WEITERENTWICKELTE ÖSTERREICHISCHE STRATEGIE ZUR UMSETZUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT Oktober 2005 PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG ................................................................................................... 5 1.1 Der Aktionsrahmen ..................................................................................................5 1.2 Der österreichische Weg .........................................................................................7 1.3 Prinzipien ................................................................................................................10 2 HANDLUNGSSCHWERPUNKTE.................................................................. 12 2.1 Das 2010-Ziel ..........................................................................................................12 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 Erhaltung der biologischen Vielfalt.......................................................................13 In-situ Erhaltung.......................................................................................................14 Ex-situ Erhaltung......................................................................................................19 Artenschutz ..............................................................................................................21 Landschaftsschutz und Raumnutzung .....................................................................24 Neobiota ..................................................................................................................28 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 2.3.8 2.3.9 Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ....................................................30 Landwirtschaft..........................................................................................................30 Forstwirtschaft..........................................................................................................37 Jagd .........................................................................................................................43 Fischerei ..................................................................................................................46 Tourismus und Freizeitwirtschaft..............................................................................50 Bergbau ...................................................................................................................54 Industrie ...................................................................................................................55 Energie ....................................................................................................................57 Verkehr ....................................................................................................................60 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Forschung und Monitoring ....................................................................................63 Erfassung der biologischen Vielfalt..........................................................................63 Beobachtung der Veränderung von biologischer Vielfalt .........................................67 Verankerung des ökosystemaren Ansatzes in Österreich........................................69 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 Kooperation ............................................................................................................71 Access and benefit-sharing......................................................................................71 Erhaltung von traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken ..........................73 Entwicklungszusammenarbeit..................................................................................75 3 ANHANG ....................................................................................................... 78 4 VORGABEN FÜR ZUKÜNFTIGE AKTIONSPLÄNE..................................... 86 5 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ...................................................... 87 PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 4 5.1 Literatur ..................................................................................................................87 5.2 Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................90 5.3 Links........................................................................................................................94 PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 5 1 1.1 EINLEITUNG Der Aktionsrahmen Die Erhaltung der biologischen Vielfalt stellt eine der größten globalen Herausforderungen für das 21. Jahrhundert dar. Neben dem Eigenwert (intrinsic value) der Biodiversität und der moralischen Verpflichtung des Menschen diese Vielfalt zu erhalten, nimmt die biologische Vielfalt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit Ökosystemprozessen und der Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen an geänderte Rahmenbedingungen ein (Stichwort Klimawandel), da Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen Einfluss auf Stoffkreisläufe und die Dynamik von Ökosystemen haben und damit Ökosystemfunktionen sowie Ökosystemleistungen steuern. Außerdem ist der Mensch von vielen „Produkten“ der biologischen Vielfalt abhängig, seien es Nahrungsmittel, Baustoffe oder natürliche Inhaltstoffe in Pflanzen die z. B. als Medikamente genutzt werden könnten. Der Verlust dieser Vielfalt schränkt daher auch die Nutzungsmöglichkeiten künftiger Generationen ein. Was verbirgt sich hinter dem Begriff biologische Vielfalt? Im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt bedeutet „biologische Vielfalt“ die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören, dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme. (BGBl. Nr. 213/1995). Die Problemstellung Die Menschen mussten sich den natürlichen Gegebenheiten lange Zeit vollkommen unterwerfen. Sie waren somit auf einer Stufe mit anderen Komponenten der biologischen Vielfalt und unterlagen den natürlichen Ausleseprozessen. Heute sind sie von diesem Stadium in weiten Bereichen entfernt. Die natürliche Umwelt und damit die biologische Vielfalt wurde und wird durch das menschliche Handeln weltweit entscheidend, aus ökosystemarer Sicht großteils negativ, beeinflusst. Während die biologische Vielfalt in Österreich im Allgemeinen im Zuge der menschlichen Kulturgeschichte zugenommen hat, sind seit dem Beginn des Industriezeitalters zum Teil dramatische Verluste der biologischen Vielfalt festzustellen. Die derzeitigen Globalisierungstendenzen verstärken diesen Prozess weltweit noch zunehmend. Negativen Auswirkungen menschlichen Tuns zeigen sich global im beschleunigten Artenrückgang, im Verlust natürlicher Flächen, im Rückgang naturschonend, nachhaltig bewirtschafteter Regionen und im Bereich der abiotischen Umwelt beispielsweise durch die Zunahme von Schadstoffen, die unter anderem für die prognostizierten Klimaveränderungen, den sauren Regen oder auch das „Ozonloch“ verantwortlich gemacht werden und in Form verschiedenster Emissionen (Staub, Lärm, Abgase etc.) diverse Lebensbereiche des Menschen selbst schädigen. In Österreich ist die biologische Vielfalt u.a. durch die weitere Verbauung und Versiegelung von Grünlandflächen (20-25 ha werden täglich verbaut), die zunehmende Zerschneidung und Vernichtung von Lebensräumen und daraus resultierenden Problemen für Populationen, die Aufgabe von traditionellen Landnutzungsformen, den Klimawandel, durch Schadstoffe und zusätzliche Nährstoffeinträge gefährdet (UMWELTBUNDESAMT, 2004). PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 6 Eine Antwort – das Übereinkommen über die biologische Vielfalt Als eine Antwort auf den globalen Verlust an biologischer Vielfalt lag 1992, bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), das Übereinkommen über die biologische Vielfalt zur Unterzeichnung auf (Convention on Biological Diversity, CBD). Die Konvention trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Die Ziele dieses Übereinkommens sind: • die Erhaltung der biologischen Vielfalt, • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und • die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt gewinnt durch regelmäßig stattfindende Vertragsstaatenkonferenzen und den Beschluss von weiteren Dokumenten und Protokollen immer mehr an Substanz. In Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt werden die Vertragsstaaten dazu aufgefordert, Strategien oder Pläne zur nationalen Umsetzung der Zielsetzungen der CBD zu entwickeln. Diese Strategien und Aktionspläne stellen damit das wichtigste Instrument zur nationalen Implementierung der Konvention dar. Auf Grund der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Übereinkommens selbst ist auch eine regelmäßige Aktualisierung der nationalen Biodiversitäts-Strategien notwendig. Wie die folgende Grafik verdeutlicht, liegt ein wichtiger Teil der Umsetzungsverpflichtungen gegenüber der CBD bei den Vertragsstaaten, die in ihren nationalen BiodiversitätsStrategien den Rahmen für die nationalen Prioritäten, Zielsetzungen und Maßnahmenpakete festschreiben. CBD Arbeitsprogramme und Leitlinien usw. Nationale Regierungen Nationale Berichte Nationale BiodiversitätsStrategien Nationale Gesetze und Aktionspläne sektorenübergreifende Integration Erhaltungs- und Förderprogramme Abb. 1: Implementierung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf nationalem Niveau. Das Protokoll von Cartagena PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 7 Das rechtlich verbindliche Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde bei der fünften Vertragsstaatenkonferenz der CBD, unter anderem im Einklang mit dem Artikel 15 der Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung verabschiedet. Artikel 15 der Rio-Deklaration: Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitgehend den Vorsorgegrundsatz an. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben. Das Protokoll von Cartagena zielt darauf ab, zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch moderne Biotechnologie hervorgebrachten lebenden veränderten Organismen beizutragen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können. Dieses Protokoll regelt als rechtlich verbindliches Instrument die grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten Organismen (GVO), die nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und biologische Vielfalt haben könnten. Das Protokoll ist am 11. September 2003 in Kraft getreten. Alle in der vorliegenden Strategie zitierten Beschlüsse des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind unter www.biodiv.org abrufbar. 1.2 Der österreichische Weg Historische Entwicklung Österreich unterzeichnete bereits bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und ratifizierte es im Jahr 1994 (BGBl.Nr. 213/1995). Das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit hat Österreich im Jahre 2003 ratifiziert (BGBl. Tel III, Nr. 94/2003). Zur Koordination und Abstimmung der zahlreichen Aktivitäten und Programme sowie zur Förderung des Informationsflusses wurde in Österreich bereits 1995 die nationale Biodiversitäts-Kommission errichtet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung (Bundesministerien und Landesdienststellen), der Sozialpartner, der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und wird vom Umweltministerium geleitet. Die Integration der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in relevante sektorale und integrierende Programme oder Pläne, bzw. die Evaluierung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der österreichischen BiodiversitätsStrategie im Lichte eines dynamischen, evolutionären Fortschrittes, ist und bleibt eine wichtige Aufgabe dieser Kommission. Im Jahr 1998 wurde die erste Fassung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie erarbeitet (BMUJF, 1998). Diese wurde in einem 2-stufigen Verfahren evaluiert und aufbauend auf den Ergebnissen der inhaltlichen Überprüfung, erstmalig weiterentwickelt (GÖTZ, 2001 und RÖHRICH, 2003). Die Konkretisierung der nationalen BiodiversitätsStrategien, die Entwicklung von Aktionsplänen und eine zielorientierte Prioritätensetzung wird auch im Strategischen Plan der CBD gefordert (UNEP/CBD/COP/VI/26). Außerdem sollen in Anbetracht der nationalen Gegebenheiten, quantifizierbare Zielsetzungen formuliert werden, die es ermöglichen den Zielerreichungsgrad zu überprüfen. Zusätzlich dazu werden die Vertragsstaaten im Beschluss UNEP/CBD/COP/VII/8 dazu aufgefordert, ein Set an Biodiversitäts-Indikatoren als Teil der nationalen Biodiversitäts-Stategien zu entwickeln. Prozesse zur Aktualisierung und Nachjustierung der österreichischen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 8 Biodiversitäts-Strategie haben neben diesen internationalen Entwicklungen und Vorgaben auch die Ergebnisse des derzeit in Entwicklung befindlichen nationalen BiodiversitätsMonitorings zu berücksichtigen. Die vorliegende weiterentwickelte Biodiversitäts-Strategie soll den längerfristig gültigen, übergeordneten Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Österreich vorgeben und dabei den Kompromiss zwischen notwendigen langfristigen Zielsetzungen und realpolitischen Möglichkeiten darstellen. Die Strategie soll außerdem zur Umsetzung der Paneuropäischen Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt beitragen (PEBLDS). In der Umsetzung der Strategie wird auch der Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union große Bedeutung beizumessen sein. Das langfristige Ziel für Österreich muss es sein, die Harmonie in der Beziehung zwischen der Erhaltung der Natur, der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Menschen, unter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse zukünftiger Generationen, sicherzustellen. Eine derartige harmonische, langfristig nachhaltige Wirtschaftsweise muss auf geschlossenen Kreisläufen und nachwachsenden bzw. erneuerbaren Rohstoffen und Energieträgern basieren und setzt den „wise use“ der natürlichen Ressourcen voraus. Durch die in dieser Strategie angeführten Ziele und Maßnahmen wird kein Präjudiz für die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln geschaffen. Als neues, die österreichische Biodiversitäts-Strategie ergänzendes Instrument werden Aktionspläne zu thematischen Bereichen erarbeitet, die der Konkretisierung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie in speziellen, besonders relevanten Themenbereichen dienen soll (siehe dazu auch Kap. 4). Der erste Aktionsplan (zu Neobiota) liegt bereits vor (BMLFUW, 2004 a). Weitere Informationen zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Österreich sind über den Clearing-House Mechanism Österreich (www.biodiv.at) abrufbar. Trends und Maßnahmen In den letzten Jahren wurden wichtige neue Weichen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Österreich gestellt. Trotzdem sind weiterhin und z.T. im zunehmenden Ausmaß viele heimische Pflanzen- und Tierarten stark gefährdet und u.a. spezifische Biotoptypen stark anthropogen überformt (siehe Kap. 2.2.1 und 2.2.3). Daher ist vernetztes Denken und Handeln im zunehmenden Ausmaß notwendig, um die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Österreich erreichen zu können. Eine der grundsätzlichen Absichten dieser Strategie ist es daher, die verstärkte Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen biodiversitätsrelevanten Prozessen zu fordern und Synergien aufzuzeigen. Dafür ist einerseits die sektorenübergreifende bzw. Bund-Land-Gemeinden übergreifende Zusammenarbeit notwendig und andererseits die regionale und internationale Koordination und Abstimmung zwischen unterschiedlichen Prozessen. Grundvoraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit sind eine aktive regelmäßige Informationsweitergabe, die Möglichkeit der Teilnahme an Arbeitsgruppen, Kommissionen und Foren und die Definition von klar umrissenen Themengebieten, für die eine enge Kooperation notwendig oder sinnvoll erscheint. Gemäß der österreichischen Bundesverfassung fallen Gesetzgebung und Vollziehung im Natur- und Landschaftsschutz, im Jagd- und Fischereiwesen und in der Raumplanung in die Kompetenz der Bundesländer. Biodiversitätsrelevante Verantwortlichkeiten des Bundes sind u.a. das Wasserrecht (BGBl. I Nr. 82/2003), das Forstrecht 1975 (BGBl.Nr. 440/75 i.d.g.F BGBl.Nr. I 59/2002) und die Landwirtschaft (BGBl. 375/1992) Als Instrument der Umweltvorsorge sind bei vielen Vorhaben, die maßgeblichen Einfluss auf ihre Umgebung PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 9 haben, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) durchzuführen. Über die bereits bestehende Gesetzgebung hinaus sind bei der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie u.a. auch folgende biodiversitätsrelevante nationale Strategien und Prozesse zu berücksichtigen: • Die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung (www.nachhaltigkeit.at) • Die Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels (www.klimaschutz2004.at) • Das Österreichische Waldprogramm im Sinne der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder (derzeit in Entwicklung) (www.walddialog.at) Da wichtige biodiversitätsrelevante Entscheidungen oft auf Gemeinschaftsebene fallen, wird es auch in Zukunft notwendig sein, dass Österreich z.B. aktiv an der Weiterentwicklung der EU-Biodiversitäts-Strategie und ihren vier thematischen Aktionsplänen (http://biodiversity-chm.eea.eu.int/) mitarbeitet. Die aktive österreichische Mitarbeit an der Entwicklung einer EU-Strategie für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen verdeutlicht nochmals die Bedeutung, die Österreich gemeinschaftlichen Aktivitäten in diesem Bereich beimisst. Von besonderer Bedeutung für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Österreich ist u.a. auch folgendes biodiversitätsrelevantes Gemeinschaftsrecht: • Die Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union, über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (http://europa.eu.int/eur-lex/de) • Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und die VogelschutzRichtlinie (Richtlinie79/409/EWG zum Schutz der wildlebenden Vogelarten) • Die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) zur Schaffung Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik eines • Die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG) des Parlamentes und des Rates über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden • Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten • Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme • Das sechstes Umweltaktionsprogramm der europäischen Gemeinschaft (Beschluss Nr. 1600/2002/EG) Unabhängig von der gemeinsamen Vorgansweise in der Europäischen Union, ist die verstärkte nationale, regionale und internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit anderen biodiversitäsrelevanten Abkommen und Prozesse zu fördern, die Österreich bereits jetzt aktiv unterstützt. Rechtsverbindliche regionale Abkommen: • Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen und dessen thematische Protokolle BGBl.Nr. 477/1995 (Alpenkonvention; www.cipra.org) Eine enge Zusammenarbeit mit den Gremien der Alpenkonvention ist anzustreben, da die Alpenkonvention ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der CBD zur biologischen Vielfalt der Berge in Österreich darstellt (UNEP/CBD/COP/VII/27). PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 10 • Die Berner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) BGBl. Nr. 372/1983 (http://www.unep.ch/seas/main/legal/lbern.html) • Die Bonner Konvention (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Arten) (http://www.cms.int) Paneuropäische Prozesse: • Die Paneuropäische Strategie für die biologische und landschaftliche Vielfalt (PEBLDS) (http://www.strategyguide.org) hat sich das Ziel gesetzt, durch die Etablierung eines Paneuropäischen ökologischen Netzwerkes zur Erhaltung von Ökosystemen, Habitaten, Arten und deren genetischen Vielfalt und zur Erhaltung von Landschaften von europäischer Bedeutung beizutragen. • Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder (MCPFE) (www.mcpfe.org) Auswahl rechtsverbindlicher internationaler Abkommen: • Die Klimarahmenkonvention und das Kyotoprotokoll (http://unfccc.int/) In den kommenden Jahren wird es notwendig sein, intensiv die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt in Österreich zu beobachten und zu erforschen. Darauf aufbauend wird es möglicherweise erforderlich sein, Adaptierungen an der österreichischen Biodiversitäts-Strategie vorzunehmen. • Das "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention: http://www.ramsar.org/) • Das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ CITES (www.cites.org) 1.3 Prinzipien Die folgenden allgemeinen Prinzipien sind bei der Entwicklung von Maßnahmen und Managementmethoden zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt bzw. bei der konkreten Umsetzung der vorliegenden Strategie zu berücksichtigen. Sorgfalt bei allen relevanten Entscheidungen Entscheidungen über Eingriffe mit Auswirkungen auf die Biodiversität sollen auf Grundlage der bestmöglichen relevanten Informationen getroffen werden. Sowohl wissenschaftliches als auch lokales Wissen soll berücksichtigt werden. Vorsorge Verfahren zur Abschätzung von Auswirkungen sollen bei allen Eingriffen mit potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität obligatorisch sein. Vorsicht Selbst wenn negative Auswirkungen auf die Biodiversität noch nicht bewiesen sind, sollen potenziell schädigende Eingriffe unterbleiben. Langfristigkeit Entscheidungen über Eingriffe mit Auswirkungen auf die Biodiversität haben auch die Langfristigkeit der möglichen Auswirkungen zu berücksichtigen. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 11 Berücksichtigung nicht-ökonomischer Werte In die Politikgestaltung soll der Eigenwert und der nicht-ökonomische Wert der biologischen Vielfalt eingezogen werden. Motivation und Information Durch Beratung und Öffentlichkeitsarbeit soll das öffentliche Bewusstsein hinsichtlich der nicht-monetären Werte der Biodiversität gestärkt werden bzw. die Motivation für den Schutz der Biodiversität steigen. Verwendung der bestverfügbaren Technologie Zugang zu und Einsatz von bestverfügbaren Technologien zur Vermeidung von Schäden an der Biodiversität. Verursacherprinzip Jene Person, die einen Schaden verursacht, soll für diesen Schaden aufkommen. Gemeinlastprinzip Ist ein Schaden keiner verursachenden Person zuzuordnen, soll die öffentliche Hand für die Sanierung aufkommen. Abgeltungsprinzip Leistungsbezogene und auf Kostenwahrheit beruhende Abgeltung besonderer, über den allgemeinen Rechtsrahmen hinausgehender Maßnahmen durch die jeweils Begünstigten. Interessenausgleich Bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen der CBD sind die Anliegen und Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Nutzungsberechtigten wird ein Konsens durch Interessenausgleich gesucht. Bürgerbeteiligung und öffentlicher Zugang zu Informationen Zustimmung zu Vorhaben mit schädigenden Auswirkungen auf die Biodiversität sollen mit Bürgerbeteiligung und durch Transparenz bei Entscheidungsprozessen erwirkt werden. Aus- und Weiterbildung Schulische und außerschulische Aus- und Weiterbildung sollen einen entsprechenden Umgang mit Biodiversität fördern. Örtliche Verschiebung Wenn besonders schädliche Eingriffe unvermeidbar sind, sollen sie an Orten realisiert werden, an denen sie den geringsten Schaden anrichten. Wiederherstellung Geschädigte Ökosysteme und die für sie charakteristische Arten sollen nach Möglichkeit wiederhergestellt werden. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 12 2 2.1 HANDLUNGSSCHWERPUNKTE Ziel 2010 Beim Europäischen Rat von Göteborg 2001 haben sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union dazu verpflichtet, bis 2010 den Verlust der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union zu stoppen. Dieses Ziel wurde im 6. Umweltaktionsprogramm der EU verankert (Beschluss Nr. 1600/2002/EG). 2002 wurde von den Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt beschlossen, bis 2010 weltweit den Verlust der biologischen Vielfalt signifikant zu reduzieren (UNEP/CBD/COP/VI/26). Dieses globale Ziel wurde 2002 beim Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung von den internationalen Staats- und Regierungschefs bekräftigt. Die Umweltminister Europas haben bei der 5. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ (Mai 2003, Kiew) eine Resolution zur Biodiversität beschlossen und sich darin ebenfalls zum Stopp des Verlustes der Biodiversität bis zum Jahr 2010 bekannt. Den Zielen und Maßnahmen der österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Österreich ist daher als vorrangige, übergeordnete Zielsetzung vorangestellt: Der Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt in Österreich bis zum Jahre 2010. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 13 Die folgenden Themenschwerpunkte wurden als jene Gebiete identifiziert, in denen vorrangig Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Österreich notwendig sind. 2.2 Erhaltung der biologischen Vielfalt Das Bemühen um die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann nur zum Erfolg führen, wenn die zu schützenden Organismen(gemeinschaften) in Zusammenhang mit ihrer physikalischen und chemischen Umwelt und den Bedürfnissen des Menschen gesehen werden. Das Konzept des „Ökosystems“ begreift die Organismen als wesentliche Bestandteile dieser biologisch-physikalisch-chemischen Ganzheit, innerhalb derer die einzelnen Organismenpopulationen untereinander sowie mit den chemischen und physikalischen Vorgängen um sie herum in ständiger dynamischer Wechselbeziehung stehen. Die Dynamik der vielfältigen Prozesse wirkt sich auf den gleichbleibenden Fortbestand oder die Veränderung des Ökosystems aus. Diese wieder hängt von den Aktionen und Reaktionen der vielfältigen, in diese Prozesse eingebundenen Organismen ab. Soll die Qualität und Funktion eines Ökosystems dauerhaft erhalten bleiben, muss der Fortbestand der entsprechenden Organismengemeinschaften und ihrer Lebensräume gesichert sein, oder der Mensch ist gezwungen fortwährenden (technische) Stützmaßnahmen (z.B. Wildbachund Lawinenschutz, landwirtschaftlicher Pflanzenschutz) vorzunehmen. Verändern sich die physikalischen oder chemischen Rahmenbedingungen (z.B. Schadstoffimmissionen, Düngung, Klima), so ändern sich die Organismengemeinschaften und mit ihnen früher oder später das ganze Ökosystem. Mit der Dynamik der Ökosysteme geht auch eine Dynamik der Biodiversität einher. Durch periodische oder fortschreitende Veränderungen werden Phasen des Zerfalls, der Reorganisation und der Stabilität durchlaufen, die Veränderungen der Artenzusammensetzung und -vielfalt bewirken. Eine Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt muss daher die Erhaltung der ökologischen Integrität, d.h. die Erhaltung der in den Ökosystemen ablaufenden dynamischen Prozesse und der für die einzelnen Entwicklungs- und Zustandsphasen der Ökosysteme charakteristischen Biodiversität („qualifizierte, authentische Biodiversität“) zum Ziel haben. Weiters muss die Struktur, Elastizität und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen erhalten werden. Die räumlichen Grenzen zwischen den einzelnen Ökosystemen sind in der Regel fließend, denn Ökosysteme sind „offene Systeme“. Viele Tierpopulationen nutzen periodisch und auch simultan mehrere verschiedene Ökosysteme. Dies gilt für Tierarten, die saisonale Wanderungen vollziehen (z.B. Zug- und Strichvögel, Langstreckenzieher unter den Fledermäusen, Kurz- und Weitwanderer unter den Hirschartigen, Amphibien usw.) und für solche, deren Mitglieder in Form komplexer Raum-Zeit-Strategien unterschiedliche Ökosysteme zur gleichen Zeit nutzen. Die Erhaltung solcher hochmobiler und an die traditionsgemäße Nutzung eines aus mehreren Ökosystemen bestehenden Gefüges angepasster Tierarten erfordert die Erhaltung des räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mehrerer Ökosysteme. Die Erhaltung dieser Arten und derjenigen tierischen und pflanzlichen Organismen, die auf Grund ihrer natürlichen Seltenheit und ihres hohen Anpassungsgrades an sehr spezielle biotische und abiotische Verhältnisse besonders stark gefährdet sind, bedarf eigener Schutzmaßnahmen, die nicht nur in der Erhaltung ihrer Standorte und Habitate, sondern auch in geeigneten Management- und Wiederherstellungsaktivitäten bestehen müssen. Die Forderung nach der Erhaltung der Struktur und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen entspricht dem 5. Prinzip zum ökosystemaren Ansatz des Übereinkommens über die PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 14 biologische Vielfalt (UNEP/CBD/COP/V/6). Dieser Ansatz stellt die Leitstrategie zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dar und beinhaltet zusätzlich zu den ökologischen Grundsätzen, die bei der Entwicklung von adaptiven Managementplänen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden sollten, außerdem noch ökonomische, ethisch-soziale und soziokulturelle Prinzipien (siehe auch Kap. 2.4.3). Nur die gleichwertige Berücksichtigung all dieser Prinzipien kann gewährleisten, dass Managementmethoden entwickelt werden, die die Funktionsfähigkeit, Struktur und Elastizität von Ökosystemen erhalten, gleichzeitig sozial verträglich sind und damit auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Langfristig wird es außerdem notwendig sein, neue Konzepte für die Balance zwischen Aktivitäten zum Schutz und solcher zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln, um die beiden Aspekte integrierend auf einander abzustimmen und nicht als zwei völlig von einander unabhängige Bereiche zu verstehen. 2.2.1 In-situ Erhaltung Querverweis zu den Kap. 2.2.3, 2.2.4 und 2.2.5 Ausgangssituation Österreich gehört zu den landschaftlich vielfältigsten Ländern Europas. Durch die kleinräumige Gliederung ergibt sich eine vergleichsweise hohe Anzahl autochthoner Tierund Pflanzenarten. Trotz eines im internationalen Vergleich relativ hohen Bewusstseins für die Notwendigkeit der Erhaltung der Biodiversität und zweifellosen Erfolgen im Natur- und Landschaftsschutz ging bereits ein beachtlicher Teil heimischer Arten, ihrer genetischen Vielfalt und ihrer Lebensräume verloren, steht knapp vor seiner Auslöschung oder ist in seinem Bestand gefährdet. Beispielsweise sind von den Farn- und Blütenpflanzen ca. 40% bundesweit und weitere 20% regional gefährdet (NIKLFELD, 1999), bei den Brutvogelarten ca. 56% (BAUER, 1994) und bei den Säugetierarten knapp 50% (GEPP, 1994) in irgendeiner Form gefährdet (siehe u.a. auch www.roteliste.at). Eine neue aktuelle Rote Liste zu gefährdeten Tieren, die nach international anerkannten Kriterien erstellt wurde, steht kurz vor der Veröffentlichung (ZULKA, in Druck). Von den Lebensräumen sind einerseits Reste der Naturlandschaft, andererseits extensiv genutzte Bestandteile der Kulturlandschaft bedroht. Erstere sind vor allem durch unterschiedliche Nutzungsinteressen, letztere durch Intensivierung oder durch Nutzungsaufgabe bzw. -änderung gefährdet. Erhebungen zu den Roten Listen gefährdeter Biotoptypen ergaben, dass von den 93 für Österreich ausgewiesenen Waldbiotoptypen 53 einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden mussten (ESSL et al., 2002). Davon ist zwar noch keiner entgültig verschwunden, fünf davon sind aber von der völligen Vernichtung bedroht, was aber keine Rückschlüsse auf die tatsälichten wie auch potentiellen Flächenausdehnungen dieser gefährdeten Biodoptypen zulässt. Von den 61 Grünlandlebensräumen sind 53 einer Gefährdungskategorie zugeordnet, darunter alle Biotoptypen nährstoffarmer Standorte (ESSL et al., 2004). Im Zusammenhang mit diesen Lebensraumverlusten steht auch die Fragmentierung bzw. Isolation von einzelnen Populationen und als Folge davon, meist die Reduktion der genetischen Variabilität dieser Populationen. Sind die Populationen klein und die genetische Variabilität gering, steigt die Aussterbensrate stark an. Da die genetische Vielfalt aber die Grundvoraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten bei geänderten Umweltbedienungen darstellt, muss ihre Erhaltung ein vordringliches Ziel sein. Als besonders gefährdet gelten Sonderlebensräume wie aquatische Lebensräume und Feuchtbiotope, Trockenlebensräume und Biotope nährstoffarmer Standorte. So müssen u.a. viele an Feuchtlebensräume angepasste Arten auf Grund eines zunehmenden PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 15 Mangels an Gewässerstrukturen durch Verbauungen und die energiewirtschaftliche Nutzung bzw. durch die Intensivierung der Nutzung von Feuchtbiotopen einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Rechtliche Hintergründe Gemäß der österreichischen Bundesverfassung fallen Gesetzgebung und Vollziehung im Naturschutz sowie im Jagd- und Fischereiwesen und in der Raumplanung in die Kompetenz der Bundesländer. Rund 25% der Fläche Österreichs sind nach qualitativ unterschiedlichen Schutzkategorien als Schutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus werden bestimmte Lebensräume durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer generell geschützt (ex lege Lebensraumschutz von Gewässern, Feuchtgebieten, alpinen Regionen etc.). Weiters gibt es eine Reihe von vertraglich geschützten Flächen (z.B. Naturwaldreservate, Streuobstwiesen, Feuchtwiesen, Trocken- und Magerstandorte). Außerdem erfolgt die Umsetzung verschiedener internationaler Konventionen (z.B. Berner Konvention und Ramsar Konvention) primär im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes (z.B. Schutzgebietsausweisungen einschließlich Nationalparke, aber auch im Jagdrecht (jagdliche Sperrgebiete, Wildbiotopschutz- und Habitatschutzgebiete) sowie im Fischereiwesen (Laichschonstätten) und durch die Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse in der Raumplanung. Zudem sind verschiedene Bestimmungen der Protokolle der Alpenkonvention unmittelbar anwendbar. Auch bundesrechtliche Bestimmungen wie das österreichische Forstgesetz 1975 (BGBl.Nr. 440/75 i.d.g.F BGBl.Nr. I 59/2002), das Wasserrechtsgesetz (BGBl. I Nr. 82/2003) und das Landwirtschaftsgesetz (BGBl. 375/1992) beinhalten biodiversitätsrelevante Aspekte. Als Instrument der Umweltvorsorge sind bei vielen Vorhaben, die maßgeblichen Einfluss auf ihre Umgebung haben, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000), durchzuführen. Bei solch einem Verfahren (z.B. Straßenneubau, Ausbau des Schienennetzes und Anlagenbau) werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf umfassende Weise ermittelt, beschrieben und bewertet und sind beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Um bereits vor konkreten Entscheidungen, Strategien und Planungen auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüfen zu können, wird durch die EU Richtlinie 2001/42/EG die Strategische Umweltprüfung (SUP) etabliert. In Österreich arbeiten derzeit Bund und Länder an der Umsetzung dieser Richtlinie, vor allem im Bezug auf die Raumordnungsgesetzgebung. Von besonderer Bedeutung für die in-situ Erhaltung der heimischen Biodiversität ist außerdem die Umsetzung der naturschutzrelevanten Richtlinien der EU (Fauna-FloraHabitat- Richtlinie, 92/43/EWG und Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG) und die der Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union, über die Entwicklung des ländlichen Raumes. Im Zuge der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie erfolgte in den letzten Jahren für das Netzwerk „Natura 2000“ die Nominierung von Gebieten. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um bereits bestehende Schutzgebiete. Die Kompetenz für diese Nominierungen liegt bei den Bundesländern. Durch die Etablierung des „Natura 2000“ Netzwerkes wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten der CBD geleistet (UNEP/CBD/COP/VII/28). Auf Grund der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raumes wurde das österreichische Programm einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) entwickelt. Durch dieses Programm werden viele Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe förderwürdig, die positive Wirkungen auf die biologische Vielfalt haben ( z.B. eine naturnahe Flächennutzung, die Erhaltung extensiver Standorte, die Aufzucht gefährdeter Haustierrassen und der Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen). PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 16 Übergeordnete Zielsetzungen 1. Der in-situ Erhaltung ist der Vorzug vor der ex-situ Erhaltung zu geben, wobei ergänzende ex-situ Maßnahmen notwendig und wichtig sind. 2. Die Koordination von in-situ und ex-situ Maßnahmen ist erforderlich und daher anzustreben. Ziele • Erhaltung der Struktur, Elastizität und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und Entwicklung von adaptiven Managementmethoden die die Grenzen der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen berücksichtigen • Schutz von besonders bedeutenden Gebieten für die biologische Vielfalt z.B. Biodiversitäts-Hotspots • Bewahrung selbsterhaltungsfähiger Populationen aller heimischer Arten (Pflanzen, Tiere und Pilze) und ihrer Lebensräume und wo notwendig, Wiederherstellung und Unterstützung von ausgewählten taxonomischen Gruppen • Sicherung der genetischen Vielfalt von Nutzpflanzensorten, Haustierrassen und Fischen • Schaffung der fachlichen Grundlagen für einen ausreichenden und repräsentativen Schutz der biologischen Vielfalt in Österreich unter besonderer Berücksichtigung von Arten für die Österreich eine hohe Verantwortung trägt (z.B. Endemiten) • Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung der Elastizität von Ökosystemen, um sich an den prognostizierten Klimawandel anpassen zu können • Erarbeitung und Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Erreichung der 2010Zielsetzung auf der lokalen Ebene • Sicherung der biologischen Vielfalt in und außerhalb von Schutzgebieten durch Bewahrung bestehender Schutzgebiete, erforderlichenfalls Neuschaffung von Schutzgebieten und Bewahrung oder (Wieder-) Einführung von Landbewirtschaftungsformen, die die biologische Vielfalt erhalten oder fördern unter ausgewogener Berücksichtigung der Erfordernisse der Schutzwirkung des Waldes und des Offenhaltens der Landschaft. • Vermeidung von negativen Einwirkungen auf natürliche und naturnahe Ökosysteme durch die Entwicklung flächendeckender abgestufter Schutzkonzepte unter Einbeziehung von Pufferzonen und Korridoren • Entwicklung von adaptiven Managementmethoden zu Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt Maßnahmen • Entwicklung von Managementmethoden die natürliche Störungen (z.B. die Überflutung von Augebieten) zulassen oder simulieren (z. B. Wald-Lebensräume mit unterschiedlichem Alter) • Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen der Klimaänderung auf die Ausweisung und das Management von Schutzgebieten PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 17 • Auswahl von „Flaggschiffarten“ durch deren Erhaltung auch die Erhaltung anderer für Österreich besonders wertvoller Organismengruppen möglich ist. • Weiterführung von Biotopkartierungen nach vergleichbaren Kriterien in ganz Österreich und darauf aufbauend Entwicklung von Landschaftsrahmenplänen zur Feststellung von Flächen mit besonderer Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt •Verstärkte Berücksichtung von Biodiversitäts-Aspekten bei bestehenden Aktivitäten auf der lokalen Ebene (z.B. Lokale Agenda 21, Klimabündnis) und verstärkte Bildung von lokalen Netzwerken • Sicherung und Betreuung von Schutzgebieten durch die Ausweisung von Pufferzonen, die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von Managementmaßnahmen und die Schaffung der geeigneten Betreuungseinrichtungen und langfristige Überwachung des Erhaltungszustands der Schutzgüter • Ausweitung der Generhaltungswälder, Herstellung der Repräsentativität über alle Waldgesellschaften, Wuchsgebiete und Höhenstufen Ziele • Akkordierung, Evaluierung und gegebenenfalls Verbesserung der legistischen und institutionellen Rahmenbedingungen im Hinblick auf einen effizienten Schutz der biologischen Vielfalt • Entwicklung und Umsetzung von flächendeckenden, regional Biodiversitäts-Leitbildern und Gebietsmanagementkonzepten bis 2010 differenzierten Maßnahmen • Berücksichtigung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt als Querschnittsmaterie in allen relevanten Rechtsmaterien und Politiken (z.B. Raumordnung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verkehr, Tourismus, Industrie, Energie, Bergbau, Wasserwirtschaft) • Inhaltliche Abstimmung der für die Biodiversität relevanten rechtlichen Bestimmungen zwischen Bund und Ländern • Zuordnung von Zuständigkeiten auf allen Verwaltungsebenen • Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit sowie der innerstaatlichen Umsetzung internationaler biodiversitätsrelevanter Übereinkommen unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von wandernden Arten und ihren Habitaten, grenzüberschreitenden Lebensräumen und Verbindungsstrukturen sowie Gewässern und Feuchtgebieten • Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung von Gesetzesmaterien im Hinblick auf ihren Einfluss auf die Biodiversität im Lichte des Übereinkommens über die biologische Vielfalt • Prüfung und Anpassung des Förderungswesens auf die Erfordernisse der Biodiversität • Verstärkter Einsatz vertraglicher Vereinbarungen • Erstellung eines Zeitplans und Entwicklung von Leitlinien zur Entwicklung von regional differenzierten Biodiversitäts-Leitbildern und Gebietsmanagementkonzepten unter Nutzung von partizipativen Instrumenten • Entwicklung von integrativen Naturschutzstrategien die Schutz- und Nutzungsaspekte PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 18 vereinen Ziele • Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel und personeller Ressourcen Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der in-situ Erhaltung der biologischen Vielfalt zur • Erreichung von Kostenwahrheit für Natur- und Landschaftsverbrauch und Naturbelastung • Effektivere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zu den einzelnen Aspekten des 2010-Ziels Maßnahmen • Ausschöpfung und effektiver Einsatz bestehender finanzieller Ressourcen auf nationaler und EU-Ebene, insbesondere durch Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit • Motivierung des privaten Sektors zur finanziellen Unterstützung von biodiversitätsrelevanten Vorhaben bzw. Entwicklung von innovativen Finanzierungsmodellen und Instrumenten (z.B. Biodiversitäts-Sponsoring) • Entwicklung von Mechanismen zur Abschätzung von externen Kosten bei Aktivitäten mit umfangreichem Naturraumverbrauch und Internalisierung dieser Kosten in Abgaben • Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität • Initiierung von Initiativen zur Bewusstseinsbildung bezüglich der 2010-Zielsetzung, des Begriffes „biologische Vielfalt“ und der österreichischen Biodiversitäts-Strategie • Weiterer Ausbau des Clearing - House Mechanism Österreich nach den Vorgaben des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (www.biodiv.at) PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 19 2.2.2 Ex-situ Erhaltung Querverweis zum Kap. 2.3.1 Ausgangssituation In Österreich werden seit ca. 30 Jahren in verschiedenen öffentlichen Institutionen Genbanken zur Sammlung und Erhaltung genetischer Ressourcen land- und forstwirtschaftlich genutzter Pflanzen und Tiere angelegt. Viele dieser Institute sind durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (BGBl. Nr. 63/2002) in die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit übergegangen. In Tiergärten, botanischen Gärten, Nationalparks und durch private Vereine werden Zuchtund Arterhaltungsprogramme sowie internationaler Austausch betrieben. Einige botanische Gärten Österreichs arbeiten aktiv an einem nichtkommerziellen Austausch-System für Pflanzen entsprechend den Vorgaben des Übereinkommens über die biologische Vielfalt mit. Ein solches System ist Voraussetzung für den wissenschaftlichen Austausch von Pflanzenmaterial für Forschungs- und Arterhaltungszwecke. Ziel • Erhaltung der genetischen Ressourcen von Nutzpflanzen, Haustierrassen und wildlebenden Arten durch geeignete gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen Maßnahmen • Sicherstellung der Konservierung gefährdeter heimischer Arten, Rassen oder Sorten von Pflanzen und Tieren in Genbanken, botanischen Gärten oder Zoos • Errichtung von systematischen Sicherheitslagern (safety duplications) von in Genbanken eingelagerten Sorten und Rassen • Weiterführung (Pflege, Nachbesserung) und mögliche Erweiterung von Klonarchiven und Samenplantagen bzw. Monitoring des eingelagerten Materials • Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle für die ex-situ Erhaltung zur Evaluierung und gegebenenfalls Initiierung von Aktivitäten Ziel • Schaffung der fachlichen Grundlagen bezüglich der Verbreitung, Gefährdung und Erhaltung von Sorten, Rassen und Arten und ausreichende Archivierung gut definierten Materials aller gefährdeter Sorten, Rassen und Arten in Genbanken, Gärten und Zoos Maßnahmen • Österreichweite Vernetzung von ex-situ Datenbanken (z.B. für gefährdete Nutztierrassen, Obstsorten) • Forschung zur Vereinheitlichung der Methoden und der Datenerhebung zur ex-situ Erhaltung von Wildarten auf EU-weitem Niveau • Erstellung von Listen jener Arten und Sorten, für die eine ex-situ Erhaltung für notwendig erachtet wird PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 20 • Anwendung von Methoden der ex-situ Erhaltung die nicht nur die Hybridisierung zwischen Arten sondern auch die Verunreinigung zwischen unterschiedlichen Populationen bzw. Reliktstandorten innerhalb einer Art vermeiden PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 21 2.2.3 Artenschutz Querverweis zum Kap. 2.2.1 Ausgangssituation In Österreich (ca. 84 000 km2) sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand z.B. 2950 Farn- und Blütenpflanzenarten (ADLER et al., 1994), 93 Säugetierarten (SPITZENBERGER, 2001), 417 nachgewiesene Vogelarten (Brutvögel, Durchzügler und Irrgäste) (DVORAK et al., 1993) und ca. 37.152 Insektenarten (GEISER, 1998) zu finden. Bei verschiedenen Arten bzw. Artengruppen, insbesondere Evertebraten und Kryptogamen, ist der Forschungsstand noch nicht ausreichend, um endgültige Aussagen treffen zu können. Aufgrund unzureichender systematischer Erhebungen ist derzeit ein vollständiger Überblick über die Vielfalt der Arten weder bei wildlebenden noch bei zur Nutzung gehaltenen Arten möglich. Der Verlust bestimmter Lebensräume (z.B. Trocken- und Magerrasen, Streuwiesen, Auwälder, Moore oder Blockfluren), Arealverluste durch die rasch wachsende Anzahl von Siedlungs- und Verkehrsflächen (bei täglichen Grünlandverlusten von 20 bis 25 ha) und die zunehmende Fragmentierung der Landschaft durch Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen führen zu umfangreichen Störungen und Arealverlusten. Rationalisierungen und Modernisierungen in der Landwirtschaft, der Verlust dynamischer Prozesse in Ökosystemen, die latente zunehmende Beunruhigung selbst entlegener Landschaften (Tourenskilauf, Canyoning, Rafting, Paragliding usw.) und die fortgesetzte Umweltverschmutzung und Eutrophierung (zu erkennen unter anderem am Rückgang vieler Flechtenarten) bewirkten ebenfalls Veränderungen und Gefährdungen der biologischen Vielfalt. Nötige Kurskorrekturen wurden z.B. durch die Neuorientierung der Agrarpolitik, die Umorientierung bei Förderungen und die Ausweisung von Schutzgebieten eingeleitet. Rechtliche Hintergründe Der Bereich des Artenschutzes ist in Gesetzgebung und Vollziehung überwiegend Angelegenheit der Länder, wobei primär der Natur- und Landschaftsschutz, in weiterer Folge auch Jagd und Fischerei sowie hinsichtlich der Landschaftserhaltung auch die Raumordnung angesprochen ist. Zusätzlich dazu sind u.a. das Wasserrecht, das Forstrecht und die Landwirtschaft auf Bundesebene relevant. Auf Basis verschiedener nationaler und internationaler Normen werden zahlreiche Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt getroffen. Wesentliche Faktoren sind das Förderungswesen und der Vertragsnaturschutz, mit deren Hilfe auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten langfristig privatrechtlich gesichert werden können. Unmittelbar dem Artenschutz dienen auch Artenhilfsprogramme (z.B. Fledermausprojekt, Wiesenbrüterprojekt). In den letzten Jahren wird auch vermehr über den Einfluss von gebietsfremden Arten (=Neobiota) auf heimische Lebensräume und ihre Arten diskutiert. Gerade für Stillgewässer stellen gebietsfremde Arten einen besonders wichtigen Gefährdungsfaktor dar (siehe Kap. 2.2.5). Zur Umsetzung der biodiversitätsrelevanten Richtlinien der EU (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie, 92/43/EWG und Vogelschutzrichtlinie, 79/409/EWG) erfolgte für das Netzwerk „Natura 2000“ die Nominierung von Gebieten (siehe dazu auch Kap. 2.2.1). Den CITESVerordnungen der EU VO (EG) Nr. 338/97 des Rates und 939/97 der Kommission kommen auf Basis des Artenhandelsgesetzes des Bundes (BGBl.Nr. 33/1998 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 108/2001) die Bundesländer durch die Erlassung entsprechender Landesdurchführungsgesetze betreffend den internationalen Handel mit gefährdeten Tierund Pflanzenarten nach. Die Länder sind hier als „wissenschaftliche Behörde" tätig. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 22 Ziele • Sicherung selbsterhaltungsfähiger Populationen aller gefährdeter wildlebender Arten und womöglich Reduzierung des jeweiligen Gefährdungsgrades, unter besonderer Berücksichtigung von Arten für die Österreich eine große Verantwortung hat. • Erhaltung der regionsspezifischen Arten- und Sortenvielfalt Maßnahmen • Ausweitung des Vertragsnaturschutzes für Artenschutzmaßnahmen unter Einbeziehung der Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei und aller weiteren relevanten (gesetzgebenden) Gremien • Beschleunigte Durchführung – erforderlichenfalls grenzübergreifender – Artenschutzprojekte für gefährdete Arten, z.B. im Rahmen von Artenschutzprogrammen (z.B. Memorandum of Understanding zum Schutz der Großtrappe) • Aufrechterhaltung und nötigenfalls Verbesserung bestehender Schutzbestimmungen bzw. Schonvorschriften einschließlich Verankerung des Artenschutzes als gesetzlichen Auftrag in den Landesnaturschutzgesetzen • Ökologisierung Artenschutzes der Fischereigesetze unter besonderer Berücksichtigung des • Entwicklung umfassender Kriterien als Basis für wissenschaftliche Beurteilungen und behördliche Entscheidungen zu Risikobewertung, bei Freisetzungsanträgen, beim Anbau und beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, die natürliche Kreuzungspartner oder das Potenzial zur signifikanten Beeinflussung von Ökosystemen haben • Entwicklung von Konzepten zur Ausweisung von Zonen, die frei von gentechnisch veränderten Organismen sind • Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Wissenschaft, Behörden, NGOs sowie politischen Entscheidungspersonen Ziele • Schaffung und Erhaltung von ökologischen Korridoren bzw. von zusammenhängenden Landschaftsräumen, die einen genetischen Austausch zwischen Populationen ermöglichen und somit dazu beitragen die genetische Vielfalt von Arten zu erhalten und eine Koexistenz der natürlichen Vorkommen von Arten mit menschlichen Aktivitäten erlauben • Reduzierung der Umweltbelastungen durch menschliche Aktivitäten (insbesondere Vermeidung von Störungen in Brutgebieten, Aufzuchtgewässern und Setzeinständen) • Landnutzung, die ein Überleben der Arten und bei Bewirtschaftungsänderung ein arterhaltendes Reagieren (z.B. Ausweichen in Pufferzonen oder Kompensationsräume) ermöglicht Maßnahmen • Forcierung artenschutzspezifischer Forschung und Datenerhebung • Erarbeitung von Möglichkeiten Lebensraumbeeinträchtigungen zur obligatorischen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com Kompensation von 23 • Abstimmung der Entwicklung von einzelnen Managementmaßnahmen für Landschaftspflegeprojekte unter Berücksichtigung eines integrativen Naturschutzes und unter frühzeitiger Einbeziehung der Landnutzer in die Konzeptentwicklung • Verankerung der Führung von „Roten Listen gefährdeter Arten“ mit entsprechenden Mindeststandards in allen Bundesländern, regelmäßige Aktualisierung und regionale Detaillierung der „Roten Listen gefährdeter Arten“ nach einheitlichen Kriterien (einschließlich regionalspezifischer Nutzpflanzensorten und Haustierrassen) und Veröffentlichung im Internet • Auf die Biotopkartierung abgestimmte Artenschutzkartierungen für bedrohte Arten und nötigenfalls Verbesserung bestehender Schutzbestimmungen Ziel • Ausreichende Dotierung aller Bereiche des Artenschutzes Maßnahmen • Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung der mit Artenschutz befassten Stellen • Motivierung des privaten Sektors zur finanziellen Unterstützung von biodiversitäsrelevanten Vorhaben bzw. Entwicklung von innovativen Finanzierungsmodellen und Instrumenten (z.B. Biodiversitäts-Sponsoring) PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 24 2.2.4 Landschaftsschutz und Raumnutzung Querverweis zum Kap. 2.3.1 Ausgangssituation Österreich weist eine große Anzahl unterschiedlichster Natur- und Kulturlandschaftstypen auf. Die Bewaldung beträgt 47%, die landwirtschaftlichen Nutzflächen nehmen ca. 30% der Fläche ein, Wasserflächen nehmen 1,5% der Fläche ein und Siedlungs- und Verkehrsflächen ca. 12%. Entwicklungstendenzen zeigen die Konzentration der Verbauungsdynamik in Ballungsräumen, die regionale Zersiedelung des ländlichen Raumes und einen immer intensiveren Erschließungsdruck aus ökonomischen (z.B. forstliche Aufschließung) bzw. touristischen Gründen (z.B. Schi-Erschließungen). Trotz geringem Bevölkerungswachstum steigt der Flächenverbrauch unaufhörlich. Der durchschnittliche Flächenverbrauch in Österreich in den Jahren 1995-2003 betrug 20 bis 25 Hektar pro Tag (UMWELTBUNDESAMT, 2004). Negative Einflüsse auf die Landschaft haben u.a.: die Fragmentierung durch Verkehrsinfrastrukturen, die Zersiedelung sowie die intensive landwirtschaftliche Nutzung, aber auch die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen und die Verbuschung bzw. Wiederbewaldung von z.B. Hutweiden, Magerrasen, Feuchtwiesen oder Niederalmen. Die Vielgestaltigkeit der noch vorhandenen Urlandschaften bzw. Urlandschaftsreste in Österreich lässt unmittelbare Rückschlüsse auf ein hohes Potenzial an Biodiversität auf diesen Flächen zu. Verschiedene Kulturlandschaftstypen, vor allem solche der „naturnahen" Kulturlandschaft, sind in ihrer Wertigkeit für die Erhaltung der Biodiversität ebenso hoch einzustufen. In besonderer Weise gilt dies für Landschaftsformen, die in traditionell extensiver Weise bewirtschaftet werden, beispielsweise Bergmähder, Heckenlandschaften, Streuobstwiesen, Lärch(en)wiesen, Trocken- und Magerrasen, Streuwiesen und andere Feuchtgebietskomplexe. Letztere bedürfen in besonderer Weise der aktiven und sachgerechten Pflege, wie sie durch die herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung bisher aufrecht erhalten wurde. Der Förderungspraxis der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes kommt zur Erhaltung traditioneller Kulturlandschaften daher große Bedeutung zu. Der Schutz und die Erhaltung von Landschaften dient einerseits der Aufrechterhaltung der größtmöglichen landschaftlichen Vielfalt und damit der Existenzsicherung der biologischen Vielfalt und andererseits auch der Erhaltung der Attraktivität des Landes für den Tourismus, die Freizeitwirtschaft sowie dem Wohlbefinden der heimischen Bevölkerung. Da das Bild einer Landschaft durch seine Strukturelemente geprägt ist, kommt neben der Erhaltung bestehender Landschaften der Sanierung gestörter oder zerstörter Landschaften auch im Hinblick auf den Erlebniswert und den Erlebenswert der Landschaft große Bedeutung zu. Aktivitäten zum Schutz der Landschaft vor zerstörerischen Eingriffen sind genauso wichtig wie die umfassende Landschaftsplanung zur bestmöglichen Einbindung notwendiger Projekte (z.B. bei Komassierung, Verkehrswegebau usw.), wobei auf funktional-ökologische und ästhetische Belange in gleicher Weise Bedacht zu nehmen ist. Maßgebliche Einflussgrößen für die Landschaftsgestaltung in Österreich sind vor allem die Aspekte der Raumordnung, der Land- und Forstwirtschaft, des Tourismus, der Freizeitwirtschaft sowie der landschaftsverbrauchenden Industrie (z.B. Schotterabbau). Da der Raum ein knappes und nicht vermehrbares Gut ist, sind Partizipationsprozesse eine Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz von anstehenden raumplanerischen Entscheidungen. Rechtliche Hintergründe PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 25 Die rechtliche Verankerung des Landschaftsschutzes erfolgt in Österreich primär in den Natur-, Landschaftsschutz- und Raumordnungsgesetzen der Bundesländer, wobei auch die Flurverfassungs- und Alpschutzgesetze sowie das Forstgesetz relevant sind. Dabei wird das optische (ästhetische) Erscheinungsbild der Landschaft, in den meisten gesetzlichen Regelungen auch die ökologische Wertigkeit (Landschaftshaushalt), berücksichtigt. Auf Grund der Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union, über die Entwicklung des ländlichen Raumes wurde das österreichische Programm einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) entwickelt. Durch dieses Programm werden viele Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe förderwürdig, die positive Wirkungen auf die biologische Vielfalt haben ( z.B. die Erhaltung extensiver Standorte, das Neuanlegen von Landschaftselementen und die Erhaltung kleinräumig erhaltenswerter Strukturen). In Zusammenhang mit vielen Vorhaben die maßgeblichen Einfluss auf die Landschaftsgestaltung haben, sind Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) als Instrument der Umweltvorsorge, durchzuführen. Bei solch einem Verfahren (z.B. Straßenneubau, Ausbau des Schienennetzes, Anlagenbau usw.) werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf umfassende Weise ermittelt, beschrieben und bewertet und sind beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Um bereits vor konkreten Entscheidungen, Strategien und Planungen auf ihre Umweltverträglichkeit überprüfen zu können, wird durch die EU Richtlinie 2001/42/EG die Strategische Umweltprüfung (SUP) etabliert. In Österreich arbeiten derzeit Bund und Länder an der Umsetzung dieser Richtlinie, vor allem im Bezug auf die Raumordnungsgesetzgebung. Übergeordnete Zielsetzung Die Erkenntnis, dass der Raum ein nicht vermehrbares „begrenztes Gut“ ist, muss im Bereich des Landschaftsschutzes allen AkteurInnen bewusst gemacht werden. Ziele • Verbesserte Koordination von allgemeiner Raumordnung und Fachplanungen (z.B. forstliche Raumordnung, Naturschutzfachplanung, wildökologische Raumplanung, wasserwirtschaftliche Planung, Verkehrsplanung) und synergetisches Zusammenwirken zur Entwicklung von verbindlichen Landschaftsleitbildern zum Schutz der biologischen Vielfalt bis zum Jahre 2010 (bei Bedarf durch eine länderübergreifende Koordination) • Senkung des Zuwachs an dauerhaft versiegelten Böden in Österreich bis 2010 auf maximal ein Zehntel des Wertes von 2002 Maßnahmen • Steuerung des Flächenverbrauches durch abgestimmte (Raumplanung, Wohnbauförderung, Grundverkehr, Bodenpolitik) Maßnahmenpakete • Integration des Instrumentes der Landschaftsplanung in relevante Sektoren, wie Flurbereinigung, Wasser-, Verkehrs- und Industrieanlagenbau etc. • Berücksichtigung der österreichischen Feuchtgebietsstrategie Ziele PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 26 • Vermeidung exploitativen Landschaftsnutzung Landschaftsverbrauches, dafür nachhaltig pflegliche • Reduzierung bzw. Vermeidung weiterer Fragmentierung von Lebensräumen • Zurücknahme landschaftsfremder, störender technischer Strukturen und Eingriffe • Vermeidung weiterer Beeinträchtigung der Landschaften einschließlich ihrer natürlichen und kulturellen Prägungen (Erhaltung der „Schönheit“ und Identität der Landschaft) • Sicherung des traditionellen Kulturlandschaftsbildes durch z.B. die Erhaltung alter Bausubstanz und die Erhaltung oder Neuanlage von Landschaftselementen • Erhaltung und Förderung ökologisch relevanter Landschaftsstrukturen wie z.B. Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze, Alleen, alte Obstgärten insbesondere in agrarisch genutzten Bereichen • Erhaltung ausreichender Ökotone und Schaffung bzw. Erhaltung von Pufferzonen zwischen stark unterschiedlich geprägten Landschaftstypen • Er- und Rückhaltung ausreichender Wasserreserven einschließlich des Schutzes von Feuchtgebieten • Entwicklung von Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Landschaftsplanung Maßnahmen • Konzentration der Verbauung in bestehenden Baulandbereichen • Nutzung aufgelassener Industrie- bzw. Gewerbestandorte vor Ausweisung neuer Gebiete • Förderung von Maßnahmen, die eine kleinräumige Bewirtschaftung attraktiv gestalten bzw. erhalten und zur Aufrechterhaltung einer naturnahen Landschaftsstruktur beitragen (z.B. durch das ÖPUL-Programm oder den Vertragsnaturschutz) • Schaffung bzw. wo vorhanden Erhaltung des Biotopverbundes in (u.a. großflächig agrarisch) genutzten Gebieten einschließlich Ortsrandgestaltung • Minimierung der Landschaftsbelastung durch Energieleitungen, Sendemasten und Windkraftanlagen • Minimierung oder Verzicht des weiteren Ausbaues von Wintersportanlagen • Schutz von Naturlandschaften (z.B. Moorkomplexe, Gletscher, Naturwaldreservate) • Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bei der Gewinnung geogener Rohstoffe • Schaffen von Querungsmöglichkeiten bei Strukturen, die Lebensräume bzw. natürliche Wanderwege von Tieren zerschneiden (z.B. Grünbrücken, Krötentunnel, Fischaufstiegshilfen) • Deregulierung linear ausgebauter Fließgewässer („Renaturierung") • Management und Revitalisierung von Feuchtgebieten im Sinne der Ramsar Konvention • Erstellung und Aktualisierung der Roten Listen gefährdeter Biotoptypen • Erhaltung traditioneller Landschafts- und Bewirtschaftungsformen (z.B. Lärchwiesen, Almen usw.) • Entwicklung von kooperativen Formen der Landschaftspflege • Motivierung des privaten Sektors zur finanziellen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com Unterstützung von 27 biodiversitäsrelevanten Vorhaben bzw. Entwicklung von innovativen Finanzierungsmodellen und Instrumenten (z.B. Biodiversitäts-Sponsoring) PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 28 2.2.5 Neobiota Ausgangssituation Die heutige Fauna und Flora Österreichs ist das Ergebnis natürlicher Prozesse und menschlicher Einflussnahme. Neben direkten Veränderungen der Landschaften und der Lebensräume hat der Mensch durch die absichtliche und unabsichtliche Einführung von Pflanzen- und Tierarten die Artenzusammensetzung deutlich verändert. Dieser schon jahrtausende wirksame Prozess hat in den vergangenen Jahrzehnten eine enorme Intensivierung erfahren und gilt daher als eine wichtige Ursache für den weltweiten Rückgang der Biodiversität und als Verursacher hoher wirtschaftlicher Kosten. Als „gebietsfremde Art“ (= Neobiota) wird eine Art oder Unterart bezeichnet, die außerhalb ihres natürlichen vergangenen oder gegenwärtigen Verbreitungsgebietes eingeführt wurde, die überlebt und sich in der Folge weitervermehrt. Invasive gebietsfremde Arten (= invasive Neobiota) sind gebietsfremde Arten, deren Einführung und/oder Ausbreitung die biologische Vielfalt gefährdet. Die natürlichen Ökosysteme der kontinentalen Festländer, wie Mitteleuropa und somit auch Österreich, wurden und werden seltener von Neobiota erobert. Dennoch treten auch hier Tier- und Pflanzenarten mit ökonomisch und ökologisch negativ zu beurteilenden Auswirkungen auf. Allgemein wurden Neobiota im Laufe der letzten Jahrhunderte durch den zunehmenden Fernhandel deutlich häufiger. Durch die Globalisierung des Warenhandels ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von Neobiota oft erst Jahre oder Jahrzehnte nach ihrem ersten Auftreten erfolgt. In Österreich treten invasive Neobiota v.a. in vom Menschen geprägten Lebensräumen und in einigen naturnahen Lebensräumen der tieferen Lagen auf (z.B. Gewässer, Auwälder, pannonische Wälder). Hingegen sind Hochlagen und manche naturnahe Lebensräume (z.B. Moore) kaum von biologischen Invasionen betroffen. Einen Gesamtüberblick über die Verbreitung von Neobiota in Österreich gibt eine Publikation von ESSL & RABITSCH aus dem Jahre 2002. Generell verursachen die meisten Neobiota in Österreich keine Naturschutzprobleme, einige Arten haben jedoch z.T. sehr starke Auswirkungen (z.B. Verdrängung heimischer Pflanzenarten, Gefährdung heimischer Arten durch Parasitismus und Hybridisierung). Rechtliche Hintergründe Auf rechtlicher Ebene wird die Neobiota-Thematik in mehreren Materiengesetzen berührt. Ein wichtiger Teil dieser Gesetzesmaterien fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer (z.B. Naturschutz, Jagd- und Fischereigesetze). Andere relevante Gesetzesmaterien fallen in die Zuständigkeit des Bundes (z.B. Forstgesetz, Umweltkontrollgesetz). Ziele • Nationale und internationale Vernetzung, Information und Bewusstseinbildung im Zusammenhang mit der Neobiota-Problematik • Aufbau nationaler und internationaler Kapazitäten und Vernetzung dieser Kapazitäten • Wartung, Aktualisierung und Ergänzung von Grundlagendaten • Erforschung der Ökologie, der Auswirkungen und von Gegenmaßnahmen zu Neobiota • Monitoring von Neobiota PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 29 • Erstellung von Prognosemodellen • Durchführung von rechtlichen und organisatorischen Gegenmaßnahmen • Prävention Subziele und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Neobiota-Problematik in Österreich definiert wurden, sind im eigens zu diesem Thema verfassten Aktionsplan „Neobiota“ (einem die österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zur Seite gestelltem Instrument) nachzulesen (BMLFUW, 2004). Die Entwicklung eines Aktionsplans zu Neobiota verdeutlicht die Bedeutung, die Österreich dieser Problematik beimisst. Der Aktionsplan Neobiota (www.biodiv.at) abrufbar. ist über den Clearing-House PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com Mechanism Österreich 30 2.3 Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt Die Forderung nach einer nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt stellt eine der drei Hauptzielsetzungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dar, wobei eine Nutzung nur nachhaltig sein kann, wenn es zu keinem permanenten Verlust an biologischer Vielfalt kommt und gleichzeitig die Nutzungsart den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden. Die folgenden Kapitel beinhalten Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt für die wichtigsten Landnutzungsformen und weitere Nutzungsbereiche, die derzeit in Österreich starken Einfluss auf die biologische Vielfalt haben. Übergeordnetes Ziel ist es, den Anteil an Produkten die aus nachhaltig gemanagten Ressourcen stammen und großen Einfluss auf natürlichen Ressourcen haben kontinuierlich zu steigern. Aufgrund von sich regelmäßig ändernden Umweltbedingungen ist es notwendig, Managementmaßnahmen die eine nachhaltige Nutzung gewährleisten sollen, regelmäßig an die sich verändernden Voraussetzungen anzupassen und dabei wissenschaftliche, traditionelle und lokale Kenntnisse zu berücksichtigen (adaptives Management). Um diese Veränderungen verfolgen zu können, ist es ebenso notwendig, geeignete Monitoringsysteme und Indikatorensets für die Nutzung, die umweltrelevanten und die sozioökonomischen Auswirkungen und den Zustand der genutzten Ressourcen zu entwickeln. Daher wird es gegebenenfalls notwendig sein, die folgenden Ziele und Maßnahmen den sich ändernden Umweltbedienungen entsprechend anzupassen. 2.3.1 Landwirtschaft Querverweise zu den Kap. 2.2.1, 2.2.2, 2.2.4, 2.2.5 und 3 Ausgangssituation Österreich setzt in der Landwirtschaft auf eine flächendeckende und umweltverträgliche Bewirtschaftung mit einer funktionsfähigen Agrarstruktur. Neben der Produktion herkömmlicher Nahrungsmittel werden der Landwirtschaft Pflegeaufgaben für Boden, Wasser, biologische Vielfalt und Landschaftsbild zugeordnet. Die landwirtschaftliche Gesamtfläche beträgt 3,4 Mio ha, davon entfallen 1,4 Mio ha auf das Ackerland. Die Anzahl der Betriebe wird mit 201.500 angegeben, wovon 20.000 als biologisch wirtschaftende und 99.000 als Bergbauernbetriebe eingestuft sind. Im Jahre 2003 wurden 14% der heimischen Flächen biologisch bewirtschaftet (ohne Almen und Bergmähder), damit liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld (BMLFUW, 2004 b). Ein sinkender Düngemitteleinsatz, ein zurückgehender Pflanzenschutzmitteleinsatz, die vermehrte Anwendung integrierter Bewirtschaftungssysteme, die Auflockerung der Fruchtfolge um Alternativ- und Sonderkulturen, die Förderung artgerechter Tierhaltung und letztlich der international beachtliche Vorsprung im Anteil an biologisch wirtschaftenden Betrieben kennzeichnen den Wandel der österreichischen Landwirtschaft während der letzten Jahre. Dieser Wandel wird durch das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) forciert und stark unterstützt. Im Zusammenhang mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Agrarsystemen sind viele Einzelaspekte zu berücksichtigen. Neben der Erhaltung oder Revitalisierung einer kleinräumig strukturierten Landwirtschaft, der Erhaltung der genetischen Ressourcen von Nutztieren und -pflanzen ist auch die Berücksichtigung der nicht landwirtschaftlich genutzten Arten (Bodenorganismen, Ackerbegleitarten) wichtig. Da Österreich ein Alpenland ist, kommt der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 31 biologischen Vielfalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen in alpinen Regionen, eine besondere Bedeutung zu. Die Erhaltung der Biodiversität bei kulturbedingten Arten und Rassen ist eng mit der wirtschaftlichen Nutzung verknüpft. Ist diese Nutzung nicht gegeben bzw. im derzeitigen Einsatz nicht aufrechtzuerhalten, ist die Kulturpflanzen- und Nutztierevolution in Frage gestellt. In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts wurden Instrumente zur Verbesserung der Agrarstruktur entwickelt, von denen die Grundzusammenlegung (Komassierung) am bedeutsamsten ist. Sie hat der Landwirtschaft vor allem in den Gunstlagen zu gleichmäßig bewirtschaftbaren, gut erschlossenen und maschinengerechten Schlägen verholfen. Durch kulturtechnische Maßnahmen (drainieren, roden, planieren) wurde die Feldflur „bereinigt“ und auch Grenzertragsböden, etwa Hutweiden, Hohlwege und Böschungen sowie gewässerbegleitende Nasswiesen in bewirtschaftbare Produktionsstandorte umgewandelt. Dies hatte zur Folge, dass heute viele dieser Sonderlebensräume gefährdet sind und in die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen aufgenommen werden mussten (siehe Kap. 2.2.1). Im Rahmen der flächendeckenden Ökologisierung der Landwirtschaft könnten Grundzusammenlegung und Grundumlegung als wertneutrale und wirksame Instrumente zur Reparatur geschädigter Ökosysteme eingesetzt werden. Soll die biologische Vielfalt in Agrarökosystemen erhalten werden, sind auch die nicht genutzten Arten wie Bodenorganismen, Pilze, Ackerbegleitflora und Landfauna zu berücksichtigen. Die Dichte und Abundanz von Bodenorganismen ist entscheidend von der Art der Bodenbearbeitung, der Fruchtfolgegestaltung, des Zwischenfruchtanbaus, des Düngemittel- und Pestizideinsatzes u.v.m. abhängig. Ein gesunder Boden besitzt eine große Vielfalt an Bodenorganismen. Dabei kann generell festgehalten werden, dass eine Förderung der Bodenfauna bzw. eine hohe Diversität der Bodenfauna auch für die Landwirtschaft sehr positive Folgen hat. Die Häufigkeit und Diversität vieler Tierarten in Agrarökosystemen ist entscheidend von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig. Ackerwildkräuter im Kulturbestand und in Ackerrandstreifen sind eine entscheidende Voraussetzung für dieses vielfältige Tierleben. Die Herbizid-Anwendung hat nicht nur einen Einfluss auf die Florenzusammensetzung sondern auch auf die Fauna. Dies hat zur Folge, dass die Bestäuber der Kulturarten zunehmend gefährdet sind. Um auf dieses Thema aufmerksam zu machen wurde bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eine internationale Initiative für die Erhaltung der Bestäuber verabschiedet (UNEP/CBD/COP/VI/5). Auf Grund der Modernisierung und Intensivierung der österreichischen Landwirtschaft sind viele regional angepasste alte Haustierrassen stark gefährdet, da z. B. ihre Fleischqualität bzw. Milchleistung nicht mehr den modernen Ansprüchen genüge getan haben. Alleine aus wirtschaftlichen Überlegungen sollten diese Rassen aber in jedem Fall erhalten werden, da sie womöglich wichtige Eigenschaften für zukünftige Züchtungen besitzen. Ähnliches gilt für die Erhaltung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Kulturpflanzen. Diese Zielsetzungen gehen mit denen des Global Plan of Action der FAO für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft konform (www.fao.org). Fortgesetzte Nutzung heißt dabei, ein Reservoir an genetischen Ressourcen für Landwirtschaft und Züchtung bereitzustellen, aber auch die Weiterentwicklung der Landwirtschaft mit einer breiten biologischen Diversität an Varietäten und Arten zu ermöglichen, um damit die Ernährung (im Hinblick auf Ertrag, Qualität, Resistenz und Adaption an gegebene oder sich ändernde Klima- und Umweltbedingungen usw.) zu sichern. Um die Vielfalt von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen umfassend erhalten zu können, ist es notwendig auch ihre wildwachsenden und verwilderten Formen zu erhalten. Die in-situ Erhaltung muss die primäre Form der Erhaltung von genetischen Ressourcen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen, von Obst und Weinsorten, der PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 32 Arten im Grünlandbereich und der alten Haustierrassen sein. Erst wenn die in-situ Erhaltung nicht zielführend ist, oder die Erhaltung von gewissen Arten (Diversitäten) gefährdet erscheint, sollten Maßnahmen wie die ex-situ Erhaltung ergriffen werden. Rechtliche Hintergründe Die Eckpfeiler der österreichischen Landwirtschaft sind im Landwirtschaftsgesetz (BGBl. 375/1992) und im EG-Vertrag und darauf basierenden Verordnungen und Richtlinien enthalten. Die 1. Säule der gemeinschaftlichen Agrarpolitik (Marktordnung) lässt den Mitgliedsstaaten nur eingeschränkten Handlungsspielraum. Die 2. Säule (Ländliche Entwicklung) bietet mehr Möglichkeiten, die von Österreich auch forciert werden. Auf Grund der Verordnung (EG) 1257/99 des Rates der Europäischen Union über die Entwicklung des ländlichen Raumes wurde das österreichische Programm einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) entwickelt. Durch dieses Programm werden viele Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe förderwürdig, die positive Wirkungen auf die biologische Vielfalt haben ( z.B. der Verzicht auf Mineraldünger und Pestizide, eine naturnahe Flächennutzung, die Erhaltung extensiver Standorte, die Schaffung von Fruchtfolgen und Brachen, die Aufzucht gefährdeter Haustierrassen und der Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen). Durch das Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 (BGBl. I Nr. 39/2000) erfolgte die Novellierung des Flurverfassungs-Grundgesetzes 1951. Durch diese Novellierung wird erstmals sichergestellt, dass die Kommassierung u.a. auch der Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft dient und ökologische Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. Die unzureichende naturräumliche Ausstattung wird erstmalig als Mangel der Agrarstruktur anerkannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, wenn sich durch die vorgesehenen Maßnahmen und Anlagen die qualitative oder quantitative Ausstattung an naturnahen Strukturelementen nachhaltig insgesamt wesentlich verringern würde, oder ein Gebiet, dass nach Vogelschutz- oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesenen ist, gefährdet werden könnte (RL 79/409/EWG und RL 92/43/EWG). Die Bodenreform ist Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung und Landessache hinsichtlich der Erlassung von Ausführungsgesetzen und der Vollziehung gemäß Art.12 Abs. 1 Z. 3 B-VG. Für die alpinen Regionen Österreichs ist außerdem das Protokoll „Berglandwirtschaft“ (BGBl. III Nr. 231/2002) der Alpenkonvention zu berücksichtigen. In diesem Protokoll sind u.a Forderungen zur Raumordung, zur Erhaltung der standortsgemäßen Viehhaltung mit charakteristischen Haustierrassen und zur Erhaltung oder Wiederherstellung traditioneller Kulturlandschaftselemente festgeschrieben. In Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von gentechnisch veränderten Organismen gilt in Österreich einerseits die EU-Verordnung (146/2003/EG, Abl L 287/1-10) und andererseits das österreichische Gentechnikgesetz i.d.g.F.. Übergeordnete Zielsetzung Die hier angeführten übergeordneten Zielsetzungen leiten sich aus dem überarbeiteten Arbeitsprogramm der CBD zur Agrarbiodiversität (UNEP/CBD/COP/V/5) und der österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung ab. 1. Förderung der positiven Effekte (Erhaltung und Neuanlegung von Landschaftselementen, Pflege von ökologisch wertvollen Flächen) und Milderung der negativen Einflüsse (Pestizideinsatz, Mineraldünger, Nährstoffauswaschung und PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 33 Bodenerosion) von landwirtschaftlichen Systemen und Praktiken auf die biologische Vielfalt in Agro-Ökosystemen und deren Schnittstellen zu anderen Ökosystemen 2. Förderung der biologischen Landwirtschaft und anderen umweltfreundlichen Wirtschaftsweisen und Förderung der Vermarktung von biologisch produzierten Lebensmitteln 3. Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von genetischen Ressourcen die gegenwärtigen oder potenziellen Wert für die Ernährung oder die Landwirtschaft haben 4. Erhalt der nachhaltigen Nutzung von Grenzertragsböden und Sonderstandorten Ziele (zur Kulturlandschaft) • Erhaltung und Wiederherstellung der Anzahl und Diversität von Biotopen in der Kulturlandschaft (z. B. Biotopverbundsystem, Erhaltung naturnaher Flächen) • Erhaltung und Förderung von besonders wertvollen Übergangsbereichen (Pufferzonen, Korridoren und Trittsteinen) mit einem eigenen charakteristischen Artenspektrum Maßnahmen • Nutzung bestehender Programme oder Entwicklung von gezielten neuen Programmen zur Erhaltung von Refugialflächen und zur Pflege der Landschaftseinrichtung • Erhaltung, Ausdehnung und Neuanlage von extensiv genutzten und unbewirtschafteten Pufferzonen zwischen verschiedenen Landschaftseinheiten und zu naturnäheren Landschaftsbestandteilen, z.B. zu Waldrändern, Gewässern, Hecken, Feucht- und Magerwiesen • Erarbeitung regionaler Kulturlandschaftsleitbilder standörtlichen Verhältnisse angepassten Agrarstruktur zur Sicherung einer an die • Entwicklung von Kriterien und Indikatoren zur Überprüfung der ökologischen Ausrichtung von Förderungen Ziele (zur Erhaltung der nicht genutzten Arten in Agrarökosystemen) • Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt des gesamten Agrarökosystems unter besonderer Berücksichtigung der Bestäuber und der nicht genutzten Arten des Agrarökosystems • Ausbau und Förderung der biologischen Landwirtschaft bzw. weitere Etablierung einer nachhaltigen, ökologische Aspekte berücksichtigenden Landwirtschaft die der multifunktionalen Rolle des ländlichen Raumes Rechnung trägt durch z.B. die weitere Fortführung und den Ausbau des ÖPUL-Programms (Aktionsprogramm Biologische Landwirtschaft) • Vorbeugung und Schutz des Bodens vor Verschmutzung, Erosion und Verarmung Maßnahmen • Verstärkte Forschungs- und Monitoringaktivitäten zu den unterschiedlichen Auswirkungen von einzelnen Bewirtschaftungsmethoden auf die Agrarbiodiversität, unter besonderer PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 34 Berücksichtigung von nicht genutzten Arten (u.a. Bestäubern) und zu Fragen der Nährstoffkreisläufe und der biologischen Vielfalt der Böden • Weiterentwicklung der ökologischen Evaluierung der Agrar-Förderungen • Weiterentwicklung von Programmen und Förderungen, für landwirtschaftliche Maßnahmen mit positiver Wirkung auf die biologische Vielfalt von Agrarökosystemen (z.B. verstärkte Kulturvielfalt, belassen von Ackerrandstreifen, extensivierende Bewirtschaftungsmethoden, gezielter und dosierter Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel, schonender landwirtschaftlicher Geräteeinsatz) • Verstärkte Aufklärung und Information der Bäuerinnen und Bauern über den Wert der biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und Überzeugung von der Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen • Verstärkte Aufklärung und Information der KonsumentInnen über den Wert der biologischen Vielfalt in Agrarökosystemen und Überzeugung von der Notwendigkeit eines entsprechenden Kaufverhaltens Ziele (zu landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen) • Förderung und Unterstützung der Erhaltung der genetischen Ressourcen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen vorzugsweise durch in-situ on farm Erhaltung • Weckung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen • Schließung von Sammellücken und Erhaltung von auslaufenden Zuchtsorten Maßnahmen • Ausschöpfung der Förderungen für den Anbau von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen für Streuobstflächen und Neuauspflanzungen etc. • Motivation und Bewusstseinsbildung privater Betriebe, das traditionelle Sortiment zu nutzen (z. B. im privaten Hobbygemüsebau) und Verwendung des Materials in der Pflanzenzüchtung • Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen zum Saatgutgesetz • Motivation und Bewusstseinsbildung von KonsumentInnen umweltbewusst zu kaufen • Sammlung von Wild- und Unkrautarten, die als potenzielle Nutzpflanzen oder zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes in landwirtschaftlich/gärtnerischen Kulturen eine Rolle spielen bzw. Sammlung von wildwachsenden Ausgangsformen von Kulturarten und genutzten Wildpflanzenarten • Laufende Zuführung von aus dem Zuchtbuch gestrichenen Sorten in Genbanken Ziele (zum Dauergrünland) • Förderung der in-situ Erhaltung von wilden bzw. verwilderten Formen die im Dauergrünland von Bedeutung sind (nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung) • Vollständige Erhebungen der Pflanzengesellschaften und deren Gefährdungsgrad im Dauergrünland und Definition der Schützenswertigkeit PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 35 • Einbeziehung der Pflanzendiversität Bewirtschaftungsarten in Überlegungen zur Erhaltung der Maßnahmen • Definition der in den betroffenen Bereichen vorkommenden Pflanzengesellschaften und Erarbeitung der Gefährdungsstufen im Hinblick auf deren Seltenheit und Erhaltenswertigkeit • Monitoring der hochgradig schützenswerten Pflanzengesellschaften • Definition der damit verbundenen erhaltenswerten Bewirtschaftungsformen (im Zusammenhang mit Grünlandund Almwirtschaft) und Erarbeitung von Gefährdungsszenarien für die Zukunft mit Überlegungen zu deren Vermeidung (Tourismus, Freizeitwirtschaft, Agrarpolitik etc.) • Maßnahmen zur Rückführung regional angepasster, wertvoller Arten und Sorten auf Initialflächen (Forstwege, Straßenböschungen, Begrünungen, Neuanlage und Übersaat von extensiven Grünlandflächen) Ziele (zu landwirtschaftlichen Nutztieren und Bestäubern) • Sicherstellung der Erhaltung der Linienvielfalt bzw. Aufbau stabiler Zuchtpopulationen all jener Rassen die zu den gefährdeten Haustierrassen zählen durch z.B. die Förderung und Unterstützung von privaten Initiativen • Vermarktung des Fleisches von gefährdeten Rassen über die Spezialitätenproduktion • Nutzung von gefährdeten Rassen im Rahmen der Landwirtschaft, des Fremdenverkehrs und zur Pflege der Kulturlandschaft • Absicherung der Erhaltung der Rassen Carnica und Mellifera im gesamten Bundesgebiet nach ihren lokaltypischen Ausprägungen durch gesetzliche und praktische Maßnahmen Maßnahmen • Weitere Förderung der Haltung und Aufzucht von gefährdeten Haustierrassen z.B. durch ÖPUL • Erhebung und zentrale Registrierung möglichst aller noch vorhandener Tiere und deren Abstammungen • Erstellung von Anpaarungs- und Zuchtprogrammen • Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Änderung des Marktverhaltens von Konsumenten, um ihnen den Wert einer ausgezeichneten Fleischqualität näher zu bringen • Bindung von Förderungen an die Befolgung eines Anpaarungsprogrammes • Absicherung und Erweiterung der bestehenden Belegstellen und Reinzuchtgebiete • Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker unter der besonderen Berücksichtigung von Maßnahmen zur Absicherung der Erhaltung der Rassen nach ihren lokaltypischen Ausprägungen und unter Einbeziehung der bestehenden Organisationsstrukturen der Imkerverbände und der Imkerschulen in den Bundesländern Ziele (zur ex-situ Erhaltung) • Ex-situ Erhaltung von Sorten und Herkünften von landwirtschaftlich und gärtnerischen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 36 Kulturpflanzen, Obst- und Weinsorten bzw. jenen Arten, die für das österreichische Grünland Bedeutung haben oder hatten, aber deren Fortbestand auf Grund der Entwicklungen am Sämereienmarkt oder durch geänderte Ansprüche als gefährdet gelten • Erstellung von Listen jener Sorten und Arten, für die eine ex-situ Erhaltung für notwendig erachtet werden • Realisierung gesicherter Lagerkapazitäten • Sicherstellung einer laufenden Überprüfung, Dokumentation bzw. Charakterisierung und Erneuerung des eingelagerten Materials Maßnahmen • Bereitstellung ausreichender Mittel zur Realisierung gesicherter Langzeitlagerungen und Umsetzung von Zweit- und Sicherheitslagern • Intensivierung der Kartierungsarbeiten • EDV-mäßige Erfassung der Sortendaten und zentrale Datensammlung • Laufendes Monitoring des eingelagerten Materials und fortlaufender Anbau zur Materialienerneuerung • Erfassung aller für den Alpenraum bedeutenden Sorten an Gräsern und Leguminosen des Grünlandes anhand der Sortenversuchsergebnisse der letzten 10 Jahre • Wildsammlung von speziellen Arten bei akuter Gefährdung PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 37 2.3.2 Forstwirtschaft Querverweis zu den Kap. 2.2.5, 2.3.3 und 2.3.5 Ausgangssituation Über 47% Österreichs sind bewaldet. Diese Wälder beherbergen einen sehr wichtigen Teil der heimischen Biodiversität. Fast 90% dieser Wälder sind Wirtschaftswälder oder Schutzwälder im Ertrag, die kleinflächig bewirtschaftet werden. Dies ist auch auf die großteils mosaikartige Eigentumsstruktur und den hohen Anteil von Kleinwaldflächen zurückzuführen. Die Endnutzungen erfolgen zu 73% als Einzelstammentnahmen bzw. durch kleinflächige Eingriffe, die restliche Nutzung erfolgt auf Flächen zwischen 0,2 – 2 ha. Jährlich werden etwa zwei Drittel des Holzzuwachses genutzt (BMLFUW, 2001). Die Baumartenverteilung und -mischung in Österreichs Wäldern ist nicht nur von den unterschiedlichen natürlichen Standorten geprägt, sondern auch von der forstlichen Bewirtschaftung. Ein höherer Nadelbaumanteil, als er den natürlichen Gegebenheiten entspricht, ist/war in wirtschaftlichen Überlegungen begründet. In manchen Fällen wurde dabei die ökologische Toleranz der Standorte überschritten, entsprechende Schäden können die Folge sein. Die Ergebnisse der Waldinventur zeigen jedoch bereits eine positive Tendenz in den Vergleichzahlen: Abnahme der Nadelbaumarten und Zunahme der Laubbaumarten und damit Zunahme der Laub- und Mischwälder (http://bfw.ac.at/). Nach den Ergebnissen der Hemerobie-Sudie ist ein Großteil der österreichischen Wälder, nämlich zwei Drittel in einem naturnahen bis mäßig veränderten Zustand: 25% des österreichischen Waldes sind als „natürlich“ bzw. „naturnah“ zu bezeichnen, 41% sind gegenüber dem optimalen Zustand „mäßig verändert“. Jedoch weist die Hemerobie-Sudie 27% als „stark verändert“ und 7% als „künstlich“ aus (GRABHERR et al., 1998). Der relativ hohe Natürlichkeitsgrad österreichischer Wälder ist in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei den mitteleuropäischen Landschaften durch die Nutzung des Menschen fast ausschließlich um Kulturlandschaft handelt, positiv zu bewerten. Diesem positiven Aspekt stehen die 53 österreichischen Waldbiotoptypen gegenüber, die 2002 in die Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs aufgenommen werden mussten (ESSL et al., 2002). Keiner der 93 für Österreich ausgewiesenen Waldbiotoptypen ist bis jetzt völlig verschwunden, aber fünf sind von der völligen Vernichtung bedroht. Flächenbezogene Aussagen können aus diesen Ergebnissen nicht abgeleitet werden. In den letzten Jahren besteht eine angespannte Situation durch drohende Massenvermehrungen forstschädlicher Organismen, die durch die aktuellen Wetterverhältnisse und Schadholz nach Sturm- und Schneeschäden begünstigt werden. Neben akuten Gefährdungen von Waldbeständen mit Baumarten außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes sind auch Beeinträchtigungen natürlicher Waldbestände zu beobachten. Bezüglich der Verjüngung und deren Beeinträchtigungen zeigen die Auswertungen der letzten Inventurperioden ein großes Potenzial an natürlicher Verjüngung sowie an Artenvielfalt (http://bfw.ac.at/). Einschränkungen der Nutzbarkeit dieses Potenzials entstehen z.B. durch Wild, Weidevieh, waldbauliche Maßnahmen und externe Faktoren. Neben den Hauptbaumarten verjüngen sich auch seltener vorkommende ökologisch wertvolle Baumarten, die für die Bestandesstabilität wichtig sind (z.B. Ahorn, Eberesche, Eiche, Linde, Lärche, Tanne) auf vielen Probeflächen von selbst, bleiben aber auf den meisten Flächen hinter den herrschenden Baumarten zurück. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Wildbestände, die z.B. durch selektiven Verbiss, Einfluss auf die natürliche Verjüngung der Waldbestände haben. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der eigenen Jagdpraktiken wurden Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd entwickelt (FORSTNER et al., 2002). Dieses Set an Kriterien und Indikatoren ermöglicht es selbst die Nachhaltigkeit der eigenen Jagdpraxis, durch ein PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 38 Bewertungsschema, zu überprüfen. Zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Verjüngungspotenzials in österreichischen Wäldern ist es notwendig, dass alle Interessenvertreter eng kooperieren. Weitere Faktoren die auf österreichische Wälder wirken sind u.a. anthropogen bedingte Immissionen. Vor allem Schwefeldioxyd, Stickoxide, Ammoniak, Schwermetalle, bodennahes Ozon und etliche organische Verbindungen haben das Potenzial zu akuten oder chronischen Vegetationsschäden führen zu können. Auch die Intensivierung der Landwirtschaft beeinflusst die biologische Vielfalt heimischer Wälder. Einerseits durch den Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und andererseits durch den Verlust von naturnahen und traditionellen Landschaftselementen. Der Rückgang dieser Biotopverbundelemente und der Einstandsräume für Wildtiere kann zu einem erhöhten Wildschadensdruck in angrenzenden Waldlebensräumen führen. Einige Faktoren die im Zusammenhang mit Tourismus- und Freizeitaktivitäten auf heimische Wälder wirken, sind der zunehmende Flächenverbrauch für Erholungseinrichtungen, die Fragmentierung von Waldflächen durch Erschließungsstraßen, das tourismusinduzierte Verkehrsaufkommen und die Erschließung von sensiblen alpinen Gebieten. Langfristig tragfähige Ergebnisse können in vielen Bereichen nur erzielt werden, wenn alle AkteurInnen an partizipativen Entscheidungsprozessen mitarbeiten. In den nächsten Jahren wird auch zu diskutieren sein, inwieweit es sinnvoll ist, Anpassungsmaßnahmen an den fortschreitenden Klimawandel (bedingt durch bereits entstandene Emissionen von Treibhausgasen) zu setzen und wenn ja, welche. Im Hinblick auf den Schutz der österreichischen Wälder sind jedenfalls alle Schritte zur Emissionsminderung von treibhauswirksamen Gasen zu tätigen, um die Klimaänderungen langfristig möglichst gering und die globale Temperaturerhöhung jedenfalls unterhalb von 2 Grad Celsius zu halten. Dies bedeutet für Österreich bereits eine Temperaturerhöhung um etwa 4 Grad Celsius bzw. eine weitere Erhöhung um mindestens 2 Grad gegenüber dem derzeitigen Niveau. Weiters wird zu beurteilen und zu entscheiden sein, ob und wenn ja welche Auswirkungen auf österreichische Wälder und ihre Bewirtschaftung durch die Umsetzung der im Kyotoprotokoll (www.unfccc.int) geforderten Reduktion von treibhauswirksamen Gasen gegeben sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine naturnahe Waldbewirtschaftung die sich an der potentiell natürlichen Waldgesellschaft und den standörtlichen Gegebenheiten orientiert. Für die Ausrichtung der österreichischen Forstpolitik sind außerdem internationale, regionale und nationale Prozesse und Abkommen wichtig. Dabei sind die folgenden Initiativen besonders hervorzuheben: - Bei der sechsten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (BGBl. Nr. 213/1995) wurde das erweiterte Arbeitsprogramm zur Biodiversität der Wälder verabschiedet (Beschluss UNEP/CBD/COP/VI/22). Darin werden die Vertragsstaaten aufgefordert, Aktivitäten aus dem Arbeitsprogramm nach ihren nationalen Bedürfnissen und Prioritäten zu setzen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde vom Institut für Wald-, Umwelt- und Ressourcenpolitik der Universität für Bodenkultur Wien eine Evaluierung des Umsetzungsgrades des erweiterten Arbeitsprogramms zur Waldbiodiversität der CBD und der IPF/IFF Aktionsvorschläge in Österreich durchgeführt (PÜLZL, 2003). - Die in Rio 1992 angenommene Walderklärung strebt einen globalen Konsens bezüglich der Bewirtschaftung, Bewahrung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldgesellschaften an und misst allen drei Aspekten gleichrangige Wertigkeit bei. Diese Erklärung betont die Bedeutung der Wälder für die Erhaltung der Artenvielfalt. Österreich ist aktiv in die Folgeprozesse involviert (IPF/IFF und UNFF). Für Österreich wurde vom Institut für Wald-, Umwelt- und Ressourcenpolitik der Universität für Bodenkultur eine Evaluierung der Umsetzung der IPF- und IFF-Aktionsvorschläge durchgeführt (PÜLZL, 2002). PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 39 - Das unter österreichischer Federführung entstandene Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention (BGBl. Nr. III 233/2002) enthält ebenfalls sehr wichtige Zielvorgaben für die forstliche Bewirtschaftung in den Alpen. - Im Zuge des paneuropäischen Prozesses zum Schutz der Wälder (www.mcpfe.org) erfolgte u.a. die Ausarbeitung von Empfehlungen für die nachhaltige Waldwirtschaft (auch in Bezug auf die Erhaltung der Biodiversität). - Des weiteren ist die gemeinsame Europäsche Forststrategie zu berücksichtigen (http://europa.eu.int/comm/agriculture/fore/index_de.htm). - Ein neues Instrument zur Festlegung von Entwicklungszielen und Maßnahmenplänen stellt der Österreichische Walddialog dar (www.walddialog.at). Dieser 2002 initiierte Prozess, an dem sowohl hoheitliche Einrichtungen als auch öffentliche und private Interessensvertretungen teilnehmen, hat das Ziel, gemeinsam ein österreichisches Waldprogramm zu entwickeln. Ein Modul des Walddialoges befasst sich u.a. mit dem Themenbereich biologische Vielfalt und ergänzt und komplementiert dadurch die Inhalte der österreichischen Biodiversitäts-Strategie. Rechtliche Hintergründe Die Bewirtschaftung der österreichischen Wälder unterliegt einigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mit Relevanz für die Biodiversität. Auf Bundesebene stellt das österreichische Forstgesetz 1975 (BGBl.Nr. 440/75 i.d.g.F BGBl.Nr. I 59/2002) die wesentliche Basis dar. Die Novelle beinhaltet einige wichtige Neuerungen. So wird in §1 das Prinzip der nachhaltigen Bewirtschaftung festgeschrieben. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung bedeutete in diesem Zusammenhang, die Pflege und Nutzung der Wälder auf eine Art und in einem Umfang, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsvermögen, Vitalität sowie Potenzial dauerhaft erhalten wird, um derzeit und in Zukunft ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene, ohne andere Ökosysteme zu schädigen, erfüllt werden können. Eine wichtige Änderung des Forstgesetzes besteht außerdem darin, dass 2 Rodungen unter 1000 m keiner Rodungsbewilligung mehr bedürfen, sondern nur noch zwingend bei der Forstbehörde angemeldet werden müssen. Die Forstbehörde hat jedoch die Möglichkeit „aus Rücksicht auf öffentliches Interesse“ gemäß § 17 ein Rodungsverfahren einzuleiten. Durch das forstliche Vermehrungsgutgesetz BGBl. Nr. 110/2002 i.d.g.F. wird garantiert, dass ausschließlich geeignetes und überprüftes Vermehrungsgut (Pflanzen, Pflanzenteile und Samen) in den Handel gelangt. Aktivitäten im Bereich der ex-situ Erhaltung werden durch das österreichische Generhaltungsprogramm gesetzt. Darunter fällt u.a. die Einrichtung von Generhaltungswäldern, die Langzeitlagerung von Saatgut, die Einrichtung von Klonarchiven und Samenplantagen. Im Hinblick auf die Biodiversität kommen bei den Landesgesetzen, die für die Waldbewirtschaftung ebenfalls relevant sind, den Naturschutzgesetzen und den Jagdgesetzen besondere Bedeutung zu. Auf Gemeinschaftsebene ist u.a. die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) von Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Wäldern. Übergeordnete Zielsetzungen Die Ziele der vorliegenden Biodiversitäts-Strategie leiten sich, unter Beachtung der angeführten Rechtsgrundlagen, insbesondere aus den Ergebnissen der aktuellen Erhebungen über den Zustand des österreichischen Waldes ab. Dazu zählen u.a. die PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 40 Studie zur Hemerobie österreichischer Waldökosysteme (Status quo Feststellung der Naturnähe heimischer Wälder 1998), die Österreichische Waldinventur (laufende periodische Daten über Wirkungen der Waldbewirtschaftung) als wesentliche Basis für den österreichischen Waldbericht, der dem Nationalrat jährlich vorzulegen ist und von den Waldentwicklungsplänen ab. Zusätzlich dazu wurden die Ergebnisse der österreichischen Evaluierung des erweiterten Arbeitsprogramms zur Biodiversität der Wälder des Übereinkommens über die biologische Vielfalt berücksichtigt (UNEP/CBD/COP/VI/22). Die übergeordneten Zielsetzungen unter dem 1. Programmelement lauten: 1. Reduktion der Bedrohungen und Mäßigung der Einflüsse von bedrohenden Prozessen auf die biologische Vielfalt der Wälder 2. Schutz, Wiederherstellung und Wiederaufbau der Waldbiodiversität 3. Förderung der nachhaltigen Nutzung der Waldbiodiversität Eine enge nationale Abstimmung und Koordination innerhalb der gegebenen Foren ist die wichtigste Voraussetzung zur Umsetzung des erweiterten Arbeitsprogramms der Wälder des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Waldbewirtschaftung erfordert im Hinblick auf die zum Teil großen bestandes- und standortsindividuellen Unterschiede Flexibilität. Ziele • Orientierung der Waldbewirtschaftung an der jeweiligen potenziell natürlichen Waldgesellschaft (z.B. durch standortgerechte Baumartenwahl) unter Wahrung der Stabilität des betreffenden Waldökosystems • Anzustreben ist ein stufiger Bestandesaufbau, eine Baumartenmischung und –verteilung entsprechend den natürlichen Voraussetzungen und ein integrierter Forstschutz • Förderung der natürlichen Verjüngung unter besonderer Beachtung der Qualität und der Standortstauglichkeit des jeweiligen Ausgangsbestandes sowie der standörtlichen Gegebenheiten als Beitrag zur Erhaltung der genetischen Vielfalt • Anzustreben ist eine kleinflächige, pflegliche Holznutzung u.a. zur Vermeidung von Bodenerosion und –verdichtung und die Belassung von ausreichenden Mengen von Altbzw. Biotopholz in den Wäldern. • Anzustreben sind abgestufte vielfältige Waldränder • Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Vernetzung von Waldgebieten ist anzustreben • Erhaltung und Förderung von traditionellen Waldbewirtschaftungsformen Waldbetriebsarten die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen und Maßnahmen • Verstärkte ökologische Ausrichtung des derzeitigen Förderungssystems, zur Annäherung an die natürlichen Waldgesellschaften und im Besonderen zur Erhöhung des Anteils von Laub- und Mischwäldern • Optimierung der Waldausstattung in unterbewaldeten Gebieten (z.B. durch standortgerechte Baumartenwahl) unter Ausschluss von naturschutzfachlich bedeutenden Sonderstandorten (z.B. Trockenrasen und extensiv bewirtschaftetem Grünland) • Vernetzung von Waldflächen durch Korridore oder Trittsteine bei gleichzeitigem Freihalten PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 41 von ökologisch wertvollen Offenlandflächen (z.B. Magergrünland, Moore, Trockenrasen) • Verstärkte Mischwuchsregulierung • Keine Förderung von Fichtenkulturen in Ausschließungsgebieten (festgelegt auf Grundlage der Herkunftsgebiete; Berücksichtigung kleinstandörtlicher Gegebenheiten) • Verstärkte Förderung von Bestandesumwandlungen (v.a. in jenen 7% österreichischen Wälder, die in der Hemerobiestudie als künstlich eingestuft wurden) der • Integrierter Forstschutz unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer biotechnischer Maßnahmen z.B. Ameisenschutz, Nistkästen, Spechtbäume Fangbäume und und Ziele • Aus- und Weiterbildung aller mit der Forstwirtschaft befasster Personen mit verstärkter ökologischer Komponente • Kooperation mit anderen LandnutzerInnen Maßnahme • Beratung und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich verstärkter Nutzung der natürlichen Verjüngungspotenziale, eines möglichst standortsgemäßen Waldaufbaus, einer möglichst kleinflächigen Nutzung, der Anwendung von bestandesschonenden Holzerntemethoden sowie eines integrierten Forstschutzes • Partizipative Entwicklung von Strategien zum Schutz der Wälder (innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten) Ziele • Effektiver Schutz der österreichischen Waldbiodiversität • Erhaltung aller 93 Waldbiotoptypen Österreichs Maßnahmen • Ausweisung weiterer Naturwaldreservate, zur Verbesserung der Repräsentativität des Schutzgebietsnetzwerkes • Berücksichtigung der Ergebnisse der Hemerobiekartierung flächendeckend für Österreich, als neue Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen zur Waldzustandsverbesserung und für allfällige Förderungen • Verstärkte Koordination und intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund und einzelnen Bundesländern zur Festlegung von einheitlichen und vergleichbaren Schutz-Zielen in Schutzgebieten mit hohem Waldanteil • Verstärkter Einsatz des Vertragsnaturschutzes und von Marktinstrumenten (z.B. Ökosponsoring) unter Berücksichtigung des ausgewogenen Ausgleichs der Nutzungsinteressen. Ziele • Aufnahme von weiteren biodiversitätsrelevanten Aspekten in die Waldinventur PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com Österreichische 42 • Vermehrte Einbeziehung ökologisch relevanter Elemente in die forstliche Raumplanung auf Landes- und Bundesebene bzw. in Waldfachpläne als wichtige Grundlage für forstpolitische Entscheidungen bzw. zur Erreichung biodiversitätsbezogener Zielsetzungen • Festlegung und Umsetzung von nationalen Kriterien und Indikatoren zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Wälder (als Teil des nationalen Sets von Kriterien und Indikatoren der nachhaltigen Waldbewirtschaftung) Maßnahmen • Aufnahme zusätzlicher biodiversitätsrelevanter Merkmale in die Österreichische Waldinventur, die u.a. Einblick in die innere Struktur des Waldes ermöglichen (z.B. Bestandesmängel, Pflegemaßnahmen, Standortsmerkmale) • Einbeziehung ökologisch relevanter Elemente in die forstliche Raumplanung Ziele • Schwerpunktsetzung in Forschungsprojekten und -aufträgen bezüglich naturnaher, in der Praxis umsetzbarer, Waldbewirtschaftung • Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes des ökosystemaren Ansatzes im Wald im Sinne der bestehenden internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der auch international laufenden Abstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten • Vertiefung des Wissens über natürliche Abläufe in Naturwäldern • Weitere Forschungen zu den Auswirkungen von Schadstoffen auf Wälder und der Problematik der Eutrophierung und Versauerung von Waldböden • Sammlung von Informationen zu Auswirkung des derzeitigen Strukturwandels im Kleinwaldbereich auf die biologische Vielfalt in Wäldern • Weitere Forschung zur genetischen Vielfalt von Arten, die in Wäldern vorkommen • Unterstützung von Forschungsaktivitäten zu Totund Altholzmengen in Wirtschaftswäldern (unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Waldgesellschaften und Sukzessionsstadien) und Weiterentwicklung von Instrumenten zur lokalen Beurteilung der phytosanitären Situation in Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Totholz Maßnahmen • Auswertung der Erkenntnisse aus dem Naturwaldreservatenetz • Durchführung von Projekten zur Überprüfung der Auswirkung des derzeitigen Strukturwandels im Kleinwaldbereich auf die biologische Vielfalt dieser Waldgebiete • Durchführung von Forschungsprojekten zum Tot- und Altholz im Wirtschaftswald und zur Weiterentwicklung von Instrumenten zur lokalen Beurteilung der phytosanitären Situation in Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Totholz PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 43 2.3.3 Jagd Querverweis zu den Kap. 2.3.2 und 2.3.5 Ausgangssituation Die Jagd ist eine sehr alte Form der Nutzung von natürlichen Ressourcen. Die Hege und Bejagung hat aber nicht nur direkten Einfluss auf die genetische Vielfalt von Wildtieren, sondern auch auf die Wildtierzusammensetzung, auf Populationsstrukturen und deren Lebensräume. Indirekt beeinflusst sie dadurch auch andere Tier- und Pflanzenarten bzw. die biologische Vielfalt von Ökosystemen. Historische Formen der jagdlichen Bewirtschaftung, wie beispielsweise die Orientierung an bestimmten Trophäentypen, führen zu einseitigen Änderungen der Populationsstruktur. Dies kann eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt zur Folge haben. Die Umsetzung wildbiologischer Erkenntnisse und die Aufklärung über ökologische Zusammenhänge zwischen jagdlicher Einflussnahme und biologischer Vielfalt wurde in den letzten Jahren stark verbessert, sollte jedoch in manchen Bereichen noch forciert werden. Neben Faktoren, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Jagdwirtschaft zu suchen sind (Verlust von Lebensräumen), können u.a. auch jagdliche Maßnahmen zusätzlich zu einer Gefährdung von Arten beitragen. Um eine Gefährdung durch jagdliche Nutzung auszuschließen, sind objektive Grundlagen für eine Nutzungsplanung dieser Wildtierarten erforderlich. Die Lebensraumgestaltung für die jagdbaren Wildtiere wird stark von der Art der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung sowie von der Nutzung der Wildtierlebensräume durch menschliche Besiedlung, Verkehrseinrichtungen, Tourismus und Freizeitwirtschaft geprägt. Wechselwirkungen zwischen diesen Einflüssen und großräumige Zusammenhänge, die sich aus der Mobilität der Wildtiere ergeben, werden zu wenig berücksichtigt. Die unterschiedlich intensive jagdliche Bewirtschaftung der Wildtierarten kann zu Häufigkeitsverschiebungen im gesamten Spektrum der Wildtierarten führen, womit Biodiversitätsverluste verbunden sein können. Konflikte zwischen einzelnen Landnutzungsinteressen (Jagd-, Land-, Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus, Freizeitwirtschaft, Verkehr, allgemeine Öffentlichkeit) konnten in einigen Bereichen durch konstruktive Zusammenarbeit bereits entschärft werden und zu sichtbaren Fortschritten in der Erarbeitung und Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten führen. Die Bemühungen um ein konstruktives Klima zur Lösung dieser vielschichtigen Interessenkonflikte sollten weiterhin aufrechterhalten und verstärkt werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits weitere Schritte gesetzt. In einem breit angelegten nationalen Prozess wurden unter der Projektleitung des Umweltbundesamtes Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd entwickelt (FORSTNER et al., 2002). Das Bewertungsschema setzt sich aus Prinzipien, Kriterien und Indikatoren zusammen und ist über den Clearing-House Mechanism Österreich (www.biodiv.at) abrufbar. Es gibt allen mit der Jagd befassten Personen die Möglichkeit, selbst die Nachhaltigkeit der eigenen Jagdpraxis zu überprüfen. Diese Frage ist umso aktueller, da Bedingungen und Voraussetzungen einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen seit der Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCED) und nachfolgenden umweltpolitischen Prozessen, wie der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa, intensiv diskutiert werden. Laut einer Resolution der IUCN in Amman im Jahr 2000 (IUCN, Resolution 2.29) kann die Nutzung wildlebender Ressourcen (d. h. auch der Wildtierfauna), sofern sie nachhaltig ausgeübt wird, grundsätzlich eine Form des Naturschutzes sein. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 44 Rechtliche Hintergründe Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Rechtsgebietes Jagd obliegt in Österreich den Ländern, daher gibt es neun verschiedene Landesjagdgesetze. Das Jagdrecht ist untrennbar an den Besitz von Grund und Boden gebunden und wird in Form eines Reviersystems ausgeübt. Die Ausübung der Jagd hängt von einer bestimmten Mindestgröße des Grundeigentums ab (Eigenjagdgebiet mindestens 115 ha). Die Jagdgesetze regeln u. a. die Ausübung des Jagdrechtes hinsichtlich der Hege, des Erlegens und der Aneignung der jagdbaren Wildtierarten und enthalten zahlreiche Bestimmungen zur Erhaltung und Nutzung dieser Arten. Diese Bestimmungen sind durch das Grundprinzip der Nachhaltigkeit geprägt und decken Aspekte der biologischen Vielfalt ab. Die Jagdgesetze der meisten Bundesländer zielen auf die Erhaltung und Nutzung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes. Bei einigen Wildtierarten ist die nachhaltige jagdliche Nutzung derzeit nicht objektiv beurteilbar, weil überprüfbare Daten über den regionalen Status dieser Arten und deren Populationsdynamik nicht zur Verfügung stehen. Einige derzeit bestehende Programme und Aktivitäten entsprechen bereits den Zielen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Sie werden entweder von den Landesjagdverbänden selbst getragen oder in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durchgeführt. Diese Programme erstrecken sich von der Einrichtung von Schutzgebieten (Schongebiete, Ruhezonen etc.) über Habitatverbesserungen (z.B. Schaffung von Ökostreifen) bis zu konkreten Artenschutzprogrammen (Steinwild, Großtrappe, Wanderfalke, Bartgeier, Fischotter, Braunbär, Luchs, etc.). Ziele • Langfristige Sicherung aller heimischen Wildtierpopulationen und deren Lebensräume • An die Lebensräume angepasste jagdliche Bewirtschaftung der Wildtierpopulationen bei gleichzeitiger Lebensraumverbesserung Maßnahmen • Überprüfung der Jagdgesetze und anderer wildtierrelevanter Gesetze auf Adaptierungsbzw. Ergänzungserfordernisse in Bezug auf die Ziele der Konvention über die biologische Vielfalt • Erhaltung bzw. Wiederherstellung möglichst vielfältiger Wildtierhabitate (Gestaltung der Landnutzungsformen) • Erarbeitung von Erhaltungsprogrammen für bedrohte oder in ihrem Bestand rückläufige Tierarten (Auerwild, Haselwild, Rebhuhn, Feldhase etc.) durch alle Betroffenen • Nutzung der Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd zur Bewertung der Nachhaltigkeit der eigenen Jagdaktivitäten und freiwillige Anwendung dieses Bewertungssystems in Regionen • Verstärkte Entwicklung wildökologischer, revierübergreifender Planung und Einbindung in die allgemeine Landesraumplanung; Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die Raumplanung • Schaffung von nachvollziehbaren Monitoringsystemen für jagdbare Wildtierarten als Grundlage für eine wildökologische Raumplanung sowie für die Bejagungsplanung • Erweiterung und Intensivierung gemeinsamer Kommunikationsplattformen der wichtigsten traditionellen Landnutzungsinteressen (Jagd, Forstwirtschaft, Landwirtschaft) und anderer PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 45 Faktoren (Tourismus, Freizeitwirtschaft, Verkehr, Siedlungswesen etc.) • Bewusstseinsbildung bei allen Personen, die Land nutzen bezüglich der Beeinflussung des Lebensraumes von Wildtieren durch gesetzte Maßnahmen und Vorhaben • Information der Jäger und Jägerinnen über ökologische Auswirkungen der jagdlichen Maßnahmen auf Ökosysteme • Verstärkte interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung aller mit der Jagdwirtschaft befassten Personen • Verstärkte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse der Wildbiologie in der Praxis sowie Schaffung von Vermittlungsmöglichkeiten dafür PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 46 2.3.4 Fischerei Querverweis zum Kap. 2.2.5 Ausgangssituation In den letzten hundert Jahren führten anthropogene Einflüsse auf Gewässer (Schutzwasserbau, Kraftwerksanlagen, Abwasserbelastungen) zu z. T. massiven Beeinträchtigungen der Morphologie und der Hydrologie der Gewässer und zu Problemen mit der Wassergüte. Die Beeinträchtigung des Längenkontinuums der Fließgewässer, die Gefahr die von Turbinen ausgeht und der kontinuierliche Ausbau von Schifffahrtsrinnen haben besonderen Einfluss auf die Fischfauna. Auf dem Sektor der anthropogenen Stoffeinträge hat sich die Situation durch den Ausbau von Kläranlagen weitgehend entspannt. Ein latentes Problem stellt weiterhin die Erosion von Ackerböden dar, durch die es zum Eintrag von Sedimenten- und Schwebstoffen bzw. die Veränderung der Sohlsubstrate in Fließgewässer kommt. Die Fischerei selbst hat heute, vor allem in der Form der Angelfischerei, den größten Einfluss auf die Fischfauna. Regional haben Sportarten wie Canyoning und Rafting sowie der Wellenschlag durch Schiffe und Motorboote in den Seichtzonen auch Einfluss auf die Fischbestände. In den heimischen Gewässern leben zurzeit insgesamt 75 Fischarten (inklusive 2 Neunaugenarten, Renken nur einmal als Artengruppe gezählt). Davon gelten nach neusten Forschungsergebnissen 27 Arten als nicht autochthon, das heißt, sie wurden eingebürgert bzw. deren Bestände sind nur durch regelmäßigen künstlichen Besatz aufrecht zu erhalten. 4 Arten (Hausen, Sternhausen, Waxdick und Glattdick) sind in Österreich ausgestorben. Der Semling der lange Zeit als ausgestorben gegolten hat, wurde in Österreich wiederentdeckt (RÖHRICH, 2003). Die Anzahl der rezenten, autochthonen Neunaugenund Fischarten beträgt daher insgesamt 48 Arten. So erfreulich es ist, dass noch ein sehr großer Teil des ursprünglichen Artenspektrums in Österreich existiert, so dramatisch ist es um die Bestandsentwicklung bestimmt: 4 Arten sind ausgestorben, 43 Arten (72%) werden bereits in der Roten Liste gefährdeter Tierarten geführt (SPINDLER, 1997). Die Fischerei in Österreich setzt sich aus zwei Bereichen zusammen. Einerseits aus der Berufs- oder Wirtschaftsfischerei und andererseits aus der Angelfischerei. Die Berufsfischerei wird in Österreich nur mehr in sehr geringem Maße betrieben. Sie ist sporadisch an einzelnen Seen existent, z.B. am Neusiedler See, an den Seen des Salzkammergutes und am Bodensee. Die Flussfischerei ist praktisch völlig zum Erliegen gekommen, lediglich in der oberösterreichischen Donau wird sie mancherorts als Nebenerwerbszweig betrieben, ist allerdings von vernachlässigbarer Bedeutung. Der Fischfang erfolgte traditionellerweise vorwiegend mit Netzen. Eine ungleich größere Bedeutung hat in Österreich die Angelfischerei. Im Gegensatz zur Berufsfischerei, deren Fänge meist grob die Zusammensetzung des Fischbestandes des jeweiligen Gewässers widerspiegeln, ist die Angelfischerei selektiv auf bestimmte Fischarten ausgerichtet. Die Anzahl der Fischerinnen und Fischer in Österreich wird auf etwa 400.000 geschätzt. Heute ist der Großteil dieser Personen in verschiedenen Fischereivereinen organisiert oder bei einem der überregional tätigen Vereine Mitglied. Dem jährlichen Ausfang von Fischen steht ein massiver Besatz der Fischereigewässer mit gewerblich produzierten Fischen gegenüber. Der Bedarf an Besatzfischen steigt. Aus den oben angeführten Informationen ist klar zu erkennen, dass die Fischerei ganz wesentliche Einflüsse auf den Fischbestand der natürlichen Gewässer ausübt. Dazu kommt, dass in einigen Gewässern eine sogenannte „put and take" Fischerei betrieben wird. Das heißt, dass der zu fangende Fisch kurz vorher besetzt wird. Der Besatz erfolgt in solchen Fällen oft mit fangfähigen, also sehr großen Fischen - ohne Rücksicht auf den PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 47 natürlichen Fischbestand. In vielen Revieren beginnt sich aber eine naturnähere Form der Bewirtschaftung durchzusetzen, bei der versucht wird, den natürlichen Ertrag des Gewässers abzuschöpfen, um den Bestand zu schonen sowie die natürliche Vermehrung der Fische zu fördern. In manchen Fällen ist aber ein Fließgewässer durch Verbauung, Stauhaltung und Schwellbetrieb der Kraftwerke dermaßen geschädigt, dass sich die Fischbestände nicht mehr selbst erhalten können. Ohne Fischbesatz durch die Fischerei wären heute so manche Flussabschnitte annähernd fischleer. Durch den künstlichen Besatz mit Fischen ergeben sich aber eine Reihe von Problemen: z.B. Verringerung der genetischen Heterogenität der Fischbestände, qualitative und quantitative Faunenveränderungen durch Besatzmaßnahmen, Veränderungen des Gewässerchemismus durch Überbesatz, Einbringung von Krankheiten durch Besatz ins Gewässer. Auf der anderen Seite kann nachhaltige Fischbesatzpolitik wesentlich zum Erhalt von Fischbeständen beitragen (z.B. Wiederansiedlung verschiedener Störarten, Wildkarpfen u.ä.). Als neue Koordinations- und Informationsplattform wurde vom Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der österreichische Fischereibeirat gegründet. Ein weiteres Ziel dieses Beirates ist es, Spannungen im Fischereibereich zu bewältigen und z.B. Lösungen für eine die biologische Vielfalt nachhaltig nützende Fischerei zu erarbeiten. Rechtliche Hintergründe Gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG ist das Fischereiwesen in Gesetzgebung und Vollzug Landessache. Die Fischereigesetze werden daher vom Landtag beschlossen und von den Bezirksverwaltungsbehörden (in den meisten Bundesländern) als Behörde 1. Instanz bzw. den Landesregierungen in 2. Instanz vollzogen. Im Zuge der Vollziehung der Fischereigesetze haben alle Landesregierungen entsprechende Verordnungen zur Durchführung der Gesetze im Allgemeinen bzw. zur Durchführung einzelner besonderer Bestimmungen zu erlassen. Zum Teil enthalten die Fischereigesetze die Bestimmung, dass bei der Erlassung von Verordnungen in Grenzgewässern zwischen Bundesländern das Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des benachbarten Bundeslandes hergestellt werden muss. Die Fischerei zählt zur land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung im Sinne des § 2 Abs. 3 Gewerbeordnung 1973 und ist daher vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Nachstehende Punkte sind in den einzelnen LandesFischereigesetzen geregelt: Fischereiberechtigung, Fischwasser, Fischereireviere, Verpachtung, Bewirtschaftungsbestimmungen. Von besonderer Bedeutung für die österreichische Wasserwirtschaft und demnach auch für die Fischerei ist die Umsetzung der Richtlinie der europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie RL 2000/60/EG). Über das österreichische Programm einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) werden auch Förderungen an Fischereibetriebe ausbezahlt, so lange diese bestimmte Vorgaben, wie z. B. den Verzicht auf Antibiotika, einhalten. Auch von der Europäischen Union selbst, werden über das Finanzierungsinstrument zur Ausrichtung der Fischerei Mittel ausgeschüttet, die aber keinen direkten positiven Einfluss auf die Ausrichtung des Fischereibetriebes haben. Ziel PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 48 • Erhaltung der natürliche Artenvielfalt und der genetischen Variabilität der Fischfauna primär in-situ und wenn notwendig ex-situ Maßnahmen • Förderungen der natürlichen Reproduktion durch die Verbesserung Strukturausstattung der Gewässer unter besonderer Berücksichtigung Schotterzwischenräume als wichtiger Lebensraum für Wasserlebewesen bzw. notwendig, Errichtung von Schotterinsel als Wellenbrecher und Schaffung Refugialräumen auch für Niederwasserperioden der der wo von • Sicherstellung von Programmen zur Überwachung der Wasser- und Gewässergüte im Rahmen von nationalen und regionalen Messnetzen • Förderungen von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern z.B. abwassertechnische Gewässersanierung, Gewässerrückbau, passiver Hochwasserschutz • Verbesserung der Wandermöglichkeiten für Fische z.B. durch Fischabstiege oder die Nutzung von fischpassierbaren Turbinentypen funktionsfähige • Durchführung einzelner Projekte zur genetischen Sicherung und Wiederverbreitung bedrohter heimischer Wirtschaftsfischarten • Spermienkonservierung für Salmoniden und Cypriniden in Flüssigstickstoff • Einrichtung entsprechender Genreservate • Fortführung und Ausbau von Fischartenkartierungsprojekten • Förderung der Produktion von autochthonem Besatzmaterial Qualitätsfischzuchtbetrieben für die einzelnen Gewässersysteme in anerkannten Ziele • Verstärkte ökologische Orientierung der Fischereiwirtschaft und ihrer gesetzlichen Grundlagen • Zeitgemäße ökologische und fischgesundheitliche Orientierung der Fischzucht und - produktion insbesondere hinsichtlich der Produktion von Besatzfischen • Schaffung gleichwertiger gesetzlicher Regelungen und Organisationsstrukturen in allen Bundesländern zur Ausarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der Fischereibelange • Schaffung von besonderen Bestimmungen in den Landesgesetzen für die Regelung der Fischerei in Naturschutzgebieten • Einheitliche Bewirtschaftung von Regionen entsprechend der Gewässercharakteristik • Gleichwertige, bundesweite Ausbildung aller Bewirtschaftungspersonen, Fischerinnen und Fischer • Fischfressermanagement auf EU- und innerstaatlicher Bundesländer-Ebene zur Konfliktlösung der Fischfresserproblematik (v.a. Kormoran und vereinzelt Otter) durch konstruktive Zusammenarbeit von Fischerei, Naturschutz, Jagdwirtschaft und zuständigen Behörden Maßnahmen • Verstärkte Berücksichtigung von ökologischen Aspekten PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com bei Fischereigesetzes- 49 novellierungen (z.B. Verbot von Lebendködern Berücksichtigung von Rahmenbesatzregelungen) und dem Wettfischen b z w. • Eröffnung von Möglichkeiten zur Ausweisung extensiv-ökologischer Methoden für Karpfenteichwirte im Sinne des biologischen Landbaues • Bei Besatzmaßnahmen auf die genetische Herkunft des Materials Bedacht nehmen • Entwicklung von Möglichkeiten zur Einrichtung von Hegeverbänden als Zusammenschluss mehrerer Reviere entsprechend der Gewässercharakteristik • Festlegung von Bewirtschaftungsrahmenplänen für einzelne Hegeverbänden die z.B. Besatzmaßnahmen, Entnahmeregelungen, Lizenzvergaben, Schonregelungen und den Befischungsmodus etc. festsetzen • Durchführung einer vorbildhaften fischereilichen Bewirtschaftung in Schutzgebieten, zur Erfahrungssammlung für andere Reviere in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten • Einführung einer gleichwertigen „echten“ Fischerprüfung in allen Bundesländern, als Grundvoraussetzung zur Ausstellung der amtlichen Fischerkarte und dem Erhalt einer Fischereilizenz • Hilfestellung für die Fischereigremien der Behörden, durch die Beistellung von eigenen Fischereifachbearbeitungspersonen mit entsprechendem ichthyologisch ausgerichteten Studium Ziele • Qualitative und quantitative Erhebung der Fischbestände bzw. der Wachstums- und Reproduktionsverhältnisse und Erstellung von Statistiken über den Fischbesatz und den Ausfang • Erstellung von gewässerspezifischen Leitbildern mit dem gewässertypischen Arteninventar als nicht öffentlich zugänglicher Teil des Fischereikatasters • Erstellung von Leitbildern und Maßnahmen zur nachhaltigen fischereilichen Nutzung und ökologischen Bewirtschaftung von Fischgewässern • Weiterführung von Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Auswirkungen von Hormonen und hormonähnlichen Stoffen auf Wasserlebewesen Maßnahmen • Österreichweite Dokumentation des Ausfangs durch die Fischenden (sowohl Angel- als auch Berufsfischende) zur Erstellung einheitlicher Fangstatistiken, die in jedem Fall zumindest Fangort und -zeit, Fischart und Fischlänge zu beinhalten haben. • Für jedes einzelne Gewässer sollte ein Höchstbesatz festgesetzt werden und eine Beschränkung auf bestimmte, aufgrund der Fischbestandskontrollen und der spezifischen Gewässergegebenheiten, auszuweisende Fischarten. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 50 2.3.5 Tourismus und Freizeitwirtschaft Querverweis zu den Kap. 2.2.1, 2.2.4 , 2.3.2 und 2.3.3 Ausgangssituation Tourismus ist nicht nur weltweit einer der stärksten Wirtschaftszweige, sondern auch für Österreich ein wichtiger Einnahmenzweig. Ohne eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus können zentrale Handlungsziele der globalen wie nationalen Umweltpolitik, wie z. B. die Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Klimaschutz oder die Verringerung des Ressourcenverbrauchs, nicht erreicht werden. Gleichzeitig ist der Tourismus in starkem Maß von einer intakten Natur und Umwelt abhängig und baut auf diesen Grundlagen auf. Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Verbesserung/Sicherung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Viele Entwicklungstrends im Tourismus sind mit diesem Leitbild aber nur schwer zu vereinbaren und stellen die nationale wie internationale Umweltpolitik vor große Herausforderungen. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ist in Österreich im Interesse aller am Tourismus Beteiligten, da eine intakte Natur schon bisher und in Zukunft der größte Wettbewerbsvorteil für den österreichischen Tourismus darstellt. Daher ist die nachhaltige Entwicklung bereits jetzt über weite Strecken ein fixer Bestandteil der österreichischen Tourismuspolitik. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang stellt das österreichische Umweltzeichen für Tourismusbetriebe dar. Es handelt sich dabei um ein Gütesiegel, welches besondere Leitungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes auszeichnet. Einerseits ist ein verstärktes ökologisches Bewusstsein der TouristInnen sowie ein wachsendes Bedürfnis nach Naturnähe und intakten Umweltbedingungen im Urlaub zu verzeichnen. Andererseits verstärkt sich der Trend zum „Mehr-Weiter-Öfter-Kürzer Reisen“. Der Weltreiseverkehr steigt um jährlich durchschnittlich 4 %. Darüber hinaus ist eine anhaltende Ausdifferenzierung der Freizeitaktivitäten zu beobachten, die durch technische Innovationen sowie die Entwicklung immer neuerer Geräte und verbesserter Ausrüstung begünstigt wird. Das alles führt zu einer räumlichen und zeitlichen Expansion des Reiseund Freizeitverhaltens, die auch bisher noch unberührte Naturräume in zunehmendem Maß erfasst. Eine weiterer Trend besteht im weiteren Ausbau von Beschneiungsanlagen und anderen technischen Hilfsmitteln in Schiregionen. Eine Folge des immer kürzeren Reisens sind Themenparks und Großveranstaltungen, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Dadurch entstehen neue Konfliktfelder: vom weiter steigenden Individualverkehr, über soziale Spannungen in der lokalen Bevölkerung bis hin zur fortschreitenden Verbauung und Urbanisierung attraktiver Natur- und Kulturräume. In den Zentren des Massentourismus und in ökologisch empfindlichen Gebieten kommt es außerdem zur Übernutzung der natürlichen Ressourcen. Neue touristische Großprojekte sind daher nur nach umfangreichen Bewilligungsverfahren durchführbar, die ökologische und soziale Verträglichkeit steht bei diesen Verfahren im Vordergrund. Tourismus funktioniert innerhalb bestimmter gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen und wird daher als querschnittsorientierter Sektor verstanden, der sich in ein Gesamtkonzept der nachhaltigen Ausrichtung unseres Wirtschaftsund Gesellschaftssystems nahtlos einfügen sollte. Der Schlüssel für einen Tourismus mit Qualität und Zukunft liegt in der ganzheitlichen Betrachtung des touristischen Angebots, der politischen Zielsetzungen und der Sensibilisierung der Reisenden. Ein Weg zur nachhaltigen Tourismusentwicklung liegt darin, den Ökotourismus auszubauen. In diesem Zusammenhang wurde für das internationale Jahr des Ökotourismus 2002 die europäische PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 51 Vorbereitungskonferenz zum Thema „Ökotourismus in Berggebieten“ in Österreich abgehalten. Als wichtigste Voraussetzungen für einen nachhaltigen Ökotourismus wurden dabei die prägende Landschaft, eine enge Verknüpfung mit der lokalen Landwirtschaft und eine nachhaltige Mobilität genannt. In einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Jahre 2000 beauftragten Studie wurden die in Österreich zur nachhaltigen Entwicklung im Tourismus gefassten Maßnahmen bewertet (BAUMGARTNER, 2000). Es konnten viele positive Beispiele gesammelt werden. Zur Bewertung der Nachhaltigkeit im Tourismus wurde, für europäische Destinationen, eine Vorschlagsliste mit Kriterien und Indikatoren für ein prozessorientiertes Bewertungsschema entwickelt (BAUMGARTNER, 2002). Dieses System stellt EvaluatorInnen ein Instrument zur Verfügung, um die Nachhaltigkeit des Tourismus für ganze Regionen, unter Berücksichtigung von örtlichen Besonderheiten, zu bewerten. Ein integrativer Tourismus kann durchaus dazu beitragen, die Ziele des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen, indem er einen Aspekt einer nachhaltigen Regionalentwicklung darstellt und dadurch zum Erhalt von Kulturlandschaften sowie zur Finanzierung von Schutzgebieten beiträgt. Aufgrund der Tatsache, dass der Tourismus gemäß der österreichischen Bundesverfassung in den direkten Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, müssen Maßnahmen die im direkten Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit im Tourismus stehen und somit in weiterer Folge mit der „Österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung“ gesehen werden, in erster Linie auf regionaler Ebene erfolgen. Rechtliche Hintergründe Tourismus ist sowohl administrativ (Raumplanung, Gewerberecht) wie auch inhaltlich (Naturschutz, Verkehr) eine Querschnittmaterie. Einfluss auf die Zielrichtung der Tourismusentwicklung wird im starken Maß über die Förderpolitik und die Förderrichtlinien der Bundesministerien ausgeübt. Der Nachhaltigkeitsgedanken ist bereits heute ein fester Bestandteil von Fördermaßnahmen. In strukturschwachen Regionen haben die EUStrukturförderprogramme starken Einfluss auf die touristische Entwicklung. Der Nationale Umweltplan stellt eine Sammlung wichtiger Instrumente und Maßnahmen dar, deren Umsetzung für die Ausrichtung auf einen umwelt- und sozialverträglichen Tourismus hin, notwendig sind. Gesetzliche Maßnahmen im Bereich des Schutzes der biologischen Vielfalt sind u.a. im Bereich Raumplanung, Gewerberecht, Naturschutz, Verkehr, Umweltschutz und Wirtschaft anzusetzen. Insbesondere ist auch auf das geänderte UVP-Gesetz (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) hinzuweisen, das für bestimmte Tourismusprojekte wie beispielsweise die Neuerschließung oder Erweiterung von Schigebieten, mit einem Flächenverbrauch von mehr als 20 ha, ein UVP-Verfahren vorsieht bzw. für die Errichtung von Beherbergungsbetrieben mit mehr als 500 Betten oder einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha außerhalb geschlossener Siedlungssysteme eine vereinfachtes UVP-Verfahren vorschreibt. In Zusammenhang mit der Auswirkung von touristischen Infrastrukturen und der Unterstützung eines umweltverträglichen Tourismus in den alpinen Regionen Österreichs ist auch das Protokoll „Bodenschutz“ (BGBl. III Nr. 235/2002) und das Tourismusprotokoll (BGBl. III Nr. 230/2002) der Alpenkonvention zu berücksichtigen. Ziele • Erhaltung von intakten Natur- und Lebensräumen und Ausbau des betrieblichen Umweltschutzes als Voraussetzung für den Tourismus der Zukunft (ökologische Dimension) PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 52 • Einbettung des Tourismus in eine sektorübergreifende, regionsspezifisch vernetzte Wirtschaft (ökonomische Dimension) • Berücksichtigung von selbstbestimmter kultureller Dynamik und sozialer Zufriedenheit der Bevölkerung sowie der im Tourismus Arbeitenden in den Urlaubsregionen (soziokulturelle Dimension) • Entwicklung und Anwendung touristische Zielgebiete von Management-Systemen für intensiv genutzte Maßnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz • Entwicklung von Strategien für ganz Österreich zur Umsetzung von Besucherlenkungsmaßnahmen zur Verhinderung der Störung sensibler Lebensräume und gefährdeter Tierarten • Neuerschließungen von Gebieten nur nach Prüfung deren Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der „Carrying Capacity“ der Region und der Unbedenklichkeit für die Erhaltung der biologischen Vielfalt Maßnahmen zur Bildung und Forschung • Integration des Ausbildungen Themas „nachhaltige Entwicklung“ in alle tourismusrelevanten • Verbesserung des Wissens über Indikatoren der Nachhaltigkeit und Entwicklung daraus abgeleiteter Kriterien für Kapazitätsgrenzen für gefährdete Landschaftstypen • Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren eines prozessorientierten Bewertungsschemas (POBS) zur Bewertung der Nachhaltigkeit im Tourismus • Verstärkung der Forschung über ökologische und sozio-kulturelle Auswirkungen des Tourismus • Ständige Verbesserung des „Standes der Technik" bezüglich Betriebsökologie und Verbreitung von best-practice Modellen • Information und Sensibilisierung der Konsumenten über die Auswirkungen ihres Freizeitund Reiseverhaltens • Durchführung von Projekten zur Überprüfung Beschneiungsanlagen auf die biologische Vielfalt der Auswirkungen von Maßnahmen zur Kooperation zwischen allen Beteiligten • Erweiterung und Intensivierung gemeinsamer Kommunikationsplattformen für alle Beteiligten und Interessensvertretungen (z.B. für Inhaber von Tourismusbetrieben, lokalen Verwaltungsbehörden, Jägern und Naturschutzbeauftragten usw.) • Ausbau und verstärktes Marketing für das Österreichische Tourismusbetriebe Umweltzeichen • Verstärkte Investitionen und Innovationen in öffentliche Verkehrssysteme PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com für 53 • Gemeinschaftliche Entwicklung von Maßnahmenkatalogen in Tourismusregionen, um z. B. den permanent ansteigenden Individualverkehr einschränken zu können • Verstärkte Zusammenarbeit von Tourismusbetrieben mit der lokalen Landwirtschaft, um z. B. Kooperationen und die Direktvermarktung zu fördern • Vermehrte Informationstätigkeiten in Tourismusregionen, um das Bewusstsein der lokalen Bevölkerung für die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft zu stärken Maßnahmen zur Förderpolitik • Erarbeitung und Umsetzung ganzheitlicher Entwicklungskonzepte und Leitbilder auf regionaler bis nationaler Ebene • Ausrichtung aller Förderrichtlinien auf eine nachhaltige Entwicklung • Evaluation sämtlicher Förderungen bezüglich der Einhaltung der Kriterien für eine nachhaltigen Entwicklung • Schaffung von ausreichenden Rahmenbedingungen (Gesetzte, Lenkungsmaßnahmen, Fördereinrichtungen) zur Beteiligung der Bevölkerung an Projektentwicklungen Maßnahmen zur internationalen tourismusrelevanten Politik • Bemühungen um eine Kerosinbesteuerung • Reisestromentzerrung durch internationale Ferienzeitenregelung • Nachweis der Nachhaltigkeit bereits bei der Programmerstellung (ex-ante Bewertung) • Ausrichtung der Europäischen Strukturfonds auf nachhaltige Entwicklung PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 54 2.3.6 Bergbau Querverweis zu den Kap. 2.2.3 und 2.2.4 Ausgangssituation Der Bergbau ist vor allem durch die Bestimmungen der CBD betreffend die in-situ Erhaltung berührt, da abbauwürdige Vorkommen mineralischer Rohstoffe im Bereich natürlicher Lebensräume seltener oder gefährdeter Arten gelegen sein können. Der Bergbau trägt mit seinen Folgelandschaften aber auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Vor allem in intensiv genutzten Gebieten mit eingeschränkter biologischer Vielfalt können durch bergbauliche Aktivitäten sekundäre Lebensräume geschaffen werden, in denen sich u.a. seltene oder gefährdete Arten ansiedeln können. Dies bietet die Chance, lokal eine Überleben seltener Flora und Fauna zu ermöglichen. Lagerstätten sind ungewöhnliche und seltene Konzentrationen mineralischer Rohstoffe in der Erdkruste und daher standortsgebunden. Die Lage der Gewinnungsbetriebe ist daher vorgegeben. Im Gegensatz zu vielen anderen Industrien können Konflikte nicht durch eine Verlagerung des Betriebsortes gelöst werden, da letztes den Verzicht auf den Abbau der Lagerstätten bedeuten würde. Aus der Standortgebundenheit ergeben sich Fragen hinsichtlich der Besitzverhältnisse, der Rechte der GrundeigentümerInnen, der AnrainerInnen und der Nachbarn sowie Spannungsfelder zwischen den Interessen der Bergbautreibenden und anderen öffentlichen Interessen, wie etwa des Landschafts- und Naturschutzes. Ein nicht unbedeutender Problemkreis ist dabei die Umwelt- und Verkehrsbelastung durch den Transport der mineralischen Rohstoffe, die durch den verbrauchernahen Abbau reduziert werden kann. Ein Verzicht auf den Abbau von mineralischen Rohstoffen kann weitreichende volkswirtschaftliche Auswirkungen haben, wie z.B. den Import derartiger Rohstoffe. Rechtliche Hintergründe Das Mineralrohstoffgesetz- MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999 in der Fassung des BGBl. I Nr. 21/2002 regelt den Abbau von bestimmten mineralischen Rohstoffen und trägt in der Fassung des BGBl. I Nr. 21/2002 zur Ökologisierung des Berggesetzes bei, da u.a. den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes vermehrt Rechnung getragen wird. Eine Gewinnungsbewilligung für grundeigene mineralische Rohstoffe kann nur nach Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen Interessen, so u. a. des Naturschutzes und der Raumplanung, erteilt werden. Aufrechte überörtliche Raumordnungsvorschriften der Länder, die auf die Gewinnung von grundeigenen mineralischen Rohstoffen Bezug haben, sind durch das MinroG verbindlich, solange die überörtliche Raumordnungsvorschrift nicht geändert wird. Auch für den Bergbau gelten die Naturschutzvorschriften der Länder sowie u.a. das Forstrecht und das Wasserrecht. Die Umsetzung der die in-situ Erhaltung betreffenden Bestimmungen der CBD erfolgt in erster Linie durch die Länder im Rahmen ihrer Naturschutzkompetenz. Für die alpinen Regionen Österreichs ist außerdem das Protokoll „Bodenschutz“ der Alpenkonvention (BGBl. III Nr. 235/2002) zu berücksichtigen Ziel • Bestmögliche Berücksichtigung des Arten- und Landschaftsschutzes bei der Gewinnung geogener Rohstoffe Maßnahme • Berücksichtigung der Zielsetzungen der CBD bei der Entwicklung Managementmethoden für bestehende oder aufgelassene Bergbaugebiete PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com von 55 2.3.7 Industrie Querverweis zum Kap. 2.2.4 Ausgangssituation Für Österreich ist die Industrie der wichtigste Wirtschaftszweig. Die Industrie gefährdete einerseits durch die Versiegelung von Flächen, den Verkehr und die entstehenden Schadstoffe die biologische Vielfalt, leistet jedoch auch einen Beitrag zur Erhaltung dieser. Rechtliche Hintergründe Der Schutz der Biodiversität bei Großvorhaben (z.B. große Industrieanlagen, Eisenbahnstrecken, Straßen, Schigebiete) wird insbesondere durch das konzentrierte Genehmigungsverfahren des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000, BGBl.Nr. 697/1993 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 89/2000) gewährleistet. Danach sind sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen - einschließlich möglicher Wechselwirkungen - eines Vorhabens auf die Umwelt im Vorhinein zu untersuchen; negative Auswirkungen sind zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Unter der „Umwelt“ sind neben den herkömmlichen Umweltmedien (Menschen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) auch Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume (Biotope und Ökosysteme) und das Klima zu verstehen. Die Öffentlichkeit ist in das Verfahren einbezogen. Das UVP-G wurde überarbeitet, der geänderten Rechtslage der EU angepasst und aus verfahrensrechtlicher Sicht gestrafft. Im novellierten UVP-G wurde eine größere Zahl von Vorhabenstypen in den Geltungsbereich (Anhang 1) aufgenommen und die Schwellenwerte (z. B. Gesamtleistungen einer Anlage, Flächenverbrauch) erhöht. In einem neu eingeführten sogenannten „vereinfachten Verfahren“ liegen die Schwellenwerte niedriger und das Verfahren dauert statt 9 Monate nur 6 Monate. Für Gewerbe- und Industrieanlagen die nicht in den Anhängen der UVP-Richtlinie aufscheinen, besteht in der Gewerbeordnung eine Genehmigungspflicht, wenn der Schutz von Leben, die Gesundheit der Nachbarn und der Kunden (§ 74 GewO) bzw. der Belästigungsschutz gegenüber den Nachbarn betreffend Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder andere Möglichkeiten gefährdet ist oder eine nachteilige Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeigeführt werden könnte. Die EU Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Richtlinie 96/61/EG) hat zum Ziel, durch das Konzept einer verpflichtenden, medienübergreifenden Genehmigung auf der Basis der besten verfügbaren Techniken für bestimmte Kategorien von Industrieanlagen die Verlagerung der Umweltverschmutzung von einem Umweltmedium auf ein anderes zu vermeiden und ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen. Mit der Verabschiedung der UmwelthaftungsRichtlinie der EU (Richtlinie 2004/35/EG) setzte die Europäische Union einen Schritt in Richtung der Berücksichtigung des Verursacherprinzips. Wenn die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt worden ist, ist ein Betreiber der einen Umweltschaden verursacht hat, finanzielle dafür verantwortlich. Dadurch soll der Betreiber veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen und Praktiken zu entwickeln, mit denen die Gefahr von Umweltschäden (an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen und an der Gewässer- und Bodenqualität) auf ein Minimum beschränkt werden kann, damit das Risiko ihrer finanziellen Inanspruchnahme verringert wird. Die auf dem jeweiligen Stand der Technik gehaltene Ausstattung der Betriebe und die Einhaltung der aufgrund von Rechtsvorschriften geforderten strengen Emissionsgrenzwerte werden nicht nur durch die Kontrolle der Behörden garantiert, sondern auch durch die PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 56 Unternehmen selbst, die freiwillig am Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (sogenannten EMAS-System) teilnehmen. Österreich befindet sich hierbei mit seinen gemäß EMAS-geprüften Standorten weit über dem EU-Durchschnitt. Für alle Anlagen in Österreich die unter die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-RL) sind in Österreich bereits nach der geltenden Rechtslage Genehmigungen nach den entsprechenden Materiengesetzen erforderlich. Es waren aber auch Adaptierungen der Rechtslage notwendig, beispielsweise im Hinblick auf die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung (etwa alle 10 Jahre) der Genehmigungsauflagen durch die zuständige Behörde. Damit wird sichergestellt, dass die Anlagen auf dem neuesten Stand sind und die Umwelt, und damit indirekt auch die Biodiversität, besser geschützt wird. Die sachlich zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister haben anlässlich der Genehmigung von spezifischen Betriebsanlagen den Stand der Technik hinsichtlich der Vermeidung von Belastungen der Gesundheit und der Umwelt bzw. den Erhalt der Biodiversität zu berücksichtigen. Anlagen zur Verarbeitung einer bestimmten Menge von Abfällen bedürfen aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes vor ihrer Inbetriebnahme der Genehmigung der Landeshauptfrau bzw. des Landeshauptmannes. Im Rahmen eines diesbezüglichen konzentrierten Verfahrens werden alle gewerbe-, wasser-, forst- und bergrechtlichen Aspekte etc. auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Erhaltung der Biodiversität berücksichtigt. Darüber hinaus sind die entsprechenden im Nationalen Umweltplan (BMU, 1995) festgelegten Ziele zu berücksichtigen, die im Bereich Industrie und Gewerbe die nachhaltige Ausrichtung der Ressourcennutzung fordern. Ziele • Sicherung der Versorgung künftiger Generationen mit regenerierbaren Ressourcen • Minimierung der Auswirkungen von Betrieben und Betriebsansiedelungen auf die biologische Vielfalt (z.B. durch Emissionen, versiegelte Flächen, Verkehr usw.) und Anwendung des Vorsorgeprinzips Maßnahmen • Emissionsabgaben auf Umweltbeeinträchtigung Stoffe in Relation zu ihrer Humantoxizität bzw. • Übernahme der Produktionsverantwortung über den gesamten Lebenszyklus, für Produkte die nach ihrer Verwendung nicht in den natürlichen Kreislauf einbindbar sind PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 57 2.3.8 Energie Querverweis zum Kap. 2.2.4 Ausgangssituation Eine Beeinträchtigung der Arten- und Landschaftsvielfalt durch die österreichische Energiepolitik ist durch die mit dem Verbrauch von Energie verbundenen Emissionen (Schadstoffe, Abwärme etc.) sowie durch diesbezügliche Baumaßnahmen (z.B. Speicherkraftwerke) möglich. Die gesamte Palette energiesparender und emissionsmindernder Maßnahmen, wie sie im Energiebericht 1993 dargelegt und im Energiebericht 1996 fortgeschrieben wurde, trug bereits zur Erreichung der Zielsetzungen der CBD bei. Dieses Maßnahmenpaket ist 2003 im Rahmen des Energieberichtes der österreichischen Bundesregierung durch die „Strategie zur Fortentwicklung der österreichischen Energiepolitik“ konkretisiert und verfeinert worden (BMWA, 2004). Die Struktur der Maßnahmen entspricht jenen in der „Klimastrategie 2008/2012“. Die im Folgenden angeführten Maßnahmen stellen einen groben Auszug aus der energiepolitischen Fortentwicklungsstrategie dar. Österreichs Stromversorgung basiert auf einem ausgewogenen Energieträger-Mix und ist durch einen hohen Anteil an erneuerbareren Energieträgern (insbesondere Wasserkraft) gekennzeichnet. Der Bündelung von Stromleitungen sowie der Verringerung von Landschaftsbelastungen durch Baumaßnahmen kommen große Bedeutung zu. Die österreichische Kernenergiepolitik wurde durch die Einsicht wesentlich mitbestimmt, dass die Kernenergie als Symbol für risikoreiche und potenziell extrem teure Technologien steht, die nicht mit den Prinzipien und Prioritäten einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen sind. Die österreichische Kernenergiepolitik ist auch von der Überzeugung getragen, dass die Kernenergie keine kostengünstige und tragfähige Option zur Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffekts darstellt. Durch das Atomsperrgesetz (BGBl.Nr. 676/78, Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung) verzichtet Österreich auf die energetische Nutzung der Kernenergie. Mit dem Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (BGBl. I 149/1999) wurde dieses Verbot in erweiterter Form auf Verfassungsebene festgelegt. Nicht zuletzt ist auch auf die im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität bedeutende Beteiligung Österreichs an den einschlägigen EU-Programmen SAVE und ALTENER hinzuweisen. Rechtliche Hintergründe Ein wesentliches Instrument zur innerösterreichisch akkordierten energiepolitischen Umsetzung sind Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG. 1995 ist die Energiesparvereinbarung, BGBl.Nr. 388/1995, in Kraft getreten, die eine Vielzahl energiepolitischer und umweltrelevanter Zielsetzungen verfolgt und konsequent umsetzt. Von den relevanten EU-Richtlinien sind insbesondere die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Richtlinie 2001/77/EG), die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG) und die Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Richtlinie 2003/87/EG) hervorzuheben. Das Protokoll „Energie“ der Alpenkonvention (BGBl. III Nr. 237/2002) beinhaltet wichtige Forderungen zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei der Energieproduktion im Alpenraum. Es werden z.B. konkrete Vorschriften zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 58 der Fließgewässer und die Unversehrtheit der Landschaften bei bestehenden und neuen Wasserkraftanlagen gefordert. Ziel • Steigerung der Energieeffizienz (Energiesparen) Maßnahmen • Thermisch-energetische Sanierung im Gebäudebereich insbesondere durch Einführung eines bundeseinheitlichen Energieausweises • Neuausrichtung der Wohnhaussanierungs- und Wohnbauförderung nach energetischen und ökologischen Kriterien • Anpassung der Energieeffizienzstandards an den Stand der Technik • Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie insbesondere durch Festlegung einer Methode zur Berechnung eines Energieprofils von Gebäuden • Technische Optimierung von Heizungsanlagen • Οbligate verbrauchsabhängige Wärmeabrechnung • Energieeffiziente Geräte/Beleuchtung, insbesondere durch verbindliche Beschaffungsrichtlinien für den öffentlichen Sektor und Nachfragesteuerung durch Beratung • Ausweitung der Produktkennzeichnungen und der Energieeffizienz-Mindeststandards insbesondere auf Büro- und Unterhaltungselektronik • Contracting • Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, insbesondere durch innerbetriebliche Optimierung des Energieeinsatzes, Energieträgersubstitution, die Evaluierung/Adaptierung von Förderprogrammen und über die Kyoto-Mechanismen (insbesondere Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtline) • Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr, insbesondere durch Verkehrsvermeidung (Raumplanung, Parkraumbewirtschaftung) und Verkehrsverlagerung (Ausbau der Infrastruktur und Adaptierung des Straßennetzes in Richtung Fußgänger- und Radverkehr, Optimierung des öffentlichen Verkehrs, Ausbau des kombinierten Verkehrs, Verbesserung von Logistikkonzepten und Bahnanschlüssen für den Güterverkehr) • Steigerung der Energieeffizienz in der Fahrzeugtechnik und Forcierung alternativer Treibstoffe • KonsumentInneninformation hinsichtlich eines „Effizienzbewusstseins“ im Transport • Umsetzung einer ökologischen Steuerreform • Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung bei Wirtschaftlichkeit • Forcierung der thermischen Verwertung von Abfall nach dem jeweils neusten Stand der Technik Ziel • Forcierung der Nutzung erneuerbarer Energien PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 59 Maßnahmen • Bevorzugte Versorgung öffentlicher Gebäude mit erneuerbaren Energien • verstärkte Berücksichtigung erneuerbarer Energien als Kriterium der Wohnbauförderung • Unterstützung für die Nutzung von Fernwärme aus Biomasse und Abwärme • Unterstützung von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom • regelmäßige Evaluierung des Ökostromgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 i.d.g.F. • Technologieförderung zur Weiterentwicklung und Systemoptimierung auf dem Gebiet der Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung im Leistungsbereich bis 5 MW el • Errichtung eines Impulsprogramms zur effizienten Nutzung von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung insbesondere im Rahmen der Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung Ziel • Entwicklung und Verbesserung effizienter und umweltfreundlicher Technologien Maßnahmen • Förderung von Forschungsprojekten zur Entwicklung und Verbesserung effizienter und umweltfreundlicher Technologien • Beteiligung an einschlägigen EU-Programmen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 60 2.3.9 Verkehr Querverweis zu den Kap. 2.2.3 und 2.2.4 Ausgangssituation Österreich ist aufgrund seiner geographischen Lage im Zentrum Europas mit einer doppelten Belastung durch den „hausgemachten" Verkehr und den internationalen Transit konfrontiert. Verbunden mit dem rasanten Verkehrswachstum durch die Ostöffnung und den Beitritt der neuen EU-Länder, Liberalisierungstendenzen und steigenden Verkehrsleistungen im Personen und Güterverkehr, insbesondere in sensiblen Landschaftsräumen, werden an die österreichische Verkehrs- und Umweltpolitik besondere Anforderungen gestellt: Einerseits müssen die nationalen Verkehrsprobleme auf umweltverträgliche Art gelöst werden, andererseits muss auf internationaler Ebene massiv an Weichenstellungen für eine umweltverträglichere Entwicklung des Verkehrs in Europa gearbeitet werden. Der Verkehr beeinträchtigt die biologische Vielfalt einerseits durch die Fragmentierung der Lebensräume aufgrund der für den Verkehr erforderlichen Infrastruktur und andererseits durch verkehrsbedingte Emissionen, wie Luftschadstoffe. Obwohl im technologischen Bereich beträchtliche Reduktionen der spezifischen Emissionen am Einzelfahrzeug (Reduktion des Treibstoffverbrauchs, Nox Reduktion durch den Einsatz der Katalysatortechnik etc.) erzielt werden konnten, wirken diese Fortschritte durch den Zeitbedarf der Flottenerneuerung erst langfristig und werden durch die immer noch steigende Motorisierung mit dem Trend zu leistungsstärkeren, schnelleren und schwereren Kraftfahrzeugen sowie vor allem durch die – infolge steigender Verkehrsnachfrage und Transportdistanzen - rapide weiter steigenden Verkehrsleistungen wieder kompensiert (UMWELTBUNDESAMT, 2004). Zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele wie Biodiversität, Klimaschutz etc. muss der Verkehr aufgrund seiner Umweltrelevanz einen bedeutenden Beitrag leisten. Zur Erreichung der Zielvorstellungen sind Maßnahmenbündel erforderlich, die einerseits technische, planerische, legistische und ökonomische Maßnahmen einschließen, aber auch bei der Verkehrsnachfrage ansetzen. Österreich verpflichtete sich bei der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zur Reduktion der sechs Kyoto-Treibhausgase um 13% bis 2010 auf Basis des Jahres 1990. Um den Zielen der nachhaltigen Entwicklung im regionalen Bereich unter Einbindung aller Bevölkerungsgruppen eine größere Bedeutung zu geben, wurde im Jahr 1994 von der ersten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden, die Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit (Charta von Aalborg) verabschiedet (http://iclei.org/). Nachhaltige Energienutzung und umweltschonender Verkehr sind dabei u.a. Schwerpunkte. Für die Erstellung und Umsetzung von Strategien im Verkehrsbereich wurde im Jahre 2001 OECD Leitlinien für den nachhaltig umweltverträglichen Verkehr verabschiedet (OECD, 2002). Der Großteil der hier angeführten Ziele und Maßnahmen sind auch in der österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung verankert. Ziele • Minimierung ökologischer und gesundheitlicher Risken durch den Verkehr PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 61 • Initiierung verkehrstechnischer Maßnahmen zur weitgehenden Vermeidung Lebensraumzerschneidungen und der daraus resultierenden Segregation von Arten von Maßnahmen • Verstärkte Berücksichtigung der Effekte auf die Biodiversität bei Planungen von verkehrstechnischen Maßnahmen, insbesondere von Maßnahmen, die beträchtliche Lebensraumzerschneidungen bewirken (z. B Infrastrukturausbau Straße, Schiene, Wasserstraße, neue Pisten von Flughäfen etc.) • Straßenbauliche Richtlinien für Amphibienschutzanlagen • Forschung und Entwicklung im Bereich umweltschonender Leitbilder Ziele • Verkehrsvermeidung • Verkehrsverbesserung und Verkehrsoptimierung • Verkehrsverlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsträger • Vermeidung einer weiteren Zersiedelung der Kulturlandschaft Maßnahmen • Überprüfung des Generalverkehrswegeplans auf seine Auswirkungen auf die Umwelt • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zur Hebung des Umweltbewusstseins und zur umweltorientierten Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl und des Fahrverhaltens • Stimulierung von Modellvorhaben, die Impulse zur Anwendung innovativer Konzepte für ein dauerhaft verträgliches Verkehrssystem setzen und zum Nachahmen anregen sollen (z. B. Modellvorhaben „autofreier Tourismus", „Mobilitätsmanagement für Betriebe" sowie „Großveranstaltungen - umweltgerecht und ohne Stau“) sowie die technologieorientierten Schirmprojekte und Informationstechnologien im Verkehr, insbesondere im öffentlichen Verkehr • Reduktion der Transportbedürfnisse durch eine Raum- und Siedlungsplanung, die sich an Verdichtung, durchmischten Nutzungsweisen und kurzen Weglängen orientiert • Weitere Forcierung des Umweltverbundes (Öffentlicher Verkehr, Radfahren, Zufußgehen) als umweltverträgliche und ressourcenschonende Verkehrsträger im Personenverkehr durch Attraktivitätssteigerung und Kundenorientierung (wie z. B. Installierung eines alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich umfassenden Fahrplanauskunfts- und Reiseinformationssystems), durch bedarfsorientierte Verkehrssysteme (z. B Anrufsammeltaxis und Rufbusse), durch den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur, insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs, sowie durch forcierten Ausbau von Radfahrwegen. • Verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße (Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur, Förderung des kombinierten Verkehrs Schiene/Wasserstraße, Logistikoptimierungen etc.) Ziele • Energieeffizienz und Ressourcenschonung durch Forcierung des Einsatzes neuer PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 62 Verkehrstechnologien • „Kostenwahrheit“ durch die dem Verursacherprinzip entsprechende Internalisierung bisher externer Kosten • Ökonomische Effizienz zur Erzielung des größtmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzens bei geringstmöglichem Schaden für die biologische Vielfalt Maßnahmen • Internalisierung der externen Kosten entsprechend dem Verursacherprinzip durch den Einsatz ökonomischer Instrumente • Darstellung der Knappheit von Ressourcen (z.B. Energie, Straßenraum) in den Preisen: schrittweise Umbau der verkehrsspezifischen Steuern und Abgaben (z.B. Kostenwahrheit) nach Umweltkriterien, Straßenbenützungsgebühren (Mauten, Road-Pricing); Parkraumbewirtschaftung • Knüpfung von verkehrsrelevanten Förderungen an deren ökologische Verträglichkeit • Weitere Verbesserung der technischen Standards durch eine weitere Absenkung der Abgasgrenzwerte für KFZ in der EU und Einbeziehung bisher nicht limitierter Stoffe und Fahrzeuggruppen • Verbesserung der Treibstoffqualität • Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien und Innovationen zur weiteren Emissionsminderung an den KFZ (v.a. für Stickoxid- und Partikelemissionen) PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 63 2.4 Forschung und Monitoring Querverweis zu den Kap. 2.2.1 und 2.2.2 2.4.1 Erfassung der biologischen Vielfalt Ausgangssituation Die systematische Erfassung der Biodiversität hat in Europa eine lange Tradition. Spätestens seit Einführung des wissenschaftlich taxonomischen Systems durch Carl v. Linné (1735) wurden vermehrt Sammlungen angelegt, die die Grundlage für systematischtaxonomische Bearbeitungen von Tier- und Pflanzengruppen und in weiterer Folge (mit Hilfe genetischer Methoden) Phylogenien sowie Phylogeographien sowie Gebietsmonographien (Faunen- und Florenwerke) bilden. Nationale Erhebungen der biologischen Vielfalt, um Kenntnisse der Existenz, Verbreitung, des Status, der Häufigkeit und der Arealgrößen von Arten und Lebensräumen zu erlangen, haben nach einer Blütezeit im 19. und frühen 20. Jahrhundert erst vor Kurzem weltweit und auch in Österreich neuen Auftrieb gewonnen. Eine Grundvoraussetzung für die Bearbeitung der biologischen Vielfalt stellen umfangreiche Sammlungen und die Verfügbarkeit der rasch anwachsenden einschlägigen Literatur dar. Dafür sind genügend personelle und finanzielle Ressourcen in den einschlägigen Institutionen notwendig. Um diese Ressourcen weltweit aufbauen bzw. erhalten zu können, wurde die Globale Taxonomie-Initiative (GTI) begründet. Bei der sechsten Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde dazu ein Arbeitsprogramm verabschiedet (UNEP/CBD/COP/VI/8). Aus Österreich liegen aus folgenden Teilbereichen bereits vollständige Übersichten vor: Im Bereich der Artendiversität sind die Farn- und Blütenpflanzen (ADLER et al. 1994), die Moose (GRIMS et al., 1999), Flechten (HAFELLNER & TÜRK 2001), Säugetiere (SPITZENBERGER, 2001), die Vogelfauna (DVORAK et al., 1993), die Amphibien und Reptilien (CABELLA et al., 2001), Fische (SPINDLER, 1997) ausgewählte Invertebratengruppen und die Neobiota Österreichs (ESSL & RABITSCH, 2002) erfasst. Innerhalb der Kulturpflanzen existiert eine Übersicht zu den Sammlungen verschiedener Sorten in Genbanken (Index Seminum Austriae). Bei den Lebensräumen gibt es Übersichten zu den Mooren (STEINER, 1992), Augewässern (LAZOWSKI, 1996), Stillgewässern (DVORAK et al., 1994), Trockenrasen (PAAR et al., 1994), Wäldern (MAYER, 1974) und Pflanzengesellschaften (MUCINA et al., 1993). An einem einheitlichen Biotoptypenkatalog wird gearbeitet. In einer gesamtheitlichen Darstellung der Pflanzengesellschaften, ihrer Lebensräume und darin begründeten Ausprägungen sind die unterirdischen Pflanzenorgane mit zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Wurzelökologie hat in Österreich eine besondere forschungsmäßige Beachtung gefunden (KUTSCHERA & LICHTENEGGER, 2002). Eine besonders lange Tradition der faunistisch bzw. floristisch-taxonomischen Bearbeitung von Organismengruppen besteht im Naturhistorischen Museum Wien und in den österreichischen Landesmuseen. Auf Basis der dortigen Sammlungen wurden für einige Gruppen der heimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten landesweite und bundesweite „Rote Listen der gefährdeten Arten“ erstellt (NIKLFELD, 1999 und GEPP, 1994). Ein erster Teil zu einer neuen aktuellen Roten Liste der gefährdeten Tiere, die nach international vergleichbaren Kriterien erarbeitet wurde, steht kurz vor der Veröffentlichung (ZULKA, in Druck). Da die Veränderung oder Zerstörung von Lebensräumen den wichtigsten Grund für die Gefährdung von Tier und Pflanzenarten darstellt, werden derzeit „Rote Listen der gefährdeten Biotoptypen Österreichs“ erarbeitet (ESSL et al., 2002 und PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 64 2004). Rechtliche Hintergründe Das Forschungswesen und seine Förderung werden in Österreich im Wesentlichen durch das Forschungsorganisationsgesetz i.d.F. BGBl. I Nr. 14/2002 sowie durch das Forschungs- und Technologiefördergesetz - FTFG i.d.F. BGBl. I Nr. 48/2000 geregelt. Im novellierten FTFG ist die Einrichtung eines unabhängigen Rates für Forschung und Technologieentwicklung gesetzlich verankert worden. Der Rat berät die Bundesregierung und einzelne Ministerien und soll an der Entwicklung einer langfristigen österreichischen Forschungsstrategie mitarbeiten. Wichtig wäre es einen rechtlichen Rahmen für die zentrale Sammlung biodiversitätsbezogener Daten zu schaffen. Ziele • In den Richtlinien über die wissenschaftliche Forschung werden Belange der Erhaltung der Biodiversität ausreichend berücksichtigt • Fortführung der Förderung der sammlungsbezogenen taxonomischen Forschung u.a. in den naturkundlichen Museen und Universitäten • Ein weithin zugängliches Arbeitsverzeichnis aller in Österreich bekannten höheren und niederen Pflanzen liegt vor, als Beitrag zu einer lückenlosen Weltflora • Die koordinierten Erhebungen der Biodiversität Österreichs werden zentral gesammelt und vernetzt und wo möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt • Eigene inter- und transdisziplinäre Forschungseinrichtungen beschäftigen sich mit allen Aspekten des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt • Daten aus österreichischen Sammlungen und Datenbanken finden Eingang in das Datenbanknetzwerk GBIF (Global Biodiversity Information Facility) Maßnahmen • In den relevanten Rechtsmaterien wird als ein Ziel zur Forschung die Erhaltung der Biodiversität und die Förderungswürdigkeit von Forschungsvorhaben im Bereich der Systematik und Taxonomie sowie des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt • Koordinierung und Verknüpfung der österreichischen Biodiversitäts-Datenbanken und Erfassungsinitiativen (Z.b. durch Gründung einer Trägerorganisation durch z.B. eine BundLänder-Vereinbarung nach Art. 15a BVG) • Verstärkte Weiterführung der österreichweiten Forschung zu Biodiversität • Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen zur Betreuung und Aktualisierung wissenschaftlicher Sammlungen, zur Digitalisierung von bestehenden Daten und zur Weiterentwicklung von GIBIF Österreich. • Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für fehlende taxonomischen Erhebungen in Österreich Ziele PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 65 • Schließung von markanten Lücken in der Grundlagenforschung (z.B. vollständige Inventare der Biodiversitäts-Elemente) • Die Grundlagenforschung soll Beiträge zum Verständnis und zu Voraussetzungen u.a. zur Erhaltung der genetischen Vielfalt erarbeiten • Wissenschaftliche Prognosen über die Entwicklung der Biodiversität unter verschiedenen Szenarien (z.B. unterschiedlichen Klimaänderungsszenarien) und über die Folgen von neuen Technologien werden abgegeben • Wissenschaftliche Prognosen zu den Auswirkungen von unterschiedlichen Einflussfaktoren (z.B. der Bodenversiegelung) auf die biologische Vielfalt werden abgegeben • Managementmethoden zur Erhaltung der Elastizität von Ökosystemen gegenüber extremen Klimaereignissen bzw. zur Adaptierung von Ökosystemen auf den Klimawandel liegen vor • Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten Grundlagen für die Bewertung der Biodiversität in ihrer Bedeutung für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, d.h. für die Stabilität bzw. Dynamik von Ökosystemen • Wissenschaftlich fundierte Grundlagen für die Bewertung der Auswirkungen anthropogen verursachter Stoffeinträge in Ökosysteme und deren Einfluss auf die Biodiversität liegen vor • Realistische Zielsetzungen für Österreich, zu den Zielen 4, 5, 6 und 7 der Global Strategy for Plant Conservation (UNEP/CBD/COP/VI/9), liegen vor Maßnahmen • Erarbeitung eines Programms zur koordinierten, effizienten und umfassenden Erforschung der Biodiversität, deren Erhaltung und nachhaltige Nutzung sowie der Einflussgrößen und Wirkungen auf die biologische Vielfalt • Erforschung der einzelnen Elemente der Biodiversität (Lebensräume, Arten und deren genetische Variabilität) deren Existenz, Verbreitung und Status, mit besonderer Berücksichtigung der Elemente, für die Österreich eine hohe Verantwortung hat • Durchführung eines Projektes zur Definition der für die Pflanzenvielfalt wichtigsten Gebiete Österreichs (Ziel 5 der Global Strategy for Plant Conservation) • Koordinierung Standards aller bestehenden Biodiversitäts-Datenbanken nach internationalen • Untersuchungen zum Keimverhalten, den Lagerungsbedingungen und Zyklen der Erneuerung für, in Genbanken zu erhaltende Arten, Sorten und Rassen • Erstellung von Modellen zur Prognose der Entwicklung der Biodiversität unter den zu erwartenden Bedingungen und Veränderungen • Forschungen zur Vernetzung von Biotopen, zu Korridoren, „Tritt-Steinen“ und zur Verinselungsproblematik • Forcierung und Förderung von Forschungsvorhaben zu Endemiten, zur Art-Diversität von Siedlungs- und Ballungsräumen und zu Symbiosen • Taxonomische und geographische Erfassung der Biodiversität durch Förderung zoo- und phytotaxonomischer Forschung vor allem von wenig bekannten Arten und unter besonderer PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 66 Berücksichtigung der Forderungen der Globalen Taxonomie Initiative • Erforschung der Auswirkungen einzelner Managementmethoden auf die Elastizität und Anpassungsfähigkeiten von Ökosystemen unter Berücksichtung unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Skalierungen • Durchführung von Ökosystemstudien zur Charakterisierung und Quantifizierung der Bedeutung verschiedener Biodiversitätskomponenten (z.B. Vergesellschaftung bestimmter Organismenarten usw.) für die Dynamik der ökosystemaren Prozesse • Durchführung von Studien zu Auswirkungen Stoffeinflüssen auf die biologische Vielfalt von anthropogen verursachten Ziel • Die Erforschung aller Belange der Biodiversität wird ausreichend dotiert Maßnahmen • In der Forschungsförderung werden der Erforschung der Biodiversität ausreichend Mittel zugesprochen. Zusätzlich dazu werden Anreize für innovative Förderungen entwickelt. Ziel • Etablierung eines effizienteren Wissensmanagements und effektivere Information aller AkteurInnen Maßnahmen • Vernetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen aus unterschiedlichen Bereichen • Ausbau und Verbesserung der Nutzung von institutionalisierten Instrumenten zur Sicherstellung der Vernetzung von Wissen (Focal Points verstärkt einbinden, Webseiten besser nutzen usw.) • Zentrale Sammlung und Verwaltung von Daten, die bei der Umsetzung von Aktionsplänen erarbeitet wurden, zur weiteren Nutzung bei Forschungsprojekten • Publikation von zentralen verständlicher Berichtsform Forschungsergebnissen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com in ansprechender, allgemein 67 2.4.2 Beobachtung der Veränderung von biologischer Vielfalt Ausgangssituation In Österreich gibt es eine Vielzahl von Monitoring-Projekten, die unterschiedlichste Fragestellungen bearbeiten. Die ältesten noch existenten Dauerbeobachtungsflächen Österreichs, die für Naturschutz-Fragestellungen eingerichtet wurden, liegen auf der Perchtoldsdorfer Heide bei Wien und sind mittlerweile über 50 Jahre alt. 83 % der vegetationsökologischen Dauerflächen liegen im Wald, die restlichen 17 % verteilen sich auf Gebirge, Grünland und Moore (TRAXLER, 1998). Häufig sind nach der Ersteinrichtung und Ersterhebung der Monitoringflächen weitere Monitoring-Durchgänge finanziell schlecht abgesichert. Die meisten Monitoring-Projekte zur Beobachtung der biologischen Vielfalt finden in engen geographischen Räumen statt. Landes- oder bundesweite Projekte, die bestimmte Ökosysteme oder z.B. den Zustand und die Entwicklung von Schutzgebieten eines Bundeslandes betreffen, gibt es nur wenige. Beispiele sind das Burgenland, wo das Pflegemanagement in den Naturschutzgebieten beobachtet wird; die Waldinventur in der aktualisierten Fassung (z.B. Erfassung von Totholz, Aufnahme von Waldrandsituationen und Linienerhebungen zur naturräumlichen Vielfalt), die in einem Raster über ganz Österreich den Waldzustand erhebt und in ein europäisches Netz eingebunden ist; oder die Bodenzustandsinventur, die neben dem Zustand der landwirtschaftlichen Böden auch deren Bodenmikrobiologie beobachtet. Das „Integrated Monitoring“ im Nationalpark Kalkalpen ist in ein internationales Programm der UNECE (http://www.unece.org) eingegliedert. Praktisch in allen bestehenden Nationalparken Österreichs gibt es Dauerbeobachtungsprojekte. Monitoringprogramme im zoologischen Bereich bestehen vor allem in der Vogelkunde. So beteiligt sich BirdLife Österreich mit einem Netz freiwilliger Mitarbeiter seit 1998 am Programm eines koordinierten, gesamteuropäischen Brutvogelmonitorring. Die Brutvorkommen einzelner Vogelarten – wie beispielsweise seit 1976 die Anzahl der Brutpaare des Weißstorchs – werden jährlich quantitativ erhoben. Die Wasservogelbestände im Winter werden seit 1967 regelmäßig an den wichtigsten Gewässern gezählt. Populationen einzelner Tierarten werden vor allem bei deren Wiederansiedelung oder Bestandesstützung beobachtet (z.B. Braunbär und Luchs). Derzeit (2004-2005) wird an einem Konzept für ein flächendeckendes BiodiversitätsMonitoring in Österreich gearbeitet, dass u.a. den Vorgaben des Beschlusses UNEP/CBD/VII/8 entspricht. Rechtliche Hintergründe Die rechtliche Verankerung einer regelmäßigen Überwachung der biologischen Vielfalt in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer ist bislang noch unzureichend. Die FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten regelmäßig Bericht über den Erhaltungszustand der Lebensräume des Anhangs I und der Arten des Anhangs II abzugeben. Auch im Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ (BGBl. III Nr. 236/2002) der Alpenkonvention sind Bestimmungen zur Überwachung und Erforschung der biologischen Vielfalt festgeschrieben. Ziele • Regelungen zur Überwachung der biologischen Vielfalt liegen vor PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 68 • Ein nationales Monitoringprogramm sichert die Überwachung der biologischen Vielfalt • Die Erhebungen und die Evidenthaltung der Biodiversität Österreichs werden koordiniert Maßnahmen • Definition von Erhebungsgegenständen im Bereich Biodiversität durch die nationale Biodiversitäts-Kommission im Hinblick auf die durch die CBD regelmäßig nötige Berichterstattung • In den Naturschutzgesetzen der Länder werden Bestimmungen zur regelmäßigen Überwachung der biologischen Vielfalt festgeschrieben. • Ausbau einer bestehenden oder Einrichtung einer neuen Stelle zur Erforschung und Evidenthaltung der Biodiversität Ziele • Die Auswahl von Monitoring-Objekten, die Informationen über den Zustand der Biodiversität eines Lebensraums geben, wird interdisziplinär erarbeitet • Der Zustand der biologischen Vielfalt wird evident gehalten und negativen Entwicklungen wird entgegengewirkt Maßnahmen • Internationale Zusammenarbeit für eine Erarbeitung Indikatorensystemen zur Bewertung der Biodiversität von harmonisierten • Aufbau eines flächendeckenden, effizienten, finanziell und personell ausreichend ausgestatteten Biodiversitäts-Monitoring-Netzwerkes für ganz Österreich, zur Beobachtung der Veränderung der biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren (wie Klimaänderungen, Arten der Landnutzung, Formen der Bewirtschaftung usw.) • Aufbau eines einheitlichen Monitoring-Systems in den Schutzgebieten Österreichs zur Prüfung des sogenannten günstigen Erhaltungszustands PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 69 2.4.3 Verankerung des ökosystemaren Ansatzes in Österreich Ausgangssituation Der ökosystemare Ansatz stellt die Leitstrategie zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dar (UNEP/CBD/COP/V/6 und UNEP/CBD/COP/VII/11). Dieses umfassende Konzept gibt den Handlungsrahmen für ein alle Nutzungsbereiche und Politikfelder einschließendes integriertes Management von Ökosystemen vor und strebt ein ausgewogenes und faires Gleichgewicht zwischen der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen an. Dieses integrierte Management soll außerdem dazu beitragen, die Elastizität von Ökosystemen z.B. gegenüber extremen Wetterereignissen zu erhalten und die Möglichkeiten für eine Adaptierung an geänderte Klimaverhältnisse zu bewahren. Das konzeptive Gerüst hinter dem ökosystemaren Ansatz sind die sogenannten 12 Malawi-Prinzipien die ökologische, ökonomische, ethisch-soziale und sozio-kulturelle Grundsätze des Ökosystemmanagements beinhalten. Gerade in einem so dicht besiedelten Kontinent wie Europa sind sowohl der Schutz als auch die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt als gleichwertige Aspekte zu berücksichtigen. Die Anliegen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität müssen in alle sozialen und ökonomischen Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft, Energiegewinnung und -nutzung, Industrie, Jagd und Fischerei, Bergbau, Tourismus, Freizeitwirtschaft, Erholung, Verkehr, Wassermanagement sowie Raumplanung und Regionalpolitik integriert werden. Weiters sind die betroffenen LandnutzerInnen, Interessensvertretungen und Wirtschaftssektoren in partizipative Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Rein sektorale Lösungsansätze können komplex verzahnte Probleme sicherlich nicht lösen. Grundlagen für die Umsetzung des ökosystemaren Ansatzes am Beispiel des österreichischen Waldes wurden bereits in einer Studie zusammengefasst (HECKL et al., 2003). Weitere Forschungsaktivitäten zum Verständnis und zur Verankerung der relevanten Aspekte des ökosystemaren Ansatzes in Österreich sind notwenig. Ziele • Mitarbeit bei internationalen Arbeiten zur Entwicklung von praxistauglichen Handlungsanleitungen und Instrumenten (z.B. Checklisten) zur Berücksichtigung des ökosystemaren Ansatzes in relevanten Entscheidungsprozessen • Förderung von inter- und transdisziplinärer Forschung zur Entwicklung von adaptiven Managementmethoden • Einbeziehung der Prinzipien des ökosystemaren Ansatzes in den relevanten Bundes- und Landesgesetzgebungen bzw. deren Umsetzung sowie in allen relevanten Politikbereichen unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und unter Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten • Berücksichtigung des ökosystemaren Ansatzes bei der Festlegung von Förderichtlinien • Berücksichtigung der Managementmethoden Bürgerbeteiligung bei der Maßnahmen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com Erarbeitung von adaptiven 70 • Bildung von internationalen Netzwerken zum Informationsaustausch über positive Beispiele der Implementierung des ökosystemarmen Ansatzes und zur Koordination und Kooperation zwischen einzelnen LandnutzerInnen, Behördenvertretungen, Interessensvertretungen und PlanerInnen • Durchführung von praxisbezogenen Fallstudien, zur Entwicklung von praxistauglichen Handlungsanleitungen und Instrumenten zur Berücksichtigung des ökosystemaren Ansatzes in relevanten Entscheidungsprozessen • Instrumente zur praktischen Anwendung des ökosystemaren Ansatzes in der Politik- und Programmgestaltung sowie –formulierung werden entwickelt . • Durchführung von übersektoralen Evaluierungen jener Förderungen die Einfluss auf die biologische Vielfalt haben, auf mögliche kontraproduktive Effekte • Bewusstseinsbildung unter den einzelnen Gruppen von LandnutzerInnen zum eigenen Einfluss auf Ökosysteme PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 71 2.5 Kooperation 2.5.1 Access and benefit-sharing Querverweis zum Kap. 2.5.3 Hinter dem Begriff „access and benefit-sharing“ verbirgt sich die dritte übergeordnete Zielsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Ziel ist es, die Vorteile die sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergeben können, ausgewogen und gerecht zu verteilen. Dieses Forderung ist von spezieller Bedeutung für Entwicklungsländer, da sich in diesen Staaten der Großteil der weltweiten biologischen Vielfalt befindet und dennoch der Nutzen, den die Entwicklung von z.B. neuen Saatgutsorten oder Medikamenten bringen kann, oft nicht gerecht mit den Ursprungsländern der verwendeten Organismen geteilt wird. Bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurden die freiwilligen Bonner-Richtlinien über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung verabschiedet (UNEP/CBD/COP/VI/24). Diese Richtlinien enthalten erste allgemein akzeptierte Kriterien zur Genehmigungen der Nutzung von genetischen Ressourcen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen bedarf dabei der, auf Kenntnis der Sachlage begründeten, vorherigen Zustimmung des Ursprungslandes (Prior Informed Consent); dies setzt einerseits voraus, dass die Aufteilung der Vorteile die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben, auf Grund von einvernehmlich festgelegten Bedingungen zwischen den Vertragsparteien durchgeführt werden (Mutually Agreed Terms) und andererseits eine Liste der möglichen Vorteile vorliegt. Innerhalb der Europäischen Union wird derzeit überprüft welche zusätzlichen Maßnahmen in der EU notwendig wären, um die Bonner-Richtlinien zu implementieren. Diesbezüglich sind auch bereits bestehende andere internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen: z. B. der International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture der FAO (http://www.fao.org/ag/cgrfa/itpgr.htm) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der WTO (TRIPS-Abkommen; http://www.wto.org/). Um eine europaweit koordinierte Vorgangsweise gewährleisten zu können, sollten die österreichischen Aktivitäten eng mit den Entwicklungen auf EU-Ebene abgestimmt werden. Neben den unten angeführten speziellen Zielen und Maßnahmen im Bereich access und benefit-sharing sind auch die Ziele und Maßnahmen aus dem Kapitel Entwicklungszusammenarbeit zu berücksichtigen. Übergeordnete Zielsetzungen 1. Jeglicher Transfer von genetischen Ressourcen entspricht den Vorgaben der CBD und den Vorgaben des International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture. 2. Vorteile die sich aus der kommerziellen oder anderwärtigen Nutzung von genetischen Ressourcen ergeben sind mit den Ursprungsländern zu teilen. Ziele • Mitarbeit an der Entwicklung von adäquaten Sets von Systemen zur freiwilligen, europaweit abgestimmten Darstellung der Berücksichtigung der Bonner-Richtlinien PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 72 • Bewusstseinbildung unter wesentlichen AkteurInnen im kommerziellen und nichtkommerziellen Bereich (z.B. in der Kosmetik- und Pharmaindustrie und im Zierpflanzenbereich) Maßnahmen • Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit vor allem im kommerziellen Bereich, auch unter Zuhilfenahme von „best practice“ Beispielen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 73 2.5.2 Erhaltung von traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken Querverweis zum Kap. 2.5.3 Ausgangssituation Die ausgewogene Aufteilung der Vorteile die sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergeben können, stellen eine der drei Hauptforderungen der CBD dar. Diese Forderung ist in engem Zusammenhang zu sehen mit der Zielsetzung, traditionelles Wissen zu erhalten und auch Vorteile die sich aus der kommerziellen Nutzung von traditionellem Wissen ergeben können, gerecht zu teilen. Vor allem für indigene Völker, die mehrheitlich in Gebieten mit großer biologischer Vielfalt leben, hat das traditionelle Wissen lange Zeit die Grundlage für nachhaltige Ressourcennutzung dargestellt. Die traditionellen Lebensweisen unterscheiden sich weitgehend von jenen der Industriestaaten, diese kommen durch die fortschreitende Globalisierung aber immer häufiger unter Druck oder geht gänzlich verloren. Seit einiger Zeit befindet sich die Integrität der indigenen Völker aufgrund ihres Wissens um umweltverträgliche Lebensweisen unter großem Druck. Einerseits wird versucht das Wissen und die Technologien der Indigenen zu dokumentieren, einzusetzen und schließlich auch kommerziell zu nutzen. Andererseits versucht eine große Anzahl von Angehörigen indigener Völker aufgrund des Interesses der Industrieländer, Zugang zu den Märkten und der Kapitalwirtschaft zu finden. Für die indigenen Völker ist es darum wichtig geworden, neue Methoden für den rechtlichen Schutz ihres traditionellen Wissens zu finden. Im Vordergrund stehen die Ziele: Schutz ihres traditonellen Wissens, das oftmals religiöse Bedeutung hat; Verteidigung ihrer Integrität und Identität; Bewahrung ihrer Unabhängigkeit und das Recht auf Selbstbestimmung, v.a. im wirtschaftlichen Bereich; finanzielle Entschädigung für die Vermarktung ihres Wissens, vor allem im Sinne der Erhaltung von natürlichen Ressourcen und der Biodiversität. Die genannten Ziele stehen teilweise miteinander in Konflikt, denn die Aneignung des finanziellen Systems der Industriestaaten und die Erhaltung der Identität sind oft nicht unbedingt vereinbar. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt bedeutet für die indigenen Völker nicht nur Schutz: Es ermöglicht ihnen einerseits, einen Teil ihres Wissens unter den Schutz von Patenten zu stellen und in einen Prozess der „Modernisierung" einzutreten. Andererseits laufen sie gleichzeitig jedoch Gefahr sich durch den Handel und die Kommerzialisierung ihrer Produkte von ihren traditionellen Lebensweisen zu entfernen und sich einer globalisierten Marktwirtschaft stellen zu müssen. Rechtlicher Hintergrund Abgesehen von Rechtsordnungen, in denen das Recht auf Eigentum garantiert wird, existiert eine Reihe von Verträgen und Erklärungen u.a. der Organisationen ILO, UNESCO und FAO (z.B. der International Treaty on Plant Genetic Ressources der seit Juni 2004 in Kraft ist) die sich mit Fragen des traditionellen Wissens und der Biotechnologien indigener Völker befassen (http://www.fao.org/). Besonderes Augenmerk ist auch auf das TRIPSAbkommen der WTO zu legen, durch das Pflanzen für 10 Jahre patentieren werden können, nachdem sie in einer vorgeschriebenen wissenschaftlichen Weise beschrieben wurden. Der lokalen Bevölkerung wäre es daraufhin verboten die Pflanze zu nutzen (http://www.wto.org/). Bereits bei der 4. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wurde eine open-ended working group zum Artikel 8(j) des Übereinkommens über PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 74 die biologische Vielfalt eingesetzt. Diese Arbeitgruppe hat ein Arbeitsprogramm zu traditionellem Wissen entwickelt (UNEP/CBD/COP/V/16). Ziele • Faire Zusammenarbeit mit indigenen Völkern und Schutz ihrer Rechte über ihr traditionelles Wissen und ihre traditionellen Praktiken sowie Schutz des traditionellen Wissens und der traditionellen Praktiken an sich. • Berücksichtigung der Ziele und Maßnahmen aus dem Kapiteln access and benefit-sharing und Entwicklungszusammenarbeit. Maßnahmen • Unterstützung von Initiativen, die auf eine faire Entlohnung von Indigenen abzielen • Bewusstseinsbildung unter heimischen AkteurInnen, die traditionelles Wissen Indigener nutzten, für die zugrunde liegende Problematik PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 75 2.5.3 Entwicklungszusammenarbeit Ausgangssituation Die Millennium Development Goals (MDG) (www.developmentgoals.org) die beim Millenniumsgipfel der UN im September 2000 in New York verabschiedet wurden, stellen den derzeit wichtigsten globalen Zielkatalog zur Bekämpfung der Armut, des Hungers, von Krankheiten, dem Analphabetismus und der Schädigung der Umwelt dar. Die MDG bilden auch eine wichtige Grundlage für den Johannesburg Plan of Implementation, wo explizit darauf hingewiesen wird, dass die Erhaltung der Biodiversität eine entscheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung spielt (Artikel 44). Dadurch wurde auf höchster politischer Ebene die Bedeutung der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf deutlichste unterstrichen. Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) sieht die Erhaltung der Biodiversität bereits lange als einen integrierten Bestandteil ihres thematischen Zielraumes an. Ein derartiges Ziel muss jedoch immer im Zusammenhang mit den klassischen Zielen der EZA, wie Armutsbekämpfung, Demokratieförderung und Schaffung eines geeigneten Milieus für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung stehen, wie dies im Johannesburg Plan of Implementation ebenfalls gefordert wird. Der Schutz der Biodiversität ist nach den Erfahrungen der EZA nicht in erster Linie ein technisches oder wissenschaftliches Problem, sondern ein soziales, das engstens mit dem Funktionieren von Subsistenz, mit Landrechten und mit Menschenrechten (insbesondere der lokalen Bevölkerung und sehr oft der Frauen) verwoben ist. Die Gründe für den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt sind denjenigen, die für die Armut in den Entwicklungsländern verantwortlich sind, sehr ähnlich: zentralistische Planung, ungleicher Besitz und Zugang zu Ressourcen, schwaches politisches Gewicht betroffener Bevölkerungsgruppen, etc. Deshalb ist es sinnvoll, die Erhaltung der Biodiversität thematisch in armutsreduzierende Kooperations-Programme zu integrieren. Dementsprechend strebt die OEZA den Schutz der Biodiversität und den Erhalt der natürlichen Ressourcen nicht durch eine Vielzahl spezifischer Projekte an, sondern versucht über ihre Programme zur Armutsminderung den Schutz der Biodiversität zu gewährleisten und diese nach Möglichkeit als Instrument zur Armutsminderung einzusetzen. Als bisher einziges thematisches Programm der OEZA zu Biodiversität, das als Reaktion auf die Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention gestartet wurde, ist die „Nationalinitiative Wald 3.Welt“ zu nennen. In Rahmen dieser Initiative wurden zwischen 1993 und 1996 mehr als 30 Projekte finanziert, die in teilweise sehr unterschiedlichen Ansätzen die Erhaltung des Regenwalds verfolgten. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der globalen Umwelt leistet Österreich auch durch seine finanzielle Beteiligung an GEF (Global Environment Facility). Dieser Fond unterstützt Entwicklungsländer bei der Umsetzung von Programmen oder Projekten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Implementierung der Verpflichtungen innerhalb der CBD. Ziel ist es diese finanzielle Beteiligung am GEF weiter zu führen. Rechtliche Hintergründe Den rechtlichen Hintergrund für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit regelt das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz EZA Novelle 2003 BGBL. I Nr. 65/2003. In ihm wird explizit die Erhaltung der Umwelt und der Schutz der natürlichen Ressourcen als Basis für die nachhaltige Entwicklung und als eines von 3 Zielen der OEZA neben Armutsbekämpfung und Demokratieförderung angesprochen. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 76 Durch das BGBl. III Nr. 139/1997 trat das Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in Österreich in Kraft. Eines der Ziele der Konvention (Convention to Combat Desertification – UNCCD) ist es, in Ländern die von der Wüstenausbreitung und Bodenverschlechterung betroffen sind, den langfristigen Vegetationsverlust zu unterbinden. Österreich hat als Vertragspartei die Verpflichtung, durch Technologietransfer und/oder finanzielle Ressourcen, betroffene Entwicklungsländer zu unterstützen. Sowohl von der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung, als auch vom Übereinkommen über die biologisch Vielfalt wird an der synergistischen Zusammenarbeit und Prozessbildung zwischen den beiden Konventionen gearbeitet. Ziele • Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung durch die Programme und Projekte der OEZA, bei gleichzeitiger voller Berücksichtigung des für die Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendigen Umweltschutzes – lokal, regional und global • Thematische und geographische Konzentration auf besonders biodiversitätsreiche Gebiete meist im Umfeld von geschützten Gebieten gefährdete und • Konsequente Einbeziehung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt als potenzielles Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Minderung der Armut in die Planung und Umsetzung von Programmen und Projekten • Leistung eines Beitrags zum Erhalt besonders wertvoller, aber gefährdeter Ökosysteme in Zusammenarbeit mit den Betroffenen und den lokalen Stellen (Regionen größter Biodiversität und Territorien indigener Völker fallen oft fast deckungsgleich zusammen. Dies verdeutlicht die große Bedeutung, die Indigenen und ihren traditionellen Praktiken bei der Erhaltung der Biodiversität zukommt) (siehe Kap. 2.5.2) • Stärkung lokaler Kapazitäten, um der Bevölkerung auf dezentraler Ebene mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen • Nutzung von Programmen und Projekten als Katalysator, um das Bewusstsein gegenüber der Bedeutung der biologischen Vielfalt zu fördern und nach Möglichkeit die Umwelt- und Entwicklungspolitiken und –programme in den Partnerländern positiv zu beeinflussen • Entwicklung von Konzepten zur langfristigen nachhaltigen Nutzung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt in einzelnen Projekten • Überprüfung bestehender Instrumente, Systeme und Netzwerke bzw. Entwicklung von neuen, effektiven Instrumenten zum Technologietransfer und der Unterstützung der technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit u.a. zur effektiven Implementierung der CBD in Entwicklungsländern Maßnahmen • Weitere Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfungen, die seit 1997 standardisiert für alle Kooperationsvorhaben der OEZA durchgeführt werden. In den Prüfungen wird der Zusammenhang der Programme und Projekte mit der nationalen Umwelt- bzw. Biodiversitätspolitik thematisiert und die Abstimmung der vorgesehenen Aktivitäten auf die lokale Umweltsituation diskutiert. • Standardisierung der bislang von Fall zu Fall unterschiedlichen, meist informellen Konsultationen im Programmierungsprozess und Etablierung formalisierter strategischer Environmental Assessments innerhalb der OEZA • Verstärkte Kooperation und Koordination mit anderen Gebern PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 77 • Umwelt- und Biodiversitätstrainings in der OEZA selbst und in den Partnerorganisationen • Sichern angemessener personeller Kapazitäten in den Koordinationsbüros • Stakeholder-Partizipation in der Programm- und Projektplanung • Stärkung lokaler Kapazitäten und Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten auf lokaler Ebene innerhalb von Programmen zur ländlicher Entwicklung (Empowerment) • Die Unterstützung einer diversifizierten und kleinräumigen Landwirtschaft und eines ökologisch verträglichen Landbaus • Die Nutzung und Vermarktung von Biodiversitätsprodukten und –leistungen (z.B. NichtHolz-Waldprodukten, traditionellem medizinischem Wissen, traditionellen Sorten von Feldfrüchten, Öko-touristischen Potenzialen, etc.) • Die Nutzung von partizipativen Instrumenten und der lokalen Eignerschaft, die Nutzung lokaler Organisationen und die Stärkung ziviler Gesellschaften und die Förderung lokalen Wissens • Evaluierung und Entwicklung von nationalen Informationssystemen zum Technologietransfer und der technologischen Kooperation unter Berücksichtigung der Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung in den Zielländern PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 78 3 ANHANG Der nachfolgende Teil entstammt dem Kapitel Landwirtschaft der österreichischen Biodiversitäts-Strategie aus dem Jahre 1998. Diese sehr detaillierten bzw. spezifischen Informationen, Ziele und Maßnahmen werden im Lichte eines konsistenten Aufbaus der Strategie separat dargestellt und sollen bei der Entwicklung eines Aktionsplans zur landwirtschaftlichen Biodiversität – wie von der nationalen Biodiversitäts-Kommission beschlossen – einbezogen werden. Querverweis zum Kap. 2.3.1 Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft In ihrer 10.000jährigen Geschichte ist die Landwirtschaft stets von einem Artenverlust geprägt, wogegen neue Arten in Kultur genommen werden. Dieser Prozess hat gerade in den letzten 400 Jahren, mit dem Bekannt werden von Kulturpflanzen aus der Neuen Welt, die europäische Landwirtschaft nachhaltig verändert und in den späten 60er Jahren durch die Betriebsoptimierung und die Ausrichten der Landwirtschaft auf marktorientierte Produktion seinen Höhepunkt erreicht. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurden durchwegs Landsorten angebaut. In dieser Zeit wurden landwirtschaftliche Versuchsstationen eingerichtet, die sich mit der Züchtung von verbesserten Sorten beschäftigten, sodass in den 30er Jahren verbesserte Landsorten sowie eigene Zuchtsorten zum Einsatz kamen. Im Zuge dessen wurde das Saatgutgesetz 1937 geschaffen, das dieser Entwicklung Rechnung trug. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Züchtungsarbeit wesentlich verstärkt und Saatgutgenossenschaften gegründet. Insbesondere bei Getreide wurden in der Folge für den Anbau mehr und mehr Zuchtsorten verwendet, daneben aber auch Landsorten angebaut. Der Anbau von Landsorten kam schließlich Ende der 70er Jahre fast vollends zum Erliegen. Durch die aktive Züchtungsarbeit wurde die genetische Vielfalt innerhalb der Arten zunächst vergrößert. Die Konzentration der Züchtung auf bestimmte Eigenschaften und die Konzentration des Anbaues auf bestimmte Gebiete (z.B. Aufgabe des Getreidebaues in den alpinen Regionen) schränkten die genetische Vielfalt wieder ein. Sammelaktivitäten Bereits in den 20er Jahren wurde mit der Sammlung und Erhaltung von Sorten begonnen (Meier-Sammlung), weitere Aktivitäten zur Sammlung und Erhaltung von genetischem Material wurden systematisch Ende der 60er Jahre von der Landwirtschaftlich- chemischen Untersuchungsanstalt Linz und der Bundesanstalt für Pflanzenbau Wien ab den 70er Jahren (beide nunmehr Teil der AGES) gesetzt. So konnten insbesondere ein Großteil der damals noch verfügbaren Getreide-Landsorten erhalten werden. Entsprechend dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft werden insbesondere bei der AGES alle noch verfügbaren genetischen Ressourcen gesammelt, d. h. sowohl alte (Land-)Sorten und alle in Österreich angebauten Sorten, welche dann auch ex-situ erhalten werden. So werden auch alle aus der Sortenliste (früher „Zuchtbuch“ genannt) ausscheidenden Sorten gesammelt. Dabei erfolgt eine Aufgabenteilung nach Arten zwischen den verschiedenen Dienststellen des Bundes (Samen und Teil des Obstes bei der AGES, Gemüse bei der HBLFA Schönbrunn, Obst und Wein bei der HBLA Klosterneuburg). PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 79 Weitere Aktivitäten führen Landesdienststellen (Tiroler Landesregierung, Landesversuchszentrum Steiermark, Landw. Fachschulen) und NGO’s (z.B. Arche Noah, verschiedene Obstbauvereine) durch. Größere Defizite bei der Sammlung (und damit auch bei der Erhaltung) von genetischem Material bestehen noch bei Gräsern und bei wild wachsenden Arten, welche einen potenziellen Nutzen für Ernährung und Landwirtschaft haben können. Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen Von den oben genannten Einrichtungen und Organisationen werden entsprechende Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die Ex-situ-Erhaltung bei Samen und bei Obst ist im wesentlichen abgedeckt. Bedarf besteht noch bei weiterem vegetativem Material. On-farm-Erhaltung erfolgt vornehmlich bei den NGO’s bzw. bei deren Mitgliedern (insbesondere bei Obst und Gemüse) sowie durch den Anbau seltener Kulturpflanzen, wozu das ÖPUL-Programm des BMLFUW beigetragen hat. Unabhängig davon werden auch auf biologisch wirtschaftenden Betrieben verstärkt alte Sorten angebaut bzw. erhalten. Die In-situ-Erhaltung müsste verstärkt werden. Für wild wachsende Pflanzen ist dazu eine entsprechende Biotoppflege erforderlich. Einige Länder bieten dazu Förderungsprogramme an. Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen Die Nutzung erfolgt meist im Rahmen der biologisch wirtschaftenden Betrieben und bei den NGO’s bzw. deren Mitgliedern. Weiters wird dort auch eine größere Anzahl von Arten genutzt, als dies bei konventionellen Betrieben der Fall ist. Für eine breitere Nutzung der genetischen Ressourcen wurde der Zugang zu diesen mit dem Internationalen Vertrag durch einen geregelten Materialaustausch erleichtert. Auch eine verbesserte Dokumentation über den Bestand genetischer Ressourcen und deren Eigenschaften (in Form von Datenbanken) und die öffentliche Verfügbarkeit dieser Informationen im world wide web soll den Zugang erleichtern (Europäische Datenbanken, Nationale Datenbank bei der AGES, Datenbanken der einzelnen Organisationen). Dies wurde bereits verwirklicht und wird laufend verbessert. Ziele (pflanzengenetische Ressourcen) Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sind unentbehrliche Rohstoffe für eine genetische Verbesserung der Kulturpflanzen - ob durch Auswahl der Bauern, klassische Pflanzenzüchtung oder moderne Biotechnologien - und sie sind für die Anpassung an unvorhersehbare Umweltveränderungen und künftige menschliche Bedürfnisse wesentlich. • Pflanzengenetisches Material ist für die Ernährungssicherheit zu erhalten, verfügbar und nutzbar zu machen. Obst Aufgrund der bisherigen Kartierungen kann der in Österreich noch vorhandene Sortenbestand grob auf über 3000 Sorten geschätzt werden. Die meisten Obstsorten befinden sich in-situ in den bäuerlichen Obstgärten. Sie werden primär genutzt und dadurch PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 80 erhalten. Die flächenmäßig umfangreichsten Sortenkartierungen Österreichs erfolgten seit 1981 in Oberösterreich, wenngleich die Landkarte noch viele weiße Flecken aufweist. Seit einigen Jahren gibt es verstärkte Anstrengungen auch in Niederösterreich, Kärnten, Steiermark und dem Burgenland. Ziele • Langfristige Erhaltung des Genpools aller österreichischen wirtschaftlich wichtigen und alten Obstsorten, wo möglich durch in-situ Maßnahmen und Ausarbeitung eines nationalen Programms zur Obstsortenerhaltung in-situ und ex-situ • Sammlung, Erhaltung, Dokumentation, Charakterisierung, Evaluierung möglichst vieler Sorten mit dem Ziel, den Genpool an Obstsorten langfristig zu sichern. • Ausarbeitung eines nationalen Programms zur Sortenerhaltung in-situ und ex-situ Maßnahmen • Schaffung eines vereinheitlichten Beschreibungs- und Evaluierungssystems • Erweiterung der Evaluierung für die Entscheidung: Erhaltung ja/nein • Ausarbeitung von Vertragsentwürfen für die in-situ Erhaltung nach Schweizer Vorbild • Erstellung von Listen empfehlenswerter und erhaltungswürdiger Sorten für die einzelnen Regionen • Mitarbeit Österreichs an internationalen Projekten Wein Reben werden in der Praxis ausschließlich vegetativ (= klonal) vermehrt. Durch das Vorhandensein der Reblaus und durch die Veredlungstechnik als biologisches Verfahren zur Verhinderung von Reblausschäden einerseits und die mechanische Bodenbearbeitung andererseits ist das Entstehen neuer Sorten aus Zufallskreuzungen im Gegensatz zur Vorzeit nicht mehr wahrscheinlich. Die Einengung der Sortenvielfalt auf wenige, jedoch stark nachgefragte Sorten ist eine wirtschaftlich bedingte Gegebenheit. Es ist zu befürchten, dass in etwa 3 Jahrzehnten die Pflanzen aller österreichischen Rebkulturen (derzeit ca. 50 000 ha, das sind ca. 150 Mio Pflanzen) auf einige wenige Genotypen beschränkt sein werden. Dies kann bei Auftreten von neuen biotischen oder abiotischen Stressfaktoren zu großflächigen Schäden auch durchaus katastrophalen Ausmaßes führen. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt bietet die Möglichkeit, rechtzeitig widerstandsfähige Genotypen zu finden, zu vermehren und der Praxis zur Verfügung zu stellen. Die Aufwendungen für die Erhaltung der genetischen Vielfalt dienen somit primär der Sicherung der Zukunft des Weinbaues und nur sekundär musealen Zwecken. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle gefährdeten Rebsorten den derzeitigen wirtschaftlichen Anforderungen, insbesondere in weinbaulicher Hinsicht und/oder mit ihrer Produktqualität (analytisch und/oder sensorisch) nicht entsprechen. Anderenfalls wären diese Sorten weit verbreitet. Das ist wohl auch der Grund, warum sie nicht zum Anbau und zur Qualitätsweinerzeugung zugelassen sind. Es ist jedoch vorstellbar, dass unter geänderten Umwelt-, Kultur- und Marktbedingungen einzelne Sorten oder auch nur einzelne Eigenschaften besonderes Interesse erlangen können und somit eine Nutzung auf breiter Basis ökonomisch sinnvoll wird. Dies kann auch für einzelne, bisher nicht genutzte Klone klassifizierter Rebsorten gelten. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 81 • Nutzung im Rahmen der Klonenzüchtung • Nutzung im Rahmen der Kreuzungszüchtung • Nutzung im Rahmen molekularbiologischer Züchtungsmaßnahmen Ziele • Dauerhafte Sicherung von heimischen Rebsorten, der Wildform Vitis silvestris bzw. der genetischen Streubreite innerhalb der wirtschaftlich wichtigen Hauptsorten und alten Weinsorten in in-situ Sammlungen Maßnahmen • Bevorzugte Besammlung heimischer Rebsorten und Wildformen der Vitis silvestris aus österreichischen in-situ Vorkommen, die vereinzelt in den österreichischen Weinbaugebieten und als Hausreben im gesamten Bundesgebiet gefunden werden können • Erfassung der genetischen Streubreite innerhalb der wirtschaftlich wichtigen Hauptsorten (Klonsammlung) • Forschungsinitiativen zur Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse innerhalb von Sorten und exakte Beschreibung von Sorten Gefährdete Nutztierrassen Im folgenden Abschnitt werden Informationen und spezielle Zielsetzungen und Maßnahmenvorschläge bezüglich der Erhaltung von gefährdeten Nutztierrassen zusammengefasst. Ziele • Aufbau der Bestände von gefährdeten Rassen unter Berücksichtigung des maximalen Heterozygotiegrades Maßnahmen • Absicherung von Reinrassigkeit und ev. Fremdgenanteil durch Markergenuntersuchungen • Bindung der Förderungen an die Befolgung eines Anpaarungsprogrammes • Anlage von ausreichenden Sperma- und Embryonendepots in der Genbank • Einbindung in internationale Projekte zur Erforschung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren • Untersuchung der Eignung von Schweinen gefährdeter Rassen für den Einsatz im Bereich der ökologischen Landwirtschaft (Kreislaufwirtschaft) und Untersuchung der Eignung von Ziegen und Schafen gefährdeter Rassen für den Einsatz im Bereich der Landschaftspflege Rinder Beim Braunvieh und den Pinzgauer Rindern wurden Einkreuzungsprogramme zur Steigerung der Milchleistung und zur Verbesserung der Euterqualität mit Brown Swiss bzw. Red Holstein durchgeführt. Dies führte dazu, dass die Reinzuchtpopulationen bei Braunvieh auf wenige hundert Stück und bei Pinzgauern auf rund 3.700 Stück reduziert wurden. Letztere zählen wie das Tiroler Grauvieh zu den gefährdeten Rinderrassen, die noch eine PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 82 Populationsgröße aufweisen, um Zuchtprogramme in einem eingeschränkten Umfang durchzuführen. Alle anderen unten aufgelisteten Rassen weisen nur mehr einen Bestand von rund 200 Stück und weniger auf. Sie gelten als stark gefährdet, da nur mehr reine Erhaltungsprogramme, bei denen die züchterische Leistungsverbesserung absolut in den Hintergrund zu treten hat, umgesetzt werden können. Das Tiroler Grauhvieh wird von einem eigenen Verband betreut, bei allen anderen erfolgt dies durch Verbände, die mehrere Rassen integriert haben. Alle Verbände sind wiederum in der zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter (ZAR) organisiert. Im Rahmen des ÖPUL wird die Haltung gefährdeter Rinderrassen gefördert. Bei stark gefährdeten Rassen ist die erhöhte Förderung an die Einhaltung von Anpaarungsplänen (Paarungsprogramm OPTIMATE) gebunden; bei gefährdeten Rassen (Grauvieh und Pinzgauer Rinder) an die Teilnahme an den von den zuständigen Verbänden ausgearbeiteten und von der ÖNGENE akzeptierten Zuchtprogrammen. Folgende in Österreich bodenständige Rinderrassen gelten als gefährdet: Original Braunvieh, Original Pinzgauer, Tiroler Grauvieh, Jochberger Hummeln, Tux-Zillertaler Rind, Waldviertler Blondvieh, Kärntner Blondvieh, Murbodner, Ennstaler Bergschecken. Schweine Die österreichische Schweinehaltung ist praktisch zur Gänze auf den Rassen österreichisches Landschwein, österreichisches Edelschwein und Pietrain zur Erstellung von Gebrauchskreuzungen aufgebaut. Daneben existieren noch einige Hybridzuchtprogramme, die unter anderem die Rassen Duroc, Large White und Yorkshire zur Erzeugung stressstabiler Muttersauen einsetzen. Das Zuchtziel sieht in allen Fällen die Erzeugung möglichst wüchsiger, stressstabiler Mastferkel mit marktgerechtem Magerfleischanteil vor. Die vom Markt geforderte Fleischfülle ist derzeit nur durch den Einsatz hoch stressanfälliger, extremer Fleischrassen als Vatertiere und von Muttertieren mit einer akzeptablen Schinkenausprägung erzielbar. Aufgrund der Haupteigenschaften der alten Schweinerassen - späte Reife, lange Nutzungsdauer, gute Zunahmen unter suboptimalen Ernährungsbedingungen, Weidetüchtigkeit und höchste Fleischqualität bei mittlerer bis hoher Fettauflage – besteht derzeit kein Markt für diese Rassen. Kleine Populationen der beiden erstgenannten Rassen werden von Liebhabern und von Tierparks gehalten, eine planmäßige Zucht ist aber nur in Ansätzen vorhanden. Folgende Schweinerassen gelten in Österreich als gefährdet: − Mangalitzaschwein (alle Farbschläge), Turopoljer Schwein, altösterreichische Linien des steirischen Edelschweines. Schafe Während in den größeren Schafbeständen die Hauptrassen Bergschaf (als Muttergrundlage zur Gebrauchskreuzung mit Fleischschafen) bzw. Ostfriesisches Milchschaf überwiegen, haben gerade HobbyhalterInnen oft großes Interesse an alten und gefährdeten Schafrassen. Durch das vermehrte Interesse an der Schafzucht können heute die Kopfzahlen bei allen gefährdeten Schafrassen als stabil bis steigend gelten. Planmäßige züchterische Arbeit zur Vermeidung von Genverlusten stellt allerdings eher die Ausnahme dar (Krainer Steinschaf). Folgende in Österreich bodenständige Schafrassen gelten als gefährdet: Montafoner Schaf, Tiroler Steinschaf, Braunes Bergschaf, K ärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, W aldschaf. Ziegen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 83 Durch das vermehrte Interesse an der Ziegenzucht können heute die Kopfzahlen bei allen gefährdeten Ziegenrassen als steigend gelten. Planmäßige züchterische Arbeit zur Vermeidung von Genverlusten stellt allerdings eher die Ausnahme dar. Folgende Ziegenrassen gelten in Österreich als gefährdet: Gemsfarbige Gebirgsziege, Pinzgauer Ziege, Tauernscheckenziege, Toggenburger Ziege , Saanenziege, S trahlenziege Pfauenziege, Steirische Scheckenziege. Pferde Die Pferdezucht ist derzeit in einem grundlegenden Wandel begriffen. Der Norika hat als Arbeitspferd an Bedeutung verloren. Er wird heute stärker als Wagenpferd (Kutsche und Schlitten) und in der ländlichen Reiterei genutzt. Außerdem wird er nur mehr selten im Rahmen landwirtschaftlicher Tierhaltung zur Fleischgewinnung genutzt. Dies kann sich auf das Zuchtziel eines gängigen, eher leichteren Kaltblutpferdes negativ auswirken. Die Zucht des Lipizzaners obliegt in erster Linie dem Bundesgestüt Piber. Daneben existieren auch noch einige kleinere Zuchtgruppen in Privathaltung. Beim altösterreichischen Warmblut liegen derzeit keine Informationen über Anpaarungen vor. Die wenigen Stuten mit vorwiegend altösterreichischer Abstammung werden mit Hengsten nicht österreichischer Blutführung belegt. Beim Shagya-Araber wird zwar weitgehend Reinzucht betrieben, doch fehlt eine Populationsplanung zur Sicherung der Linienvielfalt. Auf dem Gebiet der Araberzucht ist Österreichweit ein anerkannter Rassezuchtverband tätig. Bezüglich der exsitu Lagerung genetischen Materials wurde mit der Anlage einer Samenbank begonnen. Folgende Pferderassen gelten in Österreich als gefährdet: Noriker, altösterreichisches Warmblut, Shagya-Araber, Lipizzaner Erhaltung der Bienen Da Österreich weltweit als Kernland der Carnica angesehen wird, sind Schutzmaßnahmen als Genpool in-situ einzustufen. Eine ex-situ Erhaltung in Kleinstpopulationen ist zwar grundsätzlich möglich, reduziert jedoch die Vielfalt der Genressourcen, die in ihrer Bedeutung derzeit noch nicht einmal erhoben worden ist. Die Zucht und Selektion der Carnica wird in Österreich seit Jahrzehnten unter strengsten international anerkannten Kriterien (Österreich ist bei diesen Zuchtprogrammen führend) durchgeführt. Anbei werden einige spezielle Maßnahmen angeführt, die zur Erreichung der folgenden Zielsetzung notwendig wären. Ziel • Absicherung der Erhaltung der Rassen Carnica und Mellifera im gesamten Bundesgebiet nach ihren lokaltypischen Ausprägungen Maßnahmen • Bei den derzeit üblichen Körungen wird fast nur ein einziges morphologisches Merkmal (Cubitalindex) erhoben. Dennoch weisen Ergebnisse aus dem Juli 1997 des Instituts für Bienenkunde am BFL über die starke Streuung dieses Merkmals auch indirekt eine starke Veränderung evolutionär ausgebildeter Anpassungen im Verhalten nach. Umfang: Erhebung der Anzahl der Bienenvölker über die amtliche Viehzählung grundsätzlich möglich. Das betrifft ca. 400.000 Bienenvölker und 30.000 Imkerinnen und Imker. • Organisation der Körproben über die bestehenden Kontrollen zur Anpaarung hinaus • Durchführung von „fingerprintings“ zur genetischen Identifikation PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 84 • Erstellung eines „Verhaltenskataloges“ zur Eigenschaftsbeschreibung von Ökotypen Ex-situ Erhaltung Die in-situ Erhaltung ist die primäre Form der Erhaltung von genetischen Ressourcen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen, von Obst und Weinsorten und der Arten im Grünlandbereich. Erst wenn die in-situ Erhaltung nicht zielführend ist oder die Erhaltung von gewissen Arten (Diversitäten) gefährdet erscheint, sollten Maßnahmen wie die ex-situ Erhaltung ergriffen werden. Ziele • Erhaltung von Sorten und Herkünften von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen, Obst- und Weinsorten und verschiedenen Arten, die für das österreichische Grünland Bedeutung haben oder hatten, aber deren Fortbestand auf Grund der Entwicklungen am Sämereienmarkt oder durch geänderte Ansprüche als gefährdet gelten • Umsetzung von Zweit- und Sicherheitslagern • Regionale Zusammenarbeit in der in-vitro Lagerung • Sammlung, Sicherung und Lagerung von Wildsämereien aus gefährdeten Habitaten • Aufbau von „Core-Collections“ Maßnahmen • Bereitstellung von ausreichenden Mitteln zur Realisierung gesicherter Langzeitlagerungen und Umsetzung von Zweit- und Sicherheitslagern • Klärung von Möglichkeiten zur Sicherheitsduplikation stark gefährdeter Sorten, national und international • Verstärkte Kooperation zwischen den Sammlungen auf Bundes- und Landesebene und den botanischen Gärten bzw. Universitäten zur Sammlung, Sicherung und Lagerung von Wildsämereien aus gefährdeten Habitaten • Schaffung eines vereinheitlichten Beschreibungs- und Evaluierungssystems für Obstsorten (auch auf Basis von biotechnologisch und ernährungsphysiologisch relevanten Inhaltsstoffen) • Erstellung einer „Roten Liste“ von seltenen, stark gefährdeten Sorten, eine Forderung der Malus-Pyrus-Gruppe des IPGRI • Klärung von Möglichkeiten zur Sicherheitsduplikation stark gefährdeter Sorten, national und international • Festlegung von Flächen zur Aufnahme und Evaluierung von Sorten aus den zukünftigen Kartierungen Maßnahmen (speziell für den Grünlandbereich) • Sammlung von Sortenmaterial, Einlagerung und Erhaltung des Materials sowie ständige Erhebung weiterer erhaltungswürdiger Sorten z.B. Land- oder Hofsorten (Goldhafer, Genmaterial von Rotklee) • Wildsammlung von genetischen Ressourcen genutzter Wildarten wie Enzian, Meisterwurz, PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 85 Speik, Arnika etc. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 86 4 VORGABEN FÜR ZUKÜNFTIGE AKTIONSPLÄNE Der österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt werden, als unterstützendes Instrument, Aktionspläne zu speziellen Problembereichen zur Seite gestellt. Eine wichtige Aufgabe der nationalen BiodiversitätsKommission wird es zukünftig sein, jene Themenbereiche auszuwählen, zu denen Aktionspläne entwickelt werden sollen. Um die Themenauswahl zu objektivieren, sollten diese Themenbereiche folgende Kriterien erfüllen. • Es ist eine hohe Relevanz für Österreich gegeben • Es liegen genügend Informationen zu diesem Problembereich vor • Es ist möglich Ziele festzulegen, die in den vorgegebenen Zeiträumen zu erreichen sind • Es können konkrete Maßnahmen zur Problemlösung definiert werden • Es sind AkteurInnen identifizierbar Der erste Aktionsplan zu Neobiota kann über www.biodiv.at abgerufen werden. Alle zukünftigen Aktionspläne sollten folgende strukturelle Vorgaben und inhaltliche Kriterien erfüllen. 1. Grundlagen Einleitung mit kurzer Darstellung der Problemstellung Darstellung des Geltungsbereiches Wenn notwendig Erläuterungen zur Terminologie 2. Notwendige Ziele und Aktivitäten Falls notwendig, kann dieses Element des Aktionsplanes in einzelne thematisch abgeschlossene Blöcke eingeteilt werden. Jeder dieser Blöcke sollte aber in jedem Fall folgende Punkte beinhalten. Ziele: Angabe der durch den Aktionsplan angestrebten Teilziele Maßnahmen: Informationen zu jenen Maßnahmen, die zur Erreichung der formulierten Teilziele notwendig sind. Zeithorizonte: Information über jenen Zeitraum in dem mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen begonnen werden soll. Kurzfristig (in weniger als 3 Jahren), Mittelfristig (in den nächsten 3 - 5 Jahren), Langfristig (in mehr als 5 Jahren). Priorität: Angabe der Dringlichkeit, mit der die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Niedrig, Mittel, Hoch. AkteurInnen: Aufzählung der bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen betroffenen Institutionen, Personen- und Berufsgruppen und Organisationen. Es sollen all jene AkteurInnen angeführt werden, die zur Umsetzung der Maßnahmen von Bedeutung sein können. Dies betrifft gleichermaßen die Bereiche Finanzierung und Umsetzung. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 87 5 5.1 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Literatur ADLER, W., OSWALD, K., FISCHER, R. (1994): Exkursionsflora von Österreich. Verlag Eugen Ulmer. Wien. BAUER, K. (1994): Rote Liste der in Österreich gefährdeten Vogelarten (Aves). In: Gepp, J. (Hrsg.): Rote Listen gefährdeter Tiere Österreichs. Grüne Reihe des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Band 2, Styria. Graz: 57-66. BAUMGARTNER, Ch. (2000): Nachhaltigkeit im österreichischen Tourismus. Grundlagen und Bestandsaufnahme. Institut für Integrativen Tourismus und Freizeitforschung. Wien. BAUMGARTNER, Ch. (2002): POBS – Prozessorientiertes Bewertungsschema für Nachhaltigkeit im Tourismus. Dissertation. Wien. BMLFUW - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2001): Österreichischer Waldbericht 1997. BMLFUW. Wien. BMLFUW – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2004 a): Österreichischer Aktionsplan zu gebietsfremden Arten (Neobiota). BMLFUW. Wien. BMLFUW – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2004 b): Grüner Bericht 2004. Bericht über die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2003. BMLFUW. Wien. BMU – Bundesministerium Bundesregierung. Wien. für Umwelt (1995): Nationaler Umweltplan. Österreichische BMUJF – Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (1998): Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Schriftenreihe des BMUJF, Band 31/1998. Wien. BMWA – Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004): Energiebericht 2003 der österreichischen Bundesregierung. BMWA. Wien. CABELLA, A., GRILLITSCH, H., TIEDEMANN, F. (2001): Atlas zur Verbreitung und Ökologie der Amphibien und Reptilien in Österreich. Umweltbundesamt (Hrsg.). Wien. DVORAK, M., RANNER, A., BERG, H. (1993): Atlas der Brutvögel Österreichs. Ergebnisse der Brutvogelkartierung 1981-1985 der österreichischen Gesellschaft für Vogelkunde. Umweltbundesamt. Wien. DVORAK, M., WINKLER, I., GRABMAYER, Ch., STEINER, E. (1994): Stillgewässer Österreichs als Brutgebiete für Wasservögel. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-44. Wien. ESSL, F., EGGER, G., ELLMAUER, Th., AIGNER, S. (2002): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Wälder, Forste, Vorwälder. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-156. Wien. ESSL, F. & RABITSCH, W. (2002): Neobiota in Österreich. Umweltbundesamt. Wien. ESSL, F., EGGER, G., KARRER, G., THEISS, M., AIGNER S. (2004): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Grünland, Grünlandbrachen und Trockenrasen, Hochstauden- und Hochgrasfluren, Schlagfluren und Waldsäume, Gehölze des Offenlandes und Gebüsche. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-167. Wien. FORSTNER, M., REIMOOSER, F., HACKL, J., HECKL, F. (2002). Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-158. Wien. GEISER, E. (1998): Wie viele Tierarten leben in Österreich? Erfassung, Hochrechnung und Abschätzung. Ver. Zool.-Bot. Ges. Österreich, 135. Wien. S. 81-93. GEPP, J. (1994): Rote Liste gefährdeter Tiere Österreichs. Grüne Reihe des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Bd. 2. Styria. Graz. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 88 GÖTZ, B. (2001): Evaluierung der österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Auswertung von Berichten und Fragebögen für die Nationale Biodiversitätskommission. Umweltbundesamt. Wien. GRABHERR, G., KOCH, G., KIRCHMEIER, H., REITER, K. (1998): Hemerobie österreichischer Waldökosysteme. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Universitätsverlag Wagner. Innsbruck. GRIMS, F., KÖKINGER, H., KRISAI, R., SCHRIEBL, A., SUANJAK, M., ZECHMEISTER, H., EHRENDORFER, F. (1999): Die Laubmoose Österreichs. Catalogus Florae Austriae, II. Teil, Bryophyten (Moose), Heft 1, Musci (Laubmoose). Biosystematics and Ecology Series, No. 15. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Wien. HAFELLNER, J. & TÜRK, R. (2001): Die lichenisierten Pilze Österreichs – eine Checkliste der bisher nachgewiesenen Arten mit Verbreitungsangaben. Oberösterreichisches Landesmuseum. Stapfia, Band 76. Linz. HECKL, F., LEXER, W., VACIK, H., WOLFSLEHNER, B., HACKL, J. (2003): Grundlagen für die Umsetzung des Ökosystemaren Ansatzes des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt“ Aspekte des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt am Beispiel des österreichischen Waldes. Umweltbundesamt Bericht, BE-153. Wien. KUTSCHERA, L. & LICHTENEGGER, E. (2002): Wurzelatlas mitteleuropäischer Waldbäume und Sträucher. Leopold Stocker Verlag. Graz. LAZOWSKI, W. (1996): Auen in Österreich. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-081. Wien. Ökologie, Landschaft und Naturschutz. 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(2003): Evaluierung der Umsetzung des erweiterten Arbeitsprogramms für die biologische Vielfalt der Wälder und der IPF/IFF-Aktionsvorschläge in Österreich. Endbericht des Instituts f. Sozioökonomik der Forst- und Holzwirtschaft. Wien. RÖHRICH, T. (2003): Evaluierung der österreichischen Strategie zu Umsetzung Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Umweltbundesamt Bericht, BE-186. Wien. des SPINDLER, Th. (1997): Fischfauna in Österreich. Ökologie – Gefährdung – Bioindikation – Fischerei - Gesetzgebung. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-087. Wien. SPITZENBERGER, F. (2001): Die Säugetierfauna Österreichs. Grüne Reihe des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bd. 13. Wien. STEINER, G. M. (1992) Österreichischer Moorschutzkatalog. Grüne Reihe des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Bd. 1. Wien. TRAXLER, A. (1998): Handbuch des vegetationsökologischen Monitorings. Methoden, Praxis, angewandte Projekte. Teil B: Österreichisches Dauerflächenregister. Umweltbundesamt Monographie, Bd. M-089 B. Wien. UMWELTBUNDESAMT (2004): Umweltsituation in Österreich. Siebenter Umweltkontrollbericht. Umweltbundesamt. Wien. PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 89 ZULKA, K. P. (Red.) (2005): Rote Listen gefährdeter Tiere Österreichs. Checklisten, Gefährdungsanalysen, Handlungsbedarf. Teil 1: Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Wasserkäfer, Netzflügler, Schnabelfliegen, Tagfalter. Grüne Reihe des Lebensministeriums, Bd. 14/1. BöhlauVerlag. Wien, Köln, Weimar. (in Druck). PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 90 5.2 N Abkürzungsverzeichnis Nationale Ebene (Österreich) E Europäische Ebene I Internationale Ebene S Spezialbegriff/Fachausdruck I ABS Access and Benefit sharing (-> CBD) N AGES E AKO (AK) E ARGE Alp Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Alpenkonvention I BAP Biodiversity Action Plan = Aktionsplan Biodiversität (-> CBD, EU, PEBLDS) S BGBl. N BMLFUW S BVG Bundesverfassungsgesetz S C&I Criteria and Indicators S CAP Common Agriculture Policy of the European Union I CBD Convention on Biological Diversity = Übereinkommen über die biologische Vielfalt I CCD Convention to Combat Desertification = Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung E CDDA Common Data Base on Designated Areas (-> EU / Natura 2000) I CDM Clean Development Mechanism (-> UNFCCC) I CHM Clearing House Mechanism = Informationsplattform im Internet (-> CBD) S CIC I CIFOR Centre for International Forestry Research E CIPRA Commission Internationale pour la Protection des Alpes = Internationale Alpenschutz Kommission I CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora = Washingtoner Artenschutzabkommen (WAA) I CLRTAP I CMS Convention on Migratory Species = Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Arten (Bonner Konvention) I COP Conference of the Parties = Vertragsstaatenkonferenz der CBD I CSD Commission on Sustainable Development = Kommission zur nachh. Entwicklung (-> UN) E DG-Env. Directorate General Environment of the European Commission = Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission Bundesgesetzblatt Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Conseil International de la Chasse et de la Conservation de Gibier = Internationaler Jagdrat zur Erhaltung des Wildes Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution = Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 91 E ECMEN E ECNC E EEA E European Coastal and Marine Ecological Network = Europäisches Netzwerk für Küstenund Meeresgebiete European Center for Nature Conservation European Environment Agency = Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) EECONET European Ecological Network = Europäisches ökologisches Netzwerk (-> PEBLDS) E EFI European Forest Institute = Europäisches Forstinstitut (FIN) S EIA Environmental Impact Assessment = Umweltverträglichkeitsprüfung E EMAS E ETC / BV E EU E EUNIS Eco-Management and Audit Scheme European Topic Center on Biological Diversity Europäische Union European Nature Information System = Informationsplattform zur Europäischen Natur E EUROSTAT Statistisches Amt der EU S EZA Entwicklungszusammenarbeit I FAO Food and Agriculture Organisation of the United Nations E FFH-RL I FSC Forest Stewardship Council (Zertifizierungssystem) S FWP Flächenwidmungsplan I GBIF Global Biodiversity Information Facility I GEF Global Environment Facility = Globale Umweltfazilität (ein Finanzierungsinstrument) S GIS Geographisches Informationssystem I GISP Global Invasiv Species Programme = Globales Programm zu invasiven Arten S GMOs Genetically Modified Organisms = genetisch veränderte Organismen I GTI S GURTs S GVO S IAS Invasive Alien Species = invasive nicht heimische Arten I ICRI International Coral Reef Initiative E IEEP Institute for European Environmental Policy = Europäisches Institut für Umweltpolitik I IFF Intergovernmental Forum on Forests I IISD International Institute for Sustainable Development = Internnationales Institut für nachhaltige Entwicklung I ILO International Labour Organisation I IPCC I IPF I IPGRI E IPPC-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Global Taxonomy Initiative = Globale taxonomische Initiative Genetic Use Restriction Technologies (Terminator Technologie) Gentechnisch veränderter Organismus Intergovernmental Panel on Climate Change = zwischenstaatliches Expertengremium für Klimafragen Intergovernmental Panel on Forests International Plant Genetic Resources pflanzengenetische Ressourcen Institute = Internationales Institut für Council Directive concerning Integrated Pollution Prevention and Control = RL des Rates über die integrative Vermeidung u. Verminderung d. Umweltverschmutzung PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 92 I IPPC I IPR I ITTO International Tropical Timber Organization = Internationale Tropenholz Organisation I IUCN World Conservation Union I IUFRO I IWC Internationale Walfang Kommission E LIFE L'instrument Financier pour l'Environnement = Finanzierungsinstrument für die Umwelt S LSG Landschutzgebiet S LULUCF I MAB E/I MCPFE I MDG Millennium Development Goals S MOP Meeting of the Parties to the Protokoll = Treffen der Vertragsstaaten des Cartagena Protokolls zur biologischen Sicherheit (-> CBD) S MYPOW N NDM Naturdenkmal S NFP National Forest Programme I NFP National Focal Point S NGO Nichtregierungsorganisation N NHM Naturhistorisches Museum Wien N NP S NSG Naturschutzgebiet N NUP Nationaler Umweltplan N ÖAW Österreichische Akademie der Wissenschaften N ÖBF-AG I OECD Organisation for Economic Cooperation and Development N ÖPUL Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft N ÖRNE Österreichischer Rat für nachhaltige Entwicklung N ÖROK Österreichische Raumordnungskonferenz E/I PEEN Pan-European Ecological Network = Paneuropäisches ökologisches Netzwerk E PEFC Pan-European Forest Certification (Zertifizierungsystem) E International Plant Protection Convention Intellectual Property Rights (-> CBD) International Union of Forest Research Organisations Land use, Land use change and Forestry (-> UNFCCC) UNESCO Man and Biosphere Programme Ministerial Conference on the Protection of Forests in Europe = Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa Multy Year Programme of Work = Mehrjähriges Arbeitsprogramm Nationalpark Österreichische Bundesforste AG PES Pan-European Biological and Landscape Diversity Strategy = Paneuropäische Strategie (=PEBLDS) für die biologische und die landschaftliche Vielfalt E RAG E RL I SBSTTA Rats-Arbeitsgruppe (EU, z.B.: RAG Umwelt) Richtlinie der EU Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice = wissenschaftliches Beratungsgremium der CBD PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 93 Secretariat to the Convention on Biological Diversity = Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt I SCBD S SFM Sustainable Forest Management = nachhaltige Waldbewirtschaftung S SSC Species Survival Commission = Artenschutzkommission der IUCN E/I STRA-CO Commission for PEBLDS S SUP Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung S TRIPs S UAP Umwelt-Aktions-Programm der EU E UIRL Umwelt-Informationsrichtlinie (-> EU) I UNCCD United Nations Convention to Combat Desertification = Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung I UNCED United Nations Conference on Environment and Development = Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung I UNCSD United Nations Commission on Sustainable Development = Kommission der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung I UNDP I UNECE I UNEP I UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation I UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change = Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen I UNFF United Nations Forum on Forests I UPOV International Union for the Protection of Plant Varieties = Internationale Union zur Erhaltung von Pflanzenvarietäten N UVP Umweltverträglichkeitsprüfung S VO Verordnung E VSR Vogelschutz-Richtlinie (->EU) N VST Verbindungsstelle der Bundesländer I WA Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) I WCMC World Conservation and Monitoring Center I WPIEI Working Party for International Environmental Issues (-> EU) E WRL Wasser-Rahmen-Richtlinie (-> EU) I WTO World Trade Organization = Welthandelsorganisation N ZAR Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter Trade-related Aspects of the Intellectual Property Rights United Nations Development Programme = Entwicklungsprogramm der UN United Nations Economic Commission for Europe United Nations Environment Programme = Umweltprogramm der Vereinten Nationen PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com 94 5.3 Links Convention on Biological Diversity (Übereinkommen über die biologische Vielfalt): www.biodiv.org Clearing-House Mechanism Österreich: http://www.biodiv.at Clearing-House Mechanism der Europäischen Union: http://biodiversity-chm.eea.eu.int/ Alpenkonvention: http://www.cipra.org/d/alpenkonvention/alpenkonvention_index.htm Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft: www.bfw.ac.at Bundesministerium für www.lebensministerium.at Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) (Washingtoner Artenschutzabkommen): http://www.cites.org/ Convention on Migratory Species (Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Arten) (Bonner Konvention): http://www.cms.int/ Convention to Combat Desertification (Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung): http://www.unccd.int/ European Environment Agency (Europäische Umweltagentur): http://www.eea.eu.int/ European Topic Center on Biological Diversity: http://biodiversity.eionet.eu.int/ Food and Agriculture Organisation of the United Nations (FAO): http://www.fao.org/ Intergovernmental Panel on Climate Klimafragen): http://www.ipcc.ch Change (zwischenstaatliches Expertengremium für IUCN - World Conservation Union: http://www.iucn.org/ L'instrument Financier pour l'Environnement (LIFE) (Finanzierungsinstrument für die Umwelt): http://europa.eu.int/comm/environment/life/home.htm Millennium Ecosystem Assessment: http://www.millenniumassessment.org/ Ministerial Conference on the Protection of Forests in Europe (Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa): http://www.mcpfe.org/ Naturschutz-Plattform Österreich: http://www.naturschutz.at Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD): http://www.oecd.org/home/ Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH: www.ages.at Pan-European Biological and Landscape Diversity Strategy (PEBLDS) (Paneuropäische Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt): http://www.strategyguide.org/ Ramsar-Konvention (Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watund Wasservögel, von internationaler Bedeutung): http://www.ramsar.org/ Rote Listen gefährdeter Tiere Österreichs: http://www.roteliste.at Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention): http://unep.ch/seas/main/legal/ibern.html Umweltbundesamt GmbH: www.umweltbundesamt.at United Nations Economic Commission for Europe: http://www.unece.org/ United Nations Environment Programme (Umweltprogramm der UN): http://www.unep.org/ United Nations Framework Convention on Climate Change (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen): http://unfccc.int/ World Trade Organization (WTO) (Welthandelsorganisation): http://www.wto.org/ PDF created with pdfFactory Pro trial version www.pdffactory.com