Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld GEZ - Der Rundfunkbeitrag Ihr Ansprechpartner: Lars Henning Döhler Durch den Rundfunkbeitrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Bundesrepublik finanziert. Die Rundfunkbeitragspflicht knüpft nicht mehr, wie ehemals die Rundfunkgebühr, an die Anzahl der empfangsbereiten Endgeräte an. Vielmehr zahlen Unternehmen und Institutionen, wie etwa Verbände, seit Januar 2013 den Rundfunkbeitrag entsprechend der Zahl ihrer Beschäftigten, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge. Telefon: 0521 554-215 Fax: 0521 554-420 Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für mein Unternehmen? Stand: 06/2016 Der Rundfunkbeitrag lässt sich in wenigen Schritten ermitteln: Gesamt: 3 Seiten Schritt1: Beschäftigte pro Betriebsstätte Im ersten Schritt ist entscheidend, wie viele Beschäftigte es pro Betriebsstätte gibt. Daraus leitet sich die Beitragsstaffel ab. Es sind alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten zu zählen. Nicht mitgerechnet werden hierbei Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“). Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind der Betriebsstätte des verleihenden Unternehmens zuzuordnen, nicht der Betriebsstätte des entleihenden Unternehmens. Unter einer Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit zu verstehen, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Produktionsstandort oder ein Geschäft sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit, wie zum Beispiel beim Shop-in-Shop-System, kann eine Betriebsstätte sein. Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden. Staffel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Beschäftigte pro Betriebsstätte 0 bis 8 9 bis 19 20 bis 49 50 bis 249 250 bis 499 500 bis 999 1.000 bis 4.999 5.000 bis 9.999 10.000 bis 19.999 ab 20.000 Anzahl der Beiträge Beitragshöhe pro Monat in € 1/3 1 2 5 10 20 40 80 120 180 5,83 17,50 35,00 87,50 175,00 350,00 700,00 1.400,00 2.100,00 3.150,00 HINWEIS: Das Merkblatt enthält nur erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld | Elsa-Brändström-Str. 1–3 | 33602 Bielefeld Tel.: 0521 554-0 | Fax: 0521 554-444 | Internet: www.ostwestfalen.ihk.de | Parkmöglichkeit: Parkhaus „Am Zwinger“ 1/3 GEZ – Der Rundfunkbeitrag Schritt 2: Anzahl der betrieblichen Kraftfahrzeuge Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere Kraftfahrzeug ist ein Drittel eines Beitrages zu entrichten, also 5,83 € im Monat. Schritt 3: Anzahl der Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen Ein Unternehmen, das Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss für diese jeweils 5,83 € Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei sind das erste Zimmer oder die erste Wohnung pro Betriebsstätte beitragsfrei. Beispiele für die Berechnung des neuen Rundfunkbeitrags: Beispiel 1: Ein Einzelhandelsgeschäft verfügt über eine Betriebsstätte mit zehn Beschäftigten, darunter zwei Auszubildenden. Da die Auszubildenden bei der Beitragsberechnung nicht mitgezählt werden, beträgt die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten acht. Das Unternehmen fällt somit in die Beitragsstaffel 1, was zu einem monatlichen Beitrag in Höhe von 5,83 € führt. Außerdem hat das Unternehmen drei betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge. Das erste Kraftfahrzeug ist beitragsfrei. Für die beiden weiteren fällt jeweils ein Beitrag von 5,83 € im Monat an, also insgesamt 11,66 €. Insgesamt ergibt sich damit für das Unternehmen ein monatlicher Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,49 €. Beispiel 2: Ein Unternehmen verfügt über drei Betriebsstätten. Für die erste Betriebsstätte mit insgesamt achtzehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fällt ein monatlicher Beitrag von 17,50 € (Beitragsstaffel 2) an. In Betriebsstätte 2 sind sechs und in Betriebsstätte 3 acht Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, dass für diese beiden Betriebsstätten jeweils ein monatlicher Beitrag gemäß der Preisstaffel 1 in Höhe von 5,83 € anfällt. Daneben verfügt das Unternehmen über sechs betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge. Da pro Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei ist, ist von den insgesamt sechs PKW nur für drei ein Beitrag in Höhe von jeweils 5,83 € zu leisten. Für das Unternehmen ergibt sich damit insgesamt ein monatlicher Beitrag von 47,93 €. 2/3 GEZ – Der Rundfunkbeitrag Beitragsrechner Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Rundfunkbeitrag selbst online zu berechnen. Der Beitragsrechner ist zu finden unter: www.rundfunkbeitrag.de Was gilt für Selbständige, die zuhause arbeiten? Selbständige, die zuhause arbeiten und für ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag leisten, müssen keinen weiteren Beitrag für die Betriebsstätte zahlen. Gibt es jedoch ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug, ist pro Kraftfahrzeug ein monatlicher Beitrag von 5,83 € zu leisten. Gibt es Ausnahmen für Saisonbetriebe? Unternehmen, die saisonbedingt länger als drei Monate im Jahr schließen, können auf Antrag für diese Zeit vom Rundfunkbeitrag freigestellt werden. Informationen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zum neuen Rundfunkbeitrag können abgerufen werden unter: www.rundfunkbeitrag.de . Verantwortlich für den Inhalt: Industrie- und Handelskammer Bielefeld 3/3