BETRIEBSANWEISUNG Wasserstoff gem. GefStoffV Institut: Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 739_1 Gefahrstoffbezeichnung Wasserstoff Form: Farbe: gasförmig farblos Geruch: geruchlos Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Hochentzündlich Gefahren für die Umwelt --Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Hautkontakt mit der flüssigen Phase vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden. Durchgaste Kleidung wechseln und entfernt von Zündquellen lüften. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Arbeitsraum: Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 2 einrichten. Deckenabsaugung vorsehen. Einrichtungen zum Erkennen und Melden von Gasgefahren sollten vorhanden sein. Apparaturen: Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Kann durch Wärmeeinwirkung ein gefährlicher Druck entstehen, so sind geeignete Sicherheitseinrichtungen vorzusehen. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Leitungen sollten von ungefährdeter Stelle aus absperrbar sein. Hinweise zum sicheren Umgang: Keine Vorratsflaschen im Arbeitsraum lagern. Die Wasserstoffversorgung für Arbeits- und Laborräume sollte bevorzugt über eine zentrale Gasversorgung erfolgen. Ventile nicht mit Gewalt öffnen. Bei Flaschenwechsel stets Ventile von gefüllten und leeren Flaschen auf Dichtigkeit prüfen. Flaschen gegen Umfallen sichern. Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern. Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Vor dem Einleiten des Gases Ausrüstung luftfrei spülen. Beim Umgang mit größeren Mengen sowie bei Abfüllung aus Transportbehältern große Sicherheitszone abgrenzen. Transport erfolgt in der Regel in Behältern mit hohem Druck. Regelmäßige Dichtheitskontrolle erforderlich! Das Gas-Luft-Gemisch ist explosionsfähig. Von Zündquellen (z.B. elektrischen Geräten, offenen Flammen, Wärmequellen und Funken) fernhalten. Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Es ist zu verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen können. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Erden aller Teile, die sich gefährlich aufladen können. Der Ableitwiderstand von Fußböden darf den Wert 1 MegaOhm nicht überschreiten. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Beim Hantieren mit Druckgasflaschen: Schutzschuhe; flammhemmende, antistatische Schutzkleidung Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Isoliergerät (keine Filtergeräte verwenden!) Augenschutz: Beim Umgang mit komprimiertem Gas ist mindestens eine Gestellbrille mit Seitenschutz erforderlich. Handschutz: Gegen Verletzungen beim Hantieren mit Druckgasflaschen sowie gegen Erfrierungen durch sich schnell entspannendes Gas Lederhandschuhe verwenden. Maximale Tragedauer beachten! Erstelldatum: 17.12.2009 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Alle Zündquellen beseitigen. Für ausreichend Lüftung sorgen. Gefährdeten Bereich räumen. Versuchen, das Ausströmen des Gases zu unterbinden. Ansonsten undichte Flaschen unter Absaugung stellen oder ins Freie bringen. Funkenfreie Werkzeuge verwenden. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (Sprühstrahl – kein Vollstrahl), Pulver und CO2. Bei Ventilbrand Pulverlöscher verwenden. Kann austretender Wasserstoff gefahrlos abbrennen und die Gaszufuhr nicht unterbrochen werden, sollte der Brand nicht gelöscht werden, um die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nach dem Löschen zu vermeiden. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf Rückzündung achten. Auf windzugewandter Seite bleiben. In geschlossenen Räumen Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, für wirksame Durchlüftung sorgen. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Milde Spülung des betroffenen Auges mit Wasser von Normaltemperatur. Dabei Lider nicht spreizen! Spülung nicht länger als 10 - 30 sec. Keine Wärmeanwendung! Ggf. getragene Kontaktlinsen zunächst im Auge belassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Haut: Bei Kälteschäden durch Kontakt mit unterkühltem flüssigem Butan kontaminierte Kleidung aufschneiden und vorsichtig entfernen. Mit der Haut verbackene Kleidung zunächst belassen. Spülung der kältegeschädigten Bezirke mit warmem (keinesfalls heißem) Wasser. Bewegungsverbot (nicht reiben!). Steriles Abdecken, Schutz vor weiterem Wärmeverlust. Zwischenzeitlich ist unbedingt ein Notarzt zu benachrichtigen (Gefahr der Infektion der Wundstellen). Atmungsorgane: Frischluft zuführen. In jeder möglichen Form Sauerstoff zuführen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung. Bei Herzstillstand sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige Atmung) hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Zwischenzeitlich Notarzt rufen. Verschlucken: Verschlucken von tiefkaltem Flüssiggas ist kaum vorstellbar. Ggf. Ersthilfe sinngemäß wie unter "Atmungsorgane". Sachgerechte Entsorgung Sammlung Druckgasbehälter nicht bis zum völligen Druckausgleich entleeren. Leere Behälter kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 17.12.2009 von A. Mühlfried Seite 2 von 2