© Corbis Impfplan 2006 Der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat die neuesten Empfehlungen im Impfplan 2006 zusammengefasst. 46 ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 A. Vorbemerkungen Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Alle Geimpften können im Regelfall vor der Krankheit geschützt werden. Zudem können Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden (u. a. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Keuchhusten), bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Vor Erreichen der notwendig hohen Durchimpfungsrate werden Infektionen bei Nichtgeimpften zwar seltener, aber die Erkrankungen ereignen sich in einem höheren Alter, weil sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit verlangsamt. Da bei manchen Krankheiten, z.B. bei Masern, Erkrankungen mit steigendem Alter schwerer verlaufen, können Nichtgeimpfte, die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es ist daher dringend empfehlenswert, die Impfungen rechtzeitig durchzuführen, es sei denn, es liegt eine klare Kontraindikation vor. Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten, Masern und Influenza. Es ist eine ärztliche Verpflichtung für einen ausreichenden Impfschutz der betreuten Personen (Patienten) zu sorgen. Dazu gehört, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist es notwendig, den Impfschutz durch notwendige Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen. Kinder haben (entsprechend der UN-Konvention der Kinderrechte) das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Ein Abraten von Impfungen ohne Kontraindikation durch Ärzte ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidence-basierten (= beweisgestützten) Medizin. Laut Empfehlung der WHO soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind und – wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfungen nachzuholen. Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollten dafür genutzt werden. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern durchführen zu lassen. Die Frage „Wer soll geimpft werden?“ ist meist leichter zu beantworten, wenn auch die gegenteilige Frage „Wer soll nicht geimpft werden und warum?“ in die Überlegungen einbezogen wird. Sofern ein verträglicher Impfstoff verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben ist, wird die Antwort zu Gunsten der Impfung entschieden werden. Als allgemeiner Grundsatz kann gelten: Jeder, der sich und seine Familienangehörigen (Kontaktpersonen) schützen will, soll sich impfen lassen. Generell wird empfohlen, alle Impfungen bei gegebener Indikation weitestgehend als Kombinationsimpfungen durchzuführen, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten. Zur ärztlichen Impfleistung zählt neben der Verabreichung der Impfung: Information und Aufklärung über die zu verhütende Krankheit und die Impfung (siehe Aufklärungspflicht) Anamnese inklusive Impfstatus, sowie allfälliger Allergiestatus Feststellung der Impftauglichkeit Dokumentation der Impfung inklusive Chargennummer im Impfausweis (Klebeetikett) bzw. in den ärztlichen Aufzeichnungen (§ 51 Ärztegesetz). Das im Oktober 1997 initiierte Impfkonzept hat die kostenlose Durchführung der damals im Impfplan enthaltenen Impfungen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr vorgesehen. Bahnbrechend an diesem Impfkonzept war, dass erstmalig von der Politik der Stellenwert von Impfungen für die Volksgesundheit durch die Übernahme der Kosten durch die Allgemeinheit anerkannt wurde. B. Allgemein empfohlene Impfungen Tabelle 1: Allgemeiner Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder 2.–6. M 3. M Rotavirus (RTV) 5. M* 7. M* 2. Lj 2 bzw. 3 mal RTV-Impfstoff (Schluckimpfung)** Diphtherie (DIP) Tetanus (TET) Pertussis (PEA) Poliomyelitis (IPV) Haemophilus infl. B (HIB) Hepatitis B (HBV) 1. 2. 3. 4. 6-fach- 6-fach- 6-fach- 6-fachImpfung Impfung Impfung Impfung Konjugierte Mehrfachimpfung gegen Pneumokokken (PNC) 1. 2. 3. 4. PNCPNCPNCPNCImpfung Impfung Impfung Impfung MasernMumps/Röt eln (MMR) 3–23 Monate 2x MMRImpfung ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 * Viele Länder (z.B. Schweiz, USA) verwenden – wegen der etwas besseren Immunogenität durch längeren Abstand und der besseren Akzeptanz durch die Eltern – abweichend von der bisherigen österreichischen Empfehlung im 3., 4. und 5. Monat die Angabe „mit 2, 4 und 6 Monaten“, was einer Impfung im 3., 5. und 7. Lebensmonat entspricht. ** Vgl. dazu Kapitel C: Neuerungen 2006, und Kapitel D: RotavirusBrechdurchfall. Das Impfschema ist vom Impfstoff abhängig. Die Impfung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden. Der RTV-Impfstoff wird voraussichtlich im 2. Quartal 2006 zur Verfügung stehen. Zusätzliche bei Indikation empfohlene Impfungen: ab vollendetem 2. Lebensmonat Impfung gegen Meningokokken C ab vollendetem 6. Lebensmonat Influenza-Impfung (echte Virusgrippe) ab vollendetem 9. Lebensmonat Impfung gegen Varizellen (Windpocken); in Analogie zur MMR-Impfung werden zwei Dosen empfohlen ab vollendetem 12. Lebensmonat FSME-Grundimmunisierung ab vollendetem 12. Lebensmonat Hepatitis-A-Grundimmunisierung 47 Tabelle 2: Allgemeiner Impfkalender für Schulkinder Lebensjahr 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Diphtherie (dip) Tetanus (TET) Poliomyelitis (IPV) Auffrischungsimpfung dip-TET-IPV* Hepatitis B (HBV) Auffrischungsimpfung HBV bzw. Nachholen der HBV-Grundimmunisierung (spätestens bis zum 13. Lebensjahr**) Diphtherie (dip) Tetanus (TET) Pertussis (PEA) AuffrischungsImpfung dip-TET-PEA* Windpocken = Varizellen (VZV) 2 x VZV*** 7–17 Jahre Masern/ Mumps Röteln (MMR) ev. nachholen MMR**** * Alle Kinder sollen während des Schulalters zwei Teilimpfungen dip und TET und möglichst auch je eine Teilimpfung PEA und IPV erhalten. Dafür ergeben sich mit den dzt. verfügbaren Impfstoffen folgende Varianten: 7., 8., 9. Lebensjahr 13., 14., 15., 16. Lebensjahr dip-TET dip-TET-PEA-IPV dip-TET-PEA dip-TET-IPV dip-TET-IPV dip-TET-PEA dip-TET-PEA-IPV dip-TET Wegen der Reaktogenität der Pertussis-Komponente bei relativ kurzem Abstand zu den vorangegangenen Pertussis-Impfungen sollte der bisher verfügbare Kombinationsimpfstoff (dip-TET-IPV-PEA) vorläufig nicht für Reihenimpfungen in Schulen in der Altersgruppe 7.– 9. Lebensjahr eingesetzt werden. Dieser Impfstoff kann aber im Individualfall auch in dieser Altersgruppe angewendet werden. Aus obigem Grund wird das aus den epidemiologischen Daten näher liegende Vorgehen einer dip-TET-PEA-Kombinationsimpfung für die Altersgruppe 7.–9. Lebensjahr nicht angeraten, sondern die in der Tabelle dargestellten Variante (dip-TET-IPV im 7.–9. LJ und dip-TETPEA im 13.–16. LJ) als generelle Empfehlung ausgesprochen. ** Die HBV-Impfung kann in jedem Alter nachgeholt werden, sollte aber spätestens zu Beginn des 13. Lebensjahres abgeschlossen sein. Nach Möglichkeit sollte bei im Säuglings- und Vorschulalter Geimpften im 13. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Termine für weitere Auffrischungsimpfungen werden, wenn überhaupt notwendig, noch festgesetzt. *** Windpocken-(Varizellen)-Impfung: bei negativer Varizellenanamnese oder bei negativer Serologie dzt. nicht kostenfrei! Mit einer Dosis Geimpfte sollten eine zweite Dosis erhalten. **** alle Kinder sollen zwei MMR-Impfungen erhalten Für Kinder und Jugendliche, die 1x Masern-Mumps und 1x MMR erhalten haben, wird zum Nachholen der zweite Rötelnimpfung eine weitere MMRImpfung empfohlen, weil dzt. ein monovalenter Rötelnimpfstoff nicht zur Verfügung steht. Zusätzliche bei Indikation empfohlene Impfungen: FSME-Impfung Hepatitis-A-Impfung Influenza-Impfung (Virusgrippe) Meningokokken-C-Impfung vor Eintritt in Gemeinschaftswohneinrichtung und vor Gruppen-(Schul-) Veranstaltungen in Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko Allgemeiner Impfkalender für Erwachsene Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes sollen die Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus unbedingt – aber auch diejenigen gegen Poliomyelitis und Pertussis – alle zehn Jahre wiederholt werden. Nach dem 60. Lebensjahr sollte die Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis alle fünf Jahre erfolgen. Dafür stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Bei beschränkter Verfügbarkeit des Vierfach-Impfstoffes wird mindestens dip-TET-PEA, besser dip-TET-PEA plus IPV monovalent empfohlen. Tabelle 3: Sofern abgeschlossene Grundimmunisierung vorliegt: 25 Jahre 35 Jahre 45 Jahre 55 Jahre 60 Jahre 65 Jahre 70 Jahre 75 Jahre u. darüber dip dip dip dip dip dip dip dip TET TET TET TET TET TET TET TET PEA PEA PEA PEA PEA PEA PEA PEA IPV IPV IPV IPV IPV PNE * PNE * IPV PNE * Personen, welche schon länger als 20 Jahre die empfohlenen Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus nicht erhalten haben, sollten bei Wiedereinstieg in das empfohlene Schema zwei Impfstoffdosen gegen Diphtherie und Tetanus im Abstand von ein bis zwei Monaten erhalten; dabei soll die erste Impfdosis auch die PEA- und IPVKomponente enthalten. PNE * bei entsprechendem Risiko (Grundkrankheiten, bisherige Erkrankungen, besondere Exposition, etc.) Zusätzlich empfohlene Impfungen: FSME-Impfung – nach erfolgter Grundimmunisierung und der ersten Auffrischung nach drei Jahren bzw. nach Fachinformation – alle fünf Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre; Hepatitis-A-Impfung; Auffrischung frühestens zehn Jahre nach erfolgter Grundimmunisierung bzw. nach HAVAntikörperbestimmung; Hepatitis-B-Impfung; Influenza-Impfung jährlich, besonders wichtig ab dem Alter von 60 Jahren; Masern-Mumps-Röteln-Impfung für Erwachsene, welche keine Immunität gegen Masern besitzen; es werden zwei MMRImpfungen im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen; Varizellen-Impfung für seronegative Frauen im gebärfähigen Alter. 48 Die Impfempfehlungen für Erwachsene haben besondere Bedeutung, weil manche Erwachsene im Kindesalter nicht oder nur teilweise geimpft worden sind, neuere Impfstoffe früher noch nicht verfügbar waren, die Reaktionsfähigkeit des Immunsystems mit dem Alter abnimmt, mit zunehmendem Alter Infektionen oft einen schwereren Verlauf nehmen. ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 C. Allgemeine Erläuterungen zum Impfplan Entwicklung in den letzten Jahren 50 Wegen der schnellen Entwicklung, in der sich das Impfwesen befindet, ist es notwendig geworden, die Impfempfehlungen des Impfausschusses des Obersten Sanitätsrates jährlich zu erneuern und zu adaptieren. Mit dem Impfkonzept des Gesundheitsressorts sind seit 1998 allgemein empfohlene Impfungen (derzeit mit Ausnahme der konjugierten Pneumokokkenimpfung und der neu empfohlenen Varizellenimpfung für Kinder vom 9.– 17. Lebensjahr) von der Geburt bis zum Ende der Schulpflicht kostenfrei erhältlich. In den Bundesländern gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen für die administrative Abwicklung. Seit 1999 werden nur mehr azelluläre Keuchhustenimpfstoffe verwendet, da deren Verträglichkeit besser ist. Seit Herbst 1999 wird empfohlen, soweit wie möglich Impfstoffe zu verwenden, die kein quecksilberhaltiges Konservierungsmittel enthalten. Die ab 1990 gültige Empfehlung bezüglich der Tuberkuloseimpfung wurde aufgehoben. Die BCG-Impfung wird seit Juni 2000 nicht mehr empfohlen. Die erfolgreiche Durchführung des WHO-Programms zur Ausrottung der Poliomyelitis hat in Österreich dazu geführt, dass es seit über 20 Jahren keine Polioerkrankung mehr gibt. Die bewährte orale Poliomyelitis-Impfung wird daher wegen der sehr seltenen vakzin-assoziierten Poliomyelitis (ein Fall auf 890.000 Erstimpfungen) für die Impfung nicht mehr empfohlen. Seit Ende der Polioimpfaktion im Winter 2000/2001 wird nur mehr PolioTotimpfstoff (IPV) verwendet. Zur Vermeidung von (invasiven) Pneumokokken-Infektionen (Meningitis, Pneumonie, Sepsis) wurde 2003 die generelle Anwendung eines konjugierten polyvalenten Pneumokokken-Impfstoffes ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat empfohlen. Bisher konnte jedoch noch keine Kostendeckung im Rahmen des Impfkonzeptes ausgehandelt werden. Der Zeitpunkt der zweiten MMR-Impfung wurde 2003 zur Erreichung eines rechtzeitigen Schutzes ev. NonResponder in das zweite Lebensjahr vorverlegt, wobei ein Mindestabstand von 4 Wochen zu der 1. MMRImpfung (nach dem vollendeten 12. Lebensmonat) empfohlen wurde. Für die zweite MMR-Impfung bietet sich entsprechend dem Untersuchungstermin des Mutter-Kind-Passes (22.–26. Lebensmonat) der 24. Lebensmonat an. Alle Kinder sollten jedenfalls zweimal die MMR-Impfung erhalten, wobei diese nach Maßgabe der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten der Bundesländer sukzessive, d.h. durch jährliches Auffüllen der Impflücken bis zum siebenten Lebensjahr erfolgen soll. Eine Impfung mit einem der konjugierten Impfstoffe gegen Meningokokken C, welcher ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat angewendet werden kann, sollte Ju- gendlichen vor Eintritt in eine Gemeinschaftswohneinrichtung angeboten werden. Wegen der schwindenden Immunität gegen Pertussis und der zunehmenden Erkrankungshäufigkeit wurde 2003 auch für alle Erwachsene eine regelmäßige Auffrischung der Pertussis-Impfung empfohlen. Alle Erwachsene sollen ab dem 60. Lebensjahr gegen Pneumokokken geimpft werden. Nach Auswertung der bisherigen Titeruntersuchungen wurden 2004 die Auffrischungsintervalle für die FSMEImpfung nach der Grundimmunisierung und einer Boosterung danach auf fünf Jahre verlängert, wobei allerdings bei Personen ab dem 60. Lebensjahr die Auffrischungsimpfungen (wieder) in Drei-Jahresintervallen bzw. entsprechend einer ev. Titerbestimmung erfolgen sollen. Dem entspricht auch die neue Empfehlung, dass auch nach mehr als zehn Jahren nach der letzten FSME-Impfung kein Beginn einer Neu-Immunisierung, sondern nach einer Auffrischungsdosis eine Titerbestimmung empfohlen wird. Nach Auswertung entsprechender Titeruntersuchungen wird wegen der altersbedingten Abnahme der Immunantwort die Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Diphtherie und Pertussis) ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre empfohlen. Dafür wird die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Verletzungen für alle Altersgruppen weggelassen. Als Ergänzung wird seit 2004 eine Impfempfehlung für Migranten u.a. ohne Impfdokumentation eingefügt und eine Empfehlung für die Behandlung allergischer Reaktionen nach Impfungen angegeben. Durch die starke Reaktogenität des tetravalenten Kombinationsimpfstoffes gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (dip-TET-PEA-IPV) bei Reihenimpfungen in Schulen (zu Schuleintritt) wurde die Impfempfehlung für Schulkinder geändert: Alle Kinder sollen während des Schulalters zwei Teilimpfungen dip-TET und möglichst auch eine Teilimpfung Pertussis (PEA) und Poliomyelitis (IPV) erhalten. Zur Umsetzung wird eine Dreifachimpfung dip-TET-IPV im 7.–9. Lebensjahr und eine Dreifachimpfung dip-TET-PEA im 13. bis 16. Lebensjahr empfohlen. Die allgemein empfohlene konjugierte Pneumokokkenimpfung PNC ist bis zum fünften Lebensjahr zugelassen. Nur die präziser definierten Hochrisikogruppen sollen eine sequenzielle Impfung (PNC mit nachfolgender PNE, letztere ab dem dritten Lebensjahr) erhalten. Dzt. ist die Pneumokokkenimpfung mit dem Konjugatimpfstoff nur für Risikokinder und Hochrisikokinder in den ersten beiden Lebensjahren kostenlos erhältlich. Wenn Eltern aus finanziellen Gründen nicht alle vier ab dem dritten Monat empfohlenen Impfstoffdosen bezahlen können, ist es am sinnvollsten, die zweite Impfung im vierten Lebensmonat (und ev. auch die vierte Impfung im zweiten Le- ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 bensjahr) auszulassen, statt die Erstimpfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, auch wenn dadurch nur ein inkompletter Impfschutz gegeben ist. Seit 2005 wird eine Windpocken-(Varizellen)Impfung wird für alle ungeimpften 9- bis 17-Jährigen ohne Varizellenanamnese angeraten. In Analogie zur MMR-Impfung werden zwei Einzeldosen im Mindestintervall von sechs Wochen empfohlen. Da das spezifische Hyperimmunglobulin gegen Hepatitis A nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht, kann eine postexpositionelle Prophylaxe gegen Hepatitis A nur mehr mit der aktiven Impfung erfolgen. Die Impfempfehlung für Personen ohne Impfdokumentation wurde ab 2005 um die MMR-Impfung für Frauen im gebärfähigem Alter ergänzt und ein Nachhol-Impfschema für Kinder außerhalb des regulären Impfschemas vorgeschlagen, wobei die individuelle Impfanamnese natürlich berücksichtig werden muss. Eine Empfehlung für die Impfung von Kindern mit HIVInfektion wurde eingefügt. Teilnahme an der Impfung entscheiden können. Die Aufklärung sollte jedenfalls umfassen: Informationen über die zu verhütende Krankheit allfällige Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die Allgemeinheit Informationen über den Impfstoff Angaben über Beginn und Dauer des Impfschutzes sowie über das Impfschema Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen Verhalten nach der Impfung Kontraindikationen mögliche Nebenwirkungen und/oder Komplikationen. Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteiles bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen. Für den seltenen Fall von Impfschäden wird auf das Impfschadengesetz verwiesen. Neuerungen 2006 Die Altersempfehlung für die Sechsfach-Impfung der Säuglinge wird leicht geändert: Viele Länder (z.B. Schweiz, USA) verwenden – wegen der etwas besseren Immunogenität durch längeren Abstand und der besseren Akzeptanz durch die Eltern – abweichend von der bisherigen österreichischen Empfehlung im 3., 4. und 5. Monat die Angabe „mit zwei, vier und sechs Monaten“, was einer Impfung im 3., 5. und 7. Lebensmonat entspricht; d.h. diese Impfungen sollen bevorzugt im 3., 5. und 7. Lebensmonat erfolgen. Ab dem 2. Quartal 2006 wird eine Impfung gegen durch Rotavirus verursachten Brechdurchfall in Österreich zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung von durch Rotavirus verursachten Erkrankungen an Brechdurchfall wird die generelle Anwendung eines oralen Rotavirus-Impfstoffes für alle Säuglinge ab dem zweiten Lebensmonat empfohlen. Der Zeitraum für die Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B wird vorverlegt und ausgedehnt: Diese Impfung soll vom 7. bis 13. Lebensjahr verabreicht werden. Weitere Auffrischungsimpfungen gegen Hepatitis B sind wahrscheinlich nicht notwendig und daher vorläufig nicht empfohlen. Eine fehlende Grundimmunisierung gegen Hepatitis B soll spätestens im 13. Lebensjahr nachgeholt werden. Eine Empfehlung für die postexponentielle Gabe von Varizella-Zoster-Immunglobulin für empfängliche Personen mit abgeschwächtem Immunsystem und daher erhöhtem Krankheitsrisiko wurde eingefügt. Aufklärungspflicht Vor Durchführung der Impfung hat der Arzt die Pflicht, den Impfling und bei Personen unter 14 Jahren auch einen Elternteil bzw. die Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären, damit sie über die ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 Transport und Lagerung von Impfstoffen Auf die Einhaltung der in der Fachinformation angegebene Temperatur für Transport und Lagerung ist unbedingt zu achten. Beim Transport von Impfstoffen in Kühltaschen ist darauf zu achten, dass keine gefrorenen Kühlakkus (–20°C) der Impfstoffverpackung direkt anliegen, da durch die Kälteübertragung der Impfstoff gefrieren kann. Impfstoffe, die nicht kühlkettenpflichtig sind, können bei der Abgabe an Patienten kurzfristig (wenige Stunden) außerhalb des Kühlschranks transportiert oder aufbewahrt werden. Temperaturen über +25C° sowie direkte Sonneneinwirkung sind jedoch strikt zu vermeiden. Kühlschränke in Arztpraxen sollen mit Minimum-Maximum-Thermometern ausgerüstet und regelmäßig kontrolliert werden. Kontraindikationen An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden. Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C) – wie weiter unten angegeben – einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion sobald wie möglich geimpft werden. Impfhindernisse können bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sein. Bei diesen Personen soll nach Konsultation einer Fachabteilung eine Impfung erwogen werden. Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll vor der Impfung der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert 51 werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren. Die Verabreichung von Immunglobulin kann die Wirkung von Lebendimpfungen (Masern, Röteln, Mumps, Varizellen) beeinträchtigen. Deshalb sollte zwischen der Immunglobulingabe und einer solchen Impfung ein Intervall von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Da bei der Masernimpfung eine solche Abschwächung der Impfwirkung bis zu einem Jahr andauern kann, ist nach der Impfung eine Antikörperbestimmung zu empfehlen. Irrtümlicherweise als Kontraindikation angesehene Umstände Häufig werden bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen. Dazu gehören lt. WHO: Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem) Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen), Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Frühgeburtlichkeit wird empfohlen, die betreuende Neonatologieabteilung zu kontaktieren. Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie die Stillperiode der Mutter sind kein Hindernis, das Kind zu impfen. Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft, Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen. Penicillinallergie: kein Impfstoffhersteller verwendet Penicillin in der Produktion oder als Konservierungsstoff. Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese Neugeborenengelbsucht Injektionsstelle Alle Totimpfstoffe sind intramuskulär (M. deltoideus oder M. vastus lat.), Lebendimpfstoffe (wie MMR- und Varizellen-Impfstoff ) subkutan zu verabreichen. Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten. 52 Bei Patienten unter Gerinnungshemmern oder bei Hämophiliepatienten können die intramuskulären Impfstoffe subkutan gegeben werden (Ausnahmen s. Fachinformation). Zu beachten ist die möglicherweise schlechtere Serokonversionsrate vor allem bei Tollwut- und Hepatitis B-Impfung. Nachbeobachtungszeit nach Impfungen Personal und Ausrüstung zur Behandlung einer Überempfindlichkeitsreaktion sollten immer verfügbar sein, wenn Impfungen verabreicht werden. Wenn irgend möglich, sollten Impflinge nach einer Impfung für 15 bis 20 Minuten bezüglich allergischer Reaktionen beobachtet werden. Diese Empfehlung schließt die Verabreichung von Impfstoffen in Schulen oder anderen nichtklinischen Einrichtungen nicht aus. Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich auch der Inhalt der Fachinformation zu beachten. Bei bekannter Allergie gegen Inhaltsstoffe eines Impfstoffes sollte ein individuell abgestimmtes Vorgehen (z.B. Nachbeobachtung für zwei Stunden) mit gesicherter Verfügbarkeit notwendiger Behandlung eines solchen Zwischenfalls erfolgen. Dies gilt besonders für Patienten mit vorangegangenen anaphylaktischen oder anderen allergischen Reaktionen. Eine Eiereiweißallergie stellt nur bei anaphylaktischen Reaktionen in der Vorgeschichte eine Kontraindikation zur Verabreichung von hühnereiweißhaltigen Impfstoffen dar. Eine absolute Kontraindikation gilt für Impfstoffe, welche auf embryonierten Hühnereiern hergestellt worden sind (z.B. Influenza, Gelbfieber); eine relative Kontraindikation gilt für Impfstoffe, welche auf Hühnerfibroblastenzellkulturen hergestellt worden sind (z.B. MMR). Behandlung allergischer Reaktionen nach Impfung Zur Behandlung der extrem seltenen Sofortreaktionen können folgende Maßnahmen sinnvoll sein: Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion: L-Adrenalin „Fresenius“ spritzfertig 0,01% (1:10.000)Ampullen‚: 0,1 ml/kg Dosis bei Kindern bzw. bei Erwachsenen 1–2,5 ml intramuskulär oder langsam (!) intravenös; bei Bedarf Wiederholung nach 5–15 Minuten anschließend intravenöse Infusion von isotoner Lösung kardiopulmonale Reanimation Spitalseinweisung Behandlung allergischer Reaktion mit Bronchospasmus: Inhalation von z.B. Sultanol-Dosieraerosol‚ Inhalation von Sauerstoff Spitalseinweisung zur Beobachtung für 24 Stunden ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 Tabelle 6: Nachholimpfungen Behandlung allergischer Reaktion mit kutaner Manifestation: SoluDacortin 25 mg-Trockenampullen mit Lösungsmittel‚ bei Kindern bzw. Solu-Dacortin 1 g-Trockenampullen mit Lösungsmittel‚ bei Erwachsenen intravenös Dibondrin Ampullen‚ (30 mg in 2 ml) 2 mg/kg bei Kindern bzw. bei Erwachsenen 30–60 mg intravenös oder tief intramuskulär Bei Hypotonie: s. anaphylaktische Reaktion Spitalseinweisung zur Beobachtung für 24 Stunden Meldepflicht Bei der Anwendung von Impfstoffen gilt für den Arzt wie bei allen Arzneimitteln die in § 75 des Arzneimittelgesetzes festgelegte Meldepflicht für Arzneimittelzwischenfälle, bisher unbekannte Nebenwirkungen, das vermehrte Auftreten bekannter Nebenwirkungen, bisher unbekannte Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln etc. Impfabstände – Nachholimpfungen Lebendimpfstoffe können gleichzeitig, jedoch an verschiedenen Injektionsstellen verabreicht werden. Werden sie nicht zeitgleich gegeben, so soll ein Mindestabstand von vier Wochen zur Optimierung der Immunantwort eingehalten werden, vorausgesetzt, die vorangegangene Impfung ist ohne Komplikationen verlaufen. Totimpfstoffe können ebenfalls gleichzeitig verabreicht werden. Die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu Lebendimpfstoffen, ist nicht erforderlich. Wird der empfohlene Impfzeitpunkt versäumt, kann jede Impfung zum ehestmöglichen Termin nachgeholt werden oder zur Entscheidungshilfe – sofern möglich – eine serologische Untersuchung der Immunitätslage durch Antikörperbestimmung durchgeführt werden. Es gibt keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss nicht neu begonnen werden. Allerdings sollten Personen, welche schon länger als 20 Jahre die allgemein empfohlenen Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus nicht erhalten haben, bei Wiedereinstieg in das empfohlene Schema eine Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung erhalten, gefolgt von einer Diphtherie-Tetanus-Impfung im Abstand von ein bis zwei Monaten (siehe Erläuterungen in Tabelle 3). Zeitabstand zwischen Impfungen und Operationen: Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden, bei planbaren Operationen sollte möglichst ein Abstand von vier Wochen eingehalten werden. Impfungen in der Schwangerschaft und Stillperiode Prinzipiell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden ("Prepare for 54 Lebensjahr 3. 4. 5. 6. ab 7. ab 9. bis bis 13. 18. DIP TET PEA IPV HIB HBV 3 Dosen z.B. als 6fach-Impfstoff oder als 4-fach-Impfstoff plus HIB plus HBV; PNC 1 Dosis dip TET PEA IPV nachholen; 3 Dosen als 3fach- oder 4-fach-Impfstoff MMR 1. und /oder 2. Impfung nachholen VZV bei fehlender Immunität 2 Dosen HBV Auffrischung bzw. Grundimmunisierung In den angegebenen Zeiträumen soll die Durchführung fehlender Impfungen möglichst früh erfolgen. pregnancy!"). Eine gute Gelegenheit dazu besteht in gynäkologischen Ordinationen und Ambulanzen (Girlies’ Ambulance). Insbesondere soll vor der Schwangerschaft überprüft werden, ob z.B. zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen durchgeführt worden sind. Fehlende Impfungen sind ehest nachzuholen (auch Diphtherie-Tetanus). Dringend empfehlenswert ist es, die Immunität gegen Varizellen sicherzustellen; bei seronegativen Frauen wird eine Impfung mindestens drei Monate vor Konzeption empfohlen. Generell können während der Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein Verschieben der Impfung in das zweite oder dritte Trimenon als generelle Vorsichtsmaßnahme angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen. Die jeweilige Fachinformation sollte zusätzlich beachtet werden. Da die Influenza während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt und andererseits die Verabreichung von antiviralen Medikamenten in der Schwangerschaft nicht unbedenklich ist, wird die gut verträgliche Impfung gegen Influenza zum eigenen Schutz (und zum Schutz des Neugeborenen) im zweiten oder dritten Trimenon vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison empfohlen. Die Schwangerschaft ist eine Kontraindikation für Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Bei versehentlicher Rötelnimpfung während der Schwangerschaft wurde noch kein Fall einer Rötelnembryopathie bekannt. Eine versehentliche Rötelnimpfung ist daher keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Das Risiko einer Varizellenimpfung während der Schwangerschaft ist unbekannt. Obwohl Reisen in Gelbfiebergebiete während der Schwangerschaft bis nach der Entbindung verschoben wer- ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 den sollen, können Schwangere, deren Reise in ein Gelbfiebergebiet unbedingt erfolgen muss, bei gegebener Empfänglichkeit gegen Gelbfieber geimpft werden. In der Stillperiode sind alle Impfungen möglich, bezüglich der Varizellen-Impfung liegen jedoch keine Erfahrungen vor. Impfungen bei Personen mit Immundefekten Für die Anwendung von Totimpfstoffen besteht bei Personen mit Immundefekten kein Einwand, jedoch sollte nach Möglichkeit der Impferfolg überprüft werden. Die Anwendung von Lebendimpfstoffen ist im Regelfall kontraindiziert, jedoch sollte im Einzelfall individuell vorgegangen werden und eine Fachinstitution kontaktiert werden. Kinder mit HIV-Infektion und normaler Immunfunktion (CD4+ T-Lymphozyten über 25%) sollen die altersgemäß für alle Kinder und für Hochrisikokinder empfohlenen Impfungen erhalten. Bei HIV-Infektion mit schwerer Immundefizienz (CD4+ T-Lymphozyten unter 15 Prozent) dürfen Lebendimpfungen nicht verabreicht werden. Die Varizellenimpfung kann bei Varizellenempfänglichen HIV-infizierten asymptomatischen Personen mit normaler Immunfunktion (CD4+ T-Lymphozyten über 25 Prozent) erwogen werden. Impfungen bei zunehmendem Alter Generell ist damit zu rechnen, dass mit zunehmendem Alter (individuell ab etwa 50 bis 60 Jahren) bei Immunisierungen der Impferfolg und damit das Ausmaß und die Dauer des Impfschutzes abnehmen. Dies gilt vor allem bei Neuimmunisierungen. Auffrischungsimpfungen können nach einem kürzeren Intervall notwendig sein. Personal im Gesundheitswesen Seit zwei Jahrzehnten gibt es zur Vermeidung einer möglichen Berufskrankheit durch Hepatitis B die Hepatitis-BImpfaktion der Unfallversicherungen. Dem gesamten medizinisch tätigen Personal ist die Hepatitis-B-Impfung zum eigenen Schutz und zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen mit Nachdruck anzuraten. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass eine generelle Empfehlung zur HepatitisB-Impfung besteht, da Hepatitis B z.B. auch durch Geschlechtsverkehr übertragen werden kann. Zusätzlich sollte neu eintretendes Personal an Abteilungen für Pädiatrie, Geburtshilfe, Infektionskrankheiten, Onkologie und Transplantation vor Dienstantritt die Immunität gegen die durch Impfung vermeidbaren Krankheiten Masern, Mumps, Röteln und Varizellen durch serologische Untersuchung (oder Vorlage eines Impfpasses mit je zweimaliger Impfung gegen diese Erkrankungen) nachweisen. Bei fehlender Immunität ist die Impfung als moralische Verpflichtung zu sehen und anzuraten. Diese Regelung sollte analog auch für Betreuer in Flüchtlingslagern, Hilfseinsatz im Ausland, etc., gelten, damit dort nicht die ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 Ausbreitung oder Einschleppung von lokal schwerwiegenden Infektionen (z.B. Masern, Varizellen) begünstigt wird. Dieselbe moralische Verpflichtung betrifft auch die bekannte Empfehlung zur jährlichen Influenza-Impfung für alle Betreuungspersonen in Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Personen ohne Impfdokumentation Immer wieder kommen Anfragen hinsichtlich der Impfung von Kindern und Erwachsenen ohne Impfdokumentation (vorwiegend Migranten u.ä.). Dafür wird (ev. auch abweichend von der Fachinformation einzelner Impfstoffe) folgendes Vorgehen empfohlen, wobei in Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben individuell auch anders vorgegangen werden kann: Kinder vom 2. bis 6. Lebensjahr DIP TET PEA IPV HIB HBV (2x 6-fach-Impfstoff) MMR 2x Hepatitis A (HAV) Kinder im Schulalter dip TET PEA IPV (1x 4-fach-Impfstoff) MMR Erwachsene dip TT PEA IPV (1x 4-fach-Impfstoff) zusätzlich bei Frauen im gebärfähigem Alter: Nachholen der MMRImpfung (2 Dosen MMR) und der Variezellen-Impfung bei negativer Varizellenanamnese oder bei negativer Serologie (2 Dosen VZV) Die Impfungen sollten – gemeinsam mit anderen gesundheitspräventiven Maßnahmen – möglichst bald nach der Einreise durchgeführt werden. Weitere Impfungen zur Auffrischung sollten entsprechend den österreichischen Empfehlungen verabreicht werden. Empfehlungen für Kinder außerhalb des Impfschemas = Nachhol-Schema: Nachhol-Empfehlungen für Kinder bis sechs Jahre: DIP-TET*: drei Dosen IPV*: drei Dosen und ev. auch Pertussis (PEA): drei Dosen (Für alle: zweite Dosis nach zwei Monaten, dritte Dosis nach zwölf Monaten) HIB (Act-HIB®): eine Dosis, wenn Kind älter als zwölf Monate (<6 J) PNC (Prevenar®): zwei Dosen im zweiten Lebensjahr; eine Dosis, wenn Kind älter als 24 Monate (<6 J) MMR: zwei Dosen mit mindestens vier Wochen Abstand ev. auch Hepatitis B: drei Dosen, zweite Dosis nach vier Wochen, dritte Dosis nach sechs Monaten * drei Dosen DIP-TET-IPV-PEA z.B. als Tetravac‚ Nachhol-Empfehlungen für Kinder bzw. Jugendliche von 7 bis 18 Jahre: dip-TET: drei Dosen IPV: drei Dosen ev. auch Pertussis (PEA)*: drei Dosen (Für alle: zweite Dosis nach zwei Monaten, dritte Dosis nach zwölf Monaten; trotz Zulassung nur für Kinder) MMR: zwei Dosen mit mindestens vier Wochen Abstand Hepatitis B: drei Dosen, zweite Dosis nach vier Wochen, dritte Dosis nach sechs Monaten Bei negativer Varizellenanamnese: zwei Dosen VZV im Mindestintervall von sechs Wochen * drei Dosen dip-TET-IPV-PEA z.B. als Tetravac‚ In Abhängigkeit von den jeweiligen Angaben über bisher erhaltene Impfungen kann/muss individuell auch anders vorgegangen werden. 55 D. Durch Impfung vermeidbare Krankheiten Alle diese Impfungen können allen Personen empfohlen werden, die sich oder Dritte wegen eines möglichen Erkrankungsrisikos vor der betreffenden Erkrankung schützen wollen. © Contrast F rühsommermeningoenzephalitis (FSME) Diese durch Zecken übertragene, einst in Österreich häufigs- Diphtherie Diphtherie In den 90er Jahren gab es in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion einen großen Ausbruch an Diphtherie mit über 150.000 Fällen und mit tausenden Toten. Diese schwere Infektionserkrankung kann jederzeit nach Österreich importiert werden. Auch heute noch sterben fünf bis 20 Prozent der Erkrankten. Eine Durchführung der Impfung ist daher unbedingt notwendig. Besonders wichtig ist hier, nach erfolgter Grundimmunisierung und Auffrischung im Vorschulalter auch die Auffrischungsimpfungen im Schulalter und im Erwachsenenalter gemäß Impfplan durchzuführen. Die Auffrischungsimpfung soll hier in Kombination mit der Tetanusimpfung; eventuell auch mit der Pertussis- und/oder Polioimpfung durchgeführt werden. Fest steht, dass in der erwachsenen Bevölkerung erhebliche Impflücken bestehen. Impfung gegen Diphtherie Auffrischung: Alle Erwachsenen mit reduzierter Diphtheriekomponente (d) zehn Jahre, nach dem 60. Lebensjahr fünf Jahre nach der letzten Auffrischung. Bei Versäumnis und einem Impfabstand < 20 Jahre wird die Impfung mittels einer einzigen Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand mittels zwei Dosen im Abstand von ein bis zwei Monaten. Besonders wichtig ist der Impfschutz für Medizinisches Personal, welches Kontakt mit Infizierten haben kann, ∑ Personen mit häufigen Publikumskontakten, Flüchtlinge, Asylanten, Immigranten aus Gebieten mit Diphtherie-Risiko, Personal der Grenzkontrollinstitutionen, diplomatisches Personal. Reiseimpfung: Reisen bzw. Aufenthalt in Ländern mit erhöhtem Diphtherie-Risiko. 56 Anwendungshinweise: Alle zehn Jahre, nach dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre, Auffrischung mit reduzierter Diphtheriekomponente, als Kombinationsimpfstoff Kombinationsimpfstoff DIP TET, dip TET PEA, dip TET IPV oder dip TET PEA IPV te virale Infektionskrankheit mit Enzephalitis ist durch die hohe Durchimpfungsrate zurückgegangen. Die Durchimpfungsrate bei Personen ab dem 30. Lebensjahr ist jedoch noch immer unzureichend. Da in Österreich immer noch zu viele FSME-Fälle auch mit bleibenden Schäden und Todesfolge diagnostiziert werden (bis zu Beginn der großen Impfaktion 300 bis 700 Fälle pro Jahr; 1999 historisches Tief mit 41 Fällen, 2001: 54, 2002: 59, 2003: 82, 2004: 53 Fälle, 2005: 96 Fälle), sind weitere Anstrengungen notwendig, um diese Zahl weiter zu reduzieren bzw. die hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Bei entsprechender vollständiger Durchimpfung der Bevölkerung wäre eine jährliche Fallzahl von nur zehn Erkrankungen durchaus erreichbar. Durch nunmehr vorliegende Ergebnisse der Untersuchungen über die Immunität nach der Impfung ist es gerechtfertigt, bei Personen unter 60 Jahren die Auffrischungsintervalle – nach der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung nach drei Jahren – auf fünf Jahre zu verlängern. Impfung gegen FSME Indikationsimpfung: Da Österreich ein Land ist, in dem virusinfizierte Zecken endemisch vorkommen, besteht für Personen, die in Endemiegebieten leben, eine Impfindikation. Reiseimpfung: Für alle anderen ist die FSME-Impfung als Reiseimpfung bei möglicher Exposition in FSME-Endemiegebieten empfohlen; die zugelassenen Impfstoffe schützen gegen alle bekannten FSME-Virus-Subtypen. Anwendungshinweise: Derzeit sind Impfstoffe für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 12. bzw. 16. Lebensjahr und solche für Kinder ab dem vollendeten 12. bzw. 16. Lebensjahr und Erwachsene zugelassen. Die Impfung kann bei strenger Risiko-NutzenAbwägung im Einzelfall auch schon ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat erwogen werden, wenn das Kind einer starken Infektionsgefahr ausgesetzt ist. In dieser Altersgruppe kann bei hohem mütterlichen Antikörperspiegel die Immunantwort geringer ausfallen. 1. Auffrischung: nach drei Jahren bzw. bei Schnellimmunisierungsschema früher je nach Fachinformation. Weitere Auffrischungsimpfungen (nach der vierten Einzeldosis) alle fünf Jahre, ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre bzw. nach Titerbestimmung. Wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind, wird eine Impfung und vier Wochen danach eine Titerbestimmung empfohlen. Die entsprechenden Impfstoffe (beider Firmen) gegen FSME können austauschbar eingesetzt werden. ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 FSME-Impfung nach Zeckenstich Da das FSME-Immunglobulin human nicht mehr verfügbar ist, wird empfohlen: Vor oder in- Ab dem 15. Mehr als 1 Nach der 2. nerhalb von Tag nach der Jahr nach der Teilimpfung 14 Tagen 1. Teilimp1. Teilimpnach der 1. fung fung und nur FSME-Impdie 1. Teilfung impfung erhalten Bis zu 48 Impfung 2. TeilImpfung* 3. TeilimpStunden 4 Wochen impfung fung im vornach Zecken- nach geschriebestich Zeckenstich nen Abstand Mehr als 48 2. TeilimpImpfung 4 Stunden fung 4 Wo- Wochen nach nach Zecken- chen nach Zeckenstich stich Zeckenstich * Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist, gilt diese Impfung als 1. Teilimpfung der Grundimmunisierung. G elbfieber Das Gelbfiebervirus, ein Flavivirus, wird im tropischen Südund Mittelamerika, sowie in Afrika südlich der Sahara, durch Stechmücken übertragen und verursacht ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang bei mehr als zehn Prozent der Erkrankten. Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B Allgemein empfohlene Impfung ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat (siehe Tabelle 1) – von besonderer Bedeutung bei Vorliegen einer der angeführten Indikationen: Anwendungshinweise: Angeborene oder erworbene Immundefekte wie z.B. Hypogammaglobulinämie u.ä., funktionelle oder anatomische Asplenie, Für Kinder nach dem fünften Lebensjahr wird die Haemophilus-Impfung für nicht mehr erforderlich erachtet (Ausnahme: Hochrisikogruppen). Kleinkinder mit Cochlea-Implantat oder Liquorfistel. Die Impfung erfolgt in den ersten beiden Lebensjahren mit einem konjugierten polyvalenten Impfstoff (HIB). H epatitis A Die Hepatitis A nimmt mit zunehmendem Erkrankungsalter an Schwere zu, ab dem 40. Lebensjahr muss mit Todesfällen gerechnet werden. Durch die gute Hygiene in Österreich zirkuliert das HA-Virus bei uns nur in Ausbruchssituationen, vor allem bei Einschleppung nach Auslandsaufenthalten (Urlaub). Es sind mehrere gut verträgliche Impfstoffe zugelassen. Nach derzeitig verfügbaren Daten kann nach Abschluss der Grundimmunisierung mit einem langjährigen Schutz gerechnet werden. Die HAV-Impfung wird jedem empfohlen, der sich und seine Familie vor dieser Erkrankung schützen möch- Impfung gegen Gelbfieber Impfung gegen Hepatitis A * Reiseimpfung: Anwendungshinweise: Ausschließlich indiziert bei Reisen in die Endemiegebiete des tropischen Afrikas und Südamerikas. Auffrischung alle zehn Jahre. Indikationsimpfung: Siehe auch: Impfungen in der Schwangerschaft. HAV-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen, auch SchülerInnen und StudentInnen, z.B. Pädiatrie, Infektionsmedizin, Labor (Stuhluntersuchungen), inklusive Küchenund Reinigungspersonal, Die Impfung darf nur an dafür durch das BMGF autorisierten Gelbfieber-Impfstellen verabreicht werden.* Seit 2005 ist der Gelbfieberimpfstoff Stamaril® ein in Österreich zugelassenes Arzneimittel und damit in jeder öffentlichen Apotheke erhältlich. Nach wie vor sind aber nur vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen autorisierte Impfstellen zur Durchführung der Impfung berechtigt. Eine solche Berechtigung ist wie bisher beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu beantragen. Eine nachträgliche Bestätigung einer von einem nicht autorisierten Arzt durchgeführten Gelbfieberimpfung durch die Gesundheitsbehörde ist nicht zulässig. Haemophilus influenzae Typ B Vor Einführung der Hämophilus-Impfung Anfang der 90er Jahre war Haemophilus influenzae B (HIB) der häufigste Erreger der eitrigen Meningitis bei Kindern bis zu fünf Jahren. Eines von 420 Kindern erkrankte an dieser lebensgefährlichen Infektion. Durch die Impfung ist diese Krankheit in Österreich praktisch verschwunden: im Zeitraum 1997 bis 1999 wurden nur mehr zwei, in den Jahren 2000 und 2001 keine, 2002 wieder drei und 2003 eine invasive HämophilusErkrankung registriert. Die Impfung schützt nur vor invasiven Erkrankungen durch den Stamm B. Bei Einführung der Impfung konnten zunächst nur monovalente Impfstoffe angeboten werden. Diese wurden durch Kombinationsimpfstoffe ersetzt, wodurch die Zahl der Injektionen reduziert werden konnte. 58 generell Personal von Großküchen, Großcatering, Spitalsküchen und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen für geistig Behinderte, Kanalisations- und Klärwerkpersonal; Personal, das häufig mit Fäkalien in Kontakt kommt, Personal plasmafraktionierender Unternehmen, Militärpersonal bei möglicher Exposition, speziell unter Feld- oder Übungsbedingungen, Personen mit häufigem Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Haemophile), nicht immune Personen mit chronischer Lebererkrankung wie z.B. HCV-Infizierte und HBV-Carrier, intravenös Drogenabhängige, Kontaktpersonen zu an Hepatitis-A-Erkrankten oder HAV-Ausscheidern, Personen mit Sexualverhalten, welches bezüglich Hepatitis A riskant sein kann. Reiseimpfung: Reisende (Tourismus, berufliche Reisen, aber auch diplomatischer Dienst und Entwicklungshilfe) in Gebiete mit hoher Hepatitis-A-Verbreitung oder bei Hepatitis-A-Ausbrüchen. Anwendungshinweise: Grundimmunisierung je nach Impfstoff; ab vollendetem ersten Lebensjahr, ab dem ersten Lebensjahr auch in Kombination mit Hepatitis B und ab dem 15. Lebensjahr auch in Kombination mit Typhus, wenn indiziert. Die Schutzdauer der Impfung wird mit mindestens zehn bis 20 Jahren angegeben (vgl. Fachinformation). Für Personen älter als 50 Jahre und für Personen mit anamnestischer Hepatitis sowie für Personen, die sich lange in endemischen Regionen aufgehalten haben, wird eine vorherige Antikörperbestimmung empfohlen. ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 te. Obwohl Kleinkinder in der Regel die Erkrankung subklinisch oder nur mit milder Symptomatik durchmachen, hat die Kinderimpfung insofern eine Bedeutung, als die Kinder eine Infektionsquelle für die Erwachsenen darstellen, welche dann schwerer erkranken können. Personen mit chronischer Lebererkrankung (insbesondere Hepatitis C-Virusträger) haben ein hohes Risiko, sehr schwer an Hepatitis A zu erkranken, und sollten daher unbedingt geimpft werden. Hepatitis A – postexpositionelle Prophylaxe Zur Prophylaxe steht nur mehr aktive Immunisierung mit Totimpfstoff (HAV-Impfung) – für Personen > 1 Jahr – zur Verfügung, wenn kein spezifisches Immunglobulin (HAV-Ig) mit definiertem AK-Gehalt gegen Hepatitis-A-Virus lieferbar ist. Wenn ein spezifisches Immunglobulin gegen Hepatitis A (HAV-Ig) zur Verfügung steht, kann dieses zur postexponentiellen Prophylaxe verwendet werden. Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der Exposition verabreicht werden. Personen, welche HAV-Ig erhalten, können zusätzlich auch die Impfung bekommen. Zur Komplettierung des Impfschutzes wird eine Auffrischung je nach Impfstoff nach einem Jahr empfohlen. Kombinierte Hepatitisimpfstoffe werden zur postexpositionellen Prophylaxe nicht empfohlen. Folgendes Vorgehen kann bei Kontakt mit diagnostisch gesichertem Krankheitsfall als sinnvolle Grundlage für die Beratung und Empfehlung dienen: Art der Exposition HAV-Ig Impfung Haushaltskontakt HAV-Ig HAV-Impf Sexualkontakt HAV-Ig HAV-Impf Neugeborene von Erkrankten HAV-Ig HAV-Impf HAV-Ig HAV-Ig HAV-Impf HAV-Impf --- HAV-Impf HAV-Ig --- HAV-Impf HAV-Impf Kinderheime, Betreuungsinstitutionen, Kasernen … enge Kontaktpersonen1 HAV-Ig Kontaktpersonen bzw. gemeinsame Toiletten--benützung HAV-Impf HAV-Impf Betreuungspersonal im Spital --- -- Kleinepidemie im Spital: enge Kontaktpersonen Kontaktpersonen bzw. gemeinsame Toilettenbenützung HAV-Ig --- HAV-Impf HAV-Impf --- HAV-Impf Kleinkinderbetreuungsstätte: für nicht immune Angestellte mit Kontakt Kinder im selben Raum bzw. mit gemeinsamer Toilettenbenutzung deren Haushaltskontakte Schule: enge Kontaktpersonen1 Kontaktpersonen bzw. gemeinsame Toilettenbenützung Ausbruch durch Kontamination von Trinkwasser oder Lebensmitteln Hepatitis B Die Hepatitis B ist eine schwere Erkrankung. Weltweit leben mehr als zwei Milliarden Menschen mit bestehender oder abgelaufener Infektion. 350 Millionen Menschen sind chronisch infiziert, in Österreich leben etwa 42.000 chronische Virusträger. Etwa eine Million Menschen stirbt weltweit pro Jahr an den direkten Folgen einer HBV-induzierten Zirrhose oder durch Leberkrebs. Globale Statistiken zeigen: 25 Prozent der chronischen Virusträger sterben als Erwachsene an primärem Leberkrebs oder an Zirrhose. HBV verursacht 60 bis 80 Prozent der weltweiten primären Leberkarzinome. Die WHO hat daher empfohlen, bis Ende 1997 auch in Ländern mit niedriger Inzidenz eine generelle Hepatitis-B-Impfung für Kinder anzubieten, um weltweit diese Erkrankung auszurotten. Das Risiko für Neugeborene HBsAg-positiver Mütter, eine chronische Virushepatitis zu entwickeln, ist mit 90 Prozent besonders hoch, daher müssen diese Kinder sofort nach der Geburt aktiv und passiv immunisiert werden. Danach sinkt das Risiko, nach Infektion chronischer Virusträger zu werden: Infektionsalter Risiko Virusträger (%) Geburt >90 1–6 Monate 80 7–12 Monate 60 1–4 Jahre 35 Erwachsene 10 Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter ist eine Auffrischungsimpfung im 7. bis 13. Lebensjahr empfohlen. Weitere Auffrischungsimpfungen erscheinen für diese Gruppe vorläufig nicht erforderlich. Bei fehlender Grundimmunisierung soll die Hepatitis B-Immunisierung spätestens im 13. Lebensjahr durchgeführt werden, da das Infektionsrisiko ab diesem Alter wieder steigt. Impfung gegen Hepatitis B Für alle Erwachsenen (WHO-Empfehlung): Die aktive Immunisierung ist bei diesen Personen als medizinisch sehr sinnvoll anzusehen und gewährt einen Langzeitschutz, hat allerdings auf die momentane Ausbruchsverhinderung nur bedingte Schutzwirkung. Vor allem für Personen, bei denen wieder mit ähnlichen Situationen (z.B. Kindergärtnerinnen) gerechnet werden muss, ist die aktive Impfung dringend zu empfehlen. 1) Als „enge Kontaktpersonen“ gelten: alle Kontaktpersonen im Haushalt bzw. Wohnverband oder Schlafraumverband, alle Kontaktpersonen in Kindergarten, Kindertagesstätte oder Krabbelstube, in der Schule (oder altersähnlichen Einrichtungen) jedoch nur die Sitznachbarn und die persönlichen Freunde mit gemeinsamer Freizeitgestaltung, nicht aber alle Klassenkameraden oder die Lehrpersonen. ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 alle in medizinischen Berufen tätigen Personen zu empfehlen, auch SchülerInnen und StudentInnen dieser Berufe, Personen mit Infektionsrisiko durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten Personen (ErsthelferInnen, PolizistInnen); Personen, die beruflich Injektionsnadeln einsammeln oder entsorgen, Personal plasmafraktionierender Unternehmen, Personal von Einrichtungen für geistig Behinderte, Kontaktpersonen zu an Hepatitis B-Erkrankten oder HBsAg-Trägern, sofern sie nicht bereits immun oder nicht selbst HBsAg-Träger sind, nicht immune Personen mit chronischer Lebererkrankung, Personen mit häufigem Bedarf an Plasmaprodukten (z.B. Hämophile), Dialysepatienten, Personen mit riskantem Sexualverhalten (Sexualpartner von HBsAg-Trägern, häufiger Wechsel von Sexualpartnern), intravenös Drogenabhängige. Reiseimpfung: Reisende (Tourismus, berufliche Reisen, aber auch diplomatischer Dienst und Entwicklungshilfe) in Gebiete mit hoher Hepatitis-B-Verbreitung. 59 Hepatitis-B-Prophylaxe der Neugeborenen von HBsAg-positiven Müttern Seit Mai 1992 wird von der gesetzlichen Krankenversicherung auch das Screening auf Hepatitis-B-Virus-Infektion mittels HBsAg-Bestimmung bei Schwangeren bezahlt. Ein positiver Nachweis des HBsAg sollte allerdings durch eine zweite Untersuchung, welche zusätzlich auch HBcAK und HBsAK erfasst, bestätigt werden. Das Screening ist natürlich nur sinnvoll, wenn zur Vermeidung der vertikalen Transmission der Erkrankung auf das Neugeborene sofort nach der Entbindung – möglichst noch im Kreißsaal – die passive und aktive Immunisierung des Kindes durchgeführt wird. Versäumte Screening-Untersuchungen sollen natürlich an der Entbindungsstation sofort nach Aufnahme nachgeholt werden! Vom HBV-Immunglobulin sollen dem Neugeborenen möglichst bald nach der Geburt mindestens 100 IE HBsAK simultan mit dem HBV-Impfstoff (an verschiedenen Injektionsstellen) verabreicht werden. HBV-Immunglobulin ist derzeit in Österreich als Hepatect® 2 ml = 100 IE i.v. verfügbar. Als monovalente Impfstoffe stehen derzeit in Österreich Engerix-B 10 Mikrogramm/0,5 ml bis zum 15. Lebensjahr® und HBvaxPro 5 Mikrogramm/0,5 ml-Suspension zur Injektion in einem Fläschchen® (von der Geburt bis zu einem Alter von 15 Jahren) zur Verfügung. Bei Neugeborenen von Müttern, deren aktueller HBsAgStatus nicht bekannt ist und bei denen noch vor bzw. sofort nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich ist, wird ebenfalls unmittelbar post partum die Grundimmunisierung mit HBV-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher Feststellung einer HBsAg-Positivität der Mutter kann beim Neugeborenen so bald wie möglich (maximal bis innerhalb von sieben Tagen postnatal) die passive Immunisierung nachgeholt werden und auf jeden Fall mit der aktiven Immunisierung begonnen werden. Die zweite Teilimpfung der post partum gegen HBV geimpften Kinder erfolgt nach einem Monat. Die weiteren Impfungen erfolgen nach dem sonst üblichen Schema. Im Alter von einem Jahr sollte eine serologische Kontrolle erfolgen. Müttern, welche HBeAg-positiv sind, und HBsAg-positiven Müttern, deren HB-Viruslast um den Zeitpunkt der Geburt über 107/ml beträgt, wird – auch bei korrekter Immunisierung des Neugeborenen – vom Stillen abgeraten. Mütter, welche nur HBsAg-positiv sind, können ihre Kinder an sich ohne Bedenken stillen, wenn das Neugeborene den Empfehlungen gemäß unmittelbar nach der Geburt aktiv und passiv gegen Hepatitis B immunisiert worden ist und auch die weiteren empfohlenen Impfungen erhält. 60 Hepatitis-B-Impfung von beruflich exponierten Risikogruppen Vier bis sechs Wochen nach der dritten Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt eine quantitative Bestimmung der HBs-Antikörper. Das weitere Vorgehen ist abhängig von der Höhe der Antikörperspiegel: Anti-HBs-Wert in mIE/ml Auffrischungsimpfung ⱖ100 in zehn Jahren* 20–100 < 20 innerhalb von 1 Jahr innerhalb von drei bis sechs Monaten** und Fortführung von wiederholten Impfungen entsprechend der Serologie * ausgenommen Personen, die bei der ersten Impfung bereits älter als 50 Jahre sind. In diesem Fall sollte eine Antikörperkontrolle oder Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Jahren durchgeführt werden. ** da jetzt keine serologische Vortestung vor der Impfung mehr durchgeführt wird, sollten Personen, die keine nachweisbaren Antikörper nach der Grundimmunisierung gebildet haben zusätzlich auf HBsAntigen und HBc-Antikörper untersucht werden, um eine vorliegende HBV-Infektion auszuschließen. Besteht eine HBV-Infektion, sind weitere Impfungen unnötig. Diese Empfehlungen gelten für gesunde, immunkompetente Personen mit beruflicher Exposition. In gleicher Weise sollte auch bei Sexualpartnern von HBsAg-positiven Personen vorgegangen werden. Bei Personen mit Immunsuppression oder chronischen Erkrankungen sind häufigere Kontrollen notwendig. Hepatitis-B-Immunprophylaxe im Fall einer möglichen Exposition mit HBV-haltigem Material (Nadelstichverletzungen oder ähnliche Infektionsereignisse) Für geimpfte Personen gilt generell: Keine Maßnahmen notwendig, wenn bei exponierter Person der Anti-HBs-Wert nach Grundimmunisierung 100 mIE/ml betrug und die letzte Impfung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, oder wenn innerhalb der letzten zwölf Monate ein Anti-HBs-Wert von 100 mIE/ml gemessen worden ist (unabhängig vom Zeitpunkt der Grundimmunisierung) Eine sofortige Boosterimpfung (ohne weitere Maßnahmen) wird empfohlen, wenn der Anti-HBs-Wert nach der Grundimmunisierung 100 mIE/ml betragen hat und die letzte Impfung fünf bis zehn Jahre zurückliegt (= ähnliches Vorgehen wie bei Tetanus). Eine sofortige serologische Testung und aktive Impfung der exponierten Person wird empfohlen, wenn die Person nicht bzw. nicht vollständig geimpft ist oder die Person „Non-“ oder „Low-Responder“ ist (Anti-HBs-Wert nach Grundimmunisierung <20 mIE/ml oder <100 mIE/ml) oder der Impferfolg nie kontrolliert worden ist oder die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Die zusätzliche Gabe von HBV-Immunglobulin – so rasch wie möglich – ist in diesem Fall vom Testergebnis abhängig: Aktueller Anti-HBs-Wert in mIE/ml Gabe von HBV-Immunglobulin ⱖ100 Nein 20–100 Nein < 20 Ja Nicht innerhalb von 48 h zu bestimmen Ja Nicht oder unvollständig geimpft Ja ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 Influenza (Grippe) Influenzainfektionen sind schwere Atemwegserkrankungen, die besonders bei Menschen über 60 Jahren zu einer erheblichen Übersterblichkeit beitragen. Die Impfung muss wegen der großen Mutationsfreudigkeit des Virus jährlich erneuert werden. Fast jedes Jahr kommt es zu einer epidemischen Erkrankung, welche in Österreich zu einer Übersterblichkeit von mehr als 1.000 Personen führt. In Österreich ist die Durchimpfungsrate noch viel zu gering – auch bei chronisch kranken Kindern. Da Influenza bei jungen Säuglingen besonders schwer verlaufen kann, ist eine Impfung für Betreuungspersonen (Eltern, Großeltern, etc.) angezeigt, solange diese Kinder noch nicht selbst geimpft werden können. Die Impfung der Kinder ist wichtig, weil diese eine besonders hohe Infektionsrate haben und Schlüsselpersonen für die Ausbreitung der Erkrankung darstellen, d.h. die Impfung von Kindern schützt die Senioren zusätzlich. Die Impfung wird als gut verträgliche Totimpfung wegen der besonderen Impfung gegen Influenza Angesichts der nachgewiesenen Wirksamkeit und Sicherheit der international zugelassenen Influenza-Impfstoffe ist deren Anwendung in allen Ländern empfohlen, wo eine epidemiologische Überwachung eingerichtet ist und wo eine Verminderung der Influenza und ihrer Komplikationen ein vorrangiges Anliegen des öffentlichen Gesundheitswesens ist. Im Idealfall sollten alle Personen die Gelegenheit zur Impfung gegen Influenza erhalten. (WHO in Weekly epidemiological record (WER) vom 17. Juli 2002: No. 28, 2002, 77, 230–239) Daten der Durchimpfungsrate zeigen, dass sogar in industrialisierten Ländern große Teile der Risikobevölkerung die Influenza-Impfung nicht erhalten. Die WHO ermutigt daher zu Initiativen zur Hebung des Bewusstseins über Influenza und Influenza-Impfung bei Personen im Gesundheitswesen und in der Allgemeinheit und ermutigt zur Festsetzung nationaler Ziele für die Durchimpfungsrate. Die Impfung ist jedem, der sich schützen will, zu empfehlen. Besonders empfohlen ist die Impfung für Kinder (ab siebentem Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte (angeboren oder erworben) Ebenso ist die Impfung für Personen > 60 Jahren empfohlen. Betreuungspersonen (z.B. in Spitälern, Altersheimen und im Haushalt) von Risikogruppen (kranke Kinder, Altersheim) sollen ebenfalls geimpft werden. Personal mit häufigen Publikumskontakten Reiseimpfung: Bei Reisen in Epidemiegebiete für alle Reisenden. 62 Anwendungshinweise: Für Kinder, sowie Frauen im gebärfähigen Alter, ist ein thiomersalfreier Impfstoff zu verwenden. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erhalten jeweils die halbe Erwachsenendosis oder einen speziellen Kinderimpfstoff.* Es gibt auch spezielle Impfstoffe für ältere Personen. Gefährdung auch für Schwangere (im zweiten und dritten Trimenon) vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison (Oktober bis März) zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen empfohlen. Ebenso muss die Durchimpfungsrate bei Angehörigen der Gesundheitsberufe, sowie bei Betreuungspersonen, zu deren eigenem Schutz und zur Vermeidung der Ansteckung der anvertrauten Patienten gesteigert werden. Personen in Schlüsselberufen sollen geimpft sein. Auch als Reiseinfektion hat die Influenza beträchtliche Bedeutung, ein Schutz ist daher anzustreben. Influenza-Impfschema für Kinder 6–36 Monate 0,25 ml; bei Erstimpfung 2 Dosen im Abstand von mindestens einem Monat 3–8 Jahre 0,5 ml; bei Erstimpfung 2 Dosen im Abstand von mindestens einem Monat > 8 Jahre 0,5 ml M asern Masern sind eine gefährliche Infektionskrankheit. Häufige Komplikationen einer Maserninfektion sind Otitis media und Pneumonie. Die Häufigkeit einer Masernenzephalitis beträgt etwa ein bis zwei pro 1.000 Maserninfektionen, davon verlaufen 25 Prozent letal, ein Drittel der Überlebenden hat bleibende schwere Folgeschäden. Dazu kommt als seltene Spätfolge noch die subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Im Jahr 2000 haben die Masern laut WHO mit 44 Prozent fast die Hälfte der 1,7 Millionen durch Impfung vermeidbaren Todesfälle bei Kindern unter 15 Jahren verursacht (WER 2002, 77, 50–55), fünf Prozent aller Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren gehen auf das Konto des Masernvirus. Nach den Schätzungen der WHO sind im Jahr 2000 weltweit an die 30 bis 40 Millionen Masernfälle aufgetreten, von denen zirka 777.000 tödlich verlaufen sind. Dem gegenüber konnten durch die Impfung weltweit geschätzte 80 Millionen Masernfälle, davon 4,5 Millionen Masernbedingte Todesfälle, erfolgreich verhindert werden. In den Industriestaaten stirbt etwa eines von 1.000 mit Masern infizierten und gemeldeten Kindern an dieser Erkrankung. Während einer Masernepidemie unter Impfgegnern aus religiösen Gründen erkrankten 1999 in den Niederlanden 2.961 Personen (97 Prozent ungeimpft). Bei 20 Prozent der Erkrankten gab es ernste Komplikationen: drei Kinder starben, 53 mussten stationär aufgenommen werden (30 mit Pneumonie, vier mit Enzephalitis, 19 mit anderen Komplikationen). 130 Personen wurden zu Hause wegen Lungenentzündung behandelt, 152 hatten Otitis media und 87 andere Komplikationen (Eurosurveillance Weekly 1; 6.1.2000). Während die jährliche Inzidenz in den USA in der letzten Zeit stets weniger als 100 Masernerkrankungen beträgt, wird die Häufigkeit in Österreich auf über 1.000 geschätzt (letzte große Epidemie 1995/96), mit vermeidbaren Todesfällen. Als Folge der damaligen Epidemie trat allein zwischen 1997 und 2004 bei 15 drei Kindern das Krankheitsbild einer subakut ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 © Contrast desto schwerer verläuft die Erkrankung. In Österreich ist die Durchimpfungsrate noch viel zu gering, um das Eliminationsziel der WHO (für Europa ist das Jahr 2007 angestrebt!) zu erreichen. Alle Kinder sollen daher schon im zweiten Lebensjahr zwei MMR-Impfungen erhalten. Da etwa drei bis fünf Prozent der Geimpften nach der ersten Impfung keinen Schutz entwickeln, wurde die zweite Masernimpfung (als MMR) eingeführt. Diese soll bevorzugt bereits im zweiten Lebensjahr – und damit vor Eintritt in den Kindergarten – durchgeführt werden, wobei ein Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfung empfohlen wird. Ist dies nicht erfolgt, so muss später nachgeimpft werden. Alle Kinder sollten jedenfalls zweimal die MMR-Impfung erhalten, wobei diese nach Maßgabe der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten der Bundesländer sukzessive, d.h. durch jährliches Auffüllen der Impflücken bis zum siebenten Lebensjahr erfolgen soll. Bei Schuleintritt und im 13. Lebensjahr sollte der MMRImpfstatus jedenfalls nochmals kontrolliert und erforderlichenfalls die Impfung nachgeholt werden. Sind Masern nicht durchgemacht worden bzw. sind nicht zwei Masern-MumpsRöteln-Impfungen durchgeführt worden, so soll auch im Erwachsenenalter wegen eines möglichen schweren Verlaufes nachgeimpft werden. Impfung gegen Masern Masern sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) auf, welches unbehandelt (und auch trotz Behandlung) meist langsam tödlich verläuft. Bei unzureichender Durchimpfung (< 95 Prozent) ist alle fünf bis sieben Jahre mit Auftreten einer Epidemie zu rechnen. Beispiele dafür aus jüngster Zeit sind im Folgenden angeführt: Masernausbruch Jahr Fälle Tote USA 1989/1991 55.622 125 Sao Paulo 1997 20 26.348 Letzter Ausbruch Europa: Niederlande 1999/2000 2.961 3 Irland 2000 2 Deutschland 2001/2002 10.532 2003 218 mind. 1 1996 Italien 2002 2003 mind. 4 1997 1.523 40.000 1.217 USA: 2002 nur 42 Masernfälle registriert! Österreich: seit 1997 15 SSPE-Fälle diagnostiziert! Wird ein Kind nicht gemäß Impfplan geimpft, so bekommt es bei der derzeitigen epidemiologischen Situation in jedem Fall Masern, nur eben später. Je später das Erkrankungsalter, ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 Bei fehlender Immunität kann die Masernimpfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden; es werden zwei Dosen MMR-Impfstoff empfohlen. Anwendungshinweise: Reiseimpfung: Pflichtimpfung für USA bei Studienaufenthalt Die Masernimpfung kann auch als Postexpositionsprophylaxe (innerhalb von 72 Stunden) eingesetzt werden. Lebendimpfstoff Die erste Masernimpfung soll nicht vor Vollendung des zwölften Lebensmonats erfolgen. M eningokokken Meningokokkenerkrankungen können schwerwiegend und tödlich verlaufen, weshalb in manchen europäischen Ländern mit hoher Inzidenz der Meningokokken C eine allgemeine Impfung für Kinder eingeführt worden ist. In Österreich werden jährlich zirka 100 Erkrankungsfälle (zirka 60 bis 70 Prozent durch Meningokokken der Gruppe B und 20 bis 30 Prozent durch Meningokokken der Gruppe C) registriert. Bei gehäuftem Auftreten innerhalb einer Region kann auch von den Sanitätsbehörden eine solche Impfung empfohlen werden. Die seltene Serogruppe W135 hat sich ausgehend von Saudi Arabien (Mekka-Pilger) über Europa nach Afrika (Burkina Faso bis 15. 5. 2002 12.580 Fälle mit 1.447 Todesfällen) ausgebreitet und erreichte 2005 das Seengebiet mit Burundi und Tansania, wo bislang Serogruppe A dominant war. Aus diesem Grund ist für Auslandsreisen bei Personen über zwei Jahren dem tetravalenten Meningokokken-Impfstoff der Vorzug zu geben. 63 Gegen Meningokokken der Gruppe C gibt es neue konjugierte Impfstoffe, welche ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat angewendet werden können. In naher Zukunft wird wahrscheinlich auch ein in USA schon zugelassener tetravalenter konjugierter Meningokokken-Impfstoff verfügbar sein. Die Impfung ist in erster Linie als Reiseimpfung bei Reisen in die Meningokokken-Endemiegebiete empfohlen. Zudem ist sie auch jedem, der sich schützen will, anzuraten. Die Impfung ist beruflich exponierten Personen, sowie Jugendlichen vor Eintritt in eine Gemeinschaftswohneinrichtung, besonders zu empfehlen. Im Falle einer Exposition durch Kontakt mit einem Erkrankten kann die Impfung die postexpositionelle Antibiotikaprophylaxe nicht ersetzen! Impfung gegen Meningokokken Die Impfung gegen Meningokokken ist jedem, der sich schützen will, und besonders Jugendlichen vor Eintritt in eine Gemeinschaftswohneinrichtung (Studentenwohnheim, Kaserne, u.ä.) anzuraten. Indikationsimpfung: Eine Impfung kann unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Sanitätsbehörden bei Epidemien durch im Impfstoff enthaltene Stämme neben der antibiotischen Prophylaxe für gefährdete Personen empfohlen werden. Indiziert auch für exponiertes Personal (Labor, Intensivstation, Pädiatrie), sowie für gesundheitlich gefährdete Personen (mit Immundefekt, vor allem Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Asplenie). Reiseimpfung: Für Reisen in Endemiegebiete, aber auch bei Reisen in Länder mit hoher Inzidenz entsprechend den dortigen Empfehlungen. Anwendungshinweise: Zur Verfügung stehen monovalente konjugierte Impfstoffe gegen Meningokokken C (MEC) ab dem vollendeten zweiten Monat und ein tetravalenter (ACW135Y) PolysaccharidImpfstoff (MEN) für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und Erwachsene. Die Erstimmunisierung sollte mit einem konjugierten Meningokokken C-Impfstoff (entsprechend der Fachinformation) erfolgen und bei entsprechender Indikation nach einem Mindestabstand von zwei Monaten (jedoch frühestens nach Vollendung des zweiten Lebensjahres) durch eine Impfung mit tetravalentem Polysaccharid-Impfstoff ergänzt werden. Pertussis (Keuchhusten) Wegen des häufigen Vorkommens von Keuchhusten und des schweren Verlaufs einer Pertussisinfektion im Säuglingsalter ist es angezeigt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit der Impfserie zu beginnen, d. h. unmittelbar nach Vollendung des zweiten Lebensmonats. Die Zahl der an Pertussis erkrankten Erwachsenen mit pulmologischen Komplikationen und Langzeitverlauf hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Viele Studien weisen Erwachsene als Infektionsquelle für Neugeborene in den ersten Lebenswochen aus. Die Aufrechterhaltung der Immunität gegen Pertussis durch regelmäßige Auffrischimpfungen ist der einzig effektive Weg einer Infektion vorzubeugen und auch empfängliche Gruppen der Bevölkerung, die nicht geimpft werden können (z.B. Neugeborene), indirekt zu schützen. Regelmäßige Auffrischungsimpfungen gegen Pertussis werden daher generell für alle Jugendlichen und Erwachsenen als sinnvoll und wirksam empfohlen. Seit 1999 werden im Rahmen des Impfkonzepts nur mehr azelluläre Kombinationsimpfstoffe verwendet. Diese haben eine gute Verträglichkeit. Nur durch eine sehr hohe Durchimpfungsrate kann verhindert werden, dass auch noch nicht geimpfte Säuglinge, die besonders schwer erkranken, infiziert werden. Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) Der Impfschutz gegen Pertussis ist besonders wichtig für Anwendungshinweise: Frauen bei Kinderwunsch (vor Eintritt einer Schwangerschaft), Da in Österreich kein monovalenter Pertussis-Impfstoff erhältlich ist, steht zur Pertussis-Auffrischung für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr und Erwachsene der Kombinationsimpfstoff Boostrix® (dip-TET-PEA) oder ab vollendetem fünften Lebensjahr Repevax® (dip-TETPEA-IPV) – ab 2005 auch Boostrix Polio® – zur Verfügung. Personen im Umfeld eines Neugeborenen (Vater, Großeltern, Geschwister, Babysitter, Tagesmutter etc.), alle in medizinischen Berufen tätigen Personen, auch SchülerInnen und StudentInnen dieser Berufe, z.B. Ärzte, Hebammen, Säuglingsschwestern, Pflegepersonal, Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Betreuungspersonen in Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und im Haushalt, Mumps Personal mit häufigen Publikumskontakten, Mumps verläuft häufig (etwa 1:400) mit Meningitis. Meningismus (Fieber, Kopfschmerz, Erbrechen) findet sich bei fast zehn Prozent der Infizierten. Während und nach der Pubertät kommt es bei männlichen Patienten in zehn bis 30 Prozent zu einer Hodenentzündung mit zum Teil bleibender Infertilität. Vor der Einführung des Mumpsimpfstoffes war Mumps eine der häufigsten Ursachen von Taubheit. Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (Asthma, COPD, chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankung, Immunsuppression), Personen > 60 Jahre, Raucher. Reiseimpfung: Hilfskräfte im Rahmen humanitärer Einsätze im Ausland Hinsichtlich Auffrischungsimpfungen vgl. Tabellen 2 und 3 Impfung gegen Mumps Bei fehlender Immunität kann die Mumpsimpfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden; es werden zwei Dosen MMR-Impfstoff empfohlen. 64 Anwendungshinweise: Lebendimpfstoff Pneumokokken Pneumokokken verursachen bei Säuglingen und Kleinkindern schwere invasive Erkrankungen (Sepsis, Meningitis), Lungenentzündung und häufig Mittelohrentzündung. Nach ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 Impfung gegen Pneumokokken Allgemein empfohlene Impfung ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat (siehe Tabelle 1) – von besonderer Bedeutung bei Vorliegen einer der angeführten Indikationen: Angeborene oder erworbene Immundefekte wie z.B. Hypogammaglobulinämie u.ä., funktionelle oder anatomische Asplenie, Patienten mit Cochlea-Implantat oder Liquorfistel, vor Organtransplantation, nach Stammzelltransplantation, bei nephrotischem Syndrom, vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie, HIV-Infektion, chronische Krankheiten wie z.B. Krankheiten der blutbildenden Organe, neoplastische Krankheiten, Herz-Kreislauf-Krankheiten*, Krankheiten der Atmungsorgane**, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz, Anwendungshinweise: Die Impfung erfolgt in den ersten fünf Lebensjahren mit einem konjugierten polyvalenten Impfstoff (PNC). Für die ersten vier Risikogruppen (=Hochrisikogruppen) wird nach der Immunisierung mit PNC ab dem dritten Lebensjahr zusätzlich eine sequenzielle Impfung mit einem polyvalenten PolysaccharidImpfstoff (PNE) empfohlen, wobei ein Mindestabstand von zwei Monaten zur vorangegangenen Impfung mit PNC einzuhalten ist. Für Erwachsene ab 60 Jahren: polyvalenter PolysaccharidImpfstoff Frühgeborene (Schwangerschaftsdauer bis 36 Wochen plus sechs Tage), Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht (<2.500 g), Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen***, oder neurologischen Krankheiten wie z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden. * Herz-Kreislauf-Krankheiten betreffen Kinder mit angeborenen Herzfehlern bei geplanter OP oder Säuglinge, welche in ständiger Behandlung an einer kardiologischen Abteilung sind ** Asthma, wenn mindestens drei Behandlungen wegen obstruktiver Bronchitis durchgeführt worden sind *** Gedeihstörung = Körpergewicht unter der dritten Perzentile kenimpfung erst 14 Tage nach der Sechsfach-Impfung zu verabreichen. Für Kinder nach dem fünften Lebensjahr wird die Pneumokokkenimpfung für nicht mehr erforderlich erachtet. Ausnahme: Hochrisikogruppen. Nach dem fünften Lebensjahr wird die Impfung für Hochrisikogruppen mit einem nicht konjugierten Mehrfachimpfstoff durchgeführt. Bei älteren Menschen verursachen Pneumokokkeninfektionen schwerwiegende Atemwegserkrankungen. Die Durchimpfungsrate in Österreich ist speziell im geriatrischen Bereich noch viel zu niedrig, dadurch werden Senioren gefährdet und erliegen auch häufig einer Pneumokokkeninfektion. Die Impfung wird daher ab dem 60. Lebensjahr, eine Wiederholung der Impfung besonders bei entsprechendem Risiko (Grundkrankheiten, bisherige Erkrankungen, besondere Exposition, etc.) alle fünf Jahre empfohlen. Bei Wiederimpfung mit dem Polysaccharid-Pneumokokkenimpfstoff kann allerdings im Einzelfall eine starke Lokalreaktion auftreten. Zur Verhütung schwerer invasiver Pneumokokkenerkrankungen ist ein möglichst früher Beginn der Impfserie (im dritten Lebensmonat) unbedingt anzuraten. Da in diesem Alter eine schützende Immunität nur unzulänglich aufgebaut wird, sind drei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat zu empfehlen. Bei späterem Beginn (nach dem sechsten Lebensmonat) genügen zwei Dosen. Eine Boosterinjektion im zweiten Lebensjahr ist zur Komplettierung des Schutzes erforderlich. Pneumokokken-Impfschema in Abhängigkeit vom Alter bei der Erstimpfung Impfung im Erstimpfung 3.–6. M. < 6. Monat 3x PNC* 7.–12. M. 13.–24. M. 7.–12. M. 2. Lj 2x PNC* PNC 2x PNC** 3.–5. Lj den Untersuchungen von Kollaritsch u.a. entspricht die Verteilung der Serogruppen bei schweren Erkrankungen auch in Österreich den Befunden anderer europäischer Länder. Durch die Verfügbarkeit eines konjugierten Impfstoffes (PNC) gegen die wichtigsten Serogruppen ist eine Impfung bereits in den ersten beiden Lebensjahren möglich und auch allgemein empfohlen, auch wenn durch die große Zahl der Serogruppen der Schutz vor Mittelohrentzündung nur teilweise gegeben ist. Der dzt. verfügbare Siebenfach-Impfstoff bietet demnach eine Serogruppenabdeckung von 85 Prozent für Sepsis bzw. von 90 Proeznt für Meningitis. Die konjugierte Pneumokokkenimpfung für Säuglinge kann gleichzeitig mit der Sechsfach-Impfung (an verschiedenen Injektionsstellen) verabreicht werden. Zur Verminderung der Nebenwirkungen und zur besseren Differenzierungsmöglichkeit von Nebenwirkungen ist es möglich, die Pneumokok- ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 3.–5.Lj PNC PNC * 4 Wochen Abstand ** 8 Wochen Abstand PNC = konjugierter polyvalenter Pneumokokkenimpfstoff Die konjugierte Pneumokokkenimpfung benötigt nach der Grundimmunisierung keine weiteren Auffrischungsimpfungen. Für Hochrisikokinder eine nachfolgende Ergänzung durch PNE empfohlen; ev. Wiederimpfung nach drei bis fünf Jahren. Dzt. ist die Pneumokokkenimpfung mit dem Konjugatimpfstoff nur für Risikokinder und Hochrisikokinder kostenlos erhältlich. Wenn Eltern aus finanziellen Gründen nicht alle vier ab dem dritten Monat empfohlenen Impfstoffdosen bezahlen können, ist es besser, die zweite Dosis im vierten Lebensmonat (und ev. auch die vierte Dosis im zweiten Lebensjahr) auszulassen, als die Erstimpfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, auch wenn dadurch nur ein inkompletter Impfschutz gegeben ist. 65 P oliomyelitis (Kinderlähmung) Das Ausrottungsprogramm der WHO macht weiter gute © Contrast Fortschritte. Bereits zwei der sechs WHO-Weltregionen sind seit 1999 frei von Poliomyelitis. Am 21. Juni 2002 konnte auch die WHO-Region Europa als frei von Poliomyelitis erklärt werden. Dennoch wurden im Jahr 2000 noch weltweit 2.599, im Jahr 2001 537 und im Jahr 2002 1.919 Poliomyelitisfälle gemeldet. Wegen der Behinderung von Impfprogrammen durch kriegsähnliche Konflikte in einigen Regionen konnte das Ziel der WHO die Poliomyelitis bis Ende 2000 global auszurotten, nicht verwirklicht werden. Ein neues Ziel ist nunmehr die Ausrottung bis 2005 zu erreichen. Eine Weiterimpfung ist daher noch längere Zeit erforderlich. Da die sehr erfolgreiche orale Impfung (OPV) als sehr seltene Nebenwirkung (ein Fall auf 890.000 Erstimpfungen) eine Polio-Lähmung hervorrufen kann, wird für die Immunisierung nur mehr ein Polio-Totimpfstoff (IPV) verwendet. Für den Fall einer Polio-Einschleppung können Sonderregelungen für OPV getroffen werden. Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) Auffrischung: Erwachsene alle zehn Jahre mit IPV. Reiseimpfung Anwendungshinweise: Wenn indiziert, ist Auffrischung auch mit einem IPV-Kombinationsimpfstoff möglich. R otavirus-Brechdurchfall (Gastroenteritis) Rotaviren sind die häufigsten Erreger von Gastroenteritis (= Brechdurchfall) bei Säuglingen und Kleinkindern; sie verursachen fast die Hälfte aller Durchfallerkrankungen in dieser Altersgruppe. Die Übertragung des Erregers erfolgt meistens fäkal-oral, selten durch Tröpfcheninfektion. Nach einer Inkubationszeit von 24 bis 72 Stunden treten Erbrechen, Durchfall und oft auch Fieber, ev. auch Ohrenschmerzen auf. Wegen der verschiedenen Serotypen (nach den Oberflächen-Antigenen 10 GTypen und 9 P-Typen) sind wiederholte Erkrankungen möglich und häufig, welche dann zunehmend leichter verlaufen. Rotaviren sind weltweit verbreitet und verursachen unter ungünstigen Versorgungsmöglichkeiten wegen des Flüssigkeitsverlustes zahllose Todesfälle bei Kindern: Rotavirus-Enteritis pro Jahr weltweit Erkrankungen 134,000.000 im Spital 18,000.000 Todesfälle 800.000 The World Health Report 1997; Science 265: 1389–91, 1994; Science 272: 46–8, 1996 Cluster von Polio-Viren 66 Wegen dieser Erkrankung werden jährlich in Österreich 2.900 bis 4.400 Kinder ins Spital eingewiesen. Die Schluckimpfung schützt zu 70 Prozent vor Rotavirus-Durchfallerkrankung und zu 85 Prozent vor schwerem Rotavirus-Brechdurchfall. ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 Impfung gegen Rotavirus-Brechdurchfall Für alle Säuglinge empfohlen Anwendungshinweise: Der Impfstoff ist für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zugelassen. Er kann gleichzeitig mit den anderen für diese Altersgruppe empfohlenen Impfungen verabreicht werden. Spätere Auffrischungsimpfungen sind nicht empfohlen. R öteln Bei der Rötelninfektion bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu schweren Embryopathien kommen. Früher wurden daher 13-jährige Mädchen gegen Röteln geimpft. Durch die Rötelnimpfung beider Geschlechter als Masern-MumpsRöteln-Impfung soll die Zirkulation des Rötelnvirus weiter zurückgedrängt werden, um das Fehlbildungsrisiko auch bei Kindern von nicht immunen Frauen weiter zu reduzieren. Impfung gegen Röteln Indikationsimpfung bei Erwachsenen: Anwendungshinweise: Grundsätzlich sollte der Immunstatus bei allen Frauen vor der Schwangerschaft bekannt sein. Zur Abklärung des Immunstatus soll jeder Arztbesuch genutzt werden, insbesondere gynäkologische Ordinationen, evtl. anlässlich der Verschreibung von Antikonzeptiva. Lebendimpfstoff Frauen mit besonders hohem Infektionsrisiko für sich und andere (Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Krankenpflegerinnen sowie Schülerinnen in diesen Berufen) sollten immun sein, ebenso wie das gesamte geburtshilflich-gynäkologische Personal (Frauen und Männer). Die Rötelnimpfung ist in der Schwangerschaft kontraindiziert. Bei Frauen soll eine Schwangerschaft bei Impfung ausgeschlossen und mindestens vier Wochen danach (bzw. siehe Fachinformation) vermieden werden. Behandlungsmöglichkeiten verbessert, trotzdem sterben noch etwa 20 bis 30 Prozent der an Tetanus Erkrankten. Impfung gegen Tetanus Auffrischung: Alle Erwachsenen zehn Jahre, nach dem 60. Lebensjahr fünf Jahre nach der letzten Auffrischung. Bei Versäumnis und einem Impfabstand < 20 Jahre wird die Impfung mittels einer einzigen Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand mittels zwei Dosen im Abstand von ein bis zwei Monaten. Indikationsimpfung: Nach Verletzungen. Anwendungshinweise: Alle zehn Jahre, nach dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre Auffrischung mit Tetanus als Kombinationsimpfstoff dip-TET, dipTET-IPV, dip-TET-PEA oder dip-TET-PEAIPV. Tetanusprophylaxe nach Verletzungen noch nicht vollständig ist, soll diese vorgezogen werden. 2) Ja, falls mehr als zehn Jahre (bzw. bei > 60-Jährigen mehr als fünf Jahre) nach der letzten Impfung vergangen sind. Aus seroepidemiologischen Untersuchungen ist bekannt, dass die Tetanus-Prophylaxe in Österreich in der Vergangenheit eher zu häufig angewendet wurde. Um bei den Tetanus-Impfungen immer synchron mit der Diphtherie zu sein, wird nur mehr dip-TET-Kombinationsimpfstoff (oder dip-TET-IPV, dip-TET-PEA, dip-TET-PEA-IPV) empfohlen. Eine Impfung mit monovalentem Tetanus-Impfstoff ist nur dann empfohlen, wenn eine Kontraindikation gegen eine kombinierte Impfung vorliegt oder der Impfling die Kombinationsimpfung verweigert. TDieollwut Tollwut, die bei Angehen der Infektion tödlich endet, ist TDeretanus (Wundstarrkrampf) Wert dieser Impfung ist unbestritten. Tetanuserreger eine Rarität geworden; der letzte Fall einer in Österreich erworbenen Tollwutinfektion wurde 1979 diagnostiziert. Durch die Fuchsköderimpfung in Österreich in den 90er Jahren konnte die Tollwut bei Tieren bis auf einen grenznahen Herd im Burgenland (2000: ein Fuchs) ausgerottet werden. Eine Infektion nach Hundebiss ist daher im Regelfall nicht mehr möglich. Allerdings wurden 2004 vom BMGF mit GZ 74100/0015-IV/B/8/2004 wieder einige Bezirke in den Bundesländern Burgenland, Kärnten und Niederösterreich als tollwutverseuchte bzw. tollwutgefährdete Gebiete gemäß §§ 2 und 3 Abs.1 der Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung bekannt gegeben. kommen weltweit vor. Sie finden sich besonders im Straßenschmutz, in Blumenerde ebenso wie in Ausscheidungen von Nutztieren. Bei Infektion kommt es nach unspezifischem Krankheitsbeginn zu Spasmen der Muskulatur (Kiefersperre). Absolut lebensbedrohlich sind die Lähmungen der Atemmuskulatur. Die Fortschritte der Intensivmedizin haben die Achtung: Importierte Hunde aus Endemiegebieten können aber auch in Österreich noch Menschen gefährden. Obwohl in Österreich noch keine tollwütige Fledermaus diagnostiziert wurde, sind Infektionen durch Fledermäuse möglich. Die nunmehr gut verträgliche Tollwutimpfung ist eine Die Rötelnimpfung soll grundsätzlich als MMR-Impfung erfolgen; dies gilt auch für seronegative Wöchnerinnen. Eine versehentliche Rötelnimpfung bei einer Schwangeren stellt keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar. ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 67 Impfung für Reisende in Endemiegebiete und für beruflich möglicherweise Exponierte geworden. Sie ist zur prä- oder postexpositionellen Verabreichung geeignet. Impfung gegen Tollwut Indikationsimpfung: Präexpositionell: für Veterinärpersonal inkl. StudentInnen, TierpräparatorInnen, Jäger, TierhändlerInnen. Postexpositionell: Da die Tollwut in Österreich nahezu ausgerottet ist, ist die postexpositionelle Impfung in den seltensten Fällen indiziert. Beachte: Hundeimporte aus endemischen Ländern. Reiseimpfung: Anwendungshinweise: Präexpositionell: 0, 7, 21 Tage Postexpositionell: 0, 0, 7, 21 Tage Siehe Fachinformation Bei erhöhter Expositionsgefahr durch Reiseart und -land. TDieseuberkulose weltweit verbreitete Infektionskrankheit durch das Mycobacterium tuberculosis wird durch Tröpfcheninfektion hauptsächlich von Mensch zu Mensch übertragen. Der Krankheitsverlauf ist schleichend, oft mit Spontanheilung, aber auch fortschreitend und unbehandelt tödlich. Zur Behandlung stehen wirksame Medikamente zur Verfügung für deren erfolgreichen Einsatz eine frühzeitige Diagnose, d.h. diagnostische Wachsamkeit wichtig ist. Die Ansteckung von Kindern kann nur durch die rechtzeitige Diagnose bei hustenden Erwachsenen verhindert werden. Die Möglichkeit dieser Erkrankung erfordert bei Migranten aus Ländern mit hoher Tuberkulose-Inzidenz eine besondere vorbeugende Wachsamkeit. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen. Varizellen sind keine harmlose Infektionserkrankung, da schwere Komplikationen vorkommen können. Daher gehört diese Impfung z.B. in den USA bereits zu den allgemein empfohlenen Impfungen. In Europa ist vorgesehen, die Impfung gegen Varizellen mit Verfügbarkeit eines Kombinationsimpfstoffes Masern-Mumps-Röteln-Varizellen (MMR-V) allgemein zu empfehlen. Da Varizellen bei Erwachsenen eine schwere Erkrankung darstellen und bei Erkrankung in der Schwangerschaft erhebliche Komplikationen auftreten können, wird empfohlen, bei allen ungeimpften 9- bis 17-jährigen ohne Varizellenanamnese (oder mit negativer Serologie) die Impfung (zwei Einzeldosen im Mindestintervall von sechs Wochen) zu verabreichen. In seltenen Fällen kann eine Varizellen-Zoster-Virusinfektion innerhalb der ersten 20 Schwangerschaftswochen zu Fehlbildungen beim Feten führen. Daher ist allen seronegativen Frauen im gebärfähigen Alter eine Varizellenimpfung vor Eintritt einer Schwangerschaft zu empfehlen. Da die Impfung als Vorsichtsmaßnahme während und einen Monat vor der Schwangerschaft nicht verabreicht werden soll, sollte die Impfung schon vorher – z.B. durch FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe – durchgeführt werden. Impfung gegen Varizellen (Windpocken, Feuchtblattern) Varizellenimpfstoff kann (ab neun Monaten) für alle Kinder verwendet werden, die empfänglich sind. Die Impfung wird für alle ungeimpften 9- bis 17-jährigen empfohlen, welche noch nicht an Varizellen erkrankt waren. Anwendungshinweise: Die Impfung wird für alle (seronegativen) Personen empfohlen, für die die Infektion ein Risiko darstellt. Insbesondere wird sie empfohlen für Lebendimpfung seronegative Frauen im gebärfähigen Alter, Impfung gegen Tuberkulose BCG-Impfung Varizellen (Windpocken, Feuchtblattern) TDeryphus Erreger (Salmonella enteritica Serovar Typhi) wird oral mit Nahrungsmitteln oder Wasser u.ä. in Entwicklungsländern aufgenommen. Die Erkrankung verläuft in mehreren Phasen (lang anhaltendes Fieber, Benommenheit, Durchfall) und ist mit geeigneten Antibiotika behandelbar. Die Sterblichkeit beträgt cirka ein Prozent. Zwei bis fünf Prozent der Erkrankten werden Langzeit-Keimausscheider. Impfung gegen Typhus Reiseimpfung: Bei Reisen in Entwicklungsländer und in Länder mit deutlich erhöhtem Typhusrisiko. Bei geplanter oder bereits bestehender Schwangerschaft ist unter Indikationsabwägung dem Vi-Polysaccharidimpfstoff der Vorzug zu geben. Ein Kombinationsimpfstoff gegen Typhus und Hepatitis A (ab dem 15. Lebensjahr) steht zur Verfügung. empfängliche Betreuungspersonen von Kindern, das gesamte empfängliche Personal im Gesundheitswesen, besonders pädiatrische Kliniken (auch SchülerInnen und StudentInnen), pädiatrische Onkologie; Personal für humanitäre Einsätze, in Einrichtungen zur Betreuung von Schwangeren und Immundefizienten soll vor Arbeitsaufnahme Immunität (durch eine frühere Infektion oder durch die Impfung) bestehen, Kinder bei geplanter Immunsuppression wegen schwerer Autoimmunerkrankung, vor Organtransplantation, bei schwerer Niereninsuffizienz, mit schwerer Neurodermitis und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Kinder mit Leukämie oder Malignomen unter Berücksichtigung der Immunitätslage für eine Lebendimpfung (z.B. im Therapie-Intervall, mit > 1.200/µl Lymphozyten). Anwendungshinweise: Lebendimpfstoff; zwei Dosen im Abstand von mindestens sechs Wochen Bei Patienten mit Chemotherapie siehe Fachinformation. Bei Frauen soll eine Schwangerschaft bei Impfung ausgeschlossen und mindestens einen Monat danach vermieden werden. Die Varizellenimpfung kann auch als Postexpositionsprophylaxe (innerhalb von 72 Stunden) eingesetzt werden. Für empfängliche Patienten mit abgeschwächtem Immunsystem wird postexpositionell die Verabreichung eines Immunglobulins empfohlen.* * Postexpositionsprophylaxe mit Varizellen-Zoster-Immunglobulin (VZIG) 68 ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 impfplan 2006 Besonders schwere Krankheitsverläufe können sich bei Neugeborenen und bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immunmängeln (z.B. bei immunsuppressiver Therapie) entwickeln. Bei einer VarizellenPrimärinfektion in der Schwangerschaft vor der 21. SSW kann es zu einer intrauterinen Virusübertragung mit einem Risiko (von maximal zwei Prozent) für das Auftreten eines konnatalen Varizellensyndroms kommen. Daher wird nach Exposition folgenden Personen mit erhöhtem Risiko die Verabreichung eines VZIG innerhalb von 72 (max. 96) Stunden empfohlen: Empfänglichen Patienten mit geschwächtem Immunsystem Schwangeren bis zur 23. SSW ohne nachweisbare Immunität Neugeborenen, deren Mutter fünf Tage vor bis zwei Tage nach der Geburt an Varizellen erkrankte; Frühgeborenen bis zur einschließlich 28. SSW unabhängig vom VZV-Immunstatus der Mutter. Diese Maßnahme kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen. Diesen Plan finden Sie auch im Web unter: http://www.bmgf.gv.at. Abkürzungsverzeichnis ACW135Y verschiedene Serotypen der Meningokokken Ag Antigen AK Antikörper BCG Bacille Calmette Guérin BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen COPD Chronic obstructive pulmonary disease (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung) DIP Diphtherietoxoidimpfstoff dip Diphtherietoxoidimpfstoff mit verringerter Antigenmenge dip-TET Diphtherie-Tetanus-Toxoid-Impfstoff mit vermindertem Diphtherietoxoid-Gehalt FSME Frühsommermeningoenzephalitis GZ Geschäftszahl HAV Hepatitis-A-Virus HAV-ig spezifisches Immunglobulin gegen Hepatitis A HBcAg Hepatitis-B-core-Antigen, Hepatitis-B-Kern-Antigen HBcAK Hepatitis-B-core-Antikörper, Hepatitis-B-Kern-Antikörper HBeAg Hepatitis-Be-Antigen HBV Hepatitis-B-Virus HBsAg Hepatitis-B-surface-Antigen, Hepatitis-B-Oberflächen-Antigen HBsAK Hepatitis-B-surface-Antikörper, Hepatitis-B-Oberflächen-Antikörper HIB Haemophilus influenzae Typ B Ig Immunglobulin IPV inaktiviertes Poliomyelitis-Vakzin (nach Salk) MEC Meningokokken-Impfstoff konjugiert MEN Meningokokken-Polysaccharid-Impfstoff MMR Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung OPV orales Poliomyelitis-Vakzin (nach Sabin) PEA Azellulärer Pertussis-Impfstoff PNC konjugierter Pneumokokken-Impfstoff PNE Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff RTV Rotavirus SSPE subakut sklerosierende Panenzephalitis SSW Schwangerschaftswoche TET Tetanustoxoidimpfstoff TET-Ig Tetanus-Immunglobulin human VZIG Varizella-Zoster-Immunglobuling VZV Varizella-zoster-Virus, Varizellenimpfung WER Weekly epidemiological record WHO Weltgesundheitsorganisation ZNS Zentralnervensystem Mitglieder des Impfausschusses des OSR Dierich Grubeck-Loebenstein Holzmann Janda Kollaritsch Kremeier Kundi Kunze Marth Mutz Sedlak Seyfried Thalhamer Tucek Wiedermann-Schmidt Zenz Zwiauer Arrouas Klein Manfred Beatrix Heidemarie Petra Herwig Elisabeth Michael Michael Egon Ingomar Wilhelm Hans Josef Barbara Ursula Werner Karl Magdalena Jean-Paul o.Univ.-Prof. Dr. Univ.-Prof. Dr. Univ.-Prof. Dr., 1. Stellv. Vorsitz. Mag. Univ.-Prof. Dr., 2. Stellv. Vorsitz. Oberstadtphysika, Dr., Ld.-San.-Dir Ao.Univ.-Prof. Dr. o.Univ.-Prof. Dr. o. Univ.-Prof. DDr. Univ.-Prof. Dr., Vorsitzender MR Dr. Prof.Dr. (kooptiert) Univ.-Prof.Dr. Dr.med. Univ.-Prof.Dr. Univ.-Prof.Dr. Prim.Univ.-Prof. Dr. MinR Dr. (Koordi-nation BMGF) MinR Dr. (Koordi-nation BMGF) ❯ österreichische ärztezeitung ❮ 1/2 ❮ 25. Jänner 2006 0512 507 3401 0512 583919 14 01 404 90 79522 01 42707 159 01 403 83 43 01 531 14 76011 01 4277 64726 01 4277 646 46 0316 380 4360 03842 401 2330 0732 25 00 94 01 79706 2155 0662 8044 5730 01 42707 156 01 40490 64890 0316 385 2367 02742 300 2021 01 71100 4210 01 71100 4103 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 69