und älteren Menschen in der Schweiz steigt bis 2050 auf 28 - 30% • Die Anzahl der hochaltrigen Menschen wird sich bis 2050 mehr als verdoppeln • Wohnen im Kollektivhaushalt (2013): - 60 - 69 Jahre: 1% (2003: 2%) - 70 - 79 Jahre: 2% (2003: 4%) - 80+ Jahre: 18% (2003: 22%) © © Felix Felix Bohn Bohn Fachberatung Fachberatung für für altersalters- und und demenzgerechtes demenzgerechtes Bauen Bauen wohnenimalter.ch wohnenimalter.ch 22 Demografische Entwicklung FelixBohn Bohn ©©Felix Fachberatungfür füraltersalters-und unddemenzgerechtes demenzgerechtesBauen Bauen Fachberatung wohnenimalter.ch wohnenimalter.ch 33 Bin ich behindert oder werde ich behindert? • Treppen steigen selbständig, mit Hilfe möglich oder trotz Hilfe nicht möglich? © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 4 Bin ich behindert oder werde ich behindert? • Erreichbarkeit Einkaufsmöglichkeiten, Bank, Post, Apotheke, Museen, Amtsstellen, Kirchen etc. • Öffentlicher Verkehr (Distanz, Niederflurtechnik) → Auftrag an Kanton und Gemeinde © Felix Bohn © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 5 Gesetzliche Grundlagen • Behindertengleichstellungsgesetz BehiG vom 1.1.04 • Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» • Kantonale Baugesetze • Verhältnismässigkeitsklausel bei Sanierung und Umnutzung – 5% des Gebäudeversicherungswerts vor dem Umbau – 20% der Umbaukosten © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 6 Gesetzliche Grundlagen © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 7 Volkswirtschaftlicher Nutzen (Bsp. Wohnungsbau) © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 8 Nutzen für alle • Hindernisfreiheit schafft Komfort und Sicherheit für alle © Felix Bohn © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 9 Imageschaden vermeiden • Bauherr • Architekt • Betreiber • Gemeinde © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 10 Imageschaden vermeiden Quelle: NZZ, 14.9.2016 © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 11 Richtiges Vorgehen • Thema frühzeitig miteinbeziehen • Fachleute beiziehen • Planungshilfen der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen konsultieren (kostenloser Bezug) © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 12 Kostenneutrale Massnahmen umsetzen Beispiele: • Schwellenlose Innentüren, 80 - 90 cm im Licht • Hartbelag von der Strasse zum Gebäude • 2. Handlauf im Treppenhaus • Ergonomische Anordnung der Bedienungselemente • Rutschsichere Bodenbeläge • Kontrastreiche Gestaltung • … © Felix Bohn © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 13 Massnahmen mit Nutzen für alle umsetzen Beispiele: • Ausreichende, blendfreie Beleuchtung • Aufzug, mind. 1.10 x 1.40 m Innenfläche mit Haltestellen auf den Geschossebenen • Video-Gegensprechanlage • Rampe statt Stufen • … © Felix Bohn © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 14 Das Zwei-Sinne-Prinzip • Multimodale Informationsvermittlung © Felix Bohn © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen © Felix Bohn wohnenimalter.ch 15 Fazit • BehiG gestützt durch Art. 8 der Bundesverfassung (Gleichheitsgebot, Diskriminierungsverbot) und damit auf gleicher Ebene wie die Anliegen des Denkmalschutzes verankert • Das BehiG verlangt bei Sanierungen von öffentlichen Gebäuden, Schulbauten, Gebäuden mit Arbeitsplätzen und Wohngebäuden Verbesserungen nach Massgabe der Verhältnismässigkeit • Die Nutzbarkeit für behinderte oder ältere Menschen kann immer verbessert werden • Frühzeitig Fachleute kontaktieren © Felix Bohn Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen wohnenimalter.ch 16 Energetisch, nachhaltig und gesund sanieren Urs-Thomas Gerber, CSD Ingenieure, Bern Fachtagung I Congrès 2017 Sanierung, Umnutzung oder Ersatzneubau? A2 Neue Sanierungskonzepte Energetisch, nachhaltig und gesund sanieren www.csd.ch 30. März 2017 Urs-Thomas Gerber, Geschäftsleiter Areale und Gebäude Ablauf Inhalt 0 Grundverständnis 1 Ausgangslage und Fokus 2 Mini, Midi, Maxi – prozessorientiert ins Ziel 3 Praxiserfahrung 4 Fazit 2 | www.csd.ch 0 Grundverständnis des nachhaltigen Bauens Das Wichtigste ist der Prozess Nachhaltiges Bauen heisst für CSD gesellschaftliche, wirtschaftliche und umweltrelevante Kriterien berücksichtigen. Die zu Beginn analysierten Potenziale und vereinbarten Ziele gilt es phasengerecht umzusetzen. Bei begrenzten Mitteln sollten Schwerpunkte vereinbart werden. 3 | www.csd.ch 0 Grundverständnis des nachhaltigen Bauens Z.B. SNBS als Grundlage [NNBS] 4 | www.csd.ch 1 Ausgangslage und Fokus Gehen wir davon aus, man weiss noch nicht, was man will. «Was kaputt geht, wir repariert» «Die alte Kuh auf die Schlachtbank» Werterhalt «Schritt für Schritt» Ersatzneubau «Was noch eine Restlebensdauer hat, wird später ersetzt» «Alles in einem Wisch» Gesamterneuerung in zwei Schritten 5 | www.csd.ch Teilerneuerung Bestand Gesamterneuerung in einem Schritt [CSD] 1 Ausgangslage und Focus Gehen wir davon aus, man weiss noch nicht, was man will. «Was kaputt geht, wir repariert.» «Die alte Kuh auf die Schlachtbank.» …oder…. «Wachstum nach innen» prüfen nichts Werterhalt «Schritt für Schritt» alles Ersatzneubau «Was noch eine Restlebensdauer hat, wird später ersetzt.» «Alles in einem Wisch» Gesamterneuerung in zwei Schritten 6 | www.csd.ch Teilerneuerung Bestand Gesamterneuerung in einem Schritt [CSD] 1 Ausgangslage und Focus Gehen wir davon aus, man weiss noch nicht, was man will. Ich mache etwas und verbessere an allen wichtigen Punkten so, dass ich sicher 5-10 Jahre ein annehmbares Gebäude habe. Grosse Eingriffe mache ich nicht. «Schritt für Schritt» Wenn ich etwas in die Hand nehme, dann mache ich es richtig, wähle aber vielleicht nicht immer eine „Maximal“-Variante. Wenn etwas sicher noch 10-20 Jahre hält, wird es nicht ersetzt. «Was noch eine Restlebensdauer hat, wird später ersetzt» Ich messe mich mit Neubauten, mit dem Stand der Technik. Ich will energetisch, technisch, akustisch usw. top sein. Jetzt wird saniert, dann wieder einige Jahrzehnte unterhalten. «Alles in einem Wisch» Teilerneuerung Teilerneuerung Gesamterneuerung in «zwei» Schritten Gesamterneuerung in einem Schritt [CSD] 7 | www.csd.ch 2 Mini, Midi, Maxi, prozessorientiert ins Ziel Architekt, Haustechnik, Bauphysik, … suchen sinnvolle «Pakete» Ich mache etwas und verbessere an allen wichtigen Punkten so, dass ich sicher 5-10 Jahre ein annehmbares Gebäude habe. Grosse Eingriffe mache ich nicht. Wenn ich etwas in die Hand nehme, dann mache ich es richtig, wähle aber vielleicht nicht immer eine „Maximal“-Variante. Wenn etwas sicher noch 10-20 Jahre hält, wird es nicht ersetzt. Ich messe mich mit Neubauten, mit dem Stand der Technik. Ich will energetisch, technisch, akustisch usw. top sein. Jetzt wird saniert, dann wieder einige Jahrzehnte unterhalten. Teilerneuerung Teilerneuerung Mini Gesamterneuerung in «zwei» Schritten Gesamterneuerung in einem Schritt Midi Maxi [CSD] 8 | www.csd.ch 2 Mini, Midi, Maxi, prozessorientiert ins Ziel Architekt, Haustechnik, Bauphysik, … suchen sinnvolle «Pakete» «Z.B. Architekt: stimmen die Grundrisse/ Zimmergrössen?» «Z.B. Haustechnik: Kann mit dem Vorhandenen weitergeplant werden?» «Z.B. Bauphysik: Stimmt die Akustik?» «Z.B. Bauphysik / Nachhaltigkeit: Gibt es Schadstoffe; wie ist die Behaglichkeit?» «Z.B. Bauphysik: Wie weit gehe ich bei der Fassade?» Zusammen eine optimale Sanierung planen «Z.B. Nutzer: Welche Bedürfnisse werden derzeit nicht gut befriedigt?» [CSD] 9 | www.csd.ch 3 Praxiserfahrung Beispiel 40-jähriges Verwaltungsgebäude Phase 21 Bedürfnisse sind geklärt. Wie zufrieden ist man mit dem Ist-Zustand? Ziele sind definiert. Was will man mit der Sanierung vor allem erreichen? No Go’s sind klar. Was will man eher oder sicher nicht? Was wird gemacht/bezahlt? Ziele der Machbarkeitsstudie müssen klar sein (Ersatzneubau prüfen? Mini/Midi/Maxi variante erarbeiten)! Jeder weiss, was zu tun ist. Planerteam bekommt genauen Auftrag/Briefing und es gibt eine Begehung. Kommunikation während Studie ist klar. Zwischenhalt. Nach ersten Erkenntnissen spiegelt das Planerteam nochmals die Ziele (z.B. evtl. hat sich ergeben, dass die Heizung doch schlechter ist als geplant oder der Haustechniker sieht eine Kühldecke als zwingend). Justierung. Es wird bei Bedarf definiert, ob man die Planungstiefe punktuell anpasst (inkl. Honorar). Hierfür gibt es ein Gespräch mit dem Bauherrn. 10 | www.csd.ch 4 Fazit Wie erreiche ich meine Ziele? Vor der Machbarkeitsstudie Bedürfnisse abholen Gutes Pflichtenhaft erstellen und mit Planungsteam abgleichen Eckpunkte definieren Bereit sein, etwas Geld auszugeben Während der Machbarkeitsstudie Briefing ist sehr wichtig! Begehung ist sehr wichtig! Zusammenarbeit im Planungsteam (nicht jeder für sich) Zwischenhalt einlegen Justierung nach ersten Erkenntnissen Nach der Machbarkeitsstudie Entscheid, wie weit/tief geht man nun mit der Sanierung Ausarbeitung Planerauftrag Nicht von vorne beginnen 11 | www.csd.ch Neben Raum- und Nutzerbedürfnisse auch Ziele Energie, Nachhaltigkeit usw. definieren. Das Raster SNBS hilft hier: - z.B. Energiestandard - Z.B. Innenraumklima (Stichwort Radon, ..) Zu guter Letzt Auch für Überraschungen sollte man offen sein «An eine Aufstockung hätten wir nie gedacht.» [Foto CSD, Fotocollagen Ernst Gerber Architekten + Planer AG ] 12 | www.csd.ch Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktperson Urs-Thomas Gerber Dipl. Ing. FH, M. Sc. Architektur + Umwelt Geschäftsleiter Areale und Gebäude [email protected] 031 970 35 86 CSD INGENIEURE AG Hessstrasse 27d 3097 Liebefeld BE t +41 31 970 35 35 f +41 31 970 35 36 e [email protected] 13 | www.csd.ch