Schmidberger Kathrin Maria Unternehmensnachfolge eines Augenoptikfachbetriebes eingereicht als BACHELORARBEIT an der HOCHSCHULE MITTWEIDA (FH) UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fakultät Wirtschaftswissenschaften Erstprüfer: Prof. Dr. Ulla Meister Zweitprüfer: Prof. Dr. Holger Meister Mittweida, 2011 Bibliographische Beschreibung Schmidberger Kathrin Maria Unternehmensnachfolge eines Augenoptikfachbetriebes – 2011 – Seiten 62 Hochschule Mittweida (FH), Fakultät Wirtschaftswissenschaften, Bachelorarbeit Betriebswirtschaft Referat Ziel der Bachelorarbeit ist es, die wichtigsten Vorgehensweisen einer Unternehmensnachfolge, anhand des Beispiels eines österreichischen Fachbetriebes im Bereich der Augenoptik, aufzuzeigen. Es werden ebenso einige Überlegungen angestellt, wie für kleine bis mittlere Fachbetriebe dieser Branche ein Überleben neben den großen Handelsketten für die nächsten 30 Jahre gesichert werden kann. (Seite ii) Danksagung An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei Frau Prof. Dr. Ulla Meister, sowie bei Herrn Prof. Dr. Holger Meister bedanken, welche meine Bachelorarbeit betreut haben. Ein besonderer Dank gilt meiner Familie, welche mein Studium erst ermöglicht haben, mir all die Jahre hinweg bei Seite gestanden sind und meinen Plänen und Wünschen gegenüber immer offen waren. Schließlich und endlich bedanke ich mich ganz herzlich bei meinem Partner Bernhard für seine moralische Unterstützung und seinen Rückhalt. (Seite iii) Inhaltsverzeichnis Bibliographische Beschreibung ............................................................................ ii Referat ................................................................................................................. ii Danksagung ........................................................................................................ iii 1 2 Einleitung ..................................................................................................... 1 1.1 Problemstellung ..................................................................................... 2 1.2 Zielsetzung............................................................................................. 3 1.3 Methodisches Vorgehen ........................................................................ 3 Grundlagen .................................................................................................. 4 2.1 2.1.1 Vor- und Nachteile der Übernahme ................................................. 4 2.1.2 Statistik ............................................................................................ 6 2.1.3 Arten der Übernahme ...................................................................... 7 2.1.4 Betriebsübergänge .......................................................................... 8 2.2 3 4 Unternehmensnachfolge ........................................................................ 4 Augenoptikfachbetriebe ......................................................................... 9 Zukunft für Fachbetriebe der Augenoptik-Branche .................................... 10 3.1 Aktuelle Analyse .................................................................................. 10 3.2 Zukunftsperspektiven ........................................................................... 11 3.2.1 Soziale Netzwerke ......................................................................... 12 3.2.2 Elektronischer Handel ................................................................... 13 3.2.3 eBay-Shop..................................................................................... 14 3.2.4 Werbebanner................................................................................. 15 3.2.5 Virtual Mirror .................................................................................. 16 3.2.6 Brille als Accessoire ...................................................................... 16 3.2.7 Service und Qualität ...................................................................... 17 3.2.8 Eigeninteresse und Engagement .................................................. 17 Vorgehensweisen der Übernahme für den Übernehmer ........................... 18 4.1 Persönliche Schritte ............................................................................. 18 4.1.1 Fachliche Qualifikationen .............................................................. 19 4.1.2 Verantwortung ............................................................................... 20 4.1.3 Arbeitseinstellung .......................................................................... 20 4.1.4 Planung ......................................................................................... 20 4.1.5 Finanzierung .................................................................................. 21 4.1.6 Betriebsleistung ............................................................................. 21 4.1.1 Familie ........................................................................................... 21 4.1.2 Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit....................................... 22 4.2 4.2.1 Steuerrecht .................................................................................... 23 4.2.2 Erbrecht/Pflichtteilsrecht ................................................................ 28 4.2.3 Gewerberecht ................................................................................ 30 4.2.4 Sozialversicherung ........................................................................ 32 4.2.5 Haftung .......................................................................................... 34 4.3 Geschäftsbezogene Schritte ................................................................ 37 4.3.1 Rechtsform .................................................................................... 37 4.3.2 Firmenname und Geschäftsbezeichnung ...................................... 40 4.3.3 Marketing....................................................................................... 42 4.3.4 Finanzierung .................................................................................. 48 4.3.5 Förderung ...................................................................................... 50 4.3.6 Businessplan ................................................................................. 54 4.4 5 Rechtliche Schritte ............................................................................... 23 Anlaufstellen ........................................................................................ 60 Schluss ...................................................................................................... 61 5.1 Ergebnisse ........................................................................................... 61 5.2 Maßnahmen ......................................................................................... 61 5.3 Konsequenzen ..................................................................................... 62 Literaturverzeichnis .............................................................................................. I Selbstständigkeitserklärung ................................................................................ V 1 Einleitung Ein bislang einzigartiger Unternehmer-Generationswechsel steht Österreich in den folgenden Jahren bevor, da für die zahlenmäßig starke Nachkriegsgeneration der Ruhestand heranrückt. Das ist nun in den kommenden Jahren die Chance für Jungunternehmer, bestehende Firmen zu übernehmen.1 Dies trifft natürlich auch auf die Branche der Augenoptik zu. Der Beruf des Augenoptikers ist ein sehr interessanter und abwechslungsreicher. Als Optiker ist man sowohl Techniker, Handwerker und Physiker, als auch Kaufmann, Psychologe, Designer, Mode- und Typberater - und das in nur einer Person.2 Gerade wenn man diese Tätigkeiten als Herausforderungen sieht und möglicherweise ein Händchen für Unternehmensführung hat, stellt sich besonders bei einem langjährig bestehenden Familienunternehmen, die Frage einer Firmenübernahme bei Generationswechsel. Dieser Schritt ist jedoch genau zu überdenken. Dabei sollte man sich über die Zukunft der Branche für den Zeitraum des eigenen Berufslebens (mindestens 30 – 40 Jahre) Gedanken machen und Chancen wie Risiken genauer betrachten. Auch der Prozess der Unternehmensnachfolge beinhaltet viele bedeutsame Punkte, um auf lange Sicht beruflich erfolgreich sein zu können. 1 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&titel, verfügbar am 01.01.2011 2 vgl.: http://www.testberichte.de/preisvergleich/level4_test_stiftung_warentest__28694.html, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 1) 1.1 Problemstellung Eine Übernahme eines Augenoptikfachbetriebes kann so einige Probleme beinhalten. Anfangs sollte man sich überlegen, wie es um die aktuelle Situation für diese Branche bestellt ist und was für die nächsten Jahrzehnteauf diesen Markt prognostiziert wird. Welche Chancen bestehen und welche Risiken wären zu beachten. Ein wesentlicher Faktor für die Augenoptikbranche ist der Überlebenskampf der Fachoptiker gegenüber den nationalen Handelsketten. Überregionale Konkurrenz an Optiker-Discounter können zwar kaum qualitätsbewusste Kunden abwerben, jedoch nehmen diese durch intensive Werbung und preisgünstigen Produkten einen großen Käuferkreis ein. Wenn man sich dieser Lage bewusst ist, Chancen erkennt und diese in Angriff nehmen möchte, kann man sich an die gewichtigen Punkte für eine korrekte Abwicklung der Nachfolge heranwagen. Somit stellen sich folgende Fragen: • Welche Anforderungen werden an mich persönlich gestellt? • Welche rechtlichen Schritte sind von Nöten? • Welche unternehmensbezogenen Punkte sind zu beachten? Damit aber im Endeffekt keiner dieser Punkte zu Problemen werden kann, wird diese Thematik in den darauffolgenden Seiten behandelt. (Seite 2) 1.2 Zielsetzung Ziel dieser Bachelorarbeit ist einerseits, • das Aufzeigen von Möglichkeiten der Abhebung zur Konkurrenz und somit langfristigen Überlebenssicherung der Fachbetriebe und andererseits, • das Aufzeigen der wichtigsten Abhandlungen, welche bei einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge entscheidend sind. 1.3 Methodisches Vorgehen Die Einführung geschieht über die Grundlagen und somit über die Begriffe „Fachoptiker“ und „Unternehmensnachfolge“. Danach wird auf die derzeitige aktuelle Situation am Markt eingegangen, gefolgt von den Zukunftsperspektiven für diese Branche. Im Hauptteil werden die genauen persönlichen -, rechtlichen - und geschäftsbezogenen Schritte des Nachfolgeprozesses erläutert. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Schlussfolgerung über die Thematik. (Seite 3) 2 Grundlagen 2.1 Unternehmensnachfolge Mit „Unternehmensnachfolge“ bezeichnet man die Übertragung der Leitungsmacht und Kapitalverantwortung eines Unternehmens. Darunter werden die Bestimmung der Geschäftspolitik und die Befugnis zur Festlegung der Ziele verstanden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und des Privateigentums ergibt sich, dass die Kontrolle den Eigentümern zusteht.3 Eine Betriebsnachfolge ist eine attraktive Alternative zur Betriebsgründung. Die Übernahme ist in manchen Branchen die klügere Variante gegenüber einer Neugründung. 2.1.1 Vor- und Nachteile der Übernahme Auch bei dem Wunsch, in die Selbstständigkeit zu treten, werden oftmals Vorund Nachteile abgewogen, speziell wenn es darum geht, ob man ein Unternehmen neu gründen oder ein Bestehendes übernehmen möchte. In vielen Bereichen weist die Nachfolge wesentliche Vorteile gegenüber einer Gründung auf, welche nicht unterschätzt werden sollen. Einige Vorteile der Übernahme • keine anfänglichen Anlaufschwierigkeiten • Kundenstamm ist schon vorhanden • Umsätze werden schneller lukriiert • eingespielte Mitarbeiter vorhanden 3 vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmens%C3%BCbernahme, verfügbar am 18.11.2010 (Seite 4) • bestehende Erfahrungen vom Übergeber • Betrieb kann übergangslos weitergeführt werden • bessere zukünftige Einschätzungen aufgrund vorhandener Daten4 • Betrieb erwirtschaftet Umsatz bzw. Gewinn bereits am ersten Übernahmetag • Monatslohn des Übernehmers wäre grundsätzlich gesichert 5 Einige Nachteile der Übernahme • Unternehmenswert kann geringer sein, als berechnet wurde • Ausstattung und Geräte können veraltet sein • versteckte, nicht bilanzierte Verluste können entdeckt werden6 • persönliche Prägung des Vorgängers könnten Kultur- bzw. Strukturänderungen hervorrufen, welche mit Kosten verbunden wären7 4 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 5 vgl.; http://www.kmu.admin.ch/themen/00158/00162/index.html?lang=de, verfügbar am 13.03.2011 6 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 7 vgl.:http://www.kmu.admin.ch/themen/00158/00162/index.html?lang=de, verfügbar am 13.03.2011 (Seite 5) 2.1.2 Statistik Die Auswahl an Unternehmen, welche zur Nachfolge angeboten werden, ist groß. Die Prognosen der KMU Forschung Austria zeigen, dass bis 2019 rund 55.200 Unternehmensübernahmen anstehen.8 Dabei werden derzeit pro Jahr schon über 6.500 Betriebe übernommen.9 Jahr Unternehmensübernahmen 1998-2009 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 6200 6580 6490 6370 5870 5470 5880 5030 5470 5540 5390 5190 0 2000 4000 6000 8000 Anzahl 8 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=549966&DstID=0&titel=Betriebsnachfolge, verfügbar am 18.11.2010 9 vgl.: http://wko.at/statistik/wgraf/2010-18_%C3%9Cbernahmen1998-2009.pdf, verfügbar am 18.11.2010 (Seite 6) 2.1.3 Arten der Übernahme Die Betriebsübernahmen können durch • Familienmitglieder (meist über Schenkung oder Vererbung), • ehemalige Mitarbeiter, oder durch • Dritte (meist über Verkauf) geschehen. Dabei wird unterschieden zwischen: • Unternehmenskauf Das Unternehmen wird zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt, zu einem bestimmten Preis, mit allen Rechten und Pflichten, von Übergeber an den Übernehmer übertragen. • Schenkung Das Unternehmen wird zu einem bestimmten Zeitpunkt, unentgeltlich, vom Übergeber an den Übernehmer übertragen. (auch gemischte Schenkung möglich) • Pacht Das Unternehmen wird zu einem vertraglich fixierten Zeitraum oder befristet mit Kündigungsmöglichkeiten, zu einem bestimmten Pachtzins, das Recht für das Unternehmen weitergegeben, ohne dass der Pächter Eigentümer wird. (Seite 7) • Erbschaft Das Unternehmen wird durch einen Erbfall an den neuen Besitzer überschrieben. (Dies sollte zuvor genau geregelt werden, da es zu der Gefahr einer Aufsplittung des Unternehmens führen kann.) • (Anteilskauf Beim Anteilskauf handelt es sich nicht um eine klassische Übernahme. Dabei werden nur Anteile eines Unternehmens übergeben. Alles Weitere bleibt erhalten.)10 2.1.4 Betriebsübergänge Auch die Übergänge können unterschiedlich gestaltet werden, wobei der „Abrupte“ den Regelfall darstellt und der „Fließende“ fast ausschließlich bei Gesellschaften bevorzugt angewandt wird. • Abrupter Betriebsübergang Das Unternehmen wird sofort übergeben. • Fließender Betriebsübergang Der Übergeber bleibt noch für eine Zeit im Unternehmen, um es zukunftssicher abzugeben und Kontrolle auszuüben, bis er sich gänzlich zurückzieht.11 10 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260761&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 11 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260761&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 8) 2.2 Augenoptikfachbetriebe Unter Fachbetriebe werden kleine bis mittlere Unternehmen der Optiker bezeichnet. Augenoptiker sind Spezialisten für Lösungen von Sehproblemen. Sie befassen sich individuell mit jedem Kunden und versuchen das bestmöglichste Produkt für jeden Einzelnen zu erstellen. Im Berufsalltag verbindet der Augenoptiker seine hohe handwerkliche Fachkompetenz mit der individuellen Kundenbetreuung und schafft daraus ein vielseitiges, dienstleistungsorientiertes Gesundheitshandwerk.12 Die Behebung des Sehproblems erfolgt in mehreren Schritten: • Dies reicht von der Sehschärfenbestimmung, • der passenden Brillenfassung, • bis hin zur Auswahl von geeigneten Korrektionsgläsern je nach Verwendungszweck. Um ein optimales Produkt für den Kunden zu erzielen, muss der Optiker mit höchster Präzision, Fingerspitzengefühl und Sorgfalt arbeiten.13 An diese Spezialisten werden daher große Anforderungen hinsichtlich Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, persönlicher Qualifikation, und Zuverlässigkeit gestellt.14 Ein Optiker trägt die Verantwortung für gutes Sehen und Aussehen seiner Kunden. 12 vgl.: http://www.optik-berndt.de/beruf_augenoptiker.html, verfügbar am 20.05.2010 vgl.: http://www.optik-berndt.de/beruf_augenoptiker.html, verfügbar am 20.05.2010 14 vgl.: http://www.graz.net/dienstleistungen/optiker/, verfügbar am 18.11.2010 13 (Seite 9) 3 Zukunft für Fachbetriebe der Augenoptik-Branche 3.1 Aktuelle Analyse Derzeit ist die Lage am Markt für Fachoptiker nicht so einfach. Die vorrangige Konkurrenz stellen die großen Handelsketten dar. Im städtischen Raum gibt es Filialen dieser Discounter beinahe an jeder Ecke. Diese können durch Masseneinkäufe deren Markenbrillen zu Dumpingpreisen anbieten und intensiv bewerben. Vielen Endverbrauchern ist allerdings nicht bewusst ist, welche qualitativen Einschränkungen dies geringen Kosten oftmals mit sich bringen. Der Kunde selbst ist nur in der Lage, Materialfehler oder unangenehmen Sitz der Brille zu beanstanden. Doch ob die Werte aus der Refraktion und folglich das Brillenglas korrekt bestimmt und zentriert in die Brille eingeschliffen wurde, hängt ganz von den Fähigkeiten des Optikers ab.15 Die Hauptgründe, dass Fachoptiker am Markt bestehen können, ist die bestmögliche kundenspezifische Anpassung mit aktuellster Brillenglasqualität und dem dazugehörigem Service. Fachbetriebe vertreiben, genauso wie Handelsketten, fast ausschließlich Markenbrillen, können jedoch meistens mit den Verkaufspreisen kaum mithalten. Sie schließen sich zwar zu Einkaufsgruppen zusammen, um ebenso einige Rabatte zu erzielen, wodurch diese jedoch mit den kalkulatorischen Stückpreisen der Handelsketten nicht konkurrieren können. Um den Kampf mit den Ketten dennoch auf sich zu nehmen, verzichten Fachbetriebe oftmals auf die Deckungsbeiträge. Das Ziel ist dabei, die Vorteile von Discountern (Dumpingpreisen)mit jenen der Fachbetrieben (Qualität und Service) zu verknüpfen.16 Ob sich diese Strategie längerfristig als profitabel erweist, ist jedoch sehr fragwürdig. 15 vgl.: http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/test/Augenoptiker-Durchblick-getruebt-1288670-1288908/?mc=tb.download.link, verfügbar am 01.01.2011 16 vgl.: http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsraumooe/art467,244876, verfügbar am 13.03.2011 (Seite 10) 3.2 Zukunftsperspektiven Durch den immer wieder kehrenden Überlebenskampf der Fachbetriebe, besteht großer Handlungsbedarf. Der Marktplatz der Optik wird auch in Zukunft ein hart umkämpftes Gebiet bleiben. Viele Kunden werden in erster Linie deren Produkte dort kaufen, wo der Preis ihnen am besten zusagt. Eine Möglichkeit mit diesen massiven Preisdruck umzugehen, ist dies mit Beständigkeit und Qualität zu kompensieren. So steigt das allgemeine Qualitätsbewusstsein weiterhin sehr stark mit dem Alter der Menschen. Durch neue Technologien, kann man diese qualitätsbewussten Kunden von morgen, jetzt schon ansprechen und gewinnen. Manche Konkurrenten, welche im Klein- bis Mittelbetrieb angesiedelt sind, werden diesen Druck um Qualität, Leistung und Preis nicht standhalten können und somit aus dem Markt austreten müssen. Solange man diesen Kampf mittragen kann, auf Neuheiten rasch reagiert und sich von anderen abheben kann, solange ist eine Überlebenschance durchaus gegeben. Moderne Techniken bieten unter anderem immer neue Gelegenheiten, sodass auch für Klein- und Mittelbetriebe eine realistische Aussicht auf einen langfristigen Fortbestand prognostiziert werden kann. Aktuell wären folgende Punkte als Chancen für Fachbetriebe zur Kundengewinnung und -aufrechterhaltung in Betracht zu ziehen: • Soziale Netzwerke • Elektronischer Handel • eBay Shop • Werbebanner • Virtuell Mirror • Brille als Accessoire (Seite 11) • Ausbau von Service und Qualität • Eigeninteresse und Engagement 3.2.1 Soziale Netzwerke Zu den neuen Medien gehören vor allem die sozialen Netzwerke. Dabei handelt es sich um Netzwerkgemeinschaften im Internet, wie zum Beispiel „Facebook“, „StudiVZ“, „MySpace“ uvm. Diese werden oft noch sozialwissenschaftlich verpönt, jedoch können diese für unternehmerische Zwecke sehr dienlich sein. Merkmale von Sozialnetzwerken: • sehr vereinfachte Benutzung • serverbasierende Software • leben von Nutzern • Nutzerzahlen steigen weltweitexplosionsartig17 Der große Vorteil für Unternehmen ist, dass man mit einem Profil in diesen Netzwerken • gute Imagewerbung betreiben kann, • die Kundenbindung fördert, • man auf einmal viele Menschen (oft auch zielgruppenentsprechend) erreicht und 17 vgl.: Payrhuber Andrea - Universität Wien, Vortrag „Neue Medien“, 11.12. 2010 (Seite 12) • es grundsätzlich kostenlos ist (mit Ausnahme von Werbeschaltungen). Regelmäßige Wartung und Aktualität müssen jedoch gewährt werden, da es ansonsten schnell in Negativwerbung umschlagen kann. 3.2.2 Elektronischer Handel Mit„Elektronischer Handel“ wird der Einkaufsvorgang über Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Handelsmarketings bezeichnet. Dabei wickeln Anbieter und Abnehmer über das Internet ein Geschäft ab. Viele Firmen haben inzwischen einen eigenen Online-Shop, womit man Produkte online zum Kauf anbietet. Bei solch einem Shop-System handelt es sich meist um eine Software mit Warenkorbfunktionalität. Die Waren werden vom Käufer ausgewählt und werden im Warenkorb gespeichert. Danach sind Konditionen abzugleichen, als auch Versand- wie Rechnungsadressen einzugeben. (Dies kann durch angelegte Benutzerkonten beschleunigt werden.) Nach Abschluss der Bestellung bekommt der Verkäufer die Verkaufsdaten und kann dadurch den Versand der Ware veranlassen.18 Dies ist eine tolle Methode 24 Stunden 356 Tage im Jahr Waren zum Kauf anzubieten. Jedoch ist oftmals die Erstellung mit relativ viel Aufwand und Kosten verbunden. Dabei sollte man abwiegen, ob dies im Verhältnis mit den erwarteten Verkäufen steht. Für die Branche der Optiker ist dies noch etwas schwerer, auf diesem Weg Verkäufe zu tätigen. Zwar lassen sich Sonnenbrillen leicht über das Internet verkaufen, jedoch wird dies bei optischen Produkten etwas umständlicher. Hier bedarf es zumindest eine geeignete Anpassung der Gläser an den einzelnen Kunden. Geschieht dies nicht äußerst präzise und fachgerecht, so kann man im schlimmsten Fall sogar Schaden anrichten. Im optischen Bereich ist eben der 18 vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel, verfügbar am 18.11.2010 (Seite 13) persönliche Umgang mit der Person enorm wichtig und kaum ersetzbar. Denn die Bestimmung einiger wichtiger Werte, als auch die Entscheidung für das richtige optische Glas samt dessen Eigenschaften, ist über das Internet ohne Absprache mit Spezialisten dieses Gebietes nicht machbar. Trotzdem kann ein Online-Shop von Vorteil sein. Mit einer Software, wie den „Virtual Mirror“ (wird im Punkt 3.2.5 genauer erläutert), kann die Produktauswahl im Vorfeld von zu Hause aus und im Kreise der Familie und Freunde, entschieden werden. Der Kaufprozess kann folglich vor Ort des Optikers um ein Vielfaches beschleunigt werden, mit der Sicherheit des Kunden, das richtige Produkt gewählt zu haben. Durch Anmeldung der Kunden über einen Login des Online Shops, ermöglicht man den vereinfachten Zugriff auf den virtuellen Warenkorb. Dabei würde eine Personalisierung durchgeführt werden und gewisse Parameter vom Spezialisten integrieren lassen. Folglich können kundenspezifische Angebote und Kundenrabatte eingebunden werden, um den Absatz zu steigern. 3.2.3 eBay-Shop Nicht nur der Online-Shop bietet die Ressourcen für Kunden weltweit und jederzeit einzukaufen. Eine attraktive Variante zum Verkauf bietet auch der Online-Marktplatz eBay. In dem Fall der Optiker ist der eBay-Shop vor allem für den Verkauf von Handelswaren oder optischen Geräten sehr gut geeignet. Dabei können bei Versteigerungen aus lästigen Ladenhütern tolle Angebote für Schnäppchenjäger werden. Der eBay-Shop bietet: • einen weltweiten Marktplatz • günstige Gebühren (Seite 14) • lange Angebotslaufzeiten • einfache Verkäufer-Tools 19 3.2.4 Werbebanner Banner findet man auf beinahe jeder Website. Sie bieten eine einfache und schnelle Form der Werbung und gehört dennoch zu einer der Effektivsten. Mit der richtigen Platzierung, kann man viele Menschen auf das eigene Unternehmen und der Homepage verweisen. Die Werbebanner im Internet boten jedoch für Fachbetriebe bislang nicht den nötigen Raum. So erreichten Firmen oft nicht deren Zielgruppen. User der entsprechenden Websitewaren zu weit gestreut, um hier eine effektive Kosten-Nutzen-Rechnung zu erhalten. Diese Zeiten sind mittlerweile vorbei. Speziell auf Webpages sozialer Netzwerke sind Werbebanner sehr gefragt, da diese zielgruppenspezifisch eingesetzt werden und großen Streuverlust verhindern. So lassen sich Benutzerprofile ganz genau spezifizieren, wodurch der entsprechende Banner nur dann angezeigt wird, wenn der User aus dem jeweiligen Einzugsbereich des Betriebes stammt. Dies eröffnet eine komplett neue Werbemethode für kleine bis mittlere Augenoptikfachbetriebe, aber auch in weiterer Folge für Konsumenten, da diese dadurch nicht mit „uninteressanten“ Anzeigen genervt werden. 19 vgl.: http://pages.ebay.at/storefronts/start.html, verfügbaram 18.11.2010 (Seite 15) 3.2.5 Virtual Mirror Die Software „Virtual Mirror“ ist eine tolle Software, um die Möglichkeit zu bekommen, Brillen vor dem Computer aufzuprobieren. Dafür benötigt man entweder eine Webcam oder ein Profilbild zum Hochladen. Mit der Festlegung der Augenmittelpunkte und dem oberen Ohrenansatz, kann die Software jede beliebige Brille in Form und Farbe auf das Gesicht projizieren. Dabei kann der Kunde gemütlich zu Hause sitzen und sofort beurteilen, ob die Brille zu seinem Typ passt und gefällt. Um eventuell die Meinung von Familie oder Freunden einzuholen, kann das Foto mit verschiedensten Brillen per Druck- oder Speicherfunktion ausgegeben werden. Folglich kann mit der entsprechenden Produktnummer der Verkaufsprozess beim Optiker beschleunigt bzw. bei Bekanntheit der genauen Bestelldaten für optische Gläser, gleich online bestellt werden. Dieses System lässt sich natürlich auch für farbige oder gemusterte Kontaktlinsen anwenden. 3.2.6 Brille als Accessoire Seit einiger Zeit findet in der Brillenbranche ein großes Umdenken statt. Prominente machen es bereits vor. Medienstarke Persönlichkeiten tragen vermehrt Brillen als Accessoire. Anfangs stellte man in den Medien vermehrt fest, dass Menschen mit Sehschwächen nicht immer ein und dieselbe Brille tragen. So dient eine optische Brille zumeist nicht mehr allein nur zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit, sondern wird an das tägliche Outfit angepasst. Man kauft nicht mehr eine einzige Brille für alle Lebenslagen und das solange diese nicht kaputt wird oder die Sehstärke sich ändert. Nun geht der Trend zu verschieden Brillen, abgestimmt auf Anlass und Sehaufgabe. (Schließlich werden auch modische (Seite 16) Handtaschen nicht deshalb gekauft, weil die Alten kaputt sind 20.) Nun geht es bereits so weit, dass auch vermehrt Menschen ohne Sehfehler ebenso gerne zur Brille greifen. Je nach Kleidung werden Brillen in den verschiedensten Formen, Farben und Design kombiniert. Dies verschafft Optikern auch im Bereich der Werbebotschaften neue Möglichkeiten und Absatzchancen, welche genutzt werden sollen. 3.2.7 Service und Qualität Ein weiteres Umdenken der Kunden ist auch im Bereich von Service und Qualität zu verzeichnen. Die Menschen schätzen vermehrt gute Qualifikationen undBenehmender Verkäufer, als auch die Hochwertigkeit von Produkten. Gezielte Werbung bietet gute Aussichten, auch das jüngere Publikum gutes Service schätzen zu lernen und deren Qualitätsbewusstsein zu wecken. Natürlich bekommen sie auch bei uns ein Gleitsichtglas um ein paar Euro, aber auch noch viel mehr!21 3.2.8 Eigeninteresse und Engagement Es gibt viele Möglichkeiten, wie man in den nächsten Jahren am Ball bleiben kann. Das Wichtigste dabei ist jedoch immer noch das Engagement und eigene Interesse an dem Fachgebiet und dem Betrieb. Wenn man am Markt mit so viel Konkurrenz bestehen will, heißt es immer am neuesten Stand zu sein, viel zu lesen und interessiert zu bleiben. Nach dem Motto: „Was man mit Herz macht, macht man gut!“ 20 vgl.: Ralf Wenger: Sehen mit Profil. In: EYEBizz. – Ohningen: Ebner Verlag GmbH & Co KG.(2010) 3, S. 67 21 vgl.: Ralf Wenger: Sehen mit Profil. In: EYEBizz. – Ohningen: Ebner Verlag GmbH & Co KG.(2010) 3, S. 66 (Seite 17) 4 Vorgehensweisen der Übernahme für den Übernehmer So eine Geschäftsübernahme ist ein großer Schritt im Berufsleben. Oft ist es einfacher mit einem am Markt schon bestehendem Unternehmen den Weg in die Selbstständigkeit zu starten. Das Risiko kann somit begrenzt und leichter kalkuliert werden. Der Vorgang der Übernahme ist jedoch eine komplexe Angelegenheit. Es muss sehr gut geplant, vorbereitet und präzise durchgeführt werden. 4.1 Persönliche Schritte Bei den Überlegungen eine Selbstständigkeit anzustreben, sollte man gleich am Anfang sich selbst in den Vordergrund setzen und sich fragen: Bin ich ein Unternehmertyp? Dies ist keine leichte Frage und sollte mit Sorgfalt durchdacht werden. Diese Eigenschaften sollte ein zukünftiger Unternehmer mitbringen: • Ehrgeiz • Einsatzbereitschaft • Risikobereitschaft • Belastbarkeit • Berufliche Qualifikationen und Erfahrung • Kreativität • Verantwortungsbewusstsein (Seite 18) • Führungserfahrung • familiäre Unterstützung Manche Untersuchungen zeigen, dass die meisten „Pleite Ursachen“ direkt oder indirekt mit der Gründerperson in Verbindung stehen. Darum sollte den nachfolgenden Punkten viel Aufmerksamkeit beigemessen werden.22 4.1.1 Fachliche Qualifikationen Es ist zwar durchaus umsetzbar ohne Vorkenntnisse, jedoch mit einer genialen Geschäftsidee, ein Unternehmen zu gründen und dieses erfolgreich über viele Jahre zu leiten. Im Regelfall sollte man aber ausreichend Branchenkenntnisse aufweisen, bevor man sich zur Selbstständigkeit entschließt. Berufliche Qualifikationen und fachliche Eignungen sind das Fundament für den Erfolg. Wenn man auf einige Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann und die Arbeit, die Branche und den dazugehörigen Markt gut kennt, stellt dies eine gute Basis dar. Des weiterem sollte die Nachfrage nach dem zu verkaufenden Produkt bzw. Dienstleistung und somit auch die Konkurrenz nicht unterschätzt werden. Wenn dies beachtet wird, können schon mal Informationsdefiziten entgegen gewirkt werden. Allerdings nicht nur die beruflichen Erfahrungen machen einen guten Unternehmer aus. Kaufmännische Kenntnisse sind erforderlich bzw. zumindest zu erwerben. Wenn man beispielsweise in strategischem Management, Finanzplanung, rechtliche und steuerliche Grundlagen usw. 22 vgl.: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/qualifikation/00010/index.php, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 19) Defizite aufweist, ist in diesen Bereichen Weiterbildung anzuraten und/oder auch empfehlenswert Experten hinzu zu ziehen.23 4.1.2 Verantwortung Neben ausreichend fachlichen, als auch unternehmerischen Kenntnissen, muss man sich auch der großen Verantwortung bewusst sein, welche eine Geschäftsführung mit sich bringt. Diese Verantwortung hat man nicht nur gegenüber sich selbst und den Mitarbeitern, sondern auch gegenüber dem Produkt bzw. der Dienstleistung, der Umsätze, sowie der Kunden- und Zahlungszuverlässigkeit.24 4.1.3 Arbeitseinstellung Ein weiterer wichtiger Punkt ist die eigene Arbeitseinstellung. Essentiell dabei sind Disziplin, Pünktlichkeit, Druckbeständigkeit und Führungswille zu Eigen zu haben.25 4.1.4 Planung Planung ist sehr bedeutend für die Erreichung der Ziele. Dabei können 2 wesentliche Fehler auftreten: • Planung ist zwar gut, wird aber nicht eingehalten. • Planung wird zwar eingehalten, ist jedoch fehlerbehaftet. 23 vgl.: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/qualifikation/00007/index.php, verfügbar am 01.01.2011 24 vgl.: Katja Dreißig: Die Schritte der Existenzgründung und die persönliche Eignung und Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2003 25 vgl.: Katja Dreißig: Die Schritte der Existenzgründung und die persönliche Eignung und Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2003 (Seite 20) 4.1.5 Finanzierung Es gibt jede Menge Möglichkeiten Kapital zu beschaffen. Nicht unwesentlich ist jedoch der Anteil an Eigenkapital, welches in den Betrieb einfließen sollte. Dabei ist es bei der Grundfinanzierung von Vorteil, den kurzfristigen Kapitalbedarf richtig einzuschätzen, um mögliche Liquiditätsprobleme (Kunden zahlen zu spät bzw. gar nicht) ausgleichen zu können. 4.1.6 Betriebsleistung Anfangs wird oftmals die Leistungsfähigkeit des Unternehmens überschätzt. Da kann es schnell vorkommen, dass der Umsatz des Betriebes im Verhältnis zu den hohen Fixkosten oder Investitionen zu gering ausfällt. 4.1.1 Familie Wer glaubt, dass man im Alleingang in die Selbstständigkeit tritt, irrt. Die Familie erlebt die berufliche Veränderung intensiv mit. Gleich von Beginn der Gründungsgedanken sollte die Familie am Prozess aktiv teilhaben dürfen undeingebunden werden. Auch wenn man nicht sofort auf Zuspruch stößt, gewinnt man somit doch am meisten Verständnis für das Vorhaben und kann möglichen psychischen Stress entgegen wirken. 26 26 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=580654&DstID=0&titel=Infoserie,Gr%C3% BCndung,-,Teil,2 verfügbar am 01.01.2011 (Seite 21) 4.1.2 Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit Die landläufige Meinung Unselbstständiger über die Selbstständigkeit klingt ja oftmals ganz rosig. Was allerdings in Wirklichkeit dahinter steckt, bleibt zumeist unbedacht. Grundsätzlich kann man von folgenden Vor- und Nachteilen sprechen. Einige Vorteile der Selbstständigkeit • Umsetzung der eigenen Ideen • Entscheidungs- und Handlungsfreiheit • hohe Arbeitszufriedenheit • relative Unabhängigkeit und Freiheit • gesellschaftliches Ansehen • bessere Verdienstmöglichkeiten Einige Nachteile der Selbstständigkeit • hohes unternehmerisches Risiko • Verlust eines meist sicheren und fix bezahlten Arbeitsplatzes • Ungewissheit über nicht klar vorhersehbaren Geschäftsverlauf • mögliche Überforderung mit neuen Anforderungen und Aufgaben27 27 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260752&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 22) 4.2 Rechtliche Schritte Die Unternehmensnachfolge verlangt nach einer Reihe an rechtlichen Schritten. Diese sind genauestens zu studieren um sich Geld und insbesondere Ärger zu ersparen. 4.2.1 Steuerrecht Schenkung und Erbschaft Bei unentgeltlichen Übertragungen wie Schenkung und Erbschaft, sind die Buchwerte vom übernommenen Unternehmen weiter zu führen. Somit darf nur von diesem abgeschrieben werden, da es ansonsten zu einem Veräußerungsgewinn beim Geschenkgeber kommt. Grundsätzlich muss im Erbschaftsfall am Todestag eine Bilanz erstellt werden. Jedoch wird bei Kleinbetrieben, im Einvernehmen mit dem Finanzamt, der Gewinn quotenmäßig zwischen Erblasser und Nachfolger aufgeteilt. Der Gewinn wird bis zum Todestag dem Erblasser zugerechnet, jener danach dem Rechtsnachfolger. Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sind dem Finanzamt zu melden. Unter diese Meldepflicht fallen: • Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung selbstständiger Einkünfte • Unternehmensanteile und Beteiligungen • Kapitalvermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Aktien, Bargeld) • Sachvermögen (bewegliches körperliches Vermögen, Rechte und Lizenzen) (Seite 23) Vermögensgrenzen bestehen: • zwischen Angehörigen von 50.000 Euro pro Jahr und • zwischen Nichtangehörigen von 15.000 Euro innerhalb 5 Jahren. Binnen 3 Monaten nach Erwerb bzw. erstmaliger Überschreitung dieser Vermögensgrenzen, muss der Zuwender als auch der Begünstigte für eine Meldung sorgen. Damit soll verhindert werden, dass die Ertragssteuer (Einkommen- und Körperschaftssteuer) und Umsatzsteuersteuerpflicht umgangen wird. Von der Pflicht der Anzeige sind unter anderem ausgeschlossen: • übliche Geschenke unter 1.000 Euro • Hausrat • körperlich bewegliche Gegenstände • Schenkung von Wohnstätten unter Verheirateten (max. 150 m²) Grunderwerbssteuer Bei Erwerb von Grundstücken wird eine Grunderwerbssteuer fällig. Hierbei kommt ein Freibetrag von 365.000 Euro zur Anwendung, wenn es sich • um einen teilweise unentgeltlichen Erwerb handelt, • um einen völlig unentgeltlichen Erwerb handelt, • um eine Gegenleistung unter dem dreifachen Einheitswert des Grundstücks handelt, oder • keine Gegenleistung vereinbart wird (Seite 24) und • der Beschenkte eine natürliche Person ist, • der Übergeber sein 55. Lebensjahr überschritten hat bzw. erwerbsunfähig ist und • der Beschenkte das Unternehmen die nächsten 5 Jahre weiter betreibt. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ergibt sich aus dem dreifachen Einheitswert des Grundstücks. Bei Schenkung und Erwerb von Todes wegen werden 3,5 % dieser Bemessungsgrundlage verrechnet. Falls es sich dabei aber um Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Schwiegerkinder handelt, verringert sich der Steuersatz auf 2 %. Gemischte Schenkung Von einer gemischten Schenkung spricht man bei einem teils entgeltlichen und teils unentgeltlichen Erwerb eines Grundstücks. Die Bemessungsgrundlage wird wie folgt geregelt: • Wert der vereinbarten Gegenleistung > dreifachen Einheitswert dreifacher Einheitswert • Wert der vereinbarten Gegenleistung < dreifachen Einheitswert vereinbarte Geldleistung Umsatzsteuer Bei einer Schenkung eines Unternehmens wird dies umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch dargestellt und in Folge dessen müsste der Schenker Umsatzsteuer abführen. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer (Seite 25) entsprechenden Rechnungslegung, damit die Steuerbelastung an den Übernehmer weiterverrechnet wird. Der Beschenkte kann die verrechnete Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug zurückholen und die Steuerbelastung neutralisieren. Versorgungsrente Eine weitere unentgeltliche Form ist die außerbetriebliche Versorgungsrente. Dies ist eine beliebte Methode zwischen nahen Angehörigen zur Versorgung des Übergebers. Von einer Versorgungsrente spricht man, wenn der Barwert der Renten weniger als 75 %, oder mehr als 125 % des Betriebswertes beträgt. Der Normalfall ist jedoch eine Abweichung nach unten. Diese außerbetriebliche Versorgungsrente ist für den Übergeber vollständig einkommenssteuerpflichtig, allerdings kann der Übernehmer diese als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer abziehen. Die Buchwerte müssen vom Vorgänger weitergeführt werden. Im Gegensatz zur Kaufpreisrente, kommt es durch Wegfall der Versorgungsrente bei Tod des Begünstigten bzw. Zweitbegünstigten, zu keiner steuerlichen Belastung des Rentenzahlers. Bei derartigen Renten ist große Vorsicht geboten (Glücksvertrag!). Diese Regeln werden auf Lebenszeit des Übergebers und wertgesichert vereinbart. Geänderte Verhältnisse berechtigen nicht zur Wertanpassung.28 28 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260773&DstID=0&titel=Steuerliche,Auswir kung,bei,Schenkung,und,Erbschaft, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 26) Bei entgeltlichem Erwerb Einkommenssteuer • Barkauf Der Erwerber kann bei Kauf eines bestehenden Betriebes die übernommenen Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten des Vorgängers bewerten. In Folge dessen kommt es zu einer Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf jedes einzelne Wirtschaftsgut. Dabei kann es unter Umständen eine Möglichkeit der zusätzlichen Abschreibung des Firmenwertes auf 15 Jahre kommen. Somit kann der Kaufpreis der einzelnen Güter indirekt über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Bei teilweiser Fremdfinanzierung des Kaufpreises sind nur die Finanzierungskosten, wie Zinsen und Kreditspesen, steuerlich absetzbar. • Kaufpreisrente (Leibrente, Zeitrente) Bei der Einigung auf eine Kaufpreisrente werden diese Rentenzahlungen als Aufwand verbucht. In Folge der jährlichen Schuldverminderung führt es zu einem Ertrag, wodurch die beiden Positionen in der Bilanz ausgeglichen werden. Zu beachten wäre, dass im Gegensatz zur Versorgungsrente, die Kaufpreisrente eine latente Gefahr darstellt. Bei Wegfall der Kaufpreisrente durch Tod des Begünstigten wird dies von der Einkommenssteuer vollständig erfasst und der Fiskus erheblich ertragsbeteiligt. Umsatzsteuer Durch eine Veräußerung eines Gewerbebetriebes entsteht eine Umsatzsteuerpflicht, wobei der Erworbene die gezahlte Umsatzsteuer über einen formlosen Überrechnungsantrag beim Finanzamt, mit der Vorsteuer des Käufers, gegenverrechnen kann. Dafür muss der Käufer allerdings eine (Seite 27) mehrwertsteuergerechte Rechnung über den Kauf des Unternehmens vorweisen können.29 4.2.2 Erbrecht/Pflichtteilsrecht Der Weg bis zum Antritt der Erbschaft Bei Tod des Unternehmers und einem einzigen Erben, mit Interesse der Unternehmensnachfolge, treten kaum Probleme auf. Bei mehreren Erben muss geklärt werden, wer das Unternehmen weiter betreiben möchte. Die restlichen Erben haben Anspruch auf Teile der Erbschaft. Wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers die Erbfolge durch Schenkung bzw. Testament geregelt wird, können Probleme im Nachhinein reduziert werden. Solange die Erbansprüche nicht geklärt bzw. angetreten wurden, tritt eine juristische Person („die Verlassenschaft“) als Rechtsträger für das Erbschaftsvermögen ein. Dabei darf „die Verlassenschaft“ das Unternehmen weiterführen, benötigt jedoch einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer. Nachdem die Erbschaft von den Erben übernommen wurde (Einantwortung), haben der Ehegatte, die Kinder und Wahlkinder (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) ein gewerbeberechtigtes Fortbetriebsrecht (falls diese auch erben). Des weiterem muss der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) unmittelbar nach der Einantwortung bekannt gegeben werden, ob der Gewerbebetrieb weiter bestehen soll. Spätestens 1 Monat nach Antritt der Erbschaft kann auf das Fortbetriebsrecht verzichtet werden. 29 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260774&DstID=0&titel=Steuerliche,Fragen ,bei,entgeltlichem,Erwerb, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 28) Der Antritt des Erben Natürlich übernehmen Erben nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden des Erblassers. Falls der Erblasser stark verschuldet war, kann eine bedingte Erbserklärung vor dem Notar beantragt werden, womit auch das Haftungsrisiko ausgeschlossen wird. Bei Fortführung des Firmennamens, muss im Firmenbuch unverzüglich der Haftungsausschluss eingetragen werden. Das Testament Das Testament muss mindestens einen Erben vorsehen, darf in Handschrift verfasst werden und muss am Ende unterschrieben werden. Dabei ist die Angabe des Datums zu empfehlen und zuvor verfasste Testamente als ungültig zu erklären. Nachträgliche Änderungen dürfen keine Missverständnisse entstehen lassen und müssen wiederum unterschrieben werden. Bei einem handschriftlichen Testament sind keine Zeugen, Notare bzw. Gericht von Nöten. Pflichtteilsansprüche gesetzlicher Erben Der Pflichtteilsanspruch kommt dann zum Einsatz, wenn im Testament gesetzliche Erben ungenügend berücksichtigt oder gar übergangen werden. Einem pflichtteilsberechtigten Erben steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils vom Vermögen zu. Dieser Anspruch auf Pflichtteil ist nur ein Geldanspruch, nie ein Anspruch auf Gegenstände. Mit einem Erbvertrag könnte man dem überlebenden Ehegatten die Weiterführung des Unternehmens zusichern. Laut Gesetzgeber darf der Erbvertrag jedoch nicht über ein Viertel des zu vererbenden Vermögens regeln. Dieses Viertel wird nach den gesetzlichen Erbregeln verteilt, oder über ein zusätzliches Testament verfasst werden. Deshalb muss dieser Teil auch von Pflichtteilsansprüchen frei bleiben und schuldfrei sein.30 30 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260763&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 29) 4.2.3 Gewerberecht Für jegliche gewerbliche Tätigkeit wird eine Gewerbeberechtigung benötigt. Dies ist in der Gewerbeordnung festgelegt und wird von der Gewerbebehörde ausgestellt. Es handelt sich um ein Gewerbe, wenn eine Tätigkeit • selbstständig, • regelmäßig • und in Ertragsabsicht durchgeführt wird. Ausnahmen sind • selbstständige Berufe, welche durch andere Gesetze geregelt sind (Ärzte, Apotheker, Notare) und • die „Neuen Selbstständigen“ (Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Vortragende). Es wird unter folgenden Gewerbearten unterschieden: • Freies Gewerbe • reglementiertes Gewerbe • Teilgewerbe • Rechtskraft-Gewerbe (Seite 30) Der Ausübungsbeginn erfolgt bei freiem Gewerbe, Teilgewerbe und reglementierten Gewerbe mit der Gewerbeanmeldung. Bei dem Rechtsgewerbe erfolgt dies mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde. Die Voraussetzungen für das Erlangen einer Gewerbeberechtigung sind: • österreichische Staatsbürgerschaft, EWR/EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel • Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr, volle Geschäftsfähigkeit) • Keine Ausschließungsgründe (Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen, Abweisung eines Konkurses mangels Masse) • geeigneter Standort Manche Gewerbearten erfordern neben den allgemeinen Voraussetzungen noch einen Befähigungsnachweiß, wie z.B.: • Fachschulzeugnis • Meister- bzw. Befähigungszeugnis • oder andere in der jeweiligen Befähigungsnachweisverordnung genannten Nachweise wie Verwendungszeiten Falls dieser Nachweis fehlt, kann entweder eine Feststellung der individuellen Befähigungen durchgeführt, oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden.31 31 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260776&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 31) 4.2.4 Sozialversicherung Sozialversicherung als Unternehmer Durch die Anmeldung des Gewerbes wird die Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) begründet. Eine Meldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist innerhalb des ersten Monats verpflichtend. Ein Einzelunternehmer, Gesellschafter einer OG, Komplementär einer KG oder Geschäftsführende handelsrechtliche Gesellschafter einer GmbH, ist somit • kranken-, • pensions- und • unfallversichert. Beiträge zur Sozialversicherung Diese Beitragsprozentsätze • 7,65 %Krankenversicherung • 16,25 % Pensionsversicherung • 1,53 % Selbstständigenvorsorge und • die Beitragsgrundlage (Einkünfte aus Gewerbebetrieb laut Jahreseinkommensteuerbescheid) ergeben die Höhe der Beiträge. Bei sehr geringen Einkünften oder gar Verlusten ist eine Mindestbeitragsgrundlage laut GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) vorgesehen. Daneben ist auch eine Höchstbemessungsgrundlage angesetzt. (Seite 32) Unabhängig von den Einkünften beträgt der Beitrag der Unfallversicherung 8,03 Euro monatlich (96,36 Euro jährlich). Jungunternehmer genießen in den ersten 3 Jahren, bei erstmaliger Selbstständigkeit, eine verringerte Beitragsgrundlage und folglich auch geringere Beitragszahlungen. Nebenberufliche Einkünfte (Mehrfachversicherung) Bei mehrfacher Erwerbstätigkeiten gibt es Sonderregelungen, da verschieden Sozialversicherungsgesetze angewandt werden. - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz unselbstständige Erwerbstätige - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz selbstständige Erwerbstätige - BauernsozialversicherungsgesetzLandwirte Dabei fallen vorwiegend in der Unfallversicherung Doppelbelastungen an. In der Kranken- und Pensionsversicherung gibt es Ausnahmen bei Mehrfachversicherungen. Kleinunternehmerregelung Auf Antrag können sich Einzelunternehmen, deren Gewinn 4.395,96 Euro, sowie der Umsatz 30.000 Euro nicht überschreitet, von der Pflichtversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch zu entrichten. Mitarbeiter Mitarbeiter müssen laut ASVG noch vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslands angemeldet werden. In diesem Zusammenhang sollte nicht darauf vergessen werden, das entsprechende Formular nach dem Neugründungsförderungsgesetz bei der (Seite 33) Gebietskrankenkasse und dem Finanzamt vorzulegen, um eine Reduktion der Lohnnebenkosten im ersten Geschäftsjahr zu erhalten.32 4.2.5 Haftung Die Haftung ist ein wesentlicher Punkt im Nachfolgeprozess und nimmt entscheidenden Einfluss auf den Kaufpreis des Betriebes. Es gibt 2 Haftungsformen: • Haftung für Verbindlichkeiten • Haftung für Abfertigungsansprüche Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten Als Nachfolger haftet man für jegliche Schulden des Übergebers. Die Haftung ist nur durch eine entsprechende Verlautbarung über eine Firmenbucheintragung bis zum Unternehmenswert begrenzt. Damit beschränkt man sich auf solche Schulden, welche der Erwerber des Unternehmens kennt bzw. kennen muss. Im Vertrag kann diese Haftung nicht ausgeschlossen werden. Falls der Kaufpreis zur Schuldentilgung verwendet wird, verfällt die Haftung. Mit der Veräußerung des Unternehmens werden auch alle laufenden Verträge nach dem Unternehmensgesetzbuch übernommen, sofern dies nicht vertraglich geregelt wird. In den ersten 3 Monaten besteht für die Vertragspartner eine Verständigungspflicht mit Widerspruchsrecht. 32 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=517567&DstID=0&titel=, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 34) Mitarbeiter Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) besagt, dass bei Betriebsübernahme die Dienstnehmer verpflichtet informiert und übernommen werden müssen. Dabei werden alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnissen nahtlos übernommen. Dabei ist zu achten, ob Abfertigungsrücklagen für Mitarbeiter angelegt bzw. Abfertigungsansprüche beglichen wurden, Löhne, Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche ausständig sind. Für die fiktiv zum Zeitpunkt des Verkaufes entstandenen Abfertigungslasten haftet der Verkäufer nur 1 Jahr lang ab Veräußerungsstichtag, wenn dieser die handels- und steuerrechtlich zu bildenden Rückstellungen inklusive Sicherheiten auf den Käufer überträgt. Ansonsten beträgt die Haftungsdauer 5 Jahre. Bei Sicherungsmittel (wie Wertpapieren usw.), ist die 1-jährige Haftung nur auf die Differenz zwischen Abfertigungsforderungen und Sicherungsmitteln begrenzt. Sozialversicherungsbeiträge Es ist zu empfehlen bei Veräußerungen einen Rückstandsausweis der Sozialversicherung anzufordern, da man als Nachfolger bis zu 12 Monate vor dem Übergang betragsmäßig unbeschränkt haftet. Steuern Unter gewissen Voraussetzungen kann es dazu kommen, dass die Haftung für offene Steuern und Abgaben(wie Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgaben, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer oder Abzugssteuer) des Veräußerers, für das laufende und das vergangene Jahr, bis zum Wert der Aktiva des Unternehmens, übernommen wird. Falls trotz Abschöpfung aller zugänglichen Erkenntnisquellen (Einsichtnahme in Bücher, Vorlage von Kontomittlungen vom Finanzamt, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Rücksprache beim steuerlichen Vertreter (Seite 35) des Verkäufers usw.) die Schulden nicht dargelegt wurden, verbleibt die Haftung beim Vorgänger. Genehmigung für Betriebsanlagen Neue Genehmigungen sind zwar nicht erforderlich, trotzdem werden alle Pflichten und Auflagen übernommen. Somit besteht eine gewerberechtliche Verantwortung gegenüber der Behörde, falls Änderungen des Vorgängers keine Genehmigung enthielten bzw. sich nicht an Auflagen gehalten wurden. Dies kann im Bescheid der Betriebsanlage kontrolliert werden. Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz Auch diese Haftungsansprüche gehen nahtlos auf den Übernehmer über. Eine Abbedingung und Verlautbarung durch Firmenbucheintragung kann gegebenenfalls durchgeführt werden. Dies macht besonders in Gewerben Sinn, in welchen Schadensersatz eine wesentliche Rolle spielt. Dadurch kann der Kaufpreis verringert werden.33 33 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260772&DstID=0&titel=Haftung,allgemein, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 36) 4.3 Geschäftsbezogene Schritte 4.3.1 Rechtsform Bei der Wahl der Rechtsform verringert sich die Entscheidung, sobald man weiß, ob man mit einem Partner oder im Alleingang führen möchte. Die geläufigsten Rechtsformen für Augenoptiker sind: • Einzelhandel • Offene Gesellschaft • Kommanditgesellschaft • Gesellschaft mit beschränkter Haftung • GmbH & Co KG Einzelunternehmen Abkürzung: e.U. (falls Eintragung im Firmenbuch erfolgte) Beteiligung: Nur Geschäftsinhaber Haftung: Der Geschäftsführer haftet persönlich, unmittelbar und unbeschränkt. Mitarbeit und Kontrolle: Der Geschäftsführer ist allein für die Leitung und der Kontrolle verantwortlich. (Seite 37) Offene Gesellschaft Abkürzung: OG Gesellschaft: Personengesellschaft Zweck: Dauernder Betrieb einer Gesellschaft in Form eines vollkaufmännischen Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Haftung: Alle Gesellschafter (mindestens 2) haften solidarisch. Gesetzliche Grundlagen: Unternehmergesetzbuch Mitarbeit: Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet. (Kann jedoch im Gesellschaftsvertrag anders vereinbart werden.) Wettbewerbsverbot: Kein Gesellschafter darf ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter im gleichen Geschäftszweig tätig sein. Auch darf er nicht als persönlich haftender Gesellschafter im selben Geschäftszweig tätig sein. Kommanditgesellschaft Abkürzung: KG Gesellschaft: Personengesellschaft Zweck: Dauernder Betrieb einer Gesellschaft in Form eines vollkaufmännischen Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Haftung: Der Komplementär (mindestens 1 Gesellschafter) haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt. Der Kommanditist (zumindest ein weiterer Gesellschafter) haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bis zu seiner Vermögenseinlage. Gesetzliche Grundlagen: Unternehmergesetzbuch Mitarbeit: Komplementäre haben das Recht und die Pflicht zur persönlichen Mitarbeit. Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte. (Seite 38) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Abkürzung: GmbH; GesmbH; GesellschaftmbH Gesellschaft: Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage bzw. geltende Gesetze: Unternehmergesetzbuch, GmbHG Gesellschafter: natürliche und/oder juristische Person Unternehmertätigkeit: wird im Gesellschaftsvertrag festgesetzt Organe: Geschäftsführer, Generalsversammlung; Aufsichtsrat freiwillig bzw. gem. §29 GmbHG Stammkapital: Summe der Stammeinlage (mindestens 35.000 Euro) Gewinnverteilung: im Verhältnis der Einlage (dispositives Recht), für Ausschüttung Beschluss nötig, der Gesellschaftsvertrag ist im Firmenbuch einzutragen, Geschäftsführung: Geschäftsführer werden durch Gesellschafter bestellt, auch Gesellschafter können als Geschäftsführer bestellt sein, Geschäftsführer ist im Firmenbuch einzutragen, Gesellschafterwechsel: Gründung und Wechsel notariatspflichtig, Anteile grundsätzlich vererb- und veräußerbar, Firmenbucheintragung nötig, Vinkulierung möglich, GmbH & Co KG Wesen: GmbH übernimmt die Rolle des Komplementärs, Nutzung der Vorteile der Personen- und Kapitalgesellschaft, Beschränkung der Haftung, Drittorganschaft möglich, 34 34 vgl.: Schweiger Gert – Fachhochschule Joanneum, Vortrag „Ökonomische Grundlagen“ – 27.11.2010 (Seite 39) 4.3.2 Firmenname und Geschäftsbezeichnung Die „Firma“ ist jener Name, welcher für das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen wird. Damit soll das Unternehmen sich identifizieren und Individualität ausdrücken. Es gibt einige Vorgaben, welche ein Firmenname entsprechen muss: Der Name muss: • zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein • Unterscheidungskraft besitzen • die Verbindung zu einem ganz bestimmten Unternehmen herstellen • sich besonders von allen am selben Ort bestehenden und im Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden • darf keine irreführenden Angaben enthalten (über Art, Umfang, Branchenzugang usw.) • in lateinischen Buchstaben geschrieben werden (keine unaussprechlichen oder sinnlosen Zeichen bzw. Buchstabenkombinationen) Der Name eines Einzelunternehmens oder eingetragenen Personengesellschaft darf keine Namen einer Person, als der des Einzelunternehmers bzw. unbeschränkt haftenden Gesellschafters, verwendet werden. Es gibt verschiedene Arten an Firmen: • Personenfirmen (Seite 40) • Sachfirmen • Fantasiefirmen Zur Unterscheidungskraft muss der Firmenname immer einen Namen oder Fantasiebezeichnung beinhalten. Reinen Branchen- oder Gattungsbezeichnungen ohne individualisierende Zusätze sind unzulässig. Des weiterem müssen die Rechtsformsätze verwendet werden (e.U., OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG usw.). Diese Bezeichnung muss • auf Geschäftspapieren (Briefpapier, Rechnungs- und Auftragsformularen) • und zur äußeren Bezeichnung des Geschäftslokals verwendet werden. Geschäftspapiere unterliegen keinen näheren Vorschriften. Nur Kapitalgesellschaften haben zusätzlich auf Geschäftspapieren die Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und Sitz des Unternehmens (wenn nicht gleich der Adresse) anzugeben. Die Geschäftsbezeichnung wird auch Etablissement-Bezeichnung genannt. Diese dient zur besseren Vermarktung durch eine zusätzliche Bezeichnung. Diese darf ebenso nicht täuschend sein bzw. zu Verwechslungen führen (zB. Optik Max Mustermann). 35 35 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514901&DstID=0&titel=Firmenname,und, MGesch%C3%A4ftsbezeichnung, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 41) 4.3.3 Marketing Beim Marketingkonzept wird • anfangs eine Situationsanalyse vom Unternehmen und dem dazugehörigen Markt durchgeführt, • gefolgt von der Zieldefinition, • der Strategiefestlegung, • der Maßnahmenplanung und Durchführung • und der schlussfolgernden Kontrolle. 36 Situationsanalyse Bei der Situationsanalyse geht es um die Betrachtung der Ausgangssituation. Das kann durch Kataloge mit innerbetrieblichen Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse) geschehen, aber auch durch externe Analysen von Beratern oder ähnlichen Informationsquelle. Hier spielt es auch eine Rolle, in wie weit sich die Kunden strukturieren und in welchen Bereichen ihre Interessen liegen. Produkte anzubieten, welche keinen Käuferkreis ansprechen, ist nicht zielführend. Hierbei ist eine Marktsegmentierung durchzuführen, wodurch man versucht die jeweiligen Zielgruppen punktgenau zu erreichen. Die Analyse nach den Kunden, demnach der Zielgruppen, ist nicht die einzige Analyse die getroffen werden muss. So gibt es am Markt auch Konkurrenz, welche schon in einem gewissen Verhältnis zu dem übernommenen Betrieb besteht. Bei einer Übernahme muss man sich entscheiden, ob diese Konkurrenzverhältnisse nun durch Strategien neu definiert werden, oder ob man die bisherige Zielsetzung der Zielgruppenorientierung und des Marketings weiter verfolgt. Das bedeutet nichts anderes, als dass man die Entscheidung treffen 36 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514903&DstID=0&titel=Marketingkonzept,f %C3%BCr's,Gr%C3%BCnden,und,Nachfolgen, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 42) muss, ob man neue Marktsegmente erobern will, Marktanteile gewinnen möchte und dementsprechend weitere Analysen treffen, die dann zu einer neuen Marketingstrategie führen. Marketingziele Die Marketingziele gehören genau definiert und dürfen nie aus dem Blickwinkel verloren gehen. Diese können in Zahlen der gewünschten Umsätze, dem Gewinn, der Rentabilität, dem Marktanteil, jedoch ebenso als Bewertungen der Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitssicherheit ausgedrückt werden. Im Endeffekt sollte das Ziel sein, sich vom Markt in der Form der Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit sichtbar abzuheben. Dabei muss dieser Unterschied bei den Kunden als sehr wichtig verstanden werden und darf auch nicht von der Konkurrenz kopiert werden können. Dieses Ziel wird fachlich auch als USP (Unique-Selling-Proposition) bezeichnet. Bei einem Fachbetrieb gibt es hier nur die Möglichkeit, dies durch eine gesunde Stimmung zu erreichen, welche von den Kunden weitergeben wird. Das Ziel sollte heißen, dass der Firmenname auch als eine qualitativ hochwertige Eigenmarke verstanden wird, welcher von Konkurrenten nicht einholbar oder vergleichbar ist. Marketingstrategie Grundlegend sollte man spezifizieren, in welcher Form die Veräußerung erfolgt. So macht es doch einen Unterschied, ob der Betrieb aus der eigenen Familie stammt, oder man einen fremden Betrieb übernimmt. Ausgehend von der Form, sollte man sich mit einer entsprechenden Strategie beschäftigen. Die Übernahme innerhalb der Familie bietet die Vorteile, Kundenbedürfnisse weiterhin auf persönlicher Basis zu erledigen. Diese Kundenbeziehungen können mit dem Status der Familienzugehörigkeit weitergegeben werden und noch immer auf die Persönlichkeit des Vorbesitzers beziehen. (Seite 43) Ausgehend von den Zielen, ist Marketingstrategien zu entwickeln und in folgenden Bereichen die Entscheidungen zu treffen: • Zielmarktdefinition • produktpolitische Strategie • preispolitische Strategie • distributionspolitische Strategie • kommunikationspolitische Strategie37 Marketingmaßnahmen Die Zusammenstellung und Ableitung der marketingmaßnahmen nennt man Marketing-Mix. Hierbei muss ein Werbebudget festgesetzt werden. Er setzt sich aus den absatzpolitischen Komponenten zusammen (4 P’s): • Produkt (product) • Preis (price) • Kommunikation (promotion) • Distribution (place) Diese vier Punkte werden immer in einer gewissen Kombination angewandt, um eine bestmögliche Beziehung zwischen der Zielgruppe an Kunden und dem Unternehmen herzustellen. Bei einem Fachbetrieb wird ein zu großes Angebot an Marketing-Mix zu aufwendig und zu teuer. Daher sollte man sich wirklich auf jene konzentrieren, welche entsprechenden Umsatz bringen können. Diese vier Punkte fließen 37 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514902&DstID=0&titel=Vor%2cdem%2cGr %C3%BCnden%2cbzw.%2cNachfolgen%3a%2cMarktforschung%2cbetreiben, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 44) schlussendlich wieder in die Marketingstrategie ein und bestimmen somit auch die Werbemaßnahmen. Produkt Das Produkt ist hier gleichbedeutend der Dienstleistung. Da dieses ja auch ein angebotenes Produkt des Unternehmens ist. Die Produkte lassen sich in die drei wichtigen Produktgruppen einteilen. • Kernprodukt Stellt das Hauptprodukt und somit das Herz des Gesamtprodukts dar. Es handelt sich dabei um das Produkt, welches das wesentliche Bedürfnis des Kunden befriedigt. • Regelprodukt Spiegelt die Erweiterung des Kernproduktes wieder. Dazu gehören z.B. die Marke, Funktionalität, Qualität, Design und Verpackung. • Erweitertes Produkt Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die als Komplettlösungen zu dem Produkt angeboten werden. Dazu zählen Zusatzleistungen, wie Garantie, Service-Hotline usw. Wichtig ist, dass jedes Unternehmen immer mehrere Produkte anbietet, um auch mehrere Bedürfnisse zu stillen und somit auch den Kundestrom im Geschäft zu erhalten. 38 Preis Der Preis spiegelt das kurzfristig flexibelste Element wieder, welches im Marketing Einzug findet. Der Preis orientiert sich nach einem untersten Preislimit (den eigenen Kosten des Produktes) und dem obersten Preislimit (dem empfundenen Wert des Kunden). 38 vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253416, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 45) Jedoch wird der Preis auch durch interne (Marketingziele, Kostenstruktur) und externe Einflüsse (aktuelle Marktlage, Preisniveau der Konkurrenz, wirtschaftliche und staatliche Einflüsse) bestimmt. Auf alle Fälle sollte für die Preisgestaltung sehr viel Zeit genommen werden, um den optimalen Preis zu ermitteln. Kurzfristige Preisanpassungen (Mengenrabatte, Skonti, Saisonverkäufe, Werbeaktionen usw.) sind natürlich jederzeit möglich, jedoch kommt es eher zu Problem, wenn es zur Preiserhöhung kommt. 39 Kommunikation Die Kommunikation ist der Informationsaustausch in jede erdenkliche Richtung. Mit deren Hilfe wird die Aufmerksamkeit der Kunden geweckt. Man erregt damit ein positives Grundgefühl und animiert die Kunden zu einem Kauf. Die Kommunikation erfolgt dabei in den Formen: • Unternehmen - Kunde (persönlich oder durch Werbung) • Kunde - Kunde (durch persönliche Empfehlungen) Mit Hilfe der Kommunikation sollte der Kunde • informiert • überzeugt • erinnert und • angelockt werden. 39 vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253419, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 46) Auch in der Kommunikation gibt es diesen Begriff des Kommunikations-Mixes. Bei diesem muss wieder darauf geachtet werden, welche Zielgruppe man mit welcher Form des Mixes am besten erreicht und sollte wieder nicht nur auf eine einzige Kommunikation setzen. Dazu gehören: • Direktmarketing Werbebrief, personalisierter Newsletter, personalisierte Werbebanner, speziell personalisierte Angebote auf der Unternehmenshomepage, usw. • Klassische Werbung Inserate in Zeitungen, Flugblätter, Plakate, Radio, Fernsehen, usw. Sie zielt meist auf eine hohe Frequenz, gehört somit zu den teureren Formen und sollte deshalb nur mit einer professionellen Marketingagentur in Angriff genommen werden. • Verkaufsförderung Ziel hierbei ist die Nachfragensteigerung seitens des Konsumenten durch Preisanreize, Verkaufsstände, Werbegeschenke, usw. Besonders wichtig ist dabei die Qualifikation des Verkäufers. Fähigkeiten, auf Kunden einzugehen sind neben den Produktkenntnissen, dem Erscheinungsbild und der Kompetenz maßgeblich. • Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relation Dazu gehören z.B. Unterstützung im Sportbereich, Unterstützung von Schulprojekten, Teilnahme an Ausstellungen, Gemeinnützige Aktionen, Vorträge uvm. Die Öffentlichkeitsarbeit ist zugleich das Aushängeschild des Betriebes. Es spiegelt nach außen das Image des Unternehmens wieder. Dabei versteht sich, dass ein positives Image ausschlaggebend für ein positives Ergebnis des Unternehmens darstellt. All diese Punkte zielen also nur auf eines ab. Ein Teil des öffentlichen Lebens zu werden. Die Kreativität des Geistes für eine gute PR-Arbeit sind keine Grenzen gesetzt. Je kreativer, desto auffälliger und umso mehr Abhebung des Betriebes vom Markt. In weiterer Folge wird aus einem (Seite 47) positiven Betriebsimage eine eigenständige Marke, die den Markt bestimmen kann. 40 Distribution Bei Distribution geht es darum, dass der Kunde das Produkt am verlangten Ort, zur vereinbarten Zeit, in besprochener Qualität und Quantität, mit der gewünschten Leistung, zu dem vereinbarten Preis erhält. Bei kleinen bis mittleren Unternehmen der Fachoptiker spielt das Vertriebssystem im Marketing-Mix eine geringere Rolle. Entscheidend ist hier lediglich, welche Produkte, Marken und Image man verkauft. In anderen Gewerbebereichen spielt der Internetvertrieb von Produkten auch für Kleinunternehmen eine immer wichtigere Rolle. Jedoch in diesem Fall der Optik eher nicht. Die Gründe hierfür sind, dass in diesem Bereich die persönliche Anpassung der Brille, aber auch schon die präzise Untersuchung der Augen einfach nicht über das Internet möglich ist.41 Marketingkontrolle Nach der Durchführung der Werbemaßnahmen sollte überprüft werden, ob die gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht wurden und womöglich neuerlich bei der Situationsanalyse zu starten. 4.3.4 Finanzierung Die Finanzierung ist immer ein heikles Thema. Der Kapitalbedarf sollte so genau als möglich ermittelt und geplant werden. Dabei darf man auf Reserven nicht vergessen. 40 vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253421, verfügbar am 01.01.2011 41 vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253423, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 48) Mögliche Arten der Finanzierung: Eigenkapital: (sollte ungefähr 20 % – 30 % des Gesamtkapitals betragen) • Eigenmittel (z.B.: Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, belehnbare Werte) • Eigenleistung (z.B.: Ausmalen des Geschäftslokals, Einbau von Regalen) • Informelle Gelder (z.B.: Verwandte, Freunde, Bekannte) • Business Angels (Geldgeber und Berater in der Gründungsphase) • Venture Capital (Risiko- bzw. Beteiligungskapital) • Gewinnwertpapiere Fremdkapital • Bank (Investitionskredit, Kontokorrentkredit, Bankgarantie) • Lieferantenkredit • Kundenanzahlungen Alternative Finanzierungen • Leasing • Factoring Förderungen • Zuschüsse • Haftungsübernahmen • bundesweiter Förderungen • landesspezifische Förderungen42 42 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=516696&DstID=0&titel=Finanzierungsform en,f%C3%BCr%27s,Gr%C3%BCnden,und,Nachfolgen, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 49) 4.3.5 Förderung Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, welche von Bund, Ländern und Gemeinden, der europäischen Union, wie auch der Wirtschaftskammer und vielen Anderen angeboten werden. Unzählige davon bleiben sogar ungenutzt. Alle Fördermittel für Unternehmensgründer werden auch an Unternehmensnachfolger vergeben. Dabei muss jedoch Acht gegeben werden, dass Förderungen vor den geplanten Investitionen beantragt werden müssen, da eine Nachfinanzierung und Umschuldung nicht unterstützt wird. Für die verschiedenen Förderprogramme müssen unterschiedliche Kriterien erfüllt werden, welche zum Beispiel an Branche, Region, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl usw. gemessen und ausgewählt werden.43 Förderungen können in Form von • einmaligen Zuschüssen zu Investitionen, • begünstigten Darlehen, • Haftungs- und Garantieübernahmen, • Zinszuschüssen, • staatlichen Beteiligungskapitals, • Begünstigungen bei Steuern und Gebühren, sowie • Beratungszuschüssen erfolgen. 43 vgl.: Matthias Blodig: Unternehmensnachfolge – Eine Checkliste zur Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensübergabe für Übernehmer und Nachfolger – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2004 (Seite 50) Die bedeutendsten Förderungen in Österreich sind: Nachfolgebonus Diese Förderaktion ist von der Wirtschaftskammer Österreich, der Austria Wirtschaftsservice GmbH und den Bundesländern für all jene, welche sich zum ersten Mal selbstständig machen möchten. Bei diesem Nachfolgebonus handelt es sich um einen finanzieller Zuschuss von 14 % auf das Startkapital (max. 8.400 Euro), welches man für eine geplante Übernahme in den nächsten 1-6 Jahren anspart. Dies erfordert eine Anmeldung auf www.nachfolgebonus.at, die freie Wahl eine Bank, eine Sparform (außer bereits geförderte Sparformen) und Sparsumme (maximal insgesamt 60.000 Euro bzw. 25.000 Euro/Jahr). Kurz vor der anstehenden Betriebsübernahme muss bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH die Auszahlung beantragt werden. 44 Gebühren-Befreiung laut Neugründungsförderungsgesetz Bei einer entgeltlichen, wie auch unentgeltlichen Betriebsübertragung können diverse Abgaben und Gebühren in Folge des Neugründungsförderungsgesetzes erlassen werden. Von folgenden Gebühren kann man befreit werden: • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben -Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes -Ansuche um individuelle Befähigungen bei fehlendem vorgeschriebenem Befähigungsnachweises -Zur Kenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen -Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage 44 vgl.: http://www.nachfolgebonus.at/, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 51) -Beilagen und Zeugnisse, die für Berechtigungen und Amtshandlungen benötigt werden • Gerichtsgebühren -Firmenbucheintragung • Gesellschaftssteuer -Erwerb von Gesellschaftsrechten von Kapitalgesellschaften • Grunderwerbssteuer -Freibetrag von 75.000 Euro Keine Befreiung gilt für Schriften und Abhandlungen im Zusammenhang mit • allgemeinen persönlichen Qualifikationserfordernissen -Meisterprüfungszeugnis -Staatsbürgerschaftsnachweiß • allgemeinen sachlichen Erfordernissen -Bauverhandlungsprotokolle -Ansuchen auf die Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung eines Betriebsgebäudes • die durch die Betriebsübertragung veranlassten Rechtsgeschäfte -Bestandsverträge -Kreditverträge -Darlehensverträge Für das Erlangen dieser Förderungen und Befreiungen muss eine Erklärung der Betriebsübertragung (amtliches Formular Neufö 3) ausgefüllt und von den jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretern (bei den Wirtschaftskammern) bestätigt werden. (Seite 52) Falls innerhalb von 5 Jahren nach Übergabe • unentgeltlich oder entgeltlich übergeben, • betriebsfremde Zwecke hinzugefügt, oder • aufgegeben werden, muss dies unverzüglich an die betroffenen Behörden mitgeteilt werden, da somit die Befreiung rückwirkend entfällt. Es gibt jede Menge weiterer Förderprogramme wie zum Beispiel: • Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) • Förderkompass • FWF der Wirtschaftsfonds • uvm.45 45 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=516699&DstID=0&titel=#3, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 53) 4.3.6 Businessplan Der Businessplan ist ein schriftliches Unternehmenskonzept. Es inkludiert sämtliche Schritte, welche ein zukünftiger Unternehmer zur Umsetzung seiner Geschäftsidee plant. Im Businessplan müssen • Visionen, • Annahmen, • Markteinschätzungen und • Prognosen betriebswirtschaftlich dargestellt werden. Anhand dieses Plans wird die Geschäftsidee hinsichtlich Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Kundennutzen bewertet. Der Businessplan wurde anfangs nur in den USA als Hilfsmittel zur Kapitalbeschaffung bei Banken und Venture-Capital-Gesellschaften vorgelegt.46 Inzwischen wird der Businessplan in den verschiedensten (firmeninternen und -externen) Bereichen verwendet: firmenextern: • Finanzierung • Förderstellen • Geschäftspartner 46 vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260765&DstID=0&titel=Was,ist,ein,Busine ssplan?, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 54) • Schlüsselkunden • PR Marketing, Wettbewerbe firmenintern: • Entscheidungsgrundlage • Ressourcenplanung • Controlling (qualitativ, Quantitativ) • Abstimmung der Ziele zwischen Partnern • Kommunikation zu den Mitarbeitern47 Die folgenden Punkte sollten sehr genau ausgearbeitet werden, um auch mit den Businessplan, als wichtigen Entscheidungsträger, von seinem Vorhaben überzeugen zu können. Im Allgemeinen gibt es keine vorgeschriebene Gliederung für einen Businessplan. Es hat sich jedoch mit der Zeit in der Praxis eine bestimmte Form und Reihenfolge der Umsetzung gebildet: Executive Summary Gleich zu Beginn werden auf 1 – 2 Seiten die entscheidenden Punkte des Vorhabens zusammengefasst. Dies beinhaltet 47 • eine Kurzbeschreibung des Produktes bzw. der Dienstleistung, • der Kundennutzen, • die anvisierte Zielgruppe, vgl.: Gründertag Montanuniversität Leoben, Vortrag 22.11.2010 (Seite 55) • die relevanten Märkte, • die Kompetenz des Gründerteams, • der Investitionsbedarf, • die gewählte Rechtsform, sowie • die angestrebte Rendite für die ersten Jahre. Darauf zu achten wäre, dass auch Branchenfremde die Zusammenfassung verstehen sollten. Geschäftsidee Im Businessplan ist hier der Platz, um als Gründer die Basis des Unternehmens festzulegen. Hier muss klar erkenntlich sein, was man eigentlich tun möchte. Dies formuliert man in Form von • einem Produkt- und Leistungsprofil, • den Erfolgsfaktoren • die geplante Marktstrategie, sowie natürlich Abgaben zum • dem Firmennamen, • dem Standort, • der Rechtsform, • der Firmenstruktur und ebenso • der Unternehmensziele der nächsten 3 – 5 Jahre. Produkt oder Dienstleistung An dieser Stelle wir ausführlich das Produkt bzw. die Dienstleistung beschrieben. (Seite 56) Dies inkludiert Aussagen • zum technischen Entwicklungsstand • zur Patent- und Lizenzsituation und • zur Preisstruktur. Dabei sollen besonders die Merkmale hervorgehoben werden, welche das neue Angebot von dem bereits am Markt bestehenden abhebt. Branche und Markt In diesem Abschnitt erläutert man die wichtigsten Erkenntnisse über die Branche und den Markt. Dabei sollte beantwortet werden: • Welche Zielgruppe wird angestrebt? • Wie viel Einkommen dürfte diesen zur Verfügung stehen? • Wie steht es um ihre Zahlungsmoral? • Wer sind die wichtigsten Wettbewerber? • Welche Strategie verfolgen diese? • Welche allgemeinen Faktoren und aktuellen Trends beeinflussen die Branchenentwicklung? Marketing Einer erfolgreichen Betriebsübernahme bedarf eine überzeugende Marketingstrategie. Dazu müssen nach der Zielgruppendefinition in folgenden Bereichen Entscheidungen getroffen werden: (Seite 57) • produktpolitische Strategie • preispolitische Strategie • distributionspolitische Strategie • kommunikationspolitische Strategie Team, Management, Schlüsselpersonen Viel Leser überspringen die Kapitel nach der Zusammenfassung und wenden sich diesem Punkt zu. Hier werden folgende Themen geschildert: • berufliche Erfahrungen und Erfolge der Unternehmer und wichtigsten Mitarbeiter • Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Unternehmen • welche Position noch Verstärkung bedarf • Personalplanung der nächsten 3-5 Jahre Chancen und Risiken In keinem Businessplan darf eine realistische Einschätzung der Chancen, als auch Risiken, fehlen. Oftmals wird ein Best-Case und Worst-Case Szenario entworfen. Dabei sollte man beschreiben, welche Auswirkungen diese auf die Firmenentwicklung haben können und wie man auf diesen möglichen Veränderungen reagieren möchte. Wenn man mit begründeten Angaben und belegbaren Zahlen und Fakten bei Geschäftspartner ein verantwortungsbewusstes Gefühl erzeugt, werden potenzielle Risiken akzeptiert. (Seite 58) Planung In diesem Kapitel muss man beweisen, dass das Geschäftskonzept rentabel ist. Dabei wird auf folgende Planungen Wert gelegt: • Investitions- und Abschreibungsplanung aller größeren Anschaffungen für die kommenden 3 – 5 Jahre • Kapitalbedarf • jährliche Abschreibung • Liquiditätsplan für alle erwartenden Ausgaben und Einnahmen • Monatsaufstellung für das 1. Geschäftsjahr • Quartalsaufstellung für das 2. und 3. Geschäftsjahr • Halbjahresaufstellung für das 4. und 5. Geschäftsjahr • Gewinn- und Verlustrechnung über voraussichtliche Entwicklung der Umsätze, Aufwendungen und Erträge • Liquiditätsvorschau für Zahlungsströme und –fähigkeiten der kommenden Jahre Finanzbedarf Eine Planung der einzelnen Finanzierungsposten und der Zuordnung geeigneter Kapitalgeber darf in keinem Businessplan fehlen. Dabei steht eine richtige Mischung von erbrachtem Eigenkapital und erhaltenem Fremdkapital im Vordergrund. Meist werden langfristige Investitionen mit Darlehen und Fördermittel beglichen und kurzfristige Finanzierungen mit Kontokorrent- oder Lieferantenkredit überbrückt. Trotzdem sollte man unvorhergesehene Ausgaben nicht außer Acht lassen und Reserven dafür einplanen. (Seite 59) Anhang Einen korrekten Businessplan vervollständigt unter anderem ein Überblick über den beruflichen Werdegang des Gründers, z.B. in Form eines Lebenslaufes. Dabei können sinnvolle Unterlagen wie • Produktfotos bzw. Skizzen, • Patente, • Referenzen, • Studien und • Gutachten beigelegt werden, um die angeführten Aussagen zu unterstützen und das Gesamtbild abzurunden.48 4.4 Anlaufstellen Falls man dennoch Hilfe und Unterstützung bei der Übernahme benötigt, gibt es einige Anlaufstellen. Die Wirtschaftskammern Österreich bieten in jedem Bundesland Beratungsstellen für zukünftige Unternehmer an. Es gibt aber auch jede Menge Kurse für Unternehmensführungen, wie z.B. bei dem Weiterbildungsinstitut der Wirtschaftskammern (WIFI). Es ist jedoch auch immer wieder empfehlenswert einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. 48 vgl.: http://www.impulse.de/gruenderzeit/wissen/businessplan, verfügbar am 01.01.2011 (Seite 60) 5 Schluss In dieser Arbeit wurde versucht, die grundlegenden Schritte der Nachfolge von einem Betrieb eines Augenoptikers aufzuzeigen. Dabei wurde auch bedacht, dass man sich überlegen muss, welche Zukunft diese Branche für das eigene Berufsleben lang bietet. 5.1 Ergebnisse Aus dieser Erarbeitung wurde deutlich ersichtlich, dass es eine Menge Zeit und Arbeit bedarf, bis ein solcher Prozess einer Unternehmensnachfolgevollzogen ist. Weitere Erkenntnisse gelten den Prognosen. Diese vermitteln ein grundsätzlich positives Bild in Richtung Zukunft. Auch wenn mit dieser ausgeprägten Konkurrenz weiterhin ein hart umkämpfter Markt besteht, entstehen vor allem durch technische Fortschritte und neue Medien immer wieder Möglichkeiten der Abhebung. 5.2 Maßnahmen Man sollte mit viel Engagement und Eigeninitiative an den Prozess der Betriebsübernahme herangehen. Informationsbeschaffung und Ausarbeitung gehört zu einer grundlegenden Basis, um die Anforderungen und Abhandlungen korrekt zu erfüllen. Wenn man unter anderem den rechtlichen Punkten nicht genug Aufmerksamkeit schenkt, kann es zu einem erheblichen Kostenmehraufwand führen. Auch für den Wettbewerb ist es erforderlich, sich immer auf Neues einzulassen und zu reagieren, um für den Markt präsent zu sein um mithalten zu können. (Seite 61) Grundsätzliche wären folgende wesentlich Schritte bei einer Unternehmensnachfolge anzuraten: 1. Eigenen Typus bzw. Interessen bewusst werden 2. Übernahmeunternehmen sorgfältig prüfen 3. Businessplan erstellen 4. Übernahme aus (steuer-)rechtlicher Sicht in die Wege leiten 5. in das Unternehmen einarbeiten 5.3 Konsequenzen Schlussfolgernd kann man sagen, dass eine Übernahme eines kleinen bis mittleren Fachbetriebes der Augenoptik auf längere Sicht tolle Chancen auf Erfolg bietet, vor allem wenn man mit viel Freude an die Arbeit herangeht. (Seite 62) Literaturverzeichnis (1) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&ti tel, verfügbar am 01.01.2011 (2) http://www.testberichte.de/preisvergleich/level4_test_stiftung_warentest_ _28694.html, verfügbar am 01.01.2011 (3) http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmens%C3%BCbernahme, verfügbar am 18.11.2010 (4) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (5) http://www.kmu.admin.ch/themen/00158/00162/index.html?lang=de, verfügbar am 13.03.2011 (6) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (7) http://www.kmu.admin.ch/themen/00158/00162/index.html?lang=de, verfügbar am 13.03.2011 (8) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=549966&DstID=0&ti tel=Betriebsnachfolge, verfügbar am 18.11.2010 (9) http://wko.at/statistik/wgraf/2010-18_%C3%9Cbernahmen1998-2009.pdf, verfügbar am 18.11.2010 (10) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260761&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (11) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260761&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (12) http://www.optik-berndt.de/beruf_augenoptiker.html, verfügbar am 20.05.2010 (13) http://www.optik-berndt.de/beruf_augenoptiker.html, verfügbar am 20.05.2010 (Seite I) (14) http://www.graz.net/dienstleistungen/optiker/, verfügbar am 18.11.2010 (15) http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/test/AugenoptikerDurchblick-getruebt--1288670-1288908/?mc=tb.download.link, verfügbar am 01.01.2011 (16) http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsraumooe/art46 7,244876, verfügbar am 13.03.2011 (17) Payrhuber Andrea - Universität Wien, Vortrag „Neue Medien“, 11.12. 2010 (18) http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel, verfügbar am 18.11.2010 (19) http://pages.ebay.at/storefronts/start.html, verfügbar am 18.11.2010 (20) Ralf Wenger: Sehen mit Profil. In: EYEBizz. – Ohningen: Ebner Verlag GmbH & Co KG.-(2010) 3, S. 67 (21) Ralf Wenger: Sehen mit Profil. In: EYEBizz. – Ohningen: Ebner Verlag GmbH & Co KG.-(2010) 3, S. 66 (22) http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/qualifikatio n/00010/index.php, verfügbar am 01.01.2011 (23) http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/qualifikatio n/00007/index.php, verfügbar am 01.01.2011 (24) Katja Dreißig: Die Schritte der Existenzgründung und die persönliche Eignung und Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2003 (25) Katja Dreißig: Die Schritte der Existenzgründung und die persönliche Eignung und Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2003 (26) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=580654&DstID=0&ti tel=Infoserie,Gr%C3%BCndung,-,Teil,2 verfügbar am 01.01.2011 (Seite II) (27) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260752&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (28) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260773&DstID=0&ti tel=Steuerliche,Auswirkung,bei,Schenkung,und,Erbschaft, verfügbar am 01.01.2011 (29) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260774&DstID=0&ti tel=Steuerliche,Fragen,bei,entgeltlichem,Erwerb, verfügbar am 01.01.2011 (30) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260763&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (31) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260776&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (32) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=517567&DstID=0&ti tel=, verfügbar am 01.01.2011 (33) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260772&DstID=0&ti tel=Haftung,allgemein, verfügbar am 01.01.2011 (34) Schweiger Gert – Fachhochschule Joanneum, Vortrag „Ökonomische Grundlagen“ – 27.11.2010 (35) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514901&DstID=0&ti tel=Firmenname,und,Gesch%C3%A4ftsbezeichnung, verfügbar am 01.01.2011 (36) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514903&DstID=0&ti tel=Marketingkonzept,f%C3%BCr's,Gr%C3%BCnden,und,Nachfolgen, verfügbar am 01.01.2011 (37) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514902&DstID=0&ti tel=Vor%2cdem%2cGr%C3%BCnden%2cbzw.%2cNachfolgen%3a%2cM arktforschung%2cbetreiben, verfügbar am 01.01.2011 (38) http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253416, verfügbar am 01.01.2011 (Seite III) (39) http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253419, verfügbar am 01.01.2011 (40) http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253421, verfügbar am 01.01.2011 (41) http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253423, verfügbar am 01.01.2011 (42) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=516696&DstID=0&ti tel=Finanzierungsformen,f%C3%BCr%27s,Gr%C3%BCnden,und,Nachfol gen, verfügbar am 01.01.2011 (43) Matthias Blodig: Unternehmensnachfolge – Eine Checkliste zur Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensübergabe für Übernehmer und Nachfolger – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2004 (44) http://www.nachfolgebonus.at/, verfügbar am 01.01.2011 (45) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=516699&DstID=0&ti tel=#3, verfügbar am 01.01.2011 (46) http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260765&DstID=0&ti tel=Was,ist,ein,Businessplan?, verfügbar am 01.01.2011 (47) Gründertag Montanuniversität Leoben, Vortrag 22.11.2010 (48) Gründertag Montanuniversität Leoben, Vortrag 22.11.2010 (Seite IV) Selbstständigkeitserklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit ohne fremde Hilfe selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Teile, die wörtlich oder sinngemäß einer Veröffentlichung entstammen, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde noch nicht veröffentlicht oder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. ................................................. .................................................. Bearbeitungsort, Datum Unterschrift (Seite V)