Weiterentwickelte österreichische Strategie zur

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WEITERENTWICKELTE
ÖSTERREICHISCHE STRATEGIE ZUR
UMSETZUNG DES ÜBEREINKOMMENS
ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT
Oktober 2005
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3
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG ................................................................................................... 5
1.1
Der Aktionsrahmen ..................................................................................................5
1.2
Der österreichische Weg .........................................................................................7
1.3
Prinzipien ................................................................................................................10
2
HANDLUNGSSCHWERPUNKTE.................................................................. 12
2.1
Das 2010-Ziel ..........................................................................................................12
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
Erhaltung der biologischen Vielfalt.......................................................................13
In-situ Erhaltung.......................................................................................................14
Ex-situ Erhaltung......................................................................................................19
Artenschutz ..............................................................................................................21
Landschaftsschutz und Raumnutzung .....................................................................24
Neobiota ..................................................................................................................28
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
2.3.8
2.3.9
Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ....................................................30
Landwirtschaft..........................................................................................................30
Forstwirtschaft..........................................................................................................37
Jagd .........................................................................................................................43
Fischerei ..................................................................................................................46
Tourismus und Freizeitwirtschaft..............................................................................50
Bergbau ...................................................................................................................54
Industrie ...................................................................................................................55
Energie ....................................................................................................................57
Verkehr ....................................................................................................................60
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
Forschung und Monitoring ....................................................................................63
Erfassung der biologischen Vielfalt..........................................................................63
Beobachtung der Veränderung von biologischer Vielfalt .........................................67
Verankerung des ökosystemaren Ansatzes in Österreich........................................69
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
Kooperation ............................................................................................................71
Access and benefit-sharing......................................................................................71
Erhaltung von traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken ..........................73
Entwicklungszusammenarbeit..................................................................................75
3
ANHANG ....................................................................................................... 78
4
VORGABEN FÜR ZUKÜNFTIGE AKTIONSPLÄNE..................................... 86
5
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ...................................................... 87
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4
5.1
Literatur ..................................................................................................................87
5.2
Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................90
5.3
Links........................................................................................................................94
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5
1
1.1
EINLEITUNG
Der Aktionsrahmen
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt stellt eine der größten globalen Herausforderungen
für das 21. Jahrhundert dar. Neben dem Eigenwert (intrinsic value) der Biodiversität und der
moralischen Verpflichtung des Menschen diese Vielfalt zu erhalten, nimmt die biologische
Vielfalt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit Ökosystemprozessen und der
Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen an geänderte Rahmenbedingungen ein (Stichwort
Klimawandel), da Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen Einfluss auf Stoffkreisläufe und die
Dynamik von Ökosystemen haben und damit Ökosystemfunktionen sowie
Ökosystemleistungen steuern. Außerdem ist der Mensch von vielen „Produkten“ der
biologischen Vielfalt abhängig, seien es Nahrungsmittel, Baustoffe oder natürliche
Inhaltstoffe in Pflanzen die z. B. als Medikamente genutzt werden könnten. Der Verlust
dieser Vielfalt schränkt daher auch die Nutzungsmöglichkeiten künftiger Generationen ein.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff biologische Vielfalt?
Im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt bedeutet „biologische Vielfalt“
die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem
Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu
denen sie gehören, dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten
und die Vielfalt der Ökosysteme. (BGBl. Nr. 213/1995).
Die Problemstellung
Die Menschen mussten sich den natürlichen Gegebenheiten lange Zeit vollkommen
unterwerfen. Sie waren somit auf einer Stufe mit anderen Komponenten der biologischen
Vielfalt und unterlagen den natürlichen Ausleseprozessen. Heute sind sie von diesem
Stadium in weiten Bereichen entfernt. Die natürliche Umwelt und damit die biologische
Vielfalt wurde und wird durch das menschliche Handeln weltweit entscheidend, aus
ökosystemarer Sicht großteils negativ, beeinflusst. Während die biologische Vielfalt in
Österreich im Allgemeinen im Zuge der menschlichen Kulturgeschichte zugenommen hat,
sind seit dem Beginn des Industriezeitalters zum Teil dramatische Verluste der biologischen
Vielfalt festzustellen. Die derzeitigen Globalisierungstendenzen verstärken diesen Prozess
weltweit noch zunehmend.
Negativen Auswirkungen menschlichen Tuns zeigen sich global im beschleunigten
Artenrückgang, im Verlust natürlicher Flächen, im Rückgang naturschonend, nachhaltig
bewirtschafteter Regionen und im Bereich der abiotischen Umwelt beispielsweise durch die
Zunahme von Schadstoffen, die unter anderem für die prognostizierten
Klimaveränderungen, den sauren Regen oder auch das „Ozonloch“ verantwortlich gemacht
werden und in Form verschiedenster Emissionen (Staub, Lärm, Abgase etc.) diverse
Lebensbereiche des Menschen selbst schädigen. In Österreich ist die biologische Vielfalt
u.a. durch die weitere Verbauung und Versiegelung von Grünlandflächen (20-25 ha werden
täglich verbaut), die zunehmende Zerschneidung und Vernichtung von Lebensräumen und
daraus resultierenden Problemen für Populationen, die Aufgabe von traditionellen
Landnutzungsformen,
den
Klimawandel,
durch
Schadstoffe
und
zusätzliche
Nährstoffeinträge gefährdet (UMWELTBUNDESAMT, 2004).
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6
Eine Antwort – das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Als eine Antwort auf den globalen Verlust an biologischer Vielfalt lag 1992, bei der
Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), das
Übereinkommen über die biologische Vielfalt zur Unterzeichnung auf (Convention on
Biological Diversity, CBD). Die Konvention trat am 29. Dezember 1993 in Kraft.
Die Ziele dieses Übereinkommens sind:
• die Erhaltung der biologischen Vielfalt,
• die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
• die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen
Ressourcen ergebenden Vorteile.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt gewinnt durch regelmäßig stattfindende
Vertragsstaatenkonferenzen und den Beschluss von weiteren Dokumenten und Protokollen
immer mehr an Substanz. In Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
werden die Vertragsstaaten dazu aufgefordert, Strategien oder Pläne zur nationalen
Umsetzung der Zielsetzungen der CBD zu entwickeln. Diese Strategien und Aktionspläne
stellen damit das wichtigste Instrument zur nationalen Implementierung der Konvention dar.
Auf Grund der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Übereinkommens selbst ist auch eine
regelmäßige Aktualisierung der nationalen Biodiversitäts-Strategien notwendig. Wie die
folgende Grafik verdeutlicht, liegt ein wichtiger Teil der Umsetzungsverpflichtungen
gegenüber der CBD bei den Vertragsstaaten, die in ihren nationalen BiodiversitätsStrategien den Rahmen für die nationalen Prioritäten, Zielsetzungen und
Maßnahmenpakete festschreiben.
CBD
Arbeitsprogramme
und Leitlinien usw.
Nationale
Regierungen
Nationale Berichte
Nationale BiodiversitätsStrategien
Nationale
Gesetze
und Aktionspläne
sektorenübergreifende
Integration
Erhaltungs- und
Förderprogramme
Abb. 1: Implementierung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf nationalem Niveau.
Das Protokoll von Cartagena
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7
Das rechtlich verbindliche Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum
Übereinkommen
über
die
biologische
Vielfalt
wurde
bei
der
fünften
Vertragsstaatenkonferenz der CBD, unter anderem im Einklang mit dem Artikel 15 der
Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung verabschiedet.
Artikel 15 der Rio-Deklaration:
Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitgehend den
Vorsorgegrundsatz an. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an
vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur
Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.
Das Protokoll von Cartagena zielt darauf ab, zur Sicherstellung eines angemessenen
Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch
moderne Biotechnologie hervorgebrachten lebenden veränderten Organismen beizutragen,
die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen
Vielfalt haben können. Dieses Protokoll regelt als rechtlich verbindliches Instrument die
grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten Organismen (GVO), die
nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und biologische Vielfalt haben könnten. Das
Protokoll ist am 11. September 2003 in Kraft getreten.
Alle in der vorliegenden Strategie zitierten Beschlüsse des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt sind unter www.biodiv.org abrufbar.
1.2
Der österreichische Weg
Historische Entwicklung
Österreich unterzeichnete bereits bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt
und Entwicklung (UNCED) das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und ratifizierte
es im Jahr 1994 (BGBl.Nr. 213/1995). Das Protokoll von Cartagena über die biologische
Sicherheit hat Österreich im Jahre 2003 ratifiziert (BGBl. Tel III, Nr. 94/2003).
Zur Koordination und Abstimmung der zahlreichen Aktivitäten und Programme sowie zur
Förderung des Informationsflusses wurde in Österreich bereits 1995 die nationale
Biodiversitäts-Kommission errichtet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der
Verwaltung (Bundesministerien und Landesdienststellen), der Sozialpartner, der
Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und wird vom
Umweltministerium geleitet. Die Integration der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der
biologischen Vielfalt in relevante sektorale und integrierende Programme oder Pläne, bzw.
die Evaluierung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der österreichischen BiodiversitätsStrategie im Lichte eines dynamischen, evolutionären Fortschrittes, ist und bleibt eine
wichtige Aufgabe dieser Kommission.
Im Jahr 1998 wurde die erste Fassung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie
erarbeitet (BMUJF, 1998). Diese wurde in einem 2-stufigen Verfahren evaluiert und
aufbauend auf den Ergebnissen der inhaltlichen Überprüfung, erstmalig weiterentwickelt
(GÖTZ, 2001 und RÖHRICH, 2003). Die Konkretisierung der nationalen BiodiversitätsStrategien, die Entwicklung von Aktionsplänen und eine zielorientierte Prioritätensetzung
wird auch im Strategischen Plan der CBD gefordert (UNEP/CBD/COP/VI/26). Außerdem
sollen in Anbetracht der nationalen Gegebenheiten, quantifizierbare Zielsetzungen
formuliert werden, die es ermöglichen den Zielerreichungsgrad zu überprüfen. Zusätzlich
dazu werden die Vertragsstaaten im Beschluss UNEP/CBD/COP/VII/8 dazu aufgefordert,
ein Set an Biodiversitäts-Indikatoren als Teil der nationalen Biodiversitäts-Stategien zu
entwickeln. Prozesse zur Aktualisierung und Nachjustierung der österreichischen
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8
Biodiversitäts-Strategie haben neben diesen internationalen Entwicklungen und Vorgaben
auch die Ergebnisse des derzeit in Entwicklung befindlichen nationalen BiodiversitätsMonitorings zu berücksichtigen.
Die vorliegende weiterentwickelte Biodiversitäts-Strategie soll den längerfristig gültigen,
übergeordneten Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen
Vielfalt in Österreich vorgeben und dabei den Kompromiss zwischen notwendigen
langfristigen Zielsetzungen und realpolitischen Möglichkeiten darstellen. Die Strategie soll
außerdem zur Umsetzung der Paneuropäischen Strategie für biologische und
landschaftliche Vielfalt beitragen (PEBLDS). In der Umsetzung der Strategie wird auch der
Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union große Bedeutung beizumessen sein.
Das langfristige Ziel für Österreich muss es sein, die Harmonie in der Beziehung zwischen
der Erhaltung der Natur, der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Befriedigung der
Bedürfnisse aller Menschen, unter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse zukünftiger
Generationen, sicherzustellen. Eine derartige harmonische, langfristig nachhaltige
Wirtschaftsweise muss auf geschlossenen Kreisläufen und nachwachsenden bzw.
erneuerbaren Rohstoffen und Energieträgern basieren und setzt den „wise use“ der
natürlichen Ressourcen voraus.
Durch die in dieser Strategie angeführten Ziele und Maßnahmen wird kein Präjudiz für die
Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln geschaffen.
Als neues, die österreichische Biodiversitäts-Strategie ergänzendes Instrument werden
Aktionspläne zu thematischen Bereichen erarbeitet, die der Konkretisierung der
österreichischen
Biodiversitäts-Strategie
in
speziellen,
besonders
relevanten
Themenbereichen dienen soll (siehe dazu auch Kap. 4). Der erste Aktionsplan (zu
Neobiota) liegt bereits vor (BMLFUW, 2004 a).
Weitere Informationen zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in
Österreich sind über den Clearing-House Mechanism Österreich (www.biodiv.at) abrufbar.
Trends und Maßnahmen
In den letzten Jahren wurden wichtige neue Weichen zur Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung der biologischen Vielfalt in Österreich gestellt. Trotzdem sind weiterhin und z.T. im
zunehmenden Ausmaß viele heimische Pflanzen- und Tierarten stark gefährdet und u.a.
spezifische Biotoptypen stark anthropogen überformt (siehe Kap. 2.2.1 und 2.2.3). Daher ist
vernetztes Denken und Handeln im zunehmenden Ausmaß notwendig, um die Ziele des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Österreich erreichen zu können. Eine der
grundsätzlichen Absichten dieser Strategie ist es daher, die verstärkte Zusammenarbeit
zwischen unterschiedlichen biodiversitätsrelevanten Prozessen zu fordern und Synergien
aufzuzeigen. Dafür ist einerseits die sektorenübergreifende bzw. Bund-Land-Gemeinden
übergreifende Zusammenarbeit notwendig und andererseits die regionale und
internationale Koordination und Abstimmung zwischen unterschiedlichen Prozessen.
Grundvoraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit sind eine aktive regelmäßige
Informationsweitergabe, die Möglichkeit der Teilnahme an Arbeitsgruppen, Kommissionen
und Foren und die Definition von klar umrissenen Themengebieten, für die eine enge
Kooperation notwendig oder sinnvoll erscheint.
Gemäß der österreichischen Bundesverfassung fallen Gesetzgebung und Vollziehung im
Natur- und Landschaftsschutz, im Jagd- und Fischereiwesen und in der Raumplanung in
die Kompetenz der Bundesländer. Biodiversitätsrelevante Verantwortlichkeiten des Bundes
sind u.a. das Wasserrecht (BGBl. I Nr. 82/2003), das Forstrecht 1975 (BGBl.Nr. 440/75
i.d.g.F BGBl.Nr. I 59/2002) und die Landwirtschaft (BGBl. 375/1992) Als Instrument der
Umweltvorsorge sind bei vielen Vorhaben, die maßgeblichen Einfluss auf ihre Umgebung
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9
haben, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I
Nr. 89/2000) durchzuführen. Über die bereits bestehende Gesetzgebung hinaus sind bei
der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie u.a. auch folgende biodiversitätsrelevante
nationale Strategien und Prozesse zu berücksichtigen:
• Die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung (www.nachhaltigkeit.at)
• Die Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels (www.klimaschutz2004.at)
• Das Österreichische Waldprogramm im Sinne der Ministerkonferenz zum Schutz der
Wälder (derzeit in Entwicklung) (www.walddialog.at)
Da wichtige biodiversitätsrelevante Entscheidungen oft auf Gemeinschaftsebene fallen,
wird es auch in Zukunft notwendig sein, dass Österreich z.B. aktiv an der Weiterentwicklung
der
EU-Biodiversitäts-Strategie
und
ihren
vier
thematischen
Aktionsplänen
(http://biodiversity-chm.eea.eu.int/) mitarbeitet. Die aktive österreichische Mitarbeit an der
Entwicklung einer EU-Strategie für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
verdeutlicht nochmals die Bedeutung, die Österreich gemeinschaftlichen Aktivitäten in
diesem Bereich beimisst. Von besonderer Bedeutung für die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt in Österreich ist u.a. auch folgendes
biodiversitätsrelevantes Gemeinschaftsrecht:
• Die Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union, über die Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raumes (http://europa.eu.int/eur-lex/de)
• Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und die VogelschutzRichtlinie (Richtlinie79/409/EWG zum Schutz der wildlebenden Vogelarten)
• Die
Wasserrahmenrichtlinie
(Richtlinie
2000/60/EG)
zur
Schaffung
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
eines
• Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG) des Parlamentes und des Rates
über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
• Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei
bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
• Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung
der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme
• Das sechstes Umweltaktionsprogramm der europäischen Gemeinschaft (Beschluss Nr.
1600/2002/EG)
Unabhängig von der gemeinsamen Vorgansweise in der Europäischen Union, ist die
verstärkte nationale, regionale und internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit
anderen biodiversitäsrelevanten Abkommen und Prozesse zu fördern, die Österreich
bereits jetzt aktiv unterstützt.
Rechtsverbindliche regionale Abkommen:
• Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen und dessen thematische Protokolle BGBl.Nr.
477/1995 (Alpenkonvention; www.cipra.org)
Eine enge Zusammenarbeit mit den Gremien der Alpenkonvention ist anzustreben, da die
Alpenkonvention ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der CBD
zur biologischen Vielfalt der Berge in Österreich darstellt (UNEP/CBD/COP/VII/27).
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10
• Die Berner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden
Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) BGBl. Nr. 372/1983
(http://www.unep.ch/seas/main/legal/lbern.html)
• Die Bonner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden
Arten) (http://www.cms.int)
Paneuropäische Prozesse:
• Die Paneuropäische Strategie für die biologische und landschaftliche Vielfalt (PEBLDS)
(http://www.strategyguide.org) hat sich das Ziel gesetzt, durch die Etablierung eines
Paneuropäischen ökologischen Netzwerkes zur Erhaltung von Ökosystemen, Habitaten,
Arten und deren genetischen Vielfalt und zur Erhaltung von Landschaften von europäischer
Bedeutung beizutragen.
• Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder (MCPFE) (www.mcpfe.org)
Auswahl rechtsverbindlicher internationaler Abkommen:
• Die Klimarahmenkonvention und das Kyotoprotokoll (http://unfccc.int/)
In den kommenden Jahren wird es notwendig sein, intensiv die Auswirkungen des
Klimawandels auf die biologische Vielfalt in Österreich zu beobachten und zu erforschen.
Darauf aufbauend wird es möglicherweise erforderlich sein, Adaptierungen an der
österreichischen Biodiversitäts-Strategie vorzunehmen.
• Das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und
Wasservögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention: http://www.ramsar.org/)
• Das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen“ CITES (www.cites.org)
1.3
Prinzipien
Die folgenden allgemeinen Prinzipien sind bei der Entwicklung von Maßnahmen und
Managementmethoden zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
bzw. bei der konkreten Umsetzung der vorliegenden Strategie zu berücksichtigen.
Sorgfalt bei allen relevanten Entscheidungen
Entscheidungen über Eingriffe mit Auswirkungen auf die Biodiversität sollen auf Grundlage
der bestmöglichen relevanten Informationen getroffen werden. Sowohl wissenschaftliches
als auch lokales Wissen soll berücksichtigt werden.
Vorsorge
Verfahren zur Abschätzung von Auswirkungen sollen bei allen Eingriffen mit potenziellen
Auswirkungen auf die Biodiversität obligatorisch sein.
Vorsicht
Selbst wenn negative Auswirkungen auf die Biodiversität noch nicht bewiesen sind, sollen
potenziell schädigende Eingriffe unterbleiben.
Langfristigkeit
Entscheidungen über Eingriffe mit Auswirkungen auf die Biodiversität haben auch die
Langfristigkeit der möglichen Auswirkungen zu berücksichtigen.
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11
Berücksichtigung nicht-ökonomischer Werte
In die Politikgestaltung soll der Eigenwert und der nicht-ökonomische Wert der biologischen
Vielfalt eingezogen werden.
Motivation und Information
Durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit soll das öffentliche Bewusstsein hinsichtlich der
nicht-monetären Werte der Biodiversität gestärkt werden bzw. die Motivation für den Schutz
der Biodiversität steigen.
Verwendung der bestverfügbaren Technologie
Zugang zu und Einsatz von bestverfügbaren Technologien zur Vermeidung von Schäden
an der Biodiversität.
Verursacherprinzip
Jene Person, die einen Schaden verursacht, soll für diesen Schaden aufkommen.
Gemeinlastprinzip
Ist ein Schaden keiner verursachenden Person zuzuordnen, soll die öffentliche Hand für die
Sanierung aufkommen.
Abgeltungsprinzip
Leistungsbezogene und auf Kostenwahrheit beruhende Abgeltung besonderer, über den
allgemeinen Rechtsrahmen hinausgehender Maßnahmen durch die jeweils Begünstigten.
Interessenausgleich
Bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen der CBD sind die
Anliegen und Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Mit den jeweiligen
Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Nutzungsberechtigten wird ein Konsens
durch Interessenausgleich gesucht.
Bürgerbeteiligung und öffentlicher Zugang zu Informationen
Zustimmung zu Vorhaben mit schädigenden Auswirkungen auf die Biodiversität sollen mit
Bürgerbeteiligung und durch Transparenz bei Entscheidungsprozessen erwirkt werden.
Aus- und Weiterbildung
Schulische und außerschulische Aus- und Weiterbildung sollen einen entsprechenden
Umgang mit Biodiversität fördern.
Örtliche Verschiebung
Wenn besonders schädliche Eingriffe unvermeidbar sind, sollen sie an Orten realisiert
werden, an denen sie den geringsten Schaden anrichten.
Wiederherstellung
Geschädigte Ökosysteme und die für sie charakteristische Arten sollen nach Möglichkeit
wiederhergestellt werden.
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12
2
2.1
HANDLUNGSSCHWERPUNKTE
Ziel 2010
Beim Europäischen Rat von Göteborg 2001 haben sich die Mitgliedsländer der
Europäischen Union dazu verpflichtet, bis 2010 den Verlust der biologischen Vielfalt in der
Europäischen Union zu stoppen. Dieses Ziel wurde im 6. Umweltaktionsprogramm der EU
verankert (Beschluss Nr. 1600/2002/EG).
2002 wurde von den Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
beschlossen, bis 2010 weltweit den Verlust der biologischen Vielfalt signifikant zu
reduzieren (UNEP/CBD/COP/VI/26).
Dieses globale Ziel wurde 2002 beim Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung von den
internationalen Staats- und Regierungschefs bekräftigt.
Die Umweltminister Europas haben bei der 5. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ (Mai
2003, Kiew) eine Resolution zur Biodiversität beschlossen und sich darin ebenfalls zum
Stopp des Verlustes der Biodiversität bis zum Jahr 2010 bekannt.
Den Zielen und Maßnahmen der österreichischen Strategie zur Umsetzung des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Österreich ist daher als vorrangige,
übergeordnete Zielsetzung vorangestellt:
Der Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt in Österreich bis zum Jahre 2010.
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13
Die folgenden Themenschwerpunkte wurden als jene Gebiete identifiziert, in denen
vorrangig Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt in Österreich notwendig sind.
2.2
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Das Bemühen um die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann nur zum Erfolg führen, wenn
die zu schützenden Organismen(gemeinschaften) in Zusammenhang mit ihrer
physikalischen und chemischen Umwelt und den Bedürfnissen des Menschen gesehen
werden.
Das Konzept des „Ökosystems“ begreift die Organismen als wesentliche Bestandteile
dieser biologisch-physikalisch-chemischen Ganzheit, innerhalb derer die einzelnen
Organismenpopulationen untereinander sowie mit den chemischen und physikalischen
Vorgängen um sie herum in ständiger dynamischer Wechselbeziehung stehen. Die
Dynamik der vielfältigen Prozesse wirkt sich auf den gleichbleibenden Fortbestand oder die
Veränderung des Ökosystems aus. Diese wieder hängt von den Aktionen und Reaktionen
der vielfältigen, in diese Prozesse eingebundenen Organismen ab. Soll die Qualität und
Funktion eines Ökosystems dauerhaft erhalten bleiben, muss der Fortbestand der
entsprechenden Organismengemeinschaften und ihrer Lebensräume gesichert sein, oder
der Mensch ist gezwungen fortwährenden (technische) Stützmaßnahmen (z.B. Wildbachund Lawinenschutz, landwirtschaftlicher Pflanzenschutz) vorzunehmen. Verändern sich die
physikalischen oder chemischen Rahmenbedingungen (z.B. Schadstoffimmissionen,
Düngung, Klima), so ändern sich die Organismengemeinschaften und mit ihnen früher oder
später das ganze Ökosystem. Mit der Dynamik der Ökosysteme geht auch eine Dynamik
der Biodiversität einher. Durch periodische oder fortschreitende Veränderungen werden
Phasen des Zerfalls, der Reorganisation und der Stabilität durchlaufen, die Veränderungen
der Artenzusammensetzung und -vielfalt bewirken.
Eine Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt muss daher die Erhaltung der
ökologischen Integrität, d.h. die Erhaltung der in den Ökosystemen ablaufenden
dynamischen Prozesse und der für die einzelnen Entwicklungs- und Zustandsphasen der
Ökosysteme charakteristischen Biodiversität („qualifizierte, authentische Biodiversität“) zum
Ziel haben. Weiters muss die Struktur, Elastizität und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen
erhalten werden.
Die räumlichen Grenzen zwischen den einzelnen Ökosystemen sind in der Regel fließend,
denn Ökosysteme sind „offene Systeme“. Viele Tierpopulationen nutzen periodisch und
auch simultan mehrere verschiedene Ökosysteme. Dies gilt für Tierarten, die saisonale
Wanderungen vollziehen (z.B. Zug- und Strichvögel, Langstreckenzieher unter den
Fledermäusen, Kurz- und Weitwanderer unter den Hirschartigen, Amphibien usw.) und für
solche, deren Mitglieder in Form komplexer Raum-Zeit-Strategien unterschiedliche
Ökosysteme zur gleichen Zeit nutzen. Die Erhaltung solcher hochmobiler und an die
traditionsgemäße Nutzung eines aus mehreren Ökosystemen bestehenden Gefüges
angepasster Tierarten erfordert die Erhaltung des räumlichen und zeitlichen
Zusammenhangs mehrerer Ökosysteme. Die Erhaltung dieser Arten und derjenigen
tierischen und pflanzlichen Organismen, die auf Grund ihrer natürlichen Seltenheit und
ihres hohen Anpassungsgrades an sehr spezielle biotische und abiotische Verhältnisse
besonders stark gefährdet sind, bedarf eigener Schutzmaßnahmen, die nicht nur in der
Erhaltung ihrer Standorte und Habitate, sondern auch in geeigneten Management- und
Wiederherstellungsaktivitäten bestehen müssen.
Die Forderung nach der Erhaltung der Struktur und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen
entspricht dem 5. Prinzip zum ökosystemaren Ansatz des Übereinkommens über die
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biologische Vielfalt (UNEP/CBD/COP/V/6). Dieser Ansatz stellt die Leitstrategie zur
Umsetzung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dar und beinhaltet
zusätzlich zu den ökologischen Grundsätzen, die bei der Entwicklung von adaptiven
Managementplänen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
berücksichtigt werden sollten, außerdem noch ökonomische, ethisch-soziale und soziokulturelle Prinzipien (siehe auch Kap. 2.4.3). Nur die gleichwertige Berücksichtigung all
dieser Prinzipien kann gewährleisten, dass Managementmethoden entwickelt werden, die
die Funktionsfähigkeit, Struktur und Elastizität von Ökosystemen erhalten, gleichzeitig
sozial verträglich sind und damit auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Langfristig
wird es außerdem notwendig sein, neue Konzepte für die Balance zwischen Aktivitäten zum
Schutz und solcher zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln, um
die beiden Aspekte integrierend auf einander abzustimmen und nicht als zwei völlig von
einander unabhängige Bereiche zu verstehen.
2.2.1 In-situ Erhaltung
Querverweis zu den Kap. 2.2.3, 2.2.4 und 2.2.5
Ausgangssituation
Österreich gehört zu den landschaftlich vielfältigsten Ländern Europas. Durch die
kleinräumige Gliederung ergibt sich eine vergleichsweise hohe Anzahl autochthoner Tierund Pflanzenarten.
Trotz eines im internationalen Vergleich relativ hohen Bewusstseins für die Notwendigkeit
der Erhaltung der Biodiversität und zweifellosen Erfolgen im Natur- und Landschaftsschutz
ging bereits ein beachtlicher Teil heimischer Arten, ihrer genetischen Vielfalt und ihrer
Lebensräume verloren, steht knapp vor seiner Auslöschung oder ist in seinem Bestand
gefährdet. Beispielsweise sind von den Farn- und Blütenpflanzen ca. 40% bundesweit und
weitere 20% regional gefährdet (NIKLFELD, 1999), bei den Brutvogelarten ca. 56%
(BAUER, 1994) und bei den Säugetierarten knapp 50% (GEPP, 1994) in irgendeiner Form
gefährdet (siehe u.a. auch www.roteliste.at). Eine neue aktuelle Rote Liste zu gefährdeten
Tieren, die nach international anerkannten Kriterien erstellt wurde, steht kurz vor der
Veröffentlichung (ZULKA, in Druck). Von den Lebensräumen sind einerseits Reste der
Naturlandschaft, andererseits extensiv genutzte Bestandteile der Kulturlandschaft bedroht.
Erstere sind vor allem durch unterschiedliche Nutzungsinteressen, letztere durch
Intensivierung oder durch Nutzungsaufgabe bzw. -änderung gefährdet. Erhebungen zu den
Roten Listen gefährdeter Biotoptypen ergaben, dass von den 93 für Österreich
ausgewiesenen Waldbiotoptypen 53 einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden
mussten (ESSL et al., 2002). Davon ist zwar noch keiner entgültig verschwunden, fünf
davon sind aber von der völligen Vernichtung bedroht, was aber keine Rückschlüsse auf
die tatsälichten wie auch potentiellen Flächenausdehnungen dieser gefährdeten
Biodoptypen zulässt. Von den 61 Grünlandlebensräumen sind 53 einer
Gefährdungskategorie zugeordnet, darunter alle Biotoptypen nährstoffarmer Standorte
(ESSL et al., 2004). Im Zusammenhang mit diesen Lebensraumverlusten steht auch die
Fragmentierung bzw. Isolation von einzelnen Populationen und als Folge davon, meist die
Reduktion der genetischen Variabilität dieser Populationen. Sind die Populationen klein und
die genetische Variabilität gering, steigt die Aussterbensrate stark an. Da die genetische
Vielfalt aber die Grundvoraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten bei geänderten
Umweltbedienungen darstellt, muss ihre Erhaltung ein vordringliches Ziel sein.
Als besonders gefährdet gelten Sonderlebensräume wie aquatische Lebensräume und
Feuchtbiotope, Trockenlebensräume und Biotope nährstoffarmer Standorte. So müssen
u.a. viele an Feuchtlebensräume angepasste Arten auf Grund eines zunehmenden
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Mangels an Gewässerstrukturen durch Verbauungen und die energiewirtschaftliche
Nutzung bzw. durch die Intensivierung der Nutzung von Feuchtbiotopen einer
Gefährdungskategorie zugeordnet werden.
Rechtliche Hintergründe
Gemäß der österreichischen Bundesverfassung fallen Gesetzgebung und Vollziehung im
Naturschutz sowie im Jagd- und Fischereiwesen und in der Raumplanung in die Kompetenz
der Bundesländer. Rund 25% der Fläche Österreichs sind nach qualitativ unterschiedlichen
Schutzkategorien als Schutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus werden bestimmte
Lebensräume durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer generell geschützt (ex lege
Lebensraumschutz von Gewässern, Feuchtgebieten, alpinen Regionen etc.). Weiters gibt
es eine Reihe von vertraglich geschützten Flächen (z.B. Naturwaldreservate,
Streuobstwiesen, Feuchtwiesen, Trocken- und Magerstandorte). Außerdem erfolgt die
Umsetzung verschiedener internationaler Konventionen (z.B. Berner Konvention und
Ramsar Konvention) primär im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes (z.B.
Schutzgebietsausweisungen einschließlich Nationalparke, aber auch im Jagdrecht
(jagdliche Sperrgebiete, Wildbiotopschutz- und Habitatschutzgebiete) sowie im
Fischereiwesen (Laichschonstätten) und durch die Berücksichtigung ökologischer
Erfordernisse in der Raumplanung. Zudem sind verschiedene Bestimmungen der Protokolle
der Alpenkonvention unmittelbar anwendbar.
Auch bundesrechtliche Bestimmungen wie das österreichische Forstgesetz 1975 (BGBl.Nr.
440/75 i.d.g.F BGBl.Nr. I 59/2002), das Wasserrechtsgesetz (BGBl. I Nr. 82/2003) und das
Landwirtschaftsgesetz (BGBl. 375/1992) beinhalten biodiversitätsrelevante Aspekte. Als
Instrument der Umweltvorsorge sind bei vielen Vorhaben, die maßgeblichen Einfluss auf
ihre Umgebung haben, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993
i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000), durchzuführen. Bei solch einem Verfahren (z.B.
Straßenneubau, Ausbau des Schienennetzes und Anlagenbau) werden die
Umweltauswirkungen des Vorhabens auf umfassende Weise ermittelt, beschrieben und
bewertet und sind beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Um bereits vor
konkreten Entscheidungen, Strategien und Planungen auf ihre Umweltverträglichkeit hin
überprüfen zu können, wird durch die EU Richtlinie 2001/42/EG die Strategische
Umweltprüfung (SUP) etabliert. In Österreich arbeiten derzeit Bund und Länder an der
Umsetzung dieser Richtlinie, vor allem im Bezug auf die Raumordnungsgesetzgebung.
Von besonderer Bedeutung für die in-situ Erhaltung der heimischen Biodiversität ist
außerdem die Umsetzung der naturschutzrelevanten Richtlinien der EU (Fauna-FloraHabitat- Richtlinie, 92/43/EWG und Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG) und die der
Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union, über die Entwicklung des
ländlichen Raumes. Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der
Vogelschutzrichtlinie erfolgte in den letzten Jahren für das Netzwerk „Natura 2000“ die
Nominierung von Gebieten. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um bereits
bestehende Schutzgebiete. Die Kompetenz für diese Nominierungen liegt bei den
Bundesländern. Durch die Etablierung des „Natura 2000“ Netzwerkes wird ein wichtiger
Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten der CBD geleistet
(UNEP/CBD/COP/VII/28). Auf Grund der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen
Raumes wurde das österreichische Programm einer umweltgerechten, extensiven und den
natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) entwickelt. Durch dieses
Programm werden viele Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe förderwürdig, die
positive Wirkungen auf die biologische Vielfalt haben ( z.B. eine naturnahe
Flächennutzung, die Erhaltung extensiver Standorte, die Aufzucht gefährdeter
Haustierrassen und der Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen).
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Übergeordnete Zielsetzungen
1. Der in-situ Erhaltung ist der Vorzug vor der ex-situ Erhaltung zu geben, wobei
ergänzende ex-situ Maßnahmen notwendig und wichtig sind.
2. Die Koordination von in-situ und ex-situ Maßnahmen ist erforderlich und daher
anzustreben.
Ziele
• Erhaltung der Struktur, Elastizität und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und
Entwicklung von adaptiven Managementmethoden die die Grenzen der Funktionsfähigkeit
von Ökosystemen berücksichtigen
• Schutz von besonders bedeutenden Gebieten für die biologische Vielfalt z.B.
Biodiversitäts-Hotspots
• Bewahrung selbsterhaltungsfähiger Populationen aller heimischer Arten (Pflanzen, Tiere
und Pilze) und ihrer Lebensräume und wo notwendig, Wiederherstellung und Unterstützung
von ausgewählten taxonomischen Gruppen
• Sicherung der genetischen Vielfalt von Nutzpflanzensorten, Haustierrassen und Fischen
• Schaffung der fachlichen Grundlagen für einen ausreichenden und repräsentativen
Schutz der biologischen Vielfalt in Österreich unter besonderer Berücksichtigung von Arten
für die Österreich eine hohe Verantwortung trägt (z.B. Endemiten)
• Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung der Elastizität von Ökosystemen, um sich an
den prognostizierten Klimawandel anpassen zu können
• Erarbeitung und Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Erreichung der 2010Zielsetzung auf der lokalen Ebene
• Sicherung der biologischen Vielfalt in und außerhalb von Schutzgebieten durch
Bewahrung
bestehender
Schutzgebiete,
erforderlichenfalls
Neuschaffung
von
Schutzgebieten
und
Bewahrung
oder
(Wieder-)
Einführung
von
Landbewirtschaftungsformen, die die biologische Vielfalt erhalten oder fördern unter
ausgewogener Berücksichtigung der Erfordernisse der Schutzwirkung des Waldes und des
Offenhaltens der Landschaft.
• Vermeidung von negativen Einwirkungen auf natürliche und naturnahe Ökosysteme durch
die Entwicklung flächendeckender abgestufter Schutzkonzepte unter Einbeziehung von
Pufferzonen und Korridoren
• Entwicklung von adaptiven Managementmethoden zu Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung der biologischen Vielfalt
Maßnahmen
• Entwicklung von Managementmethoden die natürliche Störungen (z.B. die Überflutung
von Augebieten) zulassen oder simulieren (z. B. Wald-Lebensräume mit unterschiedlichem
Alter)
• Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen der Klimaänderung auf die Ausweisung
und das Management von Schutzgebieten
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• Auswahl von „Flaggschiffarten“ durch deren Erhaltung auch die Erhaltung anderer für
Österreich besonders wertvoller Organismengruppen möglich ist.
• Weiterführung von Biotopkartierungen nach vergleichbaren Kriterien in ganz Österreich
und darauf aufbauend Entwicklung von Landschaftsrahmenplänen zur Feststellung von
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt
•Verstärkte Berücksichtung von Biodiversitäts-Aspekten bei bestehenden Aktivitäten auf der
lokalen Ebene (z.B. Lokale Agenda 21, Klimabündnis) und verstärkte Bildung von lokalen
Netzwerken
• Sicherung und Betreuung von Schutzgebieten durch die Ausweisung von Pufferzonen,
die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von Managementmaßnahmen und die
Schaffung der geeigneten Betreuungseinrichtungen und langfristige Überwachung des
Erhaltungszustands der Schutzgüter
• Ausweitung der Generhaltungswälder, Herstellung der Repräsentativität über alle
Waldgesellschaften, Wuchsgebiete und Höhenstufen
Ziele
• Akkordierung, Evaluierung und gegebenenfalls Verbesserung der legistischen und
institutionellen Rahmenbedingungen im Hinblick auf einen effizienten Schutz der
biologischen Vielfalt
• Entwicklung und Umsetzung von flächendeckenden, regional
Biodiversitäts-Leitbildern und Gebietsmanagementkonzepten bis 2010
differenzierten
Maßnahmen
• Berücksichtigung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt als
Querschnittsmaterie in allen relevanten Rechtsmaterien und Politiken (z.B. Raumordnung,
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr, Tourismus, Industrie, Energie, Bergbau,
Wasserwirtschaft)
• Inhaltliche Abstimmung der für die Biodiversität relevanten rechtlichen Bestimmungen
zwischen Bund und Ländern
• Zuordnung von Zuständigkeiten auf allen Verwaltungsebenen
• Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit sowie der
innerstaatlichen Umsetzung internationaler biodiversitätsrelevanter Übereinkommen unter
besonderer Berücksichtigung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von wandernden
Arten
und
ihren
Habitaten,
grenzüberschreitenden
Lebensräumen
und
Verbindungsstrukturen sowie Gewässern und Feuchtgebieten
• Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung von Gesetzesmaterien im Hinblick auf
ihren Einfluss auf die Biodiversität im Lichte des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt
• Prüfung und Anpassung des Förderungswesens auf die Erfordernisse der Biodiversität
• Verstärkter Einsatz vertraglicher Vereinbarungen
• Erstellung eines Zeitplans und Entwicklung von Leitlinien zur Entwicklung von regional
differenzierten Biodiversitäts-Leitbildern und Gebietsmanagementkonzepten unter Nutzung
von partizipativen Instrumenten
• Entwicklung von integrativen Naturschutzstrategien die Schutz- und Nutzungsaspekte
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18
vereinen
Ziele
• Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel und personeller Ressourcen
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der in-situ Erhaltung der biologischen Vielfalt
zur
• Erreichung von Kostenwahrheit für Natur- und Landschaftsverbrauch und Naturbelastung
• Effektivere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zu den einzelnen Aspekten des
2010-Ziels
Maßnahmen
• Ausschöpfung und effektiver Einsatz bestehender finanzieller Ressourcen auf nationaler
und EU-Ebene, insbesondere durch Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit
• Motivierung des privaten Sektors zur finanziellen Unterstützung von biodiversitätsrelevanten Vorhaben bzw. Entwicklung von innovativen Finanzierungsmodellen und
Instrumenten (z.B. Biodiversitäts-Sponsoring)
• Entwicklung von Mechanismen zur Abschätzung von externen Kosten bei Aktivitäten mit
umfangreichem Naturraumverbrauch und Internalisierung dieser Kosten in Abgaben
• Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität
• Initiierung von Initiativen zur Bewusstseinsbildung bezüglich der 2010-Zielsetzung, des
Begriffes „biologische Vielfalt“ und der österreichischen Biodiversitäts-Strategie
• Weiterer Ausbau des Clearing - House Mechanism Österreich nach den Vorgaben des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt (www.biodiv.at)
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2.2.2 Ex-situ Erhaltung
Querverweis zum Kap. 2.3.1
Ausgangssituation
In Österreich werden seit ca. 30 Jahren in verschiedenen öffentlichen Institutionen
Genbanken zur Sammlung und Erhaltung genetischer Ressourcen land- und
forstwirtschaftlich genutzter Pflanzen und Tiere angelegt. Viele dieser Institute sind durch
das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (BGBl. Nr. 63/2002) in die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit übergegangen. In
Tiergärten, botanischen Gärten, Nationalparks und durch private Vereine werden Zuchtund Arterhaltungsprogramme sowie internationaler Austausch betrieben. Einige botanische
Gärten Österreichs arbeiten aktiv an einem nichtkommerziellen Austausch-System für
Pflanzen entsprechend den Vorgaben des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
mit. Ein solches System ist Voraussetzung für den wissenschaftlichen Austausch von
Pflanzenmaterial für Forschungs- und Arterhaltungszwecke.
Ziel
• Erhaltung der genetischen Ressourcen von Nutzpflanzen, Haustierrassen und
wildlebenden Arten durch geeignete gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen
Maßnahmen
• Sicherstellung der Konservierung gefährdeter heimischer Arten, Rassen oder Sorten von
Pflanzen und Tieren in Genbanken, botanischen Gärten oder Zoos
• Errichtung von systematischen Sicherheitslagern (safety duplications) von in Genbanken
eingelagerten Sorten und Rassen
• Weiterführung (Pflege, Nachbesserung) und mögliche Erweiterung von Klonarchiven und
Samenplantagen bzw. Monitoring des eingelagerten Materials
• Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle für die ex-situ Erhaltung zur Evaluierung
und gegebenenfalls Initiierung von Aktivitäten
Ziel
• Schaffung der fachlichen Grundlagen bezüglich der Verbreitung, Gefährdung und
Erhaltung von Sorten, Rassen und Arten und ausreichende Archivierung gut definierten
Materials aller gefährdeter Sorten, Rassen und Arten in Genbanken, Gärten und Zoos
Maßnahmen
• Österreichweite Vernetzung von ex-situ Datenbanken (z.B. für gefährdete Nutztierrassen,
Obstsorten)
• Forschung zur Vereinheitlichung der Methoden und der Datenerhebung zur ex-situ
Erhaltung von Wildarten auf EU-weitem Niveau
• Erstellung von Listen jener Arten und Sorten, für die eine ex-situ Erhaltung für notwendig
erachtet wird
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20
• Anwendung von Methoden der ex-situ Erhaltung die nicht nur die Hybridisierung zwischen
Arten sondern auch die Verunreinigung zwischen unterschiedlichen Populationen bzw.
Reliktstandorten innerhalb einer Art vermeiden
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21
2.2.3
Artenschutz
Querverweis zum Kap. 2.2.1
Ausgangssituation
In Österreich (ca. 84 000 km2) sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand z.B. 2950 Farn- und
Blütenpflanzenarten (ADLER et al., 1994), 93 Säugetierarten (SPITZENBERGER, 2001),
417 nachgewiesene Vogelarten (Brutvögel, Durchzügler und Irrgäste) (DVORAK et al.,
1993) und ca. 37.152 Insektenarten (GEISER, 1998) zu finden. Bei verschiedenen Arten
bzw. Artengruppen, insbesondere Evertebraten und Kryptogamen, ist der Forschungsstand
noch nicht ausreichend, um endgültige Aussagen treffen zu können. Aufgrund
unzureichender systematischer Erhebungen ist derzeit ein vollständiger Überblick über die
Vielfalt der Arten weder bei wildlebenden noch bei zur Nutzung gehaltenen Arten möglich.
Der Verlust bestimmter Lebensräume (z.B. Trocken- und Magerrasen, Streuwiesen,
Auwälder, Moore oder Blockfluren), Arealverluste durch die rasch wachsende Anzahl von
Siedlungs- und Verkehrsflächen (bei täglichen Grünlandverlusten von 20 bis 25 ha) und die
zunehmende
Fragmentierung
der
Landschaft
durch
Siedlungen
und
Infrastruktureinrichtungen führen zu umfangreichen Störungen und Arealverlusten.
Rationalisierungen und Modernisierungen in der Landwirtschaft, der Verlust dynamischer
Prozesse in Ökosystemen, die latente zunehmende Beunruhigung selbst entlegener
Landschaften (Tourenskilauf, Canyoning, Rafting, Paragliding usw.) und die fortgesetzte
Umweltverschmutzung und Eutrophierung (zu erkennen unter anderem am Rückgang vieler
Flechtenarten) bewirkten ebenfalls Veränderungen und Gefährdungen der biologischen
Vielfalt. Nötige Kurskorrekturen wurden z.B. durch die Neuorientierung der Agrarpolitik, die
Umorientierung bei Förderungen und die Ausweisung von Schutzgebieten eingeleitet.
Rechtliche Hintergründe
Der Bereich des Artenschutzes ist in Gesetzgebung und Vollziehung überwiegend
Angelegenheit der Länder, wobei primär der Natur- und Landschaftsschutz, in weiterer
Folge auch Jagd und Fischerei sowie hinsichtlich der Landschaftserhaltung auch die
Raumordnung angesprochen ist. Zusätzlich dazu sind u.a. das Wasserrecht, das Forstrecht
und die Landwirtschaft auf Bundesebene relevant. Auf Basis verschiedener nationaler und
internationaler Normen werden zahlreiche Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt
getroffen.
Wesentliche Faktoren sind das Förderungswesen und der Vertragsnaturschutz, mit deren
Hilfe auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten langfristig privatrechtlich gesichert
werden können. Unmittelbar dem Artenschutz dienen auch Artenhilfsprogramme (z.B.
Fledermausprojekt, Wiesenbrüterprojekt). In den letzten Jahren wird auch vermehr über
den Einfluss von gebietsfremden Arten (=Neobiota) auf heimische Lebensräume und ihre
Arten diskutiert. Gerade für Stillgewässer stellen gebietsfremde Arten einen besonders
wichtigen Gefährdungsfaktor dar (siehe Kap. 2.2.5).
Zur Umsetzung der biodiversitätsrelevanten Richtlinien der EU (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie, 92/43/EWG und Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG) erfolgte für das Netzwerk
„Natura 2000“ die Nominierung von Gebieten (siehe dazu auch Kap. 2.2.1). Den CITESVerordnungen der EU VO (EG) Nr. 338/97 des Rates und 939/97 der Kommission kommen
auf Basis des Artenhandelsgesetzes des Bundes (BGBl.Nr. 33/1998 i.d.g.F.
BGBl. I Nr. 108/2001) die Bundesländer durch die Erlassung entsprechender
Landesdurchführungsgesetze betreffend den internationalen Handel mit gefährdeten Tierund Pflanzenarten nach. Die Länder sind hier als „wissenschaftliche Behörde" tätig.
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22
Ziele
• Sicherung selbsterhaltungsfähiger Populationen aller gefährdeter wildlebender Arten und
womöglich Reduzierung des jeweiligen Gefährdungsgrades, unter besonderer
Berücksichtigung von Arten für die Österreich eine große Verantwortung hat.
• Erhaltung der regionsspezifischen Arten- und Sortenvielfalt
Maßnahmen
• Ausweitung des Vertragsnaturschutzes für Artenschutzmaßnahmen unter Einbeziehung
der Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei und aller weiteren
relevanten (gesetzgebenden) Gremien
• Beschleunigte
Durchführung
–
erforderlichenfalls
grenzübergreifender
–
Artenschutzprojekte für gefährdete Arten, z.B. im Rahmen von Artenschutzprogrammen
(z.B. Memorandum of Understanding zum Schutz der Großtrappe)
• Aufrechterhaltung und nötigenfalls Verbesserung bestehender Schutzbestimmungen bzw.
Schonvorschriften einschließlich Verankerung des Artenschutzes als gesetzlichen Auftrag
in den Landesnaturschutzgesetzen
• Ökologisierung
Artenschutzes
der
Fischereigesetze
unter
besonderer
Berücksichtigung
des
• Entwicklung umfassender Kriterien als Basis für wissenschaftliche Beurteilungen und
behördliche Entscheidungen zu Risikobewertung, bei Freisetzungsanträgen, beim Anbau
und beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, die natürliche
Kreuzungspartner oder das Potenzial zur signifikanten Beeinflussung von Ökosystemen
haben
• Entwicklung von Konzepten zur Ausweisung von Zonen, die frei von gentechnisch
veränderten Organismen sind
• Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Wissenschaft, Behörden, NGOs
sowie politischen Entscheidungspersonen
Ziele
• Schaffung und Erhaltung von ökologischen Korridoren bzw. von zusammenhängenden
Landschaftsräumen, die einen genetischen Austausch zwischen Populationen ermöglichen
und somit dazu beitragen die genetische Vielfalt von Arten zu erhalten und eine Koexistenz
der natürlichen Vorkommen von Arten mit menschlichen Aktivitäten erlauben
• Reduzierung der Umweltbelastungen durch menschliche Aktivitäten (insbesondere
Vermeidung von Störungen in Brutgebieten, Aufzuchtgewässern und Setzeinständen)
• Landnutzung, die ein Überleben der Arten und bei Bewirtschaftungsänderung ein
arterhaltendes Reagieren (z.B. Ausweichen in Pufferzonen oder Kompensationsräume)
ermöglicht
Maßnahmen
• Forcierung artenschutzspezifischer Forschung und Datenerhebung
• Erarbeitung
von
Möglichkeiten
Lebensraumbeeinträchtigungen
zur
obligatorischen
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Kompensation
von
23
• Abstimmung
der
Entwicklung
von
einzelnen
Managementmaßnahmen
für
Landschaftspflegeprojekte unter Berücksichtigung eines integrativen Naturschutzes und
unter frühzeitiger Einbeziehung der Landnutzer in die Konzeptentwicklung
• Verankerung der Führung von „Roten Listen gefährdeter Arten“ mit entsprechenden
Mindeststandards in allen Bundesländern, regelmäßige Aktualisierung und regionale
Detaillierung der „Roten Listen gefährdeter Arten“ nach einheitlichen Kriterien
(einschließlich regionalspezifischer Nutzpflanzensorten und Haustierrassen) und
Veröffentlichung im Internet
• Auf die Biotopkartierung abgestimmte Artenschutzkartierungen für bedrohte Arten und
nötigenfalls Verbesserung bestehender Schutzbestimmungen
Ziel
• Ausreichende Dotierung aller Bereiche des Artenschutzes
Maßnahmen
• Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung der mit Artenschutz befassten
Stellen
• Motivierung
des
privaten
Sektors
zur
finanziellen
Unterstützung
von
biodiversitäsrelevanten Vorhaben bzw. Entwicklung von innovativen Finanzierungsmodellen
und Instrumenten (z.B. Biodiversitäts-Sponsoring)
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2.2.4
Landschaftsschutz und Raumnutzung
Querverweis zum Kap. 2.3.1
Ausgangssituation
Österreich weist eine große Anzahl unterschiedlichster Natur- und Kulturlandschaftstypen
auf. Die Bewaldung beträgt 47%, die landwirtschaftlichen Nutzflächen nehmen ca. 30% der
Fläche ein, Wasserflächen nehmen 1,5% der Fläche ein und Siedlungs- und
Verkehrsflächen ca. 12%. Entwicklungstendenzen zeigen die Konzentration der
Verbauungsdynamik in Ballungsräumen, die regionale Zersiedelung des ländlichen Raumes
und einen immer intensiveren Erschließungsdruck aus ökonomischen (z.B. forstliche
Aufschließung) bzw. touristischen Gründen (z.B. Schi-Erschließungen). Trotz geringem
Bevölkerungswachstum steigt der Flächenverbrauch unaufhörlich. Der durchschnittliche
Flächenverbrauch in Österreich in den Jahren 1995-2003 betrug 20 bis 25 Hektar pro Tag
(UMWELTBUNDESAMT, 2004). Negative Einflüsse auf die Landschaft haben u.a.: die
Fragmentierung durch Verkehrsinfrastrukturen, die Zersiedelung sowie die intensive
landwirtschaftliche Nutzung, aber auch die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen und die
Verbuschung bzw. Wiederbewaldung von z.B. Hutweiden, Magerrasen, Feuchtwiesen oder
Niederalmen.
Die Vielgestaltigkeit der noch vorhandenen Urlandschaften bzw. Urlandschaftsreste in
Österreich lässt unmittelbare Rückschlüsse auf ein hohes Potenzial an Biodiversität auf
diesen Flächen zu. Verschiedene Kulturlandschaftstypen, vor allem solche der
„naturnahen" Kulturlandschaft, sind in ihrer Wertigkeit für die Erhaltung der Biodiversität
ebenso hoch einzustufen. In besonderer Weise gilt dies für Landschaftsformen, die in
traditionell extensiver Weise bewirtschaftet werden, beispielsweise Bergmähder,
Heckenlandschaften, Streuobstwiesen, Lärch(en)wiesen, Trocken- und Magerrasen,
Streuwiesen und andere Feuchtgebietskomplexe. Letztere bedürfen in besonderer Weise
der aktiven und sachgerechten Pflege, wie sie durch die herkömmliche landwirtschaftliche
Nutzung bisher aufrecht erhalten wurde. Der Förderungspraxis der Land- und
Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes kommt zur Erhaltung traditioneller
Kulturlandschaften daher große Bedeutung zu.
Der Schutz und die Erhaltung von Landschaften dient einerseits der Aufrechterhaltung der
größtmöglichen landschaftlichen Vielfalt und damit der Existenzsicherung der biologischen
Vielfalt und andererseits auch der Erhaltung der Attraktivität des Landes für den Tourismus,
die Freizeitwirtschaft sowie dem Wohlbefinden der heimischen Bevölkerung. Da das Bild
einer Landschaft durch seine Strukturelemente geprägt ist, kommt neben der Erhaltung
bestehender Landschaften der Sanierung gestörter oder zerstörter Landschaften auch im
Hinblick auf den Erlebniswert und den Erlebenswert der Landschaft große Bedeutung zu.
Aktivitäten zum Schutz der Landschaft vor zerstörerischen Eingriffen sind genauso wichtig
wie die umfassende Landschaftsplanung zur bestmöglichen Einbindung notwendiger
Projekte (z.B. bei Komassierung, Verkehrswegebau usw.), wobei auf funktional-ökologische
und ästhetische Belange in gleicher Weise Bedacht zu nehmen ist. Maßgebliche
Einflussgrößen für die Landschaftsgestaltung in Österreich sind vor allem die Aspekte der
Raumordnung, der Land- und Forstwirtschaft, des Tourismus, der Freizeitwirtschaft sowie
der landschaftsverbrauchenden Industrie (z.B. Schotterabbau).
Da der Raum ein knappes und nicht vermehrbares Gut ist, sind Partizipationsprozesse eine
Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz von anstehenden raumplanerischen
Entscheidungen.
Rechtliche Hintergründe
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25
Die rechtliche Verankerung des Landschaftsschutzes erfolgt in Österreich primär in den
Natur-, Landschaftsschutz- und Raumordnungsgesetzen der Bundesländer, wobei auch die
Flurverfassungs- und Alpschutzgesetze sowie das Forstgesetz relevant sind. Dabei wird
das optische (ästhetische) Erscheinungsbild der Landschaft, in den meisten gesetzlichen
Regelungen auch die ökologische Wertigkeit (Landschaftshaushalt), berücksichtigt.
Auf Grund der Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union, über die
Entwicklung des ländlichen Raumes wurde das österreichische Programm einer
umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft
(ÖPUL 2000) entwickelt. Durch dieses Programm werden viele Maßnahmen für
landwirtschaftliche Betriebe förderwürdig, die positive Wirkungen auf die biologische Vielfalt
haben ( z.B. die Erhaltung extensiver Standorte, das Neuanlegen von
Landschaftselementen und die Erhaltung kleinräumig erhaltenswerter Strukturen).
In Zusammenhang mit vielen Vorhaben die maßgeblichen Einfluss auf die
Landschaftsgestaltung haben, sind Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-G 2000,
BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) als Instrument der Umweltvorsorge,
durchzuführen. Bei solch einem Verfahren (z.B. Straßenneubau, Ausbau des
Schienennetzes, Anlagenbau usw.) werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf
umfassende
Weise
ermittelt,
beschrieben
und
bewertet
und
sind
beim
Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Um bereits vor konkreten Entscheidungen, Strategien und Planungen auf ihre
Umweltverträglichkeit überprüfen zu können, wird durch die EU Richtlinie 2001/42/EG die
Strategische Umweltprüfung (SUP) etabliert. In Österreich arbeiten derzeit Bund und
Länder an der Umsetzung dieser Richtlinie, vor allem im Bezug auf die
Raumordnungsgesetzgebung.
Übergeordnete Zielsetzung
Die Erkenntnis, dass der Raum ein nicht vermehrbares „begrenztes Gut“ ist, muss im
Bereich des Landschaftsschutzes allen AkteurInnen bewusst gemacht werden.
Ziele
• Verbesserte Koordination von allgemeiner Raumordnung und Fachplanungen (z.B.
forstliche Raumordnung, Naturschutzfachplanung, wildökologische Raumplanung,
wasserwirtschaftliche Planung, Verkehrsplanung) und synergetisches Zusammenwirken zur
Entwicklung von verbindlichen Landschaftsleitbildern zum Schutz der biologischen Vielfalt
bis zum Jahre 2010 (bei Bedarf durch eine länderübergreifende Koordination)
• Senkung des Zuwachs an dauerhaft versiegelten Böden in Österreich bis 2010 auf
maximal ein Zehntel des Wertes von 2002
Maßnahmen
• Steuerung
des
Flächenverbrauches
durch
abgestimmte
(Raumplanung, Wohnbauförderung, Grundverkehr, Bodenpolitik)
Maßnahmenpakete
• Integration des Instrumentes der Landschaftsplanung in relevante Sektoren, wie
Flurbereinigung, Wasser-, Verkehrs- und Industrieanlagenbau etc.
• Berücksichtigung der österreichischen Feuchtgebietsstrategie
Ziele
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• Vermeidung exploitativen
Landschaftsnutzung
Landschaftsverbrauches,
dafür
nachhaltig
pflegliche
• Reduzierung bzw. Vermeidung weiterer Fragmentierung von Lebensräumen
• Zurücknahme landschaftsfremder, störender technischer Strukturen und Eingriffe
• Vermeidung weiterer Beeinträchtigung der Landschaften einschließlich ihrer natürlichen
und kulturellen Prägungen (Erhaltung der „Schönheit“ und Identität der Landschaft)
• Sicherung des traditionellen Kulturlandschaftsbildes durch z.B. die Erhaltung alter
Bausubstanz und die Erhaltung oder Neuanlage von Landschaftselementen
• Erhaltung und Förderung ökologisch relevanter Landschaftsstrukturen wie z.B.
Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze, Alleen, alte Obstgärten insbesondere in agrarisch
genutzten Bereichen
• Erhaltung ausreichender Ökotone und Schaffung bzw. Erhaltung von Pufferzonen
zwischen stark unterschiedlich geprägten Landschaftstypen
• Er- und Rückhaltung ausreichender Wasserreserven einschließlich des Schutzes von
Feuchtgebieten
• Entwicklung von Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Landschaftsplanung
Maßnahmen
• Konzentration der Verbauung in bestehenden Baulandbereichen
• Nutzung aufgelassener Industrie- bzw. Gewerbestandorte vor Ausweisung neuer Gebiete
• Förderung von Maßnahmen, die eine kleinräumige Bewirtschaftung attraktiv gestalten
bzw. erhalten und zur Aufrechterhaltung einer naturnahen Landschaftsstruktur beitragen
(z.B. durch das ÖPUL-Programm oder den Vertragsnaturschutz)
• Schaffung bzw. wo vorhanden Erhaltung des Biotopverbundes in (u.a. großflächig
agrarisch) genutzten Gebieten einschließlich Ortsrandgestaltung
• Minimierung der Landschaftsbelastung durch Energieleitungen, Sendemasten und
Windkraftanlagen
• Minimierung oder Verzicht des weiteren Ausbaues von Wintersportanlagen
• Schutz von Naturlandschaften (z.B. Moorkomplexe, Gletscher, Naturwaldreservate)
• Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bei der Gewinnung geogener Rohstoffe
• Schaffen von Querungsmöglichkeiten bei Strukturen, die Lebensräume bzw. natürliche
Wanderwege
von
Tieren
zerschneiden
(z.B.
Grünbrücken,
Krötentunnel,
Fischaufstiegshilfen)
• Deregulierung linear ausgebauter Fließgewässer („Renaturierung")
• Management und Revitalisierung von Feuchtgebieten im Sinne der Ramsar Konvention
• Erstellung und Aktualisierung der Roten Listen gefährdeter Biotoptypen
• Erhaltung traditioneller Landschafts- und Bewirtschaftungsformen (z.B. Lärchwiesen,
Almen usw.)
• Entwicklung von kooperativen Formen der Landschaftspflege
• Motivierung
des
privaten
Sektors
zur
finanziellen
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Unterstützung
von
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biodiversitäsrelevanten Vorhaben bzw. Entwicklung von innovativen Finanzierungsmodellen
und Instrumenten (z.B. Biodiversitäts-Sponsoring)
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2.2.5
Neobiota
Ausgangssituation
Die heutige Fauna und Flora Österreichs ist das Ergebnis natürlicher Prozesse und
menschlicher Einflussnahme. Neben direkten Veränderungen der Landschaften und der
Lebensräume hat der Mensch durch die absichtliche und unabsichtliche Einführung von
Pflanzen- und Tierarten die Artenzusammensetzung deutlich verändert. Dieser schon
jahrtausende wirksame Prozess hat in den vergangenen Jahrzehnten eine enorme
Intensivierung erfahren und gilt daher als eine wichtige Ursache für den weltweiten
Rückgang der Biodiversität und als Verursacher hoher wirtschaftlicher Kosten.
Als „gebietsfremde Art“ (= Neobiota) wird eine Art oder Unterart bezeichnet, die außerhalb
ihres natürlichen vergangenen oder gegenwärtigen Verbreitungsgebietes eingeführt wurde,
die überlebt und sich in der Folge weitervermehrt. Invasive gebietsfremde Arten (= invasive
Neobiota) sind gebietsfremde Arten, deren Einführung und/oder Ausbreitung die
biologische Vielfalt gefährdet.
Die natürlichen Ökosysteme der kontinentalen Festländer, wie Mitteleuropa und somit auch
Österreich, wurden und werden seltener von Neobiota erobert. Dennoch treten auch hier
Tier- und Pflanzenarten mit ökonomisch und ökologisch negativ zu beurteilenden
Auswirkungen auf. Allgemein wurden Neobiota im Laufe der letzten Jahrhunderte durch
den zunehmenden Fernhandel deutlich häufiger. Durch die Globalisierung des
Warenhandels ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzt. Außerdem ist zu
berücksichtigen, dass die Ausbreitung von Neobiota oft erst Jahre oder Jahrzehnte nach
ihrem ersten Auftreten erfolgt.
In Österreich treten invasive Neobiota v.a. in vom Menschen geprägten Lebensräumen und
in einigen naturnahen Lebensräumen der tieferen Lagen auf (z.B. Gewässer, Auwälder,
pannonische Wälder). Hingegen sind Hochlagen und manche naturnahe Lebensräume
(z.B. Moore) kaum von biologischen Invasionen betroffen. Einen Gesamtüberblick über die
Verbreitung von Neobiota in Österreich gibt eine Publikation von ESSL & RABITSCH aus
dem Jahre 2002. Generell verursachen die meisten Neobiota in Österreich keine
Naturschutzprobleme, einige Arten haben jedoch z.T. sehr starke Auswirkungen (z.B.
Verdrängung heimischer Pflanzenarten, Gefährdung heimischer Arten durch Parasitismus
und Hybridisierung).
Rechtliche Hintergründe
Auf rechtlicher Ebene wird die Neobiota-Thematik in mehreren Materiengesetzen berührt.
Ein wichtiger Teil dieser Gesetzesmaterien fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer (z.B.
Naturschutz, Jagd- und Fischereigesetze). Andere relevante Gesetzesmaterien fallen in die
Zuständigkeit des Bundes (z.B. Forstgesetz, Umweltkontrollgesetz).
Ziele
• Nationale und internationale Vernetzung, Information und Bewusstseinbildung im
Zusammenhang mit der Neobiota-Problematik
• Aufbau nationaler und internationaler Kapazitäten und Vernetzung dieser Kapazitäten
• Wartung, Aktualisierung und Ergänzung von Grundlagendaten
• Erforschung der Ökologie, der Auswirkungen und von Gegenmaßnahmen zu Neobiota
• Monitoring von Neobiota
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29
• Erstellung von Prognosemodellen
• Durchführung von rechtlichen und organisatorischen Gegenmaßnahmen
• Prävention
Subziele und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Neobiota-Problematik in
Österreich definiert wurden, sind im eigens zu diesem Thema verfassten Aktionsplan
„Neobiota“ (einem die österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt zur Seite gestelltem Instrument) nachzulesen (BMLFUW, 2004). Die
Entwicklung eines Aktionsplans zu Neobiota verdeutlicht die Bedeutung, die Österreich
dieser Problematik beimisst.
Der Aktionsplan Neobiota
(www.biodiv.at) abrufbar.
ist
über
den
Clearing-House
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Mechanism
Österreich
30
2.3
Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
Die Forderung nach einer nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt stellt eine der drei
Hauptzielsetzungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dar, wobei eine
Nutzung nur nachhaltig sein kann, wenn es zu keinem permanenten Verlust an biologischer
Vielfalt kommt und gleichzeitig die Nutzungsart den Bedürfnissen der heutigen Generation
entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden.
Die folgenden Kapitel beinhalten Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der
biologischen
Vielfalt
für
die
wichtigsten
Landnutzungsformen und weitere
Nutzungsbereiche, die derzeit in Österreich starken Einfluss auf die biologische Vielfalt
haben. Übergeordnetes Ziel ist es, den Anteil an Produkten die aus nachhaltig gemanagten
Ressourcen stammen und großen Einfluss auf natürlichen Ressourcen haben kontinuierlich
zu steigern. Aufgrund von sich regelmäßig ändernden Umweltbedingungen ist es
notwendig, Managementmaßnahmen die eine nachhaltige Nutzung gewährleisten sollen,
regelmäßig an die sich verändernden Voraussetzungen anzupassen und dabei
wissenschaftliche, traditionelle und lokale Kenntnisse zu berücksichtigen (adaptives
Management). Um diese Veränderungen verfolgen zu können, ist es ebenso notwendig,
geeignete Monitoringsysteme und Indikatorensets für die Nutzung, die umweltrelevanten
und die sozioökonomischen Auswirkungen und den Zustand der genutzten Ressourcen zu
entwickeln. Daher wird es gegebenenfalls notwendig sein, die folgenden Ziele und
Maßnahmen den sich ändernden Umweltbedienungen entsprechend anzupassen.
2.3.1
Landwirtschaft
Querverweise zu den Kap. 2.2.1, 2.2.2, 2.2.4, 2.2.5 und 3
Ausgangssituation
Österreich setzt in der Landwirtschaft auf eine flächendeckende und umweltverträgliche
Bewirtschaftung mit einer funktionsfähigen Agrarstruktur. Neben der Produktion
herkömmlicher Nahrungsmittel werden der Landwirtschaft Pflegeaufgaben für Boden,
Wasser, biologische Vielfalt und Landschaftsbild zugeordnet. Die landwirtschaftliche
Gesamtfläche beträgt 3,4 Mio ha, davon entfallen 1,4 Mio ha auf das Ackerland. Die Anzahl
der Betriebe wird mit 201.500 angegeben, wovon 20.000 als biologisch wirtschaftende und
99.000 als Bergbauernbetriebe eingestuft sind. Im Jahre 2003 wurden 14% der heimischen
Flächen biologisch bewirtschaftet (ohne Almen und Bergmähder), damit liegt Österreich im
europäischen Spitzenfeld (BMLFUW, 2004 b). Ein sinkender Düngemitteleinsatz, ein
zurückgehender Pflanzenschutzmitteleinsatz, die vermehrte Anwendung integrierter
Bewirtschaftungssysteme, die Auflockerung der Fruchtfolge um Alternativ- und
Sonderkulturen, die Förderung artgerechter Tierhaltung und letztlich der international
beachtliche Vorsprung im Anteil an biologisch wirtschaftenden Betrieben kennzeichnen den
Wandel der österreichischen Landwirtschaft während der letzten Jahre. Dieser Wandel wird
durch das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven
und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) forciert und stark
unterstützt.
Im Zusammenhang mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in
Agrarsystemen sind viele Einzelaspekte zu berücksichtigen. Neben der Erhaltung oder
Revitalisierung einer kleinräumig strukturierten Landwirtschaft, der Erhaltung der
genetischen Ressourcen von Nutztieren und -pflanzen ist auch die Berücksichtigung der
nicht landwirtschaftlich genutzten Arten (Bodenorganismen, Ackerbegleitarten) wichtig. Da
Österreich ein Alpenland ist, kommt der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der
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31
biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen in alpinen Regionen, eine
besondere Bedeutung zu. Die Erhaltung der Biodiversität bei kulturbedingten Arten und
Rassen ist eng mit der wirtschaftlichen Nutzung verknüpft. Ist diese Nutzung nicht gegeben
bzw. im derzeitigen Einsatz nicht aufrechtzuerhalten, ist die Kulturpflanzen- und
Nutztierevolution in Frage gestellt.
In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts wurden Instrumente zur Verbesserung der
Agrarstruktur entwickelt, von denen die Grundzusammenlegung (Komassierung) am
bedeutsamsten ist. Sie hat der Landwirtschaft vor allem in den Gunstlagen zu gleichmäßig
bewirtschaftbaren, gut erschlossenen und maschinengerechten Schlägen verholfen. Durch
kulturtechnische Maßnahmen (drainieren, roden, planieren) wurde die Feldflur „bereinigt“
und auch Grenzertragsböden, etwa Hutweiden, Hohlwege und Böschungen sowie
gewässerbegleitende Nasswiesen in bewirtschaftbare Produktionsstandorte umgewandelt.
Dies hatte zur Folge, dass heute viele dieser Sonderlebensräume gefährdet sind und in die
Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen aufgenommen werden mussten (siehe Kap. 2.2.1).
Im Rahmen der flächendeckenden Ökologisierung der Landwirtschaft könnten
Grundzusammenlegung und Grundumlegung als wertneutrale und wirksame Instrumente
zur Reparatur geschädigter Ökosysteme eingesetzt werden.
Soll die biologische Vielfalt in Agrarökosystemen erhalten werden, sind auch die nicht
genutzten Arten wie Bodenorganismen, Pilze, Ackerbegleitflora und Landfauna zu
berücksichtigen. Die Dichte und Abundanz von Bodenorganismen ist entscheidend von der
Art der Bodenbearbeitung, der Fruchtfolgegestaltung, des Zwischenfruchtanbaus, des
Düngemittel- und Pestizideinsatzes u.v.m. abhängig. Ein gesunder Boden besitzt eine
große Vielfalt an Bodenorganismen. Dabei kann generell festgehalten werden, dass eine
Förderung der Bodenfauna bzw. eine hohe Diversität der Bodenfauna auch für die
Landwirtschaft sehr positive Folgen hat. Die Häufigkeit und Diversität vieler Tierarten in
Agrarökosystemen ist entscheidend von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig.
Ackerwildkräuter im Kulturbestand und in Ackerrandstreifen sind eine entscheidende
Voraussetzung für dieses vielfältige Tierleben. Die Herbizid-Anwendung hat nicht nur einen
Einfluss auf die Florenzusammensetzung sondern auch auf die Fauna. Dies hat zur Folge,
dass die Bestäuber der Kulturarten zunehmend gefährdet sind. Um auf dieses Thema
aufmerksam zu machen wurde bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt eine internationale Initiative für die Erhaltung der Bestäuber
verabschiedet (UNEP/CBD/COP/VI/5).
Auf Grund der Modernisierung und Intensivierung der österreichischen Landwirtschaft sind
viele regional angepasste alte Haustierrassen stark gefährdet, da z. B. ihre Fleischqualität
bzw. Milchleistung nicht mehr den modernen Ansprüchen genüge getan haben. Alleine aus
wirtschaftlichen Überlegungen sollten diese Rassen aber in jedem Fall erhalten werden, da
sie womöglich wichtige Eigenschaften für zukünftige Züchtungen besitzen. Ähnliches gilt für
die Erhaltung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Kulturpflanzen. Diese
Zielsetzungen gehen mit denen des Global Plan of Action der FAO für die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und die
Landwirtschaft konform (www.fao.org). Fortgesetzte Nutzung heißt dabei, ein Reservoir an
genetischen Ressourcen für Landwirtschaft und Züchtung bereitzustellen, aber auch die
Weiterentwicklung der Landwirtschaft mit einer breiten biologischen Diversität an Varietäten
und Arten zu ermöglichen, um damit die Ernährung (im Hinblick auf Ertrag, Qualität,
Resistenz und Adaption an gegebene oder sich ändernde Klima- und Umweltbedingungen
usw.) zu sichern. Um die Vielfalt von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen
umfassend erhalten zu können, ist es notwendig auch ihre wildwachsenden und
verwilderten Formen zu erhalten.
Die in-situ Erhaltung muss die primäre Form der Erhaltung von genetischen Ressourcen
von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen, von Obst und Weinsorten, der
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32
Arten im Grünlandbereich und der alten Haustierrassen sein. Erst wenn die in-situ Erhaltung
nicht zielführend ist, oder die Erhaltung von gewissen Arten (Diversitäten) gefährdet
erscheint, sollten Maßnahmen wie die ex-situ Erhaltung ergriffen werden.
Rechtliche Hintergründe
Die Eckpfeiler der österreichischen Landwirtschaft sind im Landwirtschaftsgesetz (BGBl.
375/1992) und im EG-Vertrag und darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien
enthalten. Die 1. Säule der gemeinschaftlichen Agrarpolitik (Marktordnung) lässt den
Mitgliedsstaaten nur eingeschränkten Handlungsspielraum. Die 2. Säule (Ländliche
Entwicklung) bietet mehr Möglichkeiten, die von Österreich auch forciert werden. Auf Grund
der Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union über die Entwicklung des
ländlichen Raumes wurde das österreichische Programm einer umweltgerechten,
extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000)
entwickelt. Durch dieses Programm werden viele Maßnahmen für landwirtschaftliche
Betriebe förderwürdig, die positive Wirkungen auf die biologische Vielfalt haben ( z.B. der
Verzicht auf Mineraldünger und Pestizide, eine naturnahe Flächennutzung, die Erhaltung
extensiver Standorte, die Schaffung von Fruchtfolgen und Brachen, die Aufzucht
gefährdeter Haustierrassen und der Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen).
Durch das Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 (BGBl. I Nr. 39/2000) erfolgte die
Novellierung des Flurverfassungs-Grundgesetzes 1951. Durch diese Novellierung wird
erstmals sichergestellt, dass die Kommassierung u.a. auch der Förderung einer
umweltgerechten Landwirtschaft dient und ökologische Gesichtspunkte Berücksichtigung
finden. Die unzureichende naturräumliche Ausstattung wird erstmalig als Mangel der
Agrarstruktur anerkannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, wenn sich
durch die vorgesehenen Maßnahmen und Anlagen die qualitative oder quantitative
Ausstattung an naturnahen Strukturelementen nachhaltig insgesamt wesentlich verringern
würde, oder ein Gebiet, dass nach Vogelschutz- oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
ausgewiesenen ist, gefährdet werden könnte (RL 79/409/EWG und RL 92/43/EWG). Die
Bodenreform ist Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung und Landessache
hinsichtlich der Erlassung von Ausführungsgesetzen und der Vollziehung gemäß Art.12
Abs. 1 Z. 3 B-VG.
Für die alpinen Regionen Österreichs ist außerdem das Protokoll „Berglandwirtschaft“
(BGBl. III Nr. 231/2002) der Alpenkonvention zu berücksichtigen. In diesem Protokoll sind
u.a Forderungen zur Raumordung, zur Erhaltung der standortsgemäßen Viehhaltung mit
charakteristischen Haustierrassen und zur Erhaltung oder Wiederherstellung traditioneller
Kulturlandschaftselemente festgeschrieben.
In Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von gentechnisch
veränderten Organismen gilt in Österreich einerseits die EU-Verordnung (146/2003/EG, Abl
L 287/1-10) und andererseits das österreichische Gentechnikgesetz i.d.g.F..
Übergeordnete Zielsetzung
Die hier angeführten übergeordneten Zielsetzungen leiten sich aus dem überarbeiteten
Arbeitsprogramm der CBD zur Agrarbiodiversität (UNEP/CBD/COP/V/5) und der
österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung ab.
1. Förderung
der
positiven
Effekte
(Erhaltung
und
Neuanlegung
von
Landschaftselementen, Pflege von ökologisch wertvollen Flächen) und Milderung
der negativen Einflüsse (Pestizideinsatz, Mineraldünger, Nährstoffauswaschung und
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33
Bodenerosion) von landwirtschaftlichen Systemen und Praktiken auf die biologische
Vielfalt in Agro-Ökosystemen und deren Schnittstellen zu anderen Ökosystemen
2. Förderung der biologischen Landwirtschaft und anderen umweltfreundlichen
Wirtschaftsweisen und Förderung der Vermarktung von biologisch produzierten
Lebensmitteln
3. Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von genetischen Ressourcen
die gegenwärtigen oder potenziellen Wert für die Ernährung oder die Landwirtschaft
haben
4. Erhalt der nachhaltigen Nutzung von Grenzertragsböden und Sonderstandorten
Ziele (zur Kulturlandschaft)
• Erhaltung und Wiederherstellung der Anzahl und Diversität von Biotopen in der
Kulturlandschaft (z. B. Biotopverbundsystem, Erhaltung naturnaher Flächen)
• Erhaltung und Förderung von besonders wertvollen Übergangsbereichen (Pufferzonen,
Korridoren und Trittsteinen) mit einem eigenen charakteristischen Artenspektrum
Maßnahmen
• Nutzung bestehender Programme oder Entwicklung von gezielten neuen Programmen zur
Erhaltung von Refugialflächen und zur Pflege der Landschaftseinrichtung
• Erhaltung, Ausdehnung und Neuanlage von extensiv genutzten und unbewirtschafteten
Pufferzonen zwischen verschiedenen Landschaftseinheiten und zu naturnäheren
Landschaftsbestandteilen, z.B. zu Waldrändern, Gewässern, Hecken, Feucht- und
Magerwiesen
• Erarbeitung regionaler Kulturlandschaftsleitbilder
standörtlichen Verhältnisse angepassten Agrarstruktur
zur
Sicherung
einer
an
die
• Entwicklung von Kriterien und Indikatoren zur Überprüfung der ökologischen Ausrichtung
von Förderungen
Ziele (zur Erhaltung der nicht genutzten Arten in Agrarökosystemen)
• Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt des gesamten Agrarökosystems unter
besonderer Berücksichtigung der Bestäuber und der nicht genutzten Arten des
Agrarökosystems
• Ausbau und Förderung der biologischen Landwirtschaft bzw. weitere Etablierung einer
nachhaltigen, ökologische Aspekte berücksichtigenden Landwirtschaft die der
multifunktionalen Rolle des ländlichen Raumes Rechnung trägt durch z.B. die weitere
Fortführung und den Ausbau des ÖPUL-Programms (Aktionsprogramm Biologische
Landwirtschaft)
• Vorbeugung und Schutz des Bodens vor Verschmutzung, Erosion und Verarmung
Maßnahmen
• Verstärkte Forschungs- und Monitoringaktivitäten zu den unterschiedlichen Auswirkungen
von einzelnen Bewirtschaftungsmethoden auf die Agrarbiodiversität, unter besonderer
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34
Berücksichtigung von nicht genutzten Arten (u.a. Bestäubern) und zu Fragen der
Nährstoffkreisläufe und der biologischen Vielfalt der Böden
• Weiterentwicklung der ökologischen Evaluierung der Agrar-Förderungen
• Weiterentwicklung von Programmen und Förderungen, für landwirtschaftliche
Maßnahmen mit positiver Wirkung auf die biologische Vielfalt von Agrarökosystemen (z.B.
verstärkte
Kulturvielfalt,
belassen
von
Ackerrandstreifen,
extensivierende
Bewirtschaftungsmethoden, gezielter und dosierter Einsatz chemisch-synthetischer
Pflanzenschutz- und Düngemittel, schonender landwirtschaftlicher Geräteeinsatz)
• Verstärkte Aufklärung und Information der Bäuerinnen und Bauern über den Wert der
biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und Überzeugung von der Notwendigkeit
entsprechender Maßnahmen
• Verstärkte Aufklärung und Information der KonsumentInnen über den Wert der
biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und Überzeugung von der Notwendigkeit eines
entsprechenden Kaufverhaltens
Ziele (zu landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen)
• Förderung und Unterstützung der Erhaltung der genetischen Ressourcen von
landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen vorzugsweise durch in-situ on farm
Erhaltung
• Weckung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung von landwirtschaftlichen und
gärtnerischen Kulturpflanzen
• Schließung von Sammellücken und Erhaltung von auslaufenden Zuchtsorten
Maßnahmen
• Ausschöpfung der Förderungen für den Anbau von landwirtschaftlichen und gärtnerischen
Kulturpflanzen für Streuobstflächen und Neuauspflanzungen etc.
• Motivation und Bewusstseinsbildung privater Betriebe, das traditionelle Sortiment zu
nutzen (z. B. im privaten Hobbygemüsebau) und Verwendung des Materials in der
Pflanzenzüchtung
• Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen zum Saatgutgesetz
• Motivation und Bewusstseinsbildung von KonsumentInnen umweltbewusst zu kaufen
• Sammlung von Wild- und Unkrautarten, die als potenzielle Nutzpflanzen oder zur
Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes in landwirtschaftlich/gärtnerischen Kulturen
eine Rolle spielen bzw. Sammlung von wildwachsenden Ausgangsformen von Kulturarten
und genutzten Wildpflanzenarten
• Laufende Zuführung von aus dem Zuchtbuch gestrichenen Sorten in Genbanken
Ziele (zum Dauergrünland)
• Förderung der in-situ Erhaltung von wilden bzw. verwilderten Formen die im
Dauergrünland von Bedeutung sind (nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung)
• Vollständige Erhebungen der Pflanzengesellschaften und deren Gefährdungsgrad im
Dauergrünland und Definition der Schützenswertigkeit
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35
• Einbeziehung der
Pflanzendiversität
Bewirtschaftungsarten
in
Überlegungen
zur
Erhaltung
der
Maßnahmen
• Definition der in den betroffenen Bereichen vorkommenden Pflanzengesellschaften und
Erarbeitung der Gefährdungsstufen im Hinblick auf deren Seltenheit und
Erhaltenswertigkeit
• Monitoring der hochgradig schützenswerten Pflanzengesellschaften
• Definition der damit verbundenen erhaltenswerten Bewirtschaftungsformen (im
Zusammenhang
mit
Grünlandund
Almwirtschaft)
und
Erarbeitung
von
Gefährdungsszenarien für die Zukunft mit Überlegungen zu deren Vermeidung (Tourismus,
Freizeitwirtschaft, Agrarpolitik etc.)
• Maßnahmen zur Rückführung regional angepasster, wertvoller Arten und Sorten auf
Initialflächen (Forstwege, Straßenböschungen, Begrünungen, Neuanlage und Übersaat von
extensiven Grünlandflächen)
Ziele (zu landwirtschaftlichen Nutztieren und Bestäubern)
• Sicherstellung der Erhaltung der Linienvielfalt bzw. Aufbau stabiler Zuchtpopulationen all
jener Rassen die zu den gefährdeten Haustierrassen zählen durch z.B. die Förderung und
Unterstützung von privaten Initiativen
• Vermarktung des Fleisches von gefährdeten Rassen über die Spezialitätenproduktion
• Nutzung von gefährdeten Rassen im Rahmen der Landwirtschaft, des Fremdenverkehrs
und zur Pflege der Kulturlandschaft
• Absicherung der Erhaltung der Rassen Carnica und Mellifera im gesamten Bundesgebiet
nach ihren lokaltypischen Ausprägungen durch gesetzliche und praktische Maßnahmen
Maßnahmen
• Weitere Förderung der Haltung und Aufzucht von gefährdeten Haustierrassen z.B. durch
ÖPUL
• Erhebung und zentrale Registrierung möglichst aller noch vorhandener Tiere und deren
Abstammungen
• Erstellung von Anpaarungs- und Zuchtprogrammen
• Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Änderung des Marktverhaltens von
Konsumenten, um ihnen den Wert einer ausgezeichneten Fleischqualität näher zu bringen
• Bindung von Förderungen an die Befolgung eines Anpaarungsprogrammes
• Absicherung und Erweiterung der bestehenden Belegstellen und Reinzuchtgebiete
• Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker unter der besonderen Berücksichtigung
von Maßnahmen zur Absicherung der Erhaltung der Rassen nach ihren lokaltypischen
Ausprägungen und unter Einbeziehung der bestehenden Organisationsstrukturen der
Imkerverbände und der Imkerschulen in den Bundesländern
Ziele (zur ex-situ Erhaltung)
• Ex-situ Erhaltung von Sorten und Herkünften von landwirtschaftlich und gärtnerischen
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36
Kulturpflanzen, Obst- und Weinsorten bzw. jenen Arten, die für das österreichische
Grünland Bedeutung haben oder hatten, aber deren Fortbestand auf Grund der
Entwicklungen am Sämereienmarkt oder durch geänderte Ansprüche als gefährdet gelten
• Erstellung von Listen jener Sorten und Arten, für die eine ex-situ Erhaltung für notwendig
erachtet werden
• Realisierung gesicherter Lagerkapazitäten
• Sicherstellung einer laufenden Überprüfung, Dokumentation bzw. Charakterisierung und
Erneuerung des eingelagerten Materials
Maßnahmen
• Bereitstellung ausreichender Mittel zur Realisierung gesicherter Langzeitlagerungen und
Umsetzung von Zweit- und Sicherheitslagern
• Intensivierung der Kartierungsarbeiten
• EDV-mäßige Erfassung der Sortendaten und zentrale Datensammlung
• Laufendes Monitoring des eingelagerten Materials und fortlaufender Anbau zur
Materialienerneuerung
• Erfassung aller für den Alpenraum bedeutenden Sorten an Gräsern und Leguminosen des
Grünlandes anhand der Sortenversuchsergebnisse der letzten 10 Jahre
• Wildsammlung von speziellen Arten bei akuter Gefährdung
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37
2.3.2
Forstwirtschaft
Querverweis zu den Kap. 2.2.5, 2.3.3 und 2.3.5
Ausgangssituation
Über 47% Österreichs sind bewaldet. Diese Wälder beherbergen einen sehr wichtigen Teil
der heimischen Biodiversität. Fast 90% dieser Wälder sind Wirtschaftswälder oder
Schutzwälder im Ertrag, die kleinflächig bewirtschaftet werden. Dies ist auch auf die
großteils mosaikartige Eigentumsstruktur und den hohen Anteil von Kleinwaldflächen
zurückzuführen. Die Endnutzungen erfolgen zu 73% als Einzelstammentnahmen bzw.
durch kleinflächige Eingriffe, die restliche Nutzung erfolgt auf Flächen zwischen 0,2 – 2 ha.
Jährlich werden etwa zwei Drittel des Holzzuwachses genutzt (BMLFUW, 2001).
Die Baumartenverteilung und -mischung in Österreichs Wäldern ist nicht nur von den
unterschiedlichen natürlichen Standorten geprägt, sondern auch von der forstlichen
Bewirtschaftung. Ein höherer Nadelbaumanteil, als er den natürlichen Gegebenheiten
entspricht, ist/war in wirtschaftlichen Überlegungen begründet. In manchen Fällen wurde
dabei die ökologische Toleranz der Standorte überschritten, entsprechende Schäden
können die Folge sein. Die Ergebnisse der Waldinventur zeigen jedoch bereits eine positive
Tendenz in den Vergleichzahlen: Abnahme der Nadelbaumarten und Zunahme der
Laubbaumarten und damit Zunahme der Laub- und Mischwälder (http://bfw.ac.at/). Nach
den Ergebnissen der Hemerobie-Sudie ist ein Großteil der österreichischen Wälder, nämlich
zwei Drittel in einem naturnahen bis mäßig veränderten Zustand: 25% des österreichischen
Waldes sind als „natürlich“ bzw. „naturnah“ zu bezeichnen, 41% sind gegenüber dem
optimalen Zustand „mäßig verändert“. Jedoch weist die Hemerobie-Sudie 27% als „stark
verändert“ und 7% als „künstlich“ aus (GRABHERR et al., 1998). Der relativ hohe
Natürlichkeitsgrad österreichischer Wälder ist in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei
den mitteleuropäischen Landschaften durch die Nutzung des Menschen fast ausschließlich
um Kulturlandschaft handelt, positiv zu bewerten. Diesem positiven Aspekt stehen die 53
österreichischen Waldbiotoptypen gegenüber, die 2002 in die Roten Liste der gefährdeten
Biotoptypen Österreichs aufgenommen werden mussten (ESSL et al., 2002). Keiner der 93
für Österreich ausgewiesenen Waldbiotoptypen ist bis jetzt völlig verschwunden, aber fünf
sind von der völligen Vernichtung bedroht. Flächenbezogene Aussagen können aus diesen
Ergebnissen nicht abgeleitet werden. In den letzten Jahren besteht eine angespannte
Situation durch drohende Massenvermehrungen forstschädlicher Organismen, die durch die
aktuellen Wetterverhältnisse und Schadholz nach Sturm- und Schneeschäden begünstigt
werden. Neben akuten Gefährdungen von Waldbeständen mit Baumarten außerhalb ihres
natürlichen Verbreitungsgebietes sind auch Beeinträchtigungen natürlicher Waldbestände
zu beobachten.
Bezüglich der Verjüngung und deren Beeinträchtigungen zeigen die Auswertungen der
letzten Inventurperioden ein großes Potenzial an natürlicher Verjüngung sowie an
Artenvielfalt (http://bfw.ac.at/). Einschränkungen der Nutzbarkeit dieses Potenzials
entstehen z.B. durch Wild, Weidevieh, waldbauliche Maßnahmen und externe Faktoren.
Neben den Hauptbaumarten verjüngen sich auch seltener vorkommende ökologisch
wertvolle Baumarten, die für die Bestandesstabilität wichtig sind (z.B. Ahorn, Eberesche,
Eiche, Linde, Lärche, Tanne) auf vielen Probeflächen von selbst, bleiben aber auf den
meisten Flächen hinter den herrschenden Baumarten zurück. Von besonderer Bedeutung
sind in diesem Zusammenhang die Wildbestände, die z.B. durch selektiven Verbiss,
Einfluss auf die natürliche Verjüngung der Waldbestände haben. Zur Beurteilung der
Nachhaltigkeit der eigenen Jagdpraktiken wurden Kriterien und Indikatoren einer
nachhaltigen Jagd entwickelt (FORSTNER et al., 2002). Dieses Set an Kriterien und
Indikatoren ermöglicht es selbst die Nachhaltigkeit der eigenen Jagdpraxis, durch ein
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38
Bewertungsschema, zu überprüfen. Zur Verbesserung der Nutzbarkeit des
Verjüngungspotenzials in österreichischen Wäldern ist es notwendig, dass alle
Interessenvertreter eng kooperieren.
Weitere Faktoren die auf österreichische Wälder wirken sind u.a. anthropogen bedingte
Immissionen. Vor allem Schwefeldioxyd, Stickoxide, Ammoniak, Schwermetalle,
bodennahes Ozon und etliche organische Verbindungen haben das Potenzial zu akuten
oder chronischen Vegetationsschäden führen zu können. Auch die Intensivierung der
Landwirtschaft beeinflusst die biologische Vielfalt heimischer Wälder. Einerseits durch den
Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und andererseits durch den Verlust
von naturnahen und traditionellen Landschaftselementen. Der Rückgang dieser
Biotopverbundelemente und der Einstandsräume für Wildtiere kann zu einem erhöhten
Wildschadensdruck in angrenzenden Waldlebensräumen führen. Einige Faktoren die im
Zusammenhang mit Tourismus- und Freizeitaktivitäten auf heimische Wälder wirken, sind
der zunehmende Flächenverbrauch für Erholungseinrichtungen, die Fragmentierung von
Waldflächen durch Erschließungsstraßen, das tourismusinduzierte Verkehrsaufkommen
und die Erschließung von sensiblen alpinen Gebieten. Langfristig tragfähige Ergebnisse
können in vielen Bereichen nur erzielt werden, wenn alle AkteurInnen an partizipativen
Entscheidungsprozessen mitarbeiten.
In den nächsten Jahren wird auch zu diskutieren sein, inwieweit es sinnvoll ist,
Anpassungsmaßnahmen an den fortschreitenden Klimawandel (bedingt durch bereits
entstandene Emissionen von Treibhausgasen) zu setzen und wenn ja, welche. Im Hinblick
auf den Schutz der österreichischen Wälder sind jedenfalls alle Schritte zur
Emissionsminderung von treibhauswirksamen Gasen zu tätigen, um die Klimaänderungen
langfristig möglichst gering und die globale Temperaturerhöhung jedenfalls unterhalb von 2
Grad Celsius zu halten. Dies bedeutet für Österreich bereits eine Temperaturerhöhung um
etwa 4 Grad Celsius bzw. eine weitere Erhöhung um mindestens 2 Grad gegenüber dem
derzeitigen Niveau. Weiters wird zu beurteilen und zu entscheiden sein, ob und wenn ja
welche Auswirkungen auf österreichische Wälder und ihre Bewirtschaftung durch die
Umsetzung der im Kyotoprotokoll (www.unfccc.int) geforderten Reduktion von
treibhauswirksamen Gasen gegeben sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine
naturnahe Waldbewirtschaftung die sich an der potentiell natürlichen Waldgesellschaft und
den standörtlichen Gegebenheiten orientiert.
Für die Ausrichtung der österreichischen Forstpolitik sind außerdem internationale,
regionale und nationale Prozesse und Abkommen wichtig. Dabei sind die folgenden
Initiativen besonders hervorzuheben:
- Bei der sechsten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt (BGBl. Nr. 213/1995) wurde das erweiterte Arbeitsprogramm zur Biodiversität der
Wälder verabschiedet (Beschluss UNEP/CBD/COP/VI/22). Darin werden die
Vertragsstaaten aufgefordert, Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm nach ihren nationalen
Bedürfnissen und Prioritäten zu setzen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde vom Institut für Wald-, Umwelt- und
Ressourcenpolitik der Universität für Bodenkultur Wien eine Evaluierung des
Umsetzungsgrades des erweiterten Arbeitsprogramms zur Waldbiodiversität der CBD und
der IPF/IFF Aktionsvorschläge in Österreich durchgeführt (PÜLZL, 2003).
- Die in Rio 1992 angenommene Walderklärung strebt einen globalen Konsens bezüglich
der Bewirtschaftung, Bewahrung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldgesellschaften an
und misst allen drei Aspekten gleichrangige Wertigkeit bei. Diese Erklärung betont die
Bedeutung der Wälder für die Erhaltung der Artenvielfalt. Österreich ist aktiv in die
Folgeprozesse involviert (IPF/IFF und UNFF). Für Österreich wurde vom Institut für Wald-,
Umwelt- und Ressourcenpolitik der Universität für Bodenkultur eine Evaluierung der
Umsetzung der IPF- und IFF-Aktionsvorschläge durchgeführt (PÜLZL, 2002).
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39
- Das unter österreichischer Federführung entstandene Bergwaldprotokoll der
Alpenkonvention (BGBl. Nr. III 233/2002) enthält ebenfalls sehr wichtige Zielvorgaben für
die forstliche Bewirtschaftung in den Alpen.
- Im Zuge des paneuropäischen Prozesses zum Schutz der Wälder (www.mcpfe.org)
erfolgte u.a. die Ausarbeitung von Empfehlungen für die nachhaltige Waldwirtschaft (auch
in Bezug auf die Erhaltung der Biodiversität).
- Des weiteren ist die gemeinsame Europäsche Forststrategie zu berücksichtigen
(http://europa.eu.int/comm/agriculture/fore/index_de.htm).
- Ein neues Instrument zur Festlegung von Entwicklungszielen und Maßnahmenplänen stellt
der Österreichische Walddialog dar (www.walddialog.at). Dieser 2002 initiierte Prozess, an
dem
sowohl
hoheitliche
Einrichtungen
als
auch
öffentliche
und
private
Interessensvertretungen teilnehmen, hat das Ziel, gemeinsam ein österreichisches
Waldprogramm zu entwickeln. Ein Modul des Walddialoges befasst sich u.a. mit dem
Themenbereich biologische Vielfalt und ergänzt und komplementiert dadurch die Inhalte der
österreichischen Biodiversitäts-Strategie.
Rechtliche Hintergründe
Die Bewirtschaftung der österreichischen Wälder unterliegt einigen bundes- und
landesrechtlichen Bestimmungen mit Relevanz für die Biodiversität. Auf Bundesebene stellt
das österreichische Forstgesetz 1975 (BGBl.Nr. 440/75 i.d.g.F BGBl.Nr. I 59/2002) die
wesentliche Basis dar. Die Novelle beinhaltet einige wichtige Neuerungen. So wird in §1
das Prinzip der nachhaltigen Bewirtschaftung festgeschrieben. Eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung bedeutete in diesem Zusammenhang, die Pflege und Nutzung der
Wälder auf eine Art und in einem Umfang, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität,
Regenerationsvermögen, Vitalität sowie Potenzial dauerhaft erhalten wird, um derzeit und
in Zukunft ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Funktionen auf lokaler,
nationaler und globaler Ebene, ohne andere Ökosysteme zu schädigen, erfüllt werden
können. Eine wichtige Änderung des Forstgesetzes besteht außerdem darin, dass
2
Rodungen unter 1000 m keiner Rodungsbewilligung mehr bedürfen, sondern nur noch
zwingend bei der Forstbehörde angemeldet werden müssen. Die Forstbehörde hat jedoch
die Möglichkeit „aus Rücksicht auf öffentliches Interesse“ gemäß § 17 ein
Rodungsverfahren einzuleiten.
Durch das forstliche Vermehrungsgutgesetz BGBl. Nr. 110/2002 i.d.g.F. wird garantiert,
dass ausschließlich geeignetes und überprüftes Vermehrungsgut (Pflanzen, Pflanzenteile
und Samen) in den Handel gelangt. Aktivitäten im Bereich der ex-situ Erhaltung werden
durch das österreichische Generhaltungsprogramm gesetzt. Darunter fällt u.a. die
Einrichtung von Generhaltungswäldern, die Langzeitlagerung von Saatgut, die Einrichtung
von Klonarchiven und Samenplantagen. Im Hinblick auf die Biodiversität kommen bei den
Landesgesetzen, die für die Waldbewirtschaftung ebenfalls relevant sind, den
Naturschutzgesetzen und den Jagdgesetzen besondere Bedeutung zu.
Auf Gemeinschaftsebene ist u.a. die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie,
92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) von Bedeutung für die Erhaltung
der biologischen Vielfalt in Wäldern.
Übergeordnete Zielsetzungen
Die Ziele der vorliegenden Biodiversitäts-Strategie leiten sich, unter Beachtung der
angeführten Rechtsgrundlagen, insbesondere aus den Ergebnissen der aktuellen
Erhebungen über den Zustand des österreichischen Waldes ab. Dazu zählen u.a. die
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40
Studie zur Hemerobie österreichischer Waldökosysteme (Status quo Feststellung der
Naturnähe heimischer Wälder 1998), die Österreichische Waldinventur (laufende
periodische Daten über Wirkungen der Waldbewirtschaftung) als wesentliche Basis für den
österreichischen Waldbericht, der dem Nationalrat jährlich vorzulegen ist und von den
Waldentwicklungsplänen ab. Zusätzlich dazu wurden die Ergebnisse der österreichischen
Evaluierung des erweiterten Arbeitsprogramms zur Biodiversität der Wälder des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt berücksichtigt (UNEP/CBD/COP/VI/22). Die
übergeordneten Zielsetzungen unter dem 1. Programmelement lauten:
1. Reduktion der Bedrohungen und Mäßigung der Einflüsse von bedrohenden
Prozessen auf die biologische Vielfalt der Wälder
2. Schutz, Wiederherstellung und Wiederaufbau der Waldbiodiversität
3. Förderung der nachhaltigen Nutzung der Waldbiodiversität
Eine enge nationale Abstimmung und Koordination innerhalb der gegebenen Foren ist die
wichtigste Voraussetzung zur Umsetzung des erweiterten Arbeitsprogramms der Wälder
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.
Die Waldbewirtschaftung erfordert im Hinblick auf die zum Teil großen bestandes- und
standortsindividuellen Unterschiede Flexibilität.
Ziele
• Orientierung der Waldbewirtschaftung an der jeweiligen potenziell natürlichen
Waldgesellschaft (z.B. durch standortgerechte Baumartenwahl) unter Wahrung der
Stabilität des betreffenden Waldökosystems
• Anzustreben ist ein stufiger Bestandesaufbau, eine Baumartenmischung und –verteilung
entsprechend den natürlichen Voraussetzungen und ein integrierter Forstschutz
• Förderung der natürlichen Verjüngung unter besonderer Beachtung der Qualität und der
Standortstauglichkeit des jeweiligen Ausgangsbestandes sowie der standörtlichen
Gegebenheiten als Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt
• Anzustreben ist eine kleinflächige, pflegliche Holznutzung u.a. zur Vermeidung von
Bodenerosion und –verdichtung und die Belassung von ausreichenden Mengen von Altbzw. Biotopholz in den Wäldern.
• Anzustreben sind abgestufte vielfältige Waldränder
• Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Vernetzung von Waldgebieten ist anzustreben
• Erhaltung und Förderung von traditionellen Waldbewirtschaftungsformen
Waldbetriebsarten die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen
und
Maßnahmen
• Verstärkte ökologische Ausrichtung des derzeitigen Förderungssystems, zur Annäherung
an die natürlichen Waldgesellschaften und im Besonderen zur Erhöhung des Anteils von
Laub- und Mischwäldern
• Optimierung der Waldausstattung in unterbewaldeten Gebieten (z.B. durch
standortgerechte Baumartenwahl) unter Ausschluss von naturschutzfachlich bedeutenden
Sonderstandorten (z.B. Trockenrasen und extensiv bewirtschaftetem Grünland)
• Vernetzung von Waldflächen durch Korridore oder Trittsteine bei gleichzeitigem Freihalten
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41
von ökologisch wertvollen Offenlandflächen (z.B. Magergrünland, Moore, Trockenrasen)
• Verstärkte Mischwuchsregulierung
• Keine Förderung von Fichtenkulturen in Ausschließungsgebieten (festgelegt auf
Grundlage der Herkunftsgebiete; Berücksichtigung kleinstandörtlicher Gegebenheiten)
• Verstärkte Förderung von Bestandesumwandlungen (v.a. in jenen 7%
österreichischen Wälder, die in der Hemerobiestudie als künstlich eingestuft wurden)
der
• Integrierter Forstschutz unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer
biotechnischer Maßnahmen z.B. Ameisenschutz, Nistkästen, Spechtbäume
Fangbäume
und
und
Ziele
• Aus- und Weiterbildung aller mit der Forstwirtschaft befasster Personen mit verstärkter
ökologischer Komponente
• Kooperation mit anderen LandnutzerInnen
Maßnahme
• Beratung und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich verstärkter Nutzung der natürlichen
Verjüngungspotenziale, eines möglichst standortsgemäßen Waldaufbaus, einer möglichst
kleinflächigen Nutzung, der Anwendung von bestandesschonenden Holzerntemethoden
sowie eines integrierten Forstschutzes
• Partizipative Entwicklung von Strategien zum Schutz der Wälder (innerhalb und außerhalb
von Schutzgebieten)
Ziele
• Effektiver Schutz der österreichischen Waldbiodiversität
• Erhaltung aller 93 Waldbiotoptypen Österreichs
Maßnahmen
• Ausweisung weiterer Naturwaldreservate, zur Verbesserung der Repräsentativität des
Schutzgebietsnetzwerkes
• Berücksichtigung der Ergebnisse der Hemerobiekartierung flächendeckend für Österreich,
als neue Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen zur Waldzustandsverbesserung und
für allfällige Förderungen
• Verstärkte Koordination und intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund und einzelnen
Bundesländern zur Festlegung von einheitlichen und vergleichbaren Schutz-Zielen in
Schutzgebieten mit hohem Waldanteil
• Verstärkter Einsatz des Vertragsnaturschutzes und von Marktinstrumenten (z.B.
Ökosponsoring)
unter
Berücksichtigung
des
ausgewogenen
Ausgleichs
der
Nutzungsinteressen.
Ziele
• Aufnahme von weiteren biodiversitätsrelevanten Aspekten in die
Waldinventur
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Österreichische
42
• Vermehrte Einbeziehung ökologisch relevanter Elemente in die forstliche Raumplanung
auf Landes- und Bundesebene bzw. in Waldfachpläne als wichtige Grundlage für
forstpolitische Entscheidungen bzw. zur Erreichung biodiversitätsbezogener Zielsetzungen
• Festlegung und Umsetzung von nationalen Kriterien und Indikatoren zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Wälder (als Teil des nationalen Sets von
Kriterien und Indikatoren der nachhaltigen Waldbewirtschaftung)
Maßnahmen
• Aufnahme zusätzlicher biodiversitätsrelevanter Merkmale in die Österreichische
Waldinventur, die u.a. Einblick in die innere Struktur des Waldes ermöglichen (z.B.
Bestandesmängel, Pflegemaßnahmen, Standortsmerkmale)
• Einbeziehung ökologisch relevanter Elemente in die forstliche Raumplanung
Ziele
• Schwerpunktsetzung in Forschungsprojekten und -aufträgen bezüglich naturnaher, in der
Praxis umsetzbarer, Waldbewirtschaftung
• Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes des ökosystemaren Ansatzes im Wald
im Sinne der bestehenden internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der auch
international laufenden Abstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung sowie unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten
• Vertiefung des Wissens über natürliche Abläufe in Naturwäldern
• Weitere Forschungen zu den Auswirkungen von Schadstoffen auf Wälder und der
Problematik der Eutrophierung und Versauerung von Waldböden
• Sammlung von Informationen zu Auswirkung des derzeitigen Strukturwandels im
Kleinwaldbereich auf die biologische Vielfalt in Wäldern
• Weitere Forschung zur genetischen Vielfalt von Arten, die in Wäldern vorkommen
• Unterstützung
von
Forschungsaktivitäten
zu
Totund
Altholzmengen
in
Wirtschaftswäldern (unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Waldgesellschaften und
Sukzessionsstadien) und Weiterentwicklung von Instrumenten zur lokalen Beurteilung der
phytosanitären Situation in Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Totholz
Maßnahmen
• Auswertung der Erkenntnisse aus dem Naturwaldreservatenetz
• Durchführung von Projekten zur Überprüfung der Auswirkung des derzeitigen
Strukturwandels im Kleinwaldbereich auf die biologische Vielfalt dieser Waldgebiete
• Durchführung von Forschungsprojekten zum Tot- und Altholz im Wirtschaftswald und zur
Weiterentwicklung von Instrumenten zur lokalen Beurteilung der phytosanitären Situation in
Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Totholz
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43
2.3.3
Jagd
Querverweis zu den Kap. 2.3.2 und 2.3.5
Ausgangssituation
Die Jagd ist eine sehr alte Form der Nutzung von natürlichen Ressourcen. Die Hege und
Bejagung hat aber nicht nur direkten Einfluss auf die genetische Vielfalt von Wildtieren,
sondern auch auf die Wildtierzusammensetzung, auf Populationsstrukturen und deren
Lebensräume. Indirekt beeinflusst sie dadurch auch andere Tier- und Pflanzenarten bzw.
die biologische Vielfalt von Ökosystemen.
Historische Formen der jagdlichen Bewirtschaftung, wie beispielsweise die Orientierung an
bestimmten Trophäentypen, führen zu einseitigen Änderungen der Populationsstruktur.
Dies kann eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zur Folge haben. Die Umsetzung
wildbiologischer Erkenntnisse und die Aufklärung über ökologische Zusammenhänge
zwischen jagdlicher Einflussnahme und biologischer Vielfalt wurde in den letzten Jahren
stark verbessert, sollte jedoch in manchen Bereichen noch forciert werden.
Neben Faktoren, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Jagdwirtschaft zu suchen
sind (Verlust von Lebensräumen), können u.a. auch jagdliche Maßnahmen zusätzlich zu
einer Gefährdung von Arten beitragen. Um eine Gefährdung durch jagdliche Nutzung
auszuschließen, sind objektive Grundlagen für eine Nutzungsplanung dieser Wildtierarten
erforderlich.
Die Lebensraumgestaltung für die jagdbaren Wildtiere wird stark von der Art der land- und
forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung sowie von der Nutzung der Wildtierlebensräume durch
menschliche Besiedlung, Verkehrseinrichtungen, Tourismus und Freizeitwirtschaft geprägt.
Wechselwirkungen zwischen diesen Einflüssen und großräumige Zusammenhänge, die
sich aus der Mobilität der Wildtiere ergeben, werden zu wenig berücksichtigt. Die
unterschiedlich intensive jagdliche Bewirtschaftung der Wildtierarten kann zu
Häufigkeitsverschiebungen im gesamten Spektrum der Wildtierarten führen, womit
Biodiversitätsverluste verbunden sein können.
Konflikte zwischen einzelnen Landnutzungsinteressen (Jagd-, Land-, Forstwirtschaft,
Naturschutz, Tourismus, Freizeitwirtschaft, Verkehr, allgemeine Öffentlichkeit) konnten in
einigen Bereichen durch konstruktive Zusammenarbeit bereits entschärft werden und zu
sichtbaren Fortschritten in der Erarbeitung und Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten
führen. Die Bemühungen um ein konstruktives Klima zur Lösung dieser vielschichtigen
Interessenkonflikte sollten weiterhin aufrechterhalten und verstärkt werden. In diesem
Zusammenhang wurden bereits weitere Schritte gesetzt. In einem breit angelegten
nationalen Prozess wurden unter der Projektleitung des Umweltbundesamtes Kriterien und
Indikatoren einer nachhaltigen Jagd entwickelt (FORSTNER et al., 2002). Das
Bewertungsschema setzt sich aus Prinzipien, Kriterien und Indikatoren zusammen und ist
über den Clearing-House Mechanism Österreich (www.biodiv.at) abrufbar. Es gibt allen mit
der Jagd befassten Personen die Möglichkeit, selbst die Nachhaltigkeit der eigenen
Jagdpraxis zu überprüfen. Diese Frage ist umso aktueller, da Bedingungen und
Voraussetzungen einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen seit der Umwelt- und
Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCED) und nachfolgenden
umweltpolitischen Prozessen, wie der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa,
intensiv diskutiert werden. Laut einer Resolution der IUCN in Amman im Jahr 2000 (IUCN,
Resolution 2.29) kann die Nutzung wildlebender Ressourcen (d. h. auch der Wildtierfauna),
sofern sie nachhaltig ausgeübt wird, grundsätzlich eine Form des Naturschutzes sein.
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44
Rechtliche Hintergründe
Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Rechtsgebietes Jagd obliegt in
Österreich den Ländern, daher gibt es neun verschiedene Landesjagdgesetze. Das
Jagdrecht ist untrennbar an den Besitz von Grund und Boden gebunden und wird in Form
eines Reviersystems ausgeübt. Die Ausübung der Jagd hängt von einer bestimmten
Mindestgröße des Grundeigentums ab (Eigenjagdgebiet mindestens 115 ha). Die
Jagdgesetze regeln u. a. die Ausübung des Jagdrechtes hinsichtlich der Hege, des
Erlegens und der Aneignung der jagdbaren Wildtierarten und enthalten zahlreiche
Bestimmungen zur Erhaltung und Nutzung dieser Arten. Diese Bestimmungen sind durch
das Grundprinzip der Nachhaltigkeit geprägt und decken Aspekte der biologischen Vielfalt
ab.
Die Jagdgesetze der meisten Bundesländer zielen auf die Erhaltung und Nutzung eines
gesunden und artenreichen Wildbestandes. Bei einigen Wildtierarten ist die nachhaltige
jagdliche Nutzung derzeit nicht objektiv beurteilbar, weil überprüfbare Daten über den
regionalen Status dieser Arten und deren Populationsdynamik nicht zur Verfügung stehen.
Einige derzeit bestehende Programme und Aktivitäten entsprechen bereits den Zielen des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Sie werden entweder von den
Landesjagdverbänden selbst getragen oder in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
durchgeführt. Diese Programme erstrecken sich von der Einrichtung von Schutzgebieten
(Schongebiete, Ruhezonen etc.) über Habitatverbesserungen (z.B. Schaffung von
Ökostreifen) bis zu konkreten Artenschutzprogrammen (Steinwild, Großtrappe,
Wanderfalke, Bartgeier, Fischotter, Braunbär, Luchs, etc.).
Ziele
• Langfristige Sicherung aller heimischen Wildtierpopulationen und deren Lebensräume
• An die Lebensräume angepasste jagdliche Bewirtschaftung der Wildtierpopulationen bei
gleichzeitiger Lebensraumverbesserung
Maßnahmen
• Überprüfung der Jagdgesetze und anderer wildtierrelevanter Gesetze auf Adaptierungsbzw. Ergänzungserfordernisse in Bezug auf die Ziele der Konvention über die biologische
Vielfalt
• Erhaltung bzw. Wiederherstellung möglichst vielfältiger Wildtierhabitate (Gestaltung der
Landnutzungsformen)
• Erarbeitung von Erhaltungsprogrammen für bedrohte oder in ihrem Bestand rückläufige
Tierarten (Auerwild, Haselwild, Rebhuhn, Feldhase etc.) durch alle Betroffenen
• Nutzung der Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd zur Bewertung der
Nachhaltigkeit der eigenen Jagdaktivitäten und freiwillige Anwendung dieses
Bewertungssystems in Regionen
• Verstärkte Entwicklung wildökologischer, revierübergreifender Planung und Einbindung in
die allgemeine Landesraumplanung; Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die
Raumplanung
• Schaffung von nachvollziehbaren Monitoringsystemen für jagdbare Wildtierarten als
Grundlage für eine wildökologische Raumplanung sowie für die Bejagungsplanung
• Erweiterung und Intensivierung gemeinsamer Kommunikationsplattformen der wichtigsten
traditionellen Landnutzungsinteressen (Jagd, Forstwirtschaft, Landwirtschaft) und anderer
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45
Faktoren (Tourismus, Freizeitwirtschaft, Verkehr, Siedlungswesen etc.)
• Bewusstseinsbildung bei allen Personen, die Land nutzen bezüglich der Beeinflussung
des Lebensraumes von Wildtieren durch gesetzte Maßnahmen und Vorhaben
• Information der Jäger und Jägerinnen über ökologische Auswirkungen der jagdlichen
Maßnahmen auf Ökosysteme
• Verstärkte interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung aller mit der Jagdwirtschaft befassten
Personen
• Verstärkte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse der Wildbiologie in der Praxis
sowie Schaffung von Vermittlungsmöglichkeiten dafür
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46
2.3.4
Fischerei
Querverweis zum Kap. 2.2.5
Ausgangssituation
In den letzten hundert Jahren führten anthropogene Einflüsse auf Gewässer
(Schutzwasserbau, Kraftwerksanlagen, Abwasserbelastungen) zu z. T. massiven
Beeinträchtigungen der Morphologie und der Hydrologie der Gewässer und zu Problemen
mit der Wassergüte. Die Beeinträchtigung des Längenkontinuums der Fließgewässer, die
Gefahr die von Turbinen ausgeht und der kontinuierliche Ausbau von Schifffahrtsrinnen
haben besonderen Einfluss auf die Fischfauna. Auf dem Sektor der anthropogenen
Stoffeinträge hat sich die Situation durch den Ausbau von Kläranlagen weitgehend
entspannt. Ein latentes Problem stellt weiterhin die Erosion von Ackerböden dar, durch die
es zum Eintrag von Sedimenten- und Schwebstoffen bzw. die Veränderung der
Sohlsubstrate in Fließgewässer kommt. Die Fischerei selbst hat heute, vor allem in der
Form der Angelfischerei, den größten Einfluss auf die Fischfauna. Regional haben
Sportarten wie Canyoning und Rafting sowie der Wellenschlag durch Schiffe und
Motorboote in den Seichtzonen auch Einfluss auf die Fischbestände.
In den heimischen Gewässern leben zurzeit insgesamt 75 Fischarten (inklusive 2
Neunaugenarten, Renken nur einmal als Artengruppe gezählt). Davon gelten nach neusten
Forschungsergebnissen 27 Arten als nicht autochthon, das heißt, sie wurden eingebürgert
bzw. deren Bestände sind nur durch regelmäßigen künstlichen Besatz aufrecht zu erhalten.
4 Arten (Hausen, Sternhausen, Waxdick und Glattdick) sind in Österreich ausgestorben.
Der Semling der lange Zeit als ausgestorben gegolten hat, wurde in Österreich
wiederentdeckt (RÖHRICH, 2003). Die Anzahl der rezenten, autochthonen Neunaugenund Fischarten beträgt daher insgesamt 48 Arten. So erfreulich es ist, dass noch ein sehr
großer Teil des ursprünglichen Artenspektrums in Österreich existiert, so dramatisch ist es
um die Bestandsentwicklung bestimmt: 4 Arten sind ausgestorben, 43 Arten (72%) werden
bereits in der Roten Liste gefährdeter Tierarten geführt (SPINDLER, 1997).
Die Fischerei in Österreich setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Einerseits aus der
Berufs- oder Wirtschaftsfischerei und andererseits aus der Angelfischerei. Die
Berufsfischerei wird in Österreich nur mehr in sehr geringem Maße betrieben. Sie ist
sporadisch an einzelnen Seen existent, z.B. am Neusiedler See, an den Seen des
Salzkammergutes und am Bodensee. Die Flussfischerei ist praktisch völlig zum Erliegen
gekommen, lediglich in der oberösterreichischen Donau wird sie mancherorts als
Nebenerwerbszweig betrieben, ist allerdings von vernachlässigbarer Bedeutung. Der
Fischfang erfolgte traditionellerweise vorwiegend mit Netzen. Eine ungleich größere
Bedeutung hat in Österreich die Angelfischerei. Im Gegensatz zur Berufsfischerei, deren
Fänge meist grob die Zusammensetzung des Fischbestandes des jeweiligen Gewässers
widerspiegeln, ist die Angelfischerei selektiv auf bestimmte Fischarten ausgerichtet. Die
Anzahl der Fischerinnen und Fischer in Österreich wird auf etwa 400.000 geschätzt. Heute
ist der Großteil dieser Personen in verschiedenen Fischereivereinen organisiert oder bei
einem der überregional tätigen Vereine Mitglied. Dem jährlichen Ausfang von Fischen steht
ein massiver Besatz der Fischereigewässer mit gewerblich produzierten Fischen
gegenüber. Der Bedarf an Besatzfischen steigt.
Aus den oben angeführten Informationen ist klar zu erkennen, dass die Fischerei ganz
wesentliche Einflüsse auf den Fischbestand der natürlichen Gewässer ausübt. Dazu
kommt, dass in einigen Gewässern eine sogenannte „put and take" Fischerei betrieben
wird. Das heißt, dass der zu fangende Fisch kurz vorher besetzt wird. Der Besatz erfolgt in
solchen Fällen oft mit fangfähigen, also sehr großen Fischen - ohne Rücksicht auf den
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47
natürlichen Fischbestand. In vielen Revieren beginnt sich aber eine naturnähere Form der
Bewirtschaftung durchzusetzen, bei der versucht wird, den natürlichen Ertrag des
Gewässers abzuschöpfen, um den Bestand zu schonen sowie die natürliche Vermehrung
der Fische zu fördern. In manchen Fällen ist aber ein Fließgewässer durch Verbauung,
Stauhaltung und Schwellbetrieb der Kraftwerke dermaßen geschädigt, dass sich die
Fischbestände nicht mehr selbst erhalten können. Ohne Fischbesatz durch die Fischerei
wären heute so manche Flussabschnitte annähernd fischleer.
Durch den künstlichen Besatz mit Fischen ergeben sich aber eine Reihe von Problemen:
z.B. Verringerung der genetischen Heterogenität der Fischbestände, qualitative und
quantitative Faunenveränderungen durch Besatzmaßnahmen, Veränderungen des
Gewässerchemismus durch Überbesatz, Einbringung von Krankheiten durch Besatz ins
Gewässer. Auf der anderen Seite kann nachhaltige Fischbesatzpolitik wesentlich zum
Erhalt von Fischbeständen beitragen (z.B. Wiederansiedlung verschiedener Störarten,
Wildkarpfen u.ä.).
Als neue Koordinations- und Informationsplattform wurde vom Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der österreichische Fischereibeirat
gegründet. Ein weiteres Ziel dieses Beirates ist es, Spannungen im Fischereibereich zu
bewältigen und z.B. Lösungen für eine die biologische Vielfalt nachhaltig nützende
Fischerei zu erarbeiten.
Rechtliche Hintergründe
Gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG ist das Fischereiwesen in Gesetzgebung und Vollzug
Landessache. Die Fischereigesetze werden daher vom Landtag beschlossen und von den
Bezirksverwaltungsbehörden (in den meisten Bundesländern) als Behörde 1. Instanz bzw.
den Landesregierungen in 2. Instanz vollzogen. Im Zuge der Vollziehung der
Fischereigesetze haben alle Landesregierungen entsprechende Verordnungen zur
Durchführung der Gesetze im Allgemeinen bzw. zur Durchführung einzelner besonderer
Bestimmungen zu erlassen. Zum Teil enthalten die Fischereigesetze die Bestimmung, dass
bei der Erlassung von Verordnungen in Grenzgewässern zwischen Bundesländern das
Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des benachbarten Bundeslandes hergestellt
werden muss. Die Fischerei zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung im Sinne
des § 2 Abs. 3 Gewerbeordnung 1973 und ist daher vom Geltungsbereich der
Gewerbeordnung ausgenommen. Nachstehende Punkte sind in den einzelnen LandesFischereigesetzen geregelt: Fischereiberechtigung, Fischwasser, Fischereireviere,
Verpachtung, Bewirtschaftungsbestimmungen.
Von besonderer Bedeutung für die österreichische Wasserwirtschaft und demnach auch für
die Fischerei ist die Umsetzung der Richtlinie der europäischen Gemeinschaft zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie RL 2000/60/EG).
Über das österreichische Programm einer umweltgerechten, extensiven und den
natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) werden auch
Förderungen an Fischereibetriebe ausbezahlt, so lange diese bestimmte Vorgaben, wie
z. B. den Verzicht auf Antibiotika, einhalten. Auch von der Europäischen Union selbst,
werden über das Finanzierungsinstrument zur Ausrichtung der Fischerei Mittel
ausgeschüttet, die aber keinen direkten positiven Einfluss auf die Ausrichtung des
Fischereibetriebes haben.
Ziel
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48
• Erhaltung der natürliche Artenvielfalt und der genetischen Variabilität der Fischfauna
primär in-situ und wenn notwendig ex-situ
Maßnahmen
• Förderungen
der
natürlichen
Reproduktion
durch
die
Verbesserung
Strukturausstattung
der
Gewässer
unter
besonderer
Berücksichtigung
Schotterzwischenräume als wichtiger Lebensraum für Wasserlebewesen bzw.
notwendig, Errichtung von Schotterinsel als Wellenbrecher und Schaffung
Refugialräumen auch für Niederwasserperioden
der
der
wo
von
• Sicherstellung von Programmen zur Überwachung der Wasser- und Gewässergüte im
Rahmen von nationalen und regionalen Messnetzen
• Förderungen
von
wasserwirtschaftlichen
Maßnahmen
zur
Sicherung
und
Wiederherstellung
der
ökologischen
Funktionsfähigkeit
von Gewässern z.B.
abwassertechnische Gewässersanierung, Gewässerrückbau, passiver Hochwasserschutz
• Verbesserung der Wandermöglichkeiten für Fische z.B. durch
Fischabstiege oder die Nutzung von fischpassierbaren Turbinentypen
funktionsfähige
• Durchführung einzelner Projekte zur genetischen Sicherung und Wiederverbreitung
bedrohter heimischer Wirtschaftsfischarten
• Spermienkonservierung für Salmoniden und Cypriniden in Flüssigstickstoff
• Einrichtung entsprechender Genreservate
• Fortführung und Ausbau von Fischartenkartierungsprojekten
• Förderung der Produktion von autochthonem Besatzmaterial
Qualitätsfischzuchtbetrieben für die einzelnen Gewässersysteme
in
anerkannten
Ziele
• Verstärkte ökologische Orientierung der Fischereiwirtschaft und ihrer gesetzlichen
Grundlagen
• Zeitgemäße ökologische und fischgesundheitliche Orientierung der Fischzucht und
- produktion insbesondere hinsichtlich der Produktion von Besatzfischen
• Schaffung gleichwertiger gesetzlicher Regelungen und Organisationsstrukturen in allen
Bundesländern zur Ausarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der Fischereibelange
• Schaffung von besonderen Bestimmungen in den Landesgesetzen für die Regelung der
Fischerei in Naturschutzgebieten
• Einheitliche Bewirtschaftung von Regionen entsprechend der Gewässercharakteristik
• Gleichwertige, bundesweite Ausbildung aller Bewirtschaftungspersonen, Fischerinnen und
Fischer
• Fischfressermanagement auf EU- und innerstaatlicher Bundesländer-Ebene zur
Konfliktlösung der Fischfresserproblematik (v.a. Kormoran und vereinzelt Otter) durch
konstruktive Zusammenarbeit von Fischerei, Naturschutz, Jagdwirtschaft und zuständigen
Behörden
Maßnahmen
• Verstärkte
Berücksichtigung
von
ökologischen
Aspekten
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bei
Fischereigesetzes-
49
novellierungen (z.B. Verbot von Lebendködern
Berücksichtigung von Rahmenbesatzregelungen)
und
dem
Wettfischen
b z w.
• Eröffnung von Möglichkeiten zur Ausweisung extensiv-ökologischer Methoden für
Karpfenteichwirte im Sinne des biologischen Landbaues
• Bei Besatzmaßnahmen auf die genetische Herkunft des Materials Bedacht nehmen
• Entwicklung von Möglichkeiten zur Einrichtung von Hegeverbänden als Zusammenschluss
mehrerer Reviere entsprechend der Gewässercharakteristik
• Festlegung von Bewirtschaftungsrahmenplänen für einzelne Hegeverbänden die z.B.
Besatzmaßnahmen, Entnahmeregelungen, Lizenzvergaben, Schonregelungen und den
Befischungsmodus etc. festsetzen
• Durchführung einer vorbildhaften fischereilichen Bewirtschaftung in Schutzgebieten, zur
Erfahrungssammlung für andere Reviere in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten
• Einführung einer gleichwertigen „echten“ Fischerprüfung in allen Bundesländern, als
Grundvoraussetzung zur Ausstellung der amtlichen Fischerkarte und dem Erhalt einer
Fischereilizenz
• Hilfestellung für die Fischereigremien der Behörden, durch die Beistellung von eigenen
Fischereifachbearbeitungspersonen mit entsprechendem ichthyologisch ausgerichteten
Studium
Ziele
• Qualitative und quantitative Erhebung der Fischbestände bzw. der Wachstums- und
Reproduktionsverhältnisse und Erstellung von Statistiken über den Fischbesatz und den
Ausfang
• Erstellung von gewässerspezifischen Leitbildern mit dem gewässertypischen
Arteninventar als nicht öffentlich zugänglicher Teil des Fischereikatasters
• Erstellung von Leitbildern und Maßnahmen zur nachhaltigen fischereilichen Nutzung und
ökologischen Bewirtschaftung von Fischgewässern
• Weiterführung von Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Auswirkungen von
Hormonen und hormonähnlichen Stoffen auf Wasserlebewesen
Maßnahmen
• Österreichweite Dokumentation des Ausfangs durch die Fischenden (sowohl Angel- als
auch Berufsfischende) zur Erstellung einheitlicher Fangstatistiken, die in jedem Fall
zumindest Fangort und -zeit, Fischart und Fischlänge zu beinhalten haben.
• Für jedes einzelne Gewässer sollte ein Höchstbesatz festgesetzt werden und eine
Beschränkung auf bestimmte, aufgrund der Fischbestandskontrollen und der spezifischen
Gewässergegebenheiten, auszuweisende Fischarten.
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50
2.3.5
Tourismus und Freizeitwirtschaft
Querverweis zu den Kap. 2.2.1, 2.2.4 , 2.3.2 und 2.3.3
Ausgangssituation
Tourismus ist nicht nur weltweit einer der stärksten Wirtschaftszweige, sondern auch für
Österreich ein wichtiger Einnahmenzweig. Ohne eine nachhaltige Entwicklung des
Tourismus können zentrale Handlungsziele der globalen wie nationalen Umweltpolitik, wie
z. B. die Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Klimaschutz oder die Verringerung des
Ressourcenverbrauchs, nicht erreicht werden. Gleichzeitig ist der Tourismus in starkem
Maß von einer intakten Natur und Umwelt abhängig und baut auf diesen Grundlagen auf.
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Verbesserung/Sicherung der ökonomischen und
sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen
Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Viele Entwicklungstrends im Tourismus sind mit
diesem Leitbild aber nur schwer zu vereinbaren und stellen die nationale wie internationale
Umweltpolitik vor große Herausforderungen.
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ist in Österreich im
Interesse aller am Tourismus Beteiligten, da eine intakte Natur schon bisher und in Zukunft
der größte Wettbewerbsvorteil für den österreichischen Tourismus darstellt. Daher ist die
nachhaltige Entwicklung bereits jetzt über weite Strecken ein fixer Bestandteil der
österreichischen Tourismuspolitik. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang stellt
das österreichische Umweltzeichen für Tourismusbetriebe dar. Es handelt sich dabei um ein
Gütesiegel, welches besondere Leitungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes
auszeichnet.
Einerseits ist ein verstärktes ökologisches Bewusstsein der TouristInnen sowie ein
wachsendes Bedürfnis nach Naturnähe und intakten Umweltbedingungen im Urlaub zu
verzeichnen. Andererseits verstärkt sich der Trend zum „Mehr-Weiter-Öfter-Kürzer Reisen“.
Der Weltreiseverkehr steigt um jährlich durchschnittlich 4 %. Darüber hinaus ist eine
anhaltende Ausdifferenzierung der Freizeitaktivitäten zu beobachten, die durch technische
Innovationen sowie die Entwicklung immer neuerer Geräte und verbesserter Ausrüstung
begünstigt wird. Das alles führt zu einer räumlichen und zeitlichen Expansion des Reiseund Freizeitverhaltens, die auch bisher noch unberührte Naturräume in zunehmendem Maß
erfasst. Eine weiterer Trend besteht im weiteren Ausbau von Beschneiungsanlagen und
anderen technischen Hilfsmitteln in Schiregionen. Eine Folge des immer kürzeren Reisens
sind Themenparks und Großveranstaltungen, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen.
Dadurch entstehen neue Konfliktfelder: vom weiter steigenden Individualverkehr, über
soziale Spannungen in der lokalen Bevölkerung bis hin zur fortschreitenden Verbauung und
Urbanisierung attraktiver Natur- und Kulturräume. In den Zentren des Massentourismus und
in ökologisch empfindlichen Gebieten kommt es außerdem zur Übernutzung der natürlichen
Ressourcen. Neue touristische Großprojekte sind daher nur nach umfangreichen
Bewilligungsverfahren durchführbar, die ökologische und soziale Verträglichkeit steht bei
diesen Verfahren im Vordergrund.
Tourismus funktioniert innerhalb bestimmter gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen
und wird daher als querschnittsorientierter Sektor verstanden, der sich in ein
Gesamtkonzept
der
nachhaltigen
Ausrichtung
unseres
Wirtschaftsund
Gesellschaftssystems nahtlos einfügen sollte. Der Schlüssel für einen Tourismus mit
Qualität und Zukunft liegt in der ganzheitlichen Betrachtung des touristischen Angebots, der
politischen Zielsetzungen und der Sensibilisierung der Reisenden. Ein Weg zur
nachhaltigen Tourismusentwicklung liegt darin, den Ökotourismus auszubauen. In diesem
Zusammenhang wurde für das internationale Jahr des Ökotourismus 2002 die europäische
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51
Vorbereitungskonferenz zum Thema „Ökotourismus in Berggebieten“ in Österreich
abgehalten. Als wichtigste Voraussetzungen für einen nachhaltigen Ökotourismus wurden
dabei die prägende Landschaft, eine enge Verknüpfung mit der lokalen Landwirtschaft und
eine nachhaltige Mobilität genannt. In einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit im Jahre 2000 beauftragten Studie wurden die in Österreich zur nachhaltigen
Entwicklung im Tourismus gefassten Maßnahmen bewertet (BAUMGARTNER, 2000). Es
konnten viele positive Beispiele gesammelt werden. Zur Bewertung der Nachhaltigkeit im
Tourismus wurde, für europäische Destinationen, eine Vorschlagsliste mit Kriterien und
Indikatoren für ein prozessorientiertes Bewertungsschema entwickelt (BAUMGARTNER,
2002). Dieses System stellt EvaluatorInnen ein Instrument zur Verfügung, um die
Nachhaltigkeit des Tourismus für ganze Regionen, unter Berücksichtigung von örtlichen
Besonderheiten, zu bewerten.
Ein integrativer Tourismus kann durchaus dazu beitragen, die Ziele des Natur- und
Umweltschutzes zu unterstützen, indem er einen Aspekt einer nachhaltigen
Regionalentwicklung darstellt und dadurch zum Erhalt von Kulturlandschaften sowie zur
Finanzierung von Schutzgebieten beiträgt. Aufgrund der Tatsache, dass der Tourismus
gemäß der österreichischen Bundesverfassung in den direkten Kompetenzbereich der
Bundesländer fällt, müssen Maßnahmen die im direkten Zusammenhang mit der
Nachhaltigkeit im Tourismus stehen und somit in weiterer Folge mit der „Österreichischen
Strategie zur nachhaltigen Entwicklung“ gesehen werden, in erster Linie auf regionaler
Ebene erfolgen.
Rechtliche Hintergründe
Tourismus ist sowohl administrativ (Raumplanung, Gewerberecht) wie auch inhaltlich
(Naturschutz, Verkehr) eine Querschnittmaterie. Einfluss auf die Zielrichtung der
Tourismusentwicklung wird im starken Maß über die Förderpolitik und die Förderrichtlinien
der Bundesministerien ausgeübt. Der Nachhaltigkeitsgedanken ist bereits heute ein fester
Bestandteil von Fördermaßnahmen. In strukturschwachen Regionen haben die EUStrukturförderprogramme starken Einfluss auf die touristische Entwicklung. Der Nationale
Umweltplan stellt eine Sammlung wichtiger Instrumente und Maßnahmen dar, deren
Umsetzung für die Ausrichtung auf einen umwelt- und sozialverträglichen Tourismus hin,
notwendig sind. Gesetzliche Maßnahmen im Bereich des Schutzes der biologischen Vielfalt
sind u.a. im Bereich Raumplanung, Gewerberecht, Naturschutz, Verkehr, Umweltschutz
und Wirtschaft anzusetzen.
Insbesondere ist auch auf das geänderte UVP-Gesetz (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993
i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) hinzuweisen, das für bestimmte Tourismusprojekte wie
beispielsweise die Neuerschließung oder Erweiterung von Schigebieten, mit einem
Flächenverbrauch von mehr als 20 ha, ein UVP-Verfahren vorsieht bzw. für die Errichtung
von Beherbergungsbetrieben mit mehr als 500 Betten oder einem Flächenbedarf von mehr
als 5 ha außerhalb geschlossener Siedlungssysteme eine vereinfachtes UVP-Verfahren
vorschreibt.
In Zusammenhang mit der Auswirkung von touristischen Infrastrukturen und der
Unterstützung eines umweltverträglichen Tourismus in den alpinen Regionen Österreichs ist
auch das Protokoll „Bodenschutz“ (BGBl. III Nr. 235/2002) und das Tourismusprotokoll
(BGBl. III Nr. 230/2002) der Alpenkonvention zu berücksichtigen.
Ziele
• Erhaltung von intakten Natur- und Lebensräumen und Ausbau des betrieblichen
Umweltschutzes als Voraussetzung für den Tourismus der Zukunft (ökologische Dimension)
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52
• Einbettung des Tourismus in eine sektorübergreifende, regionsspezifisch vernetzte
Wirtschaft (ökonomische Dimension)
• Berücksichtigung von selbstbestimmter kultureller Dynamik und sozialer Zufriedenheit der
Bevölkerung sowie der im Tourismus Arbeitenden in den Urlaubsregionen (soziokulturelle
Dimension)
• Entwicklung und Anwendung
touristische Zielgebiete
von
Management-Systemen
für
intensiv
genutzte
Maßnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz
• Entwicklung
von
Strategien
für
ganz
Österreich
zur
Umsetzung
von
Besucherlenkungsmaßnahmen zur Verhinderung der Störung sensibler Lebensräume und
gefährdeter Tierarten
• Neuerschließungen von Gebieten nur nach Prüfung deren Umweltverträglichkeit unter
Berücksichtigung der „Carrying Capacity“ der Region und der Unbedenklichkeit für die
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Maßnahmen zur Bildung und Forschung
• Integration des
Ausbildungen
Themas
„nachhaltige
Entwicklung“
in
alle
tourismusrelevanten
• Verbesserung des Wissens über Indikatoren der Nachhaltigkeit und Entwicklung daraus
abgeleiteter Kriterien für Kapazitätsgrenzen für gefährdete Landschaftstypen
• Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren eines prozessorientierten
Bewertungsschemas (POBS) zur Bewertung der Nachhaltigkeit im Tourismus
• Verstärkung der Forschung über ökologische und sozio-kulturelle Auswirkungen des
Tourismus
• Ständige Verbesserung des „Standes der Technik" bezüglich Betriebsökologie und
Verbreitung von best-practice Modellen
• Information und Sensibilisierung der Konsumenten über die Auswirkungen ihres Freizeitund Reiseverhaltens
• Durchführung
von
Projekten
zur
Überprüfung
Beschneiungsanlagen auf die biologische Vielfalt
der
Auswirkungen
von
Maßnahmen zur Kooperation zwischen allen Beteiligten
• Erweiterung und Intensivierung gemeinsamer Kommunikationsplattformen für alle
Beteiligten und Interessensvertretungen (z.B. für Inhaber von Tourismusbetrieben, lokalen
Verwaltungsbehörden, Jägern und Naturschutzbeauftragten usw.)
• Ausbau und verstärktes Marketing für das Österreichische
Tourismusbetriebe
Umweltzeichen
• Verstärkte Investitionen und Innovationen in öffentliche Verkehrssysteme
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für
53
• Gemeinschaftliche Entwicklung von Maßnahmenkatalogen in Tourismusregionen, um
z. B. den permanent ansteigenden Individualverkehr einschränken zu können
• Verstärkte Zusammenarbeit von Tourismusbetrieben mit der lokalen Landwirtschaft, um
z. B. Kooperationen und die Direktvermarktung zu fördern
• Vermehrte Informationstätigkeiten in Tourismusregionen, um das Bewusstsein der
lokalen Bevölkerung für die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft zu stärken
Maßnahmen zur Förderpolitik
• Erarbeitung und Umsetzung ganzheitlicher Entwicklungskonzepte und Leitbilder auf
regionaler bis nationaler Ebene
• Ausrichtung aller Förderrichtlinien auf eine nachhaltige Entwicklung
• Evaluation sämtlicher Förderungen bezüglich der Einhaltung der Kriterien für eine
nachhaltigen Entwicklung
• Schaffung von ausreichenden Rahmenbedingungen (Gesetzte, Lenkungsmaßnahmen,
Fördereinrichtungen) zur Beteiligung der Bevölkerung an Projektentwicklungen
Maßnahmen zur internationalen tourismusrelevanten Politik
• Bemühungen um eine Kerosinbesteuerung
• Reisestromentzerrung durch internationale Ferienzeitenregelung
• Nachweis der Nachhaltigkeit bereits bei der Programmerstellung (ex-ante Bewertung)
• Ausrichtung der Europäischen Strukturfonds auf nachhaltige Entwicklung
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54
2.3.6
Bergbau
Querverweis zu den Kap. 2.2.3 und 2.2.4
Ausgangssituation
Der Bergbau ist vor allem durch die Bestimmungen der CBD betreffend die in-situ Erhaltung
berührt, da abbauwürdige Vorkommen mineralischer Rohstoffe im Bereich natürlicher
Lebensräume seltener oder gefährdeter Arten gelegen sein können. Der Bergbau trägt mit
seinen Folgelandschaften aber auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Vor allem in
intensiv genutzten Gebieten mit eingeschränkter biologischer Vielfalt können durch
bergbauliche Aktivitäten sekundäre Lebensräume geschaffen werden, in denen sich u.a.
seltene oder gefährdete Arten ansiedeln können. Dies bietet die Chance, lokal eine
Überleben seltener Flora und Fauna zu ermöglichen.
Lagerstätten sind ungewöhnliche und seltene Konzentrationen mineralischer Rohstoffe in
der Erdkruste und daher standortsgebunden. Die Lage der Gewinnungsbetriebe ist daher
vorgegeben. Im Gegensatz zu vielen anderen Industrien können Konflikte nicht durch eine
Verlagerung des Betriebsortes gelöst werden, da letztes den Verzicht auf den Abbau der
Lagerstätten bedeuten würde. Aus der Standortgebundenheit ergeben sich Fragen
hinsichtlich der Besitzverhältnisse, der Rechte der GrundeigentümerInnen, der
AnrainerInnen und der Nachbarn sowie Spannungsfelder zwischen den Interessen der
Bergbautreibenden und anderen öffentlichen Interessen, wie etwa des Landschafts- und
Naturschutzes. Ein nicht unbedeutender Problemkreis ist dabei die Umwelt- und
Verkehrsbelastung durch den Transport der mineralischen Rohstoffe, die durch den
verbrauchernahen Abbau reduziert werden kann. Ein Verzicht auf den Abbau von
mineralischen Rohstoffen kann weitreichende volkswirtschaftliche Auswirkungen haben, wie
z.B. den Import derartiger Rohstoffe.
Rechtliche Hintergründe
Das Mineralrohstoffgesetz- MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999 in der Fassung des BGBl. I Nr.
21/2002 regelt den Abbau von bestimmten mineralischen Rohstoffen und trägt in der
Fassung des BGBl. I Nr. 21/2002 zur Ökologisierung des Berggesetzes bei, da u.a. den
Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes vermehrt Rechnung getragen wird. Eine
Gewinnungsbewilligung für grundeigene mineralische Rohstoffe kann nur nach Abwägung
der unterschiedlichen öffentlichen Interessen, so u. a. des Naturschutzes und der
Raumplanung, erteilt werden. Aufrechte überörtliche Raumordnungsvorschriften der
Länder, die auf die Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen Bezug haben,
sind durch das MinroG verbindlich, solange die überörtliche Raumordnungsvorschrift nicht
geändert wird. Auch für den Bergbau gelten die Naturschutzvorschriften der Länder sowie
u.a. das Forstrecht und das Wasserrecht. Die Umsetzung der die in-situ Erhaltung
betreffenden Bestimmungen der CBD erfolgt in erster Linie durch die Länder im Rahmen
ihrer Naturschutzkompetenz. Für die alpinen Regionen Österreichs ist außerdem das
Protokoll „Bodenschutz“ der Alpenkonvention (BGBl. III Nr. 235/2002) zu berücksichtigen
Ziel
• Bestmögliche Berücksichtigung des Arten- und Landschaftsschutzes bei der Gewinnung
geogener Rohstoffe
Maßnahme
• Berücksichtigung der Zielsetzungen der CBD bei der Entwicklung
Managementmethoden für bestehende oder aufgelassene Bergbaugebiete
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von
55
2.3.7
Industrie
Querverweis zum Kap. 2.2.4
Ausgangssituation
Für Österreich ist die Industrie der wichtigste Wirtschaftszweig. Die Industrie gefährdete
einerseits durch die Versiegelung von Flächen, den Verkehr und die entstehenden
Schadstoffe die biologische Vielfalt, leistet jedoch auch einen Beitrag zur Erhaltung dieser.
Rechtliche Hintergründe
Der Schutz der Biodiversität bei Großvorhaben (z.B. große Industrieanlagen,
Eisenbahnstrecken, Straßen, Schigebiete) wird insbesondere durch das konzentrierte
Genehmigungsverfahren des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000,
BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) gewährleistet. Danach sind sowohl direkte
als auch indirekte Auswirkungen - einschließlich möglicher Wechselwirkungen - eines
Vorhabens auf die Umwelt im Vorhinein zu untersuchen; negative Auswirkungen sind zu
vermeiden oder zumindest zu minimieren. Unter der „Umwelt“ sind neben den
herkömmlichen Umweltmedien (Menschen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kultur- und
Sachgüter) auch Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume (Biotope und Ökosysteme)
und das Klima zu verstehen. Die Öffentlichkeit ist in das Verfahren einbezogen. Das UVP-G
wurde überarbeitet, der geänderten Rechtslage der EU angepasst und aus
verfahrensrechtlicher Sicht gestrafft. Im novellierten UVP-G wurde eine größere Zahl von
Vorhabenstypen in den Geltungsbereich (Anhang 1) aufgenommen und die Schwellenwerte
(z. B. Gesamtleistungen einer Anlage, Flächenverbrauch) erhöht. In einem neu
eingeführten sogenannten „vereinfachten Verfahren“ liegen die Schwellenwerte niedriger
und das Verfahren dauert statt 9 Monate nur 6 Monate. Für Gewerbe- und Industrieanlagen
die nicht in den Anhängen der UVP-Richtlinie aufscheinen, besteht in der Gewerbeordnung
eine Genehmigungspflicht, wenn der Schutz von Leben, die Gesundheit der Nachbarn und
der Kunden (§ 74 GewO) bzw. der Belästigungsschutz gegenüber den Nachbarn betreffend
Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder andere Möglichkeiten gefährdet ist oder
eine nachteilige Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeigeführt werden
könnte.
Die EU Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung (Richtlinie 96/61/EG) hat zum Ziel, durch das Konzept einer
verpflichtenden, medienübergreifenden Genehmigung auf der Basis der besten
verfügbaren Techniken für bestimmte Kategorien von Industrieanlagen die Verlagerung der
Umweltverschmutzung von einem Umweltmedium auf ein anderes zu vermeiden und ein
hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen. Mit der Verabschiedung der UmwelthaftungsRichtlinie der EU (Richtlinie 2004/35/EG) setzte die Europäische Union einen Schritt in
Richtung der Berücksichtigung des Verursacherprinzips. Wenn die Richtlinie in nationale
Rechtsvorschriften umgesetzt worden ist, ist ein Betreiber der einen Umweltschaden
verursacht hat, finanzielle dafür verantwortlich. Dadurch soll der Betreiber veranlasst
werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu entwickeln, mit denen die Gefahr von
Umweltschäden (an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen und an der
Gewässer- und Bodenqualität) auf ein Minimum beschränkt werden kann, damit das Risiko
ihrer finanziellen Inanspruchnahme verringert wird.
Die auf dem jeweiligen Stand der Technik gehaltene Ausstattung der Betriebe und die
Einhaltung der aufgrund von Rechtsvorschriften geforderten strengen Emissionsgrenzwerte
werden nicht nur durch die Kontrolle der Behörden garantiert, sondern auch durch die
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56
Unternehmen selbst, die freiwillig am Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und
Umweltbetriebsprüfung (sogenannten EMAS-System) teilnehmen. Österreich befindet sich
hierbei mit seinen gemäß EMAS-geprüften Standorten weit über dem EU-Durchschnitt.
Für alle Anlagen in Österreich die unter die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die
integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-RL) sind in
Österreich bereits nach der geltenden Rechtslage Genehmigungen nach den
entsprechenden Materiengesetzen erforderlich. Es waren aber auch Adaptierungen der
Rechtslage notwendig, beispielsweise im Hinblick auf die regelmäßige Überprüfung und
Aktualisierung (etwa alle 10 Jahre) der Genehmigungsauflagen durch die zuständige
Behörde. Damit wird sichergestellt, dass die Anlagen auf dem neuesten Stand sind und die
Umwelt, und damit indirekt auch die Biodiversität, besser geschützt wird.
Die sachlich zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister haben anlässlich der
Genehmigung von spezifischen Betriebsanlagen den Stand der Technik hinsichtlich der
Vermeidung von Belastungen der Gesundheit und der Umwelt bzw. den Erhalt der
Biodiversität zu berücksichtigen.
Anlagen zur Verarbeitung einer bestimmten Menge von Abfällen bedürfen aufgrund des
Abfallwirtschaftsgesetzes vor ihrer Inbetriebnahme der Genehmigung der Landeshauptfrau
bzw. des Landeshauptmannes. Im Rahmen eines diesbezüglichen konzentrierten
Verfahrens werden alle gewerbe-, wasser-, forst- und bergrechtlichen Aspekte etc. auch im
Hinblick auf die Sicherstellung der Erhaltung der Biodiversität berücksichtigt.
Darüber hinaus sind die entsprechenden im Nationalen Umweltplan (BMU, 1995)
festgelegten Ziele zu berücksichtigen, die im Bereich Industrie und Gewerbe die
nachhaltige Ausrichtung der Ressourcennutzung fordern.
Ziele
• Sicherung der Versorgung künftiger Generationen mit regenerierbaren Ressourcen
• Minimierung der Auswirkungen von Betrieben und Betriebsansiedelungen auf die
biologische Vielfalt (z.B. durch Emissionen, versiegelte Flächen, Verkehr usw.) und
Anwendung des Vorsorgeprinzips
Maßnahmen
• Emissionsabgaben auf
Umweltbeeinträchtigung
Stoffe
in
Relation
zu
ihrer
Humantoxizität
bzw.
• Übernahme der Produktionsverantwortung über den gesamten Lebenszyklus, für
Produkte die nach ihrer Verwendung nicht in den natürlichen Kreislauf einbindbar sind
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57
2.3.8
Energie
Querverweis zum Kap. 2.2.4
Ausgangssituation
Eine Beeinträchtigung der Arten- und Landschaftsvielfalt durch die österreichische
Energiepolitik ist durch die mit dem Verbrauch von Energie verbundenen Emissionen
(Schadstoffe, Abwärme etc.) sowie durch diesbezügliche Baumaßnahmen (z.B.
Speicherkraftwerke) möglich.
Die gesamte Palette energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen, wie sie im
Energiebericht 1993 dargelegt und im Energiebericht 1996 fortgeschrieben wurde, trug
bereits zur Erreichung der Zielsetzungen der CBD bei. Dieses Maßnahmenpaket ist 2003 im
Rahmen des Energieberichtes der österreichischen Bundesregierung durch die „Strategie
zur Fortentwicklung der österreichischen Energiepolitik“ konkretisiert und verfeinert worden
(BMWA, 2004). Die Struktur der Maßnahmen entspricht jenen in der „Klimastrategie
2008/2012“. Die im Folgenden angeführten Maßnahmen stellen einen groben Auszug aus
der energiepolitischen Fortentwicklungsstrategie dar.
Österreichs Stromversorgung basiert auf einem ausgewogenen Energieträger-Mix und ist
durch einen hohen Anteil an erneuerbareren Energieträgern (insbesondere Wasserkraft)
gekennzeichnet. Der Bündelung von Stromleitungen sowie der Verringerung von
Landschaftsbelastungen durch Baumaßnahmen kommen große Bedeutung zu. Die
österreichische Kernenergiepolitik wurde durch die Einsicht wesentlich mitbestimmt, dass
die Kernenergie als Symbol für risikoreiche und potenziell extrem teure Technologien steht,
die nicht mit den Prinzipien und Prioritäten einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu
bringen sind. Die österreichische Kernenergiepolitik ist auch von der Überzeugung
getragen, dass die Kernenergie keine kostengünstige und tragfähige Option zur
Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffekts darstellt. Durch das Atomsperrgesetz
(BGBl.Nr. 676/78, Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung)
verzichtet Österreich auf die energetische Nutzung der Kernenergie. Mit dem
Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (BGBl. I 149/1999) wurde dieses
Verbot in erweiterter Form auf Verfassungsebene festgelegt.
Nicht zuletzt ist auch auf die im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität bedeutende
Beteiligung Österreichs an den einschlägigen EU-Programmen SAVE und ALTENER
hinzuweisen.
Rechtliche Hintergründe
Ein wesentliches Instrument zur innerösterreichisch akkordierten energiepolitischen
Umsetzung sind Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG. 1995
ist die Energiesparvereinbarung, BGBl.Nr. 388/1995, in Kraft getreten, die eine Vielzahl
energiepolitischer und umweltrelevanter Zielsetzungen verfolgt und konsequent umsetzt.
Von den relevanten EU-Richtlinien sind insbesondere die Richtlinie zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Richtlinie 2001/77/EG), die Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG) und die Richtlinie
über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft
(Richtlinie 2003/87/EG) hervorzuheben.
Das Protokoll „Energie“ der Alpenkonvention (BGBl. III Nr. 237/2002) beinhaltet wichtige
Forderungen zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Energieproduktion
im Alpenraum. Es werden z.B. konkrete Vorschriften zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit
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58
der Fließgewässer und die Unversehrtheit der Landschaften bei bestehenden und neuen
Wasserkraftanlagen gefordert.
Ziel
• Steigerung der Energieeffizienz (Energiesparen)
Maßnahmen
• Thermisch-energetische Sanierung im Gebäudebereich insbesondere durch Einführung
eines bundeseinheitlichen Energieausweises
• Neuausrichtung der Wohnhaussanierungs- und Wohnbauförderung nach energetischen
und ökologischen Kriterien
• Anpassung der Energieeffizienzstandards an den Stand der Technik
• Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie insbesondere durch Festlegung einer Methode zur
Berechnung eines Energieprofils von Gebäuden
• Technische Optimierung von Heizungsanlagen
• Οbligate verbrauchsabhängige Wärmeabrechnung
• Energieeffiziente Geräte/Beleuchtung, insbesondere durch verbindliche Beschaffungsrichtlinien für den öffentlichen Sektor und Nachfragesteuerung durch Beratung
• Ausweitung der Produktkennzeichnungen und der Energieeffizienz-Mindeststandards
insbesondere auf Büro- und Unterhaltungselektronik
• Contracting
• Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, insbesondere durch
innerbetriebliche Optimierung des Energieeinsatzes, Energieträgersubstitution, die
Evaluierung/Adaptierung von Förderprogrammen und über die Kyoto-Mechanismen
(insbesondere Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtline)
• Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr, insbesondere durch Verkehrsvermeidung
(Raumplanung, Parkraumbewirtschaftung) und Verkehrsverlagerung (Ausbau der
Infrastruktur und Adaptierung des Straßennetzes in Richtung Fußgänger- und Radverkehr,
Optimierung des öffentlichen Verkehrs, Ausbau des kombinierten Verkehrs, Verbesserung
von Logistikkonzepten und Bahnanschlüssen für den Güterverkehr)
• Steigerung der Energieeffizienz in der Fahrzeugtechnik und Forcierung alternativer
Treibstoffe
• KonsumentInneninformation hinsichtlich eines „Effizienzbewusstseins“ im Transport
• Umsetzung einer ökologischen Steuerreform
• Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung bei Wirtschaftlichkeit
• Forcierung der thermischen Verwertung von Abfall nach dem jeweils neusten Stand der
Technik
Ziel
• Forcierung der Nutzung erneuerbarer Energien
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59
Maßnahmen
• Bevorzugte Versorgung öffentlicher Gebäude mit erneuerbaren Energien
• verstärkte Berücksichtigung erneuerbarer Energien als Kriterium der Wohnbauförderung
• Unterstützung für die Nutzung von Fernwärme aus Biomasse und Abwärme
• Unterstützung von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom
• regelmäßige Evaluierung des Ökostromgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 i.d.g.F.
• Technologieförderung zur Weiterentwicklung und Systemoptimierung auf dem Gebiet der
Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung im Leistungsbereich bis 5 MW el
• Errichtung eines Impulsprogramms zur effizienten Nutzung von Holz aus nachhaltiger
Waldbewirtschaftung insbesondere im Rahmen der Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung
Ziel
• Entwicklung und Verbesserung effizienter und umweltfreundlicher Technologien
Maßnahmen
• Förderung von Forschungsprojekten zur Entwicklung und Verbesserung effizienter und
umweltfreundlicher Technologien
• Beteiligung an einschlägigen EU-Programmen
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60
2.3.9
Verkehr
Querverweis zu den Kap. 2.2.3 und 2.2.4
Ausgangssituation
Österreich ist aufgrund seiner geographischen Lage im Zentrum Europas mit einer
doppelten Belastung durch den „hausgemachten" Verkehr und den internationalen Transit
konfrontiert. Verbunden mit dem rasanten Verkehrswachstum durch die Ostöffnung und
den Beitritt der neuen EU-Länder, Liberalisierungstendenzen und steigenden
Verkehrsleistungen im Personen und Güterverkehr, insbesondere in sensiblen
Landschaftsräumen, werden an die österreichische Verkehrs- und Umweltpolitik besondere
Anforderungen gestellt: Einerseits müssen die nationalen Verkehrsprobleme auf
umweltverträgliche Art gelöst werden, andererseits muss auf internationaler Ebene massiv
an Weichenstellungen für eine umweltverträglichere Entwicklung des Verkehrs in Europa
gearbeitet werden.
Der Verkehr beeinträchtigt die biologische Vielfalt einerseits durch die Fragmentierung der
Lebensräume aufgrund der für den Verkehr erforderlichen Infrastruktur und andererseits
durch verkehrsbedingte Emissionen, wie Luftschadstoffe.
Obwohl im technologischen Bereich beträchtliche Reduktionen der spezifischen Emissionen
am Einzelfahrzeug (Reduktion des Treibstoffverbrauchs, Nox Reduktion durch den Einsatz
der Katalysatortechnik etc.) erzielt werden konnten, wirken diese Fortschritte durch den
Zeitbedarf der Flottenerneuerung erst langfristig und werden durch die immer noch
steigende Motorisierung mit dem Trend zu leistungsstärkeren, schnelleren und schwereren
Kraftfahrzeugen sowie vor allem durch die – infolge steigender Verkehrsnachfrage und
Transportdistanzen - rapide weiter steigenden Verkehrsleistungen wieder kompensiert
(UMWELTBUNDESAMT, 2004).
Zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele wie Biodiversität, Klimaschutz etc. muss der
Verkehr aufgrund seiner Umweltrelevanz einen bedeutenden Beitrag leisten. Zur
Erreichung der Zielvorstellungen sind Maßnahmenbündel erforderlich, die einerseits
technische, planerische, legistische und ökonomische Maßnahmen einschließen, aber auch
bei der Verkehrsnachfrage ansetzen. Österreich verpflichtete sich bei der Ratifizierung des
Kyoto-Protokolls zur Reduktion der sechs Kyoto-Treibhausgase um 13% bis 2010 auf Basis
des Jahres 1990.
Um den Zielen der nachhaltigen Entwicklung im regionalen Bereich unter Einbindung aller
Bevölkerungsgruppen eine größere Bedeutung zu geben, wurde im Jahr 1994 von der
ersten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden, die
Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit
(Charta von Aalborg) verabschiedet (http://iclei.org/). Nachhaltige Energienutzung und
umweltschonender Verkehr sind dabei u.a. Schwerpunkte.
Für die Erstellung und Umsetzung von Strategien im Verkehrsbereich wurde im Jahre 2001
OECD Leitlinien für den nachhaltig umweltverträglichen Verkehr verabschiedet (OECD,
2002).
Der Großteil der hier angeführten Ziele und Maßnahmen sind auch in der österreichischen
Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung verankert.
Ziele
• Minimierung ökologischer und gesundheitlicher Risken durch den Verkehr
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61
• Initiierung verkehrstechnischer Maßnahmen zur weitgehenden Vermeidung
Lebensraumzerschneidungen und der daraus resultierenden Segregation von Arten
von
Maßnahmen
• Verstärkte Berücksichtigung der Effekte auf die Biodiversität bei Planungen von
verkehrstechnischen Maßnahmen, insbesondere von Maßnahmen, die beträchtliche
Lebensraumzerschneidungen bewirken (z. B Infrastrukturausbau Straße, Schiene,
Wasserstraße, neue Pisten von Flughäfen etc.)
• Straßenbauliche Richtlinien für Amphibienschutzanlagen
• Forschung und Entwicklung im Bereich umweltschonender Leitbilder
Ziele
• Verkehrsvermeidung
• Verkehrsverbesserung und Verkehrsoptimierung
• Verkehrsverlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsträger
• Vermeidung einer weiteren Zersiedelung der Kulturlandschaft
Maßnahmen
• Überprüfung des Generalverkehrswegeplans auf seine Auswirkungen auf die Umwelt
• Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zur Hebung des
Umweltbewusstseins und zur umweltorientierten Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl und
des Fahrverhaltens
• Stimulierung von Modellvorhaben, die Impulse zur Anwendung innovativer Konzepte für
ein dauerhaft verträgliches Verkehrssystem setzen und zum Nachahmen anregen sollen
(z. B. Modellvorhaben „autofreier Tourismus", „Mobilitätsmanagement für Betriebe" sowie
„Großveranstaltungen - umweltgerecht und ohne Stau“) sowie die technologieorientierten
Schirmprojekte und Informationstechnologien im Verkehr, insbesondere im öffentlichen
Verkehr
• Reduktion der Transportbedürfnisse durch eine Raum- und Siedlungsplanung, die sich an
Verdichtung, durchmischten Nutzungsweisen und kurzen Weglängen orientiert
• Weitere Forcierung des Umweltverbundes (Öffentlicher Verkehr, Radfahren, Zufußgehen)
als umweltverträgliche und ressourcenschonende Verkehrsträger im Personenverkehr
durch Attraktivitätssteigerung und Kundenorientierung (wie z. B. Installierung eines alle
öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich umfassenden Fahrplanauskunfts- und
Reiseinformationssystems),
durch
bedarfsorientierte
Verkehrssysteme
(z. B
Anrufsammeltaxis und Rufbusse), durch den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur,
insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs, sowie durch forcierten Ausbau von
Radfahrwegen.
• Verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie
Schiene und Wasserstraße (Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur, Förderung des
kombinierten Verkehrs Schiene/Wasserstraße, Logistikoptimierungen etc.)
Ziele
• Energieeffizienz und Ressourcenschonung durch Forcierung des Einsatzes neuer
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62
Verkehrstechnologien
• „Kostenwahrheit“ durch die dem Verursacherprinzip entsprechende Internalisierung bisher
externer Kosten
• Ökonomische Effizienz zur Erzielung des größtmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzens
bei geringstmöglichem Schaden für die biologische Vielfalt
Maßnahmen
• Internalisierung der externen Kosten entsprechend dem Verursacherprinzip durch den
Einsatz ökonomischer Instrumente
• Darstellung der Knappheit von Ressourcen (z.B. Energie, Straßenraum) in den Preisen:
schrittweise Umbau der verkehrsspezifischen Steuern und Abgaben (z.B. Kostenwahrheit)
nach
Umweltkriterien,
Straßenbenützungsgebühren
(Mauten,
Road-Pricing);
Parkraumbewirtschaftung
• Knüpfung von verkehrsrelevanten Förderungen an deren ökologische Verträglichkeit
• Weitere Verbesserung der technischen Standards durch eine weitere Absenkung der
Abgasgrenzwerte für KFZ in der EU und Einbeziehung bisher nicht limitierter Stoffe und
Fahrzeuggruppen
• Verbesserung der Treibstoffqualität
• Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien und Innovationen zur weiteren
Emissionsminderung an den KFZ (v.a. für Stickoxid- und Partikelemissionen)
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63
2.4
Forschung und Monitoring
Querverweis zu den Kap. 2.2.1 und 2.2.2
2.4.1 Erfassung der biologischen Vielfalt
Ausgangssituation
Die systematische Erfassung der Biodiversität hat in Europa eine lange Tradition.
Spätestens seit Einführung des wissenschaftlich taxonomischen Systems durch Carl v.
Linné (1735) wurden vermehrt Sammlungen angelegt, die die Grundlage für systematischtaxonomische Bearbeitungen von Tier- und Pflanzengruppen und in weiterer Folge (mit
Hilfe
genetischer
Methoden)
Phylogenien
sowie
Phylogeographien
sowie
Gebietsmonographien (Faunen- und Florenwerke) bilden. Nationale Erhebungen der
biologischen Vielfalt, um Kenntnisse der Existenz, Verbreitung, des Status, der Häufigkeit
und der Arealgrößen von Arten und Lebensräumen zu erlangen, haben nach einer Blütezeit
im 19. und frühen 20. Jahrhundert erst vor Kurzem weltweit und auch in Österreich neuen
Auftrieb gewonnen. Eine Grundvoraussetzung für die Bearbeitung der biologischen Vielfalt
stellen umfangreiche Sammlungen und die Verfügbarkeit der rasch anwachsenden
einschlägigen Literatur dar. Dafür sind genügend personelle und finanzielle Ressourcen in
den einschlägigen Institutionen notwendig. Um diese Ressourcen weltweit aufbauen bzw.
erhalten zu können, wurde die Globale Taxonomie-Initiative (GTI) begründet. Bei der
sechsten Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde dazu ein Arbeitsprogramm
verabschiedet (UNEP/CBD/COP/VI/8).
Aus Österreich liegen aus folgenden Teilbereichen bereits vollständige Übersichten vor: Im
Bereich der Artendiversität sind die Farn- und Blütenpflanzen (ADLER et al. 1994), die
Moose (GRIMS et al., 1999), Flechten (HAFELLNER & TÜRK 2001), Säugetiere
(SPITZENBERGER, 2001), die Vogelfauna (DVORAK et al., 1993), die Amphibien und
Reptilien (CABELLA et al., 2001), Fische (SPINDLER, 1997) ausgewählte
Invertebratengruppen und die Neobiota Österreichs (ESSL & RABITSCH, 2002) erfasst.
Innerhalb der Kulturpflanzen existiert eine Übersicht zu den Sammlungen verschiedener
Sorten in Genbanken (Index Seminum Austriae). Bei den Lebensräumen gibt es
Übersichten zu den Mooren (STEINER, 1992), Augewässern (LAZOWSKI, 1996),
Stillgewässern (DVORAK et al., 1994), Trockenrasen (PAAR et al., 1994), Wäldern
(MAYER, 1974) und Pflanzengesellschaften (MUCINA et al., 1993). An einem einheitlichen
Biotoptypenkatalog wird gearbeitet. In einer gesamtheitlichen Darstellung der
Pflanzengesellschaften, ihrer Lebensräume und darin begründeten Ausprägungen sind die
unterirdischen Pflanzenorgane mit zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Wurzelökologie
hat in Österreich eine besondere forschungsmäßige Beachtung gefunden (KUTSCHERA &
LICHTENEGGER, 2002).
Eine besonders lange Tradition der faunistisch bzw. floristisch-taxonomischen Bearbeitung
von Organismengruppen besteht im Naturhistorischen Museum Wien und in den
österreichischen Landesmuseen. Auf Basis der dortigen Sammlungen wurden für einige
Gruppen der heimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten landesweite und
bundesweite „Rote Listen der gefährdeten Arten“ erstellt (NIKLFELD, 1999 und GEPP,
1994). Ein erster Teil zu einer neuen aktuellen Roten Liste der gefährdeten Tiere, die nach
international vergleichbaren Kriterien erarbeitet wurde, steht kurz vor der Veröffentlichung
(ZULKA, in Druck). Da die Veränderung oder Zerstörung von Lebensräumen den
wichtigsten Grund für die Gefährdung von Tier und Pflanzenarten darstellt, werden derzeit
„Rote Listen der gefährdeten Biotoptypen Österreichs“ erarbeitet (ESSL et al., 2002 und
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64
2004).
Rechtliche Hintergründe
Das Forschungswesen und seine Förderung werden in Österreich im Wesentlichen durch
das Forschungsorganisationsgesetz i.d.F. BGBl. I Nr. 14/2002 sowie durch das
Forschungs- und Technologiefördergesetz - FTFG i.d.F. BGBl. I Nr. 48/2000 geregelt. Im
novellierten FTFG ist die Einrichtung eines unabhängigen Rates für Forschung und
Technologieentwicklung gesetzlich verankert worden. Der Rat berät die Bundesregierung
und einzelne Ministerien und soll an der Entwicklung einer langfristigen österreichischen
Forschungsstrategie mitarbeiten. Wichtig wäre es einen rechtlichen Rahmen für die zentrale
Sammlung biodiversitätsbezogener Daten zu schaffen.
Ziele
• In den Richtlinien über die wissenschaftliche Forschung werden Belange der Erhaltung
der Biodiversität ausreichend berücksichtigt
• Fortführung der Förderung der sammlungsbezogenen taxonomischen Forschung u.a. in
den naturkundlichen Museen und Universitäten
• Ein weithin zugängliches Arbeitsverzeichnis aller in Österreich bekannten höheren und
niederen Pflanzen liegt vor, als Beitrag zu einer lückenlosen Weltflora
• Die koordinierten Erhebungen der Biodiversität Österreichs werden zentral gesammelt
und vernetzt und wo möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
• Eigene inter- und transdisziplinäre Forschungseinrichtungen beschäftigen sich mit allen
Aspekten des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
• Daten aus österreichischen Sammlungen und Datenbanken finden Eingang in das
Datenbanknetzwerk GBIF (Global Biodiversity Information Facility)
Maßnahmen
• In den relevanten Rechtsmaterien wird als ein Ziel zur Forschung die Erhaltung der
Biodiversität und die Förderungswürdigkeit von Forschungsvorhaben im Bereich der
Systematik und Taxonomie sowie des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt
• Koordinierung und Verknüpfung der österreichischen Biodiversitäts-Datenbanken und
Erfassungsinitiativen (Z.b. durch Gründung einer Trägerorganisation durch z.B. eine BundLänder-Vereinbarung nach Art. 15a BVG)
• Verstärkte Weiterführung der österreichweiten Forschung zu Biodiversität
• Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen zur Betreuung und
Aktualisierung wissenschaftlicher Sammlungen, zur Digitalisierung von bestehenden Daten
und zur Weiterentwicklung von GIBIF Österreich.
• Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für fehlende
taxonomischen Erhebungen in Österreich
Ziele
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65
• Schließung von markanten Lücken in der Grundlagenforschung (z.B. vollständige
Inventare der Biodiversitäts-Elemente)
• Die Grundlagenforschung soll Beiträge zum Verständnis und zu Voraussetzungen u.a. zur
Erhaltung der genetischen Vielfalt erarbeiten
• Wissenschaftliche Prognosen über die Entwicklung der Biodiversität unter verschiedenen
Szenarien (z.B. unterschiedlichen Klimaänderungsszenarien) und über die Folgen von
neuen Technologien werden abgegeben
• Wissenschaftliche Prognosen zu den Auswirkungen von unterschiedlichen
Einflussfaktoren (z.B. der Bodenversiegelung) auf die biologische Vielfalt werden
abgegeben
• Managementmethoden zur Erhaltung der Elastizität von Ökosystemen gegenüber
extremen Klimaereignissen bzw. zur Adaptierung von Ökosystemen auf den Klimawandel
liegen vor
• Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten Grundlagen für die Bewertung der
Biodiversität in ihrer Bedeutung für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, d.h. für
die Stabilität bzw. Dynamik von Ökosystemen
• Wissenschaftlich fundierte Grundlagen für die Bewertung der Auswirkungen anthropogen
verursachter Stoffeinträge in Ökosysteme und deren Einfluss auf die Biodiversität liegen vor
• Realistische Zielsetzungen für Österreich, zu den Zielen 4, 5, 6 und 7 der Global Strategy
for Plant Conservation (UNEP/CBD/COP/VI/9), liegen vor
Maßnahmen
• Erarbeitung eines Programms zur koordinierten, effizienten und umfassenden
Erforschung der Biodiversität, deren Erhaltung und nachhaltige Nutzung sowie der
Einflussgrößen und Wirkungen auf die biologische Vielfalt
• Erforschung der einzelnen Elemente der Biodiversität (Lebensräume, Arten und deren
genetische Variabilität) deren Existenz, Verbreitung und Status, mit besonderer
Berücksichtigung der Elemente, für die Österreich eine hohe Verantwortung hat
• Durchführung eines Projektes zur Definition der für die Pflanzenvielfalt wichtigsten
Gebiete Österreichs (Ziel 5 der Global Strategy for Plant Conservation)
• Koordinierung
Standards
aller
bestehenden
Biodiversitäts-Datenbanken
nach
internationalen
• Untersuchungen zum Keimverhalten, den Lagerungsbedingungen und Zyklen der
Erneuerung für, in Genbanken zu erhaltende Arten, Sorten und Rassen
• Erstellung von Modellen zur Prognose der Entwicklung der Biodiversität unter den zu
erwartenden Bedingungen und Veränderungen
• Forschungen zur Vernetzung von Biotopen, zu Korridoren, „Tritt-Steinen“ und zur
Verinselungsproblematik
• Forcierung und Förderung von Forschungsvorhaben zu Endemiten, zur Art-Diversität von
Siedlungs- und Ballungsräumen und zu Symbiosen
• Taxonomische und geographische Erfassung der Biodiversität durch Förderung zoo- und
phytotaxonomischer Forschung vor allem von wenig bekannten Arten und unter besonderer
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66
Berücksichtigung der Forderungen der Globalen Taxonomie Initiative
• Erforschung der Auswirkungen einzelner Managementmethoden auf die Elastizität und
Anpassungsfähigkeiten von Ökosystemen unter Berücksichtung unterschiedlicher
räumlicher und zeitlicher Skalierungen
• Durchführung von Ökosystemstudien zur Charakterisierung und Quantifizierung der
Bedeutung verschiedener Biodiversitätskomponenten (z.B. Vergesellschaftung bestimmter
Organismenarten usw.) für die Dynamik der ökosystemaren Prozesse
• Durchführung von Studien zu Auswirkungen
Stoffeinflüssen auf die biologische Vielfalt
von
anthropogen
verursachten
Ziel
• Die Erforschung aller Belange der Biodiversität wird ausreichend dotiert
Maßnahmen
• In der Forschungsförderung werden der Erforschung der Biodiversität ausreichend Mittel
zugesprochen. Zusätzlich dazu werden Anreize für innovative Förderungen entwickelt.
Ziel
• Etablierung eines effizienteren Wissensmanagements und effektivere Information aller
AkteurInnen
Maßnahmen
• Vernetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen aus unterschiedlichen Bereichen
• Ausbau und Verbesserung der Nutzung von institutionalisierten Instrumenten zur
Sicherstellung der Vernetzung von Wissen (Focal Points verstärkt einbinden, Webseiten
besser nutzen usw.)
• Zentrale Sammlung und Verwaltung von Daten, die bei der Umsetzung von Aktionsplänen
erarbeitet wurden, zur weiteren Nutzung bei Forschungsprojekten
• Publikation von zentralen
verständlicher Berichtsform
Forschungsergebnissen
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in
ansprechender,
allgemein
67
2.4.2
Beobachtung der Veränderung von biologischer Vielfalt
Ausgangssituation
In Österreich gibt es eine Vielzahl von Monitoring-Projekten, die unterschiedlichste
Fragestellungen bearbeiten. Die ältesten noch existenten Dauerbeobachtungsflächen
Österreichs, die für Naturschutz-Fragestellungen eingerichtet wurden, liegen auf der
Perchtoldsdorfer Heide bei Wien und sind mittlerweile über 50 Jahre alt. 83 % der
vegetationsökologischen Dauerflächen liegen im Wald, die restlichen 17 % verteilen sich
auf Gebirge, Grünland und Moore (TRAXLER, 1998). Häufig sind nach der Ersteinrichtung
und Ersterhebung der Monitoringflächen weitere Monitoring-Durchgänge finanziell schlecht
abgesichert.
Die meisten Monitoring-Projekte zur Beobachtung der biologischen Vielfalt finden in engen
geographischen Räumen statt. Landes- oder bundesweite Projekte, die bestimmte
Ökosysteme oder z.B. den Zustand und die Entwicklung von Schutzgebieten eines
Bundeslandes betreffen, gibt es nur wenige. Beispiele sind das Burgenland, wo das
Pflegemanagement in den Naturschutzgebieten beobachtet wird; die Waldinventur in der
aktualisierten Fassung (z.B. Erfassung von Totholz, Aufnahme von Waldrandsituationen
und Linienerhebungen zur naturräumlichen Vielfalt), die in einem Raster über ganz
Österreich den Waldzustand erhebt und in ein europäisches Netz eingebunden ist; oder die
Bodenzustandsinventur, die neben dem Zustand der landwirtschaftlichen Böden auch
deren Bodenmikrobiologie beobachtet. Das „Integrated Monitoring“ im Nationalpark
Kalkalpen ist in ein internationales Programm der UNECE (http://www.unece.org)
eingegliedert. Praktisch in allen bestehenden Nationalparken Österreichs gibt es
Dauerbeobachtungsprojekte. Monitoringprogramme im zoologischen Bereich bestehen vor
allem in der Vogelkunde. So beteiligt sich BirdLife Österreich mit einem Netz freiwilliger
Mitarbeiter seit 1998 am Programm eines koordinierten, gesamteuropäischen
Brutvogelmonitorring. Die Brutvorkommen einzelner Vogelarten – wie beispielsweise seit
1976 die Anzahl der Brutpaare des Weißstorchs – werden jährlich quantitativ erhoben. Die
Wasservogelbestände im Winter werden seit 1967 regelmäßig an den wichtigsten
Gewässern gezählt. Populationen einzelner Tierarten werden vor allem bei deren
Wiederansiedelung oder Bestandesstützung beobachtet (z.B. Braunbär und Luchs).
Derzeit (2004-2005) wird an einem Konzept für ein flächendeckendes BiodiversitätsMonitoring in Österreich gearbeitet, dass u.a. den Vorgaben des Beschlusses
UNEP/CBD/VII/8 entspricht.
Rechtliche Hintergründe
Die rechtliche Verankerung einer regelmäßigen Überwachung der biologischen Vielfalt in
den Naturschutzgesetzen der Bundesländer ist bislang noch unzureichend. Die FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten regelmäßig Bericht
über den Erhaltungszustand der Lebensräume des Anhangs I und der Arten des Anhangs II
abzugeben. Auch im Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ (BGBl. III Nr. 236/2002)
der Alpenkonvention sind Bestimmungen zur Überwachung und Erforschung der
biologischen Vielfalt festgeschrieben.
Ziele
• Regelungen zur Überwachung der biologischen Vielfalt liegen vor
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68
• Ein nationales Monitoringprogramm sichert die Überwachung der biologischen Vielfalt
• Die Erhebungen und die Evidenthaltung der Biodiversität Österreichs werden koordiniert
Maßnahmen
• Definition von Erhebungsgegenständen im Bereich Biodiversität durch die nationale
Biodiversitäts-Kommission im Hinblick auf die durch die CBD regelmäßig nötige
Berichterstattung
• In den Naturschutzgesetzen der Länder werden Bestimmungen zur regelmäßigen
Überwachung der biologischen Vielfalt festgeschrieben.
• Ausbau einer bestehenden oder Einrichtung einer neuen Stelle zur Erforschung und
Evidenthaltung der Biodiversität
Ziele
• Die Auswahl von Monitoring-Objekten, die Informationen über den Zustand der
Biodiversität eines Lebensraums geben, wird interdisziplinär erarbeitet
• Der Zustand der biologischen Vielfalt wird evident gehalten und negativen Entwicklungen
wird entgegengewirkt
Maßnahmen
• Internationale
Zusammenarbeit
für
eine
Erarbeitung
Indikatorensystemen zur Bewertung der Biodiversität
von
harmonisierten
• Aufbau eines flächendeckenden, effizienten, finanziell und personell ausreichend
ausgestatteten Biodiversitäts-Monitoring-Netzwerkes für ganz Österreich, zur Beobachtung
der Veränderung der biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung verschiedener
Einflussfaktoren (wie Klimaänderungen, Arten der Landnutzung, Formen der
Bewirtschaftung usw.)
• Aufbau eines einheitlichen Monitoring-Systems in den Schutzgebieten Österreichs zur
Prüfung des sogenannten günstigen Erhaltungszustands
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69
2.4.3
Verankerung des ökosystemaren Ansatzes in Österreich
Ausgangssituation
Der ökosystemare Ansatz stellt die Leitstrategie zur Umsetzung der Ziele des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt dar (UNEP/CBD/COP/V/6 und
UNEP/CBD/COP/VII/11). Dieses umfassende Konzept gibt den Handlungsrahmen für ein
alle Nutzungsbereiche und Politikfelder einschließendes integriertes Management von
Ökosystemen vor und strebt ein ausgewogenes und faires Gleichgewicht zwischen der
Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen an. Dieses
integrierte Management soll außerdem dazu beitragen, die Elastizität von Ökosystemen
z.B. gegenüber extremen Wetterereignissen zu erhalten und die Möglichkeiten für eine
Adaptierung an geänderte Klimaverhältnisse zu bewahren. Das konzeptive Gerüst hinter
dem ökosystemaren Ansatz sind die sogenannten 12 Malawi-Prinzipien die ökologische,
ökonomische,
ethisch-soziale
und
sozio-kulturelle
Grundsätze
des
Ökosystemmanagements beinhalten.
Gerade in einem so dicht besiedelten Kontinent wie Europa sind sowohl der Schutz als
auch die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt als gleichwertige Aspekte zu
berücksichtigen. Die Anliegen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität
müssen in alle sozialen und ökonomischen Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft,
Energiegewinnung und -nutzung, Industrie, Jagd und Fischerei, Bergbau, Tourismus,
Freizeitwirtschaft, Erholung, Verkehr, Wassermanagement sowie Raumplanung und
Regionalpolitik integriert werden. Weiters sind die betroffenen LandnutzerInnen,
Interessensvertretungen und Wirtschaftssektoren in partizipative Entscheidungsprozesse
einzubeziehen. Rein sektorale Lösungsansätze können komplex verzahnte Probleme
sicherlich nicht lösen.
Grundlagen für die Umsetzung des ökosystemaren Ansatzes am Beispiel des
österreichischen Waldes wurden bereits in einer Studie zusammengefasst (HECKL et al.,
2003). Weitere Forschungsaktivitäten zum Verständnis und zur Verankerung der relevanten
Aspekte des ökosystemaren Ansatzes in Österreich sind notwenig.
Ziele
• Mitarbeit bei internationalen Arbeiten zur Entwicklung von praxistauglichen
Handlungsanleitungen und Instrumenten (z.B. Checklisten) zur Berücksichtigung des
ökosystemaren Ansatzes in relevanten Entscheidungsprozessen
• Förderung von inter- und transdisziplinärer Forschung zur Entwicklung von adaptiven
Managementmethoden
• Einbeziehung der Prinzipien des ökosystemaren Ansatzes in den relevanten Bundes- und
Landesgesetzgebungen bzw. deren Umsetzung sowie in allen relevanten Politikbereichen
unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und unter Berücksichtigung nationaler
Gegebenheiten
• Berücksichtigung des ökosystemaren Ansatzes bei der Festlegung von Förderichtlinien
• Berücksichtigung der
Managementmethoden
Bürgerbeteiligung
bei
der
Maßnahmen
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Erarbeitung
von
adaptiven
70
• Bildung von internationalen Netzwerken zum Informationsaustausch über positive
Beispiele der Implementierung des ökosystemarmen Ansatzes und zur Koordination und
Kooperation zwischen einzelnen LandnutzerInnen, Behördenvertretungen,
Interessensvertretungen und PlanerInnen
• Durchführung von praxisbezogenen Fallstudien, zur Entwicklung von praxistauglichen
Handlungsanleitungen und Instrumenten zur Berücksichtigung des ökosystemaren
Ansatzes in relevanten Entscheidungsprozessen
• Instrumente zur praktischen Anwendung des ökosystemaren Ansatzes in der Politik- und
Programmgestaltung sowie –formulierung werden entwickelt .
• Durchführung von übersektoralen Evaluierungen jener Förderungen die Einfluss auf die
biologische Vielfalt haben, auf mögliche kontraproduktive Effekte
• Bewusstseinsbildung unter den einzelnen Gruppen von LandnutzerInnen zum eigenen
Einfluss auf Ökosysteme
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71
2.5
Kooperation
2.5.1 Access and benefit-sharing
Querverweis zum Kap. 2.5.3
Hinter dem Begriff „access and benefit-sharing“ verbirgt sich die dritte übergeordnete
Zielsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Ziel ist es, die Vorteile die
sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergeben können, ausgewogen und
gerecht zu verteilen. Dieses Forderung ist von spezieller Bedeutung für Entwicklungsländer,
da sich in diesen Staaten der Großteil der weltweiten biologischen Vielfalt befindet und
dennoch der Nutzen, den die Entwicklung von z.B. neuen Saatgutsorten oder
Medikamenten bringen kann, oft nicht gerecht mit den Ursprungsländern der verwendeten
Organismen geteilt wird.
Bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurden die freiwilligen Bonner-Richtlinien
über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene
Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung verabschiedet (UNEP/CBD/COP/VI/24).
Diese Richtlinien enthalten erste allgemein akzeptierte Kriterien zur Genehmigungen der
Nutzung von genetischen Ressourcen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen bedarf
dabei der, auf Kenntnis der Sachlage begründeten, vorherigen Zustimmung des
Ursprungslandes (Prior Informed Consent); dies setzt einerseits voraus, dass die Aufteilung
der Vorteile die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben, auf Grund von
einvernehmlich festgelegten Bedingungen zwischen den Vertragsparteien durchgeführt
werden (Mutually Agreed Terms) und andererseits eine Liste der möglichen Vorteile
vorliegt.
Innerhalb der Europäischen Union wird derzeit überprüft welche zusätzlichen Maßnahmen
in der EU notwendig wären, um die Bonner-Richtlinien zu implementieren. Diesbezüglich
sind auch bereits bestehende andere internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen:
z. B. der International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture der FAO
(http://www.fao.org/ag/cgrfa/itpgr.htm) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte
der Rechte des geistigen Eigentums der WTO (TRIPS-Abkommen; http://www.wto.org/).
Um eine europaweit koordinierte Vorgangsweise gewährleisten zu können, sollten die
österreichischen Aktivitäten eng mit den Entwicklungen auf EU-Ebene abgestimmt werden.
Neben den unten angeführten speziellen Zielen und Maßnahmen im Bereich access und
benefit-sharing sind auch die Ziele und Maßnahmen aus dem Kapitel
Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen.
Übergeordnete Zielsetzungen
1. Jeglicher Transfer von genetischen Ressourcen entspricht den Vorgaben der CBD
und den Vorgaben des International Treaty on Plant Genetic Resources for Food
and Agriculture.
2. Vorteile die sich aus der kommerziellen oder anderwärtigen Nutzung von
genetischen Ressourcen ergeben sind mit den Ursprungsländern zu teilen.
Ziele
• Mitarbeit an der Entwicklung von adäquaten Sets von Systemen zur freiwilligen,
europaweit abgestimmten Darstellung der Berücksichtigung der Bonner-Richtlinien
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72
• Bewusstseinbildung unter wesentlichen AkteurInnen im kommerziellen und
nichtkommerziellen Bereich (z.B. in der Kosmetik- und Pharmaindustrie und im
Zierpflanzenbereich)
Maßnahmen
• Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit vor allem im kommerziellen Bereich, auch unter
Zuhilfenahme von „best practice“ Beispielen
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73
2.5.2 Erhaltung von traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken
Querverweis zum Kap. 2.5.3
Ausgangssituation
Die ausgewogene Aufteilung der Vorteile die sich aus der Nutzung von genetischen
Ressourcen ergeben können, stellen eine der drei Hauptforderungen der CBD dar. Diese
Forderung ist in engem Zusammenhang zu sehen mit der Zielsetzung, traditionelles Wissen
zu erhalten und auch Vorteile die sich aus der kommerziellen Nutzung von traditionellem
Wissen ergeben können, gerecht zu teilen. Vor allem für indigene Völker, die mehrheitlich
in Gebieten mit großer biologischer Vielfalt leben, hat das traditionelle Wissen lange Zeit die
Grundlage für nachhaltige Ressourcennutzung dargestellt. Die traditionellen Lebensweisen
unterscheiden sich weitgehend von jenen der Industriestaaten, diese kommen durch die
fortschreitende Globalisierung aber immer häufiger unter Druck oder geht gänzlich verloren.
Seit einiger Zeit befindet sich die Integrität der indigenen Völker aufgrund ihres Wissens um
umweltverträgliche Lebensweisen unter großem Druck. Einerseits wird versucht das Wissen
und die Technologien der Indigenen zu dokumentieren, einzusetzen und schließlich auch
kommerziell zu nutzen. Andererseits versucht eine große Anzahl von Angehörigen
indigener Völker aufgrund des Interesses der Industrieländer, Zugang zu den Märkten und
der Kapitalwirtschaft zu finden.
Für die indigenen Völker ist es darum wichtig geworden, neue Methoden für den rechtlichen
Schutz ihres traditionellen Wissens zu finden. Im Vordergrund stehen die Ziele: Schutz
ihres traditonellen Wissens, das oftmals religiöse Bedeutung hat; Verteidigung ihrer
Integrität und Identität; Bewahrung ihrer Unabhängigkeit und das Recht auf
Selbstbestimmung, v.a. im wirtschaftlichen Bereich; finanzielle Entschädigung für die
Vermarktung ihres Wissens, vor allem im Sinne der Erhaltung von natürlichen Ressourcen
und der Biodiversität. Die genannten Ziele stehen teilweise miteinander in Konflikt, denn die
Aneignung des finanziellen Systems der Industriestaaten und die Erhaltung der Identität
sind oft nicht unbedingt vereinbar.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt bedeutet für die indigenen Völker nicht
nur Schutz: Es ermöglicht ihnen einerseits, einen Teil ihres Wissens unter den Schutz von
Patenten zu stellen und in einen Prozess der „Modernisierung" einzutreten. Andererseits
laufen sie gleichzeitig jedoch Gefahr sich durch den Handel und die Kommerzialisierung
ihrer Produkte von ihren traditionellen Lebensweisen zu entfernen und sich einer
globalisierten Marktwirtschaft stellen zu müssen.
Rechtlicher Hintergrund
Abgesehen von Rechtsordnungen, in denen das Recht auf Eigentum garantiert wird,
existiert eine Reihe von Verträgen und Erklärungen u.a. der Organisationen ILO, UNESCO
und FAO (z.B. der International Treaty on Plant Genetic Ressources der seit Juni 2004 in
Kraft ist) die sich mit Fragen des traditionellen Wissens und der Biotechnologien indigener
Völker befassen (http://www.fao.org/). Besonderes Augenmerk ist auch auf das TRIPSAbkommen der WTO zu legen, durch das Pflanzen für 10 Jahre patentieren werden
können, nachdem sie in einer vorgeschriebenen wissenschaftlichen Weise beschrieben
wurden. Der lokalen Bevölkerung wäre es daraufhin verboten die Pflanze zu nutzen
(http://www.wto.org/).
Bereits bei der 4. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt wurde eine open-ended working group zum Artikel 8(j) des Übereinkommens über
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74
die biologische Vielfalt eingesetzt. Diese Arbeitgruppe hat ein Arbeitsprogramm zu
traditionellem Wissen entwickelt (UNEP/CBD/COP/V/16).
Ziele
• Faire Zusammenarbeit mit indigenen Völkern und Schutz ihrer Rechte über ihr
traditionelles Wissen und ihre traditionellen Praktiken sowie Schutz des traditionellen
Wissens und der traditionellen Praktiken an sich.
• Berücksichtigung der Ziele und Maßnahmen aus dem Kapiteln access and benefit-sharing
und Entwicklungszusammenarbeit.
Maßnahmen
• Unterstützung von Initiativen, die auf eine faire Entlohnung von Indigenen abzielen
• Bewusstseinsbildung unter heimischen AkteurInnen, die traditionelles Wissen Indigener
nutzten, für die zugrunde liegende Problematik
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75
2.5.3 Entwicklungszusammenarbeit
Ausgangssituation
Die Millennium Development Goals (MDG) (www.developmentgoals.org) die beim
Millenniumsgipfel der UN im September 2000 in New York verabschiedet wurden, stellen
den derzeit wichtigsten globalen Zielkatalog zur Bekämpfung der Armut, des Hungers, von
Krankheiten, dem Analphabetismus und der Schädigung der Umwelt dar. Die MDG bilden
auch eine wichtige Grundlage für den Johannesburg Plan of Implementation, wo explizit
darauf hingewiesen wird, dass die Erhaltung der Biodiversität eine entscheidende Rolle für
die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung spielt (Artikel 44). Dadurch wurde
auf höchster politischer Ebene die Bedeutung der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf
deutlichste unterstrichen.
Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sieht die Erhaltung der
Biodiversität bereits lange als einen integrierten Bestandteil ihres thematischen Zielraumes
an. Ein derartiges Ziel muss jedoch immer im Zusammenhang mit den klassischen Zielen
der EZA, wie Armutsbekämpfung, Demokratieförderung und Schaffung eines geeigneten
Milieus für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung stehen, wie dies im Johannesburg Plan of
Implementation ebenfalls gefordert wird. Der Schutz der Biodiversität ist nach den
Erfahrungen der EZA nicht in erster Linie ein technisches oder wissenschaftliches Problem,
sondern ein soziales, das engstens mit dem Funktionieren von Subsistenz, mit Landrechten
und mit Menschenrechten (insbesondere der lokalen Bevölkerung und sehr oft der Frauen)
verwoben ist. Die Gründe für den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt sind
denjenigen, die für die Armut in den Entwicklungsländern verantwortlich sind, sehr ähnlich:
zentralistische Planung, ungleicher Besitz und Zugang zu Ressourcen, schwaches
politisches Gewicht betroffener Bevölkerungsgruppen, etc. Deshalb ist es sinnvoll, die
Erhaltung der Biodiversität thematisch in armutsreduzierende Kooperations-Programme zu
integrieren. Dementsprechend strebt die OEZA den Schutz der Biodiversität und den Erhalt
der natürlichen Ressourcen nicht durch eine Vielzahl spezifischer Projekte an, sondern
versucht über ihre Programme zur Armutsminderung den Schutz der Biodiversität zu
gewährleisten und diese nach Möglichkeit als Instrument zur Armutsminderung einzusetzen.
Als bisher einziges thematisches Programm der OEZA zu Biodiversität, das als Reaktion
auf die Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention gestartet wurde, ist die
„Nationalinitiative Wald 3.Welt“ zu nennen. In Rahmen dieser Initiative wurden zwischen
1993 und 1996 mehr als 30 Projekte finanziert, die in teilweise sehr unterschiedlichen
Ansätzen die Erhaltung des Regenwalds verfolgten.
Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der globalen Umwelt leistet Österreich auch durch
seine finanzielle Beteiligung an GEF (Global Environment Facility). Dieser Fond unterstützt
Entwicklungsländer bei der Umsetzung von Programmen oder Projekten zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt und zur Implementierung der Verpflichtungen innerhalb der CBD. Ziel
ist es diese finanzielle Beteiligung am GEF weiter zu führen.
Rechtliche Hintergründe
Den rechtlichen Hintergrund für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit regelt das
Entwicklungszusammenarbeitsgesetz EZA Novelle 2003 BGBL. I Nr. 65/2003. In ihm wird
explizit die Erhaltung der Umwelt und der Schutz der natürlichen Ressourcen als Basis für
die nachhaltige Entwicklung und als eines von 3 Zielen der OEZA neben
Armutsbekämpfung und Demokratieförderung angesprochen.
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76
Durch das BGBl. III Nr. 139/1997 trat das Übereinkommen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung in Österreich in Kraft. Eines der Ziele der Konvention (Convention to
Combat Desertification – UNCCD) ist es, in Ländern die von der Wüstenausbreitung und
Bodenverschlechterung betroffen sind, den langfristigen Vegetationsverlust zu unterbinden.
Österreich hat als Vertragspartei die Verpflichtung, durch Technologietransfer und/oder
finanzielle Ressourcen, betroffene Entwicklungsländer zu unterstützen. Sowohl von der
Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung, als auch vom Übereinkommen über die
biologisch Vielfalt wird an der synergistischen Zusammenarbeit und Prozessbildung
zwischen den beiden Konventionen gearbeitet.
Ziele
• Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung durch die Programme
und Projekte der OEZA, bei gleichzeitiger voller Berücksichtigung des für die Erhaltung der
biologischen Vielfalt notwendigen Umweltschutzes – lokal, regional und global
• Thematische und geographische Konzentration auf besonders
biodiversitätsreiche Gebiete meist im Umfeld von geschützten Gebieten
gefährdete
und
• Konsequente Einbeziehung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt als
potenzielles Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Minderung der
Armut in die Planung und Umsetzung von Programmen und Projekten
• Leistung eines Beitrags zum Erhalt besonders wertvoller, aber gefährdeter Ökosysteme in Zusammenarbeit mit den Betroffenen und den lokalen Stellen (Regionen größter
Biodiversität und Territorien indigener Völker fallen oft fast deckungsgleich zusammen. Dies
verdeutlicht die große Bedeutung, die Indigenen und ihren traditionellen Praktiken bei der
Erhaltung der Biodiversität zukommt) (siehe Kap. 2.5.2)
• Stärkung lokaler Kapazitäten, um der Bevölkerung auf dezentraler Ebene mehr
Mitgestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen
• Nutzung von Programmen und Projekten als Katalysator, um das Bewusstsein gegenüber
der Bedeutung der biologischen Vielfalt zu fördern und nach Möglichkeit die Umwelt- und
Entwicklungspolitiken und –programme in den Partnerländern positiv zu beeinflussen
• Entwicklung von Konzepten zur langfristigen nachhaltigen Nutzung und zum Erhalt der
biologischen Vielfalt in einzelnen Projekten
• Überprüfung bestehender Instrumente, Systeme und Netzwerke bzw. Entwicklung von
neuen, effektiven Instrumenten zum Technologietransfer und der Unterstützung der
technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit u.a. zur effektiven Implementierung
der CBD in Entwicklungsländern
Maßnahmen
• Weitere Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfungen, die seit 1997 standardisiert für
alle Kooperationsvorhaben der OEZA durchgeführt werden. In den Prüfungen wird der
Zusammenhang der Programme und Projekte mit der nationalen Umwelt- bzw.
Biodiversitätspolitik thematisiert und die Abstimmung der vorgesehenen Aktivitäten auf die
lokale Umweltsituation diskutiert.
• Standardisierung der bislang von Fall zu Fall unterschiedlichen, meist informellen
Konsultationen im Programmierungsprozess und Etablierung formalisierter strategischer
Environmental Assessments innerhalb der OEZA
• Verstärkte Kooperation und Koordination mit anderen Gebern
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77
• Umwelt- und Biodiversitätstrainings in der OEZA selbst und in den Partnerorganisationen
• Sichern angemessener personeller Kapazitäten in den Koordinationsbüros
• Stakeholder-Partizipation in der Programm- und Projektplanung
• Stärkung lokaler Kapazitäten und Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten auf lokaler
Ebene innerhalb von Programmen zur ländlicher Entwicklung (Empowerment)
• Die Unterstützung einer diversifizierten und kleinräumigen Landwirtschaft und eines
ökologisch verträglichen Landbaus
• Die Nutzung und Vermarktung von Biodiversitätsprodukten und –leistungen (z.B. NichtHolz-Waldprodukten, traditionellem medizinischem Wissen, traditionellen Sorten von
Feldfrüchten, Öko-touristischen Potenzialen, etc.)
• Die Nutzung von partizipativen Instrumenten und der lokalen Eignerschaft, die Nutzung
lokaler Organisationen und die Stärkung ziviler Gesellschaften und die Förderung lokalen
Wissens
• Evaluierung
und
Entwicklung
von
nationalen
Informationssystemen
zum
Technologietransfer und der technologischen Kooperation unter Berücksichtigung der
Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung in den Zielländern
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3
ANHANG
Der nachfolgende Teil entstammt dem Kapitel Landwirtschaft der österreichischen
Biodiversitäts-Strategie aus dem Jahre 1998. Diese sehr detaillierten bzw. spezifischen
Informationen, Ziele und Maßnahmen werden im Lichte eines konsistenten Aufbaus der
Strategie separat dargestellt und sollen bei der Entwicklung eines Aktionsplans zur
landwirtschaftlichen Biodiversität – wie von der nationalen Biodiversitäts-Kommission
beschlossen – einbezogen werden.
Querverweis zum Kap. 2.3.1
Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und die
Landwirtschaft
In ihrer 10.000jährigen Geschichte ist die Landwirtschaft stets von einem Artenverlust
geprägt, wogegen neue Arten in Kultur genommen werden. Dieser Prozess hat gerade in
den letzten 400 Jahren, mit dem Bekannt werden von Kulturpflanzen aus der Neuen Welt,
die europäische Landwirtschaft nachhaltig verändert und in den späten 60er Jahren durch
die Betriebsoptimierung und die Ausrichten der Landwirtschaft auf marktorientierte
Produktion seinen Höhepunkt erreicht.
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurden durchwegs Landsorten angebaut. In dieser Zeit
wurden landwirtschaftliche Versuchsstationen eingerichtet, die sich mit der Züchtung von
verbesserten Sorten beschäftigten, sodass in den 30er Jahren verbesserte Landsorten
sowie eigene Zuchtsorten zum Einsatz kamen. Im Zuge dessen wurde das Saatgutgesetz
1937 geschaffen, das dieser Entwicklung Rechnung trug. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die
Züchtungsarbeit wesentlich verstärkt und Saatgutgenossenschaften gegründet.
Insbesondere bei Getreide wurden in der Folge für den Anbau mehr und mehr Zuchtsorten
verwendet, daneben aber auch Landsorten angebaut. Der Anbau von Landsorten kam
schließlich Ende der 70er Jahre fast vollends zum Erliegen.
Durch die aktive Züchtungsarbeit wurde die genetische Vielfalt innerhalb der Arten zunächst
vergrößert. Die Konzentration der Züchtung auf bestimmte Eigenschaften und die
Konzentration des Anbaues auf bestimmte Gebiete (z.B. Aufgabe des Getreidebaues in
den alpinen Regionen) schränkten die genetische Vielfalt wieder ein.
Sammelaktivitäten
Bereits in den 20er Jahren wurde mit der Sammlung und Erhaltung von Sorten begonnen
(Meier-Sammlung), weitere Aktivitäten zur Sammlung und Erhaltung von genetischem
Material wurden systematisch Ende der 60er Jahre von der Landwirtschaftlich- chemischen
Untersuchungsanstalt Linz und der Bundesanstalt für Pflanzenbau Wien ab den 70er
Jahren (beide nunmehr Teil der AGES) gesetzt. So konnten insbesondere ein Großteil der
damals noch verfügbaren Getreide-Landsorten erhalten werden.
Entsprechend dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für
Ernährung und Landwirtschaft werden insbesondere bei der AGES alle noch verfügbaren
genetischen Ressourcen gesammelt, d. h. sowohl alte (Land-)Sorten und alle in Österreich
angebauten Sorten, welche dann auch ex-situ erhalten werden. So werden auch alle aus
der Sortenliste (früher „Zuchtbuch“ genannt) ausscheidenden Sorten gesammelt. Dabei
erfolgt eine Aufgabenteilung nach Arten zwischen den verschiedenen Dienststellen des
Bundes (Samen und Teil des Obstes bei der AGES, Gemüse bei der HBLFA Schönbrunn,
Obst und Wein bei der HBLA Klosterneuburg).
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79
Weitere
Aktivitäten
führen
Landesdienststellen
(Tiroler
Landesregierung,
Landesversuchszentrum Steiermark, Landw. Fachschulen) und NGO’s (z.B. Arche Noah,
verschiedene Obstbauvereine) durch.
Größere Defizite bei der Sammlung (und damit auch bei der Erhaltung) von genetischem
Material bestehen noch bei Gräsern und bei wild wachsenden Arten, welche einen
potenziellen Nutzen für Ernährung und Landwirtschaft haben können.
Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen
Von den oben genannten Einrichtungen und Organisationen werden entsprechende
Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die Ex-situ-Erhaltung bei Samen und bei Obst ist im
wesentlichen abgedeckt. Bedarf besteht noch bei weiterem vegetativem Material.
On-farm-Erhaltung erfolgt vornehmlich bei den NGO’s bzw. bei deren Mitgliedern
(insbesondere bei Obst und Gemüse) sowie durch den Anbau seltener Kulturpflanzen,
wozu das ÖPUL-Programm des BMLFUW beigetragen hat. Unabhängig davon werden
auch auf biologisch wirtschaftenden Betrieben verstärkt alte Sorten angebaut bzw. erhalten.
Die In-situ-Erhaltung müsste verstärkt werden. Für wild wachsende Pflanzen ist dazu eine
entsprechende Biotoppflege erforderlich. Einige Länder bieten dazu Förderungsprogramme
an.
Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen
Die Nutzung erfolgt meist im Rahmen der biologisch wirtschaftenden Betrieben und bei den
NGO’s bzw. deren Mitgliedern. Weiters wird dort auch eine größere Anzahl von Arten
genutzt, als dies bei konventionellen Betrieben der Fall ist.
Für eine breitere Nutzung der genetischen Ressourcen wurde der Zugang zu diesen mit
dem Internationalen Vertrag durch einen geregelten Materialaustausch erleichtert.
Auch eine verbesserte Dokumentation über den Bestand genetischer Ressourcen und
deren Eigenschaften (in Form von Datenbanken) und die öffentliche Verfügbarkeit dieser
Informationen im world wide web soll den Zugang erleichtern (Europäische Datenbanken,
Nationale Datenbank bei der AGES, Datenbanken der einzelnen Organisationen). Dies
wurde bereits verwirklicht und wird laufend verbessert.
Ziele (pflanzengenetische Ressourcen)
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sind unentbehrliche
Rohstoffe für eine genetische Verbesserung der Kulturpflanzen - ob durch Auswahl der
Bauern, klassische Pflanzenzüchtung oder moderne Biotechnologien - und sie sind für die
Anpassung an unvorhersehbare Umweltveränderungen und künftige menschliche
Bedürfnisse wesentlich.
• Pflanzengenetisches Material ist für die Ernährungssicherheit zu erhalten, verfügbar und
nutzbar zu machen.
Obst
Aufgrund der bisherigen Kartierungen kann der in Österreich noch vorhandene
Sortenbestand grob auf über 3000 Sorten geschätzt werden. Die meisten Obstsorten
befinden sich in-situ in den bäuerlichen Obstgärten. Sie werden primär genutzt und dadurch
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80
erhalten. Die flächenmäßig umfangreichsten Sortenkartierungen Österreichs erfolgten seit
1981 in Oberösterreich, wenngleich die Landkarte noch viele weiße Flecken aufweist. Seit
einigen Jahren gibt es verstärkte Anstrengungen auch in Niederösterreich, Kärnten,
Steiermark und dem Burgenland.
Ziele
• Langfristige Erhaltung des Genpools aller österreichischen wirtschaftlich wichtigen und
alten Obstsorten, wo möglich durch in-situ Maßnahmen und Ausarbeitung eines nationalen
Programms zur Obstsortenerhaltung in-situ und ex-situ
• Sammlung, Erhaltung, Dokumentation, Charakterisierung, Evaluierung möglichst vieler
Sorten mit dem Ziel, den Genpool an Obstsorten langfristig zu sichern.
• Ausarbeitung eines nationalen Programms zur Sortenerhaltung in-situ und ex-situ
Maßnahmen
• Schaffung eines vereinheitlichten Beschreibungs- und Evaluierungssystems
• Erweiterung der Evaluierung für die Entscheidung: Erhaltung ja/nein
• Ausarbeitung von Vertragsentwürfen für die in-situ Erhaltung nach Schweizer Vorbild
• Erstellung von Listen empfehlenswerter und erhaltungswürdiger Sorten für die einzelnen
Regionen
• Mitarbeit Österreichs an internationalen Projekten
Wein
Reben werden in der Praxis ausschließlich vegetativ (= klonal) vermehrt. Durch das
Vorhandensein der Reblaus und durch die Veredlungstechnik als biologisches Verfahren
zur Verhinderung von Reblausschäden einerseits und die mechanische Bodenbearbeitung
andererseits ist das Entstehen neuer Sorten aus Zufallskreuzungen im Gegensatz zur
Vorzeit nicht mehr wahrscheinlich. Die Einengung der Sortenvielfalt auf wenige, jedoch
stark nachgefragte Sorten ist eine wirtschaftlich bedingte Gegebenheit.
Es ist zu befürchten, dass in etwa 3 Jahrzehnten die Pflanzen aller österreichischen
Rebkulturen (derzeit ca. 50 000 ha, das sind ca. 150 Mio Pflanzen) auf einige wenige
Genotypen beschränkt sein werden. Dies kann bei Auftreten von neuen biotischen oder
abiotischen Stressfaktoren zu großflächigen Schäden auch durchaus katastrophalen
Ausmaßes führen. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt bietet die Möglichkeit, rechtzeitig
widerstandsfähige Genotypen zu finden, zu vermehren und der Praxis zur Verfügung zu
stellen. Die Aufwendungen für die Erhaltung der genetischen Vielfalt dienen somit primär
der Sicherung der Zukunft des Weinbaues und nur sekundär musealen Zwecken.
Es kann davon ausgegangen werden, dass alle gefährdeten Rebsorten den derzeitigen
wirtschaftlichen Anforderungen, insbesondere in weinbaulicher Hinsicht und/oder mit ihrer
Produktqualität (analytisch und/oder sensorisch) nicht entsprechen. Anderenfalls wären
diese Sorten weit verbreitet. Das ist wohl auch der Grund, warum sie nicht zum Anbau und
zur Qualitätsweinerzeugung zugelassen sind. Es ist jedoch vorstellbar, dass unter
geänderten Umwelt-, Kultur- und Marktbedingungen einzelne Sorten oder auch nur einzelne
Eigenschaften besonderes Interesse erlangen können und somit eine Nutzung auf breiter
Basis ökonomisch sinnvoll wird. Dies kann auch für einzelne, bisher nicht genutzte Klone
klassifizierter Rebsorten gelten.
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• Nutzung im Rahmen der Klonenzüchtung
• Nutzung im Rahmen der Kreuzungszüchtung
• Nutzung im Rahmen molekularbiologischer Züchtungsmaßnahmen
Ziele
• Dauerhafte Sicherung von heimischen Rebsorten, der Wildform Vitis silvestris bzw. der
genetischen Streubreite innerhalb der wirtschaftlich wichtigen Hauptsorten und alten
Weinsorten in in-situ Sammlungen
Maßnahmen
• Bevorzugte Besammlung heimischer Rebsorten und Wildformen der Vitis silvestris aus
österreichischen in-situ Vorkommen, die vereinzelt in den österreichischen
Weinbaugebieten und als Hausreben im gesamten Bundesgebiet gefunden werden können
• Erfassung der genetischen Streubreite innerhalb der wirtschaftlich wichtigen Hauptsorten
(Klonsammlung)
• Forschungsinitiativen zur Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse innerhalb von Sorten
und exakte Beschreibung von Sorten
Gefährdete Nutztierrassen
Im folgenden Abschnitt werden Informationen und spezielle Zielsetzungen und
Maßnahmenvorschläge bezüglich der Erhaltung von gefährdeten Nutztierrassen
zusammengefasst.
Ziele
• Aufbau der Bestände von gefährdeten Rassen unter Berücksichtigung des maximalen
Heterozygotiegrades
Maßnahmen
• Absicherung von Reinrassigkeit und ev. Fremdgenanteil durch Markergenuntersuchungen
• Bindung der Förderungen an die Befolgung eines Anpaarungsprogrammes
• Anlage von ausreichenden Sperma- und Embryonendepots in der Genbank
• Einbindung in internationale Projekte zur Erforschung der genetischen Vielfalt bei
Nutztieren
• Untersuchung der Eignung von Schweinen gefährdeter Rassen für den Einsatz im Bereich
der ökologischen Landwirtschaft (Kreislaufwirtschaft) und Untersuchung der Eignung von
Ziegen und Schafen gefährdeter Rassen für den Einsatz im Bereich der Landschaftspflege
Rinder
Beim Braunvieh und den Pinzgauer Rindern wurden Einkreuzungsprogramme zur
Steigerung der Milchleistung und zur Verbesserung der Euterqualität mit Brown Swiss bzw.
Red Holstein durchgeführt. Dies führte dazu, dass die Reinzuchtpopulationen bei Braunvieh
auf wenige hundert Stück und bei Pinzgauern auf rund 3.700 Stück reduziert wurden.
Letztere zählen wie das Tiroler Grauvieh zu den gefährdeten Rinderrassen, die noch eine
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82
Populationsgröße aufweisen, um Zuchtprogramme in einem eingeschränkten Umfang
durchzuführen. Alle anderen unten aufgelisteten Rassen weisen nur mehr einen Bestand
von rund 200 Stück und weniger auf. Sie gelten als stark gefährdet, da nur mehr reine
Erhaltungsprogramme, bei denen die züchterische Leistungsverbesserung absolut in den
Hintergrund zu treten hat, umgesetzt werden können. Das Tiroler Grauhvieh wird von einem
eigenen Verband betreut, bei allen anderen erfolgt dies durch Verbände, die mehrere
Rassen integriert haben. Alle Verbände sind wiederum in der zentralen Arbeitsgemeinschaft
österreichischer Rinderzüchter (ZAR) organisiert. Im Rahmen des ÖPUL wird die Haltung
gefährdeter Rinderrassen gefördert. Bei stark gefährdeten Rassen ist die erhöhte
Förderung an die Einhaltung von Anpaarungsplänen (Paarungsprogramm OPTIMATE)
gebunden; bei gefährdeten Rassen (Grauvieh und Pinzgauer Rinder) an die Teilnahme an
den von den zuständigen Verbänden ausgearbeiteten und von der ÖNGENE akzeptierten
Zuchtprogrammen. Folgende in Österreich bodenständige Rinderrassen gelten als
gefährdet: Original Braunvieh, Original Pinzgauer, Tiroler Grauvieh, Jochberger Hummeln,
Tux-Zillertaler Rind, Waldviertler Blondvieh, Kärntner Blondvieh, Murbodner, Ennstaler
Bergschecken.
Schweine
Die österreichische Schweinehaltung ist praktisch zur Gänze auf den Rassen
österreichisches Landschwein, österreichisches Edelschwein und Pietrain zur Erstellung
von
Gebrauchskreuzungen
aufgebaut.
Daneben
existieren
noch
einige
Hybridzuchtprogramme, die unter anderem die Rassen Duroc, Large White und Yorkshire
zur Erzeugung stressstabiler Muttersauen einsetzen. Das Zuchtziel sieht in allen Fällen die
Erzeugung möglichst wüchsiger, stressstabiler Mastferkel mit marktgerechtem
Magerfleischanteil vor. Die vom Markt geforderte Fleischfülle ist derzeit nur durch den
Einsatz hoch stressanfälliger, extremer Fleischrassen als Vatertiere und von Muttertieren
mit einer akzeptablen Schinkenausprägung erzielbar. Aufgrund der Haupteigenschaften der
alten Schweinerassen - späte Reife, lange Nutzungsdauer, gute Zunahmen unter
suboptimalen Ernährungsbedingungen, Weidetüchtigkeit und höchste Fleischqualität bei
mittlerer bis hoher Fettauflage – besteht derzeit kein Markt für diese Rassen. Kleine
Populationen der beiden erstgenannten Rassen werden von Liebhabern und von Tierparks
gehalten, eine planmäßige Zucht ist aber nur in Ansätzen vorhanden. Folgende
Schweinerassen gelten in Österreich als gefährdet: − Mangalitzaschwein (alle Farbschläge),
Turopoljer Schwein, altösterreichische Linien des steirischen Edelschweines.
Schafe
Während in den größeren Schafbeständen die Hauptrassen Bergschaf (als
Muttergrundlage zur Gebrauchskreuzung mit Fleischschafen) bzw. Ostfriesisches
Milchschaf überwiegen, haben gerade HobbyhalterInnen oft großes Interesse an alten und
gefährdeten Schafrassen.
Durch das vermehrte Interesse an der Schafzucht können heute die Kopfzahlen bei allen
gefährdeten Schafrassen als stabil bis steigend gelten. Planmäßige züchterische Arbeit zur
Vermeidung von Genverlusten stellt allerdings eher die Ausnahme dar (Krainer Steinschaf).
Folgende in Österreich bodenständige Schafrassen gelten als gefährdet: Montafoner Schaf,
Tiroler Steinschaf, Braunes Bergschaf, K ärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf,
W aldschaf.
Ziegen
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83
Durch das vermehrte Interesse an der Ziegenzucht können heute die Kopfzahlen bei allen
gefährdeten Ziegenrassen als steigend gelten. Planmäßige züchterische Arbeit zur
Vermeidung von Genverlusten stellt allerdings eher die Ausnahme dar. Folgende
Ziegenrassen gelten in Österreich als gefährdet: Gemsfarbige Gebirgsziege, Pinzgauer
Ziege, Tauernscheckenziege, Toggenburger Ziege , Saanenziege, S trahlenziege
Pfauenziege, Steirische Scheckenziege.
Pferde
Die Pferdezucht ist derzeit in einem grundlegenden Wandel begriffen. Der Norika hat als
Arbeitspferd an Bedeutung verloren. Er wird heute stärker als Wagenpferd (Kutsche und
Schlitten) und in der ländlichen Reiterei genutzt. Außerdem wird er nur mehr selten im
Rahmen landwirtschaftlicher Tierhaltung zur Fleischgewinnung genutzt. Dies kann sich auf
das Zuchtziel eines gängigen, eher leichteren Kaltblutpferdes negativ auswirken. Die Zucht
des Lipizzaners obliegt in erster Linie dem Bundesgestüt Piber. Daneben existieren auch
noch einige kleinere Zuchtgruppen in Privathaltung. Beim altösterreichischen Warmblut
liegen derzeit keine Informationen über Anpaarungen vor. Die wenigen Stuten mit
vorwiegend altösterreichischer Abstammung werden mit Hengsten nicht österreichischer
Blutführung belegt. Beim Shagya-Araber wird zwar weitgehend Reinzucht betrieben, doch
fehlt eine Populationsplanung zur Sicherung der Linienvielfalt. Auf dem Gebiet der
Araberzucht ist Österreichweit ein anerkannter Rassezuchtverband tätig. Bezüglich der exsitu Lagerung genetischen Materials wurde mit der Anlage einer Samenbank begonnen.
Folgende Pferderassen gelten in Österreich als gefährdet: Noriker, altösterreichisches
Warmblut, Shagya-Araber, Lipizzaner
Erhaltung der Bienen
Da Österreich weltweit als Kernland der Carnica angesehen wird, sind Schutzmaßnahmen
als Genpool in-situ einzustufen. Eine ex-situ Erhaltung in Kleinstpopulationen ist zwar
grundsätzlich möglich, reduziert jedoch die Vielfalt der Genressourcen, die in ihrer
Bedeutung derzeit noch nicht einmal erhoben worden ist. Die Zucht und Selektion der
Carnica wird in Österreich seit Jahrzehnten unter strengsten international anerkannten
Kriterien (Österreich ist bei diesen Zuchtprogrammen führend) durchgeführt.
Anbei werden einige spezielle Maßnahmen angeführt, die zur Erreichung der folgenden
Zielsetzung notwendig wären.
Ziel
• Absicherung der Erhaltung der Rassen Carnica und Mellifera im gesamten Bundesgebiet
nach ihren lokaltypischen Ausprägungen
Maßnahmen
• Bei den derzeit üblichen Körungen wird fast nur ein einziges morphologisches Merkmal
(Cubitalindex) erhoben. Dennoch weisen Ergebnisse aus dem Juli 1997 des Instituts für
Bienenkunde am BFL über die starke Streuung dieses Merkmals auch indirekt eine starke
Veränderung evolutionär ausgebildeter Anpassungen im Verhalten nach. Umfang:
Erhebung der Anzahl der Bienenvölker über die amtliche Viehzählung grundsätzlich
möglich. Das betrifft ca. 400.000 Bienenvölker und 30.000 Imkerinnen und Imker.
• Organisation der Körproben über die bestehenden Kontrollen zur Anpaarung hinaus
• Durchführung von „fingerprintings“ zur genetischen Identifikation
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84
• Erstellung eines „Verhaltenskataloges“ zur Eigenschaftsbeschreibung von Ökotypen
Ex-situ Erhaltung
Die in-situ Erhaltung ist die primäre Form der Erhaltung von genetischen Ressourcen von
landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen, von Obst und Weinsorten und der
Arten im Grünlandbereich. Erst wenn die in-situ Erhaltung nicht zielführend ist oder die
Erhaltung von gewissen Arten (Diversitäten) gefährdet erscheint, sollten Maßnahmen wie
die ex-situ Erhaltung ergriffen werden.
Ziele
• Erhaltung von Sorten und Herkünften von landwirtschaftlichen und gärtnerischen
Kulturpflanzen, Obst- und Weinsorten und verschiedenen Arten, die für das österreichische
Grünland Bedeutung haben oder hatten, aber deren Fortbestand auf Grund der
Entwicklungen am Sämereienmarkt oder durch geänderte Ansprüche als gefährdet gelten
• Umsetzung von Zweit- und Sicherheitslagern
• Regionale Zusammenarbeit in der in-vitro Lagerung
• Sammlung, Sicherung und Lagerung von Wildsämereien aus gefährdeten Habitaten
• Aufbau von „Core-Collections“
Maßnahmen
• Bereitstellung von ausreichenden Mitteln zur Realisierung gesicherter Langzeitlagerungen
und Umsetzung von Zweit- und Sicherheitslagern
• Klärung von Möglichkeiten zur Sicherheitsduplikation stark gefährdeter Sorten, national
und international
• Verstärkte Kooperation zwischen den Sammlungen auf Bundes- und Landesebene und
den botanischen Gärten bzw. Universitäten zur Sammlung, Sicherung und Lagerung von
Wildsämereien aus gefährdeten Habitaten
• Schaffung eines vereinheitlichten Beschreibungs- und Evaluierungssystems für
Obstsorten (auch auf Basis von biotechnologisch und ernährungsphysiologisch relevanten
Inhaltsstoffen)
• Erstellung einer „Roten Liste“ von seltenen, stark gefährdeten Sorten, eine Forderung der
Malus-Pyrus-Gruppe des IPGRI
• Klärung von Möglichkeiten zur Sicherheitsduplikation stark gefährdeter Sorten, national
und international
• Festlegung von Flächen zur Aufnahme und Evaluierung von Sorten aus den zukünftigen
Kartierungen
Maßnahmen (speziell für den Grünlandbereich)
• Sammlung von Sortenmaterial, Einlagerung und Erhaltung des Materials sowie ständige
Erhebung weiterer erhaltungswürdiger Sorten z.B. Land- oder Hofsorten (Goldhafer,
Genmaterial von Rotklee)
• Wildsammlung von genetischen Ressourcen genutzter Wildarten wie Enzian, Meisterwurz,
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85
Speik, Arnika etc.
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86
4
VORGABEN FÜR ZUKÜNFTIGE AKTIONSPLÄNE
Der österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt werden, als unterstützendes Instrument, Aktionspläne zu speziellen
Problembereichen zur Seite gestellt. Eine wichtige Aufgabe der nationalen BiodiversitätsKommission wird es zukünftig sein, jene Themenbereiche auszuwählen, zu denen
Aktionspläne entwickelt werden sollen. Um die Themenauswahl zu objektivieren, sollten
diese Themenbereiche folgende Kriterien erfüllen.
• Es ist eine hohe Relevanz für Österreich gegeben
• Es liegen genügend Informationen zu diesem Problembereich vor
• Es ist möglich Ziele festzulegen, die in den vorgegebenen Zeiträumen zu erreichen sind
• Es können konkrete Maßnahmen zur Problemlösung definiert werden
• Es sind AkteurInnen identifizierbar
Der erste Aktionsplan zu Neobiota kann über www.biodiv.at abgerufen werden.
Alle zukünftigen Aktionspläne sollten folgende strukturelle Vorgaben und inhaltliche
Kriterien erfüllen.
1. Grundlagen
Einleitung mit kurzer Darstellung der Problemstellung
Darstellung des Geltungsbereiches
Wenn notwendig Erläuterungen zur Terminologie
2. Notwendige Ziele und Aktivitäten
Falls notwendig, kann dieses Element des Aktionsplanes in einzelne thematisch
abgeschlossene Blöcke eingeteilt werden. Jeder dieser Blöcke sollte aber in jedem Fall
folgende Punkte beinhalten.
Ziele: Angabe der durch den Aktionsplan angestrebten Teilziele
Maßnahmen: Informationen zu jenen Maßnahmen, die zur Erreichung der formulierten
Teilziele notwendig sind.
Zeithorizonte: Information über jenen Zeitraum in dem mit der Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen begonnen werden soll. Kurzfristig (in weniger als 3
Jahren), Mittelfristig (in den nächsten 3 - 5 Jahren), Langfristig (in mehr als 5 Jahren).
Priorität: Angabe der Dringlichkeit, mit der die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt
werden sollen. Niedrig, Mittel, Hoch.
AkteurInnen: Aufzählung der bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
betroffenen Institutionen, Personen- und Berufsgruppen und Organisationen. Es sollen
all jene AkteurInnen angeführt werden, die zur Umsetzung der Maßnahmen von
Bedeutung sein können. Dies betrifft gleichermaßen die Bereiche Finanzierung und
Umsetzung.
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87
5
5.1
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Literatur
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Ulmer. Wien.
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Bestandsaufnahme. Institut für Integrativen Tourismus und Freizeitforschung. Wien.
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Tourismus. Dissertation. Wien.
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Österreichischer Aktionsplan zu gebietsfremden Arten (Neobiota). BMLFUW. Wien.
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Jahre 2003. BMLFUW. Wien.
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Bundesregierung. Wien.
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Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Schriftenreihe des BMUJF, Band
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Biotoptypen Österreichs. Grünland, Grünlandbrachen und Trockenrasen, Hochstauden- und
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90
5.2
N
Abkürzungsverzeichnis
Nationale Ebene (Österreich)
E Europäische Ebene
I Internationale Ebene
S Spezialbegriff/Fachausdruck
I
ABS
Access and Benefit sharing (-> CBD)
N
AGES
E
AKO (AK)
E
ARGE Alp Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Alpenkonvention
I
BAP
Biodiversity Action Plan = Aktionsplan Biodiversität (-> CBD, EU, PEBLDS)
S
BGBl.
N
BMLFUW
S
BVG
Bundesverfassungsgesetz
S
C&I
Criteria and Indicators
S
CAP
Common Agriculture Policy of the European Union
I
CBD
Convention on Biological Diversity = Übereinkommen über die biologische Vielfalt
I
CCD
Convention to Combat Desertification = Übereinkommen der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung der Wüstenbildung
E
CDDA
Common Data Base on Designated Areas (-> EU / Natura 2000)
I
CDM
Clean Development Mechanism (-> UNFCCC)
I
CHM
Clearing House Mechanism = Informationsplattform im Internet (-> CBD)
S
CIC
I
CIFOR
Centre for International Forestry Research
E
CIPRA
Commission Internationale pour la Protection des Alpes = Internationale Alpenschutz
Kommission
I
CITES
Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora =
Washingtoner Artenschutzabkommen (WAA)
I
CLRTAP
I
CMS
Convention on Migratory Species = Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden
wildlebenden Arten (Bonner Konvention)
I
COP
Conference of the Parties = Vertragsstaatenkonferenz der CBD
I
CSD
Commission on Sustainable Development = Kommission zur nachh. Entwicklung (-> UN)
E
DG-Env.
Directorate General Environment of the European Commission = Generaldirektion
Umwelt der Europäischen Kommission
Bundesgesetzblatt
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Conseil International de la Chasse et de la Conservation de Gibier = Internationaler
Jagdrat zur Erhaltung des Wildes
Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution = Übereinkommen
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
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91
E
ECMEN
E
ECNC
E
EEA
E
European Coastal and Marine Ecological Network = Europäisches Netzwerk für Küstenund Meeresgebiete
European Center for Nature Conservation
European Environment Agency = Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)
EECONET European Ecological Network = Europäisches ökologisches Netzwerk (-> PEBLDS)
E
EFI
European Forest Institute = Europäisches Forstinstitut (FIN)
S
EIA
Environmental Impact Assessment = Umweltverträglichkeitsprüfung
E
EMAS
E
ETC / BV
E
EU
E
EUNIS
Eco-Management and Audit Scheme
European Topic Center on Biological Diversity
Europäische Union
European Nature Information System = Informationsplattform zur Europäischen Natur
E EUROSTAT Statistisches Amt der EU
S
EZA
Entwicklungszusammenarbeit
I
FAO
Food and Agriculture Organisation of the United Nations
E
FFH-RL
I
FSC
Forest Stewardship Council (Zertifizierungssystem)
S
FWP
Flächenwidmungsplan
I
GBIF
Global Biodiversity Information Facility
I
GEF
Global Environment Facility = Globale Umweltfazilität (ein Finanzierungsinstrument)
S
GIS
Geographisches Informationssystem
I
GISP
Global Invasiv Species Programme = Globales Programm zu invasiven Arten
S
GMOs
Genetically Modified Organisms = genetisch veränderte Organismen
I
GTI
S
GURTs
S
GVO
S
IAS
Invasive Alien Species = invasive nicht heimische Arten
I
ICRI
International Coral Reef Initiative
E
IEEP
Institute for European Environmental Policy = Europäisches Institut für Umweltpolitik
I
IFF
Intergovernmental Forum on Forests
I
IISD
International Institute for Sustainable Development = Internnationales Institut für
nachhaltige Entwicklung
I
ILO
International Labour Organisation
I
IPCC
I
IPF
I
IPGRI
E
IPPC-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Global Taxonomy Initiative = Globale taxonomische Initiative
Genetic Use Restriction Technologies (Terminator Technologie)
Gentechnisch veränderter Organismus
Intergovernmental Panel on Climate Change = zwischenstaatliches Expertengremium für
Klimafragen
Intergovernmental Panel on Forests
International Plant Genetic Resources
pflanzengenetische Ressourcen
Institute
=
Internationales
Institut
für
Council Directive concerning Integrated Pollution Prevention and Control = RL des Rates
über die integrative Vermeidung u. Verminderung d. Umweltverschmutzung
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92
I
IPPC
I
IPR
I
ITTO
International Tropical Timber Organization = Internationale Tropenholz Organisation
I
IUCN
World Conservation Union
I
IUFRO
I
IWC
Internationale Walfang Kommission
E
LIFE
L'instrument Financier pour l'Environnement = Finanzierungsinstrument für die Umwelt
S
LSG
Landschutzgebiet
S
LULUCF
I
MAB
E/I
MCPFE
I
MDG
Millennium Development Goals
S
MOP
Meeting of the Parties to the Protokoll = Treffen der Vertragsstaaten des Cartagena
Protokolls zur biologischen Sicherheit (-> CBD)
S
MYPOW
N
NDM
Naturdenkmal
S
NFP
National Forest Programme
I
NFP
National Focal Point
S
NGO
Nichtregierungsorganisation
N
NHM
Naturhistorisches Museum Wien
N
NP
S
NSG
Naturschutzgebiet
N
NUP
Nationaler Umweltplan
N
ÖAW
Österreichische Akademie der Wissenschaften
N
ÖBF-AG
I
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development
N
ÖPUL
Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den
natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft
N
ÖRNE
Österreichischer Rat für nachhaltige Entwicklung
N
ÖROK
Österreichische Raumordnungskonferenz
E/I
PEEN
Pan-European Ecological Network = Paneuropäisches ökologisches Netzwerk
E
PEFC
Pan-European Forest Certification (Zertifizierungsystem)
E
International Plant Protection Convention
Intellectual Property Rights (-> CBD)
International Union of Forest Research Organisations
Land use, Land use change and Forestry (-> UNFCCC)
UNESCO Man and Biosphere Programme
Ministerial Conference on the Protection of Forests in Europe = Ministerkonferenz zum
Schutz der Wälder in Europa
Multy Year Programme of Work = Mehrjähriges Arbeitsprogramm
Nationalpark
Österreichische Bundesforste AG
PES
Pan-European Biological and Landscape Diversity Strategy = Paneuropäische Strategie
(=PEBLDS) für die biologische und die landschaftliche Vielfalt
E
RAG
E
RL
I
SBSTTA
Rats-Arbeitsgruppe (EU, z.B.: RAG Umwelt)
Richtlinie der EU
Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice = wissenschaftliches
Beratungsgremium der CBD
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93
Secretariat to the Convention on Biological Diversity = Sekretariat des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt
I
SCBD
S
SFM
Sustainable Forest Management = nachhaltige Waldbewirtschaftung
S
SSC
Species Survival Commission = Artenschutzkommission der IUCN
E/I
STRA-CO Commission for PEBLDS
S
SUP
Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung
S
TRIPs
S
UAP
Umwelt-Aktions-Programm der EU
E
UIRL
Umwelt-Informationsrichtlinie (-> EU)
I
UNCCD
United Nations Convention to Combat Desertification = Übereinkommen der Vereinten
Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung
I
UNCED
United Nations Conference on Environment and Development = Konferenz der Vereinten
Nationen über Umwelt und Entwicklung
I
UNCSD
United Nations Commission on Sustainable Development = Kommission der Vereinten
Nationen zur nachhaltigen Entwicklung
I
UNDP
I
UNECE
I
UNEP
I
UNESCO
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
I
UNFCCC
United Nations Framework Convention on Climate Change = Klimarahmenkonvention
der Vereinten Nationen
I
UNFF
United Nations Forum on Forests
I
UPOV
International Union for the Protection of Plant Varieties = Internationale Union zur
Erhaltung von Pflanzenvarietäten
N
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
S
VO
Verordnung
E
VSR
Vogelschutz-Richtlinie (->EU)
N
VST
Verbindungsstelle der Bundesländer
I
WA
Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
I
WCMC
World Conservation and Monitoring Center
I
WPIEI
Working Party for International Environmental Issues (-> EU)
E
WRL
Wasser-Rahmen-Richtlinie (-> EU)
I
WTO
World Trade Organization = Welthandelsorganisation
N
ZAR
Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter
Trade-related Aspects of the Intellectual Property Rights
United Nations Development Programme = Entwicklungsprogramm der UN
United Nations Economic Commission for Europe
United Nations Environment Programme = Umweltprogramm der Vereinten Nationen
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94
5.3
Links
Convention on Biological Diversity (Übereinkommen über die biologische Vielfalt): www.biodiv.org
Clearing-House Mechanism Österreich: http://www.biodiv.at
Clearing-House Mechanism der Europäischen Union: http://biodiversity-chm.eea.eu.int/
Alpenkonvention: http://www.cipra.org/d/alpenkonvention/alpenkonvention_index.htm
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft: www.bfw.ac.at
Bundesministerium
für
www.lebensministerium.at
Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt
und
Wasserwirtschaft:
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
(Washingtoner Artenschutzabkommen): http://www.cites.org/
Convention on Migratory Species (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden
Arten) (Bonner Konvention): http://www.cms.int/
Convention to Combat Desertification (Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung): http://www.unccd.int/
European Environment Agency (Europäische Umweltagentur): http://www.eea.eu.int/
European Topic Center on Biological Diversity: http://biodiversity.eionet.eu.int/
Food and Agriculture Organisation of the United Nations (FAO): http://www.fao.org/
Intergovernmental Panel on Climate
Klimafragen): http://www.ipcc.ch
Change
(zwischenstaatliches
Expertengremium
für
IUCN - World Conservation Union: http://www.iucn.org/
L'instrument Financier pour l'Environnement (LIFE) (Finanzierungsinstrument für die Umwelt):
http://europa.eu.int/comm/environment/life/home.htm
Millennium Ecosystem Assessment: http://www.millenniumassessment.org/
Ministerial Conference on the Protection of Forests in Europe (Ministerkonferenz zum Schutz der
Wälder in Europa): http://www.mcpfe.org/
Naturschutz-Plattform Österreich: http://www.naturschutz.at
Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD): http://www.oecd.org/home/
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH: www.ages.at
Pan-European Biological and Landscape Diversity Strategy (PEBLDS) (Paneuropäische Strategie für
biologische und landschaftliche Vielfalt): http://www.strategyguide.org/
Ramsar-Konvention (Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watund Wasservögel, von internationaler Bedeutung): http://www.ramsar.org/
Rote Listen gefährdeter Tiere Österreichs: http://www.roteliste.at
Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer
natürlichen Lebensräume (Berner Konvention): http://unep.ch/seas/main/legal/ibern.html
Umweltbundesamt GmbH: www.umweltbundesamt.at
United Nations Economic Commission for Europe: http://www.unece.org/
United Nations Environment Programme (Umweltprogramm der UN): http://www.unep.org/
United Nations Framework Convention on Climate Change (Klimarahmenkonvention der Vereinten
Nationen): http://unfccc.int/
World Trade Organization (WTO) (Welthandelsorganisation): http://www.wto.org/
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