Lehrstuhl(Stempel) Stand: Betriebsanweisung Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen 12/02 Standort: Lehrstuhl für Technische Chemie Raum: NBCF04/ 655-2 Anlage Kalorimeter Zugelassene Gasarten: (eingesetze Gasarten) H2/ CO (CO) 1.) Gefährdungen Erhöhte Gaskonzentration im Bereich des Flaschenschrankes bei Undichtigkeiten im Flaschen- und Armaturenbereich, verstärkt bei Ausfall der Schrankbelüftung, verbunden mit - Explosionsgefahr bei brennbaren Gasen - Vergiftungsgefahr bei giftigen Gasen 2.) Schutzmaßnahmen 2.1) Allgemeines 2.1.1) In den Schränken dürfen nur die vorgesehenen Gasflaschen angeschlossen und betrieben werden. Änderungen der für einen Schrank zugelassenen Gasarten und Armaturen dürfen nur mit Zustimmung des Kanzlers durchgeführt werden. 2.1.2) Das Aufstellen und Anschließen der Gasflaschen darf nur von beauftragten und unterwiesenem Personal erfolgen. Anlagen-Betreuer: Dipl. Chem. Raoul Naumann 2.1.3) Leere und volle Druckgasflaschen dürfen nur zu zweit transportiert werden: - mit aufgeschraubter Schutzkappe - mit Flaschentransportwagen mit umgelegter Sicherheitskette Soweit Gasflaschen mit dem Aufzug transportiert werden, dürfen andere Personen nicht mitgenommen werden. 2.1.4) Druckgasflaschen sind nach Gebrauch und nach dem Entleeren die Flaschenventile zu schließen. 2.1.5) Bei Außerbetriebnahme von Druckgasflaschen sind die Armaturen an den Entnahmestellen in den Labors zu schließen. 2.1.6) Vor Inbetriebnahme von Druckgasflaschen ist zu prüfen und sicherzustellen, dass die Armaturen an den Entnahmestellen in den Labors geschlossen sind. 2 2.1.7) Die Dichtheit der Armaturen und der Flaschendruck sind während des Betriebes mindestens einmal täglich zu überprüfen. Die Überprüfung ist in einem Schrankbuch festzuhalten. 2.2) Flaschenwechsel 2.2.1) Zum Flaschenwechsel Flaschenventil der leeren Flasche schließen, Schutzkappe aufschrauben und Flasche aus dem Schrank nehmen. 2.2.2) Volle Flasche in den Schrank stellen und mit Haltegurt befestigen. 2.2.3) Armaturen im Flaschenschrank mit der Flasche verbinden. Dabei Bedienungsanleitung des Armaturenherstellers beachten.. 2.2.4) Nach öffnen des Flaschenventils die Verbindungen mit Lecksuchspray auf Dichtheit prüfen. Eventuell festgestellte Undichtigkeiten beheben. 2.2.5) Schranktür schließen. 3.) Verhalten bei Störfällen 3.1) Bei Störfällen, die ein Absperren der Gasversorgung erfordern (z.B. undichte Leitungen, Laborbrand), ist die Gaszufuhr zu unterbrechen. Betätigen des Notausschalters. 3.2) Siehe „Betriebsanweisung für das Betreiben von Druckgasflaschen in Sicherheitsschränken Der Sicherheitsschrank darf nur bei ordnungsgemäß funktionierender Lüftung geöffnet werden. Bei Ausfall oder Störung der Lüftung sind die Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und die Räume zu verlassen. Ein Ausfall oder Störung der Lüftung wird durch Lautsprecher bekanntgegeben. Nach Bränden darf der Sicherheitsschrank nur unter Hinzuziehung der Feuerwehr geöffnet werden. 4.) 4.1) Verhalten bei Ausfall der Belüftungsanlagen Bei Ausfall der Schrankbelüftung ist die Gasentnahme aus Flaschen mit brennbaren und giftigen/sehr giftigen Gasen sofort einzustellen. Die Flaschenventile an den jeweiligen Flaschen sind zu schließen. Unterschrift