Alfons Axmann, Roland Dosch, Reinhold Nowak, Manfred Scherer, Bernd Utpatel Betrifft Sozialkunde Lehr- und Arbeitsbuch für kaufmännische Berufe 6. Auflage Bestellnummer 0107 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine E-Mail an [email protected] Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. www.bildungsverlag1.de Bildungsverlag EINS GmbH Hansestraße 115, 51149 Köln ISBN 978-3-8242-0107-5 © Copyright 2011: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Lernbaustein 1: Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 1 Die Geschichte der Menschenrechte. . . 1.1 Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (UN) . . . 1.2 Soziale Menschenrechte . . . . . . . 1.3 Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland . . . 2 Die Missachtung der Menschenrechte in der nationalsozialistischen Diktatur 2.1 Von der Demokratie in die nationalsozialistische Diktatur . . 2.2 Die Errichtung der Diktatur . . . . 2.3 Terror und Überwachung . . . . . . 2.4 Antisemitismus und Rassenwahn 2.5 Der Leidensweg jüdischer Bürgerinnen und Bürger . . . . . . . 3 Engagement für die Menschenrechte . 3.1 Widerstand gegen das Unrecht in der nationalsozialistischen Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Eintreten für Menschenrechte in der Gegenwart. . . . . . . . . . . . . 3.3 Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . 4 Deutschland nach 1945 . . . . . . . . . . . . . 4.1 Die deutsche Teilung . . . . . . . . . . 4.2 Die Entstehung der beiden deutschen Staaten . . . . . . . . . . . . 4.3 Der „Kalte Krieg“ . . . . . . . . . . . . 4.4 Entspannungspolitik . . . . . . . . . . 8 9 10 11 15 16 19 20 21 22 25 25 27 29 32 32 33 35 37 5 Der Prozess der Wiedervereinigung . . . 5.1 Die gewaltlose Revolution in der DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Der Einigungsprozess . . . . . . . . . 5.3 Internationale Regelungen . . . . . 5.4 Folgen der Vereinigung . . . . . . . 41 41 42 43 44 6 Die Grundlagen der demokratischen Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Der Staat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Das Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . 6.3 Prinzipien der Verfassung . . . . . . 6.4 Die Gewaltenteilung . . . . . . . . . . 6.5 Der soziale Rechtsstaat . . . . . . . . 6.6 Staatsbürgerschaft. . . . . . . . . . . . 50 50 51 52 53 55 55 7 Die politische Willensbildung . . . . . . . . . 7.1 Politische Willensbildung als Kern der Demokratie. . . . . . . . . . 7.2 Politische Willensbildung durch Parteien . . . . . . . . . . . . . . . 7.2.1 Aufgaben der Parteien . . . . . . . . 7.2.2 Innere Ordnung der Parteien . . . 7.2.3 Finanzierung der Parteien. . . . . . 7.2.4 Verbot von Parteien . . . . . . . . . . 7.2.5 Die Krise der Parteien . . . . . . . . . 7.2.6 Parteien im Vergleich: das Beispiel Mindestlohn. . . . . . . 7.3 Medien – die „vierte Gewalt“ im Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Politische Willensbildung durch Interessenverbände . . . . . . . . . . . 7.5 Politische Willensbildung durch Bürgerinitiativen . . . . . . . . . . . . . 7.6 Politische Willensbildung durch Demonstration . . . . . . . . . . . . . . . 7.7 Petition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Politische Beteiligung durch Wahlen . . 8.1 Bedeutung von Wahlen . . . . . . . 8.2 Wahlrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.3 Regeln und Grundsätze einer demokratischen Wahl . . . . . . . . . 8.4 Wahlsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . 8.5 Die Wahlen zum Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.6 Wahlen zum Landtag von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . 8.7 Die Wahlen in den Kommunen von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . 8.8 Die direkte Bürgerbeteiligung in den Kommunen . . . . . . . . . . . . 8.9 Der Wahlkampf . . . . . . . . . . . . . . 57 57 58 59 60 61 62 64 67 70 73 75 76 76 80 80 80 81 82 85 88 89 90 91 9 Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland . . . . . 93 9.1 Der Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 93 9.2 Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . 98 9.3 Die Bundesregierung. . . . . . . . . . 99 9.4 Das Bundesverfassungsgericht . . 100 9.5 Der Bundespräsident . . . . . . . . . . 101 Lernbaustein 2: Deutschland in der internationalen Gemeinschaft 1 Die Europäische Union . . . . . . . . . . . . . 1.1 Europa zwischen Euphorie und Apathie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Motive für ein vereintes Europa 1.3 Von der Montanunion zur EG. . . 105 105 106 108 3 4 Inhaltsverzeichnis 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 Die EG in der Krise . . . . . . . . . . . . Die Gründung der Europäischen Union (EU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Erweiterung der EU. . . . . . . . Die Neugestaltung der Europäischen Union. . . . . . . . . . . Das politische System der EU . . . Die EU – eine staatliche Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . Die Kompetenzen der EU . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Wirtschaftsraum. . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Mobilitätsraum . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Bildungsraum . . . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Sozialraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Währungsraum . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Friedensraum . . . . . . . . . . . . . . . . 109 4.4 110 112 4.5 116 116 120 121 123 124 125 127 128 130 2 Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Erscheinungsformen der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Verflechtungen in der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Ursachen und Trends der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Folgen der Globalisierung. . . . . . 2.4.1 Der globale Arbeitsmarkt . . . . . . 2.4.2 Gefahren im globalen Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4.3 Berufsbildung für den globalen Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Handlungsfeld globale Gerechtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5.1 Das Wohlstandsgefälle . . . . . . . . 2.5.2 Entwicklungspartnerschaft . . . . . 2.5.3 Schwellenländer. . . . . . . . . . . . . . 2.5.4 Arme Entwicklungsländer . . . . . . 2.5.5 Maßnahmen zur Entwicklungshilfe . . . . . . . . . . . . 2.5.6 Dritte Welt und Tourismus . . . . . 133 3 Ökologie im globalen Zeitalter. . . . . . . 3.1 Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 154 156 158 4 Kulturelle Vielfalt im Zeichen der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Der Begriff Kultur . . . . . . . . . . . . 4.2 Einwanderungsland Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Die Integration der Zuwanderer Die Notwendigkeit der Zuwanderung. . . . . . . . . . . . . . . . 167 Kulturelle Vielfalt im Spiegel des Grundgesetzes. . . . . . . . . . . . 168 5 Friedenssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Friedensbedrohende Phänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1.1 Konflikte und Krieg . . . . . . . . . . . 5.1.2 Terrorismus und Krieg . . . . . . . . . 5.1.3 Zukünftige Gefahren – Kampf um Naturressourcen . . . . . . . . . . 5.2 Wirksamkeit von Sicherheitssystemen. . . . . . . . . . . 5.2.1 Die Vereinten Nationen (UN) . . . 5.2.2 Die NATO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.3 Die Bundeswehr. . . . . . . . . . . . . . 5.2.4 Frieden schaffen durch Waffen? 5.3 Eigene Möglichkeiten zur Friedenssicherung . . . . . . . . . . . . 5.3.1 Eskalation von Konflikten . . . . . . 5.3.2 Empathie und Engagement für Konfliktopfer . . . . . . . . . . . . . . . . 171 171 172 174 176 178 179 180 182 186 190 191 192 133 134 140 143 143 144 145 146 146 147 148 149 150 151 161 161 163 165 Lernbaustein 3: Beteiligung in Arbeitswelt und Gesellschaft 1 Grundlagen des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 Berufsausbildung als Investition 1.2 Das duale System der Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . 1.3 Der Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . . 2 Schutz am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . 2.1 Arbeitsschutz gestern und heute 2.2 Jugendarbeitsschutz . . . . . . . . . . 2.3 Das Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . . 2.4 Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . 2.5 Mutterschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 2.6 Schwerbehindertenschutz. . . . . . 2.7 Humanisierung der Arbeit . . . . . 2.8 Technischer Arbeitsschutz . . . . . . 3 Technischer Fortschritt und sozialer Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Von der Ständegesellschaft zur Industriegesellschaft . . . . . . . . . . 3.2 Die industrielle Revolution . . . . . 3.3 Die soziale Frage . . . . . . . . . . . . . 3.4 Von der Industrie- zur Informationsgesellschaft . . . . . . . 3.5 Schlüsseltechnologien heute. . . . 196 196 198 202 205 205 208 211 212 215 217 219 221 227 227 230 232 234 236 Inhaltsverzeichnis 3.6 3.7 3.8 Arbeiten in der Informationsgesellschaft . . . . . . . 239 Arbeitslosigkeit als Folge des Strukturwandels . . . . . . . . . . 244 Berufliche Weiterbildung . . . . . . 249 4 Das System der sozialen Sicherung . . . . 4.1 Die Entstehung der Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . 4.2 Die Krankenversicherung . . . . . . 4.3 Die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung . . . . . . . . . 4.4 Die Rentenversicherung . . . . . . . 4.5 Die Unfallversicherung . . . . . . . . 4.6 Die Pflegeversicherung . . . . . . . . 4.7 Sozialgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . 4.8 Individualversicherungen . . . . . . 253 254 256 259 261 264 266 268 269 5.3 5.4 5.5 5.6 Spannungen und Konflikte. . . . . 281 Arbeitsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . 284 Das Betriebsverfassungsgesetz . . 286 Der Betriebsrat als Interessenvertretung . . . . . . . . . . 288 5.7 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 5.8 Wahlen zum Betriebsrat . . . . . . . 293 5.9 Mitbestimmung auf Unternehmensebene . . . . . . . . . . 294 5.10 Sozialpartner im Wirtschaftsund Arbeitsleben . . . . . . . . . . . . . 297 5.11 Tarifverträge . . . . . . . . . . . . . . . . 299 5.12 Arbeitskampf . . . . . . . . . . . . . . . . 301 Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Bildquellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . 309 5 Der Betrieb als soziales System . . . . . . . 274 5.1 Der Betrieb als soziale Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . 274 5.2 Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 5 6 Vorwort Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler, täglich übermitteln uns die Medien die aktuellen Nachrichten aus Deutschland und der ganzen Welt. Hinter Schlagworten wie Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Globalisierung, Klimakatastrophe, Terrorismus usw. verbergen sich wirtschaftliche und politische Entscheidungen, Prozesse und Probleme, die jeden von uns betreffen. Nun können wir uns natürlich bequem zurücklehnen und sagen, die Politiker und Unternehmen werden schon richtig handeln. Aber wir leben in einem demokratischen Staat. Die Demokratie braucht aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen, sich in die Politik einmischen und den eigenen Standpunkt vertreten. Ein sinnvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten setzt voraus, dass wir die wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge und Sachverhalte kennen und beurteilen können. Das neue „Betrifft Sozialkunde“ will dazu einen Beitrag leisten. Autoren und Verlag haben ein Lehr- und Arbeitsbuch entwickelt, das sowohl aktives Lernen im Unterricht als auch die selbstständige Erarbeitung und Prüfungsvorbereitung zu Hause ermöglicht. Das Buch umfasst die Lernbausteine 1–3, die von dem neuen Lehrplan Sozialkunde/ Wirtschaftslehre für Rheinland-Pfalz vorgegeben sind. Jeder Lernbaustein ist in mehrere Lernbereiche oder Kapitel gegliedert. Jedes Kapitel beginnt mit einem interessanten Einstieg plus Erschließungsfragen zu der nachfolgenden Thematik. Informationstexte vermitteln die notwendigen Kenntnisse und werden durch grafische Darstellungen, Statistiken, Fotos, Karikaturen und Quellentexte ergänzt. Die zahlreichen Erarbeitungsfragen zu den Materialien und dem Informationstext bilden die Grundlage für einen lebendigen Unterricht. Am Ende jedes Lernbereichs – bzw. bei sehr großen Lernbereichen am Ende jedes größeren thematischen Abschnitts – gibt es einen grafisch besonders hervorgehobenen Block: – Wiederholungsaufgaben prüfen das erworbene Wissen noch einmal strukturiert. – Handlungsimpule bieten Ideen und Vorschläge für Projekte und praxisorientierte Aufgabenstellungen. Eine kleine Aufgabenlegende: Einstiegs- und Erarbeitungsfragen zu bestimmten Materialien sind in violetter Farbe gekennzeichnet. Erarbeitungsfragen zum gesamten Kapitel sind mit diesem Symbol gekennzeichnet. Wir wünschen Ihnen bei der Arbeit mit „Betrifft Sozialkunde“ viel Spaß und Erfolg. Kritik und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Die Verfasser und die Verlagsredaktion 52 Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 6.3 Prinzipien der Verfassung Artikel 1 und Artikel 20 bilden den Kern des Grundgesetzes. Sie enthalten die grundlegenden Werte und Prinzipien der Verfassung (Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat). Gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes haben Sie eine Sonderstellung: Sie dürfen nach Artikel 79 nicht verändert werden. Freiheitlich-demokratische Grundordnung Demokratie Rechtsstaat Bundesstaat Sozialstaat Träger der Staatsgewalt ist das Volk (Volkssouveränität). Darum muss sich der Herrschaftsanspruch der staatlichen Organe aus dem Willen des Volkes herleiten. Der Wille des Volkes äußert sich in Wahlen und Abstimmungen. Alle Staatsorgane sind in ihrem Handeln an die Verfassung und die Gesetze gebunden. Die staatliche Gewalt ist auf verschiedene Organe für Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung verteilt (Gewaltenteilung). Der Gesamtstaat (Bund) besteht aus verschiedenen Gliedstaaten (Länder). Die Länder unterstehen zwar dem Recht des Bundes, sind aber selbst an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Jedes Bundesland besitzt das Recht, in bestimmten Bereichen selbst zu entscheiden. Der Staat ist zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit, d. h. des Ausgleichs sozialer Interessen verpflichtet. Wie das Sozialstaatsprinzip im Einzelnen verwirklicht werden soll, ist nicht festgelegt, sondern Gegenstand der politischen Diskussion. Artikel 1 Grundgesetz (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 20 Grundgesetz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Artikel 79 Grundgesetz (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt (…) (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. 1. Begründen Sie die Rechtsstellung von Art. 1 und 20. 2. Erläutern Sie den geschichtlichen Hintergrund von Art. 20 (4) – vgl. S. 19. Die Grundlagen der demokratischen Ordnung 6.4 Die Gewaltenteilung In einer Demokratie kann das Volk seine Herrschaft direkt über Abstimmungen (unmittelbare oder plebiszitäre Demokratie) oder indirekt über gewählte Vertreter (mittelbare oder repräsentative Demokratie) ausüben. Die Demokratie in Deutschland beruht zwar auf dem Gedanken der Repräsentation, wird aber – vor allem auf kommunaler Ebene – zunehmend durch Möglichkeiten der Volksabstimmung ergänzt. Damit soll dem wachsenden Verlangen nach einer größeren politischen Beteiligung der Bürger entgegengekommen werden. Demokratiearten Indirekte Direkte Gesetz § stimmt ab © Bernd Utpatel beschließt Parlament Volk wählt Die Herrschaft des Volkes drückt sich zunächst in der Gesetzgebung aus. In einer repräsentativen Demokratie erfolgt sie über die gewählten Volksvertreter im Parlament (gesetzgebende Gewalt oder Legislative). Es reicht jedoch nicht, gesetzliche Regelungen wie die Steuerpflicht nur zu beschließen, sie müssen auch umgesetzt werden. Die dafür zuständige Gewalt ist die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung (ausführende Gewalt oder Exekutive). Die Anwendung von Gesetzen lässt sich nicht lückenlos regeln, Streitfälle treten zwangsläufig auf. Zur Klärung solcher Rechtsfälle und zur Verfolgung von Rechtsbrüchen sind die Gerichte zuständig (rechtsprechende Gewalt oder Judikative). Gewaltenteilung und Freiheit Man muss sich gegenwärtig halten, was Unabhängigkeit und was Freiheit ist. Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben (…) Politische Freiheit findet sich (…) nur dann, wenn man die Macht nicht missbraucht; aber es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder, der Macht hat, ihrem Missbrauch geneigt ist: Er geht so weit, bis er auf Schranken stößt (…) Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss vermöge einer Ordnung der Dinge (d. h. einer Verfassung) die Macht der Macht Schranken setzen (…) Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht, um sie tyrannisch zu vollziehen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist (…) Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der Einzelnen zu richten (…) Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, 1748 1. Erläutern Sie die Kernaussagen von Montesquieu. 2. Beurteilen Sie die Bedeutung der Gewaltenteilung vor dem Hintergrund des Ermächtigungsgesetzes (vgl. S. 19). 53 54 Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Seit der Aufklärung im 17./18. Jahrhundert gilt der Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten und der ihnen zugeordneten Staatsorgane als wesentlicher Bestandteil einer freiheitlichen Ordnung (horizontale Gewaltenteilung). Dadurch soll die Macht der einzelnen Staatsgewalt durch gegenseitige Kontrolle begrenzt werden. Mit dem staatlichen Zusammenschluss zur Bundesrepublik Deutschland haben die Länder nicht alle Befugnisse abgegeben. Die Verfassungsväter entscheiden sich bewusst für den Föderalismus (Bundesstaat) und gegen eine Bündelung der Entscheidungskompetenzen (Zentralstaat). Die Folgen der Machtkonzentration unter der nationalsozialistischen Herrschaft sind allen in frischer Erinnerung (vgl. S. 20). Im Grundgesetz wird die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern zerlegt, die Staatsgewalt also zusätzlich zwischen den Organen des Bundes und der Länder aufgeteilt (vertikale Gewaltenteilung). Die Gemeinden haben zwar eigenständig Aufgaben zu erfüllen (Kommunale Selbstverwaltung) und sind damit ein weiteres Glied der Gewaltenteilung, jedoch können die Begriffe der klassischen Staatsgewalten nicht auf sie übertragen werden. Bürgermeister und Gemeinderat sind beide Teil der Verwaltung und unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes. Mit den Verträgen der Europäischen Union (EU) hat sich eine weitere Instanz der Rechtssetzung herausgebildet. Die EU ist zwar kein Staat, wirkt aber durch ihre Beschlüsse immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein (vgl. S. 121). Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes Konkurrierende Gesetzgebung Ausschließliche Gesetzgebung der Länder Der Bund ist allein zuständig. Die Länder können Gesetze erlassen, wenn der Bund kein eigenes Gesetz erlässt (Bundesrecht bricht Landesrecht). Die Länder sind allein zuständig. z. B. Verteidigung z. B. Arbeitsrecht z. B. Schule 1. Recherchieren Sie, welche Gesetze derzeit auf den Ebenen diskutiert werden. 2. Diskutieren Sie die Forderung, das Schulwesen bundeseinheitlich zu gestalten. System der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland Horizontale Gewaltenteilung Vertikale Gewaltenteilung Parlament (= Legislative) Regierung (= Exekutive) Gericht (= Judikative) EU (EU-Parlament) (EU-Kommission) (EU-Gerichtshof) Bund Bundestag Bundesregierung Bundesgerichte Land Landtag Landesregierung Gerichtsbarkeit Gemeinde (Gemeinderat) (Bürgermeister) (Rechtsausschuss) © Bernd Utpatel Die Grundlagen der demokratischen Ordnung 6.5 Der soziale Rechtsstaat Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Zu seinen Merkmalen gehört die verfassungsrechtliche Verankerung der Menschenrechte. Ferner muss jeder auf die Gültigkeit seiner persönlichen Rechte vertrauen können (Rechtssicherheit) und niemand darf rechtlich bevorzugt werden (Rechtsgleichheit). Durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit muss jeder Staatsbürger die Möglichkeit haben, seine Rechte verbindlich durchzusetzen. Die Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland im Überblick soziale Sicherheit Sicherung des Existenzminimums sozialer Schutz/ soziale Teilhabe sozialer Ausgleich • Krankenversicherung • Unfallversicherung • Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Pflegeversicherung Arbeitslosengeld II • Regelsatz 359 EUR (2010) • Wohngeld (Miete, Heizung, Strom) • SV-Beiträge • Sonstige Zuschüsse (u. a. Übergangsgeld) • Arbeitsschutz • Kündigungsschutz • Mutterschutz • Mieterschutz • innerbetriebliche Mitbestimmung • progressive Einkommensteuer • Familienförderung (Ehegatten-Splitting, Kinderfreibeträge, Kindergeld) • Vermögensbildung • Ausbildungsförderung Leistungen erhält, wer Beiträge an die Versicherung gezahlt hat (Versicherungsprinzip). Leistungen erhält, wer seine Bedürftigkeit nachweisen kann (Bedürftigkeitsprinzip). Der Gesetzgeber stärkt die rechtliche Position des Schwächeren (Prinzip des Machtausgleichs). Der Gesetzgeber stärkt die wirtschaftliche Situation der Schwächeren durch Umverteilung (Solidaritätsprinzip). Eigentum verpflichtet, heißt es in Art. 12 (2) des Grundgesetzes, sein Gebrauch soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Damit ist die Bundesrepublik neben einem Rechtsstaat auch ein Sozialstaat. Zum Schutz der Schwächeren greift er über Gesetze wie das Mieterschutzgesetz in die Rechte von Einzelnen (z. B. Vertragsfreiheit) ein oder gewährt ihnen Leistungen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll er aber nur tätig werden, wenn sich die zu schützenden Personen nicht selbst helfen können. Die Verbindung zwischen Rechts- und Sozialstaat wird als sozialer Rechtsstaat bezeichnet. Wie stark die Politik zum Ausgleich sozialer und persönlicher Interessen in die Rechte des einzelnen Bürgers eingreifen darf, ist heftig umstritten. 6.6 Staatsbürgerschaft Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist nach Art. 116 Grundgesetz Deutscher. Zum Nachweis kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Wie und wem sie verliehen wird, ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. In der Mehrheit wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Nach dem „Abstammungsprinzip“ (Jus Sanguinis, lat. Recht des Blutes) erhalten sie Kinder, die mindestens einen deutschen Elternteil haben. Nach dem „Geburtsortsprinzip“ (Jus Soli, lat. Recht des Bodens) wird sie an im Inland geborene Kinder von ausländischen Eltern vergeben, wenn diese mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen. 55 144 Deutschland in der internationalen Gemeinschaft 2.4.2 Gefahren im globalen Arbeitsmarkt These 1: Zu hohe Arbeitskosten können zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führen. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland auf einem Spitzenplatz. Das liegt vor allem an den Lohnnebenkosten (z. B. Sozialversicherungsbeiträge oder Urlaubstage). Rund zwei Drittel aller Produktionsverlagerungen haben Kostengründe. Gegenthese: Die Verlagerung von Produktionsteilen „vernichtet“ nicht nur Arbeitsplätze. Durch die Zulieferung kostengünstiger Einzelteile hilft sie den deutschen Standort zu sichern. Entscheidend für den Kostenvergleich ist die Arbeitsproduktivität, d. h. das Verhältnis von Lohnkosten und der erzielten Wertschöpfung. Auch hier hat Deutschland eine Spitzenposition. Hohe Löhne können demnach international konkurrenzfähig sein, wenn die Arbeit durch den Einsatz moderner Technologien und Organisationsformen ebenfalls effektiv ist. These 2: Importe billiger Konkurrenten können inländische Anbieter verdrängen. In den letzten zehn Jahren hat sich der Import nach Deutschland fast verdoppelt (vgl. Statist. Bundesamt). Auch wenn sie vom Export übertroffen werden, verweisen sie auf eine verschärfte Konkurrenzsituation. Inländische Unternehmen sind gezwungen zu rationalisieren und gegebenenfalls Arbeitsplätze abzubauen. Die Volkswagen AG hat beispielsweise innerhalb von zehn Jahren die Produktivität so stark gesteigert, dass ein Auto mit der Hälfte der Mitarbeiter hergestellt werden kann. Gegenthese: Damit sichert sich das Unternehmen zugleich seine internationale Wettbewerbsfähigkeit und kann durch eine Absatzsteigerung seine Beschäftigtenzahlen halten. Die Anpassung durch Rationalisierung ist ein ständiger Prozess und nur dann erfolgreich, wenn die weltweit neuesten Technologien importiert und in der heimischen Wirtschaft eingesetzt werden. Nationaler Arbeitsmarkt These 3: Ein offener globaler Arbeitsmarkt kann zu einer Zuwanderung in Hochlohnländer führen und den Wettbewerbsdruck für die inländischen Arbeitskräfte erhöhen. Gegenthese: Nationale Lohnunterschiede haben jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung für die Wanderung von Arbeitskräften. Dies tritt in der Regel nur ein, wenn das eigene Einkommen das Verdienstniveau des Heimatlandes erheblich unterschreitet oder eine gezielte Anwerbung erfolgt. Qualifizierte Arbeitskräfte sind mobiler. Ihr Wissen und Können ist weltweit gefragt. Wird ihr Know-how für die heimische Wirtschaft gewonnen, tragen sie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes erheblich bei. 1. Sammeln Sie Belege, die die einzelnen Positionen unterstützen. 2. Spielen Sie die Debatte mit verteilten Rollen in Ihrer Klasse nach. Globalisierung 2.4.3 Berufsbildung für den globalen Arbeitsmarkt Tobias (32) hat in seiner Heimatstadt Kfz-Mechaniker gelernt. Jetzt ist er Ausbilder im US-Werk eines europäischen Autoherstellers. Schon während der Ausbildung nahm er an einem Austauschprogramm mit Frankreich teil. Fremdsprachen wurden zum Hobby. Seine internationale Karriere fing als Geselle in einem Kfz-Betrieb in Straßburg an. Seither war er mit wechselnden Aufgaben in fünf verschiedenen Ländern tätig. Tobias ist fachlich versiert, hat vielfältige praktische Erfahrungen, ist mehrsprachig. Und er ist flexibel genug, längere Zeit im Ausland zu arbeiten. Spezialisten wie er haben gerade im Zeitalter der Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt große Chancen und werden gut bezahlt. Diese „Global Player“ sollen sich in fremde Kulturen und Mentalitäten einfügen, ausländische Mitarbeiter trainieren und multinationale Teams steuern können. Betriebe, die global tätig sind, brauchen Mitarbeiter, die global tätig sein können. Das ist für den einzelnen Arbeitnehmer sicherlich eine Herausforderung, und zwar lebenslang. Es bietet ihm aber auch die Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Um sich auf die globale Arbeitswelt vorzubereiten, besteht für Auszubildende die Möglichkeit, während der Ausbildung ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Azubis, die diese Chance ergreifen, ... • • • • • • • • • • • lernen neue Techniken und Arbeitsmethoden kennen. haben neue berufliche Fähigkeiten erworben. können sich besser in einer Fremdsprache ausdrücken. lernen ein anderes Land und eine andere Mentalität kennen. beweisen Selbstständigkeit und Eigeninitiative. zeigen, dass sie engagiert, lernbereit, mobil und flexibel sind. haben ein selbstsichereres Auftreten. bekommen ein besseres Verständnis für andere Menschen. haben davon einen Nutzen für die gesamte weitere Ausbildung. können sich vorstellen, in einem anderen Land zu arbeiten. haben den Grundstein für lebenslange Weiterbildung gelegt. Die im Ausland erworbenen persönlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen werden im „Europass“ dokumentiert. Er vermittelt zusammen mit anderen Angaben ein umfassendes Bild einer Person und erleichtert in Bewerbungsverfahren die Vergleichbarkeit mit Arbeitskräften aus anderen europäischen Staaten. 1. Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile von Auslandspraktika für Azubis. 2. Entwerfen Sie ein Werbeplakat zum Thema „Europass“. 145 152 Deutschland in der internationalen Gemeinschaft Zur Wiederholung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. Erläutern Sie, was unter dem Begriff „Globalisierung“ zu verstehen ist. Stellen Sie die Problematik der internationalen Handelsströme dar. Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile von Direktinvestitionen ins Ausland für Deutschland. Begründen Sie die Behauptung, das Internet mache die Finanzmärkte störanfälliger. Diskutieren Sie die Forderung, Hedge-Fonds zu verbieten. Stellen Sie die Formen der kulturellen Globalisierung dar. Diskutieren Sie die These, der Freihandel fördere den Wohlstand aller. Erläutern Sie die Rolle der WTO im Zusammenhang mit der Globalisierung. Analysieren Sie die Rolle des technischen Fortschritts für die Globalisierung. Stellen Sie den geschichtlichen Hintergrund der Migration nach Deutschland dar. Beurteilen Sie die Forderung nach Zuwanderung in Deutschland. Diskutieren Sie die Gefahren der Globalisierung am Arbeitsmarkt. Erörtern Sie die Frage: „Soll ich ein Auslandspraktikum absolvieren?“ Beschreiben Sie das Wohlstandsgefälle auf unserer Erde. Stellen Sie das Modell der vier Welten des Wohlstands dar. Bewerten Sie die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen. Erörtern Sie die Frage: „Ist der wirtschaftliche Aufstieg Chinas eine Bedrohung?“ Analysieren Sie die Ursachen der Armut in den ärmsten Entwicklungsländern. Erläutern Sie die Bedeutung von „Good Governance“ für die Entwicklungspolitik. Beurteilen Sie das Entwicklungskonzept des Friedensnobelpreisträgers Yunus. Erörtern Sie die Chancen und Gefahren des Tourismus für die Dritte Welt. Handlungsimpulse Ein Rollenspiel zur Entwicklungspolitik spielen In einer Partei soll für das Wahlprogramm die Frage diskutiert werden, ob der Markt der EU für die landwirtschaftlichen Produkte aus den Entwicklungsländern geöffnet werden soll und alle Agrarsubventionen an die EU-Bauern gestrichen werden sollen. Die Runde setzt sich aus den folgenden Vertretern zusammen: • • • • • • • • ein Betriebsrat der Kraftwerksbau GmbH, die in die Dritte Welt exportiert, ein Landwirt aus einer industriearmen Region im Saarland, ein Vertreter vom Bund für Verbraucherschutz, ein Vertreter der Bundeswehr (sein Ziel: Frieden in der Dritten Welt), ein Vertreter des Naturschutzbundes (Experte für Güterverkehr), ein Vertreter des Finanzministeriums, ein Vertreter des Verbandes für Landschaftsschutz, je ein Bundestagsabgeordneter aus einer Großstadt und vom Land. Bilden Sie für jeden Vertreter eine Beratergruppe. Legen Sie fest, mit welchem Ziel er in die Verhandlung gehen soll, und sammeln Sie Argumente. Alle Vertreter sind in einem Streitgespräch vor der Klasse vertreten. Vor und nach der Diskussion führt der Diskussionsleiter Abstimmungen in der Klasse durch.