Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg Grundwissen Sozialkunde 10. Klasse 1. Grundlagen unserer Verfassungsordnung: Wertordnung des Grundgesetzes: Grundlegende Werte des GG (Art 1-19 u. 20), die über allen anderen GGArtikeln und über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen Menschenwürde: Oberster Wert, zentrales Prinzip des GG (Art 1), sie soll durch die nachfolgenden Grundrechte gewahrt werden. Nach Art 79/3 GG besonders geschützt. Grundrechte: In GG Art. 1-19 fixiert, im Wesensgehalt unantastbar (Art. 79/3), Artikel aber mit 2/3-Mehrheit im BT und BR änderbar. Sie sind unterteilbar in Menschen- (gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen) und Bürgerrechte (gelten für deutsche Staatsbürger). An sie sind alle drei Staatsgewalten gebunden und der Staat muss sie schützen. Rechtsstaat: Er schützt den Einzelnen vor staatlicher Willkür, indem staatliche Organe an Recht und Gesetz (formeller RS) und an die Grundrechte (materieller RS) gebunden sind. Auch Gewaltenteilung und Grundregeln für Gerichtsverfahren schützen vor Willkür. (in Art 20 GG verankert) Demokratie: Das Volk ist der Souverän, alle Gewalt geht von ihm aus, alle staatlichen Gewalten sind direkt oder indirekt durch das Volk legitimiert. Deutschland gilt als wehrhafte Demokratie (besonderer Schutz des Verfassungskernes, Parteienverbotsmöglichkeit durch BVerfG, Möglichkeit des Grundrechtsentzuges bei Missbrauch gegen die Grundordnung). (in Art 20 GG verankert) Sozialstaat: Ein Staat, der für die soziale Sicherheit (Existenzgrundlagen) der Bürger und den sozialen Ausgleich sorgt. (in Art 20 GG verankert) Bundesstaat: Aufteilung der Staatsgewalt auf zwei Ebenen (Bund und 16 Bundesländer), Bundesländer sind nicht souverän, haben aber jeweils eine eigene Verfassung, Regierung, ein Parlament und eigene Gerichtsbarkeit, sie haben in bestimmten Bereichen eigene Gesetzgebungskompetenz und wirken über den BR bei der Gesetzgebung des Bundes mit (vertikale Gewaltenteilung). 2. Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft Grundsätze der Herrschaft in einer dem. Gesellschaft: Volkssouveränität, Herrschaft auf Zeit, Mehrheitsherrschaft, Mehrparteiensystem, freie Wahlen Demokratieformen: direkte D. (Volk stimmt selbst in Plebisziten ab), repräsentative D. (Volk wählt Repräsentanten/Parlament; Bsp: BRD) Absicherung der Mitwirkungsmöglichkeiten in BRD: Meinungs- (Art. 5 GG), Versammlungs- (Art. 8) und Vereinigungsfreiheit (Art. 9), Wahlrecht (Art. 20 u. 38), Parteien (Art 21) Wahlrechtsarten: Mehrheitswahl (relative bzw. absolute, ein Kandidat gewinnt in einem Wahlkreis mit relativer bzw. absoluter Mehrheit) und Verhältniswahl (Anteil der Sitze einer Partei im Parlament richtet sich nach dem %-Anteil an allen Stimmen) Bundestagswahlrecht: Personalisierte Verhältniswahl, d.h. für die politische Mehrheit ist die Zweitstimme (Verhältniswahl) entscheidend, mit der Erststimme (Mehrheitswahl) wird Einfluss auf die personelle Zusammensetzung genommen. Mindestens 5% der Zweitstimmen sind für den Einzug in den BT nötig (umgehbar durch drei Direktmandate mit der Erststimme). Überhangmandate (mehr Sitze nach Erststimme als eine Partei in einem Bundesland nach Zweitstimme zustehen würden) können die Zahl der BT-Abgeordneten (598) erhöhen. Parteien: Wirken nach Art 21 GG bei politischer Willensbildung und politischer Bildung (Parteienstiftungen) mit, stellen Kandidaten bei Wahl auf, bieten politische Alternativen (Wahlprogramme), stellen Verbindung zwischen Volk und politischem System her. Verbände: Vereinigung von Personen oder Gruppen mit dem Ziel, eigene Interessen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchzusetzen (z.B. Lobbyarbeit); dauerhaft mit fester Organisationsstruktur Politische Mitwirkung in Bayern: Wahlmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen (Gemeinde, Kreis, Bezirk, Land) und direkte Mitwirkungsmöglichkeiten (Bürgerbehren/Bürgerentscheid auf Gemeinde-, Volksbegehren/ Volksentscheid auf Landesebene) 3. Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland: Gewaltenteilung: Aufteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Teilgewalten; horizontale Gewaltenteilung (Exekutive: BReg, Legislative: BT und BR, Judikative: BVerfG) vertikale Gewaltenteilung: Bund – Länder Bundestag: einzig direkt legitimiertes Organ; wählt BK, entsendet alle Abgeordneten in Bundesversammlung, wählt Hälfte der Richter des BVerG; Kontrolle der Regierung (v.a. durch Opposition), verabschiedet Gesetze (im Besonderen: Haushalt) Bundesregierung: Besteht aus Bundeskanzler und Bundesminister Bundeskanzler: Wahl durch BT auf Vorschlag des BP, wählt Minister aus, hat Richtlinienkompetenz, kann die Vertrauensfrage stellen, um sich Mehrheiten zu sichern, ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählbar. Bundesminister: leiten ihr Fachgebiet eigenverantwortlich (Ressortprinzip), bei Absprachen im Kabinett gilt das Kollegialprinzip Bundesrat: Vertretung der Länder auf Bundesebene, wirkt bei Gesetzgebung mit (Einspruch bei Einspruchsgesetzen möglich, der aber vom BT durch die gleiche Mehrheitsart aufhebbar ist; Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen zur Gültigkeit des Gesetzes nötig, also Veto-Möglichkeit; bei Konflikt zwischen BT und BR: Möglichkeit des Vermittlungsausschusses) Bundespräsident: Von Bundesversammlung (alle BT-Abgeordneten + gleiche Anzahl Vertreter der Länder) auf 5 Jahre gewählt; prüft und unterzeichnet Bundesgesetze, ernennt und entlässt BK und Bundesminister, unterzeichnet völkerrechtliche Verträge, vertritt Deutschland als oberster Repräsentant; hat also formale und repräsentative Aufgaben. Bundesverfassungsgericht: „Hüter der Verfassung“; Aufgaben: Entscheidung bei Verfassungsbeschwerden, Parteienverbot (Sicherung der Demokratie), Richteranklage (Sicherung des Rechtsstaates), Entscheidung bei Kompetenzstreit zwischen Verfassungsorganen, Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen Gesetzgebung: Gesetzesinitiative bei BT, BReg und BR, Beratung im Plenum (1.-3.Lesung) und den Ausschüssen des BT; Zustimmung des BR bei zustimmungspflichtigen Gesetzen (Länderfinanzen betreffend, GG-Änderungen) nötig, Einspruch des BR bei Einspruchsgesetzen (Verteidigung, Außenpolitik etc.) möglich, mit gleicher Mehrheitsart durch BT zurückweisbar; Unterzeichnung durch BK/Fachminister und BP; Veröffentlichung Abkürzungen: BK = Bundeskanzler, BReg = Bundesregierung, BP = Bundespräsident, BR = Bundesrat, BVerfG = Bundeverfassungsgericht, GG = Grundgesetz, GR = Grundrecht(e), D = Demokratie