MANAGEMENT UND KARRIERE Lebensmittel Zeitung Qualifizierung statt Gehaltserhöhung Nachhilfe für ein Stiefkind Frankfurt. Drei Viertel der Erwerbstätigen zwischen zwanzig und vierzig Jahren würden angesichts der Wirtschaftslage eine vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung anstelle einer Gehaltserhöhung akzeptieren. Das hat eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa ergeben. Jeder Dritte würde dies sogar ohne weitere Bedingungen tun, während jeder Fünfte immerhin darauf besteht, sich die Maßnahme selbst aussuchen zu dürfen. Weitere 20 Prozent würden das Angebot annehmen, wenn sie dadurch die Qualifikation für eine höhere Position im Unternehmen erwerben können. lz 21-10 Danone-Managerin will Studenten für Vertrieb begeistern – Lehrauftrag an der Uni Duisburg-Essen RAINER STURM/PIXELIO 1- STEING/ 3- LZXX 5- 021 7- X040 3-Produkt: 5-Ausgabe-Nr.: 7-Artikelname: kungen der alternden Gesellschaft auf die Wirtschaft. Die Arbeiten beschäftigen sich damit, was auf die Unternehmen zukommt und diskutieren Strategien, wie das Human Recource Management damit umgehen kann. „Es ist spannend zu sehen, wie zielgerichtet die jungen HR-Experten sich mit dieser zentralen Herausforderung befassen“, kommentiert Immanuel Hermreck, Vize-Präsident und Nachwuchsmentor des BPM. Der Verband vergibt in diesem Jahr erstmals den Nachwuchsförderpreis für herausragende Abschlussarbeiten, die sich wissenschaftlich forschend mit Themen des Personalwesens auseinandersetzen. Verliehen wird die Auszeichnung im Rahmen des Personalmanagerkongresses am 1. Juli in Berlin. lz 21-10 Deutschlands beste Arbeitgeber gesucht Frankfurt. Ab sofort können Unternehmen aller Branchen und Regionen wieder an der Benchmarkstudie „Deutschlands beste Arbeitgeber“ von „Great Place to Work“ teilnehmen. Als Vorteil für Firmenchefs und Manager stellt das Institut heraus, dass sie erfahren, wie die Mitarbeiter die Arbeitskultur ihres Unternehmens bewerten und wie attraktiv diese im Vergleich zu anderen ist. Außerdem winkt ein Arbeitgeber-Gütesiegel. Es wird Anfang nächsten Jahres verliehen und die Gewinner der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Erhebung, die seit acht Jahren regelmäßig durchgeführt wird. Die Teilnahme ist zwischen Mai und Oktober 2010 möglich. Weitere Informationen stellt das Institut unter www.greatplacetowork.de bereit. lz 21-10 IMAGO/WILHELM MIERENDORF „Das ist wirklich ein Herzensprojekt für mich“, sagt Julia Steiner, die selbst erst vor vier Jahren ihr Examen in Betriebswirtschaftslehre an der International School of Management in Dortmund abgelegt hat. Aus eigener Erfahrung weiß die heutige Danone-Managerin, dass vertriebsaffine Inhalte an vielen Hochschulen lediglich ein Schattendasein fristen, während Fragestellungen aus dem Marketing- und Finance-Bereich die Vorlesungsverzeichnisse dominieren. „Da klafft eine Lücke im Bildungssystem“, findet die 26-Jährige. Die Folge: Den Studenten fehle grundlegendes Know-how, die Unternehmen bekämen nicht genügend qualifizierte Bewerber und müssten überdies deren Wissensdefizite ausbügeln. Zudem führe der Mangel an Informationen zu Vorurteilen, wie die junge Frau am eigenen Leib erfährt: Als sie ihre Sales-Karriere startet, wird sie prompt mit dem klassischen „Klinkenputzer-Image“ konfrontiert. „Das kann doch nicht wahr sein“, empört sich die energische Nachwuchsmanagerin, die nach einem ers- Strategien gegen Überalterung Blickrichtung Zukunft: Absolventen analysieren Auswirkungen des demografischen Wandels. Gut besuchter Metro-Kongress Frankfurt. Mit einer Vorlesungsreihe bringt Julia Steiner, Trade-Marketing-Expertin bei Danone in München, Studenten der Universität Duisburg-Essen das vernachlässigte Thema Vertrieb näher. Frankfurt. Der demografische Wandel beschäftigt Deutschlands Personalmanager. Das Thema steht an erster Stelle bei den Einreichungen zum Nachwuchsförderpreis des Bundesverbands der Personalmanager (BPM). Absolventen und Doktoranden, die sich um den Preis bewerben, beleuchten die Auswir- 1-User: LZ 21 28. Mai 2010 Universitäre Bildungslücke: Im Gegensatz zu Marketing oder Finance wird das Thema Sales im Vorlesungsverzeichnis oft stiefmütterlich behandelt. ten Außendienstjob bei einem namhaften Hersteller von Energydrinks seit 2008 das Trade Marketing für die Danone-Brand Activia leitet. Sie will mit dem Negativbild aufräumen und startet kurzerhand eine Vortragsreihe an verschiedenen Hochschulen zum Thema „Karrierechancen im Vertrieb“. Ein Engagement, das rasch Beachtung findet und in einem Lehrauftrag zu Sales Management an der Universität Duisburg-Essen mündet. Mit Unterstützung ihres Arbeitgebers organisiert Julia Steiner eine sechstei- lige Veranstaltungsreihe, in der sie 12 bis 15 abschlussnahen Studenten einen praxisorientierten Überblick über alle Bereiche des Vertriebs und die beruflichen Möglichkeiten auf diesem Feld vermittelt. Mit der Resonanz ist die Dozentin sehr zufrieden. Die Teilnehmer seien „wissbegierig und hochmotiviert“. Im September setzt sie ihren Lehrauftrag an der privaten Fachhochschule BITS Iserlohn fort, wo die Vorlesungsreihe erstmals in einen Masterstudiengang integriert wird. cd/lz 21-10 Düsseldorf. Mit mehr als 600 Gästen verzeichnete der vierte Bildungskongress, den die Metro AG vergangene Woche in ihrer Zentrale in Düsseldorf veranstaltete, eine Rekordbeteiligung. Wegen des enormen Andrangs wurde er vom hauseigenen Trainingscenter ins Betriebsrestaurant des Handelsunternehmens verlegt. „Trotzdem mussten wir 300 weiteren Interessenten absagen“, unterstrich Olaf Stieper, Leiter der Abteilung Berufsbildung, in seinem Eröffnungsstatement die wachsende Bedeutung des Forums. Mit ihren 8 300 Auszubildenden in 26 verschiedenen Berufen sei die Metro an Bildungsfragen überaus interessiert. Der Kongress ist ihre zentrale Bildungsveranstaltung. Er soll über die wichtigsten Trends aus Wirtschaft und Gesellschaft informieren. Kooperationspartner ist die Stiftung „Pro Ausbildung“ der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände, die vor zehn Jahren ins Leben gerufen wurde. Die kostenlose Veranstaltung wendet sich an Lehrer, betriebliche Ausbilder und Trainer, Schüler und Azubis. „Erfolgreich durch das innere Team – wie Sie eigene Potenziale besser nutzen“, lautete das diesjährige Thema. Der Kommunikationsexperte Prof. Friedemann Schulz von Thun stellte ein Konzept vor, mit dem sich psychische Vorgänge in Entscheidungssituationen analysieren lassen. In der Pause konnten die Zuhörer das Erlernte selbst ausprobieren. cd/lz 21-10 Vom Umgang mit Low Performern Serie Arbeitsrecht – Wer sich von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen möchte, muss gewisse Regeln beachten Frankfurt. Ungenügende Arbeitsleistungen können zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber hat aber die Pflicht, diese Einschätzung akribisch zu beweisen. Von einem Low-Performer spricht man, wenn ein Mitarbeiter nicht die erwünschte Leistung erbringt. Grundlage der Beurteilung ist der Arbeitsvertrag, der jedoch in den seltensten Fällen ausreichend konkret ist. „Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann“, hat das Bundesarbeitsgericht den Anspruch formuliert. Diese weit gefasste Definition macht es schwer, eine Minderleistung zu bestimmen und noch schwerer, diese im Streitfall darzulegen. Klar ist, dass nicht jeder schwache Output sanktioniert werden kann. Was ein Arbeitnehmer zu leisten hat, lässt sich nicht nach starren, objektiven Kriterien bestimmen, sondern orientiert sich auch an dessen individueller Leistungsfähigkeit. Er erfüllt daher seine Pflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Fähigkeiten arbeitet. Die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses kann erst dann ausgesprochen werden, wenn mildere Maß- nahmen – etwa eine Versetzung – nicht in Betracht kommen oder nicht erfolgreich waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Minderleistung grundsätzlich geeignet sein, eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen zu rechtfertigen. Sie ist in dem Verhalten begründet, „wenn der Mitarbeiter kann, aber nicht will“, in der Person, „wenn der Mitarbeiter will, aber nicht kann“. Soll ein Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden, so muss ihm der Arbeitgeber eine willentliche und damit schuldhafte Minderleistung nachweisen. Die von einem Low Performer erbrachte Arbeitsleistung muss die Durchschnittsleistung seiner Kollegen oder seiner etwaigen früheren eigenen erheblich unterschreiten. Weiterhin muss der Arbeitgeber möglichst genau beschreiben und quantifizieren, welches Ausmaß der geringere Output hat. Im Folgenden obliegt es dann dem Arbeitnehmer, seine vom Durchschnitt abweichende Leistung zu rechtfertigen. So kann er vorgebrachte Zahlenwerte bestreiten oder fehlerhafte Ermittlungskriterien aufzeigen. Zur Rechtfertigung individueller Leistungsdefizite kann er etwa Einschrän- NOERR LLP 4- Marketing 68- 05-28-2010 4-Layout Desk: 6-Content Desk: 8-Letzte Änderung: 16:14 2- 05-28-2010 2-Zeit Ausdruck: 16:14/.. :: 40 Dr. Rainer Thum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Noerr LLP, Büro Frankfurt/Main kungen aufgrund Alters, Krankheit oder betrieblicher Gründe anführen, die ihm die angemessene Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit erschwert oder gar unmöglich gemacht hat. Zudem hat der Arbeitnehmer Auskunft darüber zu geben, ob mit einer künftigen Besserung gerechnet werden kann. Abschließend prüfen die Gerichte, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das des Arbeitnehmers an seiner Fortsetzung überwiegt. Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn bei einem leistungsschwachen Arbeitnehmer auch zukünftig mit einer schweren Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung zu rechnen ist. Anders als bei einer verhaltensbedingten Kündigung liegt die „Störquelle“ nicht in einem willentlichen, schuldhaften Verhalten, sondern in Eignungsmängeln des Arbeitnehmers für seine vertragliche Tätigkeit. Den Grund der Störung, ob zum Beispiel eine alters- oder krankheitsbedingte Minderung der Leistungspflicht vorliegt, muss der Arbeitgeber genau darlegen und im Streitfall beweisen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die Minderleistung erheblich ist. Nach der Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn das Leistungssoll des Arbeitnehmers um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Wie auch bei der verhaltensbedingten erfordert auch die personenbedingte Kündigung eine negative Zukunftsprognose. Um dies im Streitfall beweisen zu können, ist anzuraten, zuvor Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit durchzuführen. Rainer Thum/lz 21-10 .net Den vollständigen Text lesen Sie online unter lebensmittelzeitung.net/Arbeitsrecht Stühlerücken auf der Chefetage Mangelhafte Gehaltsabrechnungen Düsseldorf. Die Krise fordert ihren Tribut auf deutschsprachigen Vorstandsetagen. Mehr als jeder fünfte CEO dieser Region räumte 2009 seinen Posten – freiwillig oder gezwungenermaßen. Das ist ein Ergebnis der „CEO-Succession“-Studie der Strategieberatung Booz & Company, die die Veränderungen in den Top-Positionen der 2 500 weltweit größten börsennotierten Unternehmen untersucht. Mit 21,3 Prozent liege die Wechselquote auf einem historischen Höchststand sowie 4,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Damit nehme der deutsch- Frankfurt. Jeder vierte Bundesbürger bemerkte in den vergangenen zwei Jahren Fehler auf seinem Lohnzettel. Ein Großteil der Empfänger, nämlich jeder sechste, versteht es jedoch erst gar nicht, das wichtige Dokument zu entschlüsseln. Vor allem die zahlreichen Abkürzungen entziehen sich der Interpretation. Das ergab eine repräsentative Umfage der Sage Software GmbH. 22 Prozent der Befragten überprüfen ihre Gehaltsabrechnung nicht. Sie vertrauen dem Zahlenwerk also blind. Ihnen entgeht damit, was immerhin knapp einem Viertel der Be- sprachige Raum sowohl im europäischen als auch im weltweiten Kontext „eine absolute Sonderrolle“ ein, so Booz & Company. Europaweit hielt sich die Kennzahl mit 15,2 Prozent weitgehend stabil, ebenso weltweit mit 14,3 Prozent. Während im globalen Vergleich der Anteil der unfreiwilligen CEO-Wechsel mit 23 Prozent auf den tiefsten Stand seit 2003 zurückging, erfolgte im deutschsprachigen Raum ein Drittel der Demissionen unfreiwillig, etwa wegen mangelnder Performance, so das Beratungsunternehmen weiter. lz 21-10 fragten auffällt. „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass es sich lohnt, die Gehaltsabrechnung genau zu überprüfen“, mahnt Matthias Tandler, Leiter des Geschäftsbereichs „EinfachLohn“ bei Sage. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben einer der führenden Anbieter von betriebswirtschaftlicher Software. Problematisch findet Tandler, dass der Anteil derjenigen, die den Gehaltszettel nicht verstehen, so hoch ist. Er fordert deswegen die Firmen auf, ihren Mitarbeitern einfachere Abrechnungsdokumente an die Hand zu geben. lz 21-10