Impfplan 2006 - Österreichische Ärztezeitung

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© Corbis
Impfplan
2006
Der Impfausschuss des
Obersten Sanitätsrates hat
die neuesten Empfehlungen
im Impfplan 2006
zusammengefasst.
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❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006
impfplan 2006
A. Vorbemerkungen
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Alle Geimpften können im Regelfall vor der
Krankheit geschützt werden. Zudem können Krankheiten,
die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden (u. a. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Keuchhusten), bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden.
Vor Erreichen der notwendig hohen Durchimpfungsrate werden Infektionen bei Nichtgeimpften zwar seltener, aber die
Erkrankungen ereignen sich in einem höheren Alter, weil sich
die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit
verlangsamt. Da bei manchen Krankheiten, z.B. bei Masern,
Erkrankungen mit steigendem Alter schwerer verlaufen, können Nichtgeimpfte, die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es ist daher dringend empfehlenswert, die Impfungen rechtzeitig durchzuführen, es sei denn, es liegt eine klare
Kontraindikation vor. Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten, Masern
und Influenza.
Es ist eine ärztliche Verpflichtung für einen ausreichenden
Impfschutz der betreuten Personen (Patienten) zu sorgen.
Dazu gehört, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen
und Kleinkindern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist
es notwendig, den Impfschutz durch notwendige Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen. Kinder haben (entsprechend der UN-Konvention der Kinderrechte) das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung
vermeidbar sind. Ein Abraten von Impfungen ohne Kontraindikation durch Ärzte ist ein Verstoß gegen die Prinzipien
der evidence-basierten (= beweisgestützten) Medizin.
Laut Empfehlung der WHO soll jeder Arztkontakt dazu genutzt
werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt
worden sind und – wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange
das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfungen nachzuholen. Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollten dafür genutzt werden. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern durchführen
zu lassen. Die Frage „Wer soll geimpft werden?“ ist meist
leichter zu beantworten, wenn auch die gegenteilige Frage
„Wer soll nicht geimpft werden und warum?“ in die Überlegungen einbezogen wird. Sofern ein verträglicher Impfstoff
verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben
ist, wird die Antwort zu Gunsten der Impfung entschieden
werden. Als allgemeiner Grundsatz kann gelten: Jeder, der
sich und seine Familienangehörigen (Kontaktpersonen)
schützen will, soll sich impfen lassen. Generell wird empfohlen, alle Impfungen bei gegebener Indikation weitestgehend
als Kombinationsimpfungen durchzuführen, um die Zahl der
Injektionen möglichst gering zu halten. Zur ärztlichen Impfleistung zählt neben der Verabreichung der Impfung:
Information und Aufklärung über die zu verhütende
Krankheit und die Impfung (siehe Aufklärungspflicht)
Anamnese inklusive Impfstatus, sowie allfälliger Allergiestatus
Feststellung der Impftauglichkeit
Dokumentation der Impfung inklusive Chargennummer
im Impfausweis (Klebeetikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen (§ 51 Ärztegesetz).
Das im Oktober 1997 initiierte Impfkonzept hat die kostenlose Durchführung der damals im Impfplan enthaltenen
Impfungen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr vorgesehen.
Bahnbrechend an diesem Impfkonzept war, dass erstmalig
von der Politik der Stellenwert von Impfungen für die Volksgesundheit durch die Übernahme der Kosten durch die Allgemeinheit anerkannt wurde.
B. Allgemein empfohlene Impfungen
Tabelle 1:
Allgemeiner Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder
2.–6. M 3. M
Rotavirus (RTV)
5. M*
7. M*
2. Lj
2 bzw. 3 mal RTV-Impfstoff (Schluckimpfung)**
Diphtherie (DIP)
Tetanus (TET)
Pertussis (PEA)
Poliomyelitis (IPV)
Haemophilus
infl. B (HIB)
Hepatitis B (HBV)
1.
2.
3.
4.
6-fach- 6-fach- 6-fach- 6-fachImpfung Impfung Impfung Impfung
Konjugierte
Mehrfachimpfung
gegen
Pneumokokken
(PNC)
1.
2.
3.
4.
PNCPNCPNCPNCImpfung Impfung Impfung Impfung
MasernMumps/Röt
eln (MMR)
3–23 Monate
2x
MMRImpfung
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*
Viele Länder (z.B. Schweiz, USA) verwenden – wegen der etwas
besseren Immunogenität durch längeren Abstand und der besseren
Akzeptanz durch die Eltern – abweichend von der bisherigen österreichischen Empfehlung im 3., 4. und 5. Monat die Angabe „mit 2,
4 und 6 Monaten“, was einer Impfung im 3., 5. und 7.
Lebensmonat entspricht.
** Vgl. dazu Kapitel C: Neuerungen 2006, und Kapitel D: RotavirusBrechdurchfall. Das Impfschema ist vom Impfstoff abhängig. Die
Impfung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden. Der RTV-Impfstoff wird voraussichtlich im 2. Quartal 2006 zur
Verfügung stehen.
Zusätzliche bei Indikation empfohlene Impfungen:
ab vollendetem 2. Lebensmonat Impfung gegen Meningokokken C
ab vollendetem 6. Lebensmonat Influenza-Impfung (echte Virusgrippe)
ab vollendetem 9. Lebensmonat Impfung gegen Varizellen
(Windpocken); in Analogie zur MMR-Impfung werden zwei Dosen
empfohlen
ab vollendetem 12. Lebensmonat FSME-Grundimmunisierung
ab vollendetem 12. Lebensmonat Hepatitis-A-Grundimmunisierung
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Tabelle 2: Allgemeiner Impfkalender für Schulkinder
Lebensjahr
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17
Diphtherie
(dip)
Tetanus (TET)
Poliomyelitis
(IPV)
Auffrischungsimpfung
dip-TET-IPV*
Hepatitis B
(HBV)
Auffrischungsimpfung HBV
bzw. Nachholen der
HBV-Grundimmunisierung
(spätestens bis zum 13.
Lebensjahr**)
Diphtherie
(dip)
Tetanus (TET)
Pertussis
(PEA)
AuffrischungsImpfung
dip-TET-PEA*
Windpocken
= Varizellen
(VZV)
2 x VZV***
7–17 Jahre
Masern/
Mumps Röteln (MMR)
ev. nachholen MMR****
*
Alle Kinder sollen während des Schulalters zwei Teilimpfungen dip und
TET und möglichst auch je eine Teilimpfung PEA und IPV erhalten.
Dafür ergeben sich mit den dzt. verfügbaren Impfstoffen folgende
Varianten:
7., 8., 9. Lebensjahr
13., 14., 15., 16. Lebensjahr
dip-TET
dip-TET-PEA-IPV
dip-TET-PEA
dip-TET-IPV
dip-TET-IPV
dip-TET-PEA
dip-TET-PEA-IPV
dip-TET
Wegen der Reaktogenität der Pertussis-Komponente bei relativ kurzem Abstand zu den vorangegangenen Pertussis-Impfungen sollte
der bisher verfügbare Kombinationsimpfstoff (dip-TET-IPV-PEA) vorläufig nicht für Reihenimpfungen in Schulen in der Altersgruppe 7.–
9. Lebensjahr eingesetzt werden. Dieser Impfstoff kann aber im
Individualfall auch in dieser Altersgruppe angewendet werden. Aus
obigem Grund wird das aus den epidemiologischen Daten näher
liegende Vorgehen einer dip-TET-PEA-Kombinationsimpfung für die
Altersgruppe 7.–9. Lebensjahr nicht angeraten, sondern die in der
Tabelle dargestellten Variante (dip-TET-IPV im 7.–9. LJ und dip-TETPEA im 13.–16. LJ) als generelle Empfehlung ausgesprochen.
** Die HBV-Impfung kann in jedem Alter nachgeholt werden, sollte
aber spätestens zu Beginn des 13. Lebensjahres abgeschlossen
sein. Nach Möglichkeit sollte bei im Säuglings- und Vorschulalter
Geimpften im 13. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung erfolgen.
Termine für weitere Auffrischungsimpfungen werden, wenn überhaupt notwendig, noch festgesetzt.
*** Windpocken-(Varizellen)-Impfung: bei negativer Varizellenanamnese
oder bei negativer Serologie dzt. nicht kostenfrei!
Mit einer Dosis Geimpfte sollten eine zweite Dosis erhalten.
**** alle Kinder sollen zwei MMR-Impfungen erhalten
Für Kinder und Jugendliche, die 1x Masern-Mumps und 1x MMR erhalten
haben, wird zum Nachholen der zweite Rötelnimpfung eine weitere MMRImpfung empfohlen, weil dzt. ein monovalenter Rötelnimpfstoff nicht zur
Verfügung steht.
Zusätzliche bei Indikation empfohlene Impfungen:
FSME-Impfung
Hepatitis-A-Impfung
Influenza-Impfung (Virusgrippe)
Meningokokken-C-Impfung vor Eintritt in Gemeinschaftswohneinrichtung und vor Gruppen-(Schul-) Veranstaltungen in Ländern mit erhöhtem
Infektionsrisiko
Allgemeiner Impfkalender für Erwachsene
Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes sollen die Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus unbedingt – aber auch diejenigen gegen Poliomyelitis und Pertussis – alle zehn Jahre wiederholt werden. Nach dem 60. Lebensjahr sollte die Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis alle fünf Jahre erfolgen. Dafür stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Bei beschränkter Verfügbarkeit des Vierfach-Impfstoffes wird mindestens dip-TET-PEA, besser dip-TET-PEA plus IPV
monovalent empfohlen.
Tabelle 3: Sofern abgeschlossene Grundimmunisierung vorliegt:
25 Jahre
35 Jahre
45 Jahre
55 Jahre
60 Jahre
65 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
u. darüber
dip
dip
dip
dip
dip
dip
dip
dip
TET
TET
TET
TET
TET
TET
TET
TET
PEA
PEA
PEA
PEA
PEA
PEA
PEA
PEA
IPV
IPV
IPV
IPV
IPV
PNE
*
PNE *
IPV
PNE *
Personen, welche schon länger als 20 Jahre
die empfohlenen Impfungen gegen
Diphtherie und Tetanus nicht erhalten haben,
sollten bei Wiedereinstieg in das empfohlene
Schema zwei Impfstoffdosen gegen
Diphtherie und Tetanus im Abstand von ein
bis zwei Monaten erhalten; dabei soll die
erste Impfdosis auch die PEA- und IPVKomponente enthalten.
PNE *
bei entsprechendem Risiko (Grundkrankheiten, bisherige Erkrankungen, besondere Exposition, etc.)
Zusätzlich empfohlene Impfungen:
FSME-Impfung – nach erfolgter Grundimmunisierung und der ersten
Auffrischung nach drei Jahren bzw. nach Fachinformation – alle fünf
Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre;
Hepatitis-A-Impfung; Auffrischung frühestens zehn Jahre nach
erfolgter Grundimmunisierung bzw. nach HAVAntikörperbestimmung;
Hepatitis-B-Impfung;
Influenza-Impfung jährlich, besonders wichtig ab dem Alter von 60
Jahren;
Masern-Mumps-Röteln-Impfung für Erwachsene, welche keine
Immunität gegen Masern besitzen; es werden zwei MMRImpfungen im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen;
Varizellen-Impfung für seronegative Frauen im gebärfähigen Alter.
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Die Impfempfehlungen für Erwachsene haben besondere Bedeutung, weil
manche Erwachsene im Kindesalter nicht oder nur teilweise geimpft worden sind,
neuere Impfstoffe früher noch nicht verfügbar waren,
die Reaktionsfähigkeit des Immunsystems mit dem Alter
abnimmt,
mit zunehmendem Alter Infektionen oft einen schwereren Verlauf nehmen.
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C. Allgemeine Erläuterungen zum Impfplan
Entwicklung in den letzten Jahren
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Wegen der schnellen Entwicklung, in der sich das Impfwesen befindet, ist es notwendig geworden, die Impfempfehlungen des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates
jährlich zu erneuern und zu adaptieren.
Mit dem Impfkonzept des Gesundheitsressorts sind seit
1998 allgemein empfohlene Impfungen (derzeit mit Ausnahme der konjugierten Pneumokokkenimpfung und der
neu empfohlenen Varizellenimpfung für Kinder vom 9.–
17. Lebensjahr) von der Geburt bis zum Ende der Schulpflicht kostenfrei erhältlich. In den Bundesländern gibt es
zum Teil unterschiedliche Regelungen für die administrative Abwicklung.
Seit 1999 werden nur mehr azelluläre Keuchhustenimpfstoffe verwendet, da deren Verträglichkeit besser ist. Seit
Herbst 1999 wird empfohlen, soweit wie möglich Impfstoffe zu verwenden, die kein quecksilberhaltiges Konservierungsmittel enthalten.
Die ab 1990 gültige Empfehlung bezüglich der Tuberkuloseimpfung wurde aufgehoben. Die BCG-Impfung wird
seit Juni 2000 nicht mehr empfohlen.
Die erfolgreiche Durchführung des WHO-Programms
zur Ausrottung der Poliomyelitis hat in Österreich dazu
geführt, dass es seit über 20 Jahren keine Polioerkrankung
mehr gibt. Die bewährte orale Poliomyelitis-Impfung
wird daher wegen der sehr seltenen vakzin-assoziierten
Poliomyelitis (ein Fall auf 890.000 Erstimpfungen) für
die Impfung nicht mehr empfohlen. Seit Ende der Polioimpfaktion im Winter 2000/2001 wird nur mehr PolioTotimpfstoff (IPV) verwendet.
Zur Vermeidung von (invasiven) Pneumokokken-Infektionen (Meningitis, Pneumonie, Sepsis) wurde 2003 die
generelle Anwendung eines konjugierten polyvalenten
Pneumokokken-Impfstoffes ab dem vollendeten zweiten
Lebensmonat empfohlen. Bisher konnte jedoch noch keine Kostendeckung im Rahmen des Impfkonzeptes ausgehandelt werden.
Der Zeitpunkt der zweiten MMR-Impfung wurde 2003
zur Erreichung eines rechtzeitigen Schutzes ev. NonResponder in das zweite Lebensjahr vorverlegt, wobei
ein Mindestabstand von 4 Wochen zu der 1. MMRImpfung (nach dem vollendeten 12. Lebensmonat)
empfohlen wurde. Für die zweite MMR-Impfung bietet
sich entsprechend dem Untersuchungstermin des Mutter-Kind-Passes (22.–26. Lebensmonat) der 24. Lebensmonat an. Alle Kinder sollten jedenfalls zweimal die
MMR-Impfung erhalten, wobei diese nach Maßgabe
der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten
der Bundesländer sukzessive, d.h. durch jährliches Auffüllen der Impflücken bis zum siebenten Lebensjahr erfolgen soll.
Eine Impfung mit einem der konjugierten Impfstoffe gegen Meningokokken C, welcher ab dem vollendeten
zweiten Lebensmonat angewendet werden kann, sollte Ju-
gendlichen vor Eintritt in eine Gemeinschaftswohneinrichtung angeboten werden.
Wegen der schwindenden Immunität gegen Pertussis und
der zunehmenden Erkrankungshäufigkeit wurde 2003
auch für alle Erwachsene eine regelmäßige Auffrischung
der Pertussis-Impfung empfohlen.
Alle Erwachsene sollen ab dem 60. Lebensjahr gegen
Pneumokokken geimpft werden.
Nach Auswertung der bisherigen Titeruntersuchungen
wurden 2004 die Auffrischungsintervalle für die FSMEImpfung nach der Grundimmunisierung und einer Boosterung danach auf fünf Jahre verlängert, wobei allerdings
bei Personen ab dem 60. Lebensjahr die Auffrischungsimpfungen (wieder) in Drei-Jahresintervallen bzw. entsprechend einer ev. Titerbestimmung erfolgen sollen.
Dem entspricht auch die neue Empfehlung, dass auch
nach mehr als zehn Jahren nach der letzten FSME-Impfung kein Beginn einer Neu-Immunisierung, sondern
nach einer Auffrischungsdosis eine Titerbestimmung
empfohlen wird.
Nach Auswertung entsprechender Titeruntersuchungen
wird wegen der altersbedingten Abnahme der Immunantwort die Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Diphtherie und Pertussis) ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre
empfohlen. Dafür wird die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Verletzungen für alle Altersgruppen
weggelassen.
Als Ergänzung wird seit 2004 eine Impfempfehlung für
Migranten u.a. ohne Impfdokumentation eingefügt und
eine Empfehlung für die Behandlung allergischer Reaktionen nach Impfungen angegeben.
Durch die starke Reaktogenität des tetravalenten Kombinationsimpfstoffes gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis
und Poliomyelitis (dip-TET-PEA-IPV) bei Reihenimpfungen in Schulen (zu Schuleintritt) wurde die Impfempfehlung für Schulkinder geändert: Alle Kinder sollen während des Schulalters zwei Teilimpfungen dip-TET und
möglichst auch eine Teilimpfung Pertussis (PEA) und Poliomyelitis (IPV) erhalten. Zur Umsetzung wird eine
Dreifachimpfung dip-TET-IPV im 7.–9. Lebensjahr und
eine Dreifachimpfung dip-TET-PEA im 13. bis 16. Lebensjahr empfohlen.
Die allgemein empfohlene konjugierte Pneumokokkenimpfung PNC ist bis zum fünften Lebensjahr zugelassen.
Nur die präziser definierten Hochrisikogruppen sollen eine sequenzielle Impfung (PNC mit nachfolgender PNE,
letztere ab dem dritten Lebensjahr) erhalten. Dzt. ist die
Pneumokokkenimpfung mit dem Konjugatimpfstoff nur
für Risikokinder und Hochrisikokinder in den ersten beiden Lebensjahren kostenlos erhältlich. Wenn Eltern aus
finanziellen Gründen nicht alle vier ab dem dritten Monat empfohlenen Impfstoffdosen bezahlen können, ist es
am sinnvollsten, die zweite Impfung im vierten Lebensmonat (und ev. auch die vierte Impfung im zweiten Le-
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impfplan 2006
bensjahr) auszulassen, statt die Erstimpfung auf einen
späteren Zeitpunkt zu verschieben, auch wenn dadurch
nur ein inkompletter Impfschutz gegeben ist.
Seit 2005 wird eine Windpocken-(Varizellen)Impfung
wird für alle ungeimpften 9- bis 17-Jährigen ohne Varizellenanamnese angeraten. In Analogie zur MMR-Impfung werden zwei Einzeldosen im Mindestintervall von
sechs Wochen empfohlen.
Da das spezifische Hyperimmunglobulin gegen Hepatitis
A nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht, kann eine
postexpositionelle Prophylaxe gegen Hepatitis A nur
mehr mit der aktiven Impfung erfolgen.
Die Impfempfehlung für Personen ohne Impfdokumentation wurde ab 2005 um die MMR-Impfung für Frauen
im gebärfähigem Alter ergänzt und ein Nachhol-Impfschema für Kinder außerhalb des regulären Impfschemas
vorgeschlagen, wobei die individuelle Impfanamnese natürlich berücksichtig werden muss.
Eine Empfehlung für die Impfung von Kindern mit HIVInfektion wurde eingefügt.
Teilnahme an der Impfung entscheiden können. Die Aufklärung sollte jedenfalls umfassen:
Informationen über die zu verhütende Krankheit
allfällige Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit
Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die
Allgemeinheit
Informationen über den Impfstoff
Angaben über Beginn und Dauer des Impfschutzes sowie
über das Impfschema
Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen
Verhalten nach der Impfung
Kontraindikationen
mögliche Nebenwirkungen und/oder Komplikationen.
Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung
des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteiles bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung
betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen. Für den seltenen Fall von Impfschäden wird auf das
Impfschadengesetz verwiesen.
Neuerungen 2006
Die Altersempfehlung für die Sechsfach-Impfung der
Säuglinge wird leicht geändert: Viele Länder (z.B.
Schweiz, USA) verwenden – wegen der etwas besseren
Immunogenität durch längeren Abstand und der besseren
Akzeptanz durch die Eltern – abweichend von der bisherigen österreichischen Empfehlung im 3., 4. und 5. Monat die Angabe „mit zwei, vier und sechs Monaten“, was
einer Impfung im 3., 5. und 7. Lebensmonat entspricht;
d.h. diese Impfungen sollen bevorzugt im 3., 5. und 7.
Lebensmonat erfolgen.
Ab dem 2. Quartal 2006 wird eine Impfung gegen durch
Rotavirus verursachten Brechdurchfall in Österreich zur
Verfügung stehen. Zur Vermeidung von durch Rotavirus
verursachten Erkrankungen an Brechdurchfall wird die generelle Anwendung eines oralen Rotavirus-Impfstoffes für
alle Säuglinge ab dem zweiten Lebensmonat empfohlen.
Der Zeitraum für die Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B
wird vorverlegt und ausgedehnt: Diese Impfung soll vom 7. bis
13. Lebensjahr verabreicht werden. Weitere Auffrischungsimpfungen gegen Hepatitis B sind wahrscheinlich nicht notwendig
und daher vorläufig nicht empfohlen. Eine fehlende Grundimmunisierung gegen Hepatitis B soll spätestens im 13. Lebensjahr
nachgeholt werden.
Eine Empfehlung für die postexponentielle Gabe von Varizella-Zoster-Immunglobulin für empfängliche Personen
mit abgeschwächtem Immunsystem und daher erhöhtem
Krankheitsrisiko wurde eingefügt.
Aufklärungspflicht
Vor Durchführung der Impfung hat der Arzt die Pflicht, den Impfling und bei Personen unter 14 Jahren auch einen Elternteil bzw. die
Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären, damit sie über die
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Transport und Lagerung von Impfstoffen
Auf die Einhaltung der in der Fachinformation angegebene
Temperatur für Transport und Lagerung ist unbedingt zu
achten. Beim Transport von Impfstoffen in Kühltaschen ist
darauf zu achten, dass keine gefrorenen Kühlakkus (–20°C)
der Impfstoffverpackung direkt anliegen, da durch die Kälteübertragung der Impfstoff gefrieren kann.
Impfstoffe, die nicht kühlkettenpflichtig sind, können bei
der Abgabe an Patienten kurzfristig (wenige Stunden) außerhalb des Kühlschranks transportiert oder aufbewahrt werden.
Temperaturen über +25C° sowie direkte Sonneneinwirkung
sind jedoch strikt zu vermeiden. Kühlschränke in Arztpraxen
sollen mit Minimum-Maximum-Thermometern ausgerüstet
und regelmäßig kontrolliert werden.
Kontraindikationen
An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung
von der Impfung zurückgestellt werden. Banale Infekte, auch
wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C) – wie weiter unten angegeben – einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion sobald wie möglich geimpft werden.
Impfhindernisse können bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sein. Bei diesen Personen soll nach
Konsultation einer Fachabteilung eine Impfung erwogen
werden.
Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll vor der
Impfung der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert
51
werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei
empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren.
Die Verabreichung von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen (Masern, Röteln, Mumps, Varizellen) beeinträchtigen. Deshalb sollte zwischen der Immunglobulingabe und einer solchen Impfung ein Intervall von
mindestens drei Monaten eingehalten werden. Da bei der
Masernimpfung eine solche Abschwächung der Impfwirkung
bis zu einem Jahr andauern kann, ist nach der Impfung eine
Antikörperbestimmung zu empfehlen.
Irrtümlicherweise als Kontraindikation
angesehene Umstände
Häufig werden bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen. Dazu gehören lt. WHO:
Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis
38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden
Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem)
Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen
Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal
angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen), Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe
Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung
Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von
ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen
Impfalter geimpft werden. Bei extremer Frühgeburtlichkeit wird empfohlen, die betreuende Neonatologieabteilung zu kontaktieren.
Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie die Stillperiode der Mutter sind kein Hindernis, das Kind zu impfen.
Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen
oder Allergien in der Verwandtschaft, Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in
Impfstoffen.
Penicillinallergie: kein Impfstoffhersteller verwendet Penicillin in der Produktion oder als Konservierungsstoff.
Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings
Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese
Neugeborenengelbsucht
Injektionsstelle
Alle Totimpfstoffe sind intramuskulär (M. deltoideus oder
M. vastus lat.), Lebendimpfstoffe (wie MMR- und Varizellen-Impfstoff ) subkutan zu verabreichen. Für die einzelnen
Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten.
52
Bei Patienten unter Gerinnungshemmern oder bei Hämophiliepatienten können die intramuskulären Impfstoffe subkutan gegeben werden (Ausnahmen s. Fachinformation). Zu
beachten ist die möglicherweise schlechtere Serokonversionsrate vor allem bei Tollwut- und Hepatitis B-Impfung.
Nachbeobachtungszeit nach Impfungen
Personal und Ausrüstung zur Behandlung einer Überempfindlichkeitsreaktion sollten immer verfügbar sein, wenn
Impfungen verabreicht werden. Wenn irgend möglich, sollten Impflinge nach einer Impfung für 15 bis 20 Minuten bezüglich allergischer Reaktionen beobachtet werden. Diese
Empfehlung schließt die Verabreichung von Impfstoffen in
Schulen oder anderen nichtklinischen Einrichtungen nicht
aus. Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der
Inhalt der Fachinformation zu beachten.
Bei bekannter Allergie gegen Inhaltsstoffe eines Impfstoffes sollte ein individuell abgestimmtes Vorgehen (z.B. Nachbeobachtung für zwei Stunden) mit gesicherter Verfügbarkeit
notwendiger Behandlung eines solchen Zwischenfalls erfolgen. Dies gilt besonders für Patienten mit vorangegangenen
anaphylaktischen oder anderen allergischen Reaktionen.
Eine Eiereiweißallergie stellt nur bei anaphylaktischen Reaktionen in der Vorgeschichte eine Kontraindikation zur Verabreichung von hühnereiweißhaltigen Impfstoffen dar. Eine
absolute Kontraindikation gilt für Impfstoffe, welche auf embryonierten Hühnereiern hergestellt worden sind (z.B. Influenza, Gelbfieber); eine relative Kontraindikation gilt für
Impfstoffe, welche auf Hühnerfibroblastenzellkulturen hergestellt worden sind (z.B. MMR).
Behandlung allergischer Reaktionen
nach Impfung
Zur Behandlung der extrem seltenen Sofortreaktionen können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:
Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion:
L-Adrenalin „Fresenius“ spritzfertig 0,01% (1:10.000)Ampullen‚: 0,1 ml/kg Dosis bei Kindern bzw. bei Erwachsenen 1–2,5 ml intramuskulär oder langsam (!) intravenös; bei Bedarf Wiederholung nach 5–15 Minuten
anschließend intravenöse Infusion von isotoner Lösung
kardiopulmonale Reanimation
Spitalseinweisung
Behandlung allergischer Reaktion mit Bronchospasmus:
Inhalation von z.B. Sultanol-Dosieraerosol‚
Inhalation von Sauerstoff
Spitalseinweisung zur Beobachtung für 24 Stunden
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Tabelle 6: Nachholimpfungen
Behandlung allergischer Reaktion mit kutaner Manifestation:
SoluDacortin 25 mg-Trockenampullen mit Lösungsmittel‚ bei Kindern bzw. Solu-Dacortin 1 g-Trockenampullen mit Lösungsmittel‚ bei Erwachsenen intravenös
Dibondrin Ampullen‚ (30 mg in 2 ml) 2 mg/kg bei Kindern bzw. bei Erwachsenen 30–60 mg intravenös oder tief
intramuskulär
Bei Hypotonie: s. anaphylaktische Reaktion
Spitalseinweisung zur Beobachtung für 24 Stunden
Meldepflicht
Bei der Anwendung von Impfstoffen gilt für den Arzt wie bei
allen Arzneimitteln die in § 75 des Arzneimittelgesetzes festgelegte Meldepflicht für Arzneimittelzwischenfälle, bisher unbekannte Nebenwirkungen, das vermehrte Auftreten bekannter Nebenwirkungen, bisher unbekannte Unverträglichkeiten
oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln etc.
Impfabstände – Nachholimpfungen
Lebendimpfstoffe können gleichzeitig, jedoch an verschiedenen Injektionsstellen verabreicht werden. Werden
sie nicht zeitgleich gegeben, so soll ein Mindestabstand
von vier Wochen zur Optimierung der Immunantwort
eingehalten werden, vorausgesetzt, die vorangegangene
Impfung ist ohne Komplikationen verlaufen.
Totimpfstoffe können ebenfalls gleichzeitig verabreicht
werden. Die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu Lebendimpfstoffen, ist nicht erforderlich.
Wird der empfohlene Impfzeitpunkt versäumt, kann jede
Impfung zum ehestmöglichen Termin nachgeholt werden
oder zur Entscheidungshilfe – sofern möglich – eine serologische Untersuchung der Immunitätslage durch Antikörperbestimmung durchgeführt werden.
Es gibt keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss nicht neu begonnen werden. Allerdings
sollten Personen, welche schon länger als 20 Jahre die allgemein empfohlenen Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus nicht erhalten haben, bei Wiedereinstieg in das empfohlene Schema eine Impfung gegen Diphtherie, Tetanus,
Keuchhusten und Kinderlähmung erhalten, gefolgt von einer Diphtherie-Tetanus-Impfung im Abstand von ein bis
zwei Monaten (siehe Erläuterungen in Tabelle 3).
Zeitabstand zwischen Impfungen und Operationen: Bei
dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit
durchgeführt werden, bei planbaren Operationen sollte
möglichst ein Abstand von vier Wochen eingehalten werden.
Impfungen in der Schwangerschaft
und Stillperiode
Prinzipiell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden ("Prepare for
54
Lebensjahr
3.
4.
5.
6.
ab
7.
ab
9.
bis bis
13. 18.
DIP TET PEA IPV HIB
HBV 3 Dosen z.B. als 6fach-Impfstoff oder als
4-fach-Impfstoff plus
HIB plus HBV;
PNC 1 Dosis
dip TET PEA IPV nachholen; 3 Dosen als 3fach- oder 4-fach-Impfstoff
MMR 1. und /oder 2.
Impfung nachholen
VZV bei fehlender Immunität 2 Dosen
HBV Auffrischung bzw.
Grundimmunisierung
In den angegebenen Zeiträumen soll die Durchführung fehlender
Impfungen möglichst früh erfolgen.
pregnancy!"). Eine gute Gelegenheit dazu besteht in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen (Girlies’ Ambulance). Insbesondere soll vor der Schwangerschaft überprüft werden, ob z.B. zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen durchgeführt worden sind. Fehlende Impfungen sind ehest nachzuholen (auch Diphtherie-Tetanus). Dringend empfehlenswert ist es, die Immunität gegen Varizellen sicherzustellen;
bei seronegativen Frauen wird eine Impfung mindestens drei
Monate vor Konzeption empfohlen.
Generell können während der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein
Verschieben der Impfung in das zweite oder dritte Trimenon
als generelle Vorsichtsmaßnahme angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen. Die jeweilige Fachinformation sollte zusätzlich beachtet werden.
Da die Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt und andererseits die Verabreichung von antiviralen Medikamenten in der Schwangerschaft nicht unbedenklich ist, wird die gut verträgliche Impfung gegen Influenza zum eigenen Schutz (und zum Schutz des Neugeborenen) im zweiten oder dritten Trimenon vor (und ev. auch
noch während) der Influenzasaison empfohlen.
Die Schwangerschaft ist eine Kontraindikation für Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Bei versehentlicher
Rötelnimpfung während der Schwangerschaft wurde noch
kein Fall einer Rötelnembryopathie bekannt. Eine versehentliche Rötelnimpfung ist daher keine Indikation für einen
Schwangerschaftsabbruch. Das Risiko einer Varizellenimpfung während der Schwangerschaft ist unbekannt.
Obwohl Reisen in Gelbfiebergebiete während der
Schwangerschaft bis nach der Entbindung verschoben wer-
❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006
impfplan 2006
den sollen, können Schwangere, deren Reise in ein Gelbfiebergebiet unbedingt erfolgen muss, bei gegebener Empfänglichkeit gegen Gelbfieber geimpft werden.
In der Stillperiode sind alle Impfungen möglich, bezüglich
der Varizellen-Impfung liegen jedoch keine Erfahrungen vor.
Impfungen bei Personen
mit Immundefekten
Für die Anwendung von Totimpfstoffen besteht bei Personen
mit Immundefekten kein Einwand, jedoch sollte nach Möglichkeit der Impferfolg überprüft werden. Die Anwendung
von Lebendimpfstoffen ist im Regelfall kontraindiziert, jedoch sollte im Einzelfall individuell vorgegangen werden und
eine Fachinstitution kontaktiert werden. Kinder mit HIV-Infektion und normaler Immunfunktion (CD4+ T-Lymphozyten über 25%) sollen die altersgemäß für alle Kinder und für
Hochrisikokinder empfohlenen Impfungen erhalten. Bei
HIV-Infektion mit schwerer Immundefizienz (CD4+ T-Lymphozyten unter 15 Prozent) dürfen Lebendimpfungen nicht
verabreicht werden. Die Varizellenimpfung kann bei Varizellenempfänglichen HIV-infizierten asymptomatischen Personen mit normaler Immunfunktion (CD4+ T-Lymphozyten
über 25 Prozent) erwogen werden.
Impfungen bei zunehmendem Alter
Generell ist damit zu rechnen, dass mit zunehmendem Alter
(individuell ab etwa 50 bis 60 Jahren) bei Immunisierungen
der Impferfolg und damit das Ausmaß und die Dauer des
Impfschutzes abnehmen. Dies gilt vor allem bei Neuimmunisierungen. Auffrischungsimpfungen können nach einem
kürzeren Intervall notwendig sein.
Personal im Gesundheitswesen
Seit zwei Jahrzehnten gibt es zur Vermeidung einer möglichen Berufskrankheit durch Hepatitis B die Hepatitis-BImpfaktion der Unfallversicherungen. Dem gesamten medizinisch tätigen Personal ist die Hepatitis-B-Impfung zum eigenen Schutz und zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen mit Nachdruck anzuraten. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass eine generelle Empfehlung zur HepatitisB-Impfung besteht, da Hepatitis B z.B. auch durch Geschlechtsverkehr übertragen werden kann.
Zusätzlich sollte neu eintretendes Personal an Abteilungen
für Pädiatrie, Geburtshilfe, Infektionskrankheiten, Onkologie
und Transplantation vor Dienstantritt die Immunität gegen die
durch Impfung vermeidbaren Krankheiten Masern, Mumps,
Röteln und Varizellen durch serologische Untersuchung (oder
Vorlage eines Impfpasses mit je zweimaliger Impfung gegen diese Erkrankungen) nachweisen. Bei fehlender Immunität ist die
Impfung als moralische Verpflichtung zu sehen und anzuraten.
Diese Regelung sollte analog auch für Betreuer in Flüchtlingslagern, Hilfseinsatz im Ausland, etc., gelten, damit dort nicht die
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Ausbreitung oder Einschleppung von lokal schwerwiegenden
Infektionen (z.B. Masern, Varizellen) begünstigt wird. Dieselbe
moralische Verpflichtung betrifft auch die bekannte Empfehlung zur jährlichen Influenza-Impfung für alle Betreuungspersonen in Spitälern und Pflegeeinrichtungen.
Personen ohne Impfdokumentation
Immer wieder kommen Anfragen hinsichtlich der Impfung von
Kindern und Erwachsenen ohne Impfdokumentation (vorwiegend Migranten u.ä.). Dafür wird (ev. auch abweichend von der
Fachinformation einzelner Impfstoffe) folgendes Vorgehen
empfohlen, wobei in Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben
individuell auch anders vorgegangen werden kann:
Kinder vom 2. bis
6. Lebensjahr
DIP TET PEA IPV HIB HBV
(2x 6-fach-Impfstoff)
MMR 2x
Hepatitis A (HAV)
Kinder im Schulalter dip TET PEA IPV (1x 4-fach-Impfstoff)
MMR
Erwachsene
dip TT PEA IPV (1x 4-fach-Impfstoff)
zusätzlich bei Frauen im gebärfähigem Alter: Nachholen der MMRImpfung (2 Dosen MMR) und der Variezellen-Impfung bei negativer
Varizellenanamnese oder bei negativer Serologie (2 Dosen VZV)
Die Impfungen sollten – gemeinsam mit anderen gesundheitspräventiven Maßnahmen – möglichst bald nach der Einreise durchgeführt werden. Weitere Impfungen zur Auffrischung sollten entsprechend den österreichischen Empfehlungen verabreicht werden.
Empfehlungen für Kinder außerhalb
des Impfschemas = Nachhol-Schema:
Nachhol-Empfehlungen für Kinder bis sechs Jahre:
DIP-TET*: drei Dosen
IPV*: drei Dosen
und ev. auch Pertussis (PEA): drei Dosen
(Für alle: zweite Dosis nach zwei Monaten, dritte Dosis nach zwölf
Monaten)
HIB (Act-HIB®): eine Dosis, wenn Kind älter als zwölf Monate (<6 J)
PNC (Prevenar®): zwei Dosen im zweiten Lebensjahr; eine Dosis,
wenn Kind älter als 24 Monate (<6 J)
MMR: zwei Dosen mit mindestens vier Wochen Abstand
ev. auch Hepatitis B: drei Dosen, zweite Dosis nach vier Wochen,
dritte Dosis nach sechs Monaten
* drei Dosen DIP-TET-IPV-PEA z.B. als Tetravac‚
Nachhol-Empfehlungen für Kinder bzw. Jugendliche von 7
bis 18 Jahre:
dip-TET: drei Dosen
IPV: drei Dosen
ev. auch Pertussis (PEA)*: drei Dosen
(Für alle: zweite Dosis nach zwei Monaten, dritte Dosis nach zwölf
Monaten; trotz Zulassung nur für Kinder)
MMR: zwei Dosen mit mindestens vier Wochen Abstand
Hepatitis B: drei Dosen, zweite Dosis nach vier Wochen, dritte
Dosis nach sechs Monaten
Bei negativer Varizellenanamnese: zwei Dosen VZV im
Mindestintervall von sechs Wochen
* drei Dosen dip-TET-IPV-PEA z.B. als Tetravac‚
In Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben über bisher erhaltene Impfungen kann/muss individuell auch anders vorgegangen werden.
55
D. Durch Impfung vermeidbare Krankheiten
Alle diese Impfungen können allen Personen empfohlen werden, die sich oder Dritte wegen
eines möglichen Erkrankungsrisikos vor der betreffenden Erkrankung schützen wollen.
© Contrast
F
rühsommermeningoenzephalitis (FSME)
Diese durch Zecken übertragene, einst in Österreich häufigs-
Diphtherie
Diphtherie
In den 90er Jahren gab es in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion einen großen Ausbruch an Diphtherie mit über
150.000 Fällen und mit tausenden Toten. Diese schwere Infektionserkrankung kann jederzeit nach Österreich importiert werden. Auch heute noch sterben fünf bis 20 Prozent
der Erkrankten. Eine Durchführung der Impfung ist daher
unbedingt notwendig. Besonders wichtig ist hier, nach erfolgter Grundimmunisierung und Auffrischung im Vorschulalter auch die Auffrischungsimpfungen im Schulalter und im
Erwachsenenalter gemäß Impfplan durchzuführen. Die Auffrischungsimpfung soll hier in Kombination mit der Tetanusimpfung; eventuell auch mit der Pertussis- und/oder Polioimpfung durchgeführt werden. Fest steht, dass in der erwachsenen Bevölkerung erhebliche Impflücken bestehen.
Impfung gegen Diphtherie
Auffrischung: Alle Erwachsenen mit reduzierter Diphtheriekomponente (d) zehn Jahre,
nach dem 60. Lebensjahr fünf Jahre nach der
letzten Auffrischung.
Bei Versäumnis und einem Impfabstand < 20
Jahre wird die Impfung mittels einer einzigen
Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand
mittels zwei Dosen im Abstand von ein bis
zwei Monaten.
Besonders wichtig ist der Impfschutz für
Medizinisches Personal, welches Kontakt
mit Infizierten haben kann,
∑ Personen mit häufigen Publikumskontakten,
Flüchtlinge, Asylanten, Immigranten aus
Gebieten mit Diphtherie-Risiko,
Personal der Grenzkontrollinstitutionen, diplomatisches Personal.
Reiseimpfung: Reisen bzw. Aufenthalt in Ländern mit erhöhtem Diphtherie-Risiko.
56
Anwendungshinweise:
Alle zehn Jahre,
nach dem 60. Lebensjahr alle fünf
Jahre, Auffrischung
mit reduzierter
Diphtheriekomponente, als Kombinationsimpfstoff
Kombinationsimpfstoff DIP TET, dip
TET PEA, dip TET
IPV oder dip TET
PEA IPV
te virale Infektionskrankheit mit Enzephalitis ist durch die
hohe Durchimpfungsrate zurückgegangen. Die Durchimpfungsrate bei Personen ab dem 30. Lebensjahr ist jedoch
noch immer unzureichend. Da in Österreich immer noch zu
viele FSME-Fälle auch mit bleibenden Schäden und Todesfolge diagnostiziert werden (bis zu Beginn der großen Impfaktion 300 bis 700 Fälle pro Jahr; 1999 historisches Tief mit
41 Fällen, 2001: 54, 2002: 59, 2003: 82, 2004: 53 Fälle,
2005: 96 Fälle), sind weitere Anstrengungen notwendig, um
diese Zahl weiter zu reduzieren bzw. die hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Bei entsprechender vollständiger Durchimpfung der Bevölkerung wäre
eine jährliche Fallzahl von nur zehn Erkrankungen durchaus
erreichbar.
Durch nunmehr vorliegende Ergebnisse der Untersuchungen über die Immunität nach der Impfung ist es gerechtfertigt, bei Personen unter 60 Jahren die Auffrischungsintervalle – nach der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung nach drei Jahren – auf fünf Jahre zu verlängern.
Impfung gegen FSME
Indikationsimpfung: Da Österreich
ein Land ist, in dem
virusinfizierte Zecken
endemisch vorkommen, besteht für
Personen, die in Endemiegebieten leben, eine Impfindikation.
Reiseimpfung: Für
alle anderen ist die
FSME-Impfung als
Reiseimpfung bei
möglicher Exposition
in FSME-Endemiegebieten empfohlen;
die zugelassenen
Impfstoffe schützen
gegen alle bekannten FSME-Virus-Subtypen.
Anwendungshinweise: Derzeit sind Impfstoffe für Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr bis zum vollendeten 12. bzw. 16.
Lebensjahr und solche für Kinder ab dem
vollendeten 12. bzw. 16. Lebensjahr und Erwachsene zugelassen.
Die Impfung kann bei strenger Risiko-NutzenAbwägung im Einzelfall auch schon ab dem
vollendeten sechsten Lebensmonat erwogen
werden, wenn das Kind einer starken Infektionsgefahr ausgesetzt ist. In dieser Altersgruppe kann bei hohem mütterlichen Antikörperspiegel die Immunantwort geringer
ausfallen.
1. Auffrischung: nach drei Jahren bzw. bei
Schnellimmunisierungsschema früher je
nach Fachinformation.
Weitere Auffrischungsimpfungen (nach der
vierten Einzeldosis) alle fünf Jahre, ab dem
60. Lebensjahr alle drei Jahre bzw. nach Titerbestimmung.
Wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn
Jahre vergangen sind, wird eine Impfung und
vier Wochen danach eine Titerbestimmung
empfohlen.
Die entsprechenden Impfstoffe (beider Firmen) gegen FSME können austauschbar eingesetzt werden.
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FSME-Impfung nach Zeckenstich
Da das FSME-Immunglobulin human nicht mehr verfügbar ist, wird
empfohlen:
Vor oder in- Ab dem 15. Mehr als 1
Nach der 2.
nerhalb von Tag nach der Jahr nach der Teilimpfung
14 Tagen
1. Teilimp1. Teilimpnach der 1. fung
fung und nur
FSME-Impdie 1. Teilfung
impfung erhalten
Bis zu 48
Impfung
2. TeilImpfung*
3. TeilimpStunden
4 Wochen
impfung
fung im vornach Zecken- nach
geschriebestich
Zeckenstich
nen Abstand
Mehr als 48 2. TeilimpImpfung 4
Stunden
fung 4 Wo- Wochen nach
nach Zecken- chen nach
Zeckenstich
stich
Zeckenstich
* Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist, gilt
diese Impfung als 1. Teilimpfung der Grundimmunisierung.
G
elbfieber
Das Gelbfiebervirus, ein Flavivirus, wird im tropischen Südund Mittelamerika, sowie in Afrika südlich der Sahara, durch
Stechmücken übertragen und verursacht ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang
bei mehr als zehn Prozent der Erkrankten.
Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B
Allgemein empfohlene Impfung ab
dem vollendeten zweiten Lebensmonat (siehe Tabelle 1) – von besonderer Bedeutung bei Vorliegen
einer der angeführten Indikationen:
Anwendungshinweise:
Angeborene oder erworbene Immundefekte wie z.B. Hypogammaglobulinämie u.ä., funktionelle oder anatomische Asplenie,
Für Kinder nach dem fünften
Lebensjahr wird die Haemophilus-Impfung für nicht mehr
erforderlich erachtet (Ausnahme: Hochrisikogruppen).
Kleinkinder mit Cochlea-Implantat oder Liquorfistel.
Die Impfung erfolgt in den ersten beiden Lebensjahren mit
einem konjugierten polyvalenten Impfstoff (HIB).
H
epatitis A
Die Hepatitis A nimmt mit zunehmendem Erkrankungsalter
an Schwere zu, ab dem 40. Lebensjahr muss mit Todesfällen
gerechnet werden. Durch die gute Hygiene in Österreich zirkuliert das HA-Virus bei uns nur in Ausbruchssituationen,
vor allem bei Einschleppung nach Auslandsaufenthalten (Urlaub). Es sind mehrere gut verträgliche Impfstoffe zugelassen.
Nach derzeitig verfügbaren Daten kann nach Abschluss der
Grundimmunisierung mit einem langjährigen Schutz gerechnet werden. Die HAV-Impfung wird jedem empfohlen, der
sich und seine Familie vor dieser Erkrankung schützen möch-
Impfung gegen Gelbfieber
Impfung gegen Hepatitis A
*
Reiseimpfung:
Anwendungshinweise:
Ausschließlich indiziert bei Reisen
in die Endemiegebiete des tropischen Afrikas und
Südamerikas.
Auffrischung alle zehn Jahre.
Indikationsimpfung:
Siehe auch: Impfungen in der Schwangerschaft.
HAV-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen, auch SchülerInnen und StudentInnen, z.B. Pädiatrie, Infektionsmedizin, Labor (Stuhluntersuchungen), inklusive Küchenund Reinigungspersonal,
Die Impfung darf nur an dafür durch das BMGF
autorisierten Gelbfieber-Impfstellen verabreicht
werden.*
Seit 2005 ist der Gelbfieberimpfstoff Stamaril® ein in Österreich
zugelassenes Arzneimittel und damit in jeder öffentlichen Apotheke
erhältlich. Nach wie vor sind aber nur vom Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen autorisierte Impfstellen zur Durchführung
der Impfung berechtigt. Eine solche Berechtigung ist wie bisher
beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu beantragen.
Eine nachträgliche Bestätigung einer von einem nicht autorisierten
Arzt durchgeführten Gelbfieberimpfung durch die
Gesundheitsbehörde ist nicht zulässig.
Haemophilus influenzae Typ B
Vor Einführung der Hämophilus-Impfung Anfang der 90er
Jahre war Haemophilus influenzae B (HIB) der häufigste Erreger der eitrigen Meningitis bei Kindern bis zu fünf Jahren.
Eines von 420 Kindern erkrankte an dieser lebensgefährlichen Infektion. Durch die Impfung ist diese Krankheit in
Österreich praktisch verschwunden: im Zeitraum 1997 bis
1999 wurden nur mehr zwei, in den Jahren 2000 und 2001
keine, 2002 wieder drei und 2003 eine invasive HämophilusErkrankung registriert.
Die Impfung schützt nur vor invasiven Erkrankungen durch
den Stamm B. Bei Einführung der Impfung konnten zunächst nur monovalente Impfstoffe angeboten werden. Diese
wurden durch Kombinationsimpfstoffe ersetzt, wodurch die
Zahl der Injektionen reduziert werden konnte.
58
generell Personal von Großküchen, Großcatering, Spitalsküchen und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung,
Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen
und Einrichtungen für geistig Behinderte,
Kanalisations- und Klärwerkpersonal; Personal, das häufig mit Fäkalien in Kontakt
kommt,
Personal plasmafraktionierender Unternehmen,
Militärpersonal bei möglicher Exposition, speziell unter Feld- oder Übungsbedingungen,
Personen mit häufigem Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Haemophile),
nicht immune Personen mit chronischer Lebererkrankung wie z.B. HCV-Infizierte und
HBV-Carrier,
intravenös Drogenabhängige,
Kontaktpersonen zu an Hepatitis-A-Erkrankten oder HAV-Ausscheidern,
Personen mit Sexualverhalten, welches bezüglich Hepatitis A riskant sein kann.
Reiseimpfung:
Reisende (Tourismus, berufliche Reisen, aber
auch diplomatischer Dienst und Entwicklungshilfe) in Gebiete mit hoher Hepatitis-A-Verbreitung
oder bei Hepatitis-A-Ausbrüchen.
Anwendungshinweise:
Grundimmunisierung je nach
Impfstoff; ab vollendetem ersten
Lebensjahr, ab
dem ersten Lebensjahr auch in
Kombination mit
Hepatitis B und
ab dem 15. Lebensjahr auch in
Kombination mit
Typhus, wenn indiziert.
Die Schutzdauer
der Impfung wird
mit mindestens
zehn bis 20 Jahren angegeben
(vgl. Fachinformation).
Für Personen älter als 50 Jahre
und für Personen
mit anamnestischer Hepatitis
sowie für Personen, die sich lange in endemischen Regionen
aufgehalten haben, wird eine
vorherige Antikörperbestimmung
empfohlen.
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impfplan 2006
te. Obwohl Kleinkinder in der Regel die Erkrankung subklinisch oder nur mit milder Symptomatik durchmachen, hat
die Kinderimpfung insofern eine Bedeutung, als die Kinder
eine Infektionsquelle für die Erwachsenen darstellen, welche
dann schwerer erkranken können. Personen mit chronischer
Lebererkrankung (insbesondere Hepatitis C-Virusträger) haben ein hohes Risiko, sehr schwer an Hepatitis A zu erkranken, und sollten daher unbedingt geimpft werden.
Hepatitis A – postexpositionelle Prophylaxe
Zur Prophylaxe steht nur mehr aktive Immunisierung mit Totimpfstoff
(HAV-Impfung) – für Personen > 1 Jahr – zur Verfügung, wenn kein spezifisches Immunglobulin (HAV-Ig) mit definiertem AK-Gehalt gegen Hepatitis-A-Virus lieferbar ist.
Wenn ein spezifisches Immunglobulin gegen Hepatitis A (HAV-Ig) zur
Verfügung steht, kann dieses zur postexponentiellen Prophylaxe verwendet werden. Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der Exposition
verabreicht werden. Personen, welche HAV-Ig erhalten, können zusätzlich auch die Impfung bekommen.
Zur Komplettierung des Impfschutzes wird eine Auffrischung je nach
Impfstoff nach einem Jahr empfohlen.
Kombinierte Hepatitisimpfstoffe werden zur postexpositionellen Prophylaxe nicht empfohlen.
Folgendes Vorgehen kann bei Kontakt mit diagnostisch gesichertem
Krankheitsfall als sinnvolle Grundlage für die Beratung und Empfehlung
dienen:
Art der Exposition
HAV-Ig
Impfung
Haushaltskontakt
HAV-Ig
HAV-Impf
Sexualkontakt
HAV-Ig
HAV-Impf
Neugeborene von Erkrankten
HAV-Ig
HAV-Impf
HAV-Ig
HAV-Ig
HAV-Impf
HAV-Impf
---
HAV-Impf
HAV-Ig
---
HAV-Impf
HAV-Impf
Kinderheime, Betreuungsinstitutionen, Kasernen …
enge Kontaktpersonen1
HAV-Ig
Kontaktpersonen bzw. gemeinsame Toiletten--benützung
HAV-Impf
HAV-Impf
Betreuungspersonal im Spital
---
--
Kleinepidemie im Spital:
enge Kontaktpersonen
Kontaktpersonen bzw. gemeinsame Toilettenbenützung
HAV-Ig
---
HAV-Impf
HAV-Impf
---
HAV-Impf
Kleinkinderbetreuungsstätte:
für nicht immune Angestellte mit Kontakt
Kinder im selben Raum bzw. mit gemeinsamer
Toilettenbenutzung
deren Haushaltskontakte
Schule:
enge Kontaktpersonen1
Kontaktpersonen bzw. gemeinsame Toilettenbenützung
Ausbruch durch Kontamination von Trinkwasser
oder Lebensmitteln
Hepatitis B
Die Hepatitis B ist eine schwere Erkrankung. Weltweit leben
mehr als zwei Milliarden Menschen mit bestehender oder abgelaufener Infektion. 350 Millionen Menschen sind chronisch
infiziert, in Österreich leben etwa 42.000 chronische Virusträger. Etwa eine Million Menschen stirbt weltweit pro Jahr
an den direkten Folgen einer HBV-induzierten Zirrhose oder
durch Leberkrebs. Globale Statistiken zeigen: 25 Prozent der
chronischen Virusträger sterben als Erwachsene an primärem
Leberkrebs oder an Zirrhose. HBV verursacht 60 bis 80 Prozent der weltweiten primären Leberkarzinome. Die WHO hat
daher empfohlen, bis Ende 1997 auch in Ländern mit niedriger Inzidenz eine generelle Hepatitis-B-Impfung für Kinder
anzubieten, um weltweit diese Erkrankung auszurotten.
Das Risiko für Neugeborene HBsAg-positiver Mütter, eine
chronische Virushepatitis zu entwickeln, ist mit 90 Prozent
besonders hoch, daher müssen diese Kinder sofort nach der
Geburt aktiv und passiv immunisiert werden. Danach sinkt
das Risiko, nach Infektion chronischer Virusträger zu werden:
Infektionsalter
Risiko Virusträger (%)
Geburt
>90
1–6 Monate
80
7–12 Monate
60
1–4 Jahre
35
Erwachsene
10
Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist eine Auffrischungsimpfung im 7. bis 13. Lebensjahr empfohlen. Weitere Auffrischungsimpfungen erscheinen
für diese Gruppe vorläufig nicht erforderlich.
Bei fehlender Grundimmunisierung soll die Hepatitis B-Immunisierung spätestens im 13. Lebensjahr durchgeführt werden, da das Infektionsrisiko ab diesem Alter wieder steigt.
Impfung gegen Hepatitis B
Für alle Erwachsenen (WHO-Empfehlung):
Die aktive Immunisierung ist bei diesen Personen als medizinisch sehr
sinnvoll anzusehen und gewährt einen Langzeitschutz, hat allerdings auf
die momentane Ausbruchsverhinderung nur bedingte Schutzwirkung.
Vor allem für Personen, bei denen wieder mit ähnlichen Situationen
(z.B. Kindergärtnerinnen) gerechnet werden muss, ist die aktive
Impfung dringend zu empfehlen.
1) Als „enge Kontaktpersonen“ gelten:
alle Kontaktpersonen im Haushalt bzw. Wohnverband oder
Schlafraumverband,
alle Kontaktpersonen in Kindergarten, Kindertagesstätte oder
Krabbelstube, in der Schule (oder altersähnlichen
Einrichtungen) jedoch nur die Sitznachbarn und die persönlichen Freunde mit gemeinsamer Freizeitgestaltung, nicht aber
alle Klassenkameraden oder die Lehrpersonen.
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alle in medizinischen Berufen tätigen Personen zu empfehlen,
auch SchülerInnen und StudentInnen dieser Berufe,
Personen mit Infektionsrisiko durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten Personen (ErsthelferInnen, PolizistInnen); Personen, die beruflich Injektionsnadeln einsammeln oder entsorgen,
Personal plasmafraktionierender Unternehmen, Personal von Einrichtungen für geistig Behinderte,
Kontaktpersonen zu an Hepatitis B-Erkrankten oder HBsAg-Trägern, sofern sie nicht bereits immun oder nicht selbst HBsAg-Träger sind,
nicht immune Personen mit chronischer Lebererkrankung,
Personen mit häufigem Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Hämophile), Dialysepatienten,
Personen mit riskantem Sexualverhalten (Sexualpartner von
HBsAg-Trägern, häufiger Wechsel von Sexualpartnern),
intravenös Drogenabhängige.
Reiseimpfung:
Reisende (Tourismus, berufliche Reisen, aber auch diplomatischer Dienst
und Entwicklungshilfe) in Gebiete mit hoher Hepatitis-B-Verbreitung.
59
Hepatitis-B-Prophylaxe der Neugeborenen von
HBsAg-positiven Müttern
Seit Mai 1992 wird von der gesetzlichen Krankenversicherung auch das Screening auf Hepatitis-B-Virus-Infektion
mittels HBsAg-Bestimmung bei Schwangeren bezahlt. Ein
positiver Nachweis des HBsAg sollte allerdings durch eine
zweite Untersuchung, welche zusätzlich auch HBcAK und
HBsAK erfasst, bestätigt werden. Das Screening ist natürlich
nur sinnvoll, wenn zur Vermeidung der vertikalen Transmission der Erkrankung auf das Neugeborene sofort nach der
Entbindung – möglichst noch im Kreißsaal – die passive und
aktive Immunisierung des Kindes durchgeführt wird. Versäumte Screening-Untersuchungen sollen natürlich an der
Entbindungsstation sofort nach Aufnahme nachgeholt werden!
Vom HBV-Immunglobulin sollen dem Neugeborenen
möglichst bald nach der Geburt mindestens 100 IE HBsAK
simultan mit dem HBV-Impfstoff (an verschiedenen Injektionsstellen) verabreicht werden. HBV-Immunglobulin ist derzeit in Österreich als Hepatect® 2 ml = 100 IE i.v. verfügbar.
Als monovalente Impfstoffe stehen derzeit in Österreich
Engerix-B 10 Mikrogramm/0,5 ml bis zum 15. Lebensjahr®
und HBvaxPro 5 Mikrogramm/0,5 ml-Suspension zur Injektion in einem Fläschchen® (von der Geburt bis zu einem Alter von 15 Jahren) zur Verfügung.
Bei Neugeborenen von Müttern, deren aktueller HBsAgStatus nicht bekannt ist und bei denen noch vor bzw. sofort
nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich ist,
wird ebenfalls unmittelbar post partum die Grundimmunisierung mit HBV-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher
Feststellung einer HBsAg-Positivität der Mutter kann beim
Neugeborenen so bald wie möglich (maximal bis innerhalb
von sieben Tagen postnatal) die passive Immunisierung nachgeholt werden und auf jeden Fall mit der aktiven Immunisierung begonnen werden.
Die zweite Teilimpfung der post partum gegen HBV
geimpften Kinder erfolgt nach einem Monat. Die weiteren
Impfungen erfolgen nach dem sonst üblichen Schema.
Im Alter von einem Jahr sollte eine serologische Kontrolle
erfolgen.
Müttern, welche HBeAg-positiv sind, und HBsAg-positiven Müttern, deren HB-Viruslast um den Zeitpunkt der Geburt über 107/ml beträgt, wird – auch bei korrekter Immunisierung des Neugeborenen – vom Stillen abgeraten.
Mütter, welche nur HBsAg-positiv sind, können ihre Kinder an sich ohne Bedenken stillen, wenn das Neugeborene
den Empfehlungen gemäß unmittelbar nach der Geburt aktiv und passiv gegen Hepatitis B immunisiert worden ist und
auch die weiteren empfohlenen Impfungen erhält.
60
Hepatitis-B-Impfung von beruflich exponierten Risikogruppen
Vier bis sechs Wochen nach der dritten Teilimpfung der
Grundimmunisierung erfolgt eine quantitative Bestimmung
der HBs-Antikörper. Das weitere Vorgehen ist abhängig von
der Höhe der Antikörperspiegel:
Anti-HBs-Wert in mIE/ml
Auffrischungsimpfung
ⱖ100
in zehn Jahren*
20–100
< 20
innerhalb von 1 Jahr
innerhalb von drei bis sechs Monaten** und
Fortführung von wiederholten Impfungen
entsprechend der Serologie
* ausgenommen Personen, die bei der ersten Impfung bereits älter als
50 Jahre sind. In diesem Fall sollte eine Antikörperkontrolle oder
Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Jahren durchgeführt werden.
** da jetzt keine serologische Vortestung vor der Impfung mehr durchgeführt wird, sollten Personen, die keine nachweisbaren Antikörper
nach der Grundimmunisierung gebildet haben zusätzlich auf HBsAntigen und HBc-Antikörper untersucht werden, um eine vorliegende HBV-Infektion auszuschließen. Besteht eine HBV-Infektion, sind
weitere Impfungen unnötig.
Diese Empfehlungen gelten für gesunde, immunkompetente
Personen mit beruflicher Exposition. In gleicher Weise sollte
auch bei Sexualpartnern von HBsAg-positiven Personen vorgegangen werden. Bei Personen mit Immunsuppression oder chronischen Erkrankungen sind häufigere Kontrollen notwendig.
Hepatitis-B-Immunprophylaxe im Fall einer möglichen
Exposition mit HBV-haltigem Material (Nadelstichverletzungen oder ähnliche Infektionsereignisse)
Für geimpfte Personen gilt generell:
Keine Maßnahmen notwendig, wenn
bei exponierter Person der Anti-HBs-Wert nach Grundimmunisierung
100 mIE/ml betrug und die letzte Impfung nicht mehr als fünf Jahre
zurückliegt, oder
wenn innerhalb der letzten zwölf Monate ein Anti-HBs-Wert von 100
mIE/ml gemessen worden ist (unabhängig vom Zeitpunkt der Grundimmunisierung)
Eine sofortige Boosterimpfung (ohne weitere Maßnahmen) wird
empfohlen,
wenn der Anti-HBs-Wert nach der Grundimmunisierung 100 mIE/ml
betragen hat und die letzte Impfung fünf bis zehn Jahre zurückliegt
(= ähnliches Vorgehen wie bei Tetanus).
Eine sofortige serologische Testung und aktive Impfung der exponierten Person wird empfohlen, wenn
die Person nicht bzw. nicht vollständig geimpft ist oder
die Person „Non-“ oder „Low-Responder“ ist (Anti-HBs-Wert nach
Grundimmunisierung <20 mIE/ml oder <100 mIE/ml) oder
der Impferfolg nie kontrolliert worden ist oder
die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt.
Die zusätzliche Gabe von HBV-Immunglobulin – so rasch
wie möglich – ist in diesem Fall vom Testergebnis abhängig:
Aktueller Anti-HBs-Wert in mIE/ml
Gabe von HBV-Immunglobulin
ⱖ100
Nein
20–100
Nein
< 20
Ja
Nicht innerhalb von 48 h zu bestimmen Ja
Nicht oder unvollständig geimpft
Ja
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Influenza (Grippe)
Influenzainfektionen sind schwere Atemwegserkrankungen,
die besonders bei Menschen über 60 Jahren zu einer erheblichen Übersterblichkeit beitragen. Die Impfung muss wegen
der großen Mutationsfreudigkeit des Virus jährlich erneuert
werden. Fast jedes Jahr kommt es zu einer epidemischen Erkrankung, welche in Österreich zu einer Übersterblichkeit
von mehr als 1.000 Personen führt. In Österreich ist die
Durchimpfungsrate noch viel zu gering – auch bei chronisch
kranken Kindern. Da Influenza bei jungen Säuglingen besonders schwer verlaufen kann, ist eine Impfung für Betreuungspersonen (Eltern, Großeltern, etc.) angezeigt, solange
diese Kinder noch nicht selbst geimpft werden können.
Die Impfung der Kinder ist wichtig, weil diese eine besonders hohe Infektionsrate haben und Schlüsselpersonen für die
Ausbreitung der Erkrankung darstellen, d.h. die Impfung
von Kindern schützt die Senioren zusätzlich. Die Impfung
wird als gut verträgliche Totimpfung wegen der besonderen
Impfung gegen Influenza
Angesichts der nachgewiesenen Wirksamkeit
und Sicherheit der international zugelassenen
Influenza-Impfstoffe ist deren Anwendung in allen Ländern empfohlen, wo eine epidemiologische Überwachung eingerichtet ist und wo eine
Verminderung der Influenza und ihrer Komplikationen ein vorrangiges Anliegen des öffentlichen
Gesundheitswesens ist. Im Idealfall sollten alle
Personen die Gelegenheit zur Impfung gegen Influenza erhalten. (WHO in Weekly epidemiological record (WER) vom 17. Juli 2002: No. 28,
2002, 77, 230–239)
Daten der Durchimpfungsrate zeigen, dass sogar in industrialisierten Ländern große Teile der
Risikobevölkerung die Influenza-Impfung nicht
erhalten. Die WHO ermutigt daher zu Initiativen
zur Hebung des Bewusstseins über Influenza
und Influenza-Impfung bei Personen im Gesundheitswesen und in der Allgemeinheit und ermutigt zur Festsetzung nationaler Ziele für die
Durchimpfungsrate.
Die Impfung ist jedem, der sich schützen will, zu
empfehlen. Besonders empfohlen ist die Impfung für
Kinder (ab siebentem Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische
Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte (angeboren oder
erworben)
Ebenso ist die Impfung für Personen > 60
Jahren empfohlen.
Betreuungspersonen (z.B. in Spitälern, Altersheimen und im Haushalt) von Risikogruppen
(kranke Kinder, Altersheim) sollen ebenfalls
geimpft werden.
Personal mit häufigen Publikumskontakten
Reiseimpfung: Bei Reisen in Epidemiegebiete
für alle Reisenden.
62
Anwendungshinweise:
Für Kinder, sowie
Frauen im gebärfähigen Alter, ist
ein thiomersalfreier Impfstoff zu
verwenden.
Kinder bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr
erhalten jeweils
die halbe Erwachsenendosis oder
einen speziellen
Kinderimpfstoff.*
Es gibt auch spezielle Impfstoffe
für ältere Personen.
Gefährdung auch für Schwangere (im zweiten und dritten
Trimenon) vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison (Oktober bis März) zum eigenen Schutz und zum
Schutz des Neugeborenen empfohlen. Ebenso muss die
Durchimpfungsrate bei Angehörigen der Gesundheitsberufe,
sowie bei Betreuungspersonen, zu deren eigenem Schutz und
zur Vermeidung der Ansteckung der anvertrauten Patienten
gesteigert werden. Personen in Schlüsselberufen sollen
geimpft sein. Auch als Reiseinfektion hat die Influenza beträchtliche Bedeutung, ein Schutz ist daher anzustreben.
Influenza-Impfschema für Kinder
6–36 Monate
0,25 ml; bei Erstimpfung 2 Dosen im Abstand von
mindestens einem Monat
3–8 Jahre
0,5 ml; bei Erstimpfung 2 Dosen im Abstand von mindestens einem Monat
> 8 Jahre
0,5 ml
M
asern
Masern sind eine gefährliche Infektionskrankheit. Häufige
Komplikationen einer Maserninfektion sind Otitis media
und Pneumonie. Die Häufigkeit einer Masernenzephalitis
beträgt etwa ein bis zwei pro 1.000 Maserninfektionen, davon verlaufen 25 Prozent letal, ein Drittel der Überlebenden
hat bleibende schwere Folgeschäden. Dazu kommt als seltene
Spätfolge noch die subakut sklerosierende Panenzephalitis
(SSPE). Im Jahr 2000 haben die Masern laut WHO mit 44
Prozent fast die Hälfte der 1,7 Millionen durch Impfung vermeidbaren Todesfälle bei Kindern unter 15 Jahren verursacht
(WER 2002, 77, 50–55), fünf Prozent aller Todesfälle bei
Kindern unter fünf Jahren gehen auf das Konto des Masernvirus. Nach den Schätzungen der WHO sind im Jahr 2000
weltweit an die 30 bis 40 Millionen Masernfälle aufgetreten,
von denen zirka 777.000 tödlich verlaufen sind. Dem gegenüber konnten durch die Impfung weltweit geschätzte 80 Millionen Masernfälle, davon 4,5 Millionen Masernbedingte Todesfälle, erfolgreich verhindert werden.
In den Industriestaaten stirbt etwa eines von 1.000 mit
Masern infizierten und gemeldeten Kindern an dieser Erkrankung. Während einer Masernepidemie unter Impfgegnern aus religiösen Gründen erkrankten 1999 in den Niederlanden 2.961 Personen (97 Prozent ungeimpft). Bei 20 Prozent der Erkrankten gab es ernste Komplikationen: drei Kinder starben, 53 mussten stationär aufgenommen werden (30
mit Pneumonie, vier mit Enzephalitis, 19 mit anderen Komplikationen). 130 Personen wurden zu Hause wegen Lungenentzündung behandelt, 152 hatten Otitis media und 87 andere Komplikationen (Eurosurveillance Weekly 1; 6.1.2000).
Während die jährliche Inzidenz in den USA in der letzten
Zeit stets weniger als 100 Masernerkrankungen beträgt, wird
die Häufigkeit in Österreich auf über 1.000 geschätzt (letzte
große Epidemie 1995/96), mit vermeidbaren Todesfällen. Als
Folge der damaligen Epidemie trat allein zwischen 1997 und
2004 bei 15 drei Kindern das Krankheitsbild einer subakut
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impfplan 2006
© Contrast
desto schwerer verläuft die Erkrankung. In Österreich ist die
Durchimpfungsrate noch viel zu gering, um das Eliminationsziel der WHO (für Europa ist das Jahr 2007 angestrebt!)
zu erreichen.
Alle Kinder sollen daher schon im zweiten Lebensjahr zwei
MMR-Impfungen erhalten. Da etwa drei bis fünf Prozent der
Geimpften nach der ersten Impfung keinen Schutz entwickeln, wurde die zweite Masernimpfung (als MMR) eingeführt. Diese soll bevorzugt bereits im zweiten Lebensjahr –
und damit vor Eintritt in den Kindergarten – durchgeführt
werden, wobei ein Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfung empfohlen wird. Ist dies nicht erfolgt, so muss
später nachgeimpft werden. Alle Kinder sollten jedenfalls
zweimal die MMR-Impfung erhalten, wobei diese nach Maßgabe der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten
der Bundesländer sukzessive, d.h. durch jährliches Auffüllen
der Impflücken bis zum siebenten Lebensjahr erfolgen soll.
Bei Schuleintritt und im 13. Lebensjahr sollte der MMRImpfstatus jedenfalls nochmals kontrolliert und erforderlichenfalls die Impfung nachgeholt werden. Sind Masern nicht
durchgemacht worden bzw. sind nicht zwei Masern-MumpsRöteln-Impfungen durchgeführt worden, so soll auch im Erwachsenenalter wegen eines möglichen schweren Verlaufes
nachgeimpft werden.
Impfung gegen Masern
Masern
sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) auf, welches unbehandelt (und auch trotz Behandlung) meist langsam tödlich
verläuft.
Bei unzureichender Durchimpfung (< 95 Prozent) ist alle
fünf bis sieben Jahre mit Auftreten einer Epidemie zu rechnen. Beispiele dafür aus jüngster Zeit sind im Folgenden angeführt:
Masernausbruch Jahr
Fälle
Tote
USA
1989/1991 55.622
125
Sao Paulo
1997
20
26.348
Letzter Ausbruch
Europa:
Niederlande
1999/2000 2.961
3
Irland
2000
2
Deutschland
2001/2002 10.532
2003
218
mind. 1
1996
Italien
2002
2003
mind. 4
1997
1.523
40.000
1.217
USA: 2002 nur 42 Masernfälle registriert!
Österreich: seit 1997 15 SSPE-Fälle diagnostiziert!
Wird ein Kind nicht gemäß Impfplan geimpft, so bekommt
es bei der derzeitigen epidemiologischen Situation in jedem
Fall Masern, nur eben später. Je später das Erkrankungsalter,
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Bei fehlender Immunität
kann die Masernimpfung in
jedem Lebensalter nachgeholt werden; es werden zwei
Dosen MMR-Impfstoff empfohlen.
Anwendungshinweise:
Reiseimpfung: Pflichtimpfung für USA bei Studienaufenthalt
Die Masernimpfung kann auch als
Postexpositionsprophylaxe (innerhalb
von 72 Stunden) eingesetzt werden.
Lebendimpfstoff
Die erste Masernimpfung soll nicht
vor Vollendung des zwölften Lebensmonats erfolgen.
M
eningokokken
Meningokokkenerkrankungen können schwerwiegend und
tödlich verlaufen, weshalb in manchen europäischen Ländern
mit hoher Inzidenz der Meningokokken C eine allgemeine
Impfung für Kinder eingeführt worden ist. In Österreich
werden jährlich zirka 100 Erkrankungsfälle (zirka 60 bis 70
Prozent durch Meningokokken der Gruppe B und 20 bis 30
Prozent durch Meningokokken der Gruppe C) registriert. Bei
gehäuftem Auftreten innerhalb einer Region kann auch von
den Sanitätsbehörden eine solche Impfung empfohlen werden. Die seltene Serogruppe W135 hat sich ausgehend von
Saudi Arabien (Mekka-Pilger) über Europa nach Afrika (Burkina Faso bis 15. 5. 2002 12.580 Fälle mit 1.447 Todesfällen) ausgebreitet und erreichte 2005 das Seengebiet mit Burundi und Tansania, wo bislang Serogruppe A dominant war.
Aus diesem Grund ist für Auslandsreisen bei Personen über
zwei Jahren dem tetravalenten Meningokokken-Impfstoff der
Vorzug zu geben.
63
Gegen Meningokokken der Gruppe C gibt es neue konjugierte Impfstoffe, welche ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat angewendet werden können. In naher Zukunft wird
wahrscheinlich auch ein in USA schon zugelassener tetravalenter konjugierter Meningokokken-Impfstoff verfügbar sein.
Die Impfung ist in erster Linie als Reiseimpfung bei Reisen in die Meningokokken-Endemiegebiete empfohlen. Zudem ist sie auch jedem, der sich schützen will, anzuraten. Die
Impfung ist beruflich exponierten Personen, sowie Jugendlichen vor Eintritt in eine Gemeinschaftswohneinrichtung, besonders zu empfehlen. Im Falle einer Exposition durch Kontakt mit einem Erkrankten kann die Impfung die postexpositionelle Antibiotikaprophylaxe nicht ersetzen!
Impfung gegen Meningokokken
Die Impfung gegen Meningokokken ist
jedem, der sich schützen will, und besonders Jugendlichen vor Eintritt in eine Gemeinschaftswohneinrichtung
(Studentenwohnheim, Kaserne, u.ä.)
anzuraten.
Indikationsimpfung:
Eine Impfung kann unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Sanitätsbehörden bei Epidemien durch im
Impfstoff enthaltene Stämme neben
der antibiotischen Prophylaxe für gefährdete Personen empfohlen werden.
Indiziert auch für exponiertes Personal
(Labor, Intensivstation, Pädiatrie), sowie für gesundheitlich gefährdete Personen (mit Immundefekt, vor allem
Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Asplenie).
Reiseimpfung:
Für Reisen in Endemiegebiete, aber
auch bei Reisen in Länder mit hoher
Inzidenz entsprechend den dortigen
Empfehlungen.
Anwendungshinweise:
Zur Verfügung stehen monovalente konjugierte Impfstoffe gegen Meningokokken C (MEC) ab dem vollendeten zweiten Monat und
ein tetravalenter
(ACW135Y) PolysaccharidImpfstoff (MEN) für Kinder
ab dem vollendeten zweiten
Lebensjahr und Erwachsene.
Die Erstimmunisierung sollte mit einem konjugierten
Meningokokken C-Impfstoff
(entsprechend der Fachinformation) erfolgen und bei
entsprechender Indikation
nach einem Mindestabstand von zwei Monaten
(jedoch frühestens nach
Vollendung des zweiten Lebensjahres) durch eine
Impfung mit tetravalentem
Polysaccharid-Impfstoff ergänzt werden.
Pertussis (Keuchhusten)
Wegen des häufigen Vorkommens von Keuchhusten und des
schweren Verlaufs einer Pertussisinfektion im Säuglingsalter
ist es angezeigt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit der
Impfserie zu beginnen, d. h. unmittelbar nach Vollendung
des zweiten Lebensmonats. Die Zahl der an Pertussis erkrankten Erwachsenen mit pulmologischen Komplikationen
und Langzeitverlauf hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Viele Studien weisen Erwachsene als Infektionsquelle für Neugeborene in den ersten Lebenswochen aus. Die
Aufrechterhaltung der Immunität gegen Pertussis durch regelmäßige Auffrischimpfungen ist der einzig effektive Weg
einer Infektion vorzubeugen und auch empfängliche Gruppen der Bevölkerung, die nicht geimpft werden können (z.B.
Neugeborene), indirekt zu schützen. Regelmäßige Auffrischungsimpfungen gegen Pertussis werden daher generell für
alle Jugendlichen und Erwachsenen als sinnvoll und wirksam
empfohlen. Seit 1999 werden im Rahmen des Impfkonzepts
nur mehr azelluläre Kombinationsimpfstoffe verwendet. Diese haben eine gute Verträglichkeit. Nur durch eine sehr hohe
Durchimpfungsrate kann verhindert werden, dass auch noch
nicht geimpfte Säuglinge, die besonders schwer erkranken,
infiziert werden.
Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten)
Der Impfschutz gegen Pertussis ist besonders
wichtig für
Anwendungshinweise:
Frauen bei Kinderwunsch (vor Eintritt einer
Schwangerschaft),
Da in Österreich
kein monovalenter
Pertussis-Impfstoff
erhältlich ist, steht
zur Pertussis-Auffrischung für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr und Erwachsene der
Kombinationsimpfstoff Boostrix®
(dip-TET-PEA) oder
ab vollendetem
fünften Lebensjahr
Repevax® (dip-TETPEA-IPV) – ab
2005 auch Boostrix Polio® – zur
Verfügung.
Personen im Umfeld eines Neugeborenen
(Vater, Großeltern, Geschwister, Babysitter,
Tagesmutter etc.),
alle in medizinischen Berufen tätigen Personen, auch SchülerInnen und StudentInnen
dieser Berufe, z.B. Ärzte, Hebammen, Säuglingsschwestern, Pflegepersonal,
Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen
und Schulen sowie Betreuungspersonen in
Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und
im Haushalt,
Mumps
Personal mit häufigen Publikumskontakten,
Mumps verläuft häufig (etwa 1:400) mit Meningitis. Meningismus (Fieber, Kopfschmerz, Erbrechen) findet sich bei fast
zehn Prozent der Infizierten. Während und nach der Pubertät kommt es bei männlichen Patienten in zehn bis 30 Prozent zu einer Hodenentzündung mit zum Teil bleibender Infertilität. Vor der Einführung des Mumpsimpfstoffes war
Mumps eine der häufigsten Ursachen von Taubheit.
Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter
Gefährdung infolge eines Grundleidens
(Asthma, COPD, chronische Lungen-, Herz-,
Kreislauferkrankung, Immunsuppression),
Personen > 60 Jahre,
Raucher.
Reiseimpfung:
Hilfskräfte im Rahmen humanitärer Einsätze im
Ausland
Hinsichtlich Auffrischungsimpfungen
vgl. Tabellen 2 und
3
Impfung gegen Mumps
Bei fehlender Immunität kann die Mumpsimpfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden; es werden zwei Dosen MMR-Impfstoff
empfohlen.
64
Anwendungshinweise:
Lebendimpfstoff
Pneumokokken
Pneumokokken verursachen bei Säuglingen und Kleinkindern schwere invasive Erkrankungen (Sepsis, Meningitis),
Lungenentzündung und häufig Mittelohrentzündung. Nach
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impfplan 2006
Impfung gegen Pneumokokken
Allgemein empfohlene Impfung ab
dem vollendeten zweiten Lebensmonat (siehe Tabelle 1) – von besonderer Bedeutung bei Vorliegen
einer der angeführten Indikationen:
Angeborene oder erworbene Immundefekte wie z.B. Hypogammaglobulinämie u.ä., funktionelle oder anatomische Asplenie,
Patienten mit Cochlea-Implantat
oder Liquorfistel,
vor Organtransplantation, nach
Stammzelltransplantation, bei
nephrotischem Syndrom, vor
Beginn einer immunsuppressiven Therapie,
HIV-Infektion,
chronische Krankheiten wie z.B.
Krankheiten der blutbildenden
Organe, neoplastische Krankheiten, Herz-Kreislauf-Krankheiten*, Krankheiten der Atmungsorgane**, Diabetes mellitus
oder andere Stoffwechselkrankheiten, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz,
Anwendungshinweise:
Die Impfung erfolgt in den ersten fünf Lebensjahren mit einem konjugierten polyvalenten
Impfstoff (PNC).
Für die ersten vier Risikogruppen (=Hochrisikogruppen)
wird nach der Immunisierung
mit PNC ab dem dritten Lebensjahr zusätzlich eine sequenzielle Impfung mit einem
polyvalenten PolysaccharidImpfstoff (PNE) empfohlen,
wobei ein Mindestabstand von
zwei Monaten zur vorangegangenen Impfung mit PNC einzuhalten ist.
Für Erwachsene ab 60 Jahren:
polyvalenter PolysaccharidImpfstoff
Frühgeborene (Schwangerschaftsdauer bis 36 Wochen
plus sechs Tage), Kinder mit
niedrigem Geburtsgewicht
(<2.500 g),
Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen***, oder
neurologischen Krankheiten wie
z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden.
*
Herz-Kreislauf-Krankheiten betreffen Kinder mit angeborenen
Herzfehlern bei geplanter OP oder Säuglinge, welche in ständiger
Behandlung an einer kardiologischen Abteilung sind
** Asthma, wenn mindestens drei Behandlungen wegen obstruktiver
Bronchitis durchgeführt worden sind
*** Gedeihstörung = Körpergewicht unter der dritten Perzentile
kenimpfung erst 14 Tage nach der Sechsfach-Impfung zu verabreichen. Für Kinder nach dem fünften Lebensjahr wird die
Pneumokokkenimpfung für nicht mehr erforderlich erachtet.
Ausnahme: Hochrisikogruppen. Nach dem fünften Lebensjahr wird die Impfung für Hochrisikogruppen mit einem
nicht konjugierten Mehrfachimpfstoff durchgeführt.
Bei älteren Menschen verursachen Pneumokokkeninfektionen schwerwiegende Atemwegserkrankungen. Die Durchimpfungsrate in Österreich ist speziell im geriatrischen Bereich noch viel zu niedrig, dadurch werden Senioren gefährdet und erliegen auch häufig einer Pneumokokkeninfektion.
Die Impfung wird daher ab dem 60. Lebensjahr, eine Wiederholung der Impfung besonders bei entsprechendem Risiko (Grundkrankheiten, bisherige Erkrankungen, besondere
Exposition, etc.) alle fünf Jahre empfohlen. Bei Wiederimpfung mit dem Polysaccharid-Pneumokokkenimpfstoff kann
allerdings im Einzelfall eine starke Lokalreaktion auftreten.
Zur Verhütung schwerer invasiver Pneumokokkenerkrankungen ist ein möglichst früher Beginn der Impfserie (im
dritten Lebensmonat) unbedingt anzuraten. Da in diesem Alter eine schützende Immunität nur unzulänglich aufgebaut
wird, sind drei Dosen im Abstand von mindestens einem
Monat zu empfehlen. Bei späterem Beginn (nach dem sechsten Lebensmonat) genügen zwei Dosen. Eine Boosterinjektion im zweiten Lebensjahr ist zur Komplettierung des Schutzes erforderlich.
Pneumokokken-Impfschema in Abhängigkeit vom Alter
bei der Erstimpfung
Impfung im
Erstimpfung
3.–6. M.
< 6. Monat
3x PNC*
7.–12. M.
13.–24. M.
7.–12. M.
2. Lj
2x PNC*
PNC
2x PNC**
3.–5. Lj
den Untersuchungen von Kollaritsch u.a. entspricht die Verteilung der Serogruppen bei schweren Erkrankungen auch in
Österreich den Befunden anderer europäischer Länder.
Durch die Verfügbarkeit eines konjugierten Impfstoffes
(PNC) gegen die wichtigsten Serogruppen ist eine Impfung
bereits in den ersten beiden Lebensjahren möglich und auch
allgemein empfohlen, auch wenn durch die große Zahl der
Serogruppen der Schutz vor Mittelohrentzündung nur teilweise gegeben ist. Der dzt. verfügbare Siebenfach-Impfstoff
bietet demnach eine Serogruppenabdeckung von 85 Prozent
für Sepsis bzw. von 90 Proeznt für Meningitis.
Die konjugierte Pneumokokkenimpfung für Säuglinge
kann gleichzeitig mit der Sechsfach-Impfung (an verschiedenen Injektionsstellen) verabreicht werden. Zur Verminderung
der Nebenwirkungen und zur besseren Differenzierungsmöglichkeit von Nebenwirkungen ist es möglich, die Pneumokok-
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3.–5.Lj
PNC
PNC
* 4 Wochen Abstand
** 8 Wochen Abstand
PNC = konjugierter polyvalenter Pneumokokkenimpfstoff
Die konjugierte Pneumokokkenimpfung benötigt nach der
Grundimmunisierung keine weiteren Auffrischungsimpfungen.
Für Hochrisikokinder eine nachfolgende Ergänzung durch
PNE empfohlen; ev. Wiederimpfung nach drei bis fünf Jahren.
Dzt. ist die Pneumokokkenimpfung mit dem Konjugatimpfstoff nur für Risikokinder und Hochrisikokinder kostenlos erhältlich. Wenn Eltern aus finanziellen Gründen
nicht alle vier ab dem dritten Monat empfohlenen Impfstoffdosen bezahlen können, ist es besser, die zweite Dosis im vierten Lebensmonat (und ev. auch die vierte Dosis im zweiten
Lebensjahr) auszulassen, als die Erstimpfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, auch wenn dadurch nur ein
inkompletter Impfschutz gegeben ist.
65
P
oliomyelitis (Kinderlähmung)
Das Ausrottungsprogramm der WHO macht weiter gute
© Contrast
Fortschritte. Bereits zwei der sechs WHO-Weltregionen sind
seit 1999 frei von Poliomyelitis. Am 21. Juni 2002 konnte
auch die WHO-Region Europa als frei von Poliomyelitis erklärt werden. Dennoch wurden im Jahr 2000 noch weltweit
2.599, im Jahr 2001 537 und im Jahr 2002 1.919 Poliomyelitisfälle gemeldet. Wegen der Behinderung von Impfprogrammen durch kriegsähnliche Konflikte in einigen Regionen konnte das Ziel der WHO die Poliomyelitis bis Ende
2000 global auszurotten, nicht verwirklicht werden. Ein neues Ziel ist nunmehr die Ausrottung bis 2005 zu erreichen. Eine Weiterimpfung ist daher noch längere Zeit erforderlich.
Da die sehr erfolgreiche orale Impfung (OPV) als sehr seltene
Nebenwirkung (ein Fall auf 890.000 Erstimpfungen) eine
Polio-Lähmung hervorrufen kann, wird für die Immunisierung nur mehr ein Polio-Totimpfstoff (IPV) verwendet. Für
den Fall einer Polio-Einschleppung können Sonderregelungen für OPV getroffen werden.
Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Auffrischung: Erwachsene
alle zehn Jahre mit IPV.
Reiseimpfung
Anwendungshinweise:
Wenn indiziert, ist Auffrischung auch
mit einem IPV-Kombinationsimpfstoff
möglich.
R
otavirus-Brechdurchfall (Gastroenteritis)
Rotaviren sind die häufigsten Erreger von Gastroenteritis
(= Brechdurchfall) bei Säuglingen und Kleinkindern; sie verursachen fast die Hälfte aller Durchfallerkrankungen in dieser Altersgruppe. Die Übertragung des Erregers erfolgt meistens fäkal-oral, selten durch Tröpfcheninfektion. Nach einer Inkubationszeit von 24 bis 72 Stunden treten Erbrechen, Durchfall und
oft auch Fieber, ev. auch Ohrenschmerzen auf. Wegen der verschiedenen Serotypen (nach den Oberflächen-Antigenen 10 GTypen und 9 P-Typen) sind wiederholte Erkrankungen möglich und häufig, welche dann zunehmend leichter verlaufen.
Rotaviren sind weltweit verbreitet und verursachen unter
ungünstigen Versorgungsmöglichkeiten wegen des Flüssigkeitsverlustes zahllose Todesfälle bei Kindern:
Rotavirus-Enteritis pro Jahr weltweit
Erkrankungen
134,000.000
im Spital
18,000.000
Todesfälle
800.000
The World Health Report 1997; Science 265: 1389–91, 1994;
Science 272: 46–8, 1996
Cluster von Polio-Viren
66
Wegen dieser Erkrankung werden jährlich in Österreich
2.900 bis 4.400 Kinder ins Spital eingewiesen. Die Schluckimpfung schützt zu 70 Prozent vor Rotavirus-Durchfallerkrankung und zu 85 Prozent vor schwerem Rotavirus-Brechdurchfall.
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impfplan 2006
Impfung gegen Rotavirus-Brechdurchfall
Für alle Säuglinge
empfohlen
Anwendungshinweise:
Der Impfstoff ist für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zugelassen. Er kann
gleichzeitig mit den anderen für diese Altersgruppe empfohlenen Impfungen verabreicht
werden.
Spätere Auffrischungsimpfungen sind nicht
empfohlen.
R
öteln
Bei der Rötelninfektion bis zur 17. Schwangerschaftswoche
kann es zu schweren Embryopathien kommen. Früher wurden daher 13-jährige Mädchen gegen Röteln geimpft. Durch
die Rötelnimpfung beider Geschlechter als Masern-MumpsRöteln-Impfung soll die Zirkulation des Rötelnvirus weiter
zurückgedrängt werden, um das Fehlbildungsrisiko auch bei
Kindern von nicht immunen Frauen weiter zu reduzieren.
Impfung gegen Röteln
Indikationsimpfung bei Erwachsenen:
Anwendungshinweise:
Grundsätzlich sollte der Immunstatus bei
allen Frauen vor der Schwangerschaft
bekannt sein. Zur Abklärung des Immunstatus soll jeder Arztbesuch genutzt werden, insbesondere gynäkologische Ordinationen, evtl. anlässlich der Verschreibung von Antikonzeptiva.
Lebendimpfstoff
Frauen mit besonders hohem Infektionsrisiko für sich und andere (Lehrerinnen,
Kindergärtnerinnen, Krankenpflegerinnen
sowie Schülerinnen in diesen Berufen)
sollten immun sein, ebenso wie das gesamte geburtshilflich-gynäkologische
Personal (Frauen und Männer).
Die Rötelnimpfung ist in
der Schwangerschaft
kontraindiziert.
Bei Frauen soll eine
Schwangerschaft bei
Impfung ausgeschlossen
und mindestens vier Wochen danach (bzw. siehe
Fachinformation) vermieden werden.
Behandlungsmöglichkeiten verbessert, trotzdem sterben
noch etwa 20 bis 30 Prozent der an Tetanus Erkrankten.
Impfung gegen Tetanus
Auffrischung:
Alle Erwachsenen zehn Jahre, nach dem 60.
Lebensjahr fünf Jahre nach der letzten Auffrischung.
Bei Versäumnis und einem Impfabstand <
20 Jahre wird die Impfung mittels einer einzigen Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand mittels zwei Dosen im Abstand von ein
bis zwei Monaten.
Indikationsimpfung: Nach Verletzungen.
Anwendungshinweise:
Alle zehn Jahre,
nach dem 60. Lebensjahr alle fünf
Jahre Auffrischung
mit Tetanus als
Kombinationsimpfstoff dip-TET, dipTET-IPV, dip-TET-PEA
oder dip-TET-PEAIPV.
Tetanusprophylaxe nach Verletzungen
noch nicht vollständig ist, soll diese vorgezogen werden.
2) Ja, falls mehr als zehn Jahre (bzw. bei > 60-Jährigen mehr als fünf
Jahre) nach der letzten Impfung vergangen sind.
Aus seroepidemiologischen Untersuchungen ist bekannt, dass die
Tetanus-Prophylaxe in Österreich in der Vergangenheit eher zu häufig
angewendet wurde. Um bei den Tetanus-Impfungen immer synchron
mit der Diphtherie zu sein, wird nur mehr dip-TET-Kombinationsimpfstoff
(oder dip-TET-IPV, dip-TET-PEA, dip-TET-PEA-IPV) empfohlen. Eine
Impfung mit monovalentem Tetanus-Impfstoff ist nur dann empfohlen,
wenn eine Kontraindikation gegen eine kombinierte Impfung vorliegt
oder der Impfling die Kombinationsimpfung verweigert.
TDieollwut
Tollwut, die bei Angehen der Infektion tödlich endet, ist
TDeretanus
(Wundstarrkrampf)
Wert dieser Impfung ist unbestritten. Tetanuserreger
eine Rarität geworden; der letzte Fall einer in Österreich erworbenen Tollwutinfektion wurde 1979 diagnostiziert.
Durch die Fuchsköderimpfung in Österreich in den 90er
Jahren konnte die Tollwut bei Tieren bis auf einen grenznahen Herd im Burgenland (2000: ein Fuchs) ausgerottet werden. Eine Infektion nach Hundebiss ist daher im Regelfall
nicht mehr möglich. Allerdings wurden 2004 vom BMGF
mit GZ 74100/0015-IV/B/8/2004 wieder einige Bezirke in
den Bundesländern Burgenland, Kärnten und Niederösterreich als tollwutverseuchte bzw. tollwutgefährdete Gebiete
gemäß §§ 2 und 3 Abs.1 der Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung bekannt gegeben.
kommen weltweit vor. Sie finden sich besonders im Straßenschmutz, in Blumenerde ebenso wie in Ausscheidungen von
Nutztieren. Bei Infektion kommt es nach unspezifischem
Krankheitsbeginn zu Spasmen der Muskulatur (Kiefersperre). Absolut lebensbedrohlich sind die Lähmungen der Atemmuskulatur. Die Fortschritte der Intensivmedizin haben die
Achtung: Importierte Hunde aus Endemiegebieten können aber auch in Österreich noch Menschen gefährden. Obwohl in Österreich noch keine tollwütige Fledermaus diagnostiziert wurde, sind Infektionen durch Fledermäuse möglich. Die nunmehr gut verträgliche Tollwutimpfung ist eine
Die Rötelnimpfung soll grundsätzlich als
MMR-Impfung erfolgen; dies gilt auch für
seronegative Wöchnerinnen.
Eine versehentliche Rötelnimpfung bei einer
Schwangeren stellt keine
Indikation für einen
Schwangerschaftsabbruch dar.
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67
Impfung für Reisende in Endemiegebiete und für beruflich
möglicherweise Exponierte geworden. Sie ist zur prä- oder
postexpositionellen Verabreichung geeignet.
Impfung gegen Tollwut
Indikationsimpfung:
Präexpositionell: für Veterinärpersonal inkl. StudentInnen, TierpräparatorInnen, Jäger, TierhändlerInnen.
Postexpositionell: Da die Tollwut in Österreich nahezu ausgerottet ist, ist die postexpositionelle
Impfung in den seltensten Fällen indiziert.
Beachte: Hundeimporte aus endemischen Ländern.
Reiseimpfung:
Anwendungshinweise:
Präexpositionell: 0, 7, 21
Tage
Postexpositionell: 0, 0, 7,
21 Tage
Siehe Fachinformation
Bei erhöhter Expositionsgefahr durch Reiseart und
-land.
TDieseuberkulose
weltweit verbreitete Infektionskrankheit durch das Mycobacterium tuberculosis wird durch Tröpfcheninfektion
hauptsächlich von Mensch zu Mensch übertragen. Der
Krankheitsverlauf ist schleichend, oft mit Spontanheilung,
aber auch fortschreitend und unbehandelt tödlich. Zur Behandlung stehen wirksame Medikamente zur Verfügung für
deren erfolgreichen Einsatz eine frühzeitige Diagnose, d.h.
diagnostische Wachsamkeit wichtig ist. Die Ansteckung von
Kindern kann nur durch die rechtzeitige Diagnose bei hustenden Erwachsenen verhindert werden. Die Möglichkeit
dieser Erkrankung erfordert bei Migranten aus Ländern mit
hoher Tuberkulose-Inzidenz eine besondere vorbeugende
Wachsamkeit.
Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.
Varizellen sind keine harmlose Infektionserkrankung, da
schwere Komplikationen vorkommen können. Daher gehört
diese Impfung z.B. in den USA bereits zu den allgemein empfohlenen Impfungen. In Europa ist vorgesehen, die Impfung
gegen Varizellen mit Verfügbarkeit eines Kombinationsimpfstoffes Masern-Mumps-Röteln-Varizellen (MMR-V) allgemein zu empfehlen. Da Varizellen bei Erwachsenen eine
schwere Erkrankung darstellen und bei Erkrankung in der
Schwangerschaft erhebliche Komplikationen auftreten können, wird empfohlen, bei allen ungeimpften 9- bis 17-jährigen ohne Varizellenanamnese (oder mit negativer Serologie)
die Impfung (zwei Einzeldosen im Mindestintervall von sechs
Wochen) zu verabreichen.
In seltenen Fällen kann eine Varizellen-Zoster-Virusinfektion innerhalb der ersten 20 Schwangerschaftswochen zu
Fehlbildungen beim Feten führen. Daher ist allen seronegativen Frauen im gebärfähigen Alter eine Varizellenimpfung vor
Eintritt einer Schwangerschaft zu empfehlen.
Da die Impfung als Vorsichtsmaßnahme während und einen Monat vor der Schwangerschaft nicht verabreicht werden soll, sollte die Impfung schon vorher – z.B. durch FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe – durchgeführt
werden.
Impfung gegen Varizellen (Windpocken, Feuchtblattern)
Varizellenimpfstoff kann (ab neun Monaten)
für alle Kinder verwendet werden, die empfänglich sind. Die Impfung wird für alle ungeimpften 9- bis 17-jährigen empfohlen, welche noch nicht an Varizellen erkrankt waren.
Anwendungshinweise:
Die Impfung wird für alle (seronegativen) Personen empfohlen, für die die Infektion ein Risiko darstellt. Insbesondere wird sie empfohlen für
Lebendimpfung
seronegative Frauen im gebärfähigen Alter,
Impfung gegen Tuberkulose
BCG-Impfung
Varizellen (Windpocken, Feuchtblattern)
TDeryphus
Erreger (Salmonella enteritica Serovar Typhi) wird oral
mit Nahrungsmitteln oder Wasser u.ä. in Entwicklungsländern aufgenommen. Die Erkrankung verläuft in mehreren
Phasen (lang anhaltendes Fieber, Benommenheit, Durchfall)
und ist mit geeigneten Antibiotika behandelbar. Die Sterblichkeit beträgt cirka ein Prozent. Zwei bis fünf Prozent der
Erkrankten werden Langzeit-Keimausscheider.
Impfung gegen Typhus
Reiseimpfung:
Bei Reisen in Entwicklungsländer und in Länder mit deutlich erhöhtem Typhusrisiko. Bei geplanter oder bereits bestehender Schwangerschaft ist unter Indikationsabwägung dem Vi-Polysaccharidimpfstoff der Vorzug zu geben. Ein Kombinationsimpfstoff gegen Typhus
und Hepatitis A (ab dem 15. Lebensjahr) steht zur Verfügung.
empfängliche Betreuungspersonen von Kindern,
das gesamte empfängliche Personal im Gesundheitswesen, besonders pädiatrische
Kliniken (auch SchülerInnen und StudentInnen), pädiatrische Onkologie; Personal für
humanitäre Einsätze, in Einrichtungen zur
Betreuung von Schwangeren und Immundefizienten soll vor Arbeitsaufnahme Immunität (durch eine frühere Infektion oder
durch die Impfung) bestehen,
Kinder bei geplanter Immunsuppression
wegen schwerer Autoimmunerkrankung, vor
Organtransplantation, bei schwerer Niereninsuffizienz, mit schwerer Neurodermitis
und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen,
Kinder mit Leukämie oder Malignomen unter Berücksichtigung der Immunitätslage für
eine Lebendimpfung (z.B. im Therapie-Intervall, mit > 1.200/µl Lymphozyten).
Anwendungshinweise:
Lebendimpfstoff;
zwei Dosen im Abstand von mindestens sechs Wochen
Bei Patienten mit
Chemotherapie siehe Fachinformation.
Bei Frauen soll eine
Schwangerschaft
bei Impfung ausgeschlossen und mindestens einen Monat danach vermieden werden.
Die Varizellenimpfung kann auch als
Postexpositionsprophylaxe (innerhalb
von 72 Stunden)
eingesetzt werden.
Für empfängliche
Patienten mit abgeschwächtem Immunsystem wird
postexpositionell
die Verabreichung
eines Immunglobulins empfohlen.*
* Postexpositionsprophylaxe mit Varizellen-Zoster-Immunglobulin (VZIG)
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impfplan 2006
Besonders schwere Krankheitsverläufe können sich bei Neugeborenen
und bei Personen mit angeborenen
oder erworbenen Immunmängeln
(z.B. bei immunsuppressiver Therapie) entwickeln. Bei einer VarizellenPrimärinfektion in der Schwangerschaft vor der 21. SSW kann es zu einer intrauterinen Virusübertragung
mit einem Risiko (von maximal zwei
Prozent) für das Auftreten eines konnatalen Varizellensyndroms kommen.
Daher wird nach Exposition folgenden Personen mit erhöhtem Risiko die Verabreichung eines VZIG innerhalb von 72 (max. 96) Stunden
empfohlen:
Empfänglichen Patienten mit geschwächtem Immunsystem
Schwangeren bis zur 23. SSW ohne nachweisbare Immunität
Neugeborenen, deren Mutter fünf
Tage vor bis zwei Tage nach der
Geburt an Varizellen erkrankte;
Frühgeborenen bis zur einschließlich 28. SSW unabhängig vom
VZV-Immunstatus der Mutter.
Diese Maßnahme kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern
oder deutlich abschwächen.
Diesen Plan finden Sie auch im Web
unter: http://www.bmgf.gv.at.
Abkürzungsverzeichnis
ACW135Y verschiedene Serotypen der Meningokokken
Ag
Antigen
AK
Antikörper
BCG
Bacille Calmette Guérin
BMGF
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
COPD
Chronic obstructive pulmonary disease (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung)
DIP
Diphtherietoxoidimpfstoff
dip
Diphtherietoxoidimpfstoff mit verringerter Antigenmenge
dip-TET Diphtherie-Tetanus-Toxoid-Impfstoff mit vermindertem Diphtherietoxoid-Gehalt
FSME
Frühsommermeningoenzephalitis
GZ
Geschäftszahl
HAV
Hepatitis-A-Virus
HAV-ig
spezifisches Immunglobulin gegen Hepatitis A
HBcAg
Hepatitis-B-core-Antigen, Hepatitis-B-Kern-Antigen
HBcAK
Hepatitis-B-core-Antikörper, Hepatitis-B-Kern-Antikörper
HBeAg
Hepatitis-Be-Antigen
HBV
Hepatitis-B-Virus
HBsAg
Hepatitis-B-surface-Antigen, Hepatitis-B-Oberflächen-Antigen
HBsAK
Hepatitis-B-surface-Antikörper, Hepatitis-B-Oberflächen-Antikörper
HIB
Haemophilus influenzae Typ B
Ig
Immunglobulin
IPV
inaktiviertes Poliomyelitis-Vakzin (nach Salk)
MEC
Meningokokken-Impfstoff konjugiert
MEN
Meningokokken-Polysaccharid-Impfstoff
MMR
Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung
OPV
orales Poliomyelitis-Vakzin (nach Sabin)
PEA
Azellulärer Pertussis-Impfstoff
PNC
konjugierter Pneumokokken-Impfstoff
PNE
Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff
RTV
Rotavirus
SSPE
subakut sklerosierende Panenzephalitis
SSW
Schwangerschaftswoche
TET
Tetanustoxoidimpfstoff
TET-Ig
Tetanus-Immunglobulin human
VZIG
Varizella-Zoster-Immunglobuling
VZV
Varizella-zoster-Virus, Varizellenimpfung
WER
Weekly epidemiological record
WHO
Weltgesundheitsorganisation
ZNS
Zentralnervensystem
Mitglieder des Impfausschusses des OSR
Dierich
Grubeck-Loebenstein
Holzmann
Janda
Kollaritsch
Kremeier
Kundi
Kunze
Marth
Mutz
Sedlak
Seyfried
Thalhamer
Tucek
Wiedermann-Schmidt
Zenz
Zwiauer
Arrouas
Klein
Manfred
Beatrix
Heidemarie
Petra
Herwig
Elisabeth
Michael
Michael
Egon
Ingomar
Wilhelm
Hans
Josef
Barbara
Ursula
Werner
Karl
Magdalena
Jean-Paul
o.Univ.-Prof. Dr.
Univ.-Prof. Dr.
Univ.-Prof. Dr., 1. Stellv. Vorsitz.
Mag.
Univ.-Prof. Dr., 2. Stellv. Vorsitz.
Oberstadtphysika, Dr., Ld.-San.-Dir
Ao.Univ.-Prof. Dr.
o.Univ.-Prof. Dr.
o. Univ.-Prof. DDr.
Univ.-Prof. Dr., Vorsitzender
MR Dr.
Prof.Dr. (kooptiert)
Univ.-Prof.Dr.
Dr.med.
Univ.-Prof.Dr.
Univ.-Prof.Dr.
Prim.Univ.-Prof. Dr.
MinR Dr. (Koordi-nation BMGF)
MinR Dr. (Koordi-nation BMGF)
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0512 507 3401
0512 583919 14
01 404 90 79522
01 42707 159
01 403 83 43
01 531 14 76011
01 4277 64726
01 4277 646 46
0316 380 4360
03842 401 2330
0732 25 00 94
01 79706 2155
0662 8044 5730
01 42707 156
01 40490 64890
0316 385 2367
02742 300 2021
01 71100 4210
01 71100 4103
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