Öffentliche Sitzung 15. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz 50. Sitzung 9. Februar 2005 ---Beginn: Schluss: Anwesenheitsliste: Vorsitz: 15.07 Uhr 17.42 Uhr siehe Anlage Abg. Klemm (PDS) ---Vor Eintritt in die Tagesordnung 1. Der Vorsitzenden begrüßt Abg. Dr. Nelken (PDS) als zusätzliches Ausschussmitglied. 2. Auf Antrag der Fraktion der SPD wird der mit der Mitteilung zur Einladung zusätzlich für die Tagesordnung vorgesehene Punkt Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wasserbewirtschaftungsplan vorlegen Wasserwerk Jungfernheide nicht schließen Drs 15/3551 0324 StadtUm mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung abgesetzt. 3. Nach kurzer Aussprache zieht Abg. Over (PDS) seinen Antrag, die Punkte 4 bis 7 zusammen zu beraten, zurück. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) beantwortet die Fragen von Frau Abg. Hinz (PDS) zum Stand der Verhandlungen mit Tivoli bezüglich des Spreeparks, Abg. Wellmann (CDU) zu Einzelheiten zum Zustand des Steglitzer Kreisels und der Unterbringung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, Seite 2 Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Frau Abg. Hertlein (SPD) zur Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe „Saubere Stadt“ mit den bezirklichen Ordnungsämtern und Frau Abg. Kubala (Grüne) zu Konsequenzen des Senats aus der Tatsache, dass die Berliner Wasserbetriebe die EU-Grenzwerte insbesondere für Stickstoff nicht einhalten und hohe Strafen bezahlen müssen. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage - zur Beschlussfassung Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes Drs 15/3028 0285 StadtUm wird in der Beratung verbunden mit Punkt 3 der Tagesordnung Vorlage - zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL-Umsetzungs-Verordnung -WRRLUmV) VO-Nr. 15/214 (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 0308 StadtUm Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für beide Tagesordnungspunkte zusammen eine Beratungsdauer von einer Stunde vorgesehen sein. Abg. Buchholz (SPD) begründet den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS zu Punkt 2 (siehe Anlage 2). Abg. Goetze (CDU) dankt der Senatorin, dass Vorgespräche mit ihrer Verwaltung möglich waren. Frau Abg. Kubala (Grüne) weist darauf hin, dass die Senatorin allen Fraktionen ein gleiches Informationsrecht einräumen müsse. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass ihre Mitarbeiter nicht auf direkten Anruf eines Mitgliedes des Abgeordnetenhauses beratend tätig werden dürften. Wenn Mitglieder des Abgeordnetenhauses Informationsbedarf hätten, könnten sie sich zu einem konkreten Thema an die Senatorin oder ihr Büro wenden und um direkte Beantwortung oder Benennung eines Ansprechpartners aus der Verwaltung bitten. Diese Möglichkeiten stünden den Vertreter/innen aller Fraktionen offen. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) nimmt Stellung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Herr Ehren (SenStadt), Herr Jahn (SenStadt) und Herr Rehfeld-Klein (SenStadt) beantworten weitere Fragen der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der PDS und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der Grünen und der FDP zu. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 3 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Der Ausschuss beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der PDS und der CDU bei Stimmenthaltung der Fraktionen der Grünen und der FDP die als Anlage 3 beigefügte Beschlussempfehlung. Der Ausschuss beschließt Dringlichkeit. Zu Punkt 3 wird die Besprechung für erledigt erklärt (§ 32 Abs. 5 GO Abghs). Punkt 4 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Änderung des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) Drs 15/1822 0191 StadtUm b) Antrag der Fraktion der CDU Wir entrümpeln den Berliner Bürokratie-Dschungel IV - Aufhebung des Berliner Energiespargesetzes (BenSpG) Drs 15/1616 0169 StadtUm c) Antrag der Fraktion der FDP Mehr Berlin, weniger Staat (54) Gesetz zur Aufhebung des Berliner Energiespargesetzes Drs 15/2920 0277 StadtUm Frau Abg. Kubala (Grüne) begründet den Antrag zu Punkt 4. a). Abg. Goetze (CDU) begründet den Antrag zu Punkt 4. b). Abg. von Lüdeke (FDP) begründet den Antrag zu Punkt 4. c). Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, dass der Senat in absehbarer Zeit ein neues Energiespargesetz einbringen werde. Nach Aussprache wird die Beratung zu den Punkten 4. a), 4. b) und 4. c) vertagt. Die Anträge sollen im Zusammenhang mit der angekündigten Senatsvorlage erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Punkt 5 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der CDU Wir entrümpeln den Berliner Bürokratie-Dschungel V - Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen des Neuanschlusses elektrischer Heizungen sowie der Verordnung über Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren gemäß § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes Drs 15/1619 0170 StadtUm Auf Antrag der Fraktion der CDU wird die Beratung vertagt, bis die Senatsvorlage zu einem neuen Energiespargesetz vorliege. Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 4 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Punkt 6 der Tagesordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Energiesparpartnerschaften für alle: Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften nicht länger außen vor lassen Drs 15/3281 0307 StadtUm(f) +WiBetrTech Frau Abg. Kubala (Grüne) begründet den Antrag. Der Vorsitzende verweist auf die Stellungnahme des mitbeteiligten Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie (siehe Anlage 4). Der Antrag von Abg. Goetze (CDU), Ziffer 2 Abs. I Satz 1 der Stellungnahme folgende Fassung zu geben: „I. Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften sicher, dass künftig die privaten Contractingpartner eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, damit geprüft werden kann, ob nicht nur die Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel) modernisiert, sondern möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchgeführt werden kann.“ Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der PDS und der Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Nach Aussprache beschließt der Ausschuss entsprechend der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie einstimmig folgende Beschlussempfehlung: Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Antrag, Drs 15/3281, wird unter Änderung der Überschrift in „Energiesparpartnerschaften für alle“ in folgender Fassung angenommen: I Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften sicher, dass künftig die privaten Contractingpartner nicht nur die Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel) modernisieren, sondern möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchführen. Angestrebtes Ziel ist es, schrittweise alle öffentlichen Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard zu bringen. II. Der Senat wird aufgefordert, den Abschluss von Energiesparpartnerschaften auch in seinen Unternehmensbeteiligungen deutlich auszuweiten. Dazu hat er sicherzustellen, dass bei allen Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) und bei allen Gesellschaften, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, der Abschluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und ökonomisch sinnvoll – umgehend realisiert wird. Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der spezifischen Rahmenbedingungen von AöR und landeseigenen Gesellschaften (Abschreibungsmöglichkeiten, Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln. Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 30.06.2005 zu berichten.“ Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 5 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Punkt 7 der Tagesordnung Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs Solarstadt Berlin? - Solarvereinbarung gescheitert, Berliner CO2-Ziel nicht erreicht, öffentliche Dächer für Solarbetreiber - nicht umgesetzt ... wie geht’s weiter mit der Solarpolitik in Berlin? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 0216 StadtUm Frau Abg. Kubala (Grüne) begründet den Gesprächsbedarf. Frau StS’in Krautzberger (SenStadt) nimmt Stellung. Herr Müschen (SenStadt) beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Nach Aussprache wird die Besprechung für erledigt erklärt. Punkt 8 der Tagesordnung Verschiedenes 1. Nächste Sitzung: Mittwoch, 23. Februar 2005, 15.00 Uhr Über die Tagesordnung verständigen sich die Sprecher/innen der Fraktionen im Anschluss an die Sitzung. Der Vorsitzende regt an, die Anträge und Vorlagen älteren Datums, für die die Frist gemäß § 32 Abs. 2 GO Abghs am 10. Juni 2005 ablaufe, vorrangig zu beraten. 2. Im Zusammenhang mit der geplanten Informationsreise nach Barcelona bittet der Vorsitzende Frau Preuß, aus den vorliegenden Anregungen der Fraktionen eine beschlussfähige Vorlage zur nächsten Ausschusssitzung zu fertigen. Der Vorsitzende bittet alle Ausschussmitglieder zur nächsten Sitzung zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Reisetermin (5. bis 8. September 2005) verbindlich ihre Teilnahme zusagen können. Der Vorsitzende Der Schriftführer Gernot Klemm Torsten Hilse Anlagen Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 6 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Anlage 2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS zur Vorlage – zur Beschlussfassung Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes Drs. 15/3028 Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Drs. 15/3028 wird mit folgenden Änderungen angenommen: I. Artikel I wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 ((Inhaltsverzeichnis) werden die folgenden Angaben gestrichen: „§ 54a Widerruf von Planfeststellungen“, „§ 113a Datenerhebung bei Bodenverunreinigungen“, „Anlage 4 (zu § 113a)“. 2. § 2 a Abs. 1 wird wie folgt geändert: Satz 3 erhält folgende Fassung: „Entnommenes Wasser muss möglichst sparsam verwendet werden.“ 3. § 2 c Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 4 wird gestrichen. b) Im bisherigen Satz 6 und neuen Satz 5 werden die Wörter „In den Fällen der Sätze 3 und 4“ durch die Wörter „Im Falle des Satzes 3“ ersetzt. 4. In § 2e Abs. 1 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt. 5. In § 2 e Abs. 3 werden die Wörter „bis zum 22. Dezember 2004 fertig zu stellen und“ gestrichen. 6. In § 2f Abs. 1 Nr. 4 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt. 7. In § 40 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 werden die Wörter „und Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten“ gestrichen. 8. § 40 Abs. 2 wird gestrichen. 9. § 40 a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Soweit es die Bewirtschaftungsziele nach §§ 25 a bis 25 d und § 33 a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 2 f erfordern und das Maßnahmenprogramm nach § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 2 c entsprechende Anforderungen enthält, Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 7 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 sind landseits der Uferlinie oder der Böschungsoberkante des Gewässers bei Gewässern erster Ordnung und fließenden Gewässern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen einzurichten. Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann bestimmte Gewässer oder Uferzonen von dieser Regelung ausnehmen, soweit dies mit den Grundsätzen des § 2 a vereinbar ist.“ b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers, der Verbesserung der morphologischen Gewässerstruktur sowie der Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen. Nutzungen, die den Zwecken des Gewässerrandstreifens nach Satz 1 zuwiderlaufen, sind in diesen verboten; insbesondere sind verboten 1. der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, 2. der Umbruch von Dauergrünland, 3. die Ackernutzung, 4. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere das Waschen, Reparieren, die Vornahme von Ölwechsel und das Betanken von Fahrzeugen sowie sonstige Handlungen, die eine Verunreinigung des Ufers oder des Gewässers durch wassergefährdende Stoffe, insbesondere Mineralöle und organische Lösemittel, verursachen können; ausgenommen vom Verbot ist der Transport auf öffentlichen und privaten Straßen und Schienen. Ackernutzung ist in den Gewässerrandstreifen in Grünlandnutzung zurückzuführen.“ c) Absatz 4 wird gestrichen. 10. Nummer 22 (Änderung des § 113a) wird gestrichen. 11. Die bisherigen Nummern 23 bis 26 werden die neuen Nummern 22 bis 25. 12. Die neue Nummer 25 erhält folgende Fassung „25. Die bisherige Anlage 2 wird die neue Anlage 3.“ 13. Es wird folgende Nummer 26 angefügt: „26. Anlage 4 wird aufgehoben Artikel III Satz 2 wird gestrichen. Berlin, den 09.02.2005 Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 8 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Anlage 3 einstimmig mit SPD, PDS und CDU bei Enthaltung Grüne und FDP An Plen Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 9. Februar 2005 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes Drucksache 15/3028 Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3028 – wird mit folgenden Änderungen angenommen. I. Artikel I wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) werden die folgenden Angaben gestrichen: a) b) „§ 54a Widerruf von Planfeststellungen“, „§ 113a Datenerhebung bei Bodenverunreinigungen“, c) „Anlage 4 (zu § 113a)“. 2. § 2a Abs. 1 wird wie folgt geändert: Satz 3 erhält folgende Fassung: „Entnommenes Wasser muss möglichst sparsam verwendet werden.“ 3. § 2c Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 4 wird gestrichen. b) In Satz 5 (neu) werden die Worte „In den Fällen der Sätze 3 und 4“ durch die Worte „Im Falle des Satzes 3“ ersetzt. 4. In § 2e Abs. 1 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt. 5. In § 2e Abs. 3 werden die Worte „bis zum 22. Dezember 2004 fertig zu stellen und“ gestrichen. 6. In § 2f Abs. 1 Nr. 4 wird die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 2“ ersetzt. 7. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 werden die Worte „und Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tierund Pflanzenarten“ gestrichen. b) Absatz 2 wird gestrichen, c) Absatz 3 (alt) wird Absatz 2 (neu). Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 9 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 8. § 40 a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Soweit es die Bewirtschaftungsziele nach §§ 25a bis 25d und § 33a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 2f erfordern und das Maßnah-menprogramm nach § 36 des Wasserhaushaltsge-setzes in Verbindung mit § 2c entsprechende Anforderungen enthält, sind landseits der Uferlinie oder der Böschungsoberkante des Gewässers bei Gewässern erster Ordnung und fließenden Gewäs-sern zweiter Ordnung Gewässerrandstreifen einzu-richten. Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann bestimmte Gewässer oder Uferzonen von dieser Regelung ausnehmen, soweit dies mit den Grundsätzen des § 2a vereinbar ist.“ b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers, der Verbesserung der morphologischen Gewässerstruktur sowie der Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen. Nutzungen, die den Zwecken des Gewässerrandstreifens nach Satz 1 zuwiderlaufen, sind in diesen verboten; insbesondere sind verboten 1. 2. 3. 4. der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, der Umbruch von Dauergrünland, die Ackernutzung, der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen, insbesondere das Waschen, Reparieren, die Vornahme von Ölwechsel und das Betanken von Fahrzeugen sowie sonstige Handlungen, die eine Verunreinigung des Ufers oder des Gewässers durch Wasser gefährdende Stoffe, insbesondere Mineralöle und organische Lösemittel, verursachen können; ausgenommen vom Verbot ist der Transport auf öffentlichen und privaten Straßen und Schienen. Ackernutzung ist in den Gewässerrandstreifen in Grünlandnutzung zurückzuführen.“ c) Absatz 4 wird gestrichen. 9. Nummer 22 (Änderung des § 113a) wird gestrichen. 10. Die bisherigen Nummern 23 bis 26 werden die neuen Nummern 22 bis 25. 11. Die neue Nummer 25 erhält folgende Fassung: „25. Die bisherige Anlage 2 wird die neue Anlage 3.“ 12. Es wird folgende Nummer 26 angefügt: „26. Anlage 4 wird aufgehoben.“ Artikel III Satz 2 wird gestrichen. Berlin, den 9. Februar 2005 Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz Kle m m Abgeordnetenhaus von Berlin 15. Wahlperiode Seite 10 Beschlussprotokoll StadtUm15/50 10.02.2005 Anlage 4 einstimmig – mit SPD, PDS, Grüne und FDP bei Enthaltung CDU Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 7. Februar 2005 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Energiesparpartnerschaften für alle: Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften nicht länger außen vor lassen Drs 15/3281 Der Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie empfiehlt, den Antrag – Drs 15/3281 – in folgender Fassung anzunehmen: 1. Die Überschrift ändert sich wie folgt: “Energiesparpartnerschaften für alle” 2. Der Antragstext ändert sich wie folgt: „Das Abgeordnetenhaus möge beschließen: I. Der Senat stellt für alle neu abzuschließenden Energiesparpartnerschaften sicher, dass künftig die privaten Contractingpartner nicht nur die Wärmeerzeugnisanlagen (Heizkessel) modernisieren, sondern möglichst auch eine Wärmeschutzsanierung durchführen. Angestrebtes Ziel ist es, schrittweise alle öffentlichen Gebäude auf einen Niedrigenergiehausstandard zu bringen. II. Der Senat wird aufgefordert, den Abschluss von Energiesparpartnerschaften auch in seinen Unternehmensbeteiligungen deutlich auszuweiten. Dazu hat er sicherzustellen, dass bei allen Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) und bei allen Gesellschaften, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, der Abschluss von Energiesparverträgen geprüft und – sofern ökologisch und ökonomisch sinnvoll – umgehend realisiert wird. Die Energiesparvereinbarungen sind dabei entsprechend der spezifischen Rahmenbedingungen von AöR und landeseigenen Gesellschaften (Abschreibungsmöglichkeiten, Erlösausrichtung etc.) weiterzuentwickeln. Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 30.06.2005 zu berichten.“ Berlin, den 7. Februar 2005 Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie Volker Thiel Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq