Antrag auf Spende durch die HOWOGE (bis 500 €)

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Antrag auf Spende durch die HOWOGE (bis 500 €)
Angaben
zum Antragsteller
Name
des Vereins, der Spende beantragt
Name, Vorname (Ansprechpartner/-in)
Straße,
Hausnummer
Postleitzahl
Telefon
Ort
E-Mail Adresse
Website
Angaben zur Spende
Name und Kurzbeschreibung des Projektes
Durchführungszeitraum (am/von – bis)
Gesamthöhe der beantragten Spende
In welcher der folgenden Kategorien ist Ihr Projekt einzuordnen? Bitte kreuzen Sie an.
□ Bildung
□ Kultur
□ Soziales
□ Sport
□ Ökologie
Bankverbindung
Kontoinhaber
BIC
IBAN
Institut
1
Anlagen
Vorstellung des Vereins (z.B. Flyer)
Kopie der Satzung
Kopie des Vereinsregisterauszugs
Kopie des Freistellungsbescheids Finanzamt für Körperschaften
Mit der Unterschriftsleistung wird Kenntnis genommen von folgenden Sachverhalten:
Für die Verwendung der Spende gelten nachfolgend aufgeführte Grundsätze der HOWOGE:
- Die HOWOGE unterstützt keine politischen Parteien oder andere politischen Organisationen wie z. B.
Gewerkschaften oder fremde Arbeitgeberverbände. Die HOWOGE finanziert auch keine Veranstaltungen, in
denen benannten Organisationen ein Forum geboten wird. Die Mitwirkung von Amtsträgern in dieser
Eigenschaft an Veranstaltungen (z. B. als Gastredner) wird hierdurch nicht eingeschränkt. Ebenfalls
ausgenommen von o. g. Beschränkungen sind soziale Einrichtungen politischer Träger nur, wenn die
politische oder weltanschauliche Botschaft ihrer Träger bei der Veranstaltung in den Hintergrund tritt.
- Die HOWOGE wird wissentlich keine Veranstaltungen unterstützen, in welchen Gewalt verherrlicht oder in
welchen zur Gewalt aufgerufen wird. Die HOWOGE wird ebenfalls wissentlich keine Veranstaltungen fördern,
auf welchen zu Terrorismus jedweder Art sowie zu politischem oder religiösem Extremismus aufgerufen wird
oder auf denen Terrorismus verherrlicht wird. Die HOWOGE unterstützt keinerlei Aktivitäten oder
Veranstaltungen, in welchen totalitäre, undemokratische Regime und ihre Organisationen verherrlicht oder
verharmlost werden oder ihren Vertretern oder ihren Ereignissen gedacht wird. Personen oder
Organisationen, die in der Öffentlichkeit solche Auffassungen vertreten oder andere verfassungsfeindliche
Ziele verfolgen, soll auf von der HOWOGE unterstützten Veranstaltungen kein Forum geboten werden.
- Die HOWOGE wendet sich gegen Fremdenfeindlichkeit in jeder Form und wird keinerlei Veranstaltung mit
diesbezüglichen Inhalten unterstützen, noch darf bei unterstützten Veranstaltungen Personen oder
Organisationen, die solche Auffassungen öffentlich vertreten, ein Forum geboten werden.
- Die HOWOGE unterstützt keine Demonstrationen.
Macht der Spendenempfänger falsche oder irreführende Angaben oder missachtet er die Grundsätze der
HOWOGE für die Verwendung von Spenden, so kann die HOWOGE ihre Spendenzusage ganz oder teilweise
widerrufen; in diesem Fall hat der Spendenempfänger bereits erhaltene Beträge unverzüglich zurück zu
erstatten.
Der Spendenempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass die Spendenvereinbarung, der Name des
Vereins sowie die Art der Förderung veröffentlicht werden können.
Unmittelbar nach Eingang des Betrages wird die steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung vom
Spendenempfänger ausgestellt auf die konkrete Adresse, die in einem separaten Schreiben mitgeteilt wird.
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Ort, Datum
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rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Antragstellers,
Stempel
2
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