Baudirektion Burgdorf Burgdorf Baudirektion Überbauungsvorschriften Mitwirkungsexemplar 30.03.2017 Gestalterische Leitlinien Die Stadt im Emmental | Energiestadt Teil-Überbauungsordnung „XXXIV Bucherareal“ Burgdorf Teil-Überbauungsordnung „Suttergut Nord“ Die Teil-Überbauungsordnung beinhaltet: » Überbauungsplan (M. 1:500) » Überbauungsvorschriften » Ökologisches Gesamtkonzept » Gestalterische Leitlinien Weitere Beilagen: » Verkehrskonzept Die Teil-Überbauungsordnung beinhaltet: » Lärmgutachten » Überbauungsplan (M. 1:750) » Erläuterungsbericht » Überbauungsvorschriften » Richtprojekt » Gestalterische Leitlinien » Ökologisches Gesamtkonzept Weitere Beilagen: » Änderung Zonenplan: Anpassung ZPP Nr. 9 Areal Bucher » Änderungen Baureglement: Anpassung Art. 52 Planungsteam Suttergut Nord: » Verkehrskonzept camponovo baumgartner architekten » Städtebauliche Studie extra Landschaftsarchitekten » Erläuterungsbericht Transitec Beratende Ingenieure Panorama AG 2. Vorprüfungsexemplar vom 6. Juli 2015 1 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Grundsatz und Leitidee 5 2 Aktuelle Situation 6 3 Städtebauliches Konzept 7 4 Volumetrie 8 5 Fassaden 11 6 Erdgeschossnutzungen 12 7 Wohntypologien 12 8 Aussenräume 13 Anhang A Referenzen Gebäudefassaden 17 B Referenzen Aussenraum 25 3 4 1 Grundsatz und Leitidee ESP Bahnhof Burgdorf Im September 2009 wurde für den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhof Burgdorf ein Richtplan erarbeitet. Dieser basiert auf einem Masterplan des Büros „yellow z“ Zürich. Der Richtplan ESP sieht für den Teilbereich 3 Areal Bahnhofquartier West eine städtebauliche Entwicklung parallel zu den Geleisen vor. Die städtebauliche Idee und die Prinzipien sehen eine hohe Urbanität, die Entwicklung gestaffelter, belebter Nord- und Süd-Fassadenfronten, linear ausgerichtete Wege und Freiräume innerhalb des Gebietes und platzartige Ausbuchtungen entlang der Lyssachstrasse vor. ZPP 15 Suttergut Nord Ziel der Zone mit Planungspflicht ZPP 15 Suttergut Nord ist die „Stadträumliche Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum“. (Revision der baurechtlichen Grundordnung, Auszug aus dem Baureglement der Stadt Burgdorf, Auflageexemplar Mai 2016) Studienauftrag Im Teilbereich „Suttergut Nord“ führten die Grundeigentümer im Rahmen der „Interessengemeinschaft Suttergut Nord“ 2014 einen Studienauftrag zur Um- und Neunutzung des Areals durch. Es waren städtebauliche Projekte zu entwickeln, die dem zentralen ESP-Standort in Bahnhofs- und Zentrumsnähe Rechnung tragen und eine hohe bauliche Dichte, bei gleichzeitig urbaner Qualität von Architektur und Aussenraum, aufweisen. Nebst Laden-, Restaurant-, Geschäfts- und Büronutzung, Gesundheitswirtschaft sowie Bildungs- und Forschungsnutzung ist ein der Lage entsprechender Wohnungsanteil anzubieten. Der Studienauftrag wurde mit einem qualifizierten Verfahren und einer fachlich ausgewiesenen Jury unter fünf Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Das Beurteilungsgremium beschloss einstimmig das Projekt vom Projektteam camponovo baumgartner architekten, extra Landschaftsarchitekten, Transitec Beratende Ingenieure und normal office zur Weiterbearbeitung. Richtprojekt In einer anschliessenden Überarbeitung wurde vom Projektteam ein Richtprojekt ausgearbeitet (Stand 05.10.16). Bei diesem Verfahren war die Interessengemeinschaft Suttergut Nord bestehend aus der Alfred Müller AG, der SBB, der BLS, der Erben Lüthi vertreten durch Espace Real Estate und Moreno Pedrazzoli vertreten. Zudem haben die städtischen Behörden aus den Bereichen Stadtplanung, Werkbetrieb und Feuerwehr sowie das AGR und der OIK IV am Verfahren mitgewirkt. Das Verfahren wurde vom Jurymitglied Kurt Schenk moderiert. Das Richtprojekt dient als Basis zur Erstellung der Teil-Überbaungsordnung „Suttergut Nord“. Die wichtigsten Elemente werden mit der Teil-UeO grundeigentümerverbindlich in Plan und Vorschriften sichergestellt. Die gestalterischen Leitlinien ergänzen den Überbauungsplan und die Überbauungsvorschriften. Sie dienen als qualitätssichernde Richtlinie für die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Überlegungen ab. Im Rahmen der konkreten Projektentwicklung (Baubewilligungsverfahren) sind die in den Leitlinien aufgeführten gestalterischen Grundgedanken umzusetzen. 5 2 Aktuelle Situation Perimeter und Nachbarschaft Das Areal Suttergut Nord zwischen Bahnlinie und Lyssachstrasse zeigt sich heute dicht und heterogen überbaut mit Gewerbebauten aus unterschiedlichen zeitlichen Epochen, ergänzt durch drei Wohnbauten aus dem Ende des 19. Jahrhunderts im östlichen Teil des Areals. Die Aebi-Gewerbebauten bilden ein zusammengebautes Ensemble aus verschiedenen Haupt- und Anbauten, das bis dicht an die Lyssachstrasse reicht. Eine Passerelle verbindet die Aebi-Halle mit dem Gewerbebau des Gebietes Suttergut Süd. Entlang des Gleisfeldes befindet sich eine grosse Brachfläche. Im nördlichen Bereich liegt die für einen allfälligen späteren Gleisausbau reservierte Interessenslinie der SBB. Beim Bahnhof liegt ein Park+Rail der SBB mit 155 Parkplätzen. In diesem Bereich befindet sich die 2013 im Baurecht erstellte Velostation. Park+Rail und Velostation liegen ausserhalb des Perimeters der Teil-Überbauungsordnung. Die ehemaligen Aebi-Fabrikhallen stehen seit dem Wegzug des Betriebes 2010 in die Buchmatt leer. Die Wohnbauten an der Lyssachstrasse 34 und 36 sind vermietet. Ebenso bestehen in dem ehemaligen Spirituslager an der Bucherstrasse 2 und 4 laufende Mietverträge. Die Wohnbauten an der Lyssachstrasse 34 und 36 sind im Bauinventar der Stadt Burgdorf als erhaltenswert, das ehemalige Spirituslager ist als schützenswert eingestuft. Die beiden Fabrikhallen Lyssachstrasse 46 und 48 sind aufgrund ihrer Stellung wichtig. Im rechtsgültigen Bauinventar der Stadt Burgdorf sind die beiden Hallen ohne Inventareintrag und geniessen damit keinen Schutz. Der Lyssachbach verläuft mehrheitlich eingedolt. Im offenen östlichen Bereich präsentiert er sich als kleiner Kanal, der aktuell kaum Wasser führt. 6 3 Städtebauliches Konzept a Das Projekt Suttergut Nord nimmt die bestehenden Strukturen auf, erweitert sie und stellt sie in einen grösseren Zusammenhang mit dem gesamten Bahnhofquartier. Die Bebauung Suttergut Nord soll nicht ein einheitliches Kleid erhalten, sondern differenziert an den vorhandenen städtischen Strukturen anknüpfen. Mit der Berücksichtigung des gewachsenen Stadtraums gelingt es, auf dem Areal mit einzelnen Bausteinen die Stadt schrittweise weiterzubauen und im Sinne des Entwicklungsschwerpunktes ein urbanes Quartier zu schaffen. b Der Einbezug bestehender Bauten gibt den einzelnen Bereichen eine jeweils eigene Massstäblichkeit. Die Körnung der Neubauten reagiert auf den Bestand auf dem Areal sowie auf die Bebauung gegenüber der Lyssachstrasse und folgt dem Anstieg der Baumasse von Ost nach West. Auf der Seite Tiergartenstrasse wird mit einem kräftigen Tor der Eingang zum dicht überbauten westlichen Arealteil geprägt. Die grossmassstäbliche Bebauung geht gegen Osten über in ein Wohnquartier mit Stadthäusern, das in seiner Massstäblichkeit und Nutzung Bezug nimmt zum angrenzenden Bahnhofgebiet. c Die bestehenden Ost-West-Achsen werden verstärkt und differenziert. Entlang der Bahnlinie wird städtebaulich mit einem linearen baulichen Abschluss und differenzierten Gebäudevolumen eine klare Haltung eingenommen. Der Strassenraum der Lyssachstrasse wird geprägt vom Wechselspiel alter und neuer, grösserer und kleinerer Bauten, mit platzartigen Aufweitungen und differenzierten Aussenräumen. Mittig im Quartier, wo früher die Gleisachse war, wird die Hauptfussgängerverbindung angeordnet. Sie führt über eine Abfolge verschiedener zentraler Freiräume. d Für mehr Durchlässigkeit und eine bessere Durchwegung werden neu zwei wichtige Querverbindungen etabliert. Die beiden Querverbindungen ergänzen die Bucherstrasse und Tiergartenstrasse. Sie schaffen einen Bezug von der Lyssachstrasse zum Gleisfeld. 7 4 Volumetrie Teilbereiche Die unterschiedliche Massstäblichkeit der einzelnen Gebäudevolumen wird als spezifische Eigenheit des Stadtquartiers aufgenommen. Die Bebauung lässt sich in drei unterschiedliche Teilbereiche aufteilen: den Aebihof, das Zentrum und die Stadthäuser. Aebihof Vom industriellen Gebäudekonglomerat werden die Mantellinien der Volumen der Aebi-Halle als Hochpunkt (A2) und des angebauten Fertigungsgebäude beim Tiergartenkreisel (A1) übernommen. In Ergänzung der beiden Volumen A1 und A2 werden um den Aebihof grossmassstäbliche Einzelvolumen gruppiert. Die Fassaden definieren die Umfassung des zimmerartigen Hofraumes. Gegenüber des Volumens A1 werden die Volumen C und D parallel zu den Gleisen linear ausgerichtet und hintereinander gereiht. Als markanter Abschluss der zentralen Achse zur Tiergartenstrasse wird ein hohes Volumen angeordnet. Als Hochpunkt bildet es eine klare Kante zum anschliessenden Quartier und bildet zusammen mit dem Suttergut Süd den Abschluss gegen Westen. 8 A1 Der Bestandesbau A1 bildet einen wesentlichen Indentifikator für das Gebiet Suttergut. In der bestehenden Grundordnung kann der Bau erhalten oder durch einen sorgfältig gestalteten Neubau mit vier bis fünf Geschossen ersetzt werden. Der Fussabdruck und das Volumen des bestehenden Riegels ist die Grundlage für einen möglichen Ersatzneubau. Die bestehende Passerelle kann erhalten, neu interpretiert oder abgebrochen werden. Das Gebäude A1 ist im Norden mit dem Volumen A2 zusammengebaut. Es steht mit seiner Längsfassade dicht an der Lyssachstrasse. Zum Tiergartenkreisel wird das Volumen verjüngt. Gegen den Hof sind geringfügige Arrondierungen der Volumetrie möglich. Das Gebäude verfügt über zwei unterschiedliche Erdgeschosskoten und vermittelt zwischen dem unteren Niveau der Lyssachstrasse und dem oberen Niveau des Aebihofes. Das Volumen A1 hat ein Flachdach mit einer leicht auskragenden Dachplatte. A2 Das Volumen A2 springt von der Lyssachstrasse zurück. Es steht zwischen den beiden Hauptaussenräumen und definiert mit seinen Stirnseiten die Platzkante des Aebihofs und des Zentrumplatzes. Längsseitig bildet es im Süden die Platzkante zum Pocket Parc an der Lyssachstrasse. Die nördliche Längsfassade führt zu einer Verengung der zentralen Achse. Der Fussabdruck und das Volumen basieren auf dem Bestandesbau der Aebihalle. In der Höhe überragt es das angebaute Volumen A1. Das Volumen verfügt über circa sechs bis sieben Geschosse und wird mit einem Flachdach abgeschlossen. B Das Volumen B bildet als hohes Haus den Abschluss der Achse und den Schlusspunkt der gegen Westen kumulierten Baumasse. Das rechtwinklige Volumen führt die Reihe von C, D und E weiter, ist aber um 90° gedreht. Es kommuniziert mit dem Hochpunkt Bahnhofplatz. Die obersten zwei Geschosse springen rechtwinklig zurück, um den Schattenwurf auf das angrenzende Wohngebiet zu minimieren. Zur Tiergartenstrasse steht das Volumen auf einem Sockel, welcher vom Niveau Tiergartenstrasse bis zur Oberkante des Aebihofs reicht. Der Sockel und die umgebenden Bebauungshöhen (A1 und C) zeichnen sich in der Fassade ab. C Das Volumen C ist ein rechtwinkliger Riegel. Es steht in einer Reihe mit den Volumen D und E. Die Südfassade führt die Fassadenflucht von D und E weiter und definiert die zentrale Achse. Das Volumen verfügt über maximal fünf Geschosse und ein Flachdach. Vor- und Rücksprünge rhythmisieren das Volumen gleichmässig. D D ist ein kurzes, rechteckiges Volumen in einer Reihe mit den Volumen C und E. Die Achse führt entlang der Südfassade des Volumens und erfährt hier die schmalste Stelle. Die Dachform kann als Hallendach mit Shed oder südseitig mit einem maximal eingeschossigen Aufbau und einer nordseitigen Terrasse ausgeformt werden. Mittig im Areal sind sich zwei stattliche Volumen gegenübergestellt und definieren einen zentralen, grosszügigen Aussenraum. Zentrum E F Der rechteckige, maximal sechsgeschossige Riegel steht in einer Reihe mit den Gebäuden C und D. Die Südfassade führt die Fassadenflucht von C und D weiter und definiert den öffentlichen Zentrumsplatz. Es besitzt Vor- und Rücksprünge, die das Gebäude gleichmässig rhythmisieren. Das Volumen E hat ein Flachdach. Für die oberen Geschosse sind Innenhöfe möglich. Das Volumen F nimmt zwei Geometrien auf, einerseits folgt es im Süden der Lyssachstrasse, andererseits werden die Stirnseiten und die Nordfassade von der Ausrichtung der Achse und des Gleisfelds bestimmt. Im Norden definiert das Gebäude den Rand des Zentrumplatzes. Das Gebäude ist in in drei Teilvolumen geteilt, zwei laterale Hauptvolumen und ein Verbindungsbau, womit es auf das Gebäude gegenüber der Lyssachstrasse reagiert. Der Verbindungsbau ist maximal zweigeschossig. Die beiden Hauptvolumen sind maximal fünfgeschossig. Die beiden Hauptvolumen werden baulich durch eine offene Struktur verbunden. Die bauliche Verbindung hat sich von den restlichen Fassaden zu unterscheiden. Geschlossene und offene Passerellen, Loggien und Balkone sind möglich. Die Dachterrasse kann mit einem Witterungsschutz gedeckt werden. 9 Stadthäuser 10 Die Raumbildung durch eine halboffene Bauweise strickt in dichterer Ausformulierung das Bebauungsmuster des Bahnhofgebiets weiter. Die Bauten M, I und J werden in die Randbebauung integriert mit dem Ziel, ein Nebeneinander von alten und neuen Gebäuden zu schaffen. Die bestehenden, als erhaltenswert eingestuften Gebäude I und J werden bei einem Abriss durch zwei Punktbauten ersetzt. G Das kurze, rechteckige Volumen verfügt über maximal fünf Geschosse. Die Westfassade definiert eine Platzkante des Zentrumplatzes. Im Norden steht das Volumen in einer Flucht mit H und M entlang der Achse zum Bahnhof. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. H Das kurze, rechteckige Volumen verfügt über maximal fünf Geschosse. Im Norden steht das Volumen in einer Flucht mit dem Volumen G und M entlang der Achse zum Bahnhof. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. I Das Volumen I umfasst den erhaltenswerten Bestandesbau oder einen Neubau mit maximal fünf Geschossen. Das Volumen steht parallel zum Strassenverlauf, ist von der Lyssachstrasse leicht zurückversetzt zugunsten eines Vorgartenbereichs. Nördlich kann es bis direkt an den Lyssachbach gebaut werden. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Traufhöhe ist tiefer als das Volumen F. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. J Das Volumen J umfasst den erhaltenswerten Bestandesbau oder einen Neubau mit maximal fünf Geschossen. Das Volumen steht parallel zum Strassenverlauf, ist von der Lyssachstrasse leicht zurückversetzt zugunsten eines Vorgartenbereichs. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Traufhöhe ist tiefer als das Volumen F. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. K Das Volumen K ist maximal fünfgeschossig. Das Volumen steht parallel zum Strassenverlauf, ist von der Lyssachstrasse leicht zurückversetzt zugunsten eines Vorgartenbereichs. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. Zum Volumen L kann ein eingeschossiger Verbindungsbau mit Flachdach erstellt werden. L Das Volumen L ist maximal fünfgeschossig. Es nimmt die Geometrien der Bucher- und der Lyssachstrasse auf und bildet den südöstlichen Abschluss der Überbauung. Zur Lyssachstrasse gibt es einen Vorgartenbereich frei. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. Ein Zusammenbau mit dem eingeschossigen Verbindungsbau K ist möglich. 5 Fassaden Allgemein Die Fassaden sollen der zentralen, städtischen Lage entsprechen. In der Fassadengestaltung soll die Nutzungsvielfalt des Gebietes ablesbar bleiben. Die industrielle Vergangenheit soll in den differenzierten, gegliederten Fassaden spürbar sein. Die Gebäude haben keine Rückseiten. Die drei Teilbereiche sollen spezifische Prägungen erhalten. Auf eine Vielfalt bei den angewendeten Materialien wird Wert gelegt. Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen sollen von den Hauptaussenräumen (Zentrumsplatz, Aebihof) gut erkennbar sein und direkte Bezüge herstellen. Werbeträger sind nicht flächendeckend und nur zurückhaltend einzusetzen. Stadthäuser Gebäude G, H, I, J, K, L Die Gestaltung der Stadthäuser soll der sehr zentralen, städtischen Lage entsprechen. Ein Sockel von mindestens 80 cm Höhe und das Erdgeschoss sollen an der Fassade ablesbar sein. Eine Lochfassade ist möglich. Ab dem ersten Obergeschoss dürfen auf insgesamt einem Viertel der Fassade Erker und Balkone mit einer maximalen Auskragung von 1.20 m erstellt werden. Die Balkone können mit eingezogenen Loggien und Wintergärten kombiniert werden. Brüstungen sind solide oder aus Staketen ähnlichen Elementen auszuführen. Von Glasbrüstungen ist abzusehen. Zentrum Gebäude F, E Die beiden grossformatigen Gebäude bilden das Zentrum des neuen Stadtteils. Die publikumsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss sollen sich an der Fassade klar abzeichnen. Die Fassade des Gebäudes E soll vertikal gegliedert sein. Eine Gliederung in der Fassadentiefe ist erwünscht. Aebihof Gebäude A1, A2, B, C Die Fassaden um den Aebihof sollen als Rasterfassaden ausgeführt werden. Lochfassaden sind hier nicht anzuwenden. Für das A1 gilt es, bei einem Ersatzbau ein ebenbürtiges Pendant für die heutige, vertikal gerasterte und präzis gestaltete Fassade zu finden. Das Gebäude A1 trägt wesentlich zur Identitätsbildung des gesamten Stadtteils Suttergut Nord bei. Die Fassade von B soll mit einer leichten Staffelung Höhen der umliegenden Gebäude abzeichnen. Nordfassade B, C, D, E Entlang Bahnlinie Die Nordfassaden zu den Geleisen bedürfen einer sorgfältigen Gestaltung hinsichtlich der Anforderungen durch die Lärmemissionen und dem Anspruch an einen repräsentativen Auftritt zur Bahnlinie. Der Öffnungsanteil der Nordfassaden soll nicht unter 30% liegen und eine Orientierung der Nutzungen zum Gleisfeld ermöglichen. Durch Massnahmen wie Loggien und Innenhöfe kann auf die Lärmbelastung reagiert werden. Das Gebäude B steht auf einem Sockel, der den Geländeversprung des Aebihofs und der Tiergartenstrasse überwindet. Der Sockel ist von der Gebäudefassade gestalterisch klar zu unterscheiden. 11 6 Erdgeschossnutzungen Allgemein Die Erdgeschosse müssen möglichst publikumsorientiert genutzt werden. Die sehr hohe Bebauungsdichte des Quartiers fordert eine sensible Trennung der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereiche. Die Erdgeschossnutzungen bilden wichtige Begegnungs- und Interaktionsorte und begünstigen eine Bespielung und Vitalisierung der Aussenräume tagsüber. Das attraktive Stadtquartier ist gekennzeichnet durch eine hohe Nutzungsvielfalt und dient unter anderem der wohnungsnahen Versorgungsfunktion für die Bewohner. Die publikumsorientieren Erdgeschosse sollen offen und einladend wirken und einen Bezug zwischen Innen- und Aussenraum herstellen. F Im Erdgeschoss des Gebäudes F bietet sich eine publikumsintensive Nutzung an. Das Erdgeschoss kann mit dem Untergeschoss kombiniert doppelgeschossige Nutzungen wie beispielsweise eine Sporthalle aufnehmen. 7 Wohntypologien Allgemein Entsprechend den spezifischen Lagequalitäten und den unterschiedlich ausforumlierten Gebäuden soll ein vielfältiges Angebot an Wohnungen entstehen. Wo möglich, sind gemeinschaftlich genutzte Räume, wie beispielsweise Waschsalons oder Velo- und Kinderwagenräume, im Erdgeschoss anzuordnen. Wohntypologien in Bereichen mit Lärm Es sind Grundrisse anzustreben, welche die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Lärm erfüllen und trotzdem eine zweiseitige Orientierung der Wohnräume zulassen. Insbesondere die lärmexponierte Nordfassade zum Gleisfeld bietet weite Ausblicke und wird prominent wahrgenommen. Sie muss sorgfältig gestaltet und mit ausreichend grosszügigen Öffnungen versehen werden. Gebäude D Das Gebäude D eignet sich für Kleingewerbe oder für eine Wohn- und Arbeitsnutzung mit einer Reihenhaustypologie genutzt werden. A1 Im Erdgeschoss des A1 können im tiefer gelegenen Teil zur Lyssachstrasse Arbeitsnutzungen angeordnet und mit einem Bereich Wohnen zum Aebihof kombiniert werden. Der besonderen Stellung des Gebäudes in dem Gebiet ist mit architektonisch hochwertigen Wohnungen Rechnung zu tragen. F Die Obergeschosse der beiden Hauptvolumen bieten sich gut für Kleinwohnungen, clusterartige Wohnungen oder betreute Wohnformen an. Stadthäuser Die Stadthäuser sind sehr gut für Familienwohnungen geeignet. Die Wohnungen profitieren von einem direkten Bezug zu den umliegenden Grünräumen. 12 8 Aussenräume Aebihof Vorland Tiergartenstrasse Abschluss zu Park+Ride Pocket Park Lyssachstrasse Zentrumsplatz /Polyvalente Spielfläche Der Aebihof wird räumlich durch die umgebenden Gebäude gefasst. Es ist auf eine gute Aufenthaltsqualität des Aebihof zu achten. Anlieferungen und Feuerwehrzufahrten erfolgen an den Rändern entlang der Gebäudefassaden. Der Belag ist Asphalt. Die unbefahrene, offene Mitte soll möglichst begrünt werden und keine Hartflächen aufweisen. In der Mitte sollen frei gestreut mindestens 15 mehrstämmige Hochstammbäume gepflanzt werden. Der gesamte Hof ist unterbaut. Der Substrataufbau soll eine Mächtigkeit von mind. 1.00m haben. Die Bäume sollen nicht in geschlossene Gefässe gepflanzt werden. Es soll eine hügelig modellierte, weiche Landschaft entstehen, die möglichst grossflächig begrünt ist, und in welche die Bäume gesetzt sind. Der Aebihof dient als Spiel- und Aufenthaltsbereich. Es sollen Sitzmöglichkeiten und kleinere Spielgeräte (Schaukel, Sandkasten) platziert werden. Bei angrenzender gastronomischer Erdgeschossnutzung soll der Aebihof Platz für die Aussenbestuhlung bieten. Auf dem Vorland der Tiergartenstrasse sollen hochstämmige, standortgerechte Alleebäume gepflanzt werden. Die Anordnung der Bäume ist eine freie Baumreihe. Nördlich der Ein-/Ausfahrt sollen im Minimum 2 Bäume gepflanzt werden, südlich davon sollen Minimum 5 Bäume gesetzt werden. Die Baumscheiben der Bäume können mit einer Baumrostabdeckung ausgeführt werden oder es soll ein chaussierter Belag eingebaut werden. Beim Platzieren der Bäume sind die Sichtbermen der Ein- /Ausfahrt der Einstellhalle zu beachten. Die Bepflanzung ist auf den Bereitstellungsplatz der Container abzustimmen. Der Belag des Vorlandbereiches ist Asphalt. Eine Baumreihe mit standortgerechten Hochstammbäumen bildet den räumlichen Abschluss zur bestehenden Park+Rail Anlage. Die Höhendifferenzen werden in einer Böschung überwunden. Die Böschung wird über die gesamte Länge mit einer Hecke bepflanzt. Die Bäume sind in diese Hecke platziert. Die Bäume sind so anzuordnen, dass die Notzufahrt und die Personenrettung für die Volumen G und H sichergestellt werden können. Am südwestlichen Eckpunkt der Park + Ride Anlage soll eine rollstuhlgängige Verbindung geschaffen werden. Der zurückversetzte Gebäudeteil der alten Aebihalle spannt zur Lyssachstrasse hin eine Platzfläche auf. Ein Baumdach mit standortgerechten Bäumen definiert und charakterisiert diesen Platz. Unter dem Baumdach werden Besucherparkplätze angeordnet. Es sollen 6-12 Bäume gepflanzt werden, die im defnierten Bereich ein kompaktes Baumvolumen bilden. Die Bäume dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Sichtbermen bei der Ein- und Ausfahrt auf die Lyssachstrasse nicht einschränken und haben in der Platzierung Rücksicht auf die Schleppkurven zu nehmen. Auf dem Zentrumsplatz wird die zusammenhängende 600m2 grosse polyvalente Spielfläche platziert. Die Spielfläche soll zu einem verkehrsfreien, attraktiven, urbanen Bereich für verschiedenste Spielnutzungen werden. Es sollen verschiedene Materialien für die Bodenflächen mit unterschiedlichem Nutzwert eingesetzt werden. 13 Vorgartenbereich I/J/K/L Die Vorgartenbereiche der Gebäude reichen bis zur Hinterkante des Trottoirs. Die Abgrenzung erfolgt mit einer Sockelmauer (Höhe ca. 20 - 30cm), auf welcher ein Staketengeländer gesetzt wird. Die Öffnungen zum Trottoir dürfen maximal ca. 6.00 breit sein.In den Vorgartenbereichen dürfen keine hohen Bäume gepflanzt werden. Der Belag ist grösstenteils nicht befestigt. Aussenbereich Gebäude G-M Die Aussenbereiche um die Gebäude sind grösstenteils begrünt. In die offenen, übersichtlichen und zusammenhängenden Grünflächen sind frei gestreut Ziergehölze und Obstbäume gepflanzt. Die Flächen dienen als Spiel- und Aufenthaltsflächen und sind dementsprechend ausgestattet. Wegeverbindungen sind möglichst nicht befestigt. Die Grünflächen reichen bis zur Abgrenzung der Vorgartenzone (Sockelmauer mit Staketenzaun). Lyssachbach Der geöffnete Abschnitt des Lyssachbachs wird linear geführt. Mindestens auf einer Seite des offenen Lyssachbachkanals muss ein 3.00m breiter Streifen für den Unterhalt zugänglich sein. Es dürfen in diesem Bereich keine Gehölze gepflanzt und keine Ausstattung platziert werden. Der Belag darf Wiese/Rasen sein. Die Gerinnesohle soll natürlich und offen, ohne Betonsohle erstellt werden. Eine teilweise Begrünung ist zur ökologischen Aufwertung erwünscht. Punktuell soll der Lyssachbach für Spiel und Aufenthalt zugänglich gemacht werden. Die Ränder des offen geführten Lyssachbaches sollen so ausgeführt werden, dass keine Abgrenzung nötig ist. Allenfalls streckenweise benötigte Abgrenzungen, sollen möglichst optisch durchlässig sein (Staketengeländer). Der eingedolte Abschnitt bis zum Tiergartenkreisel muss saniert werden. Der Innendurchmesser des Kanals muss neu 80cm betragen. Treppen/Rampenverbindung Eine grosszügige Rampen/Treppenverbindung ist zwischen die Gebäude A1 und B eingespannt. Die Erscheinung dieser wichtigen Wegeverbindung soll einladend wirken und übersichtlich sein. Das Gefälle der integrierten Rampe soll nicht steiler als 6% sein. Die Ausbildung der Anlage soll keine Mauern haben und über die gesamte Breite begehbar sein. Die geforderten Absturzsicherungen (Handläufe, etc.) sollten sich zurückhaltend einfügen. Das Material der Treppen-, Rampenverbindung kann monolithisch aus Beton sein, oder eine Kombination aus Asphalt und Beton. 14 15 16 A Referenzen Gebäudefassaden Abb. 1 und 2 Fassade Gebäude A1 / A2 Die Wandflächen sind reduziert, damit die Wand nicht als Fläche mit Löchern wirkt, sondern ein Raster entsteht mit horizontalen und vertikalen Partien, welche die Öffnungen definieren. Die vertikalen zeichnen sich stärker ab als die horizontalen Elemente. Ein Raster gibt dem Gebäude die gewünschte industrielle Anmutung. Der Dachrand steht vor. Materialien: Zementgebundene Paneele, Beton, keine Glasbrüstungen Ab. 1 Sulzerareal WERK 1, Baufelder 3, 5b, 5c, Winterthur Baumberger & Stegmeier AG, Kilga Popp Architekten Bild Architekten Ab. 2 Aebihalle, Lyssachstrasse 44, Burgdorf Bild José Hevia, Barcelona 17 Abb. 3 Fassade Gebäude A1 / A2 Die Stirnfassaden werden anders behandelt. Sie sollen geschlossener wirken als die Längsfassaden. Mit einem Relief soll die Fassade verschiedene Tiefen kriegen und ein Spiel mit Licht und Schatten entstehen lassen. Ab. 3 Halle 181, Lagerplatz Winterthur Kilga Popp Architekten Bild Pit Brunner, Winterthur Abb. 4 Fassade Gebäude A1 / A2 offene lauben als Erschliessung können als Gestaltungselement die Fassade beleben. Sie sollen nicht als horizontale Bänder ausgebildet werden, sondern als Raster lesbar sein. Ab. 4 Umnutzung Flössergasse 17, Zürich Kilga Popp Architekten Quelle homepage Kilga Popp Architekten 18 Abb. 5,6 Fassade Gebäude B Das Erdgeschoss soll sich durch einen Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen. Die umliegende Bebauungshöhe (A1 oder C) zeichnet sich mit Rücksprüngen oder einem wechselnden Fassadenraster am Gebäude ab. Der Dachabschluss soll durch ein höheres Element betont werden. Das letzte Geschoss besitzt höhere Fenster als die darunterliegenden. Die Fassade soll nicht als Lochfassade ausgebildet werden. Die geschlossenen Flächen bilden ein Raster aus horizontalen und vertikalen Teilen, welche durch Fugen getrennt sind. Sie können auch reduziert werden auf Stützen und Deckenstirnen. Von einer reinen Glasfassade ist abzusehen. Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene Paneele, Beton, Keramik, Backstein, Glas Ab. 5 Hohes Haus West, Zürich Loeliger Strub Architekten Quelle homepage Loeliger Strub Architekten Ab. 6 Bürogebäude am Picassoplatz, Basel Märkli Architekt, Zürich Bild Nazar Leskiw 19 Ab. 7 Wiesental Areal, St. Gallen Caruso St. John Architects Bild Architekten Abb. 7, 8, 9 Fassade Gebäude C Über Fassadenknicke im Grundriss werden „bow windows“ ausgebildet. Sie können eckig oder rund sein. Die Fassade kriegt auf diese Weise eine vertikale Gliederung. Das Erdgeschoss soll sich durch einen Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen. Die Wandflächen bilden ein Raster, dazwischen liegen die Fenster oder geschlossene Teile (Füllungen). Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene Paneele, Beton, Keramik, Backstein, Glas 0.00 (+532.40) Ab. 9 Suttergut Nord camponovo baumgartner architekten Bild camponovo baumgartner architekten 20 Ab.8 Housing am Rietpark Em2n Bildrechte Roger Frei Abb. 10, 11 Fassade D Das Haus ist niedriger als die umliegenden Gebäude. Die „5.“ Fassade, das Dach soll gut gestaltet werden. Die Dachfläche soll nicht als ein durchgehendes Flachdach ausgebildet werden. Wiederkehrende Aufbauten rhythmisieren und bespielen das Dach. EIne Dachlandschaft entsteht. Je nach Nutzung kann das durch ein Sheddach oder Terrassenaufgängen erreicht werden. Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene Paneele, Beton, Keramik, Backstein, keine Glasbrüstungen Ab.10 Borneo Sporenburg KCAP Bildrechte Barbara Lenherr 21 Abb. 12, 13 E und F Die Fassade soll reliefartig verschiedene Tiefen vorweisen. Unterschiedlich materialisierte Elemente gliedern das Fassadenbild (Stützen, Bänder, Füllungen). Eine Kombination von Materialien wird erwünscht. Eine vertikale Unterteilung der Fassade bricht die Länge der Gebäude. Das Erdgeschoss soll sich durch einen Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen. Materialien: Zementgebundene Paneele, Beton, Keramik, Backstein, keine Glasbrüstungen Ab. 11 Letzibach Teilareal C Loeliger Strub und Adrian Streich Architekten Bild Andrea Helbling +21.62 (554.02) +19.92 (552.32) +16.60 (+549.00) 0.00 (+532.40) 0.00 (532.40) -1.30 (531.10) -1.3 (+531.10) -1.60 (530.80) +19.15 (+551.55) 0.00 (+532.40) Ab. 12 Suttergut Nord Camponovo baumgartner architekten Bild camponovo baumgartner architekten 22 Ab. 13 Malchower Weg, Berlin Kollhoff Architekten Bildrechte unbekannt Bildquelle homepage Kollhoff Architekten Abb. 14, 15, 16 Fassade Gebäude G, H, I, J, K, L Die Stadtvillen sollen in Material und Gestaltung unterschiedliche Fassadenbilder aufweisen. Die Wandflächen sollen Reliefe vorweisen und mit verschiedenen Fassadenebenen operieren. Horizontale oder vertikale Bänder können die Fassade gliedern und in Flächen unterteilen. Das Erdgeschoss soll sich durch einen Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen. Französische Fenster sind eine Alternative zu Balkonen. Die Fassaden sollen nicht zu offen ausformuliert werden. Es soll vermieden werden, dass die dahinterliegenden Räume direkt einsehbar sind (Positionierung, Grösse der Fenster, vis-à-vis). Falls Balkone gebaut werden, sollen sie einzeln in Erscheinung treten und nicht zusammengehängt werden. Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene Paneele, Beton, Keramik, Backstein, Putz, keine Glasbrüstungen Ab. 14 Mehrfamilienhäuser Felix und Regula Loeliger Strub Architekten Bild Roger Frei 23 Ab. 16 Wohnüberbauung Schönberg Ost Graber Pulver Architekten Bild Graber Pulver Architekten 24 B Referenzen Aussenraum Aebihof Hofbepflanzung mit Kraut- und Baumschicht ohne Sträucher etationskonzept gut Nord, Burgdorf LW-A5+ f C SN640271a (CH) Jardin de Montréal, Shanghai Claude Cormier, Montréal (Bildquellen:www.claudecormier.com) Gleis 532.62 532.87 532.70 532.75 Maschendrahtzaun h=1.50m 5.000m 14.30 Spiel- und Aufenthalt Ergänzende Parkplätze << 2.5% << 2.5% << 5.0% << 3.0% Entsorung Unterflur 531.49 531.51 I 531.82 Altbau Gehweg 6 Besucherparkplätze Einfahrt TG Lyssachstrasse 3.00 11.00 3.00 8.28 532.86 532.68 Bereich für Unterhalt 3m << 2.7% 17 Veloabstellplätze >> 532.50 12 Veloabstellplätze 6% << 0.9% H Lyssachbach eingedolt 530.67 530.81 532.20 12 Veloabstellplätze Baumdach 12 Veloabstellplätze 26.00 eingedolt Lyssachstrasse 532.00 F 4 Besucherparkplätze 6 Besucherparkplätze chaussiert 530.37 532.00 24 Veloabstellplätze ungedeckt 4.06 531.70 532.50 Wiese mit Kleingehölzen 7.00 6% 531.38 530.37 ZONE 11.55 5.90 8.066m G 532.00 531.38 531.23 30 3.30 3.50 5.000m Kleinkronige Hochstammbäume 532.20 532.20 Neubau Neubau Lyssachbach 52.00 38 PP Hecke Zentrumsplatz (Polyvalente Spielfläche 600m2) 531.92 A2 Bestehender Parkplatz 5.25 5.750m 532.25 532.25 532.15 531.92 4.92 531.78 33 PP 5.25 14.30 << Treppe / Rampe 36.08 32 PP 2.500m 5.000m 8.65 Baumpflanzung, mit Unterbepflanzung 14.56 531.78 A1 E 3.75 0Punkt x:613568 Y:212188 532.15 532.00 Aebihof Spiel, Aufenthalt und Aussenbestuhlung 531.90 530.05 532.65 532.65 3.416m << 2.5% 532.55 D 5.25 532.00 Veloweg 532.55 56 Veloabstellplätze ungedeckt C C 28 Veloabstellplätze ungedeckt 50 Veloabstellplätze ungedeckt ahrt TG 532.40 532.40 5.000m Veloweg 532.30 3.00 3.00 Interessenslinie SBB B 48 PP Veloweg 5.750m 532.57 530.50 11.82 Ruderalfläche Fussweg oweg Spiel- und Aufenthalt J 531.86 Altbau 531.43 12 Veloabstellplätze 531.19 531.53 Wiese mit Kleingehölzen 531.86 531.84 12 Veloabstellplätze Sockelmauer mit Zaun 531.39 A2 Neubau LW-A5+ SN640271a (CH) A1 Neubau INCEND-G long Personnalisé Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected] www.extra-ag.ch 25 Abschluss zu Park+Rail Rotbuchenhecke in der Eifel (Bildquelle: Wikipedia) Querschnitt Baumreihe 26 Am Kanal, Schermbeck-Dorsten (Bildquelle: heckeninderlandschaft.npage.de) Pocket Park Lyssachstrasse Abb. B.AVorplatz Baumdach z.B.: - Quercus rubra - Lirodendron tulipifera - Celtis australis - Gleditsia triacantos Vegetationskonzept Suttergut Nord, Burgdorf Vorplatz / Baumdach z.B.: 3.29 18.77 3.29 18.77 - Quercus rubra - Lirodendron tulipifera - Acer platanoides - Celtis australis - Gleditsia triacantos 8.77 8.77 Lichtdurchlässiger, lockerer Baum Lichtdurchlässiger, lockerer Baum Postplatz, Dresden (Bildquelle: www.deutsches-architektur-forum.de Foto:Elli Kny) 27 Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected] Zentrumsplatz/Polyvalente Spielfläche 532.62 532.7 532.72 17 Stk. neu 9.66 6.73 532.91 4.5 Zi 113m2 4.5 Zi 113m2 4.5 Zi 113m2 D 4.5 Zi 113m2 4.5 Zi 113m2 4.5 Zi 113m2 2.5 3.5 2.5 2.5 74 m2 84 m2 71 m2 74 m2 E 4.5 Zi 113m2 3.5 3.5 93 m2 93 m2 532.65 9.00 532.79 Standfläche Feuerwehr 11.55 531.4 2.5 Zimmer 59 m2 532.83 52.00 Gewerbe 82m2 Gewerbe 52m2 Spielfläche 600m2 6.00 Kinderwagen A2 Zimmer 79 m2 3.00 532.9 Roof Park Plaza in Täby, Schweden Polyform Architekter, Kopenhagen (Bildquelle: www.polyformarkitekter.dk) Wohnungen G Anlieferung Veloraum 3.5 Zimmer 94.5 m2 2.5 Zimmer 79 m2 EINHEIT 1 360M2 3.5 Zimmer 89.5 m2 Kleiderladen 2.5 Zi 75m2 531.39 EINHEIT 2 430M2 531.38 531.89 3.00 531.19 F Spielfläche 600 m2 00 m 0m Standfläche Feuerwehr und6.0Anlieferung 531.49 531.51 1.00 8. I EINHEIT 3 416M2 531.08 28 531.43 530.81 531.53 2.5 3.5 2.5 2.5 74 m2 84 m2 71 m2 74 m2 3.5 belag, E 3.5 3.44 93 m2 11.61 Betonbretter 93 m2 Asphaltbelag Fallschutzbelag Asphalt Betonbretter Standfläche Feuerwehr 6.82 52.00 Veloabstellplätze und Sitzgelegenheiten EINHEIT 1 360M2 EINHEIT 2 430M2 3.00 extra-ag.ch - Unterschiedliches Angebot an Bewegungsflächen - Verschiedene Oberflächen aus Fallschutzbelag, Hartbelägen und Markierungen - Multifunktionale Nutzung F 29 Gebäude J Vorgarten Staketenzaun auf Sockelmauer Vegetationskonzept Trottoir Parzellengrenze Vorgartenbereich I, J, K, L Suttergut Nord, Burgdorf Bepflanzung Grünraum Gebäude G-M Kleine Zierbäume: Blumenwiese z.B: - Zierkirsche - Zierapfel - Japanischer Ahorn - Magnolie Grünraum Gebäude G-M Gewerbe 82m2 Bepflanzung mit kleinen Zierbäumen, z.B. - Zierkirsche - Zierapfel - Japanischer Ahorn - Magnolie Blumenwiese Gewerbe 52m2 Laden/Atelier 45m2 Laden/Atelier 45m2 Teeladen Kinderwagen Wohnungen G Veloraum Wohnungen Laden/Atelier 45m2 Laden H 3.5 Zi 90m2 M 2.5 Zi 62.5m2 Kleiderladen 2.5 Zi 75m2 I J K L ZONE ZONE 20 ZONE Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected] www.extra-ag.ch 30 20 Feng Shui Garten, Graz Irmgard Brottrager, Graz (Bildquelle: www.irmgardbrottrager.npage.at) 30 Lyssachbach Siehbach, Zug Appert & Zwahlen Landschaftsarchitekten, Cham (Bildquelle: Dokumentation Studienverfahren Suttergut Nord) Lyssachbach Suttergut Nord, Burgdorf 3.50 1.35 Hecke 532.75 533.02 532.94 Asphalt 5.84 Variante 2 Beidseitige Mauer Offene Gewässersohle 532.83 Gewerbe 82m2 Laden/Atelier 45m2 11 Velos Velos Gewerbe 52m2 11 Velos ungedeckt Kinderwagen Wohnungen 1 G 532.95 532.86 Laden/Atelier 45m2 Laden/Atelier 45m2 Laden Teeladen H Wohnungen Veloraum 3.5 Zi 90m2 2 M 8Velos 532.00 532.82 2.5 Zi 62.5m2 2.5 Zi 75m2 532.24 4 532.62 532.68 532.58 Bucherstrasse 3 <3.5% Kleiderladen <3.5% TG 5 TG 531.89 Velo 6 532.00 7 Lyssachbach offen Sohle 530.55 Entsorgung Unterflur 8 531.49 531.94 531.51 531.82 9 Aufenthaltsund Spielflächen Lyssachbach TG 531.86 10 I 12 11 10.30 6 Velos J 13 531.43 K 1 531.53 531.86 Lyssachbach L 6 Velos 12 Velos eingedolt 531.00 2 Asphalt 531.19 531.84 Hecke 12 Velos 1 531.00 531.42 Hecke 2 531.45 Velos 531.00 1 Hecke 2 531.39 Velos ZONE 20 Hecke 1 531.29 531.00 Hecke 531.19 531.22 20 ZONE 30 ZONE 531.16 Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected] www.extra-ag.ch Beidseitige Mauer Offene Gewässersohle 31 Treppen-Rampenaufgang Aachen Münchener Direktionsgebäude, Aachen Nattler Architekten, Essen (Bildquelle: www.nattlerarchitekten.de) Dorfplatz, Meilen Studio Vulkan, Zürich (Bildquelle: www.studiovulkan.ch) 32