Suttergut Nord - Stadt Burgdorf

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Baudirektion Burgdorf
Burgdorf
Baudirektion
Überbauungsvorschriften
Mitwirkungsexemplar 30.03.2017
Gestalterische Leitlinien
Die Stadt im Emmental
|
Energiestadt
Teil-Überbauungsordnung „XXXIV Bucherareal“ Burgdorf
Teil-Überbauungsordnung „Suttergut Nord“
Die Teil-Überbauungsordnung beinhaltet:
» Überbauungsplan (M. 1:500)
» Überbauungsvorschriften
» Ökologisches Gesamtkonzept
» Gestalterische Leitlinien
Weitere Beilagen:
» Verkehrskonzept
Die Teil-Überbauungsordnung beinhaltet:
» Lärmgutachten
» Überbauungsplan (M. 1:750)
» Erläuterungsbericht
» Überbauungsvorschriften
» Richtprojekt
» Gestalterische Leitlinien
» Ökologisches Gesamtkonzept
Weitere Beilagen:
» Änderung Zonenplan: Anpassung ZPP Nr. 9 Areal Bucher
» Änderungen Baureglement: Anpassung Art. 52
Planungsteam
Suttergut Nord:
» Verkehrskonzept
camponovo
baumgartner
architekten
» Städtebauliche
Studie
extra Landschaftsarchitekten
» Erläuterungsbericht
Transitec Beratende Ingenieure
Panorama
AG
2. Vorprüfungsexemplar
vom 6. Juli 2015
1
2
INHALTSVERZEICHNIS
1 Grundsatz und Leitidee
5
2 Aktuelle Situation
6
3 Städtebauliches Konzept
7
4 Volumetrie
8
5 Fassaden
11
6 Erdgeschossnutzungen
12
7 Wohntypologien
12
8 Aussenräume
13
Anhang
A Referenzen Gebäudefassaden
17
B Referenzen Aussenraum
25
3
4
1 Grundsatz und Leitidee
ESP Bahnhof Burgdorf
Im September 2009 wurde für den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhof
Burgdorf ein Richtplan erarbeitet. Dieser basiert auf einem Masterplan des Büros
„yellow z“ Zürich. Der Richtplan ESP sieht für den Teilbereich 3 Areal Bahnhofquartier West eine städtebauliche Entwicklung parallel zu den Geleisen vor.
Die städtebauliche Idee und die Prinzipien sehen eine hohe Urbanität, die Entwicklung gestaffelter, belebter Nord- und Süd-Fassadenfronten, linear ausgerichtete Wege und Freiräume innerhalb des Gebietes und platzartige Ausbuchtungen
entlang der Lyssachstrasse vor.
ZPP 15 Suttergut Nord
Ziel der Zone mit Planungspflicht ZPP 15 Suttergut Nord ist die „Stadträumliche
Aufwertung mittels einer verdichteten urbanen Bebauung mit breitem Nutzungsspektrum“.
(Revision der baurechtlichen Grundordnung, Auszug aus dem Baureglement der
Stadt Burgdorf, Auflageexemplar Mai 2016)
Studienauftrag
Im Teilbereich „Suttergut Nord“ führten die Grundeigentümer im Rahmen der
„Interessengemeinschaft Suttergut Nord“ 2014 einen Studienauftrag zur Um- und
Neunutzung des Areals durch. Es waren städtebauliche Projekte zu entwickeln, die
dem zentralen ESP-Standort in Bahnhofs- und Zentrumsnähe Rechnung tragen
und eine hohe bauliche Dichte, bei gleichzeitig urbaner Qualität von Architektur
und Aussenraum, aufweisen. Nebst Laden-, Restaurant-, Geschäfts- und Büronutzung, Gesundheitswirtschaft sowie Bildungs- und Forschungsnutzung ist ein
der Lage entsprechender Wohnungsanteil anzubieten. Der Studienauftrag wurde
mit einem qualifizierten Verfahren und einer fachlich ausgewiesenen Jury unter
fünf Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Das Beurteilungsgremium beschloss einstimmig das Projekt vom Projektteam camponovo
baumgartner architekten, extra Landschaftsarchitekten, Transitec Beratende Ingenieure und normal office zur Weiterbearbeitung.
Richtprojekt
In einer anschliessenden Überarbeitung wurde vom Projektteam ein Richtprojekt
ausgearbeitet (Stand 05.10.16). Bei diesem Verfahren war die Interessengemeinschaft Suttergut Nord bestehend aus der Alfred Müller AG, der SBB, der BLS, der
Erben Lüthi vertreten durch Espace Real Estate und Moreno Pedrazzoli vertreten.
Zudem haben die städtischen Behörden aus den Bereichen Stadtplanung, Werkbetrieb und Feuerwehr sowie das AGR und der OIK IV am Verfahren mitgewirkt.
Das Verfahren wurde vom Jurymitglied Kurt Schenk moderiert.
Das Richtprojekt dient als Basis zur Erstellung der Teil-Überbaungsordnung „Suttergut Nord“.
Die wichtigsten Elemente werden mit der Teil-UeO grundeigentümerverbindlich in
Plan und Vorschriften sichergestellt.
Die gestalterischen Leitlinien ergänzen den Überbauungsplan und die Überbauungsvorschriften. Sie dienen als qualitätssichernde Richtlinie für die wesentlichen
städtebaulichen und architektonischen Überlegungen ab.
Im Rahmen der konkreten Projektentwicklung (Baubewilligungsverfahren) sind die
in den Leitlinien aufgeführten gestalterischen Grundgedanken umzusetzen.
5
2 Aktuelle Situation
Perimeter und Nachbarschaft
Das Areal Suttergut Nord zwischen Bahnlinie und Lyssachstrasse zeigt sich heute
dicht und heterogen überbaut mit Gewerbebauten aus unterschiedlichen zeitlichen
Epochen, ergänzt durch drei Wohnbauten aus dem Ende des 19. Jahrhunderts im
östlichen Teil des Areals.
Die Aebi-Gewerbebauten bilden ein zusammengebautes Ensemble aus verschiedenen Haupt- und Anbauten, das bis dicht an die Lyssachstrasse reicht. Eine Passerelle verbindet die Aebi-Halle mit dem Gewerbebau des Gebietes Suttergut Süd.
Entlang des Gleisfeldes befindet sich eine grosse Brachfläche. Im nördlichen Bereich liegt die für einen allfälligen späteren Gleisausbau reservierte Interessenslinie
der SBB.
Beim Bahnhof liegt ein Park+Rail der SBB mit 155 Parkplätzen.
In diesem Bereich befindet sich die 2013 im Baurecht erstellte Velostation.
Park+Rail und Velostation liegen ausserhalb des Perimeters der Teil-Überbauungsordnung.
Die ehemaligen Aebi-Fabrikhallen stehen seit dem Wegzug des Betriebes 2010 in
die Buchmatt leer. Die Wohnbauten an der Lyssachstrasse 34 und 36 sind vermietet. Ebenso bestehen in dem ehemaligen Spirituslager an der Bucherstrasse 2 und
4 laufende Mietverträge.
Die Wohnbauten an der Lyssachstrasse 34 und 36 sind im Bauinventar der Stadt
Burgdorf als erhaltenswert, das ehemalige Spirituslager ist als schützenswert
eingestuft. Die beiden Fabrikhallen Lyssachstrasse 46 und 48 sind aufgrund
ihrer Stellung wichtig. Im rechtsgültigen Bauinventar der Stadt Burgdorf sind die
beiden Hallen ohne Inventareintrag und geniessen damit keinen Schutz.
Der Lyssachbach verläuft mehrheitlich eingedolt. Im offenen östlichen Bereich
präsentiert er sich als kleiner Kanal, der aktuell kaum Wasser führt.
6
3 Städtebauliches Konzept
a
Das Projekt Suttergut Nord nimmt die bestehenden Strukturen auf, erweitert sie
und stellt sie in einen grösseren Zusammenhang mit dem gesamten Bahnhofquartier. Die Bebauung Suttergut Nord soll nicht ein einheitliches Kleid erhalten,
sondern differenziert an den vorhandenen städtischen Strukturen anknüpfen. Mit
der Berücksichtigung des gewachsenen Stadtraums gelingt es, auf dem Areal mit
einzelnen Bausteinen die Stadt schrittweise weiterzubauen und im Sinne des Entwicklungsschwerpunktes ein urbanes Quartier zu schaffen.
b
Der Einbezug bestehender Bauten gibt den einzelnen Bereichen eine jeweils
eigene Massstäblichkeit. Die Körnung der Neubauten reagiert auf den Bestand auf
dem Areal sowie auf die Bebauung gegenüber der Lyssachstrasse und folgt dem
Anstieg der Baumasse von Ost nach West.
Auf der Seite Tiergartenstrasse wird mit einem kräftigen Tor der Eingang zum dicht
überbauten westlichen Arealteil geprägt. Die grossmassstäbliche Bebauung geht
gegen Osten über in ein Wohnquartier mit Stadthäusern, das in seiner Massstäblichkeit und Nutzung Bezug nimmt zum angrenzenden Bahnhofgebiet.
c
Die bestehenden Ost-West-Achsen werden verstärkt und differenziert.
Entlang der Bahnlinie wird städtebaulich mit einem linearen baulichen Abschluss
und differenzierten Gebäudevolumen eine klare Haltung eingenommen. Der
Strassenraum der Lyssachstrasse wird geprägt vom Wechselspiel alter und neuer,
grösserer und kleinerer Bauten, mit platzartigen Aufweitungen und differenzierten
Aussenräumen. Mittig im Quartier, wo früher die Gleisachse war, wird die Hauptfussgängerverbindung angeordnet. Sie führt über eine Abfolge verschiedener
zentraler Freiräume.
d
Für mehr Durchlässigkeit und eine bessere Durchwegung werden neu zwei
wichtige Querverbindungen etabliert. Die beiden Querverbindungen ergänzen die
Bucherstrasse und Tiergartenstrasse. Sie schaffen einen Bezug von der Lyssachstrasse zum Gleisfeld.
7
4 Volumetrie
Teilbereiche
Die unterschiedliche Massstäblichkeit der einzelnen Gebäudevolumen wird als
spezifische Eigenheit des Stadtquartiers aufgenommen.
Die Bebauung lässt sich in drei unterschiedliche Teilbereiche aufteilen: den Aebihof, das Zentrum und die Stadthäuser.
Aebihof
Vom industriellen Gebäudekonglomerat werden die Mantellinien der Volumen
der Aebi-Halle als Hochpunkt (A2) und des angebauten Fertigungsgebäude beim
Tiergartenkreisel (A1) übernommen. In Ergänzung der beiden Volumen A1 und A2
werden um den Aebihof grossmassstäbliche Einzelvolumen gruppiert. Die Fassaden definieren die Umfassung des zimmerartigen Hofraumes.
Gegenüber des Volumens A1 werden die Volumen C und D parallel zu den Gleisen
linear ausgerichtet und hintereinander gereiht.
Als markanter Abschluss der zentralen Achse zur Tiergartenstrasse wird ein hohes
Volumen angeordnet. Als Hochpunkt bildet es eine klare Kante zum anschliessenden Quartier und bildet zusammen mit dem Suttergut Süd den Abschluss gegen
Westen.
8
A1
Der Bestandesbau A1 bildet einen wesentlichen Indentifikator für das Gebiet Suttergut. In der bestehenden Grundordnung kann der Bau erhalten oder durch einen
sorgfältig gestalteten Neubau mit vier bis fünf Geschossen ersetzt werden.
Der Fussabdruck und das Volumen des bestehenden Riegels ist die Grundlage
für einen möglichen Ersatzneubau. Die bestehende Passerelle kann erhalten, neu
interpretiert oder abgebrochen werden.
Das Gebäude A1 ist im Norden mit dem Volumen A2 zusammengebaut.
Es steht mit seiner Längsfassade dicht an der Lyssachstrasse. Zum Tiergartenkreisel wird das Volumen verjüngt. Gegen den Hof sind geringfügige Arrondierungen
der Volumetrie möglich.
Das Gebäude verfügt über zwei unterschiedliche Erdgeschosskoten und vermittelt
zwischen dem unteren Niveau der Lyssachstrasse und dem oberen Niveau des
Aebihofes.
Das Volumen A1 hat ein Flachdach mit einer leicht auskragenden Dachplatte.
A2
Das Volumen A2 springt von der Lyssachstrasse zurück. Es steht zwischen den
beiden Hauptaussenräumen und definiert mit seinen Stirnseiten die Platzkante des
Aebihofs und des Zentrumplatzes. Längsseitig bildet es im Süden die Platzkante
zum Pocket Parc an der Lyssachstrasse. Die nördliche Längsfassade führt zu einer
Verengung der zentralen Achse.
Der Fussabdruck und das Volumen basieren auf dem Bestandesbau der Aebihalle.
In der Höhe überragt es das angebaute Volumen A1.
Das Volumen verfügt über circa sechs bis sieben Geschosse und wird mit einem
Flachdach abgeschlossen.
B
Das Volumen B bildet als hohes Haus den Abschluss der Achse und den Schlusspunkt der gegen Westen kumulierten Baumasse. Das rechtwinklige Volumen führt
die Reihe von C, D und E weiter, ist aber um 90° gedreht.
Es kommuniziert mit dem Hochpunkt Bahnhofplatz.
Die obersten zwei Geschosse springen rechtwinklig zurück, um den Schattenwurf
auf das angrenzende Wohngebiet zu minimieren.
Zur Tiergartenstrasse steht das Volumen auf einem Sockel, welcher vom Niveau
Tiergartenstrasse bis zur Oberkante des Aebihofs reicht. Der Sockel und die umgebenden Bebauungshöhen (A1 und C) zeichnen sich in der Fassade ab.
C
Das Volumen C ist ein rechtwinkliger Riegel. Es steht in einer Reihe mit den Volumen D und E. Die Südfassade führt die Fassadenflucht von D und E weiter und
definiert die zentrale Achse.
Das Volumen verfügt über maximal fünf Geschosse und ein Flachdach.
Vor- und Rücksprünge rhythmisieren das Volumen gleichmässig.
D
D ist ein kurzes, rechteckiges Volumen in einer Reihe mit den Volumen C und E.
Die Achse führt entlang der Südfassade des Volumens und erfährt hier die schmalste Stelle. Die Dachform kann als Hallendach mit Shed oder südseitig mit einem maximal eingeschossigen Aufbau und einer nordseitigen Terrasse ausgeformt
werden.
Mittig im Areal sind sich zwei stattliche Volumen gegenübergestellt und definieren
einen zentralen, grosszügigen Aussenraum.
Zentrum
E
F
Der rechteckige, maximal sechsgeschossige Riegel steht in einer Reihe mit den
Gebäuden C und D. Die Südfassade führt die Fassadenflucht von C und D weiter
und definiert den öffentlichen Zentrumsplatz.
Es besitzt Vor- und Rücksprünge, die das Gebäude gleichmässig rhythmisieren.
Das Volumen E hat ein Flachdach. Für die oberen Geschosse sind Innenhöfe möglich.
Das Volumen F nimmt zwei Geometrien auf, einerseits folgt es im Süden der
Lyssachstrasse, andererseits werden die Stirnseiten und die Nordfassade von der
Ausrichtung der Achse und des Gleisfelds bestimmt.
Im Norden definiert das Gebäude den Rand des Zentrumplatzes.
Das Gebäude ist in in drei Teilvolumen geteilt, zwei laterale Hauptvolumen und ein
Verbindungsbau, womit es auf das Gebäude gegenüber der Lyssachstrasse reagiert. Der Verbindungsbau ist maximal zweigeschossig. Die beiden Hauptvolumen
sind maximal fünfgeschossig. Die beiden Hauptvolumen werden baulich durch eine
offene Struktur verbunden. Die bauliche Verbindung hat sich von den restlichen
Fassaden zu unterscheiden. Geschlossene und offene Passerellen, Loggien und
Balkone sind möglich. Die Dachterrasse kann mit einem Witterungsschutz gedeckt
werden.
9
Stadthäuser
10
Die Raumbildung durch eine halboffene Bauweise strickt in dichterer Ausformulierung das Bebauungsmuster des Bahnhofgebiets weiter. Die Bauten M, I und J
werden in die Randbebauung integriert mit dem Ziel, ein Nebeneinander von alten
und neuen Gebäuden zu schaffen. Die bestehenden, als erhaltenswert eingestuften Gebäude I und J werden bei einem Abriss durch zwei Punktbauten ersetzt.
G
Das kurze, rechteckige Volumen verfügt über maximal fünf Geschosse.
Die Westfassade definiert eine Platzkante des Zentrumplatzes.
Im Norden steht das Volumen in einer Flucht mit H und M entlang der Achse zum
Bahnhof.
Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der
Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet.
H
Das kurze, rechteckige Volumen verfügt über maximal fünf Geschosse.
Im Norden steht das Volumen in einer Flucht mit dem Volumen G und M entlang
der Achse zum Bahnhof. Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet.
I
Das Volumen I umfasst den erhaltenswerten Bestandesbau oder einen Neubau
mit maximal fünf Geschossen. Das Volumen steht parallel zum Strassenverlauf, ist
von der Lyssachstrasse leicht zurückversetzt zugunsten eines Vorgartenbereichs.
Nördlich kann es bis direkt an den Lyssachbach gebaut werden.
Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der
Dachschräge. Die Traufhöhe ist tiefer als das Volumen F. Die Dachform wird vom
Zeltdach abgeleitet.
J
Das Volumen J umfasst den erhaltenswerten Bestandesbau oder einen Neubau
mit maximal fünf Geschossen. Das Volumen steht parallel zum Strassenverlauf, ist
von der Lyssachstrasse leicht zurückversetzt zugunsten eines Vorgartenbereichs.
Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der
Dachschräge. Die Traufhöhe ist tiefer als das Volumen F. Die Dachform wird vom
Zeltdach abgeleitet.
K
Das Volumen K ist maximal fünfgeschossig.
Das Volumen steht parallel zum Strassenverlauf, ist von der Lyssachstrasse leicht
zurückversetzt zugunsten eines Vorgartenbereichs.
Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der
Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet.
Zum Volumen L kann ein eingeschossiger Verbindungsbau mit Flachdach erstellt
werden.
L
Das Volumen L ist maximal fünfgeschossig.
Es nimmt die Geometrien der Bucher- und der Lyssachstrasse auf und bildet den
südöstlichen Abschluss der Überbauung. Zur Lyssachstrasse gibt es einen Vorgartenbereich frei.
Das Volumen hat ein leichtes Schrägdach. Das fünfte Geschoss ist bereits in der
Dachschräge. Die Dachform wird vom Zeltdach abgeleitet. Ein Zusammenbau mit
dem eingeschossigen Verbindungsbau K ist möglich.
5 Fassaden
Allgemein
Die Fassaden sollen der zentralen, städtischen Lage entsprechen.
In der Fassadengestaltung soll die Nutzungsvielfalt des Gebietes ablesbar bleiben.
Die industrielle Vergangenheit soll in den differenzierten, gegliederten Fassaden
spürbar sein.
Die Gebäude haben keine Rückseiten.
Die drei Teilbereiche sollen spezifische Prägungen erhalten.
Auf eine Vielfalt bei den angewendeten Materialien wird Wert gelegt.
Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen sollen von den Hauptaussenräumen
(Zentrumsplatz, Aebihof) gut erkennbar sein und direkte Bezüge herstellen. Werbeträger sind nicht flächendeckend und nur zurückhaltend einzusetzen.
Stadthäuser
Gebäude G, H, I, J, K, L
Die Gestaltung der Stadthäuser soll der sehr zentralen, städtischen Lage entsprechen.
Ein Sockel von mindestens 80 cm Höhe und das Erdgeschoss sollen an der Fassade ablesbar sein.
Eine Lochfassade ist möglich. Ab dem ersten Obergeschoss dürfen auf insgesamt
einem Viertel der Fassade Erker und Balkone mit einer maximalen Auskragung
von 1.20 m erstellt werden. Die Balkone können mit eingezogenen Loggien und
Wintergärten kombiniert werden.
Brüstungen sind solide oder aus Staketen ähnlichen Elementen auszuführen. Von
Glasbrüstungen ist abzusehen.
Zentrum
Gebäude F, E
Die beiden grossformatigen Gebäude bilden das Zentrum des neuen Stadtteils.
Die publikumsorientierten Nutzungen im Erdgeschoss sollen sich an der Fassade
klar abzeichnen.
Die Fassade des Gebäudes E soll vertikal gegliedert sein. Eine Gliederung in der
Fassadentiefe ist erwünscht.
Aebihof
Gebäude A1, A2, B, C
Die Fassaden um den Aebihof sollen als Rasterfassaden ausgeführt werden.
Lochfassaden sind hier nicht anzuwenden. Für das A1 gilt es, bei einem Ersatzbau
ein ebenbürtiges Pendant für die heutige, vertikal gerasterte und präzis gestaltete
Fassade zu finden. Das Gebäude A1 trägt wesentlich zur Identitätsbildung des
gesamten Stadtteils Suttergut Nord bei.
Die Fassade von B soll mit einer leichten Staffelung Höhen der umliegenden Gebäude abzeichnen.
Nordfassade B, C, D, E
Entlang Bahnlinie
Die Nordfassaden zu den Geleisen bedürfen einer sorgfältigen Gestaltung hinsichtlich der Anforderungen durch die Lärmemissionen und dem Anspruch an einen
repräsentativen Auftritt zur Bahnlinie.
Der Öffnungsanteil der Nordfassaden soll nicht unter 30% liegen und eine Orientierung der Nutzungen zum Gleisfeld ermöglichen.
Durch Massnahmen wie Loggien und Innenhöfe kann auf die Lärmbelastung reagiert werden.
Das Gebäude B steht auf einem Sockel, der den Geländeversprung des Aebihofs
und der Tiergartenstrasse überwindet. Der Sockel ist von der Gebäudefassade
gestalterisch klar zu unterscheiden.
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6 Erdgeschossnutzungen
Allgemein
Die Erdgeschosse müssen möglichst publikumsorientiert genutzt werden.
Die sehr hohe Bebauungsdichte des Quartiers fordert eine sensible Trennung der
öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereiche.
Die Erdgeschossnutzungen bilden wichtige Begegnungs- und Interaktionsorte und
begünstigen eine Bespielung und Vitalisierung der Aussenräume tagsüber.
Das attraktive Stadtquartier ist gekennzeichnet durch eine hohe Nutzungsvielfalt und
dient unter anderem der wohnungsnahen Versorgungsfunktion für die Bewohner.
Die publikumsorientieren Erdgeschosse sollen offen und einladend wirken und einen
Bezug zwischen Innen- und Aussenraum herstellen.
F
Im Erdgeschoss des Gebäudes F bietet sich eine publikumsintensive Nutzung an.
Das Erdgeschoss kann mit dem Untergeschoss kombiniert doppelgeschossige Nutzungen wie beispielsweise eine Sporthalle aufnehmen.
7 Wohntypologien
Allgemein
Entsprechend den spezifischen Lagequalitäten und den unterschiedlich ausforumlierten Gebäuden soll ein vielfältiges Angebot an Wohnungen entstehen.
Wo möglich, sind gemeinschaftlich genutzte Räume, wie beispielsweise Waschsalons oder Velo- und Kinderwagenräume, im Erdgeschoss anzuordnen.
Wohntypologien in Bereichen
mit Lärm
Es sind Grundrisse anzustreben, welche die gesetzlichen Anforderungen bezüglich
Lärm erfüllen und trotzdem eine zweiseitige Orientierung der Wohnräume zulassen. Insbesondere die lärmexponierte Nordfassade zum Gleisfeld bietet weite
Ausblicke und wird prominent wahrgenommen. Sie muss sorgfältig gestaltet und
mit ausreichend grosszügigen Öffnungen versehen werden.
Gebäude D
Das Gebäude D eignet sich für Kleingewerbe oder für eine Wohn- und Arbeitsnutzung mit einer Reihenhaustypologie genutzt werden.
A1
Im Erdgeschoss des A1 können im tiefer gelegenen Teil zur Lyssachstrasse
Arbeitsnutzungen angeordnet und mit einem Bereich Wohnen zum Aebihof kombiniert werden.
Der besonderen Stellung des Gebäudes in dem Gebiet ist mit architektonisch
hochwertigen Wohnungen Rechnung zu tragen.
F
Die Obergeschosse der beiden Hauptvolumen bieten sich gut für Kleinwohnungen,
clusterartige Wohnungen oder betreute Wohnformen an.
Stadthäuser
Die Stadthäuser sind sehr gut für Familienwohnungen geeignet. Die Wohnungen
profitieren von einem direkten Bezug zu den umliegenden Grünräumen.
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8 Aussenräume
Aebihof
Vorland Tiergartenstrasse
Abschluss zu Park+Ride
Pocket Park Lyssachstrasse
Zentrumsplatz
/Polyvalente Spielfläche
Der Aebihof wird räumlich durch die umgebenden Gebäude gefasst. Es ist auf eine
gute Aufenthaltsqualität des Aebihof zu achten. Anlieferungen und Feuerwehrzufahrten erfolgen an den Rändern entlang der Gebäudefassaden. Der Belag ist
Asphalt. Die unbefahrene, offene Mitte soll möglichst begrünt werden und keine
Hartflächen aufweisen. In der Mitte sollen frei gestreut mindestens 15 mehrstämmige Hochstammbäume gepflanzt werden. Der gesamte Hof ist unterbaut. Der
Substrataufbau soll eine Mächtigkeit von mind. 1.00m haben. Die Bäume sollen
nicht in geschlossene Gefässe gepflanzt werden. Es soll eine hügelig modellierte,
weiche Landschaft entstehen, die möglichst grossflächig begrünt ist, und in welche
die Bäume gesetzt sind.
Der Aebihof dient als Spiel- und Aufenthaltsbereich. Es sollen Sitzmöglichkeiten
und kleinere Spielgeräte (Schaukel, Sandkasten) platziert werden. Bei angrenzender gastronomischer Erdgeschossnutzung soll der Aebihof Platz für die Aussenbestuhlung bieten.
Auf dem Vorland der Tiergartenstrasse sollen hochstämmige, standortgerechte
Alleebäume gepflanzt werden. Die Anordnung der Bäume ist eine freie Baumreihe.
Nördlich der Ein-/Ausfahrt sollen im Minimum 2 Bäume gepflanzt werden, südlich
davon sollen Minimum 5 Bäume gesetzt werden. Die Baumscheiben der Bäume
können mit einer Baumrostabdeckung ausgeführt werden oder es soll ein chaussierter Belag eingebaut werden. Beim Platzieren der Bäume sind die Sichtbermen der Ein- /Ausfahrt der Einstellhalle zu beachten. Die Bepflanzung ist auf den
Bereitstellungsplatz der Container abzustimmen. Der Belag des Vorlandbereiches
ist Asphalt.
Eine Baumreihe mit standortgerechten Hochstammbäumen bildet den räumlichen
Abschluss zur bestehenden Park+Rail Anlage. Die Höhendifferenzen werden in
einer Böschung überwunden. Die Böschung wird über die gesamte Länge mit einer
Hecke bepflanzt. Die Bäume sind in diese Hecke platziert. Die Bäume sind so anzuordnen, dass die Notzufahrt und die Personenrettung für die Volumen G und H
sichergestellt werden können. Am südwestlichen Eckpunkt der Park + Ride Anlage
soll eine rollstuhlgängige Verbindung geschaffen werden.
Der zurückversetzte Gebäudeteil der alten Aebihalle spannt zur Lyssachstrasse hin
eine Platzfläche auf. Ein Baumdach mit standortgerechten Bäumen definiert und
charakterisiert diesen Platz. Unter dem Baumdach werden Besucherparkplätze
angeordnet. Es sollen 6-12 Bäume gepflanzt werden, die im defnierten Bereich ein
kompaktes Baumvolumen bilden. Die Bäume dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Sichtbermen bei der Ein- und Ausfahrt auf die Lyssachstrasse nicht einschränken und haben in der Platzierung Rücksicht auf die Schleppkurven zu nehmen.
Auf dem Zentrumsplatz wird die zusammenhängende 600m2 grosse polyvalente Spielfläche platziert. Die Spielfläche soll zu einem verkehrsfreien, attraktiven,
urbanen Bereich für verschiedenste Spielnutzungen werden. Es sollen verschiedene Materialien für die Bodenflächen mit unterschiedlichem Nutzwert eingesetzt
werden.
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Vorgartenbereich I/J/K/L
Die Vorgartenbereiche der Gebäude reichen bis zur Hinterkante des Trottoirs. Die
Abgrenzung erfolgt mit einer Sockelmauer (Höhe ca. 20 - 30cm), auf welcher ein
Staketengeländer gesetzt wird. Die Öffnungen zum Trottoir dürfen maximal ca.
6.00 breit sein.In den Vorgartenbereichen dürfen keine hohen Bäume gepflanzt
werden. Der Belag ist grösstenteils nicht befestigt.
Aussenbereich Gebäude G-M
Die Aussenbereiche um die Gebäude sind grösstenteils begrünt. In die offenen,
übersichtlichen und zusammenhängenden Grünflächen sind frei gestreut Ziergehölze und Obstbäume gepflanzt. Die Flächen dienen als Spiel- und Aufenthaltsflächen und sind dementsprechend ausgestattet. Wegeverbindungen sind möglichst
nicht befestigt. Die Grünflächen reichen bis zur Abgrenzung der Vorgartenzone
(Sockelmauer mit Staketenzaun).
Lyssachbach
Der geöffnete Abschnitt des Lyssachbachs wird linear geführt. Mindestens auf
einer Seite des offenen Lyssachbachkanals muss ein 3.00m breiter Streifen für den
Unterhalt zugänglich sein. Es dürfen in diesem Bereich keine Gehölze gepflanzt
und keine Ausstattung platziert werden. Der Belag darf Wiese/Rasen sein. Die Gerinnesohle soll natürlich und offen, ohne Betonsohle erstellt werden. Eine teilweise
Begrünung ist zur ökologischen Aufwertung erwünscht. Punktuell soll der Lyssachbach für Spiel und Aufenthalt zugänglich gemacht werden. Die Ränder des offen
geführten Lyssachbaches sollen so ausgeführt werden, dass keine Abgrenzung
nötig ist. Allenfalls streckenweise benötigte Abgrenzungen, sollen möglichst optisch
durchlässig sein (Staketengeländer).
Der eingedolte Abschnitt bis zum Tiergartenkreisel muss saniert werden. Der Innendurchmesser des Kanals muss neu 80cm betragen.
Treppen/Rampenverbindung
Eine grosszügige Rampen/Treppenverbindung ist zwischen die Gebäude A1 und
B eingespannt. Die Erscheinung dieser wichtigen Wegeverbindung soll einladend
wirken und übersichtlich sein. Das Gefälle der integrierten Rampe soll nicht steiler
als 6% sein. Die Ausbildung der Anlage soll keine Mauern haben und über die
gesamte Breite begehbar sein. Die geforderten Absturzsicherungen (Handläufe,
etc.) sollten sich zurückhaltend einfügen. Das Material der Treppen-, Rampenverbindung kann monolithisch aus Beton sein, oder eine Kombination aus Asphalt und
Beton.
14
15
16
A Referenzen Gebäudefassaden
Abb. 1 und 2
Fassade Gebäude A1 / A2
Die Wandflächen sind reduziert, damit die Wand nicht als Fläche mit Löchern wirkt,
sondern ein Raster entsteht mit horizontalen und vertikalen Partien, welche die
Öffnungen definieren. Die vertikalen zeichnen sich stärker ab als die horizontalen
Elemente. Ein Raster gibt dem Gebäude die gewünschte industrielle Anmutung. Der
Dachrand steht vor.
Materialien: Zementgebundene Paneele, Beton, keine Glasbrüstungen
Ab. 1
Sulzerareal WERK 1, Baufelder 3, 5b, 5c, Winterthur
Baumberger & Stegmeier AG, Kilga Popp Architekten
Bild Architekten
Ab. 2
Aebihalle, Lyssachstrasse 44, Burgdorf
Bild José Hevia, Barcelona
17
Abb. 3
Fassade Gebäude A1 / A2
Die Stirnfassaden werden anders behandelt. Sie sollen geschlossener wirken als die Längsfassaden. Mit einem Relief
soll die Fassade verschiedene Tiefen kriegen und ein Spiel
mit Licht und Schatten entstehen lassen.
Ab. 3
Halle 181, Lagerplatz Winterthur
Kilga Popp Architekten
Bild Pit Brunner, Winterthur
Abb. 4
Fassade Gebäude A1 / A2
offene lauben als Erschliessung können als Gestaltungselement die Fassade beleben. Sie sollen nicht als horizontale
Bänder ausgebildet werden, sondern als Raster lesbar sein.
Ab. 4
Umnutzung Flössergasse 17, Zürich
Kilga Popp Architekten
Quelle homepage Kilga Popp Architekten
18
Abb. 5,6
Fassade Gebäude B
Das Erdgeschoss soll sich durch einen
Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen. Die umliegende Bebauungshöhe (A1 oder
C) zeichnet sich mit Rücksprüngen oder einem
wechselnden Fassadenraster am Gebäude ab.
Der Dachabschluss soll durch ein höheres Element betont werden. Das letzte Geschoss besitzt
höhere Fenster als die darunterliegenden. Die
Fassade soll nicht als Lochfassade ausgebildet
werden. Die geschlossenen Flächen bilden ein
Raster aus horizontalen und vertikalen Teilen,
welche durch Fugen getrennt sind. Sie können
auch reduziert werden auf Stützen und Deckenstirnen. Von einer reinen Glasfassade ist abzusehen.
Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene
Paneele, Beton, Keramik, Backstein, Glas
Ab. 5
Hohes Haus West, Zürich
Loeliger Strub Architekten
Quelle homepage Loeliger Strub Architekten
Ab. 6
Bürogebäude am Picassoplatz, Basel
Märkli Architekt, Zürich
Bild Nazar Leskiw
19
Ab. 7
Wiesental Areal, St. Gallen
Caruso St. John Architects
Bild Architekten
Abb. 7, 8, 9
Fassade Gebäude C
Über Fassadenknicke im Grundriss werden „bow
windows“ ausgebildet. Sie können eckig oder rund
sein. Die Fassade kriegt auf diese Weise eine vertikale Gliederung. Das Erdgeschoss soll sich durch einen
Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen.
Die Wandflächen bilden ein Raster, dazwischen
liegen die Fenster oder geschlossene Teile (Füllungen). Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene
Paneele, Beton, Keramik, Backstein, Glas
0.00 (+532.40)
Ab. 9
Suttergut Nord
camponovo baumgartner architekten
Bild camponovo baumgartner architekten
20
Ab.8
Housing am Rietpark
Em2n
Bildrechte Roger Frei
Abb. 10, 11
Fassade D
Das Haus ist niedriger als die umliegenden Gebäude. Die
„5.“ Fassade, das Dach soll gut gestaltet werden. Die Dachfläche soll nicht als ein durchgehendes Flachdach ausgebildet werden. Wiederkehrende Aufbauten rhythmisieren und
bespielen das Dach. EIne Dachlandschaft entsteht. Je nach
Nutzung kann das durch ein Sheddach oder Terrassenaufgängen erreicht werden.
Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene Paneele,
Beton, Keramik, Backstein, keine Glasbrüstungen
Ab.10
Borneo Sporenburg
KCAP
Bildrechte Barbara Lenherr
21
Abb. 12, 13
E und F
Die Fassade soll reliefartig verschiedene Tiefen vorweisen. Unterschiedlich materialisierte
Elemente gliedern das Fassadenbild (Stützen,
Bänder, Füllungen). Eine Kombination von Materialien wird erwünscht.
Eine vertikale Unterteilung der Fassade bricht die
Länge der Gebäude.
Das Erdgeschoss soll sich durch einen Materialwechsel oder durch ein Band abzeichnen.
Materialien: Zementgebundene Paneele, Beton,
Keramik, Backstein, keine Glasbrüstungen
Ab. 11
Letzibach Teilareal C
Loeliger Strub und Adrian Streich Architekten
Bild Andrea Helbling
+21.62 (554.02)
+19.92 (552.32)
+16.60 (+549.00)
0.00 (+532.40)
0.00 (532.40)
-1.30 (531.10)
-1.3 (+531.10)
-1.60 (530.80)
+19.15 (+551.55)
0.00 (+532.40)
Ab. 12
Suttergut Nord
Camponovo baumgartner architekten
Bild camponovo baumgartner architekten
22
Ab. 13
Malchower Weg, Berlin
Kollhoff Architekten
Bildrechte unbekannt
Bildquelle homepage Kollhoff Architekten
Abb. 14, 15, 16
Fassade Gebäude G, H, I, J, K, L
Die Stadtvillen sollen in Material und
Gestaltung unterschiedliche Fassadenbilder aufweisen.
Die Wandflächen sollen Reliefe vorweisen und mit verschiedenen Fassadenebenen operieren. Horizontale oder
vertikale Bänder können die Fassade
gliedern und in Flächen unterteilen.
Das Erdgeschoss soll sich durch einen
Materialwechsel oder durch ein Band
abzeichnen.
Französische Fenster sind eine Alternative zu Balkonen. Die Fassaden sollen
nicht zu offen ausformuliert werden. Es
soll vermieden werden, dass die dahinterliegenden Räume direkt einsehbar
sind (Positionierung, Grösse der Fenster,
vis-à-vis).
Falls Balkone gebaut werden, sollen sie
einzeln in Erscheinung treten und nicht
zusammengehängt werden.
Materialien: Blechpaneele, Zementgebundene Paneele, Beton, Keramik,
Backstein, Putz, keine Glasbrüstungen
Ab. 14
Mehrfamilienhäuser Felix und Regula
Loeliger Strub Architekten
Bild Roger Frei
23
Ab. 16
Wohnüberbauung Schönberg Ost
Graber Pulver Architekten
Bild Graber Pulver Architekten
24
B Referenzen Aussenraum
Aebihof
Hofbepflanzung mit
Kraut- und Baumschicht
ohne Sträucher
etationskonzept
gut Nord, Burgdorf
LW-A5+
f
C
SN640271a (CH)
Jardin de Montréal, Shanghai
Claude Cormier, Montréal (Bildquellen:www.claudecormier.com)
Gleis
532.62
532.87
532.70
532.75
Maschendrahtzaun h=1.50m
5.000m
14.30
Spiel- und Aufenthalt
Ergänzende Parkplätze
<< 2.5%
<< 2.5%
<< 5.0%
<< 3.0%
Entsorung
Unterflur
531.49
531.51
I
531.82
Altbau
Gehweg
6 Besucherparkplätze
Einfahrt TG
Lyssachstrasse
3.00
11.00
3.00
8.28
532.86
532.68
Bereich für Unterhalt 3m
<< 2.7%
17 Veloabstellplätze
>>
532.50
12 Veloabstellplätze
6%
<< 0.9%
H
Lyssachbach eingedolt
530.67
530.81
532.20
12 Veloabstellplätze
Baumdach
12 Veloabstellplätze
26.00
eingedolt
Lyssachstrasse
532.00
F
4 Besucherparkplätze
6 Besucherparkplätze
chaussiert
530.37
532.00
24 Veloabstellplätze ungedeckt
4.06
531.70
532.50
Wiese mit
Kleingehölzen
7.00
6%
531.38
530.37
ZONE
11.55
5.90
8.066m
G
532.00
531.38
531.23
30
3.30
3.50
5.000m
Kleinkronige Hochstammbäume
532.20
532.20
Neubau
Neubau
Lyssachbach
52.00
38 PP
Hecke
Zentrumsplatz
(Polyvalente Spielfläche 600m2)
531.92
A2
Bestehender Parkplatz
5.25
5.750m
532.25
532.25
532.15
531.92
4.92
531.78
33 PP
5.25
14.30
<<
Treppe / Rampe
36.08
32 PP
2.500m
5.000m
8.65
Baumpflanzung, mit
Unterbepflanzung
14.56
531.78
A1
E
3.75
0Punkt
x:613568
Y:212188
532.15
532.00
Aebihof
Spiel, Aufenthalt und
Aussenbestuhlung
531.90
530.05
532.65
532.65
3.416m
<< 2.5%
532.55
D
5.25
532.00
Veloweg
532.55
56 Veloabstellplätze ungedeckt
C
C
28 Veloabstellplätze ungedeckt
50 Veloabstellplätze ungedeckt
ahrt TG
532.40
532.40
5.000m
Veloweg
532.30
3.00
3.00
Interessenslinie SBB
B
48 PP
Veloweg
5.750m
532.57
530.50
11.82
Ruderalfläche
Fussweg
oweg
Spiel- und Aufenthalt
J
531.86
Altbau
531.43
12 Veloabstellplätze
531.19
531.53
Wiese mit
Kleingehölzen
531.86
531.84
12 Veloabstellplätze
Sockelmauer
mit Zaun
531.39
A2
Neubau
LW-A5+
SN640271a (CH)
A1
Neubau
INCEND-G long
Personnalisé
Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern
Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected]
www.extra-ag.ch
25
Abschluss zu Park+Rail
Rotbuchenhecke in der Eifel
(Bildquelle: Wikipedia)
Querschnitt Baumreihe
26
Am Kanal, Schermbeck-Dorsten
(Bildquelle: heckeninderlandschaft.npage.de)
Pocket Park Lyssachstrasse
Abb. B.AVorplatz Baumdach
z.B.:
- Quercus rubra
- Lirodendron tulipifera
- Celtis australis
- Gleditsia triacantos
Vegetationskonzept
Suttergut Nord, Burgdorf
Vorplatz / Baumdach
z.B.:
3.29
18.77
3.29
18.77
- Quercus rubra
- Lirodendron tulipifera
- Acer platanoides
- Celtis australis
- Gleditsia triacantos
8.77
8.77
Lichtdurchlässiger, lockerer Baum
Lichtdurchlässiger, lockerer Baum
Postplatz, Dresden
(Bildquelle: www.deutsches-architektur-forum.de
Foto:Elli Kny)
27
Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern
Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected]
Zentrumsplatz/Polyvalente
Spielfläche
532.62
532.7
532.72
17 Stk. neu
9.66
6.73
532.91
4.5 Zi
113m2
4.5 Zi
113m2
4.5 Zi
113m2
D
4.5 Zi
113m2
4.5 Zi
113m2
4.5 Zi
113m2
2.5
3.5
2.5
2.5
74 m2
84 m2
71 m2
74 m2
E
4.5 Zi
113m2
3.5
3.5
93 m2
93 m2
532.65
9.00
532.79
Standfläche Feuerwehr
11.55
531.4
2.5 Zimmer
59 m2
532.83
52.00
Gewerbe 82m2
Gewerbe
52m2
Spielfläche 600m2
6.00
Kinderwagen
A2
Zimmer
79 m2
3.00
532.9
Roof Park Plaza in Täby, Schweden
Polyform Architekter, Kopenhagen
(Bildquelle: www.polyformarkitekter.dk)
Wohnungen
G
Anlieferung
Veloraum
3.5 Zimmer
94.5 m2
2.5 Zimmer
79 m2
EINHEIT 1
360M2
3.5 Zimmer
89.5 m2
Kleiderladen
2.5 Zi
75m2
531.39
EINHEIT 2
430M2
531.38
531.89
3.00
531.19
F
Spielfläche 600 m2
00
m
0m
Standfläche Feuerwehr und6.0Anlieferung
531.49
531.51
1.00
8.
I
EINHEIT 3
416M2
531.08
28
531.43
530.81
531.53
2.5
3.5
2.5
2.5
74 m2
84 m2
71 m2
74 m2
3.5
belag,
E
3.5
3.44
93 m2
11.61
Betonbretter
93 m2
Asphaltbelag
Fallschutzbelag
Asphalt
Betonbretter
Standfläche Feuerwehr
6.82
52.00
Veloabstellplätze und Sitzgelegenheiten
EINHEIT 1
360M2
EINHEIT 2
430M2
3.00
extra-ag.ch
- Unterschiedliches Angebot an
Bewegungsflächen
- Verschiedene Oberflächen aus
Fallschutzbelag, Hartbelägen
und Markierungen
- Multifunktionale Nutzung
F
29
Gebäude J
Vorgarten
Staketenzaun auf Sockelmauer
Vegetationskonzept
Trottoir
Parzellengrenze
Vorgartenbereich I, J, K, L
Suttergut Nord, Burgdorf
Bepflanzung Grünraum Gebäude G-M
Kleine Zierbäume:
Blumenwiese
z.B:
- Zierkirsche
- Zierapfel
- Japanischer Ahorn
- Magnolie
Grünraum Gebäude G-M
Gewerbe 82m2
Bepflanzung mit kleinen
Zierbäumen, z.B.
- Zierkirsche
- Zierapfel
- Japanischer Ahorn
- Magnolie
Blumenwiese
Gewerbe
52m2
Laden/Atelier
45m2
Laden/Atelier
45m2
Teeladen
Kinderwagen
Wohnungen
G
Veloraum
Wohnungen
Laden/Atelier
45m2
Laden
H
3.5 Zi
90m2
M
2.5 Zi
62.5m2
Kleiderladen
2.5 Zi
75m2
I
J
K
L
ZONE
ZONE
20
ZONE
Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern
Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected]
www.extra-ag.ch
30
20
Feng Shui Garten, Graz
Irmgard Brottrager, Graz
(Bildquelle: www.irmgardbrottrager.npage.at)
30
Lyssachbach
Siehbach, Zug
Appert & Zwahlen Landschaftsarchitekten, Cham
(Bildquelle: Dokumentation Studienverfahren Suttergut Nord)
Lyssachbach
Suttergut Nord, Burgdorf
3.50
1.35
Hecke
532.75
533.02
532.94
Asphalt
5.84
Variante 2
Beidseitige Mauer
Offene Gewässersohle
532.83
Gewerbe 82m2
Laden/Atelier
45m2
11 Velos
Velos
Gewerbe
52m2
11 Velos ungedeckt
Kinderwagen
Wohnungen
1
G
532.95
532.86
Laden/Atelier
45m2
Laden/Atelier
45m2
Laden
Teeladen
H
Wohnungen
Veloraum
3.5 Zi
90m2
2
M
8Velos
532.00
532.82
2.5 Zi
62.5m2
2.5 Zi
75m2
532.24
4
532.62
532.68
532.58
Bucherstrasse
3
<3.5%
Kleiderladen
<3.5%
TG
5
TG
531.89
Velo
6
532.00
7
Lyssachbach offen
Sohle 530.55
Entsorgung
Unterflur
8
531.49
531.94
531.51
531.82
9
Aufenthaltsund Spielflächen
Lyssachbach
TG
531.86
10
I
12
11
10.30
6 Velos
J
13
531.43
K
1
531.53
531.86
Lyssachbach
L
6 Velos
12 Velos
eingedolt
531.00
2
Asphalt
531.19
531.84
Hecke
12 Velos
1
531.00
531.42
Hecke
2
531.45
Velos
531.00
1
Hecke
2
531.39
Velos
ZONE
20
Hecke
1
531.29
531.00
Hecke
531.19
531.22
20
ZONE
30
ZONE
531.16
Schönburgstrasse 52 / 3013 Bern
Telefon +41(0)31 330 45 00 / [email protected]
www.extra-ag.ch
Beidseitige Mauer
Offene Gewässersohle
31
Treppen-Rampenaufgang
Aachen Münchener Direktionsgebäude,
Aachen
Nattler Architekten, Essen
(Bildquelle: www.nattlerarchitekten.de)
Dorfplatz, Meilen
Studio Vulkan, Zürich
(Bildquelle: www.studiovulkan.ch)
32
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