Entwurf - Freudenstadt

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Entwurf
Bebauungsplan „Sonneneck" in Freudenstadt
BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN „SONNENECK“
in Freudenstadt
Inhaltsverzeichnis:
Städtebauliche Begründung
1. Erforderlichkeit, Ziele, Zwecke der Planung
2. Bebauungsplan der Innenentwicklung
3. Vorbereitende Bauleitplanung - Einfügen in bestehende Rechtsverhältnisse
4. Räumlicher Geltungsbereich - Situation und Entwicklung im Plangebiet
4.1 Räumlicher Geltungsbereich
4.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
4.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
4.4 Eigentumsverhältnisse
4.5 Belastungen
5. Städtebauliches Konzept
5.1 Planungskonzept
5.2 Nutzung
5.3 Erschließung
5.3.1 Äußere Verkehrserschließung
5.3.2 Innere Verkehrserschließung
5.4 Ver- und Entsorgung
6. Gutachten / Untersuchungen
6.1 Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels
6.2 Schalltechnische Auswirkungen
6.3 Fachbeitrag Umwelt - Artenschutzrechtliche Prüfung
7. Erläuterungen zu den Planfestsetzungen
7.1 Art der baulichen Nutzung – SO sonstige Sondergebiete
SO 1 Einkaufsbereich, SO 2 Gastronomie und Dienstleistung
7.2 Maß der baulichen Nutzung
7.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
7.4 Stellplätze und Tiefgarage
7.5 Nebenanlagen
7.6 Verkehrsflächen
7.7 Mit Geh- und Leitungsrecht zu belastende Flächen
7.8 Private Grünflächen
8. Abwägung des naturschutzrechtlichen Eingriffs / Umweltverträglichkeit
9. Flächenbilanz
Anlagen:
 Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in Freudenstadt
an der Stuttgarter Straße „Sonneneck“, GMA Ludwigsburg vom Juni 2015.
 Gutachten 10038 -01 Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf die Sondergebietsfläche im Bebauungsplan „Sonneneck“ in
Freudenstadt (Schallimmissionsprognose) von Kurz & Fischer GmbH, beratende Ingenieure vom 17. Juni 2015.
 Fachbeitrag Umwelt, Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, arguplan GmbH
Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe.
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Begründung
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Bebauungsplan „Sonneneck" in Freudenstadt
1. Erforderlichkeit, Ziele und Zwecke der Planung
Auf den von einem privaten Investor erworbenen Grundstücken, Flst. Nr. 1743,
1743/1, 1740/2 und 1741/2, Gemarkung Freudenstadt, direkt an der Stuttgarter Straße/ B28 ist die Ansiedelung großflächigen Einzelhandels in Form eines Lebensmittelund Drogeriemarktes, eines Restaurants mit Drive-In Verkauf, eines Bäckereiverkaufs
mit Café und Restaurant, Verkaufsflächen für Zeitschriften und Schreibwaren sowie
Betriebe des Dienstleistungsgewerbes für Büros und Verwaltung vorgesehen.
Bisher hatte hier ein Früchtegroßhandel, neben anderen Handelbetrieben und einer
Bildungseinrichtung, seinen Standort.
Mit dem geplanten Lebensmittelmarkt – der über eine Verlagerung aus dem Gewerbegebiet heraus realisiert werden soll, soll eine Verbesserung der Versorgung in der
Südstadt erreicht werden. Zugleich werden im Gewerbegebiet durch diese Verlagerungen wichtige Flächen für das produzierende Gewerbe oder andere Nutzungen
frei, die nur im Gewerbegebiet untergebracht werden können.
Seine endgültige Bedeutung als Versorgungsschwerpunkt bekommt der Standort an
der Stuttgarter Straße, wenn das zukünftige Wohnbaugebiet „Sonnenhalde“, welches sich unmittelbar anschließt, realisiert wird.
Städtebaulich wird ein vorhandener, bisher schon bebauter, Siedlungsbereich neu
geordnet und aufgewertet. Im Anschluss an die bestehende Bebauung südlich der
Stuttgarter Straße und im Übergang zum zukünftigen Lärmschutzwall bildet diese
neue bauliche Entwicklung ein Teil des Freudenstädter Stadtentrees.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufhebung des früheren Verfahrens in diesem Bereich, soll die städtebauliche Entwicklung in diesem Quartier unter Berücksichtigung zukünftiger Zielvorstellungen neu geregelt werden
2. Bebauungsplan der Innenentwicklung
Das Plangebiet ist der Innenstadt von Freudenstadt zugeordnet und war über Jahrzehnte Standort verschiedener Handelsunternehmen.
Die bisherigen Nutzungen –
Früchtegroßhandel, Handelsbetrieb der Kfz Branche und
Bildungszentrum – wurden
aufgegeben; die Gebäude
werden derzeit abgebrochen.
Im Rahmen der Innenentwicklung soll auf dem Grundstück nun eine neue Nutzung
durch u.a. großflächigen Einzelhandel, Gastronomie,
Dienstleistung und Büros ermöglicht werden. Dies ermöglicht, den Bebauungsplan als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB aufzustellen.
Die Voraussetzungen liegen vor, es handelt sich bei der zu überplanenden Fläche
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um eine Innenbereichsfläche nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB, da Sie mit 7.570m²
überplanter Fläche unter 20.000m² liegt. Das Vorhaben unterliegt nicht der UVPPflicht oder gibt Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b
BauGB genannten Schutzgüter (FFH- oder Vogelschutzgebiete).
3. Vorbereitende Bauleitplanung - Einfügen in bestehende Rechtsverhältnisse
Der Flächennutzungsplan 2015 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt weist das Gebiet mit der bestehenden Bebauung an der Stuttgarter Straße
als Mischgebiet aus. Südlich
schließt sich derzeit noch eine
große Freifläche an, welche
im Flächennutzungsplan mit
dem zukünftigen Wohngebiet
„Sonnenhalde“ überplant ist.
Der Bebauungsplan stimmt
daher aufgrund des geplanten Sondergebietes, der für
die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel erforderlich ist, nicht mit dem Flächennutzungsplan überein und ist
nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
zu berichtigen.
4. Räumlicher Geltungsbereich - Situation und Entwicklung im Plangebiet
4.1 Räumlicher Geltungsbereich
Das ca. 7.570m² große Planungsgebiet liegt in der Kernstadt Freudenstadt, Gemarkung Freudenstadt. Das Planungsgebiet beinhaltet die Grundstücke Flst. Nr. 1743/1,
1740/2, 1743, 1741/1, 1742, 1746, sowie Teilflächen der an das Grundstück angrenzenden Gehwege und öffentlicher Verkehrsflächen.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des
Bebauungsplanes.
4.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
Auf dem Grundstück werden derzeit Abbrucharbeiten durchgeführt, in weiten Teilen
liegt es bereits brach. Auf Grund der vorhandenen Topografie fällt das Gelände von
Nord nach Süd um ca. 6,00m.
Der Großteil des Vorhabensbereichs sind versiegelte Flächen oder waren mit Gebäuden überbaut. Lediglich im Osten sind Grünflächen vorhanden. Dort kommt eine
grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation mit Brombeer-Gestrüppen vor. Entlang
der östlichen Grenze des Vorhabensbereichs befindet sich ein strukturreiches Gebüsch.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wie:
 größtenteils versiegelte Flächen,
 Ruderalvegetation in einem kleinen Teilbereich,
 vorhandene Gehölze,
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wurden folgende Vorkommen festgestellt:
 Blaumeise,
 Mönchsgrasmücke,
 Zilpzalp und
 zwei Exemplare des Großen Wiesenknopfes.
Sonstige Vorkommen wurden nicht festgestellt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der
Umweltschutzgüter tritt durch die Planung nicht ein.
4.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
Umfeld:
Im Gebiet „Sonnenhalde“ ist im nordwestlichen Bereich an der Stuttgarter Straße eine Baustruktur mit gemischter Nutzung vorhanden. Neben der im Jahr 2002 erbauten
Tankstelle an der Einmündung der Saarstraße sind dies in erster Linie Handels- und
Handwerksbetriebe der Kfz-Branche mit Reparaturwerkstatt und eine Kaffeerösterei.
Der gesamte Bereich ist durchmischt mit Wohnnutzung. In einem neu errichteten
Gebäude befand sich ein Gemüsehandel kombiniert mit einer Wohnnutzung – diese
gewerbliche Nutzung wurde recht schnell wieder aufgegeben und das Gebäude
steht zurzeit leer.
Der vierspurige Ausbau der Stuttgarter Straße begrenzt den Bereich im Norden, im
Süden schließt sich an die
vorhandene Bebauung eine
große Wiesenfläche, teilweise
mit Obstbaumbeständen, an.
Plangebiet:
Das Plangebiet ist fast vollständig überbaut, bzw. die
Freiflächen sind befestigt und
wurden als Zufahrten oder
Parkierungsflächen genutzt.
Die vorhandene Bebauung
gliederte sich in zwei große
Baukörper.
Ein
Gebäude
welches ursprünglich als Autohaus mit Tankstelle genutzt
war, ist unmittelbar der Stuttgarter Straße zugeordnet und
von dort aus auch direkt erschlossen. Der Gebäudekomplex des Früchtegroßhandels
befand sich in „zweiter Reihe“ und wurde durch eine kurze Straßenanbindung – als
vorgezogen realisierte Anbindung der späteren Kärntner Straße - über die Stuttgarter
Straße erschlossen.
4.4 Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücke, die für das Bauvorhaben notwendig sind, wurden vom Vorhabenträger erworben. Für die Inanspruchnahme von städtischen Flächen ist ein Flächentausch und / oder Kauf vorgesehen.
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4.5 Belastungen
Altlasten
Teilflächen des Plangebietes sind in der flächendeckenden historischen Erhebung
von Altlastverdachtsflächen aufgeführt. Eine Fläche (nördliche Fläche) ist als AFläche geführt, was bedeutet: „Archivierung keine weitere Bearbeitung erforderlich“,
eine weitere Fläche (südliche Fläche) wird als B –Fläche geführt, was bedeutet: „Belassen auf Wiedervorlage, aufgreifen bei Nutzungsänderung“.
Die Kartierung erfolgte auf Grund einer früheren Nutzung als Autohaus mit Tankstelle.
Im Bereich der B-Fläche wurden keine Anhaltspunkte auf schädliche Bodenveränderungen gefunden, aber bei Aushubmaßnahmen im Bereich des Altstandortes (im
Untergrund doppelwandiger 3.000 Liter Altöltank geleert und gereinigt) ist mit belasteten Bodenkubaturen zu rechnen, die ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Entsprechende Untersuchungen sind durchzuführen.
Im Zuge der Abbrucharbeiten werden diese Altlasten geprüft und fachgerecht entsorgt. Die Flächen sind im Bebauungsplan gekennzeichnet.
Immissionen
Die Belastungen durch Lärm, Luft und Klima entsprechen der städtischen Lage mit
verdichteter Bebauung und vielfältigen Nutzungen. Zusätzliche Lärmbelastungen
sind durch die Stuttgarter Straße gegeben. Im Rahmen einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung sind die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN
18005 beurteilt worden.
5 Städtebauliches Konzept
5.1 Planungskonzept
Das Plangebiet umfasst eine kleine Gewerbeansiedlung am Rand der Innenstadtbebauung unmittelbar an der Stuttgarter Straße/ B 28 im Kreuzungsbereich des neu angelegten Straßenanschlusses zum späteren Wohngebiet „Sonnenhalde“ und zum
bestehenden Wohngebiet „Ziegeltal“.
Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf „Sonneneck“ sieht eine Neubebauung
vor, die sich in drei Baukörper gliedert. Auf Grund der Topografie werden diese Baukörper auf zwei Ebenen angesiedelt sein, wobei sich die Höhenentwicklung im Rahmen von ein bis drei Geschossen bewegen wird. An der Stuttgarter Straße – auf der
oberen Ebene – ist unmittelbar neben bzw. östliche der Einmündung der späteren
Kärntner Straße ein dreigeschossiger Flachdachbaukörper (Gebäude 1) im SO 2 vorgesehen. Ein weiterer Baukörper (Gebäude 2), allerdings nur eingeschossig, schließt
sich hier im Osten an. Im Süden des Gebäudes 2 befindet sich der dritte Baukörper
im SO 1 topografisch auf der unteren Ebene. Dieses Gebäude mit Pultdach wird
zweigeschossig ausgebildet und befindet sich im zweiten Geschoß auf gleichem Niveau wie das Parkdeck und die Erdgeschoßflächen der beiden Gebäude direkt an
der Stuttgarter Straße.
Die Parkierung wird über ca. 75 offene Stellplätze und über eine Tiefgarage mit ca.
65 Stellplätzen, übergreifend in SO 1 und SO 2, geregelt.
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Die Tiefgarage wird auf der unteren Ebene unmittelbar neben dem Discounter, das
darüber liegende Parkdeck wird über eine Zufahrt ausgehend vom vorhandenen
kurzen Teilstück der Kärntner Straße südlich des Kreuzungsbereichs angefahren.
Das geplante Fast-Food Restaurant mit Drive-In wird über dieselbe Zufahrt wie das
Parkdeck angefahren.
5.2 Nutzung
Im SO 1 „Einkaufsgebiet“ ist eine Nutzung mit einem Lebensmittelmarkt geplant. Dieses Angebot wird ergänzt durch einen Drogeriemarkt. Innerhalb der maximal zulässigen Verkaufsfläche gelten für die einzelnen Sortimente sortimentsbezogene Verkaufsflächenobergrenzen. Insgesamt sind max. 2.200 qm Verkaufsflächen zulässig.
Im SO 2 „Gastronomie und Dienstleistung“ ist im Gebäude 1 ein Bäckereiverkauf mit
Café, Restaurant und Büroräumen im Obergeschoss vorgesehen. Im Gebäude 2,
wird ein Fast-Food Restaurant (Systemgastronomie) mit Drive-In seinen Standort bekommen.
In der Addition der Verkaufsflächen überschreiten im SO 1 die sortimentsbezogenen
maximalen Einzelverkaufsflächen mit einer Flächengröße von insgesamt 2.400 m² die
festgesetzte maximale Gesamtverkaufsfläche von 2.200 m². Das bedeutet, dass innerhalb der Einzelsortimente hinsichtlich der Fläche zwar Spielraum besteht, aber
nicht alle Einzelsortimente bis zur Obergrenze ausgeschöpft werden können da die
Verkaufsfläche von 2.200 m² nicht überschritten werden darf.
Auf die Festsetzungen im textlichen Teil zum Bebauungsplan sowie auf das Gutachten der GMA vom Juni 2015 wird verwiesen.
Die erforderlichen Parkierungsanlagen werden auf einem Parkdeck mit darunter liegender Tiefgarage untergebracht.
5.3 Erschließung
5.3.1 Äußere Verkehrserschließung
Das Plangebiet wird über die Stuttgarter Straße/ B 28 erschlossen und zukünftig durch
die neu zu bauende Erschließungsstraße Kärntnerstraße mit dem Vogelsangweg und
anderen Straßen an das innerörtliche Erschließungssystem angebunden sein. Diese
Straße wird die Haupterschließung des zukünftigen Wohngebietes „Sonnenhalde“
werden.
Die Zufahrt zum gesamten Areal erfolgt über den Ampelknotenpunkt der Stuttgarter
Straße/ B 28 und über den bereits vorhandenen Straßenanschluss der späteren
Kärntner Straße zum Parkdeck - wie auch über eine neu zu bauende Verlängerung
dieses Straßenstücks zur Tiefgaragenzufahrt und zur Anlieferung des Lebensmittelmarktes. In diesem Bereich wird eine provisorische Wendeplatte notwendig um bis
zum endgültigen Ausbau der Kärntner Straße im Zusammenhang mit der Erschließung
des Wohnbaugebiets Sonnenhalde eine geordnete Verkehrsabwicklung zu gewährleisten.
Fußläufige Verbindungen bestehen über vorhandene Geh-und Radweg entlang der
Stuttgarter Straße direkt zum Marktplatz.
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5.3.2 Innere Verkehrserschließung
Die Innere Erschließung erfolgt über zwei Zufahrten von der Kärntner Straße aus.
Das Fast Food Restaurant wird über das Parkdeck angefahren. Die Zufahrt zum DriveIn Schalter des Schnellrestaurants im SO 2, Gebäude 2 verläuft in einem Teilbereich
parallel und in geringem Abstand zur B 28 Stuttgarter Straße. Da hier gegen die Fahrtrichtung der B 28 gefahren wird, ist als Blendschutz eine Sockelmauer mit einer Höhe
bis max. 1,00m vorgesehen. Die Mauer ist in den zeichnerischen Festsetzungen des
Bebauungsplans dargestellt. Die Abfahrt erfolgt wiederum über die Parkdeckzufahrt.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die neu zu bauende Verlängerung der
Kärntner Straße.
Um bei eventuellen Stoßzeiten die abfahrenden PKW´s vor dem Kreuzungsbereich
steuern zu können, wird eine Vorschaltampel auf der Kärntner Straße den Zufluss zur
Kreuzung der Stuttgarter Straße regeln.
5.4 Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung ist gesichert. Ein Abwasserkanal der durch das Gebiet verläuft muss verlegt werden und wird über das erforderliche Leitungsrecht gesichert.
Das Plangebiet ist im Mischsystem entwässert. Aufgrund der fast vollständigen Bebauung des Grundstückes kann das unbelastete Niederschlagswasser nicht zur Versickerung gebracht werden. Es wird daher in den Mischwasserkanal eingeleitet. Die
Dachfläche von Gebäude 1 im SO 2 wird zu 70% extensiv begrünt und bietet dadurch eine gewisse Retention für Niederschlagwasser. Weitere Dachbegrünungen
können auf Grund anderer Vorschriften und techn. Aufbauten nicht realisiert werden.
6. Gutachten / Untersuchungen
Die folgenden Gutachten werden dieser Begründung zum Bebauungsplan beigefügt:
6.1 Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in Freudenstadt
an der Stuttgarter Straße „Sonneneck“, GMA Ludwigsburg vom Juni 2015.
Das im Juni 2015 erstellte Gutachten der GMA war Grundlage und Voraussetzung für
die geplanten Nutzungen des Gebietes. Mit dem geplanten Lebensmittelmarkt, der
über eine Verlagerung aus dem Gewerbegebiet heraus realisiert werden soll, soll eine Verbesserung der Versorgung in der Südstadt erreicht werden. Die Verlagerung
aus der nicht-integrierten Gewerbegebietslage in eine zentrums- und wohngebietsnähere, wäre als deutliche Verbesserung der städtebaulichen und raumplanerischen
Gesamtsituation zu werten. Zugleich würden im Gewerbegebiet durch diese Verlagerung wichtige Flächen für das produzierende Gewerbe oder andere Nutzungen
frei, die nur im Gewerbegebiet untergebracht werden können. Die verlagernden
Betriebe sollen auf den Bestand ihrer Baugenehmigungen verzichten, so dass sich
nicht wieder Einzelhandel im Gewerbegebiet ansiedeln kann.
Auf das Gutachten wird verwiesen.
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6.2 Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf
die Sondergebietsfläche im Bebauungsplan „Sonneneck“ in Freudenstadt
(Schallimmissionsprognose Gutachten 10038 -01) von Kurz & Fischer GmbH, beratende Ingenieure vom 17. Juni 2015.
Untersucht wurden die schalltechnischen Auswirkungen durch Anlagenlärm auf die
schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes
Sonneneck. Das gesamte Umfeld, auch das geplante Wohngebiet Sonnenhalde, soll
durch die geplanten Nutzungen im Sondergebiet keine Einschränkungen erfahren.
Um die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm einzuhalten zu können sind für den Betrieb
der geplanten gewerblichen Nutzungen im Sondergebiet SO 1 und SO 2 verschiedene bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich.
Die baulichen Maßnahmen in Form von Lärmschutzwänden sind Bestandteil der
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Höhe der
Lärmschutzwand im östlichen Teil des Sondergebietes hängt von der späteren Gebäudehöhe im Wohngebiet ab, die jedoch ohnehin schon eine Vorbelastung durch
die ausgebaute Stuttgarter Straße/ B 28 hat.
Die organisatorischen Maßnahmen (z. B. Liefer- und Öffnungszeiten) werden im
Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren festgesetzt.
Bestandteil des Gutachtens sind auch Untersuchungen zur Vorbelastung durch Geräusche bereits vorhandener Gewerbebetriebe und die Auswirkung des zusätzlichen
Verkehrs im öffentlichen Straßenraum.
Innerhalb des Sondergebietes sind Überschreitungen der zur Beurteilung herangezogenen Orientierungswerte der DIN 18005 (Lärmschutz im Städtebau) infolge von Verkehrs- und Gewerbelärm zu erwarten. Die Grundrisse der Gebäude sind deshalb so
anzulegen, dass Fenster von Sozial – und Büroräumen zur Straßen- und Parkplatzabgewandten Gebäudeseite orientiert werden. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegel
gekennzeichnet. An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet (z. B. Büroräume), werden keine Anforderungen gestellt.
Von den in den im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans festgelegten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren bzw.
Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt. Durch ein geeignetes Lüftungskonzept ist sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern
eingehalten werden kann.
Die Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Norden müssen sofort realisiert werden, die
Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Süden und Osten spätestens mit Umsetzung des
Wohngebietes „Sonnenhalde“.
Auf das Gutachten wird verwiesen.
6.3 Fachbeitrag Umwelt, Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, arguplan GmbH
Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe.
Der Fachbeitrag Umwelt und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung stellt fest, dass
der Vorhabensbereich auf Basis der Ergebnisse der Geländeuntersuchung nur ein
geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential aufweist. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen dürfen die Gehölze nur außerhalb der Brutzeit der Vögel (Oktober
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bis Februar) entfernt werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme ist zu erwarten, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgelöst werden. Eine
diesbezügliche Festsetzung wurde aufgenommen.
Auf das Gutachten wird verwiesen.
7. Erläuterungen zu den Planfestsetzungen
7.1 Art der baulichen Nutzung – SO sonstige Sondergebiete
SO 1 Einkaufsbereich, SO 2 Gastronomie und Dienstleistung
Auf dem Areal sind Einkaufsbereiche geplant, die ergänzt werden durch einen
Gastronomiebetrieb (Fast Food mit Drive-In) Bäckerei mit Café, Gastronomie und
Dienstleistungsbetriebe sowie die erforderlichen Parkierungsflächen als offenen Stellplätze bzw. Tiefgarage. Das Plankonzeptes sieht drei Gebäude vor, eines davon im
SO 1, zwei im SO 2. Eine Beschränkung der Gesamtverkaufsfläche ist ebenso vorgesehen wie eine Beschränkung der Verkaufsflächengröße der zulässigen Sortimente.
Das Gutachten der GMA vom Juni 2015 belegt, dass die Einkaufsflächen an diesem
Standort am Stadtentree für das Mittelzentrum Freudenstadt positiv zu sehen sind.
Die geplante Nutzfläche macht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sowie
der Bebauungsplanung die Ausweisung von Sondergebieten nach § 11 BauNVO erforderlich.
7.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird in erster Linie durch die Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhe bestimmt.
Die Höhenentwicklung der Gebäude an der Stuttgarter Straße, im SO 2, orientiert sich
am vorhandenen Baubestand und ist mit einer Höhe von maximal 13.70m bzw.
5.80m über EFH festgesetzt. Das Gebäude im SO 1 ist mit einer Höhe von 5.70m bis
7,50m über EFH festgesetzt. Die EFH liegt auf dem Niveau der offenen Parkierungsfläche (Parkdeck) und wird im Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren festgelegt.
Für alle Baukörper im SO 2 sind Flachdächer vorgesehen, der Baukörper im SO 1 wird
mit Pultdach ausgeführt.
7.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Die Überbauung des Grundstücks ist in offener Bauweise vorgesehen.
7.4 Stellplätze, Tiefgarage
Die Parkierung wird auf zwei Ebenen untergebracht. Zum einen in der Tiefgarage im
SO 1 und SO 2 und auf einem darüberliegenden Parkdeck als offene Parkierungsanlage. Die Zufahrt zur offenen Parkierungsanlage und zur Tiefgarage erfolgt von der
Kärntner Straße aus.
Die zur Parkierung gekennzeichnete Freifläche mit ca. 75 Stellplätzen ist ausreichend
groß. Zusätzlich ist im Bereich des Baufensters des SO 1 und SO 2 eine Tiefgarage mit
ca. 65 Stellplätzen vorgesehen. Es sind Lärmschutzwände erforderlich, diese sind im
Plan gekennzeichnet.
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Begründung
Entwurf
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7.5 Nebenanlagen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Gebiet festgesetzt. Außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen sollen die verbleibenden Grünbereiche sichergestellt werden, Nebenanlagen sind mit Ausnahme der Unterstände für die Einkaufswagen auf dem Parkplatz und Fahrradabstellplätze sowie eingegrünten technischen
Anlagen deshalb ausgeschossen.
7.6 Verkehrsflächen
Verkehrsflächen sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans dargestellt. Die Bereiche der Zufahrten zum Parkplatz, zur Tiefgarage und zu den Anlieferzonen sind
dargestellt.
7.7 Mit Geh- und Leitungsrecht zu belastende Flächen
Das Leitungsrecht 1 sichert den Abwasserkanal in seiner neuen Lage.
7.8 Private Grünflächen
Im kleinen Randbereich des Parkplatzes und der Neubauten sind private Grünflächen mit Pflanzungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes dargestellt. Die
Pflanzgebote für Bäume sind dargestellt und in den Pflanzlisten definiert.
8. Abwägung des naturschutzrechtlichen Eingriffs / Umweltverträglichkeit
Wie oben (Wahl des Verfahrens nach § 13a) dargestellt, kann der Bebauungsplan
nach § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3
Satz 1 und 3 BauGB aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht kann damit abgesehen werden. Etwaige Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, sind zulässig (§ 13a Abs. 2 Ziffer 4
BauGB).
9. Flächenbilanz
Geltungsbereich gesamt
Baufenster
Priv. Stellplätze/ TG und Zufahrten
Öffentliche Verkehrsflächen
Private Grünfläche
Sonst. nicht überbaubare bef. Flächen
0,76 ha
0,18 ha
0,29 ha
0,17 ha
0,07 ha
0,05 ha
Anlagen:

Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in Freudenstadt
an der Stuttgarter Straße „Sonneneck“, GMA Ludwigsburg vom Juni 2015.
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Gutachten 10038 -01 Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf die Sondergebietsfläche im Bebauungsplan „Sonneneck“
in Freudenstadt (Schallimmissionsprognose) von Kurz & Fischer GmbH, beratende
Ingenieure vom 17. Juni 2015.

Fachbeitrag Umwelt, Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, arguplan GmbH
Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe.
Freudenstadt, den ………..
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Christoph Gerber
Baurechts- und Ordnungsamt
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Rudolf Müller
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