Alfons Axmann, Roland Dosch, Reinhold Nowak, Manfred Scherer, Bernd Utpatel Betrifft Sozialkunde/ Wirtschaftslehre Lehr- und Arbeitsbuch für gewerbliche Berufe 6. Auflage Bestellnummer 0106S Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine E-Mail an [email protected] Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. www.bildungsverlag1.de Bildungsverlag EINS GmbH Hansestraße 115, 51149 Köln ISBN 978-3-8242-0106-8 © Copyright 2011: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Lernbaustein 1: Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 1 Die Geschichte der Menschenrechte. . . 1.1 Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (UN) . . . 1.2 Soziale Menschenrechte . . . . . . . 1.3 Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland . . . 2 Die Missachtung der Menschenrechte in der nationalsozialistischen Diktatur 2.1 Von der Demokratie in die nationalsozialistische Diktatur . . 2.2 Die Errichtung der Diktatur . . . . 2.3 Terror und Überwachung . . . . . . 2.4 Antisemitismus und Rassenwahn 2.5 Der Leidensweg jüdischer Bürgerinnen und Bürger . . . . . . . 3 Engagement für die Menschenrechte . 3.1 Widerstand gegen das Unrecht in der nationalsozialistischen Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Eintreten für Menschenrechte in der Gegenwart. . . . . . . . . . . . . 3.3 Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . 4 Deutschland nach 1945 . . . . . . . . . . . . . 4.1 Die deutsche Teilung . . . . . . . . . . 4.2 Die Entstehung der beiden deutschen Staaten . . . . . . . . . . . . 4.3 Der „Kalte Krieg“ . . . . . . . . . . . . 4.4 Entspannungspolitik . . . . . . . . . . 8 9 10 11 15 16 19 20 21 22 25 25 27 29 32 32 33 35 37 5 Der Prozess der Wiedervereinigung . . . 5.1 Die gewaltlose Revolution in der DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Der Einigungsprozess . . . . . . . . . 5.3 Internationale Regelungen . . . . . 5.4 Folgen der Vereinigung . . . . . . . 41 41 42 43 44 6 Die Grundlagen der demokratischen Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Der Staat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Das Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . 6.3 Prinzipien der Verfassung . . . . . . 6.4 Die Gewaltenteilung . . . . . . . . . . 6.5 Der soziale Rechtsstaat . . . . . . . . 6.6 Staatsbürgerschaft. . . . . . . . . . . . 50 50 51 52 53 55 55 7 Die politische Willensbildung . . . . . . . . . 7.1 Politische Willensbildung als Kern der Demokratie. . . . . . . . . . 7.2 Politische Willensbildung durch Parteien . . . . . . . . . . . . . . . 7.2.1 Aufgaben der Parteien . . . . . . . . 7.2.2 Innere Ordnung der Parteien . . . 7.2.3 Finanzierung der Parteien. . . . . . 7.2.4 Verbot von Parteien . . . . . . . . . . 7.2.5 Die Krise der Parteien . . . . . . . . . 7.2.6 Parteien im Vergleich: das Beispiel Mindestlohn. . . . . . . 7.3 Medien – die „vierte Gewalt“ im Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Politische Willensbildung durch Interessenverbände . . . . . . . . . . . 7.5 Politische Willensbildung durch Bürgerinitiativen . . . . . . . . . . . . . 7.6 Politische Willensbildung durch Demonstration . . . . . . . . . . . . . . . 7.7 Petition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Politische Beteiligung durch Wahlen . . 8.1 Bedeutung von Wahlen . . . . . . . 8.2 Wahlrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.3 Regeln und Grundsätze einer demokratischen Wahl . . . . . . . . . 8.4 Wahlsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . 8.5 Die Wahlen zum Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.6 Wahlen zum Landtag von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . 8.7 Die Wahlen in den Kommunen von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . 8.8 Die direkte Bürgerbeteiligung in den Kommunen . . . . . . . . . . . . 8.9 Der Wahlkampf . . . . . . . . . . . . . . 57 57 58 59 60 61 62 64 67 70 73 75 76 76 80 80 80 81 82 85 88 89 90 91 9 Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland . . . . . 93 9.1 Der Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 93 9.2 Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . 98 9.3 Die Bundesregierung. . . . . . . . . . 99 9.4 Das Bundesverfassungsgericht . . 100 9.5 Der Bundespräsident . . . . . . . . . . 101 Lernbaustein 2: Deutschland in der internationalen Gemeinschaft 1 Die Europäische Union . . . . . . . . . . . . . 1.1 Europa zwischen Euphorie und Apathie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Motive für ein vereintes Europa 1.3 Von der Montanunion zur EG. . . 105 105 106 108 3 4 Inhaltsverzeichnis 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 Die EG in der Krise . . . . . . . . . . . . Die Gründung der Europäischen Union (EU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Erweiterung der EU. . . . . . . . Die Neugestaltung der Europäischen Union. . . . . . . . . . . Das politische System der EU . . . Die EU – eine staatliche Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . Die Kompetenzen der EU . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Wirtschaftsraum. . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Mobilitätsraum . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Bildungsraum . . . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Sozialraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Währungsraum . . . . . . . . . . . . . . Handlungsfeld: Europäischer Friedensraum . . . . . . . . . . . . . . . . 109 4.4 110 112 4.5 116 116 120 121 123 124 125 127 128 130 2 Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Erscheinungsformen der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Verflechtungen in der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Ursachen und Trends der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Folgen der Globalisierung. . . . . . 2.4.1 Der globale Arbeitsmarkt . . . . . . 2.4.2 Gefahren im globalen Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4.3 Berufsbildung für den globalen Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Handlungsfeld globale Gerechtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5.1 Das Wohlstandsgefälle . . . . . . . . 2.5.2 Entwicklungspartnerschaft . . . . . 2.5.3 Schwellenländer. . . . . . . . . . . . . . 2.5.4 Arme Entwicklungsländer . . . . . . 2.5.5 Maßnahmen zur Entwicklungshilfe . . . . . . . . . . . . 2.5.6 Dritte Welt und Tourismus . . . . . 133 3 Ökologie im globalen Zeitalter. . . . . . . 3.1 Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 154 156 158 4 Kulturelle Vielfalt im Zeichen der Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Der Begriff Kultur . . . . . . . . . . . . 4.2 Einwanderungsland Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Die Integration der Zuwanderer Die Notwendigkeit der Zuwanderung. . . . . . . . . . . . . . . . 167 Kulturelle Vielfalt im Spiegel des Grundgesetzes. . . . . . . . . . . . 168 5 Friedenssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Friedensbedrohende Phänomene . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1.1 Konflikte und Krieg . . . . . . . . . . . 5.1.2 Terrorismus und Krieg . . . . . . . . . 5.1.3 Zukünftige Gefahren – Kampf um Naturressourcen . . . . . . . . . . 5.2 Wirksamkeit von Sicherheitssystemen. . . . . . . . . . . 5.2.1 Die Vereinten Nationen (UN) . . . 5.2.2 Die NATO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.3 Die Bundeswehr. . . . . . . . . . . . . . 5.2.4 Frieden schaffen durch Waffen? 5.3 Eigene Möglichkeiten zur Friedenssicherung . . . . . . . . . . . . 5.3.1 Eskalation von Konflikten . . . . . . 5.3.2 Empathie und Engagement für Konfliktopfer . . . . . . . . . . . . . . . . 171 171 172 174 176 178 179 180 182 186 190 191 192 133 134 140 143 143 144 145 146 146 147 148 149 150 151 161 161 163 165 Lernbaustein 3: Beteiligung in Arbeitswelt und Gesellschaft 1 Grundlagen des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 Berufsausbildung als Investition 1.2 Das duale System der Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . 1.3 Der Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . . 2 Schutz am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . 2.1 Arbeitsschutz gestern und heute 2.2 Jugendarbeitsschutz . . . . . . . . . . 2.3 Das Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . . 2.4 Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . 2.5 Mutterschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 2.6 Schwerbehindertenschutz. . . . . . 2.7 Humanisierung der Arbeit . . . . . 2.8 Technischer Arbeitsschutz . . . . . . 3 Technischer Fortschritt und sozialer Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Von der Ständegesellschaft zur Industriegesellschaft . . . . . . . . . . 3.2 Die industrielle Revolution . . . . . 3.3 Die soziale Frage . . . . . . . . . . . . . 3.4 Von der Industrie- zur Informationsgesellschaft . . . . . . . 3.5 Schlüsseltechnologien heute. . . . 196 196 198 202 205 205 208 211 212 215 217 219 221 227 227 230 232 234 236 Inhaltsverzeichnis 3.6 3.7 3.8 Arbeiten in der Informationsgesellschaft . . . . . . . 239 Arbeitslosigkeit als Folge des Strukturwandels . . . . . . . . . . 244 Berufliche Weiterbildung . . . . . . 249 4 Das System der sozialen Sicherung . . . . 4.1 Die Entstehung der Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . 4.2 Die Krankenversicherung . . . . . . 4.3 Die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung . . . . . . . . . 4.4 Die Rentenversicherung . . . . . . . 4.5 Die Unfallversicherung . . . . . . . . 4.6 Die Pflegeversicherung . . . . . . . . 4.7 Sozialgerichtsbarkeit . . . . . . . . . . 4.8 Individualversicherungen . . . . . . 253 254 256 259 261 264 266 268 269 5 Der Betrieb als soziales System . . . . . . . 274 5.1 Der Betrieb als soziale Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . 274 5.2 Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 5.3 Spannungen und Konflikte. . . . . 281 5.4 Arbeitsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . 284 5.5 Das Betriebsverfassungsgesetz . . 286 5.6 Der Betriebsrat als Interessenvertretung . . . . . . . . . . 288 5.7 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 5.8 Wahlen zum Betriebsrat . . . . . . . 293 5.9 Mitbestimmung auf Unternehmensebene . . . . . . . . . . 294 5.10 Sozialpartner im Wirtschaftsund Arbeitsleben . . . . . . . . . . . . . 297 5.11 Tarifverträge . . . . . . . . . . . . . . . . 299 5.12 Arbeitskampf . . . . . . . . . . . . . . . . 301 Lernbaustein Wirtschaft: Grundzüge des Wirtschaftens 1 Die Rolle als Wirtschaftsbürger. . . . . . . 1.1 Bedürfnisse, Bedarf und Güter . . 1.2 Einfluss der Werbung . . . . . . . . . 1.3 Sparen und Konsumieren . . . . . . 1.4 Vermögensbildung . . . . . . . . . . . 1.5 Überschuldung und Verbraucherinsolvenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 309 312 314 316 2 Volkswirtschaftliche Grundlagen . . . . . 2.1 Produktionsfaktoren . . . . . . . . . . 2.2 Ökonomisches Prinzip . . . . . . . . . 2.3 Der Wirtschaftskreislauf . . . . . . . 2.4 Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Währung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 323 325 327 329 331 319 3 Grundlagen des Vertragswesens. . . . . . 3.1 Rechts- und Geschäftsfähigkeit . 3.2 Abschluss des Kaufvertrages (Verbrauchervertrag). . . . . . . . . . 3.3 Lieferungsbedingungen . . . . . . . 3.4 Zahlungsbedingungen . . . . . . . . 3.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . 3.6 Erfüllung des Kaufvertrages . . . . 3.7 Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.8 Nicht-Rechtzeitig-Lieferung (Lieferungsverzug). . . . . . . . . . . . 3.9 Gläubigerverzug (Annahmeverzug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.10 Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (Zahlungsverzug) . . . . . . . . . . . . . 3.11 Verjährung von Forderungen . . . 3.12 Ratenkauf (Teilzahlungsgeschäft). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.13 Mietvertrag und Mieterschutz . . 3.14 Elektronischer Geschäftsverkehr 3.15 Dienstvertrag, Werkvertrag und Werklieferungsvertrag . . . . . . . . 3.16 Leasingvertrag . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gründung und Form der Unternehmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Gründung eines Unternehmens . 4.2 Rechtsformen von Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . 4.2.1 Die Einzelunternehmung . . . . . . 4.2.2 Personengesellschaften . . . . . . . . 4.2.3 Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . 4.3 Unternehmenszusammenschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 Betriebliche Insolvenz . . . . . . . . . 5 Das Unternehmen im Wirtschaftsprozess . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Wirtschaftsbereiche . . . . . . . . . . . 5.2 Aufbau eines Betriebes . . . . . . . . 5.3 Betriebliche Grundfunktionen . . 5.4 Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.4.1 Personalbeschaffung . . . . . . . . . . 5.4.2 Kapitalbeschaffung . . . . . . . . . . . 5.4.3 Lagerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . 5.5 Produktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.6 Absatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.7 Ziele der Unternehmung. . . . . . . 5.8 Betriebliche Kennziffern . . . . . . . 335 335 340 344 346 348 350 352 355 358 359 364 366 368 372 374 376 379 379 382 383 384 387 391 395 399 399 400 404 405 406 407 408 409 411 415 417 Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Bildquellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . 424 5 6 Vorwort Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler, täglich übermitteln uns die Medien die aktuellen Nachrichten aus Deutschland und der ganzen Welt. Hinter Schlagworten wie Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Globalisierung, Klimakatastrophe, Terrorismus usw. verbergen sich wirtschaftliche und politische Entscheidungen, Prozesse und Probleme, die jeden von uns betreffen. Nun können wir uns natürlich bequem zurücklehnen und sagen, die Politiker und Unternehmen werden schon richtig handeln. Aber wir leben in einem demokratischen Staat. Die Demokratie braucht aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen, sich in die Politik einmischen und den eigenen Standpunkt vertreten. Ein sinnvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten setzt voraus, dass wir die wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge und Sachverhalte kennen und beurteilen können. Das neue „Betrifft Sozialkunde/Wirtschaftslehre“ will dazu einen Beitrag leisten. Autoren und Verlag haben ein Lehr- und Arbeitsbuch entwickelt, das sowohl aktives Lernen im Unterricht als auch die selbstständige Erarbeitung und Prüfungsvorbereitung zu Hause ermöglicht. Das Buch umfasst die Lernbausteine 1–3 und den Lernbaustein Wirtschaft, die von dem neuen Lehrplan Sozialkunde/Wirtschaftslehre für Rheinland-Pfalz vorgegeben sind. Jeder Lernbaustein ist in mehrere Lernbereiche oder Kapitel gegliedert. Jedes Kapitel beginnt mit einem interessanten Einstieg plus Erschließungsfragen zu der nachfolgenden Thematik. Informationstexte vermitteln die notwendigen Kenntnisse und werden durch grafische Darstellungen, Statistiken, Fotos, Karikaturen und Quellentexte ergänzt. Die zahlreichen Erarbeitungsfragen zu den Materialien und dem Informationstext bilden die Grundlage für einen lebendigen Unterricht. Am Ende jedes Lernbereichs – bzw. bei sehr großen Lernbereichen am Ende jedes größeren thematischen Abschnitts – gibt es einen grafisch besonders hervorgehobenen Block: – Wiederholungsaufgaben prüfen das erworbene Wissen noch einmal strukturiert. – Handlungsimpule bieten Ideen und Vorschläge für Projekte und praxisorientierte Aufgabenstellungen. Eine kleine Aufgabenlegende: Einstiegs- und Erarbeitungsfragen zu bestimmten Materialien sind in violetter Farbe gekennzeichnet. Erarbeitungsfragen zum gesamten Kapitel sind mit diesem Symbol gekennzeichnet. Wir wünschen Ihnen bei der Arbeit mit „Betrifft Sozialkunde/Wirtschaftslehre“ viel Spaß und Erfolg. Kritik und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Die Verfasser und die Verlagsredaktion 52 Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 6.3 Prinzipien der Verfassung Artikel 1 und Artikel 20 bilden den Kern des Grundgesetzes. Sie enthalten die grundlegenden Werte und Prinzipien der Verfassung (Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat). Gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes haben Sie eine Sonderstellung: Sie dürfen nach Artikel 79 nicht verändert werden. Freiheitlich-demokratische Grundordnung Demokratie Rechtsstaat Bundesstaat Sozialstaat Träger der Staatsgewalt ist das Volk (Volkssouveränität). Darum muss sich der Herrschaftsanspruch der staatlichen Organe aus dem Willen des Volkes herleiten. Der Wille des Volkes äußert sich in Wahlen und Abstimmungen. Alle Staatsorgane sind in ihrem Handeln an die Verfassung und die Gesetze gebunden. Die staatliche Gewalt ist auf verschiedene Organe für Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung verteilt (Gewaltenteilung). Der Gesamtstaat (Bund) besteht aus verschiedenen Gliedstaaten (Länder). Die Länder unterstehen zwar dem Recht des Bundes, sind aber selbst an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Jedes Bundesland besitzt das Recht, in bestimmten Bereichen selbst zu entscheiden. Der Staat ist zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit, d. h. des Ausgleichs sozialer Interessen verpflichtet. Wie das Sozialstaatsprinzip im Einzelnen verwirklicht werden soll, ist nicht festgelegt, sondern Gegenstand der politischen Diskussion. Artikel 1 Grundgesetz (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 20 Grundgesetz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Artikel 79 Grundgesetz (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt (…) (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. 1. Begründen Sie die Rechtsstellung von Art. 1 und 20. 2. Erläutern Sie den geschichtlichen Hintergrund von Art. 20 (4) – vgl. S. 19. Die Grundlagen der demokratischen Ordnung 6.4 Die Gewaltenteilung In einer Demokratie kann das Volk seine Herrschaft direkt über Abstimmungen (unmittelbare oder plebiszitäre Demokratie) oder indirekt über gewählte Vertreter (mittelbare oder repräsentative Demokratie) ausüben. Die Demokratie in Deutschland beruht zwar auf dem Gedanken der Repräsentation, wird aber – vor allem auf kommunaler Ebene – zunehmend durch Möglichkeiten der Volksabstimmung ergänzt. Damit soll dem wachsenden Verlangen nach einer größeren politischen Beteiligung der Bürger entgegengekommen werden. Demokratiearten Indirekte Direkte Gesetz § stimmt ab © Bernd Utpatel beschließt Parlament Volk wählt Die Herrschaft des Volkes drückt sich zunächst in der Gesetzgebung aus. In einer repräsentativen Demokratie erfolgt sie über die gewählten Volksvertreter im Parlament (gesetzgebende Gewalt oder Legislative). Es reicht jedoch nicht, gesetzliche Regelungen wie die Steuerpflicht nur zu beschließen, sie müssen auch umgesetzt werden. Die dafür zuständige Gewalt ist die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung (ausführende Gewalt oder Exekutive). Die Anwendung von Gesetzen lässt sich nicht lückenlos regeln, Streitfälle treten zwangsläufig auf. Zur Klärung solcher Rechtsfälle und zur Verfolgung von Rechtsbrüchen sind die Gerichte zuständig (rechtsprechende Gewalt oder Judikative). Gewaltenteilung und Freiheit Man muss sich gegenwärtig halten, was Unabhängigkeit und was Freiheit ist. Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben (…) Politische Freiheit findet sich (…) nur dann, wenn man die Macht nicht missbraucht; aber es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder, der Macht hat, ihrem Missbrauch geneigt ist: Er geht so weit, bis er auf Schranken stößt (…) Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss vermöge einer Ordnung der Dinge (d. h. einer Verfassung) die Macht der Macht Schranken setzen (…) Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht, um sie tyrannisch zu vollziehen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist (…) Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der Einzelnen zu richten (…) Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, 1748 1. Erläutern Sie die Kernaussagen von Montesquieu. 2. Beurteilen Sie die Bedeutung der Gewaltenteilung vor dem Hintergrund des Ermächtigungsgesetzes (vgl. S. 19). 53 54 Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland Seit der Aufklärung im 17./18. Jahrhundert gilt der Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten und der ihnen zugeordneten Staatsorgane als wesentlicher Bestandteil einer freiheitlichen Ordnung (horizontale Gewaltenteilung). Dadurch soll die Macht der einzelnen Staatsgewalt durch gegenseitige Kontrolle begrenzt werden. Mit dem staatlichen Zusammenschluss zur Bundesrepublik Deutschland haben die Länder nicht alle Befugnisse abgegeben. Die Verfassungsväter entscheiden sich bewusst für den Föderalismus (Bundesstaat) und gegen eine Bündelung der Entscheidungskompetenzen (Zentralstaat). Die Folgen der Machtkonzentration unter der nationalsozialistischen Herrschaft sind allen in frischer Erinnerung (vgl. S. 20). Im Grundgesetz wird die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern zerlegt, die Staatsgewalt also zusätzlich zwischen den Organen des Bundes und der Länder aufgeteilt (vertikale Gewaltenteilung). Die Gemeinden haben zwar eigenständig Aufgaben zu erfüllen (Kommunale Selbstverwaltung) und sind damit ein weiteres Glied der Gewaltenteilung, jedoch können die Begriffe der klassischen Staatsgewalten nicht auf sie übertragen werden. Bürgermeister und Gemeinderat sind beide Teil der Verwaltung und unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes. Mit den Verträgen der Europäischen Union (EU) hat sich eine weitere Instanz der Rechtssetzung herausgebildet. Die EU ist zwar kein Staat, wirkt aber durch ihre Beschlüsse immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein (vgl. S. 121). Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes Konkurrierende Gesetzgebung Ausschließliche Gesetzgebung der Länder Der Bund ist allein zuständig. Die Länder können Gesetze erlassen, wenn der Bund kein eigenes Gesetz erlässt (Bundesrecht bricht Landesrecht). Die Länder sind allein zuständig. z. B. Verteidigung z. B. Arbeitsrecht z. B. Schule 1. Recherchieren Sie, welche Gesetze derzeit auf den Ebenen diskutiert werden. 2. Diskutieren Sie die Forderung, das Schulwesen bundeseinheitlich zu gestalten. System der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland Horizontale Gewaltenteilung Vertikale Gewaltenteilung Parlament (= Legislative) Regierung (= Exekutive) Gericht (= Judikative) EU (EU-Parlament) (EU-Kommission) (EU-Gerichtshof) Bund Bundestag Bundesregierung Bundesgerichte Land Landtag Landesregierung Gerichtsbarkeit Gemeinde (Gemeinderat) (Bürgermeister) (Rechtsausschuss) © Bernd Utpatel Die Grundlagen der demokratischen Ordnung 6.5 Der soziale Rechtsstaat Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Zu seinen Merkmalen gehört die verfassungsrechtliche Verankerung der Menschenrechte. Ferner muss jeder auf die Gültigkeit seiner persönlichen Rechte vertrauen können (Rechtssicherheit) und niemand darf rechtlich bevorzugt werden (Rechtsgleichheit). Durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit muss jeder Staatsbürger die Möglichkeit haben, seine Rechte verbindlich durchzusetzen. Die Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland im Überblick soziale Sicherheit Sicherung des Existenzminimums sozialer Schutz/ soziale Teilhabe sozialer Ausgleich • Krankenversicherung • Unfallversicherung • Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Pflegeversicherung Arbeitslosengeld II • Regelsatz 359 EUR (2010) • Wohngeld (Miete, Heizung, Strom) • SV-Beiträge • Sonstige Zuschüsse (u. a. Übergangsgeld) • Arbeitsschutz • Kündigungsschutz • Mutterschutz • Mieterschutz • innerbetriebliche Mitbestimmung • progressive Einkommensteuer • Familienförderung (Ehegatten-Splitting, Kinderfreibeträge, Kindergeld) • Vermögensbildung • Ausbildungsförderung Leistungen erhält, wer Beiträge an die Versicherung gezahlt hat (Versicherungsprinzip). Leistungen erhält, wer seine Bedürftigkeit nachweisen kann (Bedürftigkeitsprinzip). Der Gesetzgeber stärkt die rechtliche Position des Schwächeren (Prinzip des Machtausgleichs). Der Gesetzgeber stärkt die wirtschaftliche Situation der Schwächeren durch Umverteilung (Solidaritätsprinzip). Eigentum verpflichtet, heißt es in Art. 12 (2) des Grundgesetzes, sein Gebrauch soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Damit ist die Bundesrepublik neben einem Rechtsstaat auch ein Sozialstaat. Zum Schutz der Schwächeren greift er über Gesetze wie das Mieterschutzgesetz in die Rechte von Einzelnen (z. B. Vertragsfreiheit) ein oder gewährt ihnen Leistungen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll er aber nur tätig werden, wenn sich die zu schützenden Personen nicht selbst helfen können. Die Verbindung zwischen Rechts- und Sozialstaat wird als sozialer Rechtsstaat bezeichnet. Wie stark die Politik zum Ausgleich sozialer und persönlicher Interessen in die Rechte des einzelnen Bürgers eingreifen darf, ist heftig umstritten. 6.6 Staatsbürgerschaft Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist nach Art. 116 Grundgesetz Deutscher. Zum Nachweis kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Wie und wem sie verliehen wird, ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. In der Mehrheit wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Nach dem „Abstammungsprinzip“ (Jus Sanguinis, lat. Recht des Blutes) erhalten sie Kinder, die mindestens einen deutschen Elternteil haben. Nach dem „Geburtsortsprinzip“ (Jus Soli, lat. Recht des Bodens) wird sie an im Inland geborene Kinder von ausländischen Eltern vergeben, wenn diese mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen. 55 Volkswirtschaftliche Grundlagen 2.3 Der Wirtschaftskreislauf Das Ehepaar Schweizer hat die Ein- und Ausgaben eines Monats zusammengestellt: Einnahmen: Nettogehalt: Wohngeld: 1455 =C 45 =C Summe: 1500 =C Ausgaben: Miete und Nebenkosten: Nahrung: Kleidung: Kfz-Steuer: Kreditrate: Sonstiges: Sparen: Summe: 460 =C 338 =C 175 =C 112 =C 55 =C 285 =C 75 =C 1500 =C 1. Woher bezieht das Ehepaar Schweizer seine Einnahmen? 2. a) An wen sind die Zahlungen für die Grundbedürfnisse zu leisten? b) Wohin fließen die restlichen Ausgaben? 3. Zeigen Sie den Kreislauf von Geld und Leistungen nach dem Haushaltskonto auf. Jeder Haushalt verfügt über Einnahmen, mit denen er Güter und Dienstleistungen bezahlen kann. Die Einnahmen werden vor allem als Entgelt für Arbeitsleistungen erzielt. Dazu stellen die Haushalte den Unternehmen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Die Unternehmen stellen Güter her oder bieten Dienstleistungen an. Diese werden wiederum von den Haushalten gekauft. So entsteht ein Güter- und ein Geldkreislauf zwischen Haushalten und Unternehmen. Der einfache Wirtschaftskreislauf Geld, Ausgaben Güter und Dienstleistungen Unternehmen Haushalte Arbeitskraft Lohn, Gehalt Güterstrom Geldstrom 327 Grundzüge des Wirtschaftens Haushalte und Unternehmen bilden die Zellen der Volkswirtschaft, in denen produziert und konsumiert wird. Neben den Haushalten und Unternehmen spielen der Staat, die Banken und das Ausland bei den Güter- und Geldströmen eine wichtige Rolle. Das Grundmodell des einfachen Wirtschaftskreislaufes muss also um diese Bereiche erweitert werden. Der erweiterte Wirtschaftskreislauf Banken Sp ar e Zi n n, ite ed Kr n Zi n ag nl a d el n se en se Kre dit e, G Geld, Ausgaben Güter, Dienstleistungen Unternehmen Haushalte Arbeitskraft Lohn, Gehalt Su st un ge er n n 328 bv en e St u er n tio ne n S i ll e a i oz e St u Staat Import Export Güter, Leistungen Ausland Geld, Ausgaben Wie jedes Modell ist auch der erweiterte Wirtschaftskreislauf nur eine vereinfachte Darstellung der Wirklichkeit. So ist z. B. der Staat als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst auch Unternehmer oder Kreditnehmer bei den Banken. Dennoch liefert das Modell wichtige Aussagen: • Alle Bereiche in einer Volkswirtschaft sind miteinander verknüpft. • Die Bereiche sind voneinander abhängig. • Störungen wirken sich im Kreislauf auf alle anderen Bereiche aus. • Eine Volkswirtschaft funktioniert nur, wenn alle wirtschaftlich handeln. • Freier Handel mit dem Ausland ist eine wichtige Grundlage für die Volkswirtschaft. Volkswirtschaftliche Grundlagen Es hat sich gezeigt, dass ein Stillstand in der Wirtschaftsentwicklung (Stagnation) weder Preissenkungen noch Preisstabilität zur Folge haben muss. Im Gegenteil kann eine Stagnation dazu führen, dass die Unternehmen durch höhere Preise ihre Gewinne sichern wollen. Dies führt zu einer Inflation. Diese Situation wird als Stagflation (Stagnation + Inflation) bezeichnet. Zur Wiederholung 1. Erläutern Sie die Aufgaben der Banken im Wirtschaftskreislauf. 2. a) Welche Vorteile bietet ein Dispositionskredit? b) Wo liegen die Nachteile? 3. Erklären Sie den Unterschied zwischen Dispositions- und Kontokorrentkredit. 4. Wie können Sie herausfinden, welches Angebot für Ratenkredite das günstigste ist? 5. Was verstehen Sie unter a) Kreditfähigkeit, b) Kreditwürdigkeit? 6. Erklären Sie, wer Eigentümer und wer Besitzer einer Sache ist: a) bei der Sicherungsübereignung, b) beim Pfand. 7. Worüber sollte sich ein Bürge im Klaren sein? 8. Was ist eine Hypothek? 9. Eine Möbelfirma bietet eine Jugendzimmereinrichtung für 3 000,00 EUR an. Bei Ratenkauf berechnet sie einen effektiven Jahreszins von 14,4 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten. a) Wie viel müssen Sie insgesamt für die Möbel bezahlen? b) Wie hoch sind die monatlichen Raten? 10. Erklären Sie den Begriff „Währung“. 11. Weshalb war die Einführung des Euro keine Währungsreform, sondern eine Währungsumstellung? 12. Wie errechnet sich der Wechselkurs verschiedener Währungen? 13. Erläutern Sie die Folgen a) einer Aufwertung, b) einer Abwertung. 14. Erklären Sie die Begriffe „Inflation“, „Deflation“, „Stagflation“. 15. Worin liegen die Ursachen für eine Inflation? 16. Welche Folgen hat die Inflation? 17. Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer schleichenden und einer galoppierenden Inflation. 18. Erläutern Sie den Unterschied zwischen An- und Verkaufskurs einer Währung. 19. Nennen Sie die Länder, in denen der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist. 20. Erläutern Sie, weshalb die Bürger bei hoher Inflation in Sachwerte flüchten. 21. Wieso kann eine Deflation leicht zur Massenarbeitslosigkeit führen? 22. Geldwertstabilität ist das wichtigste Ziel der Europäischen Zentralbank. Worauf führen Sie dies zurück? 23. Trotz Wirtschaftsstillstand kann es zur Inflation kommen. Begründen Sie dies. 333 334 Grundzüge des Wirtschaftens Handlungsimpulse A Kreditkonditionen vergleichen Kredite werden wie Ware zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Um den günstigsten Preis zu ermitteln, ist es notwendig, verschiedene Angebote zu vergleichen. Ermitteln Sie bei den Kreditinstituten vor Ort, wie viel a) ein Dispositionskredit über 2 500,00 EUR, b) ein Anschaffungskredit über 10 000,00 EUR kostet. Vergleichen Sie die Angebote und präsentieren Sie Ihre Ergebnisse. B Eine Adressenliste über Schuldnerberatungsstellen anfertigen Suchen Sie im Telefonverzeichnis nach Anlauf- und Beratungsstellen für Schuldner. Erstellen Sie ein (kommentiertes) Verzeichnis über Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe. C Ein Ablaufdiagramm erstellen Im Falle der Überschuldung ist es wichtig, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu tun. Erstellen Sie ein Ablaufdiagramm über das richtige Verhalten bei Überschuldung. Informationen finden Sie bei den Schuldnerberatungsstellen. D Eine historische Recherche anfertigen Der Hunderttausend-Markschein stammt aus dem Jahre 1923. Die Summe erscheint sehr hoch, aber dennoch war der Besitzer kein reicher Mann. Recherchieren Sie die historischen Zusammenhänge der Inflation in Deutschland von 1923 und präsentieren Sie Ihre Ergebnisse.