Betrifft Sozialkunde - Schulbuchzentrum

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Alfons Axmann, Roland Dosch, Reinhold Nowak,
Manfred Scherer, Bernd Utpatel
Betrifft Sozialkunde
Lehr- und Arbeitsbuch
für kaufmännische Berufe
6. Auflage
Bestellnummer 0107
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www.bildungsverlag1.de
Bildungsverlag EINS GmbH
Hansestraße 115, 51149 Köln
ISBN 978-3-8242-0107-5
© Copyright 2011: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln
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sonstigen Bildungseinrichtungen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Lernbaustein 1:
Menschenrechte und Grundzüge
des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland
1 Die Geschichte der Menschenrechte. . .
1.1 Die Menschenrechtserklärung
der Vereinten Nationen (UN) . . .
1.2 Soziale Menschenrechte . . . . . . .
1.3 Menschenrechte in der
Bundesrepublik Deutschland . . .
2 Die Missachtung der Menschenrechte
in der nationalsozialistischen Diktatur
2.1 Von der Demokratie in die
nationalsozialistische Diktatur . .
2.2 Die Errichtung der Diktatur . . . .
2.3 Terror und Überwachung . . . . . .
2.4 Antisemitismus und Rassenwahn
2.5 Der Leidensweg jüdischer
Bürgerinnen und Bürger . . . . . . .
3 Engagement für die Menschenrechte .
3.1 Widerstand gegen das Unrecht
in der nationalsozialistischen
Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Eintreten für Menschenrechte
in der Gegenwart. . . . . . . . . . . . .
3.3 Auseinandersetzung mit dem
Rechtsextremismus . . . . . . . . . . .
4 Deutschland nach 1945 . . . . . . . . . . . . .
4.1 Die deutsche Teilung . . . . . . . . . .
4.2 Die Entstehung der beiden
deutschen Staaten . . . . . . . . . . . .
4.3 Der „Kalte Krieg“ . . . . . . . . . . . .
4.4 Entspannungspolitik . . . . . . . . . .
8
9
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32
32
33
35
37
5 Der Prozess der Wiedervereinigung . . .
5.1 Die gewaltlose Revolution in
der DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Der Einigungsprozess . . . . . . . . .
5.3 Internationale Regelungen . . . . .
5.4 Folgen der Vereinigung . . . . . . .
41
41
42
43
44
6 Die Grundlagen der demokratischen
Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1 Der Staat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2 Das Grundgesetz . . . . . . . . . . . . .
6.3 Prinzipien der Verfassung . . . . . .
6.4 Die Gewaltenteilung . . . . . . . . . .
6.5 Der soziale Rechtsstaat . . . . . . . .
6.6 Staatsbürgerschaft. . . . . . . . . . . .
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50
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52
53
55
55
7 Die politische Willensbildung . . . . . . . . .
7.1 Politische Willensbildung als
Kern der Demokratie. . . . . . . . . .
7.2 Politische Willensbildung
durch Parteien . . . . . . . . . . . . . . .
7.2.1 Aufgaben der Parteien . . . . . . . .
7.2.2 Innere Ordnung der Parteien . . .
7.2.3 Finanzierung der Parteien. . . . . .
7.2.4 Verbot von Parteien . . . . . . . . . .
7.2.5 Die Krise der Parteien . . . . . . . . .
7.2.6 Parteien im Vergleich:
das Beispiel Mindestlohn. . . . . . .
7.3 Medien – die „vierte Gewalt“
im Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.4 Politische Willensbildung durch
Interessenverbände . . . . . . . . . . .
7.5 Politische Willensbildung durch
Bürgerinitiativen . . . . . . . . . . . . .
7.6 Politische Willensbildung durch
Demonstration . . . . . . . . . . . . . . .
7.7 Petition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8 Politische Beteiligung durch Wahlen . .
8.1 Bedeutung von Wahlen . . . . . . .
8.2 Wahlrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.3 Regeln und Grundsätze einer
demokratischen Wahl . . . . . . . . .
8.4 Wahlsysteme . . . . . . . . . . . . . . . .
8.5 Die Wahlen zum Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.6 Wahlen zum Landtag von
Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . .
8.7 Die Wahlen in den Kommunen
von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . .
8.8 Die direkte Bürgerbeteiligung
in den Kommunen . . . . . . . . . . . .
8.9 Der Wahlkampf . . . . . . . . . . . . . .
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91
9 Das Regierungssystem
der Bundesrepublik Deutschland . . . . . 93
9.1 Der Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 93
9.2 Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . 98
9.3 Die Bundesregierung. . . . . . . . . . 99
9.4 Das Bundesverfassungsgericht . . 100
9.5 Der Bundespräsident . . . . . . . . . . 101
Lernbaustein 2:
Deutschland in der
internationalen Gemeinschaft
1 Die Europäische Union . . . . . . . . . . . . .
1.1 Europa zwischen Euphorie und
Apathie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.2 Motive für ein vereintes Europa
1.3 Von der Montanunion zur EG. . .
105
105
106
108
3
4
Inhaltsverzeichnis
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
Die EG in der Krise . . . . . . . . . . . .
Die Gründung der Europäischen
Union (EU) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Erweiterung der EU. . . . . . . .
Die Neugestaltung der
Europäischen Union. . . . . . . . . . .
Das politische System der EU . . .
Die EU – eine staatliche
Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Kompetenzen der EU . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Wirtschaftsraum. . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Mobilitätsraum . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Bildungsraum . . . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Sozialraum . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Währungsraum . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Friedensraum . . . . . . . . . . . . . . . .
109
4.4
110
112
4.5
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120
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123
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125
127
128
130
2 Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1 Erscheinungsformen der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Verflechtungen in der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Ursachen und Trends der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 Folgen der Globalisierung. . . . . .
2.4.1 Der globale Arbeitsmarkt . . . . . .
2.4.2 Gefahren im globalen
Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .
2.4.3 Berufsbildung für den globalen
Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5 Handlungsfeld globale
Gerechtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5.1 Das Wohlstandsgefälle . . . . . . . .
2.5.2 Entwicklungspartnerschaft . . . . .
2.5.3 Schwellenländer. . . . . . . . . . . . . .
2.5.4 Arme Entwicklungsländer . . . . . .
2.5.5 Maßnahmen zur
Entwicklungshilfe . . . . . . . . . . . .
2.5.6 Dritte Welt und Tourismus . . . . .
133
3 Ökologie im globalen Zeitalter. . . . . . .
3.1 Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
153
154
156
158
4 Kulturelle Vielfalt im Zeichen der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1 Der Begriff Kultur . . . . . . . . . . . .
4.2 Einwanderungsland
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3 Die Integration der Zuwanderer
Die Notwendigkeit der
Zuwanderung. . . . . . . . . . . . . . . . 167
Kulturelle Vielfalt im Spiegel
des Grundgesetzes. . . . . . . . . . . . 168
5 Friedenssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Friedensbedrohende
Phänomene . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1.1 Konflikte und Krieg . . . . . . . . . . .
5.1.2 Terrorismus und Krieg . . . . . . . . .
5.1.3 Zukünftige Gefahren – Kampf
um Naturressourcen . . . . . . . . . .
5.2 Wirksamkeit von
Sicherheitssystemen. . . . . . . . . . .
5.2.1 Die Vereinten Nationen (UN) . . .
5.2.2 Die NATO . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.3 Die Bundeswehr. . . . . . . . . . . . . .
5.2.4 Frieden schaffen durch Waffen?
5.3 Eigene Möglichkeiten zur
Friedenssicherung . . . . . . . . . . . .
5.3.1 Eskalation von Konflikten . . . . . .
5.3.2 Empathie und Engagement für
Konfliktopfer . . . . . . . . . . . . . . . .
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161
161
163
165
Lernbaustein 3:
Beteiligung in Arbeitswelt
und Gesellschaft
1 Grundlagen des Ausbildungs- und
Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . .
1.1 Berufsausbildung als Investition
1.2 Das duale System der
Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . .
1.3 Der Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . .
2 Schutz am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . .
2.1 Arbeitsschutz gestern und heute
2.2 Jugendarbeitsschutz . . . . . . . . . .
2.3 Das Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . .
2.4 Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . .
2.5 Mutterschutz . . . . . . . . . . . . . . . .
2.6 Schwerbehindertenschutz. . . . . .
2.7 Humanisierung der Arbeit . . . . .
2.8 Technischer Arbeitsschutz . . . . . .
3 Technischer Fortschritt und
sozialer Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.1 Von der Ständegesellschaft zur
Industriegesellschaft . . . . . . . . . .
3.2 Die industrielle Revolution . . . . .
3.3 Die soziale Frage . . . . . . . . . . . . .
3.4 Von der Industrie- zur
Informationsgesellschaft . . . . . . .
3.5 Schlüsseltechnologien heute. . . .
196
196
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227
227
230
232
234
236
Inhaltsverzeichnis
3.6
3.7
3.8
Arbeiten in der
Informationsgesellschaft . . . . . . . 239
Arbeitslosigkeit als Folge
des Strukturwandels . . . . . . . . . . 244
Berufliche Weiterbildung . . . . . . 249
4 Das System der sozialen Sicherung . . . .
4.1 Die Entstehung der
Sozialversicherung . . . . . . . . . . . .
4.2 Die Krankenversicherung . . . . . .
4.3 Die Arbeitslosenversicherung
und Arbeitsförderung . . . . . . . . .
4.4 Die Rentenversicherung . . . . . . .
4.5 Die Unfallversicherung . . . . . . . .
4.6 Die Pflegeversicherung . . . . . . . .
4.7 Sozialgerichtsbarkeit . . . . . . . . . .
4.8 Individualversicherungen . . . . . .
253
254
256
259
261
264
266
268
269
5.3
5.4
5.5
5.6
Spannungen und Konflikte. . . . . 281
Arbeitsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . 284
Das Betriebsverfassungsgesetz . . 286
Der Betriebsrat als
Interessenvertretung . . . . . . . . . . 288
5.7 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
5.8 Wahlen zum Betriebsrat . . . . . . . 293
5.9 Mitbestimmung auf
Unternehmensebene . . . . . . . . . . 294
5.10 Sozialpartner im Wirtschaftsund Arbeitsleben . . . . . . . . . . . . . 297
5.11 Tarifverträge . . . . . . . . . . . . . . . . 299
5.12 Arbeitskampf . . . . . . . . . . . . . . . . 301
Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Bildquellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . 309
5 Der Betrieb als soziales System . . . . . . . 274
5.1 Der Betrieb als soziale
Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . 274
5.2 Soziale Beziehungen am
Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
5
6
Vorwort
Vorwort
Liebe Schülerinnen und Schüler,
täglich übermitteln uns die Medien die aktuellen Nachrichten aus Deutschland und
der ganzen Welt. Hinter Schlagworten wie Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Globalisierung,
Klimakatastrophe, Terrorismus usw. verbergen sich wirtschaftliche und politische Entscheidungen, Prozesse und Probleme, die jeden von uns betreffen.
Nun können wir uns natürlich bequem zurücklehnen und sagen, die Politiker und Unternehmen werden schon richtig handeln. Aber wir leben in einem demokratischen
Staat. Die Demokratie braucht aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich mit aktuellen
Themen auseinandersetzen, sich in die Politik einmischen und den eigenen Standpunkt
vertreten. Ein sinnvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten setzt voraus, dass wir
die wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge und Sachverhalte kennen und
beurteilen können.
Das neue „Betrifft Sozialkunde“ will dazu einen Beitrag leisten. Autoren und Verlag
haben ein Lehr- und Arbeitsbuch entwickelt, das sowohl aktives Lernen im Unterricht
als auch die selbstständige Erarbeitung und Prüfungsvorbereitung zu Hause ermöglicht.
Das Buch umfasst die Lernbausteine 1–3, die von dem neuen Lehrplan Sozialkunde/
Wirtschaftslehre für Rheinland-Pfalz vorgegeben sind. Jeder Lernbaustein ist in mehrere Lernbereiche oder Kapitel gegliedert. Jedes Kapitel beginnt mit einem interessanten
Einstieg plus Erschließungsfragen zu der nachfolgenden Thematik. Informationstexte
vermitteln die notwendigen Kenntnisse und werden durch grafische Darstellungen,
Statistiken, Fotos, Karikaturen und Quellentexte ergänzt. Die zahlreichen Erarbeitungsfragen zu den Materialien und dem Informationstext bilden die Grundlage für
einen lebendigen Unterricht.
Am Ende jedes Lernbereichs – bzw. bei sehr großen Lernbereichen am Ende jedes größeren thematischen Abschnitts – gibt es einen grafisch besonders hervorgehobenen
Block:
– Wiederholungsaufgaben prüfen das erworbene Wissen noch einmal strukturiert.
– Handlungsimpule bieten Ideen und Vorschläge für Projekte und praxisorientierte
Aufgabenstellungen.
Eine kleine Aufgabenlegende:
Einstiegs- und Erarbeitungsfragen zu bestimmten Materialien sind in violetter Farbe
gekennzeichnet.
Erarbeitungsfragen zum gesamten Kapitel sind mit diesem Symbol gekennzeichnet.
Wir wünschen Ihnen bei der Arbeit mit „Betrifft Sozialkunde“ viel Spaß und Erfolg.
Kritik und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Die Verfasser und die Verlagsredaktion
52
Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
6.3
Prinzipien der Verfassung
Artikel 1 und Artikel 20 bilden den Kern des Grundgesetzes. Sie enthalten die grundlegenden Werte und Prinzipien der Verfassung (Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat,
Bundesstaat). Gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes haben Sie eine Sonderstellung: Sie dürfen nach Artikel 79 nicht verändert werden.
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Demokratie
Rechtsstaat
Bundesstaat
Sozialstaat
Träger der Staatsgewalt ist das Volk
(Volkssouveränität).
Darum muss sich der
Herrschaftsanspruch
der staatlichen Organe
aus dem Willen des
Volkes herleiten. Der
Wille des Volkes äußert
sich in Wahlen und Abstimmungen.
Alle Staatsorgane sind
in ihrem Handeln an
die Verfassung und die
Gesetze gebunden.
Die staatliche Gewalt
ist auf verschiedene
Organe für Gesetzgebung, Vollziehung
und Rechtsprechung
verteilt (Gewaltenteilung).
Der Gesamtstaat
(Bund) besteht aus verschiedenen Gliedstaaten (Länder). Die Länder unterstehen zwar
dem Recht des Bundes,
sind aber selbst an
der Gesetzgebung des
Bundes beteiligt. Jedes
Bundesland besitzt das
Recht, in bestimmten
Bereichen selbst zu
entscheiden.
Der Staat ist zu einer
Politik der sozialen
Gerechtigkeit, d. h.
des Ausgleichs sozialer
Interessen verpflichtet.
Wie das Sozialstaatsprinzip im Einzelnen
verwirklicht werden
soll, ist nicht festgelegt,
sondern Gegenstand
der politischen
Diskussion.
Artikel 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 79 Grundgesetz
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt (…)
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages
und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die
grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20
niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
1. Begründen Sie die Rechtsstellung von Art. 1 und 20.
2. Erläutern Sie den geschichtlichen Hintergrund von Art. 20 (4) – vgl. S. 19.
Die Grundlagen der demokratischen Ordnung
6.4
Die Gewaltenteilung
In einer Demokratie kann das Volk seine Herrschaft direkt über Abstimmungen (unmittelbare oder plebiszitäre Demokratie) oder indirekt über gewählte Vertreter (mittelbare oder repräsentative Demokratie) ausüben. Die Demokratie in Deutschland beruht
zwar auf dem Gedanken der Repräsentation, wird aber – vor allem auf kommunaler
Ebene – zunehmend durch Möglichkeiten der Volksabstimmung ergänzt. Damit soll
dem wachsenden Verlangen nach einer größeren politischen Beteiligung der Bürger
entgegengekommen werden.
Demokratiearten
Indirekte
Direkte
Gesetz §
stimmt ab
© Bernd Utpatel
beschließt
Parlament
Volk
wählt
Die Herrschaft des Volkes drückt sich zunächst in der Gesetzgebung aus. In einer repräsentativen Demokratie erfolgt sie über die gewählten Volksvertreter im Parlament (gesetzgebende Gewalt oder Legislative). Es reicht jedoch nicht, gesetzliche Regelungen
wie die Steuerpflicht nur zu beschließen, sie müssen auch umgesetzt werden. Die dafür
zuständige Gewalt ist die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung (ausführende
Gewalt oder Exekutive). Die Anwendung von Gesetzen lässt sich nicht lückenlos regeln, Streitfälle treten zwangsläufig auf. Zur Klärung solcher Rechtsfälle und zur Verfolgung von Rechtsbrüchen sind die Gerichte zuständig (rechtsprechende Gewalt oder
Judikative).
Gewaltenteilung und Freiheit
Man muss sich gegenwärtig halten, was Unabhängigkeit und was Freiheit ist. Freiheit ist
das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben (…) Politische Freiheit findet sich (…)
nur dann, wenn man die Macht nicht missbraucht; aber es ist eine ewige Erfahrung,
dass jeder, der Macht hat, ihrem Missbrauch geneigt ist: Er geht so weit, bis er auf
Schranken stößt (…) Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss vermöge einer
Ordnung der Dinge (d. h. einer Verfassung) die Macht der Macht Schranken setzen (…)
Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht
zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht,
um sie tyrannisch zu vollziehen.
Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist (…)
Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen,
des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu
geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der Einzelnen zu richten (…)
Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, 1748
1. Erläutern Sie die Kernaussagen von Montesquieu.
2. Beurteilen Sie die Bedeutung der Gewaltenteilung vor dem Hintergrund des
Ermächtigungsgesetzes (vgl. S. 19).
53
54
Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Seit der Aufklärung im 17./18. Jahrhundert gilt der Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten und der ihnen zugeordneten Staatsorgane als wesentlicher Bestandteil einer
freiheitlichen Ordnung (horizontale Gewaltenteilung). Dadurch soll die Macht der einzelnen Staatsgewalt durch gegenseitige Kontrolle begrenzt werden.
Mit dem staatlichen Zusammenschluss zur Bundesrepublik Deutschland haben die Länder nicht alle Befugnisse abgegeben. Die Verfassungsväter entscheiden sich bewusst
für den Föderalismus (Bundesstaat) und gegen eine Bündelung der Entscheidungskompetenzen (Zentralstaat). Die Folgen der Machtkonzentration unter der nationalsozialistischen Herrschaft sind allen in frischer Erinnerung (vgl. S. 20). Im Grundgesetz
wird die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern zerlegt, die Staatsgewalt also zusätzlich zwischen den Organen des Bundes und der Länder aufgeteilt (vertikale Gewaltenteilung). Die Gemeinden haben zwar eigenständig Aufgaben zu erfüllen (Kommunale Selbstverwaltung) und sind damit ein weiteres Glied der Gewaltenteilung, jedoch können die Begriffe der klassischen Staatsgewalten nicht auf sie übertragen werden. Bürgermeister und Gemeinderat sind beide Teil der Verwaltung und
unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes. Mit den Verträgen der Europäischen Union
(EU) hat sich eine weitere Instanz der Rechtssetzung herausgebildet. Die EU ist zwar
kein Staat, wirkt aber durch ihre Beschlüsse immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein (vgl. S. 121).
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
Ausschließliche
Gesetzgebung
des Bundes
Konkurrierende
Gesetzgebung
Ausschließliche
Gesetzgebung
der Länder
Der Bund ist allein zuständig.
Die Länder können Gesetze erlassen, wenn der Bund kein eigenes Gesetz erlässt (Bundesrecht bricht Landesrecht).
Die Länder sind
allein zuständig.
z. B. Verteidigung
z. B. Arbeitsrecht
z. B. Schule
1. Recherchieren Sie, welche Gesetze derzeit auf den Ebenen diskutiert werden.
2. Diskutieren Sie die Forderung, das Schulwesen bundeseinheitlich zu gestalten.
System der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland
Horizontale Gewaltenteilung
Vertikale Gewaltenteilung
Parlament
(= Legislative)
Regierung
(= Exekutive)
Gericht
(= Judikative)
EU
(EU-Parlament)
(EU-Kommission)
(EU-Gerichtshof)
Bund
Bundestag
Bundesregierung
Bundesgerichte
Land
Landtag
Landesregierung
Gerichtsbarkeit
Gemeinde
(Gemeinderat)
(Bürgermeister)
(Rechtsausschuss)
© Bernd Utpatel
Die Grundlagen der demokratischen Ordnung
6.5
Der soziale Rechtsstaat
Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Zu seinen Merkmalen gehört die verfassungsrechtliche Verankerung der Menschenrechte. Ferner muss jeder auf die Gültigkeit seiner
persönlichen Rechte vertrauen können (Rechtssicherheit) und niemand darf rechtlich bevorzugt werden (Rechtsgleichheit). Durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit muss jeder
Staatsbürger die Möglichkeit haben, seine Rechte verbindlich durchzusetzen.
Die Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland im Überblick
soziale Sicherheit
Sicherung des
Existenzminimums
sozialer Schutz/
soziale Teilhabe
sozialer Ausgleich
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Rentenversicherung
• Arbeitslosenversicherung
• Pflegeversicherung
Arbeitslosengeld II
• Regelsatz 359 EUR
(2010)
• Wohngeld (Miete,
Heizung, Strom)
• SV-Beiträge
• Sonstige Zuschüsse
(u. a. Übergangsgeld)
• Arbeitsschutz
• Kündigungsschutz
• Mutterschutz
• Mieterschutz
• innerbetriebliche
Mitbestimmung
• progressive Einkommensteuer
• Familienförderung
(Ehegatten-Splitting, Kinderfreibeträge, Kindergeld)
• Vermögensbildung
• Ausbildungsförderung
Leistungen erhält,
wer Beiträge an die
Versicherung gezahlt
hat (Versicherungsprinzip).
Leistungen erhält,
wer seine Bedürftigkeit nachweisen
kann (Bedürftigkeitsprinzip).
Der Gesetzgeber
stärkt die rechtliche
Position
des Schwächeren
(Prinzip des
Machtausgleichs).
Der Gesetzgeber
stärkt die wirtschaftliche Situation der
Schwächeren durch
Umverteilung (Solidaritätsprinzip).
Eigentum verpflichtet, heißt es in Art. 12 (2) des Grundgesetzes, sein Gebrauch soll
dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Damit ist die Bundesrepublik neben einem
Rechtsstaat auch ein Sozialstaat. Zum Schutz der Schwächeren greift er über Gesetze
wie das Mieterschutzgesetz in die Rechte von Einzelnen (z. B. Vertragsfreiheit) ein oder
gewährt ihnen Leistungen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll er aber nur tätig
werden, wenn sich die zu schützenden Personen nicht selbst helfen können.
Die Verbindung zwischen Rechts- und Sozialstaat wird als sozialer Rechtsstaat bezeichnet. Wie stark die Politik zum Ausgleich sozialer und persönlicher Interessen in die
Rechte des einzelnen Bürgers eingreifen darf, ist heftig umstritten.
6.6
Staatsbürgerschaft
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist nach Art. 116 Grundgesetz Deutscher.
Zum Nachweis kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Wie und wem
sie verliehen wird, ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
In der Mehrheit wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Nach
dem „Abstammungsprinzip“ (Jus Sanguinis, lat. Recht des Blutes) erhalten sie Kinder,
die mindestens einen deutschen Elternteil haben. Nach dem „Geburtsortsprinzip“ (Jus
Soli, lat. Recht des Bodens) wird sie an im Inland geborene Kinder von ausländischen
Eltern vergeben, wenn diese mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben und
eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
55
144
Deutschland in der internationalen Gemeinschaft
2.4.2 Gefahren im globalen Arbeitsmarkt
These 1:
Zu hohe Arbeitskosten können zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland
führen. Im internationalen Vergleich liegt
Deutschland auf einem Spitzenplatz. Das
liegt vor allem an den Lohnnebenkosten
(z. B. Sozialversicherungsbeiträge oder
Urlaubstage). Rund zwei Drittel aller Produktionsverlagerungen haben Kostengründe.
Gegenthese:
Die Verlagerung von Produktionsteilen
„vernichtet“ nicht nur Arbeitsplätze.
Durch die Zulieferung kostengünstiger
Einzelteile hilft sie den deutschen Standort zu sichern. Entscheidend für den Kostenvergleich ist die Arbeitsproduktivität,
d. h. das Verhältnis von Lohnkosten und
der erzielten Wertschöpfung. Auch hier
hat Deutschland eine Spitzenposition.
Hohe Löhne können demnach international konkurrenzfähig sein, wenn die
Arbeit durch den Einsatz moderner Technologien und Organisationsformen ebenfalls effektiv ist.
These 2:
Importe billiger Konkurrenten können
inländische Anbieter verdrängen. In den
letzten zehn Jahren hat sich der Import
nach Deutschland fast verdoppelt (vgl.
Statist. Bundesamt). Auch wenn sie vom
Export übertroffen werden, verweisen sie
auf eine verschärfte Konkurrenzsituation.
Inländische Unternehmen sind gezwungen
zu rationalisieren und gegebenenfalls Arbeitsplätze abzubauen. Die Volkswagen
AG hat beispielsweise innerhalb von zehn
Jahren die Produktivität so stark gesteigert, dass ein Auto mit der Hälfte der Mitarbeiter hergestellt werden kann.
Gegenthese:
Damit sichert sich das Unternehmen zugleich seine internationale Wettbewerbsfähigkeit und kann durch eine Absatzsteigerung seine Beschäftigtenzahlen halten.
Die Anpassung durch Rationalisierung
ist ein ständiger Prozess und nur dann
erfolgreich, wenn die weltweit neuesten
Technologien importiert und in der heimischen Wirtschaft eingesetzt werden.
Nationaler
Arbeitsmarkt
These 3:
Ein offener globaler Arbeitsmarkt kann zu einer Zuwanderung in Hochlohnländer führen
und den Wettbewerbsdruck für die inländischen Arbeitskräfte erhöhen.
Gegenthese:
Nationale Lohnunterschiede haben jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung für die
Wanderung von Arbeitskräften. Dies tritt in der Regel nur ein, wenn das eigene Einkommen das Verdienstniveau des Heimatlandes erheblich unterschreitet oder eine gezielte
Anwerbung erfolgt. Qualifizierte Arbeitskräfte sind mobiler. Ihr Wissen und Können ist
weltweit gefragt. Wird ihr Know-how für die heimische Wirtschaft gewonnen, tragen sie
zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes erheblich bei.
1. Sammeln Sie Belege, die die einzelnen Positionen unterstützen.
2. Spielen Sie die Debatte mit verteilten Rollen in Ihrer Klasse nach.
Globalisierung
2.4.3 Berufsbildung für den globalen Arbeitsmarkt
Tobias (32) hat in seiner Heimatstadt Kfz-Mechaniker gelernt. Jetzt ist er Ausbilder im US-Werk eines
europäischen Autoherstellers. Schon während der
Ausbildung nahm er an einem Austauschprogramm mit Frankreich teil. Fremdsprachen wurden
zum Hobby. Seine internationale Karriere fing als
Geselle in einem Kfz-Betrieb in Straßburg an. Seither war er mit wechselnden Aufgaben in fünf verschiedenen Ländern tätig. Tobias ist fachlich versiert, hat vielfältige praktische Erfahrungen, ist
mehrsprachig. Und er ist flexibel genug, längere
Zeit im Ausland zu arbeiten.
Spezialisten wie er haben gerade im Zeitalter der
Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt große Chancen und werden gut bezahlt. Diese „Global Player“ sollen sich in fremde Kulturen und Mentalitäten einfügen, ausländische Mitarbeiter trainieren und multinationale Teams steuern können.
Betriebe, die global tätig sind, brauchen Mitarbeiter, die global tätig sein können. Das
ist für den einzelnen Arbeitnehmer sicherlich eine Herausforderung, und zwar lebenslang. Es bietet ihm aber auch die Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln.
Um sich auf die globale Arbeitswelt vorzubereiten, besteht für Auszubildende die
Möglichkeit, während der Ausbildung ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Azubis, die diese Chance ergreifen, ...
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lernen neue Techniken und Arbeitsmethoden kennen.
haben neue berufliche Fähigkeiten erworben.
können sich besser in einer Fremdsprache ausdrücken.
lernen ein anderes Land und eine andere Mentalität kennen.
beweisen Selbstständigkeit und Eigeninitiative.
zeigen, dass sie engagiert, lernbereit, mobil und flexibel sind.
haben ein selbstsichereres Auftreten.
bekommen ein besseres Verständnis für andere Menschen.
haben davon einen Nutzen für die gesamte weitere Ausbildung.
können sich vorstellen, in einem anderen Land zu arbeiten.
haben den Grundstein für lebenslange Weiterbildung gelegt.
Die im Ausland erworbenen persönlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen werden im „Europass“ dokumentiert. Er vermittelt zusammen mit anderen Angaben ein umfassendes Bild einer Person und erleichtert in Bewerbungsverfahren die
Vergleichbarkeit mit Arbeitskräften aus anderen europäischen Staaten.
1. Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile von Auslandspraktika für Azubis.
2. Entwerfen Sie ein Werbeplakat zum Thema „Europass“.
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Deutschland in der internationalen Gemeinschaft
Zur Wiederholung
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Erläutern Sie, was unter dem Begriff „Globalisierung“ zu verstehen ist.
Stellen Sie die Problematik der internationalen Handelsströme dar.
Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile von Direktinvestitionen ins Ausland für
Deutschland.
Begründen Sie die Behauptung, das Internet mache die Finanzmärkte störanfälliger.
Diskutieren Sie die Forderung, Hedge-Fonds zu verbieten.
Stellen Sie die Formen der kulturellen Globalisierung dar.
Diskutieren Sie die These, der Freihandel fördere den Wohlstand aller.
Erläutern Sie die Rolle der WTO im Zusammenhang mit der Globalisierung.
Analysieren Sie die Rolle des technischen Fortschritts für die Globalisierung.
Stellen Sie den geschichtlichen Hintergrund der Migration nach Deutschland dar.
Beurteilen Sie die Forderung nach Zuwanderung in Deutschland.
Diskutieren Sie die Gefahren der Globalisierung am Arbeitsmarkt.
Erörtern Sie die Frage: „Soll ich ein Auslandspraktikum absolvieren?“
Beschreiben Sie das Wohlstandsgefälle auf unserer Erde.
Stellen Sie das Modell der vier Welten des Wohlstands dar.
Bewerten Sie die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen.
Erörtern Sie die Frage: „Ist der wirtschaftliche Aufstieg Chinas eine Bedrohung?“
Analysieren Sie die Ursachen der Armut in den ärmsten Entwicklungsländern.
Erläutern Sie die Bedeutung von „Good Governance“ für die Entwicklungspolitik.
Beurteilen Sie das Entwicklungskonzept des Friedensnobelpreisträgers Yunus.
Erörtern Sie die Chancen und Gefahren des Tourismus für die Dritte Welt.
Handlungsimpulse
Ein Rollenspiel zur Entwicklungspolitik spielen
In einer Partei soll für das Wahlprogramm die Frage diskutiert werden, ob der Markt
der EU für die landwirtschaftlichen Produkte aus den Entwicklungsländern geöffnet
werden soll und alle Agrarsubventionen an die EU-Bauern gestrichen werden sollen.
Die Runde setzt sich aus den folgenden Vertretern zusammen:
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ein Betriebsrat der Kraftwerksbau GmbH, die in die Dritte Welt exportiert,
ein Landwirt aus einer industriearmen Region im Saarland,
ein Vertreter vom Bund für Verbraucherschutz,
ein Vertreter der Bundeswehr (sein Ziel: Frieden in der Dritten Welt),
ein Vertreter des Naturschutzbundes (Experte für Güterverkehr),
ein Vertreter des Finanzministeriums,
ein Vertreter des Verbandes für Landschaftsschutz,
je ein Bundestagsabgeordneter aus einer Großstadt und vom Land.
Bilden Sie für jeden Vertreter eine Beratergruppe. Legen Sie fest, mit welchem Ziel er
in die Verhandlung gehen soll, und sammeln Sie Argumente. Alle Vertreter sind in
einem Streitgespräch vor der Klasse vertreten. Vor und nach der Diskussion führt der
Diskussionsleiter Abstimmungen in der Klasse durch.
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