Dokument_1. - MOnAMi

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Schmidberger Kathrin Maria
Unternehmensnachfolge eines
Augenoptikfachbetriebes
eingereicht als
BACHELORARBEIT
an der
HOCHSCHULE MITTWEIDA (FH)
UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Erstprüfer: Prof. Dr. Ulla Meister
Zweitprüfer: Prof. Dr. Holger Meister
Mittweida, 2011
Bibliographische Beschreibung
Schmidberger Kathrin Maria
Unternehmensnachfolge eines Augenoptikfachbetriebes – 2011 – Seiten 62
Hochschule Mittweida (FH), Fakultät Wirtschaftswissenschaften,
Bachelorarbeit Betriebswirtschaft
Referat
Ziel der Bachelorarbeit ist es, die wichtigsten Vorgehensweisen einer
Unternehmensnachfolge, anhand des Beispiels eines österreichischen
Fachbetriebes im Bereich der Augenoptik, aufzuzeigen.
Es werden ebenso einige Überlegungen angestellt, wie für kleine bis mittlere
Fachbetriebe dieser Branche ein Überleben neben den großen Handelsketten
für die nächsten 30 Jahre gesichert werden kann.
(Seite ii)
Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei Frau Prof. Dr. Ulla Meister, sowie
bei Herrn Prof. Dr. Holger Meister bedanken, welche meine Bachelorarbeit
betreut haben.
Ein besonderer Dank gilt meiner Familie, welche mein Studium erst ermöglicht
haben, mir all die Jahre hinweg bei Seite gestanden sind und meinen Plänen
und Wünschen gegenüber immer offen waren.
Schließlich und endlich bedanke ich mich ganz herzlich bei meinem Partner
Bernhard für seine moralische Unterstützung und seinen Rückhalt.
(Seite iii)
Inhaltsverzeichnis
Bibliographische Beschreibung ............................................................................ ii
Referat ................................................................................................................. ii
Danksagung ........................................................................................................ iii
1
2
Einleitung ..................................................................................................... 1
1.1
Problemstellung ..................................................................................... 2
1.2
Zielsetzung............................................................................................. 3
1.3
Methodisches Vorgehen ........................................................................ 3
Grundlagen .................................................................................................. 4
2.1
2.1.1
Vor- und Nachteile der Übernahme ................................................. 4
2.1.2
Statistik ............................................................................................ 6
2.1.3
Arten der Übernahme ...................................................................... 7
2.1.4
Betriebsübergänge .......................................................................... 8
2.2
3
4
Unternehmensnachfolge ........................................................................ 4
Augenoptikfachbetriebe ......................................................................... 9
Zukunft für Fachbetriebe der Augenoptik-Branche .................................... 10
3.1
Aktuelle Analyse .................................................................................. 10
3.2
Zukunftsperspektiven ........................................................................... 11
3.2.1
Soziale Netzwerke ......................................................................... 12
3.2.2
Elektronischer Handel ................................................................... 13
3.2.3
eBay-Shop..................................................................................... 14
3.2.4
Werbebanner................................................................................. 15
3.2.5
Virtual Mirror .................................................................................. 16
3.2.6
Brille als Accessoire ...................................................................... 16
3.2.7
Service und Qualität ...................................................................... 17
3.2.8
Eigeninteresse und Engagement .................................................. 17
Vorgehensweisen der Übernahme für den Übernehmer ........................... 18
4.1
Persönliche Schritte ............................................................................. 18
4.1.1
Fachliche Qualifikationen .............................................................. 19
4.1.2
Verantwortung ............................................................................... 20
4.1.3
Arbeitseinstellung .......................................................................... 20
4.1.4
Planung ......................................................................................... 20
4.1.5
Finanzierung .................................................................................. 21
4.1.6
Betriebsleistung ............................................................................. 21
4.1.1
Familie ........................................................................................... 21
4.1.2
Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit....................................... 22
4.2
4.2.1
Steuerrecht .................................................................................... 23
4.2.2
Erbrecht/Pflichtteilsrecht ................................................................ 28
4.2.3
Gewerberecht ................................................................................ 30
4.2.4
Sozialversicherung ........................................................................ 32
4.2.5
Haftung .......................................................................................... 34
4.3
Geschäftsbezogene Schritte ................................................................ 37
4.3.1
Rechtsform .................................................................................... 37
4.3.2
Firmenname und Geschäftsbezeichnung ...................................... 40
4.3.3
Marketing....................................................................................... 42
4.3.4
Finanzierung .................................................................................. 48
4.3.5
Förderung ...................................................................................... 50
4.3.6
Businessplan ................................................................................. 54
4.4
5
Rechtliche Schritte ............................................................................... 23
Anlaufstellen ........................................................................................ 60
Schluss ...................................................................................................... 61
5.1
Ergebnisse ........................................................................................... 61
5.2
Maßnahmen ......................................................................................... 61
5.3
Konsequenzen ..................................................................................... 62
Literaturverzeichnis .............................................................................................. I
Selbstständigkeitserklärung ................................................................................ V
1 Einleitung
Ein bislang einzigartiger Unternehmer-Generationswechsel steht Österreich in
den folgenden Jahren bevor, da für die zahlenmäßig starke
Nachkriegsgeneration der Ruhestand heranrückt. Das ist nun in den
kommenden Jahren die Chance für Jungunternehmer, bestehende Firmen zu
übernehmen.1
Dies trifft natürlich auch auf die Branche der Augenoptik zu.
Der Beruf des Augenoptikers ist ein sehr interessanter und
abwechslungsreicher.
Als Optiker ist man sowohl Techniker, Handwerker und Physiker, als auch
Kaufmann, Psychologe, Designer, Mode- und Typberater - und das in nur einer
Person.2
Gerade wenn man diese Tätigkeiten als Herausforderungen sieht und
möglicherweise ein Händchen für Unternehmensführung hat, stellt sich
besonders bei einem langjährig bestehenden Familienunternehmen, die Frage
einer Firmenübernahme bei Generationswechsel.
Dieser Schritt ist jedoch genau zu überdenken.
Dabei sollte man sich über die Zukunft der Branche für den Zeitraum des
eigenen Berufslebens (mindestens 30 – 40 Jahre) Gedanken machen und
Chancen wie Risiken genauer betrachten.
Auch der Prozess der Unternehmensnachfolge beinhaltet viele bedeutsame
Punkte, um auf lange Sicht beruflich erfolgreich sein zu können.
1
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&titel, verfügbar
am 01.01.2011
2
vgl.: http://www.testberichte.de/preisvergleich/level4_test_stiftung_warentest__28694.html,
verfügbar am 01.01.2011
(Seite 1)
1.1 Problemstellung
Eine Übernahme eines Augenoptikfachbetriebes kann so einige Probleme
beinhalten.
Anfangs sollte man sich überlegen, wie es um die aktuelle Situation für diese
Branche bestellt ist und was für die nächsten Jahrzehnteauf diesen Markt
prognostiziert wird. Welche Chancen bestehen und welche Risiken wären zu
beachten.
Ein wesentlicher Faktor für die Augenoptikbranche ist der Überlebenskampf der
Fachoptiker gegenüber den nationalen Handelsketten. Überregionale
Konkurrenz an Optiker-Discounter können zwar kaum qualitätsbewusste
Kunden abwerben, jedoch nehmen diese durch intensive Werbung und
preisgünstigen Produkten einen großen Käuferkreis ein.
Wenn man sich dieser Lage bewusst ist, Chancen erkennt und diese in Angriff
nehmen möchte, kann man sich an die gewichtigen Punkte für eine korrekte
Abwicklung der Nachfolge heranwagen.
Somit stellen sich folgende Fragen:
• Welche Anforderungen werden an mich persönlich gestellt?
• Welche rechtlichen Schritte sind von Nöten?
• Welche unternehmensbezogenen Punkte sind zu beachten?
Damit aber im Endeffekt keiner dieser Punkte zu Problemen werden kann, wird
diese Thematik in den darauffolgenden Seiten behandelt.
(Seite 2)
1.2 Zielsetzung
Ziel dieser Bachelorarbeit ist einerseits,
•
das Aufzeigen von Möglichkeiten der Abhebung zur Konkurrenz und
somit langfristigen Überlebenssicherung der Fachbetriebe
und andererseits,
•
das Aufzeigen der wichtigsten Abhandlungen, welche bei einer
erfolgreichen Unternehmensnachfolge entscheidend sind.
1.3 Methodisches Vorgehen
Die Einführung geschieht über die Grundlagen und somit über die Begriffe
„Fachoptiker“ und „Unternehmensnachfolge“.
Danach wird auf die derzeitige aktuelle Situation am Markt eingegangen, gefolgt
von den Zukunftsperspektiven für diese Branche.
Im Hauptteil werden die genauen persönlichen -, rechtlichen - und
geschäftsbezogenen Schritte des Nachfolgeprozesses erläutert.
Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Schlussfolgerung über die Thematik.
(Seite 3)
2 Grundlagen
2.1 Unternehmensnachfolge
Mit „Unternehmensnachfolge“ bezeichnet man die Übertragung der
Leitungsmacht und Kapitalverantwortung eines Unternehmens. Darunter werden
die Bestimmung der Geschäftspolitik und die Befugnis zur Festlegung der Ziele
verstanden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und des
Privateigentums ergibt sich, dass die Kontrolle den Eigentümern zusteht.3
Eine Betriebsnachfolge ist eine attraktive Alternative zur Betriebsgründung. Die
Übernahme ist in manchen Branchen die klügere Variante gegenüber einer
Neugründung.
2.1.1 Vor- und Nachteile der Übernahme
Auch bei dem Wunsch, in die Selbstständigkeit zu treten, werden oftmals Vorund Nachteile abgewogen, speziell wenn es darum geht, ob man ein
Unternehmen neu gründen oder ein Bestehendes übernehmen möchte.
In vielen Bereichen weist die Nachfolge wesentliche Vorteile gegenüber einer
Gründung auf, welche nicht unterschätzt werden sollen.
Einige Vorteile der Übernahme
• keine anfänglichen Anlaufschwierigkeiten
• Kundenstamm ist schon vorhanden
• Umsätze werden schneller lukriiert
• eingespielte Mitarbeiter vorhanden
3
vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmens%C3%BCbernahme, verfügbar am 18.11.2010
(Seite 4)
• bestehende Erfahrungen vom Übergeber
• Betrieb kann übergangslos weitergeführt werden
• bessere zukünftige Einschätzungen aufgrund vorhandener Daten4
• Betrieb erwirtschaftet Umsatz bzw. Gewinn bereits am ersten
Übernahmetag
• Monatslohn des Übernehmers wäre grundsätzlich gesichert 5
Einige Nachteile der Übernahme
•
Unternehmenswert kann geringer sein, als berechnet wurde
•
Ausstattung und Geräte können veraltet sein
•
versteckte, nicht bilanzierte Verluste können entdeckt werden6
•
persönliche Prägung des Vorgängers könnten Kultur- bzw.
Strukturänderungen hervorrufen, welche mit Kosten verbunden
wären7
4
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
5
vgl.; http://www.kmu.admin.ch/themen/00158/00162/index.html?lang=de, verfügbar am
13.03.2011
6
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260732&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
7
vgl.:http://www.kmu.admin.ch/themen/00158/00162/index.html?lang=de, verfügbar am
13.03.2011
(Seite 5)
2.1.2 Statistik
Die Auswahl an Unternehmen, welche zur Nachfolge angeboten werden, ist
groß.
Die Prognosen der KMU Forschung Austria zeigen, dass bis 2019 rund 55.200
Unternehmensübernahmen anstehen.8
Dabei werden derzeit pro Jahr schon über 6.500 Betriebe übernommen.9
Jahr
Unternehmensübernahmen
1998-2009
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
6200
6580
6490
6370
5870
5470
5880
5030
5470
5540
5390
5190
0
2000
4000
6000
8000
Anzahl
8
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=549966&DstID=0&titel=Betriebsnachfolge,
verfügbar am 18.11.2010
9
vgl.: http://wko.at/statistik/wgraf/2010-18_%C3%9Cbernahmen1998-2009.pdf, verfügbar am
18.11.2010
(Seite 6)
2.1.3 Arten der Übernahme
Die Betriebsübernahmen können durch
•
Familienmitglieder (meist über Schenkung oder Vererbung),
•
ehemalige Mitarbeiter, oder durch
•
Dritte (meist über Verkauf)
geschehen.
Dabei wird unterschieden zwischen:
• Unternehmenskauf
Das Unternehmen wird zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt,
zu einem bestimmten Preis,
mit allen Rechten und Pflichten,
von Übergeber an den Übernehmer übertragen.
• Schenkung
Das Unternehmen wird zu einem bestimmten Zeitpunkt,
unentgeltlich,
vom Übergeber an den Übernehmer übertragen.
(auch gemischte Schenkung möglich)
• Pacht
Das Unternehmen wird zu einem vertraglich fixierten Zeitraum oder
befristet mit Kündigungsmöglichkeiten,
zu einem bestimmten Pachtzins,
das Recht für das Unternehmen weitergegeben,
ohne dass der Pächter Eigentümer wird.
(Seite 7)
• Erbschaft
Das Unternehmen wird durch einen Erbfall
an den neuen Besitzer überschrieben.
(Dies sollte zuvor genau geregelt werden, da es zu der Gefahr einer
Aufsplittung des Unternehmens führen kann.)
• (Anteilskauf
Beim Anteilskauf handelt es sich nicht um eine klassische Übernahme.
Dabei werden nur Anteile eines Unternehmens übergeben. Alles Weitere
bleibt erhalten.)10
2.1.4 Betriebsübergänge
Auch die Übergänge können unterschiedlich gestaltet werden, wobei der
„Abrupte“ den Regelfall darstellt und der „Fließende“ fast ausschließlich bei
Gesellschaften bevorzugt angewandt wird.
• Abrupter Betriebsübergang
Das Unternehmen wird sofort übergeben.
•
Fließender Betriebsübergang
Der Übergeber bleibt noch für eine Zeit im Unternehmen, um es
zukunftssicher abzugeben und Kontrolle auszuüben, bis er sich gänzlich
zurückzieht.11
10
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260761&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
11
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260761&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
(Seite 8)
2.2 Augenoptikfachbetriebe
Unter Fachbetriebe werden kleine bis mittlere Unternehmen der Optiker
bezeichnet.
Augenoptiker sind Spezialisten für Lösungen von Sehproblemen.
Sie befassen sich individuell mit jedem Kunden und versuchen das
bestmöglichste Produkt für jeden Einzelnen zu erstellen.
Im Berufsalltag verbindet der Augenoptiker seine hohe handwerkliche
Fachkompetenz mit der individuellen Kundenbetreuung und schafft daraus ein
vielseitiges, dienstleistungsorientiertes Gesundheitshandwerk.12
Die Behebung des Sehproblems erfolgt in mehreren Schritten:
• Dies reicht von der Sehschärfenbestimmung,
• der passenden Brillenfassung,
• bis hin zur Auswahl von geeigneten Korrektionsgläsern
je nach Verwendungszweck.
Um ein optimales Produkt für den Kunden zu erzielen, muss der Optiker mit
höchster Präzision, Fingerspitzengefühl und Sorgfalt arbeiten.13
An diese Spezialisten werden daher große Anforderungen hinsichtlich
Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, persönlicher Qualifikation, und
Zuverlässigkeit gestellt.14
Ein Optiker trägt die Verantwortung für gutes Sehen und Aussehen seiner
Kunden.
12
vgl.: http://www.optik-berndt.de/beruf_augenoptiker.html, verfügbar am 20.05.2010
vgl.: http://www.optik-berndt.de/beruf_augenoptiker.html, verfügbar am 20.05.2010
14
vgl.: http://www.graz.net/dienstleistungen/optiker/, verfügbar am 18.11.2010
13
(Seite 9)
3 Zukunft für Fachbetriebe der Augenoptik-Branche
3.1 Aktuelle Analyse
Derzeit ist die Lage am Markt für Fachoptiker nicht so einfach.
Die vorrangige Konkurrenz stellen die großen Handelsketten dar. Im städtischen
Raum gibt es Filialen dieser Discounter beinahe an jeder Ecke. Diese können
durch Masseneinkäufe deren Markenbrillen zu Dumpingpreisen anbieten und
intensiv bewerben.
Vielen Endverbrauchern ist allerdings nicht bewusst ist, welche qualitativen
Einschränkungen dies geringen Kosten oftmals mit sich bringen.
Der Kunde selbst ist nur in der Lage, Materialfehler oder unangenehmen Sitz
der Brille zu beanstanden. Doch ob die Werte aus der Refraktion und folglich
das Brillenglas korrekt bestimmt und zentriert in die Brille eingeschliffen wurde,
hängt ganz von den Fähigkeiten des Optikers ab.15
Die Hauptgründe, dass Fachoptiker am Markt bestehen können, ist die
bestmögliche kundenspezifische Anpassung mit aktuellster Brillenglasqualität
und dem dazugehörigem Service.
Fachbetriebe vertreiben, genauso wie Handelsketten, fast ausschließlich
Markenbrillen, können jedoch meistens mit den Verkaufspreisen kaum
mithalten. Sie schließen sich zwar zu Einkaufsgruppen zusammen, um ebenso
einige Rabatte zu erzielen, wodurch diese jedoch mit den kalkulatorischen
Stückpreisen der Handelsketten nicht konkurrieren können. Um den Kampf mit
den Ketten dennoch auf sich zu nehmen, verzichten Fachbetriebe oftmals auf
die Deckungsbeiträge. Das Ziel ist dabei, die Vorteile von Discountern
(Dumpingpreisen)mit jenen der Fachbetrieben (Qualität und Service) zu
verknüpfen.16 Ob sich diese Strategie längerfristig als profitabel erweist, ist
jedoch sehr fragwürdig.
15
vgl.: http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/test/Augenoptiker-Durchblick-getruebt-1288670-1288908/?mc=tb.download.link, verfügbar am 01.01.2011
16
vgl.: http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftsraumooe/art467,244876,
verfügbar am 13.03.2011
(Seite 10)
3.2 Zukunftsperspektiven
Durch den immer wieder kehrenden Überlebenskampf der Fachbetriebe, besteht
großer Handlungsbedarf. Der Marktplatz der Optik wird auch in Zukunft ein hart
umkämpftes Gebiet bleiben. Viele Kunden werden in erster Linie deren Produkte
dort kaufen, wo der Preis ihnen am besten zusagt.
Eine Möglichkeit mit diesen massiven Preisdruck umzugehen, ist dies mit
Beständigkeit und Qualität zu kompensieren.
So steigt das allgemeine Qualitätsbewusstsein weiterhin sehr stark mit dem
Alter der Menschen. Durch neue Technologien, kann man diese
qualitätsbewussten Kunden von morgen, jetzt schon ansprechen und gewinnen.
Manche Konkurrenten, welche im Klein- bis Mittelbetrieb angesiedelt sind,
werden diesen Druck um Qualität, Leistung und Preis nicht standhalten können
und somit aus dem Markt austreten müssen.
Solange man diesen Kampf mittragen kann, auf Neuheiten rasch reagiert und
sich von anderen abheben kann, solange ist eine Überlebenschance durchaus
gegeben.
Moderne Techniken bieten unter anderem immer neue Gelegenheiten, sodass
auch für Klein- und Mittelbetriebe eine realistische Aussicht auf einen
langfristigen Fortbestand prognostiziert werden kann.
Aktuell wären folgende Punkte als Chancen für Fachbetriebe zur
Kundengewinnung und -aufrechterhaltung in Betracht zu ziehen:
• Soziale Netzwerke
• Elektronischer Handel
• eBay Shop
• Werbebanner
• Virtuell Mirror
• Brille als Accessoire
(Seite 11)
• Ausbau von Service und Qualität
• Eigeninteresse und Engagement
3.2.1 Soziale Netzwerke
Zu den neuen Medien gehören vor allem die sozialen Netzwerke.
Dabei handelt es sich um Netzwerkgemeinschaften im Internet, wie zum
Beispiel „Facebook“, „StudiVZ“, „MySpace“ uvm.
Diese werden oft noch sozialwissenschaftlich verpönt, jedoch können diese für
unternehmerische Zwecke sehr dienlich sein.
Merkmale von Sozialnetzwerken:
• sehr vereinfachte Benutzung
• serverbasierende Software
• leben von Nutzern
• Nutzerzahlen steigen weltweitexplosionsartig17
Der große Vorteil für Unternehmen ist, dass man mit einem Profil in diesen
Netzwerken
•
gute Imagewerbung betreiben kann,
•
die Kundenbindung fördert,
•
man auf einmal viele Menschen
(oft auch zielgruppenentsprechend) erreicht und
17
vgl.: Payrhuber Andrea - Universität Wien, Vortrag „Neue Medien“, 11.12. 2010
(Seite 12)
•
es grundsätzlich kostenlos ist (mit Ausnahme von Werbeschaltungen).
Regelmäßige Wartung und Aktualität müssen jedoch gewährt werden, da es
ansonsten schnell in Negativwerbung umschlagen kann.
3.2.2 Elektronischer Handel
Mit„Elektronischer Handel“ wird der Einkaufsvorgang über Datenfernübertragung
innerhalb der Distributionspolitik des Handelsmarketings bezeichnet. Dabei
wickeln Anbieter und Abnehmer über das Internet ein Geschäft ab.
Viele Firmen haben inzwischen einen eigenen Online-Shop, womit man
Produkte online zum Kauf anbietet. Bei solch einem Shop-System handelt es
sich meist um eine Software mit Warenkorbfunktionalität. Die Waren werden
vom Käufer ausgewählt und werden im Warenkorb gespeichert. Danach sind
Konditionen abzugleichen, als auch Versand- wie Rechnungsadressen
einzugeben. (Dies kann durch angelegte Benutzerkonten beschleunigt werden.)
Nach Abschluss der Bestellung bekommt der Verkäufer die Verkaufsdaten und
kann dadurch den Versand der Ware veranlassen.18
Dies ist eine tolle Methode 24 Stunden 356 Tage im Jahr Waren zum Kauf
anzubieten. Jedoch ist oftmals die Erstellung mit relativ viel Aufwand und Kosten
verbunden. Dabei sollte man abwiegen, ob dies im Verhältnis mit den erwarteten
Verkäufen steht.
Für die Branche der Optiker ist dies noch etwas schwerer, auf diesem Weg
Verkäufe zu tätigen. Zwar lassen sich Sonnenbrillen leicht über das Internet
verkaufen, jedoch wird dies bei optischen Produkten etwas umständlicher. Hier
bedarf es zumindest eine geeignete Anpassung der Gläser an den einzelnen
Kunden. Geschieht dies nicht äußerst präzise und fachgerecht, so kann man im
schlimmsten Fall sogar Schaden anrichten. Im optischen Bereich ist eben der
18
vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel, verfügbar am 18.11.2010
(Seite 13)
persönliche Umgang mit der Person enorm wichtig und kaum ersetzbar. Denn
die Bestimmung einiger wichtiger Werte, als auch die Entscheidung für das
richtige optische Glas samt dessen Eigenschaften, ist über das Internet ohne
Absprache mit Spezialisten dieses Gebietes nicht machbar.
Trotzdem kann ein Online-Shop von Vorteil sein. Mit einer Software, wie den
„Virtual Mirror“ (wird im Punkt 3.2.5 genauer erläutert), kann die Produktauswahl
im Vorfeld von zu Hause aus und im Kreise der Familie und Freunde,
entschieden werden. Der Kaufprozess kann folglich vor Ort des Optikers um ein
Vielfaches beschleunigt werden, mit der Sicherheit des Kunden, das richtige
Produkt gewählt zu haben.
Durch Anmeldung der Kunden über einen Login des Online Shops, ermöglicht
man den vereinfachten Zugriff auf den virtuellen Warenkorb. Dabei würde eine
Personalisierung durchgeführt werden und gewisse Parameter vom Spezialisten
integrieren lassen. Folglich können kundenspezifische Angebote und
Kundenrabatte eingebunden werden, um den Absatz zu steigern.
3.2.3 eBay-Shop
Nicht nur der Online-Shop bietet die Ressourcen für Kunden weltweit und
jederzeit einzukaufen. Eine attraktive Variante zum Verkauf bietet auch der
Online-Marktplatz eBay.
In dem Fall der Optiker ist der eBay-Shop vor allem für den Verkauf von
Handelswaren oder optischen Geräten sehr gut geeignet. Dabei können bei
Versteigerungen aus lästigen Ladenhütern tolle Angebote für Schnäppchenjäger
werden.
Der eBay-Shop bietet:
• einen weltweiten Marktplatz
• günstige Gebühren
(Seite 14)
• lange Angebotslaufzeiten
• einfache Verkäufer-Tools 19
3.2.4 Werbebanner
Banner findet man auf beinahe jeder Website. Sie bieten eine einfache und
schnelle Form der Werbung und gehört dennoch zu einer der Effektivsten.
Mit der richtigen Platzierung, kann man viele Menschen auf das eigene
Unternehmen und der Homepage verweisen.
Die Werbebanner im Internet boten jedoch für Fachbetriebe bislang nicht den
nötigen Raum. So erreichten Firmen oft nicht deren Zielgruppen.
User der entsprechenden Websitewaren zu weit gestreut, um hier eine effektive
Kosten-Nutzen-Rechnung zu erhalten.
Diese Zeiten sind mittlerweile vorbei. Speziell auf Webpages sozialer Netzwerke
sind Werbebanner sehr gefragt, da diese zielgruppenspezifisch eingesetzt
werden und großen Streuverlust verhindern.
So lassen sich Benutzerprofile ganz genau spezifizieren, wodurch der
entsprechende Banner nur dann angezeigt wird, wenn der User aus dem
jeweiligen Einzugsbereich des Betriebes stammt.
Dies eröffnet eine komplett neue Werbemethode für kleine bis mittlere
Augenoptikfachbetriebe, aber auch in weiterer Folge für Konsumenten, da diese
dadurch nicht mit „uninteressanten“ Anzeigen genervt werden.
19
vgl.: http://pages.ebay.at/storefronts/start.html, verfügbaram 18.11.2010
(Seite 15)
3.2.5 Virtual Mirror
Die Software „Virtual Mirror“ ist eine tolle Software, um die Möglichkeit zu
bekommen, Brillen vor dem Computer aufzuprobieren.
Dafür benötigt man entweder eine Webcam oder ein Profilbild zum Hochladen.
Mit der Festlegung der Augenmittelpunkte und dem oberen Ohrenansatz, kann
die Software jede beliebige Brille in Form und Farbe auf das Gesicht projizieren.
Dabei kann der Kunde gemütlich zu Hause sitzen und sofort beurteilen, ob die
Brille zu seinem Typ passt und gefällt. Um eventuell die Meinung von Familie
oder Freunden einzuholen, kann das Foto mit verschiedensten Brillen per
Druck- oder Speicherfunktion ausgegeben werden.
Folglich kann mit der entsprechenden Produktnummer der Verkaufsprozess
beim Optiker beschleunigt bzw. bei Bekanntheit der genauen Bestelldaten für
optische Gläser, gleich online bestellt werden.
Dieses System lässt sich natürlich auch für farbige oder gemusterte
Kontaktlinsen anwenden.
3.2.6 Brille als Accessoire
Seit einiger Zeit findet in der Brillenbranche ein großes Umdenken statt.
Prominente machen es bereits vor. Medienstarke Persönlichkeiten tragen
vermehrt Brillen als Accessoire.
Anfangs stellte man in den Medien vermehrt fest, dass Menschen mit
Sehschwächen nicht immer ein und dieselbe Brille tragen.
So dient eine optische Brille zumeist nicht mehr allein nur zum Ausgleich einer
Fehlsichtigkeit, sondern wird an das tägliche Outfit angepasst. Man kauft nicht
mehr eine einzige Brille für alle Lebenslagen und das solange diese nicht kaputt
wird oder die Sehstärke sich ändert. Nun geht der Trend zu verschieden Brillen,
abgestimmt auf Anlass und Sehaufgabe. (Schließlich werden auch modische
(Seite 16)
Handtaschen nicht deshalb gekauft, weil die Alten kaputt sind 20.)
Nun geht es bereits so weit, dass auch vermehrt Menschen ohne Sehfehler
ebenso gerne zur Brille greifen. Je nach Kleidung werden Brillen in den
verschiedensten Formen, Farben und Design kombiniert.
Dies verschafft Optikern auch im Bereich der Werbebotschaften neue
Möglichkeiten und Absatzchancen, welche genutzt werden sollen.
3.2.7 Service und Qualität
Ein weiteres Umdenken der Kunden ist auch im Bereich von Service und
Qualität zu verzeichnen. Die Menschen schätzen vermehrt gute Qualifikationen
undBenehmender Verkäufer, als auch die Hochwertigkeit von Produkten.
Gezielte Werbung bietet gute Aussichten, auch das jüngere Publikum gutes
Service schätzen zu lernen und deren Qualitätsbewusstsein zu wecken.
Natürlich bekommen sie auch bei uns ein Gleitsichtglas um ein paar Euro,
aber auch noch viel mehr!21
3.2.8 Eigeninteresse und Engagement
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man in den nächsten Jahren am Ball bleiben
kann. Das Wichtigste dabei ist jedoch immer noch das Engagement und eigene
Interesse an dem Fachgebiet und dem Betrieb. Wenn man am Markt mit so viel
Konkurrenz bestehen will, heißt es immer am neuesten Stand zu sein, viel zu
lesen und interessiert zu bleiben.
Nach dem Motto: „Was man mit Herz macht, macht man gut!“
20
vgl.: Ralf Wenger: Sehen mit Profil. In: EYEBizz. – Ohningen: Ebner Verlag GmbH & Co KG.(2010) 3, S. 67
21
vgl.: Ralf Wenger: Sehen mit Profil. In: EYEBizz. – Ohningen: Ebner Verlag GmbH & Co KG.(2010) 3, S. 66
(Seite 17)
4 Vorgehensweisen der Übernahme
für den Übernehmer
So eine Geschäftsübernahme ist ein großer Schritt im Berufsleben.
Oft ist es einfacher mit einem am Markt schon bestehendem Unternehmen den
Weg in die Selbstständigkeit zu starten. Das Risiko kann somit begrenzt und
leichter kalkuliert werden.
Der Vorgang der Übernahme ist jedoch eine komplexe Angelegenheit. Es muss
sehr gut geplant, vorbereitet und präzise durchgeführt werden.
4.1 Persönliche Schritte
Bei den Überlegungen eine Selbstständigkeit anzustreben, sollte man gleich am
Anfang sich selbst in den Vordergrund setzen und sich fragen:
Bin ich ein Unternehmertyp?
Dies ist keine leichte Frage und sollte mit Sorgfalt durchdacht werden.
Diese Eigenschaften sollte ein zukünftiger Unternehmer mitbringen:
• Ehrgeiz
• Einsatzbereitschaft
• Risikobereitschaft
• Belastbarkeit
• Berufliche Qualifikationen und Erfahrung
• Kreativität
• Verantwortungsbewusstsein
(Seite 18)
• Führungserfahrung
• familiäre Unterstützung
Manche Untersuchungen zeigen, dass die meisten „Pleite Ursachen“ direkt oder
indirekt mit der Gründerperson in Verbindung stehen. Darum sollte den
nachfolgenden Punkten viel Aufmerksamkeit beigemessen werden.22
4.1.1 Fachliche Qualifikationen
Es ist zwar durchaus umsetzbar ohne Vorkenntnisse, jedoch mit einer genialen
Geschäftsidee, ein Unternehmen zu gründen und dieses erfolgreich über viele
Jahre zu leiten. Im Regelfall sollte man aber ausreichend Branchenkenntnisse
aufweisen, bevor man sich zur Selbstständigkeit entschließt.
Berufliche Qualifikationen und fachliche Eignungen sind das Fundament für den
Erfolg. Wenn man auf einige Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann und die
Arbeit, die Branche und den dazugehörigen Markt gut kennt, stellt dies eine gute
Basis dar.
Des weiterem sollte die Nachfrage nach dem zu verkaufenden Produkt bzw.
Dienstleistung und somit auch die Konkurrenz nicht unterschätzt werden. Wenn
dies beachtet wird, können schon mal Informationsdefiziten entgegen gewirkt
werden.
Allerdings nicht nur die beruflichen Erfahrungen machen einen guten
Unternehmer aus. Kaufmännische Kenntnisse sind erforderlich bzw.
zumindest zu erwerben. Wenn man beispielsweise in strategischem
Management, Finanzplanung, rechtliche und steuerliche Grundlagen usw.
22
vgl.:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/qualifikation/00010/index.php,
verfügbar am 01.01.2011
(Seite 19)
Defizite aufweist, ist in diesen Bereichen Weiterbildung anzuraten und/oder auch
empfehlenswert Experten hinzu zu ziehen.23
4.1.2 Verantwortung
Neben ausreichend fachlichen, als auch unternehmerischen Kenntnissen, muss
man sich auch der großen Verantwortung bewusst sein, welche eine
Geschäftsführung mit sich bringt. Diese Verantwortung hat man nicht nur
gegenüber sich selbst und den Mitarbeitern, sondern auch gegenüber dem
Produkt bzw. der Dienstleistung, der Umsätze, sowie der Kunden- und
Zahlungszuverlässigkeit.24
4.1.3 Arbeitseinstellung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die eigene Arbeitseinstellung.
Essentiell dabei sind Disziplin, Pünktlichkeit, Druckbeständigkeit und
Führungswille zu Eigen zu haben.25
4.1.4 Planung
Planung ist sehr bedeutend für die Erreichung der Ziele.
Dabei können 2 wesentliche Fehler auftreten:
• Planung ist zwar gut, wird aber nicht eingehalten.
• Planung wird zwar eingehalten, ist jedoch fehlerbehaftet.
23
vgl.:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/qualifikation/00007/index.php,
verfügbar am 01.01.2011
24
vgl.: Katja Dreißig: Die Schritte der Existenzgründung und die persönliche Eignung und
Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2003
25
vgl.: Katja Dreißig: Die Schritte der Existenzgründung und die persönliche Eignung und
Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag, 2003
(Seite 20)
4.1.5 Finanzierung
Es gibt jede Menge Möglichkeiten Kapital zu beschaffen. Nicht unwesentlich ist
jedoch der Anteil an Eigenkapital, welches in den Betrieb einfließen sollte.
Dabei ist es bei der Grundfinanzierung von Vorteil, den kurzfristigen
Kapitalbedarf richtig einzuschätzen, um mögliche Liquiditätsprobleme (Kunden
zahlen zu spät bzw. gar nicht) ausgleichen zu können.
4.1.6 Betriebsleistung
Anfangs wird oftmals die Leistungsfähigkeit des Unternehmens überschätzt. Da
kann es schnell vorkommen, dass der Umsatz des Betriebes im Verhältnis zu
den hohen Fixkosten oder Investitionen zu gering ausfällt.
4.1.1 Familie
Wer glaubt, dass man im Alleingang in die Selbstständigkeit tritt, irrt.
Die Familie erlebt die berufliche Veränderung intensiv mit.
Gleich von Beginn der Gründungsgedanken sollte die Familie am Prozess aktiv
teilhaben dürfen undeingebunden werden. Auch wenn man nicht sofort auf
Zuspruch stößt, gewinnt man somit doch am meisten Verständnis für das
Vorhaben und kann möglichen psychischen Stress entgegen wirken. 26
26
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=580654&DstID=0&titel=Infoserie,Gr%C3%
BCndung,-,Teil,2 verfügbar am 01.01.2011
(Seite 21)
4.1.2 Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit
Die landläufige Meinung Unselbstständiger über die Selbstständigkeit klingt ja
oftmals ganz rosig. Was allerdings in Wirklichkeit dahinter steckt, bleibt zumeist
unbedacht. Grundsätzlich kann man von folgenden Vor- und Nachteilen
sprechen.
Einige Vorteile der Selbstständigkeit
• Umsetzung der eigenen Ideen
• Entscheidungs- und Handlungsfreiheit
• hohe Arbeitszufriedenheit
• relative Unabhängigkeit und Freiheit
• gesellschaftliches Ansehen
• bessere Verdienstmöglichkeiten
Einige Nachteile der Selbstständigkeit
• hohes unternehmerisches Risiko
• Verlust eines meist sicheren und fix bezahlten Arbeitsplatzes
• Ungewissheit über nicht klar vorhersehbaren Geschäftsverlauf
• mögliche Überforderung mit neuen Anforderungen und Aufgaben27
27
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260752&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
(Seite 22)
4.2 Rechtliche Schritte
Die Unternehmensnachfolge verlangt nach einer Reihe an rechtlichen Schritten.
Diese sind genauestens zu studieren um sich Geld und insbesondere Ärger zu
ersparen.
4.2.1 Steuerrecht
Schenkung und Erbschaft
Bei unentgeltlichen Übertragungen wie Schenkung und Erbschaft, sind die
Buchwerte vom übernommenen Unternehmen weiter zu führen. Somit darf nur
von diesem abgeschrieben werden, da es ansonsten zu einem
Veräußerungsgewinn beim Geschenkgeber kommt.
Grundsätzlich muss im Erbschaftsfall am Todestag eine Bilanz erstellt werden.
Jedoch wird bei Kleinbetrieben, im Einvernehmen mit dem Finanzamt, der
Gewinn quotenmäßig zwischen Erblasser und Nachfolger aufgeteilt. Der Gewinn
wird bis zum Todestag dem Erblasser zugerechnet, jener danach dem
Rechtsnachfolger.
Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sind dem Finanzamt zu
melden.
Unter diese Meldepflicht fallen:
• Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung selbstständiger Einkünfte
• Unternehmensanteile und Beteiligungen
• Kapitalvermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Aktien, Bargeld)
• Sachvermögen (bewegliches körperliches Vermögen, Rechte und
Lizenzen)
(Seite 23)
Vermögensgrenzen bestehen:
• zwischen Angehörigen von 50.000 Euro pro Jahr und
• zwischen Nichtangehörigen von 15.000 Euro innerhalb 5 Jahren.
Binnen 3 Monaten nach Erwerb bzw. erstmaliger Überschreitung dieser
Vermögensgrenzen, muss der Zuwender als auch der Begünstigte für eine
Meldung sorgen. Damit soll verhindert werden, dass die Ertragssteuer
(Einkommen- und Körperschaftssteuer) und Umsatzsteuersteuerpflicht
umgangen wird.
Von der Pflicht der Anzeige sind unter anderem ausgeschlossen:
• übliche Geschenke unter 1.000 Euro
• Hausrat
• körperlich bewegliche Gegenstände
• Schenkung von Wohnstätten unter Verheirateten (max. 150 m²)
Grunderwerbssteuer
Bei Erwerb von Grundstücken wird eine Grunderwerbssteuer fällig.
Hierbei kommt ein Freibetrag von 365.000 Euro zur Anwendung, wenn es sich
• um einen teilweise unentgeltlichen Erwerb handelt,
• um einen völlig unentgeltlichen Erwerb handelt,
• um eine Gegenleistung unter dem dreifachen Einheitswert des
Grundstücks handelt, oder
• keine Gegenleistung vereinbart wird
(Seite 24)
und
• der Beschenkte eine natürliche Person ist,
• der Übergeber sein 55. Lebensjahr überschritten hat bzw. erwerbsunfähig
ist und
• der Beschenkte das Unternehmen die nächsten 5 Jahre weiter betreibt.
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ergibt sich aus dem
dreifachen Einheitswert des Grundstücks. Bei Schenkung und Erwerb von
Todes wegen werden 3,5 % dieser Bemessungsgrundlage verrechnet.
Falls es sich dabei aber um Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder,
Adoptivkinder oder Schwiegerkinder handelt, verringert sich der Steuersatz
auf 2 %.
Gemischte Schenkung
Von einer gemischten Schenkung spricht man bei einem teils entgeltlichen und
teils unentgeltlichen Erwerb eines Grundstücks.
Die Bemessungsgrundlage wird wie folgt geregelt:
• Wert der vereinbarten Gegenleistung > dreifachen Einheitswert dreifacher Einheitswert
• Wert der vereinbarten Gegenleistung < dreifachen Einheitswert vereinbarte Geldleistung
Umsatzsteuer
Bei einer Schenkung eines Unternehmens wird dies umsatzsteuerlich als
Eigenverbrauch dargestellt und in Folge dessen müsste der Schenker
Umsatzsteuer abführen. Es besteht allerdings die Möglichkeit einer
(Seite 25)
entsprechenden Rechnungslegung, damit die Steuerbelastung an den
Übernehmer weiterverrechnet wird. Der Beschenkte kann die verrechnete
Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug zurückholen und die Steuerbelastung
neutralisieren.
Versorgungsrente
Eine weitere unentgeltliche Form ist die außerbetriebliche Versorgungsrente.
Dies ist eine beliebte Methode zwischen nahen Angehörigen zur Versorgung
des Übergebers.
Von einer Versorgungsrente spricht man, wenn der Barwert der Renten weniger
als 75 %, oder mehr als 125 % des Betriebswertes beträgt. Der Normalfall ist
jedoch eine Abweichung nach unten.
Diese außerbetriebliche Versorgungsrente ist für den Übergeber vollständig
einkommenssteuerpflichtig, allerdings kann der Übernehmer diese als
Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer abziehen.
Die Buchwerte müssen vom Vorgänger weitergeführt werden. Im Gegensatz zur
Kaufpreisrente, kommt es durch Wegfall der Versorgungsrente bei Tod des
Begünstigten bzw. Zweitbegünstigten, zu keiner steuerlichen Belastung des
Rentenzahlers.
Bei derartigen Renten ist große Vorsicht geboten (Glücksvertrag!).
Diese Regeln werden auf Lebenszeit des Übergebers und wertgesichert
vereinbart. Geänderte Verhältnisse berechtigen nicht zur Wertanpassung.28
28
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260773&DstID=0&titel=Steuerliche,Auswir
kung,bei,Schenkung,und,Erbschaft, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 26)
Bei entgeltlichem Erwerb
Einkommenssteuer
• Barkauf
Der Erwerber kann bei Kauf eines bestehenden Betriebes die
übernommenen Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten des
Vorgängers bewerten. In Folge dessen kommt es zu einer Aufteilung des
Gesamtkaufpreises auf jedes einzelne Wirtschaftsgut. Dabei kann es
unter Umständen eine Möglichkeit der zusätzlichen Abschreibung des
Firmenwertes auf 15 Jahre kommen. Somit kann der Kaufpreis der
einzelnen Güter indirekt über die Abschreibung steuerlich geltend
gemacht werden. Bei teilweiser Fremdfinanzierung des Kaufpreises sind
nur die Finanzierungskosten, wie Zinsen und Kreditspesen, steuerlich
absetzbar.
• Kaufpreisrente (Leibrente, Zeitrente)
Bei der Einigung auf eine Kaufpreisrente werden diese Rentenzahlungen
als Aufwand verbucht. In Folge der jährlichen Schuldverminderung führt
es zu einem Ertrag, wodurch die beiden Positionen in der Bilanz
ausgeglichen werden.
Zu beachten wäre, dass im Gegensatz zur Versorgungsrente, die
Kaufpreisrente eine latente Gefahr darstellt. Bei Wegfall der
Kaufpreisrente durch Tod des Begünstigten wird dies von der
Einkommenssteuer vollständig erfasst und der Fiskus erheblich
ertragsbeteiligt.
Umsatzsteuer
Durch eine Veräußerung eines Gewerbebetriebes entsteht eine
Umsatzsteuerpflicht, wobei der Erworbene die gezahlte Umsatzsteuer über
einen formlosen Überrechnungsantrag beim Finanzamt, mit der Vorsteuer des
Käufers, gegenverrechnen kann. Dafür muss der Käufer allerdings eine
(Seite 27)
mehrwertsteuergerechte Rechnung über den Kauf des Unternehmens
vorweisen können.29
4.2.2 Erbrecht/Pflichtteilsrecht
Der Weg bis zum Antritt der Erbschaft
Bei Tod des Unternehmers und einem einzigen Erben, mit Interesse der
Unternehmensnachfolge, treten kaum Probleme auf.
Bei mehreren Erben muss geklärt werden, wer das Unternehmen weiter
betreiben möchte. Die restlichen Erben haben Anspruch auf Teile der Erbschaft.
Wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers die Erbfolge durch Schenkung bzw.
Testament geregelt wird, können Probleme im Nachhinein reduziert werden.
Solange die Erbansprüche nicht geklärt bzw. angetreten wurden, tritt eine
juristische Person („die Verlassenschaft“) als Rechtsträger für das
Erbschaftsvermögen ein. Dabei darf „die Verlassenschaft“ das Unternehmen
weiterführen, benötigt jedoch einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer.
Nachdem die Erbschaft von den Erben übernommen wurde (Einantwortung),
haben der Ehegatte, die Kinder und Wahlkinder (bis zur Vollendung des 24.
Lebensjahres) ein gewerbeberechtigtes Fortbetriebsrecht (falls diese auch
erben). Des weiterem muss der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde)
unmittelbar nach der Einantwortung bekannt gegeben werden, ob der
Gewerbebetrieb weiter bestehen soll. Spätestens 1 Monat nach Antritt der
Erbschaft kann auf das Fortbetriebsrecht verzichtet werden.
29
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260774&DstID=0&titel=Steuerliche,Fragen
,bei,entgeltlichem,Erwerb, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 28)
Der Antritt des Erben
Natürlich übernehmen Erben nicht nur Vermögenswerte, sondern auch
Schulden des Erblassers. Falls der Erblasser stark verschuldet war, kann eine
bedingte Erbserklärung vor dem Notar beantragt werden, womit auch das
Haftungsrisiko ausgeschlossen wird. Bei Fortführung des Firmennamens, muss
im Firmenbuch unverzüglich der Haftungsausschluss eingetragen werden.
Das Testament
Das Testament muss mindestens einen Erben vorsehen, darf in Handschrift
verfasst werden und muss am Ende unterschrieben werden. Dabei ist die
Angabe des Datums zu empfehlen und zuvor verfasste Testamente als ungültig
zu erklären. Nachträgliche Änderungen dürfen keine Missverständnisse
entstehen lassen und müssen wiederum unterschrieben werden. Bei einem
handschriftlichen Testament sind keine Zeugen, Notare bzw. Gericht von Nöten.
Pflichtteilsansprüche gesetzlicher Erben
Der Pflichtteilsanspruch kommt dann zum Einsatz, wenn im Testament
gesetzliche Erben ungenügend berücksichtigt oder gar übergangen werden.
Einem pflichtteilsberechtigten Erben steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
vom Vermögen zu. Dieser Anspruch auf Pflichtteil ist nur ein Geldanspruch, nie
ein Anspruch auf Gegenstände.
Mit einem Erbvertrag könnte man dem überlebenden Ehegatten die
Weiterführung des Unternehmens zusichern. Laut Gesetzgeber darf der
Erbvertrag jedoch nicht über ein Viertel des zu vererbenden Vermögens regeln.
Dieses Viertel wird nach den gesetzlichen Erbregeln verteilt, oder über ein
zusätzliches Testament verfasst werden. Deshalb muss dieser Teil auch von
Pflichtteilsansprüchen frei bleiben und schuldfrei sein.30
30
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260763&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
(Seite 29)
4.2.3 Gewerberecht
Für jegliche gewerbliche Tätigkeit wird eine Gewerbeberechtigung benötigt. Dies
ist in der Gewerbeordnung festgelegt und wird von der Gewerbebehörde
ausgestellt.
Es handelt sich um ein Gewerbe, wenn eine Tätigkeit
• selbstständig,
• regelmäßig
• und in Ertragsabsicht
durchgeführt wird.
Ausnahmen sind
• selbstständige Berufe, welche durch andere Gesetze geregelt sind
(Ärzte, Apotheker, Notare) und
• die „Neuen Selbstständigen“
(Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Vortragende).
Es wird unter folgenden Gewerbearten unterschieden:
• Freies Gewerbe
• reglementiertes Gewerbe
• Teilgewerbe
• Rechtskraft-Gewerbe
(Seite 30)
Der Ausübungsbeginn erfolgt bei freiem Gewerbe, Teilgewerbe und
reglementierten Gewerbe mit der Gewerbeanmeldung. Bei dem Rechtsgewerbe
erfolgt dies mit Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde.
Die Voraussetzungen für das Erlangen einer Gewerbeberechtigung sind:
• österreichische Staatsbürgerschaft, EWR/EU- oder
Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel
• Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr, volle Geschäftsfähigkeit)
• Keine Ausschließungsgründe (Finanzstrafdelikte, gerichtliche
Verurteilungen, Abweisung eines Konkurses mangels Masse)
• geeigneter Standort
Manche Gewerbearten erfordern neben den allgemeinen Voraussetzungen noch
einen Befähigungsnachweiß, wie z.B.:
• Fachschulzeugnis
• Meister- bzw. Befähigungszeugnis
• oder andere in der jeweiligen Befähigungsnachweisverordnung
genannten Nachweise wie Verwendungszeiten
Falls dieser Nachweis fehlt, kann entweder eine Feststellung der individuellen
Befähigungen durchgeführt, oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer
bestellt werden.31
31
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260776&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
(Seite 31)
4.2.4 Sozialversicherung
Sozialversicherung als Unternehmer
Durch die Anmeldung des Gewerbes wird die Pflichtversicherung nach dem
gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) begründet. Eine Meldung bei
der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist innerhalb des ersten
Monats verpflichtend.
Ein Einzelunternehmer, Gesellschafter einer OG, Komplementär einer KG oder
Geschäftsführende handelsrechtliche Gesellschafter einer GmbH, ist somit
• kranken-,
• pensions- und
• unfallversichert.
Beiträge zur Sozialversicherung
Diese Beitragsprozentsätze
• 7,65 %Krankenversicherung
• 16,25 % Pensionsversicherung
• 1,53 % Selbstständigenvorsorge und
• die Beitragsgrundlage (Einkünfte aus Gewerbebetrieb laut
Jahreseinkommensteuerbescheid)
ergeben die Höhe der Beiträge.
Bei sehr geringen Einkünften oder gar Verlusten ist eine
Mindestbeitragsgrundlage laut GSVG (Gewerbliches
Sozialversicherungsgesetz) vorgesehen.
Daneben ist auch eine Höchstbemessungsgrundlage angesetzt.
(Seite 32)
Unabhängig von den Einkünften beträgt der Beitrag der Unfallversicherung
8,03 Euro monatlich (96,36 Euro jährlich).
Jungunternehmer genießen in den ersten 3 Jahren, bei erstmaliger
Selbstständigkeit, eine verringerte Beitragsgrundlage und folglich auch
geringere Beitragszahlungen.
Nebenberufliche Einkünfte (Mehrfachversicherung)
Bei mehrfacher Erwerbstätigkeiten gibt es Sonderregelungen, da verschieden
Sozialversicherungsgesetze angewandt werden.
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz unselbstständige Erwerbstätige
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz selbstständige Erwerbstätige
- BauernsozialversicherungsgesetzLandwirte
Dabei fallen vorwiegend in der Unfallversicherung Doppelbelastungen an.
In der Kranken- und Pensionsversicherung gibt es Ausnahmen bei
Mehrfachversicherungen.
Kleinunternehmerregelung
Auf Antrag können sich Einzelunternehmen, deren Gewinn 4.395,96 Euro, sowie
der Umsatz 30.000 Euro nicht überschreitet, von der Pflichtversicherung
(Kranken- und Pensionsversicherung) befreien lassen.
Die Unfallversicherung bleibt jedoch zu entrichten.
Mitarbeiter
Mitarbeiter müssen laut ASVG noch vor Arbeitsantritt bei der
Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslands angemeldet werden.
In diesem Zusammenhang sollte nicht darauf vergessen werden, das
entsprechende Formular nach dem Neugründungsförderungsgesetz bei der
(Seite 33)
Gebietskrankenkasse und dem Finanzamt vorzulegen, um eine Reduktion der
Lohnnebenkosten im ersten Geschäftsjahr zu erhalten.32
4.2.5 Haftung
Die Haftung ist ein wesentlicher Punkt im Nachfolgeprozess und nimmt
entscheidenden Einfluss auf den Kaufpreis des Betriebes.
Es gibt 2 Haftungsformen:
• Haftung für Verbindlichkeiten
• Haftung für Abfertigungsansprüche
Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten
Als Nachfolger haftet man für jegliche Schulden des Übergebers.
Die Haftung ist nur durch eine entsprechende Verlautbarung über eine
Firmenbucheintragung bis zum Unternehmenswert begrenzt. Damit beschränkt
man sich auf solche Schulden, welche der Erwerber des Unternehmens kennt
bzw. kennen muss. Im Vertrag kann diese Haftung nicht ausgeschlossen
werden. Falls der Kaufpreis zur Schuldentilgung verwendet wird, verfällt die
Haftung.
Mit der Veräußerung des Unternehmens werden auch alle laufenden Verträge
nach dem Unternehmensgesetzbuch übernommen, sofern dies nicht vertraglich
geregelt wird. In den ersten 3 Monaten besteht für die Vertragspartner eine
Verständigungspflicht mit Widerspruchsrecht.
32
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=517567&DstID=0&titel=, verfügbar
am 01.01.2011
(Seite 34)
Mitarbeiter
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) besagt, dass bei
Betriebsübernahme die Dienstnehmer verpflichtet informiert und übernommen
werden müssen. Dabei werden alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden
Arbeitsverhältnissen nahtlos übernommen.
Dabei ist zu achten, ob Abfertigungsrücklagen für Mitarbeiter angelegt bzw.
Abfertigungsansprüche beglichen wurden, Löhne, Sonderzahlungen und
Urlaubsansprüche ausständig sind.
Für die fiktiv zum Zeitpunkt des Verkaufes entstandenen Abfertigungslasten
haftet der Verkäufer nur 1 Jahr lang ab Veräußerungsstichtag, wenn dieser die
handels- und steuerrechtlich zu bildenden Rückstellungen inklusive Sicherheiten
auf den Käufer überträgt. Ansonsten beträgt die Haftungsdauer 5 Jahre. Bei
Sicherungsmittel (wie Wertpapieren usw.), ist die 1-jährige Haftung nur auf die
Differenz zwischen Abfertigungsforderungen und Sicherungsmitteln begrenzt.
Sozialversicherungsbeiträge
Es ist zu empfehlen bei Veräußerungen einen Rückstandsausweis der
Sozialversicherung anzufordern, da man als Nachfolger bis zu 12 Monate vor
dem Übergang betragsmäßig unbeschränkt haftet.
Steuern
Unter gewissen Voraussetzungen kann es dazu kommen, dass die Haftung für
offene Steuern und Abgaben(wie Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgaben,
Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer oder Abzugssteuer) des Veräußerers, für das
laufende und das vergangene Jahr, bis zum Wert der Aktiva des Unternehmens,
übernommen wird.
Falls trotz Abschöpfung aller zugänglichen Erkenntnisquellen (Einsichtnahme in
Bücher, Vorlage von Kontomittlungen vom Finanzamt,
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Rücksprache beim steuerlichen Vertreter
(Seite 35)
des Verkäufers usw.) die Schulden nicht dargelegt wurden, verbleibt die Haftung
beim Vorgänger.
Genehmigung für Betriebsanlagen
Neue Genehmigungen sind zwar nicht erforderlich, trotzdem werden alle
Pflichten und Auflagen übernommen. Somit besteht eine gewerberechtliche
Verantwortung gegenüber der Behörde, falls Änderungen des Vorgängers keine
Genehmigung enthielten bzw. sich nicht an Auflagen gehalten wurden. Dies
kann im Bescheid der Betriebsanlage kontrolliert werden.
Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz
Auch diese Haftungsansprüche gehen nahtlos auf den Übernehmer über.
Eine Abbedingung und Verlautbarung durch Firmenbucheintragung kann
gegebenenfalls durchgeführt werden. Dies macht besonders in Gewerben Sinn,
in welchen Schadensersatz eine wesentliche Rolle spielt. Dadurch kann der
Kaufpreis verringert werden.33
33
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260772&DstID=0&titel=Haftung,allgemein,
verfügbar am 01.01.2011
(Seite 36)
4.3 Geschäftsbezogene Schritte
4.3.1 Rechtsform
Bei der Wahl der Rechtsform verringert sich die Entscheidung, sobald man
weiß, ob man mit einem Partner oder im Alleingang führen möchte.
Die geläufigsten Rechtsformen für Augenoptiker sind:
•
Einzelhandel
•
Offene Gesellschaft
•
Kommanditgesellschaft
•
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
•
GmbH & Co KG
Einzelunternehmen
Abkürzung: e.U. (falls Eintragung im Firmenbuch erfolgte)
Beteiligung: Nur Geschäftsinhaber
Haftung: Der Geschäftsführer haftet persönlich, unmittelbar und unbeschränkt.
Mitarbeit und Kontrolle: Der Geschäftsführer ist allein für die Leitung und der
Kontrolle verantwortlich.
(Seite 37)
Offene Gesellschaft
Abkürzung: OG
Gesellschaft: Personengesellschaft
Zweck: Dauernder Betrieb einer Gesellschaft in Form eines vollkaufmännischen
Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma.
Haftung: Alle Gesellschafter (mindestens 2) haften solidarisch.
Gesetzliche Grundlagen: Unternehmergesetzbuch
Mitarbeit: Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet.
(Kann jedoch im Gesellschaftsvertrag anders vereinbart werden.)
Wettbewerbsverbot: Kein Gesellschafter darf ohne Zustimmung der anderen
Gesellschafter im gleichen Geschäftszweig tätig sein. Auch
darf er nicht als persönlich haftender Gesellschafter im
selben Geschäftszweig tätig sein.
Kommanditgesellschaft
Abkürzung: KG
Gesellschaft: Personengesellschaft
Zweck: Dauernder Betrieb einer Gesellschaft in Form eines vollkaufmännischen
Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma.
Haftung: Der Komplementär (mindestens 1 Gesellschafter) haftet gegenüber
den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt.
Der Kommanditist (zumindest ein weiterer Gesellschafter) haftet
gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bis zu seiner
Vermögenseinlage.
Gesetzliche Grundlagen: Unternehmergesetzbuch
Mitarbeit: Komplementäre haben das Recht und die Pflicht zur persönlichen
Mitarbeit. Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte.
(Seite 38)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Abkürzung: GmbH; GesmbH; GesellschaftmbH
Gesellschaft: Kapitalgesellschaft
Rechtsgrundlage bzw. geltende Gesetze: Unternehmergesetzbuch, GmbHG
Gesellschafter: natürliche und/oder juristische Person
Unternehmertätigkeit: wird im Gesellschaftsvertrag festgesetzt
Organe: Geschäftsführer, Generalsversammlung; Aufsichtsrat freiwillig bzw.
gem. §29 GmbHG
Stammkapital: Summe der Stammeinlage (mindestens 35.000 Euro)
Gewinnverteilung: im Verhältnis der Einlage (dispositives Recht),
für Ausschüttung Beschluss nötig,
der Gesellschaftsvertrag ist im Firmenbuch einzutragen,
Geschäftsführung: Geschäftsführer werden durch Gesellschafter bestellt,
auch Gesellschafter können als Geschäftsführer bestellt sein,
Geschäftsführer ist im Firmenbuch einzutragen,
Gesellschafterwechsel: Gründung und Wechsel notariatspflichtig,
Anteile grundsätzlich vererb- und veräußerbar,
Firmenbucheintragung nötig,
Vinkulierung möglich,
GmbH & Co KG
Wesen: GmbH übernimmt die Rolle des Komplementärs,
Nutzung der Vorteile der Personen- und Kapitalgesellschaft,
Beschränkung der Haftung,
Drittorganschaft möglich, 34
34
vgl.: Schweiger Gert – Fachhochschule Joanneum, Vortrag „Ökonomische Grundlagen“ –
27.11.2010
(Seite 39)
4.3.2 Firmenname und Geschäftsbezeichnung
Die „Firma“ ist jener Name, welcher für das Unternehmen im Firmenbuch
eingetragen wird. Damit soll das Unternehmen sich identifizieren und
Individualität ausdrücken.
Es gibt einige Vorgaben, welche ein Firmenname entsprechen muss:
Der Name muss:
•
zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein
•
Unterscheidungskraft besitzen
•
die Verbindung zu einem ganz bestimmten Unternehmen herstellen
•
sich besonders von allen am selben Ort bestehenden und im Firmenbuch
eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden
•
darf keine irreführenden Angaben enthalten
(über Art, Umfang, Branchenzugang usw.)
•
in lateinischen Buchstaben geschrieben werden
(keine unaussprechlichen oder sinnlosen Zeichen bzw.
Buchstabenkombinationen)
Der Name eines Einzelunternehmens oder eingetragenen Personengesellschaft
darf keine Namen einer Person, als der des Einzelunternehmers bzw.
unbeschränkt haftenden Gesellschafters, verwendet werden.
Es gibt verschiedene Arten an Firmen:
•
Personenfirmen
(Seite 40)
•
Sachfirmen
•
Fantasiefirmen
Zur Unterscheidungskraft muss der Firmenname immer einen Namen oder
Fantasiebezeichnung beinhalten. Reinen Branchen- oder
Gattungsbezeichnungen ohne individualisierende Zusätze sind unzulässig.
Des weiterem müssen die Rechtsformsätze verwendet werden (e.U., OG, KG,
GmbH, GmbH & Co KG usw.).
Diese Bezeichnung muss
•
auf Geschäftspapieren (Briefpapier, Rechnungs- und Auftragsformularen)
•
und zur äußeren Bezeichnung des Geschäftslokals
verwendet werden.
Geschäftspapiere unterliegen keinen näheren Vorschriften. Nur
Kapitalgesellschaften haben zusätzlich auf Geschäftspapieren die
Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und Sitz des Unternehmens (wenn
nicht gleich der Adresse) anzugeben.
Die Geschäftsbezeichnung wird auch Etablissement-Bezeichnung genannt.
Diese dient zur besseren Vermarktung durch eine zusätzliche Bezeichnung.
Diese darf ebenso nicht täuschend sein bzw. zu Verwechslungen führen
(zB. Optik Max Mustermann). 35
35
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514901&DstID=0&titel=Firmenname,und,
MGesch%C3%A4ftsbezeichnung, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 41)
4.3.3 Marketing
Beim Marketingkonzept wird
• anfangs eine Situationsanalyse vom Unternehmen und dem
dazugehörigen Markt durchgeführt,
• gefolgt von der Zieldefinition,
• der Strategiefestlegung,
• der Maßnahmenplanung und Durchführung
• und der schlussfolgernden Kontrolle. 36
Situationsanalyse
Bei der Situationsanalyse geht es um die Betrachtung der Ausgangssituation.
Das kann durch Kataloge mit innerbetrieblichen Stärken und Schwächen
(SWOT-Analyse) geschehen, aber auch durch externe Analysen von Beratern
oder ähnlichen Informationsquelle.
Hier spielt es auch eine Rolle, in wie weit sich die Kunden strukturieren und in
welchen Bereichen ihre Interessen liegen. Produkte anzubieten, welche keinen
Käuferkreis ansprechen, ist nicht zielführend. Hierbei ist eine
Marktsegmentierung durchzuführen, wodurch man versucht die jeweiligen
Zielgruppen punktgenau zu erreichen.
Die Analyse nach den Kunden, demnach der Zielgruppen, ist nicht die einzige
Analyse die getroffen werden muss. So gibt es am Markt auch Konkurrenz,
welche schon in einem gewissen Verhältnis zu dem übernommenen Betrieb
besteht. Bei einer Übernahme muss man sich entscheiden, ob diese
Konkurrenzverhältnisse nun durch Strategien neu definiert werden, oder ob man
die bisherige Zielsetzung der Zielgruppenorientierung und des Marketings weiter
verfolgt. Das bedeutet nichts anderes, als dass man die Entscheidung treffen
36
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514903&DstID=0&titel=Marketingkonzept,f
%C3%BCr's,Gr%C3%BCnden,und,Nachfolgen, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 42)
muss, ob man neue Marktsegmente erobern will, Marktanteile gewinnen möchte
und dementsprechend weitere Analysen treffen, die dann zu einer neuen
Marketingstrategie führen.
Marketingziele
Die Marketingziele gehören genau definiert und dürfen nie aus dem Blickwinkel
verloren gehen. Diese können in Zahlen der gewünschten Umsätze, dem
Gewinn, der Rentabilität, dem Marktanteil, jedoch ebenso als Bewertungen der
Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitssicherheit ausgedrückt werden.
Im Endeffekt sollte das Ziel sein, sich vom Markt in der Form der Einzigartigkeit
und Unverwechselbarkeit sichtbar abzuheben. Dabei muss dieser Unterschied
bei den Kunden als sehr wichtig verstanden werden und darf auch nicht von der
Konkurrenz kopiert werden können. Dieses Ziel wird fachlich auch als USP
(Unique-Selling-Proposition) bezeichnet.
Bei einem Fachbetrieb gibt es hier nur die Möglichkeit, dies durch eine gesunde
Stimmung zu erreichen, welche von den Kunden weitergeben wird. Das Ziel
sollte heißen, dass der Firmenname auch als eine qualitativ hochwertige
Eigenmarke verstanden wird, welcher von Konkurrenten nicht einholbar oder
vergleichbar ist.
Marketingstrategie
Grundlegend sollte man spezifizieren, in welcher Form die Veräußerung erfolgt.
So macht es doch einen Unterschied, ob der Betrieb aus der eigenen Familie
stammt, oder man einen fremden Betrieb übernimmt. Ausgehend von der Form,
sollte man sich mit einer entsprechenden Strategie beschäftigen.
Die Übernahme innerhalb der Familie bietet die Vorteile, Kundenbedürfnisse
weiterhin auf persönlicher Basis zu erledigen. Diese Kundenbeziehungen
können mit dem Status der Familienzugehörigkeit weitergegeben werden und
noch immer auf die Persönlichkeit des Vorbesitzers beziehen.
(Seite 43)
Ausgehend von den Zielen, ist Marketingstrategien zu entwickeln und in
folgenden Bereichen die Entscheidungen zu treffen:
• Zielmarktdefinition
• produktpolitische Strategie
• preispolitische Strategie
• distributionspolitische Strategie
• kommunikationspolitische Strategie37
Marketingmaßnahmen
Die Zusammenstellung und Ableitung der marketingmaßnahmen nennt man
Marketing-Mix. Hierbei muss ein Werbebudget festgesetzt werden.
Er setzt sich aus den absatzpolitischen Komponenten zusammen (4 P’s):
•
Produkt (product)
•
Preis (price)
•
Kommunikation (promotion)
•
Distribution (place)
Diese vier Punkte werden immer in einer gewissen Kombination angewandt, um
eine bestmögliche Beziehung zwischen der Zielgruppe an Kunden und dem
Unternehmen herzustellen.
Bei einem Fachbetrieb wird ein zu großes Angebot an Marketing-Mix zu
aufwendig und zu teuer. Daher sollte man sich wirklich auf jene konzentrieren,
welche entsprechenden Umsatz bringen können. Diese vier Punkte fließen
37
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=514902&DstID=0&titel=Vor%2cdem%2cGr
%C3%BCnden%2cbzw.%2cNachfolgen%3a%2cMarktforschung%2cbetreiben, verfügbar am
01.01.2011
(Seite 44)
schlussendlich wieder in die Marketingstrategie ein und bestimmen somit auch
die Werbemaßnahmen.
Produkt
Das Produkt ist hier gleichbedeutend der Dienstleistung. Da dieses ja auch ein
angebotenes Produkt des Unternehmens ist. Die Produkte lassen sich in die drei
wichtigen Produktgruppen einteilen.
•
Kernprodukt
Stellt das Hauptprodukt und somit das Herz des Gesamtprodukts dar.
Es handelt sich dabei um das Produkt, welches das wesentliche
Bedürfnis des Kunden befriedigt.
•
Regelprodukt
Spiegelt die Erweiterung des Kernproduktes wieder. Dazu gehören z.B.
die Marke, Funktionalität, Qualität, Design und Verpackung.
•
Erweitertes Produkt
Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die als Komplettlösungen zu
dem Produkt angeboten werden. Dazu zählen Zusatzleistungen, wie
Garantie, Service-Hotline usw.
Wichtig ist, dass jedes Unternehmen immer mehrere Produkte anbietet, um
auch mehrere Bedürfnisse zu stillen und somit auch den Kundestrom im
Geschäft zu erhalten. 38
Preis
Der Preis spiegelt das kurzfristig flexibelste Element wieder, welches im
Marketing Einzug findet. Der Preis orientiert sich nach einem untersten Preislimit
(den eigenen Kosten des Produktes) und dem obersten Preislimit (dem
empfundenen Wert des Kunden).
38
vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253416, verfügbar am
01.01.2011
(Seite 45)
Jedoch wird der Preis auch durch interne (Marketingziele, Kostenstruktur) und
externe Einflüsse (aktuelle Marktlage, Preisniveau der Konkurrenz,
wirtschaftliche und staatliche Einflüsse) bestimmt.
Auf alle Fälle sollte für die Preisgestaltung sehr viel Zeit genommen werden, um
den optimalen Preis zu ermitteln. Kurzfristige Preisanpassungen
(Mengenrabatte, Skonti, Saisonverkäufe, Werbeaktionen usw.) sind natürlich
jederzeit möglich, jedoch kommt es eher zu Problem, wenn es zur
Preiserhöhung kommt. 39
Kommunikation
Die Kommunikation ist der Informationsaustausch in jede erdenkliche Richtung.
Mit deren Hilfe wird die Aufmerksamkeit der Kunden geweckt. Man erregt damit
ein positives Grundgefühl und animiert die Kunden zu einem Kauf.
Die Kommunikation erfolgt dabei in den Formen:
•
Unternehmen - Kunde (persönlich oder durch Werbung)
•
Kunde - Kunde (durch persönliche Empfehlungen)
Mit Hilfe der Kommunikation sollte der Kunde
•
informiert
•
überzeugt
•
erinnert und
•
angelockt
werden.
39
vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253419, verfügbar am
01.01.2011
(Seite 46)
Auch in der Kommunikation gibt es diesen Begriff des Kommunikations-Mixes.
Bei diesem muss wieder darauf geachtet werden, welche Zielgruppe man mit
welcher Form des Mixes am besten erreicht und sollte wieder nicht nur auf eine
einzige Kommunikation setzen.
Dazu gehören:
•
Direktmarketing
Werbebrief, personalisierter Newsletter, personalisierte Werbebanner,
speziell personalisierte Angebote auf der Unternehmenshomepage, usw.
•
Klassische Werbung
Inserate in Zeitungen, Flugblätter, Plakate, Radio, Fernsehen, usw.
Sie zielt meist auf eine hohe Frequenz, gehört somit zu den teureren
Formen und sollte deshalb nur mit einer professionellen Marketingagentur
in Angriff genommen werden.
•
Verkaufsförderung
Ziel hierbei ist die Nachfragensteigerung seitens des Konsumenten durch
Preisanreize, Verkaufsstände, Werbegeschenke, usw.
Besonders wichtig ist dabei die Qualifikation des Verkäufers. Fähigkeiten,
auf Kunden einzugehen sind neben den Produktkenntnissen, dem
Erscheinungsbild und der Kompetenz maßgeblich.
•
Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relation
Dazu gehören z.B. Unterstützung im Sportbereich, Unterstützung von
Schulprojekten, Teilnahme an Ausstellungen, Gemeinnützige Aktionen,
Vorträge uvm.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist zugleich das Aushängeschild des Betriebes.
Es spiegelt nach außen das Image des Unternehmens wieder. Dabei
versteht sich, dass ein positives Image ausschlaggebend für ein positives
Ergebnis des Unternehmens darstellt.
All diese Punkte zielen also nur auf eines ab. Ein Teil des öffentlichen
Lebens zu werden. Die Kreativität des Geistes für eine gute PR-Arbeit
sind keine Grenzen gesetzt. Je kreativer, desto auffälliger und umso mehr
Abhebung des Betriebes vom Markt. In weiterer Folge wird aus einem
(Seite 47)
positiven Betriebsimage eine eigenständige Marke, die den Markt
bestimmen kann. 40
Distribution
Bei Distribution geht es darum, dass der Kunde das Produkt am verlangten Ort,
zur vereinbarten Zeit, in besprochener Qualität und Quantität, mit der
gewünschten Leistung, zu dem vereinbarten Preis erhält.
Bei kleinen bis mittleren Unternehmen der Fachoptiker spielt das
Vertriebssystem im Marketing-Mix eine geringere Rolle.
Entscheidend ist hier lediglich, welche Produkte, Marken und Image man
verkauft. In anderen Gewerbebereichen spielt der Internetvertrieb von Produkten
auch für Kleinunternehmen eine immer wichtigere Rolle. Jedoch in diesem Fall
der Optik eher nicht. Die Gründe hierfür sind, dass in diesem Bereich die
persönliche Anpassung der Brille, aber auch schon die präzise Untersuchung
der Augen einfach nicht über das Internet möglich ist.41
Marketingkontrolle
Nach der Durchführung der Werbemaßnahmen sollte überprüft werden, ob die
gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht wurden und womöglich neuerlich bei
der Situationsanalyse zu starten.
4.3.4 Finanzierung
Die Finanzierung ist immer ein heikles Thema. Der Kapitalbedarf sollte so genau
als möglich ermittelt und geplant werden. Dabei darf man auf Reserven nicht
vergessen.
40
vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253421, verfügbar am
01.01.2011
41
vgl.: http://www.gruenderservice.net/format_detail.wk?ttid=11&docid=253423, verfügbar am
01.01.2011
(Seite 48)
Mögliche Arten der Finanzierung:
Eigenkapital: (sollte ungefähr 20 % – 30 % des Gesamtkapitals betragen)
•
Eigenmittel (z.B.: Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge,
belehnbare Werte)
•
Eigenleistung (z.B.: Ausmalen des Geschäftslokals, Einbau von Regalen)
•
Informelle Gelder (z.B.: Verwandte, Freunde, Bekannte)
•
Business Angels (Geldgeber und Berater in der Gründungsphase)
•
Venture Capital (Risiko- bzw. Beteiligungskapital)
•
Gewinnwertpapiere
Fremdkapital
•
Bank (Investitionskredit, Kontokorrentkredit, Bankgarantie)
•
Lieferantenkredit
•
Kundenanzahlungen
Alternative Finanzierungen
•
Leasing
•
Factoring
Förderungen
•
Zuschüsse
•
Haftungsübernahmen
•
bundesweiter Förderungen
•
landesspezifische Förderungen42
42
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=516696&DstID=0&titel=Finanzierungsform
en,f%C3%BCr%27s,Gr%C3%BCnden,und,Nachfolgen, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 49)
4.3.5 Förderung
Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen, welche von Bund, Ländern und
Gemeinden, der europäischen Union, wie auch der Wirtschaftskammer und
vielen Anderen angeboten werden. Unzählige davon bleiben sogar ungenutzt.
Alle Fördermittel für Unternehmensgründer werden auch an
Unternehmensnachfolger vergeben.
Dabei muss jedoch Acht gegeben werden, dass Förderungen vor den geplanten
Investitionen beantragt werden müssen, da eine Nachfinanzierung und
Umschuldung nicht unterstützt wird.
Für die verschiedenen Förderprogramme müssen unterschiedliche Kriterien
erfüllt werden, welche zum Beispiel an Branche, Region, Jahresumsatz,
Mitarbeiterzahl usw. gemessen und ausgewählt werden.43
Förderungen können in Form von
• einmaligen Zuschüssen zu Investitionen,
• begünstigten Darlehen,
• Haftungs- und Garantieübernahmen,
• Zinszuschüssen,
• staatlichen Beteiligungskapitals,
• Begünstigungen bei Steuern und Gebühren, sowie
• Beratungszuschüssen
erfolgen.
43
vgl.: Matthias Blodig: Unternehmensnachfolge – Eine Checkliste zur Vorbereitung und
Umsetzung einer Unternehmensübergabe für Übernehmer und Nachfolger – 1. Auflage –
Norderstedt: GRIN Verlag, 2004
(Seite 50)
Die bedeutendsten Förderungen in Österreich sind:
Nachfolgebonus
Diese Förderaktion ist von der Wirtschaftskammer Österreich, der Austria
Wirtschaftsservice GmbH und den Bundesländern für all jene, welche sich zum
ersten Mal selbstständig machen möchten.
Bei diesem Nachfolgebonus handelt es sich um einen finanzieller Zuschuss von
14 % auf das Startkapital (max. 8.400 Euro), welches man für eine geplante
Übernahme in den nächsten 1-6 Jahren anspart.
Dies erfordert eine Anmeldung auf www.nachfolgebonus.at, die freie Wahl eine
Bank, eine Sparform (außer bereits geförderte Sparformen) und Sparsumme
(maximal insgesamt 60.000 Euro bzw. 25.000 Euro/Jahr).
Kurz vor der anstehenden Betriebsübernahme muss bei der Austria
Wirtschaftsservice GesmbH die Auszahlung beantragt werden. 44
Gebühren-Befreiung laut Neugründungsförderungsgesetz
Bei einer entgeltlichen, wie auch unentgeltlichen Betriebsübertragung können
diverse Abgaben und Gebühren in Folge des Neugründungsförderungsgesetzes
erlassen werden.
Von folgenden Gebühren kann man befreit werden:
• Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
-Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes
-Ansuche um individuelle Befähigungen bei fehlendem vorgeschriebenem
Befähigungsnachweises
-Zur Kenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen
-Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage
44
vgl.: http://www.nachfolgebonus.at/, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 51)
-Beilagen und Zeugnisse, die für Berechtigungen und Amtshandlungen
benötigt werden
• Gerichtsgebühren
-Firmenbucheintragung
• Gesellschaftssteuer
-Erwerb von Gesellschaftsrechten von Kapitalgesellschaften
• Grunderwerbssteuer
-Freibetrag von 75.000 Euro
Keine Befreiung gilt für Schriften und Abhandlungen im Zusammenhang mit
• allgemeinen persönlichen Qualifikationserfordernissen
-Meisterprüfungszeugnis
-Staatsbürgerschaftsnachweiß
• allgemeinen sachlichen Erfordernissen
-Bauverhandlungsprotokolle
-Ansuchen auf die Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung eines
Betriebsgebäudes
• die durch die Betriebsübertragung veranlassten Rechtsgeschäfte
-Bestandsverträge
-Kreditverträge
-Darlehensverträge
Für das Erlangen dieser Förderungen und Befreiungen muss eine Erklärung
der Betriebsübertragung (amtliches Formular Neufö 3) ausgefüllt und von den
jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretern (bei den Wirtschaftskammern) bestätigt
werden.
(Seite 52)
Falls innerhalb von 5 Jahren nach Übergabe
• unentgeltlich oder entgeltlich übergeben,
• betriebsfremde Zwecke hinzugefügt, oder
• aufgegeben werden,
muss dies unverzüglich an die betroffenen Behörden mitgeteilt werden, da somit
die Befreiung rückwirkend entfällt.
Es gibt jede Menge weiterer Förderprogramme wie zum Beispiel:
•
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
•
Förderkompass
•
FWF der Wirtschaftsfonds
•
uvm.45
45
vgl.: http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=516699&DstID=0&titel=#3,
verfügbar am 01.01.2011
(Seite 53)
4.3.6 Businessplan
Der Businessplan ist ein schriftliches Unternehmenskonzept.
Es inkludiert sämtliche Schritte, welche ein zukünftiger Unternehmer zur
Umsetzung seiner Geschäftsidee plant.
Im Businessplan müssen
•
Visionen,
•
Annahmen,
•
Markteinschätzungen und
•
Prognosen
betriebswirtschaftlich dargestellt werden.
Anhand dieses Plans wird die Geschäftsidee hinsichtlich Realisierbarkeit,
Wirtschaftlichkeit und Kundennutzen bewertet.
Der Businessplan wurde anfangs nur in den USA als Hilfsmittel zur
Kapitalbeschaffung bei Banken und Venture-Capital-Gesellschaften vorgelegt.46
Inzwischen wird der Businessplan in den verschiedensten (firmeninternen und
-externen) Bereichen verwendet:
firmenextern:
• Finanzierung
• Förderstellen
• Geschäftspartner
46
vgl.:
http://www.gruenderservice.at/format_detail.wk?StID=260765&DstID=0&titel=Was,ist,ein,Busine
ssplan?, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 54)
• Schlüsselkunden
• PR Marketing, Wettbewerbe
firmenintern:
• Entscheidungsgrundlage
• Ressourcenplanung
• Controlling (qualitativ, Quantitativ)
• Abstimmung der Ziele zwischen Partnern
• Kommunikation zu den Mitarbeitern47
Die folgenden Punkte sollten sehr genau ausgearbeitet werden, um auch mit
den Businessplan, als wichtigen Entscheidungsträger, von seinem Vorhaben
überzeugen zu können.
Im Allgemeinen gibt es keine vorgeschriebene Gliederung für einen
Businessplan. Es hat sich jedoch mit der Zeit in der Praxis eine bestimmte Form
und Reihenfolge der Umsetzung gebildet:
Executive Summary
Gleich zu Beginn werden auf 1 – 2 Seiten die entscheidenden Punkte des
Vorhabens zusammengefasst.
Dies beinhaltet
47
•
eine Kurzbeschreibung des Produktes bzw. der Dienstleistung,
•
der Kundennutzen,
•
die anvisierte Zielgruppe,
vgl.: Gründertag Montanuniversität Leoben, Vortrag 22.11.2010
(Seite 55)
•
die relevanten Märkte,
•
die Kompetenz des Gründerteams,
•
der Investitionsbedarf,
•
die gewählte Rechtsform, sowie
•
die angestrebte Rendite für die ersten Jahre.
Darauf zu achten wäre, dass auch Branchenfremde die Zusammenfassung
verstehen sollten.
Geschäftsidee
Im Businessplan ist hier der Platz, um als Gründer die Basis des Unternehmens
festzulegen. Hier muss klar erkenntlich sein, was man eigentlich tun möchte.
Dies formuliert man in Form von
•
einem Produkt- und Leistungsprofil,
•
den Erfolgsfaktoren
•
die geplante Marktstrategie, sowie natürlich Abgaben zum
•
dem Firmennamen,
•
dem Standort,
•
der Rechtsform,
•
der Firmenstruktur und ebenso
•
der Unternehmensziele der nächsten 3 – 5 Jahre.
Produkt oder Dienstleistung
An dieser Stelle wir ausführlich das Produkt bzw. die Dienstleistung
beschrieben.
(Seite 56)
Dies inkludiert Aussagen
•
zum technischen Entwicklungsstand
•
zur Patent- und Lizenzsituation und
•
zur Preisstruktur.
Dabei sollen besonders die Merkmale hervorgehoben werden, welche das neue
Angebot von dem bereits am Markt bestehenden abhebt.
Branche und Markt
In diesem Abschnitt erläutert man die wichtigsten Erkenntnisse über die Branche
und den Markt.
Dabei sollte beantwortet werden:
•
Welche Zielgruppe wird angestrebt?
•
Wie viel Einkommen dürfte diesen zur Verfügung stehen?
•
Wie steht es um ihre Zahlungsmoral?
•
Wer sind die wichtigsten Wettbewerber?
•
Welche Strategie verfolgen diese?
•
Welche allgemeinen Faktoren und aktuellen Trends beeinflussen die
Branchenentwicklung?
Marketing
Einer erfolgreichen Betriebsübernahme bedarf eine überzeugende
Marketingstrategie.
Dazu müssen nach der Zielgruppendefinition in folgenden Bereichen
Entscheidungen getroffen werden:
(Seite 57)
•
produktpolitische Strategie
•
preispolitische Strategie
•
distributionspolitische Strategie
•
kommunikationspolitische Strategie
Team, Management, Schlüsselpersonen
Viel Leser überspringen die Kapitel nach der Zusammenfassung und wenden
sich diesem Punkt zu.
Hier werden folgende Themen geschildert:
• berufliche Erfahrungen und Erfolge der Unternehmer und wichtigsten
Mitarbeiter
• Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Unternehmen
• welche Position noch Verstärkung bedarf
• Personalplanung der nächsten 3-5 Jahre
Chancen und Risiken
In keinem Businessplan darf eine realistische Einschätzung der Chancen, als
auch Risiken, fehlen.
Oftmals wird ein Best-Case und Worst-Case Szenario entworfen.
Dabei sollte man beschreiben, welche Auswirkungen diese auf die
Firmenentwicklung haben können und wie man auf diesen möglichen
Veränderungen reagieren möchte.
Wenn man mit begründeten Angaben und belegbaren Zahlen und Fakten bei
Geschäftspartner ein verantwortungsbewusstes Gefühl erzeugt, werden
potenzielle Risiken akzeptiert.
(Seite 58)
Planung
In diesem Kapitel muss man beweisen, dass das Geschäftskonzept rentabel ist.
Dabei wird auf folgende Planungen Wert gelegt:
• Investitions- und Abschreibungsplanung aller größeren Anschaffungen für
die kommenden 3 – 5 Jahre
• Kapitalbedarf
• jährliche Abschreibung
• Liquiditätsplan für alle erwartenden Ausgaben und Einnahmen
• Monatsaufstellung für das 1. Geschäftsjahr
• Quartalsaufstellung für das 2. und 3. Geschäftsjahr
• Halbjahresaufstellung für das 4. und 5. Geschäftsjahr
• Gewinn- und Verlustrechnung über voraussichtliche Entwicklung der
Umsätze, Aufwendungen und Erträge
• Liquiditätsvorschau für Zahlungsströme und –fähigkeiten der kommenden
Jahre
Finanzbedarf
Eine Planung der einzelnen Finanzierungsposten und der Zuordnung geeigneter
Kapitalgeber darf in keinem Businessplan fehlen.
Dabei steht eine richtige Mischung von erbrachtem Eigenkapital und erhaltenem
Fremdkapital im Vordergrund.
Meist werden langfristige Investitionen mit Darlehen und Fördermittel beglichen
und kurzfristige Finanzierungen mit Kontokorrent- oder Lieferantenkredit
überbrückt. Trotzdem sollte man unvorhergesehene Ausgaben nicht außer Acht
lassen und Reserven dafür einplanen.
(Seite 59)
Anhang
Einen korrekten Businessplan vervollständigt unter anderem ein Überblick über
den beruflichen Werdegang des Gründers, z.B. in Form eines Lebenslaufes.
Dabei können sinnvolle Unterlagen wie
•
Produktfotos bzw. Skizzen,
•
Patente,
•
Referenzen,
•
Studien und
•
Gutachten
beigelegt werden, um die angeführten Aussagen zu unterstützen und das
Gesamtbild abzurunden.48
4.4 Anlaufstellen
Falls man dennoch Hilfe und Unterstützung bei der Übernahme benötigt, gibt es
einige Anlaufstellen.
Die Wirtschaftskammern Österreich bieten in jedem Bundesland
Beratungsstellen für zukünftige Unternehmer an.
Es gibt aber auch jede Menge Kurse für Unternehmensführungen, wie z.B. bei
dem Weiterbildungsinstitut der Wirtschaftskammern (WIFI).
Es ist jedoch auch immer wieder empfehlenswert einen Steuerberater zu Rate
zu ziehen.
48
vgl.: http://www.impulse.de/gruenderzeit/wissen/businessplan, verfügbar am 01.01.2011
(Seite 60)
5 Schluss
In dieser Arbeit wurde versucht, die grundlegenden Schritte der Nachfolge von
einem Betrieb eines Augenoptikers aufzuzeigen. Dabei wurde auch bedacht,
dass man sich überlegen muss, welche Zukunft diese Branche für das eigene
Berufsleben lang bietet.
5.1 Ergebnisse
Aus dieser Erarbeitung wurde deutlich ersichtlich, dass es eine Menge Zeit und
Arbeit bedarf, bis ein solcher Prozess einer Unternehmensnachfolgevollzogen
ist.
Weitere Erkenntnisse gelten den Prognosen. Diese vermitteln ein grundsätzlich
positives Bild in Richtung Zukunft. Auch wenn mit dieser ausgeprägten
Konkurrenz weiterhin ein hart umkämpfter Markt besteht, entstehen vor allem
durch technische Fortschritte und neue Medien immer wieder Möglichkeiten der
Abhebung.
5.2 Maßnahmen
Man sollte mit viel Engagement und Eigeninitiative an den Prozess der
Betriebsübernahme herangehen. Informationsbeschaffung und Ausarbeitung
gehört zu einer grundlegenden Basis, um die Anforderungen und Abhandlungen
korrekt zu erfüllen. Wenn man unter anderem den rechtlichen Punkten nicht
genug Aufmerksamkeit schenkt, kann es zu einem erheblichen
Kostenmehraufwand führen.
Auch für den Wettbewerb ist es erforderlich, sich immer auf Neues einzulassen
und zu reagieren, um für den Markt präsent zu sein um mithalten zu können.
(Seite 61)
Grundsätzliche wären folgende wesentlich Schritte bei einer
Unternehmensnachfolge anzuraten:
1. Eigenen Typus bzw. Interessen bewusst werden
2. Übernahmeunternehmen sorgfältig prüfen
3. Businessplan erstellen
4. Übernahme aus (steuer-)rechtlicher Sicht in die Wege leiten
5. in das Unternehmen einarbeiten
5.3 Konsequenzen
Schlussfolgernd kann man sagen, dass eine Übernahme eines kleinen bis
mittleren Fachbetriebes der Augenoptik auf längere Sicht tolle Chancen auf
Erfolg bietet, vor allem wenn man mit viel Freude an die Arbeit herangeht.
(Seite 62)
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Eignung und Voraussetzungen als Unternehmer – 1. Auflage –
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Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensübergabe für
Übernehmer und Nachfolger – 1. Auflage – Norderstedt: GRIN Verlag,
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tel=Was,ist,ein,Businessplan?, verfügbar am 01.01.2011
(47)
Gründertag Montanuniversität Leoben, Vortrag 22.11.2010
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Gründertag Montanuniversität Leoben, Vortrag 22.11.2010
(Seite IV)
Selbstständigkeitserklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit ohne fremde Hilfe
selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und
Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Teile, die wörtlich oder sinngemäß einer
Veröffentlichung entstammen, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit
wurde noch nicht veröffentlicht oder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.
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Bearbeitungsort, Datum
Unterschrift
(Seite V)
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