SCHULEN DER GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS Oberstufe 7250 KLOSTERS Schulhausregeln Oberstufenschulhaus 1. Verhalten im Freien 1.1. Schulbeginn • Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus erst nach dem ersten Einläuten (5 Min. vor Schulbeginn). Ausnahme: Schüler, die eine Zwischenstunde haben, können sich in einem Schulzimmer aufhalten. (Bsp.: am Mittag Hauswirtschaft) 1.2. Pause • Alle Schülerinnen und Schüler gehen in die Pause (mögliche Ausnahme: Turnen). • In der Pause werden die Schuhe angezogen. • Die Schülerinnen und Schüler halten sich auf dem Pausenplatz auf (vor den Schulhäusern, grüner Turnplatz, Durchgangshalle). • Das Schulareal darf nicht verlassen werden (z.B. um zur Bäckerei zu gehen). Für Ausnahmen muss eine Lehrperson gefragt werden. • Schneeballwerfen ist nur auf dem grünen Turnplatz erlaubt. • Das Schulhaus wird unverzüglich nach dem Ertönen der Pausenglocke wieder betreten. Wenn nötig, werden die Kleider vom Schnee befreit und die Schuhe gereinigt. • Den Anordnungen der Pausenaufsicht ist Folge zu leisten. 1.3. Schulareal • Fahrräder und Mofas werden an den vorgesehenen Plätzen parkiert. • Jegliches Befahren des Schulgeländes ist wegen Unfallgefahr verboten. • Spiele auf dem Pausenplatz (Ballspiele, Pingpong, Skateboard usw.) sind nur in der Pause und in der schulfreien Zeit erlaubt (keine Störung des Unterrichts). • Die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten (MP3-Player etc.) auf dem Schulgelände ist untersagt. Solche Geräte müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht sichtbar getragen werden. 2. Verhalten in den Schulgebäuden 2.1. Schulhausgänge/Garderoben • Im Schulhaus hat das Raufen wegen Unfallgefahr zu unterbleiben. • Wertsachen und Geld sollen nicht in der Garderobe deponiert werden. • Hüte, Mützen und Jacken werden in der Garderobe aufgehängt. • Die Schuhe sind ordentlich bei der Klassengarderobe zu deponieren. 2.2. Schulzimmer • Während den Lektionen tragen die Schülerinnen und Schüler Hausschuhe. • Im Klassenzimmer wird weder gegessen noch Kaugummi gekaut. • Die Schülerinnen und Schüler tragen Sorge zum Mobiliar. • Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrpersonen begrüssen und verabschieden sich mit Händedruck. • Die Schülerinnen und Schüler legen das Schulmaterial und die Hausaufgaben zu Beginn der Stunde unaufgefordert auf den Tisch. • Am Schluss der Stunde stehen die Schülerinnen und Schüler hinter den aufgeräumten Tischen; die Lehrperson entlässt die Klasse gemeinsam. • Es gibt kein Geschrei und Herumrennen im Schulzimmer. • Die Schülerinnen und Schüler strecken auf und rufen nicht drein • Aufs WC gehen die Schülerinnen und Schüler nur ausnahmsweise und einzeln; sie fragen dafür die Lehrperson um Erlaubnis. • Wer Durst hat, kann mit Erlaubnis der Lehrperson vom Wasserhahn trinken; Trinkflaschen werden in den Schulzimmern nicht gebraucht. 3. Allgemein 3.1. Rücksichtsvolles Verhalten • Es wird rücksichtsvolles Verhalten erwartet. • Schüler und Lehrpersonen grüssen einander freundlich. • Es ist überall auf Sauberkeit zu achten. Abfälle werden in die Abfalleimer entsorgt. 3.2. Zwischenstunden • In den Zwischenstunden darf das Schulareal nicht verlassen werden. Wenn möglich wird in diesen Lektionen ein Klassenzimmer zum Arbeiten zur Verfügung gestellt. Dies gilt besonders für die Zeit nach dem Hauswirtschaftsunterricht und vor den Nachmittagslektionen. 3.3. Sachbeschädigungen • Sachbeschädigungen sind unverzüglich zu melden (Lehrperson oder Abwart). 20.12.12