1 Einleitung

Werbung
1. ------IND- 2014 0615 SK- DE- ------ 20150115 --- --- PROJET
Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung der
Slowakischen Republik (SR)
Sektion Straßenverkehr und Verkehrsstraßen
TB xx/2014
TECHNISCHE BEDINGUNGEN
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Inkrafttreten ab: ............. 2014
TB x/2014
1
2
3
4
5
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
INHALT
Einleitung ................................................................................................................................. 3
1.1
Gegenstand der Technischen Bedingungen (TB) ................................................................... 3
1.2
Zweck der TB ........................................................................................................................... 3
1.3
Anwendung der TB .................................................................................................................. 3
1.4
Ausarbeitung der TB ................................................................................................................ 3
1.5
Verteilung der TB ..................................................................................................................... 3
1.6
Inkrafttreten der TB .................................................................................................................. 3
1.7
Ersatz vorheriger Vorschriften ................................................................................................. 3
1.8
Zusammenhängende und zitierte Rechtsvorschriften ............................................................. 3
1.9
Zusammenhängende und zitierte Normen .............................................................................. 4
1.10 Zusammenhängende und zitierte technische Vorschriften und Bedingungen ........................ 5
1.11 Zusammenhängende ausländische Vorschriften .................................................................... 5
1.12 Gegenseitige Anerkennung ..................................................................................................... 6
1.13 Verwendete Abkürzungen ....................................................................................................... 6
Allgemeines ............................................................................................................................. 6
2.1
Begriffe und Definitionen ......................................................................................................... 6
2.2
Betreten fremder Liegenschaften, Schadenersatz und Beseitigung geologischer Bauwerke 7
Methodische Grundsätze ingenieurgeologischer Erkundungen .............................................. 8
3.1
Faktoren, durch welche die Anforderungen an ingenieurgeologische Erkundungen für
Tunnel beeinflusst werden ....................................................................................................... 8
3.2
Phasen der ingenieurgeologischen Erkundung für Tunnel ..................................................... 8
3.3
Inhalt der einzelnen Erkundungsphasen ................................................................................. 9
3.3.1 Geologische Studien für die Erarbeitung von technischen Studien, Vorhaben und
Bewertungsberichten ......................................................................................................... 10
3.3.2 Phase
der
orientierenden
IGE
für
die
Phasen
DUR
(Dokumentation
Raumordnungsbescheid) und DSZ (Dokumentation Bauvorhaben) ................................. 10
3.3.3 Phase der detaillierten IGE ................................................................................................ 13
3.4
Vorbereitung der IGE ............................................................................................................. 17
Übersicht der Felderkundungsarbeiten und ihre Durchführung ............................................ 18
4.1
Direkte Erkundungsarbeiten und Verfahren der Probenentnahme von Böden und Gesteinen
19
4.1.1 Entnahme von Bodenproben ............................................................................................. 19
4.1.2 Probenentnahme aus Felsgesteinen ................................................................................. 21
4.1.3 Handhabung der Proben, Lagerung und Transport der Proben ....................................... 22
4.1.4 Absicherung von Erkundungsarbeiten (Bohr- und Grabungsarbeiten) ............................. 23
4.1.5 Beseitigungsarbeiten von Erkundungsbauten ................................................................... 23
4.1.6 Erkundungsstollen ............................................................................................................. 24
4.2
Feldprüfungen – indirekte Erkundungsarbeiten .................................................................... 24
4.2.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 24
4.2.2 Plan der Feldprüfungen ..................................................................................................... 24
4.2.3 Arten der Feldprüfungen .................................................................................................... 24
4.2.4 Auswertung der Feldprüfungen ......................................................................................... 26
4.3
Ermittlung des Auftritts, des Regimes und der Eigenschaften des Grundwassers in der
Gesteinsumgebung ................................................................................................................ 26
4.4
Geophysikalische Tätigkeiten ................................................................................................ 30
4.5
Kartierungsarbeiten ............................................................................................................... 31
4.6
Vermessungsarbeiten ............................................................................................................ 32
Laborprüfungen ..................................................................................................................... 32
5.1
Allgemeines ........................................................................................................................... 32
5.2
Annahme, Nachweis und Lagerung von Proben ................................................................... 32
5.3
Bearbeitung von Proben ........................................................................................................ 32
5.3.1 Plan der Laborprüfungen ................................................................................................... 32
5.3.2 Klassifikationsprüfungen .................................................................................................... 33
5.3.3 Laborprüfungen ................................................................................................................. 33
5.3.4 Aufzeichnung von Arbeitsverfahren und Aufbewahrung von Proben während ihrer
Bearbeitung ....................................................................................................................... 34
5.4
Kontrolle der Laborarbeiten ................................................................................................... 34
5.5
Berichte über die Laborprüfungen ......................................................................................... 34
2
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
6
TB x/2014
Berichte über die Erkundung der Gesteinsumgebung .......................................................... 34
6.1
IGE-Abschlussberichte .......................................................................................................... 34
6.1.1 Textteil ............................................................................................................................... 35
6.1.2 Anhangteil .......................................................................................................................... 37
6.2
Berichte für Ausschreibungsunterlagen zur Durchführung von Bauarbeiten ........................ 40
6.2.1 Zusammenfassender geotechnischer Bericht ................................................................... 40
6.2.2 Grundlegender geotechnischer Bericht ............................................................................. 41
1
Einleitung
1.1
Gegenstand der Technischen Bedingungen (TB)
Durch diese Technischen Bedingungen (nachstehend TB) werden die Grundsätze und die Methodik
der Ausführung von ingenieurgeologischen Erkundungen (nachstehend IGE) für Straßentunnel
festgelegt.
1.2
Zweck der TB
Diese TB gelten für die ingenieurgeologische Erkundung zur Bemessung und zum Bau von Tunneln
an Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen I. Ordnung.
1.3
Anwendung der TB
Diese TB sind für Auftragnehmer ingenieurgeologischer Erkundungen (IGE), Projektanten, Investoren
und Verwaltungen von Straßentunneln sowie für alle Organe und Institutionen, die sich am Bau von
Tunneln beteiligen, bestimmt.
1.4
Ausarbeitung der TB
Diese TB wurden auf Grundlage eines Auftrags der Slowakischen Straßenverwaltung (SSC) von der
Firma Terraprojekt,
a.s., Podunajská 24, 821 06 Bratislava, ausgearbeitet.
Verantwortlicher Ersteller:
 Ing. Miloslav Frankovský, Tel.: +421 2 45 52 37 71, E-Mail: [email protected].
Mitersteller:
 Dr. Ing. Jana Frankovská, PhD, E-Mail: [email protected]
 Dr. RNDr. Miloslav Kopecký, PhD, E-Mail: [email protected]
 RNDr. Marián Kuvik, E-Mail: [email protected]
 RNDr. Antonín Matejček, E-Mail: [email protected]
1.5
Verteilung der TB
Die elektronische Version der TKB wird nach ihrer Genehmigung in elektronischer Form auf der
Website der slowakischen Straßenverwaltung SSC: www.ssc.sk (technische Vorschriften) und auf der
Website des Ministeriums für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung der Slowakischen
Republik: www.mindop.sk (Verkehr, Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur, Legislative, technische
Vorschriften) veröffentlicht.
1.6
Inkrafttreten der TB
Diese TB treten am auf der Titelseite angegebenen Tag in Kraft.
1.7
Ersatz vorheriger Vorschriften
Diese TB ersetzen keine andere Vorschrift.
1.8
[Z1]
Zusammenhängende und zitierte Rechtsvorschriften
Gesetz GBl. Nr. 135/1961 über Straßen (Straßengesetz), in der jeweils geltenden Fassung;
3
TB x/2014
[Z2]
[Z3]
[Z4]
[Z5]
[Z6]
[Z7]
[Z8]
[Z9]
[Z10]
[Z11]
1.9
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Gesetz GBl. Nr. 50/1976 über die Raumplanung und die Bauordnung (Baugesetz) in der
jeweils geltenden Fassung;
Richtlinie des MŽP SR (Umweltministerium der Slowakischen Republik) Nr. 1/1996-3.2 für
die Erstellung ingenieurgeologischer Karten vom 15.03.1996;
Gesetz GBl. Nr. 51/1988 über bergmännische Tätigkeiten, Sprengstoffe und über die
staatliche Bergbauverwaltung in der jeweils geltenden Fassung;
Gesetz GBl. Nr. 569/2007 über geologische Tätigkeiten (Geologiegesetz) in der jeweils
geltenden Fassung;
Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik (MŽP SR) GBl. Nr.
51/2008 zur Durchführung des Geologiegesetzes;
Gesetz GBl. Nr. 24/2006 über die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt und über
die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze;
Gesetz GBl. Nr. 8/2009 über den Straßenverkehr und über die Änderung und Ergänzung
einiger Gesetze in der jeweils geltenden Fassung;
Verordnung des Innenministeriums der Slowakischen Republik (MV SR), GBl. Nr. 9/2009
über die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und über die Änderung und
Ergänzung einiger Gesetze in der jeweils geltenden Fassung;
Gesetz GBl. Nr. 133/2013 über Bauprodukte und über die Änderung und Ergänzung einiger
Gesetze;
Verordnung des MDVRR SR (Ministerium für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung
der Slowakischen Republik) GBl. Nr. 162/2013 zur Festlegung einer Liste der Gruppen von
Bauprodukten und zur Festlegung von Systemen für die Leistungsbewertung.
Zusammenhängende und zitierte Normen
STN 72 1004
STN 72 1006
STN 72 1010
STN 72 1011
STN 72 1012
STN 72 1013
STN 72 1014
STN 72 1015
STN 72 1016
STN 72 1018
STN 72 1019
STN 72 1020
STN 72 1021
STN 72 1022
STN 72 1025
STN 72 1026
STN 72 1027
STN 72 1029
STN 72 1030
STN 72 1031
STN 72 1191
STN 73 0037
STN 73 0090
STN 73 1001
STN 73 1010
STN 73 6100
STN 73 6101
STN 73 7507
STN EN 197-1
Pressiometer-Prüfung
Kontrolle der Verdichtung von Boden und Schüttstoff
Bestimmung des Volumengewichts von Böden. Labor- und Feldverfahren
Laborbestimmung der scheinbaren Dichte der festen Bodenbestandteile
Laborbestimmung der Bodenfeuchtigkeit
Laborbestimmung der Grenzen der Plastizität von Böden
Laborbestimmung der Fließgrenzen von Böden mit der CasagrandeMethode
Laborbestimmung der Verdichtbarkeit von Böden
Laborbestimmung der Tragfähigkeit von Böden (CBR)
Laborbestimmung der relativen Lagerungsdichte nicht gebundener Böden
Laborbestimmung des Bodenschwunds
Laborbestimmung der Bodendurchlässigkeit
Laborbestimmung der organischen Stoffe in Böden
Laborbestimmung der Karbonate in Böden
Laborbestimmung der Festigkeit feinkörniger Böden auf einfachen Druck
Laborbestimmung
der
Gleiteigenschaften
von
Böden
durch
Drehsondierung
Laborbestimmung der Zusammendrückbarkeit von Böden im Ödometer
Bestimmung der Wasseraufnahmefähigkeit nach Enslin
Laborverfahren der Bestimmung der Gleitfestigkeit von Böden mit dem
Kartongerät
Laborverfahren der Bestimmung der Gleitfestigkeit von Böden mit dem
Triaxialgerät
Prüfung des Grads der Frostempfindlichkeit von Böden
Bodendruck auf Baukonstruktionen
Geotechnische Erkundung
Geotechnische Konstruktionen. Gründung von Bauten.
Terminologie und Zeichen in der Geotechnik.
Terminologie der Verkehrswege
Projektierung von Straßen- und Autobahnen
Projektierung von Straßentunneln;
Zement.
Teil 1:
Zusammensetzung,
Anforderungen
und
4
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
(72 2101)
STN EN 197-2
(72 2101)
STN EN 206-1
(73 2403)
STN EN 1997-1
(73 0091)
STN EN 1997-2
(73 0091)
STN EN ISO 14688-1
(72 1003)
STN EN ISO 14688-2
72 1003)
STN EN ISO 14689-1
(72 1001)
STN EN ISO 22282-1
72 1040)
STN EN ISO 22475-1
72 1005)
STN EN ISO 22476-2
72 1032)
STN EN ISO 22476-3
(72 1033)
TB x/2014
Konformitätskriterien von Normalzement.
Zement. Teil 2: Konformitätsbewertung.
Beton. Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität.
Eurocode 7. Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik.
Teil 1: Allgemeine Regeln.
Eurocode 7. Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik.
Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds
Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Beschreibung und
Klassifizierung von Boden. Teil 1: Benennung und Beschreibung (ISO
14688-1)
Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Beschreibung und
Klassifizierung von Boden. Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen
(ISO 14688-2)
Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Benennung, Beschreibung
und Klassifizierung von Fels. Teil 1: Benennung und Beschreibung (ISO
14688-1)
Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Geohydraulische
Versuche. Teil 1: Allgemeine Regeln (ISO 22282-1)
Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahmeverfahren
und Grundwassermessungen. Teil 1: Technische Grundlagen der
Ausführung (ISO 22475-1)
Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Felduntersuchungen.
Teil 2: Rammsondierungen (ISO 22476-2).
Geotechnische Erkundung und Untersuchung. Felduntersuchungen.
Teil 3: Standard Penetration Test (ISO 22476-3)
Bemerkung: Zusammenhängende und zitierte Normen einschließlich aktueller Änderungen, Zusätze und nationaler
Anhänge.
1.10 Zusammenhängende und zitierte technische Vorschriften und Bedingungen
[T1]
[T2]
[T3]
TB 03/2006
TB 05/2006
TB 07/2008
[T4]
[T5]
[T6]
TB 06-01/2006
TB 06-02/2006
TB 13/2011
[T7]
[T8]
TKB Teil 0
TKB Teil 28
Dokumentation von Straßenbauten + Anhänge (01–14), MDPT SR: 2007;
Tunnelterminologie, MDPT SR: 2006;
Ausführung
von
ingenieurgeologischen
Untersuchungen
für
Straßenbauwerke, MDPT SR: 2008;
Unterirdische Bauten. Teil 1: Zyklischer Vortrieb, Ausbauklassen;
Unterirdische Bauten. Teil 2: Kontinuierlicher Vortrieb;
Monitoring-Handbuch für Umwelteinflüsse von Verkehrswegen, MDVRR
SR: 2011;
Allgemeines, MDVRR SR: 2012;
Geotechnisches Monitoring für Tunnel und Erkundungsstollen, MDVRR SR:
2010
1.11 Zusammenhängende ausländische Vorschriften
[T9]
[T10]
[T11]
[T12]
Strategy for Site Investigation of Tunnelling Projects, (Handbuch für die Erkundung der
Gesteinsumgebung für Tunnelprojekte), Arbeitsdokument ITA, 2014;
Geotechnical Baseline Reports for Underground Construction (Grundlegende
geotechnische Berichte für unterirdische Bauten), the Technical Committee on
Geotechnical Reports of the Underground Technology Research Council, ASCE, 2007
Geotechnische Untersuchung für die Bemessung und Ausführung von Straßentunneln MD
ČR (Verkehrsministerium der Tschechischen Republik), 2007
Guideline for the Geotechnical Design of Underground Structures with Conventional
Excavation (Handbuch für die geotechnische Bemessung von konventionell vorgetriebenen
unterirdischen Bauten), Austrian Society for Geomechanics, 2010
5
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
1.12 Gegenseitige Anerkennung
In Fällen, in denen durch diese Spezifikation eine Forderung nach Übereinstimmung mit
einem beliebigen Teil einer slowakischen Norm („Slowakische Technische Norm“) oder einer anderen
technischen Spezifikation festgelegt ist, kann diese Forderung durch Sicherstellung der folgenden
Übereinstimmung erfüllt werden:
(a) mit einer Norm oder einem Codex der bescheinigten Verfahren, die von der nationalen
Normungsorganisation oder einer gleichgestellten Organisation eines der EWG-Staaten
erlassen wurden;
(b) mit irgendeiner internationalen Norm, die von einem der EWG-Staaten als Norm oder
Codex der bescheinigten Verfahren anerkannt wird;
(c) mit einer technischen Spezifikation, die von einem öffentlichen Organ eines der EWGStaaten als Norm anerkannt wird, oder
(d) mit einer Europäischen Technischen Bewertung, die in Übereinstimmung mit dem in der
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 geregelten Verfahren erlassen wurde.
Die vorstehenden Punkte gelten jedoch nur unter der Voraussetzung, dass durch die
entsprechende Norm ein gleichwertiges Niveau der technischen Parameter und Sicherheitsparameter
festgelegt wird, wie in der Norm oder technischen Spezifikation geregelt.
„EWG-Staat“ ist ein Staat, der Vertragspartei des am 2. Mai 1992 in Porto unterzeichneten
Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in der aktuell geltenden Fassung, ist.
„Slowakische Norm“ („Slowakische Technische Norm“) bedeutet jede Norm, die vom Amt für
Normen, Mess- und Prüfwesen der Slowakischen Republik erlassen wurde und umfasst auch
übernommene Europäische Normen und übernommene andere internationale Normen.
1.13 Verwendete Abkürzungen
IGE
CBR
DSZ
DUR
DSP
RQD
GWS
UVP
2
ingenieurgeologische Erkundung
California Bearing Ratio - Kalifornisches Tragfähigkeitsverhältnis
Dokumentation des Bauvorhabens
Dokumentation für den Raumordnungsbescheid
Dokumentation für die Baugenehmigung
Rock Quality Designation Index - Felsqualitätsindex
Grundwasserspiegel
Umweltverträglichkeitsprüfung
Allgemeines
In diesem Teil werden überwiegend wesentliche gesetzgeberische Begriffe angeführt, welche
für die IGE gelten und im Gesetz [Z5] aufgeführt sind. In diesem Gesetz werden Bedingungen für
Projektierung,
Ausführung,
Bewertung
und
Kontrolle
geologischer
Arbeiten,
der
Zuständigkeitsbereich der staatlichen geologischen Verwaltung sowie Sanktionen für die Verletzung
der Bestimmungen dieses Gesetzes geregelt. Das Gesetz wird mittels der Verordnung [Z6]
durchgeführt.
IGE-Tätigkeiten unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des Gesetzes [Z4]. Es handelt sich
um Arbeiten, die auf bergmännische Weise durchgeführte Tätigkeiten darstellen.
2.1
Begriffe und Definitionen
2.1.1 Ingenieurgeologie: Wissenschaftsdisziplin, welche natürliche und anthropogene geologische
Erscheinungen im obersten Teil der Erdkruste zum Zwecke einer rationalen Gebietsnutzung, der
Errichtung von Bauwerken und dem Umweltschutz untersucht. Hauptgegenstand der Studie der
Ingenieurgeologie sind die Beziehungen zwischen Gesteinsumgebung, Oberflächenrelief,
Grundwasser und Bauwerk.
2.1.2 Ingenieurgeologische
ingenieurgeologischen und
Untersuchung der Stabilität
Erkundungen für Bauzwecke
Erkundung: Erkundung der Gesteinsumgebung zur Ermittlung der
hydrogeologischen Verhältnisse des Gebiets einschließlich einer
eines durch Erdrutsche gefährdeten Gebiets. Ingenieurgeologische
unterliegen unter gesetzgeberischem Gesichtspunkt den allgemeinen
6
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Bestimmungen des Gesetzes [Z5] und der Verordnung [Z6], durch welche die Durchführung der
Untersuchungen genauer spezifiziert wird.
Fachlicher Inhalt und Methodik der Lösung der IGE werden durch die geltenden Slowakischen
Technischen Normen festgelegt.
2.1.3 Auftragnehmer ingenieurgeologischer Erkundungen: juristische oder natürliche Personen
auf Grundlage einer geologischen Berechtigung und Inhaber der fachlichen Eignung für das Fach
Ingenieurgeologie.
2.1.4 Phasen der ingenieurgeologischen Erkundung: im Sinne des Gesetzes [Z5] werden folgende
Phasen unterschieden: orientierende IGE, detaillierte IGE und ergänzende IGE.
2.1.5 Geologische Aufgabe: sachliche, örtliche und zeitliche Abgrenzung des Fragenkomplexes,
durch den das wirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Ziel der zu projektierenden und
durch geologische Arbeiten zu lösenden und im Abschlussbericht im Sinne des Gesetzes [Z5]
auszuwertenden Aufgabe definiert wird.
2.1.6 Projekt der geologischen Aufgabe IGE (nachstehend Projekt): bestimmt im Sinne des
Gesetzes [Z5] das Verfahren und die Bedingungen der fachmännischen, effektiven und sicheren
Lösung der ingenieurgeologischen Erkundung.
2.1.7 Geologische Dokumentation: schriftliche, grafische und materielle Dokumentation im Sinne
des Gesetzes [Z5]. Wird unterteilt in primäre geologische Dokumentation (schriftliche, grafische und
materielle Dokumentation sowie Fotos) und summarische geologische Dokumentation (Ergebnisse
der primären Dokumentation einschließlich Karten, Schnitten u. Ä.).
2.1.8 Abschlussbericht der geologischen Aufgabe: Auswertung der geologischen Aufgabe
(nachstehend nur „Abschlussbericht“). Der Abschlussbericht wird vom Auftraggeber der geologischen
Arbeiten bestätigt. Die Abnahme und Bestätigung des Abschlussberichts muss in schriftlicher Form
erfolgen.
2.1.9 Monitoring (im Sinne des geotechnischen Monitorings [T8]): Summe der auf die Ermittlung des
Zustands des Zusammenwirkens der Baukonstruktion des Tunnels mit der (umliegenden)
Gesteinsumgebung gerichteten Tätigkeiten sowie Überwachung der Entwicklung dieses Zustands in
Zeit und Raum [T5].
2.2
Betreten fremder Liegenschaften,
geologischer Bauwerke
Schadenersatz
und
Beseitigung
2.2.1 Der Auftragnehmer der IGE und von ihm beauftragte Personen sind im Sinne des Gesetzes [Z5]
berechtigt, zum Zwecke der Durchführung von geologischen Arbeiten im öffentlichen Interesse,
fremde Liegenschaften zu betreten, auf diesen Arbeitsstätten, Zugangswege und
Versorgungsleitungen für Wasser und Strom zu errichten, unbedingt erforderliche Erdarbeiten
auszuführen und Bewuchs zu entfernen. Ein Auftragnehmer geologischer Arbeiten ist verpflichtet, mit
dem Liegenschaftseigentümer den Umfang, die Art und Weise der Durchführung und die Dauer der
geologischen Arbeiten zu vereinbaren und dem Liegenschaftseigentümer den Beginn der
Durchführung der geologischen Arbeiten mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Stimmt
der Liegenschaftseigentümer dem Umfang, der Art und Weise oder der Dauer der Ausübung der
Berechtigung nicht zu und kommt es darüber zu keinem Einvernehmen, entscheidet auf Antrag des
Auftragnehmers der geologischen Arbeiten das Umweltministerium der Slowakischen Republik (MŽP
SR). Bei der Lösung des Betretens von fremden Liegenschaften sind die Bestimmungen des
Gesetzes [Z5] und der Durchführungsverordnungen einzuhalten.
2.2.2 Der Auftraggeber von IGE ist verpflichtet, geologische Bauwerke und geologische Objekte zu
beseitigen, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben, ausgewertet wurden und wenn kein Interesse an
einer anderweitigen Nutzung besteht. Die Durchführung der Beseitigung wird vom Auftragnehmer der
geologischen Arbeiten auf Grundlage einer schriftlichen Beauftragung des Auftraggebers der
geologischen Arbeiten sichergestellt. Die Angaben über Absicherung, Instandhaltung und Beseitigung
geologischer Bauwerke und geologischer Objekte sind Bestandteil des Abschlussberichts.
7
TB x/2014
3
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Methodische Grundsätze ingenieurgeologischer Erkundungen
3.1
Faktoren, durch welche die Anforderungen an ingenieurgeologische
Erkundungen für Tunnel beeinflusst werden
Umfang und Verfahren von IGE für Tunnel werden aus folgenden Faktoren abgeleitet:
•
Geologie, Hydrogeologie und Geomorphologie
Mit der Kompliziertheit der ingenieurgeologischen und hydrogeologischen Verhältnisse
erhöhen sich auch die Anforderungen an Erkundungsarbeiten und Feldprüfungen. Durch die
Nichtzugänglichkeit entfernter Bereiche können die Anzahl direkter Felderkundungen / die
Anforderungen an direkte Felderkundungen verringert werden und es können indirekte
Erkundungsverfahren verlangt werden.
•
Charakteristik des Tunnelprojekts
Durch Länge, Tiefe, Anordnung/Verteilung (d. h. Tunnelröhren und zusammenhängende
Objekte wie Verbindungen, Lüftungsschächte, Stollen, Galerien u. Ä.) und den Standort des
Tunnelbauwerks (städtische Umgebung, bebautes Gebiet oder außerorts/Berggebiet, die
Kompliziertheit der Portalobjekte usw.) werden die Anforderungen an die Erkundung direkt beeinflusst.
•
Stufe der Projektdokumentation
Bezüglich des Umfangs der Erkundung müssen die Stufe der Projektdokumentation und das
jeweilige Restrisiko berücksichtigt werden.
•
Bauverfahren
Sobald das Bauverfahren definiert ist, können sich die Anforderungen an Inhalt und Umfang
der Erkundung und Laborprüfungen unterscheiden (z. B. für konventionellen und mechanisierten
Vortrieb).
•
Umweltaspekte
Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes oder eines bebauten Gebiets können spezielle
Analysen für die einzelnen Umweltkomponenten (z. B. Grundwasserqualität, Verschmutzung infolge
von Spülungen bei Bohrarbeiten, Lärm, Luftqualität, Auswirkungen auf bestehende Gebäude usw.)
verlangt werden.
Nach Abwägung der genannten Faktoren für jede Stufe der Projektdokumentation und für das
einzelne Projekt werden die optimale Menge und der optimale Typ der Erkundungsarbeiten festgelegt.
Die Erkundung kann sich im Hinblick auf das Erreichen der spezifischen Ziele jeder Etappe deutlich
unterscheiden. Schließlich können auch für eine Studie im Rahmen einer orientierenden Erkundung
eine umfangreiche IGE und in einigen Fällen sogar Erkundungsstollen verlangt werden, wenn die
ingenieurgeologischen Verhältnisse so kompliziert sind, dass durch diese die Realisierbarkeit der
unterirdischen Arbeiten beeinflusst werden kann.
3.2
Phasen der ingenieurgeologischen Erkundung für Tunnel
3.2.1 Inhalt und Umfang der IGE für Straßentunnelbauwerke werden durch die Vorbereitungsstufe des
Projekts, für welches die IGE durchgeführt wird, beeinflusst. Unter Berücksichtigung der Stufe der
Projektvorbereitung der Bauwerke ist es erforderlich, die IGE in den entsprechenden Phasen zu
realisieren (Tabelle 1).
3.2.2 Bei einer phasenweisen Realisierung der IGE sind folgende Grundsätze einzuhalten:
- der Umfang der Arbeiten soll an das Niveau der Projektvorbereitungsstufe und Zugänglichkeit
des Geländes angepasst werden,
- die in der betreffenden Phase zu realisierenden Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass
ihre Ergebnisse in der nächstfolgenden Phase genutzt werden können und dass an die
Ergebnisse der vorhergehenden Phasen angeknüpft wird,
- die Schlussfolgerungen jeder Phase müssen Empfehlungen für die Arbeiten in einer
eventuellen weiteren Phase enthalten,
- im Rahmen jeder Phase können nach Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer der IGE
und dem Auftraggeber mehrere Unterphasen ausgegliedert werden.
8
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
3.2.3 Es ist unbedingt erforderlich, dass die einzelnen Phasen der IGE mit ausreichendem Vorlauf vor
der Ausarbeitung der entsprechenden Stufe der Projektdokumentation, für welche sie die Grundlagen
schaffen, realisiert werden.
3.3
Inhalt der einzelnen Erkundungsphasen
In Tabelle 1 ist die Beziehung zwischen der Stufe der Projektvorbereitung und der Phase der
IGE im Sinne des Gesetzes [Z5] und im Sinne der Normen STN EN 1997-1 und STN EN 1997-2
dargestellt. Sind für einen Tunnel nicht alle Arten der Dokumentation erarbeitet oder werden ggf.
einzelne Phasen der Projektvorbereitung zusammengefasst (z. B. die Dokumentation für den
Raumordnungsbescheid (DUR) und die Dokumentation für die Baugenehmigung (DSP), so wird die
Phase der detaillierten IGE durchgeführt.
Tabelle 1 Phasen der ingenieurgeologischen Erkundung für Tunnel und ihre Beziehung zur Stufe der
Projektvorbereitung
Phase
der
IGE
gemäß GZ
Phase gemäß STN
EN 1997-2
Geologische
Studie
Orientierend
Detailliert
Projektvorbereitungsstufe
Ziele der IGE
Theoretische
Studie, vorläufig
Technische Studie, Vorhaben
und Bericht über die
Bewertung der Einflüsse (EIA)
Beurteilung von Variantenlösungen
der Trassenführung, Grundlage für
die Auswahl der günstigsten Variante
Vorläufig
Dokumentation des
Bauvorhabens, Dokumentation
für den
Raumordnungsbescheid
Vorläufige Beurteilung der
ausgewählten Variante
Detailliert
Dokumentation für die
Baugenehmigung,
Dokumentation für das
Angebot, Dokumentation für
die Bauausführung
Detaillierte Beurteilung der
Bedingungen der Realisierung der
ausgewählten Variante
Für jede Phase der Erkundung kann eine ergänzende Erkundung realisiert werden. In der
ergänzenden IGE werden die Erkundungsverfahren der jeweiligen Phase der IGE angewandt.
Eine Phase der ergänzenden IGE kann auch während der Realisierung (des Baus) des
Tunnels oder dann, wenn es z. B. zu einer Änderung der Stabilität eines Gebiets mit Erdrutschen auf
Grundlage von, für die Präzisierung eines Entwurfs von Sanierungsarbeiten am genannten Standort
für die Belange der Stufe der Projektdokumentation DRS (Dokumentation für die Bauausführung)
gewonnenen erforderlichen Daten kommt, durchgeführt werden.
Die Anforderungen an das geotechnische Monitoring während der Realisierung und während
des Betriebs von Tunneln sind in [T8] angeführt.
9
TB x/2014
3.3.1
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Geologische Studien für die Erarbeitung von technischen Studien, Vorhaben und
Bewertungsberichten
3.3.1.1 Für die Erarbeitung einer technischen Studie, eines Vorhabens für das Feststellungsverfahren
und bei der Beurteilung der Umwelteinflüsse eines Straßenbauwerks für den Bewertungsbericht [Z7]
wird eine geologische Studie vorbereitet. Deren Schlussfolgerungen bilden die Grundlage für die
Beurteilung von Variantenlösungen der Trasse.
3.3.1.2 Arbeitsverfahren sind:
- Studium aller archivierten Angaben über das zu bewertende Gebiet (geologische Karten,
bisherige Erkundungen, Fachliteratur),
- indirekte Erkundungsverfahren (z. B. Interpretation von Luftbildaufnahmen und Anwendung
geophysikalischer Verfahren),
- ingenieurgeologische und hydrogeologische Kartierung.
3.3.1.3 Ergebnis der geologischen Studie für Studie, Vorhaben und Bewertungsbericht ist die
Empfehlung für die Auswahl der günstigsten Tunnelvariante unter dem Gesichtspunkt ihrer
Realisierbarkeit unter den gegebenen ingenieurgeologischen und hydrogeologischen Verhältnissen.
Folgende Angaben sollen vorliegen:
- Beurteilung der allgemeinen Eignung des Standorts und der Trassenführung des Tunnels,
- Interpretation der Gesteinsverhältnisse auf Grundlage existierender Daten,
- Vergleich von Alternativen der Tunneltrasse,
- Identifikation und qualitative Beurteilung der Hauptrisiken,
- qualitative Bewertung der Gesteinsverhältnisse und Risiken, deren Ergebnis die Frage der
Realisierbarkeit des Tunnelbaus ist,
- Zurverfügungstellung von Informationen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),
- Empfehlungen für die nächste Erkundungsphase.
3.3.1.4 Grafische Resultate der geologischen Studie für Studie, Vorhaben und Bewertungsbericht sind
insbesondere:
- geologische und hydrogeologische Karten,
- ein schematisches geologisches und geotechnisches Längsprofil des Tunnels.
3.3.2
Phase
der
orientierenden
IGE
für
die
Phasen
DUR
Raumordnungsbescheid) und DSZ (Dokumentation Bauvorhaben)
(Dokumentation
3.3.2.1 Eine orientierende IGE erfolgt in der festgelegten Trasse des Tunnelbauwerks für die
ausgewählte Variante. Ihr Inhalt besteht in der Ermittlung der ingenieurgeologischen und
hydrogeologischen Verhältnisse in der Trasse des Tunnelbauwerks und der Beurteilung seiner
technischen Realisierbarkeit unter den existierenden geologischen und hydrogeologischen
Bedingungen.
Die Ergebnisse der orientierenden IGE sind eine Unterlage für die Erarbeitung der
Dokumentation für den Raumordnungsbescheid (DUR) und der Dokumentation für das Bauvorhaben
(DSZ).
3.3.2.2 Für die Phase der orientierenden IGE für DUR und DSZ werden im vorbereitenden Teil die
gleichen Verfahren, wie in Artikel 3.3.1.2 angegeben, angewendet. Es erfolgt eine
ingenieurgeologische Kartierung mit Dokumentation der Aufschlüsse. Zweckmäßig ist die Anwendung
geophysikalischer Verfahren; es werden auch direkte Erkundungsarbeiten durchgeführt. In
Bohrlöchern erfolgen Feldprüfungen, ebenso werden auch Gesteins- und Grundwasserproben zur
Laboruntersuchung so entnommen, dass die Ziele der Phase der IGE erfüllt werden.
3.3.2.3 Ziele der Phase der orientierenden IGE für DUR und DSZ sind:
- orientierende Ermittlung der ingenieurgeologischen und hydrogeologischen Verhältnisse in
der Trasse des Tunnels und der geotechnischen Eigenschaften der ausgegliederten
lithologischen Komplexe,
10
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
-
-
-
-
-
-
-
TB x/2014
Beschreibung und Klassifizierung der einzelnen Böden und Felsgesteine im Sinne der
Normen STN EN ISO 14688-2 und STN EN ISO 146891,
Empfehlung eines Verfahrens für die Gründung der Portalobjekte des Tunnels und vorläufiger
Entwurf des Verfahrens des Vortriebs und der Ausrüstung des Tunnels, Ermittlung des Grads
der chemischen Einwirkung (Aggressivität) der Böden und des Grundwassers auf
Betonbauwerke (STN EN 206-1),
im Gebiet von Portalen mit Hangdeformationen erfolgt durch Erkundungsarbeiten die
Ermittlung der Tiefe der Rutschflächen, der für die Stabilitätsberechnungen benötigten
Eigenschaften der Böden und des Grundwasserspiegels – es wird empfohlen, dass schon in
dieser Phase der IGE einige der zu realisierenden Bohrungen zur Beobachtung der
Bewegungen im Gesteinsmassiv (inklinometrische Bohrungen) bzw. zur Beobachtung der
Grundwasserspiegel (Piezometrie) ausgestattet werden. Auf der Grundlage der ermittelten
Daten muss die Stabilität des Geländes vor und nach dem Bau beurteilt werden.
vorläufige Bewertung der Verwendbarkeit der Felsgesteine und Böden aus dem Tunnel, aus
Einschnitten und anderen Aushüben und Möglichkeit der Nutzung des Förderguts und des
Aushubs als Baumaterial,
Ermittlung der Grundwasserspiegel in der Trasse bzw. in ihrer weiteren Umgebung mit Hilfe
der vorhandenen Beobachtungsobjekte in der Umgebung sowie mit Hilfe von Objekten, die
während der Phase der vorläufigen Erkundung errichtet wurden,
Bewertung des Einflusses der Realisierung des projektierten Tunnelbaus auf die umliegende
Umgebung
(Änderungen
des
Grundwasserspiegels,
Grundwasserverschmutzung,
Gefährdung der Stabilität der umliegenden Umgebung) und vorläufiger Vorschlag von
Maßnahmen zur Abmilderung der genannten Einflüsse, ggf. Beurteilung der Möglichkeit
Ersatz-Wasserressourcen zu errichten,
Entwurf der Erkundungsarbeiten für die folgende Phase der detaillierten IGE unter
Berücksichtigung vor allem der problematischen Stellen der Tunneltrasse, z. B. Rutschgebiete
an Portalen, Tunnelabschnitte in angenommenen bedeutenden tektonischen Störungen, Orte
mit Auftritt von Kavernen in der Tunneltrasse, Orte, die unter dem Gesichtspunkt der
Beeinflussung des hydrogeologischen Grundwasserregimes von Bedeutung sind, u. Ä.
Überprüfung
wesentlicher
geologischer
Phänomene
im
Untersuchungsgebiet,
Charakterisierung der Zugehörigkeit von Gesteinen zu den einzelnen Schichtfolgen und zwar
so, dass zwischen den einzelnen Bohrungen die einzelnen Gesteinskomplexe interpoliert, ihre
charakteristischen physikalisch-mechanischen Eigenschaften ermittelt und ihre vertikalen und
horizontalen Änderungen abgeschätzt werden können.
3.3.2.4 Ergebnisse der Phase der orientierenden IGE für DUR und DSZ sind insbesondere
geologische und geotechnische Querschnitte an den Portalen (Maßstab 1:500 bis 1:200) und ein
ingenieurgeologischer Längsschnitt des Tunnelprofils (Maßstab in der Regel 1:5000 bis 1:2000) mit
folgenden Einzeichnungen:
- lithologische Hauptkomplexe,
- angenommene Hauptstörungszonen,
- Bestimmung der generellen Richtung und Neigung der Schichtfolge,
- angenommene Orte größerer Grundwasserzuflüsse, Orte mit erwartetem deutlichem
geologischen Risiko und Bestimmung seiner Art,
- Einteilung der Tunneltrasse in quasihomogene geotechnische Komplexe mit Zuordnung der
erwarteten geotechnischen Parameter,
- Bewertungen
der
Abschnitte
nach
den
eingeführten
zweckbestimmten
Tunnelklassifikationssystemen (RQD, QTS, RMR, QB, ONORM B2203, und ggf. weiteren
Systemen je nach Anforderung des Projektanten),
- vorläufige Charakteristik des hydrogeologischen Regimes mit Abschätzung seiner
Beeinflussung während der Vortriebsarbeiten und während des Tunnelbetriebs, Aktualisierung
des Registers der geotechnischen Risiken.
Bestandteil der Ergebnisse sind auch eine Summierung der erwarteten geotechnischen Risiken und
ein Vorschlag geeigneter Sanierungsmaßnahmen.
3.3.2.5 Die ingenieurgeologische Kartierung erfolgt zur Erstellung einer zweckbestimmten IG-Karte
mit Ausrichtung auf geodynamische Erscheinungen. Der Maßstab der IG-Karte ist 1:10.000, eventuell
1:5.000. Je nach Bedarf kann eine IG-Karte der einzelnen Hangdeformationen in den Portalbereichen
im Maßstab von 1:2.000 ausgearbeitet werden. Existiert eine IG-Karte für die Trassenbewertung aus
11
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
der vorhergehenden Phase der Erkundung, wird die IG-Karte aktualisiert und unter Einzeichnung neu
erlangter Erkenntnisse überarbeitet. Die IG-Kartierung muss vor der Realisierung der eigentlichen
Erkundungsarbeiten erfolgen, am Besten im Zeitraum der Projektvorbereitung der geologischen
Aufgabe.
3.3.2.6 Geophysikalische Erkundungsbauten werden zur Präzisierung des Charakters der
Gesteinsumgebung als ergänzendes Verfahren außerhalb von realisierten direkten Erkundungsbauten
(Bohrungen, Schächte u. Ä.) verwendet. Sie werden in einer ausreichend kontrastreichen
Gesteinsumgebung zur Bestimmung der einzelnen Schnittstellen und Diskontinuitäten, des Verlaufs
von Rutschflächen und zur Auswahl des Standortes direkter Erkundungsbauten eingesetzt. Die
Ergebnisse der geophysikalischen Messungen müssen auf geeignete Weise interpretiert werden, ihr
Resultat sind geologisch-geophysikalische Profile. Während einer orientierenden Erkundung werden
vor allem mit Gleichstrom arbeitende geoelektrische Verfahren (OP, VES, MK), Verfahren der
Ingenieurseismologie (IS) und Karottageverfahren (Kernbohrungsverfahren) in den Bohrlöchern
eingesetzt. Geophysikalische Profile werden insbesondere für den Bereich der Portale und an die
Portale angrenzende Tunnelabschnitte aber auch für die Bereiche, in denen der komplizierteste
geologische Aufbau erwartet wird, bemessen. Üblicherweise werden die Profile in der Achse der
Tunnelröhren so realisiert, dass die Neigung vor und hinter der Wand des ausgebrochenen Portals in
ausreichender Entfernung geprüft wird, hierbei wird mindestens ein Querprofil in der Linie der
Portalwand ergänzt. Es wird empfohlen, dass alle in der Tunneltrasse realisierten strukturellen
Bohrungen karottiert werden.
3.3.2.7 Direkte Erkundungsbauten werden in einem Umfang bemessen und realisiert, der von der
Zugänglichkeit des Geländes im Deckgebirge des Tunnels, dem vorgesehenen Verfahren des
Tunnelvortriebs und insbesondere der voraussichtlichen Kompliziertheit der ingenieurgeologischen
und hydrogeologischen Verhältnisse in der Trasse abhängt.




Die Anzahl der Erkundungsbauten in der Phase der orientierenden Erkundung wird so
gewählt, dass die Richtigkeit des auf Grundlage der ingenieurgeologischen Kartierung der
Oberfläche, des Studiums der Archivliteratur und geophysikalischer Arbeiten erstellten
Grobmodells des geologischen Aufbaus des Geländes überprüft wird.
Im Portalbereich werden die Bohrungen so angebracht, dass sich in der Linie der Portalwand,
ähnlich wie in der Linie jeder Tunnelröhre, mindestens drei Erkundungsbauten befinden, und
dass mindestens drei Erkundungsbauten in der Falllinie positioniert werden, damit durch diese
ein geologischer Schnitt konstruiert werden kann. Es wird empfohlen, dass die Bohrlöcher an
den Portalen als inklinometrische und/oder piezometrische Bohrungen ausgestattet werden.
Es wird auch empfohlen, dass die Erkundungsbauten an den geophysikalischen Profilen
liegen.
Die Platzierung der Bohrungen wird in dieser Phase in der Regel so gewählt, dass die
vorhandenen Zugangswege so weit wie möglich genutzt werden, und zwar auch zum Preis
der Ausführung von schrägen Erkundungsbohrungen.
Sofern möglich, sollten Bohrungen mindestens in jedem Fünftel der Tunnellänge angebracht
werden. Bei Tunneln mit zwei Röhren müssen die Bohrungen zwischen den Tunnelröhren
angebracht werden. Die Bohrtiefe wird in der Regel so gewählt, dass die Bohrungen bis
zu 10 - 15 m unter das künftige Tunnelprofil reichen.
3.3.2.8 Positionierung und Tiefe von Erkundungsbauten in instabilem Gelände In Gelände mit
verzeichneten Hangdeformationen müssen die in Artikel 3.3.2.3 aufgeführten Angaben ermittelt
werden. Zum Zwecke der Ermittlung des Charakters und der Stabilität des gesamten Rutschgebiets
muss mindestens 1 Profil des Rutschgebiets erstellt werden, das aus mindestens 3
Erkundungsbauten besteht.
Es ist angebracht, dass diese Erkundungsbauten gleichzeitig als Monitoring-Objekte zur
Überwachung der Aktivitäten der Hangbewegungen und des Grundwasserspiegels eingebaut werden
und mindestens bis zur nächsten Phase der Projektarbeiten überwacht werden.
3.3.2.9 Hydrogeologische Arbeiten Es ist erforderlich, die Gebiete mit einer wahrscheinlichen
Änderung des Grundwasserregimes infolge der Realisierung des Bauvorhabens zu bestimmen. In
diesen Gebieten sind folgende hydrogeologische Arbeiten auszuführen: Kartierung, Messung der
Grundwasserspiegel in den zugänglichen Objekten und Messung der Ergiebigkeit der Quellen und der
grundlegenden physikalisch-chemischen Parameter in der weiteren Umgebung. Ergebnis der
12
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
hydrogeologischen Arbeiten in der genannten Phase der IGE ist außer den in Artikel 3.3.2.3
angeführten Angaben in der Regel noch Folgendes:
- Karte aller hydrogeologischen Objekte (Bohrungen, Quellen) im Gebiet, welche die gesamte,
durch das Bauwerk beeinflusste hydrogeologische Struktur umfasst,
- Entwurf einer organisierten Beobachtung in ausgewählten Bereichen für eine höhere Phase
der Erkundung,
- vorläufiges hydraulisches Modell des Strömens des Grundwassers,
- vorläufige hydrologische Bilanz der Grundwasserspeicher in der betroffenen Struktur.
3.3.2.10 Feldprüfungen In der Phase der orientierenden IGE werden Prüfungen der dynamischen
und statischen Eindringung in den Portalbereichen, pressiometrische Prüfungen in flacheren
Bohrungen und ggf. auch in Artikel 5.2 angeführte geeignete Felduntersuchungen (z. B.
dilatometrische Untersuchungen in Bohrlöchern) vorgenommen. Deren Anwendung ist vor allem bei
halbfelsigen Gesteinen bzw. Böden, aus denen nur sehr schwierig Proben in ausreichender Qualität
für Laborprüfungen entnommen werden können (nicht bindige Böden, verwitterte bis zersetzte
Schiefer, zerfallende Dolomite, tektonische Gesteine u. Ä.), unbedingt erforderlich.
3.3.2.11 Laborprüfungen und Laboranalysen von Böden und Felsgestein Proben von Böden,
Felsgesteinen und halbfelsigen Gesteinen in der geforderten Qualität im Sinne der
Norm STN EN ISO 22475-1 werden in der genannten Phase der IGE aus folgenden Gründen
entnommen:
- wegen ihrer Einstufung in die Klassifizierungssysteme, und zwar vor allem nach den in den
Normen STN EN ISO 14688-2 und STN EN ISO 14689-1 sowie STN 72 1001 aufgeführten
Grundsätzen,
- wegen der Bewertung ihrer Verwendbarkeit als Schüttgut und der Nutzbarkeit des Abbauguts,
- wegen einer orientierenden Bestimmung der in die geotechnischen Berechnungen
eingehenden geotechnischen Eigenschaften.
3.3.2.12 Laborprüfungen und Laboranalysen von Grund- und Oberflächenwasser Am
Realisierungsort der Objekte ist es erforderlich, bei Auftritt von Grund- bzw. Oberflächenwasser, zum
Zwecke der Ermittlung seiner Aggressivität gegenüber Beton gemäß STN EN 206-1 und seiner
Aggressivität gegenüber Stahlkonstruktionen Wasserproben zu entnehmen.
3.3.3
Phase der detaillierten IGE
3.3.3.1 Eine detaillierte IGE erfolgt in der festgelegten Trasse des Straßenbauwerks. Die Ergebnisse
der detaillierten IGE bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Dokumentation für die
Baugenehmigung (DSP) und der Dokumentation für das Angebot (DP). Tunnelbauwerke können in
die 3. geotechnische Kategorie eingestuft werden. Die in STN EN 1997-2 aufgeführten Anforderungen
an die Erkundung der Gesteinsumgebung sind Mindestanforderungen an die Erkundung.
3.3.3.2 Ziele der detaillierten IGE sind:
a) so komplex wie mögliche Informationen über die ingenieurgeologischen und
hydrogeologischen Verhältnisse in der Trasse des Tunnelbaus und in der vom Tunnelbau
betroffenen Umgebung (Auswirkungen der Bautätigkeit) zu ermitteln,
b) quasihomogene lithologische Komplexe, die durch die verlangten geotechnischen
Eigenschaften detailliert charakterisiert werden, auszugliedern,
c) das Gesteinsmassiv nach den Tunnelklassifikationen in Anknüpfung an die Anforderungen der
Projektlösung zu klassifizieren,
d) in instabilen Gebieten die Informationen über die Tiefe der Rutschflächen, über das
Grundwasserregime und über die in die Stabilitätsberechnungen eingehenden
geotechnischen Parameter zu präzisieren,
e) die gegenwärtige Stabilität des Geländes der Portalobjekte auf Grundlage von Berechnungen
und ggf. Informationen aus inklinometrischen und geophysikalischen Messungen zu
beurteilen,
f) die Angaben über die technologischen Eigenschaften der Felsgesteine und Böden, die
während des Tunnelbaus (Abbaugut) und aus Einschnitten und anderen Aushüben gewonnen
wurden, unter dem Gesichtspunkt ihrer möglichen Nutzung zu ergänzen,
13
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
g) die Bestimmung des Aggressivitätsgrades des Grund- und Oberflächenwassers an Orten von
dessen Kontakt mit Betonkonstruktionen und der Änderungen dieses Grades im Zeitverlauf,
h) die Bestimmung des Ausmaßes der Beeinflussung von Grund- und Oberflächenwasser unter
den Gesichtspunkten Qualität und Quantität, und zwar sowohl während des Baus als auch
während des Betriebs (nach dem Bau) des Tunnels; Entwurf von Gegenmaßnahmen,
i) die Ermittlung von Daten über das Grundwasserregime in der Trasse (Schwankungen des
Grundwasserspiegels im Zeitverlauf), erforderlichenfalls Entwurf von Verfahren zur
Entwässerung von Einschnitten, des Untergrunds von Aufschüttungen und des Planums der
Fahrbahn,
j) der Entwurf von Erkundungsarbeiten für eine ergänzende Erkundung, sofern erforderlich,
k) die Auswertung von inklinometrischen Messungen aus der Phase der orientierenden
Erkundung (sofern vorhanden) und die Erarbeitung eines Vorschlags für das geotechnische
Monitoring mit konkreten Monitoring-Elementen,
l) die Zurverfügungstellung von Unterlagen für das Projekt des geotechnischen Monitorings im
Verlauf des Tunnelbaus,
m) die Zurverfügungstellung von Unterlagen für eine Analyse der geotechnischen Risiken.
3.3.3.3 Ergebnis der Phase der detaillierten IGE sind die folgenden graphischen und tabellarischen
Ergebnisse:
- Längsprofil des Tunnels (Maßstab in der Regel 1:2000 bis 1:1000), welches Folgendes
beinhaltet:
- das geologische Profil mit Unterteilung der Tunneltrasse nach geotektonischen Einheiten,
Name jedes lithologischen Komplexes und stratigraphische Einteilung (gemäß Schichtfolge),
Name des Gesteins,
- Lage bedeutender tektonischer Linien (Brüche, Rutschflächen von Verschiebungen,
Verschiebeflächen von Schubdecken u. Ä.), Indizierung von Grundwasserzuflüssen in die
Tunnelröhre und Standorte von bedeutenden Grundwasseraustritten auf die
Geländeoberfläche, Projektion von Erkundungsbauten in die Linie des geologischen Schnitts,
- Orientierung der Hauptdiskontinuitäten bezüglich des Azimuts der Tunnelröhre nach einzelnen
Abschnitten, erwartete Dichte und erwarteter Charakter von Diskontinuitäten, erwartete Form
und Größe von Gesteinsblöcken,
erwartete Menge der Wasserzuflüsse, erwartete chemische Zusammensetzung des
Grundwassers, voraussichtlicher Grad der Belüftung oder Alteration der Gesteine,
voraussichtlicher Typ der Durchlässigkeit, Charakter der Tonminerale u. Ä.,
- Einteilung der Tunneltrasse in quasihomogene geotechnische Komplexe mit Kennzeichnung
ihrer Länge, Bestimmung der charakteristischen Bereiche und empfohlenen Werte der
geotechnischen Parameter des Gesteinsmassivs für jeden ausgegliederten Komplex
(Volumengewicht, Winkel der Innenspannung, Bindigkeit, Poisson-Zahl, Festigkeit auf
einfachen Druck, Verformungsmodul u. Ä.),
- separate Charakterisierung tektonisch gestörter Gesteine in jedem Komplex durch
Abschätzung des Maßes der geotechnischen Risiken und ihrer Art (Herabstürzen von
Blöcken, Instabilität der Ortsbrust, Ausspülung u. Ä.),
- Klassifikation
des
Gesteinsmassivs
nach
den
zweckbestimmten
Tunnelklassifikationssystemen (RQD, QTS, RMR, QB, ÖNORM B2203, und ggf. nach
Anforderung des Projektanten),
- prozentuale Abschätzung der Vertretung der Abraumklassen,
- kurze verbale Bewertung der wesentlichen erwarteten Risiken in jedem geotechnischen
Komplex, Auftritt von saugenden Mineralien, Auftritt von abrasiven Mineralien (oder
Abrasivitätsgrad) bzw. andere, unter dem Gesichtspunkt des Tunnelbaus relevante Angaben,
- geologische und geotechnische Querschnitte an den Portalen sowie längs des
Tunnels (Maßstab 1:200 bis 1:100),
- Bestimmung der Bemessungsparameter und Schätzung ihrer Variabilität,
- detaillierte Charakteristik des hydrogeologischen Regimes mit Bestimmung des Maßes von
dessen Beeinflussung sowie mit einem Entwurf von Gegenmaßnahmen; hierbei sollte sich der
hydrogeologische Teil auf durchgeführte Felduntersuchungen und Laborprüfungen
(Durchlässigkeit, chemische Zusammensetzung, Genese und Alter des Wassers, Quell- und
Wasserressourcenpass u. Ä.), eine detaillierte hydrogeologische Bilanz des betroffenen
Gebiets (Aktualisierung der Niederschlagsbilanz, Oberflächenabflüsse, Abflüsse unter der
Oberfläche, Wasserübergang) stützen,
- Aktualisierung des Risikoregisters.
14
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Bei der Festlegung des Verfahrens, des Charakters und des Umfangs der Erkundungsarbeiten
der detaillierten IGE wird von den bis dahin gewonnenen Erkenntnissen, vor allem von den
Ergebnissen der orientierenden IGE ausgegangen, die Bestimmungen der STN EN 1997-2 für die
Phase der detaillierten Erkundung werden angewendet.
3.3.3.4 Eine ingenieurgeologische Erkundung wird in der Phase der detaillierten IGE in Form einer
Rekognoszierung des Geländes für die Einzeichnung neuer Erscheinungen in die in der
vorhergehenden Phase erstellte IG-Karte vorgenommen. Außer der Aktualisierung der Daten über
geodynamische Erscheinungen sind eine detaillierte Kartierung der Felsaufschlüsse mit
ingenieurgeologischer Charakteristik der Gesteine und Diskontinuitäten und Strukturanalyse, eine
stratigraphische und petrographische Analyse der Gesteine aus den Aufschlüssen, eine detaillierte
Kartierung der Grundwasseraustritte einschließlich deren grundlegender physikalisch-chemischer
Analyse, eine Charakterisierung morphologisch wichtiger Geländeformen bzw. eine Charakteristik
anderer geologisch wichtiger Phänomene (charakteristischer Bewuchs, Art der Gesteinsverwitterung
u. Ä.) Gegenstand der ingenieurgeologischen Erkundung. Die Rekognoszierung des Geländes muss
vor der Realisierung der eigentlichen Erkundungsarbeiten erfolgen. An Stellen mit einem Auftritt von
Hangdeformationen in den Bereichen der Tunnelportale und vor allem dort, wo eine Sanierung der
Hangdeformationen erwogen wird, muss eine IG-Karte der Hangdeformationen im Maßstab 1:1000
erarbeitet werden.
3.3.3.5 Geophysikalische Erkundungsarbeiten (in Artikel 5.4 näher beschrieben) werden analog
wie in der Phase der orientierenden Erkundung überwiegend zur Präzisierung und Ergänzung von
Angaben über die Gesteinsumgebung (Identifizierung von lithologischen und tektonischen Grenzen,
Charakteristik der Zerteilung eines Massivs u. Ä.) und zur Präzisierung des Standorts von
Erkundungsbauten vorgenommen. Aus diesem Grunde wird die Realisierung der geophysikalischen
Arbeiten vorrangig vor den direkten Erkundungsverfahren empfohlen. Die Ergebnisse der
geophysikalischen Messungen dürfen nur unter gegenseitiger Mitwirkung mit dem Ersteller der IGE
ausgewertet werden und werden in Form eines geologisch-geophysikalischen Schnitts dargestellt.
Während der detaillierten Erkundung werden insbesondere geoelektrische Gleichstromverfahren (OP,
VES, MK), elektromagnetische Verfahren (MT, AMT, CSAMT, VDV, GPR), gravimetrische Verfahren
(GR), seismische Reflex- und Refraktionsverfahren (IS), geomagnetische Verfahren (GM) und
Karottageverfahren in den Bohrlöchern angewandt. Die Art des geophysikalischen Verfahrens soll
nach den örtlichen geologischen Verhältnissen so gewählt werden, dass die Messungen ausreichend
kontrastiert und detailliert sind. Es ist angebracht, mindestens zwei physikalisch unterschiedliche
Verfahren anzuwenden. Geophysikalische Profile werden vor allem für den Bereich der Tunnelportale
und gewöhnlich in der gesamten Tunneltrasse bemessen. Üblicherweise werden zwei parallele Profile
in der Achse der Tunnelröhren realisiert, bei einröhrigen Tunneln wird eines der beiden parallelen
Profile in der Achse des Tunnels geführt. Die Parallelprofile werden an komplizierteren Stellen durch
Querprofile oder weitere Parallelprofile so ergänzt, dass ein geologisch-geophysikalisches 3D-Modell
des Massivs im Tunnelkorridor erstellt werden kann. Im Bereich der Portale werden die Profile so
platziert, dass sie die gesamte vorausgesetzte Baugrube der Portale beinhalten. In Bereichen mit
Verschiebungen sollte das geophysikalische Profil bis zur obersten Abrisskante ausgedehnt werden.
Alle in dieser Phase in der Tunneltrasse realisierten Strukturbohrungen müssen karottiert sein; hierbei
ist es erforderlich, so weit wie möglich Karottageverfahren einschließlich einer optischen oder
akustischen Abtastung der Wände des Bohrlochs anzuwenden.
3.3.3.6 Die Positionierung der Erkundungsbauten in der Phase der detaillierten IGE wird so
bemessen, dass zusammen mit den in den vorhergehenden Phasen realisierten Erkundungsbauten
ein so komplex wie mögliches Modell der Gesteinsumgebung geschaffen wird, welches durch die
ingenieurgeologischen, hydrogeologischen und geotechnischen Parameter der ausgegliederten
lithologischen Komplexe und das Grundwasserregime gekennzeichnet ist. Die Standorte der
Erkundungsarbeiten müssen unter Berücksichtigung des konkret zu lösenden Tunnelprojekts längs
der Tunneltrasse positioniert werden. Die Dichte der Erkundungsbauten und ihre Positionierung, ihre
Tiefe und Richtung müssen mit dem geologischen Aufbau, den morphologischen Gegebenheiten des
Standorts, den Ergebnissen der geophysikalischen Messungen, der Gradiente und Trasse des
künftigen Tunnels korrespondieren.
Sofern möglich, sollten Bohrungen mindestens in jedem Zehntel der Tunnellänge angebracht
werden. Bohrungen sollten zwischen den Tunnelröhren, ggf. an Stellen mit kompliziertem
geologischem Aufbau so in deren Nähe angebracht werden, dass Querschnitte erstellt werden
15
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
können. Bei schwieriger Zugänglichkeit der Oberfläche können Schrägbohrungen angewendet
werden. Die Bohrtiefe wird in der Regel so gewählt, dass die Bohrungen bis zu 10 - 15 m unter das
künftige Tunnelprofil reichen.
Bei außergewöhnlich komplizierten geologischen und geotechnischen Bedingungen und einer
gleichzeitigen beträchtlichen Unzugänglichkeit des Geländes kann auch die Realisierung eines
Erkundungsstollens, und zwar in der Phase der detaillierten IG-Erkundung, erwogen werden. Die
Positionierung des Profils des Erkundungsstollens gegenüber der künftigen Lage der Tunnelröhren
sowie die Länge des Erkundungsstollens müssen in enger Zusammenarbeit mit dem Projektanten des
Tunnels festgelegt werden. Für eine Entscheidung über die Realisierung eines Erkundungsstollens
müssen eine Risikoanalyse und eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden.
3.3.3.7 Positionierung von Erkundungsbauten in instabilen Gelände - Portale
In Gebieten mit verzeichneten Hangdeformationen müssen folgende Informationen gewonnen
werden:
- räumliche Abgrenzung der Hangstörung,
- Tiefe der Rutschflächen (Zonen) und Bewegung auf diesen - Monitoring mit eingebauten
Neigungsmessern, Dehnungssensoren u. Ä.,
- Eigenschaften der Böden und Gesteine auf den Rutschflächen (Zonen),
- Grundwasserregime im Körper der Deformation und auch außerhalb – Monitoring in
eingebauten Piezometern,
- Faktoren, welche eine Hanginstabilität hervorrufen.
Zum Zwecke der Ermittlung des Charakters und der Stabilität des gesamten Rutschgebiets
müssen mindestens 2 Profile des Rutschgebiets erstellt werden; hierbei muss jedes Profil aus
mindestens 4 - 5 Erkundungsbauten entsprechend der Gesamtlänge der Hangdeformation bestehen.
Die genannten Bohrungen werden, auf Grundlage der Ergebnisse aus der Phase der IGE, vor
allem in ungünstigem Gelände vorgenommen.
3.3.3.8 Ausstattung der Bohrungen für die Belange der Regimemessung In dieser Phase der
detaillierten IGE ist es erforderlich, ausgewählte Bohrungen für Regimemessungen der Spiegel bzw.
Drücke des Grundwassers (Piezometer) oder für die Belange der Messung von Bewegungen im
Innern der Gesteinsumgebung (Neigungsmesser, Neigungs-Dehnungsmesser) auszustatten. Bei der
Ausstattung einer zu beobachtenden Bohrung müssen Zweck, Messverfahren, Verfahren der
Einbringung der Sensoren, Kalibrierung und Verfahren der Inbetriebnahme des Systems definiert bzw.
Nullmessungen realisiert werden. An den Piezometern werden anschließend die Grundwasserpegel in
regelmäßigen Zeitabständen, z. B. einmal wöchentlich während des Erkundungszeitraums (bzw.
durch kontinuierliche Aufzeichnung über Sensoren) gemessen; an den Neigungsmessern wird in
diesem Zeitraum eine Basismessung und mindestens noch eine weitere Messung so durchgeführt,
dass die Ergebnisse dieser Messungen im Abschlussbericht veröffentlicht werden können. Die
ausgestatteten Bohrungen werden anschließend weiter überwacht und werden Bestandteil des
Netzes für das Monitoring vor, während und nach dem Tunnelbau.
3.3.3.9 Feldprüfungen und Messungen werden in der Phase der detaillierten IGE vor allem zum
Zwecke der Präzisierung der charakteristischen Werte der Eigenschaften der Gesteinsumgebung und
der räumlichen Abgrenzung der lithologischen Komplexe realisiert. In den Portalbereichen und in
Abschnitten mit einem niedrigen Deckgebirge werden für Böden und halbfelsige Gesteine Verfahren
der statischen und dynamischen Durchdringung sowie Pressiometer-Prüfungen angewendet. In
Tunnelabschnitten mit einem Deckgebirge von mehr als 50 m Mächtigkeit werden
Ausdehnungsprüfungen oder Prüfungen mit einer uniaxialen Presse angewendet. Es wird jedoch
verlangt, dass bei der Auswertung von Feldprüfungen die Ergebnisse von Bohr- und Aushubarbeiten
und die Ergebnisse von Laborprüfungen gemäß STN EN 1997-2 (Festigkeit auf direkten Druck,
Querzug, Festlegung der Verformungs- und Elastizitätsmodule, Bestimmung der Poisson-Zahl,
Bestimmung der physikalischen Eigenschaften, Frostbeständigkeit, Abrasivität...) verwendet werden.
Wird in der Tunneltrasse oder in einer analogen Gesteinsumgebung im Umfeld ein Erkundungsstollen
oder ein Schacht mit Auffahrung realisiert, können auch großflächige statische Belastungsprüfungen
mit einer Platte und Rutschprüfungen an Gesteinsblöcken realisiert werden, eventuell können
während ihres Vortriebs auch weitere Verfahren der Überprüfung der Festigkeits-VerformungsParameter des Gesteinsmassivs (Konvergenzmessungen, Neigungs-Verformungs-Messungen,
Dehnungsmessungen, Bestimmung der Primärspannung u. Ä.) angewendet werden.
16
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
3.3.3.10 Laborprüfungen In der Phase der orientierenden IGE werden vor allem
Klassifikationsprüfungen der Böden und Felsgesteine durchgeführt. In der Phase der detaillierten IGE
werden an den entnommenen Proben außer den Klassifikationsprüfungen überwiegend
Laborprüfungen zur Bestimmung der geotechnischen Parameter, die in der Phase der Bemessung der
geotechnischen Konstruktionen in die geotechnischen Berechnungen eingehen, realisiert. Die
Laboranalysen des Grundwassers dienen zur Ermittlung des Aggressivitätsgrades gegenüber Betonund Stahlkonstruktionen gemäß der Norm STN EN 206-1 sowie ggf. zur Ermittlung des
Ausgangszustands des Grundwassers unter dem Gesichtspunkt seiner Qualität (im Falle einer
Möglichkeit der Beeinflussung naher Wasserressourcen).
Das Verfahren der Durchführung der Laborprüfungen richtet sich nach den geltenden
Europäischen Normen, den geltenden Slowakischen Technischen Normen STN, den STN EN und
den Ressort-TB, die vom Auftraggeber der IGE verlangt werden, sowie ggf. nach weiteren, in Kapitel 6
angegebenen Vorgehensweisen.
3.3.3.11 Hydrogeologische Arbeiten In Trassenabschnitten des Tunnelbauwerks, wo nicht mit einer
deutlichen Beeinflussung des Grundwasserregimes gerechnet wird, erfolgt lediglich eine
Aufzeichnung des Grundwasserspiegels während der Realisierung der Bohrarbeiten (Kapitel 5) und
an eingebauten Bohrungen (Artikel 3.3.2.9) erfolgen Regimemessungen der Grundwasserspiegel
während der Phase der detaillierten IGE. Bei Auftritt von Grundwasserressourcen (eingebaute
Brunnen, Quellen) ist es wichtig, Messungen von deren Spiegeln bzw. Ergiebigkeiten und auch der
grundlegenden physikalisch-chemischen Kennziffern, Kommunikations- und Spurenprüfungen zu
realisieren. Befinden sich im zu prüfenden Gebiet oder in dessen Nähe offene Wasserflächen, muss
bei der Interpretation der Messungen des Grundwasserspiegels auch der Spiegel dieser
Wasserflächen berücksichtigt werden.
Es ist erforderlich, Folgendes durch die hydrogeologischen Arbeiten zu bestimmen:
- den Ausgangszustand (Nullzustand) der hydrogeologischen Struktur und des Grund- und
Oberflächenwasserregimes,
- die Durchlässigkeit der wasserführenden lithologischen Komplexe,
- das Regime der Pegel (Drücke) des Grundwassers und eine Prognose ihrer Änderungen nach
Realisierung des Bauvorhabens,
- den Einfluss des Bauwerks auf die gegenwärtigen Grund- und Oberflächenwasserressourcen
bzw. Vorschlag von Maßnahmen zur Abmilderung des negativen Einflusses und Bemessung
eines Monitoring-Netzes zur Regimeüberwachung,
- die Ermittlung des Aggressivitätsgrades des Grund- und Oberflächenwassers an Orten von
dessen Kontakt mit Beton- und Stahlkonstruktionen und der Änderungen dieses Grades im
Zeitverlauf,
- gemäß Anforderungen des Auftraggebers Vorschlag möglicher, für die Bautätigkeit
erforderlicher Grundwasserressourcen, oder als Ersatzressourcen für die Bevölkerung bei
Gefährdung der derzeitigen Ressourcen.
3.3.3.12 Klassifikation von Gesteinsmassiven für die Belange der Vorbereitung und des Baus
von Tunneln
Ein Ausgangspunkt der IGE für unterirdische Bauten ist auch die Klassifikation des
Gesteinsmassivs längs der Achse eines projektierten Tunnels nach einer (mehreren)
Klassifikation(en).
 Klassifikation nach dem Index der Gesteinsqualität (RQD).
 Klassifikation nach Bieniawski (RMR).
 Klassifikation nach dem Norwegischen Geotechnischen Institut – Barton (QB).
 Klassifikation nach Tesař (QTS).
 Klassifikation nach [T12].
Die Anforderungen an die Auswahl der angewendeten Klassifikation/Klassifikationen sollen vom
Tunnelprojektanten in der anknüpfenden Phase der Projektvorbereitung oder, sofern der Projektant
der anknüpfenden Phase nicht bekannt ist, ggf. in der vorhergehenden Phase, formuliert werden.
3.4
Vorbereitung der IGE
3.4.1 Für die Lösung der geologischen Aufgabe werden vom Auftragnehmer der geologischen
Arbeiten ein Projekt der geologischen Aufgabe (nachstehend Projekt) und ein Erkundungsplan
17
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
erarbeitet. Durch das Projekt werden das Ziel der geologischen Aufgabe ausgedrückt, ausgewählte
Arbeitsverfahren zur Lösung der geologischen Aufgabe bemessen und begründet und der
methodische und technische Ablauf ihrer fachlichen und sicheren Durchführung bestimmt. Das Projekt
wird gemäß den Anforderungen des Auftraggebers erarbeitet. Bestandteil der Vorbereitung der IGE ist
der zeitliche Ablaufplan.
3.4.2 Für die Ausarbeitung des Projekts werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber die
erforderlichen Unterlagen, die für die vorhergehende Stufe der Projektdokumentation erarbeitet
wurden, zur Verfügung gestellt, und zwar vor allem:
- topographische Karte (Lageplan) in einem der jeweiligen Stufe der Projektdokumentation
entsprechenden Maßstab mit gekennzeichneter Trasse des Tunnels und mit
gekennzeichneten Objekten,
- Längsprofil der Trasse mit Kennzeichnung der Gradiente,
- Querprofile der Trasse,
- Angaben über Objekte entsprechend der jeweiligen Stufe der Projektdokumentation,
- Abschlussbericht der bis dahin realisierten Phasen der IGE bzw. andere Unterlagen bezüglich
der Bewertung der ingenieurgeologischen und hydrogeologischen Verhältnisse in der
entworfenen Trasse des Tunnelbauwerks und in deren Umgebung,
- Lageplan mit Kennzeichnung der unterirdischen Versorgungsnetze (erst in der Phase der
detaillierten IGE).
3.4.3 Die Vorbereitungsarbeiten vor Ausarbeitung des Projekts beruhen auf dem Studium sämtlicher
Unterlagen und zugänglicher Informationen, die über das Gebiet, in welchem die IGE realisiert werden
soll, zur Verfügung stehen. Es handelt sich um:
- geologische,
ingenieurgeologische,
hydrogeologische,
pedologische
und
andere
zweckgebundene Karten,
- bis dato realisierte Erkundungen aus vorhergehenden Phasen und andere Erkundungen, die
sich im Geofonds bzw. anderen Archiven befinden,
- Luftaufnahmen und ggf. andere fotografische Darstellungen,
- historische Unterlagen, welche die frühere Nutzung des interessierenden Gebiets
dokumentieren,
Feldrekognoszierung, ggf. Kartierung - detaillierte Untersuchung der Baustelle, fachliche
Bewertung der geomorphologischen Merkmale des Reliefs der näheren Umgebung mit
Konzentration auf den Auftritt von Hangdeformationen, Bewertung von Aufschlüssen und
Grundwasserauftritten. Der Rekognoszierung ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, sie
erfordert jedoch große Erfahrungen. Ein erfahrener, ausgebildeter Fachmann kann schon auf
Grundlage dieser Phase die gesamte weitere Erkundung zur Lösung der bedeutendsten
Probleme an der projektierten Trasse des Straßenbauwerks wesentlich beeinflussen,
reduzieren bzw. orientieren.
3.4.4 Interessenkonflikte. Vom Erarbeiter der IGE muss vor Ausarbeitung des Projekts beurteilt
werden, ob die Realisierung der IGE keine, durch einschlägige Vorschriften [Z5] geschützte
Interessenkonflikte hervorruft.
3.4.5 Ausarbeitung und Genehmigung des Projekts richtet sich nach dem Gesetz [Z5].
4
Übersicht der Felderkundungsarbeiten und ihre Durchführung
Felderkundungsarbeiten, die in der IGE genutzt werden, dienen zur Gewinnung eines
dreidimensionalen Modells der durch das projektierte Bauwerk betroffenen Gesteinsumgebung. Diese
können wie folgt unterteilt werden:
- direkte Erkundungsarbeiten (Bohr- und Grabungsarbeiten) und Verfahren der
Probeentnahme,
- Erkundungsstollen,
- Feldprüfungen im Sinne der Norm STN EN 1997-2, (statische und dynamische
Eindringprüfung, Pressiometer-Prüfung, Ausdehnungsprüfung, Prüfung mit uniaxialer Presse,
statische Belastungsprüfung mit Platte, großflächige statische Belastungsprüfungen und
18
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Rutschprüfungen an Gesteinsblöcken, Drehsondierung, Prüfung mit einem flachen
Ausdehnungsmesser usw.),
Ermittlung des Auftritts, des Regimes und der Eigenschaften des Grundwassers in der
Gesteinsumgebung,
geophysikalische Arbeiten (Oberflächenarbeiten und Karottagearbeiten),
Kartierungsarbeiten,
Messarbeiten.
-
4.1
Direkte Erkundungsarbeiten und Verfahren der Probenentnahme von Böden
und Gesteinen
Direkte Erkundungsarbeiten (Bohr- und Grabungsarbeiten) werden zur Aufzeichnung der Abfolge
der einzelnen lithologischen Komplexe der Böden und Felsgesteine und vor allem für die
Probenentnahme verwendet. Proben von Böden und Felsgesteinen dienen zur Beschreibung und
Klassifikation der einzelnen Komplexe und zur Ermittlung der geforderten Eigenschaften der Böden
und Felsgesteine im Labor. Das Ziel dieser Erkundungsarbeiten besteht im Sinne der
STN EN ISO 22475-1 in Folgendem:
a) Entnahme von Proben von Böden und Felsgesteinen in einer Qualität, die zur Beurteilung der
Gesamteignung des Standorts für geotechnische und ingenieurgeologische Zwecke und zur
Ermittlung der geforderten Eigenschaften der Böden und Felsgesteine im Labor ausreichend
ist,
b) Erlangung von Informationen über die Abfolge, Dicke und Ausrichtung der Schichten,
Störungssysteme und Brüche,
c) Ermittlung von Typ, Zusammensetzung und Zustand der lithologischen Komplexe,
d) Erlangung von Informationen über die hydrogeologischen Verhältnisse und Entnahme von
Wasserproben zur Beurteilung der Interaktion zwischen Grundwasser, Boden, Felsgestein
und Baumaterial.
Durch die Normen STN EN 1997-2 und STN EN ISO 22475-1 werden Regeln für die Auswahl des
direkten Erkundungsverfahrens und die technologischen Schritte seiner Anwendung festgelegt.
Begrenzender Faktor sind die geforderten Informationen über die einzelnen lithologischen Komplexe,
diese hängen daher vom Plan der Laborprüfungen ab, der vor der Felduntersuchung und
Probeentnahme aufgestellt werden muss. Aus dem Plan der Laborprüfungen ergibt sich die geforderte
Qualitätsklasse der Proben, die sich nur mit der zugehörigen Kategorie der Probeentnahme erreichen
lässt. Durch die geforderte Kategorie der Probeentnahme wird schließlich die Anwendung des
konkreten direkten Erkundungsverfahrens bestimmt. Das genannte Verfahren kann jedoch erst ab der
Phase der detaillierten IGE angewendet werden, wenn nach Realisierung der Phase der vorläufigen
IGE das vorläufige ingenieurgeologische Profil in der Tunneltrasse bekannt ist und der Plan der
Laborprüfungen relativ genau entworfen werden kann.
4.1.1
Entnahme von Bodenproben
Proben sollen bei jeder Änderung der Schicht und in einem bestimmten Tiefenintervall,
welches in der Regel nicht größer als 3 m ist, entnommen werden. In nicht homogenen Böden oder
wenn eine detaillierte Bestimmung der Gründungsverhältnisse verlangt wird, erfolgt eine
kontinuierliche Entnahme in der Bohrung oder die Proben können auch in kleineren Intervallen
gewonnen werden. Umgekehrt ist eine Probeentnahme in einem Intervall größer als 3 m möglich,
wenn schon genügende Angaben aus den vorhergehenden Phasen der IGE bekannt sind.
4.1.1.1 Die Kategorien der Probenentnahmeverfahren von Böden und die Laborklassen der Qualität
der Bodenproben sind in der Norm STN EN 1997-2 angeführt. Die Qualitätsklassen der Proben für die
einzelnen Arten der Laboranalysen sind, zusammen mit der zum Erreichen der geforderten Qualität
anzuwendenden Kategorie bei der Probeentnahme, in der STN EN 1997-2 angeführt.
Die Kategorien der Probenentnahmeverfahren müssen nach Berücksichtigung der in der
STN EN 1997-2 angegebenen geforderten Labor-Qualitätsklassen für den erwarteten Typ des Bodens
und des Grundwasserspiegels festgelegt werden. Maßgebliche Kriterien für die Anwendung des
direkten Erkundungsverfahrens sind außer der Qualität der Proben ferner Folgende:
- verlangte Menge der Proben,
19
TB x/2014
-
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
verlangter Querschnitt der Proben.
Die technologischen Verfahren der Probengewinnung werden gemäß STN EN ISO 22475-1 in
folgende Gruppen unterteilt:
a) Probenentnahme durch Bohren (kontinuierliche Probenentnahme),
b) Probenentnahme mit Hilfe von Entnahmevorrichtungen,
c) Entnahme von Monolithen.
4.1.1.2 Grundlegende Verfahren der Probenentnahme von Böden durch Bohren sind:
a) Probenentnahmen durch Rotationsbohren und zwar:
- Rotations-Kernbohren trocken,
- Rotations-Kernbohren mit Spülung,
- mit Spiralbohrer,
- mit Hilfe einer indirekten Spülung,
- mit Löffelbohrer (Schappe).
b) Probenentnahmen durch Anwendung von Schlagverfahren, und zwar:
- Schlagbohren,
- Rotations-Schlagbohren.
c) Probenentnahmen durch Schlagbohren am Seil,
d) Probenentnahmen mit Hilfe eines hohlen Spiralbohrers,
e) Probenentnahmen durch Bohren mit einem Greifbohrer,
f) Probenentnahmen durch Bohren mit einem kleinen Durchmesser.
Die Auswahl des Bohrersatzes, die Anforderungen an die Bohrtechnologie, die
Entsorgungsarbeiten und das Verlassen des Arbeitsplatzes erfolgen nach den in der Norm
STN EN ISO 22475-1 aufgeführten Anforderungen.
Bei der Probenentnahme während der Bohrarbeiten können zwei unterschiedliche Strategien
angewendet werden:
- Bohren mit Ausrichtung auf die Gewinnung eines kompletten Bohrkerns des Bodens, mit
durch die Bohrgeräte längs des Gesamtprofils der Bohrung und speziellen
Probenentnahmegeräten aus ausgewählten Tiefen vom Grund der Bohrung gewonnenen
Proben.
- Bohren mit Ausrichtung auf die Probenentnahme nur aus im Voraus, z. B. auf Grundlage
separat durchgeführter Eindringprüfungen, definierten Ebenen.
4.1.1.3 Eine Probenentnahme mit Hilfe von Entnahmegeräten kann in Bohrungen oder Grabungen
sowie ggf. Aufschlüssen angewendet werden. Der Durchmesser der Bohrung muss so gewählt
werden, dass das Entnahmegerät ohne Hindernisse zur Vortriebsstelle der Bohrung herabgelassen
werden kann. In Abhängigkeit von Typ und Zustand des Bodens können verschiedene
Entnahmegeräte verwendet werden. Die grundlegenden Verfahren der Probeentnahme mit
Entnahmegeräten sind detailliert in der STN EN ISO 22475-1 angegeben.
4.1.1.4 Monolithen können aus folgenden Erkundungsbauten gewonnen werden:
- gegrabene Sondierung – Erkundungsbauwerk mit senkrechten Wänden; hierbei ist die Tiefe
größer als Breite und Länge,
- gegrabener Schacht – dito wie die gegrabene Sondierung, jedoch mit einer Tiefe über 5 m,
- gegrabene Rinne – ihre Länge ist größer als Tiefe und Breite,
- Stollen – horizontales bzw. leicht geneigtes, von der Oberfläche aus vorgetriebenes
bergmännisches Bauwerk,
- Aufschlüsse – natürliche und künstliche Aufschlüsse.
Das Verfahren der Probenentnahme
STN EN ISO 22475-1 beschrieben.
aus
den
20
genannten
Erkundungsbauten
ist
in
der
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
4.1.2 Probenentnahme aus Felsgesteinen
Eigenschaften und Anzahl der zu entnehmenden Proben müssen auf Basis der Ziele der Erkundung
der Gesteinsumgebung, der ingenieurgeologischen Verhältnisse des Standorts und des Anspruchs an
die geotechnische Konstruktion des entworfenen Bauwerks festgelegt werden.
Die Verfahren zur Gewinnung von Proben aus Felsgesteinen können in folgende Gruppen unterteilt
werden:
a) Probenentnahme durch Bohren,
b) Entnahme von Monolithen,
c) integrale Entnahme.
Es können folgende Arten von Proben von Felsgesteinen entnommen werden:
a) Kerne (vollständig und unvollständig);
b) Bohrsand und aufgenommene Rückstände;
c) Monolithe.
4.1.2.1 Kategorien der Probenentnahmeverfahren
-
-
-
Probenentnahmeverfahren Kategorie A - Gewinnung von Proben, in denen keine oder nur
eine kleine Störung der Struktur des Felsgesteins auftritt. Festigkeits- und
Verformungseigenschaften, Feuchtigkeit, Volumengewicht, Porosität und Durchlässigkeit der
Proben des Felsgesteins entsprechen den Werten in situ. Es zeigen sich keine Änderungen in
den Zusammensetzungen oder in der chemischen Zusammensetzung der Gesteinsmasse.
Probenentnahmeverfahren der Kategorie B - Gewinnung von Proben, die alle Bestandteile
des Gesteinsmassivs in situ enthalten. Die grundlegende Anordnung von Diskontinuitäten im
Gesteinsmassiv kann identifiziert werden. Die Struktur des Gesteinsmassivs war gestört
und daher auch seine Festigkeits- und Verformungseigenschaften sowie Feuchtigkeit,
Volumengewicht, Porosität und Durchlässigkeit des eigentlichen Gesteinsmassivs. Die
Fragmente
der
Felsgesteine
haben
sich
jedoch
ihre
Festigkeitsund
Verformungseigenschaften sowie Feuchtigkeit, Volumengewicht und Porosität erhalten.
Probenentnahmeverfahren der Kategorie C - die Struktur des Gesteinsmassivs und seiner
Diskontinuitäten ist vollständig verändert. Das Gesteinsmaterial kann zertrümmert sein und es
können auch einige Veränderungen in den Bestandteilen oder in der chemischen
Zusammensetzung auftreten. Aus den entnommenen Proben können die Gesteinsart, der
Charakter ihres Basismaterials, die Textur und ihr innerer Aufbau bestimmt werden.
4.1.2.2 Bohrverfahren und Bohrvorrichtung müssen auf Basis der geforderten Kategorie der
Probenentnahme sowie der geologischen und hydrogeologischen Bedingungen gewählt werden. In
halbfelsigen Gesteinen dürfen nur Doppel- oder Dreifachkerne verwendet werden; dies gilt nur für
nicht verwitterte Gesteine. Bohrverfahren und Bohrvorrichtungen können gemäß Anhang C der
Norm STN EN ISO 22475-1, in der ein Referenzhandbuch der am Häufigsten und allgemein
verwendeten Vorrichtungen zum Bohren und zur Probenentnahme von Böden und Felsgesteinen
angeführt ist, gewählt werden. Im Anhang sind Informationen über die Basisabmessungen und die
Terminologie sowie eine grafische Darstellung der Daten als Hilfe bei der Auswahl der Krone des
Kerns enthalten.
Grundlegende Verfahren der Probenentnahme aus Felsgesteinen durch Bohrungen sind:
a) Probenentnahme durch rotierende Kernbohrung trocken - Probenentnahmeverfahren der
Kategorie B,
b) Die Probenentnahme durch rotierende Kernbohrung mit Spülung - mit einfachem Kern
und Doppelkern ist in der Regel ein Probenentnahmeverfahren der Kategorie B und unter
Verwendung eines Dreifachkerns in der Regel der Kategorie A,
c) Probenentnahme durch Kernbohrung mit förderbarem Kern (Seilkern) „wireline“ Probenentnahmeverfahren der Kategorie A,
d) Probenentnahme des Bohrsands beim Rotationsbohren auf vollen Vortrieb (kernloses Bohren)
- Probenentnahmeverfahren der Kategorie C.
4.1.2.3 Bei einer Entnahme von Blöcken werden die Proben aus gegrabenen Sondierungen, Rinnen,
Schächten und Stollen oder vom Grund von Bohrungen mit Hilfe von speziellen Entnahmegeräten mit
Schneidevorsatz gewonnen. Dieses Verfahren der Probenentnahme ist in der Regel die Kategorie
der Probenentnahme A.
21
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
4.1.2.4 Bei integraler Probenentnahme können vollständige, ausgerichtete und unbeschädigte Proben
des Kerns unter Erhalt der Eigenschaften des Gesteinsmassivs (nicht durch die Auswirkungen des
Bohrens beeinflusst) zur Bestimmung des ursprünglichen Zustands der Diskontinuitäten und ihrer
Ausrichtung gewonnen werden. Die Qualität des aus den Kernbohrungen gewonnenen Kerns drückt
im Allgemeinen den Charakter des Gesteinsmassivs in verschiedenen Entfernungen von der
Oberfläche aus und verweist indirekt auf die Möglichkeit der Verwendung der Bohrkerne zur
Vorbereitung der Laborproben. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Informationen über den Zustand
des Felsgesteinsmassivs und seine Tendenz zu Brüchen sowie die Möglichkeit der Probenentnahme
beim Kernbohren ist eine Bewertung der Qualität der Ausbeute der Felsgesteine (Ausbeute des
Kerns) erforderlich.
4.1.3
Handhabung der Proben, Lagerung und Transport der Proben
Lagerung, Transport und Umgang mit den Proben (Handhabung) müssen in Übereinstimmung
mit der Norm STN EN ISO 22475-1 erfolgen.
Alle Boden- und Felsgesteinsproben müssen vor direktem Sonnenlicht, Wärme, Frost und
Regen geschützt werden. Alle Sendungen mit Proben sollten einen Vermerk auf eine Weise enthalten,
dass die Handhabung der Proben ab der Zusammenstellung der Ladung mit den Proben bis zur
Übergabe an das Lager des Labors verfolgbar ist. Bei der Übergabe einer Ladung mit Proben
unterschreiben die die Proben übergebenden und übernehmenden Personen, kontrollieren den
Transportvermerk und tragen Datum und Uhrzeit ein.
Typ der Schutzmaterialien und Transportbehälter für die Proben hängen von der Kategorie der
Probenentnahme ab und sind für die einzelnen Arten der Böden und Felsgesteine in der
Norm STN EN ISO 22475-1 angegeben.
Alle Proben müssen sofort nach Entnahme und Verpackung nummeriert, dokumentiert und
gekennzeichnet werden.
Die Beschreibung muss folgende Informationen enthalten:
a) Bezeichnung des Projekts;
b) Bezeichnung des Prüfschachts / der Prüfrinne / Prüfbohrung usw.;
c) Datum der Probeentnahme;
d) Identifikation der Probe;
e) Kategorie der Probeentnahme;
f) Tiefe der Probe vom Referenzniveau.
4.1.3.1
Transport der Proben
Die Gesteinsproben müssen vor Vibrationen, Erschütterungen, Hitze und Kälte sowie
Temperaturänderungen geschützt werden. Die Proben werden in waagerechter Lage transportiert.
Gemäß Kategorie A der Probenentnahme gewonnene Proben werden in Dosen und Behältern
aufbewahrt. Die Proben werden so gekennzeichnet, dass kein Zweifel bezüglich des oberen und
unteren Endes der Probe entsteht. In der Beschreibung sollten, sofern möglich, der Typ des Bodens
oder Felsgesteins, die Verwitterung und auch durch Sichtbewertung festgestellte mögliche
Diskontinuitäten gekennzeichnet werden. Monolithe von Böden und Felsgesteine ohne Dose werden
in eine geeignete Plastikverpackung oder/und Alufolie verpackt und mit mehreren Schichten Wachs
bedeckt oder in mehreren Schichten Gaze und Wachs abgedichtet. Die Proben müssen in festen
Verpackungen oder Behältern gelagert werden, in denen sie gegen Stoß, Drehung, Verschiebung
usw. fest gesichert sind.
Gemäß Kategorie B der Probenentnahme gewonnene Proben müssen separat in festen
Containern gelagert werden. Wurden die Proben nicht in Dosen gewonnen, müssen sie sofort fest in
einer Plastikverpackung oder in Folie verpackt werden. Gemäß Kategorie B der Probenentnahme
gewonnene Bodenproben müssen in abgedichteten, vor Feuchtigkeit schützenden Behältern
geschützt und transportiert werden. Zylinder- und würfelförmige Proben werden in geeignete
Plastikverpackungen und/oder in Alufolie verpackt und mit mehreren Schichten Wachs bedeckt oder
mit Schichten von Gaze und Wachs abgedichtet.
Gemäß Kategorie C der Probenentnahme gewonnene Bodenproben können in einer
beliebigen Art Behälter auf die verfügbare Transportart transportiert werden. Gemäß Kategorie C der
Probenentnahme gewonnene Felsgesteinsproben müssen in strukturell konstruktiv geeigneten
22
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Kernbehältern gelagert und transportiert werden. Sie müssen unter Berücksichtigung der Schichtfolge
in situ gelagert und in eine Plastikverpackung oder Folie verpackt werden.
4.1.3.2
Lagerung der Proben
Separate Proben in Behältern und Proben von Kernen in Kästchen für Kerne müssen auf eine
Weise gelagert werden, dass sich die mechanisch wichtigen Eigenschaften der Böden und
Felsgesteine dieser Proben nicht ändern. Die Proben müssen mit Folie fest abgedichtet werden,
überflüssige Handhabungen sollten vermieden werden. Die Proben dürfen keinem Frost ausgesetzt
werden. Die Proben müssen in einer kühlen Umgebung gelagert werden. Für besondere Zwecke und
spezielle Prüfungen sollte die Temperatur des Lagerraums gleich der Temperatur (6 °C bis 12 °C) und
Feuchtigkeit (85 % bis 100 %) der Gesteinsumgebung sein. Besteht ein Verdacht, dass eine Probe
während der Lagerung beeinträchtigt wurde, wird die Beobachtung im Labor-Aufzeichnungsblatt
vermerkt.
4.1.4
Absicherung von Erkundungsarbeiten (Bohr- und Grabungsarbeiten)
Jede Bohrung und jede Grabung muss umzäunt oder auf sichere Weise vorübergehend
abgedeckt werden, wodurch sie nicht definitiv abgedeckt oder zugeschüttet, aber definitiv mit einer
Sicherung versehen ist. Außer der Absicherung des Orts der Erkundungsarbeiten ist auch deren
eigentliche Stabilität sicherzustellen.
4.1.4.1 Durch die Ausstattung von Bohrlöchern wird die Stabilität der Wände der Bohrlöcher
sichergestellt und eine vorübergehende oder ständige Beobachtung, Messung und Realisierung
besonderer Prüfungen in diesen Bohrlöchern ermöglicht. Die Ausstattung wird als vorübergehende
oder definitive Ausstattung realisiert. Als vorübergehend wird eine Ausstattung betrachtet, die nach
Beendigung der Arbeiten entfernt wird. Eine definitive Ausstattung gestattet die Verwendung der (im
Projekt bestimmten) Bohrlöcher für Beobachtungen und Prüfungen auch im Zeitraum nach
Beendigung der IGE. Eine Skizze der Ausstattung mit Angaben über die verwendeten Materialien
bildet einen Bestandteil des technischen Teils des Projekts.
4.1.4.2 Gegrabene Sondierungen (mit oder ohne Zugang), Schächte und Auffahrungen müssen in
Übereinstimmung mit den jeweiligen Normen und Sicherheitsrichtlinien errichtet werden. Sie müssen
ausreichend groß sein, damit Inaugenscheinnahmen, Probenentnahmen und Durchführungen von in
situ-Prüfungen möglich sind. Wo es erforderlich ist, müssen sie gegen Einflüsse von Störungen und
Verwitterung geschützt werden.
4.1.5 Beseitigungsarbeiten von Erkundungsbauten
4.1.5.1 Nachdem die Probenentnahme beendet ist, muss der Ort auf eine Weise wieder in den
ursprünglichen Zustand versetzt werden, dass keine Gefahren verbleiben, die potenziell die
Öffentlichkeit, die Umwelt oder Tiere gefährden könnten. Die Beseitigung muss in Übereinstimmung
mit nationalen Verordnungen, technischen Anforderungen und Anforderungen der Ämter erfolgen und
auch eine mögliche Kontamination von Böden in Betracht ziehen.
4.1.5.2 Wird nicht verlangt, dass eine Bohrung erhalten wird oder für einen bestimmten Zweck
geöffnet bleibt, sollte sie aufgefüllt, konsolidiert und auf eine Weise bedeckt werden, dass keine
anschließende Einsenkung auf Geländeniveau unter dem Einfluss des Einbrechens ihrer Wände
entsteht.
4.1.5.3 Bohrungen werden gewöhnlich mit einem Material mit der gleichen Durchlässigkeit wie die
umliegende Gesteinsumgebung oder einer kleineren Durchlässigkeit als die umliegende
Gesteinsumgebung aufgefüllt. Wird eine Mischinjektion angewendet, sollte diese mit Hilfe eines auf
den Grund der Bohrung herabgelassenen Rohres gelegt werden.
4.1.5.4 Der Ort, an dem Erkundungsarbeiten durchgeführt wurden, soll in einem sicheren, sauberen
und aufgeräumten Zustand verlassen werden.
4.1.5.5 Das Verfahren der Beseitigung der Erkundungsbauten und die Technologie der
Beseitigungsarbeiten müssen im technischen Teil des Projekts festgelegt werden.
23
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
4.1.5.6 Über die Beseitigungsarbeiten müssen die entsprechenden Aufzeichnungen im Sinne der
STN EN ISO 22475-1 geführt werden, und zwar z. B. der Vermerk über die Zuschüttung B.5.
4.1.6
Erkundungsstollen
Die Errichtung vorgetriebener Erkundungsbauwerke mit einem kleinem Profil
(Erkundungsstollen) in einem Teil der Länge oder auch der vollen Länge des künftigen
Tunnelbauwerks stellt das teuerste Verfahren der direkten Erkundungsarbeiten dar. Die Entscheidung
über eine Realisierung eines Erkundungsstollens kann bei sehr komplizierten geologischen
Verhältnissen begründet sein; hierbei sollte die Entscheidung mit einer Kosten-Nutzen-Analyse
unterlegt sein. Dabei muss analysiert werden, ob auch eine mögliche künftige Nutzung des Stollens
nach Errichtung des Tunnels, z. B. als Fluchtweg, Drainage- oder Bewetterungsstollen in Frage
kommt.
Mittels Vortrieb von Erkundungsstollen können die zuverlässigsten Daten über die
geologischen Verhältnisse längs des künftigen Tunnels erlangt werden. Es handelt sich insbesondere
um eine zuverlässige Bestimmung der Lagen der lithologischen Schnittstellen der einzelnen
Gesteinsarten in der Trasse, die Ermittlung der Grundwasserzuflüsse in den Tunnel bzw. um den
günstigen Effekt einer Entwässerung des Gesteinsmassivs im Raum des Stollens vor Beginn des
Tunnelvortriebs, die direkte Beurteilung der Eigenschaften von Diskontinuitäts- und Störungsflächen
und die Durchführung der erforderlichen Feldprüfungen in Auffahrungen bzw. direkt im Stollen.
Erkundungsstollen sind meist horizontal oder mit einer nur geringen Neigung ausgerichtet (sie
kopieren die Gradiente des Tunnelbauwerks). Die Ausbruchsfläche eines Erkundungsstollens wird
gemäß dem Entwurf der Technologie seines Vortriebs oder gemäß den spezifischen Anforderungen
des Tunnelprojektanten gewählt und hat in der Regel einen Umfang von 5 m2 – 15 m2.
Ein Erkundungsstollen wird entweder in der gesamten Länge des Tunnels, in einer
bestimmten Länge von den Tunnelportalen aus oder vollständig außerhalb der Trasse des geplanten
Tunnels, jedoch in einer analogen Gesteinsumgebung am betreffenden Standort realisiert. Ein
Erkundungsstollen kann auch aus einem senkrechten Schacht zu Orten, an denen mit besonders
komplizierten geologischen Verhältnissen gerechnet wird, vorgetrieben werden (in diesem Fall wird
der Erkundungsstollen in der Regel als Auffahrung bezeichnet).
4.2
Feldprüfungen – indirekte Erkundungsarbeiten
4.2.1
Allgemeines
Durch Feldprüfungen werden die physikalisch-chemischen Eigenschaften von Böden und
Gesteinen ohne Probenentnahmen ermittelt, daher können diese Feldprüfungen auch als indirekte
Erkundungsarbeiten betrachtet werden.
Probenentnahmen können nur dann durch Feldprüfungen ersetzt werden, wenn eine
ausreichende örtliche Erfahrung vorhanden ist, die eine Korrelation der Feldprüfungen mit der
Gesteinsumgebung und mit einer eindeutigen Interpretation der Ergebnisse gestattet. Ohne Kenntnis
zumindest des ungefähren Profils der Gesteinsumgebung in dem zu bewertenden Gebiet können die
Ergebnisse der Feldprüfungen nicht richtig interpretiert werden.
4.2.2
Plan der Feldprüfungen
Für die Positionierung und Tiefe der einzelnen Feldprüfungen muss ein Plan der genannten
Prüfungen erarbeitet werden, der einen Bestandteil des Projekts der geologischen Aufgabe bildet.
Optimal ist eine Kombination von Feldprüfungen und Erkundungsverfahren mit Entnahme von
Bodenproben und Proben von Felsgesteinen.
4.2.3
Arten der Feldprüfungen
Für IGE können für verschiedene Zwecke die nachfolgenden Feldprüfungen angewendet
werden:
Statische Eindringprüfung und piezostatische Prüfung (CPT und CPTU) - zur Bestimmung des
ingenieurgeologischen Profils (nur mit Entnahme von Proben durch Bohrungen oder Grabungen) und
zur orientierenden Bestimmung der geotechnischen Parameter wie Festigkeits- und
Verformungseigenschaften von Böden und halbfelsigen Gesteinen.
24
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Pressiometer-Prüfung (PMT) – durch diese wird eine in situ-Messung der Verformung von Böden
und halbfelsigen Gesteinen in Bohrlöchern realisiert, sie wird vor allem zur Ermittlung der Festigkeitsoder Verformungsparameter von stark verwitterten Felsgesteinen bzw. halbfelsigen Gesteinen, bei
denen keine Probenentnahmen für Laboranalysen möglich sind, angewendet. Das Gerät ist von
seiner Konstruktion her für die Durchführung von Prüfungen in Tiefen bis 30 m bei Erfüllung spezieller
Bedingungen bis 50 m entworfen.
Ausdehnungsprüfung (DMT) – durch diese wird eine in situ-Messung der Verformung von Böden,
halbfelsigen Gesteinen und Felsgesteinen in Bohrlöchern realisiert, sie wird vor allem zur Ermittlung
der Verformungsparameter von Felsgesteinen und halbfelsigen Gesteinen in verschiedenen Stadien
der Verwitterung und/oder Zerstörung angewendet. Die Ergebnisse der Prüfungen werden für die
Ermittlung der Verformungsparameter der Gesteine in der Umgebung der geplanten Gradiente der
Tunnelröhren verwendet. Das Gerät ermöglicht durch seine Konstruktion die Realisierung von
Prüfungen in Tiefen bis 500 m.
Belastungsprüfung mit uniaxialer Presse (UAT) – durch diese wird eine in situ-Messung der
Verformung von Böden, halbfelsigen Gesteinen und Felsgesteinen in Bohrlöchern, verursacht durch
die Längsstreckung zweier Belastungs-Zylinderflächen mit Hilfe eines hydraulischen Zylinders,
realisiert. Die Belastung der Wände des Bohrlochs erfolgt in der Regel in zwei zueinander
senkrechten Richtungen. In der IGE wird sie vor allem zur Ermittlung der Verformungsparameter von
Felsgesteinen und halbfelsigen Gesteinen in unterschiedlichen Stadien der Verwitterung und/oder
Zerstörung angewendet. Die Ergebnisse der Prüfungen werden vor allem für den Entwurf der
Gründung von Brückenobjekten und hydrotechnischen Objekten und die Bestimmung der
Verformungsparameter der Gesteine in der Umgebung der geplanten Gradiente der Tunnelröhren
verwendet. Das Gerät ermöglicht durch seine Konstruktion die Realisierung von Prüfungen in Tiefen
bis 100 m.
Dynamische Eindringprüfung (DP) – die Prüfung ist für die Feststellung der Schnittstellen zwischen
unterschiedlich gekörnten Böden geeignet und wird vor allem für die Ermittlung der Eigenschaften von
grobkörnigen (nicht bindigen) Böden angewendet.
Statische
Belastungsprüfung
mit
Platte
(SPLT)
Ermittlung
Verformungseigenschaften von erdigen und felsigen Gesteinen in situ.
der
vertikalen
Großflächige statische Belastungsprüfung mit Platte (LSSPLT) - Ermittlung der
Verformungseigenschaften der Erd- und Felsmassive. Die Prüfung kann in der Phase der detaillierten
IGE durchgeführt werden. Zu der Prüfung muss ein adäquates Gegengewicht sichergestellt werden,
da
sie
üblicherweise
in
Erkundungsstollen,
Schächten
oder
unter
vorbereiteten
Belastungskonstruktionen durchgeführt wird. Im Hinblick auf ihren zeitlichen und finanziellen Aufwand
wird die Prüfung nur bei bedeutenden Tunnelbauten angewendet.
Großflächige
Rutschprüfung
auf
Gesteinsblöcken
(LS
ST)
Ermittlung
der
Festigkeitseigenschaften der Felsmassive in situ durch Aufzeichnung der Belastung und der
entsprechenden Verschiebung eines separierten Felsblocks. Der Block wird mit Normalkraft und
Tangentialkraft belastet. Zur Bewertung der Prüfung muss eine Rutschprüfung an mindestens drei
Gesteinsblöcken bei drei unterschiedlichen Normalbelastungen durchgeführt werden. Die genannte
Prüfung kann in der Phase der detaillierten IGE durchgeführt werden. Zu der Prüfung muss ein
adäquates Gegengewicht sichergestellt werden, da sie üblicherweise in Erkundungsstollen,
Schächten oder Schächten mit Auffahrung durchgeführt wird. Im Hinblick auf ihren zeitlichen und
finanziellen Aufwand wird die Prüfung nur bei bedeutenden Tunnelbauten angewendet.
Feldprüfungen zur Ermittlung der Eigenschaften von Gesteinsumgebungen (Massiven) Die
Eigenschaften eines Gesteinsmassivs einschließlich Schichtung und Vorhandensein von Spalten oder
Diskontinuität können indirekt durch Belastungsprüfungen und Prüfungen der Rutschfestigkeit längs
der Spalten erkundet werden. Bei halbfelsigen Gesteinen können ergänzende Prüfungen im Feld oder
großflächige Laborprüfungen an Blockproben durchgeführt werden.
Prüfungen zur Ermittlung der Primärspannung von Gesteinsmassiven – overcoring,
hydrofracturing, Flachpressen, Radialpressen Es handelt sich hierbei um finanziell und zeitlich
25
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
aufwendige Prüfungen, welche die Bestimmung der Primärspannung eines Gesteinsmassivs als eine
der wichtigsten Ausgangsangaben für Berechnungsmodelle gestatten.
Indexprüfungen der Festigkeit von Felsgesteinen – Schmidt-Hammer und Point Load Test – es
handelt sich dabei um einfache Prüfungen für die Ableitung der einachsigen Festigkeit von
Gesteinsmaterial. Wegen ihrer Einfachheit können sie im großen Maßstab an Bohrkernen oder
Gesteinsfragmenten aus Aufschlüssen (PLT) oder an entblößten Felswänden (Schmidt) angewendet
werden.
Entsprechen die Ergebnisse der Feldprüfungen nicht den Anfangsinformationen über den zu
prüfenden Ort oder dem Erkundungszweck, müssen zusätzliche Messungen bzw. eine Änderung des
Prüfverfahrens erwogen werden.
4.2.4 Auswertung der Feldprüfungen
Bei der Auswertung der Ergebnisse der Feldprüfungen müssen alle weiteren Informationen über:
- die Ergebnisse der Laborprüfungen und Bohrungen,
- die Ergebnisse anderer Feldprüfungen,
- die Ergebnisse von Prüfungen in einer analogen Gesteinsumgebung an anderen Orten,
- die Einflüsse der Messvorrichtungen und technologischen Verfahren auf die gemessenen
Parameter,
- die veröffentlichten Informationen über die Durchführung der angewendeten Feldprüfungen,
- vergleichbare Prüfungen berücksichtigt werden.
Werden Korrelationen zur Ableitung von geotechnischen Parametern angewendet, muss deren
Gültigkeit und Eignung im Hinblick auf den Charakter der Gesteinsumgebung und die
Randbedingungen für jedes konkrete Projekt kritisch bewertet werden.
4.3
Ermittlung des Auftritts, des Regimes und der Eigenschaften des
Grundwassers in der Gesteinsumgebung
4.3.1
Durch die IGE werden bezüglich des Grundwasserregimes folgende Daten ermittelt:
- über die Tiefe, Dicke, Flächenausdehnung und Durchlässigkeit der wasserführenden
Schichten in Böden und Spaltensystemen im Felsmassiv,
- über die Meereshöhe des Grundwasserspiegels oder den piezometrischen Spiegel der
wasserführenden Gesteine und das Regime der Grundwasserspiegel, über die aktuellen
Grundwasserspiegel einschließlich möglicher Extremspiegel sowie über die Periodizität des
Auftritts von Extremspiegeln.
- über die Verteilung der piezometrischen Drücke,
- über die chemische Zusammensetzung und Temperatur des Grundwassers,
- über den Ursprung und die Verteilung des Grundwassers (Infiltrations-, Ansammlungs- und
Austrittsgebiet, Alter des Wassers).
Die ermittelten Informationen sollen unter folgenden Gesichtspunkten ausreichend sein:
- Bestimmung der Bedingungen für eine Absenkung des Grundwasserspiegels (in Einschnitten
und in Baugruben der oberirdischen Teile des Tunnels),
- Bestimmung der Menge des während der Vortriebsarbeiten in die Tunnelröhre laufenden
Wassers (Entwurf einer Technologie zur Entwässerung des Tunnelbauwerks),
- Bestimmung der Einwirkung des Grundwassers in Grabungen oder an Hängen (z. B. Risiko
von hydraulischen Beeinträchtigungen, übermäßigem Sickerungsdruck oder Erosionen) oder
in der Tunnelröhre (Suffosion, Flutzuflüsse, Bildung von Inkrustationen),
- Bestimmung von Maßnahmen zum Schutz der Konstruktion vor Grundwasser (z. B.
Abdichtung, Entwässerung und Maßnahmen gegen die Aggressivität des Grundwassers),
- Bestimmung des Einflusses einer Erhöhung oder Absenkung des Grundwasserspiegels und
einer Austrocknung auf die umliegende Umgebung – Gefährdung bestehender Objekte,
Grundwasserressourcen für die Versorgung u. Ä.,
- Bestimmung der Fähigkeit der Gesteinsumgebung zur Absorbierung oder Freisetzung von
Wasser während der Bauarbeiten,
- Bestimmung der Möglichkeit einer Verwendung des auf der Baustelle oder in deren näherer
Umgebung auftretenden Grundwassers für die Bautätigkeit,
26
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
-
-
TB x/2014
Bestimmung der Möglichkeiten des Schutzes des Grundwassers vor unerwünschten
Einflüssen während des Baus und des Betriebs des Tunnels – Eliminierung einer
unerwünschten Drainagewirkung, Eliminierung des Einflusses auf die Grundwasserqualität,
Bestimmung der Grundwasserbilanz in der hydrogeologischen Struktur, die vom Tunnel
durchschnitten wird.
Im Hinblick auf die erforderliche Detailliertheit der Angaben (in Abhängigkeit von der Phase der
IGE) über den Grundwasserauftritt und das Grundwasserregime werden im Projekt der geologischen
Aufgabe das Verfahren und die technologischen Abläufe zur Erlangung dieser Angaben festgelegt. In
vielen Fällen ist es jedoch erforderlich, die auf das Grundwasserregime ausgerichteten Messungen
auch im Zeitraum der Realisierung des Bauvorhabens und auch nach dessen Beendigung (IGEPhase – Überwachung des Bauwerks und Monitoring) fortzusetzen.
4.3.2 Ermittlung eines Grundwasserauftritts und der Schwankung von Grundwasserspiegeln während
der Durchführung der IGE in nicht ausgestatteten Bohrlöchern.
Beim überwiegenden Teil der direkten Erkundungsarbeiten (Bohr- und Aushubarbeiten) wird
der Grundwasserspiegel (nachstehend GWS) nur während ihrer Realisierung und bis zu ihrer
Beseitigung aufgezeichnet.
Während der Bohrarbeiten:
- werden alle Orte (Tiefen) mit Zufluss bzw. Einsickerung von Grundwasser in die Bohrlöcher
(Sondierungen, Rinnen u. Ä.) aufgezeichnet,
- wird der GWS am Ende eines Tages und zu Beginn des Folgetages (vor Wiederaufnahme der
Bohrarbeiten) gemessen,
- werden alle abrupten Wasserzuflüsse oder Wasserverluste vermerkt,
- werden bei Bohrungen mit Spülung Grundwasserverluste, Änderungen der Farbe und Dichte
des Grundwassers u. Ä. vermerkt.
Im Falle einer Abwesenheit von Grundwasser in den Bohrlöchern während ihrer Ausbringung wird
vor allem in einer weniger durchlässigen Gesteinsumgebung empfohlen, für die Überwachung eines
eventuellen Auftritts von Grundwasser in diesen nach einigen Tagen bzw. während des Andauerns
der Erkundungsphase, die Bohrlöcher offen (verschalt), bzw. mit vorläufigen perforierten
Vortriebsrohren versehen, zu belassen.
4.3.3 Ermittlung des Schwankens von Grundwasserspiegeln (Porendrücken) in ausgestatteten
Bohrlöchern
Anzahl, Standorte und Tiefen der Messpunkte müssen im Hinblick auf den Zweck der
Messungen, die Morphologie, die Schichtfolge und den Typ der Böden (Gesteine) gewählt werden.
Vor allem werden die Bodendurchlässigkeit sowie die Tiefe und Stärke von wasserführenden
Kollektoren berücksichtigt.
4.3.3.1 Messsysteme des GWS und ihre Eignung
Messsysteme, mit denen der Auftritt von GWS in längeren Abschnitten eines Bohrlochs
(offene Piezometer mit langem Filter) gemessen wird, oder nicht ausreichend abgedichtete
Messvorrichtungen, sind nur in einer homogenen Umgebung mit höher Durchlässigkeit (Kiese, Sande
u. Ä.) und zur Erlangung von Orientierungswerten in der Phase der vorläufigen IGE geeignet. In
anderen Umgebungen müssen Punktmessungen des Grundwasserdrucks mittels Piezometern
erfolgen.
Für die Druckmessung des Wassers werden zwei Hauptverfahren angewendet:
1. Offenes System.
2. Geschlossenes System.
Beispiele für die Systeme sind in der STN EN ISO 22475-1 angeführt.
4.3.3.2 Installation von Messsystemen des GWS, ihre Kontrolle und Instandhaltung
Vor dem Zusammenbau des eigentlichen Piezometers muss ein Projekt der Installation,
Kontrolle und Instandhaltung erarbeitet und dokumentiert werden (technischer Teil des Projekts der
geologischen Aufgabe).
Die Piezometer werden in den meisten Fällen in die Bohrlöcher eingebaut. Die Installation offener und
geschlossener Systeme muss im Sinne der STN EN ISO 22475-1 realisiert, kontrolliert und
instandgehalten werden.
27
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
4.3.3.3 Messverfahren und ihre Frequenz an Messeinrichtungen
Alle verwendeten Messsysteme müssen vor Inbetriebnahme eines Piezometers kontrolliert
und kalibriert werden.
Die Messungen an den Einrichtungen können manuell oder kontinuierlich realisiert werden.
Werden kurzzeitige Änderungen und schnelle Schwankungen der Porendrücke
gemessen (Realisierung von Sanierungsmaßnahmen, Anhaften des Untergrunds durch Aufschüttung
u. Ä.) müssen bei allen Arten von Erden und Felsgesteinen kontinuierliche Aufzeichnungen mittels
Sensoren und Vorrichtungen zur Datenaufzeichnung verwendet werden.
4.3.3.4 Länge der Zeitabschnitte für die Realisierung von Messungen
Anzahl, Einlesefrequenz und Länge der Messzeit müssen unter Berücksichtigung des Zwecks
der Messung und der für die Stabilisierung des Messsystems erforderlichen Zeit geplant werden.
Besteht das Ziel in der Ermittlung der Schwankung des GWS (Regime), müssen die Messungen
während eines langen Zeitraums in kürzeren Zeitabständen als dem charakteristischen Zeitabstand
der natürlichen Schwankung des Grundwasserspiegels durchgeführt werden. Die Zeitabstände
zwischen den Messungen und die im Projekt festgelegte Gesamtdauer des Zeitraums der
Durchführung der Messungen müssen an die Messungen nach dem ersten Zeitabschnitt und ferner
gemäß aktuellen Änderungen bei den überwachten Messungen angepasst werden.
4.3.3.5 Entfernung von Messsystemen des GWS
Werden die Messungen des GWS beendet oder werden Messeinrichtungen funktionsunfähig
und lassen sich nicht erneuern, werden die Piezometer deinstalliert und das Bohrloch gemäß
Artikel 5.1.5 aufgefüllt. Gehen die genannten Einrichtungen während des Betriebs des
Straßenbauwerks in das Monitoringnetz über, werden sie per Protokoll an den Auftraggeber oder eine
andere, vom Auftraggeber bestimmte Organisation übergeben.
4.3.4 Ermittlung und Messung weiterer Parameter mit Einfluss auf das Regime des GWS
Für die Bestimmung des Grundwasserregimes (Regime der Porendrücke) und vor allem
dessen Prognose nach Realisierung des Tunnelbauwerks müssen folgende Angaben des zu
bewertenden Gebiets gewonnen werden:
- Klimadaten – Niederschläge, Temperatur, Verdunstung, Schneedecke,
- Durchlässigkeit
der
Gesteinsumgebung
–
Schöpfprüfungen,
Anstiegsprüfungen,
Einfüllprüfungen, Wasserdruckprüfungen,
- Ergiebigkeit von Quellen bzw. Entwässerungselementen und Abflüssen in OberflächenWasserläufen,
- Grundwasserspiegel in der näheren Umgebung,
- Fließwege des Grundwassers in Spalten- und Karstumgebung.
Die genannten Angaben sollten unter zeitlichem Gesichtspunkt dem Zeitabstand und Zeitraum der
Messung der Grundwasserspiegel entsprechen.
4.3.4.1 Klimadaten
Das Grundwasserregime ist Bestandteil des hydrologischen Zyklus und wird von
Niederschlägen, Verdunstung, Schneeschmelze, Morphologie u. Ä. beeinflusst. Daher ist es
erforderlich, für die Aufstellung einer Prognose des Grundwasserregimes die genannten Angaben zu
kennen. Die Angaben können aus Messungen an Wetterstationen des Slowakischen
Hydrometeorologischen Instituts (SHMÚ) in der näheren Umgebung erlangt werden. Bei
Notwendigkeit genauerer Angaben kann im Rahmen des Monitorings eine eigene automatische
Wetterstation direkt im betroffenen Gebiet errichtet werden.
4.3.4.2 Durchlässigkeit der Gesteinsumgebung
Die Durchlässigkeit der Gesteinsumgebung kann durch Feldmessungen oder Laborprüfungen
ermittelt werden. Zweck und Verfahren der Prüfungen müssen im Projekt festgelegt sein.
Anforderungen an die Messung der Durchlässigkeit von Böden und Felsgesteinen im Gelände sind in
der Norm STN EN ISO 22282-1 für hydrodynamische Prüfungen spezifiziert.
Schöpfprüfungen
Schöpfprüfungen werden in eingebauten Bohrlöchern realisiert und bieten die genauesten
Ergebnisse. Durch Schöpfprüfungen werden die Ergiebigkeit von Bohrlöchern, die hydraulischen
Parameter der wasserführenden Umgebung und die hydraulischen Parameter des eigentlichen
Bohrlochs bestimmt.
28
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Anstiegsprüfungen
Die Messung des Ansteigens des Spiegels nach Beendigung des Schöpfens wird als
Anstiegsprüfung bezeichnet. Der Verlauf des Anstiegs liefert weitere Informationen, die ausgewertet
und interpretiert werden können. Im Verlauf der Anstiegsprüfung werden die Eigenschaften einer
wasserführenden Umgebung und von Randbedingungen ohne Einwirkung des Einflusses des
Schöpfens reflektiert.
Einfüllprüfungen
Diese werden zur Ermittlung der hydraulischen Parameter einer Gesteinsumgebung über dem
GWS angewendet. Mit ihnen wird beispielsweise die Fähigkeit einer Gesteinsumgebung ermittelt,
Wasser aus Drainageelementen zu absorbieren und abzuführen (Sickerbrunnen).
Wasserdruckprüfungen
Wasserdruckprüfungen dienen zur Feststellung der hydraulischen Eigenschaften und der
Durchlässigkeit von Felsmassiven, der Wirksamkeit von Injektionen und dem geomechanischen
Verhalten (z. B. einer hydraulischen Spaltung). Sie beruhen auf einem zeitlich begrenzten Einpressen
von Wasser in eine verschlossene Etage eines Bohrlochs unter Druck. Es wird die Menge des in die
umgebende Gesteinsumgebung entweichenden Wassers gemessen.
4.3.4.3 Messung der Ergiebigkeit von Quellen bzw. Entwässerungselementen zur Sanierung
und Abflüssen in Oberflächen-Wasserläufen
Die Messung der genannten Parameter ist wichtig, da sie den Charakter des
Grundwasserregimes in der Gesteinsumgebung widerspiegeln. Die Messungen werden mit Hilfe von
Mess-Überläufen bzw. mit einem anderen geeigneten Verfahren realisiert. Die Messungen müssen in
den gleichen Zeiträumen und Zeitabständen realisiert werden, in denen die Messungen des GWS
durchgeführt werden.
Messungen der Ergiebigkeiten von zur Versorgung der Bevölkerung dienenden Quellen
dienen auch zum Erkennen ihres Regimes; im Falle ihrer Gefährdung durch die Errichtung des
Straßenbauwerks kann eine adäquate Wasserressource als Ersatz gebaut werden.
Bestandteil der Erkundungsarbeiten in der Tunnelumgebung sollte auch eine Dokumentation
aller Wasserressourcen, Brunnen und natürlichen Grundwasseraustritte, die Ermittlung aller
existierenden hydrotechnischen Bauten u. Ä. sein.
4.3.4.4 Angaben über Grundwasserspiegel, die von anderen Organisationen gemessen wurden
Befinden sich im interessierenden Gebiet andere eingebaute Vorrichtungen zur Messung von
GWS ist es wichtig, die Daten der genannten Messungen als Referenzdaten zu erhalten. Werden die
genannten Messungen schon über einen langen Zeitraum durchgeführt (z. B. SHMÚ) erlangen sie
eine noch größere Wichtigkeit für die Aufstellung einer Prognose der GWS im interessierenden
Gebiet.
4.3.4.5 Messung der Wasserspiegel in umgebenden Wasserflächen
Befinden sich im interessierenden Gebiet Orte mit einem offenen Grundwasserspiegel
(Wasserspiegel in Seen, Talsperren), müssen die Schwankungen des Grundwasserspiegels in
geeigneten Zeitabständen, die mit den Zeitabständen der Messungen des GWS übereinstimmen,
gemessen werden.
4.3.4.6 Fließ- und Spurenprüfungen
Befinden sich im interessierenden Gebiet Wasserressourcen mit Anknüpfung an eine Spaltenoder Karstumgebung, müssen Spuren-Fließprüfungen zur Ermittlung der privilegierten
Strömungswege des Grundwassers durchgeführt werden. Das Verfahren der Fließ- und
Spurenprüfung ist im Projekt GU gemäß dem aktuellen Standort, der hydrogeologischen Struktur, der
Möglichkeit der Anwendung eines Markierungsstoffs, sowie der morphologischen und weiteren
Bedingungen zu wählen.
4.3.5 Bewertung des Grundwasserregimes
Durch eine Analyse der in den Artikeln 4.3.2 bis 4.3.4 aufgeführten Angaben kann das
Grundwasserregime in der Umgebung des projektierten Tunnelbaus bewertet werden, ebenso ist es
möglich, eine Prognose über das Verhalten des Grundwassers nach Realisierung des Tunnelbaus
aufzustellen. Die genannte Prognose dient anschließend für eine effektive Bemessung von
29
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Sanierungselementen und die Milderung der Auswirkungen auf das Grundwasserregime der
Umgebung.
4.3.6 Entnahme von Grundwasserproben während der IGE
Anzahl, Positionierung und Tiefe der Entnahmepunkte müssen im Projekt festgelegt sein. Für
eine Bestimmung der Änderung der Grundwassereigenschaften im Zeitverlauf müssen
Grundwasserproben aus den eingebauten Bohrlöchern (ggf. aus Oberflächen-Wasserläufen) während
mehrerer Phasen der IGE vor der eigentlichen Baudurchführung entnommen werden.
4.3.6.1 Entnahmezweck
Grundwasser wird für folgende Zwecke entnommen:
- zur Feststellung der Aggressivität gegenüber Beton (STN EN 206-1),
- zur Feststellung seiner Korrosionsfähigkeit,
- zur Bestimmung der Änderung der Grundwasserqualität durch die Bauarbeiten,
- zur Ermittlung seiner Eignung für eine Verwendung als Wasser für Baumaterialien,
- zur Feststellung der Anwesenheit des Markierungsstoffs (bei Fließprüfungen),
- zur Ermittlung von Typ, Ursprung und Alter des Wassers mit speziellen Laboranalysen,
- zur Ermittlung des Ausgangszustands der Grundwasserqualität bei dessen Verwendung in
wasserwirtschaftlichen Ressourcen vor dem eigentlichen Tunnelbau und zur Bestimmung der
Änderung der Grundwasserqualität während des Baus und Betriebs des Tunnels.
4.3.6.2 Entnahmeverfahren für Grundwasserproben
Grundwasserproben können auf folgende Weise entnommen werden:
durch Schöpfen aus Bohrlöchern und Quellen,
mit Hilfe eines Entnahmegeräts,
mit Hilfe von Vakuumflaschen.
Die vorgeschriebenen Probenentnahmeverfahren sind in der STN EN ISO 22475-1 angeführt.
4.3.6.3 Handhabung der Wasserproben
Die Transportbehälter für das Wasser müssen in der Regel im Dunkeln und wärmeisoliert oder
gekühlt, unter Ausschluss jeder Art von Kontakt mit Materialien, welche die Wasserqualität
beeinflussen könnten, gelagert werden. Sie werden am gleichen Tag in das Labor transportiert.
4.4
Geophysikalische Tätigkeiten
4.4.1 Allgemeines
Geophysikalische Erkundungsverfahren gehören zu den grundlegenden Verfahren der
Felderkundung. Sie werden als indirekte Erkundungsverfahren eingestuft, da sie auf der Registrierung
von Änderungen des Verlaufs natürlicher oder künstlicher physikalischer Felder, die durch
unterschiedliche physikalische Eigenschaften von Felsgesteinen und Böden oder der Anwesenheit
von Wasser beeinflusst werden, beruhen. Sie stellen ein relativ schnelles und billiges
Erkundungsverfahren für die Interpolation im Gebiet zwischen Bohr- und Aushubarbeiten und vor
allem in schwer zugänglichen Gebieten dar.
Sie können jedoch nicht ohne eine Anwendung der Ergebnisse der direkten Erkundungsbauten
verwendet werden.
Es werden vor allem folgende geophysikalische Verfahren angewandt:
- geoelektrische Verfahren (Gleichstrom – SP, OP, VES, IP, NT),
- elektromagnetische Verfahren (MT, AMT, CSAMT, VDV, GPR),
- seismische Verfahren (Refraktionsverfahren, Reflexionsverfahren),
- geomagnetische Verfahren,
- gravimetrische Verfahren,
- Verfahren in Bohrlöchern – Karottage.
4.4.2 Geoelektrische Verfahren (Gleichstrom)
Diese beruhen auf der Messung des spezifischen Widerstands, der natürlichen Potenziale,
der Polarisierbarkeit und weiteren elektrischen Parametern der Gesteinsumgebung. Mit den
genannten Verfahren lassen sich vertikale und horizontale Schnittstellen in der Gesteinsumgebung,
tektonische Störungen, geschwächte Zonen, die Grundwasserdynamik u. Ä. bestimmen. Bei der
Erkundung werden meist Widerstandsverfahren, und zwar das VES-Verfahren (vertikale elektrische
Sondierung) und das OP-Verfahren (Widerstandsprofilierung), Multielektroden-Messungen (MK,
30
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
EPR), das spontane Potenzial (SP), die induzierte Polarisierung (IP) und der geladene Körper (NT)
angewendet.
4.4.3 Elektromagnetische Verfahren
Diese beruhen auf der Messung der Permittivität oder Impedanz und der sonstigen
elektromagnetischen Parameter der Gesteinsumgebung. Mit den genannten Verfahren lassen sich
vertikale und horizontale Schnittstellen in der Gesteinsumgebung, tektonische Störungen,
geschwächte Zonen, die Grundwasserdynamik u. Ä. bestimmen. Bei der Erkundung werden meist
magnetotellurische
Verfahren
(MT),
audiomagnetotellurische
Verfahren
(AMT)
und
audiomagnetotellurische Verfahren mit künstlicher Erregung (CSAMT), das Verfahren der sehr langen
Wellen (VDV), das Schleifen- und Kabelverfahren und das Dipolverfahren angewendet.
4.4.4 Seismische Verfahren
Grundlage des seismischen Verfahrens sind die Gesetzmäßigkeiten der Ausbreitung
seismischer Wellen in der Gesteinsumgebung. Ähnlich wie bei den Widerstandsverfahren kann eine
seismische Vertikalsondierung oder eine seismische Profilierung durchgeführt werden. Es werden
Reflektions- und Refraktionsseismik verwendet.
Durch seismische Sondierung und seismische Profilierung werden die Schnittstellen von
Schichten und mechanisch geschwächte Zonen sowie bedeutende Spaltensysteme ermittelt, diese
Verfahren werden zur Überprüfung des Zustands und der Qualität der Verdichtungen von
Aufschüttungen, die Prüfung einer Lösung oder der Stufe der Zerstörung eines Gesteinsmassivs in
der Nähe einer Tunnelröhre (Stollen), zur Überprüfung des Auftritts unterirdischer Räume, zur
Bestimmung basaler Rutschflächen in den Bereichen der Portaleinschnitte u. Ä. verwendet.
Die seismische Profilierung wird zur Ermittlung unterirdischer Hohlräume und zur Beurteilung
der Stufe der Zerstörung von Gesteinen u. Ä. verwendet.
Durch seismische Verfahren können auch das dynamische Elastizitätsmodul und die PoissonZahl ermittelt werden.
4.4.5 Geomagnetische Verfahren
Magnetische Verfahren sind für die Ermittlung von Schnittstellen mit unterschiedlichen
magnetischen Eigenschaften geeignet. Sie werden z. b. bei der Ermittlung der Tiefe und
Flächenausdehnung von magnetisch aktiven Gesteinen bei Hangstörungen vom Blocktyp an den
Rändern neovulkanischer Gebirge angewendet.
4.4.6 Geophysikalische Messungen in Bohrlöchern - Karottage
Durch Karottagemessungen werden Wasserzuflüsse und Strömungsrichtungen des Wassers
in Bohrlöchern bestimmt sowie lithologische Schnittstellen, Charakter, Dichte und Ausrichtung von
Diskontinuitäten, Umfang von Störungszonen und Auftritt von Hohlräumen präzisiert. Durch diese
Messungen werden auch der technische Zustand der Bohrlöcher sowie ggf. auch einige weitere
physikalische Eigenschaften des Gesteins verifiziert. Es werden mechanische, radioaktive,
elektrische, seismische, magnetische, optische, hydrologische, thermometrische und geoakustische
Verfahren sowie Ultraschallverfahren angewandt.
Es wird empfohlen, die Karottagearbeiten vor dem Einsetzen einer der geotechnischen oder
hydrodynamischen Prüfvorrichtungen in den Bohrlöchern zu realisieren.
4.4.7 Gravimetrische Verfahren
Mit gravimetrischen Verfahren werden lokale Abweichungen von der Erdbeschleunigung
ermittelt. Änderungen der Erdbeschleunigung sind ein Ausdruck der Geländemorphologie und von
Dichteanomalien der Gesteinsumgebung im Untergrund. Diese Anomalien können bei der Bewertung
des geologischen Aufbaus und der Qualität der Gesteinsumgebung genutzt werden.
4.5
Kartierungsarbeiten
4.5.1 Ingenieurgeologische Kartierung
Bei der IGE-Erkundung des Tunnelbauwerks erfolgt eine ingenieurgeologische Kartierung in
dem geforderten Streifen rund um die Tunneltrasse bzw. in einem solchen Umfang, dass die
Ergebnisse der geologischen Kartierung eine Extrapolation des geologischen Aufbaus von der
Geländeoberfläche bis zum Niveau der Tunnelröhre gestatten. Ergebnis ist die
ingenieurgeologische Zweckkarte. Eine Kartierung wird vor allem in der Phase der orientierenden
31
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Erkundung eingesetzt, während der detaillierten Erkundung werden die Detailliertheit der Karte
verbessert und die Dichte der Dokumentationspunkte erhöht.
4.6
Vermessungsarbeiten
Der Umfang der Vermessungsarbeiten und deren Verfahren müssen im Projekt angegeben
sein.
4.6.1 Geodätische Einmessung der Erkundungsbauten
Allen Erkundungsbauten und anderen Objekten (Aufschlüsse, Quellen u. Ä.) müssen
Koordinaten zu ihrer zuverlässigen Identifikation zugeordnet werden, ebenso auch ihre Meereshöhe.
Dabei müssen geodätische Verfahren angewandt werden, die den Anforderungen an die Genauigkeit
der Einmessung entsprechen. Die Erkundungsbauten müssen sofort nach ihrer Realisierung
eingemessen werden.
Bei ausgestatteten Bohrlöchern (Piezometer und Neigungsmesser) muss das Gelände an
deren Orten, jedoch auch an den Rändern der Schalung eingemessen werden. Ebenso werden auch
wichtige Elemente der Sanierungsmaßnahmen eingemessen.
4.6.2 Geodätische Messungen in Gebieten mit Hangdeformationen
Geodätische Arbeiten werden während der Realisierung der IGE auch für nachträgliche
Einmessungen der Morphologie eines Gebiets mit Auftritt von Hangdeformationen verwendet. In den
genannten Gebieten ist es angebracht, geodätische Arbeiten zur Einmessung markanter
morphologischer Elemente von Hangdeformationen (ihre flächenmäßige Begrenzung, Form des
abgesonderten Bereichs, Risse u. Ä.) durchzuführen. Ferner ist es hier erforderlich,
Vermessungsarbeiten auch zur Erstellung von Oberflächenprofilen des Geländes nach den
Anforderungen des verantwortlichen Auftragnehmers der IGE zu realisieren. Diese dienen dann zur
Erarbeitung der IG-Profile für eine Stabilitätsbewertung des Gebiets.
5
Laborprüfungen
5.1
Allgemeines
Während der Realisierung der Geländearbeiten der IGE werden Proben von Felsgesteinen,
Böden und Grundwasser zur Bestimmung der physikalischen, mechanischen und chemischen
Eigenschaften der Gesteinsumgebung und des Grundwassers entnommen. Die Proben werden
Prüfungen in Labors für Bodenmechanik, Mechanik von Felsgesteinen und Wasserchemie
unterzogen.
5.2
Annahme, Nachweis und Lagerung von Proben
Für den Transport und die ordnungsgemäße Lieferung von Proben in ein Labor ist der
Auftragnehmer der IGE in Vertretung durch einen beauftragten Mitarbeiter verantwortlich. Die Proben
werden per Protokoll mit einer summarischen Aufstellung der Proben übergeben. Vom
übernehmenden Mitarbeiter des Labors werden sie in ein Nachweisbuch eingetragen, wo Umstände,
welche die Qualität der gelieferten Proben beeinflussen könnten, vermerkt werden. Durch das Labor
kann die Annahme von nicht gekennzeichneten, beschädigten oder unvollständigen Proben zur
Bearbeitung verweigert werden.
Das Labor ist dafür verantwortlich, dass die angenommenen und nachgewiesenen Proben bis
zu ihrer Bearbeitung in Räumlichkeiten gelagert werden, in denen garantiert werden kann, dass sich
die Eigenschaften der gelieferten Boden- und Felsgesteinsproben nicht verändern. Die Proben
müssen in einer kühlen Umgebung gelagert werden. Die Temperatur des Lagerraums sollte gleich der
Temperatur (6 °C bis 12 °C) und Feuchtigkeit (ca. 85 % bis 100 %) der Gesteinsumgebung sein.
5.3
Bearbeitung von Proben
5.3.1 Plan der Laborprüfungen
Im Projekt der geologischen Aufgabe werden nur die voraussichtliche Anzahl zu entnehmender
Proben sowie Arten und Anzahl durchzuführender Laborprüfungen und Laboranalysen (Plan der
32
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Laborprüfungen) festgelegt. Der Plan der Laborprüfungen wird vom verantwortlichen Auftragnehmer
der IGE nach Realisierung der Felderkundungsarbeiten und der Probenentnahme (Kapitel 5) in
Abhängigkeit vom tatsächlichen Zustand angepasst, hierbei wird Folgendes berücksichtigt:
- der Charakter des Gründungsbodens mit der Abfolge der lithologischen Komplexe,
- die verlangten geotechnischen Parameter, die für die Bemessungsberechnungen erforderlich
sind.
Der Plan der Laborprüfungen hängt auch vom Vorhandensein von Daten über die Eigenschaften
der Gesteinsumgebung auf Grundlage vorhergehender Erkundungen im gegenständlichen Gebiet und
oder aus der vorhergehenden Phase der IGE ab.
Vom verantwortlichen Auftragnehmer wird im Plan Folgendes für die einzelnen Proben bestimmt:
- Art der Prüfung,
- Bedingungen, unter denen die Prüfung realisiert werden soll (Größe der Belastung u. Ä.),
- verlangter Termin der Ergebnisse.
Die tatsächliche Qualität der Proben wird im Labor, vor der eigentlichen Durchführung der
Laborprüfungen bestimmt. Anschließend kann bewertet werden, ob die festgestellte Qualität den
geforderten Werten für die Festlegung der konkreten Eigenschaften entspricht.
5.3.2
Klassifikationsprüfungen
Laborprüfungen müssen gemäß STN EN 1997-2 an repräsentativen Proben aus relevanten
Schichten durchgeführt werden.
Die Proben für Klassifikationsprüfungen werden auf eine Weise ausgewählt, dass sie
innerhalb des gesamten Standorts und innerhalb der gesamten, für die Bemessung des Tunnels
wichtigen Schichtstärken ungefähr gleichmäßig verteilt sind.
5.3.2.1 Standard-Klassifikationsprüfungen von Bodenproben sind in der STN EN 1997-2 angegeben.
Für Böden sind das folgende Prüfungen:
- Körnigkeit,
- Index der Lagerungsdichte für grobkörnige Böden,
- spezifisches Gewicht,
- Konsistenzgrenzen für feinkörnige Böden,
- Gehalt organischer Stoffe,
- Kohlenstoffgehalt.
Außer den genannten Prüfungen können auch Prüfungen zur Ermittlung des Aufquellens der
Böden, mineralogische Analysen zur Ermittlung von Tonmineralen, eine Bestimmung der spezifischen
Oberfläche und weitere Prüfungen verlangt werden.
5.3.2.2 Klassifikationsprüfungen von Felsgesteinen
Geeignete Routine-Laborprüfungen für Proben von Felsgesteinen, die eine unverzichtbare
Grundlage für die Beschreibung des Gesteinsmaterials bilden, sind Folgende:
- lithologische Klassifikation,
- Bestimmung der Dichte oder Volumendichte (ρ),
- Bestimmung der Feuchtigkeit (w),
- Bestimmung der Porosität (n),
- Bestimmung der Festigkeit auf einachsigen (einfachen) Druck (σ c),
- Bestimmung des Young-Elastizitätsmoduls (E) und der Poissonzahl (ν),
- Prüfung der Indexfestigkeit auf Punktbelastung (Is,50),
- Aufquellung der Gesteine.
5.3.3
Laborprüfungen
Laborprüfungen für Böden und Felsgesteine müssen in Übereinstimmung mit den in den
jeweiligen Normen und in der STN EN 1997-2 angegebenen Anforderungen erfolgen.
5.3.3.1 An Proben von Felsgesteinen können zur Bestimmung des mechanischen Verhaltens
Prüfungen der Geschwindigkeit der Wellenausbreitung, die Brasilianische Prüfung, eine Prüfung der
Festigkeit von Gesteinen und Ausfüllung von Rissen, eine Prüfung der Absprengbarkeit,
Quellprüfungen und Abrasivprüfungen realisiert werden. Es können auch noch folgende weitere
Prüfungen an Gesteinen, die unter dem Gesichtspunkt einer komplexen Bewertung der
Gesteinsumgebung in der Trasse des Tunnelbauwerks wichtig sind, durchgeführt werden:
33
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
- Saugfähigkeit und Auflösungsfähigkeit,
- Adsorbation,
- Filtrationskoeffizient,
- petrografische und stratigrafische Analyse – makroskopische und mikroskopische Beschreibung,
stratigraphische Ausschwemmungen, stratigraphische Beschreibung,
- mineralogische Analyse mit Hilfe von Laboranalysen (RTG, DTA) mit Ausrichtung auf die
Bestimmung des Gehalts an instabilen und nicht volumenbeständigen Mineralen (Tonminerale,
Gipsgestein), ggf. Bestimmung des Kieselgehalts u. Ä.
5.3.3.2 An Bodenproben können Prüfungen der Verdichtbarkeit, Verformungsprüfungen, triaxiale
Rutschprüfungen,
Prüfungen
im
Backengerät,
Durchlässigkeitsprüfungen
und
Kompressivitätsprüfungen durchgeführt werden.
5.3.4
Aufzeichnung von Arbeitsverfahren und Aufbewahrung von Proben während ihrer
Bearbeitung
Über den Verlauf und die erzielten Ergebnisse werden im Labor Arbeitsvermerke geführt. Für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen ist das Labor verantwortlich, in dem die
genannten Arbeiten durchgeführt werden. Vom Labor werden sämtliche Prüfungsaufzeichnungen
(schriftliche und grafische Erstdokumentation) bis zum Termin der Übergabe des Abschlussberichts
aufbewahrt, anschließend werden sie gemäß Vereinbarung mit dem Auftraggeber geschreddert oder
an den Auftraggeber übergeben, ggf. werden sie auf Anforderung des Auftraggebers dem Bericht
beigefügt. Zusammen mit den Aufzeichnungen müssen auch die bearbeiteten Proben (erste materielle
Dokumentation) aufbewahrt werden. Ihre Entsorgung darf erst nach Genehmigung des
Abschlussberichts durchgeführt werden.
5.4
Kontrolle der Laborarbeiten
Da für geotechnische Berechnungen nur Ergebnisse von Prüfungen verwendet werden
dürfen, bei denen eine ausreichende Qualität garantiert ist, muss deren Kontrolle durch eine
Realisierung von Kontrollprüfungen sichergestellt werden. Die interne Kontrolle wird vom Laborleiter
und die externe Kontrolle vom Auftragnehmer der IGE durchgeführt. Für die Probenentnahme und ihre
Auswahl für die Kontrollprüfungen ist der Auftragnehmer der IGE verantwortlich.
5.5
Berichte über die Laborprüfungen
Die Ergebnisse der Laborprüfungen werden in dem vom jeweiligen Labor ausgearbeiteten
Bericht präsentiert. Der Bericht beinhaltet einen Text- und einen Anhangteil (zusammenfassende
Tabellen, Graphen und Arbeitsvermerke) Für die Richtigkeit des Berichts ist der Laborleiter
verantwortlich.
5.5.1 Textteil
Der Textteil beinhaltet vor allem Anzahl und Art der durchgeführten Prüfungen und das
Verfahren, nach welchem die Prüfungen durchgeführt wurden. Ebenso müssen alle
außergewöhnlichen Umstände, die einen Einfluss auf die Prüfungsergebnisse haben könnten,
angegeben werden. Bei einer Ermittlung von extremen oder ungewöhnlichen Werten muss das Labor
seinen Standpunkt abgeben.
5.5.2 Anhänge
Im Anhang müssen alle realisierten Prüfungen, auch mit Klassifikationseinstufungen der
einzelnen Proben, summarisch in Tabellenform aufgeführt werden. Detaillierte Aufzeichnungen über
die durchgeführten Prüfungen und Arbeitsprotokolle sind als Bestandteil der Anhänge enthalten.
6
Berichte über die Erkundung der Gesteinsumgebung
6.1
IGE-Abschlussberichte
34
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Jeder IGE-Abschlussbericht muss Folgendes beinhalten:
 eine Zusammenfassung der faktographischen Angaben, d. h. die Angabe aller verfügbaren
geotechnischen Informationen unter Einbeziehung der geologischen Eigenschaften und der
jeweiligen Daten;
 eine Interpretation der Daten; d. h. eine geotechnische Bewertung der Informationen unter
Angabe der Voraussetzungen, unter denen die Prüfungsergebnisse interpretiert wurden;
 Angaben zur Aufstellung eines Modells der Gesteinsumgebung.
Die ersten beiden Teile müssen für jede Phase der IGE komplettiert und aktualisiert werden. Im
Bericht über die Erkundung der Gesteinsumgebung soll, sofern erforderlich, eine weitere Feld- und
Laborerkundung, mit Kommentaren zur Begründung der Notwendigkeit dieser weiteren Arbeiten,
vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge sollen mit einem detaillierten Plan der weiteren
durchzuführenden Erkundungen ergänzt werden.
Die inhaltlichen und formalen Anforderungen des Abschlussberichts sind in der Verordnung [Z6]
zum Gesetz [Z5] ergänzt. Allgemein werden die IGE-Berichte durch einen Textteil und Anhänge
gebildet. Das System des Abschlussberichts ist an das Ziel und Vorhaben der Phase der IGE in
Übereinstimmung mit dem Projekt der geologischen Arbeiten anzupassen.
6.1.1 Textteil
Der Textteil des Abschlussberichts beinhaltet folgende Obliegenheiten:
1. Ziel der geologischen Aufgabe und Angaben über das Gebiet, das Projekt und seine
Änderungen.
2. Charakteristik des untersuchten Gebiets und derzeitiger geologischer Untersuchungsstand.
3. Verfahren der Lösung der geologischen Aufgabe mit Angaben über realisierte geologische
Arbeiten und die angewendete Methodik.
4. Ergebnisse der Lösung der geologischen Aufgabe.
5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen.
6. Angaben über die Aufbewahrung der geologischen Dokumentation und der einschlägigen
Berichte, Vorschläge zur Schredderung des Schriftguts aber auch zur Absicherung,
Instandhaltung und Entsorgung geologischer Bauten und geologischer Objekte.
7. Verzeichnis der verwendeten Literatur und besonderer Quellen.
6.1.1.1
Ziel der geologischen Aufgabe und Angaben über das Gebiet
Hier werden Angaben über die geologische Aufgabe (Bezeichnung, Nummer, Auftraggeber
und Auftragnehmer der geologischen Aufgabe, Phase der IGE, Name und Identifikationsnummer des
Katasteramts, Name und Zifferncode des Stadt- oder Landkreises) und ggf. auch andere den Ort des
zu untersuchenden Gebiets beschreibende Angaben angeführt. Ferner ist es sehr wichtig, alle Ziele
für die genannte Phase und alle Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden,
anzugeben. Ebenso werden hier grundlegende Informationen über das Projekt bzw. dessen
Änderungen angeführt.
6.1.1.2
Charakteristik
des
untersuchten
Gebiets
und
derzeitiger
geologischer
Untersuchungsstand
Hier werden Informationen über den Untersuchungsstand des Gebiets (mit einer konsequenten
Zitierung der Autoren) mit Schwerpunkt auf direkt in der Phase der IGE verwendeten Erkundungen
und Karten kurz angegeben. Ferner wird eine allgemeine Charakteristik des zu untersuchenden
Gebiets unter folgenden Gesichtspunkten angeführt:
- der geomorphologischen Verhältnisse,
- der geologisch-tektonischen Verhältnisse,
- der hydrogeologischen Verhältnisse,
- der klimatischen Verhältnisse (wichtig ist z. B. die Tiefe der Frosteindringung, die
Niederschlagsbilanz u. Ä.),
- des Auftritts geodynamischer Erscheinungen,
- der Seismizität des Gebiets.
35
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
6.1.1.3
Verfahren und Umfang der Erkundungsarbeiten
Im genannten Kapitel sind der Umfang und das Verfahren von Feld- und
Laboruntersuchungen angegeben. Es wird auch ein zeitlicher Ablaufplan der Arbeiten und wer diese
realisiert hat, zusammen mit einem Verweis, in welchen Anhängen sich ihre Erst- und ggf.
Zweitdokumentation befinden sowie mit einem Verweis bezüglich der Lage der Arbeiten im
interessierenden
Gebiet
angegeben.
Die
Bezeichnung
und
Tiefe
der
einzelnen
Felderkundungsarbeiten wird in tabellarischer Form angegeben. In diesem Kapitel müssen alle
Unterschiede gegenüber dem im genehmigten Projekt angeführten Entwurf aufgeführt werden.
6.1.1.4 Ergebnisse der Lösung der geologischen Aufgabe
Unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit des Berichts müssen hier angegeben werden:
- die ingenieurgeologischen Verhältnisse in der Trasse des Tunnelbauwerks, den Portalen und
in Verbindung stehenden Objekten auf der Erdoberfläche,
- die ingenieurgeologischen und geotechnischen Eigenschaften der ausgegliederten
lithologischen Komplexe in der Trasse des Tunnelbauwerks,
- die hydrogeologischen Verhältnisse in der Trasse des Tunnelbauwerks,
- die technische Beurteilung der Trasse des Bauwerks – die Bestimmung von Risikoabschnitten
des Tunnels und ein Entwurf von Maßnahmen.
Ingenieurgeologische Verhältnisse in der Trasse des Tunnels, den Portalen und in Verbindung
stehenden Objekten auf der Erdoberfläche
In dem genannten Kapitel werden die einzelnen lithologischen Komplexe (Aufschlüsse und
Gesteine des Untergrunds) nach ihrer Genese (z. B. fluviale Sander, äolische Sander u. Ä.) oder nach
ihrer stratigraphischen Zugehörigkeit (Zugehörigkeit zu charakteristischen Schichtfolgen, tektonischen
Komplexen u. Ä.) ausgegliedert. Eine feinere Einteilung (z. B. fluviale Tone mit hoher Plastizität,
verwitterte Tonsteine u. Ä.) kann anschließend auf Grundlage routinemäßiger Laborprüfungen zur
Klassifikation und insbesondere auf Grundlage von Feldprüfungen realisiert werden. Es ist wichtig,
dass die auf diese Weise ausgegliederten Komplexe im Hinblick auf ihre geotechnischen
Eigenschaften als quasihomogene Komplexe gekennzeichnet werden können.
Die ausgegliederten lithologischen Komplexe müssen anschließend kurz (Farbe, Körnigkeit,
Konsistenz, Lagerungsdichte, Verwitterungsgrad, Zersprengungsgrad u. Ä.) unter Angabe ihres
Auftritts in der Trasse, ihrer Mächtigkeit, Tiefe unter dem Gelände u. Ä. charakterisiert werden.
Geotechnische Eigenschaften ausgegliederter lithologischer Komplexe in der Trasse
a) Übersicht der geotechnischen Eigenschaften auf Grundlage der realisierten Prüfungen –
Prüfungsergebnisse
Für jeden ausgegliederten lithologischen Komplex müssen in zusammenfassender
tabellarischer Form seine durch Laborprüfungen bzw. Feldprüfungen ermittelten physikalischmechanischen Eigenschaften angegeben werden. Für jede Eigenschaft werden der Umfang der
ermittelten Werte, die Durchschnittswerte (ggf. auch andere statistische Daten) und die Anzahl der
aus dem angegebenen Komplex, für den die angegebene Eigenschaft ermittelt wurde, entnommenen
Proben angeführt. Jeder lithologische Komplex muss auch mit seiner Einstufung gemäß den
verlangten Klassifikationskritierien (z. B. Komplex STN EN ISO 14688, STN EN ISO 14689 u. Ä.)
eingestuft werden;
b) empfohlene Werte der geotechnischen Eigenschaften
Jeder ausgegliederte lithologische Komplex muss durch die empfohlenen (abgeleiteten) Werte
der geotechnischen Parameter aus Prüfungsergebnissen, Korrelationen, zugänglichen publizierten
Daten und vergleichbaren Erfahrungen charakterisiert werden. Für jeden abgeleiteten Wert müssen
auch die Bedingungen seiner Gültigkeit (z. B. für welche Konsistenz, für welchen Spannungsbereich
u. Ä.) angegeben werden. Es ist angebracht, dass die genannten Werte in einer Tabelle aufbereitet
werden und dass jedem ausgegliederten lithologischen Komplex das auch in den
ingenieurgeologischen Schnitten verwendete grafische Zeichen bzw. Symbol zugeordnet wird.
Hydrogeologische Verhältnisse in der Trasse des Tunnelbaus
In diesem Kapitel werden vor allem alle aus den Erkundungsarbeiten und Messungen
bezüglich des Grundwasserspiegels, der Ergiebigkeit von Quellen und den physikalisch-chemischen
Kennziffern gewonnenen Informationen angeführt. Es wird die erwartete Menge des zufließenden
Wassers in nach quasihomogenen Komplexen ausgegliederte Tunnelabschnitte angegeben. Bei
36
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
Realisierung von Regimemessungen des GWS muss deren zusammenfassende Bewertung
angegeben werden. Ferner werden hier die aus Feld- und Laboruntersuchungen ermittelten
hydrogeologischen und hydrochemischen Eigenschaften der einzelnen lithologischen Komplexe unter
Berücksichtigung ihrer Durchlässigkeit angegeben. Es werden die Wasserbilanz in der vom
Tunnelbau betroffenen hydrogeologischen Struktur angegeben und Maßnahmen für eine Verringerung
der Drainagewirkung des Tunnels vorgeschlagen.
Technische Beurteilung der Trasse
Die Trasse eines Tunnels kann in quasihomogene Komplexe mit einer detaillierten
Charakteristik der Gesteinsumgebung unterteilt werden. In diesem Teil wird auch eine Beschreibung
von Hangdeformationen im Bereich der Portale (wahrscheinliche Ursachen ihrer Entstehung,
Flächenumfang, Charakter und Größe der Rutschflächen bzw. Rutschzonen, Eigenschaften von
Böden und Gesteinen im Körper der Deformation und außerhalb dieser, Festigkeitseigenschaften von
Böden und Gesteinen an der Rutschfläche, Grundwasserregime) angeführt.
Es werden kritische Tunnelabschnitte (tektonische Störungszonen) definiert und beschrieben
– Beschreibung der angenommenen Länge (des Verlaufs), Charakter der Störung, Grad der
Wasserführung, geotechnische Parameter und Sanierungsvorschlag. Schätzung der prozentualen
Vertretung von Störungszonen in der Tunneltrasse.
Das Kapitel technische Beurteilung der Trasse kann auch in Tabellenform mit Unterteilung in
einzelne Abschnitte und deren Bewertung erarbeitet werden.
6.1.1.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
In den Schlussfolgerungen des Berichts ist Folgendes enthalten:
- Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse aus der Lösung der IGE,
- Empfehlungen für die Realisierung der einzelnen Abschnitte der Tunneltrasse,
- Empfehlungen für eine Änderung der höhen- bzw. richtungsmäßigen Führung der
Tunneltrasse, wenn dies zu einer wirtschaftlicheren und sichereren Bemessung der Trasse
führen kann, Vorschläge für Maßnahmen zur Verringerung des Tunneleinflusses auf die
Gesteinsumgebung u. Ä.,
- Vorschlag zur Verwendung des Abraums,
- Vorschlag für Umfang und Verfahren in einer weiteren Phase der IGE, auch mit
Kommentaren, die die Notwendigkeit dieser weiteren Arbeiten begründen.
6.1.2 Anhangteil
Der Anhangteil umfasst Materialien, mit denen der Textteil des Abschlussberichts ergänzt und
erläutert wird. Er wird meist wie folgt untergliedert:
a) Textanhänge,
b) grafische Anhänge,
c) Fotodokumentation.
Der Anhangteil kann auch andere als die im weiteren Text genannten Anhänge enthalten, wenn
diese zur Erläuterung und Dokumentation der im Textteil des Abschlussberichts enthaltenen
Informationen erforderlich sind.
6.1.2.1 Textanhänge
Zu den Textanhängen gehören:
a) schriftliche Dokumentation der realisierten Erkundungsarbeiten und Aufschlüsse,
b) schriftliche Dokumentation der übernommenen Erkundungsarbeiten,
c) Bericht über die Laborprüfungen von Böden und Felsgesteinen,
d) Bericht über die chemischen Analysen von Gesteinen und des Grundwassers,
e) Berichte, Aufzeichnungen und Protokolle der durchgeführten Felduntersuchungen und
Messungen,
f) Stabilitäts- und andere Berechnungen (sofern relevant),
g) Vermessungsbericht,
h) technischer Bericht.
Schriftliche Dokumentation der realisierten Erkundungsarbeiten und Aufschlüsse Bei jedem
Erkundungsbauwerk werden dessen Bezeichnung, die Meereshöhe des Punkts der
37
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Geländeoberfläche und ggf. seine Koordinaten und eine petrographische Beschreibung angeführt. Die
Schnittstellen der einzelnen lithologischen Komplexe werden mit einer Genauigkeit bis auf 0,1 m
bestimmt. Jedem ausgegliederten lithologischen Komplex wird eine Klasse gemäß STN 73 1001,
73 3050 und STN EN ISO 14688-2 oder STN EN ISO 14689-1 bzw. einer anderen geforderten
Klassifikation zugeordnet. Es müssen die Anschlagpegel und konsolidierten Pegel des Grundwassers
im Verlauf der Realisierung von Erkundungsbauten angegeben werden, ggf. muss angegeben
werden, dass der Grundwasserpegel nicht bis zur endgültigen Tiefe einer Bohrung ermittelt wurde.
Schriftliche Dokumentation der übernommenen Erkundungsarbeiten Der Ergebniswert der
übernommenen Arbeiten entspricht der Qualität und den Einzelheiten der in den Ausgangsmaterialien
angeführten Angaben. Sofern möglich, ist es angebracht, die alten Klassifikationen für die
gegenwärtig geltenden Klassifikationen oder vom Auftraggeber verlangte Klassifikationen anzuführen.
In Berichten über Labor- und Felduntersuchungen von Böden, Felsgesteinen, Grund- und
Oberflächenwasser, geophysikalische Prüfungen und weitere relevante durchgeführte Messungen
müssen die ermittelten Ergebnisse in einer übersichtlichen Tabellenform aufgeführt werden. Die
Dokumentation muss auch Aufzeichnungen und Protokolle durchgeführter Labor-, Feld- und
geophysikalischer Untersuchungen und Messungen - die Erstdokumentation der Prüfungen enthalten.
Stabilitätsberechnungen und andere Berechnungen Hier müssen die angewandten Verfahren und
die in die Berechnungen einfließenden Daten angegeben werden. Die zu beurteilenden
Rutschflächen, die Tiefe der Verformungszone des Untergrunds u. Ä. müssen gezeichnet werden. Die
Ergebnisse werden in übersichtlicher Form angeführt, hierbei muss auch ihre Gültigkeit angegeben
werden.
Vermessungsbericht – in diesem wird vor allem eine Aufstellung der Koordinaten und Meereshöhen
des Geländes sowie ggf. der Höhenpunkte der Schalung für die einzelnen realisierten
Erkundungsbauten angeführt. Es wird auch das Verfahren angeführt, mit dessen Hilfe die
angegebenen Daten gewonnen wurden.
Technischer Bericht – in diesem werden die Verfahren und der Ablauf der technischen Arbeiten
sowie ggf. der Auftritt außergewöhnlicher Ereignisse u. Ä. angeführt.
6.1.2.2 Grafische Anhänge
Die grafischen Anhänge werden vor allem durch folgende Unterlagen gebildet:
a) topographischer Überblicks-Lageplan des interessierenden Gebiets,
b) Lageplan des interessierenden Gebiets mit Kennzeichnung der
(zusammen mit einer Legende),
c) Zweckkarten,
d) ingenieurgeologische Profile.
Erkundungsbauten
Topographischer Überblicks-Lageplan des interessierenden Gebiets.
Dieser dient zur Darstellung des Gebiets, in dem die IGE durchgeführt wird. Der Maßstab des
Überblicks-Lageplans kann sich in Abhängigkeit von der Phase der IGE von 1:10 000 bis 1:50 000
bewegen. Im Lageplan wird auch die Trasse (ggf. die Trassen) des Tunnelbauwerks dargestellt.
Überblicks-Lageplan des interessierenden Gebiets mit Kennzeichnung der Erkundungsbauten.
Der genannte Lageplan ist immer zu erstellen, wenn bei der IGE Erkundungsarbeiten
durchgeführt wurden. Der Lageplan wird nach folgenden Grundsätzen erstellt:
- auf dem Lageplan muss immer der Norden gekennzeichnet sein,
- hier muss auch die Trasse des Tunnelbauwerks mit Kilometrierung (Stationseinteilung)
eingezeichnet werden,
- der Maßstab ist sowohl von der Phase der IGE als auch von den vom Auftraggeber gelieferten
Unterlagen abhängig,
- die Positionierung der Erkundungsbauten und Feldprüfungen wird mit unterschiedlichen
Zeichen dargestellt, hierbei müssen z. B. übernommene Erkundungsarbeiten (auch Arbeiten
aus anderen Phasen der IGE) von denjenigen Arbeiten unterschieden werden, die in der zu
bewertenden Phase der IGE realisiert wurden. Ebenso müssen für ein weiteres Monitoring
38
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
-
TB x/2014
eingebaute Erkundungsbauten unterschieden werden. Außer den Zeichen müssen hier auch
die Bezeichnung des jeweiligen Bauwerks und die Meereshöhe des Messpunkts des
Bauwerks angegeben werden, wenn dies der Maßstab des Lageplans erlaubt,
auf den genannten Lageplänen müssen die Orte ingenieurgeologischer Profile (nachstehend
IG-Profile) bzw. geophysikalischer Schnitte gekennzeichnet werden,
den Lageplänen müssen Erläuterungen beigefügt werden oder diese können Bestandteil
eines separaten Lageplans sein.
Zweckkarten
Ingenieurgeologische, hydrogeologische und ggf. andere Zweckkarten werden zusammen mit
Erläuterungen nach den geltenden Vorschriften erarbeitet. In den Zweckkarten muss die Trasse des
Tunnelbauwerks mit Kilometrierung eingezeichnet sein. Wenn es der Kartenmaßstab (M = 1 : 10 000
und detaillierter) erlaubt, müssen in der Karte die Standorte der einzelnen Erkundungsarbeiten und
Orte der IG-Profile dargestellt werden.
IG-Profile
Für die Anschaulichkeit der Ergebnisse der IGE ist es erforderlich, IG-Profile zu konstruieren, die
über die realisierten Erkundungsbauten geführt werden. Sie werden unterteilt in:
- IG-Längsprofile,
- IG-Querprofile.
IG-Längsprofile werden durch Erkundungsbauten bzw. Feldprüfungen geführt, die sich in der Achse
des Tunnelbauwerks oder bei Tunneln mit mehreren Röhren in den Achsen der Tunnelröhren
befinden. Der Maßstab der Längsprofile hängt von der Phase der IGE ab; hierbei werden die Profile
meist als überhöhte Profile dargestellt. Hier wird auch die Kilometrierung des Tunnelbauwerks
angegeben. Ebenso muss die Gradiente der Straße dargestellt werden.
IG-Querprofile werden überwiegend an den Tunnelportalen, an vorübergehenden Einschnitten von
ausgeschachteten Tunneln oder in Abschnitten von vorgetriebenen Tunneln mit einem komplizierteren
geologischen Aufbau erstellt. Der Maßstab der Querprofile hängt von der Phase der IGE ab. Die
Profile werden als nicht überhöhte Profile, überwiegend im Maßstab M = 1:1000 oder 1:500
dargestellt.
Grundsätze der Konstruktion von IG-Profilen:
- die Geländeoberfläche wird im IG-Längsprofil mit der Gradiente des Tunnelbauwerks und im
IG-Querprofil mit Hervorhebung des vorgesehenen baulichen Eingriffs und der Achse des
Verkehrsbauwerks (gemäß Projektdokumentation, wenn diese zur Verfügung steht),
dargestellt,
- hervorgehoben werden müssen auch die Vergleichsebene mit der Meereshöhe (bzw. einem
vertikalen Maßstab), die Bezeichnung des Profils (z. B. 1-1´) und die Himmelsrichtungen,
- Erkundungsbauten müssen mit Geländemesspunkten und ihren Namen angegeben werden,
befinden sich Erkundungsbauten vor oder hinter dem Profil, muss ihre Entfernung angegeben
werden,
- in Längsprofilen müssen alle Erkundungsbauten (Bohrlöcher, dynamische und statische
Eindringungen) enthalten und farblich (z. B. mit grauer Farbe) unterschieden sein, der
Abstand (m) und die Richtung von der Tunnelachse sind zu kennzeichnen,
- bei jedem Erkundungsbau werden die Tiefen der Schnittstellen der einzelnen lithologischen
Komplexe (mit einer Genauigkeit von 0,1 m) und die Endtiefe des Erkundungsbaus
angegeben; die lithologischen Komplexe werden mit Zeichen, übereinstimmend mit den in den
Tabellen mit den empfohlenen geotechnischen Eigenschaften angegebenen Zeichen
dargestellt,
- bei den Erkundungsbauten werden die Niveaus des Anschlagpegels und des konsolidierten
Pegels des Grundwassers bzw. Orte mit Einsickerungen und Zuflüssen von Grundwasser
hervorgehoben,
- ferner werden bei Erkundungsbauwerken die Tiefen der Probenentnahmen von Böden und
Felsgesteinen und die Tiefen der Grundwasserentnahmen angegeben,
- zwischen den Erkundungsbauten werden die angenommenen Grenzen lithologischer
Komplexe und anderer wichtiger Schnittstellen (z. B. vorquartärer Untergründe) und die
angenommenen Grundwasserspiegel angegeben,
39
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
aus Erkundungsbauten, aus denen einen Grundwasserprobe (zur chemischen Analyse)
entnommen wurde, sind außer dem Zeichen auch die Ergebnisse der Analyse in Form eines
vereinfachten Kreisdiagramms anzugeben,
in Profilen über Hangdeformationen wird darüber hinaus die Tiefe der einzelnen
Rutschflächen (bzw. Rutschzonen) mit Hervorhebung ihrer Aktivität dargestellt,
in für geotechnische Berechnungen bestimmten Querprofilen werden die Klassifikation der
einzelnen lithologischen Komplexe nach den verlangten Normen sowie in Berechnungen
eingehende wichtige geotechnische Parameter aufgeführt,
zu den IG-Profilen werden Erläuterungen erstellt, welche die verwendeten Zeichen und Linien
beinhalten,
in den IG-Profilen müssen auch die Ergebnisse der Geophysik interpretiert werden.
-
-
-
IG-Profile müssen Folgendes enthalten:
Geometrie,
Geologie,
geotechnische Verhältnisse,
Charakteristika der Gesteinsumgebung (Diskontinuitäten, Grundwasser, Tektonik u.
Ä.),
geotechnische Klassifikationen (RMR, RMC, QTS, ONORM, NRTM),
geologische Risiken.
An Orten, an denen keine Erkundungsarbeiten, sondern nur geophysikalische Messungen
realisiert wurden, können auch geologisch-geophysikalische Profile konstruiert werden.
6.1.2.3
Fotodokumentation
Mit einer Fotodokumentation werden Tatsachen und Erscheinungen aufgezeichnet, die in
anderer Form nicht ausreichend dargestellt werden können. Es handelt sich vor allem um
Dokumentationen von Aufschlüssen, geodynamischen Erscheinungen u. Ä. Am Häufigsten werden in
dieser Form jedoch Bohrkerne in Probenbehältnissen dokumentiert. Im Hinblick auf die Deutlichkeit
werden Fotodokumentationen von Bohrkernen farbig und mit Kennzeichnung der Tiefenintervalle
erstellt. Fotodokumentationen müssen auch in digitaler Form übergeben werden.
6.2
Berichte für Ausschreibungsunterlagen zur Durchführung von Bauarbeiten
6.2.1
Zusammenfassender geotechnischer Bericht
Ein zusammenfassender geotechnischer Bericht (geotechnical data report), wird als
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen zur Durchführung von Bauarbeiten zusammengestellt. Der
zusammenfassende geotechnische Bericht wird in der Regel vom Erarbeiter der letzten Phase der
IGE zusammengestellt und umfasst alle Fakteninformationen und Daten über die Gesteinsumgebung,
die in allen Phasen der IGE gewonnen wurden. Unterlagen für die Ausarbeitung des
zusammenfassenden geotechnischen Berichts sind die Abschlussberichte aus den IGE.
Sein Inhalt umfasst insbesondere:
 Verzeichnis und Anhänge aller verwendeten geologischen Karten,
 ingenieurgeologische Profile,
 Beschreibung des Programms IGP-Web (Daten, Lokalisierung, Methodologie usw.),
 Protokolle aller Bohrungen, Grabungen und aller in situ durchgeführten Erkundungsarbeiten,
 Ergebnisse aller in situ-Prüfungen und aller Laborprüfungen (einschließlich Protokollen über
die Durchführung der Prüfungen),
 Erkenntnisse aus dem Vortrieb von Erkundungsbauten, wenn diese verwendet wurden,
 Fotodokumentation.
Im Bericht ist auch ein Verweis auf Literatur, welche relevante Angaben liefern kann (Angaben
von ähnlichen Bauarbeiten, regionale geologische Literatur usw.), enthalten.
Der Teil, welcher der Interpretation gewidmet ist, kann subjektive Betrachtungen, Interpretationen
und Anmerkungen in Übereinstimmung mit dem Verständnis, der kritischen Bewertung und der
Interpretation der Faktenangaben, Erkenntnisse und Erfahrungen enthalten. Im interpretierenden Teil
40
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014
des Berichts werden die geologische und Ingenieurinterpretation der Angaben präsentiert und die
Entwurfsparameter und ihre Variabilität mit den Bedingungen des konkreten Projekts in
Zusammenhang gebracht.
Der interpretierende Teil des Berichts beschäftigt sich daher mit den Problemen der Projektlösung
und kann Analysen und Vorschläge umfassen.
Realisierbarkeitsstudien, vorläufige Vorschläge und Alternativvorschläge, die Bestandteil der
interpretierenden Berichte sind, sollen nicht direkt in den Vertragsbedingungen für das Bauvorhaben
verwendet werden, sie sind nur informativ beigefügt.
6.2.2
Grundlegender geotechnischer Bericht
Im grundlegenden geotechnischen Bericht (geotechnical baseline report) werden die
erwarteten geotechnischen Bedingungen definiert und alle identifizierten Unsicherheiten angegeben.
Der Bericht ist Bestandteil der Vertragsbedingungen für das Bauvorhaben. Im grundlegenden
geotechnischen Bericht wird das Gesteinsmassiv längs der Tunneltrasse in Abschnitte (Textabschnitte
und grafische Abschnitte) eingeteilt, die durch die erwarteten charakteristischen Werte der Parameter
definiert und mit Hilfe eines der Klassifikationssysteme klassifiziert sind. Diese Angaben werden im
Längsprofil des Tunnels grafisch dargestellt. Durch den Bericht wird somit ein vertragliches
geologisches, geotechnisches und hydrogeologisches Modell gebildet.
Der grundlegende geologische Bericht bildet die Grundlage für die Zuordnung der
geotechnischen Risiken an beide Vertragsparteien, den Auftraggeber und Auftragnehmer. Er muss
daher maximal objektiv und eindeutig sein, um eine genaue Auslegung schon bei der Erstellung der
Angebote durch Bewerber zu bieten. Während der Realisierung der Arbeiten ist der grundlegende
geotechnische Bericht ein Instrument zur Entscheidungsfindung über vertragliche Ansprüche, auf
seiner Grundlage können z. B. unerwartete physische Bedingungen der Baustelle identifiziert werden.
Der grundlegende geologische Bericht (geotechnical baseline report) soll vom Erarbeiter der
letzten Phase der IGE in Zusammenarbeit mit dem Projektanten des Tunnels erstellt werden.
41
TB x/2014
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
Anhang (informativ): Beispiel für den Inhalt des Längsprofils eines Tunnels
(m)
[km]
n
P]
(m)
(m)
[g.cm-3]
[MPa]
[MPa]
RMR-Rating
[Punkte]
RQD-Index der Gesteinsqualität (aus dem
Bohrkern)
RMR-Rating
Dichte-Abstand der Diskontinuitäten
[%]
[Punkte]
[mm]
RMR-Rating
Verlauf, Öffnung, Härte,
Verwitterung und Auffüllung von Diskontinuitäten
[Punkte]
RMR-Rating
Zuflüsse in einer Länge von 10,0 m Tunnelröhre
[Punkte]
[l/mln]
Gesamtcharakter des Abschnitts
RMR-Rating
Orientierung von Diskontinuitäten (Schichtung)
bezüglich der Tunnelachse
Gegenfallend: a) 90-45°; b) 45-20°
Bewertung
Rating
Beliebig, mäßig ± 20°
Bewertung
Rating
Neigung der Diskontinuitäten
(Schichtung) zur
Vortriebsrichtung der
Tunnelröhre
Einfluss von Orientierung,
GrundRichtung und Neigung
wasser
Tesaŕ Z. T. Bieniawski, von Diskontinuitäten (Schichtung)
1979
1976,1989
zu Tunnelachse und
Vortriebsrichtung
ÖNORM
NRTM
QTS RMC
B 2203
GEOLOGISCHE
RISIKEN
GT-KLASSIFIKATION
RMR
CHARAKTERISTIK DER GESTEINSUMGEBUNG
(nach Z. T. Bieniawski, 1989)
Charakteristik RQD- Gesteinsfestigk
der
Index eit
Diskontinuitäte
n
GT
VERHÄLTNISSE
GEOLOGIE
GEOMETRIE
Begrenzung des Tunnels
Kilometrierung des Tunnels
Azimut der Tunnelachse
Kennzeichnung der ausgegliederten quasihomogenen Abschnitte
Länge eines ausgegliederten Abschnitts
Höhe des Deckgebirges
Geologisches Alter - tektonische Einheit
Lithostratigraphische Einteilung
Ingenieurgeologischer Gesteinstyp
Verwitterungsgrad
Größe/Art von Blöcken
Parallele tektonische Störungen
Quer verlaufende tektonische Störungen
Volumengewicht (p n)
Verformbarkeitsmodul (Edef)
Poisson-Zahl (ν)
Gesteinsfestigkeit unter direktem Druck (σс)
[Punkte]
[°]
[Punkte]
[°]
[Punkte]
Rechtfallend: a) 90-45°; b) 45-20°
Bewertung
[°]
Rating
[Punkte]
Gesamtrating der Gesteinsumgebung / Summe
[Punkte]
Qualität der Gesteinsumgebung
[Qualität]
Klasse der Gesteinsumgebung für die
Untertunnelung
[Klasse]
Summe QTS
[Punkte]
Orientierungsmäßig entsprechender Typ der Gesteinsumgebung
gemäß ÖNORM B 2203/94
[Typ]
[tech.
Klasse]
Orientierungsmäßig entsprechende technologische Klasse NRTM









Prädisposition der Instabilität der Vortriebsstelle
(Ausbrüche in der Decke)
Prädisposition der Instabilität der Wände
(Ausbrüche in den Seitenwänden)
Prädisposition der Instabilität der Sohle
(Aufquellen)
42
hoch
mittel
klein
hoch
mittel
klein
hoch
mittel
klein
Ingenieurgeologische Erkundung für Tunnel
TB x/2014



Prädisposition konzentrierter Wasserzuflüsse
43
hoch
mittel
klein
Herunterladen