A2 Neue Sanierungskonzepte

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A2 Neue Sanierungskonzepte
Fachtagung I Congrès 2017
Moderation
Christoph Ospelt
EK Energiekonzepte AG, Zürich
Fachtagung I Congrès 2017
Fachtagung eco-bau und NNBS
30. März 2017
A2 Neue Sanierungskonzepte
Moderation
Christoph Ospelt, EK Energiekonzepte AG, Zürich
Sanierungskonzepte – eine Auslegeordnung
Karl Viridén, Viridén+Partner AG, Zürich
Erdbebenertüchtigung in der Sanierung
Andreas Bärtsch, WMM Ingenieure, Basel
Konzepte für hindernisfreies Bauen
Felix Bohn, Wohnen im Alter GmbH, Zürich
Energetisch, nachhaltig und gesund sanieren
Urs-Thomas Gerber, CSD Ingenieure, Bern
Von der Analyse
zur Strategie
Christoph Ospelt
EK Energiekonzepte AG
© EK Energiekonzepte AG
Fachtagung eco-bau und NNBS
30 . März 2017
Sanierungskonzepte – eine Auslegeordnung
Karl Viridén,
Viridén+Partner AG, Zürich
Fachtagung I Congrès 2017
Erdbebenertüchtigung in der Sanierung
Andreas Bärtsch
WMM Ingenieure, Basel
Fachtagung I Congrès 2017
Erdbebenertüchtigung in der Sanierung
Andreas Bärtsch WMM Ingenieure AG Münchenstein
1. Grundkenntnisse
2. Normative und rechtliche Grundlagen
3. Vorgehenskonzept
4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen
5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke
6. Kosten
1.1 Was ist Erdbeben?
Als Erdbeben bezeichnet man messbare Erschütterungen der Erdoberfläche.
Bei einem Erdbeben werden seismische Wellen ausgestrahlt, welche vielfältige
Bodenbewegungen erzeugen.
Der Boden bewegt sich rasch horizontal in allen Richtungen hin und her und
auch vertikal auf und ab. Dabei überwiegen die horizontalen Bewegungen.
1.2 Wie entstehen Erdbeben?
Erdbeben können auf unterschiedliche Weisen entstehen:
a) durch dynamische Prozesse in der Erdkruste (tektonische Beben)
b) durch Vulkanausbrüche (Aufstieg von Magma)
c) durch Förderung von Erdöl / Erdgas / Erdwärme etc.
d) durch Einstürzen von unterirdischen Hohlräumen
e) durch Explosionen
Der Entstehungsort eines Erdbebens wird als Hypozentrum oder auch
Erdbebenherd bezeichnet. Der Ort auf der Erdoberfläche direkt über dem
Hypozentrum heißt Epizentrum.
1.3 Wo ergeben sich am häufigsten Erdbeben?
1.4 Wo ergeben sich die stärksten Erdbeben ?
1.5 Epizentren von Erdbeben in der Schweiz seit 1300
1.6 Die Erdbebengefahrenkarte der Schweiz
1. Grundkenntnisse
2. Normative und rechtliche Grundlagen
3. Vorgehenskonzept
4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen
5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke
6. Kosten
2.1 Normen
Bei Neubauten geben die aktuellen SIA Normen die erforderlichen Kennwerte
vor. Im Wesentlichen ist dies die SIA Norm 261.
Bei Umbauten gilt das SIA Merkblatt 2018 sowie die SIA Normenreihe SIA 269
für die Erhaltung bestehender Tragwerke.
Das SIA Merkblatt 2018 definiert in Bezug auf die für Neubauten gültige Norm
in Abhängigkeit der Bauwerksklasse (Wichtigkeit der Gebäude im Ereignisfall)
sowie der Personenanzahl über das zu erwartende Schadensausmass den
massgebenden Erfüllungsfaktor.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Schweiz sehr unterschiedlich.
Während die Kantone Basel-Stadt und Wallis bereits eine Nachweispflicht im
Baubewilligungsverfahren für Neu- und Umbauten kennen, wird das Thema in
den meisten anderen Kantonen noch eher untergeordnet behandelt.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung BaselStadt (01.07.2009):
2.3 Rechtliche Konsequenzen
Die ungenügende Erdbebensicherheit eines Gebäudes kann erhebliche
privatrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.
• Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (Planer)
Nicht Einhaltung der Regeln der Baukunde.
• Erstellerhaftung (Planer)
Planer sind haftbar, wenn die SIA-Normen nicht eingehalten werden, denn
die Bestimmungen der SIA-Normen gehören zu den Regeln der Baukunde.
• Werkeigentümerhaftung (Bauherr)
Eine ungenügende Erdbebensicherheit kann als fehlerhafte Anlage (neues
Gebäude) oder als mangelhafte Unterhaltung (best. Gebäude) erachtet
werden und eine entsprechende Werkeigentümerhaftung gemäss OR
auslösen.
1. Grundkenntnisse
2. Normative und rechtliche Grundlagen
3. Vorgehenskonzept
4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen
5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke
6. Kosten
3.1 Ausgangslage
Alle Gebäude, welche in der Schweiz vor 1989 gebaut wurden, haben eine
nicht bekannte, oft aber ungenügende Erdbebensicherheit. Dies sind ca. 90%
aller Gebäude.
Grund:
Vor 1970 gab es in der Schweiz keine Vorschrift, Bauwerke auf den Lastfall
Erdbeben zu bemessen! Die ersten modernen Erdbebennormen des SIA
wurden erst 1989 eingeführt.
3.2 Welche Bauten sind vor allem zu prüfen?
Gebäude mit hoher Bedeutung für die Katastrophenbewältigung
(Spitäler, Feuerwehrgebäude, Kommandozentralen etc.)
Bauten mit grossen Menschenansammlungen
(Schulen, Einkaufszentren, Kinos etc.)
Bauten mit Gefahren für die Umwelt
(Chemieanlagen, Tankanlagen)
Gebäude mit verlustreichen Betriebsausfällen
(z.B. Fabrikations- und Industrieanlagen, Banken und Versicherungen)
Wohn-, Büro- und Gewerbebauten mit nicht erdbebensicheren Bauweisen
3.3 Grundsätze
Jedes Gebäude ist ein Einzelfall und erfordert eine situationsgerechte
Untersuchung durch einen Fachspezialisten (Bauingenieur).
Besonders wichtige Bauten sollten möglichst rasch überprüft und wenn nötig
ertüchtigt werden.
Alle anderen Bauwerke sollten bei einem Umbau oder einer allgemeinen
Sanierung überprüft und wenn nötig ertüchtigt werden.
3.4 Bemessungsgrundlagen
Für die Überprüfung bestehender Gebäude in der
Schweiz, gilt seit 2004 das SIA Merkblatt 2018.
Zur Überprüfung von Bundesbauten wurde vom
Bundesamt für Wasser und Geologie ein 3-stufiger
Prozess entwickelt. Dieser wird oft auch bei anderen
Bauten angewandt, denn er erlaubt eine rasche
Beurteilung und Inventarisierung von bestehenden
Gebäuden.
Die Verstärkung von bestehenden Bauwerken soll
dazu dienen Menschenleben zu schützen, indem
man den Einsturz verhindert will.
3.5 Entscheidungsgrundlagen
• Grundsätzlich ist ein normgemässer Zustand für Neubauten anzustreben.
• Wenn die Verhältnismässigkeit von Massnahmen zur Erreichung des
normgemässen Zustandes gegeben ist, sind solche zu ergreifen.
• Die Entscheidung über eine Verstärkung eines bestehenden Gebäudes wird
anhand folgender Grafik geführt:
3.5 Entscheidungsgrundlagen
Die Verhältnismässigkeit wird beurteilt durch die Gegenüberstellung von Kosten
(nur sicherheitsbezogene Kosten) und Nutzen (Reduktion der Personenrisiken
in Form von vermiedenen Todesopfern) einer Erdbebensicherungsmassnahme
unter Berücksichtigung des Individualrisikos und der Ansprüche an die
Verfügbarkeit von Bauten der BWK III.
Eine Erdbebensicherungsmassnahme gilt als verhältnismässig, wenn die
Rettungskosten unter 10 Mio. CHF pro gerettetes Menschenleben liegen.
Eine Erdbebensicherungsmassnahme gilt als zumutbar, wenn die
Rettungskosten unter 100 Mio. CHF pro gerettetes Menschenleben liegen.
1. Grundkenntnisse
2. Normative und rechtliche Grundlagen
3. Vorgehenskonzept
4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen
5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke
6. Kosten
4.1 Schäden durch Versagen von weichen Erdgeschossen
Kobe (Japan), 1995
Kobe (Japan), 1995
4.2 Schäden durch Versagen von weichen Obergeschossen
Kobe (Japan), 1995
Kobe (Japan), 1995
Kobe (Japan), 1995
4.3 Schäden durch Versagen einzelner Bauteile (Stahlbeton)
Kobe (Japan), 1995
Kobe (Japan), 1995
4.4 Schäden bei Aussteifungssystemen (Mauerwerk)
Izmit (Türkei), 1999
Kobe (Japan), 1995
Izmit (Türkei), 1999
4.5 Schäden durch ungenügende Fugengrösse
Kobe (Japan), 1995
Mexiko, 1985
4.6 Schäden bei Bauten aus vorfabrizierten Elementen
Adana-Ceyhan (Türkei), 1998
Armenien, 1988
Adana-Ceyhan (Türkei), 1998
1. Grundkenntnisse
2. Normative und rechtliche Grundlagen
3. Vorgehenskonzept
4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen
5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke
6. Kosten
5.1 Grundsätze
Die bestehende Struktur soll im Sinne der Ressourcenschonung soweit wie
immer nur machbar in das Ertüchtigungskonzept miteinbezogen werden.
Somit sind im Wesentlichen, sofern möglich, punktuelle Verstärkungsmassnahmen zu suchen, welche das bestehende Tragwerk unterstützen.
Die Ertüchtigungskonzepte sind in einer frühen Projektphase (Vorstudie /
Vorprojekt) mit Varianten zu erarbeiten.
Ein effizientes Ertüchtigungskonzept bedingt aussagekräftige Informationen
über die vorhandene Tragstruktur, welche über die ehemaligen Ausführungspläne oder Sondagen am bestehenden Objekt bezogen werden.
5.2 Verstärkungsmöglichkeiten
Zur seismischen Ertüchtigung von bestehenden Gebäuden stehen mehrere
unterschiedliche Strategien zur Verfügung:
a) Erhöhung der Duktilität von Tragwerken:
Verbesserung der Duktilität von nichtduktilen Stahlbetonstützen und
Stahlbetonträgern durch die Ummantelung mittels Faserverbundwerkstoffen.
b) Verstärkung von Tragwerken:
Ertüchtigung von Stahlbetonrahmengebäuden oder von unbewehrten
Mauerwerksgebäuden anhand von nachträglich aufgeklebten
Kohlenfaserlamellen oder eingezogenen duktilen Stahlbetonwänden.
b) Verstärkung von Tragwerken:
Ertüchtigung durch aussenliegende Stahlfachwerke (japanische Methode)
c) Schwächung von Tragwerken:
Entfernen von spröden Füllwänden aus unbewehrtem Mauerwerk oder
Durchtrennung von langen, tragenden und unbewehrten Mauerwerkswänden.
d) Verbinden von Gebäudeteilen:
Zur Vermeidung von Schäden im Bereich von zu kleinen Fugen, werden
Gebäudeteile zu einem monolithischen Gebäude verbunden.
e) Entkoppeln von Gebäudeteilen:
Seismische Isolation durch den Einbau von Dämpfern
1. Grundkenntnisse
2. Normative und rechtliche Grundlagen
3. Vorgehenskonzept
4. Schadensbilder an bestehenden Tragstrukturen
5. Mögliche Ertüchtigungen bestehender Bauwerke
6. Kosten
Für eine Abschätzung der Ertüchtigungskosten muss das Tragwerk durch einen
Bauingenieur identifiziert und untersucht werden. Für eine erste
Grobabschätzung, z. B. zwecks Inventarisierung eines Gebäudeparks, ist mit
ca. 1‘000.00 CHF pro Gebäude zu rechnen. Die Kosten für vertiefte
Untersuchungen hängen stark vom Bauwerk ab.
Die Kosten für eine Ertüchtigung sind schwer abschätzbar. Laut Bundesamt für
Umwelt (BAFU) können diese Kosten zwischen 1% und 20% des
Gebäudewertes betragen.
Kostenrelevante Einflüsse:
- Widerstand des vorhandenen Tragwerks auf horizontale Lasten
- Die Bauweise und Baustoffe
- Bauwerksklasse, Baugrundklasse, Erdbebenzone
- Die Möglichkeit eines baulichen Eingriffs unter Berücksichtigung der Nutzung
- Mögliche Synergien mit Umbau- / Sanierungsarbeiten
Konzepte für hindernisfreies Bauen
Felix Bohn,
Wohnen im Alter GmbH, Zürich
Fachtagung I Congrès 2017
Fachtagung eco-bau und NNBS 2017
Konzepte für hindernisfreies Bauen:
Ein Beitrag zur sozialen
Nachhaltigkeit
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes enthält diese Präsentation
keine Bilder, auf denen Personen abgebildet sind.
© Felix Bohn
Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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1
Demografische Entwicklung
• Der Anteil der 60-jährigen und älteren Menschen in der
Schweiz steigt bis 2050 auf
28 - 30%
• Die Anzahl der hochaltrigen Menschen wird sich bis 2050
mehr als verdoppeln
• Wohnen im Kollektivhaushalt (2013):
- 60 - 69 Jahre: 1% (2003: 2%)
- 70 - 79 Jahre: 2% (2003: 4%)
- 80+ Jahre: 18% (2003: 22%)
©
© Felix
Felix Bohn
Bohn
Fachberatung
Fachberatung für
für altersalters- und
und demenzgerechtes
demenzgerechtes Bauen
Bauen
wohnenimalter.ch
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22
Demografische Entwicklung
FelixBohn
Bohn
©©Felix
Fachberatungfür
füraltersalters-und
unddemenzgerechtes
demenzgerechtesBauen
Bauen
Fachberatung
wohnenimalter.ch
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33
Bin ich behindert oder werde ich behindert?
• Treppen steigen selbständig, mit Hilfe möglich oder trotz
Hilfe nicht möglich?
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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4
Bin ich behindert oder werde ich behindert?
• Erreichbarkeit
Einkaufsmöglichkeiten,
Bank, Post, Apotheke,
Museen, Amtsstellen,
Kirchen etc.
• Öffentlicher Verkehr
(Distanz, Niederflurtechnik)
→ Auftrag an Kanton und
Gemeinde
© Felix Bohn
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5
Gesetzliche Grundlagen
• Behindertengleichstellungsgesetz BehiG vom 1.1.04
• Norm SIA 500
«Hindernisfreie Bauten»
• Kantonale Baugesetze
• Verhältnismässigkeitsklausel
bei Sanierung und
Umnutzung
– 5% des
Gebäudeversicherungswerts
vor dem Umbau
– 20% der Umbaukosten
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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6
Gesetzliche Grundlagen
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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7
Volkswirtschaftlicher Nutzen (Bsp. Wohnungsbau)
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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8
Nutzen für alle
• Hindernisfreiheit schafft
Komfort und Sicherheit für
alle
© Felix Bohn
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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Imageschaden vermeiden
• Bauherr
• Architekt
• Betreiber
• Gemeinde
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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Imageschaden vermeiden
Quelle: NZZ, 14.9.2016
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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11
Richtiges Vorgehen
• Thema frühzeitig
miteinbeziehen
• Fachleute beiziehen
• Planungshilfen der
Schweizerischen Fachstelle
für behindertengerechtes
Bauen konsultieren
(kostenloser Bezug)
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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12
Kostenneutrale Massnahmen umsetzen
Beispiele:
• Schwellenlose Innentüren,
80 - 90 cm im Licht
• Hartbelag von der Strasse
zum Gebäude
• 2. Handlauf im Treppenhaus
• Ergonomische Anordnung
der Bedienungselemente
• Rutschsichere Bodenbeläge
• Kontrastreiche Gestaltung
• …
© Felix Bohn
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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Massnahmen mit Nutzen für alle umsetzen
Beispiele:
• Ausreichende, blendfreie
Beleuchtung
• Aufzug, mind. 1.10 x 1.40 m
Innenfläche mit Haltestellen
auf den Geschossebenen
• Video-Gegensprechanlage
• Rampe statt Stufen
• …
© Felix Bohn
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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Das Zwei-Sinne-Prinzip
• Multimodale
Informationsvermittlung
© Felix Bohn
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Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
© Felix Bohn
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Fazit
• BehiG gestützt durch Art. 8 der Bundesverfassung
(Gleichheitsgebot, Diskriminierungsverbot) und damit auf
gleicher Ebene wie die Anliegen des Denkmalschutzes
verankert
• Das BehiG verlangt bei Sanierungen von öffentlichen
Gebäuden, Schulbauten, Gebäuden mit Arbeitsplätzen und
Wohngebäuden Verbesserungen nach Massgabe der
Verhältnismässigkeit
• Die Nutzbarkeit für behinderte oder ältere Menschen kann
immer verbessert werden
• Frühzeitig Fachleute kontaktieren
© Felix Bohn
Fachberatung für alters- und demenzgerechtes Bauen
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Energetisch, nachhaltig und gesund sanieren
Urs-Thomas Gerber,
CSD Ingenieure, Bern
Fachtagung I Congrès 2017
Sanierung, Umnutzung oder
Ersatzneubau?
A2 Neue Sanierungskonzepte
Energetisch, nachhaltig und gesund sanieren
www.csd.ch
30. März 2017
Urs-Thomas Gerber, Geschäftsleiter Areale und Gebäude
Ablauf
Inhalt
0 Grundverständnis
1 Ausgangslage und Fokus
2 Mini, Midi, Maxi – prozessorientiert ins Ziel
3 Praxiserfahrung
4 Fazit
2 | www.csd.ch
0 Grundverständnis des nachhaltigen Bauens
Das Wichtigste ist der Prozess
Nachhaltiges Bauen heisst für CSD gesellschaftliche, wirtschaftliche und
umweltrelevante Kriterien berücksichtigen. Die zu Beginn analysierten
Potenziale und vereinbarten Ziele gilt es phasengerecht umzusetzen. Bei
begrenzten Mitteln sollten Schwerpunkte vereinbart werden.
3 | www.csd.ch
0 Grundverständnis des nachhaltigen Bauens
Z.B. SNBS als Grundlage
[NNBS]
4 | www.csd.ch
1 Ausgangslage und Fokus
Gehen wir davon aus, man weiss noch nicht, was man will.
«Was kaputt geht,
wir repariert»
«Die alte Kuh auf
die Schlachtbank»
Werterhalt
«Schritt für
Schritt»
Ersatzneubau
«Was noch eine
Restlebensdauer
hat, wird später
ersetzt»
«Alles in einem
Wisch»
Gesamterneuerung in
zwei Schritten
5 | www.csd.ch
Teilerneuerung
Bestand
Gesamterneuerung
in einem Schritt
[CSD]
1 Ausgangslage und Focus
Gehen wir davon aus, man weiss noch nicht, was man will.
«Was kaputt geht,
wir repariert.»
«Die alte Kuh auf
die Schlachtbank.»
…oder….
«Wachstum
nach innen»
prüfen
nichts
Werterhalt
«Schritt für
Schritt»
alles
Ersatzneubau
«Was noch eine
Restlebensdauer
hat, wird später
ersetzt.»
«Alles in einem
Wisch»
Gesamterneuerung in
zwei Schritten
6 | www.csd.ch
Teilerneuerung
Bestand
Gesamterneuerung
in einem Schritt
[CSD]
1 Ausgangslage und Focus
Gehen wir davon aus, man weiss noch nicht, was man will.
Ich mache etwas und verbessere
an allen wichtigen Punkten so,
dass ich sicher 5-10 Jahre ein
annehmbares Gebäude habe.
Grosse Eingriffe mache ich nicht.
«Schritt für
Schritt»
Wenn ich etwas in die Hand nehme,
dann mache ich es richtig, wähle
aber vielleicht nicht immer eine
„Maximal“-Variante. Wenn etwas
sicher noch 10-20 Jahre hält,
wird es nicht ersetzt.
«Was noch eine
Restlebensdauer
hat, wird später
ersetzt»
Ich messe mich mit Neubauten, mit
dem Stand der Technik. Ich will
energetisch, technisch, akustisch
usw. top sein. Jetzt wird saniert,
dann wieder einige Jahrzehnte
unterhalten.
«Alles in einem
Wisch»
Teilerneuerung
Teilerneuerung
Gesamterneuerung in
«zwei» Schritten
Gesamterneuerung
in einem Schritt
[CSD]
7 | www.csd.ch
2 Mini, Midi, Maxi, prozessorientiert ins Ziel
Architekt, Haustechnik, Bauphysik, … suchen sinnvolle «Pakete»
Ich mache etwas und verbessere
an allen wichtigen Punkten so,
dass ich sicher 5-10 Jahre ein
annehmbares Gebäude habe.
Grosse Eingriffe mache ich nicht.
Wenn ich etwas in die Hand nehme,
dann mache ich es richtig, wähle
aber vielleicht nicht immer eine
„Maximal“-Variante. Wenn etwas
sicher noch 10-20 Jahre hält,
wird es nicht ersetzt.
Ich messe mich mit Neubauten, mit
dem Stand der Technik. Ich will
energetisch, technisch, akustisch
usw. top sein. Jetzt wird saniert,
dann wieder einige Jahrzehnte
unterhalten.
Teilerneuerung
Teilerneuerung
Mini
Gesamterneuerung in
«zwei» Schritten
Gesamterneuerung
in einem Schritt
Midi
Maxi
[CSD]
8 | www.csd.ch
2 Mini, Midi, Maxi, prozessorientiert ins Ziel
Architekt, Haustechnik, Bauphysik, … suchen sinnvolle «Pakete»
«Z.B. Architekt:
stimmen die
Grundrisse/
Zimmergrössen?»
«Z.B. Haustechnik: Kann
mit dem Vorhandenen
weitergeplant werden?»
«Z.B. Bauphysik:
Stimmt die
Akustik?»
«Z.B. Bauphysik /
Nachhaltigkeit: Gibt es
Schadstoffe; wie ist die
Behaglichkeit?»
«Z.B. Bauphysik:
Wie weit gehe ich
bei der Fassade?»
Zusammen
eine optimale Sanierung planen
«Z.B. Nutzer:
Welche
Bedürfnisse
werden derzeit
nicht gut
befriedigt?»
[CSD]
9 | www.csd.ch
3 Praxiserfahrung
Beispiel 40-jähriges Verwaltungsgebäude Phase 21
 Bedürfnisse sind geklärt. Wie zufrieden ist man mit dem Ist-Zustand?
 Ziele sind definiert. Was will man mit der Sanierung vor allem erreichen?
 No Go’s sind klar. Was will man eher oder sicher nicht?
 Was wird gemacht/bezahlt? Ziele der Machbarkeitsstudie müssen klar sein
(Ersatzneubau prüfen? Mini/Midi/Maxi variante erarbeiten)!
 Jeder weiss, was zu tun ist. Planerteam bekommt genauen Auftrag/Briefing
und es gibt eine Begehung. Kommunikation während Studie ist klar.
 Zwischenhalt. Nach ersten Erkenntnissen spiegelt das Planerteam nochmals
die Ziele (z.B. evtl. hat sich ergeben, dass die Heizung doch schlechter ist als
geplant oder der Haustechniker sieht eine Kühldecke als zwingend).
 Justierung. Es wird bei Bedarf definiert, ob man die Planungstiefe punktuell
anpasst (inkl. Honorar). Hierfür gibt es ein Gespräch mit dem Bauherrn.
10 | www.csd.ch
4 Fazit
Wie erreiche ich meine Ziele?
Vor der Machbarkeitsstudie




Bedürfnisse abholen
Gutes Pflichtenhaft erstellen und mit Planungsteam abgleichen
Eckpunkte definieren
Bereit sein, etwas Geld auszugeben
Während der Machbarkeitsstudie





Briefing ist sehr wichtig!
Begehung ist sehr wichtig!
Zusammenarbeit im Planungsteam (nicht jeder für sich)
Zwischenhalt einlegen
Justierung nach ersten Erkenntnissen
Nach der Machbarkeitsstudie
 Entscheid, wie weit/tief geht man nun mit der Sanierung
 Ausarbeitung Planerauftrag
 Nicht von vorne beginnen
11 | www.csd.ch
Neben Raum- und Nutzerbedürfnisse auch Ziele Energie,
Nachhaltigkeit usw. definieren.
Das Raster SNBS hilft hier:
- z.B. Energiestandard
- Z.B. Innenraumklima
(Stichwort Radon, ..)
Zu guter Letzt
Auch für Überraschungen sollte man offen sein
«An eine Aufstockung hätten wir nie gedacht.»
[Foto CSD, Fotocollagen Ernst Gerber Architekten + Planer AG ]
12 | www.csd.ch
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Kontaktperson
Urs-Thomas Gerber
Dipl. Ing. FH, M. Sc. Architektur + Umwelt
Geschäftsleiter Areale und Gebäude
[email protected]
031 970 35 86
CSD INGENIEURE AG
Hessstrasse 27d
3097 Liebefeld BE
t +41 31 970 35 35
f +41 31 970 35 36
e [email protected]
13 | www.csd.ch
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