Öffentliche Sitzung - Abgeordnetenhaus von Berlin

Werbung
Öffentliche Sitzung
15. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Beschlussprotokoll
Ausschuss für Stadtentwicklung
und Umweltschutz
50. Sitzung
9. Februar 2005
---Beginn:
Schluss:
Anwesenheitsliste:
Vorsitz:
15.07 Uhr
17.42 Uhr
siehe Anlage
Abg. Klemm (PDS)
---Vor Eintritt in die Tagesordnung
1. Der Vorsitzenden begrüßt Abg. Dr. Nelken (PDS) als zusätzliches Ausschussmitglied.
2. Auf Antrag der Fraktion der SPD wird der mit der Mitteilung zur Einladung zusätzlich für die
Tagesordnung vorgesehene Punkt
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wasserbewirtschaftungsplan vorlegen Wasserwerk Jungfernheide nicht schließen
Drs 15/3551
0324
StadtUm
mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der
FDP und Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung abgesetzt.
3. Nach kurzer Aussprache zieht Abg. Over (PDS) seinen Antrag, die Punkte 4 bis 7 zusammen
zu beraten, zurück.
Punkt 1 der Tagesordnung
Aktuelle Viertelstunde
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) beantwortet die Fragen von
Frau Abg. Hinz (PDS)
zum Stand der Verhandlungen mit Tivoli bezüglich des Spreeparks,
Abg. Wellmann (CDU)
zu Einzelheiten zum Zustand des Steglitzer Kreisels und der Unterbringung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf,
Seite 2
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Frau Abg. Hertlein (SPD)
zur Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe „Saubere Stadt“ mit den bezirklichen Ordnungsämtern und
Frau Abg. Kubala (Grüne)
zu Konsequenzen des Senats aus der Tatsache, dass die Berliner
Wasserbetriebe die EU-Grenzwerte insbesondere für Stickstoff nicht
einhalten und hohe Strafen bezahlen müssen.
Punkt 2 der Tagesordnung
Vorlage - zur Beschlussfassung Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes
Drs 15/3028
0285
StadtUm
wird in der Beratung verbunden mit
Punkt 3 der Tagesordnung
Vorlage - zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin
über Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
(WRRL-Umsetzungs-Verordnung -WRRLUmV)
VO-Nr. 15/214
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
0308
StadtUm
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für beide Tagesordnungspunkte zusammen eine
Beratungsdauer von einer Stunde vorgesehen sein.
Abg. Buchholz (SPD) begründet den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS zu Punkt 2
(siehe Anlage 2).
Abg. Goetze (CDU) dankt der Senatorin, dass Vorgespräche mit ihrer Verwaltung möglich waren.
Frau Abg. Kubala (Grüne) weist darauf hin, dass die Senatorin allen Fraktionen ein gleiches
Informationsrecht einräumen müsse.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass ihre Mitarbeiter nicht auf direkten Anruf eines Mitgliedes
des Abgeordnetenhauses beratend tätig werden dürften. Wenn Mitglieder des Abgeordnetenhauses
Informationsbedarf hätten, könnten sie sich zu einem konkreten Thema an die Senatorin oder ihr Büro
wenden und um direkte Beantwortung oder Benennung eines Ansprechpartners aus der Verwaltung
bitten. Diese Möglichkeiten stünden den Vertreter/innen aller Fraktionen offen.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) nimmt Stellung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Ehren (SenStadt), Herr Jahn (SenStadt) und Herr Rehfeld-Klein (SenStadt) beantworten weitere
Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD, der PDS und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der Grünen und der
FDP zu.
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 3
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Der Ausschuss beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der PDS und der
CDU bei Stimmenthaltung der Fraktionen der Grünen und der FDP die als Anlage 3 beigefügte
Beschlussempfehlung.
Der Ausschuss beschließt Dringlichkeit.
Zu Punkt 3 wird die Besprechung für erledigt erklärt (§ 32 Abs. 5 GO Abghs).
Punkt 4 der Tagesordnung
a)
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gesetz zur Änderung des Berliner Energiespargesetzes
(BEnSpG)
Drs 15/1822
0191
StadtUm
b)
Antrag der Fraktion der CDU
Wir entrümpeln den Berliner Bürokratie-Dschungel IV
- Aufhebung des Berliner Energiespargesetzes (BenSpG)
Drs 15/1616
0169
StadtUm
c)
Antrag der Fraktion der FDP
Mehr Berlin, weniger Staat (54)
Gesetz zur Aufhebung des Berliner Energiespargesetzes
Drs 15/2920
0277
StadtUm
Frau Abg. Kubala (Grüne) begründet den Antrag zu Punkt 4. a).
Abg. Goetze (CDU) begründet den Antrag zu Punkt 4. b).
Abg. von Lüdeke (FDP) begründet den Antrag zu Punkt 4. c).
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass der Senat in absehbarer Zeit ein neues Energiespargesetz
einbringen werde.
Nach Aussprache wird die Beratung zu den Punkten 4. a), 4. b) und 4. c) vertagt. Die Anträge sollen
im Zusammenhang mit der angekündigten Senatsvorlage erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Punkt 5 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion der CDU
Wir entrümpeln den Berliner Bürokratie-Dschungel V
- Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen des
Neuanschlusses elektrischer Heizungen sowie der Verordnung
über Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren gemäß § 4 des
Energiewirtschaftsgesetzes
Drs 15/1619
0170
StadtUm
Auf Antrag der Fraktion der CDU wird die Beratung vertagt, bis die Senatsvorlage zu einem neuen
Energiespargesetz vorliege.
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 4
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Punkt 6 der Tagesordnung
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Energiesparpartnerschaften für alle:
Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften
nicht länger außen vor lassen
Drs 15/3281
0307
StadtUm(f)
+WiBetrTech
Frau Abg. Kubala (Grüne) begründet den Antrag.
Der Vorsitzende verweist auf die Stellungnahme des mitbeteiligten Ausschusses für Wirtschaft,
Betriebe und Technologie (siehe Anlage 4).
Der Antrag von Abg. Goetze (CDU), Ziffer 2 Abs. I Satz 1 der Stellungnahme folgende Fassung zu
geben:
„I. Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften sicher, dass künftig
die privaten Contractingpartner eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, damit geprüft
werden kann, ob nicht nur die Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel) modernisiert, sondern
möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchgeführt werden kann.“
Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der PDS und der Grünen gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Nach Aussprache beschließt der Ausschuss entsprechend der Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaft, Betriebe und Technologie einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Antrag, Drs 15/3281, wird unter Änderung der Überschrift in
„Energiesparpartnerschaften für alle“ in folgender Fassung angenommen:
I
Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften
sicher, dass künftig die privaten Contractingpartner nicht nur die
Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel) modernisieren, sondern möglichst auch
eine Wärmeschutzsanierung durchführen. Angestrebtes Ziel ist es, schrittweise
alle öffentlichen Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard zu bringen.
II. Der Senat wird aufgefordert, den Abschluss von Energiesparpartnerschaften
auch in seinen Unternehmensbeteiligungen deutlich auszuweiten. Dazu hat er
sicherzustellen, dass bei allen Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) und bei
allen Gesellschaften, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, der
Abschluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und
ökonomisch sinnvoll – umgehend realisiert wird. Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der spezifischen Rahmenbedingungen
von AöR und landeseigenen Gesellschaften (Abschreibungsmöglichkeiten,
Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln.
Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum
30.06.2005 zu berichten.“
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 5
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Punkt 7 der Tagesordnung
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs
Solarstadt Berlin? - Solarvereinbarung gescheitert,
Berliner CO2-Ziel nicht erreicht, öffentliche Dächer
für Solarbetreiber - nicht umgesetzt ... wie geht’s weiter
mit der Solarpolitik in Berlin?
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
0216
StadtUm
Frau Abg. Kubala (Grüne) begründet den Gesprächsbedarf.
Frau StS’in Krautzberger (SenStadt) nimmt Stellung.
Herr Müschen (SenStadt) beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Nach Aussprache wird die Besprechung für erledigt erklärt.
Punkt 8 der Tagesordnung
Verschiedenes
1. Nächste Sitzung: Mittwoch, 23. Februar 2005, 15.00 Uhr
Über die Tagesordnung verständigen sich die Sprecher/innen der Fraktionen im Anschluss an die
Sitzung.
Der Vorsitzende regt an, die Anträge und Vorlagen älteren Datums, für die die Frist gemäß § 32
Abs. 2 GO Abghs am 10. Juni 2005 ablaufe, vorrangig zu beraten.
2. Im Zusammenhang mit der geplanten Informationsreise nach Barcelona bittet der Vorsitzende Frau
Preuß, aus den vorliegenden Anregungen der Fraktionen eine beschlussfähige Vorlage zur nächsten
Ausschusssitzung zu fertigen.
Der Vorsitzende bittet alle Ausschussmitglieder zur nächsten Sitzung zu prüfen, ob sie für den
vorgesehenen Reisetermin (5. bis 8. September 2005) verbindlich ihre Teilnahme zusagen können.
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
Gernot Klemm
Torsten Hilse
Anlagen
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 6
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Anlage 2
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
zur
Vorlage – zur Beschlussfassung Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes
Drs. 15/3028
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Drs. 15/3028 wird mit folgenden Änderungen angenommen:
I. Artikel I wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 ((Inhaltsverzeichnis) werden die folgenden Angaben gestrichen:
„§ 54a
Widerruf von Planfeststellungen“,
„§ 113a
Datenerhebung bei Bodenverunreinigungen“,
„Anlage 4 (zu § 113a)“.
2. § 2 a Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Satz 3 erhält folgende Fassung:
„Entnommenes Wasser muss möglichst sparsam verwendet werden.“
3. § 2 c Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird gestrichen.
b) Im bisherigen Satz 6 und neuen Satz 5 werden die Wörter „In den Fällen der
Sätze 3 und 4“ durch die Wörter „Im Falle des Satzes 3“ ersetzt.
4. In § 2e Abs. 1 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt.
5. In § 2 e Abs. 3 werden die Wörter „bis zum 22. Dezember 2004 fertig zu stellen
und“ gestrichen.
6. In § 2f Abs. 1 Nr. 4 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt.
7. In § 40 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 werden die Wörter „und Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume
für heimische Tier- und Pflanzenarten“ gestrichen.
8. § 40 Abs. 2 wird gestrichen.
9. § 40 a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Soweit es die Bewirtschaftungsziele nach §§ 25 a bis 25 d und § 33 a des
Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 2 f erfordern und das Maßnahmenprogramm nach
§ 36 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 2 c entsprechende Anforderungen enthält,
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 7
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
sind landseits der Uferlinie oder der Böschungsoberkante des Gewässers bei Gewässern erster
Ordnung und fließenden Gewässern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen einzurichten. Die für
die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann bestimmte Gewässer oder Uferzonen
von dieser Regelung ausnehmen, soweit dies mit den Grundsätzen des § 2 a vereinbar ist.“
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion
des Gewässers, der Verbesserung der morphologischen Gewässerstruktur sowie der
Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen. Nutzungen, die den Zwecken des
Gewässerrandstreifens nach Satz 1 zuwiderlaufen, sind in diesen verboten; insbesondere sind
verboten
1. der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
2. der Umbruch von Dauergrünland,
3. die Ackernutzung,
4. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere das Waschen,
Reparieren, die Vornahme von Ölwechsel und das Betanken von Fahrzeugen
sowie sonstige Handlungen, die eine Verunreinigung des Ufers oder
des Gewässers durch wassergefährdende Stoffe, insbesondere Mineralöle
und organische Lösemittel, verursachen können; ausgenommen vom Verbot
ist der Transport auf öffentlichen und privaten Straßen und Schienen.
Ackernutzung ist in den Gewässerrandstreifen in Grünlandnutzung zurückzuführen.“
c) Absatz 4 wird gestrichen.
10. Nummer 22 (Änderung des § 113a) wird gestrichen.
11. Die bisherigen Nummern 23 bis 26 werden die neuen Nummern 22 bis 25.
12. Die neue Nummer 25 erhält folgende Fassung
„25. Die bisherige Anlage 2 wird die neue Anlage 3.“
13. Es wird folgende Nummer 26 angefügt:
„26. Anlage 4 wird aufgehoben

Artikel III Satz 2 wird gestrichen.
Berlin, den 09.02.2005
Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 8
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Anlage 3
einstimmig mit SPD, PDS und CDU
bei Enthaltung Grüne und FDP
An Plen
Dringliche Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 9. Februar 2005
zur Vorlage – zur Beschlussfassung –
Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes
Drucksache 15/3028
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3028 – wird mit folgenden Änderungen angenommen.
I. Artikel I wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) werden die folgenden Angaben
gestrichen:
a)
b)
„§ 54a Widerruf von Planfeststellungen“,
„§ 113a Datenerhebung bei Bodenverunreinigungen“,
c) „Anlage 4 (zu § 113a)“.
2. § 2a Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Satz 3 erhält folgende Fassung:
„Entnommenes Wasser muss möglichst sparsam verwendet werden.“
3. § 2c Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird gestrichen.
b) In Satz 5 (neu) werden die Worte „In den Fällen der Sätze 3 und 4“
durch die Worte „Im Falle des Satzes 3“ ersetzt.
4. In § 2e Abs. 1 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“
ersetzt.
5. In § 2e Abs. 3 werden die Worte „bis zum 22. Dezember 2004 fertig zu stellen und“ gestrichen.
6. In § 2f Abs. 1 Nr. 4 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt.
7. § 40 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 werden die Worte „und Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tierund Pflanzenarten“ gestrichen.
b) Absatz 2 wird gestrichen,
c) Absatz 3 (alt) wird Absatz 2 (neu).
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 9
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
8. § 40 a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Soweit es die Bewirtschaftungsziele nach §§ 25a bis 25d und § 33a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung
mit § 2f erfordern und das Maßnah-menprogramm nach § 36 des Wasserhaushaltsge-setzes in Verbindung mit § 2c
entsprechende Anforderungen enthält, sind landseits der Uferlinie oder der Böschungsoberkante des Gewässers bei
Gewässern erster Ordnung und fließenden Gewäs-sern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen einzu-richten. Die für die
Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann bestimmte Gewässer oder Uferzonen von dieser Regelung ausnehmen,
soweit dies mit den Grundsätzen des § 2a vereinbar ist.“
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers, der
Verbesserung der morphologischen Gewässerstruktur sowie der Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen.
Nutzungen, die den Zwecken des Gewässerrandstreifens nach Satz 1 zuwiderlaufen, sind in diesen verboten; insbesondere
sind verboten
1.
2.
3.
4.
der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
der Umbruch von Dauergrünland,
die Ackernutzung,
der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen, insbesondere das Waschen, Reparieren, die Vornahme von Ölwechsel
und das Betanken von Fahrzeugen sowie sonstige Handlungen, die eine Verunreinigung des Ufers oder des Gewässers
durch Wasser gefährdende Stoffe, insbesondere Mineralöle und organische Lösemittel, verursachen können;
ausgenommen vom Verbot ist der Transport auf öffentlichen und privaten Straßen und Schienen.
Ackernutzung ist in den Gewässerrandstreifen in Grünlandnutzung zurückzuführen.“
c)
Absatz 4 wird gestrichen.
9.
Nummer 22 (Änderung des § 113a) wird gestrichen.
10. Die bisherigen Nummern 23 bis 26 werden die neuen Nummern 22 bis 25.
11. Die neue Nummer 25 erhält folgende Fassung:
„25. Die bisherige Anlage 2 wird die neue Anlage 3.“
12. Es wird folgende Nummer 26 angefügt:
„26. Anlage 4 wird aufgehoben.“

Artikel III Satz 2 wird gestrichen.
Berlin, den 9. Februar 2005
Der Vorsitzende des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz
Kle m m
Abgeordnetenhaus von Berlin
15. Wahlperiode
Seite 10
Beschlussprotokoll StadtUm15/50
10.02.2005
Anlage 4
einstimmig – mit SPD, PDS, Grüne und FDP bei Enthaltung CDU
Stellungnahme
des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 7. Februar 2005
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Energiesparpartnerschaften für
alle: Anstalten öffentlichen Rechts
und landeseigene Gesellschaften
nicht länger außen vor lassen
Drs 15/3281
Der Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie empfiehlt, den Antrag – Drs 15/3281 –
in folgender Fassung anzunehmen:
1. Die Überschrift ändert sich wie folgt:
“Energiesparpartnerschaften für alle”
2. Der Antragstext ändert sich wie folgt:
„Das Abgeordnetenhaus möge beschließen:
I. Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften sicher, dass künftig
die privaten Contractingpartner nicht nur die Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel)
modernisieren, sondern möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchführen. Angestrebtes
Ziel ist es, schrittweise alle öffentlichen Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard zu
bringen.
II. Der Senat wird aufgefordert, den Abschluss von Energiesparpartnerschaften auch in seinen
Unternehmensbeteiligungen deutlich auszuweiten. Dazu hat er sicherzustellen, dass bei allen Anstalten
des öffentlichen Rechts (AöR) und bei allen Gesellschaften, an denen das Land Berlin mehrheitlich
beteiligt ist, der Abschluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und ökonomisch
sinnvoll – umgehend realisiert wird. Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der
spezifischen
Rahmenbedingungen
von
AöR
und
landeseigenen
Gesellschaften
(Abschreibungsmöglichkeiten, Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln.
Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 30.06.2005 zu berichten.“
Berlin, den 7. Februar 2005
Der Vorsitzende des Ausschusses für
Wirtschaft, Betriebe und Technologie
Volker Thiel
Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq
Herunterladen