G 739 1 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Wasserstoff
gem. GefStoffV
Institut:
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 739_1
Gefahrstoffbezeichnung
Wasserstoff
Form:
Farbe:
gasförmig
farblos
Geruch:
geruchlos
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
Hochentzündlich
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Hautkontakt
mit der flüssigen Phase vermeiden. Einatmen des Gases vermeiden. Durchgaste Kleidung
wechseln und entfernt von Zündquellen lüften.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Arbeitsraum:
Arbeitsbereiche nach Bestimmungen für die Schutzstufe 2 einrichten. Deckenabsaugung
vorsehen. Einrichtungen zum Erkennen und Melden von Gasgefahren sollten vorhanden sein.
Apparaturen:
Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Kann durch Wärmeeinwirkung ein gefährlicher Druck
entstehen, so sind geeignete Sicherheitseinrichtungen vorzusehen. Ist das Austreten des Stoffes
nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Behälter und Leitungen
sind eindeutig zu kennzeichnen. Leitungen sollten von ungefährdeter Stelle aus absperrbar sein.
Hinweise zum sicheren Umgang:
Keine Vorratsflaschen im Arbeitsraum lagern. Die Wasserstoffversorgung für Arbeits- und
Laborräume sollte bevorzugt über eine zentrale Gasversorgung erfolgen. Ventile nicht mit Gewalt
öffnen. Bei Flaschenwechsel stets Ventile von gefüllten und leeren Flaschen auf Dichtigkeit
prüfen. Flaschen gegen Umfallen sichern. Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern.
Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Vor dem Einleiten des Gases Ausrüstung luftfrei
spülen. Beim Umgang mit größeren Mengen sowie bei Abfüllung aus Transportbehältern große
Sicherheitszone abgrenzen. Transport erfolgt in der Regel in Behältern mit hohem Druck.
Regelmäßige Dichtheitskontrolle erforderlich! Das Gas-Luft-Gemisch ist explosionsfähig. Von
Zündquellen (z.B. elektrischen Geräten, offenen Flammen, Wärmequellen und Funken)
fernhalten. Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Es ist zu verhindern, dass Gase oder
Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen können. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladung treffen. Erden aller Teile, die sich gefährlich aufladen können. Der
Ableitwiderstand von Fußböden darf den Wert 1 MegaOhm nicht überschreiten.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Beim Hantieren mit Druckgasflaschen: Schutzschuhe; flammhemmende,
antistatische Schutzkleidung
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung: Isoliergerät (keine Filtergeräte verwenden!)
Augenschutz: Beim Umgang mit komprimiertem Gas ist mindestens eine Gestellbrille mit
Seitenschutz erforderlich.
Handschutz: Gegen Verletzungen beim Hantieren mit Druckgasflaschen sowie gegen
Erfrierungen durch sich schnell entspannendes Gas Lederhandschuhe verwenden.
Maximale Tragedauer beachten!
Erstelldatum: 17.12.2009 von A. Mühlfried
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Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Alle Zündquellen beseitigen. Für ausreichend Lüftung sorgen. Gefährdeten Bereich räumen.
Versuchen, das Ausströmen des Gases zu unterbinden. Ansonsten undichte Flaschen unter
Absaugung stellen oder ins Freie bringen. Funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (Sprühstrahl – kein Vollstrahl), Pulver und CO2. Bei
Ventilbrand Pulverlöscher verwenden.
Kann austretender Wasserstoff gefahrlos abbrennen und die Gaszufuhr nicht unterbrochen
werden, sollte der Brand nicht gelöscht werden, um die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre nach dem Löschen zu vermeiden.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen
beseitigen. Auf Rückzündung achten. Auf windzugewandter Seite bleiben. In geschlossenen
Räumen Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, für wirksame Durchlüftung sorgen.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
M5 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Milde Spülung des betroffenen Auges mit Wasser von Normaltemperatur. Dabei Lider nicht
spreizen! Spülung nicht länger als 10 - 30 sec. Keine Wärmeanwendung! Ggf. getragene
Kontaktlinsen zunächst im Auge belassen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut: Bei Kälteschäden durch Kontakt mit unterkühltem flüssigem Butan kontaminierte Kleidung
aufschneiden und vorsichtig entfernen. Mit der Haut verbackene Kleidung zunächst belassen.
Spülung der kältegeschädigten Bezirke mit warmem (keinesfalls heißem) Wasser.
Bewegungsverbot (nicht reiben!). Steriles Abdecken, Schutz vor weiterem Wärmeverlust.
Zwischenzeitlich ist unbedingt ein Notarzt zu benachrichtigen (Gefahr der Infektion der
Wundstellen).
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. In jeder möglichen Form Sauerstoff zuführen. Bei
Atemstillstand künstliche Beatmung. Bei Herzstillstand sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung
durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige
Atmung) hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Zwischenzeitlich Notarzt rufen.
Verschlucken: Verschlucken von tiefkaltem Flüssiggas ist kaum vorstellbar. Ggf. Ersthilfe
sinngemäß wie unter "Atmungsorgane".
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
Druckgasbehälter nicht bis zum völligen Druckausgleich entleeren. Leere Behälter kennzeichnen,
um Verwechslungen zu vermeiden.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 17.12.2009 von A. Mühlfried
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