Betrifft Sozialkunde/ Wirtschaftslehre - Schulbuchzentrum

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Alfons Axmann, Roland Dosch, Reinhold Nowak,
Manfred Scherer, Bernd Utpatel
Betrifft Sozialkunde/
Wirtschaftslehre
Lehr- und Arbeitsbuch
für gewerbliche Berufe
6. Auflage
Bestellnummer 0106S
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www.bildungsverlag1.de
Bildungsverlag EINS GmbH
Hansestraße 115, 51149 Köln
ISBN 978-3-8242-0106-8
© Copyright 2011: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Lernbaustein 1:
Menschenrechte und Grundzüge
des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland
1 Die Geschichte der Menschenrechte. . .
1.1 Die Menschenrechtserklärung
der Vereinten Nationen (UN) . . .
1.2 Soziale Menschenrechte . . . . . . .
1.3 Menschenrechte in der
Bundesrepublik Deutschland . . .
2 Die Missachtung der Menschenrechte
in der nationalsozialistischen Diktatur
2.1 Von der Demokratie in die
nationalsozialistische Diktatur . .
2.2 Die Errichtung der Diktatur . . . .
2.3 Terror und Überwachung . . . . . .
2.4 Antisemitismus und Rassenwahn
2.5 Der Leidensweg jüdischer
Bürgerinnen und Bürger . . . . . . .
3 Engagement für die Menschenrechte .
3.1 Widerstand gegen das Unrecht
in der nationalsozialistischen
Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Eintreten für Menschenrechte
in der Gegenwart. . . . . . . . . . . . .
3.3 Auseinandersetzung mit dem
Rechtsextremismus . . . . . . . . . . .
4 Deutschland nach 1945 . . . . . . . . . . . . .
4.1 Die deutsche Teilung . . . . . . . . . .
4.2 Die Entstehung der beiden
deutschen Staaten . . . . . . . . . . . .
4.3 Der „Kalte Krieg“ . . . . . . . . . . . .
4.4 Entspannungspolitik . . . . . . . . . .
8
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33
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37
5 Der Prozess der Wiedervereinigung . . .
5.1 Die gewaltlose Revolution in
der DDR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Der Einigungsprozess . . . . . . . . .
5.3 Internationale Regelungen . . . . .
5.4 Folgen der Vereinigung . . . . . . .
41
41
42
43
44
6 Die Grundlagen der demokratischen
Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1 Der Staat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2 Das Grundgesetz . . . . . . . . . . . . .
6.3 Prinzipien der Verfassung . . . . . .
6.4 Die Gewaltenteilung . . . . . . . . . .
6.5 Der soziale Rechtsstaat . . . . . . . .
6.6 Staatsbürgerschaft. . . . . . . . . . . .
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51
52
53
55
55
7 Die politische Willensbildung . . . . . . . . .
7.1 Politische Willensbildung als
Kern der Demokratie. . . . . . . . . .
7.2 Politische Willensbildung
durch Parteien . . . . . . . . . . . . . . .
7.2.1 Aufgaben der Parteien . . . . . . . .
7.2.2 Innere Ordnung der Parteien . . .
7.2.3 Finanzierung der Parteien. . . . . .
7.2.4 Verbot von Parteien . . . . . . . . . .
7.2.5 Die Krise der Parteien . . . . . . . . .
7.2.6 Parteien im Vergleich:
das Beispiel Mindestlohn. . . . . . .
7.3 Medien – die „vierte Gewalt“
im Staat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.4 Politische Willensbildung durch
Interessenverbände . . . . . . . . . . .
7.5 Politische Willensbildung durch
Bürgerinitiativen . . . . . . . . . . . . .
7.6 Politische Willensbildung durch
Demonstration . . . . . . . . . . . . . . .
7.7 Petition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8 Politische Beteiligung durch Wahlen . .
8.1 Bedeutung von Wahlen . . . . . . .
8.2 Wahlrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.3 Regeln und Grundsätze einer
demokratischen Wahl . . . . . . . . .
8.4 Wahlsysteme . . . . . . . . . . . . . . . .
8.5 Die Wahlen zum Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.6 Wahlen zum Landtag von
Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . .
8.7 Die Wahlen in den Kommunen
von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . .
8.8 Die direkte Bürgerbeteiligung
in den Kommunen . . . . . . . . . . . .
8.9 Der Wahlkampf . . . . . . . . . . . . . .
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91
9 Das Regierungssystem
der Bundesrepublik Deutschland . . . . . 93
9.1 Der Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . 93
9.2 Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . 98
9.3 Die Bundesregierung. . . . . . . . . . 99
9.4 Das Bundesverfassungsgericht . . 100
9.5 Der Bundespräsident . . . . . . . . . . 101
Lernbaustein 2:
Deutschland in der
internationalen Gemeinschaft
1 Die Europäische Union . . . . . . . . . . . . .
1.1 Europa zwischen Euphorie und
Apathie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.2 Motive für ein vereintes Europa
1.3 Von der Montanunion zur EG. . .
105
105
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108
3
4
Inhaltsverzeichnis
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
Die EG in der Krise . . . . . . . . . . . .
Die Gründung der Europäischen
Union (EU) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Erweiterung der EU. . . . . . . .
Die Neugestaltung der
Europäischen Union. . . . . . . . . . .
Das politische System der EU . . .
Die EU – eine staatliche
Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Kompetenzen der EU . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Wirtschaftsraum. . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Mobilitätsraum . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Bildungsraum . . . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Sozialraum . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Währungsraum . . . . . . . . . . . . . .
Handlungsfeld: Europäischer
Friedensraum . . . . . . . . . . . . . . . .
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4.4
110
112
4.5
116
116
120
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123
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125
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128
130
2 Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1 Erscheinungsformen der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Verflechtungen in der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Ursachen und Trends der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . .
2.4 Folgen der Globalisierung. . . . . .
2.4.1 Der globale Arbeitsmarkt . . . . . .
2.4.2 Gefahren im globalen
Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .
2.4.3 Berufsbildung für den globalen
Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5 Handlungsfeld globale
Gerechtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5.1 Das Wohlstandsgefälle . . . . . . . .
2.5.2 Entwicklungspartnerschaft . . . . .
2.5.3 Schwellenländer. . . . . . . . . . . . . .
2.5.4 Arme Entwicklungsländer . . . . . .
2.5.5 Maßnahmen zur
Entwicklungshilfe . . . . . . . . . . . .
2.5.6 Dritte Welt und Tourismus . . . . .
133
3 Ökologie im globalen Zeitalter. . . . . . .
3.1 Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
153
154
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158
4 Kulturelle Vielfalt im Zeichen der
Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1 Der Begriff Kultur . . . . . . . . . . . .
4.2 Einwanderungsland
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3 Die Integration der Zuwanderer
Die Notwendigkeit der
Zuwanderung. . . . . . . . . . . . . . . . 167
Kulturelle Vielfalt im Spiegel
des Grundgesetzes. . . . . . . . . . . . 168
5 Friedenssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Friedensbedrohende
Phänomene . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.1.1 Konflikte und Krieg . . . . . . . . . . .
5.1.2 Terrorismus und Krieg . . . . . . . . .
5.1.3 Zukünftige Gefahren – Kampf
um Naturressourcen . . . . . . . . . .
5.2 Wirksamkeit von
Sicherheitssystemen. . . . . . . . . . .
5.2.1 Die Vereinten Nationen (UN) . . .
5.2.2 Die NATO . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.3 Die Bundeswehr. . . . . . . . . . . . . .
5.2.4 Frieden schaffen durch Waffen?
5.3 Eigene Möglichkeiten zur
Friedenssicherung . . . . . . . . . . . .
5.3.1 Eskalation von Konflikten . . . . . .
5.3.2 Empathie und Engagement für
Konfliktopfer . . . . . . . . . . . . . . . .
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161
163
165
Lernbaustein 3:
Beteiligung in Arbeitswelt
und Gesellschaft
1 Grundlagen des Ausbildungs- und
Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . .
1.1 Berufsausbildung als Investition
1.2 Das duale System der
Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . .
1.3 Der Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . .
2 Schutz am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . .
2.1 Arbeitsschutz gestern und heute
2.2 Jugendarbeitsschutz . . . . . . . . . .
2.3 Das Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . .
2.4 Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . .
2.5 Mutterschutz . . . . . . . . . . . . . . . .
2.6 Schwerbehindertenschutz. . . . . .
2.7 Humanisierung der Arbeit . . . . .
2.8 Technischer Arbeitsschutz . . . . . .
3 Technischer Fortschritt und
sozialer Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.1 Von der Ständegesellschaft zur
Industriegesellschaft . . . . . . . . . .
3.2 Die industrielle Revolution . . . . .
3.3 Die soziale Frage . . . . . . . . . . . . .
3.4 Von der Industrie- zur
Informationsgesellschaft . . . . . . .
3.5 Schlüsseltechnologien heute. . . .
196
196
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202
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219
221
227
227
230
232
234
236
Inhaltsverzeichnis
3.6
3.7
3.8
Arbeiten in der
Informationsgesellschaft . . . . . . . 239
Arbeitslosigkeit als Folge
des Strukturwandels . . . . . . . . . . 244
Berufliche Weiterbildung . . . . . . 249
4 Das System der sozialen Sicherung . . . .
4.1 Die Entstehung der
Sozialversicherung . . . . . . . . . . . .
4.2 Die Krankenversicherung . . . . . .
4.3 Die Arbeitslosenversicherung
und Arbeitsförderung . . . . . . . . .
4.4 Die Rentenversicherung . . . . . . .
4.5 Die Unfallversicherung . . . . . . . .
4.6 Die Pflegeversicherung . . . . . . . .
4.7 Sozialgerichtsbarkeit . . . . . . . . . .
4.8 Individualversicherungen . . . . . .
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261
264
266
268
269
5 Der Betrieb als soziales System . . . . . . . 274
5.1 Der Betrieb als soziale
Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . 274
5.2 Soziale Beziehungen am
Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
5.3 Spannungen und Konflikte. . . . . 281
5.4 Arbeitsgerichtsbarkeit . . . . . . . . . 284
5.5 Das Betriebsverfassungsgesetz . . 286
5.6 Der Betriebsrat als
Interessenvertretung . . . . . . . . . . 288
5.7 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
5.8 Wahlen zum Betriebsrat . . . . . . . 293
5.9 Mitbestimmung auf
Unternehmensebene . . . . . . . . . . 294
5.10 Sozialpartner im Wirtschaftsund Arbeitsleben . . . . . . . . . . . . . 297
5.11 Tarifverträge . . . . . . . . . . . . . . . . 299
5.12 Arbeitskampf . . . . . . . . . . . . . . . . 301
Lernbaustein Wirtschaft:
Grundzüge des Wirtschaftens
1 Die Rolle als Wirtschaftsbürger. . . . . . .
1.1 Bedürfnisse, Bedarf und Güter . .
1.2 Einfluss der Werbung . . . . . . . . .
1.3 Sparen und Konsumieren . . . . . .
1.4 Vermögensbildung . . . . . . . . . . .
1.5 Überschuldung und Verbraucherinsolvenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
306
309
312
314
316
2 Volkswirtschaftliche Grundlagen . . . . .
2.1 Produktionsfaktoren . . . . . . . . . .
2.2 Ökonomisches Prinzip . . . . . . . . .
2.3 Der Wirtschaftskreislauf . . . . . . .
2.4 Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5 Währung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
323
323
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329
331
319
3 Grundlagen des Vertragswesens. . . . . .
3.1 Rechts- und Geschäftsfähigkeit .
3.2 Abschluss des Kaufvertrages
(Verbrauchervertrag). . . . . . . . . .
3.3 Lieferungsbedingungen . . . . . . .
3.4 Zahlungsbedingungen . . . . . . . .
3.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . .
3.6 Erfüllung des Kaufvertrages . . . .
3.7 Schlechtleistung (mangelhafte
Lieferung). . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.8 Nicht-Rechtzeitig-Lieferung
(Lieferungsverzug). . . . . . . . . . . .
3.9 Gläubigerverzug (Annahmeverzug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.10 Nicht-Rechtzeitig-Zahlung
(Zahlungsverzug) . . . . . . . . . . . . .
3.11 Verjährung von Forderungen . . .
3.12 Ratenkauf (Teilzahlungsgeschäft). . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.13 Mietvertrag und Mieterschutz . .
3.14 Elektronischer Geschäftsverkehr
3.15 Dienstvertrag, Werkvertrag und
Werklieferungsvertrag . . . . . . . .
3.16 Leasingvertrag . . . . . . . . . . . . . . .
4 Gründung und Form der
Unternehmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1 Gründung eines Unternehmens .
4.2 Rechtsformen von
Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.1 Die Einzelunternehmung . . . . . .
4.2.2 Personengesellschaften . . . . . . . .
4.2.3 Kapitalgesellschaften . . . . . . . . .
4.3 Unternehmenszusammenschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.4 Betriebliche Insolvenz . . . . . . . . .
5 Das Unternehmen
im Wirtschaftsprozess . . . . . . . . . . . . . .
5.1 Wirtschaftsbereiche . . . . . . . . . . .
5.2 Aufbau eines Betriebes . . . . . . . .
5.3 Betriebliche Grundfunktionen . .
5.4 Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.4.1 Personalbeschaffung . . . . . . . . . .
5.4.2 Kapitalbeschaffung . . . . . . . . . . .
5.4.3 Lagerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . .
5.5 Produktion . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.6 Absatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.7 Ziele der Unternehmung. . . . . . .
5.8 Betriebliche Kennziffern . . . . . . .
335
335
340
344
346
348
350
352
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358
359
364
366
368
372
374
376
379
379
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383
384
387
391
395
399
399
400
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405
406
407
408
409
411
415
417
Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
Bildquellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . 424
5
6
Vorwort
Vorwort
Liebe Schülerinnen und Schüler,
täglich übermitteln uns die Medien die aktuellen Nachrichten aus Deutschland und
der ganzen Welt. Hinter Schlagworten wie Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Globalisierung,
Klimakatastrophe, Terrorismus usw. verbergen sich wirtschaftliche und politische Entscheidungen, Prozesse und Probleme, die jeden von uns betreffen.
Nun können wir uns natürlich bequem zurücklehnen und sagen, die Politiker und Unternehmen werden schon richtig handeln. Aber wir leben in einem demokratischen
Staat. Die Demokratie braucht aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich mit aktuellen
Themen auseinandersetzen, sich in die Politik einmischen und den eigenen Standpunkt
vertreten. Ein sinnvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten setzt voraus, dass wir
die wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge und Sachverhalte kennen und
beurteilen können.
Das neue „Betrifft Sozialkunde/Wirtschaftslehre“ will dazu einen Beitrag leisten. Autoren und Verlag haben ein Lehr- und Arbeitsbuch entwickelt, das sowohl aktives Lernen im Unterricht als auch die selbstständige Erarbeitung und Prüfungsvorbereitung
zu Hause ermöglicht.
Das Buch umfasst die Lernbausteine 1–3 und den Lernbaustein Wirtschaft, die von
dem neuen Lehrplan Sozialkunde/Wirtschaftslehre für Rheinland-Pfalz vorgegeben
sind. Jeder Lernbaustein ist in mehrere Lernbereiche oder Kapitel gegliedert. Jedes Kapitel beginnt mit einem interessanten Einstieg plus Erschließungsfragen zu der nachfolgenden Thematik. Informationstexte vermitteln die notwendigen Kenntnisse und
werden durch grafische Darstellungen, Statistiken, Fotos, Karikaturen und Quellentexte ergänzt. Die zahlreichen Erarbeitungsfragen zu den Materialien und dem Informationstext bilden die Grundlage für einen lebendigen Unterricht.
Am Ende jedes Lernbereichs – bzw. bei sehr großen Lernbereichen am Ende jedes größeren thematischen Abschnitts – gibt es einen grafisch besonders hervorgehobenen
Block:
– Wiederholungsaufgaben prüfen das erworbene Wissen noch einmal strukturiert.
– Handlungsimpule bieten Ideen und Vorschläge für Projekte und praxisorientierte
Aufgabenstellungen.
Eine kleine Aufgabenlegende:
Einstiegs- und Erarbeitungsfragen zu bestimmten Materialien sind in violetter Farbe
gekennzeichnet.
Erarbeitungsfragen zum gesamten Kapitel sind mit diesem Symbol gekennzeichnet.
Wir wünschen Ihnen bei der Arbeit mit „Betrifft Sozialkunde/Wirtschaftslehre“ viel
Spaß und Erfolg. Kritik und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Die Verfasser und die Verlagsredaktion
52
Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
6.3
Prinzipien der Verfassung
Artikel 1 und Artikel 20 bilden den Kern des Grundgesetzes. Sie enthalten die grundlegenden Werte und Prinzipien der Verfassung (Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat,
Bundesstaat). Gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes haben Sie eine Sonderstellung: Sie dürfen nach Artikel 79 nicht verändert werden.
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Demokratie
Rechtsstaat
Bundesstaat
Sozialstaat
Träger der Staatsgewalt ist das Volk
(Volkssouveränität).
Darum muss sich der
Herrschaftsanspruch
der staatlichen Organe
aus dem Willen des
Volkes herleiten. Der
Wille des Volkes äußert
sich in Wahlen und Abstimmungen.
Alle Staatsorgane sind
in ihrem Handeln an
die Verfassung und die
Gesetze gebunden.
Die staatliche Gewalt
ist auf verschiedene
Organe für Gesetzgebung, Vollziehung
und Rechtsprechung
verteilt (Gewaltenteilung).
Der Gesamtstaat
(Bund) besteht aus verschiedenen Gliedstaaten (Länder). Die Länder unterstehen zwar
dem Recht des Bundes,
sind aber selbst an
der Gesetzgebung des
Bundes beteiligt. Jedes
Bundesland besitzt das
Recht, in bestimmten
Bereichen selbst zu
entscheiden.
Der Staat ist zu einer
Politik der sozialen
Gerechtigkeit, d. h.
des Ausgleichs sozialer
Interessen verpflichtet.
Wie das Sozialstaatsprinzip im Einzelnen
verwirklicht werden
soll, ist nicht festgelegt,
sondern Gegenstand
der politischen
Diskussion.
Artikel 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Artikel 79 Grundgesetz
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt (…)
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages
und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die
grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20
niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
1. Begründen Sie die Rechtsstellung von Art. 1 und 20.
2. Erläutern Sie den geschichtlichen Hintergrund von Art. 20 (4) – vgl. S. 19.
Die Grundlagen der demokratischen Ordnung
6.4
Die Gewaltenteilung
In einer Demokratie kann das Volk seine Herrschaft direkt über Abstimmungen (unmittelbare oder plebiszitäre Demokratie) oder indirekt über gewählte Vertreter (mittelbare oder repräsentative Demokratie) ausüben. Die Demokratie in Deutschland beruht
zwar auf dem Gedanken der Repräsentation, wird aber – vor allem auf kommunaler
Ebene – zunehmend durch Möglichkeiten der Volksabstimmung ergänzt. Damit soll
dem wachsenden Verlangen nach einer größeren politischen Beteiligung der Bürger
entgegengekommen werden.
Demokratiearten
Indirekte
Direkte
Gesetz §
stimmt ab
© Bernd Utpatel
beschließt
Parlament
Volk
wählt
Die Herrschaft des Volkes drückt sich zunächst in der Gesetzgebung aus. In einer repräsentativen Demokratie erfolgt sie über die gewählten Volksvertreter im Parlament (gesetzgebende Gewalt oder Legislative). Es reicht jedoch nicht, gesetzliche Regelungen
wie die Steuerpflicht nur zu beschließen, sie müssen auch umgesetzt werden. Die dafür
zuständige Gewalt ist die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung (ausführende
Gewalt oder Exekutive). Die Anwendung von Gesetzen lässt sich nicht lückenlos regeln, Streitfälle treten zwangsläufig auf. Zur Klärung solcher Rechtsfälle und zur Verfolgung von Rechtsbrüchen sind die Gerichte zuständig (rechtsprechende Gewalt oder
Judikative).
Gewaltenteilung und Freiheit
Man muss sich gegenwärtig halten, was Unabhängigkeit und was Freiheit ist. Freiheit ist
das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben (…) Politische Freiheit findet sich (…)
nur dann, wenn man die Macht nicht missbraucht; aber es ist eine ewige Erfahrung,
dass jeder, der Macht hat, ihrem Missbrauch geneigt ist: Er geht so weit, bis er auf
Schranken stößt (…) Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss vermöge einer
Ordnung der Dinge (d. h. einer Verfassung) die Macht der Macht Schranken setzen (…)
Wenn in derselben Person oder der gleichen obrigkeitlichen Körperschaft die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine Freiheit; denn es steht
zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze macht,
um sie tyrannisch zu vollziehen.
Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist (…)
Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch oder die gleiche Körperschaft der Großen,
des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu
geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der Einzelnen zu richten (…)
Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, 1748
1. Erläutern Sie die Kernaussagen von Montesquieu.
2. Beurteilen Sie die Bedeutung der Gewaltenteilung vor dem Hintergrund des
Ermächtigungsgesetzes (vgl. S. 19).
53
54
Menschenrechte und Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Seit der Aufklärung im 17./18. Jahrhundert gilt der Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten und der ihnen zugeordneten Staatsorgane als wesentlicher Bestandteil einer
freiheitlichen Ordnung (horizontale Gewaltenteilung). Dadurch soll die Macht der einzelnen Staatsgewalt durch gegenseitige Kontrolle begrenzt werden.
Mit dem staatlichen Zusammenschluss zur Bundesrepublik Deutschland haben die Länder nicht alle Befugnisse abgegeben. Die Verfassungsväter entscheiden sich bewusst
für den Föderalismus (Bundesstaat) und gegen eine Bündelung der Entscheidungskompetenzen (Zentralstaat). Die Folgen der Machtkonzentration unter der nationalsozialistischen Herrschaft sind allen in frischer Erinnerung (vgl. S. 20). Im Grundgesetz
wird die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern zerlegt, die Staatsgewalt also zusätzlich zwischen den Organen des Bundes und der Länder aufgeteilt (vertikale Gewaltenteilung). Die Gemeinden haben zwar eigenständig Aufgaben zu erfüllen (Kommunale Selbstverwaltung) und sind damit ein weiteres Glied der Gewaltenteilung, jedoch können die Begriffe der klassischen Staatsgewalten nicht auf sie übertragen werden. Bürgermeister und Gemeinderat sind beide Teil der Verwaltung und
unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes. Mit den Verträgen der Europäischen Union
(EU) hat sich eine weitere Instanz der Rechtssetzung herausgebildet. Die EU ist zwar
kein Staat, wirkt aber durch ihre Beschlüsse immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein (vgl. S. 121).
Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
Ausschließliche
Gesetzgebung
des Bundes
Konkurrierende
Gesetzgebung
Ausschließliche
Gesetzgebung
der Länder
Der Bund ist allein zuständig.
Die Länder können Gesetze erlassen, wenn der Bund kein eigenes Gesetz erlässt (Bundesrecht bricht Landesrecht).
Die Länder sind
allein zuständig.
z. B. Verteidigung
z. B. Arbeitsrecht
z. B. Schule
1. Recherchieren Sie, welche Gesetze derzeit auf den Ebenen diskutiert werden.
2. Diskutieren Sie die Forderung, das Schulwesen bundeseinheitlich zu gestalten.
System der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland
Horizontale Gewaltenteilung
Vertikale Gewaltenteilung
Parlament
(= Legislative)
Regierung
(= Exekutive)
Gericht
(= Judikative)
EU
(EU-Parlament)
(EU-Kommission)
(EU-Gerichtshof)
Bund
Bundestag
Bundesregierung
Bundesgerichte
Land
Landtag
Landesregierung
Gerichtsbarkeit
Gemeinde
(Gemeinderat)
(Bürgermeister)
(Rechtsausschuss)
© Bernd Utpatel
Die Grundlagen der demokratischen Ordnung
6.5
Der soziale Rechtsstaat
Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Zu seinen Merkmalen gehört die verfassungsrechtliche Verankerung der Menschenrechte. Ferner muss jeder auf die Gültigkeit seiner
persönlichen Rechte vertrauen können (Rechtssicherheit) und niemand darf rechtlich bevorzugt werden (Rechtsgleichheit). Durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit muss jeder
Staatsbürger die Möglichkeit haben, seine Rechte verbindlich durchzusetzen.
Die Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland im Überblick
soziale Sicherheit
Sicherung des
Existenzminimums
sozialer Schutz/
soziale Teilhabe
sozialer Ausgleich
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Rentenversicherung
• Arbeitslosenversicherung
• Pflegeversicherung
Arbeitslosengeld II
• Regelsatz 359 EUR
(2010)
• Wohngeld (Miete,
Heizung, Strom)
• SV-Beiträge
• Sonstige Zuschüsse
(u. a. Übergangsgeld)
• Arbeitsschutz
• Kündigungsschutz
• Mutterschutz
• Mieterschutz
• innerbetriebliche
Mitbestimmung
• progressive Einkommensteuer
• Familienförderung
(Ehegatten-Splitting, Kinderfreibeträge, Kindergeld)
• Vermögensbildung
• Ausbildungsförderung
Leistungen erhält,
wer Beiträge an die
Versicherung gezahlt
hat (Versicherungsprinzip).
Leistungen erhält,
wer seine Bedürftigkeit nachweisen
kann (Bedürftigkeitsprinzip).
Der Gesetzgeber
stärkt die rechtliche
Position
des Schwächeren
(Prinzip des
Machtausgleichs).
Der Gesetzgeber
stärkt die wirtschaftliche Situation der
Schwächeren durch
Umverteilung (Solidaritätsprinzip).
Eigentum verpflichtet, heißt es in Art. 12 (2) des Grundgesetzes, sein Gebrauch soll
dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Damit ist die Bundesrepublik neben einem
Rechtsstaat auch ein Sozialstaat. Zum Schutz der Schwächeren greift er über Gesetze
wie das Mieterschutzgesetz in die Rechte von Einzelnen (z. B. Vertragsfreiheit) ein oder
gewährt ihnen Leistungen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll er aber nur tätig
werden, wenn sich die zu schützenden Personen nicht selbst helfen können.
Die Verbindung zwischen Rechts- und Sozialstaat wird als sozialer Rechtsstaat bezeichnet. Wie stark die Politik zum Ausgleich sozialer und persönlicher Interessen in die
Rechte des einzelnen Bürgers eingreifen darf, ist heftig umstritten.
6.6
Staatsbürgerschaft
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist nach Art. 116 Grundgesetz Deutscher.
Zum Nachweis kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Wie und wem
sie verliehen wird, ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
In der Mehrheit wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Nach
dem „Abstammungsprinzip“ (Jus Sanguinis, lat. Recht des Blutes) erhalten sie Kinder,
die mindestens einen deutschen Elternteil haben. Nach dem „Geburtsortsprinzip“ (Jus
Soli, lat. Recht des Bodens) wird sie an im Inland geborene Kinder von ausländischen
Eltern vergeben, wenn diese mindestens seit acht Jahren in Deutschland leben und
eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
55
Volkswirtschaftliche Grundlagen
2.3
Der Wirtschaftskreislauf
Das Ehepaar Schweizer hat die Ein- und Ausgaben eines Monats zusammengestellt:
Einnahmen:
Nettogehalt:
Wohngeld:
1455 =C
45 =C
Summe:
1500 =C
Ausgaben:
Miete und Nebenkosten:
Nahrung:
Kleidung:
Kfz-Steuer:
Kreditrate:
Sonstiges:
Sparen:
Summe:
460 =C
338 =C
175 =C
112 =C
55 =C
285 =C
75 =C
1500 =C
1. Woher bezieht das Ehepaar Schweizer seine Einnahmen?
2. a) An wen sind die Zahlungen für die Grundbedürfnisse zu leisten?
b) Wohin fließen die restlichen Ausgaben?
3. Zeigen Sie den Kreislauf von Geld und Leistungen nach dem Haushaltskonto auf.
Jeder Haushalt verfügt über Einnahmen, mit denen er Güter und Dienstleistungen bezahlen kann. Die Einnahmen werden vor allem als Entgelt für Arbeitsleistungen erzielt.
Dazu stellen die Haushalte den Unternehmen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Die Unternehmen stellen Güter her oder bieten Dienstleistungen an. Diese werden wiederum
von den Haushalten gekauft. So entsteht ein Güter- und ein Geldkreislauf zwischen
Haushalten und Unternehmen.
Der einfache Wirtschaftskreislauf
Geld, Ausgaben
Güter und
Dienstleistungen
Unternehmen
Haushalte
Arbeitskraft
Lohn, Gehalt
Güterstrom
Geldstrom
327
Grundzüge des Wirtschaftens
Haushalte und Unternehmen bilden die Zellen der Volkswirtschaft, in denen produziert und konsumiert wird. Neben den Haushalten und Unternehmen spielen der Staat,
die Banken und das Ausland bei den Güter- und Geldströmen eine wichtige Rolle. Das
Grundmodell des einfachen Wirtschaftskreislaufes muss also um diese Bereiche erweitert werden.
Der erweiterte Wirtschaftskreislauf
Banken
Sp
ar
e
Zi
n
n,
ite
ed
Kr
n
Zi
n
ag
nl
a
d
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n
se
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se
Kre
dit
e,
G
Geld, Ausgaben
Güter, Dienstleistungen
Unternehmen
Haushalte
Arbeitskraft
Lohn, Gehalt
Su
st
un
ge
er
n
n
328
bv
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e
St
u
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n
tio
ne
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S
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ll e
a
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oz
e
St
u
Staat
Import
Export
Güter, Leistungen
Ausland
Geld, Ausgaben
Wie jedes Modell ist auch der erweiterte Wirtschaftskreislauf nur eine vereinfachte
Darstellung der Wirklichkeit. So ist z. B. der Staat als Arbeitgeber im öffentlichen
Dienst auch Unternehmer oder Kreditnehmer bei den Banken. Dennoch liefert das Modell wichtige Aussagen:
• Alle Bereiche in einer Volkswirtschaft sind miteinander verknüpft.
• Die Bereiche sind voneinander abhängig.
• Störungen wirken sich im Kreislauf auf alle anderen Bereiche aus.
• Eine Volkswirtschaft funktioniert nur, wenn alle wirtschaftlich handeln.
• Freier Handel mit dem Ausland ist eine wichtige Grundlage für die Volkswirtschaft.
Volkswirtschaftliche Grundlagen
Es hat sich gezeigt, dass ein Stillstand in der Wirtschaftsentwicklung (Stagnation)
weder Preissenkungen noch Preisstabilität zur Folge haben muss. Im Gegenteil kann
eine Stagnation dazu führen, dass die Unternehmen durch höhere Preise ihre Gewinne
sichern wollen. Dies führt zu einer Inflation. Diese Situation wird als Stagflation (Stagnation + Inflation) bezeichnet.
Zur Wiederholung
1. Erläutern Sie die Aufgaben der Banken im Wirtschaftskreislauf.
2. a) Welche Vorteile bietet ein Dispositionskredit?
b) Wo liegen die Nachteile?
3. Erklären Sie den Unterschied zwischen Dispositions- und Kontokorrentkredit.
4. Wie können Sie herausfinden, welches Angebot für Ratenkredite das günstigste
ist?
5. Was verstehen Sie unter
a) Kreditfähigkeit,
b) Kreditwürdigkeit?
6. Erklären Sie, wer Eigentümer und wer Besitzer einer Sache ist:
a) bei der Sicherungsübereignung,
b) beim Pfand.
7. Worüber sollte sich ein Bürge im Klaren sein?
8. Was ist eine Hypothek?
9. Eine Möbelfirma bietet eine Jugendzimmereinrichtung für 3 000,00 EUR an.
Bei Ratenkauf berechnet sie einen effektiven Jahreszins von 14,4 % bei einer
Laufzeit von 24 Monaten.
a) Wie viel müssen Sie insgesamt für die Möbel bezahlen?
b) Wie hoch sind die monatlichen Raten?
10. Erklären Sie den Begriff „Währung“.
11. Weshalb war die Einführung des Euro keine Währungsreform, sondern eine
Währungsumstellung?
12. Wie errechnet sich der Wechselkurs verschiedener Währungen?
13. Erläutern Sie die Folgen
a) einer Aufwertung,
b) einer Abwertung.
14. Erklären Sie die Begriffe „Inflation“, „Deflation“, „Stagflation“.
15. Worin liegen die Ursachen für eine Inflation?
16. Welche Folgen hat die Inflation?
17. Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer schleichenden und einer
galoppierenden Inflation.
18. Erläutern Sie den Unterschied zwischen An- und Verkaufskurs einer Währung.
19. Nennen Sie die Länder, in denen der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist.
20. Erläutern Sie, weshalb die Bürger bei hoher Inflation in Sachwerte flüchten.
21. Wieso kann eine Deflation leicht zur Massenarbeitslosigkeit führen?
22. Geldwertstabilität ist das wichtigste Ziel der Europäischen Zentralbank.
Worauf führen Sie dies zurück?
23. Trotz Wirtschaftsstillstand kann es zur Inflation kommen. Begründen Sie dies.
333
334
Grundzüge des Wirtschaftens
Handlungsimpulse
A
Kreditkonditionen vergleichen
Kredite werden wie Ware zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Um den günstigsten Preis zu ermitteln, ist es notwendig, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Ermitteln Sie bei den Kreditinstituten vor Ort, wie viel
a) ein Dispositionskredit über 2 500,00 EUR,
b) ein Anschaffungskredit über 10 000,00 EUR kostet.
Vergleichen Sie die Angebote und präsentieren Sie Ihre Ergebnisse.
B
Eine Adressenliste über Schuldnerberatungsstellen anfertigen
Suchen Sie im Telefonverzeichnis nach Anlauf- und Beratungsstellen für Schuldner.
Erstellen Sie ein (kommentiertes) Verzeichnis über Schuldnerberatungsstellen in Ihrer
Nähe.
C
Ein Ablaufdiagramm erstellen
Im Falle der Überschuldung ist es wichtig, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu tun.
Erstellen Sie ein Ablaufdiagramm über das richtige Verhalten bei Überschuldung.
Informationen finden Sie bei den Schuldnerberatungsstellen.
D
Eine historische Recherche anfertigen
Der Hunderttausend-Markschein stammt aus dem Jahre 1923. Die Summe erscheint
sehr hoch, aber dennoch war der Besitzer kein reicher Mann.
Recherchieren Sie die historischen Zusammenhänge der Inflation in Deutschland von
1923 und präsentieren Sie Ihre Ergebnisse.
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