Begründung zur Verordnung über die Erhaltung

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Begründung
zur Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen an der Elbchaussee
in Ottensen
-Teilbereich 2, Elbchaussee Hausnummern 81, 83, 85, 87, 89 und 91 -
1.
Räumliche Ausdehnung des Erhaltungsgebiets und geltendes Planrecht
Das Erhaltungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 851, Nordgrenze der Flurstücke 851, 850, 849, 848, 847 und 846,
Ostgrenze des Flurstücks 846, Südgrenze der Flurstücke 846, 847, 848, 849, 850 und 851 der
Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 214)
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung ist in der Anlage zur
Verordnung mit einer schwarzen Linie dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Verordnung.
Für den Geltungsbereich stellt der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBI. S. 485) Wohnbaufläche dar.
Im Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBI. S.
363) ist der Geltungsbereich als gartenbezogenes Wohnen ausgewiesen.
Die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben ergibt sich für den
geplanten Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung aus dem Baustufenplan Ottensen mit der
Ausweisung Wohngebiet, zweigeschossig, offene Bauweise, aus der Landschaftsschutzverordnung
für die Gemarkung Ottensen und dem Fluchtlinienplan Ottensen 48.
2. Anlass und Verfahren
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona fasste in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 den
Einleitungsbeschluss für eine Erhaltungsverordnung zum Schutze des Gebäudeensembles
Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91.
Die Stadtbilduntersuchung Elbchaussee aus dem Jahr 2002 schlägt die Aufstellung einer
Erhaltungsverordnung nach § 172 des Baugesetzbuchs (BauGB) für das genannte Ensemble vor. 1
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Erhaltungsverordnung war dringlich, weil eine
Bauvoranfrage für das Grundstück Elbchaussee 81, auf dem eine Rotklinker-Villa aus den 1920er
1
Die in der Stadtbilduntersuchung Elbchaussee vorgeschlagenen Erhaltungs- und Gesta ltungsv erordnungen sowie Bebauungspläne si nd aufg rund der
Arbeitsintensität im Zusammenhang mit Stellenreduzierungen nicht zeitnah umsetzbar, sondern werden anlass bezogen und bedarfsorient i ert
bearbeitet. (Planungsausschuss Drs. XVI/Nr. 24, 21. Januar 2003, 15. April 2003)
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Jahren als integraler Teil des Ensembles steht, den Abbruch dieses Bestandes impliziert. Um das
bestehende, städtebaulich prägnante Ensemble zu bewahren, ist es erforderlich, unverzüglich eine
Erhaltungsverordnung zu erlassen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27. Juni 2012 (Amtl. Anz. S. 1270) gefasst und der
Vorbescheidsantrag am 25. Juli 2012 zurückgestellt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 29. Juni 2012 bis 20. Juli 2012 statt und
ergab keine zu berücksichtigenden Aspekte, die im Zusammenhang mit der beabsicht igten
Aufstellung einer Erhaltungsverordnung relevant sind. Die Stellungnahme der Finanzbehörde, dass
das Eintreten des Übernahmeanspruchs zu vermeiden sei, reißt ein Thema an, das kein Spezif ikum
dieser Erhaltungsverordnung darstellt, sondern ohne Ausnahme bei allen Erhaltungs- und
Gestaltungsverordnungen eine Rolle spielt. Ein Übernahmeanspruch t ritt nur dann ein, wenn dem
Eigentümer eine gutachterlich belegte nicht auskömmliche Bewirtschaftung und Unterhaltung von
Gebäuden zugemutet würde.
Die Grundeigentümer wurden mit Rückäußerungsfrist bis zum 4. September 2012 beteiligt. Drei
Grundeigentümer bzw. ihre juristischen Vertreter meldeten sich zurück.
Jedoch betreffen die Einwände nicht die e1nz1g relevante Frage der städtebaulichen
Erhaltungswürdigkeit des Gebiets und können daher unberücksicht igt bleiben.
Es stellt sich die Frage, ob die Regelung des § 173 Absatz 2 BauGB gegen Artikel 14 des
Grundgesetzes (GG) verstoße. Auch diese Frage würde sich aber nur im Falle der wirtschaftlichen
Unzumutbarkeit der Erhaltung des Gebäudes stellen . Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liege nicht
schon dann vor, wenn im Verhältnis zu den üblichen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt eine
angemessene Rendite nicht erzielt werden könne (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 2.
Senat, 12.12.2007, 2Bf10102).
Im Rahmen des Erlasses einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung ist nicht relevant, welche Art
der zukünftigen Nutzung die Eigentümer nach einem Abriss planen, sondern ausschließlich der Erhalt
des Bestandes, so dass sich die Frage des Sanierungsaufwandes im Rahmen des Erlasses einer
Erhaltungsverordnung (1. Stufe) nicht stellt, sondern erst bei der Einzelfallprüf ung nach§ 173 BauGB,
der Genehmigung (2. Stufe).
Die Bezirksversammlung Altona gab am 24. Oktober 2012 ihre Zustimmung zur Feststellung der
Erhaltungsverordnung.
3. Abgrenzung des Erhaltungsgebiets - Teilbereich 2, Elbchaussee Hausnummern 81, 83, 85,
87, 89 und 91 Bereits im Jahre 2002 identifizierte die Architektin Brigitte Siemonsen im Auftrag des Bezirksamts
Altona in ihrer "Stadtbilduntersuchung Elbchaussee" das Ensemble Elbchaussee Nummern 81, 83,
85. 87, 89 und 91 als schützenswert, da es sich durch einheitliche Entstehungszeit, ähnliche
Bauformen und einheitliches Material der Fassaden auszeichnet.
Lage und Umgebung des Ensembles
Das Ensemble des Erhaltungsgebiets liegt auf der südlichen Seite der Elbchaussee.
Stadtauswärtsfahrend ist es für Betrachter nach mehreren hundert Metern Parkfläche die erste von
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der Straße aus bemerkbare Bebauung. Die Bebauung endet zuvor für den stadtauswärtskommenden
Betrachter auf der südlichen Seite der Elbchaussee mit der Nummer 21, etwa auf Höhe der
Rothestraße. Dann folgen der Heine und der Donners Park, in welchen vereinzelt Häuser stehen, die
jedoch den Parkflächen zuzuordnen sind (z.B. Elbchaussee 23: die sogenannte Heine-Villa im Heine
Park).
Die Gebäude Elbchaussee 73 und 79 sind ehemalige Wirtschaftsgebäude des Donnersparks und im
Zusammenhang mit diesem zu sehen.
Das erste Gebäude, welches nach den Parkflächen an der Elbchaussee steht, t rägt die Adresse
Elbchaussee 79. Das Gebäude wirkt auf den Betrachter als ein zum Park gehörendes Gebäude.
Das klassizistische ehemalige Pförtner- I Gärtnerhaus, entstanden um 1850/70, gehörte zum im
Zweiten Weltkrieg zerstörten Landhaus Donner („Donnerschloss"). Es ist seit 1987 ein eingetragenes
Denkmal.
Im Anschluss beginnt mit der Nummer 81 das unter Erhaltungsschutz zu stellende Ensemble. Die
Gebäude Nummern 81, 83, 85, 87, 89 und 91 werden nicht nur von der Elbchaussee als ein
Ensemble wahrgenommen, sondern auch bei Spaziergängen durch den Donners Park. Der Weg,
welcher Spaziergänger stadtauswärtsgehend hinunter nach Neumühlen führt, grenzt an die
Grundstücke der Gebäude und ermöglicht einen Blick in die Gärten und auf die Gebäuderückseiten.
Insbesondere aufgrund der gleichförmigen Parzellierung erweckt das Ensemble auch heute noch
beim Betrachter ein harmonisches Bild, welches auf eine Geschlossenheit als Ensemble schließen
lässt.
Die drei Grundstücke Elbchaussee 93, 95 und 97 wurden nicht im Zusammenhang mit dem
Parzellierungsplan von 1921 bebaut - wie die Gebäude Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 - und
weisen heute eine einheitliche Bebauung mit Mehrfamilienhäuser auf, die nicht im Zusammenhang
mit dem zu schützenden Ensemble zu sehen ist, da hier ein anderes Maß der Nutzung und eine
andere Typologie vorherrscht.
Gegenüber dem Erhaltungsgebiet liegt auf der nördlichen Seite der Elbchaussee das Alten- und
Pflegeheim Auguste-Viktoria-Stiftung, welches sich jedoch weit zurückgesetzt auf dem Gelände
befindet. Somit verstärkt auch dieses Bild den Ensemblecharakter der im Erhaltungsgebiet liegenden
Gebäude, da die Wahrnehmung des Betrachters verstärkt auf diese gelenkt wird.
Zusammensetzung des Ensembles
Dass das Gebäude der Elbchaussee 83 (Neubau eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 2009)
optisch aus dem Erhaltungsbereich herausfällt und nicht erhaltungswürdig 2 sein könnte, ist für die
Abgrenzung des Erhaltungsbereichs unschädlich. Es reicht aus, dass das Gebiet insgesamt
Besonderheiten aufweist, die die Erhaltung baulicher Anlagen in seiner Gesamt heit rechtfertigen. Für
die Gültigkeit der Erhaltungsverordnung ist es daher nicht erforderlich, dass alle in einem festgelegten
Erhaltungsgebiet vorhandenen Anlagen nach§ 172 BauGB erhaltungswürdig sind 3 .
Der Ensemblebegriff wird definiert als städtebauliche Situation, in der durch mehrere Gebäude eine
Gesamtheit entstanden ist, die als Ganzes von Bedeutung ist, wobei das ganzheitliche
Erscheinungsbild entscheidend ist. Eine Prägung des Ortsbildes4 setzt voraus, dass die bauliche
Anlage alleine oder zusammen mit anderen baulichen Anlagen eine wesent liche, d. h. gesteigerte
2
im Sinne des§ 172 Absatz 1Satz1Nummer1 in Verbindung mit§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB
3
BVerG, Urt. V. 03.07.1987, BVerwGE 78, 23, 26; bestätigend: OVG Hamburg i m Urteil vom 13.06.2012, 2 E 2/08.N
4
im Sinne von§ 172 Absatz 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs {BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 {BGBI. 1S. 2415), zuletzt geänd ert am 22.
Juli 2011{HmbGVBI.1S.1509)
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Bedeutung für die äußere Erscheinung eines Ortsteils, Straßenzugs, Platzes oder sonst igen
Bebauungszusammenhangs hat. Anlagen, die für sich genommen die erforderliche prägende
Wirkung nicht entfalten, aber Bestandteil eines für die Eigenart der näheren Umgebung
bestimmenden Ensembles sind, sind in dieser Eigenschaft geschützt.
Ein anderes Vorgehen, nämlich der Ausschluss der Nummer 83 wü rde im Gegenteil zu weit größerer
Rechtsunsicherheit führen, denn je kleinräumiger die Grenzen des Erhaltungsgebiets gezogen
werden, desto weniger kann Großzügigkeit bei der Frage der Erhalt ungswürdigkeit beansprucht
werden. 5 Würde also die Nummer 83 aus dem Erhaltungsgebiet ausgeschlossen werden , stiege der
Maßstab für die Erhaltungswürdigkeit der übrigen im Erhaltungsgebiet befindlichen Gebäude
entsprechend.
Darüber hinaus würde bei einer so erzielten kleinteiligen Aufteilung des Erhalt ungsgebiets der
Ensemblecharakter verloren gehen, welchen das Gebiet, unter anderem aufgrund der
Grundstücksteilung, nach wie vor aufweist. Dies ist nicht nur von der Elbchaussee wahrneh mbar,
sondern auch besonders vom rückwärtig gelegenen Donners Park.
4.
Städtebaulicher Ensembleschutz des Erhaltungsgebiets aufgrund seiner Ortsbildprägung
nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB
Auswirkungen des Ensembles auf das Straßenbild der Elbchaussee -Stadtauswärts
Das Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 liegt in Ottensen an der südlichen Seite der
Elbchaussee umgeben vom Donners Park. Es stellt stadtauswärtsfahrend die erste wahrnehmbare
Bebauung dar, nachdem die straßenbegleitende Bebauung auf Höhe der Elbchaussee 21 (im Süden )
und 38-52 (im Norden) endet. Der an diesen urbanen Abschnitt an knüpfende Teil der Elbchaussee ist
durch den südlich liegenden Heine Park und die nördlich liegende üppige St raßen randbegrünung
grüngeprägt. Nachdem die urbane Straßenrandbebauung verlassen wurde, wird hier quasi ein grünes
Tor durchfahren. Das Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 markiert hier einen
Übergangspunkt zur großzügigen Villenbebauung der Elbvororte. Gleichsam bilden die Gebäude
einen Auftakt zu den von hier aus Richtung Westen folgenden repräsentat iven Landsitzen in
landschaftlich privilegierter Lage.
Auswirkungen des Ensembles auf das Straßenbild der Elbchaussee -Stadteinwärts
In die andere Richtung reicht das Ensemble als letzter Finger der großzügigen Villenbebauung der
Elbvororte entlang der Elbchaussee bis in die urbanen Bereiche. Hier wird für den sich auf der
Elbchaussee stadteinwärts bewegenden Betrachter besonders veranschaulicht, wie weit das
Stadtbild Hamburgs von der landschaftlich einzigartigen Attraktivität des westlichen Hohen Elbufers6
geprägt wird, so dass die charakteristische Bebauung der Elbvororte im Allgemeinen und der
Elbchaussee im Besonderen (repräsentative Villen auf großzügigen Gartengrundst ücken) bis in die
innerstädtischen Bereiche gerettet werden konnte. Das Ensemble wirkt gleichsam als letzte Bastion
der reizvollen Landschaft mit eingestreuten prächtigen Baukörpern, bevor nach dem grünen Tor des
Donners und Heine Parks und der nördlichen Parkanlage des Auguste-Viktoria-St ifts urbane
5
OVG Hamburg, a.a.O
6 Das westliche Ho he El b ufer in Hamburg i st eine bei spie lhafte und ei nma lige urbane Kulturlandschaft der Aufklä rung und des Klassizismus. Die Villen
und Landhäuser mit den zugehörigen Parks und Gä rt en bilden repräsentative Ensembles ent lang de r Elbchaussee, die vom republikanischen,
aufklä re rischen Geist geprägt sind. Das bewegte Relief des Hohen Elbufers bewirkt bis heute di e ungebrochene Attraktivität dieses Landschaft sraumes.
Die v ielfälti gen Ausbli cke auf den Hafen und auf die Weite der Stromelbe, die ablesba re Si edlu ngsgeschicht e und i hre A rch itekt uren sowie nicht zu letzt
die großen Landschaftsparks, die heute überwiegend öffentliche
{http://www. i gs-ha m bu rg.de/region/begleitpro je kte/h ohes-elbufe r /)
Grünanlagen
sind,
machen
diesen
Ku lt urraum
unverw echselbar.
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Straßenrandbebauung das Ortsbild bestimmt.
Städtebaulich haben sich die Randbedingungen seit den zwanziger Jahren in diesem Teil der
Elbchaussee nicht verändert. Der Rhythmus, in dem die Rotklinker-Gebäude ent lang der
Elbchaussee im Blickfeld des Betrachters beim Durchfahren der Elbchaussee auftauchen, prägt hier
maßgeblich das Straßenbild der Elbchaussee.
Bedingt durch die Zunahme des Verkehrs seit 1921 und den Raumbedürfnissen des ruhenden
Verkehrs hat sich durch eine Bebauung der Vorgärten mit Stellplätzen die Vorgartenzone der
Gebäude verändert, dennoch halten die Hauptbaukörper einen mit Baumbestand und Hecken
eingegrünten Abstand zur Elbchaussee ein, der sicherlich verbesserungsfähig ist, aber nicht die
Aufstellung einer Erhaltungsverordnung negiert.
Wahrnehmung des Ensembles von der Elbseite
Richtung Süden stellt die Gebäudegruppe weiterhin eine Insel im Donners Park dar. Es ist südlich
angrenzend keine weitere Bebauung hinzugekommen, die die Gebäudegruppe beeinträchtigt, so
dass die ursprüngliche Bebauung der Parzellen mit einzelnen repräsentativen Gebäuden immer noch
ablesbar und für die Besucher des Donners Park wahrnehmbar ist. Es sind weiterhin Einzelbaukörper
mit einem ähnlichen Maß der baulichen Nutzung auf großzügigen Gartengrundstücken erkennbar.
Backsteinfassaden und Walmdächer sind bis heute in ihrer prägenden Wirkung erhalten.
Das Ziel der Erhaltungsverordnung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets
aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Die städtebauliche Gestalt ergibt sich aus dem
Zusammenwirken der Gebäude Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 untereinander und ihrer
Einbettung in die Parkanlagen des Hohen Elbufers und des Auguste-Viktoria-Stifts als Übergang vom
urbanen Ottensen /Altona-Altstadt zur repräsentativen Großzügigkeit und Weite der Elbvororte mit
der Elbchaussee als Rückgrat und Lebensader.
Das Ensemble bestimmt somit maßgeblich das Orts- und Straßenbild und zwar nicht nur lokal auf
seinen Abschnitt beschränkt, sondern es nimmt als Gelenk zwischen dem urbanen und dem
landschaftlich geprägten Teil der Elbchaussee eine wichtige Funkt ion für das Erleben der Stadtgestalt
in diesem Teil des Bezirks Altonas ein.
5. Stadtbaugeschichtliche Bedeutung des Ensembles
Über die Bedeutung des Ensembles für die Stadtgestalt hinaus, sind die baulichen Anlagen von
städtebaulicher insbesondere geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung. Entscheidend für die
Anerkennung eines Ensembles ist die Verbindung einzelner Objekte des Bauensembles durch eine
übergreifende Komponente oder Idee, bzw. ein einheitsstiftendes Merkmal, wie es bei den Gebäuden
Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 durchaus gegeben ist.
Die Gebäude des Ensembles weisen in Material und Bautypologie die Charakteristika des Hamburger
Landhauses auf (siehe unten) und stehen in einem städtebaulich bereits historisch begründeten
Zusammenhang, da sie ihren Ursprung im selben Parzellierungsplan von 1921 haben.
Es sind prägende Merkmale der Bebauung aus der Zeit der Besiedelung der Elbchaussee in der
ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts im Ensemble Elbchaussee 81 , 83, 85, 87, 89 und 91
noch in Reinform erlebbar.
Entstehung der Grünanlage Donners Park
Im 16. und 17. Jahrhundert erwarben vermögende Kaufleute aus Hamburg Ländereien an der Elbe.
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Damit einher ging die Anlage von Landsitzen und Lustgärten auf den Elbehöhen. Das Hohe Elbufer
wurde in der Zeit zwischen 1780 und 1810 zwischen Altona und Blankenese fast durchgängig mit
Park- und Grünanlagen überzogen. Handelsherren, wie z. B. Sieveking, Voght, Godeffroy, Parish
errichteten dort Landsitze und verwirklichten die Idee des Landschaftsgartens durch die Anlage von
Parks mit Rasen, Baumgruppen und Teichen.
Bis zum Beginn der Gründerzeit 1870 wird die Elbchaussee - bis 1950 in Teilen Flottbeker Chaussee
genannt - durch große vereinzelt liegende Landsitze inmitten weitläufiger Parkanlagen bestimmt. Dies
ist heute noch ablesbar. Eine dieser Grünanlagen ist der Donners Park, auf dessen ehemaliger
Teilfläche das heutige Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 steht.
1820 erwarb der Hamburger Konferenzrat und Bankier Conrad Hinrich Donner das Ende des
18. Jahrhunderts entstandene Sievekingsche Anwesen mit Landhaus. Sein Sohn erweiterte das
Anwesen durch Flächenzukauf und riss das Landhaus ab, an dessen Stelle 1857 das Donnerschloss
trat.
Ende des 19. Jahrhunderts begannen
Bodenspekulanten , Terraingesellschaften
und
Immobilienunternehmer am Hohen Elbufer große Areale zu kaufen, um sie parzelliert wieder zu
veräußern und damit Gewinn zu machen (Beispiele: Villenanlage Hochkamp oder Marienhöhe in
Blankenese ).
In der Gründerzeit zog nicht nur das Bürgertum, sondern auch der Mittelstand in die Elbvororte.
Aufgrund der neuen Vorortbahnen verkürzte sich die Fahrzeit in die Stadt. Auf neu eingeteilten
Grundstücken zwischen Elbe und Elbchaussee entstanden repräsentative Villen für Hamburger
Kaufleute, Bankiers und Reeder, die eine Trennung von Wohnen und Arbeiten sowie dem damit
verbundenen Pendelverkehr nach Hamburg als Statussymbol benutzten.
Um die großen Parks vor einer weiteren Parzellierung und Bebauung zu bewahren, wurden von der
Stadt Altona und der Gemeinde Blankenese Parkflächen aufgekauft.
So kaufte die Stadt Altona 1911 Donners Park und Schloss aus dem Familienbesitz und machte die
Parkanlage nach der Gartenbauausstellung 1914 als Erholungspark für die Öffent lichkeit zugänglich.
Bedingt durch die wirtschaftlich schwierigen Verhältnisse während und nach dem Ersten Welt krieg,
wurde in dieser Zeit weniger gebaut. Die Bebauung mit Villen setzte sich ab 1920 zwar fort, aber es
entstanden nur relativ wenige Gebäude in jener Zeit. Nur etwa 12 Prozent der Bebauung der
Elbchaussee lassen sich der Zeit zwischen 1920 und 1949 zuordnen, in der die Villen des zu
schützenden Ensembles entstanden. Die Villenbebauung gilt als typische Bebauung der Elbchaussee,
31 Prozent der Bebauung der Elbchaussee entsprechen diesem Typus.
Entstehung des Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91
Das Gebiet der Erhaltungsverordnung zwischen der einstigen Villa des Baumeisters Werner
Kallmorgen im Westen, dem Zugang zum Donners Park im Osten, der damaligen Flottbeker
Chaussee im Norden und den Flächen des Donners Parks im Süden wurde 1921 parzelliert und zur
Bebauung angeboten. 7
In der Folgezeit entstanden repräsentative Villen mit Klinkerfassaden, zweigeschossig mit kleinem
Sockel und unterschiedlicher Dachneigung.
Erhalten sind aus den 1920er Jahren noch die Gebäude der Nummern 81 , 85, 87 und 91, die sich als
kubische Baukörper mit bevorzugt symmetrischer Grundriss- und Aufrissgestaltung darstellen.
7
Mit dem Kaufvertrag verpflichteten si ch die neuen Eigentümer der 6 Baugrundstücke, auf i hrem Grun dstück bis Ende 19 22 ei n Wohnhaus mit nicht
meh r als zwei Wohnungen {mindestens 4 Zimmern und Küche) zu erbauen. Läden und Werkst ätten wa ren vert raglich verbo ten und es bestan d di e
Auflage, A ltonaer Handwerker und Arbeiter zu beschäftigen. Ferner mussten die zukünftigen Bauher ren hinnehmen, da ss die Fundamente ein zelne r
für die Gartenbauausstel lung errichteter Gebäude ni cht entfernt worden waren, und ein Teil des Bauschutts in di e Kel ler ge schüttet worden w ar .
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Die Gebäude entsprechen dem traditionalistischen Formenkanon, den Werner Jakstein (Leiter des
Altonaer Baupflegeamts seit 1910) versuchte für Altona aus dem Werk einer Gruppe von Architekten
heraus zu destillieren, die sich zu Beginn des ersten Weltkriegs in den Elbvororten etabliert hatte. Sie
schuf eine mit wenigen Ausnahmen stilistisch homogene Architektur, die der bürgerlichen Klientel der
Elbvororte entgegen kam und ihrem abwägenden und in Kunstfragen konservativen Geist entsprach.
So setzte eine Abkehr von Historismus und Gründerzeit in Hamburg bereits zu Beginn des neuen
Jahrhunderts ein. Es entstand eine Reformbewegung, die beim Bau neuer Landhäuser und Villen
versuchte, auf bewährte althamburgische Formen und Materialien zurückzugreifen. Im sogenannten
Reformstil wurden barocke und regionale Renaissance-Formen aufgenommen und sich den
bäuerlichen Bauformen der Region angenähert. Die Nachahmung historischer Stile bzw. ein
Aufgreifen historischer Stilformen stand dabei nicht im Vordergrund, sondern ein neuer
hamburgischer Stil, nicht auftrumpfend-revolutionär, sondern entsprechend eines vermeintlichen
Geistes des Alten, Traditionellen, Vertrauten.
Die Gebäude Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 sind als typische Vertreter des Hamburger
Landhauses anzusehen:
•
Das hauptsächlich verwendete Baumaterial ist Backstein. Die offene Verwendung des
Klinkermauerwerks als Fassadenmaterial war inspiriert durch die englische Arts- &
Crafts-Bewegung, die ihr Pendant in Hamburg fand und sich mit Tradit ionslinien des
Backsteinbaus in Holstein kreuzte .
Es finden sich barockisierende Bauformen, wie Dreiecksgiebel und Säulenportiken sowie
Werkstein und Terrakotta-Schmuck, expressionistische Züge sind in Details vorhanden.
• Typisch für die Landhausarchitektur sind die großzügigen Gartenzonen, die das
"Landhausleben" im Grün eines Gartens ermöglichen. Die Elbvororte galten als Kompromiss
zwischen dem städtischen und dem feudal-ländlichen Leben. Ein Haus mit wohlgestaltetem
Garten stand sinnbildlich für ein Leben im Einklang mit der Natur.
•
Die Sprossenfenster sind kleinformatig gehalten und die Dächer als Walmdach ausgebildet:
Weiterentwicklung der ländlichen Bauweise der einfachen reetgedeckten Häuser aus dem
Holsteiner Umland.
Gerade die einheitliche Verwendung des gleichen Materials (Backstein), die annähernd ähnliche
Kubatur und Dachform der Ursprungsgebäude, sowie die noch erkennbare Ausprägung
zeitgenössischer Details, die den repräsentativen Charakter der Villen zeigt, sind wichtige Kriterien für
die Wirkung des Ensembles auf das Straßenbild. Bei einigen Gebäuden wurden die bauzeit lichen
Sprossenfenster zwischenzeitlich modernisiert und durch ungeteilte Fenster ersetzt. Diese
reversiblen Änderungen negieren nicht die städtebauliche Erhaltungswürdigkeit der Gruppe.
Da im Bereich des Ensembles 81, 83, 85, 87, 89 und 91 die altonaer und hamburgische Siedlungsund Stadtbaugeschichte noch ablesbar und erlebbar ist, liegt die Erhalt ung der Gebäude im
öffentlichen Interesse. Darüber hinaus handelt es sich um das Werk regional bedeutsamer
Architekten .
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Architekten und Bauherren der einzelnen Gebäude
Elbchaussee 81:
1922/23 wurde das zweigeschossige Landhaus mit Walmdach und Backsteinfassade im Auftrag der
Gebrüder Potenberg durch den Architekten Rudolf Classen geplant. Ursprünglich erwarb es der
Architekt Carl Wendt.
Die Fassade zeichnet sich durch horizontal gegliederte zurückversetzte Steinschichten aus. Zur
Straßenseite ist der Eingang repräsentativ ausgestaltet, mit einem eingeschossigen Vorbau mit
Rundbogentür.
1953 wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Rückwärtig veränderte sich die Ansicht durch den Anbau
eines Balkons und einer voluminösen Gaube im Dachgeschoss. In den siebziger Jahren setzte sich
die Veränderung der rückwärtigen Ansicht durch weitere Vergrößerungen der Terrasse und des
Balkons fort. Weitere Änderungen sind nicht aktenkundig.
Da die baulichen Veränderungen eher die Rückseite des Gebäudes bet reffen, wird die städtebauliche
Wirkung des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Gerade die erhaltene f iligran gestaltete Frontfassade ist
von besonderem Wert für die stadtbildprägende Wirkung des Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87,
89 und 91.
Elbchaussee 83:
Der Bauunternehmer Paul Sternberg aus Hamburg-Altona veräußerte 1922 sein Grundstück an der
Flottbeker Chaussee auf dem Gelände der ehemaligen Gartenbauausstellung an Willy Peters aus
Lübeck, der das Architekturbüro Speckbötel mit der Errichtung des Landhauses Peters beauftragte.
2009 wurde das Gebäude abgerissen. Sanierungsrückstau hatte zu gravierenden Schäden an der
Bausubstanz geführt, deren Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als zu aufwändig galt.
Aus diesem Grund und aufgrund der starken Überformungen, die das Gebäude bereits erfahren hatte,
war eine Eintragung des Objektes als Denkmal nicht begründ- und durchsetzbar, so dass dem
Denkmalschutzamt keine rechtliche Möglichkeit vorlag, einen Abbruch zu verhindern.
Das Gebäude wurde durch einen zweigeschossigen Klinkerbau ersetzt , der sich in einer
zeitgenössischen Interpretation der vorhandenen Charakteristika des Ensembles in das Straßenbild
einfügt.
Elbchaussee 85:
Für die Fabrikanten Menck & Hambrock wurde 1922 ein zweigeschossiges Landhaus mit
Mansarddach durch den Bauinspektor a.D., Dr. Ing. Eugen Fink, entworfen.
Der axiale Aufbau der Backsteinfassade wird durch einen ausgeprägten zweigeschossigen
Eingangsbereich betont, der im Dachgeschoss mit einem Dreiecksgiebel abschließt. Weitere
Schmuckelemente der Straßenfassade - eine Figur aus keramischem Material und Reliefs unterstreichen den repräsentativen Charakter des Landhauses. Die Fassade ist in roten Rat henower
Verblendsteinen ausgeführt.
Das Gebäude wird im Verzeichnis der erkannten Denkmäler geführt. Es ist aufgrund seines hohen
Erhaltungsgrades von besonderer Bedeutung für das Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und
91.
Elbchaussee 87:
1922 ließ der Zimmermeister Hörchert aus Ottensen durch den Architekten Friedrich R. Ostermeyer
ein zweigeschossiges Landhaus mit Walmdach errichten.
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Die Planung von 1922 sah vor, dieses Gebäude mit dem benachbarten durch zwei Garagen zu einer
Gebäudeeinheit zu verbinden, wie es im Werk Friedrich Ostermeyers auch an anderer Stelle zu
finden ist (z.B. im Ensemble Albertiweg 3-15).
Friedrich R. Ostermeyer, der 1911 das Büro von Schaar und Hinzpeter in Altona übernommen hatte,
wendet sich unter dem Einfluss von Werner Jakstein, dem Leiter der Baupflegekommission in Altona,
in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg der Heimatschutzbewegung und der norddeutschen Bautradit ion
zu und baut - wie auch Erich Elingius und die Gebrüder Gerson - in Othmarschen und Umgebung in
den ersten zwanzig Jahren des 20. Jahrhunderts vorwiegend Villen und Landhäuser im Reformstil gemäß der Nachfrage des Klientels der Elbvororte.
Er behält nach dem ersten Weltkrieg diesen konservativen, stark ortsbezogenen Baustil bei, prof iliert
sich aber in den zwanziger Jahren vorwiegend im Siedlungs- und Großwohnungsbau, weniger im Bau
von Villen und Landhäusern. Die Elbvororte blieben vom Massenwohnungsbau in Hamburg eher
unberührt.
Das Gebäude Elbchaussee 87 bietet hier trotz zeitgenössischer Veränderungen ein gutes Beispiel
seines Schaffens: Ostermeyer verwendet Backstein bzw. Klinker als Sichtmauerwerk und betont den
Eingang der Villa als Element traditioneller Architektur durch einen Portikus mit ionischen Säulen und
darüber liegendem Balkon.
Neben dem 1950 erfolgten Wiederaufbau der zerstörten Einfriedigung durch einen der Nachkriegszeit
entsprechenden zeitgenössischen und nicht am historischen Vorbild orientierten Gitterzaun, wurden
weitere Veränderungen am Gebäude vorgenommen:
1972 wurden die bauzeitlichen Sprossenfenster durch Isolierverglasung ohne Sprossen ersetzt ,
wodurch ein wichtiges Gliederungselement der Fassade verloren ging. Die großen Fensterhöhlen
wirken durch den Verlust ihrer Kleinteiligkeit sehr schwer und lassen die Leichtigkeit des
Originalentwurfs vermissen.
Der Dachgeschossausbau und der damit in Verbindung stehende Einschnitt eines neuen
Glas-Treppenhauses in die Ostfassade führten 1992 zu weiteren schwerwiegenden Veränderungen
des Baukörpers. Neben der Veränderung der Ostfassade, welche die klare quadrat ische Kubatur des
Hauptbaukörpers auflöste, verlor das Dach durch neue unterschiedliche Dachaufbauten seine
zurückhaltende Erscheinung.
Aus der Bauakte ist nicht ersichtlich, wann die ursprünglich vorhandenen drei kleinen Spitz-Gauben
zur Straßenseite ersetzt wurden. An ihre Stelle trat eine dreigeteilte Flachdach-Gaube, deren
mittleres Segment einen halbrunden Aufsatz trägt. Diese nicht dem Stil des Gebäudes entsprechende
bauliche Veränderung dominiert heute die Erscheinung der Fassade zum Straßenraum und lenkt von
der zweigeschossigen Backsteinfassade ab. Trotz seiner Veränderungen ist das Gebäude weiterhin
ein tragendes Element des stadtbildprägenden Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91.
Elbchaussee 89
Das Gebäude Nummer 89 wurde 1941 kriegszerstört und 1950 im Stil des Ensembles wieder
aufgebaut. Es bildet als eingeschossiges Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren eine Ausnahme,
die sich aber dennoch aufgrund der moderaten Höhe und der zurückhaltenden Formensprache in das
Ensemble einfügt.
Nach der kriegsbedingten Zerstörung der ursprünglichen Villa am 15. September 1941 wurde 1950
durch die Architekten August Schach und Bruno Gundlach beantragt, auf der alten Grundfläche ein
eingeschossiges geklinkertes Wohnhaus mit steilem Walmdach und angebauter Garage zu errichten.
In einer Studie zur Straßenabwicklung war seinerzeit im Antragsverfahren explizit darzulegen , dass
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sich das eingeschossige Gebäude mit steilem Walmdach in das zweigeschossige Ensemble einfügt.
Neben der untergeordneten Kubatur des Gesamtgebäudes trägt besonders die Verwendung eines
den Nachbargebäuden ähnelnden rötlichen Klinkers dazu bei, dass das Gebäude nicht als
Fremdkörper wahrgenommen wird.
Elbchaussee 91
1921 beantragte der Architekt Emil Hinrichsen für den Bankdirektor Thomas Mathiesen und seine
Frau Berta die Errichtung eines zweigeschossigen Landhauses mit Walmdach. Der Klinkerbau wurde
ausgeführt durch den Bauunternehmer Glocke und Göttsch.
Gestaltende Elemente der straßenseitig sichtbaren Fassade sind Sprossenfenster mit Fensterläden
sowie ein Eingang in Form eines doppelten Säulenportikus mit darüber liegendem Balkon. In einem
Feld des Säulenportikus befand sich eine aufwändig gestaltete Eingangstür, im anderen Feld ein
rundes vergittertes Fenster der dahinter liegenden Speisekammer. Ein Vergleich mit der heute eher
schlicht wirkenden Fassade zeigt, wie wichtig diese kleinteiligen Elemente in der Summe für die
Gesamtwirkung der Fassade sind.
Es ist nicht aktenkundig, wann die Sprossenfenster durch Vollverglasung ersetzt wurden und die
Fensterläden verloren gingen. Weiterhin erhalten ist die niedrige Mauereinfassung mit gestalteter
Eingangspforte.
Nach einem ersten Besitzerwechsel im Jahr 1931 wird der Anbau einer Garage durch den Architekten
Carl Hermann beantragt. 1966 wird das Gebäude als Evangelische Akademie eingeweiht. In diesem
Zusammenhang wurde das Dachgeschoss ausgebaut, eine bauzeit liche Spitzgaube durch eine
Fledermausgaube ersetzt und das Erdgeschoss umgestaltet.
Die Gesamtwirkung der Fassade kann durch Wiederherstellung der ursprünglichen Fenstergestaltung
(Sprossen, Fensterläden) verbessert werden, dennoch ist das Gebäude als tragender Bestandteil des
Ensembles zu sehen.
Fazit:
Trotz der Veränderungen, die die Landhäuser des Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91
erfuhren, ist weiterhin klar ablesbar, wie der Baumeister Friedrich Ostermeyer (Nr. 87) und seine
Kollegen Classen (Nr. 81 ), Fink (Nr. 85) und Hinrichsen (Nr. 91) die architektonische Strömung des
Heimatschutzstils der beginnenden zwanziger Jahre aufgegriffen haben und mit welchen Elementen
sie umgesetzt wurde.
6. Rechtliche Wirkung der Verordnung
6.1
Zur Erreichung dieses Ziels wird ein Genehmigungsvorbehalt nach§ 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB für
den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung begründet. Nach § 172 Absatz 1 Satz 2
BauGB bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der gesonderten Genehmigung.
Die Erhaltungsverordnung tritt neben das geltende Planrecht.
6.2
Mit der Verordnung wird das Erhaltungsgebiet zunächst nur flächenbezogen bezeichnet. Durch die
Verordnung
wird
die
Erhaltungswürdigkeit
des
Gebiets
festgestellt
und
die
Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Veränderungen nach§ 172 Absatz 1 BauGB begründet. Ob die
Voraussetzungen nach§ 172 Absatz 3 BauGB für die Versagung einer Genehmigung und nach§ 173
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BauGB im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben gegeben sind, ist erst im Rahmen der Entscheidung
über einen entsprechenden Antrag zu prüfen. Es handelt sich somit um ein zweistufiges Verfahren.
6.3
Die Genehmigungsvoraussetzungen ergeben sich aus§ 172 Absatz 3 des Baugesetzbuchs. Danach
ist die Genehmigung zu erteilen, sofern nicht einer der gesetzlich normierten Versagungsgründe
vorliegt.
6.4
Wird einem Grundeigentümer im Einzelfall die Genehmigung nach § 172 Absatz 3 BauGB versagt , so
kann er nach § 173 Absatz 2 BauGB von der Freien und Hansestadt Hamburg die Übernahme des
Grundstücks verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 40 Absatz 2 BauGB vorliegen. Danach hat
der Eigentümer Anspruch auf Übernahme des Grundstücks, wenn es ihm aufgrund der Versagung
der Genehmigung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder in der
bisherigen oder in einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Der jeweilige Grundeigent ümer muss
danach zwar Belastungen durch die Einbeziehung in den Erhalt ungsbereich hinnehmen, hat aber
einen Übernahmeanspruch, wenn die Aufwendungen für eine Erhaltung des Gebäudes langfristig
nicht mehr durch die Erträge gedeckt werden. Dies wird im Rahmen des jeweiligen
Genehmigungsverfahrens zu prüfen sein. Nach § 24 Absatz 1 Nummer 4 Bau GB steht der Freien und
Hansestadt Hamburg im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ein Vorkaufsrecht beim Kauf von
Grundstücken zu.
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