Workshop Bedrohliche Situationen im Betreuungsalltag Intervenieren, deeskalieren oder schweigen? Dr. med. Josef Sachs Königsfelden, 25. August 2016 Agenda 1. Einführung ins Thema Beschimpfungen – Ehrverletzung Was das Strafgesetzbuch dazu meint Ehrverletzung Ehrverletzende Äusserung Tatbestand Verletzter selbst Ehrverletzung in Form eines Werturteils Beschimpfung (StGB 177). Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeit. Drittperson Ehrverletzung in Form von wahren oder unbewusst unwahren Tatsachenbehauptungen Üble Nachrede (StGB 173) Rufschädigung durch vorsätzliche Verbreitung von wahren oder unwahren Tatsachen Ehrverletzung in Form von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen Verleumdung (StGB 174) Rufschädigung durch bewusste Verbreitung von unwahren Tatsachen 25.08.2016 3 Art. 177 StGB - Beschimpfung 1 Wer jemanden in anderer Weise*) durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft. 2 Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien. 3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien *) als durch üble Nachrede oder Verleumdung 25.08.2016 4 Beschimpfung ist ein Ehrverletzungsdelikt Ehrverletzungsdelikte schützen vor Eingriffen in die Ehre einer Person. Unter Ehre versteht man den Ruf einer Person, ein ehrbarer Mensch zu sein und bei anderen als solcher bewertet zu werden. Keine Ehrverletzung liegt vor, wenn der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Ehre oder in seiner sozialen Stellung (als Geschäfts- oder Berufsperson, Sportler, Künstler, etc.) herabgesetzt wird. 25.08.2016 5 Beispiele für Beschimpfungen Wort und Schrift: Halunke, Luder, Psychopath, braune Marionette, etc Bild: Karikatur einer erkennbaren Person als Tier Gebärde: Anspucken einer Person, Zeigen des „Stinkefingers“, Entblössen des nackten Hinterns als Zeichen der Verachtung Tätlichkeiten: Ohrfeigen oder Beschmieren einer Person, Tritt ins Gesäss 25.08.2016 6 Art. 180 StGB - Drohung 1 Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er: a. der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde; oder abis. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Opfers ist und die Drohung während der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung begangen wurde; oder b. der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Drohung während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde. Anzeige erstatten? Haltung Jede Meldung von Grenzüberschreitungen wird ernst genommen. -Verletzung der persönlichen Integrität - Körperliche oder psychische Gewalt - Sexuelle Grenzverletzungen - Sachbeschädigung Über Konsequenzen und Massnahmen wird im Einzelfall entschieden Tätlichkeit oder Körperverletzung? Tätlichkeit • Geringfügige Beeinträchtigung des Körpers: • harmlose Kratzer, Schürfungen, Schläge, Stösse, Abführmittel, Bartoder Zopfabschneiden Einfache Körperverletzung • • • • Stark blutende Wunde Einschlagen eines Zahnes ausgedehnte Blutergüsse, bedeutsame Quetschungen Ausheilende Knochenbrüche oder Hirnerschütterungen Schwere Körperverletzung • • • • 25. August 2016 Lebensgefährliche Verletzung Unbrauchbarmachung eines wichtigen Organs oder Glieds bleibende Arbeitsunfähigkeit Entstellung des Gesichts Seite 10 Körperverletzung und Tätlichkeit Einfache oder schwere Körperverletzung - Immer Strafanzeige erstatten - Entbindung von der Schweigepflicht nicht notwendig - Versicherungsleistungen → Dokumentation Tätlichkeit -Opfer entscheidet über Strafanzeige - Ev. Entbindung von der Schweigepflicht notwendig Verletzung von Persönlichkeitsrechten Fotografieren, Filmen Veröffentlichung von illegal erstelltem Bildmaterial Üble Nachreden, Verleumdung Beschimpfung und Ehrverletzung Opfer entscheidet über Strafanzeige 25. August 2016 Seite 12 Unterscheide: Anzeige und Strafantrag Anzeige - Mitteilung eines Straftatbestandes an die Strafverfolgungsbehörde - Kann jedermann - Kann nicht zurückgezogen werden Strafantrag – Ist Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten – Kann bei Offizialdelikten nicht zurückgezogen werden – Muss durch den Geschädigten selber erfolgen 25. August 2016 Seite 13 Strafantrag Strafantrag ist zu stellen, • wenn Person wegen einer Tat strafrechtlich verfolgt werden soll • wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt • Strafantrag ist in diesem Fall Prozessvoraussetzung • Strafantrag kann jede Person stellen, welche geschädigt wurde • Strafantragsrecht ist ein höchstpersönliches Recht • Vertretung bei urteilsfähigen Personen ist nicht möglich • Antragsberechtigte Person kann ihren Strafantrag zurückziehen, wenn Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht verkündet ist • Rückzug ist unwiderruflich 25. August 2016 Seite 14 Offizialdelikt • Straftat wird von Amtes wegen verfolgt • Schwerere Tat • kein Strafantrag der betroffenen Person notwendig • Tötungsdelikte, sexuelle Handlungen mit Kindern • Schwere Körperverletzung, häusliche Drohungen • Sachbeschädigungen > CHF 10‘000 • Diebstahl > CHF 300 • Bombendrohungen, etc. 25. August 2016 Seite 15 Antragsdelikt leichtere Straftaten • Strafverfolgung kommt erst in Gang, wenn ein Strafantrag der von der Straftat unmittelbar betroffenen Person vorliegt • Sachbeschädigung, Ehrverletzungen • einfache Körperverletzung • Tätlichkeiten, geringfügige Vermögensdelikte etc. • Strafantrag innerhalb von 3 Monaten schriftlich oder mündlich 25. August 2016 Seite 16 Verbrechen, Vergehen und Übertretungen • Verbrechen • Höchststrafe ist eine Freiheitsstrafe > 3 Jahre. Beispiel: Tötungsdelikt • Vergehen • Höchststrafe ist eine Freiheitsstrafe < 3 Jahre oder eine Geldstrafe. Beispiel: Körperverletzung • Übertretungen • Höchststrafe ist eine Busse. Beispiele: Tätlichkeit (Ohrfeige etc.), Drogenkonsum 25. August 2016 Seite 17 Sachbeschädigung und Diebstahl Zum Nachteil der Institution • Entscheid liegt bei der Leitung -> Strafanzeige • Strafantrag kann nur die Institution vornehmen • Vorsätzliche Zerstörung • Ausmass des Schadens -> Haftpflichtversicherung • Zustand des Täters in die Erwägungen einbeziehen Zum Nachteil des Personals • Entscheidet Opfer oder gesetzlicher Vertreter • Vorsätzliche Zerstörung • Verzeigung oder einen Strafantrag 25. August 2016 Seite 18 Anzeigerecht und Anzeigepflicht Allgemeine Anzeigepflicht gibt es nicht Ausnahme: Behörden und Beamte Ärzte bei aussergewöhnlichen Todesfällen und Seuchen Anzeigerecht: Medizinalpersonen bei Verdacht auf Vergehen und Verbrechen und bei Zweifel an der Fahreignung 25. August 2016 Seite 19 Psychische Krankheit & Bedrohung 4 Beispiele Psychotische Symptome Depressive Symptome Suchtverhalten Persönlichkeitsstörung & Querulanz 25. August 2016 Seite 20 Menschen mit psychischer Störung als Gewaltopfer Männer Frauen Gewaltverbrechen 8.5 ↑ 15.6 ↑ Sexueller Übergriff 32.5 ↑ 18.5 ↑ Raub 6.8 ↑ 8.8 ↑ Diebstahl 80.7 ↑ 238.3 ↑ Teplin et al, 2005 25. August 2016 Seite 21 Psychotische Symptome 25.08.2016 22 Beispiel „Grosimord“ in Aarau am 14. Januar 2014 Der Täter, Michael B. (27) litt an einer paranoiden Schizophrenie. «Mein Sohn leidet seit Jahren an Schizophrenie», sagt die Mutter. «Er war seit 2006 mehrmals in stationärer Behandlung.» 25. August 2016 Seite 23 Positive Symptom sind prognostisch ungünstig Was Stimmen befehlen 52% Suizid 5% Homizid 12% Sich oder andere verletzen 14% Nicht gewalttätige Handlungen 17% Unspezifisch Wahnideen sind prognostisch besonders ungünstig Riskant Verfolgungswahn/ pathologisches Misstrauen Grössenwahn Halluzinationen, die verbunden sind mit negativen Emotionen Patienten mit paranoider Psychose Werden eher gewalttätig im öffentlichen Raum und in der Familie Werden weniger gewalttätig in einer Institution Planen Gewalthandlungen Üben Gewalt aus gegen Personen, von denen sie sich verfolgt wähnen Patienten mit desorganisierter Psychose Werden eher gewalttätig in einer Institution Planen ihre Gewalthandlungen nicht Fügen den Opfern weniger schwere Verletzungen zu Schlagen oft unüberlegt zu Thomas Theorem If people define situations as real, they are real in their consequences Schizophrenie und Delinquenz Wallace et al (1998) Alle Fälle von Schizophrenie Schizophrenie ohne Substanzabusus Schizophrenie mit Substanzabusus Alle Delikte 3.2 1.9 12.4 Gewaltdelikte Eigentumsdelikte 4.4 2.4 18.8 2.8 N.S. 13.4 10.1 7.1 28.8 Tötungsdelikte Opfer von aggressiven Psychiatriepatienten Am häufigsten die eigene Familie! Häufigkeit Opfer 43% Familien- und Bekanntenkreis 22% Professionelle Bezugspersonen (Beamte, Therapeuten, Sozialarbeitende) Fremde 31% Nordström & Kullgren, 2003 25. August 2016 Seite 32 Erkennen der Frühwarnzeichen für aggressives Verhalten bei psychotischen Patienten (Hummer et al, 2006) Indirekt Direkt Paranoide Inhalte Misstrauen Rückzug Gewaltfantasien Denk- und Konzentrationsstörungen Verweigerung der Kontaktaufnahme Psychotische Ängste Lautere Stimme Gereizter, drohender Tonfall Verlängerter Augenkontakt Irritation, Wut, Ärger Drohende Gesten Verbale Drohungen Sachbeschädigungen Blockieren von Fluchtwegen 25.08.2016 33 Umgang mit psychotischen Patienten 1. Reizabschirmung (Ruhe, keine grelle Beleuchtung, Rückzugsmöglichkeiten) 2. Einfache und klare Verhältnisse schaffen (sich vorstellen mit Funktion, einfache Sätze) 3. Vertrauen schaffen (fürsorgliche Haltung, keine zu persönlichen Fragen, offene Fragen) 4. Vorsicht mit Humor 5. Wahnideen weder anzweifeln noch bestätigen 6. Keinen Druck aufbauen (keine Konfrontation, lange Schweigepausen vermeiden, Deutungen vermeiden) 25.08.2016 34 Depressive Symptome Die Krankheit mit dem höchsten Suizidrisiko (15% nehmen sich das Leben, 50% versuchen‘s) 25.08.2016 35 Suizid und Parasuizid Sui caedes = Tötung seiner selbst • Parasuizid – – Parasuizidale Pause Parasuizidale Geste – Parasuizidale Handlung 25. August 2016 Seite 36 Suizidmethoden 25. August 2016 Seite 37 Vom Suizidgedanken zur Suizidhandlung In welcher Phase finden die meisten Kriseninterventionen statt? 25. August 2016 Seite 38 Typische Fehler • • • • • • Nicht Ansprechen der Suizidalität Zeitdruck, Ungeduld Unterschätzung des Suizidrisikos Fehlinterpretation der „Ruhe vor dem Sturm“ Unsorgfältige Medikamentenabgabe Innere Haltung 25.08.2016 39 Beurteilung des Suizidrisikos Waren Sie schon so verzweifelt, dass Sie nicht mehr leben wollten? Schlüsselfrage Haben Sie schon daran gedacht, sich das Leben zu nehmen? Ja: Wie oft haben sie diese Gedanken? Wann kommen sie? Wie lange dauern sie? Haben Sie konkrete Suizidpläne? Wie nahe waren Sie am Suizid? nein Nein: Viele Menschen haben Suizidgedanken. Warum haben Sie sich entschieden, sich das Leben nicht zu nehmen? Interventionsmöglichkeiten • Beziehung • Rund-um-die-Uhr-Kontakt • Geduld – keine vorschnellen Lösungen anbieten 25. August 2016 Seite 41 Suchtverhalten 25. August 2016 Seite 42 Alkohol und Gewalt Bis zu 2 von 3 Gewalthandlungen werden von Betrunkenen verübt . . . . und die Rückfallquote ist beunruhigend hoch (50%) 25. August 2016 Seite 43 Enthemmung führt zu reaktiver Gewalt Ungeplant Impulsiv Erinnerungslücke Brutal Sinnlos 25. August 2016 Seite 44 Persönlichkeitsstörungen Beispiel: dissoziale Persönlichkeitsstörung Können sich an keine Regeln halten • Lügen • Stehlen • Schule schwänzen • Schlägereien • Tiere quälen Eskalation ab 14-jährig Life-Course-Persistent Perpetrators Instrumentelle Aggression Gewalt Suchtmittelkonsum Unbeeinflussbar durch Erziehung, Therapie und Strafe Folgen Gegenwartsbezogenheit Kein Lernen aus Erfahrung Keine Erziehung und keine Therapie möglich Fehlende Tiefe der Gefühle Alles bleibt für sie oberflächlich, öde, langweilig Viele Kollegen, aber keine Freunde Keine Furcht, keine Angst Of all passions, that which inclineth men least zu break the laws ist fear (Thomas Hobbes, Leviathan) Unfähigkeit zu klugem Handeln mangels • • • • Voraussicht Empathiefähigkeit Beurteilungsvermögen Fähigkeit zu Belohnungsaufschub (kluges Handeln ist eine – wenn auch nicht hinreichende – Voraussetzung für moralisches Handeln) Beschränkung auf konkretes Denken • Gefangen im Hier und Jetzt, Unfähigkeit zur Antizipation, den die Zukunft ist unvorstellbar • Unfähigkeit zum Belohnungsaufschub, da nur die Gegenwart zählt Unfähigkeit aus Erfahrung zu lernen, denn jede Erfahrung ist eine neue Erfahrung, die Vergangenheit ist nicht vorstellbar => 25.08.2016 Querulatorisches Verhalten 54 Symptome von paranoider Persönlichkeitsstörung und Querulanz • Ziehen sich wie ein roter Faden durch das ganze Leben des betroffenen Menschen Übertriebenes Misstrauen Überempfindlich auf Kränkungen und Zurückweisungen Nachtragend Erleben freundliche und neutrale Äusserungen als herablassend, berechnend oder hinterhältig 25. August 2016 Seite 55 Unterscheide: Querulantenwahn • • • • • • Wahnhafte Störung Beginn im mittleren Alter Schlüsselerlebnis Gefühl, dass sich alle öffentlichen Instanzen gegen sie verschworen habe Überzeugung erscheint verworren, unnachvollziehbar Ausserhalb dieses Wahn ist das Denken dieser Menschen unauffällig 25. August 2016 Seite 56 . . . wenn Querulanten drohen fühlen sie sich angegriffen glauben sie, sich verteidigen zu müssen fühlen sie sich in die Enge getrieben 25. August 2016 Seite 57 Der Mensch entscheidet auf Grund seines Erlebens, nicht auf Grund einer „objektiven“ Realität. Deshalb: Einen „Querulanten“ nie • In die Enge treiben. Es muss aus seiner Sicht immer einen Ausweg geben • Blossstellen oder beschämen Harte Konfrontation mag oft hilfreich sein, aber sicher nicht bei „Querulanten“ 25. August 2016 Seite 58 Betty Bossi Rezept für den Umgang mit „Querulanten“ Gesprächsinhalten im Voraus festlegen Fürsorgliche Haltung einnehmen Eher Fragen stellen als Anweisungen geben Klar und verbindlich auftreten, aber nie rechthaberisch und verbissen wirken Stress reduzieren Rechtsmittel aufzeigen 25. August 2016 Seite 59 Einschätzung der Gefährlichkeit von Drohungen: 5 Dimensionen Person OpferVerhalten OpferBezug Gefahr! Form Motiv 1. Dimension: Persönlichkeit (Der Mensch bleibt sich selber) • Neigung zu Gewalt • Affinität zu Waffen • Paranoide Züge • Dissoziale Züge • Alkohol- und Drogen 2. Dimension: Beziehung zum Opfer Grundsatz Je intensiver die Beziehung, desto grösser die Ausführungsgefahr 3. Dimension: Motiv von Drohungen 1. Flüchtiges Motiv → situationsbezogen, impulsiv, einmalig 2. Langfristiges Motiv → beschäftigt den Täter dauernd 4. Dimension: Formulierung der Drohung Unterscheide: Einschüchterung (instrumental threats) Drohungen i.e.S. (expressive threats) Wichtig! Verbindlichkeit der Formulierung Art der Übermittlung Gezeigte Emotionen Konkretisierungsgrad 5. Dimension: Verhalten des Opfers Gefahren-Sensorium des Opfers ist besser als man denkt Wichtig bei indirekten Drohungen Drohenden zu präzisen Aussagen zwingen („Was genau meinen Sie damit, es werde etwas passieren?“) Ziel in Erfahrung bringen („Was wollen Sie mit dieser Drohung erreichen?“) Verbindlichkeit herstellen: Dem Drohenden klar machen, dass seine Aussagen so verstanden werden, wie sie gesagt werden. Stalking Definition Stalking ist das absichtliche, böswillige und mutwillige Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, deren Sicherheit bedroht ist. In ⅓ der Fälle äussern die Täter explizit Drohungen Aus der Mannheimer Studie (2005) Stalker ≠ Stalker: Wir unterscheiden 5 Stalker-Typen . . . .. 25.08.2016 70 Typus 3 „sozial inkompetenter Stalker“ (Incompetent Stalker) • Suchen meist eher lose Kontakte und flüchtige sexuelle Abenteuer. • Sind wenig ausdauernd und geben oft schnell auf. Regeln für den Umgang mit Stalking 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Management schwerer Fälle im Team Opfer ist für die eigene Sicherheit selber verantwortlich Dokumente (Brief, Mails etc.) aufbewahren Einmalige Stellungnahme, dann Kontakt vermeiden Umfeld informieren („Petzen erlaubt“) Strafanzeige bei schweren Fällen Schutzmassnahmen Kritische Zeiträume beachten Bedrohung am Arbeitsplatz - Präventiv 1. Entspannte Wachsamkeit • • • • Gefahrensituationen erkennen Eskalation frühzeitig bemerken Selbstkontrolle Körperhaltung 2. • • • • • Respekt und vertrauensvoller Kontakt Alles, was Respekt fördert, hemmt Gewalt: Raumgestaltung, Kleidung, Verhalten Körperhaltung Respektlosigkeit und Willkür von Anfang an unterbinden Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz Beachte: maximale Gefahr entsteht aus dem enttäuschten Vertrauen Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Aussehen und Kleidung sind wichtige Faktoren für die Bildung von Vertrauenswürdigkeit, Glaubhaftigkeit und Autorität Respektvermindernde Sprache • Verstärker (sehr, massiv, katastrophal, wirklich) • Abschwächungen (ich denke, ich vermute, eine Art, wie) • Verlegenheitsausdrücke (eh, also, wie Sie wissen) • Übermässige formale Sprache • Fragende Satzmelodie • Gestikulationen 25. August 2016 Seite 76 3. Respekt vor kritischen Situationen • Identifizierung von potenziell gefährlichen Klienten • Schwierige Gespräche nicht allein führen • Sitzordnung beachten Verhalten bei persönlicher Bedrohung Situativ 1. Früh reagieren – Selbstkontrolle! 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Drohenden von Begleitpersonen trennen Pokerface Laute Stimme vermeiden Blickkontakt ohne Anstarren Reden lassen, nicht widersprechen Distanz wahren, nicht duzen Gespräch möglichst rasch abbrechen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Seite 79