Begründung zur Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen an der Elbchaussee in Ottensen -Teilbereich 2, Elbchaussee Hausnummern 81, 83, 85, 87, 89 und 91 - 1. Räumliche Ausdehnung des Erhaltungsgebiets und geltendes Planrecht Das Erhaltungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 851, Nordgrenze der Flurstücke 851, 850, 849, 848, 847 und 846, Ostgrenze des Flurstücks 846, Südgrenze der Flurstücke 846, 847, 848, 849, 850 und 851 der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteil 214) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungsverordnung ist in der Anlage zur Verordnung mit einer schwarzen Linie dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Verordnung. Für den Geltungsbereich stellt der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBI. S. 485) Wohnbaufläche dar. Im Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBI. S. 363) ist der Geltungsbereich als gartenbezogenes Wohnen ausgewiesen. Die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben ergibt sich für den geplanten Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung aus dem Baustufenplan Ottensen mit der Ausweisung Wohngebiet, zweigeschossig, offene Bauweise, aus der Landschaftsschutzverordnung für die Gemarkung Ottensen und dem Fluchtlinienplan Ottensen 48. 2. Anlass und Verfahren Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona fasste in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 den Einleitungsbeschluss für eine Erhaltungsverordnung zum Schutze des Gebäudeensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91. Die Stadtbilduntersuchung Elbchaussee aus dem Jahr 2002 schlägt die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung nach § 172 des Baugesetzbuchs (BauGB) für das genannte Ensemble vor. 1 Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Erhaltungsverordnung war dringlich, weil eine Bauvoranfrage für das Grundstück Elbchaussee 81, auf dem eine Rotklinker-Villa aus den 1920er 1 Die in der Stadtbilduntersuchung Elbchaussee vorgeschlagenen Erhaltungs- und Gesta ltungsv erordnungen sowie Bebauungspläne si nd aufg rund der Arbeitsintensität im Zusammenhang mit Stellenreduzierungen nicht zeitnah umsetzbar, sondern werden anlass bezogen und bedarfsorient i ert bearbeitet. (Planungsausschuss Drs. XVI/Nr. 24, 21. Januar 2003, 15. April 2003) Seite 1 von 11 Jahren als integraler Teil des Ensembles steht, den Abbruch dieses Bestandes impliziert. Um das bestehende, städtebaulich prägnante Ensemble zu bewahren, ist es erforderlich, unverzüglich eine Erhaltungsverordnung zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27. Juni 2012 (Amtl. Anz. S. 1270) gefasst und der Vorbescheidsantrag am 25. Juli 2012 zurückgestellt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 29. Juni 2012 bis 20. Juli 2012 statt und ergab keine zu berücksichtigenden Aspekte, die im Zusammenhang mit der beabsicht igten Aufstellung einer Erhaltungsverordnung relevant sind. Die Stellungnahme der Finanzbehörde, dass das Eintreten des Übernahmeanspruchs zu vermeiden sei, reißt ein Thema an, das kein Spezif ikum dieser Erhaltungsverordnung darstellt, sondern ohne Ausnahme bei allen Erhaltungs- und Gestaltungsverordnungen eine Rolle spielt. Ein Übernahmeanspruch t ritt nur dann ein, wenn dem Eigentümer eine gutachterlich belegte nicht auskömmliche Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden zugemutet würde. Die Grundeigentümer wurden mit Rückäußerungsfrist bis zum 4. September 2012 beteiligt. Drei Grundeigentümer bzw. ihre juristischen Vertreter meldeten sich zurück. Jedoch betreffen die Einwände nicht die e1nz1g relevante Frage der städtebaulichen Erhaltungswürdigkeit des Gebiets und können daher unberücksicht igt bleiben. Es stellt sich die Frage, ob die Regelung des § 173 Absatz 2 BauGB gegen Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) verstoße. Auch diese Frage würde sich aber nur im Falle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung des Gebäudes stellen . Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liege nicht schon dann vor, wenn im Verhältnis zu den üblichen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt eine angemessene Rendite nicht erzielt werden könne (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 2. Senat, 12.12.2007, 2Bf10102). Im Rahmen des Erlasses einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung ist nicht relevant, welche Art der zukünftigen Nutzung die Eigentümer nach einem Abriss planen, sondern ausschließlich der Erhalt des Bestandes, so dass sich die Frage des Sanierungsaufwandes im Rahmen des Erlasses einer Erhaltungsverordnung (1. Stufe) nicht stellt, sondern erst bei der Einzelfallprüf ung nach§ 173 BauGB, der Genehmigung (2. Stufe). Die Bezirksversammlung Altona gab am 24. Oktober 2012 ihre Zustimmung zur Feststellung der Erhaltungsverordnung. 3. Abgrenzung des Erhaltungsgebiets - Teilbereich 2, Elbchaussee Hausnummern 81, 83, 85, 87, 89 und 91 Bereits im Jahre 2002 identifizierte die Architektin Brigitte Siemonsen im Auftrag des Bezirksamts Altona in ihrer "Stadtbilduntersuchung Elbchaussee" das Ensemble Elbchaussee Nummern 81, 83, 85. 87, 89 und 91 als schützenswert, da es sich durch einheitliche Entstehungszeit, ähnliche Bauformen und einheitliches Material der Fassaden auszeichnet. Lage und Umgebung des Ensembles Das Ensemble des Erhaltungsgebiets liegt auf der südlichen Seite der Elbchaussee. Stadtauswärtsfahrend ist es für Betrachter nach mehreren hundert Metern Parkfläche die erste von Seite 2 von 11 der Straße aus bemerkbare Bebauung. Die Bebauung endet zuvor für den stadtauswärtskommenden Betrachter auf der südlichen Seite der Elbchaussee mit der Nummer 21, etwa auf Höhe der Rothestraße. Dann folgen der Heine und der Donners Park, in welchen vereinzelt Häuser stehen, die jedoch den Parkflächen zuzuordnen sind (z.B. Elbchaussee 23: die sogenannte Heine-Villa im Heine Park). Die Gebäude Elbchaussee 73 und 79 sind ehemalige Wirtschaftsgebäude des Donnersparks und im Zusammenhang mit diesem zu sehen. Das erste Gebäude, welches nach den Parkflächen an der Elbchaussee steht, t rägt die Adresse Elbchaussee 79. Das Gebäude wirkt auf den Betrachter als ein zum Park gehörendes Gebäude. Das klassizistische ehemalige Pförtner- I Gärtnerhaus, entstanden um 1850/70, gehörte zum im Zweiten Weltkrieg zerstörten Landhaus Donner („Donnerschloss"). Es ist seit 1987 ein eingetragenes Denkmal. Im Anschluss beginnt mit der Nummer 81 das unter Erhaltungsschutz zu stellende Ensemble. Die Gebäude Nummern 81, 83, 85, 87, 89 und 91 werden nicht nur von der Elbchaussee als ein Ensemble wahrgenommen, sondern auch bei Spaziergängen durch den Donners Park. Der Weg, welcher Spaziergänger stadtauswärtsgehend hinunter nach Neumühlen führt, grenzt an die Grundstücke der Gebäude und ermöglicht einen Blick in die Gärten und auf die Gebäuderückseiten. Insbesondere aufgrund der gleichförmigen Parzellierung erweckt das Ensemble auch heute noch beim Betrachter ein harmonisches Bild, welches auf eine Geschlossenheit als Ensemble schließen lässt. Die drei Grundstücke Elbchaussee 93, 95 und 97 wurden nicht im Zusammenhang mit dem Parzellierungsplan von 1921 bebaut - wie die Gebäude Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 - und weisen heute eine einheitliche Bebauung mit Mehrfamilienhäuser auf, die nicht im Zusammenhang mit dem zu schützenden Ensemble zu sehen ist, da hier ein anderes Maß der Nutzung und eine andere Typologie vorherrscht. Gegenüber dem Erhaltungsgebiet liegt auf der nördlichen Seite der Elbchaussee das Alten- und Pflegeheim Auguste-Viktoria-Stiftung, welches sich jedoch weit zurückgesetzt auf dem Gelände befindet. Somit verstärkt auch dieses Bild den Ensemblecharakter der im Erhaltungsgebiet liegenden Gebäude, da die Wahrnehmung des Betrachters verstärkt auf diese gelenkt wird. Zusammensetzung des Ensembles Dass das Gebäude der Elbchaussee 83 (Neubau eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 2009) optisch aus dem Erhaltungsbereich herausfällt und nicht erhaltungswürdig 2 sein könnte, ist für die Abgrenzung des Erhaltungsbereichs unschädlich. Es reicht aus, dass das Gebiet insgesamt Besonderheiten aufweist, die die Erhaltung baulicher Anlagen in seiner Gesamt heit rechtfertigen. Für die Gültigkeit der Erhaltungsverordnung ist es daher nicht erforderlich, dass alle in einem festgelegten Erhaltungsgebiet vorhandenen Anlagen nach§ 172 BauGB erhaltungswürdig sind 3 . Der Ensemblebegriff wird definiert als städtebauliche Situation, in der durch mehrere Gebäude eine Gesamtheit entstanden ist, die als Ganzes von Bedeutung ist, wobei das ganzheitliche Erscheinungsbild entscheidend ist. Eine Prägung des Ortsbildes4 setzt voraus, dass die bauliche Anlage alleine oder zusammen mit anderen baulichen Anlagen eine wesent liche, d. h. gesteigerte 2 im Sinne des§ 172 Absatz 1Satz1Nummer1 in Verbindung mit§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB 3 BVerG, Urt. V. 03.07.1987, BVerwGE 78, 23, 26; bestätigend: OVG Hamburg i m Urteil vom 13.06.2012, 2 E 2/08.N 4 im Sinne von§ 172 Absatz 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs {BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 {BGBI. 1S. 2415), zuletzt geänd ert am 22. Juli 2011{HmbGVBI.1S.1509) Seite 3 von 11 Bedeutung für die äußere Erscheinung eines Ortsteils, Straßenzugs, Platzes oder sonst igen Bebauungszusammenhangs hat. Anlagen, die für sich genommen die erforderliche prägende Wirkung nicht entfalten, aber Bestandteil eines für die Eigenart der näheren Umgebung bestimmenden Ensembles sind, sind in dieser Eigenschaft geschützt. Ein anderes Vorgehen, nämlich der Ausschluss der Nummer 83 wü rde im Gegenteil zu weit größerer Rechtsunsicherheit führen, denn je kleinräumiger die Grenzen des Erhaltungsgebiets gezogen werden, desto weniger kann Großzügigkeit bei der Frage der Erhalt ungswürdigkeit beansprucht werden. 5 Würde also die Nummer 83 aus dem Erhaltungsgebiet ausgeschlossen werden , stiege der Maßstab für die Erhaltungswürdigkeit der übrigen im Erhaltungsgebiet befindlichen Gebäude entsprechend. Darüber hinaus würde bei einer so erzielten kleinteiligen Aufteilung des Erhalt ungsgebiets der Ensemblecharakter verloren gehen, welchen das Gebiet, unter anderem aufgrund der Grundstücksteilung, nach wie vor aufweist. Dies ist nicht nur von der Elbchaussee wahrneh mbar, sondern auch besonders vom rückwärtig gelegenen Donners Park. 4. Städtebaulicher Ensembleschutz des Erhaltungsgebiets aufgrund seiner Ortsbildprägung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB Auswirkungen des Ensembles auf das Straßenbild der Elbchaussee -Stadtauswärts Das Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 liegt in Ottensen an der südlichen Seite der Elbchaussee umgeben vom Donners Park. Es stellt stadtauswärtsfahrend die erste wahrnehmbare Bebauung dar, nachdem die straßenbegleitende Bebauung auf Höhe der Elbchaussee 21 (im Süden ) und 38-52 (im Norden) endet. Der an diesen urbanen Abschnitt an knüpfende Teil der Elbchaussee ist durch den südlich liegenden Heine Park und die nördlich liegende üppige St raßen randbegrünung grüngeprägt. Nachdem die urbane Straßenrandbebauung verlassen wurde, wird hier quasi ein grünes Tor durchfahren. Das Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 markiert hier einen Übergangspunkt zur großzügigen Villenbebauung der Elbvororte. Gleichsam bilden die Gebäude einen Auftakt zu den von hier aus Richtung Westen folgenden repräsentat iven Landsitzen in landschaftlich privilegierter Lage. Auswirkungen des Ensembles auf das Straßenbild der Elbchaussee -Stadteinwärts In die andere Richtung reicht das Ensemble als letzter Finger der großzügigen Villenbebauung der Elbvororte entlang der Elbchaussee bis in die urbanen Bereiche. Hier wird für den sich auf der Elbchaussee stadteinwärts bewegenden Betrachter besonders veranschaulicht, wie weit das Stadtbild Hamburgs von der landschaftlich einzigartigen Attraktivität des westlichen Hohen Elbufers6 geprägt wird, so dass die charakteristische Bebauung der Elbvororte im Allgemeinen und der Elbchaussee im Besonderen (repräsentative Villen auf großzügigen Gartengrundst ücken) bis in die innerstädtischen Bereiche gerettet werden konnte. Das Ensemble wirkt gleichsam als letzte Bastion der reizvollen Landschaft mit eingestreuten prächtigen Baukörpern, bevor nach dem grünen Tor des Donners und Heine Parks und der nördlichen Parkanlage des Auguste-Viktoria-St ifts urbane 5 OVG Hamburg, a.a.O 6 Das westliche Ho he El b ufer in Hamburg i st eine bei spie lhafte und ei nma lige urbane Kulturlandschaft der Aufklä rung und des Klassizismus. Die Villen und Landhäuser mit den zugehörigen Parks und Gä rt en bilden repräsentative Ensembles ent lang de r Elbchaussee, die vom republikanischen, aufklä re rischen Geist geprägt sind. Das bewegte Relief des Hohen Elbufers bewirkt bis heute di e ungebrochene Attraktivität dieses Landschaft sraumes. Die v ielfälti gen Ausbli cke auf den Hafen und auf die Weite der Stromelbe, die ablesba re Si edlu ngsgeschicht e und i hre A rch itekt uren sowie nicht zu letzt die großen Landschaftsparks, die heute überwiegend öffentliche {http://www. i gs-ha m bu rg.de/region/begleitpro je kte/h ohes-elbufe r /) Grünanlagen sind, machen diesen Ku lt urraum unverw echselbar. Seite 4 von 11 Straßenrandbebauung das Ortsbild bestimmt. Städtebaulich haben sich die Randbedingungen seit den zwanziger Jahren in diesem Teil der Elbchaussee nicht verändert. Der Rhythmus, in dem die Rotklinker-Gebäude ent lang der Elbchaussee im Blickfeld des Betrachters beim Durchfahren der Elbchaussee auftauchen, prägt hier maßgeblich das Straßenbild der Elbchaussee. Bedingt durch die Zunahme des Verkehrs seit 1921 und den Raumbedürfnissen des ruhenden Verkehrs hat sich durch eine Bebauung der Vorgärten mit Stellplätzen die Vorgartenzone der Gebäude verändert, dennoch halten die Hauptbaukörper einen mit Baumbestand und Hecken eingegrünten Abstand zur Elbchaussee ein, der sicherlich verbesserungsfähig ist, aber nicht die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung negiert. Wahrnehmung des Ensembles von der Elbseite Richtung Süden stellt die Gebäudegruppe weiterhin eine Insel im Donners Park dar. Es ist südlich angrenzend keine weitere Bebauung hinzugekommen, die die Gebäudegruppe beeinträchtigt, so dass die ursprüngliche Bebauung der Parzellen mit einzelnen repräsentativen Gebäuden immer noch ablesbar und für die Besucher des Donners Park wahrnehmbar ist. Es sind weiterhin Einzelbaukörper mit einem ähnlichen Maß der baulichen Nutzung auf großzügigen Gartengrundstücken erkennbar. Backsteinfassaden und Walmdächer sind bis heute in ihrer prägenden Wirkung erhalten. Das Ziel der Erhaltungsverordnung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Die städtebauliche Gestalt ergibt sich aus dem Zusammenwirken der Gebäude Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 untereinander und ihrer Einbettung in die Parkanlagen des Hohen Elbufers und des Auguste-Viktoria-Stifts als Übergang vom urbanen Ottensen /Altona-Altstadt zur repräsentativen Großzügigkeit und Weite der Elbvororte mit der Elbchaussee als Rückgrat und Lebensader. Das Ensemble bestimmt somit maßgeblich das Orts- und Straßenbild und zwar nicht nur lokal auf seinen Abschnitt beschränkt, sondern es nimmt als Gelenk zwischen dem urbanen und dem landschaftlich geprägten Teil der Elbchaussee eine wichtige Funkt ion für das Erleben der Stadtgestalt in diesem Teil des Bezirks Altonas ein. 5. Stadtbaugeschichtliche Bedeutung des Ensembles Über die Bedeutung des Ensembles für die Stadtgestalt hinaus, sind die baulichen Anlagen von städtebaulicher insbesondere geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung. Entscheidend für die Anerkennung eines Ensembles ist die Verbindung einzelner Objekte des Bauensembles durch eine übergreifende Komponente oder Idee, bzw. ein einheitsstiftendes Merkmal, wie es bei den Gebäuden Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 durchaus gegeben ist. Die Gebäude des Ensembles weisen in Material und Bautypologie die Charakteristika des Hamburger Landhauses auf (siehe unten) und stehen in einem städtebaulich bereits historisch begründeten Zusammenhang, da sie ihren Ursprung im selben Parzellierungsplan von 1921 haben. Es sind prägende Merkmale der Bebauung aus der Zeit der Besiedelung der Elbchaussee in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts im Ensemble Elbchaussee 81 , 83, 85, 87, 89 und 91 noch in Reinform erlebbar. Entstehung der Grünanlage Donners Park Im 16. und 17. Jahrhundert erwarben vermögende Kaufleute aus Hamburg Ländereien an der Elbe. Seite 5 von 11 Damit einher ging die Anlage von Landsitzen und Lustgärten auf den Elbehöhen. Das Hohe Elbufer wurde in der Zeit zwischen 1780 und 1810 zwischen Altona und Blankenese fast durchgängig mit Park- und Grünanlagen überzogen. Handelsherren, wie z. B. Sieveking, Voght, Godeffroy, Parish errichteten dort Landsitze und verwirklichten die Idee des Landschaftsgartens durch die Anlage von Parks mit Rasen, Baumgruppen und Teichen. Bis zum Beginn der Gründerzeit 1870 wird die Elbchaussee - bis 1950 in Teilen Flottbeker Chaussee genannt - durch große vereinzelt liegende Landsitze inmitten weitläufiger Parkanlagen bestimmt. Dies ist heute noch ablesbar. Eine dieser Grünanlagen ist der Donners Park, auf dessen ehemaliger Teilfläche das heutige Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 steht. 1820 erwarb der Hamburger Konferenzrat und Bankier Conrad Hinrich Donner das Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Sievekingsche Anwesen mit Landhaus. Sein Sohn erweiterte das Anwesen durch Flächenzukauf und riss das Landhaus ab, an dessen Stelle 1857 das Donnerschloss trat. Ende des 19. Jahrhunderts begannen Bodenspekulanten , Terraingesellschaften und Immobilienunternehmer am Hohen Elbufer große Areale zu kaufen, um sie parzelliert wieder zu veräußern und damit Gewinn zu machen (Beispiele: Villenanlage Hochkamp oder Marienhöhe in Blankenese ). In der Gründerzeit zog nicht nur das Bürgertum, sondern auch der Mittelstand in die Elbvororte. Aufgrund der neuen Vorortbahnen verkürzte sich die Fahrzeit in die Stadt. Auf neu eingeteilten Grundstücken zwischen Elbe und Elbchaussee entstanden repräsentative Villen für Hamburger Kaufleute, Bankiers und Reeder, die eine Trennung von Wohnen und Arbeiten sowie dem damit verbundenen Pendelverkehr nach Hamburg als Statussymbol benutzten. Um die großen Parks vor einer weiteren Parzellierung und Bebauung zu bewahren, wurden von der Stadt Altona und der Gemeinde Blankenese Parkflächen aufgekauft. So kaufte die Stadt Altona 1911 Donners Park und Schloss aus dem Familienbesitz und machte die Parkanlage nach der Gartenbauausstellung 1914 als Erholungspark für die Öffent lichkeit zugänglich. Bedingt durch die wirtschaftlich schwierigen Verhältnisse während und nach dem Ersten Welt krieg, wurde in dieser Zeit weniger gebaut. Die Bebauung mit Villen setzte sich ab 1920 zwar fort, aber es entstanden nur relativ wenige Gebäude in jener Zeit. Nur etwa 12 Prozent der Bebauung der Elbchaussee lassen sich der Zeit zwischen 1920 und 1949 zuordnen, in der die Villen des zu schützenden Ensembles entstanden. Die Villenbebauung gilt als typische Bebauung der Elbchaussee, 31 Prozent der Bebauung der Elbchaussee entsprechen diesem Typus. Entstehung des Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 Das Gebiet der Erhaltungsverordnung zwischen der einstigen Villa des Baumeisters Werner Kallmorgen im Westen, dem Zugang zum Donners Park im Osten, der damaligen Flottbeker Chaussee im Norden und den Flächen des Donners Parks im Süden wurde 1921 parzelliert und zur Bebauung angeboten. 7 In der Folgezeit entstanden repräsentative Villen mit Klinkerfassaden, zweigeschossig mit kleinem Sockel und unterschiedlicher Dachneigung. Erhalten sind aus den 1920er Jahren noch die Gebäude der Nummern 81 , 85, 87 und 91, die sich als kubische Baukörper mit bevorzugt symmetrischer Grundriss- und Aufrissgestaltung darstellen. 7 Mit dem Kaufvertrag verpflichteten si ch die neuen Eigentümer der 6 Baugrundstücke, auf i hrem Grun dstück bis Ende 19 22 ei n Wohnhaus mit nicht meh r als zwei Wohnungen {mindestens 4 Zimmern und Küche) zu erbauen. Läden und Werkst ätten wa ren vert raglich verbo ten und es bestan d di e Auflage, A ltonaer Handwerker und Arbeiter zu beschäftigen. Ferner mussten die zukünftigen Bauher ren hinnehmen, da ss die Fundamente ein zelne r für die Gartenbauausstel lung errichteter Gebäude ni cht entfernt worden waren, und ein Teil des Bauschutts in di e Kel ler ge schüttet worden w ar . Seite 6 von 11 Die Gebäude entsprechen dem traditionalistischen Formenkanon, den Werner Jakstein (Leiter des Altonaer Baupflegeamts seit 1910) versuchte für Altona aus dem Werk einer Gruppe von Architekten heraus zu destillieren, die sich zu Beginn des ersten Weltkriegs in den Elbvororten etabliert hatte. Sie schuf eine mit wenigen Ausnahmen stilistisch homogene Architektur, die der bürgerlichen Klientel der Elbvororte entgegen kam und ihrem abwägenden und in Kunstfragen konservativen Geist entsprach. So setzte eine Abkehr von Historismus und Gründerzeit in Hamburg bereits zu Beginn des neuen Jahrhunderts ein. Es entstand eine Reformbewegung, die beim Bau neuer Landhäuser und Villen versuchte, auf bewährte althamburgische Formen und Materialien zurückzugreifen. Im sogenannten Reformstil wurden barocke und regionale Renaissance-Formen aufgenommen und sich den bäuerlichen Bauformen der Region angenähert. Die Nachahmung historischer Stile bzw. ein Aufgreifen historischer Stilformen stand dabei nicht im Vordergrund, sondern ein neuer hamburgischer Stil, nicht auftrumpfend-revolutionär, sondern entsprechend eines vermeintlichen Geistes des Alten, Traditionellen, Vertrauten. Die Gebäude Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 sind als typische Vertreter des Hamburger Landhauses anzusehen: • Das hauptsächlich verwendete Baumaterial ist Backstein. Die offene Verwendung des Klinkermauerwerks als Fassadenmaterial war inspiriert durch die englische Arts- & Crafts-Bewegung, die ihr Pendant in Hamburg fand und sich mit Tradit ionslinien des Backsteinbaus in Holstein kreuzte . Es finden sich barockisierende Bauformen, wie Dreiecksgiebel und Säulenportiken sowie Werkstein und Terrakotta-Schmuck, expressionistische Züge sind in Details vorhanden. • Typisch für die Landhausarchitektur sind die großzügigen Gartenzonen, die das "Landhausleben" im Grün eines Gartens ermöglichen. Die Elbvororte galten als Kompromiss zwischen dem städtischen und dem feudal-ländlichen Leben. Ein Haus mit wohlgestaltetem Garten stand sinnbildlich für ein Leben im Einklang mit der Natur. • Die Sprossenfenster sind kleinformatig gehalten und die Dächer als Walmdach ausgebildet: Weiterentwicklung der ländlichen Bauweise der einfachen reetgedeckten Häuser aus dem Holsteiner Umland. Gerade die einheitliche Verwendung des gleichen Materials (Backstein), die annähernd ähnliche Kubatur und Dachform der Ursprungsgebäude, sowie die noch erkennbare Ausprägung zeitgenössischer Details, die den repräsentativen Charakter der Villen zeigt, sind wichtige Kriterien für die Wirkung des Ensembles auf das Straßenbild. Bei einigen Gebäuden wurden die bauzeit lichen Sprossenfenster zwischenzeitlich modernisiert und durch ungeteilte Fenster ersetzt. Diese reversiblen Änderungen negieren nicht die städtebauliche Erhaltungswürdigkeit der Gruppe. Da im Bereich des Ensembles 81, 83, 85, 87, 89 und 91 die altonaer und hamburgische Siedlungsund Stadtbaugeschichte noch ablesbar und erlebbar ist, liegt die Erhalt ung der Gebäude im öffentlichen Interesse. Darüber hinaus handelt es sich um das Werk regional bedeutsamer Architekten . Seite 7 von 11 Architekten und Bauherren der einzelnen Gebäude Elbchaussee 81: 1922/23 wurde das zweigeschossige Landhaus mit Walmdach und Backsteinfassade im Auftrag der Gebrüder Potenberg durch den Architekten Rudolf Classen geplant. Ursprünglich erwarb es der Architekt Carl Wendt. Die Fassade zeichnet sich durch horizontal gegliederte zurückversetzte Steinschichten aus. Zur Straßenseite ist der Eingang repräsentativ ausgestaltet, mit einem eingeschossigen Vorbau mit Rundbogentür. 1953 wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Rückwärtig veränderte sich die Ansicht durch den Anbau eines Balkons und einer voluminösen Gaube im Dachgeschoss. In den siebziger Jahren setzte sich die Veränderung der rückwärtigen Ansicht durch weitere Vergrößerungen der Terrasse und des Balkons fort. Weitere Änderungen sind nicht aktenkundig. Da die baulichen Veränderungen eher die Rückseite des Gebäudes bet reffen, wird die städtebauliche Wirkung des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Gerade die erhaltene f iligran gestaltete Frontfassade ist von besonderem Wert für die stadtbildprägende Wirkung des Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91. Elbchaussee 83: Der Bauunternehmer Paul Sternberg aus Hamburg-Altona veräußerte 1922 sein Grundstück an der Flottbeker Chaussee auf dem Gelände der ehemaligen Gartenbauausstellung an Willy Peters aus Lübeck, der das Architekturbüro Speckbötel mit der Errichtung des Landhauses Peters beauftragte. 2009 wurde das Gebäude abgerissen. Sanierungsrückstau hatte zu gravierenden Schäden an der Bausubstanz geführt, deren Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als zu aufwändig galt. Aus diesem Grund und aufgrund der starken Überformungen, die das Gebäude bereits erfahren hatte, war eine Eintragung des Objektes als Denkmal nicht begründ- und durchsetzbar, so dass dem Denkmalschutzamt keine rechtliche Möglichkeit vorlag, einen Abbruch zu verhindern. Das Gebäude wurde durch einen zweigeschossigen Klinkerbau ersetzt , der sich in einer zeitgenössischen Interpretation der vorhandenen Charakteristika des Ensembles in das Straßenbild einfügt. Elbchaussee 85: Für die Fabrikanten Menck & Hambrock wurde 1922 ein zweigeschossiges Landhaus mit Mansarddach durch den Bauinspektor a.D., Dr. Ing. Eugen Fink, entworfen. Der axiale Aufbau der Backsteinfassade wird durch einen ausgeprägten zweigeschossigen Eingangsbereich betont, der im Dachgeschoss mit einem Dreiecksgiebel abschließt. Weitere Schmuckelemente der Straßenfassade - eine Figur aus keramischem Material und Reliefs unterstreichen den repräsentativen Charakter des Landhauses. Die Fassade ist in roten Rat henower Verblendsteinen ausgeführt. Das Gebäude wird im Verzeichnis der erkannten Denkmäler geführt. Es ist aufgrund seines hohen Erhaltungsgrades von besonderer Bedeutung für das Ensemble Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91. Elbchaussee 87: 1922 ließ der Zimmermeister Hörchert aus Ottensen durch den Architekten Friedrich R. Ostermeyer ein zweigeschossiges Landhaus mit Walmdach errichten. Seite 8 von 11 Die Planung von 1922 sah vor, dieses Gebäude mit dem benachbarten durch zwei Garagen zu einer Gebäudeeinheit zu verbinden, wie es im Werk Friedrich Ostermeyers auch an anderer Stelle zu finden ist (z.B. im Ensemble Albertiweg 3-15). Friedrich R. Ostermeyer, der 1911 das Büro von Schaar und Hinzpeter in Altona übernommen hatte, wendet sich unter dem Einfluss von Werner Jakstein, dem Leiter der Baupflegekommission in Altona, in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg der Heimatschutzbewegung und der norddeutschen Bautradit ion zu und baut - wie auch Erich Elingius und die Gebrüder Gerson - in Othmarschen und Umgebung in den ersten zwanzig Jahren des 20. Jahrhunderts vorwiegend Villen und Landhäuser im Reformstil gemäß der Nachfrage des Klientels der Elbvororte. Er behält nach dem ersten Weltkrieg diesen konservativen, stark ortsbezogenen Baustil bei, prof iliert sich aber in den zwanziger Jahren vorwiegend im Siedlungs- und Großwohnungsbau, weniger im Bau von Villen und Landhäusern. Die Elbvororte blieben vom Massenwohnungsbau in Hamburg eher unberührt. Das Gebäude Elbchaussee 87 bietet hier trotz zeitgenössischer Veränderungen ein gutes Beispiel seines Schaffens: Ostermeyer verwendet Backstein bzw. Klinker als Sichtmauerwerk und betont den Eingang der Villa als Element traditioneller Architektur durch einen Portikus mit ionischen Säulen und darüber liegendem Balkon. Neben dem 1950 erfolgten Wiederaufbau der zerstörten Einfriedigung durch einen der Nachkriegszeit entsprechenden zeitgenössischen und nicht am historischen Vorbild orientierten Gitterzaun, wurden weitere Veränderungen am Gebäude vorgenommen: 1972 wurden die bauzeitlichen Sprossenfenster durch Isolierverglasung ohne Sprossen ersetzt , wodurch ein wichtiges Gliederungselement der Fassade verloren ging. Die großen Fensterhöhlen wirken durch den Verlust ihrer Kleinteiligkeit sehr schwer und lassen die Leichtigkeit des Originalentwurfs vermissen. Der Dachgeschossausbau und der damit in Verbindung stehende Einschnitt eines neuen Glas-Treppenhauses in die Ostfassade führten 1992 zu weiteren schwerwiegenden Veränderungen des Baukörpers. Neben der Veränderung der Ostfassade, welche die klare quadrat ische Kubatur des Hauptbaukörpers auflöste, verlor das Dach durch neue unterschiedliche Dachaufbauten seine zurückhaltende Erscheinung. Aus der Bauakte ist nicht ersichtlich, wann die ursprünglich vorhandenen drei kleinen Spitz-Gauben zur Straßenseite ersetzt wurden. An ihre Stelle trat eine dreigeteilte Flachdach-Gaube, deren mittleres Segment einen halbrunden Aufsatz trägt. Diese nicht dem Stil des Gebäudes entsprechende bauliche Veränderung dominiert heute die Erscheinung der Fassade zum Straßenraum und lenkt von der zweigeschossigen Backsteinfassade ab. Trotz seiner Veränderungen ist das Gebäude weiterhin ein tragendes Element des stadtbildprägenden Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91. Elbchaussee 89 Das Gebäude Nummer 89 wurde 1941 kriegszerstört und 1950 im Stil des Ensembles wieder aufgebaut. Es bildet als eingeschossiges Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren eine Ausnahme, die sich aber dennoch aufgrund der moderaten Höhe und der zurückhaltenden Formensprache in das Ensemble einfügt. Nach der kriegsbedingten Zerstörung der ursprünglichen Villa am 15. September 1941 wurde 1950 durch die Architekten August Schach und Bruno Gundlach beantragt, auf der alten Grundfläche ein eingeschossiges geklinkertes Wohnhaus mit steilem Walmdach und angebauter Garage zu errichten. In einer Studie zur Straßenabwicklung war seinerzeit im Antragsverfahren explizit darzulegen , dass Seite 9 von 11 sich das eingeschossige Gebäude mit steilem Walmdach in das zweigeschossige Ensemble einfügt. Neben der untergeordneten Kubatur des Gesamtgebäudes trägt besonders die Verwendung eines den Nachbargebäuden ähnelnden rötlichen Klinkers dazu bei, dass das Gebäude nicht als Fremdkörper wahrgenommen wird. Elbchaussee 91 1921 beantragte der Architekt Emil Hinrichsen für den Bankdirektor Thomas Mathiesen und seine Frau Berta die Errichtung eines zweigeschossigen Landhauses mit Walmdach. Der Klinkerbau wurde ausgeführt durch den Bauunternehmer Glocke und Göttsch. Gestaltende Elemente der straßenseitig sichtbaren Fassade sind Sprossenfenster mit Fensterläden sowie ein Eingang in Form eines doppelten Säulenportikus mit darüber liegendem Balkon. In einem Feld des Säulenportikus befand sich eine aufwändig gestaltete Eingangstür, im anderen Feld ein rundes vergittertes Fenster der dahinter liegenden Speisekammer. Ein Vergleich mit der heute eher schlicht wirkenden Fassade zeigt, wie wichtig diese kleinteiligen Elemente in der Summe für die Gesamtwirkung der Fassade sind. Es ist nicht aktenkundig, wann die Sprossenfenster durch Vollverglasung ersetzt wurden und die Fensterläden verloren gingen. Weiterhin erhalten ist die niedrige Mauereinfassung mit gestalteter Eingangspforte. Nach einem ersten Besitzerwechsel im Jahr 1931 wird der Anbau einer Garage durch den Architekten Carl Hermann beantragt. 1966 wird das Gebäude als Evangelische Akademie eingeweiht. In diesem Zusammenhang wurde das Dachgeschoss ausgebaut, eine bauzeit liche Spitzgaube durch eine Fledermausgaube ersetzt und das Erdgeschoss umgestaltet. Die Gesamtwirkung der Fassade kann durch Wiederherstellung der ursprünglichen Fenstergestaltung (Sprossen, Fensterläden) verbessert werden, dennoch ist das Gebäude als tragender Bestandteil des Ensembles zu sehen. Fazit: Trotz der Veränderungen, die die Landhäuser des Ensembles Elbchaussee 81, 83, 85, 87, 89 und 91 erfuhren, ist weiterhin klar ablesbar, wie der Baumeister Friedrich Ostermeyer (Nr. 87) und seine Kollegen Classen (Nr. 81 ), Fink (Nr. 85) und Hinrichsen (Nr. 91) die architektonische Strömung des Heimatschutzstils der beginnenden zwanziger Jahre aufgegriffen haben und mit welchen Elementen sie umgesetzt wurde. 6. Rechtliche Wirkung der Verordnung 6.1 Zur Erreichung dieses Ziels wird ein Genehmigungsvorbehalt nach§ 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB für den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung begründet. Nach § 172 Absatz 1 Satz 2 BauGB bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der gesonderten Genehmigung. Die Erhaltungsverordnung tritt neben das geltende Planrecht. 6.2 Mit der Verordnung wird das Erhaltungsgebiet zunächst nur flächenbezogen bezeichnet. Durch die Verordnung wird die Erhaltungswürdigkeit des Gebiets festgestellt und die Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Veränderungen nach§ 172 Absatz 1 BauGB begründet. Ob die Voraussetzungen nach§ 172 Absatz 3 BauGB für die Versagung einer Genehmigung und nach§ 173 Seite 10 von 11 BauGB im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben gegeben sind, ist erst im Rahmen der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag zu prüfen. Es handelt sich somit um ein zweistufiges Verfahren. 6.3 Die Genehmigungsvoraussetzungen ergeben sich aus§ 172 Absatz 3 des Baugesetzbuchs. Danach ist die Genehmigung zu erteilen, sofern nicht einer der gesetzlich normierten Versagungsgründe vorliegt. 6.4 Wird einem Grundeigentümer im Einzelfall die Genehmigung nach § 172 Absatz 3 BauGB versagt , so kann er nach § 173 Absatz 2 BauGB von der Freien und Hansestadt Hamburg die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 40 Absatz 2 BauGB vorliegen. Danach hat der Eigentümer Anspruch auf Übernahme des Grundstücks, wenn es ihm aufgrund der Versagung der Genehmigung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder in der bisherigen oder in einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Der jeweilige Grundeigent ümer muss danach zwar Belastungen durch die Einbeziehung in den Erhalt ungsbereich hinnehmen, hat aber einen Übernahmeanspruch, wenn die Aufwendungen für eine Erhaltung des Gebäudes langfristig nicht mehr durch die Erträge gedeckt werden. Dies wird im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu prüfen sein. Nach § 24 Absatz 1 Nummer 4 Bau GB steht der Freien und Hansestadt Hamburg im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Seite 11 von 11