Standortuntersuchung Einrichtungen für die Anschlussunterbringung gemäß § 18 FlüAG Sitzung des Gemeinderates am 05.10.2015 Anschlussunterbringung in Walzbachtal Derzeitige Situation: • Derzeit stehen in Walzbachtal 25 Plätze zur Verfügung. • 2015 werden noch 12 Plätze benötigt. • 2016 werden nach derzeitigem Stand 38 Plätze benötigt. > Unterbringung in Bestandsgebäuden kaum möglich. > Belegung von Sporthallen soll vermieden werden. > Neuerrichtung von Gebäuden unausweichlich. Anforderungen an mögliche Standorte • Ausreichendes Flächenangebot für ca. 30 bis 40 Personen • Die Integration unterstützende Lage • Verkehrlich gute Anbindung • Fußläufige Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen (Versorgung, ÖPNV) • Kostengünstige technische Erschließung • Kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen Bewertungsparameter • Planungsrechtliche Grundlage • Naturschutzrechtliche Vorgaben • Hochwasserschutz • Topografie und Landschaft • Flächenangebot • Lage / Städtebauliche Einbindung • Derzeitige Nutzung • Soziale Infrastruktur / Versorgung / Integration • Verkehrliche Erschließung • Technische Erschließung • Sonstiges > Wössingen derzeit stärker durch Flüchtlingsproblematik betroffen (bestehende Einrichtungen, schnellere Umsetzung der neuen Gemeinschaftsunterkunft) > Einrichtung für Anschlussunterbringung soll daher vorrangig in Jöhlingen umgesetzt werden. Untersuchte Standorte Standort 1: Im Grund Standort 3: Bollanden-Erweiterung Standort 2: Jöhlinger Bahnhof Standort 1: „Im Grund“ Standort 1: „Im Grund“ Bewertungsparameter Beschreibung Übergeordnete Planung Derzeitiges Planungsrecht Zusammenfassung + Gute verkehrliche Erschließung + Kostengünstige technische Erschließung + Geringe Auswirkung auf Orts- und Landschaftsbild - Abgelegene Lage am nordöstlichen Ortsrand im Anschluss an ein Gewerbegebiet. - Relativ geringes Flächenangebot - Ungünstiger Flächenzuschnitt - Ersatz für Ausgleichsfläche erforderlich Bewertung > Standort ist nicht integrationsfördernd > Sehr eingeschränkte Eignung Darstellung im FNP als Landwirtschaftsfläche. Planungsrechtliche Einstufung als Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Bebaubar ohne Bebauungsplan auf Grundlage von § 246 Abs. 9 BauGB. Schutzgebiete Restriktionen Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete betroffen. Keine geschützten Biotope vorliegend. Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange wenig wahrscheinlich. Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III. Hochwasserschutz Nach derzeitigem Stand der Hochwassergefahrenkarte (HWGK) keine Überschneidung mit Überschwemmungsgebieten. Topografie Landschaft Ebenes Gelände Lage am Siedlungsrand (Gewerbegebiet). Geringe Fernwirkung durch bestehende abschirmend wirkende Grünstrukturen. Flächenangebot Mögl. Erweiterung Flächengröße ca. 0,2 ha. Flächenzuschnitt erschwert Bebauung. Möglichkeiten zur Erweiterung liegen vor. Lage Städtebauliche Einbindung Umgebung Lage am nordöstlichen Ortsrand von Jöhlingen im Anschluss an das Gewerbegebiet Im Grund. Umgebung im Westen mit gewerblicher Prägung. Im Osten, Süden, Westen schließen sich Freibereiche an. Derzeitige Nutzung Grünfläche mit jungem Streuobstbestand, dient als naturschutzrechtl. Ausgleich, muss bei einer Bebauung ersetzt werden. Soziale Infrastruktur Versorgung Integration Wenig integrierte Lage am Rand des Gewerbegebietes. Ortskern mit Versorgungseinrichtungen in ca. 1,5 km Entfernung. Durch gewerbliche Umgebung wenig sozialer Austausch mit ortsansässiger Bewohnerschaft. Keine Spielplätze in näherer Umgebung vorhanden. Nächste Bushaltestelle im Ortskern. Nächste Stadtbahnhaltestelle Jöhlingen-West in ca. 2 km Entfernung. Verkehrliche Erschließung Straßenanbindung über die Grombacher Straße, kein Ausbau von Straßen erforderlich. Technische Erschließung Anschluss an bestehenden Kanal in der Grombacher Straße. Strom- und Wasserversorgung durch Anschluss an bestehendes Netz. Keine aufwändigen Netzerweiterungen erforderlich. Standort 2: „Bahnhof Jöhlingen“ Standort 2: „Bahnhof Jöhlingen“ Zusammenfassung + Zentrale Lage in Jöhlingen + Gute verkehrliche Anbindung + Überschaubarer Erschließungsaufwand - Auffüllung der Hangabtragung erforderlich - Lärmimmissionen durch B 293 - Derzeit unbekannte Baugrundqualität (Aufschüttung) Bewertungsparameter Beschreibung Übergeordnete Planung Derzeitiges Planungsrecht Darstellung im FNP als Bahnfläche. Planungsrechtliche Einstufung des Standortes als Innenbereich, kurzfristig bebaubar auf Grundlage von § 34 BauGB. Schutzgebiete Restriktionen Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete betroffen. Der südliche Rand entlang der B 293 ist als Biotop geschützt (Hohlweg) Eventuell artenschutzrechtliche Belange betroffen (Gehölzstrukturen) Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III Hochwasserschutz Nach derzeitigem Stand der HWGK keine Überschneidung mit Überschwemmungsgebieten. Topografie Landschaft Im westlichen Abschnitt leicht nach Südwesten abfallendes Gelände. Nach Osten zur B 293 deutlicher Höhenunterschied, der mit einer Böschung überwunden wird. Deutlicher Geländeeinschnitt (Hangabtragung) innerhalb des Plangebietes. Eventuell aufgefülltes Gelände (Baugrunduntersuchung erforderlich). Flächenangebot Mögl. Erweiterung Flächengröße ca. 0,35, bebaubar ca. 0,2 ha. Keine Erweiterungsmöglichkeiten. Lage Städtebauliche Einbindung Umgebung Lage in Angrenzung zum Ortskern von Jöhlingen. Angrenzend das Neubaugebiet Gageneck, die B 293 sowie die Bahnlinie nach Karlsruhe. Derzeitige Nutzung Fläche derzeit ungenutzt. Im Westen einzelne Obstbäume, im Osten Ruderalvegetation sowie dichte Gehölzbestände. Soziale Infrastruktur Versorgung Integration Integrierte Lage innerhalb der Siedlungsstruktur von Jöhlingen. Ortskern mit Versorgungseinrichtungen auf kurzem Weg erreichbar. Kindergarten, Schule im Ortskern von Jöhlingen Stadtbahn-Haltestelle direkt nördlich angrenzend. Sozialer Austausch mit ortsansässiger Bewohnerschaft möglich. Verkehrliche Erschließung Verkehrliche Anbindung über die Straße Im Gageneck. Zufahrt auf das Plangebiet muss angelegt werden. Technische Erschließung Anschluss an Kanal und Versorgungsleitungen aus dem Neubaugebiet Gageneck. Mittlerer Erschließungsaufwand durch Verlängerung der Leitungen. Bewertung > Integrationsfördernder Standort > Gute Eignung Sonstiges Für eine bauliche Nutzung ist eine Aufschüttung der eingeschnittenen Hangabtragung zu empfehlen. Durch B 293 und Bahnlinie bestehen erhebliche Lärmimmissionen im Standort. Standort 3: „Bollanden - Erweiterung“ Standort 3: „Bollanden - Erweiterung“ Zusammenfassung + Ausreichendes Flächenangebot + Gute verkehrliche Anbindung + Ortskern noch fußläufig erreichbar - Etwas dezentrale Lage - Relativ aufwändige Erschließung - Derzeit unbekannte Baugrundqualität (Aufschüttung) Bewertung > Mäßig Integrationsfördernder Standort > Befriedigende bis gute Eignung Bewertungsparameter Beschreibung Übergeordnete Planung Derzeitiges Planungsrecht Darstellung im FNP als geplante Wohnbaufläche Planungsrechtliche Einstufung als Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Bebaubar auf Grundlage von § 246 Abs. 9 BauGB Schutzgebiete Restriktionen Keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete betroffen. Die Böschungsbereiche sind als Biotope gemäß § 32 NatSchG geschützt. Eventuell artenschutzrechtliche Belange betroffen (Gehölzstrukturen) Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III Hochwasserschutz Nach derzeitigem Stand der HWGK keine Überschneidung mit Überschwemmungsgebieten. Topografie Landschaft Im höhergelegenen Bereich ebenes Gelände – vermutlich aufgeschüttet (Baugrunduntersuchung erforderlich). Nach Norden und Westen Höhenunterschied von bis zu 11 m, die mit einer Böschung überwunden werden. Geringe Fernwirkung durch bestehende abschirmend wirkende Grünstrukturen. Flächenangebot Mögl. Erweiterung Lage Städtebauliche Einbindung Umgebung Flächengröße ca. 0,70 ha, baulich nutzbar ca. 0,3 ha Keine Erweiterungsmöglichkeiten. Lage in Anschluss an Wohngebiet Bollanden. Nach Westen, Süden und Norden schließen sich Freibereiche an. Im Osten Bahnlinie. Derzeitige Nutzung Derzeit als Kleingärten genutzt. Böschungen mit Gehölzbeständen. Soziale Infrastruktur Versorgung Integration Wenig integrierte Lage am südlichen Rand von Jöhlingen. Ortskern mit Versorgungseinrichtungen in ca. 1 km Entfernung. Aufwändig gestalteter Spielplatz am Böschungsfuß. Stadtbahn-Haltestelle Jöhlingen West in ca. 500 m Entfernung Verkehrliche Erschließung Anbindung zum Ortskern von Jöhlingen über die Weidentaler Straße. Ausbau der Weidentaler Straße sowie Anlage einer Wendemöglichkeit erforderlich. Technische Erschließung Entwässerung über Verlängerung des Kanals in der Weidentaler Straße (Derzeit bis Höhe Hausnummer 27, Verlängerung ca. 70 m) Wasser- und Stromversorgung ebenfalls über Verlängerung der bestehenden Leitungen (ca. 70 m). Schlussbetrachtung Zusammenfassung Standort Bewertung Standort 01: Im Grund Eingeschränkte Eignung Standort 02: Bahnhof Jöhlingen Gute Eignung Standort 03: Bollanden-Erweiterung Befriedigende bis gute Eignung Empfehlung > Standort 2 „Bahnhof Jöhlingen“ vorrangig umsetzen. > Standort 3 „Bollanden – Erweiterung“ bei zusätzlichem Bedarf umsetzen. > Standort 1 zurückstellen Vielen Dank!