Inhaltsprotokoll EuroBundMedienBerlBra 15/64 15. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien und die Zusammenarbeit Berlin-Brandenburg 64. Sitzung 11. Januar 2006 Beginn: Ende: Vorsitz: 9.04 Uhr 10.59 Uhr Frau Abg. Michels (PDS) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Keine Wortmeldungen. Punkt 2 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs aktuelle Fragen auf Europa- und Bundesrats- / Länderinitiative (auf Antrag aller Fraktionen) 0036 StS Schmitz (CdS) führt aus, der Bundesrat habe am 21. Dezember 2005 das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage beschlossen. Dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnungen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen sowie dem Gesetz zum Einstieg in steuerliches Sofortprogramm sei zugestimmt worden. Das Gesetz zur Änderung des dritten Sozialgesetzbuches sei gebilligt worden. Einem Gesetz zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzgebung sei zugestimmt worden. Die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sei verabschiedet worden. Der Ausschuss schließt die Besprechung für die heutige Sitzung ab und vertagt eine weitere Beratung. Punkt 3 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Neuordnung der Frequenzlandschaft und Stand der Vorbereitung der Regionalen Funkkonferenz 2006 in Genf (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS) Siehe Wortprotokoll. Redakteurin: Carola Reitis, Tel. 23 25 1464 bzw. quer (99407) 1464 0224 Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 2 Inhaltsprotokoll EuroBundMedienBerlBra 15/64 11. Januar 2006 – rei – Punkt 4 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der Grünen Mit einem Berlin-Brandenburger Radiopreis die Qualität fördern! Drs 15/4613 0226 Wird vertagt. Punkt 5 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Konsequenzen aus dem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Fernsehrichtlinie (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS) 0225 Abg. Zimmermann (SPD) führt aus, es gehe um eine Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens für die Fernsehtätigkeit, die Novellierung der alten Fernsehrichtlinie, auch vor dem Hintergrund der neuen Technologien. Eine Formulierung der in die Debatte einfließenden Anforderungen sei wichtig. Der Entwurf beinhalte den richtigen Ansatz, dass unabhängig von Verbreitungswegen und der Technologie gemeinsame Regeln für das grenzüberschreitende Fernsehen und weitere Möglichkeiten geschaffen werden müssen. Bestimmte Beschränkungen für Werbung würden gelockert werden können. Die Tendenz der Vermischung von Programm und Werbung, Product-Placement, sei jedoch problematisch. In dem vorliegenden Entwurf der Fernsehrichtlinie sei lediglich eine Kennzeichnung zu Beginn der Sendung vorgesehen. Dies trage dem Gebot der Trennung nicht ausreichend Rechnung. Hier bestehe Änderungsbedarf. Frau Abg. Ströver (Grüne) problematisiert, das über Schleichwerbung in einzelnen Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werde. Sie sehe kaum Möglichkeiten, die überall sichtbare Schleichwerbungsetzung in fiktionalen Programmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu unterbinden. Die EU sehe eine Liberalisierung des Werbemarktes im elektronischen Mediensektor vor. Die in dem Entwurf vorgesehene Regelung sei in dieser Art logisch und stimmig; danach sollte alles zugelassen werden, solange es benannt würde. Nach Aussagen der SPD solle zwar Werbung zugelassen, Schleichwerbung jedoch abgelehnt werden. Nach ihrer Auffassung müsse jedoch vielmehr weiterhin insbesondere in den gebührenfinanzierten Programmen eine klare Trennung von Werbung sowie die Abwehr jedweder Form von Schleichwerbung durchgesetzt werden. Vermutlich müssten zur Umsetzung einer solchen Forderung mehr Kontrollinstanzen eingesetzt werden. Eine Position, die zwar Werbung zulasse und Schleichwerbung verbiete, sei von deutscher Seite kaum durchhaltbar. Wer koordiniere die Positionen der Länder und vertrete in der Frage der Beratung der künftigen EU-Richtlinie die einzelnen Länder bzw. die Bundesrepublik? Wie finde eine Koordinierung der Länder gegenüber Brüssel für die weitere Beratung statt? Frau Abg. Dr. Hiller (Die Linkspartei.PDS) fasst zusammen, dass es zum einen um die Regelung der Fernsehwerbung, zum anderen auch um Möglichkeiten angesichts neuer technischer Entwicklungen gehe. Die Neuregelung der Werbemöglichkeiten löse viele Emotionen aus. Es müsse zwischen dem, was die Bundesrepublik in der EU wolle und dem, was als Staat selbst geregelt werden solle, unterschieden werden. Gebe es bereits Verständigungen darüber, inwieweit Landesrecht tangiert sei? Welche Einflussnahme gebe es? Welche Zeitschiene zur Umsetzung gebe es? Abg. Hahn (FDP) stellt für seine Fraktion konkrete Vorstellungen bezüglich der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk fest. Er vertrete die Auffassung, das Product-Placement nicht in Gänze zu verhindern sei. Die EU wolle diesbezüglich auch eine konkrete Regelung den Mitgliedstaaten überlassen. Die Vorschläge bezüglich der Medienrichtlinie gingen in eine vernünftige Richtung. Abg. Zimmermann (SPD) verdeutlicht, seine Fraktion wünsche keine Ausweitung der Unterbrechung von Filmen oder Beiträgen durch Werbung. Über eine Aufhebung der Beschränkung der täglichen Werbedauer könne jedoch diskutiert werden. Hier sei mehr Flexibilität vonnöten. Schleichwerbung solle nicht gestattet werden. Das Verbot solle jedoch nicht für rechtmäßige Produktplatzierung im Rahmen der Richtlinie gelten. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 3 Inhaltsprotokoll EuroBundMedienBerlBra 15/64 11. Januar 2006 – rei – Abg. Apelt (CDU) interessiert der Einfluss des Senats auf die Frage der Fernsehrichtlinie. Neben der Liberalisierung des Fernsehmarktes und der Werbung sei die Frage des Verkaufs von Exklusivrechten an Pay-TV-Sender ungeklärt. Welche Haltungen und Entwicklungen gebe es? Wie werde sich die Haltung der Bundesregierung auf die Länder auswirken? StS Schmitz (CdS) erklärt, nach erster Einschätzung teile der Senat die wesentlichen Grundzüge dieser Richtlinie. Es habe bereits Verständigung zwischen den Ländern gegeben. Nach Einschätzung sei diese auch bei den Ländern mehrheitsfähig. Die Kommission gehe davon aus, dass es nicht um eine Legalisierung von Schleichwerbung, sondern um die Erlaubnis von Product-Placement als neuer Werbeform unter ganz bestimmten Bedingungen gehe. Nach der Richtlinie sei eine entsprechende Kennzeichnung vor dem Programm vorgesehen. Der Senat teile die Ansicht, dass dieses angesichts des heutigen Fernsehverhaltens, bei dem auch gezappt werde, nicht ausreiche. Bei Medienfragen sei das Land Rheinland-Pfalz federführend. Auf Arbeitsebene habe es bereits eine Sitzung gegeben. Nach Einschätzung der Senatskanzlei werde sich der Bundesrat am 10. März erstmalig mit dieser Richtlinie befassen. Die Länder würden gemeinsam eine Stellungnahme erarbeiten. Schwieriger werde jedoch die praktische Umsetzung. In der Richtlinie sei aufgeführt, dass bei Nachrichten und Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen, bei Dokumentarfilmen und Kinderprogrammen grundsätzlich kein Product-Placement gestattet sei. Berlin werde versuchen, über die Mitwirkung im Bundesrat die angesprochenen Themen durchzusetzen. Frau Abg. Ströver (Grüne) bemerkt, dass relativ schnell verhandelt werde. Es stelle sich für sie eine grundsätzliche ordnungspolitische Frage, ob es nicht eine Systemunterscheidung zwischen öffentlichrechtlichem und privaten-kommerziellen Programmen geben müsse. Beispielsweise könne argumentiert werden, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Kulturgut anzusehen sei, der werbungs-, schleichwerbungsund product-placementfrei zu halten sei. StS Schmitz (CdS) regt an, über diese Thematik gesondert zu sprechen. Der Ausschuss schließt die Besprechung ab. Punkt 6 der Tagesordnung Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fernsehaufnahmen Drucksachen 15/2671 und 15/2803 Drs 15/3356 (Besprechung auf Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS) 0161 Abg. Zimmermann (SPD) berichtet von einer datenschutzrechtlichen Problematik aus dem UA Datenschutz, dass Fernsehteams gemeinsam mit Behördenvertretern in Wohnungen von Privatleuten erschienen seien und ohne vorherige Absprache die dortigen Lebensverhältnisse gefilmt hätten. Würden Behörden mit Pressevertretern zusammenarbeiten, müsste den Betroffenen zumindest die Möglichkeit gegeben werden, eine solche Offenbarung der persönlichen Verhältnisse auch abzulehnen. Der Senat habe sich im Interesse des Datenschutzes geäußert und ein entsprechendes Rundschreiben entworfen. Frau Abg. Ströver (Grüne) bittet sicherzustellen, dass die Innenbehörde ihre Verwaltungen entsprechend anweise. Die Senatskanzlei werde gebeten, sich an die Rundfunkveranstalter zu wenden, solche Verhaltensweisen zu unterlassen. StS Schmitz (CdS) sagt dies zu. Alle Bezirks- sowie die Hauptverwaltung sei durch zwei Rundschreiben informiert. Der Ausschuss schließt die Besprechung ab und nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Punkt 7 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq Seite 4 Inhaltsprotokoll EuroBundMedienBerlBra 15/64 11. Januar 2006 – rei –