Standortuntersuchung Einrichtungen für die

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Standortuntersuchung
Einrichtungen für die Anschlussunterbringung
gemäß § 18 FlüAG
Sitzung des Gemeinderates am 05.10.2015
Anschlussunterbringung in Walzbachtal
Derzeitige Situation:
•
Derzeit stehen in Walzbachtal 25 Plätze zur Verfügung.
•
2015 werden noch 12 Plätze benötigt.
•
2016 werden nach derzeitigem Stand 38 Plätze benötigt.
> Unterbringung in Bestandsgebäuden kaum möglich.
> Belegung von Sporthallen soll vermieden werden.
> Neuerrichtung von Gebäuden unausweichlich.
Anforderungen an mögliche Standorte
•
Ausreichendes Flächenangebot für ca. 30 bis 40 Personen
•
Die Integration unterstützende Lage
•
Verkehrlich gute Anbindung
•
Fußläufige Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen (Versorgung, ÖPNV)
•
Kostengünstige technische Erschließung
•
Kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen
Bewertungsparameter
•
Planungsrechtliche Grundlage
•
Naturschutzrechtliche Vorgaben
•
Hochwasserschutz
•
Topografie und Landschaft
•
Flächenangebot
•
Lage / Städtebauliche Einbindung
•
Derzeitige Nutzung
•
Soziale Infrastruktur / Versorgung / Integration
•
Verkehrliche Erschließung
•
Technische Erschließung
•
Sonstiges
> Wössingen derzeit stärker durch Flüchtlingsproblematik betroffen (bestehende
Einrichtungen, schnellere Umsetzung der neuen Gemeinschaftsunterkunft)
> Einrichtung für Anschlussunterbringung soll daher vorrangig in Jöhlingen
umgesetzt werden.
Untersuchte Standorte
Standort 1: Im Grund
Standort 3: Bollanden-Erweiterung
Standort 2: Jöhlinger Bahnhof
Standort 1: „Im Grund“
Standort 1: „Im Grund“
Bewertungsparameter
Beschreibung
Übergeordnete Planung
Derzeitiges Planungsrecht


Zusammenfassung
+
Gute verkehrliche Erschließung
+
Kostengünstige technische Erschließung
+
Geringe Auswirkung auf Orts- und
Landschaftsbild
-
Abgelegene Lage am nordöstlichen
Ortsrand im Anschluss an ein
Gewerbegebiet.
-
Relativ geringes Flächenangebot
-
Ungünstiger Flächenzuschnitt
-
Ersatz für Ausgleichsfläche erforderlich
Bewertung
>
Standort ist nicht integrationsfördernd
>
Sehr eingeschränkte Eignung

Darstellung im FNP als Landwirtschaftsfläche.
Planungsrechtliche Einstufung als Außenbereich gemäß § 35
BauGB.
Bebaubar ohne Bebauungsplan auf Grundlage von § 246 Abs. 9
BauGB.
Schutzgebiete
Restriktionen




Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete betroffen.
Keine geschützten Biotope vorliegend.
Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange wenig wahrscheinlich.
Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III.
Hochwasserschutz

Nach derzeitigem Stand der Hochwassergefahrenkarte (HWGK)
keine Überschneidung mit Überschwemmungsgebieten.
Topografie
Landschaft



Ebenes Gelände
Lage am Siedlungsrand (Gewerbegebiet).
Geringe Fernwirkung durch bestehende abschirmend wirkende
Grünstrukturen.
Flächenangebot
Mögl. Erweiterung



Flächengröße ca. 0,2 ha.
Flächenzuschnitt erschwert Bebauung.
Möglichkeiten zur Erweiterung liegen vor.
Lage
Städtebauliche Einbindung
Umgebung

Lage am nordöstlichen Ortsrand von Jöhlingen im Anschluss an das
Gewerbegebiet Im Grund.
Umgebung im Westen mit gewerblicher Prägung.
Im Osten, Süden, Westen schließen sich Freibereiche an.
Derzeitige Nutzung

Grünfläche mit jungem Streuobstbestand, dient als
naturschutzrechtl. Ausgleich, muss bei einer Bebauung ersetzt
werden.
Soziale Infrastruktur
Versorgung
Integration



Wenig integrierte Lage am Rand des Gewerbegebietes.
Ortskern mit Versorgungseinrichtungen in ca. 1,5 km Entfernung.
Durch gewerbliche Umgebung wenig sozialer Austausch mit
ortsansässiger Bewohnerschaft.
Keine Spielplätze in näherer Umgebung vorhanden.
Nächste Bushaltestelle im Ortskern.
Nächste Stadtbahnhaltestelle Jöhlingen-West in ca. 2 km
Entfernung.





Verkehrliche Erschließung

Straßenanbindung über die Grombacher Straße, kein Ausbau von
Straßen erforderlich.
Technische Erschließung


Anschluss an bestehenden Kanal in der Grombacher Straße.
Strom- und Wasserversorgung durch Anschluss an bestehendes
Netz.
Keine aufwändigen Netzerweiterungen erforderlich.

Standort 2: „Bahnhof Jöhlingen“
Standort 2: „Bahnhof Jöhlingen“
Zusammenfassung
+
Zentrale Lage in Jöhlingen
+
Gute verkehrliche Anbindung
+
Überschaubarer Erschließungsaufwand
-
Auffüllung der Hangabtragung
erforderlich
-
Lärmimmissionen durch B 293
-
Derzeit unbekannte Baugrundqualität
(Aufschüttung)
Bewertungsparameter
Beschreibung
Übergeordnete Planung
Derzeitiges Planungsrecht


Darstellung im FNP als Bahnfläche.
Planungsrechtliche Einstufung des Standortes als Innenbereich,
kurzfristig bebaubar auf Grundlage von § 34 BauGB.
Schutzgebiete
Restriktionen




Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete betroffen.
Der südliche Rand entlang der B 293 ist als Biotop geschützt (Hohlweg)
Eventuell artenschutzrechtliche Belange betroffen (Gehölzstrukturen)
Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III
Hochwasserschutz

Nach derzeitigem Stand der HWGK keine Überschneidung mit
Überschwemmungsgebieten.
Topografie
Landschaft



Im westlichen Abschnitt leicht nach Südwesten abfallendes Gelände.
Nach Osten zur B 293 deutlicher Höhenunterschied, der mit einer
Böschung überwunden wird.
Deutlicher Geländeeinschnitt (Hangabtragung) innerhalb des
Plangebietes.
Eventuell aufgefülltes Gelände (Baugrunduntersuchung erforderlich).
Flächenangebot
Mögl. Erweiterung


Flächengröße ca. 0,35, bebaubar ca. 0,2 ha.
Keine Erweiterungsmöglichkeiten.
Lage
Städtebauliche Einbindung
Umgebung


Lage in Angrenzung zum Ortskern von Jöhlingen.
Angrenzend das Neubaugebiet Gageneck, die B 293 sowie die
Bahnlinie nach Karlsruhe.
Derzeitige Nutzung


Fläche derzeit ungenutzt.
Im Westen einzelne Obstbäume, im Osten Ruderalvegetation sowie
dichte Gehölzbestände.
Soziale Infrastruktur
Versorgung
Integration





Integrierte Lage innerhalb der Siedlungsstruktur von Jöhlingen.
Ortskern mit Versorgungseinrichtungen auf kurzem Weg erreichbar.
Kindergarten, Schule im Ortskern von Jöhlingen
Stadtbahn-Haltestelle direkt nördlich angrenzend.
Sozialer Austausch mit ortsansässiger Bewohnerschaft möglich.
Verkehrliche Erschließung


Verkehrliche Anbindung über die Straße Im Gageneck.
Zufahrt auf das Plangebiet muss angelegt werden.
Technische Erschließung

Anschluss an Kanal und Versorgungsleitungen aus dem Neubaugebiet
Gageneck.
Mittlerer Erschließungsaufwand durch Verlängerung der Leitungen.

Bewertung
>
Integrationsfördernder Standort
>
Gute Eignung

Sonstiges


Für eine bauliche Nutzung ist eine Aufschüttung der eingeschnittenen
Hangabtragung zu empfehlen.
Durch B 293 und Bahnlinie bestehen erhebliche Lärmimmissionen im
Standort.
Standort 3: „Bollanden - Erweiterung“
Standort 3: „Bollanden - Erweiterung“
Zusammenfassung
+
Ausreichendes Flächenangebot
+
Gute verkehrliche Anbindung
+
Ortskern noch fußläufig erreichbar
-
Etwas dezentrale Lage
-
Relativ aufwändige Erschließung
-
Derzeit unbekannte Baugrundqualität
(Aufschüttung)
Bewertung
>
Mäßig Integrationsfördernder Standort
>
Befriedigende bis gute Eignung
Bewertungsparameter
Beschreibung
Übergeordnete Planung
Derzeitiges Planungsrecht



Darstellung im FNP als geplante Wohnbaufläche
Planungsrechtliche Einstufung als Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Bebaubar auf Grundlage von § 246 Abs. 9 BauGB
Schutzgebiete
Restriktionen




Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete betroffen.
Die Böschungsbereiche sind als Biotope gemäß § 32 NatSchG geschützt.
Eventuell artenschutzrechtliche Belange betroffen (Gehölzstrukturen)
Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III
Hochwasserschutz

Nach derzeitigem Stand der HWGK keine Überschneidung mit
Überschwemmungsgebieten.
Topografie
Landschaft

Im höhergelegenen Bereich ebenes Gelände – vermutlich aufgeschüttet
(Baugrunduntersuchung erforderlich).
Nach Norden und Westen Höhenunterschied von bis zu 11 m, die mit
einer Böschung überwunden werden.
Geringe Fernwirkung durch bestehende abschirmend wirkende
Grünstrukturen.


Flächenangebot
Mögl. Erweiterung


Lage

Städtebauliche Einbindung 
Umgebung

Flächengröße ca. 0,70 ha, baulich nutzbar ca. 0,3 ha
Keine Erweiterungsmöglichkeiten.
Lage in Anschluss an Wohngebiet Bollanden.
Nach Westen, Süden und Norden schließen sich Freibereiche an.
Im Osten Bahnlinie.
Derzeitige Nutzung


Derzeit als Kleingärten genutzt.
Böschungen mit Gehölzbeständen.
Soziale Infrastruktur
Versorgung
Integration




Wenig integrierte Lage am südlichen Rand von Jöhlingen.
Ortskern mit Versorgungseinrichtungen in ca. 1 km Entfernung.
Aufwändig gestalteter Spielplatz am Böschungsfuß.
Stadtbahn-Haltestelle Jöhlingen West in ca. 500 m Entfernung
Verkehrliche Erschließung


Anbindung zum Ortskern von Jöhlingen über die Weidentaler Straße.
Ausbau der Weidentaler Straße sowie Anlage einer Wendemöglichkeit
erforderlich.
Technische Erschließung

Entwässerung über Verlängerung des Kanals in der Weidentaler Straße
(Derzeit bis Höhe Hausnummer 27, Verlängerung ca. 70 m)
Wasser- und Stromversorgung ebenfalls über Verlängerung der
bestehenden Leitungen (ca. 70 m).

Schlussbetrachtung
Zusammenfassung
Standort
Bewertung
Standort 01: Im Grund
Eingeschränkte Eignung
Standort 02: Bahnhof Jöhlingen
Gute Eignung
Standort 03: Bollanden-Erweiterung
Befriedigende bis gute Eignung
Empfehlung
>
Standort 2 „Bahnhof Jöhlingen“ vorrangig umsetzen.
>
Standort 3 „Bollanden – Erweiterung“ bei zusätzlichem Bedarf umsetzen.
>
Standort 1 zurückstellen
Vielen Dank!
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