Inhaltsprotokoll - Abgeordnetenhaus von Berlin

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Inhaltsprotokoll EuroBundMedienBerlBra 15/64
15. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Inhaltsprotokoll
Ausschuss für
Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien
und die Zusammenarbeit Berlin-Brandenburg
64. Sitzung
11. Januar 2006
Beginn:
Ende:
Vorsitz:
9.04 Uhr
10.59 Uhr
Frau Abg. Michels (PDS)
Vor Eintritt in die Tagesordnung
Siehe Beschlussprotokoll.
Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde
Keine Wortmeldungen.
Punkt 2 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
aktuelle Fragen auf Europa- und Bundesrats- / Länderinitiative
(auf Antrag aller Fraktionen)
0036
StS Schmitz (CdS) führt aus, der Bundesrat habe am 21. Dezember 2005 das Gesetz zur Abschaffung der
Eigenheimzulage beschlossen. Dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnungen im Zusammenhang
mit Steuerstundungsmodellen sowie dem Gesetz zum Einstieg in steuerliches Sofortprogramm sei
zugestimmt worden. Das Gesetz zur Änderung des dritten Sozialgesetzbuches sei gebilligt worden. Einem
Gesetz zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzgebung sei zugestimmt worden. Die 40. Verordnung
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sei verabschiedet worden.
Der Ausschuss schließt die Besprechung für die heutige Sitzung ab und vertagt eine weitere Beratung.
Punkt 3 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Neuordnung der Frequenzlandschaft und Stand der Vorbereitung der Regionalen
Funkkonferenz 2006 in Genf
(auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS)
Siehe Wortprotokoll.
Redakteurin: Carola Reitis, Tel. 23 25 1464 bzw. quer (99407) 1464
0224
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Punkt 4 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der Grünen
Mit einem Berlin-Brandenburger Radiopreis die Qualität fördern!
Drs 15/4613
0226
Wird vertagt.
Punkt 5 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Konsequenzen aus dem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Fernsehrichtlinie
(auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linkspartei.PDS)
0225
Abg. Zimmermann (SPD) führt aus, es gehe um eine Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens
für die Fernsehtätigkeit, die Novellierung der alten Fernsehrichtlinie, auch vor dem Hintergrund der neuen
Technologien. Eine Formulierung der in die Debatte einfließenden Anforderungen sei wichtig. Der Entwurf
beinhalte den richtigen Ansatz, dass unabhängig von Verbreitungswegen und der Technologie gemeinsame
Regeln für das grenzüberschreitende Fernsehen und weitere Möglichkeiten geschaffen werden müssen.
Bestimmte Beschränkungen für Werbung würden gelockert werden können. Die Tendenz der Vermischung
von Programm und Werbung, Product-Placement, sei jedoch problematisch. In dem vorliegenden Entwurf
der Fernsehrichtlinie sei lediglich eine Kennzeichnung zu Beginn der Sendung vorgesehen. Dies trage dem
Gebot der Trennung nicht ausreichend Rechnung. Hier bestehe Änderungsbedarf.
Frau Abg. Ströver (Grüne) problematisiert, das über Schleichwerbung in einzelnen Programmen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werde. Sie sehe kaum Möglichkeiten, die überall sichtbare
Schleichwerbungsetzung in fiktionalen Programmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu unterbinden. Die
EU sehe eine Liberalisierung des Werbemarktes im elektronischen Mediensektor vor. Die in dem Entwurf
vorgesehene Regelung sei in dieser Art logisch und stimmig; danach sollte alles zugelassen werden, solange
es benannt würde. Nach Aussagen der SPD solle zwar Werbung zugelassen, Schleichwerbung jedoch
abgelehnt werden. Nach ihrer Auffassung müsse jedoch vielmehr weiterhin insbesondere in den
gebührenfinanzierten Programmen eine klare Trennung von Werbung sowie die Abwehr jedweder Form von
Schleichwerbung durchgesetzt werden. Vermutlich müssten zur Umsetzung einer solchen Forderung mehr
Kontrollinstanzen eingesetzt werden. Eine Position, die zwar Werbung zulasse und Schleichwerbung
verbiete, sei von deutscher Seite kaum durchhaltbar. Wer koordiniere die Positionen der Länder und vertrete
in der Frage der Beratung der künftigen EU-Richtlinie die einzelnen Länder bzw. die Bundesrepublik? Wie
finde eine Koordinierung der Länder gegenüber Brüssel für die weitere Beratung statt?
Frau Abg. Dr. Hiller (Die Linkspartei.PDS) fasst zusammen, dass es zum einen um die Regelung der
Fernsehwerbung, zum anderen auch um Möglichkeiten angesichts neuer technischer Entwicklungen gehe.
Die Neuregelung der Werbemöglichkeiten löse viele Emotionen aus. Es müsse zwischen dem, was die
Bundesrepublik in der EU wolle und dem, was als Staat selbst geregelt werden solle, unterschieden werden.
Gebe es bereits Verständigungen darüber, inwieweit Landesrecht tangiert sei? Welche Einflussnahme gebe
es? Welche Zeitschiene zur Umsetzung gebe es?
Abg. Hahn (FDP) stellt für seine Fraktion konkrete Vorstellungen bezüglich der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk fest. Er vertrete die Auffassung, das Product-Placement nicht in Gänze zu verhindern
sei. Die EU wolle diesbezüglich auch eine konkrete Regelung den Mitgliedstaaten überlassen. Die
Vorschläge bezüglich der Medienrichtlinie gingen in eine vernünftige Richtung.
Abg. Zimmermann (SPD) verdeutlicht, seine Fraktion wünsche keine Ausweitung der Unterbrechung von
Filmen oder Beiträgen durch Werbung. Über eine Aufhebung der Beschränkung der täglichen Werbedauer
könne jedoch diskutiert werden. Hier sei mehr Flexibilität vonnöten. Schleichwerbung solle nicht gestattet
werden. Das Verbot solle jedoch nicht für rechtmäßige Produktplatzierung im Rahmen der Richtlinie gelten.
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Abg. Apelt (CDU) interessiert der Einfluss des Senats auf die Frage der Fernsehrichtlinie. Neben der
Liberalisierung des Fernsehmarktes und der Werbung sei die Frage des Verkaufs von Exklusivrechten an
Pay-TV-Sender ungeklärt. Welche Haltungen und Entwicklungen gebe es? Wie werde sich die Haltung der
Bundesregierung auf die Länder auswirken?
StS Schmitz (CdS) erklärt, nach erster Einschätzung teile der Senat die wesentlichen Grundzüge dieser
Richtlinie. Es habe bereits Verständigung zwischen den Ländern gegeben. Nach Einschätzung sei diese auch
bei den Ländern mehrheitsfähig. Die Kommission gehe davon aus, dass es nicht um eine Legalisierung von
Schleichwerbung, sondern um die Erlaubnis von Product-Placement als neuer Werbeform unter ganz
bestimmten Bedingungen gehe. Nach der Richtlinie sei eine entsprechende Kennzeichnung vor dem
Programm vorgesehen. Der Senat teile die Ansicht, dass dieses angesichts des heutigen Fernsehverhaltens,
bei dem auch gezappt werde, nicht ausreiche. Bei Medienfragen sei das Land Rheinland-Pfalz federführend.
Auf Arbeitsebene habe es bereits eine Sitzung gegeben. Nach Einschätzung der Senatskanzlei werde sich der
Bundesrat am 10. März erstmalig mit dieser Richtlinie befassen. Die Länder würden gemeinsam eine
Stellungnahme erarbeiten. Schwieriger werde jedoch die praktische Umsetzung. In der Richtlinie sei
aufgeführt, dass bei Nachrichten und Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen, bei Dokumentarfilmen und
Kinderprogrammen grundsätzlich kein Product-Placement gestattet sei. Berlin werde versuchen, über die
Mitwirkung im Bundesrat die angesprochenen Themen durchzusetzen.
Frau Abg. Ströver (Grüne) bemerkt, dass relativ schnell verhandelt werde. Es stelle sich für sie eine
grundsätzliche ordnungspolitische Frage, ob es nicht eine Systemunterscheidung zwischen öffentlichrechtlichem und privaten-kommerziellen Programmen geben müsse. Beispielsweise könne argumentiert
werden, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Kulturgut anzusehen sei, der werbungs-, schleichwerbungsund product-placementfrei zu halten sei.
StS Schmitz (CdS) regt an, über diese Thematik gesondert zu sprechen.
Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.
Punkt 6 der Tagesordnung
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fernsehaufnahmen
Drucksachen 15/2671 und 15/2803
Drs 15/3356
(Besprechung auf Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS)
0161
Abg. Zimmermann (SPD) berichtet von einer datenschutzrechtlichen Problematik aus dem UA
Datenschutz, dass Fernsehteams gemeinsam mit Behördenvertretern in Wohnungen von Privatleuten
erschienen seien und ohne vorherige Absprache die dortigen Lebensverhältnisse gefilmt hätten. Würden
Behörden mit Pressevertretern zusammenarbeiten, müsste den Betroffenen zumindest die Möglichkeit
gegeben werden, eine solche Offenbarung der persönlichen Verhältnisse auch abzulehnen. Der Senat habe
sich im Interesse des Datenschutzes geäußert und ein entsprechendes Rundschreiben entworfen.
Frau Abg. Ströver (Grüne) bittet sicherzustellen, dass die Innenbehörde ihre Verwaltungen entsprechend
anweise. Die Senatskanzlei werde gebeten, sich an die Rundfunkveranstalter zu wenden, solche
Verhaltensweisen zu unterlassen.
StS Schmitz (CdS) sagt dies zu. Alle Bezirks- sowie die Hauptverwaltung sei durch zwei Rundschreiben
informiert.
Der Ausschuss schließt die Besprechung ab und nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
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Punkt 7 der Tagesordnung
Verschiedenes
Siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq
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